2023 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitung Nr. 27V Donnerstag den 2. December 1869. (464—2) Nl. 8622. Verlautbarung über die Vewerbunss um Uandwehrofficiers- chargen von Personl,» aus dem (^ivilstande (tz R7 «) des itandwehrgesetzes. In'Folge des Erlasses des k. k. Ministeriums für Landcsvertheidigung und öffentliche Sicherheit vom 11. d. M., Nr. 944 Pr. L. W., werden im Sinne des tz 17/e des Gesetzes über die Landwehr (R. G. V^ 1869, Nr. 68) jene Personen des Civilstandes, welche der Heeresdienst-Pflicht nicht unterliegen, die Ernennung in eine Landwchrofsicierschargc anstreben und die Eignung dazu besitzen, hicmit aufgefordert, ihre diesfälligen, mit dem Nachweise über a. die physische Eignung, dann d. über die dem Officierscharakter entsprechende allgemeine, Bildung gesellfchaftliche Stellung und tadellose Haltung instruirten Gesuche im Wege jenes Landwehr- (General- oder Militär-) Kommandos, in dessen Bereiche sich das Domicil des Bittstellers befindet, bis 15. December d. I. an das k. k. Ministerium für Landesvertheidigung und öffentliche Sicherheit zu leiten. Der Nachweis llä .^ wird durch das von einem gradnirtcn Militärarzte ausgefertigte Ge-sundheitszengniß uud der Nachweis zu l) durch die einschlägige, von der politischen Behörde des Ans- '^ enthaltso'rtes des Aspiranten auszustellende Bestätigung geliefert. Laibach, am 27. November 1869. Sissmund (5unrad von Gybesfeld m. p., t, t. i.'a,idespräsidcnt, (458—3) Nr. 7920. Kundmachung. Mit Beginn des Schuljahres 18°^, kommen folgende Stndcntenstiftungen zur Wiederbesetzung : 1. Bei der vom Andreas Ehrön errichteten Stiftung der dritte Platz im dermaligen Reinertrage jährlicher 74 st. 52 kr., zu dessen Gcnnsse i studirende Söhne armer Bürger von Laibach,, Krainburg nnd Oberbnrg, vorzugsweise aus der Verwandtschaft des Stifters, vom Obcrgymnasium angefangen bis zur Theologie berufen sind. . ' 2.' Der vierte Platz der Thomas Ehrön'schen Stiftnng im dermaligen reinen Iahrcsertrage von 40 st. 80 kr., worauf arme Studirende aus Kram und vorzugsweise aus des Stifters Verwandtschaft den Anspruch haben. Der Stiftung ist verbunden, sich anf Mnsik zu verlegen, und der Stiftungsgenuß, welcher erst mit dem Eintrittc ins Ober-gymnasinm beginnt, kann nach zurückgelegten Gym-nasialstudicn nur in der Theologie fortgesetzt werden. Das Präscntationsrccht bei dieser uud der vorigen Stiftung steht dem hiesigen fürstbischösti-chen Ordinariate zu. 3. Die vom Kaspar Glavatiö errichtete Stiftung im dermaligen Nettobeträge von 47 st. 40 kr. Das Präsentationsrecht zu dieser blos für solche Studirende, die von den Brüdern oder Schwestern des Stifters abstammen, bestimmten Stiftung steht dem Aeltesten der Familie Glavatiö zu. 4. Die von Josef Globoönik errichtete erste Stiftung im dermaligen reinen Iahrescrtrage von 42 fl. 54 kr., auf deren Genuß nur die Anver-wandtschaft des Stifters, und zwar vorzugsweise Studirende aus der Nachkommenschaft dessen Bruders Primus Globoönik aus dein Dorfe Pozenik, und von der Schwester des Stifters Ursula verehelichten Womderger, den Anspruch haben. Die Stiftnng kann von der zweiten Hauptfchnlclasse an bis zur Bollendung des Gymnasiums genossen werden, und das Präsentationsrecht steht dem Pfarrer von Zirklach zu. 5. Bei der vom Blasius Korce errichteten Stiftung der erste Platz im dermaligen Nettobe- trage von 39 fl. 22 kr., auf welchen vorerst Studirende aus der AnVerwandtschaft des Stifters, und in Ermanglung solcher, Studirende aus der Gemeinde Schwarzenberg bei Wippach den Anspruch haben. Der Stiftungsgenuß ist vom Gymnasium angefangen auf keine Studienabtheilung beschränkt, das Präsentationsrecht steht dem Pfarrer von Schwarzenberg zu. 6. Der erste und zweite Platz der Katharina Freiin von Lichtenthurn'schen Stiftung im dermaligen Reinertrage von je jährlichen 107 fi. 20 kr., auf welche vor allem nicht vermögliche Blutsverwandte der Stifterm und, bei Abgang solcher, Studirende aus der Pfarre St. Peter in Laibach, mit Ausschluß der Beamtensöhne, den Anspruch haben. Der Stiftungsgenuß beginnt mit der zweiten Hauptschulclasse und dauert in den Gymnasial- und den weitern Verufsstudien fort. Das Präsentationsrccht steht der hiesigen k. k. Gymnasial-Direction zu. 7. Der fünfte Platz der Musikfonds-Stiftung im dermaligen reinen Iahresertrage von 53 ft. 92 kr., auf welche solche Studirende vom Gymnasium angefangen den Anspruch haben, welche musikalische Kenntnisse besitzen und dieselben zu vervollkommnen wünschen. 8. Die von Josef Peharc für Studirende an Polytechnischen Lehranstalten errichtete Stiftnng jährlicher 99 fl. 32 kr. Zum Genusse derselben sind Studirende aus der AnVerwandtschaft des Stifters berufen. Das Präscntationsrecht wird von dem jeweiligen Pfarrer in Neumarktl ausgeübt. 9. Die vom Kaspar Pillat angeordnete Studentenstiftung im dermaligen Nettoerträge von 38 st. 64 kr. Auf dieselbe haben Studirende, welche in der Pfarre Wippach geboren und zum Studiren geeignet sind, den Anspruch. Der Stiftungsgenuß ist unbeschränkt. Das Präsentationsrecht übt der jeweilige Pfarrer in Wippach aus. 10. Bei der Christof Plankelj'schen Stiftung der erste Platz jährlicher 27 fl. 94 kr., zu dessen Genusse studirende eheliche Bürgersöhne aus der Stadt Stein und sodann aus Laibach berufen sind. Der Stiftungsgenuß dauert durch fünf Jahre der Gynmasialstudien, vom vollendeten 12. bis zum erreichten 18. Lebensjahre. 11. Der dritte Platz der vom Johann Pre-sern errichteten Studentenstiftung im dermaligcn Reinertrage jährlicher 139 ft. 92 kr. Zum Genusse dieses Stiftungsplatzes sind Studirende in Kram, welche Hoffnung geben, daß sie zum geistlichen Stande gelangen dürften, mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Anverwandten des Stifters berufen. Dicfes Stipendium, dessen Präsentationsrecht dein hiesigen fürst bischöflichen Ordinariate zusteht, kann nach zurückgelegten Gyumasialstudien nur in der Theologie noch fortgcnosscn werden. 12. Bei der vom Anton Raab errichteten ersten Stiftung der erste und zweite Platz mit je jährlichen 102 si. 32 kr., welche für gut studirende Bürgersöhne Laibachs von der vierten bis zur Beendigung der sechsten Gymnasialclasse bestimmt sind. 13. Bon demselben Stifter die zweite Stiftung jährlicher 200 ft. 4 kr. Dieselbe ist blos für Studirende aus des Stifters oder dessen Ge-malin Verwandtschaft bestimmt, und kann so lange genossen werden, bis der Stiftling in einen geistlichen Orden eintritt oder Weltpriester wird. Das Präsentationsrecht bci beiden letztgedachten Stiftungen steht dem hiesigen Stadtmagistrate zu. 14. Bei der von: Lorenz Naöki angeordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher 79 ft. 1i> kr. Zum Genusse desselben sind blos Studirendc aus der AnVerwandtschaft des Stifters bernfen, wobei jenen, welche von männlicher Seite abstammen, vor denen ans der weiblichen Linie der Borzug gebührt. Der Stiftungsbezug ist von der Nor-malschule angefangen auf keine Studienabtheilung beschränkt und das Präsentationsrecht übt der Pfarrer in Fara bei Kostet aus. 15. Die Johann Schlackcr'fche Studentenstiftung jährliche,. 75 fl. 40 kr., welche für Studirende aus der AnVerwandtschaft des Stifters, und zwar von der zweiten Hauptschulclasse angefangen, und in Ermanglung solcher, für arme Bürgcr-söhne der Stadt Stein bestimmt ist. Letztere können jedoch nur insolange, bis sich kein Anverwandter meldet, die Stiftung genießen. Das Berleih-nngsrecht steht dem Magistrate der Stadt Stein zu. 16. Der erste Platz der Adam Schupve'fchcn Stiftung jährlicher 26 st. 24 kr., auf deren Genuß vorzugswcife Studirende aus des Stifters Berwandtschaft nnd sodann solche, welche in der Stadt Stein gebürtig sind, den Anspruch haben. Das Präsentationsrecht übt der Stadtvorstand in Stein aus. 17. Die Andreas Schurbi'sche Stiftung jährlicher 27 fl. 70 kr., welche ausschließlich für Studirende aus den drei hiczu berufenen Familien, deren Repräsentanten und nächste Anverwandte des Stifters Andreas Schnrbi, Mathias Sluga und Markus Bavpetiö im bestandenen Bezirke Mün-kendorf sind, bestimmt ist. 18. Das vom Josef Skerl errichtete Stipen-dimn jährlicher 77 st. 94 kr., welches für Studirende aus den deni Stifter verwandten Familien bestimmt ist. Der Stiftungsgenuß dauert nach vollendetem Gymnasium nur noch in der Theologie fort. Das Präsentationsrecht wird vom bischöflichen Ordinariate in Trieft gemeinschaftlich mit dem Pfarrer in Tomaj ausgeübt. 19. Bci der vom Mathias Sluga errichte ten Stiftung der vierte Platz jährlicher 62 fl. 14 kr. Hierauf haben solche Studirende: 1) welche von dem im Dorfe Zauchen, im Bezirke Bifchoftack, und anderweitig sich befindlichen Anverwandten des Stifters, und zwar aus väterlicher Slnga-und mütterlicher Krok'schen Familie abstammen; 2) welche mit dem Stifter überhaupt verwandt sind; 3) welche aus der Nachbarschaft St. Johann des Täufers zu Zauchen gebürtig, und 4) endlich Kramer überhaupt siud. 20. Bei der vom Dr. Josef Stroy errichteten Stiftung der erste Platz jährlicher 120 fl. 24 kr., welcher für solche Studireudc bestimmt ist, welche mit dem Stifter verwandt und alsdann die zu Birkendorf, dem Geburtsorte des Stifters, geboren sind. 21. Bei der vom gewesenen Lamberg'schen Domherrn Georg Suppan errichteten Studentenstiftung der erste Platz jährlicher 44 si. 56 kr. Zum Genusse dieser Stiftung sind berufen: 1) Studirendc aus ehelicher Nachkommenschaft der Geschwister des Stifters und zwar die Nachkommen seiner Brüder Thomas und Jakob in männlicher Linie durch alle Generationen, deren Nachkommen in weiblicher Linie hingegen, sowie auch die Nachkommen der Schwestern des Stifters Ursula, Gertraud und Agnes aber bis zur vierten Generation, und zwar von der zweiten Hauptschul-classc angefangen, bis zur Bollcndung der Studien; 2) sodann auch solche ehelich geborne Studirende, welche dem Stifter anderweitig bis zum vierten canonischen Grade verwandt oder aus dem Dorse Asp gebürtig sind, jedoch nur von der ersten Gymnasial- oder Nealschulclasse angefangen, und 3) endlich Stndirende ehelicher Eltern aus den Pfarren Asp, Obergörjach und Beldes. Das Präsentationsrecht übt der Pfarrer in Asp in Gemeinschaft mit den in der Stiftungsur-kunde näher bezeichneten Anverwandten des Stif-!ters aus. 22. Die vom Johann Andreas von Stein« berg errichtete Stiftnng jährlicher 65 fl. 26 kr., welche für einen Abkömmling aus der von Steinberg- oder Gladich'schen Familie, die in Graz oder Wien ihren Studien obliegen, bestimmt ist. 2024 Das Präscutationsrecht übt der Abt des h. Grabes zu Stefansdorf bei Laibach, derzeit Domherr Friedrich Ignaz Ritter v. Frieß in Wien aus. 23. Bei der Georg Töttingcr'schcn Stiftung der vierte Platz jährlicher 51 fl. 50 kr., auf dessen Genuß Studireude aus den Pfarren Oderlaibach, Viliichgraz und Veldes den Anspruch haben. Das Präscntationsrccht zu dieser vom Gymnasium an auf keine Studicnabtheilung beschränkten Stiftung, steht dem Pfarrer von Horjnl als Vencfi-ciatcn zu Schönbrunn im Bezirke Oberlaibach zn. 24. Das vom Johann Iobst Weber errichtete Stipendium jährlicher 70 fl. 96 kr. Dasselbe kann von einem gnt stndircndcn Bürgersohne aus Laibach, von der vierten bis znr Vollendung der sechsten Gymnasialclassc genossen werden. Das Präsentationsrecht wird vom hiesigen Stadtmagistrate ausgeübt. 25. Bei der vom Andreas Wcischel angc ordneten Stndcntenstiftung der erste nnd zweite Platz mit je jährlichen «0 fl. 22 kr. Auf den Genuß diefer Stiftplätze, welche auf die Gymnasialuno theologischen Studien beschränkt sind, haben Stndircnoe aus der Weischel- oder Gorjanc'fchen Befreundfchaft, nnd bei Abgang solcher, stndirende Jünglinge aus dem Dorfe Oberfeuchting den Anspruch. 26. Das vom Friedrich Weitenhiller errichtete und für einen armen, gut studirenden Schüler der fechsten Gymnasialclasse bestimmte Siipendium im jährlichen Ertrage von 41 st. 98 kr., dei welchem das Präsentationsrecht dem bevollmächtigten Weiten hillcr'schen Patronatsrepräsentantcn Herrn Vinccnz Seunig in Laibach zusteht. 27. Die Georg Zeyscr'sche Studentenstiftung jährlicher 26 fl. 20 kr. Auf diefc haben Studireude aus dem Dccanate Gottschee mit vorzugs-weiscr Berücksichtigung derjenigen den Anspruch, welche im Bereiche der Hcrrfchaft Pö'lland gebürtig sind, die auch das Präscntationsrccht ausübt. Der Stiftungsgennß ist auf keine Studienabtheilung beschränkt. 28. Die Maria Zupanciö'sche Stiftnng jähr lichcr 20 st. 34 kr., welche für arme Studenten ans der Stadtpfarre St. Jakob in Laibach bc^ stimmt ist und vom Gymnasium an in allen Stu-dicnabtheilnngen genossen werden kann. Das Prä sentationsrccht steht dem hiesigen Stadtmagistratc zu. 29. Endlich die vom Klemens Thadä'us Grafen Lanthieri, laut Testamentes vom 18. Februar 1865, angeordnete Stndeutenstiftung jährlicher 67 fl. 20'kr. Diefelbe ist für arme Schüler aus der Ortschaft Wippach, mit ausgezeichneten Sitten nnd guten Studienfortgange von der dritten Normalclasse angefangen, bestimmt. Das Bcrleihnngsrecht steht dem jeweiligen Pfarrde-chante in Wippach zu. Studircnde, welche sich um die vorstehenden Stipendien bewerben wollen, haben ihre mit dem Tanfscheinc, dem Dürftigkcits- nnd Impfungs^ Zeugnisse, dann mit den Studicnzcngnissen von den zwei letzten Schnlsemestcrn, und in: Falle, als sie das Stipendium aus dem Titel der An-vcrwandschaft beanspruchen würden, mit dem legalen Stammbaume belegten Gesuche bis 15. December d. I. im Wege der vorgesetzten Studiendirection Hieher zn überreichen. Laibach, am 4. November 1869. Van der k. k. Landesrrgierung siir Hrain.