DIE C1LLIER CHRONIK KRITISCHE UNTERSUCHUNGEN IHRES TEXTES UND GEHALTES, » v» VON f G ' U IV Dß FRANZ KRONES, DNlVKKSlTATS-l'liOFiäSSOR IN UKAZ f . tt ' c Bd. L. I. Hälfte. 7./V J, 1 6851 -IH.S 09 S 18.9.7953 t Zu den wenigen Adelsgeschlechtei'n, die ein willkommenes Denkmal ihres Bestandes in der Gestalt einer Familienchronik engern oder weitern Sinnes, von der Hand eines der Ihrigen oder von fremder Feder niedergeschrieben, auf die Nachwelt vererbten, zählt das Grafenhaus der Cillier. Man hat die Bedeutung dieses Denkmales, als Quelle für die Geschichte eines der hervorragendsten Geschlechter des Mittelalters, fesselnd durch die Raschheit seines Emporkommens, durch tragische Familienscenen, gleichwie durch die Jähe seines Erlöschens auf dem Gipfel der Macht, nie verkannt und ungenützt bei Seite geschoben. Seitdem der Druck die Cillier Chronik bekannt machte, ward sie in ihren Einzelangaben vielseitig benützt; aber im Ganzen, nach Anlage, Form und Gehalt geprüft wurde sie unseres Wissens noch nicht. Und so möge denn in diesem Umstände der nächste Anlass zu diesem Versuche erblickt werden. Ein weiterer Beweggrund entsprang der Erkenntniss, man habe diese Quelle eher unter- als überschätzt, und zwar aus Ursachen, die guten Theils auf Rechnung des ersten Abdruckes dieser Quelle mit seinen zahllosen sinnstörenden Fehlern kommen; Fehler, die wohl zumeist der Verderbtheit der hiefür benützten Handschriften zur Last fallen dürften. Wie gering auch der Verfasser dieser Abhandlung die Werthhöhe der hier niedergelegten Ergebnisse veranschlagen muss, — das kleine Verdienst darf er sich doch beimessen, auf Grundlage mehrjähriger immer wieder aufgenommener Untersuchungen die Entstehungsgeschichte und den Text der Cillier Chronik in Wort und Gehalt der Erste zusammenhängend geprüft und richtig gestellt zu haben. Was er vor zwei Jahren im Anhange zu einer Studie ,über die zeitgenössischen Quellen l* zur Geschichte der Grafen von Cilli'1 in dürftigen Umrissen und mit mangelhafter Sicherheit andeutete, mit der Erklärung, die Ausführung und Begründung des Ganzen einer eigenen Abhandlung vorzubehalten, tritt hier stofflich gesättigter, gereifter und in ungleich erweiterten Grenzen vor den Fachgenossen. Nichtsdestoweniger bleibt es ein Versuch, fern davon, sich die Geltung einer abschliessenden Arbeit anzumassen. Die Schwierigkeit, welche in der Natur der gewählten Aufgabe liegt, ist dem Kenner nicht verborgen, und möge des Gebotenen Mängel und Irrthümer in ein milderes Licht stellen. I. Allgemeine Vorbemerkungen. Im Jahre 1726 veröffentlichte S. F. Hahn im zweiten Bande seiner ,Collectio inonumentorum veterum et recentiorum' die ,Chronica der Edlen Grafen von Cilli'2 nach einer Handschrift, über welche er sich wie gewöhnlich nicht weiter auslässt. Drei Jahrzehnte später gab der Steiermärker P. Erasmus Fröhlich, einer der kritisch begabtesten Köpfe seiner Zeit, die kurzgefasste aber inhaltreiche , Genealogía Sounekiorum comitum CelejV3 heraus. Hier findet sich wiederholt die Bemerkung, es befände sich in der Wiener Hofbibliothek eine Handschrift der Cillier Chronik, die in Einzelheiten von dem Abdrucke bei Hahn abweiche. Diese und andere Aeusserungen beweisen, dass Fröhlich diese Handschrift eingesehen, verglichen und für einige, namentlich chronologische Daten, den schlechten Text bei Hahn berichtigend, verwerthet habe. Leider war es dem rastlosen Forscher nicht vergönnt, sein versprochenes ,Chronicon Cele-janum' herauszugeben. Er selbst bezeichnete die Genealogía als Vorarbeit zu diesem Werke, worin sicherlich der Hahn'sche 1 Abgedruckt im 8. Jahrgange der ,Beiträge zur Kunde steiermärkischer Geschichtsquellen', 1871, 118 S., 4 Seiten behandeln die Textgeschichte der Cillier Chronik. 2 S. 665—764. Ueber die Handschrift äussert er sich kurz in der prefatio, doch nur in Bezug ihrer Zugehörigkeit. Wie mir der k. Eath und Bibliotheks-Vorstand zu Hannover, v. Bodman, mit liebenswürdiger Bereitwilligkeit mittheilte, findet sich diese Handschrift dort nicht vor. 3 1755, kl. 4°, Wien, 116 S. Abdruck der Cillier Chronik wesentliche und sachdienliche Berichtigungen erfahren haben würde. Zweiundzwanzig Jahre später gab der fleissige Nährvater der steiermärkischen Provincialgeschichte, Julius Aquilinus Cäsar, Chorherr des Vorauer Cistercienserstiftes, den III. Band seines stoffreichen Werkes: Annales ducatusStyriae (1330—1519) heraus. Den vorlaufenden Theil bildet der Abdruck eines ,Chronicon triplex Celejanuxn seu Chronica der gefürsteten Graven von Cilly'.1 Den einleitenden Bemerkungen Cäsar's entnimmt man gleich, dass er leider den Gedanken einer ihm so nahe liegenden Vergleichung der von ihm gebotenen neuen Chronikentexte mit dem Hahn'schen nicht fg^ste, obschon er als fleissiger Benutzer der ,Genealogia< Fröblich's durch dessen Bemerkungen hätte veranlasst werden sollen, sich um den Text bei Hahn ' und dessen Abweichungen zu kümmern. Cäsar begnügte sich mit dem Abdrucke seiner ohne bestimmtes Princip gesonderten Chronikentexte, die er mit gelegentlichen, meist Fröhlich entnommenen, Bemerkungen versah. Nichtsdestoweniger sind wir ihm zum Danke verpflichtet, da er uns mit diesen Texten, wie wir weiterhin sehen werden, zwei verschiedene, von dem Abdrucke bei Hahn in Gehalt und Form abweichende Redactionen der Cillier Chronik darbot, und namentlich in dem Texte der einen Handschrift Mittel an die Hand gab, uns einerseits über das eigentliche Verhältniss der zeitlich und inhaltlich verschiedenen Texte ein bestimmtes Urtheil zu bilden, anderseits, damit die Verbesserung und Richtigstellung des ungemein verderbten, stellenweise ganz sinnlosen Chronikentextes im Hahn'schen Abdrucke durchzuführen. Cäsar benützte für die Herausgabe des Chronicon triplex Celejanum vier Handschriften, wie dies aus seiner Vorrede erhellt. Zunächst sandte ihm J. E. Ritter von Cerroni, Sohn des geheimen Rathes und innerösterreichischen Kanzlers P. A. von Cerroni, ein Manuscript, das sich als dritter Theil der sog. ,steiermärkischen Chronik' herausstellte, und die Geschichte der Cillier enthielt. Ein solches Exemplar erhielt alsbald 1 Dieser Theil erschien 1777 zu Wien, Fol. 880 S. und 16 S. Index. Das Triplex Chronicon Celejanum bildet die Einleitung' S. 5-1 fi4. J. A. Cäsar aus der steiermärkischen Karthause Seiz, dessen Text er, mit Weglassung eines Anhanges historischer Notizen für die Jahre 1448—1573, als gleich geartet mit dem der Cerronischen Handschrift, in Eins verschmolz, und Manu-scriptum I. benannte. Zwei andere Handschriften sandte ihm Dr. A. M. Simbinelli, Pfarrer der Rottenmanner Canonie, deren erstere, gleichfalls im Hauptsächlichen übereinstimmend mit den beiden oben besprochenen Manuscripten, von dem Herausgeber als Manuscriptum II. in Eine Columne des Abdruckes unterbracht wurde, während die zweite, als wesentlich abweichend, die andere Columne eingeräumt erhielt. Cäsar bezeichnet sie als Manuscriptum III. Auf diese Weise erklärt sich die Ueberschrift seiner Chronikenausgabe: Triplex Chro-nicon Celejanum. Dass J. A. Cäsar über das Wesen und die Genesis der von ihm benützten Handschriften ziemlich im Unklaren war, erhellt aus seinen einleitenden Bemerkungen, die wir hier in wörtlicher Verdeutschung folgen lassen: 1 ,Was die Verfasser dieser drei Chroniken betrifft, so herrscht darüber keine einträchtige Meinung. Der oben erwähnte h. Herr von Cerroni und dessen hochansehnlicher Vater frommen Andenkens, dereinst Grazer Hofkanzler, meinten, der Verfasser des Ms. I. sei derselbe, welcher die handschriftliche Chronik von Steiermark verfasste, nämlich entweder der Herr von Schrott oder der Herr von Hohenwarth, da diese Cillier Chronik der III. Theil der ,Chronik von Steiermark' gewesen zu sein scheine. Aber in der mir aus Seiz zugeschickten Cillier Chronik (von Cäsar mit Ms. I. in Eins verschmolzen) und in dem mir aus dem Rottenmanner Chorherronstifte mitgetheilten Chronicon II. ist als Autor verzeichnet: Christopherus Solidus Misnensis anno 1593 und, wie die Seizer Handschrift besagt: Schulmeister zu Gonowiz, welchen Verfasser ich jedoch sehr bezweifle, und zwar desshalb, weil der Autor der Chronik bezeugt, öfters seine Bemerkungen auch aus Anton Bonifinius entnommen zu haben, während doch, wie dies Johann Burkhard Mencken in seinem 1718 zu Leipzig herausgegebenen Schriftstellerverzeichnisse anführt, Bonfin's ungarische Reichsgeschichte zum ersten Male 1606 in Hannover, 1 S. 4—5 des III. Bandes der ,Ann. duc. Styrice'. sodann 1690 in Köln gedruckt wurde, so dass somit der vorhin erwähnte Autor das Seinige im Jahre 1593 nicht herausschreiben konnte, wenn man nicht sagen will, diese Notizen seien entweder später hinzugefügt worden oder dem Verfasser habe Bonfin' s Greschichtswerk früher in Handschrift vorgelegen^ sicherlich besteht eine Verwandtschaft im Style mit dem der handschriftlichen ,Chronik von Steiermark' und bestärkt mich in der Annahme von der Identität beider Verfasser, so dass ich der Meinung bin, nicht Christophorus Solidus Misnensis (von Meissen), sondern der Autor der Chronik von Steiermark sei auch der Verfasser der Cillier Chronik. — Der Autor des Ms. III. der Cillier Chronik erscheint verzeichnet auf der letzten Seite oder eigentlich auf dem Einbände des Buches, und zwar mit denselben Schriftzügen, in denen die Chronik geschrieben. Die Worte lauten: ,Im 1542 jar ist dise Chroniken der graven von Cilly durch den Jörgen Rinkhn (sie) geschriben worden.' Darüber, ob er selbst der Verfasser oder nur der Abschreiber, habe ich nichts zu sagen.' Es wurde oben bemerkt, der verdienstvolle Vorauer Chorherr, J. A. Cäsar, sei über den wahren Sachverhalt in der verschiedenen Textirung der Cillier Grafenchronik von unrichtigen Anschauungen geleitet. Hier mögen nur vorläufig jene wesentlichen Berichtigungen platzgreifen, die sich zwangslos aus feststehenden Thatsachen ergeben. Eine weitere Untersuchung der Handschriften und Texte wird dann diese Berichtigungen endgiltig ergänzen und klären. Cäsar machte selbst unschwer die Entdeckung, dass die Texte der drei von ihm benützten Handschriften, nämlich der Cerroni'schen und der Seizer (Ms. I.), sowie der einen Rotten-manner (Ms. II.) im Wesentlichen identisch seien. Statt nun dem chronologischen Anhaltspunkte nachzugehen, den ihm die Seizer Handschrift bot, Christoph Solidus von ,Weisen' 1 (wohl 1 So las auch der Verfasser des kurzen Aufsatzes über ein Exemplar der Cilier Chronik im Hormayr'schen Archiv, J. 1818, Nr. 117. S. 461 ff. und 1819 S. 554—558. — Das gleichartige Exemplar der Cillier Chronik im k. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv (Pap. XVII, 268 S. 4°) hat Christophorum Solidum von Meyssen iezo Schulmaistern zu Jonowiz (Gonowiz), (vgl. über diese Handschrift das weiter unten Gesagte). Jedenfalls gibt Meissen einen besseren Sinn; denn nach einer Land- oder Ortschaft Weisen suchte man vergebens. Auch die Latinisirung des Meissen = Misnensis, wie Cäsar latinisirt angibt), Schulmeister von Gonobitz (s. w. u.), habe im Jahre 1593 diese Cillier Chronik bearbeitet — und daraus zu folgern, diese Bearbeitung sei von den Schreibern des Cerroni'schen und des einen Rotten-manner Manuscriptes adoptirt worden, dreht Cäsar den Sachverhalt um und schiebt die Autorschaft dem zweifelhaften Verfasser der steiermärkischen Chronik zu, einer ziemlich werthlosen Compilation, die erst in den letzten Decennien des 17. Jahrhunderts zu Stande kam. Und was bestimmt ihn zu diesem falschen Schlüsse? Einfach der Irrthum, jener Christoph Solidus habe um 1593 ein gedrucktes Exemplar des Bon tinschon G-eschichtswerkes nicht benützen können, da der älteste Druck dieser vielbenützten Quelle aus dem Jahre 1606 stamme und die Annahme einer handschriftlichen Benützung Bonfin's nicht recht statthaft sei. An dem Irrthume bezüglich des ältesten Druckes Bonfin's war allerdings in letzter Linie Casars Gewährsmann, B. Mencken, Schuld, der eben nicht wusste, dass die erste Ausgabe Bonfin's bereits im Jahre 1543 1 zu Basel an's Licht trat; doch war Cäsar zu vorschnell, dass er die Möglichkeit einer handschriftlichen Benützung bei Seite schob. Am bedauerlichsten ist es jedoch, dass Cäsar den massgebenden Werth der ältesten von ihm benützten Handschrift, nämlich der zweiten Rottenmanner (Ms. III von ihm bezeichnet), geschrieben 1542 von Jörgen Vinckhn (nicht Rinckhn, wie Cäsar liest) ganz unterschätzte und eine — wenn auch nur oberflächliche — Vergleichung ihres Textes mit dem des Hahn'schen Abdruckes unterliess. Er würde alsbald die Ueber-einstimmung beider in den Grundbestandtheilen erkannt und die Ueberzeugung allmälig gewonnen haben, dieser Text, beiden gemeinsam, sei der ursprüngliche oder mindestens der relativ älteste. — Schon die Bemerkung Fröhlich's über die Wiener Handschrift der Cillier Chronik hätte ihm Anlass zu einer förderlichen Vergleichung bieten sollen, und der Umstand, dass die von Cäsar häufig benützten ,Annales Carinthiae' Christalnik Namens dieses ehrsamen, jedenfalls protestantischen Schulmeisters passt zu seiner ausserösterreichichen Abkunft. Wahrscheinlich hiess er von Hause aus ,Fest', was am besten der Latinisirung ,Solidus' entspräche. 1 Vgl. über diese Ausgaben Bonfin's die erschöpfenden bibliographischen Angaben Potthast's in seinem ,Wegweiser durch die Geschichtswerke des Mittelalters'. Megisers bereits 16121 von einer alten handschriftlichen Chronik der Grafen von Cilli sprechen, grosse Bruchstücke daraus einschalten und deren Text mit dem bei Hahn und in der Handschrift des Jahres 1542 zusammenstimmt, hätte ein massgebender Wink für eine richtigere Auffassung des Sachverhaltes werden können. Wir werden an anderem Orte auf die Bedeutung der Citate aus der Cillier Grafenchronik in dem Geschichtswerke Megiser's zurückkommen. Jetzt erheischt es der Gang unserer Untersuchung, die Handschriften zu beschreiben, welche den bisher veranstalteten Abdrücken zu Grunde liegen oder für die Feststellung der Redactionen der Cillier Grafenchronik, des ursprünglichen und richtigen Textes von massgebendem Belange sind. Nur einige Bemerkungen seien diesem zweiten Abschnitte vorliegender Abhandlung vorausgeschickt. Wir können nicht behaupten, die ganze Masse der ziemlich zahlreichen handschriftlichen Exemplare der Cillier Chronik zu kennen und kritisch gewürdigt zu haben. Aber so weit uns die in Graz befindlichen Handschriften, die in der Wiener Hofbibliothek und im geh. Staatsarchive bewahrten Manuscripte, endlich die archivalischen Notizen über ein und anderes da und dort versprengtes Exemplar Material und Notizen an die Hand geben, ist der Ausspruch berechtigt, dass wir die Frage über die Redactionen der Cillier Chronik und die Richtigstellung des Textes, mit Hilfe der uns zur Verfügung stehenden Mittel, einer bestimmten Lösung entgegenführen können, und dass wohl alle eventuell auftauchenden Handschriften in eine der kritisch festzustellenden Kategorien fallen dürften. II. Beschreibung und Untersuchungen der gedruckten Texte und massgebenden Handschriften. Wenn wir von den Bruchstücken in Christalnik-Megiser's Kärntner Chronik absehen, so bietet der II. Band der Hahn'schen 1 Annalium Carinthiae pars aecunda, d. i. , Ander Theil der Chronieken des loeblichen Ertzhertzogthumbs Khärndten'. Die Belegstellen 981 f., 1007 f., 1044 f., 1089 f., 1175. . . . ,Gollectio monumentorum' . . . vom Jahre 1726 den bisher bekannt gewordenen ersten Abdruck unserer Quelle. Ueber die hiefür benützte Handschrift äussert sich der Herausgeber in seiner ,Prefatio ad lectorem' dahin, er habe sie der Gönnerschaft des Ritters Christian Wilhelm von Eyben, obersten Staatsrathes des Bischofs von Osnabrück, zu verdanken. Einer der verdienstlichsten Forscher im Bereiche der Geschichte des Cillier Grafenhauses, P. Erasmus Fröhlich, fand, wie bereits oben gesagt, die Gelegenheit, den Text des Hahn-schen Abdruckes mit dem einer Handschrift der Wiener Hofbibliothek stellenweise zu vergleichen und daraus einige Verbesserungen gelegentlich zu gewinnen. Es ist dies dieselbe Handschrift, welche Chmel im I. Bande seines Werkes ,Handschriften der Wiener Hofbibliothek' (S. 536) verzeichnet. Der bezügliche Papiercodex führt die ältere Signatur hist. prof. CCCXVIII und die neuere allgemeine 8136. Der vorlaufende Theil Fol. 1—51 umfasst die Cillier Chronik, ist Cod. CCCXIX und wurde nur wegen zu geringem Umfang mit 318 zusammengebunden, gehörte aber nie zu derselben. Der Verfasser dieses Aufsatzes verdankte der Munificenz der Hofbibliotheksverwaltung die erwünschte Gelegenheit, die erwähnte Handschrift der Cillier Chronik durch längere Zeit benützen zu können. Was schon Fröhlich durch gelegentlichen stellenweisen Vergleich anzudeuten sieh veranlasst fand, diese Handschrift sei in Einigem vom Texte des Hahn'sclien Abdruckes verschieden (in quibusdam diverso), erfuhr bei genauer fortlaufender Textvergleichung den reichhaltigsten Nachweis, dessen Einzelergebnisse im vierten Abschnitte geboten werden. Hier sei zunächst das Charakteristische des Textes bei Hahn und der Wiener Handschrift hervorgehoben, ihrer wesentlichen Uebereinstimmung und textuellen Verschiedenheit im Allgemeinen gedacht. Die Ueberschrift des Textes bei Hahn (I. S. 665—764) lautet: ,Chronica der Edlen Grafen von Cilli etc. aller Hsendel Art, Kriegen, Wesen und Leben und wie eins nach dem andern mit viell Thaten sey einbrochen, hierin ersehen und begriffen wirdt/ Dann folgt das Motto: ,Kumbt her und schauet die Werek des Herrn' und eine Einleitung, welche mit den Worten: ,Der weis Seneca schreibt im Buch von der vier Eugel Thugen-den (Textfehler, statt: von den vier Angel tagenden) . . . . anhebt und mit dem Motive der Abfassung der Cillier Chronik schliesst, als deren Anfang die Legende des h. Maximilian bezeichnet erscheint: . . ,der aus der mächtigen Stadt Zilli pürdig und da gemartert ist und mächtig was, als mann wol prieffen mag an den Gemeuern und köstlichen Gestam (statt Gestain), das man da findet/ — Mit diesen Worten schliesst die Einleitung und nun folgen 5 Capitel (S. 666 bis 675), beginnend mit der ,Legend von S. Maximilian ....', die der eigentlichen Chronik der Grafen von Cilli vorlaufen. Sie selbst beginnt mit dem 6. Capitel (S. 675 ff.) und schliesst mit dem 43. Hauptstücke (S. 746), wie dies die Worte: ,Damit geb ich diesem Werck ein End Gott unsz sein Gnad und Barmherzigkeit sei)(lt.' darthun. Nun folgt ein doppelter Anhang. In fünf kurzen Capiteln (S. 746—748) werden die Güter und Schlösser der Grafen von Cilli, das was sie im eigenen Besitze hatten, den österreichischen Herzogen abtraten, im eigenen oder fremden Bestände zerstörten, namhaft gemacht. Sodann kommen die Freibriefe oder Handvesten der Cillier an die Reihe, und zwar die Urkunde K. Karls IV. von 1362 (statt 1372), der Willebrief der Habsburger Albreclit III. und Leopold III. von gleichem Datum und das Privilegium K. Sigismunds y. J. 1436. Den Schluss bildet die Mart-berger (Mailberger) Bundesurkunde der österreichischen Stände vom Jahre 1451, als deren Parteigenossen wir die beiden letzten Grafen von Cilli kennen. Dieser zweite Anhang um-fasst bei Hahn S. 748—764, und zerfällt gleichfalls in vier Capitel. — Sämmtliche 48 (52) Hauptstücke sind mit besonderen Capitelüberschriften versehen. Die Schreibweise des Textes lässt auf eine Handschrift der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts oder aus dem Anfange des nächsten mit Wahrscheinlichkeit schliessen. Man berücksichtige nur die Schreibung: Sterck, unsser, gedenckest, mann (man), theillen, wardt, beruffung, gebehret, zwantzigk, anbligk, vatter, nümmer, nahm, noht, dorff, endt, streidt, verpetzschirn, Böhm(en), Khönig (Khonigk), Ladislaus, unrahtsamm, gewohnnen, khaum, goldt, niemandt, kommen, vonn, schrib, thaiding, gutter, ahn u. s. w. 1 Auch der regelmässige Gebrauch von ,bis' (bies) 2 statt des in andern Handschriften unserer Chronik durchwegs angewendeten ,uncz' verdient bemerkt zu werden. Der Gesammtcharakter der Textschreibung entspricht dem Schlüsse des 16. Jahrhunderts, doch fehlt es begreiflicher Weise nicht an Formen, die auch dem 15. geläufig sind. Schon ein flüchtiger Durchblick des Hahn'schen Textes lässt erkennen, dass ihm eine relativ schlechte Handschrift zu Grunde lag. Er wimmelt von sinnstörenden Wortfehlern,3 zu denen sich nicht selten bedenkliche Auslassungen, und einmal die Zerreissung des Contextes zweier Capitel, des 20. u. 22. (S. 697—701 u. 703— 704) gesellen, ein Uebelstand, der auch dem Herausgeber nicht entgangen war. 1 Auch stellt sich die Schreibung eines und des andern Datum als fehlerhaft heraus. Die Schreibung der Worte wechselt eben so häufig und willkürlich als die der Namen und letztere insbesondere zeigen sich zumeist überaus entstellt. Beispielsweise Belege erscheinen hier überflüssig, da in einem der folgenden Abschnitte das möglichst vollständige Verzeichniss all dieser Verstösse geboten wird. Um so höher müssen wir deshalb den Werth der oben erwähnten Handschrift der Wiener Hofbibliothek anschlagen, da sie im Wesentlichen mit der von Hahn abgedruckten vollkommen übereinstimmt, sonst aber ein sehr brauchbares Correctiv der massenhaften Mängel Letzterer abgibt. Die Wiener Handschrift umfasst, wie bereits angegeben worden, 51 Folioblätter. Aussen am Deckblatte finden sich die Worte: ^Danielen Cupitsch Statschreiber zu Cillj gehörig'. Die Schriftzüge gehören offenbar der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts an, und begegnen uns, in verblasster rother Tinte, wiederholt als Randglossen und Textcorrecturen mindern Belanges, wenn wir die Chronik selbst durchblättern. 1 Z. B. Wohlgebohrne, nahmen, khayser, nicht, Böhm, wohlthat, guettheill, genommen, Heerrmann, Turckhey, ksehme. . . . 2 S. 734, 5. Z. y. u. findet sich auch bies lang, in den anderen Handschriften vncz. 3 Den Nachweis wird das Verzeichniss im 4. Abschnitte liefern. 4 S. 697 n. f. Der Charakter ihrer deutlichen regelmässigen Schrift ist von dem der erst erwähnten Hand durchaus verschieden, und gestattet den Schluss gleichfalls auf die zweite Hälfte des 16. Jahr-hundertes. Dafür sprechen auch die anderweitigen, in der Ausdrucksweise wurzelnden Gründe, Eigenthümlichkeiten der Wortschreibung, die oben bei der Besprechung des Hahn'schen Textes geltend gemacht wurden. Wer natürlich mit der That-sache vertraut ist, dass der Schriftcharakter in Handschriften aus der Schlusshälfte des 16., sowie aus den ersten Decennien desselben Jahrhunderts nicht selten vollkommen übereinstimmt, wird uns beipflichten, wenn wir gestehen, dass auch der Schluss auf letzteren Zeitraum nicht unbedingt zurückzuweisen sei. Der Besitzer der Handschrift starb Ende 1591. 1 Während nun die besprochene Handschrift in ihrem Wesen durchgängig mit der von Hahn abgedruckten übereinstimmt, unterscheiden sich von Beiden mehrere Manuscripte der Universitätsbibliothek und des landschaftlichen Archivs in Graz, welche abweichende Redactionen der Cillier Chronik enthalten, den Textfassungen bei Cäsar entsprechen, und beziehungsweise dieselben Handschriften sind, die dem genannten steiermärkischen Geschichtschreiber vorlagen. Beginnen wir mit den Handschriften der Grazer Universitätsbibliothek. 2 Den Reigen eröffne die älteste darunter mit der Signatur 33/37 in kl. 4°, 126 Bl. stark. Der, sowie die einzelnen Capitelüberschriften mit rother Tinte ausgeführte Titel lautet: ,Chronica der gefürsten Grauen von Cilli etc. aller Ritterlichen thatten. Wesens. Lebens vnd Abgangs. Hierin bcschriben als nach volgt.' Auf der inneren Seite des Deckels findet sich von der gleichen Iland, die den Text niederschrieb, die dankenswerthe Bemerkung: 1 Orozen, Cronika celska. Cilli 1850. S. 132. ,Daniel Cupicianus obiit in die s. Sylvestri qui finis erat anni (15) LXXXXI.' Diese Angabe bietet zugleich einen Anhaltspunkt für die Abfassungszeit der Handschrift. 2 Eine summarische Beschreibung sämmtlicher Handschriften verdanken wir dem umfangreichen Aufsatze Zahn's im I. Jahrgange der Beiträge zur Kunde steierm. Geschichtsquellen; die Cillier Chroniken finden sich S. 29—30 verzeichnet. Sämmtliche, und zwar: Sign. 33/50 4», 33/43 Fol., 33/60 Fol. und 33/75 Fol., gehören dem 17. Jahrhundert an; abgesehen von der im Texte beschriebenen vom Jahre 1542, Sign. 33/37 kl. 40. ,Im 1542 Jar ist dise Cronikhen dei' grauen von Cilli durch den Görgen Vinkhn geschriben worden.' Der Charakter der deutlichen regelmässigen Schrift entspricht vollkommen der angegebenen Zeit. —- Am Titelblatte finden sich die späteren Besitzer der Handschrift verzeichnet und zwar: ,Johann Franz Haid J. V. D. 1691', darunter mit den Worten: ,jam Antonii Jos. Mat. Simbinellij Can. Reg. lat. Prodecani et Parochi Rottnnsis (Rotenmannensis) Dris Theologi' — derselbe Prodechant und Pfarrer des reg. Chorherrnstiftes Rottenmann in Obersteier, welchen Cäsar als Besitzer der von ihm benützten und als Mscr. III. abgedruckten Cillier Chronik anführt. Dieser Umstand, sodann die vollkommene Ueberein-stimmung des Textes der beschriebenen Handschrift mit dem bei Cäsar gedruckten, endlich die Thatsache, dass, nach Aufhebung des Rottenmanner Chorherrenstiftes, Manuscripte von dort der Grazer Universitätsbibliothek einverleibt wurden, führen zu dem sichern Schlüsse, dass unser Exemplar eben dasselbe gewesen sei, das einst dem J. A. Cäsar vorgelegen. Diese Handschrift der Cillier Grafenchronik ist nun in mehr als einer Hinsicht von wichtigem Belange. Ausgeführt um das Jahr 1542, ist sie zunächst unter den uns bekannten Handschriften die älteste, älter als das oben besprochene Exemplar der Wiener Hofbibliothek und — aus analogen Gründen — als das Manuscript, das Hahn für seinen Abdruck benützte. Ausserdem bietet sie jedoch einzelne Textabweichungen und eine ganze Reihe von Capiteln im Anhange, denen wir weder bei Hahn noch in der Wiener Handschrift begegnen; abgesehen davon, dass hier ein und das andere Hauptstück sich findet, welches dort fehlt, oder durchwein besonderes Capitel sich ersetzt zeigt. Schon der oberflächlichste Einblick lässt erkennen, dass man es mit einer andern Redaction der Cillier Grafenchronik zu thun hat, dem Haupttheile und Kerne nach allerdings übereinstimmend mit dem Texte bei Hahn und in der Wiener Handschrift. Wenn ferner diese letztere Handschrift einen dankenswerthen Behelf zur Richtigstellung des arg verderbten Textes bei Hahn abgibt, so gilt dies in gleichem Maasse von dem Grazer Exemplare, ja beziehungsweise in noch höherem Grade. Die Einzelnachweise liefert der vierte Abschnitt; hier sei nur jener Capitel gedacht, welche im Vergleiche mit dem Texte bei Hahn und in der Wiener Handschrift fehlen, abweichend angeordnet, oder als Erweiterungen der ursprünglichen Chronikenanlage erscheinen. So fehlt in der Vinkh'schen Handschrift von 1542: das 30. und 32. Capitel des Textes, bei Hahn (S. 715— 716; 717—719) und in der Wiener Handschrift; dafür findet sich dort (f. 71b—72a) ein Hauptstück, überschrieben: ,von der erledigung Einig Mathie des Hunads Lasla bruder', das hier nicht vorkommt. — Verstellt, d. i. an anderm Orte untergebracht, erscheint das Capitel, welches Hahn und die Wiener Handschrift als das 42. in der Reihe aufführen (Hahn S. 739 bis 742); es schliesst sich nämlich in der Handschrift v. 1542 an das 48. bei Hahn (S. 748), das dem Anhange der Cillier Hausprivilegien unmittelbar vorhergeht. Während ferner bei Hahn und in der Wiener Handschrift der Schluss der eigentlichen Cillier Grafenchronik durch die an's Ende des 43. Cap. (Hahn S. 746) gestellten Worte: ,Damit geb ich diesem Werck ein End — Gott vnss sein Gnad und Barmherzigkeit (Wiener Handschrift: ,mitail vndt') sendt' ersichtlich gemacht wird, findet sich in der Handschrift v. 1542 dem bei Hahn vorhergehenden Capitel folgende Bemerkung angehängt: ,damit geb ich diser Cronikhen der Grauen ein endt. Vnd wil euch noch von Kurczweil wegen des Kinigs Mathias geschieht, so er im lannd Oesterreich gethan, hernach volgund hierin ersechen vnd vernemen werdest' (sie). Mit diesen Worten leitet unsere Handschrift eine ganze Reihe von Capiteln ein, die zwischen die eigentliche Cillier Grafenchronik und den Anhang der Hausprivilegien eingeschoben erscheinen (f. 82b—114b). Ihre Ueberschriften lauten : f. 82b — 83b. Von dem krieg in Ostöreich durch kinig Mathias. f. 83b — 84b. Kinig Mathias zoch zum andern mal in Oestoreich. f. 84b — 85 a. Wie Kinig Mathias die Ostoreichischen in die flucht schlecht. f. 86 — 88a. Wie Kinig Mathias Wien belegert vnd erobert, f. 88 a— 90b. Wie Kinig Mathias die Neustat belegert. f. 90b — 91a. Wie Wien durch Kaiser Maximilian wider ein-genomen wird. f. 91b— 95a. Ilie wil ich noch die Vntreu der Vngern beschreiben vnd vermelden, wie sie mit eines Kinigs in Vngern gemachel vnd Tochter gehandelt. f. 95b— 97 a. Wie der Kinig zu Neapolis den Bischoff von Agram abfertiget, f. 97 a— 98b. Wie Kinig Carl gen Ouen gefurt vnd von bai- den Kiniginen empfangen ward, f. 98b—102 a. Kinig Carl begert, die weiber solen des Regi-mend absten vnd wz Ime darauf geantwort ist worden. f. 102a—104b. Wie die Kinigin mit den Iren Ratschluge sy widerumbe in daz Reich möcht komen als dz geschach. f. 104b—105b. Wie die Kinigin gefangen vnd dem Grosgrauen vor ir das haubt abgeschlagen, f. 105b—107 a. Wie die Jung Kinigin wider erlediget ward, f. 107a—109a. Wie Kinig Sigmvnd von den Vngern gefangen ward. f. 109a—111b. Wie Kinig Sigmvnd wider erlediget ward, f. 111b—112. Wie Kinig Sigmund zu Kaiser des Reichs Behem gekrönt wird. f. 112a— 113b. Wie vnd wo Kaiser Sigmvnd gestorben vnd begraben. f. 113b—114b. Wie Hertzog Albrecht von Ostöreich Kinig in Hungern vnd Becham erwellet ward vnnd wie er starb. Eine nähere Untersuchung dieser Capitel als unorganische Zusätze oder Erweiterungen der Cillier Grafenchronik wird in dem folgenden Abschnitte geboten, woselbst diese Seite des Inhaltes unserer Quelle zur Sprache kommt. Hier sei nur noch bemerkt, dass Cäsar von diesen Capiteln blos die ersten sechs abdruckt, die andern hingegen als belanglos für seine Zwecke weglässt. Uebergehen wir nun zu den andern bezüglichen Handschriften der Grazer Universitätsbibliothek. Mit der Signatur 33/50 findet sich eine solche in 4°, Leder band, ohne Foliirung oder Paginirung, e. 158 Blätter zählend; herstammend, wie eine Bemerkung des Deckelblattes besagt, aus den Büchern ,Joannis Xphori comitis a Taxem- pach'. Don Eingang bilden die Worte: Anfangs Diser Cronicen Will Ich gar Khiirczlichen Etwas von der Statt Cilly, was massen dieselbe gewesen, Meldung thuen. Cilli Jeczo die Haubtstatt der fürstlichen Graffschafff . . . Der Schluss liefert das Verzeichniss der Cillier Herrschaften und Schlösser und eine kurze Erörterung der Geschicke der Grafschaft Cilli nach dem Aussterben ihrer mächtigen Besitzer. (Gott, der Wächter Israels möge sie fürder behüten und . . . ,vor aller widerwertigkheit, anfechtung, Khrieg und Blueth-Vergiessung väterlichen bewahren. Amen'.) Die innere Gliederung und Darstellungsweise reiht sie gleich auf den ersten Blick jener Classe von Handschriften ein, welche, ebenso von den Texten bei Hahn und in der Wiener Handschrift, als von dem im Manuscripte Vinkh's aus dem Jahre 1542 verschieden, bei Cäsar in seinem Chronicon triplex Celejanum als Mscr. I. II. abgedruckt sich finden. Ganz im Wesen mit dieser Handschrift übereinstimmend und wie sie in Sprache und Schrift der Schlusshälfte des 17. Jahrhunderts zugehörig, erscheint eine andere, mit der Signatur 33/43 fol., c. 114 Blätter stark, ein Lederband, worin sich, der Cillier Chronik beigeschlossen, der zweite Theil der sogenannten ,Steyrischen Chronic', einer ziemlich werthlosen Compilation, endigend mit dem Jahre 1679, vorfindet. Gleiches ist mit einer weiteren Handschrift der Fall, signirt mit 33/76 fol., Lederband. Sie ist die jüngste in der Reihe und führt den Titel: ,Cronica Der in Hertzogthum Steyer Ligenden Graffschafft Cilli. Welche auss unterschidlichen Bewehrten Geschichtschreibern zusammengetragen und beschrieben worden. Durch Franzen Leopoldt Herrn von und zu Stadl der Rom. Kays. May. Cammer H. und J. Oe. Hoff Kriegs Rath wie auch Einer Löbl. Laa. (Landschaft) in Steyer Verordneten Amts Presidenten'. 1733. Sie jumfasst 107 gezeichnete Blätter und enthält 2 Blätter Wappen. Dass die im Titel angekündigte Autorschaft des Freiherrn von Stadl, bekannt durch ein anderes, nicht unverdienstliches handschriftliches Werk über die adeligen Geschlechter der Steiermark, auf nichts anderes hinausläuft, als auf eine Reproducirung des Textes, wie er sich in den beiden vorhin Archiv. Bd. L. I. Hälfte. 2 beschriebenen Manuscripten findet, mit Hinzugabe eines ,Ver-zaichnuss der Jahr, in welchen die graffen von Cilli gestorben' (entnommen der bekannten monumentalen Inschrift in der Minoritenkirche zu Cilli ') und zweier Excurse: ,Die Stifftung dern Graffen von Cilli' und: ,Stammen-Taffel dern Freyherrn von Saunegg anieczo Grafen von Cilli und Segor' betitelt. Diese Zusätze finden sich fol. 104—107. Der Schluss der Chronik zeigt dieselbe Phrase, der wir in den beiden vorangehenden Handschriften begegnen: . . . . ,der allmächtige Gott wolle mit seinen götlichen segen noch fehrers dise Grafschafft Cilli von allen widerwerttigkeiten und Krieg gnsediglichst be-hüetten'. Uebergehen wir nun zu den Handschriften des landschaftlichen Archivs der Steiermark,2 die zunächst der bezüglichen Sammlung des Joanneums angehörten. Zwei Handschriften sind es, die unsere Aufmerksamkeit an sich ziehen. Die eine Nr. 1574, fol. (Lederband), 100 Blätter stark, mit dem Schriftcharakter der zweiten Hälfte des 17. Jahrhundertes, gehört zu derselben Handschriftenfamilie, der die Exemplare 33/50, 33/43, 33/76 der Universitätsbibliothek angehören; — beginnt mit den Worten : ,Cillj, jetzt die Haubt-Stadt der fürstlichen Grafschafft' .... und schliesst mit der Phrase, die wir oben wiederholt zur Sprache brachten; sonst bietet sie nichts sonderlich Bemerkenswerthes. Die zweite Handschrift Nr. 2243, Papierband in Fol., 163 Blätter stark, gehört ihrer Abfassung nach in die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts, und führt neben einer kürzeren Ueberschrift: ,Cillerisclie Chronica anno 1595 (!)zusamen-getragen' folgenden ausführlicheren Titel:3 1 Gemeinhin bezeichnet als Monumental« Necrologicum der Cillier Minoritenkirche. Dasselbe findet sich abgedruckt in Vogel's Spec. bibl. germ. austr. 1779 I. Wien, 144—146, und bei Orožen: kron. čelska. Fröhlich nimmt darauf in seiner Genealogía comitum Celejse fortlaufende kritische Rücksicht. Angefertigt wurde dieses Monumentum necrologicum 1695. 2 Sie gehören dem einst selbstständigen Joanneum-Archive an, das gegenwärtig mit dem vormaligen landschaftlich-ständischen Registratur-Archive zum Landesarchive der Steiermark vereinigt ist. Der gegenwärtigen Archivsleitung verdankt man einen genauen Katalog der zahlreichen Handschriften. 3 Eine ganz gleichartige Handschrift findet sich, als die einzige von Cillier Chroniken, im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchive (vgl. oben ,Cronnica dasz Ist: Aygentliche(r) vnd rechte Erclarung der fürstlichen grafschafft Cülly wan vnd welichen Zeiten die Herrn freyen von Sonnegg etc zu Edlen Grafen gemacht auch wie dieselben grafen hernacher gefürstet confiermiert vnd beserget wass sie in Leben und Regierungen gehandlet welichermassen die Hof gehalten vnd auch wass sonsten zu Iherer Zeit begeben, ver-lofen ynd zuegetragen hat. Jeczo aufss neue (weil es zuuor etwas Tunckl vnordentlich vnd gancz verwiert gewessen) mit sonderbarer mihe zum fleissigisten auss der hochgelerten vnd erfahrnen Herrn Ant hon ij Bonfinii auchHartmaniSchedelii Lateinischen Biechern zu nucz vnd diennst willen beschriben corigiert vnd allenthalben ordentlich gewesserdt. Vnnd dan Durch Cristophen Solidum von Weisen Jeczo schuelmaister zu Ganabiicz zusambengetragen vnnd gar khürczlich in Ordnung gebracht worden vnnd geendet, am Abent Simoni vnnd Juda. Im Jahr vnsers Heils 1594/ Den Anfang macht, wie in den Handschriften der Universitätsbibliothek 33/50, 33/43 und 33/76 — desgleichen in dem unmittelbar vorher angeführten Archivsexemplare — die archäologisch-historische Skizze von der Stadt Cilli in der Römerzeit, und ebenso stimmt der weitere Text im Wesentlichen zusammen. Nur findet sich im Anhange zur Cillier Grafenchronik eine Reihe historischer Jahresnotizen doppelten Gehaltes. Im ersten Theile werden nämlich unterschiedliche Notizen von Ereignissen geboten, welche die Stadt Cilli in den Jahren 1448, 1450 (1473), 1502, 1534, 1542, 1550, 1570, 1592, 1593 betrafen; der zweite Theil liefert Daten zur Geschichte von Laibach aus den Jahren 1361, 1371, 1382, 1452, 1469, 1471, 1491, 1493, 1494, 1509 (1511), 1515 (1516), 1522, 1524, 1528, 1540, 1542, Note 1 auf S. 7); im Titel und Allem übereinstimmend. Auch der Anhang historischer Notizen über Cilli, Laibach und das Krainer Land (1448—1596) ist vollkommen identisch. (Eine Beschreibung dieser Handschrift, vgl. w. u. S. 20, findet sich neuesteus in dem Werke C. E. v. Böhm: ,Die Handschriften des kaiserlichen und königlichen Haus-, Hof- und Staatsarchive«', Wien 1873, 8»,'VI und 418 S., S. 1—2, Nr. 3.) 1543, 1558, 1566, 1563-4, 1570, 1573, Es sind die gleichen Notizen, welche Cäsar aus dem Anhange des Seizer Exem-plares der Cillier Chronik abdruckt.1 Wir haben es also hiermit demselben Exemplare oder mit einer gleichartigen Handschrift zu thun. Aus einer solchen, betitelt: ,Cilerische cronica durch Christophen Solidum von Weisen, jeczo Schuelmeister zu Gonabürcz zusamengetragen 1594', die sich in dem k. k. geh. Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien findet,2 lieferte Hormayr ein paar Bruchstücke in den Jahrgängen 1818—1819 des von ihm herausgegebenen Archivs. 3 — Noch einer Eigentümlichkeit des Textes unserer in Rede stehenden Handschrift muss gedacht werden. Aehnlich wie in dem Manuscripte, das Hahn für den Abdruck der Cillier Chronik benützte, ein Motto (Kumbt her und schauet die Werck des Herrn) das Vorwort eröffnet, ist dies auch hier der Fall; nur lautet es anders: ,Ecclesias(ticus) cap. 11 : ,Vill gewaltige sind vnndtertrukht worden vnd die Rumbtetigen weiden in andere Leith hende vberantwordtet/ . . . Dann folgt, wie bei Hahn, in der Wiener Handschrift und im Vinkh'schen Manuscripte vom Jahre 1542, das Vorwort: ,Der Weisse Senica schreibt im Buch von den vier Angl-tugenten' . . . Aber während dort gleich unmittelbar die Legende vom h. Maximilian sich anschliesst, schiebt sich hier die archäologisch-historische Beschreibung der Stadt Cilli ein und macht den eigentlichen Anfang der Chronik. Schliesslich sei noch zweier Manuscripte des landschaftlichen (Joan'neums-) Archives gedacht. Beide sind Abschriften des 19. Jahrhunderts. Die eine (Nr. 1049) ist dem Texte nach ganz identisch mit den Handschriften der Universitätsbibliothek Nr. 33/43, 33/50, 33/76 und der des landschaftlichen Archives Nr. 1574; nur ist sie mit Randglossen und Noten versehen Die zweite (Nr. 1049a) stellt sich als eine Copie der weiter oben beschriebenen Handschrift der Wiener Hofbibliothek heraus. Denn es ist nicht blos aus dem betreffenden Codex die Cillier Chronik, sondern auch der grössere Theil der hier beigebundenen Actenstücke des 16. und 17. Jahrhunderts (von 1 Ann. Styr. III. 153-15G. 2 Dieselbe, von der oben Note 3 S. 18 u. 19 die Rede war. 3 Vgl. oben den I. Abschnitt. f. 1—22) abgeschrieben. Sonst haben beide Manuscripte für unsere Untersuchung keine Bedeutung. Vergleichen wir nun die Gliederung und den Wortlaut sämmtlicher Handschriften, die hier abgehandelt wurden, mit den entsprechenden Texten der Cillier Chronik bei Hahn, Cäsar (beziehungsweise in den von Megiser's Kärnthner Chronik gebotenen Bruchstücken), 1 so stellen sich folgende Beziehungen heraus: 1. Dem Hahn'schen Texte ist analog der Wortlaut der Handschrift der Wiener Hofbibliothek aus dem Nachlasse des Cillier Stadtschreibers Cupitsch; nur geringe Abweichungen finden sich vor; dagegen lässt sich für die Verbesserung der zahlreichen Textfehler bei Hahn darin ausgiebiges und willkommenes Material finden. 2. Letzteres ist in gleicher Weise bei der Vinckli'schen Handschrift der Grazer Universitätsbibliothek vom Jahre 1542 der Fall, deren stoffliche Gliederung anderseits wesentliche Abweichungen von dem Hahn'schen Abdrucke und der Cupitsch-schen Handschrift offenbart. Cäsar hat sie als Ms. III in ihrem wesentlichen Theile abgedruckt. 3. Alle übrigen Handschriften, deren oben gedacht wurde, lassen sich auf den Text zurückführen, den Cäsar als Ms. I und II dem Wortlaute des Ms. III gegenüberstellte, ohne jedoch über das eigentliche Verhältniss der zu Grunde gelegten drei Handschriften: der Cerroni'schen, Seizer und einer Rottenmanner ins Klare gekommen zu sein. Die Handschrift, welche ihm aus der Seizer Carthause zukam, stimmt mit der des landschaftlichen Archives Nr. 2243 vollkommen überein, wenn man den Text der eigentlichen Chronik und den eigenthümlichen Anhang loealgeschiclitlicher Notizen berücksichtigt. Das Cerroni'sclie und Rottenmanner Exemplar (Ms. I, II bei Cäsar) findet seine Gegenstücke an Nr. 33/44, 33/50 und 37/76 der Universitätsbibliothek und an Nr. 1574 des landschaftlichen Archives. 4. Die Bruchstücke in Megiser's Kärnthnerchronik müssen einer Handschrift entnommen worden sein, die dem Texte nach der Wiener Handschrift des Cupitsch, beziehungsweise dem Vinckh'schen Manuscripte vom Jahre 1542 gleichartig war, aber 1 Auf diese Bruchstücke werden wir andern Ortes zu sprechen kommen. dennoch, wie wir sehen werden, von der zweiten Redaction unberührt blieb und somit der ersten zugerechnet werden muss. III. Ueber die Redactionen der Cillier Chronik, ihre Abfassungszeit, Autorschaft und Quellen. Nun tritt aber an uns die wichtigere Aufgabe heran, mit Rücksicht auf die formellen und stofflichen Verschiedenheiten der drei massgebenden Fassungen der Cillier Chronik den Nachweis zu führen, welche von diesen Fassungen oder Redactionen die ursprüngliche oder relativ älteste sei und wie sich die beiden anderen ausbildeten. Die oberflächlichste Vergleichung lässt erkennen, dass die Textirung der Chronik bei Hahn und in der Handschrift der Wiener Hofbibliothek mit der im Vinkh'sehen Manuscripte vom Jahre 1542 (Cäsar Ms. III) im Wesen oder Kerne übereinstimme, die Verschiedenheit beider Textirungen auf Einschüben oder Erweiterungen, anderseits auf Weglassungen einzelner Capitel hinauslaufe. Anders verhält es sich mit dem Texte der Cillier Chronik, wie sie aus der Feder des Christoph Solidus im Jahre 1594 floss; das ist eine förmliche Ueberarbeitung; das Machwerk eines Mannes, der in der Leetüre Bonfin's und des beliebten Weltchronisten Hartmann Schedel den Anstoss zu seiner literarischen Leistung fand. Als dilettirender Historiker, ohne Geschmack und Kritik, war er bemüht, die schlichte Erzählungsweise der Cillier Chronik im Geiste der damaligen halben Gelehrsamkeit umzumodeln, ausserdem die Gliederung des Ganzen abzuändern und den Anfang mit einer breiten archäologischen Skizze von der alten Römerstadt Cilli zu machen. Cilli wird da als praetorium der Römer, als Troja sec Linda besprochen, ihr Name von ,Cilla, dem Römer' hergeleitet, ,da er mit Pompejo Krieg fiihrete' (!) ; Sachsenfeld, in der Nähe von Cilli, gilt ihm als Castrum Saxonum, d. i. als Sachsenlager ,im selbigen Krieg'; die Bevölkerung der Stadt wird auf Aeneas und die Zerstörung Karthagos (!) zurückgeführt. Eine unver-hältnissmässig breite Episode behandelt Aquileja's Zerstörung durch den Hunnenkönig Attila. — Dagegen fasst sich diese Redaction der Cillier Chronik in Bezug des Märtyrerthums des h. Maximilian und der apostolischen Kirchenstiftungen ungleich kürzer. Die frommen Schenkungen des Kaisers Philipp und seines Sohnes, der Christenverfolgungen Diocletians, Maximians und Anderer, des Sieges der Baiern unter Herzog Theodo über die Römer — welche Histörchen in der bei Hahn abgedruckten und in der Handschrift von 1542 enthalten sind — erwähnt sie gar nicht. — Aehnliche Verschiedenheiten finden sich auch in den beiderseitigen Textirungen vor, wenn wir den Haupttheil, die eigentliche Cillier Grafenchronik, diesfalls untersuchen. So finden sich die Privilegien des Cillier Grafenhauses in der Redaction von 1594 vorangestellt, dorthin, wo sie chronologisch am Platze sind, bei Hahn und in der Handschrift von 1542 werden in den Anhang verwiesen. Für die Geschichte des Türkenkrieges und der Gefangenschaft K. Sigismunds erscheint in jener Redaction Bonfin benützt, was natürlich weder in der Fassung der Chronik bei Hahn, noch in der Handschrift von 1542 der Fall ist. — Die Verschwägerung K. Sigismunds mit Grafen Hermann II. und dessen Verfahren mit den Juden findet sich dort kurz abgefertigt, und das Capitel ,Von einer grossin (1542: grauen!) zwitracht in der Cristenheit' (Hahn 681—82; Hdschr. v. 1542 f. 16a-18b, Cäsar III, 46—50) fehlt ganz. Weit kürzer erscheint auch der Krieg der Cillier mit dem Hause Habsburg (1440—42) behandelt. Der Tod K. Sigismunds, Albrechts Erbfolge, die Thronstreitigkeiten in Böhmen werden Bonfin nacherzählt; unter anderem erscheint auch des ränkevollen Ehrgeizes Ulrichs von Cilli gedacht. Anderseits kommt der Kriegszug des Letzteren gegen Pongräcz von Holitsch gar nicht zur Sprache. Bei Hahn und in der Handschrift von 1542 ist das Umgekehrte der Fall. Hier wird eine ganz vereinzelt stehende Notiz über das Vorleben Johann Hunyady's geboten, während in der Redaction der Cillier Chronik von 1594 Herkunft und Ruhmwürdigkeit des Gubernators nach Bonfin's Vorgange erörtert werden. Statt der eigenthümlichen Darstellung des Krieges zwischen Hunyady und Cilli vom Jahre 1446, wie sie sich in der Textirung bei Hahn und im Ms. von 1542 findet, zeigt sich in der Fassung von 1594 das Ganze dem Corvin-schen Hofhistoriographen nacherzäht. Hier begegnet man auch den Anecdoten über den Materialismus des Altgrafen Friedrich II. von Cilli, wobei als Gewährsmann Hartmann Schedel angeführt wird, der sie wieder dem Aeneas Sylvius entlehnte;1 die beiden älteren Redaetionen der Chronik haben nichts davon. Dagegen bieten sie eine Erzählung vom h. Bernhard von Siena und dessen Ordensgenossen Capistran, die dort keine Aufnahme fand. Das Martberger Ständebündniss gegen K. Friedrich vom Jahre 1451 wird von der jüngeren Redaction im Anschluss an den Verlauf der Ereignisse nach seinem Wortlaute mitgetlieilt, die Redaction im Hahn'schen Abdrucke gibt die Urkunde ganz am Schlüsse, den Cillier Privilegien angehängt; in der Handschrift von 1542 fehlt sie ganz. Während die zwei älteren Redaetionen der Chronik die Belagerung von Wi'.-Neustadt (1452) kurz abfertigen, sehen wir die jüngere dies Ereigniss ziemlich ausführlich, und zwar nach Boniin's (Aeneas Sylvius) Vorgange erwähnen, dabei auch der Tapferkeit Baumkircher's gedenken. 2 Ebenso verhält es sich mit dem Weiteren. Die österreichisch-ungarisch-böhmischen Vorfälle der Jahre 1452—53 bis zum Sturze des Cilliers Ulrich, seine Versuche, in des Kaisers und Venedigs Dienste zu treten, seine Wiedererhebung, die Ränke gegen Johann Corvin, die Reise mit K. Ladislaus P. nach Ofen, alles dies erzählt die Redaction der Cillier Chronik vom Jahre 1594, sammt ihren Ablegern, nach Boniin's Vorgänge; die Charakteristik des Altgrafen Friedrich II. bei Gelegenheit seines Todes, ist der Universalchronik Hartmann Schedel's entlehnt, welcher sie wieder dem Aeneas Sylvius abborkte. 3 Die Vinckh'sche Handschrift vom Jahre 1542 hat nichts davon, ebensowenig als der Chronikentext bei Hahn. — Ein gleiches Bewandtniss hat es mit der Erzählung von dem Entsätze Belgrads durch Gubernator Hunyady und Capistran; hier, sowie in der Darstellung der weiteren Vorgänge bis zur furchtbaren Katastrophe, die den letzten Cillier im Belgrader Schlosse ereilt, bleibt Bonfin der Gewährsmann der jüngsten 1 Ich raeine hier Schedel's Weltchronik in der lateinischen und deutschen, von Alt besorgten Ausgabe. Wahrscheinlich wurde die deutsche Ausgabe beniitzt, welche gewöhnlich den Titel ¡Nürnberger Chronik' führt und — mit einer Fülle von Holzschnitten ausgestattet — 1492 herauskam. Was da f. 270b z. B. von den Cilliern erzählt wird, ist wörtlich der ,Europa' des Aeneas Sylvius, 17. Cap. ,de Styria' entnommen. 2 Die älteren Redaetionen ignoriren diese That; aus der Geschichtschreibung des Aeneas Sylvius floss sie in Bonfin und von da in die Cillier Chronik von 1594 über. 3 Vgl. Note 1 dieser Seite. Redactionen, während die beiden älteren in eigenständiger Weise die verhängnissvolle Fahrt nach Futak und in's Belgrader Schloss, besonders aber die Vorfälle in der Nacht vom 8. auf den 9. November 1456 und am Morgen des letzteren Tages berichten. Das Epitaphium Ulrichs II. von Cilli und dessen Personsbeschreibung in den jüngeren Fassungen stammen aus Bonhn und Schedel; die gleiche Anlehnung zeigt der Abschnitt, welcher von der königlichen Rache an Ladislaus Hunyady handelt. — Anderseits bieten die älteren Redactionen Ausführliches über die Kämpfe um die Cilli'sche Erbschaft (1456—58), dem wir in den jüngeren nicht begegnen. Schon diese kursorische Uebersicht der augenfälligen Inhaltsverschiedenheiten zwischen den älteren und jüngeren Redactionen der Cillier Chronik lässt unschwer erkennen, dass nur die ersteren den Werth einer eigenthümlichen Quelle besitzen, während die letzteren diesen selbstständigen Gehalt durch überwiegende Anlehnung an Quellen anderer Art preisgaben oder verwischten. Nur die älteren Redactionen erscheinen somit als massgebende Qucllentexte. Nun entsteht aber die weitere Frage, welche von beiden älteren Redactionen die ursprüngliche, welche die abgeleitete sei; und diese Frage ist auf paläographischem Wege nicht lösbar, da uns die Handschrift, welche Hahn benutzte, nicht vorliegt, anderseits die Wiener Hofbibliotheks-Handschrift aus dem Nachlasse des Stadtschreibers Cupitsch jedenfalls eine jüngere Copie sein muss. Bestimmter lässt sich über die Abfassungszeit des Textes in der Handschrift des Georg Vinckh von 1542 entscheiden. Die offenkundige Benützung der ungarischen Chronik des Hang von Freyen-stein1 darin erlaubt den zwanglosen Schluss, dass Abfassungszeit des Textes und Anfertigung der uns vorliegenden Handschrift nicht weit auseinander liegen konnten. Eine genauere Würdigung des Inhaltes nach den hiebei massgebenden Gesichtspunkten dürfte uns wohl die Priorität der einen oder andern Redaction mit ziemlicher Gewissheit erkennen lassen. 1 Ueber diese capitelweise Benützung w. u. Baugen's deutsche verkürzte Bearbeitung Thuröczy's erschien 1536, sechs Jahre vor der Abfassung der Vinkh'sclien Handschrift. Die Handschrift Vinckh's vom Jahre 1542 verräth durch den Einschub einer ganzen Capitelreihe, worin (nach Haugen's Auszuge der Chronik des Thuröczy) die Geschichte Ungarns vom Tode K. Ludwigs I. (f 1382) bis zum Tode K. Albrechts (f 1439) nachgeholt wird, anderseits durch den Anhang, der von den Kriegen zwischen K. Mathias Corvinus und K. Friedrich III (1477—1490) und den Rückeroberungen Maximilians I. handelt, — die Natur einer jüngeren, den Grundplan der Cillier Grafenchronik etwas zersetzenden und erweiternden Redaction. Die Handschrift dagegen, welche Hahn benützte, sowie die Wiener Handschrift des Cupitsch entbehren dieser unorganischen Einschübe und Zusätze; 1 aus ihnen tritt die ursprüngliche Anlage der Chronik vor Augen, wir haben es daher bei ihnen mit der relativ ältesten Redaction zu thun. Dies leitet uns naturgemäss auf die Untersuchung hin, wann diese relativ älteste oder erste Redaction der Cillier Grafenchronik abgefasst wurde, wer ihr Verfasser sei, und welcher Werth als Specialquelle ihr zukommt. Keine dieser Fragen lässt sich umgehen. Während aber die Beantwortung der letzten Positives zu Tage fördert, müssen wir uns bei den zwei ersteren mit Wahrscheinlichkeiten oder hypothetischen Schlussfolgerungen begnügen. Läge uns die Handschrift vor, welche Hahn für seinen Abdruck benützte, so liesse sich vielleicht ein äusserer Behelf für die Lösung der Frage gewinnen, wann wir uns die Abfassung der Cillier Chronik in ihrer ersten oder ursprünglichen Redaction zu denken haben. Dies ist aber nicht der Fall, und da wir aus Hahns Prefatio eben nur erfahren, der Ritter Christian Wilhelm von Eyben habe sie ihm zur Benützung überlassen, so mangelt uns jeder paläographische Anhaltspunkt. Die Wiener Handschrift aus Cupitsch's Nachlasse gehört ihrer Entstehung nach eher dem Ausgange der zweiten als der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts an, jedenfalls nicht den Anfängen des letzteren Jahrhunderts; ja sie ist unstreitig jünger als ' Hiemit soll jedoch durchaus nicht gesagt werden, als dürften sich bei der Abfassung beider einige Abänderungen der uns noch nicht bekannten, wahrscheinlich zu Grunde gegangenen oder noch verborgenen ursprünglichen oder Originalhandschrift der Cillier Chronik, nicht ergeben haben. Aber selbst wenn wir solche annehmen wollten, es sind keine den Zweck und die Grundanlage der Chronik alterirenden Einschübe gewesen. Vinckh's Manuscript vom Jahre 1542. Wir haben es mit einem späteren Apograph zu thun. So bleibt von äusserliehen Kriterien für die Abfassungszeit nur noch die Sprache, oder richtiger gesagt, die Schreibweise übrig, in welcher wir die Cillier Grafenchronik bei Hahn, in der Wiener Handschrift des Cupitsch, beziehungsweise im Manuscript Vinckhs, aufgezeichnet linden. Die Sprache eines Schriftdenkmales ist aber in vielen Fällen ein noch unbestimmteres Kriterium für eine genaue Feststellung seines Alters, als der paläographische Eindruck es ist. Einmal nämlich lassen sich in der historischen Wandlung der Sprache chronologische Grenzen schwer abstecken. Fünfzig Jahre auf oder ab sind nicht sonderlich massgebende Epochen in dieser Beziehung. Anderseits weiss man, dass manche Völkerschaften, Landstriche und Oertlichkeiten, ja selbst einzelne Individuen den Zeitcharakter der Sprache länger und zäher festhalten, als dies bei andern der Fall ist. Endlich darf auch nicht übersehen werden, dass Willkürlichkeiten späterer Abschreiber den ursprünglichen Charakter der Sprache und Schreibweise eines Geschichtsdenkmals wesentlich verwischen können. 1 Sehen wir nun von diesen Willkürlichkeiten ab, die sich in der Wiener Handschrift des Cupitsch und noch mehr in dem Texte bei Hahn vorlinden, so lässt sich immerhin die Behauptung vertreten, dass die Sprache der Cillier Chronik, wie sie da und reiner noch in der Redaction vom Jahre 1542 erhalten ist, den Schlussdecennien des 15. Jahrhunderts zugewiesen worden darf, dass sie sich so ziemlich mit der Ausdrucksweise des zeitgenössischen Chronisten Unrest2 vergleichen und auf eine Linie stellen lässt. Damit sind nun allerdings höchst unbestimmte Anhaltspunkte gewonnen, und wir müssen versuchen, aus dem Inhalt der Cillier Grafenchronik bestimmtere Aufschlüsse zu schöpfen. 1 Dies mag besonders dem Schreiber der von Hahn benützten Handschrift zugemuthet werden. — In der Chronik von Vinckh's Hand finden sich Schreibungen, wie: Heidlwerg, Wibel (Bibel), Sibenwurgen (Siebenbürgen), gerueblich (geruhlieh), geberdt (gewährt), Tallobeez (Thallowec), Wan (Ban), albeg (alweg), Verthelsdorf (Bertholdsdorf) u. s. w„ die etwa auf krainerische oder tirolische Herkunft des Schreibers deuten. 2 Abgedr. bei Hahn im I. Bde. s. Coli, monum. 479—803 (Kärnthner- und österr. Chronik). Es ist bedeutsam, dass der Verfasser der Cillier Grafenchronik in ihrer ursprünglichen Gestalt als Beweggrund seiner Geschichtschreibung im Eingange 1 ausdrücklich hervorhebt, er habe zu Ehren und zum Gedächtniss des Grafen Hermann von Cilli, eines weisen und fürsichtigen Mannes — ,einen Anfang seiner Chronik gemacht', und zunächst mit der Legende vom heiligen Maximilian, eines gebürtigen Cilliers, begonnen. Dass dieser Hermann niemand anderer sein könne als Altgraf Hermann II., Ulrichs II. des letzten Cilliers Grossvater, gestorben am Pressburger Hofe seines kaiserlichen Schwiegersohnes Sigmund 1435, den 13. October, geht nicht nur aus dem Lobe hervor, das der Chronist diesem Begründer der Machthöhe seines Hauses freigebig spendet, sondern vor allem aus dem warmen Nachrufe, den er seinem Scheiden zollt. 2 Diese Thatsache erlaubt eine doppelte Schlussfolgerung. Wir können entweder annehmen, dass der Tod des Altgrafen Hermann II. unmittelbar den Impuls zur Abfassung der Chronik abgab, oder dass erst in viel späterer Zeit die Pietät für diesen Mann den chronistischen Versuch in's Leben rief.3 Für die erstere Anschauung scheint der Umstand zu sprechen, dass eben die Einleitung nichts von dem tragischen Ausgange des Cillier Mannsstammes (1456, 9. Nov.) meldet, oder keinerlei Anspielung darauf macht, was doch sehr auffällig bleibt. Sobald man den Entschluss unseres Chronisten zu seiner Arbeit erst nach der blutigen Katastrophe hervortreten und an sein Geschichtswerk zum Ehrengedäclitniss des Altgrafen Hermann II. Hand anlegen lässt, muss es doch befremden, dass der Chronist an dem passendsten Orte, in der Einleitung, dort wo er von der Vergänglichkeit des Irdi- 1 Hahn a. a. O. S. 666. 2 Hahn S. 686: ,Nach dem was grosse Clag, dann Er was gar ein frommer Manu und ein rehter Sühner undt Friedmacher', wo Er mocht zwischen Armen und reichen. . . . 3 Später verstand man obige Stelle der Einleitung, S. 666 bei Hahn, dahin, als habe Graf Hermann noch bei Lebzeiten die Abfassung der Chronik anbefohlen. So findet sich irr der Handschrift der Cillier Chronik jüngster Redaction (von 1594), im Wiener H., H. u. St.-Arch. a. a. O. S. 3 der Einleitung eine Marginalnote: ,Graf Hörman von Cilli hat dise Cronic schreiben lassen.' Diese Auffassung geht wohl zu weit. sehen im Gedächtniss der Menschen handelt,1 nicht mit Einem Worte jenes Ereigniss andeutet, welches den stolzen Bau der Cillier Macht, von eben diesem Hermann II. begründet, in Trümmer schlug. Wohl aber lässt sich mit Rücksicht auf den Bau der Chronik, auf das unverkennbare stückweise Anschliessen der einzelnen Theile zum Ganzen, die zwanglose Annahme aufstellen, der ursprüngliche Verfasser der Cillier Chronik habe zunächst eine Geschichte des Hauses Grafen Hermanns II., ihm zu Ehren, unter die Feder genommen, noch vor dem tragischen Ausgange der Cillier; und dann, als dieses Ereigniss eingetreten, die begonnene Arbeit zu einer förmlichen Chronik der Grafen von Cilli abgeschlossen, wobei natürlich auch der Streit um die grosse Erbschaft, der Besitzstand des Geschlechtes u. s. w. berücksichtigt wurden. Ja es scheint, als habe der Chronist die ursprüngliche Arbeit mit dem 6. Capitel: ,Von Diocletiano dem Witterich, wie Er S. Quirin martern lies und S. Florian und wie Er die Christenhait geachtet lief abgebrochen und nach längerer Pause wieder aufgenommen, zur Zeit, als sich das Geschick des Grafenhauses bereits vollzogen.2 Denn das nächste Capitel führt die Ueberschrift: ,Hie geet an die Cronica der Graffen vonn Zilly und hebt an, an Herrn Friderichen freyen vonn Sanegk und darnach für und für von einem auf den andern und wie Sy Graffen seindt worden, auch wie Sy für und für geherschet habenn'. Das an erster Stelle angeführte Capitel schliesst mit dem fabelhaften Histörchen von Herzog Torodo's (Theodo's) Siege bei Oetting über die Römer 508 (!) — und ohne jeglichen Uebergang, ohne irgend eine Angabe über die Schicksale Cilli's und seiner Nachbarschaft nach der Völkerwanderung, ohne jede Vorerinnerung an die Souneker oder Freien von Saneck, wie die Vorfahren der Cillier sich schrieben, beginnt das nächste Capitel die Chronik der Letzteren seit 1341. 1 Diese Stelle hat sehr viel Aehnlicliheit mit dem Passus in Unrest's österr. Chronik bei Hahn I, S. 781. 2 Die Stelle im Abdrucke bei Hahn S. 742 beweist, dass der Sclilusstheil der Chronik frühestens nach 1462 gearbeitet wurde, denn es ist hier von der Ehe Mathias des Corvinen mit der Tochter Georgs von Podie-brad die Rede. ' Wollte man nun diese Vermuthungen einfach verwerfen und die Abfassungszeit erst lange nach dem1 Ausgange der Grafen von Cilli annehmen, so liesse sich doch das Gewicht einiger Momente zu Gunsten der letzten Decennien des 15. Jahrhunderts zum mindesten nicht in Abrede stellen. Zunächst erscheint die Darstellung der Ereignisse des Cillier Grafenhauses vollkommen eigenständig, ohne jede Anlehnung an Fremdes. Besonders bemerkenswerth ist die gänzliche Unabhängigkeit von der bezüglichen Geschichtschreibung des Aeneas Sylvius (P. Pius II.), die einen so allseitigen und nachhaltigen Einfluss auf die gesammte Historiographie des scheidenden Mittelalters übte und durch Vermittlung Bonfin's und Hartmann Schedel's in der dritten Redaction der Cillier Chronik von 1594 auch massgebende Ausnützung fand. — Hand in Hand mit dieser Eigenständigkeit der Darstellung geht das offenkundige Vorwalten einer bestimmten Tendenz, eine Art officiöse Haltung des Chx-onisten. Er will dem Altgrafen Hermann II., dann seinem ganzen Hause ein Denkmal setzen; selbst Urkunden, offenbar aus dem Familienarchive der Cillier,2 so der Gnadenbrief Karls IV., der Willebrief der Habsburger Albrecht III. und Leopold III., K. Sigmunds Privilegium und der Martersberger oder Maiiberger Bundesbrief der Oesterreicher gegen K. Friedrich (1451), werden als Rüstzeug zu Hilfe genommen; ferner beweist die Ausführlichkeit der Schlusscapitel, so z. B. die Erzählung von der Ermordung des letzten Cilliers, die Darstellung des Erbstreites 1456 - 58,3 anderseits die Lebendigkeit und Wärme in der Schilderung der Leichenfeier Ulrichs II., 4 die entschiedene Parteinahme für das gute Recht der Witwe des letzten Cilliers5 und die Verurtheilung des selbstsüchtigen Gebarens ihrer Räthe, ein reges Interesse an allen diesen Vorgängen. Man fühlt, nur der schriebe so, der die Schlusskatastrophe, 1 Etwa auf eine Stelle gestützt, wie die S. 29 Note 2 angeführte. 2 Darauf scheinen die Worte der Chronik (Hahn S. 676) gedeutet werden zu müssen: ,also ist es in dem Brieff von Kayser Carln lautent, den sy gehabt, von wortt zu wortt also geschrieben gestanden und daraus ge-nomen worden und in diese Clironigk gesetzt.' . . . 3 Hahn S. 719—726, das längste Capitel: Der Erbstreit, bei Hahn 726 ff. * S. 725—726. 5 S. 728. den Ausgang der Cillier miterlebte, und darum auch mit unverkennbarer Wehmuth die Erzählung des verwickelten Erbschaftshandels mit den Worten endigt: ,undt also wart die HerrschafFt vonn Cilly zertrent vndt zerstört vndt die geschlösser vndt HerrschafFt zerthaillt/ 1 . . . Alle diese Ausführungen sind allerdings keine Beweise von zwingender Kraft für die Annahme, der ursprüngliche Verfasser der Cillier Grafenchronik sei dem erlöschenden Hause zeitlich und persönlich nahe gestanden, aber sie entbehren auch nicht ihres Gewichtes. Ueberdies möge noch Folgendes Beachtung finden. Der eine und andere chronologische Verstoss des Chronisten gerade in der Schilderung der Ereignisse der beiden letzten Decennien des Cillier Grafenhauses, zusammengehalten mit der lebendigen, detaiheichen Erzählung, legt nahe, der Verfasser habe aus dem Gedächtnisse und nicht nach vorgezeichneten Daten geschrieben. Endlich dürfte die Stelle, worin der Chronist die Verbannung der Juden aus den Besitzungen des Altgrafen Hermann II. rühmt und die fürstlichen Gönner der Israeliten herbe tadelt, aus einer Zeit stammen, wo z. B. in Innerösterreich die Klage über jüdischen Wucher ein stehendes Capitel landschaftlicher Beschwerden zu bilden begann und namentlich in der Steiermark sich regte.2 Jedenfalls war die Stelle längst geschrieben, bevor sich (1495 1 S. 745—746. Es stimmt dies ganz zu den Sclilussworten der Beschreibung der Leichenfeier des letzten Cilliers: ,da erhub sich in dem Closter zu Cili von Frauen und Mannen ein so sendlicli clag ynd weinen, das niemand volschreiben mag,' ... in dem Momente nämlich, als der Herold über den zur Erde sich niederstreckenden schwarz geharnischten Mann die ergreifende Formel dreimal ausrief: ,Heute Graf (Ulrich) von Cilli und nimmermehr!' 2 Die Stelle der Cill. Chr. b. Hahn S. 680. Ueber diese Vorgänge hat sich bisher nichts Urkundliches vorgefunden, denn die bezüglichen archivali-scheü Andeutungen lassen erst um 1439 Verbannungsmassregeln gegen die Juden in der landesfürstlichen Steiermark, aber wohl nur localer und vorübergehender Natur, annehmen. Denn IC. Friedrich III. blieb im Eufe eines Gönners der allerdings gewinnbringenden Judenschaft. Bei dem Chronisten Windeck (Mencken serr. rer. germ. I) Cap. 223 findet sich z. B. die bedeutsame Angabe, dass bei der Feindseligkeit des mit den Cilliern 1441 ff. verbündeten Herzogs Albrecht VI. gegen seinen kaiserlichen Bruder, der Judenhass des (oft verschuldeten) Erstgenannten eine der bewegenden Ursachen war. Bezüglich Krains fällt aber eine That-sache in die Tage Hermanns II., der Aufstand in Laibach v. J. 1408, bis 1496) K. Max I. das Judenregale von den Ständen der Steiermark und Kärnthens ablösen liess, da dieses Ereigniss unseren Chronisten zu einer Apostrophe oder mindestens Anspielung veranlasst hätte. Nun tritt uns aber eine weitere Frage in den Weg. Wenn nämlich mit Gründen der Wahrscheinlichkeit die Verlegung der Abfassungszeit der Cillier Chronik in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts ausgefochten wird, welcherlei Aufschluss gewährt diese Ansicht für die Classificirung der bezüglichen Handschriften nach ihrem Alter und Verhält-niss zur ursprünglichen oder ersten Redaction der genannten Chronik? Wie kommt es, dass der Text im Hahn'schen Abdrucke, dass die Wiener Handschrift des Cupitsch, welche diese erste Redaction enthalten sollen, unzweifelhaft jünger erscheinen, als die Vinckh'sche Handschrift vom Jahre 1542, die doch schon die zweite Redaction darbietet? Dieser Einwurf lässt sich durch folgende Bemerkungen erledigen. Der Text bei Hahn und die Wiener Handschrift des Cupitsch können immerhin die erste Redaction der Chronik enthalten und doch aus bedeutend späterer Zeit stammen. Es gab eben von dieser Redaction wie von der spätesten mehrere Handschriften aus verschiedenen Zeiten, ältere und jüngere Apographe. Ein solches Exemplar z. B. benützte Megiser, überhaupt der erste, der diese Chronik für seine Kärnthner Chronik oder Annales Carinthiie als Geschichtsquelle anführt. Er citirt sie als ,alte Cillier Chronik', und die ziemlich langen Auszüge lassen kleine Abweichungen im Texte erkennen, wenn man damit den Abdruck, bei Hahn, das Wiener Exemplar des Cupitsch oder auch die Vinckh'sche Handschrift von 1542 zusammenstellt. 1 Das Original der Cillier Chronik in ihrer ursprünglichen Fassung oder die ältesten Abschriften sind eben durch Zufall bisher nicht bekannt geworden, und dass der Text bei Hahn, sowie in der Handschrift des Cupitsch späteren Zeiten entstammen müssen, erweist nicht blos die Schreibung der Worte, sondern auch der Umstand, dass sich Beide allem Anscheine nach eine kleine Willkür gegen das Original oder die ältesten Exemplare zu Schulden kommen Hessen. Denn in gegen die Juden gerichtet. Vgl. Richter's Aufs, in Klun's Arch. f. G. Krains, 2., 3. Heft, 1854, S. 121. 1 Diesfällige Belege bietet der folgende Abschnitt, dem (32.) Capitel mit der Ueberschrift: ,Von einem streit, den die Christen mit den Turcken gehabt haben vndt wie Christen denselben behaubt haben', heisst es zum Schlüsse: 1 ,Als dass alles der würdigk Vatter Bruder Joannes de Capistrano Vnn-serm Heiligen Vatter dem Papst Calixto verkhundt vndt zugeschrieben hett vndt wie dasselbig sein schreiben geläutt hatt, will ich zum lezten zu den andern Privilegien setzen, als iclis in einer lautt (Wiener Hdschr. richtig: laad = Lade, Archivsbehältniss) gefunden liab in einem Closter.' Dies Schreiben wurde jedoch in der handschriftlichen Vorlage Hahn's und in dem Chronikenexemplare weggelassen. Ein ähnliches ist in der zweiten Kedaction der Chronik von 1542 der Fall. Da heisst es im 27. Capitel, mit der Ueberschrift: ,Wie in Ostöreich ein grosse verbindnis beschach wider Keiser Friderichn vnd von des Jungen Kinig Lasla's wegen', — zum Schlüsse: . . ,vnd wie derselb pundt gemacht ward, wirt man hernach mit seiner Inhald verneinen'2 — ganz übereinstimmend mit dem Texte bei Hahn und in der Wiener Handschrift des Cupicius. Während sich aber in den beiden letzteren der Mailberger Bundesbrief von 1451 wirklich dem Urkundenanliange einverleibt findet, erscheint er in Vinckh's Handschrift weggelassen. Verlassen wir nun den dornigen Pfad der Untersuchung über das Alter der Cillier Chronik in ihrer ursprünglichen Abfassung, um uns der zweiten, nicht minder lieikeln Aufgabe, der Frage nach dem unbekannten, namenlosen Verfasser dieses wichtigen Geschichtsdenkmals zuzuwenden. Ueber den geistlichen Stand desselben kommt man bald in's Klare. Man bex-ücksichtige nur die dem lateinischen Originale nacherzählten Legenden und kirchengeschichtlichen Notizen der Einleitung, die Citate aus Seneca, Aristoteles und der Bibel,3 die charakteristische Apostrophe des Falles Herzogs Leopold III. von Habsburg in der Sempacher Schlacht, dem nach rühmlichen Errungenschaften ,alle seine Sachen zurückgingen', als er ,die Priesterschaft mit Steuern zu dreien Mahlen angriff';4 die Bemerkung über den griechisch-nicht- 1 Hahn S. 719. 2 Vgl. Hahn 712, Handschrift v. 1542 fol. 45b, Cäsar 88. 3 Vgl. Hahn 078, fi82. 4 Hahn 082. Archiv. Bd. L. I. Hälfte. 3 unirten Glauben und Religionsbrauch der Gattin des letzten Cilliers, Katharina von Serbien,1 das herbe Verdict über die Juden 2 und die Notiz über Capistran's Brief vom Jalire 1456, den der Chronist in der Archivslade eines Klosters fand;3 abgesehen von der Begeisterung für Capistran.4 Diese letztere Angabe scheint der Annahme zu Hilfe zu kommen, dass wir es mit einem Klostergeistlichen zu thun haben. Ist dies richtig und können wir gerade einem Angehörigen der von den Cilliern gestifteten oder dotirten und begünstigten Klöster Pietät für dieses Haus und einen besonderen Antrieb zur Abfassung eines solchen Geschichtsdenkmales gewiss mehr als einem anderen zumuthen, so entsteht die weitere Frage, welchem von diesen Klöstern etwa der Chronist angehört habe? Man mag vielleicht an das Karthäuserkloster zu Pletriach (Pletarje) oder Neustift in der ,windischen Mark' (Krain) denken, dessen Stiftung durch Altgrafen Hermann II. der Chronist hervorhebt.6 Doch dürfte das Minoritenkloster in Cilli, dessen Kirche die Ruhestätte der Grafen einschloss, weit näher liegen,0 da überhaupt der Chronist dem Werke einen ortsgeschichtlichen Vordergrund gab und localliistorische Bemerkungen einflocht, welche sich alle auf die Stadt Cilli beziehen und eine nähere Interessenverbindung zwischen dem Historienschreiber und dem genannten Orte annehmen lassen. — Gleich im Eingange wird Cilli7 als antike Fundstätte bezeichnet, der Haupttlieil der Legenden vom h. Maximilian, Ruprecht u. s. w., denen wir alsdann begegnen, lehnt sich an diese Römerstadt an.8 — Im 1 Hahn 696. 2 a. a. O. 3 Hahn 719. 4 Ebenda S. 718, vgl. die Stelle über den seligen Bernhard v. Siena S. 710. 5 Hahn 681. Pletriach am Uskokenberge, drei Stunden von Neustadtl, gegen Landstrass. Die Stiftung selbst, wie Valvasor, Ehre des H. Crain, aus einem Freudenthaler Ms. nachweist, gehört dem Jahre 1407 zu. Der Klosterbau begann nach der Chronik 1410. 6 Eine allerdings historisch falsche Inschrift der Cillier Minoritenkirche besagt: Templum hoc anno 1241 (!) ab illustrissimis comitibus Cilien-sibus . . . una cum monasterio . . . extructum et fundatum fuit. Orozen krön. c. S. 21. Jedenfalls waren die Cillier aber die grössten Wohlthäter der Cillier Minoriten. •> Hahn 667 (666). 8 Ebenda 666—674. 27. Capitel findet sieh die Bemerkung, um 1450 hätten die Grafen von Cilli die Stadt mit einer neuen Ringmauer umgeben, 1 da sie vorher ,nicht umgemauert, sondern nur mit einem Zaun und Graben eingefangen war'. — Besonders bezeichnend lautet jedoch die Schlussstelle des 38. Capitels, wo von dem fürstlichen Hofe vor der Stadt die Rede ist, den der Witowec (1457) brach.2 Der Chronist verräth da ein besonderes Local-interesse. Auch scheint die Lobpreisung Bernhardins von Siena und Johanns von Capistrano nicht wenig für einen Minoriten zu sprechen. So hätten wir denn, allerdings mit blossen Wahrscheinlichkeitsgründen, die beiden Fragen nach dem Zeitpunkte der Abfassung unserer Chronik in ihrer ersten Anlage oder Redaction und nach dem Verfasser dieses Geschichtsdenkmals einer beiläufigen Lösung zu nähern gesucht. Etwas festeren Boden gewinnen wir für die Erörterung der Quellen, welche die Cillier Chronik benützte. Die einleitenden Capitel (1—5, Hahn 666—675) liefern unzweifelhaft die Bearbeitung des lateinischen Textes einer Legende, welche unter dem Titel: ,Vita S. Maximiliani Archi-episcopi Laur. et Martyris' muthmasslich von einem Passauer Domherrn im 13. Jahrhunderte 3 verfasst wurde. Wir brauchen nur die Capitel 1—25 dieser Vita mit den bezüglichen Abschnitten der Cillier Chronik zu vergleichen und man findet augenblicklich den Sachverhalt heraus. So heisst es im 1. Cap. der Vita: Tradunt namque scripta SS. Hermagorse et Fortunati discipulorum S. Marci Evangelist»:, und in der Cillier Chronik (Abdruck bei Hahn S. 666 -7) ,Nach der Geschriefft der heiligen Marterer S. Eeer-macher und Fortunatus, die Junger gewesen sindt S. Marci des Heil. Evangelisten'; oder noch bezeichnender die Stelle im 3. Cap. der Vita, verglichen mit dem Passus der Cillier Chr. S. 667 : ,Celeia vero . . . turrium atque marmoreorum palatiorum sedi-ficiis insignis . . . atque ita celebris et famosa exstitit ut quasi altera Troia merito dici posset' — ,und Cilli, die Stadt mit 1 Hahn 710—711. 2 Ebenda 733. 3 Abgdr. in Pez scrr. rer. austr. I. 17—35. Im Cap. 16 wird das Jahr 1265 citirt. köstlichn Mauren und Thürmen, Marmelstein, und köstlichen Pallasten würderlich (wunderlich) war gezieret und was die Zeit als mächtig, das sie billig die ander Droya war ge-heissen'. . . . Der Vater des h. Maximilian wird in der Vita a. a. 0. ,vir generis nobilitate spectabilis, opibus locuples, morum honestate prsefulgens' genannt; in der Cillier Chronik wird dies a. a. 0. mit den Worten wiedergegeben: ,ein edler, wohlgeborner und mechtiger Mann . . . der reich, guter Sitten/ . . . Die Erklärung des Namens Maximiiianus gibt die Vita im Cap. 2 mit: ,Maximiiianus, nanique quasi Maxima libans', . . . die Cillier Chronik a. a. 0.: ,Maximiiianus, das zu teutsch ist gesprochen als ein grosses Opffer.' Von dem Lorcher Bischof S. Quirin heisst es im 6. Cap. der Vita z. B.: progenie quidem serenissimus sed morum honestate ac vitse sanctitate longe nobilior filius Illustris Phi-lippi senioris, qui Dominus Pannoniä) super, et infer. in Romanorum imperatorem est electus; in der Cillier Chronik S. 668: ,der gar Edl war von Geschlecht, jedoch so war er noch Edler an Heilligkeit, dann es war des Durchleuchtigsten, des ersten Philippi Sohn, der da Herr war der Obern und der Niedern Bononia (Paunonia) und darnach zu einem Römischen Khaysser wardt erwält.'. .. Und so Hessen sich diese stellenweisen Vergleiche weiter fortführen, um den Beweis herzustellen, dass die Eingangscapitel der Cillier Chronik den Hauptinhalt der Vita S. Maximiliani in verkürzter 1 Bearbeitung und stellenweise wörtlicher Uebertragung wiedergeben. Doch mögen diese Proben genügen. Nur Eine Zusammenstellung möge hier noch ihren Platz finden, die Namen der Oertlichkeiten nach dem 24. Cap. der Vita und in der Cillier Chronik (S. 674), um zu zeigen, wie der Verfasser der letzteren manchmal Abweichungen oder Erläuterungen vom oder zum Texte der Vita anbringt. So heisst es beispielsweise in der Vita: ,a meridie vero Liburnia, quam Drave i. e. Draven fluvius percurrit'; in der Chronik: ,gegen dem Mittag rinnet die Traa. In desselbigen Wasserfluss was das Land Luburina; das nun in Kärndten, Steyer, Khrain und Stairen (andere Hdschr. Stainamanger)2 ist gethalt (gethailt)/ In allen diesen Punkten 1 So werden die Lebensgeschieke Maximilians bedeutend zusammengezogen, die von der Witwe e. 16—21 erzählten Wunderwerke ganz weggelassen. 2 Steinamanger, das antike Sabaria, hier nicht im Sinne der Stadt, sondern Westungarns genommen. theilt natürlich unsere Chronik die historisch-geographischen Begriffsverwirrungen ihrer Quelle oder vermehrt sie noch um ein Erkleckliches. Das 5. Cap. der Gill. Chronik entspricht dem 25. der Vita. Gehen wir nun an die Prüfung des wesentlichen Theiles der Cillier Chronik, dort wo sie mit der Rangerhöhung der Freien von Soune oder Saaneck zu Gi'afen von Cilli beginnt, so wird es uns allgemein schwer fallen, die Quellen herauszufinden, aus denen sie für die Geschichte des Hauses 1359 bis 1456 und weiterhin schöpfte. Nirgends, wo immer wir unter den zeitgenössischen Chroniken und Historien des 15. Jahrhunderts oder der vorlaufenden Decennien nachforschen mögen, wird sich ein bestimmter Bezug herausstellen; überall hingegen die Eigenständigkeit1 der Cillier Chronik bei einem solchen Vergleiche zu Tage treten. Berücksichtigen wir ferner den Umstand, dass unsere Chronik über die Geschichte der Cillier von 1341 (1359) bis zu Anfang des 15. Jahrhunderts in zwei Capiteln 2 rasch hinweggeht und eine ganze Reihe nicht unbedeutender Thatsachen dos besagten Zeitraumes unerwähnt lässt, so scheint dies nicht einzig und allein seine Erklärung darin zu finden, es sei absichtlich geschehen, da der Verfasser der ersten Redaction unserer Chronik das Hauptgewicht auf das Geschichtsleben des Altgrafen Hermann II. legt und alles Vorlaufende desshalb flüchtig abthun will, sondern es liegt die berechtigte Vermuthung nahe, dass der Verfasser vorzugsweise aus der Ueberlieferung des 15. Jahrhunderts schöpfte, und da diese, je näher seiner eigenen Lebenszeit gerückt, auch immer reichlicher floss, wuchs auch seine Darstellung an Stoffreichthum und behaglicher Umständlichkeit. Dass aber der Verfasser aus der Ueberlieferung und eigenen Erinnerung schöpfte, dafür sprechen einzelne chronologische Verstösse, Datenverschiebungen, gerade in der Schlusszeit des Grafenhauses (1440 — 1456),3 gleichwie das häufige Wiederkehren der Bemerkung, davon werde die Chronik noch seinerzeit handeln oder dies sei bereits in der Chronik gesagt 1 Es hat damit ein gleiches Bewandtniss, wie mit Unrest's Chroniken, namentlich mit der österreichischen. 2 Hahn 675—682. 3 Darauf kommt der letzte Abschnitt zu sprechen. worden. 1 Dies legt die Vermuthung nahe, er habe aus Notizen und lebendigen Erinnerungen den Haupttheil der Geschichte der Cillier im Zusammenhange dargestellt, denn die annalistische Zusammenstellung der Daten tritt hinter die Pragmatik der Erzählung zurück.2 Aber Ueberlieferung und eigene Erinnerungen können es nicht allein gewesen sein, aus denen der ursprüngliche Verfasser der Cillier Chronik schöpfte. Die meist richtigen, durch anderweitige urkundliche Belege erhärteten, familiengeschichtlichen Daten, vor allem aber die im Texte angezogenen und im Anhange vollinhaltlich wiedergegebcnen Gnadenbriefe der Cillier, ihre Rangerhöhung betreffend, ferner die Erwähnung und Abschrift des Mailberger Bundesbriefes der österreichischen Stände vom Jahre 1451, dieses alles zwingt zur Annahme archivali-scher Hilfsmittel,die dem Verfasser zu Gebote standen; abgesehen von dem ausführlichen Güterverzeichniss der Cillier am Schlüsse der Chronik, welches auf ähnliche Behelfe schlies-sen lässt.4 Die Datirungsverstösse und Textfehler in einem und anderen dieser Urkundenbelege, auf welche wir im letzten Abschnitte noch zu sprechen kommen, schwächen die Bedeutung des Gebotenen nicht ab. Endlich müssen wir, wie bei allen Chronisten dieser Zeit — man denke nur an Unrest — die ,Zeitungen', ,Hofmären' und dergleichen umlaufende Nachrichten ursprünglich geschrieben, später gedruckt, als Quellen unseres Chi-onisten voraussetzen. Man merkt dies den eingeschalteten zeitgeschichtlichen Notizen allgemeinerer Natur, z. B. der Erzählung vom 1 Hahn S. 679, 688, 690, 703, 719, 737, 741, 743, 745, 746 u. a. a. O. 2 Man nehme nur auf den Context der Gap. 8, 19, 20, welche ganze Folgenreihen von Begebenheiten zusammenfassen, Bücksicht. 3 Denn nur aus den originalen oder abschriftlichen Documenten konnten jene urkundlichen Mittheilungen stammen. Nur Manifeste, Patente u. s. w. machten in der Oeffentlichkeit die Runde. 4 Aus blosser Erinnerung oder Hörensagen kann dies Yerzeichniss unmöglich stammen, wenn auch der Chronist (S. 747) theilweise darauf angewiesen zu sein scheint, und bei der Aufzählung der Herrschaften von ,vier oder sechs schloss' spricht, zwei davon nennt, und dann sagt, ,die andern khaun ich nit nennen. Falle Consta Li tinopels (1453),1 vom Entsätze Belgrads (1456) 2 und wohl auch den) ausführlichen Berichte über die Ermordung des letzten Cilliers in Belgrad an. Auf solche Berichte muss man auch spätere Episoden, so die vom Tode K. Ladislaus, des Nachgebornen, in Prag (1457) 1 oder von der Königswahl in Ungarn und Böhmen (1458) 5 mindestens theilweise zurückführen. Es erübrigt uns nur noch, über die Zusatzcapitel in der Handschrift des Georg Yinckhen vom Jahre 1542, die oben im II. Abschnitte zusammengestellt erscheinen, in Bezug ihrer quellenmässigen Herleitung Aufschlüsse zu geben. .Der Verfasser der dritten Redaction unserer Chronik von 1594 citirt regelmässig seine Gewährsmänner: Boniin und Hartmann Schedel. Von solchen Citaten findet sich aber in der zweiten Redaction von 1542 nichts, und doch ist die Quelle, woraus die zweite Redaction ihre Zusatzcapitel meist wortgetreu schöpfte, unschwer zu entdecken, es ist dies die viel gelesene und viel benützte deutsche Bearbeitung6 der ungarischen Sammelchronik des Johann von Thurocz, die als lateinische Incunabel 1488 in Brünn und bald darauf in einem neuen Abdrucke erschien, während die erwähnte kürzer gefasste deutsche Bearbeitung eines gewissen Haug von Freycnstein 1536 im Druck herauskam,7 zwölf Jahre somit vor der Beendigung der zweiten Redaction. 1 Hahn S. 715—716. 2 Ebenda S. 717—719. Vgl. man Unrest's Darstellung u. s. österr. Chr S. 544 —545, so finden wir sachliche Uebereinstimmung im Einzelnen, aber keine bestimmte Ablehnung in Form oder Wortlaut der Erzählung. 3 Hahn S. 719—725. 4 Hahn 737—738. 5 Ebenda 739—742. Man vgl. nur die Verwandtschaft des Tones in der Darstellung mit den analogen Erzählungen der Chronik des Ungenannten (bei Senkenberg Selecta iuris et bist., V. Bd. oder in der Separatausgabe Kauch's als bist, austr. anon.) oder Unrest's. denen ebenso gearbeitete Berichte oder Mähren zukamen. 6 Das Buch bezeichnet sich auch als solches: ,Dises Buch der Hungerischen Chronicken ist Newlich vorteutscht vnd also zusammengebracht worden durch Herr Hansen Haugen zum Freystain des allerdchl. K. F. n. H. Ferdinanden, röm. . . . Künig Erzh. z. Oe . . . Math vnd Diener. Getr. i. d. k. St. Augspurg durch Philipp Vlhart anno 1536. 7 Der volle Titel lautet: ,Ain kurtz vnd grundtlich bericht der Vngerischen Chronicken, nämlich, wie die Vngeren von anfang in das landt, so sy yetzo innehaben, komen sein, mit anzaigung aller jrer Küiiig, Vnd was Vergleicht man nämlich Capitel um Capitel der Haug'schen Chronik mit den betreffenden Hauptstücken der Vinckh'schen Handschrift, so lässt sich der Nachweis erschöpfend führen. Es sind dies die Abschnitte Fol. 91b—114b der Handschrift (bei Cäsar nicht abgedruckt), im Ganzen XII Capitel, die wir zunächst untersuchen wollen. Das erste dieser Capitel mit der Ueberschrift: ,Hie wil ich noch die Vntreu der Vngern beschreiben vnd vermelden, wie sie mit eines kinigs in Vngern Gemachel und Tochter gehandelt' (fol. 91b—95a), stimmt meist wörtlich mit dem 96. u. 97. Hauptstück bei Haug (f. 40—41b) überein; das Gleiche gilt von den nächsten Capiteln (fol. 95b - 97a, bei Haug cap. 98 fol. 41b—42a; fol. 97a—98b, bei Haug cap. 99 f. 42; fol. 98b bis 102a, bei Haug cap. 101 fol. 43). Als Probe möge, abgesehen von der Gleichheit der Capitel Überschriften, die Gegenüberstellung eines Stückes. vom ersten dieser Capitel aus Hau-gen's Chronik und der Handschrift Vinckh's dienen. Haug fol. 40: Als nun könig Ludwig das Vngerisch R e y c h groesslich gern er et hett, ward er beladen mit einer schweren kranckheit und starb am XI. tag Septembri s anno MCCCLXXXIJ. Er ward begraben zu Weyssenburg in der Capellen, so er selb gebawt, hat. Er regirt XL jar, ein Monat XXIJ tag. Er verschid on manlichen erben und verliess zwo toechter, die elterhiess Maria, die ward in ir kindheit durch künig Ludwig iren Vater dem Marggrauen Sigmund von Vinckh's Handschrift der Cillier Chronik f. 91b. (Dieser Eingang findet sich hier weggelassen.) Tausend dreyhundert vnd zway vnd achctzig Jar nach der geburd Cristi starb Ivinig Ludwig der Sun Carolj. er Regiert XL jar ain Monat XXjj tag vnd het das Vngerisch Reich gröslich gemeret, vnd verschid an manlichen Erben vnd verliess zwo Töchter, die elter hiess Maria, die ward in Ir Kindheit durch Kinig sy redlichs vnd namhafftigs gethon haben, Angefangen von jrem ersten Künig Athila vnd volfürer, biss auf Künig Ludwig, so im MDXXVI jar bei Mohacz vom Tiircken erschlagen ist.' kl. 4°. (Hang.) Merhern, der hernach Roe-mischer kaiser ward auch in seiner kindheyt versprochen vnd derselbig j Marggraff Sigmond ward am Hoff künig Ludwigs erzogen. Die ander hicss Adinga, die ward nach ab-gang iros Vaters künigin zu Poln. (Vinckhs Handschrift.) Ludwig Iren Vatter dem Margrauen Sigmond von Merhern, der hernach Romischer kaiser ward auch in seiner kindheit versprochen vnd derselb inar-graff Sigmond ward am Hoff Kinig Ludwigs ertzo-gon.Dieanderhiess adinga, die ward nach Abgang Ires Vaters Kinigin zu Poln. Das kurze 100. Capitcl bei Hang f. 42b—43a unter dem Titel: ,Wie könig Carl von den Hungern gelobt vnd der Königin Regiment geschmecht wird,' lässt die Cillior Chronik weg. Das eben so kurze 102. Capitel bei Hang f. 44 unter dem Titel: ,Von ottlichon Zaichen, so den Tod Caroli anzaig-ten', bildet in der Cillier Chronik den Schluss des vorhergehenden Hauptstückes (f. 101b). — Die Ucbereinstimmung läuft die weiteren Capitel (Hang cap. 103/105, f. 44—45; Cill. Chr., Hdschr. f. 102a-107) durch. Nur wird in der Cill. Chronik (fol. 106b) das Capitel mit den Worten: ,dise ding haben sich alle In dreien Jaren verblüffen', nicht wie bei Haug (105. Cap., fol. 45b) geschlossen, sondern mit Weglassung des 106. und des Haupttheilos vom 107. Cap. bei Haug, der Schluss des letzteren unmittelbar angefügt (vgl. Haug f. 46 mit der Hdschr. a. a. O. von den Worten an: ,Welchen Hor-bath der Künig darnach zu Fiinffkirchen richten Hess'). Die Capitel 108, 109, 110 bei Haug (fol. 46-47), letztes zum Theile, fohlen in der Cillier Chronik. Eigentlich zeigt sich der grösste Theil des 110. Cap. bei Haug" von der Hdschr. der Cillier Chronik (f. 107—109a) unter dem Titel. ,Wie Kinig Sigmund von den Vngern gefangen ward' als etwas verkürztes Hauptstück reproducirt. — Haugen's Cap. 111 (f. 47b bis 48) findet sich, kleine Auslassungen abgerechnet, in unsere Hdschr. f. 109—111b aufgenommen. Dann fehlen wieder die Cap. 112—115 der Haug'schen Chronik. Unsere Handschrift Hess sie eben einfach weg. Dann nahm sie wieder die Cap. 116-118 ziemlich vollständig auf (fol. 111b ff.) und zog, mit Weglassung des 120. (Hang f. 51, 51; Hdschr. 113b—114b) das 119. und 121. in eines zusammen unter der Ueberschrift: ,Wie Hertzog Albrecht von Ostoreich Kinig in Hungern*) er-wellet ward**) . . . (* vnd Becham; ** vnnd wie er starb). Damit schliesst sie auch die Zusatzcapitel aus der ungarischen Chronik. Das eingeschobene Capitel (fol. 71b—72a; Cäsar a. a. O. S. 134—5) erscheint dem 135. bei Haug entnommen. Wir müssen aber noch anderer Zusatzcapitel der zweiten Redaction unserer Cillier Chronik gedenken. Es sind jene, welche die Handschrift f. 79b -91a enthält und die sich bei Cäsar a. a. 0. S. 156—164 abgedruckt finden. Auch diese, welche den Krieg K. Mathias von Ungarn mit K. Friedrich III. (1482—1487) und die Rückgewinnung Wiens durch Maxi, nach des Corvinen Tode behandeln, sind der gleichen Quelle meist streng wörtlich entlehnt. Man braucht nur das 140. —148. Cap. der Haug'schen Chronik damit zu vergleichen. 1 Diese verkürzte Bearbeitung der Chronik Thuroczy's hat aber auch ihren Einfluss auf einzelneAbschnitte der zweiten Redaction unserer Chronik ausgeübt, welche theilweise mit den Capiteln der ersten Redaction wörtlich übereinstimmen. Es lässt sich dies an zwei Capiteln nachweisen. Das erstere, mit der Ueberschrift: ,Wie konig Lasla gen Oven kam und mit Hülif etlicher Landt-Herrn den Hunadt Lassla fingen vndt seinen Bruder undt wie er den Yngetreuen daselbst khöpffen Hess' (Hahn S. 730—731; Cäsar S. 115—118); entnahm die Handschrift vom Jahre 1542 (f. 60b-63b) der ersten Redaction in den Anfangszeilen, von: ,Vnnd in der Zeit' bis ,vnd In der Vngetreu Hunad Lasla' . . .; dann folgt in der Handschrift ein anderer Text, der sich mit den Worten: ,Als der Kinig nun dahin kam' ... bis ,darnach kurcze (über ain kurze) Zeit kam Kinig Lasla gen Ouen In sein Kinigk-liehe Burkh vnnd Stat vnd was frölich' . . . ziemlich wörtlich an Haugen's 133. Capitel anlehnt. Das Weitere von der Verhaftung Ladislaus Hunyady's an bis au's Ende der Katastrophe stimmt dann wieder in beiden Redactionen iibercin. Ein gleiches Bewandtniss hat es mit dem Capitel: ,Hie wirdt gesagt, wie Khünig Lasla vonn Ouen gelin Wien kam' . . 1 Die speciellere Darlegung dieser, Haugens ungarischer Chronik entlehnten Zusätze folgt im nächsten Abschnitt. (Halm S. 737—738; Hdschr. v. 1542; f. 69b—71b; Cäsar S. 134—135). Hier stimmt der Schluss (fol. 71a der Hdscbr.) von: ,vnd do die mer alentlialben ausbrachen' . . . mit dem bezüglichen Abschnitte des 134. Cap. bei Haug. Es sind dies zugleich schwerwiegende Beweise, dass wir die Handschrift von 1542 als die jüngere Redaction betrachten müssen, welche sich nicht blos Zusätze, sondern stückweise Einschübe und Abänderungen erlaubte, IV. Die Abweichungen in den Texten der Cillier Chronik bei Hahn 1 in der Wiener Handschrift des Cupitsch und in der Grazer von 1542. Nach dem Vorausgeschickten lässt sich leicht ermessen, dass die eingehende Würdigung der Wiener und der Grazer Handschrift von 1542 für die Richtigstellung des arg verderbten Textabdruckes bei Hahn den Ausschlag geben, anderseits die Lücken desselben ergänzen und die wesentlichen Verschiedenheiten in der stellenweisen Fassung der Chronik beleuchten könne. Hier folgt nun ein solches möglichst genaues Verzeich-niss solcher Verbesserungen, Ergänzungen und Verschiedenheiten, 2 worin der zu Grunde gelegte Textabdruck bei Hahn mit Hv die Wiener Handschrift mit W. und die Grazer von 1 Mit Rücksicht, auf Megiser's Käruthnische Chronik, II. T heil, worin, wie bereits erwähnt, grössere und kleinere Bruchstücke aus einer handschriftlichen Cillier Chronik mitgetheilt werden. 2 Der besseren Ueberschau der Abweichungen des Textes und namentlich der Verbesserungen willen erlaubten wir uns folgendermassen zu ver-fah ren. Da es sich in erster Linie um die Richtigstellung des am meisten benützten, aber sehr schlechten Textes bei Hahn, besonders der sinnlosen Ausdrücke und Satzfügungen handelt, wozu dann falsche Namen und Datenschreibungen sich gesellen, deren Verbesserung nicht minder nothwendig, so steht die bezügliche Textstelle des Hahn'schen Abdruckes voran. Die dem H. oben rechts angehängten Ziffern bedeuten die Seiten- und Zeilenzahl des Abdruckes, letztere stets von oben nach unten gerechnet. Die Seitenzahl wird nur einmal angesetzt und so lange sie die gleiche bleibt, weggelassen. Das Sternchen bezeichnet die zu berichtigenden Worte; die wesentlichen Berichtigungen erscheinen mit Cursivschrift gedruckt. Auf Megiser ist in der Textvergleichung und am Schlüsse Rücksicht genommen. 1542 mit G. bezeichnet erscheint. C. bedeutet den Abdruck (Ms. III) bei Cäsar. Das dem Eingangscapitel bei H. vorangestellte Motto (S. 665): ,Kumbt her und schauet die Werck des Herrn' fehlt in W. u. G. IL S. 665—666; W. f. 1; G. f. 1; C. 5-6. H. D von den vier Eugel * Thugenden; W. u. G. Angel — H.imk 2) vndt dato * W. u. G. do. — H. (") alsbaldt Ihnen einsleuttet *; W. u. G. «?fsleuttet. H.(23) köstlichen Gestam * W. gestern G. gestain. (1. Capit.) H. 666- 672; W. f. lb—4a G. f. 2-8a C. 15—22. Legend von S. Maximilian wie der von Cilli (W.u.G. hurtig) und auch gemartert worden (W. it. G. ivard. II. (27) u. W. Eermacher *; G. Hermachor. — H. <31> Khönigk Eartzlei W. u. G. K(h)unig Eeczlen(n). — H.«567-13) dieselb kirchen nicht die innerst* was; W. u. G. minst. — H. (16> mit seinen Weybischen*; W. u. G. weichbischoff(uJ-en. — H.*201 würderlich * war gezieret; W. u. G. wunderlich. — H. <22) Oroya; * W. u. G. Troy(i)a. — IT.<29> als* ein väterlich Erb; W. u. G. all sein. - H.(26) undt ein einiger Sohn undt der von . . . W. u. G. undt ein gotzdechtiger Christen was der het mit seiner wirtin einen aynigen sun und der von . . . HA*9-80> sein selbst Lieb * durch Gottes Lieb. W. u. G. sein selbst Leib durch gottes lieb willen hat aufgeben und geopfert. Derselb heilich, do er noch was ain kind, do het in Gott und auch die weld lieb. - H.,31) zeitlich er*zogen was; W. u. G. gezogen.— H. <33' daran * zu straffen wahr; W. u. G. das. — II. (35> da wardt er genandt wortt einen *; W. u. G. geantwort einem. — H.W Oranes; W. u. G. Oraneus.1 — H.W11) Ellentarius*; W. u. G. Elewtarius. 2 _ H. S* Quirin; W. S4 Quirien; G. St Luwen. — H. ('•) Bononia* W. Pannonia G. Banonia.— H. (36> Ertzpistumb Laureners*; W. Laurecens; G. Laurenens. — H. <669' 5) gemardert; W. u. G. gemartert. — H. Laurerens; W. u. G. Laurecens. — H.(669>22) und da das Endt seiner Be-ruflfung nehnet, nu . . W. u. G. und da das Ennd seiner RufFung (Rieffung) nochnet nu . . H. m Den Sahmet* des heil-ligen Christlichen Glauben W. u. G. den Samen . . H<28) zu den zeitten Thurian; W. u. G. z. d. z. Kaiser Th. — H.<8l) 1 Vita Maximiliani 6. Pcz I. cap. 4: Oranius. 2 Ebenda, cap. 6. Eutherius, Erlasius*; W. u. G. Ewlasius. — H. f670-3'und neum* etliche Christen; W. u. G. nun (nu). — H. (1R) Fulasia*; W. G. Eula-sio. — H.<23> der Cläffisch; W. Khlafisch; G. Klafisch. ' H.W was darfst dus Volck betrügen; W. u. G. wie geta(e)rstu. — H.(2S> seindt * dasselbig Volgk veracht * hat. W. u. G. und dasselbig volkh versmaclit . . — H.(C71' 11 pflegen zu sehen * all abgötter; W. u. H. zu beseczen . . . — H. ® und uns in die Finsternus verführen; W. u. G. vncz ... — H. C> u. W. den gecreuzigten Gott; G. den gekreuzigten. — H. <8) der* an des Reichs gewalt; W. u. G- des ... — Ii.(21) u. W. aber seindt (sindt) du übel sprichst; G. aber du übel sprichst. — H.(2f;-' dein Haubt darüber* abschlagen wirdt; W. u. G. darumb . . — H. (ß72-7> zwey hundert und neun und zwantzigk * Jahr; W. u. G. zwey hundert und (n)eyn und achczig jar (289). — H. ()0> unter S. Ganis*, der dieweil Babst was;2 W. u. G. unter Taro3 dem, Kaiser und SL Gabis (W. was dieweil Babst). — H. <16) Maruelstein *; W. u. G. Marmelstein. — H. <17> Zugbrunn ; W. u. G. Jungprunen. — H.(18> da vormalln ein * gewesen ist; W. u. G. da vormalln ein Saal (Sali) gewesen ist. — TT.(l9) u. W. kein hultzerner* Wagen; G. kein Wagen. — H. <24) mit grossen Buchstaben ; W. u. G. hauptpuechstaben. — H. <24> in den harten Maruelsteinen *; W. u. G. in die herten Marm(b)eist,ein. — II. unsauberist Elendt*; W. u. G. ele-mend. — H.(30) so zeucht das Erdtreich nur unter sich, woselbst die Helle ist wesendlich; W. u. G. s. z. d. E. n. u. s. zudem Center (Centernn) das ist zu dem Inwendigen mitter des Erdreichs daselbst ... — TT. der* mag nimmer über die Sunn; W. u. G. die . . . H. schliesst das Cap. mit: wenn sy mit irdischen Sünden ist beschweret. W. u. G. haben den Zusatz : Der weiss Seneca schreibt In ainern Buch das haisst Tragediarum, das dem Menschen khombt ain pitter Todt der mit 1 Klafiscli = Klaffer, entsprechend dem lateinischen Ausdrucke: garrulus im Texte der Vita S. Maximiliani G. Pez I. col. 29 (tunc es ille garru-lus ?) Schmeller's Idiot. II. 353 u. klaffen, kläffig. 2 W. u. G. haben die Schreibung des Namens wie in der Vita S. Max. zu finden; a. a. O. col. 30. 3 Soll heissen Caro, vgl. die Vita col. 30. Die Zeitbestimmung der Märtyrertodes Maximilians ist in W. u. G. richtiger als in H. In der Vita heisst es nämlich a. a. O. passus est . . . anno 281 . . . B. Gajo p. postmodum sub Diocletiano passo, Komanse ecclesise prsesidente, Carol Carino et Numeriano simul Romanum imperium tenentibus. weltlichem Rumb wirdet erkhand und in seiner gewissen stirbt Im selber vnerkliandt. (2. Cap.) Von S'- Ruprecht Wie der darnach gelin Cilli kham und weihet selber zu Cilli S. Maximilians Kirchen. (H. S. 673; W. f. 4; G. f. 8; C. 22—23). - H. (673< 4> Fünffigk*; W. u. Gr. fünffzigk. — H. <6> da kliam Er gen Helf-fenbergk;1 W. u. G. da kham Er gen Bayrn vnd vberlegt das Erczbistumb von Erms gen Ilelffenbergk. — H. (s> Oestreist*; W. u. Gl-. Oestreich. — H.(,0) und sach da die Licht Rueern *; W. u. Gr. Lucern. (3. Cap.) Von den Haubt-kirchen die die zwölff Botten zu Christlichen Glauben haben bekert. (H. S. 673; W. f. 4b; G. f. 8b; C. 23—24.) — H. <23> Agripall*; W. u. GL Agripp, die2 . . -— II. Cjr'> gewercken*; W. u. G. gemercken. — II.|27) Jungner; W. u. G. Junger. (4. Cap.) Von dem kliayser Philipp und seinen Söhnen Philippo und Quirin, wie sie als Ihre Vätter etc. (Wi u. G. alls Ihr vcetterlich) Erb zu Pistummen und Gotteshaussern geben haben, derselb was der Erst Kheyser der Christen. (H. S. 673 bis 674; W. 4b-5a; G. 9—10a; C. 24.) - H. 4> uns* auf das Meer; W. u. G. uncz. — H. <7> rinnet die Traa; W. u. G. r. d. T. die zu lnnichen endspringt. — H. Luburina*; W. u. G. Luburnia. — H. (9> und Stäiren*; W. u. G. Stainen-anger. — H. <9> ist getalt*; W. u. G. getailt. — H. <9> zu Toi*; W. u. G. tall. — H.(,0) Albinberch*; W. u. G. all bimberch.3 — H. <13' das ist die weise Stadt, und . . .; W.u. G. d. i. d. w. St. bey Pethau Kanding. — H. (,4) Zell*; W. u. G. Zoll.* — H.<15' Luburina*, Sabina*, Puntuna* . . . Oestreich; W. u. G. Luburnia, Sdbinia, Fablia, Puituna5... Ostöreich. — H. <17) da nun Wien liegt unangezeigt* Hoff; W. u. G. d. n. W. leit nur ain Geiad Hoff (d. i. Jagdhof). — H. <'?> Vollens*; W. u. G. Valencz. — H. (18> die der Gripolis hat geheissen; 1 Helfenberg — die allerdings grundlose Verdeutschung des kelto-roma-nischen Namens Juvavo, Juvavia, nachmals Salzburg. 2 Agripp geht als eigenständiger Name nicht durch, sondern gehört offenbar zu Köln = Colonia Agrippina. 3 bimberch, pimberch, Beimark oder Gemärke; richtigere Form bimarcli, bidmark, pidmarch u. s. w. Vgl. Schmeller's baier. Idiot. II. Bd., S. 614. 4 Das Zollfeld in der Gegend von Klagenfurt. 5 In der Vita S. Max. heisst es Cap. 24 (33—34): Liburnia, Sabona . . . Faviana . . . Putulna (in anderer Reihenfolge). W. u. G. die vor . . . — Tl.(20) Vetraina* . . . Bischegradt *; W. Vetrania; G. TFischegradt. 1 (5. Cap.) Von Diocletiano dem Wittericli wie er S. Quirin Martern lies und S. Florian und wie Er die Christenhait geachtet hat. (Diese Capitelüberschrift fehlt in W. u. G., indem dies Capitel mit dem vorhergehenden in eines verschmolzen erscheint. (H. S. 674—5; W. f. 5; G. f. 10a-lia; C. 25—26.) — H. <32) gesetz *: W. u. G. gesaczt. — H. <33) von Peirischer * Art; W. beurischer. — H.(3I) Maximiiianus; W. u. G. Maxi-mianus. — H. (G75'1G) alle Landt müsse *; W. u. G. müsse» (mussten). — II. (17) derselben Landt waren*; W. u. G. Bayrn. — H. (20) vnd beseczt unlang; W. u. G. und mit Prophetten beseczt ... — H.W Tardo; W. u. G. Torodo.2 (6. Cap.) Hir (W- u. G. Hie) gehet ahn die Crónica der Graffen vonn Zilly und hebt an, an Herrn Friderichen Freyen vonn Sonnegk (W. Sannegkh; G. Sannegg) und darnach für und für von einem auf den andern und wie Sy Graffen seindt worden, auch wie Sy für und für geherscliet habenn. — (H. S. 675—678, W. 5b-6b; G. 11-13a; C. 26 bis 31.) — H.W der Xde* Frey vonn Sonnegk;3 W. u. G. der Edle Frey... H. («7,!- ■) frömkheit; W. u. G. frumbkheit. — H.® König zu Böhm*; W. u. G. Becliam. — H. ® Zielen und Gemerckhen; W. u. G. zillen und Pimberkhen.4 — H <9> zu aiuer seitenus *; W. u. G. an einer seiten uncz, — IT. Göbingk *; W. u. G. Gobnickh. — H. <13) Hehnegk *; W. u. G. Hochenegkh. — H. (14> Gobergk*; W. Gabregkh ; G. Ga-berk. — H. Rahitsch; W. u. G. Rachatsch. H<21> nach der breidt und geuierdt. W. nach der braat noch gebiette; G. nach der prat vnd gebiette. — H.(22) Geublitz*; W. u. G. Grub- 1 Valencia (i. e. Wels) . . . Umbripolis i. e. Eatispona (offenbar durch Latinisirung des deutschen Namens Regensburg (imber = Eegen = Imbripolis) . . . Vetrana i. e. Weitra . . . Wissegrada i. e. Prag. . . . 2 Herzog Theodo gemeint und dessen sagenhaften Kämpfe mit den Römern unter Dietrich von Bern (!). Theodo schreibt auch die Vita S. Max. im 25. eap. 3 Bei Megiser Ann. Car. oder Kärnthn. Chronik pars H. S. 981, lautet die Stelle etwas anders: Herr Friederieh der Edel Frey von Sänneck lies hinder ihm (ohne Zeitangabe des Todes (aus seinem Ehegeniahel frawen Demut (d. i. Dietmut) zwei achtbar weise söhne. . . . 4 Megiser a. a. O. hat: zillen, gemercken vnd Bidmercken. litz. 1 — H.(23) an das Gemerckt Landtspergk und * . . W. u. G. a. d. G. L. zu dem Bistumb Gurkh. — H. <24) Sabieckh; W. u. G. Sabiakh. — H. <25) Steur*; W. u. G. Steir. — H. das sieb zeicht; W. u. G. zeucht. — H(3,;) herein geschrieben hatt*; W. u. G. liett. — H.<3') nutz und* notturfftig W. u. G. nutz noch notturfftig. — H.(14) der sich also angefangen hatt weiset (fehlt b. W. u. G ) — H. <22> am Sambstag vor S. Martins* (Mertenstag). — H. <25) beschehen*; W. u. G. beschacÄ.— H.<25> Konigkreich wassen*; W. u. G. Wossen.* — II. (678> 11 Dann * Aristoteles; W. u. G. Wenn. H. sambt Ihnen; * W. u. G. sambt Im. — H. W das Freundtschafft und Krieg sind Stifftung undt Störung; W. d. F. u. K. vnd (!) vrsacli sindt Stifftung. . . G. d. F. u. K. vrsacli sindt stifftung vnd Störung. (7. Cap.) Vorm Graff Virich undt Graff Herman und Ihren Abgangk (H. S. 678-9; W. f. 7; G. 13-14a; G, 31—33). — H. <18> Mandtfordt; W. u. G. Montfordt. — H. <19> in seinen Jugen* Tagen; W. u. G.. hingen, — H.<2« MIIILXXXX». (1390) Jahr; W. u. G. MiiiCLXXXV. (1385). — H. Aisperg*; W. u. G. Abelsp(b)erg.3 H.<14> zu den dreyen drey Töchter; W. u. G. zu den dreyen Sunen drey Töchter. - H.(18>Born Neulas*; W. u. G. Gara Niclas. H.(2°) des Graff Ulrich* von Cilli; 1 W. u. G. Herman. -H. <21) zu dem Ungrischon gewercken *. W. u. G. gemercken. — ll.(ai) und tödtingt*; W. u. G. tädingt. — H.W Vorfadern*; W. u. G. vorfordern. — H.<28) als vor in dieser Chronigk; W. u, G. als vor alles_____H.<33> sein Mutter* Tochter; W. u. G. sein mittere. — H. <33> dem * ehegeuandten Khonigk; W. u. G. den . . H. Prelaten undt Herrn zugesagten * ; W. u. G. zusagten. — II. (21> und als* hernach zu seiner zeit; W. u. G. und alles hernach . . . H. <31> da Sy nicht gethun wie Herrn*; W. u. G. gethum5 wuechern. — H. (081' 8) und in dem Seger Herr (fehlt in W. u. G..) 1 Megiserhat: Gobnik, Hoheneck, Gaberkli, Rochatsch, Sabiack, Grublitn. . . 2 Wossen = Bosnien. 3 Abensberg. 4 Auch auf S. 680, Z. 15, findet sich Ulrich statt Hermann. 5 D. i. dürfen (turren), wuchern o. Wucher treiben. Meg. 1945 ,dass sie nicht wucherten'. (9. Cap.) Von einer grossin Zwitracht in der Christenheit (H. 8. 681—682; W. f. 8b; G. f. 16— 17b; C. 40—46). — H.(u) Urbas* der Sechste; W. u. G. Urbanus. — H. (23> dann* in der Zeit; W. u. G. Wan.' - H.(24> Khayser Ivhayo*; W. u. G. Carl. — 41. zu dem todt vertheillen*; W. u. G. vrtheillen. — II.(;l3) Brenzlan*; W. u. G. (B) Wenczlan. — H. (682' Hertzog Albrecht und Hertzog Leopoldt einen grossen Nahmen gaben: W. u. G. Hertzog A. u. H. L. Ir lannd vnd leit mit einander teilten (wie Hertzog Leopold . . . .)2 (10. Cap.) Hie sagt man (G. er) hinwieder von dein von Cilli von Graff Fridrichen, Herman und Ludwigen, des alten Graff Hermanns Sohn. (Diese Ueberschrift fehlt in W.; in G. findet sie sich im Context, nur durch rothe Linien markirt.) (IL S. 682-3-, W. f. 9; G. f. 17b—18b; C. 46-50). — II.(22) Ihm zu einen Erben in seinen Jungen Tagen; W. u. G. In z. e. E. als vorbemelt ist, het erweit, der starb i. s. J. t. 3 — H. <21> Albspurg *; W. u. G. Abelsberg — H. (683>51 Steinschneck *, Sannabar*, Burgkfeldt* .... Landtwagg*; W. u. G. Stanischnakh, Samabar, Gurgkfeld .... Landstrass. — H. "2> Mandrusch*; W. u. G. Modrusch, — H. <13» an der Kreffen*; W. u. G. Kreppen.6 — H.<14> undt warn Landt. offen mehr*; W. Landt Ofen maar; G. Lannd offen mar. 6 (11. Cap.) Wie Graff Friederich von Khonig Sigmunden gefangen undt sein Vatter geantwordt. wardt. (Fehlt als Ueberschrift in W. Dafür erscheint der Capitelanfang: ,Als darnach drey Jahr ergangen' . . . gross geschrieben).7 H. S. 683—684; W. f. 9; G. f. 18b—19a. — H.(2e> Dessnitz*; W. u. G. Des-nicze. — II. •> gen Osterreich*; W. u. G. Osterwitz. — H.W Helffenwerg; W. u. G. Helfenberg. — II. <7> in Cetschere*; W. u. G. Cotschee.8 — H. abbrechl *; W. u. G. abbrochen. 1 Wan entspricht dem mhd. wenne. 2 Dies gibt erst einen vollständigen Sinn. 3 Der verstümmelte sinnlose Satz gewinnt so Verständlichkeit. 4 Abensberg. 5 Megiser S. 1090, hat auch die richtigeren Namensformen. Mayhau, wie bei Hahn, Maicliau in W. G.; bei ihm Machau. Krapina. c Landesoffene Mären, d. i. Gerüchte, die in den Landen umliefen. 7 Dies Capitel erscheint in V. und im Abdrucke bei C. mit dem vorhergehenden Hauptstücke in eines zusammengezogen. 8 Osterwiz im Saanthale. Die Gotschee in Kram; von den Cillieru durch die Ortenburger Erbschaft erworben. (Megiser 1090 hat auch: Gotschee.) Archiv. Bd. L. I. Hälfte. A (12. Cap.) Wie Veronica gefangen und getrengt (W. getrenckt) ward. — (H. S. 684-685; W. 'f. 9b -10a; G. f. 19a~20a; C. 49 bis 50.) — H. (1S>19> Jungkfrauen Cammern ; W. u. G. Jungkfrauen vnd Camern. — H. liedt grosse Noht und sorg; "Vf. u. G. lid grosse nott Laid (W. laad) vnd sorg. — H. <31) dass Er Sy gemählet *; 1 W. u. G. gemachelt. — H. (S85- 3> ein vorsprach *; W. u. G. vor Sprech. — H. i4) endprach*; W. u. G. emp(b)rach.2 H.(7) da aber nicht geschlaun *; W. do das aber nicht möcht geseyn; G. do aber nicht möcht geschlaun — H.fS) da schickt Er zwene * seiner * hin; W. u. G. do schickt er zwen Bitter hin.3 — H.W in einer Petigen*; W. u. G. Pottigen. — H.<10> Frosslau*; W. u. G. Frasslau. — H. <12) Bagray*; W. u. G. Geyrau.4 (13. Cap.) Wie Graff Friede,rieh der Gefengnus Ledig und mit seinem Vatter verricht xoardt. (H. S. 685—686; W. f. 10] G. f. 20—21a. C. 51—52.) H.<16> Graff Friederichi* seiner Gefengknus; W. u. G. G. F. in s. G. — H.<19> wardt Ihm Artz furgesehen; W. u. G. w. I. mit arezt f. — H. <35> Marggrafen von Vorsen *; W. u. G. (V)Ferrar. (so auch Megiser 1091).5 (14. Cap.) Hier (Hie) he(a)ben sichnu die von Cili gescrieben ' (geschriben) Grafen zu Ordtenburgk (Ortenburg) vndt in dem Seger. — (H. S. 686-688; W. f. 10-llb; G. f. 21-23a — C. 52—54.) H. <686' 24> Bletriarch *; W. u. G. B(P)letriach; — H. <687' 5) Sternburg * W. u. G. Starnberg*. — H.W Fillach; W. u. G. Villach. — H.M Gepregkhen; W. Gebragkhen; G. Gebragkh. — TL«31' Bley oder Artzt; W. u. G. Bley oder ander artzt. — H. <35> Ehr und Rahten *; W. u. G. Rechten. — H. (°88-9) u. W. wil ich zum endt oder am endt diser Cronigken : G. wil ich zum endt diser Cronigken. (15. Cap.) Wie die fursten von Osterreich einen Unwillen zu den Grafen von Cilli empf'fingen. — (H. S. 688— 689; W. f. 11/12; G. f. 23a—24a; C. 51—58.) H. <~r> so leg die Graff-schafft Ortenburg undt Sternberg Ihrem Furstentumb ; W. u. G. 1 Zur Ehe genommen. 2 Offenbar von entpreehten — schuldlos sprechen oder hier zur Schuldlos-sprechung verhelfen. 3 So hat auch Megiser 1091. 4 Geyrau = Geierau = Geirach, eine von den Cilliern mit Schenkungen wohlbedachte Karthause. 5 Ferrara. Ueber den näheren Sachverhalt sind wir nicht unterrichtet. in Ihrm ... FI. ein * rechten Erben; W. u. G. an. 1 -H.W in grossen Streidt*; W. u. G. Neid. — H.<10) an seinen Emen* nicht screiben*; W. u. G. an seinen Briuen nicht achreiben. — H. Ihren Titul (W. Titteilum) nicht hoch* setzen als verdross das die von Cilli also. W. u. G. nicht hocher setzen weder vor,2 das verdrosz die von Cilli also. (16. Cap.) Wie die Gr äffen vonn Cilli den Fürsten von Oesterreich endtsagck undt mit Ihme, lange Zeit kriegten. — (ff. S. 689—692; W. f. 12 13a; G. f. 24-26; C. 59—62.) H. <26) die endtsagen; W. u. G. endtsagten. H.(30) ein Böhm; W. u. G. Bechamb. — H. (30> Wittebetz; YV. u. G. Wittobecz. — H. <81> Heubtmann; W. u. G. hcrabtman. - H. <36'36) Herschafften undt Gutten*; W. Gülten; G. gilten. — II.(3fil die* auch darnach nach abgang; W. u. G. dem auch darnach Graue Ulrich von Cilj das Geslosz Sternberg vnder Villach gelegen, das vor mer dan ainst. in der Cronica bemelt ist, mit allen zugeliorung auf sein lebtag hat gegeben, die auch darnach nach abgang . . . — H. <690'3) da derselb Khayser Friderich der vorbemelten von Cilli herrschafft besag*; W. u. G. besasz. — H.(4) zu einer* Freyen von Sternberg und zu einem Graffen in Segger hat gemacht *; W. u. G. zu einem . . . gemacht ward. — H. W u. W. als dass in dieser Cronica zu seinen Zeitten etwa viel gesazt und geruret wirdt; G. als dass hierin etwa viel gesazt und gerurt wird. — H. u. G. das Schloss an der Burg *; W. das Schloss Anderburg.3 — H. <22> des Frauren* Closters; W. u. G.frau(e)n Closters. — H. <2S| Ergker-stein *... Rottschach *; W. u. G. Ergkewstein . . . Rrtttschach. — H.<8°) für den Thum zu Weidtenstein; W. u. G. Zusatz: der die Zeit des Lindeckhers was und... II. (32> der eines Graffen * was: W. u. G. d. e. Grefßen was. — H. (34> oberhalb Muhlstetten gelegen; W. u. G. Zusatz; der ains Schratten ivas. — H. <6al> 3) mocht dem von Cilli khein Schloss angewinnen ; W. u. G. ... kein Geschlos noch Vesten angewinnen. — IT. (5> Lagk; W. u. G. Laas. — H. <7> Aisperg*; W. u. G. Adlsperg.* — H. <8> als im Segraiff*; 1 Ohne rechten Erben; (1er letzte Ortenburger starb kinderlos. Der Erbvertrag mit den Cilliern datirt vom Jahre 1377. Er starb 1420. 2 Nicht höher setzen, noch vorsetzen. 3 So hat auch Megiser 1110 den Namen. 4 Auch bei Megiser 1111. W. u. Gr. Stegreiff. ■— H. <9) undt das Sy den furkommen; W. u. G. undt da Sy das furkamen ... — ET.|12' die Oesterreicher *; W. u. G. Isterreicher. 1 — H. <14' ihr Panier, Buchsen; W. u. G. . . . Panir Tartsch(cz)n.2 — H. (14> undt anders mehr*; W. u. G. u. a. loelir. — H. <16) Lagg *; W. u. G. Laas. — II. '18) u. W. undt ein Flednitzer genandt Christoff Flednitzer ... kham an den Sturm für; G. vnd ain Christof Fledniczer genant . . . kham an dem- Sturm für oder vmb. — H. (25) da trug der von Cilli . . . ein Waag* an genn Nasenfuss* dass des Bischoffen von Burg * ist; W. u. G. . . . ein Reisz3 (Raasz) . .. Nassenfuss . . . Gurkh. — II. <30) undt die Raag* beschach; W. u. G____die Easz (Raasz). — H. <32) Steydegk*; W. u. G. Neydeckli. 4 — II. (692- 4) von einem Wassner *; W. u. G. Woss-ner. — H. <6) in die gefengnus bussen* müssen; W. u. G. lasten müssen. — H (fi> u. W. Kreppen; G. Crappen. (17. Cap.) Wie Graff Ulrich vonn Cilli mit Hertzog Albrechten von Oesterreich gen Crain zog und schlugen sich für Laibach. — (H. S. 692—694; W. 13a-14a; G.' f. 27—28b; C. 62—64.) — H.<17> da wolt Ihm sein bruder thällung* . . .; W. u. G. theillung. — H. (21> ein inchel* Volgk; W. u. G. ein micliel5 volgk. — H. (27> und zurutten * das feldt; W. zinteten; G. zinttaten d. f. — II.(28>und die hutten*;.W. u. G. u. d. hutten (hietten) an.0 — H.<32> Neustädte* ; W. u. G. Neustati. — H. <693>2> beschach der einzug gen Laibach; W. u. G. b. d. e. gen Crain vnd der furschlag gen Laibach. ■— H. <4) Laubach *; W. u. G. Laibach. — H.<8) Appfelter*; W. u. G. Appfalter. — H. <9> gewallts* — Hoffmeister; W. u. G. geweitiger Hoffmeister. 7 — IL (16) verpezschirn;8 W. uerbedschaiden; G. verendschaden. — H. (21> vor der Stadt Chronburg *; W. u. G. K(h)renburg. 9 — H.(25) mffichtiglich* erstiegen ; W. u. G. naclit- 1 Auch bei Megiser 1111. 2 Desgl. b. Megiser a. a. O. 3 Eine Reise oder Kriegsfahrt. 4 Auch so bei Megiser a. a. O. 5 Starke Heeresmac.ht. 6 Megiser 1112: . . . auff in dem veld vnd zündeten es mitsampt jhren Hütten an. 7 Ebenso bei Megiser 1113. 8 Auch Megiser hat a. a. O. verpezschirn. 9 Krainburg. lieh. 1 — H.W5) der Stadt Laibach zu beschittung *; W. u. G. beschiczung. — H. (I''M' 8_,J) und eher die gen Laibach kommen * da hetten nun die von Oesterreich undt die vonn Cilli vor Laubach aufgebrochen; W. u. G. da hetten nun die von Oesterreich undt ee die gen Laibach khamen, do hetten nun die von Oesterreich und Cilj vor Laibach aufgebrochen. (18. Cap.) Wie hernach die Graffen von Cilli mit Klionigk Friederich geaindt wurden. — (IT. S. 694—696; W. f. 16b—17a; G. f. 28b—30b; C. 65— 67.) H. <16) lange Zeit hett gewardt*; W. gewert; G. gebort. — H. P» Gölitz*; W. u. G. Gol(T)itz* — H. <31) u. W. in dieser Chronigken *; G. in diesem Buch. — H. <695> 2) die er aufbringen möclit, Graff Ulrich . . .; W. u. G. die er aufbringen moecht vnd machet Graff Ulrich ... — H. (l3) nöttet auch den Pangraz von Goeliz; W. u. G. n. a. d. P. v. G. ganz. — H. <15> Jubernator*; W. u. G. £uber-nator. — H. <27> Cholitz* ; W. u. G. Golicz. — H. W an der Laitau; W. Leytaw; G. Laitan.3 — H. <696. 2) das alt funckhel; W. u. G. v(f)ingkl.4 (19. Cap.) Von Graff Ulrichs von Cili Heyradt wer sein Gemahl ivardt (W. u. G. was) von Art (H. 696—7; W. 17; G. 30b—31b; C. 69.) H. <"> aus der Kirfey *; W. u. G. Sirffey. — H. <15> bey unsser weiss* und Gottesdienste; W. u. G. b. u. moess u. g. — H.<23) da man zalt nach Christi geburdt MIIIICXXIII*; W. u. G. MIIIlCXLiUj. - H.<26> an S. Aldan * vnndt Severi-tag*; W. a. s. Abdon . . .; G. a. s. Abdon vnndt Seuentag. — H. (28> des Hunad Janes (W. Janis; G. Jane) des Jubernatom (W. u. G. Gubernatorn) in Hungern sun genandt Ma-thees (W. u. G. Mathias). — H. <30> zu vegtpahren Jahren; W. u. G. zu vogtbahren J. — H. zu Kriechischen Wiesenburg*; W. u. G. Weissenburg. (20. Cap.) Vonn khayser Sigmunden Abgang undt was gross Mannschlachten bey sein Zeiten beschehen ist, auch wie sein Ayden Herzog Albrecht von Oesterreich, nach Ihm Khonig was. 1 Megiser 1113: in der Nacht. 2 Holitsch, ungarisch-mährischer Grenzort. 3 Bruck an der Lejtha. 4 Der alte Funke der Feindschaft. 5 Sirfei, die dem 15. Jahrh. geläufige deutche Schreibung von Servien = Serbien. Dieses Capitel, bei Hahn S. 697—701 abgedruckt, ist, wie der Herausgeber selbst bemerkte, eine sinnlose Durcheinanderschiebung zweier verschiedener Hauptstücke, deren eines bis zu den S. 697, Zeile 1 v. u. gedruckten Worten: ,der Ihn also in seiner gewaltsamb gehalten undt gezogen hatt', reicht und mit Ausschluss des Weiteren (offt sein todt undt Potschafft . . S. 697 bis 700, 17. Zeile v. oben: von dem vonn Poln ledig gemacht hatt) was zum 21. Capitel gehört, erst wieder von Seite 700, 18. Zeile v. o., mit den Worten: ,undt er seines Alters bey zwölff Jahren' . . . anhebt. Dies erhellt aus der Vergleichung mit W. fol. 16 und G. 31b—33a. H. <700'18> Undt* er seines Alters; W. u. G. uncz . . . — H. (26) da er die grosse rath * thet; 1 W. u. G. d. e. d. g. rass thet. — H. m> unsehliche * menge ; W. u. G- vnsegliche menge. — H. (35> u. W. vndt auf die Heidenschafft aus allen Landen gezogen; G. vndt auf die Heidenschaft gezogen. — H. ('»i. 8) in dem Landt zu Rohm*; W. u. G. i. d. L. z. Be-cham. — H. "r> eine grosse meining*; W u. G. menig. — H. (19) vnglseubigen kerczer *; W. u. G. keczer. (21. Cap.) Wie die Ungern nach Abgang König Albrechts ivieder Ihren Rechtenn Erb-Khonigk Lassla, einen andern Klionigk erwehlten undt auffivurffen. (H. S. 701—703; W. 16; G. 33 bis 35; C. 71—74.) H. (m' 21 undt wurden das aber *; W. u. G. undt wurden . das vber ain. — H. <3) Markho* von Tallawetz; W. Mathko von Tollawecz; G. Matko von Tallob(w)ecz. — H. <"> mit der nicht die Vngrischen khonig gewondt sein; W. u. G. m. d. n. d. V. k. zu khronen gewondt sein. — H. "e'> Jubernator; W. u. G. Gubernator. — H. <18> khonigk Latislaus*; W. u. G. Wladislaus ( ~aw). — H. <3i> Heinrich von Rudeigk*; W. u. G. Rudegkh. — H. <35> aus dem Geschloss zu Deneburg*; W. u. G. Odennburg. — H. (7(,3< "> da vnd* zugt Graff Ulrichen; W. u. G. da endtzugt . . .— H. u. 'SV. m dieser Chronicken; G. in disem Buch. (22. Cap.) Wie Graff Frieder ich (en) Cili (W. u. G. von Cili) gen Vngern rait undt wie er kaum endran, dass Er nicht gefangen wardt. 1 Eeise, Heerfahrt that oder unternahm. 2 Verleitete, verführte. H. S. 703: Graff Friederich von Cilli, da das also be-schach der schicket zu dem khonigk von Ballan, und sodann weiter S. 697—700 von: ,offt sein todt' (W. u. G. sein Ratt), bis . . von dem vonn Poln ledig gemacht hat'. (Vgl. d. o. z. Cap. 19 Bemerkte.) (H. 703 u. 697—100 u. 703-704; W. f. 18-19b-, G. f. 35—38a; C. 74—78.) H. (698 f.) ein Mittel * volgk; W. ein mitthail v.; G. ein micliel v. 2 — H. <699' 7) jedoch besammeten sich; W. u. G. iedoch do besammeten. . . . — H. ® mit einem Millen * Here; W. u. G. mit e. micheln Here. — H. ,10) Sannabar*; W. u. G. Samabar.3 — H. (27) mit dem Er Sy reitzet; W. u. G. m. d. E. s. all reitzet. — H. ^ mit den Hörherrn*; W. u. G. Hörhorn. H. <34> Wageburgk; W. u. G. Wagenburg. — H. (35> bey einem geniossigen* wasser; W. u. G. b. e. gmoessigen (gemesigem)4 W. — H. (,00> undt an den eindringen wurden die Hungern so hertigklich geschlagen vndt ge-schach dass die Zachheit * gantz in Sy kahm; W. u. G. undt an dem eindringen wurden die Hungern so hertigklich geschlagen vnd gestochen, dass die Zagheit gantz in Sy kahm. — H. (4) die flogen in das gemoss mit Ross mit alles * undt trungken* sich; W. u. G. die Höchen in das gm6ss mit alle und trengten sich.6 — H. (n) funff hundert gesolter* Pfert W. u. G. f. h. gesatleter pf. — H. (13) Hertzogk von Liudau* W. u. G. Lindau.8 Schi, des Cap. b. H. S. 703—703 (von: . . . darnach nit lang zog khonig Ladislaus . . .). (23. Cap.) Wie die Ungern hinwieder mit groser Macht zugen den von Cili in ihre Herschafften vndt Sy beschedigten. (H. S. 704 - 708; W. f. 19b—21b; G. f. 38b-41b; C. 79—83.) 1 Kozgony. 2 Starkes Kriegsvolk. 3 Samabor, die Cillier Herrschaft in Croatien. 1 Sumpfigen Wasser. 6 Alle mit einander und tränkten sich = ertranken. 6 Lendva (Also Lendva), westungarische Grenzherrschaft der Banfi'y's, deren Einer eben gemeint ist. H. i29) ein kleiner Zugk* der Cilier; W. u. Gr. e. kl. zeugk 1 d. C. — H. m das Rattenhaus *; W. u. Gr. Khattenn-haus. — H. (12> Warasin*; W. u. Gr. Waraseün. — H. <-m mit keinerley Ge-Zain* der* Graben vmbfangen, den* was ein Bnrgg zu * einem Egg daselb * von gezain gemacht was; W. u. G. mit keinerley Zain noch Graben vmbfangen, da was ein Burgg in einem Egg daselbst ... — H. (19) Anchenstein *; W. u. G. AnMenstein. — H. (28> ob sich der Vnger(n) vndtert* aus Ihrer Ordnung zerstreit hetten; W. u. G. o. s. d. V. yndert2 ... — H. (29> Es were in Furteungen*; W. E. w. an furtrungen; G. an Fietrung. 3 — H. (706' 4» von einem Solner *; W. u. G. Soldner. — H. (12) u. W. ein gekhlenter* Zaum* (W. Zaun) ; G. ein geklemter Zaun. 4 — H. <18) undt verlohren den andern Sturm, auch vndter den gutten Leuthen . . .; W. u. G. undt verlohren den andern Sturm auch, vndt den gutten Leuthen. ... — H. <21) mit einem geristen* Zeugk; W.u. G. m. e. gereissigen z. — H. (2'i> für Luideckh *; W. u. G. Lindeck. — H. (32> da macht Er einEydt* vndt Anstandt; W. u. G. d. m. E. e. Frid v. A. — H. (36) vndt verdruncken* Ihr viel; W. v. ertrunckhen; G. erdranken. — H. >707' r> Bethau; W. u. G. Pethau. — H. '-17' u. G. viel vnchristlichen schaden; W. vm-gestenlichen ... — H. (24) bey einer Macht* genandt Ratschin; W. u. G. b. einem margt g. R. — H. (27> u. W. wolt einen vermessen Streyt haben gethan; G. w. e. streyt h. g. (24. Cap.) Wie aber die von CHI solcher schaden Ihn von den Ungern beschehen ungerochen nit icolten lassen undt, thetten hinwieder ein Zuyk. (H. S. 708 -9 ; W. f. 21b—22a; G. f. 41b bis 42b; C. 83.) II. <70s- 12> u. W. undt besambleten sich aber, aber Graff Virich von Cili; G. u. b. s. aber graff ... — H. <13> Marko* von Talowetz; W. u. G. Matko v. T. — H. <14) der vor auch in den* khonigreichen* berurt ist; W. d. v. a. i. der Cro-nickhen . . .; G. der vor auch hierin bemelt ist. — II. -19' Pistumb von Agran*; W. u. G. Agram. — H. Wieder den vorbenandten Marco von Talawecz; W. u. G. Ueber den v. Matko von Talowecz. — II. <2(i> Gumbletschen*, Gartischen*, 1 Kriegszeug', Kriegsliaufe. 2 Irgend welcher. . 3 Auf Fütterung, Fouragirung. 4 Ein Palissadenwerk. Chrastowez . . . Peckerrn *; W. u. Cr. Gumletsch, Gartitsch, Chrastobez . . . PokertzJ — H. <29) des Maickha* Brüder; W. u. Gr. des Matko B. — H. <31> auch* einerPuehssen; W. u. G. aus e. P. — H. (3';> Wedwidt; W. u. G. Wedwid. — H. (709- 12> Scyllenburg*; W. u. G. Sinylenburg. Ii. nümmer geweitig; W. u. G. nymmermehr geweitig. (25. Cap.) Von Einem grossen Zug der beschach vonn den Christen auf die Turclchen vndt wie die Christen vndterlagenn. (H. S. 709—710; W. f. 22; G. f. 43—44a- C. 85—86.) H. u. W. undt darnach vber ein Jahr todt*, aber der Hunadt Janus einen grossen zug in die Türckey; G. u. d. v. e. J. tedt d. H. J.2 . . . — H. (20> den * zog der Türckiseh Kayser endtgegen; W. u. G. dem ... — H. bies in die finster Nacht; W. u. G. vncz . . . — H. (-32) endloff* tausendt; W. u. G. aylff t. — H. <33> Woydafy * Emrich; W. u. G. i'Poi/dafy E. — H. <710< l> von Böhm *; W. u. G. Beckum, — H. l6) Omorete *; W. u. G. Omoreth.3 (26. Cap.) Wie in Oestreich Eine grosse verbundnus beschach wieder Khayser Friederich undt vonn des Jungen Kliönigk Lassla -wegen. — (H. S. 710—712; W. f. 22b—23; G. f. 44 bis 45; C. 87 -88.) II. (7U' '' mit einen Zaum* undt Graben; W. u. G. m. e. Zau/i u. G. —H.(13) erfordert*, Junn* denn als Ihren rechten Erbeherrn; W. u. G. erforderte In den als Iren rechten Erbherren. — II.'15) des wiedersagt* sich der Kayser; G. wider-saczt ... H. (23> der zu seinen beschiedenen Jahren kham als Eilff Jahr. . .; W. u. G. der s. s. beschadnen J. k. als Eilff oder zwelff Jar . . — H. <28) darzu so wehr Er ein gekhrönter Khoenigk undt Gesalbt; W. u. G. d. z. were Er ein gekhrönter undt gesalbter Khönig (Kinig). — H.13^ in Zerrüttung und verdorb *; W. u. G. in Zeri-thomb und verderben. — H. <712' r'> die* grossen Bundt; W. u. G. ain g. B. — H.(8) u. W. undt wie derselbige Brieff von wordt zu wordt gelaut hat, das will Ich auch hernach am ende der Chronig-ken, do Ich die anderen Privilegia schreiben wurde, eigendtlich setzen undt schreiben, undt das ist alles beschehen in dem 1 Pökröcz heisst es bei Ivanich. 2 Dadurch wird der sonst sinnlose Satz verständlich: Graf Friedrich begibt sich nach Kom des Ablasses willen (1447), darnach über ein Jahr (1448) that oder unternahm Hunyady einen grossen Türkenzug. 3 Amurath, Murad. LI. (Jahre); G. vndt wie derselb pundt gemacht ward wirt man hernach mit seiner Inhald vernemen etc. (27. Cap.) Wie sich die Landtschafft in Oesterreich aufmachten vndt die andern Bundtherrn vmblegten Khayser Friederich in der Nevstadt. (H. S. 712—713; W. f. 24; G. /. 46—47b; C. 89 93.) H.(20) undt bracht seinen Vettern Khunigk Lassla mit Ihm da *; W. u. G. . . . dar. — H.(27) Virich von Einznigen *; W. Einzingen* ; G. Eyczing. — H. <7IS|2) manchen erschrecklichen hellen Schuss; W. u. G. Hollenschuss. — H.(4) erbiewete*; W. u. G. erbidemte. H.<4) weniglc* Ritterschaft; W. u. G. menig(k) Ritterschaft. — H.(12) als einem gesigten* Freundt; W. u. G. . . . gesipten Freundt. — II.(13) des vorbenandten Khönig Lassla Khonig Lassla wardt von dem von Cilli . . . empfangen; W. u. G. des vorbenanten Khunig (Kinig) Lasla was Im nachender, Sip mit dem von Cilj. Nachdem vnd sein muetter was aus der Schwester vnd Graue Virich aus dem bruder Kinig Lasla ward von dem von Cilj . . . empfangen. — H. <18) die Pauyr*; W. u. G. Panyr. — H.<2°) der Marggraff* Mayherrn*; W. u. G. d. M. Mairliern (d. i. Mähren). -H. <231 undt zogk für ein Geschloss genandt Rabensperg undt gewan das auch; W. u. G. u. z. f. e. G. g. R. ein meil von Cilj gelegen vnd gewan das auch und auch dabey ain Geslos genant Lemberg vnd gewan das auch . . . (28. Cap.) Wie Graff Ulrich vonn Cili zu Wienn in der Stadt erschlagen solte sein worden, vndt kaum endtran. (H. 713 bis 715; W. f. 25; G. f. 47b-48b; C. 93—97.) (7u, 4) gs igt mindert* grosser Streidt undt Neidt; W. u. G. Es ist nindert1 grosser Neidt ... — H. l8' vndt Ihres Raths darbey luzer* gepflegen wardt; W. u. G. v. I. R. d. lüzel g. w. — H. <13> ein bescheidener cluger man; W. u. G. ein bescheider c. m. — H.<18> mit einem* seiner* Diener Ritter vndt Knecht; W. u. G. mit Im sein Diener, Ritter vnd Knecht. — H. <28> da getorfft; W. u. G. getarst, getörst. — H. <25) undt worden die_ Thor zu Wien in der Stadt all wohl besetzet vndt bestet *; W. u. G. bestelt. — H. <71ä-Bertscholss-dorff*; W. Berthohdorff;2 G. Werthelsdorf. 1 Nirgend. 2 Perehtoldsdorf bei Wien. (29. Cap.) Wie vnd in welchen .Jahr die Edl mechtig Stadt Constantinopel in Griechen- Landt von dem Turcken gewohnnen wardt vndt ivass (W. für) gross Bludtvergiessen da beschehen. (H. S. 715-716; W. f. 25b—26a [fehlt in G./) H. (") undt die gearbeittet * ; W. gearbeit. — H. <19> vndt doch der kriechischen* khayser; W. vndt doch der kriechisch khayser. — H.<23) die haben Ihn khaum* hulff vndt beystandt gethan; W. die all habendt Im kein h. v. b. g. (30. Cap.) Von Graff Friederich vonn Cili und von einer Niederlegung die dem von Cili an Ihrem Volck beschacli. (H. S. 716-717; W. f. 26; G. f. 48b- 49b; C. 97.) H.«an S. Margarethen * Abendt; W. u. G. an S. Margarethentag am Äbendt. — H.<12) Sonegg*; W. u. G. Sanegg.— H. <16> f'andt Er noch* seinen* Vettern*; W. u. G. fand Er nach seinem Vatter. — H. i2l> viel grosser Beum; W. Baum; G. Pam. — H. (22> viel Tsechter* von den Heussern; W. u. G. v Dcecher v. d. H. — H.l3;i) gen Chrobaten Tomaschen von Karkhau; W. u. G. gen Chrobaten vber T. v. K. — H. <717- » ist Jann Wittobetz mit* bey gewesen; W. u. G. . . . nicht bey gewesen. (31. Cap.) Von Einem Sti 'eit den die Christen mit den Turcken gehabt haben, vndt wie Christen denselben behaubt haben. (H. S. 717-719; W. f. 27- 28a [fehlt in G.]) H. (IS) Constandtinopel . . . zerstört . . . gewonnen *; W . . . zustert . . . genomen. — II. <-22> und theilt den mildigkhen* aus; W. u. t. d. mildiglich aus. — H. <718-16> vndt ehe die gen khrieschisch Weissenburgk kahmen Ihm die Mielir; W. vnnd ee die gen khriechisch Weissenburg khomen, da khamen Im die Mär. — H. <719. 4> als ichs in einer lantt * gefunden hab in einem Closter; W. . . . in einer laad 1 ... — H. (10) in des von Waleckh* Herrschaften; W. i. d. v. Wlackh2 . . . (32. Cap.) Wie Graff Ulrich von Cili mit dem Jungen Khunig Lassla auff die Türckhen zoch undt ivie Er zu Ungern ermordt wardt. (H. S. 719 -725; W. f. 28—31b; G. 49b—51b; C. 102—112.) H. <17> u. W. als vor beschriebn stedt (fehlt b. G.) — H. (s:yi u. W----Graff Virich von Cili der nun nach dem vndt 1 In einer Archivs- oder Urkundenlade. 2 Vlad Drakul, Wojwode der Wallachei, gemeint. Ihm die Hoffweise zu Wien solt beschehen; Gr. Graff Virich von Cili dem die Hoffweise ... — H. (25) u. W. wieder hin* zu kommen; G. wieder zin 1 zu komen. — II. (720' 17> geschach an einem Sanct Martini Tag; W. u. G. an einem Suntag vor sand Mertenstag.—II. <18> Ruitarks*; W. u. G. Fuitackh.2 — II. (36—T21, i) (];lrl so Er dorn khonigk (vndt Ihm) geschwuhre vndt sich zu einem Vatter aufnehme; W. u. G. . . . vnd sich zum Graue Ulrich verbünde vnd zu einem Vatter aufnehme. — H. (5) u. W. ,undt das seindt die wahren Vrsachen, darumb Hunadt Lassla Graff Ulrichen von Cili zu todt erschlagen vndt ermordt hatt, damit las ich diese Redt dismahl aussen vndt kom hinwieder auf Khonig Lasslen'. Während nun im Texte bei H. hieran die Worte : ,mit seinem Hör vber die Thonau gen Griechisch Weissenburg werz' . . . sich unmittelbar schlies-sen, ergänzt W. die sinnstörende Lücke mit den Worten: und auf die erstere Meinung darnach so schifft der Edl khunig Las-laiv . . .; in G. fehlt der Passus : ,undt das seindt die wahren Vrsachen'. . . und es findet sich blos die Stelle: Darnach so schifft der Edl Kinig Lasla . . . H. (16) ein Mithel* volges; W. u. G. ein michel volk. — H. <32) das in dem Geschloss verschlossen * was; W. u. G. Verstössen was. —■ H. (722' u. W. dass der khonigk auch schier hinein kommen, Khonigk Lasla vndt Graff Virich vonn Cili . . .; G. das der kinig auch schier hinein käme. Darnach kam Kinig Lasla vndt Graue Virich von Cilj . . .; H. wieder die Turcken zu zieken; W. u. G. ziehen. — H. (28) u. W. es guldt sein Leben; G. es guldt seins leben sich erhalten. — H. <31> von meinem Herrn den khonigk kam* Ich nicht; W. . . . kom; G. . . . kumb . . . — H. (723'17> aber Ihres Guts wolte Er noch bedurffte die* nieth*; W. . . . noch bedarffte sis nicht; 1 Zu ihm — nämlich zum Könige. Weist auf die Wiedererhebung des früher gestürzten Cilliers hin. 2 Futak. Die öst. Chronik v. Ung. b. Senkenberg Selecta iuris et hist. V. und besonders abgedruckt von Rauch als hist. austr. anon. 6. Cap. schreibt Funttarckh. Dass die Cillicr Chronik von dem Uebereinkommen zwischen dem jungen Hunyady und dem Cillier gut unterrichtet, beweisen die diplomatischen Belege, wonach in der That der Corvine und Graf Ulrich die Titel Sohn und Vater tauschten. Vgl. Kaprinay Hung. dipl. temp. Corv. Matthite 1767 I. 100, Teleki Hunyadiak kora II. 456. 463. Gr. . . . noch bedurffte es nicht. — H.(1S) u. W. Do zuckt Er der Vngetreu; G. do zuckt der ungetreu Hund. 1 — H. <20> es solt vmb Ihn ergehen (W. ergann); G. es solt um das leben ergan. — H. <22' undt schlug Ihm das Gehulz ab dem Messer ab (W. an dem masser ab) vndt einen guldnen King, den Er an Daumen trug, von einander; G. undt schlug Ihm das Gehulz an der wer ab vndt einen gülden Ring an dem Daumen von einander. — H. (;!fi) das wardt verschickt bies * auf den Fünften Tag; W. u. G. ... uncz auf den ... —- H. <724' u. W. in seinem Zimmer undt Gemach gewesen was; G. i. s. Z. u. G. was. Der Passus b. II.*9) und W. von: ,darzu der Edl Khönigk Lassla luzel ichz was gesprach' . . . bis . . . ,der als auf Vier-zicgk Thausendt gewesen sein vndt wurden Innen.' findet sich in G. ganz abweichend stilisirt: ,darzu der Edl Kinig Lasla hart erschrakh dorfft sich aber keine Straff oder Räch darumb zu thun merkhen lassen, dan er besorget die Vngern die daz Schlos vnd all beseczung daselbst Innen heften ,mit Ime desgleichen zu ergen.' Yedocli er gietlich zu dem Vngetreun sprach die geschieht were Ime treulichn laid vnd hette er ainen vnwilen zwischen In gewist so het er den wellen aufheben das solches nicht ergangen were. Weil es aber beschechen ist, wil mir daran wenig gelegen sein. Vnd doch hamlich In seinem mut gedacht daz vngerochen nicht zu lassen als er auch daz gethan hat. Vnd indem kham auss dem Geslos daz gesclirej In daz Hör so daruor lag wie der von Cili erschlagen wäre . . .' — H. (26> u. W. dess man darunter förchte als begerten die des Todten Leichnam; G. darunder man forchte Ime mit dergestalt von dem Vngethreun bewisen sol werden; also begerten die des Todten Leichnam. — II. (3G> u. W. dieselben Creutzer wurden an der Heimbfardt Ihr viell vonn den Vngern ermordt, niedergelegt vndt niedergeworffen vndt beraubt; Vndt dies Mordt ist beschehen nach Christi Geburdt MIIII.CLVI. Jahr am Erichtag an Set Martini Abendts (W. an Sand Mertens Abend); G. Vnd die Creuzer wurden an der Hamfort (d. i. Heimfahrt) Ir vil von den Hungern ermordt vnd beraubt. Das beschach an Sand. Mertens Abend. 1 D. i. Hunyadi. (33. Cap.) Wie Gr äff Vlricli bestadt war dt undt was sein Rath, Burggraffen undt Diener nach seinem Todt einig wurden. (G. Wie Graue Virich bestat wurd zu begrebnus Im closter der Graffschafft Cili mit aller wirdikeitn vnd groser clag.) (H. S. 725 bis 726; W. f. 31b—32a; G. 55b—56b; C. 112 -114.) H.W u. W. Da nun das alles ergangen was, da wardt der (W. todt) Leichnamb in ein Truhen gelegt vndt reunigklich (W. Rankhlich) verschlagen ... Gr. Da nun das alles ergangen was wardt der Edl vnd fürstlich Graue Virichs Todter Leichnamb verschlagen . . . H.(17) da wurden viell fürstlicher Leidt; W. u. G. v. f. Berat. — H.'17) u. W. vndt viel sendlicher Clag geschehen*; G. . . . gesechen. — IL (20) ein köstlichs Grab . . . ausgesetz; W. u. G. aufgesetzt. * — H. '22) Stöck-Kherzen; W. u. G. Stek(h)ertzen. — H. (24> 17 Arme Menschen; W. XII.; G. zwelf arme Menschen. — H. (35> vergoltener Helmb; W. u. G. vergoldner helben. — H. (726<2) vndt zu dem Altar getragen vndt mit schwartzen Tuch koestlieli bedeckt; W. u. G. vnd zu dem Altar getragen vnd geopfert Vnd nach disem wurden zioelff Ross kostlich getziert vnd mit schwartzen tucli kostlich (G. zierlich) bedegt.1 — H. (g) und W. da hub einer ein sonderlich Geschrey ob diesem geharnischten Mann vndt schrey laut. Cilli, undt nimmermehr Cilli und schrey das dreymahl; G. da hub ainer ain Sendlich Geschrej ob disem gehernaschten Man mit aufgethanen Höllen mund vnd schrej laut Heind Graue Virich von Cilj vnnd nyemermer vnd ruffet daz dreimal. — Ii. (14) ein so söndlich Clag vndt vonn Weinen; G. ein so senndliche klag von Wainen. (34. Cap.) Hie wirdt gesagt was Graff Ulrichs vonn Cili Ritter, Pfleger vndt DienSr mit seiner Wittiben nach seinem Todt einig wurden, von der verlassenen Herrschafft wegen. (II. S. 726—728-, W. f. 32—33a; G. f. 57—59a; C. 121—124.) H. <21) u. W. Da nun solcher Abgang beschach; G. Nach solchem Abgang. — II. <27> Dann* der warn viel; W. u. G. Wann der warn vil. — H. (31> u. W. so vermeindten aber etlich recht naturlich Erben zu (den) verlassen HerrschafFten zu sein, 2 vndt solch anfodern, wer dieselben wehrn, die seindt hie vermerkt (W.« vermergt); G. So vermaynen aber Etlich 1 So erlangt der bei Hahn verstümmelte Satz Sinn. 3 So hat auch Megiser 1159. Recht naturlich Erben darzu zu sein Vnd solich anfodrer wil ich hernach benenen. — H. <727'2> darnach so forterde*; W. u. Gr. forderte. — H. (4) als ein besigter* Freundt; W. u. G. als ein gesibter Freundt. 1 — H. (I5> die Hertzogenn von Drisch*; W. u. G. die herczog von Detsch. - (W. und zweimal bei H. Drusch; W. u. G. Detsch.) — H. <728- 10) eines* gemeinen Rechts Tags verreigneten *; W. aines gemainen Rechtags Veranden ;3 G. ainen gemainen Rechtag verordnen. (35. Cap.) Wie sich die Sachen all vevkhörten (W. verwerten; G. verlierten) und wie die Bäth Khäyser Friedrichs gen Cili brachten vndt, Ihm die Geschloss undt Herrschafft vbergaben undt huldigten. (H. S. 728—729; W. f. 33b—34b; G. f. 59 bis 60a; C. 124—125.) H. <2fl> Ihren itzigen* Nutz; W. u. G. ihren aignenx nucz. — H. (26) vndt muste von Cili ranen *; W. u. G. . . . Barnen. 5 — H. <28) u. W. ein Mitle* Sum Gulden; G. ein michle sum gülden. — H. (34> u. W. das vnnotturfft* ist zu schreiben; G. das vnnot ist zu schreiben. — H. (35) Thoman Pfaffritscher *; W. u. G. Th. Pfaffeitscher. — H. <729-9» u. W. vndt der warn vielleicht zwen oder kam * der ein; G. vnd der warn vileicht zwen oder kaum der ain. — H. (13> on * dem Teutschen;7 W. u. G. an dem T. — H. <14> Fuchtnegk*; W. u. G. Furch-tenegk.8 — H. >i!>> als hernach clärlichen davon geschäch* wirdt; W. u. G. . . . gesagt wird. — H. (20> Geschloss May-hau*; W. u. G. Meichau.« — H. (2°) ein Buchara*; W. u. G. 1 Gesippter = Verwandter, Blutsfreund. (Megiser 1159: gesipter Freund.) 2 Detsch == Teschen, Margaretha, Herzogin von Teschen, Hermanns III Tochter. (S. d. Cap. w. u; Megiser a. a. O. Tesch.) 3 Das ,vereigneten' b. H. und ,Veranden' (offenbar verainten) der Wiener Handschrift bedeutet wohl sich vereinigen (über einen gemeinen Rechtstag). Die Fassung bei G. lautet einfacher und deutlicher. (W. u. findet sich bei H. (13) nit* Reht; in W. u. G. richtig mit.) 4 Jedenfalls richtiger. 5 Räumen, nämlich ihren Wohnort auf O. Cilli aufgeben. (Megiser 1160 hat: räumen.) 6 Megiser: mittlere a. a. O. 7 Megiser a. a. O. ,an den teutschen Grenzen'. 8 Forchtenegk (Megiser a. a. O. Furchtenegk). 9 Megiser: Meithau. Becham. 1 — H. <24) nicht von neun * bestatten; W. u. Gr. nicht vernewn vnd bestatten. 2 (36. Cap.) Wie khonigk Lasla gen Oven kham und mit Hidjf etlicher Landtherrn den Hunadt Lassla fiengen undt seinen Bruder vnd ivie Er den Vngetreuen daselbst khöpffen liess. (H. S. 729—731; W. f. 34; G. f. 60b—63a; C. 115—118.) H. (32) undt der nun ein gutter * tail; W. u. Gr. . . . gu(e)tteil. — H. <730- >> an Graff Ulrichen vonn Cili; W. u. G. an seinem Echam3 Graue Vlrichen von Cilj. Das, was IL(2) u. W. von der Stelle ,undt In der ungetreu Hunadt Lassla von dannen mit Ihm in andern Geschlössern undt Stetten als gefangener Weise vmbgefurt liett' — bis ,undt hernach eigentlicher gestald wirdt (W. gesagt wird)' . . . erzählen, findet sich in G. ganz abweichend und viel ausführlicher textirt:4 ,Vnd In der Vngetreu Hunad Lasla vnd von den Vngern zu Tliemeswar daselbig Sclilos auch zu besechen gefurt. Welches dieselb Zeit Frau Elisabeth des Huniads verlassen Witfrau vnd Graue Laslau, so den von Cilj erschlagen het, mutter Inhett. Als der Kinig nun dahin kam, gieng Im die Frau mit dem ainem Sun Graff Mathias, so hernach Kinig worden ist, In klag kleidern enndgegen vnd empfieng den kinig bat auch vmb gnad vnd Vergebung Irs Suns. Nun warn vil Vngrisch Herrn da, die all auf des Hunad Lasla vnd der Fraun parthej warn, durch der Ratth auch der kinig gen Tliemeswar khomen was. die hueben all an den kinig zu bitten vnd des von Cilj Handlung zu schelten. Der Kinig als ein Junger Herr, kvnd wol merken, wo er Ir bitt abschlachen wurde, daz er deshalben Jn geferlikeit seins lebens sten must. so torfft Jm auch kain Teutscher so vmb In warn anders rathen noch reden, dan das den Vngern gefeiig was darauf der Huniad Lasla für den Kinig gelassen ward, der fuel dem Kinig zu fuessen vnd begert gnad vmb sein mushandlung darauf Im der Kinig verzige schuff die Klag kleider hinweg zu thun vnd name si baid Graue Lasla vnd Graff Mathiam nit allain als sein dienner, sonder auch als sein bruder zu Jm, das auch dem kinig wolt Er änderst ausz dem 1 Böhme, offenbar in Kriegsdiensten der Cillier. (Megiser a. a. O. Böhem.) 2 Erneuern oder transsumiren und bestätigen. 3 Oheim von mütterlicher Seite. 4 Ueber die Quelle, d^r diese Stelle entstammt, s. den letzten Abschnitt. Schloss Themeswar mit lieb (sie) komen, zuthun das neckst vnnd best was. Vnd daselbst must der fromb Jung Kinig vber seinen willen tanezen. Darnach vber ain kureze Zeit kam Kinig Lasla gen Ouen Jn sein kinigliche Burkh vnnd Stat vnd was frölich. Jn solchem hielt Im der Grosgraue so ainer von Gara was auch dem Banfy vnd andern Hungerischen herrn den die Handlungen so zu Kriechisch Weisenburg mit dem todschlag des Grauen von Cilj beschechen was, groslicheii misfiel dem Kinig mit der straff darin zu liandlen für und für an Sagten auch zum Kinig: du bist kinig aber Grauen laslau den Vngetreun folgt das gantz Vngerlaiid nach, dan er ist stolcz vbermutig vnd torst sich der menig seins anhangs vom Adel vnd dem böfel (Pöbel), dan nachdem er ain solche bese that deinem gesibten Freund dorfft In deinem ansechen thun, wer wil daran zweifeln er werd sich vndersten, dir auch solches zu bebeisen (beweisen), dan die begird der Herschung vnd die volbrachten vbel, scheicht kein grewlikheit zu uol-bringen. So wird dir auch, dieweil der lebt, Jn Vngern zu Regiern gancz schwer sein. Mit der vnd anderen furhaltungen der. Vngerisclien Rath bebegeten (bewegten) sie den Kinig das er dem Rath von tag zu tag tlict nachdenckhen , wiewol er sich des nicht merken lies. Einsmal der Kinig Jn Vngern daselbst seine Lanndherrn sich erfordert Vnd darunder kam der Vngetreu mordrer Huniad lasla vnd sein bruder Mathias an den kinighlichen Hoff zu Ouen Vnd der Kinig fug vnd stat het, da ward der Vngetreu vonn Grosgrauen angeklagt vnd am Montag nach Oculj In obberurten Jar (1457) fengklich an-genomen vnd mitsambt seinen bruder Mathia so noch ain Knab was Jn ainem Zimer In der Burkh verward, welchem Jungisten bruder Hunad Mathias dem etwan Graue Virichs von Cilj Tochter elichen zu geben vnd versprochen was darnach am dritten tag seiner gefenknus ward der Vngetreu Huniad Lasla gegen dem Abend dem Statrichter (von) Ouen vberantwort, ward für Recht gefurt' . . . H.(2,i) die Passer; W. u. G. die Posser. 1 — H. daz Reich vndt Arm gefallen moechten; W. u. G. . . . gesechen moech-ten. — IL (:!3) u. W. Darnach ward der Vngetreue auf freyen Platz gefurt, Die Passer warn daselbst bestelt vnnd mit den 1 Henkersknechte oder Schergen, richtiger die Letzteren. Archiv. Bd. L. I. Hallte. was verlassen; G. Darnach ward der Vngetreu mit den be- stelten Passer angegriffen vnd mit den was bestelt1 . . _ H. u. W. die Passerer*; G. die Posser. — H. <731'8) u. W. Aber seinen Bruder Hunadt Mathias den lies Er bey dem Leben undt legt Ihn gefangen zu Oven in die Khönigkliche Burgk; G. Vnd kurczlich darnach ain grosse auffrur der Sachen halben Jm Vngerischen Reich erwuchs, ward sich der Kinig fürchten, zoch mit den seinen herauf gen Wien, Als hernach gesagt wird.2 (37. Cap.) Wie Jann Wittobecz vonn Cili reit und besambt sich heimblich mit Volgk undt wolt Khayser Friederichen gefangen haben. (H. S. 731—733; W. f. 35-37; G. f. 63—66; C. 126 bis 129.) H. <17) di zwen Hunadi; G. di zwen Hunadi gebrüder. — H. <18) vernahmben * hatten *; W. u. G. vernomen hetten. — H<2°) undt gingen als die Nassen* trafen*; W. u. G. als In die Nasen (trügen) triefen.3 — H. <732'7) vnd ob Sy darumb angelangten; W. u. G. vnd ob Sy darüber Jemand wolt be-schwem oder dringen. Wan sie (aber) darumben an{ge)langten.x IT.<9) Beystandt vndt Beschirmung thun. Wann Er auch zu dem gutt gerechtigkeit hette, desgleichen . . . W. u. G. . . . thun, wan . . . hette.5 — Desgleichen . . . H. <19> undt darumb wardt vorauss Jann Wittobecz betreubt*; W. u. G. betriebt. — H. <2S> vndt Er sass auf undt ritt. . .; G. vndt sass auf vnd ritt. . . •— H. <34> nachdem Er sich Ihm zu dienen erbotten; W. u. G. nach solchen vnd Er sich Ihm zu dienen erbotten ... — H. (733' 11 undt als Er sich gen Ober-Cili gemacht hett; fehlt in W. u. G. - 1 Gibt einen klareren Sinn = mit denen war abgemacht. 2 Diese Abweichung muss wieder auf Rechnung der von G. benützten späteren Quelle gesetzt werden. 3 Als ob ihnen die Nasen tröffen = eingeschüchtert, verstört, 4 Megiser 1161 auch: anlangten. 5 H. hat durch falsche Interpunction den Satz undeutlich gemacht. W. u. G. interpunctiren richtig. Sie seien also entschlossen, die Herrschaften und Schlösser zu behaupten und Niemandem zu übergeben bis zum rechtlichen Austrage, wem sie rechtlich zugehören, und sollte sie auch Jemand diesfalls mit Beschwerden angehen oder drängen. Wann sich aber darum solche ansetzen würden, so. wollten sie ihn nicht zulassen und ihm Hilfe und Beistand gewähren , wenn er auch auf das Gut einen Rechtsanspruch hätte. (Mit ,Desgleichen' beginnt ein neues Satzgefüge.) M.(5) u. W. in der Burgk finden; Gr. i. d. B. ergreiffen. — H. (8> u. W. des niemand mit der Zahl wohl sagen mag; Gr. des niemand wohl sagen mag. — H.<">... Gerben*... ander Khueffen*; W. u. Gr. . . . Greben ... an der Crapin (Klireppen).— H.<17) vndt da luedt der Jann vndt diesem* Ihr Pfert; W. n. G. v. d. 1. d. J. vndt die sein Ihr Pfert ... — H.(2,) wardt weniger * Schuss . . . gethann; W. u G. wardt meniger Schuss 1 . . . gethan. (38. Cap.) Wie Khayser Friederich für Radtmannsdorff nndt für Sternbergk sich schuff zu schlagen vndt wie Jann Wit-tobecz gen Crain zog vnd tliett da grossen Schaden. (H. 734—737 ; W. 37; G. 66a—69a; C. 129-133.) H.<7) bies* auf S. Vrbans-Tag; W. u. Gr. vncz . . . — H. Sonnegk *; W. u. Gr. Sanneckh. — H. <13> vndt die Gutter*; W. u. Gr. Gietter.2 — H. <2I) undt jeden Mann; W. u. G. vndt vmb ieden man. — H.<2ä> das auch der ein* was; W. u. G. das auch der ains was. — H.(30) zu Villa*; W. u. G. zu Vilach. — H. <31> alss bies (W. uncz) lang dass Sternberg gewonnen; G. vncz dass man (Sternberg) gewan. — H. <735' >) undt prachen* auf wann* Sy mochten; W. u. G. und brachten auf wen sie mochten. •— H. ,3> zu erschuttung *; W. beschitung; G. beschiczung. — II.<9) Treyanberg*; W. u. G. Troyanberg. — II.'11) als von Siegreiff*; W. u. G. alls vom Stegreiff.3 — II. (16> gehn * Radtmansdorff; W. u. G. gen Rad-mansd(t)orff ivercz. — H.des* hett Khayser Friederich einem eingegeben (W. angeben); G. dem het Kaiser Friderich ainem aingeben. — H. <19> u. W. das Jahnn (W. Jan) Wittobecz der zug*; G. dasz Jan Witobecz am mg was. — H.*22> u. W. vndt da aber dass Jann Wittobecz sähe dass Radtmannssdorff brinnen wordt (W. ward) eilt er hinzu; G. Vnd do aber das Jann Witobecz sach, do eilt er hinzu. — H. <33> Glagowiz; W. u. G. Glogowitz. — H. <73C> 3> undt hetten Sy einen gutten Mann zwischen Ihm gehabt, der der Furer oder Weiser gewesen wäre, mit dem Volgk Jann Wittobecz an Zweiffei ohn gross Verletzung undt mercklich schaden oder vielleicht nimer daselbst hindurch kommen; W. u. G. vnd hetten sie ainen 1 Megiser 1162: ,mancher Schuss'. 2 Güter. 3 Auch bei Megiser 1163. guten Man zwischen Inen gehabt der furer oder Weiser gewesen wäre vnd sie hefte künden Regiren Jann Witobecz were mit dein Volkh an Zweifel an gross verleczung vnd mergklich schaden oder vileicht nimer daselbs hindurch komen. — H.(,0) viel gelegt undt geschoss*; W. u. G. . . . geschossen. — II.'14' nu hotten * die . . . im Landt in Crain viel Angriff . . . W. 11. G. nu thetten die . . . — H.,27) u. W. vndt da man das also zum andern mahl gewonnen; fehlt in G. •— H. (3°) u. W. vndt also wardt Radtmanssporff (W. RadmansdorfF) von Khayser Friederich zu zwayen mahl gewunnen Item . . . fehlt in G. — H. <32) undt als manns* Radtmansdorff gewan; W. u. G. und als man . . . H. (737^ 7) undt dieselben Buchsen warnn der Stadt leibeigen*, W. u. G. . . . der Stadt Laibach. (39. Cap.) Hie wirdt gesagt wie Khilnig Lasla vonn Ouen gehn Wien kham undt vonn Wien gehn Prag zog, vndt walte da seines Gemahels des Köning (W. n. G. Kunig) vonn Franckreich Tochter warten vnndt wie Im vergeben wardt. (H. S. 737— 738; W. f. 38; G. f. 69b-71b-, C. 134—5.) II. d6) seines Edams* ; W. u. G. Echanui. 1 — H.<30) Jur-schickhs * von Pedubradt *; W. u. G. Jurschickh 2 von Podubrad. — H. (7S8> 2) vnn * dass Ihr herr vnndt Kliönig zu seinen Vogtporen* Jahren khomen; W. u. G. uncz . . . vogtb(p)am ... — H.(6) ... Er were noch zu seinen Vogtbaren (W. Jaren) nicht khomen, Aber so er were zu seinen Vogtbaren Jaren khomen vnnd 16 oder 17 Jahre alt wurde, . . G. er were noch zu seinen Jarn nicht komen, Aber so er sechzehen oder Sibenzehen .Tai' alt wurde ... — II.(,r,) dass der benaiult Kliönig Lasla zu Gasten geladen wart; W. u. G. . . . zu gesten von geladen ward.3 — Der Schluss des Capitels in G. ganz abweichend und viel ausführlicher von den Worten an: das er von dem Tisch auf sein must . . . H.(24> Sanct Elementen* Tag; W. Sandt Clemenden tag) Der Schluss des Capitels lautet in G. folgender-massen: ,Als nu derKinig da zu Prag vil Freiden vnd Ritter-spil daselbst liield, ward er In solcher Gostrej am Montag vor sand Clemens tag krankh vnd ist dornach am Mitwochen gestorben Also das er In 36 stunden Gesund, Krankh vnd Todt gewesen, Vnd am Freitag darnach an sand Catharinatag. 1 Echam — Oheim (von mütterlicher Seite). 2 Germanisirte Form des böhmischen Jirik; Podubrad = Podebrad. s Unklar, bei Hahn deutlich. Ist er auf Sand Wenezelsberg In dein Thumb mit ainer Costlicheu Procession getragen vnd daselbs zu Kaiser Carl vnd Kiiiig Wentzl gelegt woi'den Im Iar nach der Geburd Cristi Miiii' LVij. 1 Das Weitere (fol. 71a/b) von ,Item ist zu wissen' bezieht sich auf die Gefangenschaft Mathias Hunyadi's und seine baldige Wahl (s. den Abdruck b. Cäsar ann. Styrise III. Bd. S. 135 No. 107). Daran schliesst die Handschrift G. ein Capitel mit der Ueberschrift: ,Von der erledigung Kinig Mathie des Hunads Lasla Bruder' — worin von der Ankunft Matthias' Hunyadi in Prag, der Kunde Podiebrads von des Ersteren Wahl zum Ungarnkönige, den Heiratsverhandlungen Beider, der Strass-nitzer Auslieferung des Corvinen an die Ungarn, seinem freudigen Empfange in Ofen und der Huldigung als Könige — die Rede ist (s. den Abdruck b. Cäsar a. a. 0. No. 108). — Dies Capitel fehlt b. H. u. W. (40. Cap.) Wie nach Khönnig Lasla Abgang die Gravin von Zili mit Khayser Friderico thcetingten (W. u. G. thcedingte) unndt gab ime die Schloss (W. u. G. Geschloss) edle vber am Teitschen (W. am Teutschen; fehlt in G.). (IL 738—739; W 38-9; G. 72b—73a; C. 136-137.) H.<32> thättigte; W. u. G. tedingte. — H. <739- 7> trat sy In*; W. u. G. . . . Im. — II. <15) etlichen warth, etlichen so vill, iner oder minder. (In W. sind diese Worte von späterer Hand durchstrichen und fehlen ganz in G.) — H. (19) u. W. het nicht mehr an den Teitschen als dass benant, Gurckfeldt; G. het nicht mer als das benand Gurkfeld. — H. <20) zway-taussent Pfund gilt*; W. u. G. . . . gult. — H. <2!> u. W. als Ir vor gebeert (W. gehört) habt; fehlt in G. -— H.(21> aber an denn* Ungerischen; W. u. G. . . . dem Vngrischen. — H. Thürlein*; W. Tlmrnlein; G. Turnlein. —H. Kamnisch*; W. Kchamnyckh; G. Kamnikh. — H. Weduedt*; W. u. G. Medioed. — H. (23> Sanabor *.. . Sonnabor; W. u. G. Samabar.2 ■— H. <34) Andree Paumkuecher * ; W. Baumkhurcher ; G. Baum- 1 Diese Erweiterung ist der Chronik des Ilaugen von Freyenstein entnommen, wie der vorhergehende Abschnitt erörtert. 2 Megiser S. 1165: Warasin-Thurlein, 2 Kamnik, St. Jergen, Meduedt, Khamenitz, Samobar. kiircJier 1 — H.(27) vonn Agramb liet sy Jann Wittobez ver-drungen; W. von Agram hett sy Jann Witobecz vordrangen; H. (hat den Zusatz: wirdt gesagt); fehlt in G.1 (41. Cap.) Wie nach (W. u. G. Kunig) Lasla Todt seinne Landt anfielen vnndt wer Khönig zu Hungern vnnd Beheimb wart, vnd was grosser zwitracht vmb das Ungerischen Khönig-reich entstünde (W. u. G. statt,entstünde': was). (H. S. 739—742; W. f. 39- 40a-, G. f. 80—821 [indem diese Handschrift dies Capitel denen bei Hahn, S. 739—748, abgedruckten nachstellt]; C. 156—158.) H. (7'10'3) Aber das Khönigreich zue Behehaimb *; W. u. G. Becharn. — H. W der vngetreue Huss; W. u. G. der vn-getrevv vnnd vngeneme Huss. — H. <6> dem müessen* die Herrn; W. u. G. dem muesten ... — H. da wil ich ein weinig (W. u. G. wenig) von sagen. — H. mit gifft endt Todt* het . . .; W. . . . vertodt hett; G. ertodt hat.3 — H. <"> Jurschickh von Padubradt (W. Podubradt); G. Johan oder Jur-schikh von Podubrad. — H. f:i3> vndt da der Huss Jurschickh vonn Padubradt; W. . . . vngeneme Huss ...; G. vnd do er zu kinig ward. — H.(36) u. W. dass man den Hunadi Matiasch der noch zu Offen Inn der Purckh gefangen lag, sydern Inn konig Lassla mit sambt Brueder Hunadt Lasla gefangen, vndt zu Ofen Inn der Burckh gefangen gelegt het,4 Allss vor Inn diesser Cronikhen bemelt ist, ledig solt lassen, anders er wolte darzue thuen, nach allen seinen Vermögen, vndt wolt Inn ledig machen; in G. heisst es blos: ,dass man den Hunadj Mathias zu ainem kinig krönnen soll.' — H. (7AL 8) u. W. vndt also wardt Hunadt Matiasch seiner Fencknuss ledig gelassen, der war noch gar mechtig; G. hat statt dieses Passus einen anderen: ,Indem wart In Land Vngern allenthalben verkund Landherrn vnd Landleiten sich gen Ouen zu uerfügen.' — H. <14) u. W. alls vor gesagt ist; fehlt in G. — II. (17> mit einer sondern Cronn; W. u. G. mit einer besondern krön — H.1X1 u. W. als vor in dieser Cronikhen ---—_ ^ 1 Der bekannte Baumkircher, dessen Vorfahren, schon, wie aus urkundlichen Zeugnissen hervorgeht, Lehensträger der Cillier waren. 2 Megiser 1165: ,von Agram war sie durch Jann Witobitz verdrungen worden.' 3 Getödtet. 4 Dies ist allerdings unrichtig, da Ladislaus P. den Mathias Hunyady als Geisel mit sich fort aus Ungarn nahm und der Corvine damals als Staatsgefangener in Prag weilte. gesagt ist; fehlt in G. H. ,32> das so ein geringeden* Mann; W. u. G. ein geringer Man. — H. (742-6) In da mit der heilligen vngerischen Cron khronet; W. u. G. . . . kre(6)nen. — H. (15> nun* khonnig; W. u. G. new kunig. 1 Da die Hdschr. G. mit diesem Capitel die eigentliche Cillier Grafenchronik beschliesst, so linden sich auch hier die bei Hahn S. 746 abgedruckten Worte: ,Damit gib ich diesem Werck ein End' . . . folgendermassen variirt: ,Damit gib ich cliser Cronickhen der Grauen ain endt Vnd wil euch noch von kurczwe.il wegen des Kinigs Mathias geschieht, so er Im lannd Osterreich gethan, hernach volgund hierin ersechen vnd ver-nemen werdest.' (W. stimmt mit H. überein.) (42. Cap.) Hier wird gesagt, wie Janrt Witobez wieder zu Kaisser Friederichs liulden kamb vndt In Kaisser zu Grauen Im Seger gemacht het. (IL S. 742 746: W. f. 40b-^2a; G. f. 73a— 77a: C. 137—142.) H.(30) zu Ihren vnderwanu; W. zu Irem vnnterwan: G. zu vnder Wan.2 — H. u. W. alss vorgesaget ist; fehlt in G. — H.(14) die kaisser Friederico* thaills * waren; W. u. G. die kaiser Friderichs teil waren. — H.(17) undt mit unziechen *; W. u. G. und mit zuziechen. — H. <22) u. W. zu dienst zu reitten; G. zu dienst reitten. — H. ':!5) do riett* er vonn Im; W. u. G. do ritt ... — H. (36) die vnderhalb legen sindt; W. u. G. die vnderhalb Louenz (Lauenz)3. .. — H. C'44- •> Goltenstein; G. Goldenstein. — H. « u. W. vndt brach Goltenstain vndt Raiffenstain ab; G. vnd brach sambt Goldenstein ab.— H. kaiser Friderico * ; W. u.*G. k. Fri-deric/i. — H. (8> mit seiner Landtschafft; W. u. G. mit seinen Landtschaiften. — H. (8) ein Mennig* volck; W. u. G. ein micliel Volck. — H. <17> das er thaidigte *; W. u. G. . . . tai-dingte. — H. <16- 2e> Joan Wittobetz; W. u. G. Jan Witobecz. — H. (18> vndt tradt kaisser Friderico; W. u. G. vnd trat kaiser Friderichen. — H. <21> Lynnz*; W. u. G. Lienz. — H. <22> bei Henissels *; W. u. G. Heinfels.5 — II. <23> u. W. davon 1 Die beiden neuen (Wahl-) Könige. 2 Unter- oder Vice-Ban, da die Cillier selbst die Windfoche oder croatisch-slavonische Banschaft seit Hermann II. im Titel führten; die Chronik gibt selbst die Erklärung dieser Würde. 3 Lowenz = Luenz = Lienz. (Megiser 1166: Luenz.) 4 Auch so bei Megiser a. a. O. 5 Heinfels, Heimföls im Lurngau, der Stammsitz der Görzer. (Megiser 1170: Heimbfels.) Er sich schreib Pfaltz Grav In kärnden der an der Zahl Zehen oder zwelff waren; 1 G. der an der Zall zechen oder zwelff warn, dauon er sich schrib Pfalzgraue In Kernden. — H. <27> Liivenz *; W. Luenz; G-. Lyentz. — Ii. die krefften*; W. die Khrappin. 2 ■ G. die Crapen. ■—H. (745- dem* kaissersperg; W. u. G. den. Kaisersberg. — H. Paumkiercher; W. u. G. Bamkürcher. — H. (4) Andree vonn Kreen*; W. u. G. A. von Kreig. — H.nl) nechster Befreundt; W. u. G. . . . Freund. — H.(12) Mantfurt*; W. u. G. Mondfort. — H. u. W. von der vor in disser Croniken gesagt ist; G. von der vor gesagt ist. — H. ns) dierlein* . . . Khmiekh* . . . Messundt*, Rackaniz*; W. u. G. Turnlein* . . . Camnikh . . . Medwed, Rakonitz. — H.(23> Gschloss Gedekfeldt *; W. u. G. Gschloss Gurgkfeldt. - H. (24> Zwaitausendt Pfund gilt; W. u. G____gult. — H. (29> sie alle drei schiessn* zusammen; W. u. G. . . . schussen zusammen. — H.(33) zu dem Moer *; W. . . . mer. H. Damit geh ich diesem Werck ein End Gott unss sein Gnad und Barmherzigkeit sendt. W. Damit gib ich disem Werkh ein endt, Gott uns sein genadt vml Barmherczigkheit mitail vnndt senndt. (43. Cap.) Von der Herschafft zum Tschaickenthuern (W. Tschakanthurn; G. Tschakenthurn.) (H. S. 746; W. f. 42a/b; G. f. 77; C. 142.) H. <«>) Friederich Lambergeder*: W. u. G. Fr. hamberger. — H. 02) gelm Griegisch* weissenhurg; W. u. G. gen Kriechisch Weissenburg. — H. 07) in diesser Cronickhen; fehlt in W. u. G. — H.(22' in Behaimb; W. u. G. in Becham. (44. Cap.) Vonn den Herrschafften und Stätten, die die Grafen vonn Cilly gehabt haben. (G. heten.) (H. S. 746—7; W. f. 42a; G. f. 77b -18b-, C. 142—143.) H. (28-747) Sonneckh* . . . Hueckhenberg * . . . Sclieuen-stain* . . . Foorchtenegg *, Lernburg*, Rachhatsch*, Mondreiss*, herburg*, . . . Gratschedt* . . . Medling* . . . Seiifenberg* . . . Pellan* . . villich*, graitz* . . . fledniekh* . . . Stani*; W. u. G. Saneclc . . . Heckhenberg . . . Schönstein . . . Furthnekh, Lemberg, Rohatsch, Manbreiss, Herberg . . . Grätschen (zwischen 1 Ebenso bei Megiser a. a. O. 2 Krapiua (die Kreppen). Sibenegg und Sacbssenfeldt findet sich in W. u. G. Tüffer angeführt) . . . Metling . . . Seissenberg . . . Pellau . . . Pillichgraz . . . Stain. — II.««.1 U1> Vreissnikh* . . . Stain Im hoch thal * . . . Seldeuchofen Liechtestein Joanstein * . . . Sonna-bor*, . . . Kruft*, Jäpra* . . . Osterbeliz* . . . Khamnitz* . . . Coprenitz* . . . Thuerlein* . . . Vriglackh* . . . Wigau* . . . Rackaiutsch* . . . wautsch, wissutz*; — W. u, G. Briesnikh . . . Stain im Jauntal (W. Jabutal) . . . Seidenhofen, Liechtenstain, Jochenstein . . . Samabor . . . Krupp, Japra . . . Osterwelz (W. Osterczbelcz) , . . Camenitz . . . Copreinitz . . . Tliurnlein . . . Brilegk . . . Trigau . . . Bakonikh . . . Treutsch (W. Trautsch), Wistucz.1 (45. Cap.) Wie der Gr äff Herman den Herrn vonn Oesterreich vierzehen geschloss abtretten hat. (II. S. 747; W. f. 42b bis 43a; G. f. 78b -79a; C. 144—5.) H. <15> Graft' Ulrichs Einn*; W. u. G____En (Enn).2 H.<2°) Gackhasburg*; W. u. G. Bakespurg. — H.<22) Weitzelberg*, Görtschuch*; W. u. G. Weichselberg, Görtschach, -— H.<28) die ich mit* erkhenne; W. u. G. die ich nicht erkenne. (46. Cap.) Wie die vonn Zilli Ir selbst Inn Ihr Gewalt-samb etlich Geschloss abbrachen. (II. S. 747; II7, f. 43a; G f. 79a; C. 145.) H. (29> Scheinackh *; W. u. G. Scheineckh. — II. <37) u. G. Hermantinner * ordens; W. Hermaniter ordens. (47. Cap.) Wie die vonn Zilli viell Geschloss abbrochen haben die andern Herrn vndt Edler Leuth gewesen seinndt, (H. S. 748; W. f. 43b; G. f. 79b; C. 146.) II. <748' 7> an der Burgg*; W. Anderburg. — II. <7> Press-nig*; W. u. G. Presing. — H.<8> Pollau*; G. Pollan. — Zwischen ,den Thum zu weittenstain' und ,den Thum im Schalck-talb, b. II.findet sich in W. u. G. eingeschaltet: ,den Thum an der Pack'. —II. (11) bey der Kakhar*; W. u. G. bei der Kanker. 3 — H. <12) Weichseperg *; W. u. G. Weichselberg. — H. <13> und G. der etwas aines aber was; W. der etivas aines Abts was. Während bei II. u. i. d. Hdschr. W. unmittelbar sich an dieses Capitel der Anhang mit den Cillier Privilegien reiht, 1 Die richtiggestellten Ortsnamen bei Cäsar Ann. III. 142—153. 2 Ehn = Grossvater. 3 Kankerpass zwischen Kärnthen und Krain. linden sich in der Handschr. G. 8. Capitel, die österreichischen Vorfälle v. 1458—1490 (f. 80—91a) behandelnd, und weitere 11 Cap. ungarischer Geschichte (1382-—1439) dazwischenge-schoben, wie dies an anderer Stelle erörtert erscheint. Diese 11 Capitel umfassen f. 91b—114b. ,Dass sind die Privilegia, wie die vorm Cilli zu Graffen sindt (W. worden sindt; G. ■worden sein) und darnach aber zu Fürsten worden, undt wie dieselben Brieff gelauth haben, vndt das ist der Erst vonn Kaisser Carl1 (diese Schlussworte fehlen in G.). (H. S. 748- 752; W. f. 43b—45a; G. f. 114b—118b; C. 28-31.) H. <21) hörent lesendt *; W. u. G. hörent lesen. — II <27> Iedoch so seindt wir den Zilliger* genaigt; W. u. G. J. s. s. wir billicher2 genaigt. — II. <29) mit sonderlichen gnaden vndt Ehrngstl*;3 W. u. G. m. s. g. v, eren gunstlich . . . — H. (717'7) bedenckhem*; W. u. G. bedencken.4 — H. vnser lieben Mitrath fehlt in W. u. G.5 — H.<35>vndt für hassen*; W. u. G. und für basser.» - H. W Gobluckh *;7 W.u. G. desgl. — H. ('»■ 9> Gablitz; W. u. G. Grablitz.8 — H. <12> Sabioth* bey Veistewiz*; W. u. G. Sabiakh bei Veistricz.,J — H. 1752> geruhenlich besetzen* sollen; W. u. G. . . . besitzen sollen.111 — 14. (am Sehl.) in den Achzehenden; W. u. G. ist Jaren beigefügt. 11 Wie die Fürsten vonn Oesterreieh Ihren gunst undt willen darzu geben haben, dass kayser Carl sy zu Graffen gemacht hatt. (H. S. 752—753; W. f. 45; G. 118b—120a; C. 34.) H. a. Schi. ,am Sontag Sanct Mertens Tag . . .; W. u. G. am Sontag vor sand Mertens tag. 12 1 Vergleichen wir damit die Originalurkunde bei Fröhlich, Geneal. Sounek, s. 65—70 (beziehungsweise den Gnadenbrief vom lfi. April 1341). 2 Fröhlich : billich. 3 Fröhlich: mit snnderlichen gnaden und Ehren günstlichen. 4 Fröhlich desgleichen. 5 Bei Fröhlich fehlt dies auch. 6 Bei Fröhlich ebenso. I Bei Fröhlich ,gecluck vnter Hochenegck' (ebenso in Urk. v. 1341). s Bei Fröhlich: Grublitz (1341 : Geublitz). 9 Bei Fröhlich ebenso (1341 desgl.). 10 Fröhlich: getreulichen besiezen sollen. II Fröhlich desgl. i. a. Jare. »2 Im Texte der Chronik S. 677 des Abdr. b. Hahn findet sich gleichfalls vor S. Martins. Nachmahln liatt khayser Sigmundt die von CUM Gefürst undt zu Fürsten Gr äffen gemacht vndt lauttet desselben Brieffs, lüie hernach geschrieben stehen. (FL. S. 753—758; W. 45b—48h ; G. f. 120b—Ende; C. 54—57.) H. (29) kein münderung* (W. u. G. im'nderung) oder Schwächung der ( 'rafft mit* (W. u. G. nit) hat. — H <33) durch die alzeit Bossheit der Vbelthättigen gedruckt (W. u. G. gedüngt). — H. (754< 23> zu vnser Gemahl gerügt* (W. u. G. ge-rucAt) haben zu nehmen. — H. (755- lr'> willigk und angenehme Dienste Ihre (W. u. G. die Ihre) vorfoderen und sy . . . beweiset. — H. (767- 261 Ihrer Graffschaffschafft*; W. u. G. I. grafschafft. — H. <758> 24) in solchen aufgesatzen (aufgesatefewj Fall... — H. <32) im 27. des Boheiml (W. u. G. Bechamischen). Wie die Landschafft in Osterreich wieder keyser Friederichen einen grossen Bundt gemacht haben, undt ivie derselbe Brieff gelaut hat von Wortt zu Wortt. (H. S. 758—764; W. f. 48b - 51a (in G. fehlt es). H. <76il. D Wier (W. all) Prselaten . . . — H. <6> alle ein-trechtighlich (W. vnnd vnverschadenlich) mit ein ander . . . — H. <32> zu Wienn wohnhafftl* (W. wohnhajftiglichen). — H. (761- 4> vnnerschadtendlich ( W. unuerschadenlich). — H. <18' dem nachzugehen es* verstanden* (W. als vorsteet). — H. (762, 28) ob sein khonigklich genandt* (W. gnad). — H. <32i behoffen* (W. beholfen) sein. — H. <764> Marthberg (W. Martburg). Es erübrigt uns noch die Rücksichtnahme auf den Test jener Bruchstücke, 1 welche der zweite Theil der kärnthnischcn Chronik Christalnik - Megiser's enthält und ausdrücklich als der ,alten geschriebenen Cillerischen Chronik' entnommen anführt. Soweit dieselben für die Richtigstellung des Textes von Belang, kamen sie bereits Fall für Fall zur Sprache; es handelt sich hier um die nicht unwichtige Frage, welche Handschrift und beziehungsweise Redaction der Cillier Chronik Megiser benützte. Die Bezeichnung ,alte Cillerische Chronik' gibt allerdings keinen näheren Aufschluss. Auch hat Megiser nicht immer die Integrität des Wortlautes seiner Quelle ge- 1 Diese Bruchstücke finden sich S. 981, 1007, 1030—1031, 1089 — 1091, 1157—1165. wahrt, 1 da er mitunter anderartige Einschübe sich erlaubt; immerhin erscheinen die Auszüge umfangreich und wortgetreu genug, um wenigstens aus dem Texte einige Schlüsse ableiten zu können. Die Handschrift, welche Megiser vorlag, musste, da die Sammelarbeiten zu der kärntnischen Chronik in den Schluss des 16. Jahrhunderts fallen, und er jene ,alt' nennt, der ersten Hälfte des genannten Jahrhunderts zum mindesten angehören; ja selbst im Falle wir diese Bezeichnung nur auf den Inhalt und nicht auf das Manuscript beziehen wollten, haben wir es jedenfalls mit einer Handschrift zu thun, die wenigstens dem Alter nach der Handschrift Hahn's und des Cupitsch gleichkommt. 2 Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Handschrift, welche Megiser benützte, gut war, das zeigt die weiter oben vorgenommene stellenweise Vergleichung — und anderseits, dass sie zur Familie der beiden zuletzt genannten, also zu den Manu-scripten der Cillier Chronik I. Redaction gerechnet werden müsse. Die II. Redaction v. J. 1542, von welcher überhaupt bis jetzt blos die eine, Viuckli'sche Handschrift bekannt ist, war es nicht, wie aus zwei Stellenvergleichungen hervorgeht. Megiser's Bruchstück der Cillier Chronik S. 1165 enthält — in Uebereinstimmung mit den Texten bei Hahn (S. 739 Z. 27 v. o.) und in der Handschrift des Cupitsch — die Angabe: Witowec habe die Witwe des letzten Cilliers aus ihren Besitzrechten auf Agram verdrängt.:! Dieser Passus fehlt in derHdschr. von 1542. Ebenso findet sich bei Megiser S. 1170 die Stelle des 43. Cap. (Hahn S. 743, Z. 16 v. o.), wo von dem Titel ,Pfalzgraf in Kärnthen' die Rede ist, in derselben Fassung wie bei H. und W., während G. eine abweichende Textirung darbietet. 1 1 Einerseits modernisirt er manchmal die Schreibung, anderseits verschmilzt er anderweitige Quellennachrichten unmittelbar mit dem Wortlaute der Cillier Chronik. Z. B. S. 1007 (vgl. Hahn 677), oder 1163 (vgl. Hahn 734); in der Regel aber hält er den Wortlaut npd die Continuität des Citates fest. 2 Megiser citirt S. 1007 das caput quin tum der Cillerischen Chronik, entsprechend der Handschrift W bei Hahn S. 675 ist es das sechste. 3 Vgl. o. Note 2 auf S. 70. 4 Vgl. o. Note 1 auf S. 72. Haben darum die bruchstückweisen Auszüge Megiser's die Wichtigkeit, dass sie die bis jetzt ältesten Belege für die Benützung der handschriftlichen Cillier Chronik darbieten, so sind sie auch Zeugnisse für die erste Redaction dieser Quelle insbesondere, und wäre es erlaubt, aus einer vereinzelten Spur Schlüsse zu ziehen,1 so Hesse sich annehmen, dass das ihm vorgelegene Exemplar Einzelnheiten enthielt, welche in der Handschrift Hahn's und des Cupitsch fehlen. V. Zur Kritik des Inhaltes der Cillier Chronik. Es kann unsere Aufgabe nicht sein, den gesammten Inhalt der Cillier Chronik in ihrer eigenständigen oder ursprünglichen Fassung einer erschöpfenden Kritik zu unterziehen. Es wäre dies eben so viel als ein Versuch, eine quellenmässige Geschichte der Cillier (1341—1456 [1458]) liefern zu wollen. Auch wäre es überflüssig, dieselben Geleise Schritt für Schritt wieder zu begehen, welche der kritische Scharfsinn eines Erasmus Fröhlich in seiner inhaltreichen Genealogía Sonnekiorum, comitum Celejse bereits 1755 mit unleugbarem Verdienste vorgezeichnet hatte und auf diesen Wegen befriedigende Ergebnisse, namentlich für den Werth unserer Chronik, in chronologischer und genealogischer Hinsicht zu gewinnen verstand. In diesem letzten, möglichst gedrängt gehaltenen Abschnitte, handelt es sich um zweierlei. Wir wollen zunächst eine Uebersicht jener Daten uns vor Augen halten, die wir vergebens in der Cillier Chronik suchen und dann eine Reihe von Daten aus der Chronik prüfend mustern, deren Eigen-thümlichkeit besonders scharf hervortritt, oder die durch ihre theils sachlichen, theils chronologischen Widersprüche die historische Kritik herausfordern. Der Nachweis ersterer Art dient zur genaueren Erkenntniss der Tendenz, der Hilfsmittel und der Abfassungszeit der Cillier Chronik, während die andere Untersuchung, abgesehen von ihrem Nutzen in 1 So aus den Citaten S. 981 und S. 1007: ,Griffe hierauf Graf Vlricli zu Cilli zu der Ehe' u. s. w., wo der Name der Gattin Ulrichs I. Adelhaid (einer sehr schoenen gestalt vnd adelicher geberden) und der Tod Johanns von Cilli, f 1372, erwähnt wird. (Vgl. Hahn 677.) gleicher Richtung, einen kritischen Werthmesser unserer Quelle abgibt. Schliesslich soll eine Art Skizze des wesentlichen Inhaltes der Cillier Chronik ihre Bedeutung als historisches Denkmal darlegen. Auffällig bleibt es, dass die Cillier Chronik nicht mit einem Worte der bedeutsamen Erhöhung Friedrichs des Freien von Sounek durch K. Ludwig den B. 1341 (April) im Rangtitel als ,Grafen von Cilli' gedenkt; da doch mit diesem Datum die eigentliche Geschichte der ,Grafen von Cilli' anhebt. Das Geschichtswerk des Abtes von Victring 1 und nach ihm Eben-dorfer's Chronicon Austria: bezeugen diese Thatsache, abgesehen von der Urkunde, die diesen Act besiegelt. Berücksichtigen wir aber den Umstand, dass diese Urkunde wie verschollen und wirkungslos sich anlässt, da kein habsburgischer Willebrief dazu erfolgte, überdies Karls IV. analoge Handveste vom 30. Sept. 1372 ihre Vorgängerin vollständig ignorirt und ebensowenig Sigmunds Diplom vom 30. Nov. 1436 darauf auch nur anspielt, so wiegt dieser Ausfall in unserer Chronik um so leichter. In der Ueberlieferung mochte weniger Bedeutung dem Acte vom Jahre 1341 als dem von 1372 beigelegt worden sein, und so gilt auch in der Cillier Chronik Friedrich noch als ,Edelfreier von Sanegk' und ,Herr zu Cilli'. Ferner berührt unsere Quelle mit keinem Worte die Kriegsthaten des Cillier Grafen Ulrich I. im Friaulischen, in Tirol, gegen die mährischen Barone, sodann abermals im Friaulischen gegen die Signoria und vor Widdin in Bulgarien, Thaten, die in die Jahre 1345—1359 fallen und ihren Erzähler andern zeitgenössischen Reimdichter Suchenwirt fanden. Auch der Preussenfahrt der Cillier Grafen Hermanns I., seines Sohnes Hermanns II. und des Neffen Wilhelm, im Gefolge des Habsburger Herzogs Albrecht III. im Jahre 1377 gedenkt sie nicht, als deren Gewährsmann eben wieder Suchenwirt auftritt.2 Ebensowenig 1 Cliron. Joann. Victor, bei Böhmer fontes rer. germ. I, S. 418 (6. Buch, I. Cap.) Vgl. den Anón. Leob. b. Pez scrr. rer. austr. I, col. 941, 958 bis 959. — Ebendorfer's v. Haselbach Chron. austr. b. Pez I, 804. Die Urk. do. München 1341, IG. April, findet sich in einer Copie des Grazer Landesarchives Nr. 2185a. Das Original im Wiener H., H. u. Staatsarch. einst in Graz. (Vgl. Fröhlich's Genealogia S. 54.) 2 Peter Suchenwirt's Werke h. v. A. Primisser. Wien 1827. VI u. 392 S. das IG. Lied (S. 51—53 u. Anm. 258—2G1) und das Lied von ,Herzog kömmt auf Hermanns II. Türkenzug vor Gr. Nikopolis oder Scliiltarn (1396), die dortige blutige Entscheidung, auf die Flucht des Grafen in K. Sigmunds Gesellschaft aus dem allgemeinen Verderben u. s. w. die Rede; Thatsachen, denen wir in dem Tagebuche des Mitkämpfers Joli. Schiltberger im Anhange zu M. Hagen's österreichischer Chronik und bei Eben-dorfer begegnen.1 Dass jene Preussenfahrt keine Erwähnung findet, befremdet weniger, denn sie lag weit ab von der Zeit des Chronikenschreibers, blieb ohne allen bedeutsamen Erfolg und Belang für die Interessen des Hauses der Cillier. Gleiches gilt von den zeitlich noch fern gerückten Ritterfahrten Ulrichs I. Dagegen vermisst man eher eine Mittheilung über Hermanns II. Theilnahme an dem Kampfe vor Nikopolis, da dies Ereig-niss keinen unwichtigen Einfluss auf die persönlichen Beziehungen dieses Cilliers zu K. Sigmund übte. Es ist bekannt, dass der Chronist wie jeder andere seiner Zeit von der be-wussten Türkenschlacht Kunde gehabt habe, kommt er ja doch selbst in einem Capitel daraufzusprechen;2 anderseits dürfte ihm auch die Theilnahme Hermanns II. an diesem Ereigniss nicht unbekannt gewesen sein, da er der Waffendienste des Vetters, Grafen Wilhelm von Cilli, in den minder hervorragenden Türkenkämpfen, kurz zuvor, nämlich um 1392, stattgehabt, Erwähnung macht. Unserem Chronisten war es jedoch vor Allem um das Familiengeschichtliche im engeren Sinne und und um jene Ereignisse zu thun, die einen entscheidenden Einfluss auf Wohl und Wehe, Machtgedeihen und Besitzstand des Hauses der Cillier offenbarten. Desshalb bringt er die Vermittlung Hermanns II. zu Gunsten der Befreiung K. Sigmunds aus ungarischer Ständehaft (1402) und die damit zusammenhängenden Thatsachen, die Verlobung und Heirat des Luxemburgers mit Babara von Cilli, ferner die Schenkung von Zagorien, Verpfändung von Tschakathurn und der Murinsel an Hermann II. ausführlich genug zur Sprache. Dagegen erfahren wir nichts von der Rolle dieses Cilliers bei der zweiten Ge- Albrechts ritterschaft', ebenda S. 8 ff. - Eine kurze Notiz in Hagen's österr. Chronik. Pez I, 1151. 1 Johann Schiltberger's Reisebuch, ältere A., München 1813, neue 1859, v. Neumann, XVI, 106 S. 2 Die Stelle im Abdr. b. Hahn S. 700—701; eine Anspielung darauf auch S. 681. fangen Schaft K. Wenzels (1402), worüber z. B. der Anhang zu Hagens österr. Chronik1 eine Andeutung gibt, nichts von dem kleinen Kriege der Cillier mit dem Kloster St. Paul in Kärnthen, mit dem Gurker Bisthume und den Habsburger Dienstund Lehenleuten auf Kärnther Boden (1406—1421), da seiner eben nur dürftige annalistische Notizen des Klosters St. Paul2 gedenken; nichts von Hermanns II. Friedensteidigung zwischen seinem kaiserlichen Schwiegersöhne und den Venetianern (1413), worüber anderweitige Quellenandeutungen vorliegen,3 und ebensowenig berücksichtigt unsere Chronik das Erscheinen der Cillier, Hermann II. und Friedrich II., am Kostnitzer Concile (1415), das andere Quellen zu verzeichnen nicht unterlassen.1 Diese Thatsachen lagen ausserhalb des Gesichtskreises und der Tendenz der Chronik. Desshalb schweigt sie von dem ehelichen Zerwürfniss der Cillierin Barbara mit ihrem kaiserlichen Geniale, worüber wir Eberhart Windeck und Dlugosch nachlesen können;5 sie schweigt von den Umtrieben Barbaras gegen die letztwilligen Verfügungen ihres Gatten0 über die Thronfolge in Böhmen und Ungarn von den bezüglichen Massregeln des Kaisers, denen sich der Junggraf Ulrich II. durch die Flucht entzogen haben soll; ebenso von der böhmischen Statthalterschaft des Letzteren (1438—9), wovon Aeneas Sylvins, Dlugos und böhmische Annalen berichten.7 Auch können wir nicht in ihr eine, von diplomatischem Geiste getragenen Pragmatik der geheimen und offenen Fehde der beiden letzten 1 App. ad Chron. Hagen. b. Pez serr. rer. austr. I. 1104. Vgl. App. Chron. Zwetl, ebenda 545; Ann. Mellic. Mon. G. XI. a. a. 1402. Insbesondere die negotiatio ad arcliiep. Salisburg. b. Martene Coli, monuvn. ampliss. IV. p. 100. 2 St. Pauler Stiftsannalen, auszugsweise veröff. v. Ankersbofen im III. J. des Arcli. f. kärnthn. Gösch., 1856, S. 22. 3 Vgl. Fejär, Cod. dipl. Hung. X. 5, 416; Raynald, Ann, eccl. n. a. 1413. Romanin storia di Venezia IV, S. 62. Manzano, Ann. d. Friuli VI. •/,. J. 1413. 4 Th. Prischuch's ,Ticht v. Constanz' b. Ilöfler serr. rer. hussit. II, 373 ff. — Windeck b. Mencken I, 1095, cap. 34, besonders G. Dacherii Const bist. magn. in Const. conc. b. Labtie AA. Concil. XVI. Bd., S. 1423. 5 Windeck a. a. O. 86. Cap. Dlugosch XI. Buch, col. 405. 6 Aen. Sylv. bist. Boh., Cap. 53. Windeck 219. (222.) Cap. Dingo? (folgt dem Aen. Sylv.). 7 Aen. Sylv. bist. Bob., Cap, 55. Chron. Taborit. in Höfler's serr. rer. huss. II (475 f.), S. 726—728 u. 820. Cecli. Ann. im III. Bde. der serr. rer. boh. h. v. Palacky a. a. 1438, 1439. Cillier gegen den habsburgischen Kaiser, anderseits wider Johann Hunyady erwarten; wir müssen uns mit einzelnen Thatsachen und Schilderungen begnügen. Darüber bieten Aeneas Sylvins, Thuröczy, Bonfin,1 allerdings sehr parteiische Aufschlüsse, denen sich Ebendorfers chronistische Aufzeichnungen als wichtige Ergänzung, beziehungsweise Correctiv an die Seite stellen. So hätten wir denn aus diesem Ueberblicke einige Winke über den Gesichtskreis und die Tendenz unserer Chronik, wenngleich auf negativem Wege gewonnen; versuchen wir nun die Kritik einzelner Daten, welche eine chronologische oder pragmatische Richtigstellung herausfordern. Vor Allem sind dies die beiden im Texte angezogenen und im Anhange der Chronik vollinhaltlich beigegebenen Urkunden zum angeblichen Jahre 1362: Karls IV. Gnadenbrief und die zustimmende Willenserklärung der habsburgischen Herzoge Albrecht III. und Leopold III. Die falsche Jahresdatirung des karolinischen Diploms'2 1362 statt des richtigen 1372 ist von geringerem Belange. Das Versehen springt in die Augen, wenn man berücksichtigt, dass daneben die weiteren chronologischen Daten: ,vnsers Reichs in dem 27. vnd des kayserthumbs in dem Achtzehenden',3 unmöglich auf 1362, sondern eben auf 1372 passen. Auch die kleinen Abweichungen in der Textschreibung der Originalurkunde, verglichen mit der in der Urkundencopie der Cillier-Ckronik, brauchen uns nicht viel zu beirren. Wohl aber ist es auffallend, dass die Originalurkunde für die ,Edeln Herman und Wilhelm, Gefettern von Seuneck' ausgestellt erscheint, während das Apograpb in der Cillier Chronik den Passus: ,die 1 Aen. Sylv. in s. hist. Prid. ed. Kollar, col. 457 f. hist. Boh., 64. Cap.— Thuröczy p. IV, Cap. 53. Bonfin Dec. III, 1. 8. — Ebendorfer a. a. O. 875. 2 Darauf wies sijhon Fröhlich hin. Genealog. Soun. S. 64 ff. 3 K. Karl IV. empfing den 5. April 1355 die Kaiserkrone. Ueberdies besitzen wir die Urkunde mit richtigem Datum im Original im Wiener Staatsarchive; vormals zu Graz Vgl. den Abdruck bei Fröhlich a. a. O. S. 65- 70. — Ferner hat unter gleichem Datum K. Karl IV. den Grafen Hermann und Wilhelm zu Brünn in Mähren das ständige Vogteirecht über das Benedictinerkloster Obernburg in U.-Steier bestätigt. (Schatzgewöbb. Arch. der Statth. zu Graz, 16. Jahrh., I, 1045. — Mitth. des hist. Ver f. Steierm. 6, 258, nr. 172. Archiv. Bd. L. I. Hälfte, 6 Edlen Ulrich und Horm an, geb rüder von Sannegkh' enthält. Wie kommt das? An eine willkürliche Textveränderung durch den Chronisten zu glauben, fällt schwer. Wir müssen daher annehmen, er habe eine in diesem Punkte fehlerhafte Urkundenabschrift vor sich gehabt, oder uns der Vermuthung hingeben, das Interesse der Cillier habe eine Zurückdatirung des Privilegiums um zehn Jahre angestrebt und diplomatisch durchgeführt. Der Beweis für eine solche Urkundenfälschung O CT wäre allerdings sehr schwierig, insbesondere was die Motive einer solchen Handlungsweise betrifft. Wissen wir ja doch, dass die Souneker seit 1341 den Titel ,Grafen von Cilli' führen durften und ihn urkundlich auch führten. 1 Ein anderes allerdings war 1341 und noch weitere dreissig Jahre ausständig geblieben — der zustimmende Willebrief der Habsburger — im Interesse jener Rangerhöhung. Die falsche Jahresdatirung der Gnadenurkunde Karls IV. zog naturgemäss den gleichen unabsichtlichen oder absichtlichen Verstoss in dem Willebriefe der Habsburger Albrecht III. und Leopold III. nach sich. Denn das Datum des Monates und Tages, der Sonntag vor Martini (7. Nov.), ist in der Wiener Handschrift des Cupitsch und in Vinckh's Cillier Chronik richtig angesetzt; wogegen in der schlechten Vorlage des Hahn'schen Textes das entscheidende ,vor< ausfiel, oder im Abdrucke zufällig weggelassen wurde.2 Müssen wir in Bezug dieser urkundlichen Verstösse die Cillier Chronik mehr oder minder entlasten und die Schuld Anderen aufbürden, so hat sie allein zwei chronologisch-pragmatische Verworrenheiten zu verantworten, die wir als charakteristische Beispiele herausgreifen wollen. Die Cillier Chronik in ihrem Abdrucke bei Hahn (S. 697—703) enthält drei Capitel (20—22), die, wie der Herausgeber selbst bemerkte (S. 607 n. f), in der ihm vorgelegenen Handschrift auf die sinnstörendste Weise zerstückt > Vgl. z. B. Herz, Albrechts II. Verpf.-Urk. do. 1357, 30. Juli, Wien -fiir den Grafen Friedrieh von Cilli (Fontes rer. austr. 2. A., 24. Bd., S. 57—58); 1360, 14. Juli, Wien zeugen in einer herzogl. Urkunde für das Schottankloster Ulricus et Herrmannus fratres comites de Cylia (Fontes r. a. 2. 18. Bd., S. 311). 2 Denn im Texte der Chronik findet sitfli (S. 677) ,vor S. Martins'; nur ist fehlerhaft statt des Sonntags der Samstag angesetzt. * und durcheinandergeschoben erscheinen. Ordnet man mit Hilfe der Wiener Handschrift des Cupitsch und der Vinckh'schen Chronik diese Verwirrung, so gewinnt das Ganze allerdings pragmatische Verständlichkeit; nichtsdestoweniger hat sich die Cillier Chronik auch dann noch einen argen chronologischen Verstoss zu Schulden kommen lassen. Sie erzählt (S. 698—99) in guter Ordnung die Beziehungen der Cillier zu K. Wladislav von Polen-Ungarn und anderseits zur Nichte Grafen Friedrichs II., zur Königswitwe Elisabeth; wenngleich die Angabe, letztere habe ihren Ohm aus grollendem Verdachte festnehmen lassen wollen, ein noch unaufgehellter Punkt bleibt. Dann spricht sie davon, wie unmittelbar darauf Altgraf Friedrich, um diesen Anschlag der ihm feindlichen Ungarnpartei zu rächen, seinen Feldherrn Witowec nach Ungarn einfallen Hess. Die Ungarn wollen dies vergelten, und brechen in die croa-tischen Besitzungen der Cillier in die Gegend von Samabor ein, worauf Witowec ihnen entgegenrückt, und den Feinden bei Samabor eine entscheidende Niederlage beibringt. Er macht viele Gefangene, und diese Gefangenen dienen dann zur Auslösung der Geissein, welche Junggraf Ulrich II., Friedrichs II. Sohn, für seine Freilassung aus der Haft des Jagellonen in Ofen gestellt hatte. Der urkundliche Vergleich des Altgrafen Friedrich mit K. Wladislav über diesen ganzen Handel datirt vom 14. April 1441. Graf Ulrich muss, ebenfalls nach urkundlichem Belege, vor dem 10. Nov. 1440 1 auf freien Fuss gestellt worden sein und um diese Zeit die Geissein gestellt haben. Wenn nun die Cillier Chronik sagt: Graf Ulrich habe seine Geissein gar lange im Gefängnisse sitzen lassen, 2 bevor er sie ledig machte, so haben wir dabei au die Zeit vom Oct. Nov. 1440 bis Frühjahr 1441 zu denken. Ganz richtig stellt unsere Quelle die Schlacht bei Samabor3 zwischen die beiden Zeitmomente, denn sie ereignete sich, nach der Angabe eines vollgültigen Zeugnisses, den 1. März 1441.4 Der Cillier Chronik passirt aber weiterhin der Gedächtniss-fehler, daran den verhängnissvollen Tiirkenzug K. Wladislavs zu 1 Katona, hist. crit. H. XIII, p 115 ff. 2 Hahn S. 703. 3 Hahn S. 699. 4 Archiv cesky h. v. Palacky Hl- 18. Vgl. dessen Gesch. Böhmens IV, 1, 58—59. knüpfen, der mit der blutigen Novemberschlacht bei Varna (im November 1444) endigte, und zum Schluss in ganz unvermittelter Weise wieder auf die Schlacht bei Samabor zurückzukommen, mit den Worten: ,Item dieser Streit von Sannabar ist beschechen an einem Aschtag (dies cinerum), do man zallt nach Christi geburdt MIIIICXLIIII' = 1444. 1 Dass nicht blos die Ziffer verfehlt sei, beweist der Umstand, dass die Redaction der Chronik von 1542 das Datum in Worten ausschreibt : ,Tausend fürhundert vnd Im für und fürezigsten Jar'. Dass dies eben ein Gedächtnissfehler ist, beweist das oben Gesagte und der Umstand, wonach das Monats- und so ziemlich auch das Tagesdatum der Samaborer Schlacht getroffen erscheint ; denn der Brief des neuerwählten Prager Erzbischofes Nielas, worin die Schlacht als jüngst vorgefallenes Ereigniss bezeichnet wird, datirt vom 15. März, und der ,Aschtag' des Jahres 1441 fiel auf den Ersten dieses Monates. Weit schwieriger erscheint jedoch die kritische Richtigstellung eines anderen Capitels unserer Cillier Chronik, worin (b. Hahn S. 708—709, 25- Cap.) die Kämpfe des Cillier Feldhauptmann s Witowec und des Junggrafen Ulrich in Croatien geschildert werden. Dieses Capitel wird dem Hauptstücke nachgestellt das uns den Einfall Johannes' Hunyady in die Grafschaft Cilli und deren steierische Nachbarschaft z. J. 1446 erzählt; so zwar, dass die Fehde der Cillier auf croatischem Boden als eine Folge jenes Einfalles erscheint, und ausdrücklich als solche, als ein Act der Vergeltung, von der Cillier Chronik bezeichnet wird. Die Kämpfe in Croatien gelten der Chronik zu Folge dem Matko Tallowec, Ban von Slavonien, einem geschworenen Widersacher der Cillier und Parteigänger des Corvinen. Die Kämpfe gipfeln in der Erstürmung der feindlichen Festung Pokercz, wobei ein Bruder des Ban Matko Tallowec (Thallöczy), ,Janusban' (Johann Tallowec) erschossen wird. Witowec büsst vor Krastowec ein Auge ein. Vergleichen wir die zeitgenössischen Quellen der ungarischen Historiographie, Thuröczy, Bonfin, besonders aber den sorgfältigen Sammler und Glossator der Briefe des Corvin'schen Kanzlers Johann Vitez von Zredna, den Croaten Paul Ivanich, 1 Halm S. 704. so stellt sieh das umgekehrte Verhältniss beider That-saehen, der Cillier Fehde in Croatien und des Einfalles Hunyady's in die Lande der Grafen vor Augen. Jene ist das frühere, dieser das spätere Ereigniss. Die Cillier Chronik begeht ferner den Verstoss, die croatische Fehde der Cillier gegen Bau Matko Tallowec ausfechten zu lassen; sie rechnet also den Letzteren damals noch zu den Lebenden, während der in den croatischen Verhältnissen besser bewanderte Ivanich 1 seinen Bericht mit der Angabe eröffnet, der Einbruch der Cillier habe ,gleich nach dem Tode weiland Matko des Bans, 2 stattgefunden. Wenn auch der Zeitpunkt seines Todes nicht genau festgestellt ist, so viel ist sicher, dass er zwischen 1442 und 14453, und aller Wahrscheinlichkeit nach im letzteren Jahre starb; der Feldzug der Cillier, da er nach Ivanich gleich auf Matkos Tode folgte, gehört sohin vor das Jahr 1446, und zwar unbedenklich zu 1445. Die Cillier Chronik irrt ferner, wenn sie den Ban Matko und nicht dessen Bruder Johann (dictus Souwan, wie Ivanich ihn nennt) als Inhaber des Priorates von Vrana bezeichnet. Denn diese Würde verlieh Papst Eugen IV. 14444 dem Letztgenannten, wie dies auch Ivanich5 bezeugt. Dagegen ist das Detail der Kämpfe von unserer Chronik richtig gegeben; insbesondere wird der Tod des Johann Tallowecz bei der Einnahme des Schlosses Pokercz (Pökröz heisst es bei Ivanich) auch durch den angeführten Gewährsmann bestätigt. Ganz abweichend von Aeneas Sylvius erzählt die Cillier Chronik den Sturz des Grafen Ulrich II. durch seinen Rivalen Eizinger (Hahn S. 713 -715, Cap. 29). Sie ist von der Verschwörung der österreichischen Herren unterrichtet, doch bringt sie den entscheidenden Korneuburger Landtag nicht zur Sprache. Dagegen stellt sie die Sache so dar, als 1 Bei Schwandtner scrr. rer. hung. II, 33—35. 2 Statim post obitiun quondam Mathkonis bani. . . . 3 Die bezüglichen Ansichten (Ratkay, Szalay, Kukuljevic) schwanken zwischen 1442—1445; doch ist E. 1444 o. A. 1445 am wahrscheinlichste^. 4 Theiner, Monum. spect. ad bist. Slav. merid. a. a. 1444. 5 Johannes, Sowan dictus, frater dicti Mathkonis bani, qiii ipsum priora-tum tenebat. . . . Ausserdem kennen wir einen Petrus de Thallowecz, urkundlich 1443 genannt, und einen Franco de Th., der 1448 in der Schlacht am Amselfelde den Tod fand. habe man den Grafen überfallen und ,zu Tod erstechen wollen'; dieser aber, bei Zeiten gewarnt, sei aus der Hofburg zu Wien mit so stattlichem Gefolge einhergeschritten, dass die dort versteckten geharnischten Leute' nicht wagten, ihm zu Leibe zu gehen. Man habe aber, um sein Entweichen zu hindern, die Stadtthore wohl besetzt. Sein ,geschworner Bruder', Graf Michel von Maidburg, brachte ihn aber aus der Stadt. Da hätte man, ungewiss ob er noch hier oder nicht, unter Sturmgeläute mit grossem Geschrei die Burg durchsucht. Graf Ulrich sei in der Nähe Wiens, zu Bertholdsdorf, damals in seinem Pfandbesitze, so lange geblieben, bis König Ladislaus nach Prag geführt wurde. Alsdann sei er zu seinem Vater Friedrich heimgekehrt. Hier müssen wir Aeneas Sylvius 1 mehr Glauben schenken als der Cillier Chronik, welche die Sachen etwa so erzählt, wie sie einer vom Gefolge des gestürzten Cilliers daheim zum Besten gab oder Ulrich selbst darstellte, um desto schwärzere Schatten auf seine Feinde zu werfen. Wahres und Falsches wirrt sich durcheinander. Thatsächlich waren Bewaffnete in der Vorhalle der königlichen Burgwohnung angesammelt, aber nicht um den Cillier in der Hofburg zu morden, sondern die jetzt an's Ruder gekommene Partei furchtgebietend zu machen. Der Graf ging nicht mit grossem Gefolge in dem kritischen Augenblicke zur Hofburg hinaus, da man dies bei jenen Voranstalten gewiss vereitelt haben würde, sondern wollte vielmehr, wie dies Aeneas Sylvius ungleich wahrscheinlicher macht, ohne Ahnung der vorbereiteten Katastrophe seines förmlichen Sturzes, in die Hofburg hinein, um sie dann als in Ungnaden entlassener Minister des jungen, von Eiczinger's Partei überwachten Königs zu räumen. Der Graf von Maidburg gab allerdings dem Grafen bewaffnetes Geleite, nicht aber, um ihn durch die, wohlbesetzten und bestellten Stadtthore' mit Gewalt hinauszubringen, sondern vielmehr um den der Bürgerschaft verhassten, nun gestürzten Machthaber vor der Wuth des Pöbels zu schützen. Ebenso können wir von den tumultuarisehen Nachforschungen in der Hofburg als höchst zweifelhaftem Histörchen absehen. Aber auch der Schluss des Capitels ist ungenau und lückenhaft. Es mag immerhin Thatsache sein, dass sich Graf Ulrich nach Perchtoldsdorf, in die Nähe Wiens, auf einige Zeit begab, 1 Aen, Sylv. bist, Frid. ed. Kollar II. Bd., 450 ff. bist. Boll. 61. Cap. um dem Schauplatze der Ereignisse nahe zu sein, aber nicht von dort wandte er sich (zur Zeit der böhmischen Krönungsfahrt Ladislaus) heimwärts, wie die Chronik erzählt, sondern wechselte einige Male den Ort, um eine günstige Wendung seines Loses abzuwarten. Der Wiener Universitäts-Professor und Zeitgenosse Ebendorfer von Haselbach1 weiss darüber CT besseren Bescheid. Ihm zufolge weilte Ulrich zu Kittsee (Köp-cseny), einem österreichisch-ungarischen Grenzorte, begab sich von da über Nikolsburg an das Gemärke, da sein Vater, Altgraf Friedrich, ihm aufgetragen habe, von der Krönungsfeier seines Königs und Verwandten nicht wegzubleiben. Der widerstrebende Stolz liess ihn aber in Veldsperg Halt machen und der königlichen Gesellschaft fernbleiben. Dann habe er diese Unterlassung wieder bereut und den Weg nach Prag genommen. Er mied aber die Stadt und die Krönungsfeier dennoch wieder und verbrachte die Zeit (Anf. Nov.) zu Kolin. Von da reiste er nach Kittsee zurück, und von hier mit den Seinigen heimwärts. Ebensowenig erfahren wir durch die Chronik, dass Graf Ulrich eines neuen bedeutenden Wirkungskreises um jede Weise habhaft weiden wollte, und eben darum selbst bei K. Friedrich, dann bei den Venetianern anklopfte. Dies Schweigen ist allerdings sehr verzeihlich. Solche Dinge, wenn wir sie von Aeneas Sylvius auf Treu und Glauben hinnehmen wollen, hing man eben nicht an die grosse Glocke, von denen wusste man nur in diplomatischen Kreisen, und mit ihnen hatte ein schlichter Chronist, der in seiner Klosterzelle schrieb, nichts zu schaffen. Eine wesentliche Betrachtung muss hier noch ihren Platz finden. — Es unterliegt keinem Zweifel, dass der Verfasser der ursprünglichen Cillier Chronik dem Grafenhause ein freundliches Andenken bewahrt. Er erfindet nichts zu seinem Lobe, er entstellt nichts zu seinen Gunsten, was als That-sache einmal den Weg durch die Welt machte, wie z. B. die tragische Familienkatastrophe: der Gattenmord des Grafen Friedlich, seine Heirat mit Veronica von Desnic, seine harte Gefangenschaft in väterlicher Gewalt und endliche Befreiung, nachdem Veronica das Opfer des Hasses Hermans II. geworden; — des Chronisten Wahrheitsliebe i Ebendorfer 873-4. widersteht der Versuchung, irgend etwas dieser grausen Vorfälle zu beschönigen, und gälte es auch die Person seiner pietätvollsten Erinnerung, eben den Altgrafen Hermann II., welchen die Chronik einen ,frommen Mann', einen ,rechten Süner undt Friedmacher' nennt. Aber zweierlei ist unverkennbar; sie geht dem Tadel aus dem Wege, sie schweigt, wo sie tadeln müsste, anderseits ist sie auf die Hauptgegner der Cillier, die Corvinen und ihre Partei, schlecht zu sprechen. Sie gibt eine kurze Charakteristik des verstorbenen Altgrafen Hermann II., aber nach einer solchen bei Friedrich II. oder Ulrich II. suchen wir vergebens. Sie hätte die sittlichen Ausschweifungen Beider rügen müssen. Denn wenn darin auch der gegnerische Aeneas Sylvius masslos übertreibt, ganz aus der Luft gegriffen sind diese Anschuldigungen nicht. Wenn wir nur auf Ebendorfers Bemerkung hinsichtlich des Eufes, den Graf Ulrich diesbezüglich in Wien genoss, Rücksicht nehmen, so tritt dieser Charakterzug des Wüstlings unstreitig bei dem Letzten der Cillier hervor, und bei dem Altgrafen Friedrich II. lässt der unzweifelhafte Mord an seiner Gattin, um eines Mädchens willen, in reifen Jahren verübt, auf mächtige rücksichtslose Leidenschaften schliessen. — Ebensowenig lässt sich annehmen, dass dem Chronisten bei aller Beschränktheit seines Gesichtskreises die Pläne Ulrichs von Cilli gegen den Kaiser, die — allerdings von der anderen Seite reichlich entgoltenen Ränke zum Sturze Johanns Corvinus — so ganz unbekannt gewesen wären. Er deutet doch selbst mindestens den Eintritt der Cillier in das Mailberger Büudniss (1451) wider den Habsburger Friedrich an. 1 Aber nichts von all' den politischen Plänen und Umtrieben findet sich in unserer Chronik. Wohl aber wird im Gegensatze zu den ungarischen Quellen, die den alten Corvinen förmlich idealisiren, dessen Vergangenheit und Thatenleben sehr herbe beurtheilt. Er habe, heisst es im 23. Capitel (S. 704) als Wallache von Geburt, aus ritter-mässigem, geringen Geschlechte, einst die bescheidene Rolle eines Dienstmannes- der Cillier gespielt und mit drei Pferden an ihrem Hofe geweilt, ,als man gesagt hat,' fügt die Chronik diesem wunderlichen Berichte bei. Sie bezeichnet das Gerücht 1 Hahn S. 712. als ihre Quelle, und wir wollen gerne glauben, dass ein solches im Kreise der Cillier Partei aufkam. Es fehlt aber jedweder actenmässige Beweis für die Glaubwürdigkeit dieses Gerüchtes. Der Chronist bespricht in demselben Capitel die Schlacht bei Varna. Die Schuld der grausen Niederlage laste auf dem Corvinen, denn der ,verführte den guten König' (Wladislav). Doch hindert diese Herbheit der Auffassung unsern Chronisten keineswegs, die hervorragende Bedeutung des Corvinen anzuerkennen. Er lässt ihn zu einem Gubernator ,aufwerfen', mächtig werden an Land und Leuten und darnach ,viel Wunder thun'. 1 Um so entschiedener ist die Abneigung gegen Ladislaus Hunyady, den Mörder des letzten Cilliers. Dessen Verhaftung und Hinrichtung ist in den Augen des Chronisten als Sühne jenes Verbrechens gerechtfertigt. ,Und also ward von dem Edlen Jungen Herrn und König des Graffen von Cili Mord gerochen.'2 Wir wollen da mit dem Gefühle des Chronisten nicht rechten. Es bleibt uns nun die Skizze des Gesammtinhaltes der Cillier Chronik übrig. Als kürzeste Form wählten wir hiefür eine Art chronologischer Tabelle, die das Datum in kurzen Schlagworten, das betreffende Capitelcitat nach Hahn's und Cäsar's Abdrücken der ersten und zweiten Redaction unserer Chronik, und endlich die ergänzenden oder abweichenden Belegstellen zeitgenössischer Geschichtschreibung anderweitiger Art enthalten soll. Um diese Uebersieht jedoch dem Gange der Erzählung unserer Quelle anzupassen, wollen wir die Cillier Chronik dabei capitelweise durchgehen. Die klammerfreien Datenzahlen sind unserer Quelle selbst entnommen, die eingeklammerten bedeuten die anderweitigen zur Uebersicht nothwendigen Zeitpunkte. Die besonders hervorgehobenen Daten sind solche, für welche die Cillier Chronik die inhaltreichste, von andern gänzlich abweichende, oder ausschliessliche Quelle ist. Der Kürze wegen wird der Abdruck bei Hahn mit H. und der der Cillier Chro • nik in der Redaction v. J. 1542 bei Cäsar: Ann. ducatus Styrise III. Bd. mit C. citirt. Das H. mit der arabischen 1 S. 704: . . . undt wardt, me<;htig und nam auf (zu) an Land und an Lewten vnd hat darnach viel Wunder gethan. 2 Hahn S. 731. Ziffer rechts bedeutet die Reihenfolge der Capitel nach Hahn's Abdruck. Die gleichartige Bezeichnung der Belegstellen nach Cäsar's Chron. tripl. Celej. schliesst sich an. (1—5. Capitel enthält die einleitenden Legenden.) C. 6. H. 675 -678; C. 26—31. 1359, 10. Aug., f Friedrich I. von Sounek — Cilli. 1362 (statt 1372, 30. Sept.) K. Karls IV. Gnadenbrief für die Cillier und v. gl. Jahre 1362 (statt 1372, 7. Nov.) Willebrief der Habsburger II. Albrecht III. und Leopold III. zu diesem Acte. — Wiener Hochzeit der beiden Söhne Friedrichs I., Ulrich I. und Hermann I., deren ersterer eine aus dem Hause Oeffingen, 1 der zweite Katharina, Muhme K. Ludwigs I. von Ungarn, die ,rechte Erbin von Bosnien', ehelicht. C. 7. H. 678—679; C. 36—38. 1368, 26. Juli, f Gf. Ulrich I. v. Cilli. Sein Sohn Wilhelm ehelicht die Tochter des ,Königs von Krakau' (Anna, T. Kasimirs, des letzten Piasten), Muhme K. Ludwigs I. von Ungarn.2 Die Tochter aus dieser Ehe (Anna) heiratet seinerzeit wieder einen ,König von Krakau' (K. Wladislav, den ersten Jagelionen). [Vgl. Andr. Ratisbon. Cronica b. Höfler scrr. rer. hussit. II. (Fontes rer. austr. I. A., 6. Bd.), S. 432—433. Dlugos hist. Polon. ed. Lips. 1712. X. Buch (I. Bd.) c. 166 f.] 1385. Gf. Hermann I. v. Cilli, f (nicht 1390, wie b. Hahn irrig angesetzt) 21. März. Seine Söhne: 1. Hanns, venn. mit einer Gräfin Montfort; 2. Hermann II., der eine (Elisabeth) von Schaunberg3 ehelicht. 1 Adelheid von Oettingen, 1361, 11. Nov., bereits urkdl. als Gattin des Grafen Ulrich angeführt. (Orig. im Wiener Staats-A., Copie im Grazer L.-Arch. nr. 2800b.) 2 1382, 27. März, wurde von K. Ludwig von Ungarn-Polen eine Urkunde über die Mitgift Annas, der Tochter K. Kasimirs, Gemalin des Grafen Wilhelm, ausgefertigt, wonach die 20.000 fl. beim kinderlosen Absterben Beider an den Neffen, Grafen Hermann II., und dessen Erben fallen sollten. (Orig. im Wiener St.-Arch.) Apostelen-Index z. den Hofschatz. G. Büchern (Landesarchiv zu Graz) 8, 171. 3 Der Heiratspact zwischen Hermann II. und Elisabeth der Schaumber-gerin datirt vom 27. Jänner 1371. (Orig. im Wiener St.-Arch.) Apostelen 8, 173. Vgl. Stülz ßegg. z. G. der Schaumburger im XII. Bande der Denkschr. der Akad. d. W., hist.-phil. Cl. 1372, 29. April, f Hanns. 1392, 19. Sept., f Gf. Wilhelm v. C. zu Wien am Heimwege aus dem Türkenkriege. [Vgl. Anhang zu M. Hagen's österr, Chronik b. Pez scrr. rer. austr. I. c. 1163.] C. 8. H. 679—681; C. 40-46. Gf. Hermanns II. Familie: 1. Friedrich IL, verm. mit Gräfin (Elisabeth) von Modrusch (und Veglia, 1 Frangepani); 2. Hermann III., verm. mit einer von ,Aisperg' (Abensberg);2 3. Ludwig, den Graf Friedrich von Ortenburg zum Erben seiner Güter einsetzte. — Drei Töchter; die älteste (Elisabeth) mit Grafen Heinrich IV. von Görz vermalt.3 (1402.) K. Sigmunds von Ungarn Gefangensetzung und Auslieferung an Niklas Gara. — Vermittlung des Grafen Hermann II. zu Gunsten der Freilassung des Königs. (Bei Hahn findet sich irrig Ulrich statt Hermann genannt). — Hermanns II. jüngere Tochter mit dem ,Grossgrafen' (Palatin) Niklas Gara verlobt. 1 — K. Sigmund heiratet die jüngste (Barbara), nachdem Hermann auf Andringen der ungarischen Herren sein anfängliches Sträuben dagegen fallen liess. (Heirat c. 1408.) [Eberhard Windeck b. Mencken scrr. I. 4. 9. cap. Thu-röczy p. IV. cap. 9. Schwandtner scrr. rer. hung. 1.] Verbannung der Juden durch Hermann II. K. Sigmunds Schenkung von Tschakathurn5 und Seger (Zagorieu) an die Cillier; Titulatur: ,Grafen von Cilli und in dem Soger'. (1407.) Hermann II. stiftet das Karthäuserkloster Pletriach im Krainischen.(i (1410 findet der Bau statt.) 1 Der Heiratspact zwischen Beiden datirt v. 30. Sept. 1388. (Orig. im W. St.-A.) Apostelen 8, 232. 2 1407, 23. Aug. Elisabeth v. Abensberg als Grätin v. Cilli urkdl. genannt'. (Stülz a. a. O. Regg. Nr. 745.) 3 Der Heirats- und Verlobungspact dat. v. Villach, 31. Jänner 1400. Revers d. Lienz, 24. Juni d. J. (Orig. im Wiener St.-A.) Apostelen 8, 173. 4 1405, 1. Aug., tritt diese Tochter Anna bereits als Gattin Gara's ur- kundlich auf. (Orig. im Wiener St.-Arch.) Apostelen 8, 174. 6 Die Schenkung der Muraköz und Tschakathurns d. v. 1405 — war eigentlich eine Verpfändung für 48.000 Goldgulden. 6 Valvasor, Ehre des H. Crain, XI. Buch, über d. Stiftungsjahr 1407. C. 9. H. 681—682; C. 46—50. Ueberblick der Weltbegebenheiten 1378—1400. Schisma der römischen Kirche; Tod Karls und Ludwigs, der ungarischen Könige; Wahnsinn des französischen Königs; Wenzels Absetzung und Wahl ,Ludwigs von Heidelberg' (d. i. Ruprechts von der Pfalz). — K. Karl von Apulien als ungarischer Gegen-könig ermordet (1386). — Erfolge der Habsburger Albrecht III. und Leopold III. im Friaulischen. — Besetzung der tarvisa-nischen Mark. — Oeftere Besteuerung des Clerus durch Leopold III. — Tod in der Schweizerschlacht (1386). C. 10. H. 682—683. (C. hat es mit dem vorausgehenden Cap. zusammengezogen nach der Hdschr. v. 1542.) 1428 (richtiger 1426) Tod Hermanns III. durch einen Sturz vom Pferde. Erste Frau eine Abensbergerin, zweite eine von Baiern. 1 (T. Hzg. Ernst's). [Andr. Ratisb. diar. sexenn. b. Oefele serr. rer. boic. I. 20—21; Arenpeck: Chron. Bojoar. L. V. cp. 68. b. B. Pez Thes. aneedot. T. III. p. III.] Hermanns III. Tochter, vorm. mit Grafen Hermann von Montfort-Pfannberg.2 Hermann II. weist seinem Erstgebornen eine bestimmte Gütermasse zum Unterhalte an, mit dem Sitze in Gurkfeld. 1422 stirbt Graf Friedrichs II. Gemalin, nach allgemeiner Vermuthung von ihm aus Ueberdruss zu Krapina ermordet. [Eberh. Windeck c. 129 z. J. 1424. Aen. Sylv. hist. Friderici ed. Kollar im II. Bde. de Analecta o. se. Vindob. 215; Europa s. de st. Europio b. Freher-Struve scit. rer. germ. II. 17. Cap. ,de Styria'.] C. 11. H. 683-684; C. 49. Veronika, v. Desnic, aus armem rittermässigem Geschlechte, wird Grafen Friedrichs Weib. — Groll des Altgrafen. — Junggraf Friedrich II. zu Ofen von seinem Schwager K. Sigmund gefangen gesetzt, seinem Vater ausgeliefert, der ' Der Heiratspact zwischen Hermann III. von Cilli und Beatrix von Wittelsbach, Tochter Emsts, Pfalzgrafen bei Rhein und Herzogs von Baiern, d. V. 4. Febr. 1424, Salzburg. (Orig. im W. St.-A.) Apostelen 8, 177. 2 Verzichtbricf Margarethas, Tochter Hermanns III. von Cilli, Gattin des Grafen v. Montfort-Pfannberg, dat. v. 5. März 1430. (Orig. im W. St.-A.) Apostelen 8, 178—9. ihn zu Ober-Cilli einkerkert. Friedrich muss seine sämmtlichen Besitzungen ausliefern. C. 12. H. 684-685; C. 50—51. Altgraf Hermann II. lässt Veronika in ihrer Zufluchtstätte aufspüren, gefangen nehmen, ein Gericht über sie zu Cilli halten, und als man sie hier freispricht, auf der Burg Osterwiz im Bade ertränken. Graf Friedrich lässt sie später in der Karthause Geyrach beisetzen. [Aen. Sylv. a. a. O.j C. 13. H. 685-686; C. 51-52. Graf Friedrichs Erkrankung im Kerker. — Freilassung. — Versäumt die Bestellung zum Statthalter des siebenbürgischen Burzenlandes. — Aussöhnung mit dem Vater. - Unternimmt eine Pilgerfahrt nach Rom. — Gefangennahme durch den Markgrafen von Ferrara. — Sein Schwager Graf Heinrich von Görz löst ihn aus. C. 14. H. 686-688; C. 52—54. 1434 (richtiger 1435) 1 3. Oct. f Altgraf Hermann II. zu Pressburg; sein Lob; Bestattung im Kl. Pletriach. — 1436, 30. Nov., Erhebung der Cillier in den Reichsfürstenstand. [Cech. Ann. im III. Bde. der scrr. rer. boli. h. v. Palacky z. J. 1436.] C. 15-17 (thlw. 18). II. S. 688—696; C. 57—68. Fehde der Cillier mit den Habsburgern. (1436—1444). B. Scholdermann (Schallermann) von Gurk, Schützling der Habsburger. — Bündniss der Cillier mit II. AI brecht VI. gegen seinen kaiserlichen Bruder. — Kämpfe in Steiermark und Krain. — Belagerung von Laibach. — Endlicher Ausgleich. [Eb. Windeck c. 223. Aen. Sylv. bist. Frid. ed. Kollar a. a. O. 213—215; Epistoke 1443/1444 (Nürnberger A. b. Koburger nro. 40. 50. 75. 79. 109 . . .) Ebendorfer von Haselbach c. 859. Schamdocher's Chronik b. Oefele scrr. I. 316. S. Pauler Stiftsannalen im Arch. f. G. u. Top. Kärnthens III. 1856 S. 22—23. Cech. Ann. a. a. O. z. J. 1442.] 1 1435, März, befand sich Graf Hermann II. noch am Leben (Urkunde b. Katona XII. R90—1); es muss also der October 1435 angenommen werden. C. 18. H. 696—7; C. a. a. 0. Graf Ulrich II. v. Cilli als Führer eines österreichischen Söldnerheeres gegen den Freibeuter Pongräcz v. Sz. Mi kl 6s auf Holitsch. — Beschuldigungen des Cilliers. — Neue Misshelligkeiten mit dem Kaiser. [Aen. Sylv. hist. Frid. a. a. 0. 225. Kl. öst. Chronik h. v. Zeibig im IX. Bde. des Arch. f. K. öst. G. S. 365. Ebendorfer 861.] C. 19. H. 696—7; C. 69. Ulrichs von Cilli Heirat mit Katharina, Tochter des Serbenfürsten (Georg Brankovich). Früher Tod seiner Kinder. 1423? (1443 o. 1444) f der eine Sohn Georg; Hermann, der zweite Sohn, f 1414 (Gill. Chr. v. 1542; 1434 b. Hahn) (wahrscheinlicher 1452) 30. Juli.1 — Die Tochter Elisabeth, als Kind mit Mathias Hunyady verlobt; stirbt als Verlobte. — Vorblick auf die Ereignisse bis 1458. C. 20-22. b. H. 697—703 (zerstückt und durcheinandergeschoben). C. 69—78 (richtige Anordnung nach der Hdschr. von 1542). K. Sigmunds Tod und dessen Folgen. — Der Hussitismus; Rückblicke. — Der Thronstreit in Ungarn (s. 1440) und die Stellung der Cillier zu demselben. — Kämpfe zwischen der jagellonischen Ungarnpartei und den Cilliern, deren Truppen Joh. Witowec, ein Böhme, befehligt. 1444 (statt des richtigen 1441) 1. März; Sieg des Witowec bei Samabor in Croatien. (1444) die Türkenschlacht bei Varna. Hunyady's Gefangenschaft.«— Ueber sein Vorleben. [Aen. Sylv. Europa I. cap. de Hung. s. Scithia; Helenen Kottanerin Dkw. h. (v. Endlicher) 1846; S. 18 ff. Ebendorfer 857. Callimachus (Philipp Buonacorsi) de rebus Wladislai. Thuröczy p. IV. cp. 29 ff. Dlugos 1. XII.] C. 23. H. 704—708; C. 79—83. (1446) Hunyady's Einfall in die Besitzungen der Cillier. —-Kämpfe in der unteren Steiermark. Erfolgreiche Gegenmassregeln der Cillier unter Führung des Witowec. 1 Vgl. darüber Frölilicli's Genealogia S. 112—113. [Epp. Joannis de Zredna b. Schwandtner II. 34—36, mit den Erläuterungen des Ivanich. Thuröczy p. IV. c. 45. Bon-fin Dec. III. 1. VII.] C. 24. H. 708—709; C. 83—84. (1445) Kämpfe der Cillier unter Graf Ulrichs II. und Witowec's Führung gegen die Tallowec (die Cillier Chronik nimmt irriger Weise Matko noch am Leben an). — Johann Tallowec bei der Eroberung von Pokercz (Pökröcz) erschossen.— Agramer Bisthumshändel. [Ivanich a. a. O. Thuröczy p. IV. c. 34.] C. 25. H. 709- 710; C. 85—86. 1447 (1448.) P. Nicolaus V. — Zweite Romfahrt1 des Altgrafen Friedrich mit 100 Pferden. — Türkenschlacht (am Amselfelde, v. b. Kossowo). — Hunyady's Gefangenschaft. — Murad's IV. Freundschaft für die Cillier — Botschaft seines Sohnes an sie. [Thuröczy p. IV. Bonfin Dec. III. 1. VII.] C. 26. H. 710-712; C. 87-88. 1450, 1451. Das Jahr des Jubiläums. — Bernhard von Siena. — Capistran. — Ummauerung der Stadt Cilli.2 — Friedrichs III. Römerfahrt und Kaiserkrönung. — Oesterreichischer Bund gegen den Kaiser. [Aen. Sylv. hist. Frid. b. Kollar 186; bist. Bohem. cap. 60. Ebendorfer a. a. O. 870; Ann. Mellic. Mon. Genn. XI. a. a. 0. Unrest's Oesterr. Chronik 543—544.] C. 27. H. 712—713; C. 89-93. (1452.) Belagerung des Kaisers in W. Neustadt. -— Auslieferung Ladislaus P. an den Cillier. — Einzug in Wien. [Aen. Sylv. hist. Frid. b. Kollar 383. Anon. de novitati-bus b. Palacky, Urkundens. im XX. Bde. der Fontes rer. a. II. Abth., S. 50—51, nr. 37. Ann. Mellic. a. a. O. Ebendorfer 871. Lanckman v. Falkenstein b. Pez scrr. rer. a. II, 603 f. 1 Diese Komfahrt dürfte es also gewesen sein, welche Altgraf Friedrich II. nach Aeneas Sylvius (Europa a. a. O.) als nonagenarius unternahm. 2 1451, 11. April, Cilli. Graf Friedrich v. Cilli verleiht den Bürgern von Cilli die Rechte anderer Städte der Steiermark. Copie im Grazer Landesarchiv nr. 6288.) Unrest's Oest. Chr. 542. Cech. Annalen im III. Bde. der scrr. rer. boh. a. a. 1452.] Graf Friedrich zerstört die Schlösser Rabensberg und Lemberg. C. 28. H. 713—715; C. 93-97. (1453.) Verschwörung der Oesterreicher gegen Grafen Ulrich als Regenten. — Die Wiener Katastrophe. — Gefahr des Grafen. — Aufenthalt in der Nähe Wiens. — Heimkehr. [Aen. Sylv. hist. Frid. Kollar 450 f. hist. Boh. Cap. 61. Kl. österr. Chronik S. 367. Ebendorfer 873—4.] C. 29. H. 715—716 (fehlt in der Hdschr. v. 1542). Eroberung von Constantinopel. [Vgl. Unrest's Oest. Chr. 542/3.] C. 30. H. 716-717; C. 97. 1454, 9. Juni, f Altgraf Friedrich II. 7. ^1111. — Seine Fehde mit dem Grafen Thomas von Kharchau (Corbavia). — Niederlage der Cillischen am Todestage des Altgrafen, in Ab Wesenheit Witowec'. Derselbe dann gegen den Grafen geschickt, erobert zwei Schlösser. C. 31. H. 717—719 (fehlt in der Hdschr. von 1542). 1455 f P. Nicolaus V. — (1456.) Belagerung und Rettung Belgrads. — Grosse Niederlage der Türken (auch der türkische Kaiser und 60.000 Türken fallen?!) am Maria Magdalenatage (22. Juli) von 7/8 Uhr Morgens bis 12 Uhr Nachts. Capistrans Schreiben an den Papst. [Vgl. besonders die österr. Chronik eines Ungenannten bei Senkenberg: Selecta iuris et histor. ... V. Bd., und in eig. Ausg. als hist. austr. h. v. Rauch, 5. cap., und Unrest S. 543—544.] C. 32. H. 719—723; C. 102—112. Reise des K. Ladislaus P. und des Grafen Ulrich von Cilli nach Ungarn. — Futaker Tag, 7. Nov. — Ermordung des letzten Cilliers zu Belgrad im Schlosse, 1456, 9. Nov. [Aen. Sylv. epp. (ed. Norimb. v. Koburger. 266). Kl. öst. Chronik a. a. O., Ebendorfer 881. Oesterr. Chronik eines Ungenannten a. a. 0. 6. Cap. — Michel Beheim's kl. Ged., h. v. Karajan in den Quellen und Forschungen z. vaterl. Geschichte S. 57—64. — Bericht über die Vorfälle aus Belgrad; Hofmär aus Ungarn; kön. Rundschreiben v. 1457, ebda. S. 251—258. — K. Ladislaus Briefe: Kaprinay, Hung. dipl. teinp. Math. Corv. I, 110-112. Palacky's Urkundens. im XX. Bde. der Fontes rer. a., XX. 103—104; Holzler's Brief ebda. S. 104—105-, Lapiz' Dkw. b. Cäsar Ann. Styr. III, 455. Unrest S. 545—546. — Cech. Ann. a. a. 0. Dlugos XIII. Buch; Thuröczy p. IV, Cap. 58. Bonfin Dec. III, 1. VIII.] C. 33. H. 725—726; C. 112—114. Graf Ulrichs feierliche Bestattung zu Cilli. C. 34. H. 726—728; C. 121—124. Die cillische Erbsehaftsfrage. — Die Bewerber um die Erbschaft. — Uebereinkunft der Witwe mit ihren Rathen. — Witowec, oberster Hauptmann. C. 35. H. 728-729; C. 124-125. Eig ..^t,!-f'