Imts- Dlatt zur Lalb a ever Zeitung. ^ubernial- Verlautbarungen. Z. ,o23. (,) Nr. ZoSZo. Kundmachung über dieVersseigerungder im Vezir» kedesk. t. RentamtesInnsbruck gele« yenen, nachbenannten Realitäten. — Am 25. Jänner i9^3 Vormittags von 9 bis z» Uhr wird m F»l»le hoher HofkammerVrä» fidial'Verordlmng uom 3o. September 18^2, Z. 590z p. p., in der Kanzlei d«s f. k. Rentamtes Innsbluck mit Vorbehalt der höhcrn Genehmigung 'im Wege der öffcnlllche,, Ver« stcigerung neuerlich ausgjscn Nu nc„ Balth«'scr Ocl^ofer nnt Bewilligung des Süflctz W>lc n c>n klc»-lics Häuschen rlbaut Ulio clinge» Flecleli Glllno ron ungefähr 3o ^lafieln urbor gemacht hat. -- l,. Elne F..tlelb Häufung, Hof, Hofstatt, Stadll, Stallllng, Getreldck^slcn und Backofen, dann ein Baumgartl vvn '/^ Manne» mühd, und dcn an den beld^n N>,,ncn ncdcn der Behausung l'ssindlichen Obstdälimrn. — Q. Em Äckcr< t>as Burgfcld gcnannl, u^i 5^/. Jauch. — cl Ein Acker, das Vvgll)üllcl v.n ^ Jauch. — e. Eln Flühmahl>, del Kabis garten von i^H Manncmahd. — l Ein F'üh mahd, der Omcsangcr, m der Gcmc>,ndc Völs liegend, von 6'/^ Mannemahd. — ^. Ein öln< gerle unlcr dem Hallse von l '^ Mannemsbd Galllnahd. — l^. Ein Ange ll oder dem Hause von iVz Mannem^hd Galtmahd. — j. Em Galtmayd, de> Nurgrain von c)'/z V^nne» mahd. — ll. Ein Galtmahd in der kufcns, das Kirchl von l Vü Mannemahd (lst ein Wcch» sllmshd, und lNN das vierte Jahr zu geme ßen). — Vorbeschr,ebenes Gut iss frei, ledig und luteiglN, und Mlt selbem werden vereml» get auS den, dem Stifte Wllten grundrecht-baren Kammerland (das Trolferllhen genannt) Kataster-Nr. 70, folgende Grundstücke: — I). Der Etockacker von '/2 Jauch. — c. Der untere Sloctac/er bctm Wetterkteuj von V» Jauch. — 0. Der Steig, oder Taubenthal-acker von V, Jauch. — t. der Kreuz., früher Taubenlhalacker, von Vz Jauch. — i. Der. Acker Poppenlllter, nun Taubenlhaler von V», -Jauch. — in. Ler «lcker Gergassl von 7^ Jauch. — n. Der Acker Ossl Götzncralpe unier Pilms, das Viclfvlch auszukehlen, so wie aus der Höll» odcr Völser Vle^lr,cb und Wal» dung m dcr Götzner Gemeinde, so vlelj.dem m lchlcrcr gcbüh.t, dll Wun und Wa»d zu be, suchen. — Wc-ters hat das <5wt d>e Ocrcch» t gkcil, daS sogenannte 5?alocr,sche Bnlnnen-r^asscr (>m Blrgitz,r Waldc lnisp'ing-ndj zum Hofe zu leiten, wclchcb Wasser vermöge Nevcrs v^m 22. V^a» 17)/, dcrlnalcn dll Gemeinde B.rgiy gmicßt. — H.ls,chil,ch des Heb-hsbern «m Versteigerungscage bekannt ge> macht werden. — Die wesentlichen Bedingungen, unter wllchen die Realitäten veräußert werden, sind folgende: l. Zum Ankäufe wl d Jedermann zugelassen, der hierlandls Real lä« ten zu erwerben berechtiget »st,- nu» wi d bemerkt, daß kaufslustlge Gelneinden sich vo»her den Constns hierzu von der politischen Odei« behörde zu e»wirk,n haben. — 2. Wer an der Versteigerung 3hl»l nehmen will, hat als Caution den zehnten Theil des AusS Vor der ?icltat,on an dle Versteig rung« Eom« mission entweder bar oder in öffentlichen / auf Metallmünze und auf den Ueberbrmger lau. t/nden staatspapieren nach »hrem curemaßl^en Werthe zu «rlrgen, oder e,ne auf dlesen Betrag lautende, von der k. k. Kammerprocuralur ge« prüfte, und als bewahrt bestätigte Sicherssll-lungs'U'künde beizubringen. — 3- W«r für «inen Dritten cin Anbot machen will, ist oer« bunden, sich früher mit »iner rtchlsfö'mllchen, für diesen Act ausgestellten und gehörig leg«l,-sirten Vollmacht s,»nes 3omln»«lenlen be, »er Verstelgerungs » Eom,nff»on auszuweisen. — 4. Ieie Kaufslustlgen, welche be» der V,rst«i, gelung nicht erscheinen oder mcht öffentlich li» citiren wollen, können vor oder auch reahrend der Llcitations» Verhandlung schriftliche dersie» gelte Offerte einsenden, oder solche der ?>eila tions-Ecmmlssion übergeben. — Diese Offert, müssen ablr: ». das der Versteigerung ausg«. setzte Object, für welchcs ein Anbot gemacht Wird, so wie es im Vesste'gerungs,Eo»cte ange« geben »st, m,t Hmweisung auf d,e zur Verstei« filrung desselben s,stgcsetztc Ze,t , nämlich Tag, Monat und Jahr gehörig bezeichnen, und die Summe m Conventions » Münze W. W., welche für diescS Object geboten rvlrd, in einem einzigen, zugleich mit Ziffern und durch Worte ausgedrückten Betrag bestimmt angeben, mdem Offerte, welche nicht genau hiernach verfaßt sind, mcht berücksichtiget wer« den würden. — l>. E6 muß darin ausdrücklich enthalten seyn, daß sich der Offerent allen jenen llcltateons-Bedingungen unterwerfen wolle, welche in dem Lic>tations-Protocolle aufgenom» men sind, und vor dem Beginne der Versteige, rung vorgelesen werden. - c. Das Offert muß m,t dem zchnpercentigkn Vadium d,s Ausrufspreises belegt seyn, welches im ba« ren ^elde oder in annehmbaren und haf- tungsfreien öffentlichen Obligationen, nach dem bestehenden Course berechnet, oder in «iner von der k. k. Kammerprocuratur g,prüften, und nach den §§. 2)0 und »37^ vcs allgcmelNln bülgerlichen Gts,hbuches annehmbar erklärten Slchcrlielluligs-Ulkunre zu bestehen hat, und 6 uut dem c»acitanttn hingegen aleich nach Abschluß der Versteige» «ungs-Vochandlung zurückgestellt werden. — 6. Der Käufer der vora,schr,ebcnen Realitäten trttt vom Tag« der Uebergabe in den vol. l«n Genuß ders lben, und es w»rd »hm schon der Genuß der Pachtertragn'sse für 02s «er-waltung«>jahr »8/.'/3, »'doch g,gen dem über-lassen, daß er für den d,m Verkäufer pro ,2l2 tom^ori» gebührenden Genußanthe>l zugleich b,i der Uebergabe die 5percent«gen Zniscn von dem ganzen Kaufschillinae in E. M. W. W. vom Anfange des Milltärjahres i84'/i, bi« zum Uebergabstage berechnet, zu bezahlen ist. Dagegen übern'mmt der Kaufer von diesem Tage der Uebergabe und respective vcm Tage als sein G.nußrecht gerechnet wird, auch alle auf diesen Realitäten haftenden, wie immer gearteten Lasten. — 7. Der Erstehe, 953 dieser R,al,tatm hat die Halste des Kaufschil« lin^s vier Wochen nach tlfolgtt« Genehmigung des Kaufes noch vor der Utbergab, zu oeiich« tig«n. Den Rest kann der Käufer jcdoch s0/ daß «r »hn auf den «lkaufien Odjec» t«n in erster Priorität versichert Ul>d mit jährlichm fünf vom Hundert m k. M. W. W. ,n haldjahr>gen Raten verz>nset, b,nn,n fünf Iah«en, vom Tag« der Utdergabe an gerichnet, in fünf gleichen Raten abtragen. — 8. D ter dieser Realität«»! m dem Genusse der Pachtung, und zwar dls zum Ablauft der be< dungenen P^chlzeit z« belassen. - 9. D»e Elämpelgedühr zu einem Exemplare der über den Kauf aus,ufertig,nden Verlrag^Ultunb,, dann d«e Taxen, «llfäll'ge iaudem,algtbühren und sonstigen Ausladen, welche aus dem be. züglichen Verfteigerungs« und Keufsacte sich ergeden, hat der Käufer a«< Eigenem zu be« streiten. — Die rvotern Bedingungen werden bei der Versse»gerunss bekannt gegeben, und können zu den ge«röhnl>chen Amlostu^den ,n der Kanzltl des hiesigen k. k. Rlntamtes „n. gesehenwildtn.—Von der l. k. Staatsgüter, V«»äußerungs-Com« ss»on füt Tirol und Vor» allb32. (5) a^l Nr. 3»064. Nr. 29700. Eoncurs-Verlautbarung zur Wicdtrbtsehung einer FUcaladjunctensselle bei der k. k- Kammerprocuraiur in Tr,ess. — Vei der k. k. Kammerpr»curamr »n Tr,est ist die Stelle des erfthr< Gesuche bei dieser Landesstelle längstens bis ,6. Jänner i8/»3 zu überreichen. — In diesen Gesuchen haben sie n«bst Angabe ihres Geburtsortes; Vaterlandes, Standes, lhrer Religion und der bisher bekle'deten öffentlichen Dienste, sich ousjuwnsen, daß sie 2H Jahre alt u»id unbescholtenen Rufes, daß sie Doctorm der Ncchte, und daß sic, von der Zeit des erworbenen Doc» torats an, dre» Jahre hindurch entweder bei «inem Advocaten, bei einem Fiscalamte oder bei einer landessüriNichen Justizbehörde in der Praxis gewesen smd. — Ferner haben diesel. dm das, über die bestandene strenge Fiscal« vrüfung und über bit Prüfung der, in dieser Promnj bestehenden besonderen Gesetze und wcsllNi'chen Provmzial-Verhältnisse erhaltene Zeugmß, der, mtt dem Gubernlal-Clrculare Vom ,2. September ,628. Nr. i5ool, kund» gemachten hohen H^fkammer»Veroldnung vom l). Iul» 1828, Nr. 223^0, gemäß, vorzulegen. — Endlich haben die Comvetenten die vollkommene Kenntniß der deutschen und ita-llenlscht», Splache und wo möglich einer illy-rlschen Mnntari nachzuweisen und anzuzeigen, ob sie m»t d,n übrigen Blamten der k. k. Kam, Mtrvrocuratul in Trlest verwandt oder ver» schaa'gert u»rb »n welchem Grade sie ,s seyen. — Von dem k. k. küsttnl. illpr. Gubernum. Tlieft am 5- December ,642. Joseph Oettl, l. k. GubernialSccrelar. Z. 2«Z4 (3) uä Nr. Ho«./« Nr. 336,5. Kundlnachung wegen Erledigung eines v»rgll«anischtn St»f-tungsplayes ln der k. k. Thcresiamschen Rlt, teracadtmie in Men. — In der k. k. Thcre-siamschen R>lletacade,me in Wlen ,st e»n bereitS wiederholt, jedoch ohne Erfolg ausgeschriebener virg»l,anis4«r Stiftungsplay m Erledigung gekommen , zu welchem arme adeliche Jünglinge von alten sslflmäßigcn Geschlechtern der Pro-v,nz Tirol btrufcn sind, dle jedoch die R^tho-rik mit guten Fortgangs - und Sittenzeugnis-sen zulückgtlegt, und d«e natürlichen Pocken überstanden haben, oder ,mt Erfolg geimpft seyn müssen. — Die virgilianischen Stiftlinge erhalten gleich den übrigen Zöglingen besThere-siancums gegen das aus dem Sllftungsfonde zu bestlcitende Kostgeld d>e vollständige Ausbildung und Erziehung, außerdem aber jährlichEmhun-dert fünfzig Gulden Eonvenr.-Münze als einen Beitrag auf Kle>oer u»id andere kleine Ausla» g,n. — Dle,enlgin, welche diesen Platz zu er< halten wünschen , haben zum Veweise ihrer Ab, stammung von einem alten stiftmäßigen Ges schlechte der Provinz Tirol acht adeliche Ahnen, d.«. Vier van des Vaters und vier von dcrMutter Sclte nachzuweisen; die Ahnenprobe, bei welcher übrigens rüclsichtlich d,r Adelsssufe kein Unterschied zumachen ist, durch Vorlage emcs von v»er riltetmaßigen Eaoalleren bestätigten Stammbaumcs zu l«cfern, und ihre hitmit, so wie mit dem Mittellosigkeits-Zeugnisse, den Studicn'Zeugnisscn der letzten ,wei Semester, dann dem Impfscheine belegten Gesuche bis ib. 95K Jänner k. I. bei dem Herrn Grafen Joseph MathiaS v. Thun-Hohe„stein m Prag , Besitzer des Majorats, Klöster! in Böhmen, dem das Prascntalionsrccht zustcht, zu überreichen. — Von der k. k. ob der enfischen Landesregierung, kinz am 29. November 1642. Joseph Greutter, k. k. Regierungs-Secrctär. vermischte ^erlautdarungen. Z. 2u35. (2) Nr. 2603. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Gurrfeld wird be-kannt gemacht: Daß man die Maria Scdupcutz von Sladtberg, wegen erwiesenen Blöosinncs, un» ler lZuratcl ^'stellt, und zur Vertretung ihrer Ilechlc ten Herrn Joseph Graher in Gultscld al0 Kurator aufgestellt Hat. K. K. Bezlttsgelicht Gultfeld am -5. No» vember »Uii2. Z. ZaI?. (2) Nr. «779. Edict. Von dem t. t. Bezirksgerichte der Staats htlischaft Lack wild hicmit btt dienstdalcn, gerichtlich auf 75« ft. geschäht^» Drillelhube zu Poland, nebst den auf Z7 ft. 4tr. berreltheten Fährnissen gcwiNiget, zu t>clcn Vor,iahme0 lci Tagsahungen, auf ccn »^». Iänncr, ^6. Februar und »6. März ,UhH. ied^üm^l Volmitiagö um 9 Uhr in loco rcr Realität in Pöllano init dem Beisahe angeoro» net. dah die dcsagl.- Driltclhube und Fährnisse nur bei der 5. Fcildiclung unter dem Schähungg. lvclthe hintangegldtn »rcrccn. Die Lic>lauol>6beolngnlsse, GrundbuchSexlract und das SchählUlgsprolocoll können zu t»n ge. lröhnlichen Amlsstunccn hicramlü eingesehen rrclden. K. K. Bezirksgericht der Staatsherrschaft ilack am 2,. November »842. Z. 2o29. (2) Nr. ,774. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte der Staats, herlschafl Lack wird hicnnt bekannt gemacht: tZs sey über Ansuchen dcö Lucas Murre von Altlack HS. Nr. 4, wider Gregor Hrlbcrnig, ebendorl Hs. Nr. 27 , ob aus dem w. ä. Vergleich, ^du. 6. November 164,, i"l2k. z. Juni ,842, schuldigen i2oss. 2o kr. <'. 5. c., in die executive Fcilbie« tung der dem Lehtern gehörigen, z« Altlack HS. Nr. 27 liegenden, cem Gute Alllack Hud Ulb. Nr. ,2 dienstbaren Drittelhube, im Scdahungg. rvcrlhepr. »275ft. 2okr., und seiner aus 24ft. 5 tr. geschätzten Fährnisse, durch öffentliche Vcrstci. gerung gewilliget, und die Bolnahme auf den 00. Jänner, 28. Februar und 3>. März »8^3, zedeSmal Vormittags 9 Uhr in loco der Ncalilät m Altlack mit dem festgesetzt, daß die Realität lo w,e die Fahrnisse bei der 1. und l. Fcilbic. tunqStagsahung nur um oder über 5en Schäz. zungSlvellh, bei der drillen aber auch unter 5cm. selben Hinlangegeben werken. Wozu die N^llu-sl'gen mit oem Beisaye eingeladen werden, dah ier Grundbuchsextract uud die Licilalionsbeding. nMe m den gewöhnlichen Amtsstunden allhitr eingesehen werden können. K. K. Bezirksgericht der StaatSherrschaft Lack am Oo. November ,642. * «^ , 2- 202Z. (2) g^ 5^^ Edict. ANe, d,e auf den Nachlaß deS am 23. Juli .642 zu Grohl.ppogiou vcrfto'bcnen G.nzhl.bler Mlchacl Suppanzh.zl), a„5 »rag immer fur.inem Rechtsgrunde c.nen ^ll.sp.uch machen zu konncn glauben, haben denulbe., b,i e.r auf t>cu 3. December ,. I.. B.rmm^K 9 Uhr ror esem ^er.chte angeordneten L,qm0at.ons, u..o ilbhü " lungötllgsayung so g.wis, anzumcl^n und där' l'"^"^ 'le „ch sonst d.e Fol^,n ^ö §. ü.4 d. l^» B. selbst zuzuschreiben hallen. K. ss. Bezilkägclicht Umgebung Laidachs am i3. December ^642. Z. 2l)25. (5) Nl. 2^857 Edict. Bon dem veteinten NejiltSgerichle zu Mün< tcndorf wird bekannt gemacht: lZg sey in der Gxccutlonssachc dcS Lorenz Emolc von Jaulten »vidcr Johann Komatar aus Studa, wegen aus ^^^^^'^b^cn'^'Stu"^^''^ a„s ^>6 ^ ^0 /' ^^ ^"2 dlenstbaren, sanmt M^, ^>^lch5h.en '/, Hubrealität .. ss 5« s) und S,g, ^^e. dan» dessen auf s se'oen .' Iahten Fährnisse gewilligt, und ^.,s den ^ «"" ^"nahme die Tags.hungen A !l tt,^' 2"'«cr, den 2. ?)?är;, und den 3. APNl ,U^. zcdcsmal Vormittags von c, bis »2 Uhr im Orte der Neal.tät zu Sluda mil dem Beilage angeordnet wordcn, daß die bezeichnete Real.tat und die Fahrnisse nur bei der dritten Ie.lblelung unter dem Schätzungswcrthe hintan, gegeben werden können. ^ " Das Schä'hungsprotocoll, die Licitations Be. dmgn.sse und der Grundbuchsextract können vor. lauftg in dieser GerichtSkanzlei eingesehen werden. Bezirksgericht Münlendolf den 9. Decem. 955 Glubernial- Verlautbarungen. Z. 2020. (2) Nr. 28L24. Verlautbarung. Vom Beginne des Schuljahres 18"/^ sind nachstehende krainische und kärntnerische Studenten-Stipendien wieder zu besehen, und zwar: ^.Krainische Stipendien. 1) Das vom Priester Primus Debellak errichtete Stipendium, dermalen im jährlichen Ertrage von 27 si. 30 kr. C. M. Dieses ist bloß für einen Studierenden aus der Verwandtschaft des Stifters bestimmt, und kann auch dann genoffen werden, wenn der Stipendiat in den geistlichen Stand tritt. Das Präsentationsrecht gebührt den Anverwandten des Stifters zu St. Georgen bei Kraindurg. —2) Bei der vom Priester Johann Dimiz errichteten Studenten-Stiftung, ein Platz im dermaligcn jährlichen Ertrage von 17 fl. C. M. Dieser ist bestimmt 2. für Studierende aus des Stifters Verwandtschaft, wobei der nähere Verwandtschaftsgrad den Vorzug gibt; t,. bei deren Abgang für Studierende aus des Stifters Geburtsort, Dorf Podgier; endlich o. in dec rcn Ermanglung für Studierende aus der Pfarre Mannsburg gebürtig. Dieses Stipendium kann bis zur Vollendung der philosophischen Studien genossen werden. Das Pra-sentationsrccht gebührt gemeinschaftlich dem v. Schifferstein'schen Domherrn in Laibach und dem Pfarrer von Mannsburg. — Das vom gewesenen Pfarrer zu Kropp, Caspar Glava« titz, laut Testament vom 15. Juni 1761 errichtete Studenten'Stipcndium, im dermaligen jähr!. Ertrage von 35 fl. C. M. Dieses ist bestimmt für Studierende, welche von den Brüdern oder Schwestern des benannten Stifters abstemmen, in deren Ermanglung tritt die stiftungsmäßige Substitution ein, welche darin bestehet, daß die eine Hälfte des Stif-tungö-Ertrages für heilige Mrssc« in Kropp, und die andere Hälfte für arme und fromme Verwandte des Stifters verwendet werden. Das Präsentationsrecht gebührt dem Nettesten der betreffenden Familie. Der Stiftungsgenuß ist auf keine Studienabtheilung beschränkt. — 4) Bei der von der Barbara Kanziancr errichteten Studentenstiftung ein Platz, im dermaligen jährlichen Ertrage von w si. E. M. Diese Stiftung ist für arme Studierende über« Haupt bestimmt, und der Genuß derselben auf keine der zu Laibach befindlichen Studien-Abtheilungen beschränkt, wohl aber die Verpflichtung damit verbunden, in dcr Kirche zu St. Jacob in Laibach auf dem Chore bei der Musik mitzuwirken. Das Verleihungsrecht steht dem Gubcrnium zn. — 5) Bei der vom Valentin Kuß, gewesenen Pfarrer zu Fraßlau m Steycrmark, in Folge Stiftbriefes ä6c>. 29. Juni 1727 errichteten Studcntenstiftung ein Stiftungsplatz, im dcrmaligen jahrlichen Ertrage von 39 fi. 30 kr. C M. Dieser ist bestimmt vor Allen a. für, mit besagtem Stifter verwandte Studierende, und in deren Ermanglung aber bei dem gegenwärtigcnBesehungs-falle 1>. für Studierende aus dcrPfarre Fraßlau in Steyermark, bei deren Abgang c. sonach wieder auch für diesen Veschungssall für Studierende aus der Pfarre Laufen in Steycrmark, und endlich bei Abgang der aä k. ot c. Bezeichneten, cl. erst für Studierende aus der Stadt Stein gebürtig. Das Praftntationsrecht gebührt in diesem Besctzungsfalle dem Pfarrer von Fraßlau in Steyermark, jedoch nur m so fern, als für diesen Stiftungsplatz Com-petenzgesuche der:nl a. «'< k. bezeichneten Studierenden vorkommen sollten; tritt aber eine solche Competenz nicht ein, und es bewerben sich um den fraglichen Stiftungsplatz die acl o. bezeichneten Studierenden, so gebührt das Präscutationsrecht dem Pfarrer von Laufen in Steyermark. Sollte aber auch k.'in Studierender aus der Pfarre Lausen sich um dieser! Stiftungsplatz bewerben, so übergeht sodann das Präsentationsrecht auch für diesen Bcsez-zungsfall auf den Pfarrdcchant von Stein, im Bezirke Münkendorf. Der Stiftungsgenust ist auf die Gymnasial-Studicn beschränkt. Die nicht verwandten Snftlinge sind übrigens verpflichtet, sobald in der Folge über kurz oder lang ein Studierender aus des Stifters Verwandtschaft diesen Stiftungsplatz anspricht, selben zu dessen Gunsten abzutreten. — 6) Bel der vom Polidor Montegnana, gewesenen Probste zu Nudolphswerth, errichteten Studenten «Stiftung zwei Platze, jeder derselben im dermaligen jährlichen Ertrage von 62 st. C. M. Diese Stipendien sind für arme Studierende überhaupt bestimmt. Das Verlcihungs--recht gebührt dem Gubcrnium. Der Stipen-diumsgenuß ist auf keine StudiewAbtheilung beschrankt. — 7) Das vom Michael Omersa, gewesenen Pfarrer zu Igg, mittelst.Testamentes vom 3l. August 1711 errichtete Studenten-Stipendium, im dermaligen jährlichen Er« trage von 30 fi. (5. M. Dieses ist bestimmt vorzugsweise für einen Studierenden in Laibach , der mit dem Stifter am nächsten ver- <3 Amts-Blatt Nr. 154. v. 24. December 1842') . 956 wandt ist. Das PrasentationSrecht gebührt d^n Bcneficiantcn zu Tomischel, Der Sliftungä' 9?nup ist auf keine Studien-Abtheilung beschränkt. — 8) Das vom Georg Joseph Perz, gewesenen Pfarrer zu 'Altlack, errichtete Studenten-Stipendium, im dcrmaligen jährlichen Erjage von 17 si. 30 kr. E. M. Diescü ist bestimmt a. für einen Studierenden aus der Verwandtschaft des besaqlen Stifters, wodci der nähere Verwandtschaftsgrad den Vorzug gibt. d. In dessen Ermanglung für eincn kubierenden auö dem Heriogthume Gottschee. Das Vcrleihungörecht steht dcnl. jcweiligcn Stadt-pfarrdechantc in Gottfchec zu. — 9) Die von einem Unbekannten errichtete, für eincn Stu-dlerendcn aus der Gegend von Plcterjach be-siiinmte Stiftung, Pleterjachcr Stiftung genannt, im dcrmaligen jährlichen Ertrage von 12 fl. ^6 kr. C. M. Das Verleihungsrecht gc bührt dem Gubernium. Der Stiftungsgeuup ist auf keine Studien ^ Abtheilung beschrankt, — 2(1) Ein von Anton Raab errichteter Etüden« ten-Siiftungßplah, im damaligen jährlichen Er-trage'von ^0 si. C. M-, bcstimmt für Schüler der drei oberen Grammatical-Classen, welche Söhne Laibacher Bürger sind. — 11) Die vom Anton Raav im Testamente 6äo. Laibach am 12. Februar 1740, für Studierende, welche mit ihm oder dessen Gattinn verwandt sind, errichtete Stiftung, im jährlichen Ertrage von 60 si. 6. M. Diese Stiftung kann von cincm Studierenden so lange genossen werden, alö derselbe in Folge sciucr Studien in einen geistlichen Orden treten oder Weltpriester werden kann. DaS PrasentationSrechl über die Stiftungen 5iil> 10) ed 11) gebührt dem hiesigen Stadtmagistrat. — 12) Zwei vom Lorcnz Natschky, gewesenen Pfarrer zu Kostel in Untcrkrain laut Stiftbncfeö rom 27. Februar 1805 errichtete Studenten« Stipendien, jedes im dcrmaligen jährlichen Ertrage von 29 st. 30 kr. C. M. Diese können von den deutschen Schulen angefangen bis zur Vollendung der Studien genossen werden. Zum Genusse derselben sind bloß studierende Ber-wandtc des Stifterö berufen, wobei jedoch jene von der männlichen Lime mit dem Zunamen Ratschky den Vorzug vor jenen von der weiblichen Linie Abstammenden haden. Das Präsen-lationsrecht gebührt dem jeweiligen Pfarrer zu Hostel. — 13) Das von Adam Santner, gewesenen Gcncralvlkar zu Laibach, laut Testament vom 21. März 1631 errichtete Studenten-Stipendium, im dcrmaligen jährlichen Ertrage von 30 st. C. Ni. Diescö ist bestimmt für Studie- rende n , welche mit dem Stifter verwandt slno; i). in deren Ermanglung für jene , welche Söhne Laibachcr Bürger sind, und o. bei deren Abgang endlich für Studierende überhaupt. Der Siiftungsgcnusl ist zwar auf keine Stu»-dicn-Adtycilllng, jedoch nur auf dic Daucr von fünf, höchstens sechs Jahren beschränkt. Da5 Pr^sentationsrecht gebührt dem Domcapitel zu ^aibach. — I^j) Ein von Johann Martin Scha< gcr, gewesenen Pfarrer zu Triffail, im Namen des Magisters, Adam Franz Schager, im Jahre 1732 errichtetes Stipendium, im derma-ligen jährlichen Ertrage von 351 si. 30 kr. (5. M. Dieses ist bestimmt für Studierende, welche Agnaten, und in deren Ermanglung, welche Cognaten des Stifters sind, jedoch mit dem Beisatze, daß diese den Agnaten jederzeit den Genuß des Stipendiums räumen müssen, wobei jedoch in jedem dieser Fälle der nähere Ver« wandtschaftögrad, und bei gleichen Verwandtschaftsgraden das höhere Lebensalter deö bitt-stellenden Studierenden den Vorzug gibt. Bei Abgang von Agnaten und Cognaten dls Stif» terö ist ader seldcS für Studierende bestimmt, deren Aeltcrn arme Bürger der Stadt Stcin sind. Dieses kann bis inc!u6. der philosophischen Studien, und auch während des Studium5 des jus cünonicum genossen werden. Das Prasen-tationsrecht gebührt dem Aeltestcn des Familien-NamenS und StammcS Schager, bei dessen Abgang sodann dem jeweiligen Stadtpfarrer von Stein. — 15) Die Andreas Schurbische Etu-dentenstiftung, im dennaligcn jährlichen Ertrage von 27 fl. 30 kr. C. M. Diese ist bestimmt für Studierende aus den vom Stifter Andrea5 Schurbi, gewesenen Verwalter des GuteS Thurn an der Laibach, hiczu berufenen drei Familien, deren Repräsentanten und nächsten Anverwandten des Stifters dermal Andreas Schurbi, Ma> thias Schluga und Martin Vaupetitsch im B,-zirke Münkendorf sind, und in deren Ermanglung für benannte Anverwandte. — 16) Ein vom gewesenen Weltpricster Mathias Sever errich« tctcs Stipendium, im dermaligenjährlichen Ertrage von 75 si. 35'/z kr. C. M. Dieses ist 2. für einen Studierenden aus der Verwandtschaft des Stifters, und in dessen Ermanglung I). für einen armen Studierenden aus der Nachbarschaft Lositze im Bezirke Wippach, Adelsbergcr Kreises, bestimmt; in Ermanglung solcher Individuen aber ist der StiftungSertrag in zwei gleiche Theile zutheilen, und zweien armen fähigen Studierenden aus der Communität St. Veit, und endlich ä. in deren Abgang zweien 957 arme» Studierenden au3 dem Pfarrbezirke Wippach zu verleihen. Der Stiftungsgenuß ist auf keine Studienabtheilung beschrankt. Das Präsentationsrecht gebührt der Gemeinde Lositze im benannten Bezirke. — 17) Der von derMa-rla Suppantschitsch zu Laibach errichtete Stu« dcnten-Stiftungsplah, im dcrmaligcn jährlichen Ertrage von 28 fl. C. M. Dieser ist bestimmt für einen armen, in dem Pfarrbczirke von 65 t. Jacob in Laibach gebürtigen, gut studierenden Jüngling. Sollte jedoch kein derlei geeigneter Studierender vorhanden seyn, so fällt der Stiftungsertrag einem im Brautstände befindlichen armen Bürgersmädchen in ^aibach zu. Das Recht der Verleihung dieftr Stiftung übt der hiesige Stadtmagistrat aus. — 18) Der vom Andreas von Steinberg, Bischof von Skopia und Probst der Collegialkirche zu Nudolpyö-wetth in Krain, errichtete Studenten^Stiftungs-platz, dermal im jährlichen Ertrage von 36 st. E. M. Dieser ist für Studierende, welche auS dcr Familie von Steinberg, in Ermanglung derselben für solche, welch« auö der Familie Gla-dich hcrstammen, bestimmt. Uebrigenä muß der Stiftling entweder in Gräh oder in Wien stu« dieren. Das Prasentationsrccht gebuhlt dem Stcinberg'schcn Bencsilientcn am heiligen Grabe nächst Laibach, und das Vcrlcihungs^echt der Familie von Steinberg. — 19) Die vom Johann Anton Thalnitscher von Thalbcrg, gewe« senen Dechante und Generalvikar zu Üaibach, «r» richtete Studcntenstiftung, im dcrmaligenjährl. Ertrage von 80 st. C. M, Diese ist vorzugs« weise für Studierende bestimmt, welche von den Schwestern des gedachten Stifters abstam« men. Der Stiftungsgenuß ist auf keine Stu-dicnabthcilung beschrankt Das Präsentations-rcchtgcbührtdemhiesigcnDomcapitel.—20)Die vom Iobst Weber, gewesenen Bürger der Stadt Laibach, unterm 15. Mai 1654 errichtete Stu« dcntcnstiftung, dermalen im jährlichen Ertrage von 22 st. W kr. C. M. Diese kann lediglich von Studierenden, welche Söhne Laibacher Bürger sind, und zwar von der viertenGramma-ticalclasse angefangen, bis einschlüßig der zwei« ten Humanitäts-Classe genossen werden. Das Borschlagörecht gebührt dem Repräsentanten dieser Familie, und das Präsentationsrecht dem Magistrate der Hauptstadt Laibach. - 21) Zwei Von Andreas Weichsel, gewesenen Pfarrer in Fladung, laut Testamentes vom 16. April 1802 errichtete Studenten-Stiftungen, jede derzeit im jährlichen Ertrage von 16 fl. C M. Diese sind bestimmt für Studierende auö der Ver- wandtschaft der Familien Weichsel und Grcmetz« ln deren Abgang aber für auö dem Dorfe Ober feichtin,q gebürtige Studierende, bis sie zum geistlichen Stande gelangen. Das Verleihungsrccht steht diesem Gubernium zu. —22) Das Friedrich WcitenlMcr'sche Stipendium, dermal im jährl. Ertrage von 15 st. 20 kr. C. M. Dieses ist bestimmt für einen in der zweiten Humanitätö-classe gut studierenden Schüler von armen Acl-tern, und der Genuß desselben ist daher lediglich auf ein Jahr beschränkt. Das Prascntationö-recht übt der bevollmächtigte Weitenhillcr'sche Patronats Repräsentant, Johann Aichholzcr in Laibach, aus. — U. Kärntnerische Sci« pcnoien. 23) Das vom Georg Biöthumer, gcwesenen^Pfarrer zu Nadcnthcin und Lisercgg, errichtete Studenten-Stipendium, im dermaligen jährlichen Ertrage von 16 si. C. M. DicstS ist bestimmte, fur Studierende, welche mit dem benannten Stifter zunächst blutsverwandt sind, und unter diesen vorzugsweise für solche, welche von dce nächsten Vclwandlinn desselben, NamenS, Maria Piltcrmn oder Amthoferinn, verwitwete Glaserimi und Klampfcrnm ;u Mill'-statt, abstammen; d) i« deren Ermanglung aber sodann nur für studierende arme Knaben aus der Pfarre Millstatt, unter denen sich jedoch jene, welche Söhne armer, Herrschast MiU-statter Unterthanen sind, den Vorzug haben. Der Süftungsgenuß ist auf keine Studien-abtheilung beschränkt. Das Verleihungsrecdt gebührt diesem Gubernium. — 24) Ein vom verstorbenen Stadtarzte zu Klagenfurt, I)r. Andreas Iurie, errichtetes Studeuten-Stipenc dium, im jährlichen Ertrage von 100 fl. C. M. Dieseb ist bestimmt 2. für Studierende, welche mit dem Stifter von väterlicher Seite, in deren Ermanglung dann l,. für jene, welche von mütterlicher Seite verwandt sind; bei deren Abgang «. für jene, welche von St. Andrä oder im Lavantthale in Karnten geboren sind. DaS Verlechungörecht steht dem Sohne des benannten Stifters, Mcd. Dr. Theodor Iurie, in Wien zu. — 25) Bei der vom Casper Piler, gewesenen Pfarrer zu Gutenstein, im Jahre 1700 errichteten Studentenstlftung, ein Platz im der-maligen jährlichen Ertrage von 12 fl 33'/, kr., C. W. Dieser ist bestimmt ». für Studierende, welche mit dem Stifter verwandt sind; l» in deren Ermanglung für solche, welche in den Pfarrbeznken Wippach und Guttenstein, und c. in deren Abgang für solche, welche überhaupt in einem der zur Probstei Ebcrndorf gehörigen Pfarrbezirke geboren sind- Ber Slistungsge« 958 miß ist auf keine Studicnablhellung beschränst. Das Worschlagsrecht gebührt bciiehungüweise dem jeweiligen Pfarrer zu Wippach und zu Gut-tenstein. — 26) Ein Graf von Widman'scher Studenten-Stl'ftungsplah, «m jährlichen Ertrage von 160 si. C. M. Auf den Genuß dieses Sti« pendiumö haben vorzugsweise Studierende, welche Eöhne der Beamten oder Unterthanen der Herrschaft Patcrnion sind, Anspruch. Daü Präsentatlonsrecht gebührt der ebcnbenannten Herrschaft, resp. deren Inhaber. — 27) Zwei Millstätter Handstipendicn, jede5 derselben im jährlichen Ertrage von 30 si. (5 M. Ist bestimmt für Schüler der deutschen Schulen, insbesondere aber für Millstätter Trivialschüler, und kann auch während der Gymnasial-Studien, jedoch nicht weiter genossen werden. Das Prä» seutationörtcht gebührt der k. k. stcyerm. illyr. vereinten Camera!-Gefallen'Verwaltung zu Grätz, als Repräsentanten derStaatöherrschaft Millstatt. — Diejenigen, welche eines dieser benannten Stipendien zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche mit Berufung auf diese Gu« bernial-Verlautbanmg bis längstens 5. Jänner 4843, und zwar bezüglich der 5,ik 13) el 19) benannten Stipendien, unnntteldar bti dem hie« sigen Domcapitel, bezüglich der übrigen aber unmittelbar bei diesem Gubernium, und zwar jene, welche sich um mehrere dersel« den zugleich bewerben wollen, für jedes Stipendium, welches einer besondcrenPrasentation unterliegr, abgesondert einzureichen, und diese mit dem Taufscheine, ArmuthK ' Pocken» oder Impfungszeugnisse, so wie mit den Studien« Zeugnissen vom ersten und zweiten Semester deö Schuljahres IK*'/^, und insbesondere jene, welche auö dcm Titel der Verwandtschaft oder als Vürgelösöhne ein Stipendium ansprechen, noch in ersterer Beziehung n:it einem ordent« lich belegten und bczirksobrigkcitlich legalisir-- ten Stammbaum, in letzterer Beziehung mit den entsprechenden Beweisdocumentcn zu bele< gen. — Laibach am 22. November 1842- Zhomae Pauker, _________________ k. l. Bub. Sccrctar. VtMtltche Verlautbarungen. Z. 20H4. (2) Nr. öiiä. Kundmachung. Am 3. Jänner ig/.3 wird die?ici!ation zu« Vermiethung der im Hause Nr. 57, Kapuziner-Vorstadt, befindlich?,, htihbaren^ Vcr, kaufsläden in der mag'sitatllchm Nathstube vorgenommen w^den, und zwar jener, die mit dm Zahlen 2, 3/ 5 und 6 bezeichnet sind. — Die Vtlmiethungsbedlngnissesind immagi-stratllchen Expedite taglich einzusehen. — Stadlmagistrat Laibach am 19. December ls42« Z. 2056. (2) N.t. 7725. Kundmachung. Nach dem Stiftbriefe der Helena Valentin 6ciu. l. December 1835 wird der Magi< strat im Monate December l. I. Fünfzig Gulden an ältern« und verwandtschaftslose Kinder, die in der Pfarre Maria Verkündigung (städtischen Pomeriumö) geboren oder dermal wohnhaft sind, vertheilen. Jedermann, dem solche Waisen anvertraut sind, wird aufgefordert, sich dicßfalls bis 27. December l. I. Hieramts zu melden. — Stadtmagistrat Laibach am 1. December 1842. Vermischte Verlautbarungen. Z. 2029. (2) Nr. »275. V d i c t Von dem k. k. N»iillögelichte zu Auerspelg nird hiemit bekannt gemocht: lZs habe übel An. suchen d»s Anton Pierallt von Laibach und Iohanll Kralizh von Großliplein, Gcwaltstläger des Johann Pezhnig von Staruapeu, 2 Uhr Bormillags in loco Staruapcu rv«gen an Anten Vierant schuleigen 200 ss. c. ,. c. angeovdnet»n cxccutivcn Feilbictungen oer, te»n Johann Pczhlng gehörigen, der Pfarrgült Gl!tcn< feld «ub Rectf. Nr. 46 unlerlhänigen, gerichtlich auf ,o<2 ss. 3o kr. bervertheten '/2 Hübe, dahin sein Abkommen, dah eie 3. Feildielung vom 7. Jänner für tie erste zu gcltcn habe, die leiden andern abcr, und zrra, die zweite auf den 6. Februar und 5>e dritte auf den L. März e. I. mit drm vorigen Anhange, ea„n cie Beibehaltung ee5 OlteS und der Stunde angeordnet wurden. K. K. Bezirksgericht Auersperg am »5. De« cember «642. Z. 2o36. (2) Nr. «690. G d i c t. Bei der Bczirksobrigkcit Rcifnii wird am 3a. Jänner iL^I, in den vormittägigen iimtssiunden. die dem Almenilistitute Rcisniz zugefallene »lost, geschätzte Oglul!» 2 Z. »53o2, versteigert. Licitationöbedingnisse kennen bei gedachter Bezirks Obrigkeit in den gewöhnlichen Amlsliun« ten eingesehen werden. Bezirks. Obrigkeit Reifml am ,6. December