A m t w l K t t. 1L° 93. Samstag den 3. August 1833 Nubermal - Verlautbarungen. 8. 1003. (3) Nr. 16162^34* C u r V e n d e des k. k. il lyrisch en Guberniums zu Laib ach. — Mit den Bessimmungen für die Verhandlungen über die Abfindungen undVer« Pachtungen des Bezuges der allgemeinen Ner, zehrungssteuer für das Verwaltungsjahr ,83^/ und rücksichtllch auch für das Jahr i825. — Mlt dem Hohen Hofkammer-Decrete vom z8-Juni d. I., Zahl 23912^2600, «st die Vornahme der Verhandlungen über die Abfindungen und Verpachtungen des Bezuges der oü-gememen Verzehrungsfteuer für das Verwaltungsjahr iLZä, und rücksichtllch auch i635 angeordnet worden. — In Gemaßhnt d,eser hohen Anordnungen werden folgende Befiim, mungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht: — 3.) Dle Verhandlungen werden nach den mit den Gubernial«3urrenden vom l2. August und 1. October i83o, Nr. i8zZ4j279l und Nr. 2288i)354Z, dann Z. Iul, i83i,'i5^32j2699 kund gemachten Bestimmungen vorgenommen, und die Abfindungen auch nnt ganzen Bezlr, ken, Gemnnden, oder ganzen Gewerbsclassen gepflogen werden. — 2.) Haben sich die duß-fälliqen Verhandlungen auch auf den Bezug der Verzchrungssteuer von derB«ererzruyung, mit Ausnahme jedoch der übrigen steuerpfllchl tigen Gewerbe in der Provinziall Hauptstadt Laibach, für das Verwallungsjohr 18)4 zu erftreckem — 3.) Die Abfindungs-und Pachtvertrage werden auf dle Dauer des Jahres , i8Zä, oder auch mtt Rücksicht auf den Anhang des Verzehlung5sskuer-Gtsetzfs zu den §§. il und i3/auf d«e Dauer des Jahres i655/ mit Ausnahme der allfalligen Vbfin« dungs'Vertrage für die Abgabe von der Biere srzeugung, d«e sich bloß auf ein Jahr zu beschränken haben, abgeschlossen werben. — 4.) Zur Einreichung der nach §. 10 der Guber-nial'Currende vom 26.Iunl 162g, Nr. l37lM zur Erlangung dcs gefägsamtllchenEllgublnß« schlinss erfsrderllchln Erklärung tyird dis Frist bis !o. August ,833 festgesetzt, bei deren Nicht-zuhaltung d»e lm §. 34 !n. 2« und §. 37 dcr angeführten Eurrende bestimmte fire Geldstrafe eintntt. — 5») Zur Erleichterung des Zus standebringens von allgemeinen Abfindungen wlrd bestimmt: daß der Abschluß einer gemeins schaftllchen Abfindung, wenn sonst derselbe in der Gefammlhett betrachtet, als annehmbar erscheint, dadurch nicht benrt werde, daß ein oder der andere der vorgeladenen fteuerpfiichtis gen Okwerbßgenossen bel der WerhandlunZ sich Nlcht einfindet; tben so wenlg, wie dann, wenn ein einzelner Steuerpfilchnger durch sein allei? Nlges Widerstreben dos Zustandekommen der Solldarabfindung zu verelleln sucht, obglezch sich für Leytere die, der Zahl und dem Um-farge der Gewerbe nach offenbar überwiegende Mlhchnt dcr Gewkrbsgcnvssen vere»nlgtt und erklart hofien. In dtksen Fällen wl,d dem VZre eine der Gteuerpftlchtlgen, gegen eine ang?« weffene Erhöhung der Solldar - Adfindungss Summe das Recht eingeräumt werden, von den aukgeblltbenen Stcuerpsilchngen, eben so wie von neu entstehenden Gewelbsunterneh-mungen und einzelnen steuerbaren Acten der Prwaten, dle tanffmaßlge Steucrgedühr ein« zuHeben. — 6.) Nicht bloß d»e, in emem un< ter Solldar-Abfindung begriffenen Bszirke^ befindlichen Gewerbsunternkhmungen, wclche zum Abfindungkvereine nicht gehören, sind nach §. zo des VerzehkungkficuersCirculars vom Jahre 3839 verpfilchzet, sich mit dem ge-fagsamtlichen Erlaubniß»che;ne auszuweisen, sondern auch Diejenigen, welche sich der Solldar-Abfindung angeschlossen haben, müssen Mlt der gefalleannkchsn Erlaubniß zum Be« triebe zhres Gewerbes versehen seyn. — 7.) Zum Behufe der Verpachtung eines Verzch? rungssteuer-Objectes wird der Weg der öffentlichen Concurrenz entweder durch die Einleitung einer öffentlichen mündlichen Versteigerung, oder durch Emssmmlung verschlossener schrifts l'cher Offerten von Sette der Pachtunterneh-m?v gewählt werden, je nachdem die eme oder. 792 anders Modalitat für das Gefäcl einen günstige, r^n Zrfolq yersoncht. Laibach am I5. Iull ig,33^ Joseph Camilla Freyherr v. Schmidburg, Laibes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, t. k. Hofrath. Joseph Wagner, k. k. Gubernialrath. Z. io3o. (2) Nr. i552iMW. Concurs -Ausschreibung für die erledigte Stelle des Karastral-Mappen? Archivars zu' ^inbach. — Durch den Tod des Clemens Grafen v. Margherp ist dle mit dem Gehalte jährlicher 900 ft. M. M. verbundene Stelle des Katasnal-Mappen - Archivars zu Laibach erlediget worden, deren Wiederbcsetzung in Folge Verordnung der hohen k. k. vereinten Hofkanjlei vom 3. d. M., Z. 234i, Statt finden wird. —> In dieser Beziehung wird Folgendes bemerkt: 1.) Die Obliegenheiten des Archivars setzen eine uollstandige Kenntniß des Katastral - Vermessungs - Geschäftes voraus. Es haben daher nur solche Individuen darauf Anspruch, welche schon längen Zeit im Fache der Vermessung als Inspectoren oder Geometer verwendet wurden, die dabei fortwährend entschiedene Proben chres Elfers und ihrer Ge-schicklichkett an den Tag gelegt, und sich im gleichen Grade durch ihr moralisches Betragen susgezeichnet haben. — 2.) Die Gesuche um diesen erledigten Dlenstposten müssm vollständig documenNrt sein, und deshalb: a) durch vollgültige Behelft die zurückgelegten Lehrfächer, und von diesem Zeitpuncte angefangen, die ganze Laufbahn des Compettnten ohne Unterbrechung genau nachweisen, b) muß des Com-petenten Vaterland, Alnr, Gesundheitszustand, Sprachkenntniß, dn Verwendung ltber-haupt, und die Moralität unbedenklich nachge-wiesen werden; o) insbesondere lst du Kenntniß der illyrischen Sprache durch ein.vollgültiges Zeugniß darzuthun; ä) pensionirte k. k. Offiziere und Misiomrte oder quieszircnde Staatsbeamte haben insbesondere durch legale Document? ihre vollkommene und noch lam ger dauernde Diensttauglichkeit außer Zweifel zu stellen. — 3.) Die Compettnten haben lhre Gesuche durch dle lhmn vorgesetzten Behörden, die sie um dessen gutachtliche Enidegleitung anzugehen haben, hierher gelangen zu machen. — H.) Bis 20. September d. I., müssen die Gesuche bei dicler Landesstelle einlangen, da mit diesem Tage die Csmpetenten-Tabelle geschlossen, und der Vorschlag erstattet wird. — Vom k. k. illynschm Gubernium. Laibach am ?5- Iulz i333. AenttliOe UerlantbaruMw. Z. 1022. (2) Nr. 7847) l74!» Kundmachung der Verzehr ungsfteuer-Verpachtung von der Bie r er z eu g u n g. --» Die k. k. vereinte sameral« Gefallen « Verwaltung in Stnermark bringt zur allgemeinen Kenntniß^ daß der Bezug der Verzehrungßfteuer von der Blererzevgung. in der ganzen Provinz Steier» mark mlt Einschluß der Hauptstadt Gratz, dann dle Verzehrung»steuer von der Branntweiner«» zeuguna sammUtcher in der Gtadt Gratz befind« l'cher Braugewerbe, auf «m, oder wenn die Pachtofferenten es wünschen sollten, auf zwei Jahre, d. i. vom 1. November i8Z3 bis letz< ten October i63^, und rücksichtt'ch i835, »n, Wege versiegelter schriftlicher Offerte, in Pacht gegeben werde. — Die dießfall'gen Antrage zur Pachtung der Vrrzehrungssteuer von dsl Blererzeugung können auf drnerlei Weise ge» stellt werden, nämlich dahin: bloß dle Hauptstadt Gratz und d«e vler m der Umgebung der« selben liegenden Brauhauser zu Göftmg, Grat-wein, im großen Mauthhause und in Liebe-na« , oder bloß die außer dem städtischen UM» kreise befindlichen Brauunternkhmungen, odk« endlich diese beiden Pachtobj?cte zusammen in Pacht zu übernehmen. — Ausgenommen von der Verpachtung nnrd die, bei der Emfuhr des Bieres und des Branntweins in die Haupts stadt Gratz an den Lm,en zu entrichtende Verzehrungssieuer. -— Die Offerte sind bls 3ci. August l. I., Mlttags um 12 Uhr, im Bureau des k. k. steiermarklscken Cameral-Ads ministrators zu Gray, im Amtsgebauds der sameral-Gefassen-Vcrwaltung zu üverr?;chen, und mit der Ausschmfl: „Anbot für denBezug der allgemeinen Veruhrungssteuer von dir Bicr- und Branntwemerzettgunst" zu bezelch-nen. — Offerte, bie nach dem Tchlußtermi« ne einlangen, oder welche abweichende Mdm-gungen enthalten^ bleiben außer Berücksichtigung. Bei der Eröffnung der Off«rte können di? Offerenten zugegen sem. — Zum Aus-rufsvreis für die Verjtbrunassteuer von d?e Blererzeugung in der Hauptstadt Gvatz und den genannten vier Brauhäusern in der Umgebung derselben wird der Betrag von5ft5oo st«, d, t. Neun und Fünfzig Tausend Fünf Hun» dert Gulden, für dle übrigen außer demftadti« fchen Umkreise btfinbllchen Braüunternehmun-gen m der Provmz, der Betrag von 6o5oo st., d. i. Sechzig Tausend Fünf Hundert Gulden, und für dle ganze Provmz zusammen, der Be^ trag von 120000 fi., d. ». Einmal Hundert und Zwanzig Tausend Gulden, endljch für 793 die Ueberlassung der Verzehrungssteuer von der Branntweinerzeugung sämmtlicher in der Stadt Gratz bifindbchen Braugewerbe, lm Betrage von Zoo st., d. i. Fünf Hundert Gul' den, durchgehends m Conventions-Münze, und für ein Jahr angenommen. —Zur Pachtung wlrd Jedermann zugelassen, welcher nach den bestehenden Gesetzen und nach der Landesverfassung von solchen Unternehmungen nicht ausgeschlossen ist. Namentllch ist derjenige aus-geschlossen, welcher wegen eines Verbrechens mit elner Strafe belegt gewesen, oder welcher in eme strafgerichtliche Untersuchung verfallen ist, die bloß aus Abgang rechtlicher Bewelse aufgehoben wurde. — Die Concurrenten haben elnen, den zehnten Thett der bezüglichen Ausrufspretse gleichkommenden Betrag, entweder lm Baren, oder in öffentlichen Obligationen, bei den letztern nach dem zur Int des Erlags bekannten börsemaßzgen letzten Cours-werthe als Angeld zu leisten, und dieses entweder dem Offerte beizufchließen, oder sich in derselben über den, be; der saNzral«Verwal° tungs-Tasse, oder bei einem untergeordneten Verzehrungssseuer - Inspectorate geschehenen Erlag auszuweisen. — Der Eontractsabschluß wird erst nach erfolgter Entscheidung, der hohen k. k. allgemeinen Hofkammer, und zwar «ut Demjemgen Stattfinden, dessen Anbot unter den obwaltenden V?rhältmssen sich am angemessensten darstellt. Ohne Rücksicht auf den Erfolg bleiben die Offerenten bis dahin für ihre Anbote rechtsoerbmdlich. — Diejem-Zen, deren Offerte nicht angenommen werden, können das Angeld gleich nach erfolgttr Entscheidung gegen Zurückssegung der Original-Quittung bcheben. -^ Von dem Erstcher der Pachtung wird aber das Angeld bls zur erfolg' ten Cautwnsleistung m Verwahrung gehalten. — Der Pächter lst verbundm, zugleich mit der allgememen Verzehrungssteuer auch den, der Hauptstadt Arätz und andern Ortschaften bewilligten Gememdezuschlag, wenn d;e Em-Hebung von ihm gefordert wird, auf dem nämlichen W?ge und zu derselben Zeit, wie den Pachtschlllmg abzuführen. — Dle kontraccs-bedingungen sind folgende: — i) Der Pach, ter lft verpflichtet, sich genau nach den, mit den Elrcularen des "k. k. steiermarkisHen Gu^ berniums vom ,. Iull 1829, Z. 1.1553, und dem beigefügten Anhange, dann vom 7. Au-yust ,33o, Z. l^472, kundgemachten Vor-schrlftsnund Bestimmungen, ferners: nachdem Gubermalestrculare vom g. Februar 16ZZ, Z. 3107, so wie überhaupt nach den nachträglichen, auf die Verzeyrungsstsuer der Vierer? l zeugung, und rücksichtlich der Stadt Gratz ' auch auf die Verzehrungssteuer von der Brannt« weinerzeugung Bezug habenden Entscheidung gen und Verordnungen zu benehmen. —» 2.) Dem Pachter ist unbenommen, feine Pachtung ganj oder theilwezse an Unterpachter zu über« lassen, unter der Bedingung jedoch, daß ein solcher Unterpachter nach den Gesetzen und dee Landesverfassung zur Pachtung überhaupt zu^ gelassen wekden kann. — 3.) Werden Unter-Pachter von der Gefalls-Verwaltung in jedem Falle und in jeder Hmsicht bloß als Agenten des Pächters angesehen, der Pachter allem bleibt für die genaue Ztfüllung aller Puncte des Pachtvertrages m Haftung und der Ges falls-Verwaltung verantwortlich. — 4.) Die bedunqenen Pachtschillinge müssen auf Kosten des Pachters m zwölf gleichen monatlichen Raten, am letzten Tage eines jeden Monats, und wenn dieser ein Sonn» oder Feiertag wäre, am vorausgehenden Werktage an das k. k. Hauvtzoll - und Verzehrunqssteuer-Oberamt m Gratz/ oder antue allenfalls in der Folge bestimmte Easse genau und richtlg abgeführt werden. —5.) Dem Pächter der Verzehrungssteuer für die Biererzeugung in der Hauptstadt Gratz lzegt die Verhmdl»chkett ob, von dem in Gratt. erzeugten, und über die Verzehrungss steuer-Lmie dleser Stadt ausgeführten Bier die MehrlDlffeeenj zwischen den Tarlffmtzen für die Biererzeugung auf- dem Lande, und die Erzeugung m der Hauptstadt Gratz> 3ann (bel gleichzeitiger Pachtung ber Verzehrungs-fteuer von der Branntwemerzeugulig auf den Gratzer Bräuereyen,) von dem von ven Brauern in Gratz erzeugten, und nach demTariffe versteuerten, über dle Ztnie von Gray ausgcs führten Branntwein, dle nach dem Tariffs eingehobene Verzehrun-Meuer unter den, für Grätz vorgeschriebenen Modalitäten an die be« treffenden Partheyen zurück zu vergüten. — Dlese Modalitäten können bn der Regzstraturs« Direction der veremren Eameral-G^fällcn.VerZ walcung, dann bki dem GefaUenInfpectolaL te m Gray emgefehen werden. — 6.) In Be-z»khung auf dle Behandlung der Vorräthe an versteuerten Blsr, und rücksichlllch der BrauZe? werbe ln der Hauptstadt Gratz auch an üerstcu« erten Brcmnlwem, welche mlt Ende der Pacht-zeit unoerzehrt bel den Brauern vorhanden seyn werdenf wlro d.?m?rkr, daß der Pachter des Bezugs der allgkmemen Verzchrungtzfteu«3 für das currents Verwallungsjahr verpflichtet lst, semem Nachfolger oder dem slerar den ?nt^ fallenden Gteuerbetrag nach dem Tansfe zu, versteuern. "" Diestlbe Vnpfttchtung übzr- /94 nimmt dee Pachter der allgemeinen Verzeh-rungsfteuer uon der Bier-, und rücksichtllch der Hauptstadt Gratz auch von der Brannt-weinerzeugung für dle nächste Pachtperiode ^ ,n Absicht auf dle am End? der Pachtzett bei den Brauern vorfindlgen Getränke-Remanenzen. — 7.) Wenn der Pachter beim Bezüge der Gebühr einen höheren als den tarlffmäßigin, oder überhaupt emen ungebührlichen Betrag einheben sollte, so haz derselbe außer der Ent, schädzg.ung der Parthei, die es betrifft, den zwamzjgfachen Betrag dessen, was widerrecht, lich eingehoben wurde, dem Gefalle als Strafe zu erlegen«. — Der Pachter haftet, so wie überhaupt insbesondere in diesem Falle für das Benehmen der zur Handhabung, seiner Pachtrechte yon ihm aufgestellten Personen. — ß.) Der Pächter darf kemen Anspruch auf einen Nachlaß vom Pachtschlllinge fär das eins oder das andere Pach-cobjikt, oder auf irgend eine Abänderung während der Pgchtdauer machen. ««- Nur in d^em Falle, wenn wahrend der Dauer des Vertrages in den Tariffsayen Oder tn den sonstigen wesentlichen Bestimmung gen der Verzehrungsst^uer eme gesetzliche Aenderung vorgeht, blecht es jedem Theile vors behalten, wenigstens drei Monate vor dem Eintritt 0er gesetzlichen Aenderung den Pachtvertrag aufzukänden. Erfolgt keme solche Auf« kündizung, so hat der Vertrag durch seine ganze Dauer,n Kraft;u bleiben. — 9.) Wenn lm saufe der Pachtzeit, neue, dls Pachtung berührende oerzeheungssteuerpstlchng? G^werbs-U^ternedmungen entstehen, und dec Pachcer dze Ausübung derselben gestattet, ohn« daß bieParthel den oorgefchrlebenen gefallsämtli, chen ErlaubnißsHem gelöfet, unZ sich damit hti ihm ausgewiesen harz so fallt der, fär die, se Uebercrecung der Gcfällsosrschnften ;u entt richtende Ztrafhetrag ntcht dem Pachter, sondern dem» Aerar. anHelm. Ueberhaupc rvlrd dis Mrafe für das A?rar verrechnet, sobald eme Mbertremng des Verzehrungsstsuer« Ges setzes unter dem Elnstusse des Pachters geschieht. ^ ia.) Vor dem Antritte der Pachtung^ und;cvac längstens bmnen acht Tagen nach erlangter Kenntniß von der Annahme des Offertes, hat der Pachter den merten Theil des für em Jahr bedungenen Pachtschlllmgs als Caution im Baaren oder in off nlllcven Obli^ gationen nach dem, zur Znt des Erlags bekannten letzten börsemaßlgm Courswerlhe, oder Mittelst PrHgmancal« Hypothek, welche auf Kosten des Pachters grunbdüchlich zu Herschrelben ist, zu erlegen, wobei das deposi-"tßrte Angeld einzurechnen, oder falls die gan« ALsutton mltlelst einer Real-Hypothek sicher. gestellt wurde, zurückzustellen sein wird. —. lt.) Bleibt der Pachter mit einer Packtschils lingsrate lm Rückstände/ so ist das Aerar berechtiget, von dem säumigen Pachter den Rückstand «m gerichtlichenExecutionswege, oder ge< maß des ftetermarklschen Gubermal-Circulars vom 19. Jänner 16Z2, Zahl 670, auch im polnischen Wege elnzubrmgen, zugleich aber dle weitere Cmhebung des Gefalles nach Gutdünken, entweder durch selbff gewählte Sequester besorgen zu lassen, auch auf Kosten und Gefahr des Pachters das Pachtobject neuer« dmgs feilzubieten, falls aber d«e Pachtoerssei-gerung fruchtlos bliebe, die Abfindung mit den steuerpflichtigen Parthelkn, oder die tanffmaßige Elnhebung einjuletten, und sich rücksichtllch der Kosten, so wie der allfäa.gen Differenz an der Cautwn, und lm Nothfalle an dem übrigen Vermögen des Pächters zu halten,—» Eln allenfalls siH ergebendes günstigeres Resul» tat der Versteigerung, oder der Abfindung ^ oder der tarlffmäßigen Beschreibung soll aber nur dem Verzehrungssteuer-Fonde zum Vor^ theils gereichen. —« Dieselben Rechte sollen der Gefalls-Verwaltung zustehen, wenn d?v Pachter den Antritt der Pichtung des emen oder des anderen Objectes verweigert/ oder wenn wahrend per Pachtung eines der oben im All-gemeinen^ angedeuteten Hmderniffe ^ der Forts setzU'Ng der Pachtung in den Weg tritt. -» z2.j Kür den Fall, als der Pachter die vertragsmäßigen Vedmgungen mcht genau erfüllen sollte, steht es den Mlt der Gorge für dze Erfüllung des Vertrags beauftragten BehZr? den frei, alle j^ne Maßregeln zu ergreifen, welche zur unaufgchulcenen scfüUung des Vers^ träges führen-, wogegen auch dem Pachter dsr Rechtsweg für asse Ansprüche, die er aus dem Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. — iZ.) Der Pachter ift verpflichtet, auf jedesmaliges Verlangen der k- k. fteiermar-klschen vereinten kameral e Gefallen? Verwaltung und den von lhr abgeordneten Beamten unweigerllch die Einsicht in dle Rechnungen zu gestatten, und richnge Auszüge über die gesammte Bier- Erzeugung der Bräuer, die in semer Pachtung begnffen sind, und bezüglich über die Branntwein-Erzeugung dee Brauer m Gratz, auf jedesmalige Aufforderung vorzulegen. — 14.) Dem Pachter l«egt ob, die Slämpelgebühr für das m den Handen der k. k. steiermarklschen Camera! - Gefallen - Verwaltung verblslbende, mic dem clas, senmaßigen Stämpel zu versehende Vertrags-Exemplar zu bissretten. «- Gratz am 24. Iu^ 795 Gwbermal - Verlautbarungen. Z. 1029. (2) »ä6ud. Nr. i6c>4ii2äi5. Kundmachung-Nachdem die deutsche Bundesversammlung laut §§. go und 260, der Bundestagsproio» collle vom 14. März und 20. Juni l. I., sich dahin oeremtgt hat, daß dem Herausgeber der von Seite der königlichen Sächsischen Regns rung unterdrückten Zeitschrift: „die Blene," Magister R'chtcr in Zwikau, dle Forlsetzung dieses Blattes unter demselben/ odsr emen andern Ticel, im gesammten Bundesgebiete nicht zu gestatten se;, so-wird dieser Beschluß über Ansuchen der k. k. gchetmenHof- und Staats-kanzle« m Folge hohen Hofkanzleidecretes vom 12. laufenden Monats, Zahl 16962, zur oll-gemcmen Kenntniß gebracht. — Vom k. k. illyrlschen Gudernlum. Lcudach am 25. Iu- Nreisamtliche ^erlantbarunZen. Z. lo2ä. (2) Nr. g4lg. Kundmachung^ des k. k. Laibacher Kreisamtes, — Wegen Uebernahme der Herstellung der schad? haften Strecke der hiesigen Kassellstrasse, von der Bt. Fli)riansk»rch? bis unter diN Puloer-tyurm, (dermal Kanz'schen Gebäude) wnd sm IO. August d. I. Vormittags um y Uhr eine Mmuendo-Versteigerung bei diesem Krelsam» te abgehalten werden, wozu dte Unternehmungslustigen zu erscheinen hiemtt eingeladen werden. — Lalbach am 26. Iull i853. Z. ioi3. (3) Nr. 9423. Kundmachung. Zur Neparirung der hiesigen Schusterbrücke mit Lagerruthcn und Pfosten, um sie für Fußgänger nach ihrer ganzen Breite pas-sirbar zu machen, wird am 8. k. M. August d. I , Vormittags um 10 Uhr, in der krnS-ämtllchen Kanzlet eine Limitation auf mindere Anbote vorgenommen; wozu zu erscheinen die Unternehmungslustigen eingeladen werden. — K. K. Krslsamt Lmbach am 27. Iull i953. Stavl- mw lmwrechtliche ^erlautbarunFen. Z. 1009. (Z) Nr. H(M. E d i c t° „ Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen des Or. Blasius Objiazh, Curators des Freiherr Carl v. Senus'schen Nachlasses, als erklärten Erben zur Erforschung der Schulden- last nach dem am 2/^ März i833 verstorbenen Herrn ^arl Frciherrn v. Senus, die Hagsatzung auf den 9. September i83Z, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmet worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechlsgcltend dar? thun sotten, widngens sie die Folgen des §. 61H b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 16. Juli l833. Aemtliche ^erlautbarunLktt. Z. lc>36. (1) Garbenzehente - Verpachtung. Von dem k. k. Verwaltungsamte der vereinten Fondsgüter zu landfiraß wird hie« nnt bekannt gemacht, daß in Folge Bew'.ln-gung der wohllobl. k. k. lllyr. Eameral-Gefäüen-Werwaltung, ääo. 20. Iull i833, Zahl I2i66)2335, dle vetsteigerungswelse Verpachtung der, m den Pfarren Landstraß, St. Bürthelma, he.l. Kreuz, Arch und Haftlbach besindliwen Slaatsherrschaft Landftraßer GZr-benzehentz, sammt dem Jugend-, Gorben-und Welnzehente, dann Bergrechte von Sna« schahofe, am 27. August l. I,, Vormiuags von 3 bis !2 Uhr, auf neun nacheinander folgende Jahre, nämlich: vom z. November ,833, bltz ltyten October ^8^2, in der yie« sigm Amrskanzlcl werde abgehalten werden; wozu dze Pachll,ebhaber mu dem Beisätze ezn» geladen wnden, d^ß die Packlbedmgnisse lag« Uch hierortS eingesehen wcrdsn können. — Ucdngens werden d;e Zehentholden aufgefor« dert, zhr gesctzlzchss Elnftanderecht entweder gleich be; der Versteigerung, oder innerhalb des geseyllchen Praclusiotermms von sechs Tagen nach derselben um so gewisser gelcend zu machen, als späterhin darauf keme Rücksicht mehr genommen, sondern die Pachtübergabe der Zehente an die bei der Licüatwn verblie« benen Meistbieter eingeleitet werden wnd. — K. K. Vnwaltungsamt Landstraß am 25» Iu« li »833. Z. t0Z9. (l) aä Nr. 25a» "Kundmachung. Das von Heinrich Vessel bißher genossene 7te v. Schellenburg'schz Sludenter.stipcn-dium pr. 5ä st. 43 2)3 kr. E. M., wozu dem Standisch-Verordnenn Collegio in Kram das Präsentanonsrecht gebührt, kommt mtt Schluß lZ. Amts-Blatt Nr. ^ 3, 3' August 1833.) 796 dieses Studienjahres, wegen Vo5endung der juridisch-politischen Gtudlen an der Universität zu Grätz, von Gelte des obigen snfc-lingS Veßtt, ln Erledigung. — Zur Ueber-kommung dieses Gttftungsplatzes sind nur ges sittete, wohlerzogene, zum Studieren taugll« che, arme, oder gering bemittelte Iünglmg?, jedoch nur Inlander, besonders aus Tyrol g?» bürtlge und vorzüglich Lefreundte des Stifters, geeignet. Jene Studierende, welche sol-chemnach Ansprüche auf diesen erledigten Snf-tungsplay machen zu können glauben, werden dgher hlsrmtt angewiesen/ «hre Bittgesuche bin-nen sechs Wochen del diescr ständisch V53. (l) I. Nr. 7^3. G d i c t. Vom k. k. Bezirksgerichts Staatsherlschaft Lack wird kund gemachti lZs sei über Ansuchen ier Spella Hafner aus Dölfern, wider den nnnderjah» rigcn Franz Hafner unter der Vormundschaft fei» nee Mutter Gertraud, nun verehelichten SortsHan, und des Mltvsrmundes Franz Hafner, wegen aus dem Urtheile vom 22. "August ,932 schuldigen 2g3 ss. 54 kr. 0. 5. c., m die executive Feilbietung der, oem Gegner gehörigen, der l« k. Staatsherr« scbaft Lack, sub Urb. Nr. 2Z3S zinsbaren, und auf ,622 st. 10 kl. gerichtlich geschätzten Ganzhube, un» ter welcher Schäßungs. Summe jedoch ker Schäz. zungstrerlh pr. 60 st. für die Ansaat eindögriffen itt, im Docfe Dörfern, «ub haus>Rr. 18, sammt An» und Zugehsr gervilllget. und hiezu drei Tec» mine, uno zwar: auf den 26. August, 28. September und 26. October, jedesmal um 9 bis 12 Uhr Vormittags in I^oco gedachter Hubs mit dem Beisahe bestimmt worden, daß, wenn die errrähnte Realität rveder bei der ersten noch zweiten Felldlelungötagsahung um den ^cdäzungsbe« trag oder darücer an Mann gebracht wereen könn» te, selbe bei der dritten auch unter dem Sibäz« zungsdelrage hintangegeben weeden wücde. Ws übljgens ten Kauftuftlaen frey steht, die tießfälli« gen LicltcltwnsbedlngnlNe wie auch die Schätzung hier bei Gericht einzusehen. Lack am 26. Iulz ,633. Z' io35. (l) a6 ^xn. Nr. 562. Feilbietungs < Odict. Von dem Bezirksgerichte Senofelsch «ried hiemit fund gemacht: August, der zweite auf den »9. September und der drille auf den 17. October 0. I. , jedes« mal Vormittags um g Uhr, mit dem Beisatze festgesetzt worden, daß, falls diese 3)6 hübe w?-der bii der ersten noch zweiten Feilbiemngstagfal» zung um den Schähungsrverth oder darüber an Mann georacht werocn könnte, solche bei der drit» ten auch unter temftldcn hintangegeben werden würre. Wozu eis Kaussustigen mit dem Bsifahe ein» geladen wsrden, daß sie die Schähung und Lici» tarionsbeoingnisii täglich hieramtK einsehen odkl davon Arschllflen verlangen können« Bezirlsgelicht Senoselsch am ;. Juli »633. Z. 1037. (,) Nr. 7^o1 Edict. Zur Anmeldung der Gläubiger und Liquidie rung der Schuloen in de« Verlaß des am 7. März d> I. zu Kletsche verstorbenen HüblerS, Gregor Iemz, rrird der Tag auf den 22. August d. I., Vormittags bestimmt, und hiemit unter den Zsl« gen ies §. 3l4 b. G. A. btkannt gegeben. BeznfKgericht Kreutderg am «. August lLZI. Z. »027. (,) ää Nr. 606. T d z c t. 8u? Abhandlung des Nachlasses des zu Gayrau, Pfarr Lt. Marein, ab im^tato verstorbenenMiet. hüvlecö Lucas Narath von Rapouze, wird der 22. August 0. I., Nachmittags um 3 Uhr, vor diesem Gerichte bestimmt. Gs haben daher aNe Jens, welche zu diesem Nachlasse als Eiben, Le« gatere, oksr aus einem andern Rechtscitel ein«« Anspruch zu machen gedenken, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten hiehsi M «schsinen, wibn» 797 gens die Abhandlung und Ginantwottung dieser Verlassenfchaft an Denjenigen, welcher sich hiezu rechtlich wird ausgewiesen haben, ohne weiters er« folgen irird. Bezlctsgericht Kreutberg am '«. Juli i853. Z. ,o3Z. (,) Nr. L56. Feilbietungs - Edict. Usn dem vereinten Bezirksgerichte Michslstet« ten zu Kraindurg wird hiemlt bekannt gemache: GS sei üdel^Ansuchen des Georg Züdermann wioer Matthäus Kaplstnia< in öle executive Fettbieluna der, dem Letztern gehörigen, im Kankerthale gele» genen, mit dem Pfandrechte belegten, der Herr» schaft Ogg ob Krmnburg, sub Urb. Nr. ^3^ dienst» baren, gerichtlich auf 160 ss. 3o tr. geschätzten Haibhude gewiNiget, und deren Vornahme auf den 22. August, 20. September und 23. October l. I., jedesmal Vormittags um 9 Uhr, im Orte Kanter mit dem Aeifahe anberaumt worden, daß geoack« te Realität, wenn solche weder bei der eisten noch zweiten Feilbietungscagsahung um den Schätzungs« werth oder darüber an Mann gebracht werden tonnte, bei der dritten auch untee demselben hinl-angegeben werden würde. Wozu die Kaunuftigsn und insbesondere die T-lbulürgiaudiger mit dem Bejahe zu eifcheinen eingeladen werden, oaß oie Licitatisnsbedingnisse täglich in hiesiger Göllchtstanzlei eingesehen roel« den tonnen. Vereintts Bezirksgericht Michelstetttn zu Kraindurg dsn »5. Mai !3Z3. Z. lo3l. (t) aä Nr. 55o. Feilbietungs - Edict. Von dem vereinten Bezirksgerichte Michelsset-ten zu Krainvurg wird hiemit bekannt gemacht: Es sei über Ansuchen des Herrn Nr. Maximilian Wurzbach, wioer Johann Markitsch, ältellich Lu« caS un5 Mar'.a M^lkitfch'schen Rechtsnachfolger, wegen schuldigen 25a st. ». 8. c. in die executive FeUdietung ber, dem Leycern gehörigen, mildem HfanLrechte belegten Realitäten, nämlich: des in der Stadt Krainvurg, zub Confc. Nr. iol liegen« den, gerichlliH auf i5l» st. 2a tr. geschätzten hau» ses, uns dss aus 9» ft. 20 kr. betheueiten Ueber« landsacklls u völlcem ?o!l« gewiVget, und deren Vornahme auf den 27. Juni, 27. Juli und 27. August l. I>, jedesmal Vormittags um 9 Uhr, in Kraindurg, mit dem Beisätze anderaumt worden, daß oie gedachttn Realitäten, wenn solche weder bei der ersten noch zweiten Feilbinungstagfabung um den SchähungSwerth oder darüber an Mann gebracht werden lönntsn, bei der dritten auch un« ter demselben hintangzgeden werden würden, Wozu die Kauftustigm und insbesondere die Tabulargläutnger mit dem Neisahe zu erscheinen eingeladen werben, daß die Licitationsdedingnisse täglich ia hlesigsr Gerichtskanzlei eingesehen wer» den Z können. Vereintes Bezirksgericht Mchelstetten zu Kraindurg den 20. April ^353. Anmerkung. Bei der ersten und zweiten FeilbietungstagfaZung hat sich ttin Kaufiu» ttiaer gemeldet. 6- "^- c>).^ Nt. W7I. Fellbietungs. Gdict. Von dem l. s. Bezirksgerichte der Umgebung Laibachs, wird hiermit bekannt gemacht: (Zs sey üder Anlangen des Herrn Iglwz Grafen Ursini v« Blaqao, Inhaber der Herrschaft Wlisenstein, rri« der Joseph Novak von Rudmg, wegen an gehend und Osrichtskosten schuldigen 33 ft. 46 H4 kr., die executive Feildielung der, dem Joseph Novak zugehörigen, der löblichen D. R. O. Commend« Laibach, ^ub Urd. Nr. 20 dienstbaren, auf 646 ft. ,0 kr. gerichtlich geschätzten behausten Viertelhude in Rudtng, wie auch des in tie Pandung gezogenen, aus Z46 fi. Tb kr. geschätzten I?un6u5 intsruo-tu5 bewiNigec, und drei FellbietunnSiagfayungen, als: auf oen 5. September, 7. October und?. November l833, jedesmal Vormittags 30 Uhr, im Orte der Realität mit dem Anhange anberaumt worden, daß die zu veräußernden Gegenstände bei der ersten und zweiten Feilbietung nur über oder um die Schätzung, bei der dntten Fnldierung aber auch unter derselben hintangegeben werden. Kauflustige werden hiezu mit dem Bemerken eingeladen, daß die LicitatwnKdedingnissß täglich hieramts eingesehen werden können. LaibaK am 2g. Juli ,653. Z. »o4». (l) "" ^ Nr. 1433 Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte der Umgebung Laibachs wird hiemit bekannt gemacht, daß auk Anlangen des Lorenz Franz, ob feiner Forderung dei der Katharina Malschderg pr. 3o ft. c. 8. c., die executive Feildietung der für die Echuldneiinn auf oer zur lodl. D. R. O. Eommenda Laibach, 5ub Urd. Nr. 3to, dienstbaren haldhube des Ma» rhias Sckidan, aus dem Schuldscheine, 660. ,5. September »53,, intadulirlen Forderungpr<äoofl. bewilliget, und hiezu drei Termine, als: auf den: 28. August, 26. September und 3o. October i633, jedesmal Vormittags 10 Uhr, in hiesiger Gerichtskanzlei mit dem Beisätze anberaumt wurden, daß Liess in die Execution gezogene Eahpost bei der ersten und zweiten Feilbietung nicht unter deren Nennwerthe, bei der LlMen Feilbielung üder auch unter demselben hintangegeden werde. Laidach am 20. Juli 3832. Edict. Von dsm Bezirksgerichte des Herzogthums Goltsche w'rd hiemit allgemein bekannt gemacht: Es seye auf wiederholtes Ansuchen bes Joseph Perz, als Sessional des Paul Kren durch Franz Macher von Kerndorf, wlder Stephan und Ger» traud Olker von Mitterdorf, in die Reassumi« rung der, mittelst Bescheid vom 12. September ,LZ2 bewilligten Feildietung der, mit Pfandrecht belegten ij4 Urbaria!-« ube zu Millerdorf, Haus» Nr. 22, wegen schuldigen 297 ft. HZ kr. M. M. c. 5. <:. gewilliget, und es seyen biezu drei Feildie« tungstagsahungen, und zwar: auf den »o. Auguste i3. September und 9 October d. I., jedesmal Vormittags um 9 Udr in I^oco Mmerdorf mit dem Belsatze angeordnet woroen, daß, wenn diefe Realität wldel dei der ersten noch zweiten Tagfaz« 793 zung um oder über den Sckahungswerth an Mann gebracht werden könnte, solche bei der dnuen auch unter der Echäyung dmtangeqeben werden würde. Die LicitallsnöbeLinglnsle und das Scdäz. zungsprotocoll sind zu den gewöhnlichen Amtsstuy« den in der hiesigen Geiichtskanzlei einzusehen. Bezirksgericht Gottfchee am »2. ^zull »653. Z. ^oZ^. (l) I. 2?r. 1236. Edict. Asse Jene, die bei dem Verlasse des zu Feld. sperg verstorbenen Mathias Vcroinz, auü was tm-mer für einem Rechtsgrunde einen Anspruch zu machen gedenken, haben selben bei der dießfalls ouf den 23. August l. I., Früh 9 Uhr, vor o«e. sem Gelichle anberaumten Tagsahung so gewiß anzumelden, widrigenK sie sich die Folgen des §. 3i4b. G. B. selbst zuzuschreiben haben werden. Bezirksgericht Weixelberg am 2«. Juli l655. g, iood. (3) ' Nr« ito6. Edict« Von dem Bezirksgerichte der Graatsheklfchaft Sittich wird bekannt gemacht: Es sei auf Ansuchen des Herrn Anton Muck, Inhaber des Gutes SeNs, Cesstonür des Johann Sng von Glagouza, in die executive FeUbietung der, dem Martin Maide gehsngen, in ^lal^äuilo liegenden, dsr löblichen StaatZherrfchaft Sinich, 5ub Urd. Nr. i5 zinsda» ren Hude, uno des Zugehörs wegen auö oem ge, richtttchen Vergleiche vom ü. Jänner ^826, an Kapital und Klagsküsten schuldigen 5; ft. 3 fr. 0. H. c. geruiNlgel, und zur Vornahme derselben die erste Taas^tzung auf den 25. August, die zwei» re auf den 23. September und d;e dime aul den Z3. October l. I., jederzeit Fluh um 9 Uhr, vor diesem Bezirksgerichte mtt dem Belsah- destlmmt worden, daß, faNs obige hubs del der ersten und zweiten Licuation um den Nchähunzöwsrch pr. 460 st. 40 kr. oder darüber an Mann nicht ange» bracht wckdsn könnte, s^lde bei der dritten auch unter dem Schähungshßlrage hintangegeben werden würds. Wozu die Kauftustigen zu erscheinen mit dem Aiisahe eingeladen merden, daß sis die Schätzung un» Licitationsdedlngnzss? täglich in den gewöhnlichen Amtöstundsn bier einsehen fonnen. Bezilksgeiickt Fittich den l. Juli »835. Z. loo5, (5) Nr. i26g. E d i c t. Von dem Bezirksgerichte Rnwiz n-ird hier« nnt allgemein kuno gemacht: Es feie über execu« tives Einschreiten des Franz Häring zu Reifniz, in Vie öffentliche Belsteigerung der, dem Johann Bs» zak ßlgentkümUch gehörigen, zu Niecerdorf liegen, 3en i^4 Kiu^rechlshude sammt Zugchör, rv^gen schuldigen 2oa ss. 0. 3. c. gewllllget, und zur Vornahme derselben dre, Termine, nämlich: der erste auf den 2l. August, der zweite auf ten 2ü. September, und der entte auf den Zo. October 1. I., jedesmal Vormittags um ia Uhr im Orts Nieverdoif mit tem Beisätze bestimmt worden, daß, wenn ebengenannte Z^4 hude bei, der ersten und zweiten FeUdietungstagsahung um den Schäz» zungßrvertd pr. 563 st. 2a kr. M. M. oder darüber mcht an Wgnn gedlacht werden könnte, bei 3er dritten auch unter demselben hintangegebenrrelden würd?. Bezirksgericht Reifniz den ^3. Juli ,833. Z. l0i5. (3) »ä Nl« 900. Edict. Ueber das am l2. März l. I>, zu Stein er-folgte Absterbendes Martin Merkun, vul^o per Werkun, gewesenen Ochsenhändlers, wird zur Anmeldung und Liq^iönung der Berlaßschuloner und Gläubiger die Tagsatzung auf den 14. August l. I., Hrüh um 9 Uhr, vor diesem Gerichte mtt den Folgen des § 6,4 a. b. G. B., und dem An« bange anberaumt, daß die tießfäMgen Verlaß« fchuidner bei detfelben um so gewisser zu ecschei« nen und ihre Passiva zu liquidiien haben, als im Widrigen gegen dieselben ohne weiters »m o,-dentNchen Klagsweae vorgegangen werden würde. Bezirtsgerlcht Freudenlhal mn 26. Juni »635. Z. 1017. (2) ° Nr. M. E d i c l. Von dem k. k. B?zilkSgetiKte Adelsberg wird bekannt gemacht, daß ine von dem löbl. Bezirks« gerichte Senosetsch unterm g. Juli d. I., >z. 586, bewllUgte executive Versteigerung der< tem Echuld, ner Anton Slwar von Senosetsch gehörigen, dem Gutk Aolershofen , Urb. Nr. 4», unterthänigen , und auf l66» ft. gerichtlich geschätzten Ganzhude in Klelnoctok, wegen schuldigen 345 st. 1 5^4 kr. e. ä. c., in den folgenden Terminen, nämlich: am 2ä. August, 2b. September und 23. October l. I., Vormittags von 9 bis »2 Uhr im Orte Klemottok mll der Wntung werde abgehalten werden, daß in jenem FaNe, als die mit Pfand» rechts belegte Realität weder dei der ersten noch zwelten FeUbietung um oder über den Schähungs^ werth an Mann gebracht werten könnte, solch« bei der dritten auch unter demsellen hintangegeben werben würde. Worcn sämmtliche Kauflustige mit dem ver, ständigt werden, daß sls die Schätzung, Licita« tions«eoingnisse, Bonhtile und Lasten der zu ver» steigernden Realität sowohl hier als »n der Kanzlei dss Nezutsgerichtes SenoftlZch einsehen können. NezilkSgerichr Adelsoerg am 24. IuN i63c>. Z. 1019. (5) Ein junger Mann wünscht seine freien Stunden durch Unterricht in Sprachen und Musik auszufüllen. Nähere Auskunft ertheilt das Zei-tungs-Comptoir. fremden - Anzeige. Angekommen den 20. Juli 133Z. . Hr. Simon Baruch, und Hr. Anton Pohl, Handelsleute; Hr. Ludwig Pustnelli, Kunsthändler,- Hr. Jacob Karis, Handlungsagent; und Hr. Eduard Hüdner, Handelsmann; alle fünf von Wien nach Tuest. — Hr. Andreas v. GeUiwmi, SM-dmtndir/ von Gratz nach Saborno. Z. 1012. (3) Nr« 13447 ^V. 2651 Kundmachung, die Verpachtung der Aerarial Weg^ Brücken-Mäuthe und Uebersuhrm in dem illmschen und küsttnländischenGubernial-Gebiethe betreffend. Wie k. k. illirische Cameral-Gefallen-Verwaltung bringt mit Beziehung auf ihre Verlautbarung vom 5. Juli d. I. Zahl ""'/^ ^ - 'Ur allgemeinen Kenntniß, daß sämmtliche in dem illirischen und küstenländischen Gubernial-Gebiethe bestehende Aerarial Weg- Brücken-Mäuthe und Ueberfuhren für die Zeit vomwnNovemb eriLZI bis letz ten Octoberi6Z4imWegederöffentlichenVersteigerung stationsweise in Pacht gegeben werden. Das nachstehende Verzeichniß enthält die Namen der Stationen, dann die Meilenzahl und die Brücken-Classe, für welche bei jeder Station die tariffmäßige Gebühr abzunehmen kommt. Aus diesem Verzeichniße sind auck) die Standpunkte und Tage, an welchen die Versteigerungen in Illirien und im Küstenlande statt finden werden, dann die Ausrufsprcist zu entnehmen. Ferner wird noch bekannt gemacht, daß es vermög hohcn Hofkammcr-Decrets vom litten Jänner d. I. auch gestattet ist, schriftliche Anböthe (Offerten) hinsichtlich der Pachtung von Mauthsta-zionen einzureichen. Von diesen Offerten wird Gebrauch gemacht werden, wenn sie Itens. Mit dem sechsten Theile des Ausrufspreiscs, als Vadium zur Vorläufigen Sicherstellung, im Baren oder in öffentlichen Obligazionen, deren Werth nach dcm letzten bekannten börsemäßigen Kurse zu berechnen ist, oder mittelst einer grundbüchlich oder lcmdtäfiich einverleibten, mit dem Grundbuchs- oder Landtafel-Extracte und Schätzungs-Protokolle dokumentlrtcn Prag-matikal-Sicherheits-Urkunde, oder durch den amtlichen Erlagschein über die imBaren oder mittels öffentlichen Obligationen geschehene Depositirung des Vadium bei einer Verzehrungssteuer oder Gefällskasse überhaupt, belegt sind. Wenn der Ersteher einer Mauthstazion die monatli-lichen Raten nachhinein entrichten will, so ist er verpstichtet, die Caution bis zum vierten Theile des Erstehungspreises zu ergänzen. 2tens. Längstens bis zur Stunde der beginnenden Versteigerung der BeHorde, bei welcher dieselbe statt findet, mit Rücksicht auf die weiter unten bemerkten Ausnahmen, oderauch während der Versteigerung dem Licitations-Commissar versiegelt übergeben werden. Zmis. Ein deutliches, aus ein bestimmtes Pachtobject, und auf einen bestimmten, in Zahlen und Buchstaben ausgedrückten Pachtschilling lautendes, mit dem Namen, Charakter und Wohnort des Ausstellers unterzeichnetes Anboth enthalten. Parteien welche nicht schreiben können, haben das Offert mit ihrem Kreuzzeichen zu unterfertigen, und dasselbe nebstdem von dem Namensfertiger und noch einem Zeugen unterschreiben zu lassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. 4tens. Dürfen diese Offerte, durch keine, den Licitatwns-Bedingnißen widersprechende Klauseln beschränkt seyn, vielmehr müßen dieselben die Versicherung enthalten, daß der Offerent die in der Ankündigung und in den Licitations-Vedingnißen enthaltenen Bestimmungen genau befolgen wolle. Von aussen müßen diese Eingaben mit der Aufschrift bezeichnet seyn: „Anboth zur Pachtung der Mauthstazion (folgt der Name der Stazion) für das Verwaltungs-Jahr 1854. Ein Formulare eines solchen Offertes folgt unten zur Einsicht. Die schriftlichen Offerte sind von dem Zeitpunkte der Einreichung für den Offerenten, für die Gefälls-Verwalttmg aber erst vom Tage der erfolgten Genehmigung verbindlich. Diese Offerte werden sonach, nach beendeter mündlicher Versteigerung, nachdem alle anwesenden Licitanten erklärten, keinen weitern Anboth machen zu wollen, in Gegenwart der anwesenden Pachtlustigen von dcm Licitations-Commissar swclchem sie von der Behörde, welche sie allenfalls in Empfang nahm, sogleich zu übergeben sind) eröffnet und kund gemacht. Zum Amtsblatt Mo. 93. den 3. August W33. 1 Als Erstehsr der Pachtung wird dann, ohne eine weitere Steigerung zuzulassen, derjenige an« gesehen, der entweder bei der mündlichen Versteigerung, oder nach dem ordnungsmäßigen schriftlichen Anböthe als der Vestbiethende erscheint, sofern dieses Bestboth an und für sich zur Annahme und zum Abschluße dcs Pachtvertrages geeignet erkannt wird. Hierbei wird, wenn das mündliche und schriftliche Anboth vollkommen gleich seyn sollten, dem mündlichen, unter zweioder mehreren gleichen schriftlichen Anbothen aber jenem der Vorzug gegeben werden, für welches eine vom Licitations-Commissär sogleich vorzunehmende Verlosung entscheidet. Das Vadium des Erstehers wird als Caution zurückbehalten, welcher jedoch verpflichtet ist, dasselbe vor der Ausfertigung des Vertrages mit Rücksicht auf den Erstehungspreis zu ergänzen. Den Parteien, welche die Pachtung nicht erstehen, wird das erlegte Vadium, insofern sie bei der Versteigerung anwesend sind, vom Licttations-Commissar gegen Zurückgabe der Empfangsbestätigung, jenen aber, welche nicht gegenwärtig sind, durch die Behörde an welche sie die -Offerte einge-gesendet haben, zurückgestellt werden. Hier wird noch mit Beziehung auf das oben unter Nro. 2 Gesagte bemerkt, daß schriftliche Offerte für die Mauthstazion: Planina dem dortigen Verzehrungssteuer-Commissariate. Feistritz bei Pirkendorf, Oberkanker, Neumarktl, > der Bezirksobrigkeit Michelstätten Zu Kramburg. Krainburg, Zwischenwässern, Triest, alte und neue Schranken, ^ Optschina, ^ dem vereinten Gefallen-Inspectorate in Triest. Bassovizza, j Vrazzano, Vis'co, Nogaredo, > dem k. k. Rentamte Gradiska Versa, Gradisca, einzuhändigen sind. Die Uebergabe der gepachteten Mauthstazionen geschieht mit Iten November 135Z. Formula r, (Von Innen.) ^ Ich Endesgefertigter biethe für die Pachtung der Mauthstazion - für die Zeit vom Itm November 1635 bis Ende October 1354 den Iahrespachtschilling von (Geldbetrag in Ziffern) st. kr. das ist (Geldbetrag in Buchstaben) wobei icy die Versicherung beifuge, daß ich die in der Ankündigung und in den Licitations-Bevingnißen enthaltenen Bestimmungen genau befolgen wolle. Als Vadium (lege ich im Anschluße den Betrag von st. kr. baar bei,) oder schließe ich an öffentlichen Obligationen nämlich den Betrag von st. kr. bei,) oder lege ich nachfolgende Urkunden bei, welche die Hypothekar-Sicherheit im Betrage von st« kr. nachweisen. (Sind die beiliegenden Documente anzugeben:) am 18ZZ. Eigenhändige Unterschrift mit Angabe des Charakters und Aufenthaltsortes. (Von Aussen.) Nebst der Addresse der Behörde an welche das Offert eingesendet wird, und Bezeichnung des Betrages des beiliegenden Geldes, oder der Obligationen, oder des Betrages der Sicherstellung durch Urkunden, (Offert fur die Pachtung der Mauthstazion für das Verwal- tungs-Iahr 1834.) 2 Benennung Cathegorke Anzahl der O r t T a a ^""I"^". GF der Mauth - Stationen Z ^' der Versteigerung Conv.Mün^ ^_____ ^ ^ ^"' fl. s kr Auf der U n t e r d r a u b u r g e r - S t r a s s e. Klausen. Vrückenmauth. — I.I. Beider löbl. Bez. Obr t9. Aug. Vorm. s5tt —l Unterdrauburg. l Unterdrauburg. Wegmauth. I — do. 19. do. Nachm. 30.3 —! La^amünd. Weg-u. Brücken- 3 I.I. do. s0. do. Vorm. 603 -^ " niauth. < Völkermarkt. Wegmauth. 3 — Im Rathhaust zu ^si, do. dr. l8tN —! 3^ j Völkermarkt. ^ ! A u f d e r S t. V e i t e r -> S t r a s se. ^ Friesach. Weg-u. Brücke- 3s I. , Im RathlMise zu > 23. Aug. Vorm.^ 700 — "- ^ mauth. Friesisch. ! Mölbling. Vrückenmauth. — I.I« 1 1 90t ^ -: > l Im Rathbanst zu f St. Veit. Weg-u. Brücken- 3 I.I.I. s St. Veit. ?^F. '0. co. , ^^ ^ A u f d c r L e o b l e r - S t r a s se. i Leobl. Wegmanth. 2 — 34. Aug. Vorm. l0S0 ' — Beim k. k. vereint. Gef. > ^ Kirschentheuer, ^ do. s — Iufpekt. in KlaZenfurt. Z4. do. Nachm. l04t —j i i j ! K l a g e n f u r t e r - L i n i e n - W e g m a u t h. E?2 St. Veiterthor. Linienwegmauth. t -«> l 26. Aug. Vorm, <388 — Villacherthor. do. 1 ^° ^^.^ ^ ^ ^.^,^ 26. do. Nachm, 930 - Viktrmgerthor. do. < ^ ' ^^'S^en^ "' ^' ''o. Vorm IZ7g ^ Völkermarterthor. do. l -^ 27. do. Nachm. ^086 3« Im V i l l a ch e r - K r e i s. ^ a u f d e r T p r o l e r - S t r a s s e. ^ Oberdrauburg. Wegmauth. 3 -» Bei der löbl. Bez. Obr.I lV. Aug. Vorm 490^0 ^ in Greifen bürg. Greifenbmg. do. 3 °^ do. < 19. do. Nachm 305 — <3 ,„ l ^ Sachsenbmg. Weg- u. Brücken- Z II.II.II. Bei der löbl. Bez. Obr. 30. do« Vorm. 8I0 — >" mauth. in Spital. Spital Wegmauth, 3 — do. 24. do. do. W0 38! ! ! .« Patermon und Mauth- Weg-u. Brücken- 3 III. II. do. sl. do« Nachm. 1370 —^ brücken. mauth. , i N A u f d e r S a l z b u r g e r - S t r a ss e. Kremsbruck. Weg- u. Brücken- 3 I. Bei der löbl. Bez. Obr. ss. Aug. Vorm. 459 —^ mauth. in Gmündt. l j Gmündt. do. s 1.1. do° Zs. do° Nachm. 8aft —^ Zum Amtsblatt Nro. 93 den 3. August <833. 2 Z Benennung Cathegone Anzahl der Ort Tag vres'^für^ein 3 «^ ,^ ^ - Jahr in ^.'Z' ^ < -^ .- .^ Brücken- ^ ^ ^ - Conv. Münze <^V der Manch - Stationen ^ «. „ der Versteigerung 6^ K ^lajjen « . ^ Auf der Strasse nach G ö rz und Italien. Poutafel. l Weg: u. Brückel — I.II.I. Beim k. k. Wegmauth- 36. Aug. Vorm. 3930 — mauth. amte iu Ponlaftl. Raibl. do. 3 I.I.I. Bei der löbl. Bez. Obr. Z7. do. do. ItVA — in Tarvis. ^ Thorl. Wegmauth. 3 — ' do. B7. do. Nachm. t838 —. Amoldsiein. Blückenmauth. — II. Bei der lobl. Bez. Obr. 33. do. do. t370 —! ^. I in Amoldsiein. ! A u f d e r L a i b a ch e r - S t r a s s e. ^ Kminegg. Wegmauth. ^ s — «Bei der Ml. Bez. Obr. 33 Aug. Vorm. l tttft — ^ l in Amoldstcin. ß "" A u f d e r K l a g e n f u r t c r - S t r a s s e. Velden. Wegmauth. ß Z — lBei demk.k. Hauptzoll- 16. Aug. Vorm.« l9t3 -> '<^ ! ! 6"M in Villach. l Weg- und B rü ckenmäuthe in N i l l a ch. M Vlllach, Oberthor'ge- Wegmaurh. 3 — Bei dem k.k. Hauptzoll- gm Tyrol und Ita- amte Villach. lien. Federaun. Brückcnmanth. — III. do. tS.Aug.Nachm. 7363 — Villach, Unterthor. Weg-u. Brücken- 3 II. l do. mauth. ! In; k ü st e n l ä n d i s ch e n G u b e r n i a l - G e b i e t h e i ln I st r i a n e r - K r e i s ^- auf der Strasse von Fiume nach Trieft« Z Pechlm. ^ Wegmauth. I — Bei dem k. k. Comerz.!3t. Aug.Nachm t?65 — Z Zollamte in St. Mathia. " 3 Lippa- do. 3 — do. 3t. do. Vorm. 43l> — l ^ Obwu« do. 3 — Bei dem k.k. Granzzoll-30. do. Nachm. <365 — ! ! ' amte in Obrou. ^ ! Auf der I st r i a n e r - P o st - S t r a sse. ^ Novtgno. ^> Z ^ Bei der lodl. Bez. Obr. W. Aug.Nachm. ^' ^..^o.vcackm. ^ ^^ 39 Isonzo-Fluß. ^ l ' Auf der Kärntner-Strasse. Mittelpret. Wegmauth. 3 — Bei der löbl. Bez. Obr. 38. Aug. Vorm. 373 — in Flitsch. ! Flitsch. Weg- u. Brücken- 3 III. do. 38. do. Nachm. S7s ^ mauth. Karfreidt. ^ Wegmauth. 3 — do. Kg. do. Vorm.! 781 — Woltschach. do. 3 — Bei der löbl. Bez. Obr. 39. do. Nachm. 86 30 in Canal. ^ Canal. Weg- u. Brücken- t II- do. 30. do. Vorm. 46s 30 mauth. Plava« Wegmauth, Ij — do. ^30. do. Nachm. 4ss !—° l ! l I 2 ' Uebrigtns wirv nsch ftlgendes erinnert: Die Versteigerungen fangen Vormittag um 10 Uhr, und Nachmittag um 3 Uhr an, und werden Vormittag bis 12 Uhr und Nachmittag bis 5 Uhr fortgesetzt, dann aber, wenn Niemand einen höheren Anboth mehr macht, abgeschlossen. Die gemeinschaftliche Verpachtung der Wassermauth zu Laibach und ^)berlaidach mit den zwei Wegmauthamtern zu Oberlaibach, dann dem Weg- und Bruckcnmauchamte an derTriester-Liniein Laißach und dem dazu gehörigen Wehrschranken in der Tyrnau gründet sich auf höhere Weisung/ und wird durch den Zusammenhang dieser Aemter und Gefalle unter sich gebothen. Dieses Verzeichniß wird auchimWegederk.k.Kreiscimter, Bezirksobrigkeiten, Gefallen-Inspectorate und Dberämter bekannt gemacht, bei diesen letztern Gefälls-Aemtern, so wie bei der Registratur der Cameral-Gefallen-Verwaltung werden zugleich die Licitations-Bedingniffe und sonstigen, die Rechte und Pstichten der Pächter regelnden Vorschriften zu Jedermanns Einsicht und Instruirung offen gehalten. Die Pachtlustigen werden sowohl hievon, als auch von dem bei der Berechnung der Ausrufspreise angenommenen Maßstabe bei den Licitationen unterrichtet werden. Laibach am 22. Juli 1835. Georg Ritter v. Guggmthall, k. k. Hofrath undCamerai-GefälleN'Administrator. Maximilian Ritter v. Spaun, als Referent 15' Benennung Cathegorie Anzahl der Ort T a a .^^^". ^- ^ ' ^ c> / .^ ^.^. ^^. ^^ ^ ^. »»^«^^>-»>«»>». »»-----»»»»„ „,«............................................ Jahr in -^'3" ^. cw ^, ^.. ^. ^ Brücken- . «>, « ' Conv.Mün,ze ^^ der Wauth - Stationen ^, der Versteigerung ^ ! ' ^___________________^^ ^ "^" fi. jkr Im il lyrischen G u b e r n i a l - G e b i e t h e im La^ib acher Kreis auf der Wiener-Strasse« Trojana. , Wegmauth. 2 — Bei der löbl. Bez. Obr. l6. Aug. Vorm. 3407 — Egg ob Podpetsch. Kmren. do. 8 — do. 16. do« Nachm. ZA30 — Feisiritz bei,Podpetsch. Weg-u. Brocken- I III. Beim k.k. vereinten Gef. 19. do. Vorm, 4999 — maurh. Inspectorate in Laibach. Tschernutsch. Brückenmauth. — Nl. > do. 30. do. do. 4393 ! — L i n i e n - W e g- u n d B rückenmäuthe in L a i b a ch. >I- Wiener - Linie sammt Linienwegmauth. t — ) Beim k. k. vereinten Kuhlhal. (Gef. Inspectorate in 30. Aug. Nachm. 3500 — Kärntner-Linie. do. 1 — l Laibach. Karlstadter-Linie« Linien- Weg-und 1 II. 21. do. Vorm. 3?0t — Brückenmauth. ! ^ St. Peter-Vorstadt« Limeuwegmauch. 1 — It, do. Nachm. i lM !°^' Pollana- Vorstadt. do. 1 — ZI, do- Vorm. 334 — Triesier-Linie sammt Linien- Weg-und t I. /° ^"^ ^ ^> dem Wehrschranken Vrückenmauth. m der Tyrnau. 23. do. Norm. 10701 44 Oberlaibach ^ beide Wegmauth. 3 — i Aemter. Die Wassermauth in Laibach, und °-° ^. do. do. t99 16 Oberlaibach. « ! Comunications-Strasse. Salloch. l Wegmamh. i — Beim k. k. vereint. Zoll- 33. Aug. Nachm,! SSI — Ges. Inspektorate in « ^ Lustthal. Brückenmauth. — III. Laidach. ' 33. do, do. l 100 j—< Auf der Wurzner - oder V i l l a ch e r - S t r a s s e. Würzen. Weg- u. Brücken- 3 III. Beim Drtsricher in 19. Aug. Vorm, 671 ! —! »^. mauth. z Kronau. l > Sava bei Aßling. Wegmauth. 3 —> j Beim Ortsrichter in II). do« do. 379!—! l Sava. ! Wald., Brückenmauth. — I.III. ! do. 30. do. do. ^ 373 — Safnitz. Wegmauth. 3, — Bei der löbl. Bez. Obr. 31. do, do. 363 30^ j in Radmannsdorf. i Feistritz bei Pirkendorsi Brückeumauth- — II. Im Rathhauft zu 33« do. Nachm. 735 —! ! Krainburg. ! ' Auf der K l a g e n f u v t e r - S t r a s s e. Neumarktl. Wegwauth. 3 — Im Rathhause zu !34. Aug. Vorm. 1340 — Krainburg. ! Krainburg. Weg- u° Brücken- 3 III. do. 34. do. Nachm. 42Z0 — mauth° Zwischenwässem. do. 3 III. do. 36« do. do. 3035 — ! !2 Benennung Cathegon'e Anzahl der l Ort Tag preis"für^ein 3 ^. ^ ««««^««»^^ ".......................""'......................... Jahr in ^ '"^ ^ Brücken' Conv Mün,;e ^^ der Mauth - Stationen ^ >-, ^ ' der Versteigerung "......,..,«„ Im A d e l s b e r g c r - K r e i s auf der T r i e st e r - S t r a s s e. Senosetsch. Wegmauth. ^ °j — Bei der löbl. Bez. Obr. 16. Aug. Nachm. 2538 l — Senosersch. Prawald. Weg-u. Brücken- s I. Beim k. k. Verz. Inspkt. l7. do. do. t100H — mauth. ! in Adelsberg. ! Adelsberg. Wegmauth. t ^ do. !l9. do. Vorm 4300 — ^ Planins. do. ^ 3^ — Beim Ortsrichter in 30. do. do» 76ls jHI^ ^ Planina. ' ! Auf der Fi u maner - Str a s s e. !