^Z 208. 1863. ÄmlMatt zur Laibacher Zeitung. l2. September. (294-3) Nr 9725. Kundmachung Zufolge der Note der k. k. niederö'sterrei-chischen Statthalterei vom 2U. d. M., Z. 3»484, wird m Betreff der Vorlesungen am k. k. po-lltechnischen Institute in Wien im Studienjahre >8«5/6 und der Aufnahme in dieses Institut Nachstehendes zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Programm des k. k. politechnischen Institute« in Wie« für das Schuljahr «8tt5/tt. Das k. k. politechnische Institut besteht als Lehranstalt aus zwei Abtheilungen: I. aus der technischen, welche die theore» tische und, soweit es thunlich ist, auch die praktische Ausbildung in denjenigen Wissenschaften gibt, welche für Techniker nothwendig sind und für welche nicht besondere Spezialschulen in der Monarchie bestehen, und II. aus der kommerziellen, welche alle Lehr» gegenstände zur gründlichen theoretischen Aus^ bildung für die Geschäfte des Handels umfaßt. Jeder Zuhörer kann die Gegenstände beider Abtheilungen unter Voraussetzung einer natürlichen Reihenfolge nach seinem individuellen Bedürfnisse wählen und in den Studien, wie bisher, seine spezielle Richtung verfolgen. So insbesondere siir den Straßen« und Wasserbau, für den Hochbau, für die, Land. und Feld-Meß-kunst, für den Maschinenbau, für die technische Chemie, so wie nicht nnndcr zur gründlichen Vorbereitung für die Land- und Forstwirthschaft und für das Berg und Hüttenwesen. Das Studienjahr beginnt ÄnfangS Oktober und schließt Ende Juli. Vorschriften fur die Aufnahme. I. .Allgemeine Vorschriften. Die Aufnahme der Hörer des Institutes findet vom 28. September bis 3. Oktober Vor» mittags in der Dircktionskanzlei statt. Nach diesem Tage kann die Aufnahme nur dann erfolgen, wenn die Verspätung genügend gerechtferligct wird. Ueber den «5. Oktober hin° aus findet jedoch, selbst im Falle der Krank-heit, keine Aufnahme mehr statt. Jeder Aufzunehmende hat persönlich zu erscheinen und muß sich über seine Beschäftigung bis zur Aufnahmszett ausweisen, so wie die zu einem erfolgreichen Besuche der Vorlesungen nothwendigen Kenntnisse der deutlchen Sprache besitzen, worüber in zweifelhaften Fällen eine Prüfung am Institute der Aufnahme vorhergeht. Die Aufnahme ist jedes Jahr zu erneuern und für dieselbe die Taxe von 4 fi. 20 kr. ö. W. nebst 5tt kr. Stempelgebühr sogleich an die In» stitutskasse zu entrichten. ill. Für die ordentlichen Hörer. Wcr als ordentlicher Hörer des Institutes aufgenommen werden will, muß entweder die tt. Klasse der Realschule oder die 8. Klasse des Gymnasiums mit wenigstens erster Fmtgaugs-klaffe absolvilt haben, oder sich einer Aufnahmsprüfung aus der Elementar - Mathematik, der deutschen Sprache, der Physik und dcm Zeichnen, überdies auch entweder aus der Naturgeschichte oder der allgemeinen Geographie und Geschichte mit gutem Erfolge unterziehen. Wer jedoch seine geregelte Vorbildung an einem Gymnasium oder einer Realschule nicht vollendet hat, kann zur Aufnahmsprüfung nur nach Verlauf jener Anzahl von Semestern zugelassen werden, welche zur Absolvirung des Obcrgymnasi'ums oder der Obcrrealschule noch 5 ,>>...,i^ ^«,«spn mären Jeder Bewerver ü'!7, sine Aufnahmspru-funa hat den Nachweis über das zun'ickgelegte I«. Lebensjahr sowie über seine Beschäftigung seil dem vollendeten l<>. Lebensjahre vorzulegen Die Aufnahmsprüfungen beginnen am 30 September und jeder Aufnahmswerder hat sich dcnselbcll an dem Tage, der ihm hiczu festgesetzt wird, zl, unterziehen. Wer nur für ein Fach als ordentlicher Hörer eingeschrieben zu werden wünscht, hat d,e für eben dieses Fach nöthigen Vorkcnntnisse durch legale Zeugnisse nachzuweisen. In beson. ders rücksichtswürdigen Fällen wird diese Nachweisung ausnahmsweise mittels ciner Aufnahms, prüfung gestattet. Wer schon an einer technischen Lehranstalt immatrikulirt war, hat die an derselben erlang« ten Prüfungs- oder Frequentations-Zeugnissc vor» zulegen. An Unterrichtsgeld sind 25 si. 2N kr. ö. W. in halbjährigen gleichen Raten, und zwar die erste bei der Aufnahme und die zweite späte« stens bis l. Mai des Studienjahres zu leisten, Die Bedingungen, unter welchen die Befreiung vom Unterrichtsgclde angesucht werden kann, werden mittelst Anschlag am schwarzen Brette kund gemacht. Für den Besuch eines der chemischen La, boratorien ist dem betreffenden Vorstande des Laboratoriums mit dem Beginne eines jeden Halbjahres ein Betrag von 20 fi. zu entrichten. An mittellose Hörer werden nach dem Ermessen des Professors einige Platze in jedem Laboratorium gegen nur 10 fi. jährlicher Lei« stung verliehen. III. Fur die außerordentlichen Hörer. Als außerordentliche Hörer werden nur Jene aufgenommen, welche eine selbstständige Stellung haben, als: k. k. Offiziere oder Unteroffiziere, Staats- oder Prioatbeamte, auch Hörer einer höheren Lehranstalt, welche zu ihrer weiteren Ausbildung oder alS Freunde der Wis, senschaft ein oder mehrere Fächer zu hören beabsichtigen. Mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der technisch. chemischen Industrie werden ausnahmsweise als außerordentliche Hörer der I chemischen Techneologie auch Jünglinge zuge< lassen, welche» sich zwar noch keiner selbstständi. gen Stellung erfreuen, dic jedoch diesen Un' terricht zu ihren praktischen Zwecken bedürfen, worliber sie sich dri der Direktion gehörig auß. zuweisen habe«. Derlei Schüler können auch während des Schuljahres aufgenommen werden, müssen aber jedenfalls ein Alter von 16. Jahren nachweisen. Kein ordentlicher Hörer kann gleichzeitig außerordentlicher in einem anderen Lehrgegen» stände sein. Der außerorderlliche Hörer hat sich seiner Aufnahme wegen gleichfalls in der DirektionS» kanzlei zu melden; er ist der Beweise seiner Vorkcnntnisse enthoben, kann aber auch nur ein von der Direktion vidimirteS Frcqucntations. zeuguiß ansprechen. Jeder außerordentliche Hörer hat an Un» tcrrichtsgeld 25 st. 20 kr. in halbjährigen glei» chen Raten, und zwar die erste bei der Auf-nähme und die zweite spätestens bis 15. März zu erlegen. Die Befreiung vom Unterrichtögelde wird nur in Auönahmsfallen bewilligt. lV. Fir die Gäste.. Als Gäste können zu den Vorlesungen über einzelne Gegenstände mit Bewilligung des betreffenden Professors Männer zugelassen werden, wclche rücksichtlich ihrer Stellung und son« stigcn Eigenschaften zu der Erwartung berechtigen daß durch ihre Zulassung dcr Zweck des Unterrichts nicht beeinträchtiget werde. Sie sind von dem Nachweise der Vorkenntnisse entbun« den; öffentliche Zeugnisse werden ihnen nicht ausgestellt. V. Die Hufnahme siir außerordentliche Sehrgegen-stände und den Unterricht in Sprachen bleibt dcn betreffenden Professoren, Privaldo« zcnten oder Lehrern überlassen und ist auch im ^'aufe des Iahrcö gestaltet. Für den Besuch eines solchen Unterrichtes ist jcneö Honorar zu entrichten, welches von dem betreffenden Professor, Privatdozcnten oder Lehrer jeweilig aus gesprochen wird. Jedoch ist der Unterricht in dcr italienischen und in den orientalischen Spra» chen für Jedermann, in den anderen Sprachen aber für Diejenigen unentgeltlich, welche am In« stitute in irgend ein ordentliches Lehrfach eingeschrieben sind. H. Ordentliche Vorlesungen. « In der technischen Abtheilung. Mathematik, I. Kurs: Professor Josef Kolbe. Mathematik, 2. Kurs: Professor Friedrich Hartner. Darstellende Geometrie: Professor Johann Honig. Mechanik und Maschinenlehre: Hofrath und Professor Ritter von Burg. Maschinenbau, in zwei Iahreskursen: Pro« fessor Adolf Marin. Praktische Geometrie: Professor Dr. Josef Herr. Physik: Professor Dr. Ferdinand Hehler. Hochbau: Professor Moriz Wappler. Straßen, und Wasserbau: Professor Josef Stummer, wird von Johann Schön supplirt. Vorbereitendes technisches Zeichnen: Pro» fessor Ioh. Honig. Mineralogie, Geologie und Palläontologie: Professor Dr. Ferdinand von Hochstetter. Botanik und Zoologie: Professor Dr. And. Kornhuber. Chemie: Professor Dr. A,ton Schrötter. Chemische Technologie: Professor Dr. Josef Pohl. Mechanische Technologie: Professor Dr. Ignatz Heger. Landwirthschaftslehre: Professor Dr. Adalbert Fuchs. ll. In der kommerziellen Abtheilung. > Nationalökonomie und Handelöwissenschaft: Professor Dr. Herrmann Blodig. Handels^ und Wechselrecht, Derselbe. GeschäftSstyl: Professor Dr. Karl Langncr. Merkanlilrechnen: Professor Georg Kurz» baner. Buchhaltung: Derselbe. Waarenkunde: Der supplirende Professor Dr. Adolf Machatschek. Handelsgeographie: Professor Dr. Karl Langner. Statistik, österreichische VerfassungS. und Verwaltungölehre: Professor Dr. Hugo Brachelli. N Außerordentliche Vorlesungen. Baumechanik: Ministerial, Oberingenieur und a. o. Professor Dr. Georg Rebhann. Sphärische Astronomie: Professor Dr. Jo» sef Herr. Integration linearer Differenzial.Gleichun-gen: a. o. Professor Simon Spitzer. Politische Arithmetik: Privatdozent Karl Heßler Landwirthschaftliche Buchführung: Professor Georg Kurzbauer. Chemie der Alkohole: Privatdozent Dr. Alexander Bauer. Pflanzen-Anatomie mit Mikroskopie: Pri» vatdozcnt Dr. IuliuS Wiesner. Pflanzcn-Physi'ologie: Derselbe. Industrielle Mikroskopie: Professor Dr. Josef Pohl. Deutsche Literatur: Professor Dr. Karl Langncr und Privatdozent Dr. Franz Stark. c Sprachen und Fertigkeiten. Türkische Sprache: Professor Moritz Wi chcrhaustr. Persische Sprache: Professor Heinrich Barb. Vulgär-arabische Sprache: Lehrer Anton Hassan. Italienische Sprache und Literatur: Lehrer Franz Bcnctelli. Englische Sprache und Literatur: Privat-Dozent Johann Högcl. Französische Sprache und Literatur: Lehrer Georg Legat. 524 Kalligraphie: Lehrer an der k. k. Schotten« fclder Oberrealschule Jakob Klaps. Stenographie: Lehrer dieses Faches an der k. k. Universität Johann Mar Schreiber. Chirurgische Hilfeleistungen: Privatdozent Johann Kugler. Die Gewerbezeichenschule in Wien. Dieselbe befindet sich im Gebäude des k. k. politechmschen Institutes und hat die Aufgabe, jenen Jünglingen welche sich irgend einem in-> dustriellcn Zweige widmen, den entsprechenden Zeichnungsuntcrrichr zu ertheilen. Der Unterricht findet taglich, und zwar an Werktagen von 8 bis 12 Uhr, an Sonn» und Feiertagen von 9 bis »2 Uhr statt. Die Aufnahme der Schüler ist den betref» senden Lehrern überlasten und auch im Laufe des Jahres gestattet. Für dieselbe ist weder eine Taxe noch ein Untcrrichtsgeld zu entrichten. Lehrgegcnstände. Vorbereitendes Zeichnen: Lehrer Thomas Friedrich. Manufaktur'Zeichnen: Lehrer Josef Tichy. Zeichnen für Baugewerbe: Lehrer Wilhelm Westmann. Maschinenzeichnen: Lehrer Anton Hlubek. Laibach, am 26. August 1865 Von der k. k. Landesregierung. (308—1) Nr. a«l4. Konkurs - Kundmachung. Bei dem k. k. Hauptzollamte, vereint mit der Finanz-Direktions-Kasse, zu Klagenfurt ist eine AmtSoffizialcnstclle in der Xl. Diätenklasse mit dem Gehalte jährlicher 735 si., eventuell «30 si. oder 525 si., mit der Verpflichtung der Kautionslcistung im Gehaltsbctrage definitiv zu besetzen. Gesuche sind inöbesonderK unter Nachwei« sung der Kenntnisse der Kassa« und Verrech« nungs-Vorschriften, dann der Prüfung aus der Waarenkunde und dem neuen Zollverfahren bin-nen vier Wochen bei der k. k. kärnt. Finanz« Direktion in Klagenfurt einzubringen. Auf geeignete disponible Beamte wird vor« zugsweise Bedacht genommen werden. Klagenfurt, am 3l. August 1865. Von der k. k. Finanz-Direktion. (307—l) Nr. «342. Kundmachung- Von der k. k. Finanz-Direktion für Karn. ten wird zur allgemeinen Kenntniß geblacht, daß die Pachtung deS Mautertrages an den Mauth-stationen: Vellach, Friesach, Landbrü'cke, St. Veit, Kremsbrücken, Gmüno, Griffen, Wolfsberg, St. Gertraud und St. Leonhard für die Zeit vom l. November »865 bis Ende De» zember »866, oder auch für die zwei weiteren Sonnenjahre 1867 und »868 am 25. September »865, um 9 Uhr Vormittags, bei der k. k. Finanz, Direktion in Klagenfurt einer neuerlichen Ver-^ steigcrung unter den in der Kundmachung dieser Finanz.Direktion vom 3. Juli »865, Z. 243«, (eingeschaltet in das Amtsblatt der Rlagenfur» ter Zeitung Nr. »56 vom l l.Iuli »865») festgesetzten Bestimmungen unterzogen werden wird, wobei sowohl mündliche als schriftliche Offrrle auch unter dem Ausruföpreise zugelassen wtrden. Die allfälligen schriftlichen Offerte sind jedoch längstens bis 25,. September »865,9 Uhr Vormit. tags, als d am 3. Oktobe r l. I., Vormittags ll Uhr, bei demselben die ver-steigerungsweise Verpachtung des Bretter» und Holzwaarenaufschlageö auf ein oder mehrere Jahre, vom l. November l. I. angefangen, stattfinden werde. Pachtlusiige werden mit dem Anhange hiez« eingeladen, daß jeder Lizitant vor der Limitation die »<»"/o Kaution von dem gegenwartigen Pacht> schiUinge zu erlegen habe und die dicsfälligen Lizitationsbedingnisse täglich bei dem k. t. Bezirksamte Senosetsch eingesehen werden können. j Schriftliche, mit der obigen Nl°/^ Kaution versehene, vorschriftmaßig verfaßte Offerte wer< den ebenfalls angenommen, müssen jedoch vor Beginn der Lizitation der Kommission überreicht werden. >ft. k. Bezirksamt Senosetsch, am l>. Sept. 18li5.