poštnina plaLsna v gotovini. Nr. 30. Erscheint jeden 1., 10. und 80. 9. (24.) Jahrgang. Organ der Gotischen Deutschen. Bezugspreise: Jugoslawien: ganzjährig 30 Din, halbjährig 15 — Din. D.-Oesterreicb: ganzjährige Schill., halbjährig 3 Schill. Amerika: 2 Dollar. — Einzelne Nummern 1'— Dinar Kočevje, Donnerstag, den 20. Aktover 1927. Briefe ohne Unterschrift weroen n:cht berücksichtigt. — Zuschriften werben nicht zurückgeflellt. — Beriqle sind an die Schristleitung zu senden. — Anzergen-Aufnahme und -Berechnung bei Herrn Carl Erker in Kočevje Die neue Wohnungsvorlage. Aus der am 15. Oktober abgehaltenen Sitzung des Ministerrates wurde der vom Minister für Sozialpolitik Dr. Gosar vorgelegte Entwurf über die Verlängerung des Mieterschutzgesetzes mit ge¬ wissen Abänderungen angenommen. Der Entwurf lautet in seiner endgültigen Fassung, in der er dem Parlamente vorgelegt wird: Gesetzentwurf betreffend die Abänderung und Ergänzungen zu den Wohnungsgesetzen vom 15. Mai 1925 und 23. Oktober 1926. Artikel 1. Die Zwangsausmietung von Mie¬ tern, die durch das Wohnungsgesetz vom 15. Mai 1925 bezw. durch das Gesetz vom 23. Oktober 1926 geschützt sind, auf die sich die Beschrän¬ kungen der genannten Gesetze beziehen, werden ohne Rücksicht darauf, ob der Mieter angenommen hat oder nicht, so lange aufgeschoben, bis der Mieter eine andere Wohnung findet, längstens aber bis zum 1. Mai 1928. Dies gilt auch für Mieter, denen nach Ar¬ tikel 3 dieses Gesetzes die Wohnung nach dem 1. November 1927 gekündigt wird. Artikel 2. Vom 1. November 1927 an hört, ausgenommen die Fälle nach Artikel 4 dieses Gesetzes, jede Zuteilung von Wohnungen auf. Die Wohnungsgerichte werden aufgehoben und ihre Zuständigkeit geht am 1. November 1927 auf die ordentlichen Gerichte über. Artikel 3. Wohnungen, auf die bis zum 31. Oktober 1927 die Beschränkungen des Wohnungs¬ gesetzes vom 15. Mai 1925 bezw. des Gesetzes vom 23. Oktober 1926 Anwendung sanden, können die Hausherren in der Zeit vom 1. November 1927 bis zum 1. Mai 1928 jederzeit auskündi- Aus -er Plauderstube. (Schluß.) Und wie wir schon letzthin darüber gesprochen haben, würde eine Molkerei- und Käsereigenossen¬ schaft, die doch ein Wohifahrtsunternehmen wäre, ein Segen für unser Ländchen werden. So lange wir diese nicht haben, werden alle unsere heimischen Unternehmungen für das Hei- matwohl nur ein kümmerliches Dasein führen. Haben wir aber einmal eine solche Genossen¬ schaft, so haben wir mit einem Schlage alles er¬ reicht und wir wären der Sorge um unsere Zu¬ kunft los. Was könnte alles geschaffen werden, wenn wir einmal ein festes Einkommen hätten? Wieviele Talente verkümmern, eben weil- uns jetzt die Mittel zur Ausbildung fehlen. Der Leit¬ artikel in der Gotlscheer Zeitung „Schaffet gei¬ stigen Nachwuchs!" weist uns eben auch d- oor- angeführten Weg. gen und an die Mieter, die bereits in solchen Wohnungen wohnen, frei wiedervermielcn. Wenn der Mieter, aus den bis 31. Oktober 1927 die Beschränkungen des Wohnungsgesetzes vom 15. Mai 1925 bezw. des Gesetzes vom 23. Oktober 1926 Anwendung finden, auszieht und nicht in demselben Ort eine andere solche Wohnung be¬ zieht, bleibt dem Hausherrn die freigewordene Wohnung zur freien Verfügung ohne irgend eine Beschränkung. Ebenso bleibt dem Hausherrn eine Wohnung zur freien Verfügung, die innerhalb eines Mo¬ nates nach Freiwerdung nach den Vorschriften des ersten Absatzes dieses Artikels nicht vermietet werden kann. Artikel 4. Der Hausherr, der eine Wohnung, auf die bis 31. Oktober 1927 die Beschränkungen des Wohnungsgesetzes vom 15. Mai 1925 bezw. des Gesetzes vom 23. Oktober 19^6 Anwendung finden, gegen die Vorschrift des Artikels 3- ver¬ mietet oder sie innerhalb der Frist eines Monates nach Freiwerdung nicht vermieten will, wird vom zuständigen Gerichte mit einer Geldstrafe von 1000 Dinar bis 5000 Dinar bestraft und die betreffende Wohnung an eine der im Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Oktober 1926 angeführte Person vergeben. Die Beschwerde gegen dieses Urteil hat keine ausschiebende Wirkung. Artikel 5. Wenn der Mieter, dem der Haus¬ herr die Wohnung entgegen den Bestimmungen des Artikels 3 vermietet hat, bereits eingezogen ist, hat die Wohnung innerhalb acht Tagen nach Stellung des Urteils über die Verhängung der Strafe gemäß Artikel 4' durch das zuständige Gericht geräumt zu werden, widrigenfalls die Je eher wir den einzigen richtigen Weg be¬ schreiten, desto eher könnte uns geholfen werden." Naz: „Siehst, Michl, jetzt bin ich erst im klaren, jetzt verstehe ich euch recht ganz. Ich trete auch als Mitglied und Förderer der Landwirt¬ schaftsfiliale bei, denn ich könnte es mir nie ver¬ zeihen, würde ich, wo es sich doch ums Ganze handelt, abseits stehen. Auch wäre es eine Schande und ein Verrat an unserer heimatlichen Sache, würde man noch Gegner sein." Ander: „Lange hast gebraucht, bis du zur Einsicht gekommen bist, doch aber schön ist's, daß du deinen Fehler einsiehst." Naz: „Eins hätten wir erreicht, möchte nun bald das andere werden: die Molkerei an die Reihe kommen." Franz: „Wie es ausschaut, sind eigentlich nur wir vier von dieser Idee ergriffen; doch was sagen die anderen dazu?" Michl: „Was das Interesse für die Molkerei Exekutivgewalt innerhalb 24 Stunden die Zwangs- aussiedlung durchführt. Dasselbe gilt auch für den Hausherrn, der entgegen den Bestimmungen des Artikels 3 selbst die freigewordene Wohnung bezieht. Artikel 6. Die Weitung der Bestimmungen des Artikels 11 des Wohnungsgesetzes vom 15. Mai 1925 bezw. des Artikels 6 des Gesetzes vom 23. Oktober 1926 über die erlaubte Höhe der Miete für Wohnungen, auf die bis zum 31. Ok¬ tober 1927 die Beschränkungen der angeführten Gesetze Anwendung finden, und für Personen, die im Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Oktober 1926 angeführt sind, werden bis zum 1. Mai 1928 verlängert. Für Wohnungen, die den allgemeinen Bau- Vorschriften und den wichtigsten gesundheitlichen Erfordernissen nicht entsprechen, bleiben die Be¬ stimmungen des ersten Absatzes dieses Artikels auch nach dem 1. Mai 1928 in Geltung. Auf welche Wohnungen dies Bezug hat, wird der Sozialminister durch eine Durchführungsver- ordnung im Einvernehmen mit dem Bauten- und Gesundheitsminister bestimmen. Artikel 7. Mietern von Wohnungen, die unter die Beschränkung der vorne angeführten Gesetze fallen und die nach Kündigung der Wohnung innerhalb einer Frist von drei Monaten keine andere Wohnung finden, können die Hausherren von dieser Frist an die Miete auch über das Ausmaß, das Artikel 11 des Wohnungsgesetzes vom 23. Oktober 1926 vorsteht, erhöhen, Höch- stens aber um ein Viertel der bisherigen Miete. Mietern, denen die Wohnung vor dem 1. November 1927 gekündigt wnOe, können die Hausherren im angeführten Falle die Miete nach betrifft, kann ich dir sagen, daß die Mehrzahl der Bevölkerung auch schon unserer Meinung ist und jeder davon eingenommen wäre, daß es bald zur Gründung kommt. Freilich mit den stillen Wünschen werden wir nicht zum Ziele gelangen. Damit es aber schneller geht, sollten auch andere sprechen; denn es wäre wünschenswert, daß auch diese ihre Ansichten und Meinungen im Rahmen der „Gottscheer Zeitung" zum Ausdrucke bringen möchten. Nur nicht nach- lassen, sondern vorwärlsstreben sei unsere Parole. Im gemeinsamen festen Zusammenhalten liegt die Grundlage unserer besseren Zukunft. Irgend¬ welche Schwierigkeiten oder Hindernisse können wir dann leicht überwinden." Ander: „Verflixt noch einmal, geht da beim Plauschen die Zeil schnell, da heißt's sich nach Hause tummeln, sonst geht wieder ein Gewitter über mich los. Also b'hüt' euch Gott!" Karl Beter. Seite 2. TaUschrer Zeitung — Nr. 30. Jahrgang X!. Absatz 1 dieses Artikels vom 1. Feber 1928 an erhöben. Artikel 8. Die Bestimmungen des Artikels 4, 5 und 10, Punkt g, d, i, k und l des Woh- nungsgesetzes vom 15- Mai 1925 bleiben bis zum 1. Mai 1928 in Kraft. Artikel 9 und 10 enthalten Durchführungs¬ bestimmungen. HelLenehrung. Ein Landsmann aus Klagenfurt schreibt uns: So oft ich in meine Heimat komme, fällt es mir auf, wie wenig unsere kriegsgefallenen Helden sichtbar geehrt werden. Es naht nun wieder Aller¬ seelen, die stille Zeit der Erinnerung an die Toten. Wessen Herz auch nur Halbwegs höherer Gefühle fähig ist, der wandert zu den Grabhügeln der ihm einst im Leben nahe Gestandenen. Wer wan¬ dert aber zu jenen einsamen Hügeln in Galizien, in den Alpen, im Karste, welche junge Volkskrast decken? Es ist ja wahr, daß die in Heldenfried¬ höfen Ruhenden in aller Welt zu Allerheiligen in besonderer, meist erhebender militärischer Art geehrt werden. Aber die Heimat Muß für sie trotzdem ein innigeres Andenken auch äußerlich bewahren; denn wehe dem Volke, daß seine Hel¬ den vergißt! Nicht jede Gemeinde kann in der heutigen schweren Zeit wirtschaftlicher Not ein pomphaftes Heldendenkmal errichten. Das ist auch für die Erinnerung gar nicht notwendig. Die einfachste Art einer solchen ist, wie ich es in Österreich und Deutschland sehr häufig, sogar in Städten, ge¬ funden habe, daß eine einfache geschriebene Liste dec gefallenen Helden in einem schlichten Rahmen in der Kirche neben dem Weihbrunnkessel aufge¬ hängt ist und die herzliche Bitte enthält, in stillem Gebete der gefallenen Heimatgenosscn zu gedenken. Ein Denkmal, das unter Umständen gar nichts kostet und im ärmsten Dorfe die Ehrenpflicht er- füllt. Empfehlenswert wäre es, alljährlich am Aller- Heiligentage diese Liste von der Kanzel aus vor¬ zutragen und ein Vaterunser daran anzuschließen. Wo kein Geistlicher ist, kann es vom Vorbeter oder einem Ortsbewohner im trauten Dorfkirchlein oder -friedhofe geschehen. Für diese kleineren Orte ist die Liste auch nicht gar zu lang. Auf jedem Fricdhofskreuze, auch bei den Filialen, sollte ein großer Kranz aus Tannenreisig, mit Liebe und Anhänglichkeit geflochten, an diesem Tage nicht fehlen. Wo Russen oder Italiener, die als Kriegs- gefangene gestorben sind, ruhen, möge der Platz für alle Zeiten erhalten bleiben und gleich liebe¬ voll gepflegt werden. Wo keine Kameradschasts- oder Jnvalidenvereinigungen bestehen, mögen es einige herzhafte Einwohner übernehmen. In deutschen Landen fehlt bei keiner Helden¬ ehrung das ergreifende Lied von Uhland: „Ich halt' einen Kameraden", natürlich ohne den Kehr- reim. Vielleicht könnte auch im Gottscheerlande dieser hübsche Brauch eingeführt werden. Wo eine Musikkapelle besteht, kann sie es übernehmen. Die gefallenen Helden sind von unserem Fleisch und Blut. Wer sie ehrt, ehrt sein Volk. Und wer wollte da zurückbleiben? Das Gedenken wan¬ dert so von der trauten Stätte der Heimat über die einsamen Gräber weit drauß.n in der Fremde bis in jene lichten Höhen, die noch keines Men¬ schen Auge erschaut hat und doch dort sind, wo wir unsere Helden wähnen, die wir ehren sollen. Todesnachricht. Am 19. Gktoöer 1927 verschied im 68. Le¬ vensjahre Seine Durchlaucht Aürfl Karl Maria Alexander Auersperg. Aus Stadt und (and Hottschee. (Personalnachricht.) Der Sparkasseausschuß der alten Sparkasse ernannte an Stelle des pensionierten Buchhalters Herrn Heinrich Bartelme Herrn Kajfer als Buchhalter. — (Vom Golts cheer Les euere ine.) Samstag den 22. Oktober l. I. findet im Gast- Hause des Herrn Viktor Petsche um 8 Uhr abends die ordentliche Hauptversammlung statt. — (Geschäftseröffnung.) Am 1. No- vember wird von Frau Emma Golf und Frl. Helene Hutter ein Modegeschäft eröffnet. Es werden alle neuesten Artikel geführt und wird es der heimischen Bevölkerung empfohlen. — (Die Genossenschaft) der Handwerks¬ meister für den Gottscheer Gerichlsbezirk hat auf der letzten Hauptversammlung durch Beschluß den Mitgliedern zur Pflicht gemacht, der Kundschaft bei der Ablieferung der bestellten Arbeit gleich, zeitig auch eine ordnungsmäßige Rechnung aus¬ zufolgen. Der Begleich der Rechnung Hal späte¬ stens innerhalb eines Monates zu erfolgen. Länger als einen Monat soll nicht kreditiert werden. Nach Verlauf eines Monates werden die nicht beglichenen Rechnungen der Krcditkasse für Ge- werbetreibende zediert, die nach Ablauf eines be¬ stimmten Termines die schuldigen Beträge ener¬ gisch eintreibcn wird. Die Genossenschaft ist der Anschauung, daß der jetzige Zustand, wo die Ge- werbetreibcnden monatelang, oft auch über ein Jahr auf den Begleich ihrer Rechnungen warten müssen, unhaltbar ist. Nach Verlauf eines Mo¬ nates übergibt der Gewerbetreibende die unge¬ deckten Rechnungen der Kreditgenossenschaft, be¬ kommt von dieser die Beträge bar ausbezahlt und die säumige Kundschaft ist nun Schuldner der Kreditkasse. Der Gewerbetreibende kann nur dann seinen Verbindlichkeiten pünktlich nachkommen, wenn er für seine gelieferte Arbeiten pünktlich Bezahlung erhält. Es habtir sich in letzter Zeit Fälle ereignet, wo dem Gewerbetreibenden der Kredit verweigert wurde. Er konnte die Ware nicht bezahlen, obwohl er viel höhere Beträge aus- ständig hatte. Die Genossenschaft rechnet auf ein verständnisvolles Entgegenkommen von Seite der Kundschaft. — (Ein neues Wahlgesetz) wird im Ministerrat ausgearbeitet. Die Nationalversamm¬ lung soll nach diesem Entwurf 320 Abgeordnete zählen. Von diesen Abgeordneten würden 270 in den einzelnen Wahlbezirken gewählt werden, von denen jeder einen Abgeordneten wählt, 50 Abgeordnete würden auf dem Wege der Staatsliste gewählt werden. Auf der Staatsliste würden nur Parteien berücksichtigt werden, die in den einzel- nen Wahlbezirken insgesamt mindestens 50.000 Stimmen erhalten haben. — (Der Markt) am vergangenen Montag zeigte trotz des schlechten Wetters eine besondere Lebhaftigkeit. Es wurde viel gehandelt und jeder kam mehr oder weniger auf seine Rechnung. Vielerseits wird behauptet, daß er seit 2 Jahren als der beste Markt zu verzeichnen ist. — (Fabriksbau.) Der Bau des neuen Fabriksgebäudes für die Leinen- und Blaudruck- fabrik hatte unter der günstigen Witterung rasch Kottsvbeer, benütret eure deiluisode Sparkasse! fortschreiten können, so daß eines der Hauptge¬ bäude bereits unter Dach gebracht ist. Baumeister Herr I. Jvanöiö hatte infolge der günstigen Wit¬ terung Glück und brachte den komplizierten Bau in anerkennenswerter Weise fertig. Gerüchte, denen zufolge angeblich eine teilweise Senkung eines Teiles stattgefunden haben soll, entbehren jeder Grundlage. — (Teure Gesuche und keine Erle¬ digung.) Unser Landsmann, Herr Fritz Jonke in Villach, hat, so berichtet er uns, vor drei Jahren um seine Entlassung aus dem jugoslawischen Stantsverbande angesucht, alle erforderlichen Do¬ kumente und 700 Din beigelegt, um die Erledi- gung seines Gesuches schon oft gebeten und trotz alledem bis heute noch keine Antwort aus Bel¬ grad erhalten. Beim jugoslawischen Konsulate in Klagenfurt hat man ihm angeraten, sich nochmals alle Dokumente neu zu beschaffen und abermals ein Gesuch einzureichen. Ähnliche Klagen über das Hinausschieben von Gesuchserledigungen sind uns schon mehrmals zu¬ gekommen und wir begreifen es, daß solches Hin¬ ausschieben für die Parteien höchst peinlich und materiell schädigend ist. — (Öffentliche Denkmäler unter staatlicher Obsorge.) Das Unterrichtsmini, sterium hat angeordnel, daß zur Aufstellung von Denkmälern auf öffentlichen Plätzen seine Zu¬ stimmung einzuholen ist. Die wird nur dann er¬ teilt, wenn vorher der Plan samt Kostenvoran¬ schlag vorgelegt wird. — (Münzen zu 25 Para) sollen dem¬ nächst zur Behebung des Kleingeldmangels hinaus¬ gegeben werden. — (Typhuserkrankungen) sind in eini¬ gen Ortschaften der Seisenberger Gemeinde auf¬ getreten und bereits fünf Personen daran gestorben. — (Ungleiche Behandlung.) Wer eine ausländische Volks-, Mittel-, Fach- oder Hoch- schule besuchen will, braucht in Slowenien dazu die Zustimmung des Laibacher oder Marburger Obergespans. Diese genügt aber nicht, wenn der Schüler ein Deutscher ist. In diesem Falle muß der Unterrichtsminister in Belgrad seine Zustim¬ mung erteilen. Warum denn diese ungleiche Be¬ handlung ? — (Zur Wahl in die Handels- und Gewerbekammer.) Die rekommandiert zuge¬ schickten Legitimationen und Stimmzetteln sollen ohne Verzug den Vertrauensmännern der Gott¬ scheer Bauernpartei übergeben und von diesen der Parteileitung überbracht werden. Dies soll bis spätestens 27. Oktober geschehen. - — (Staatlicher Zuschuß für die Straßen.) Der Finanzminister Hut zur Erhal- tung der Landesstraßen erster und zweiter Klasse in Slowenien den Betrag von 4,296.000 Din angewiesen. Dieser staatliche Zuschuß wird auf die einzelnen Straßenbezirke aufgeteilt und werden daraus dem Gottscheer Bezirke über 100.000 Din zukommen. Damit kann er einen beträchtlichen Teil seiner Schulden abtragen. — (Naturalwohnung und Brenn¬ holz für die Lehrer.) Auf mehrfache Anfra- gen, wie Artikel 33 des Gesetzes vom 23. Juli 1919 (Amtsblatt 4L — 361), in welchem den definitiven Lehrkräften das Recht auf Wohnung und Brennholz zugesprochen wird, zu deuten sei, hat der Gebietsschulausschuß geantwortet, daß freie Wohnung bloß dem Schulleiter zukomme, das Holzbezugsrecht in Slowenien nur dort in Betracht komme, wo es bisher schon bestanden hat. — (Die Verlängerung derGottscheer Bahn) ist wieder einmal unter den Fachleuten Sloweniens der Gegenstand großer Meinungs¬ verschiedenheit und dadurch auch eine Ursache, daß sich die Regierung trotz aller Kommissionen bis heute noch nicht sür eine bestimmte Anschlu߬ linie ausgesprochen hat. Das viele Dreinreden Ia'-^avo X. Z, t:'ra — N:. ZO Sette Z LO^io^i-WÄso^ /^//?kL'f/L/?cv? ////7 !t /?(??? 777// -§ * Kassasrunden von Halb - bi; ir Udr an allen Ä 2. Spar- um! varkkenslrazse, k Kinkaaenkand am 30. September 1S27 6,673.843-25 Ain übernimmt Einlagen auf Wedel und In laufender Kecdnung ru beiten Kedingungen. Sewadrt varleden gegen Zicdersteliung durcd Äecdsel oder ffVpotdeir billig und scdnell. H käuerliede Kredite r°/°, lllecdseiuredite lo°/<-, Ksntolrorreut io°/o. - Keile 4' GcNicheer Zeituna — M 30. J.^rgans X. 8s;»>s«5 6rar N,°^.k7L,SL »"L" Lr i^alilvs -m ^OVIlUUsiUvbli^su»,«»,, fühlen. Es besteht ja wohl eine Brücke zu ihnen, aber bildlich gesprochen nur eine zusammenleg¬ bare, die vor den Wahlen hinübergeschlagen wird, um dann nach den Wahlen wieder eingezogen und zusammengelegt zu werden. Das heißt, es besteht leider so gar keine ständige Fühlung zwischen den begütertem und den kleinen Leuten zur Pflege des deutschvölkischen Sinnes. Hier sollte unsere politische Organisation vor allem eingreifen. Ihre eigentliche und vornehmste Auf¬ gabe wäre es, hier eine ständige Brücke zu er¬ halten. Es besteht nicht der geringste Zweifel, daß diese Brücke der sicherste Untergrund unseres deutschen Mandats wäre. Herausgeber u. Eigentümer: Josef Eppich, Stara cerkev Schriftleiter: Alois Krauland, Kočevje. Buchdruckerei Josef Pavliöek in Kočevje. Au verkaufen ein Wohnhaus in gutem Zustande. Anzufragen in Li¬ vold 66. 3—2 100 Mnar Jelohnung erhält, wer einen auf der Altlager Straße verlorenen schwarzen Kautschukregenmantel ausfindig macht. Anzu¬ fragen bei Herrn Karl Erker, Gottschee. Aetter Lehrjunge slowenisch und deutsch sprechend, wird sofort ausgenom¬ men. Adolf Sellinschegg, Spezerei- und Landesproduk¬ tenhandlung, Ptuj. IM. marcdinen »d Ütigiilal-Äaktrntätlrt vei Qualitätsmarken von Weltruf offeriert zu günstigen Preisen und Zahlungsbedingungen Aranz Hschinkek, Kočevje. Jerkaus. Ein Federwagen, eine Häckselmaschine, eine Schuster - maschi- e und Werkzeug, a >es in sehr gutem Zustande, sind wegen Todesfalls zu verkaufen. — Anzufraaen bei Tschinkel in Nesseltal 24. Danksagung. Außerstande, jedem einzelnen für die vielen Beweise inniger Anteilnahme dan¬ ken zu können, die uns anläßlich des über¬ aus schmeizlichen Verlustes unseres innigst- gel ebten Gatten, bezw. Vaters, Onkels und Schwagers, des Herrn s-Mr veiMrlm Hastwirt und Kausbesther zugekommen sind, sowie für die schönen Kranz- und Blumenspenden und für das zahlreiche ehrende Geleite -ur letzten Ruhe¬ stätte des teuren Heimgegangenen sprechen wir auf diesem Wege allen unseren Freun¬ den und Bekannten den tiefgefühlten und herzlichen Dank aus. Die trauernden Hinterbliebenen. Danksagung. Gebeugt vom Schmerz «eben wir hiemit die traurige Nachricht, daß uns unsere liebe, unvergeßliche Mama, Frau Aloisia Moje S allzufrüh und unverhofft vom Tode ent- A rissen ivurde. Allen, die uns trösteten, sagen wir auch A im Namen uns. res Vaters m Kanada tief- W gefühlten Dank. Niedermösel, im Oktober 1927. W Die Kinder Anna. Smma, Kranz, SI Ikorian, Karl, Alöina und Irma. aesclMmöfflillgg. Der geehrten Bevölkerung von Stadl und Land geben wir bekannt, daß wir mit 1. November 1927 in Kočevje, Kirchmgasse Ar. 52, unser Geschäft eröffnen. Stets auf Lager alles, was in das Mode-, Lager v7n fertige« Mänteln, Kleidern, Halanterie-, H'clz- und Wodistenfach ein- Muse«, Kiiten, Heiden waren nsw. schlägt. Ferner wird Damen- und Kerrenwäsche sowie Kinderkonsektion schnellstens nach Maß angefertigt. Wir werden uns bemühen, unsere p. t. Kunden auf das solideste und billigste zu be¬ dienen, und bitten deshalb um zahlreichen Zuspruch. Kolf k Kutter. Ilreie Besichtigung! Kein Kaufzwang! Kohlen säcke sind stets lagernd bei der Firma Mirko Mlakar, Ljub- ljiva, Slomškova ulica 1>. 3—1 Wio! 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