. MÄsM WMvk LMLch Theorie der Buchführuilg. Einleitung. 'S 1. Buchhaltung oder Buchführung im allgemeinen heißt jede Art von Rechnungsführung über ein vorhandenes Besitztum, welches einer Umgestaltung, einer Ab- und Zunahme fähig ist. S 2. Unter Buchhaltung im engeren Sinne versteht man jene Wissenschaft, welche eine solche Rechnungsführung nach einem geordneten Systeme einzurichten lehrt. Der Gegenstand einer Buchführung ist stets ein gegebenes Besitztum. S 3. Das Besitztum, um der Buchhaltung als Gegenstand zu dienen, kann entweder die Finanzen eines Staates oder das bescheidene Vermögen eines Privatmannes, es kann die Verwaltung eines Gutes, wie die Geschäfte eines Anwaltes, das Fabrikswesen, wirkliche Handelsgeschäfte, die Reederei, den Eisenbahn-, Dampfschifsahrts-, Kanalbau und sonstige Unternehmungen in sich begreifen. S 4. Das der Buchhaltung vorliegende Vermögen kann einen oder mehrere Eigentümer mit gleichem oder verschiedenem Interesse haben oder kann auch irgend einen beliebigen Teil des Ver¬ mögens eines Individuums oder auch mehrerer ausmachen; als Gegenstand der Buchführung aber wird es stets als eine Einheit, ein für sich bestehendes Ganze gedacht und als solches behandelt, wobei man trotzdem in den Büchern selbst Rechnung über das Interesse eines jeden Beteiligten führt und ihm beim Abschlüsse der Bücher seinen Anteil am Gewinne oder Verluste zuweist. S 5. Den Austausch von Besitzteilen, deren Umgestaltung, deren Ab- oder Zunahme nennt man im kaufmännischen Rechnungswesen ein Geschäft. S 6. Der Austausch von Besitzteilen oder die Geschäfte können auf zwei verschiedene Arten stattfinden: ohne Anwendung des Kredites oder mit Anwendung des Kredites. S 7. Ohne Anwendung des Kredites wird gehandelt, wenn der Gegenwert des empfangenen oder gegebenen Besitzteiles in barem Gelbe besteht, und man nennt einen solchen Austausch einen Kauf oder Verkauf gegen Bargeld, auch Kontant- oder Kassa-Geschäft; wird aber für einen empfangenen Gegenstand nicht bares Geld, sondern Ware, Staatspapiere, Wechsel oder anderer Geldes¬ wert gegeben, so ist es ein Tauschgeschäft. S 8. Kredit nennt man das Zutrauen, welches der Verkäufer eines Gegenstandes in dessen Käufer setzt, der den Gegenwert nicht bar bezahlt, daß er denselben in der bedungenen Zeit bezahlen wolle, auch werde und könne. Den auf diese Art geschehenen Austausch nennt man Kredit- Geschäft, ist keine Zeit angegeben, aber Nichtkontant-Geschäft. S 9. Jedes Geschäft besteht im Empfangen und Geben; jeder, der nun empfängt, ohne einen Gegenwert dafür zu geben, heißt Schuldner oder Debitor und jeder, der gibt, ohne einen Gegenwert dafür zu empfangen, heißt Gläubiger oder Kreditor. S lO. Diese Rechnungsverhältnisse fremder Personen der Handlung gegenüber werden zu Papier gebracht und jeder ein Blatt aus zwei gegenüberstehenden Seiten als ihre Partie, Rechnung oder Konto eröffnet; davon nennt man die linke Seite Soll oder Debet, die rechte Seite Haben oder Kredit. 2 Ist nun eine Person Schuldner oder Debitor, so wird sie in ihrer Partie belastet oder debitiert, d. h. das Geschäft wird unter Soll oder Debet eingeschrieben. Ist eine Person hingegen Gläubiger oder Kreditor, so wird sie in ihrer Partie erkannt oder kreditiert, d. h. das Geschäft wird unter Haben oder Kredit eingeschrieben. Auf diese Weise wird es dem Buchführer leicht, sich eine schnelle Übersicht durch Vergleichung des Debets mit dem Kredit zu verschaffen, ob ein Geschäftsfreund Debitor oder Kreditor der Handlung bleibt. All. Nicht nur jedem schuldenden oder zu fordern habenden Geschäftsfreunde eröffnet man ein eigenes Konto, sondern auch den verschiedenen Geschäftszweigen, so dem Kassa-, Waren-, Staatspapieren-, Münzen-Geschäfte usw., wofür eigene abgesonderte Ausschreibungen bestehen, die man Bücher nennt. A 12. Diese Bücher, welche die verschiedenen zu empfangenden oder abzugebenden Gegenstände, welche Teile des Geschäftsverkehrs ausmachen, enthalten und auch Objekten-Skontri heißen, werden links mit Soll, Eingang oder Empfang, rechts mit Haben, Ausgang oder Abgabe überschrieben, belastet oder debitiert, wenn die Handlung einen Gegenstand empfängt; erkannt oder kreditiert, wenn die Handlung etwas von ihrem Besitze weggibt. A l3. Die ganze Kunst der Buchführung oder des Buchhaltens besteht in der Fest¬ stellung des Debitors und Kreditors, es mag nun eine Person oder ein Objekt sein; ist man darüber klar, so wird es ein leichtes sein, sich jede Art die Bücher zu führen, wie sie sich eben die Kaufleute einrichten, da keine bestimmten Vorschriften darüber bestehen, in kurzer Zeit eigen zu machen; doch teilt man die Buchhaltnngswissenschaft im allgemeinen in die einfache Buchhaltung und die Buchhaltung in doppelten Posten ein. A 14. Die einfache Buchführung verschafft uns eine allgemeine Übersicht über unfern Geschäftsverkehr, über unser Schulden- oder Forderungsverhältnis mit unfern Geschäftsfreunden. Sie wird bei Detailgeschäften und bei bloßen Warengeschäften, wenn sie auch on Zros betrieben werden, wie z. B. beim Produktenhandel, in Anwendung gebracht. A 15. Die Buchhaltung in doppelten Posten, auch die doppelte italienische Buch¬ führung genannt, weil ein Mönch, namens Lukas Piciolo, im Jahre 1504 in Venedig die erste Abhandlung darüber veröffentlichte, verschafft uns nicht nur eine allgemeine Übersicht über unfern ganzen Geschäftsverkehr, über unser Schulden- und Forderungsverhältnis mit unfern Geschäftsfreunden, sondern auch eine besondere Übersicht über alle Empfänge und Ausgaben, über die Verluste und Gewinne bei den einzelnen Geschäftszweigen, und da die Aufzeichnung der Posten eine doppelte ist, so bietet sie eine fortwährende Kontrolle über deren richtige Eintragung in den verschiedenen Büchern. Diese Methode findet ihre Anwendung im em Zros-, Waren-, Wechsel-, Münzen- und Staats- Papieren-Handel und bildet den Kern der eigentlichen Buchhaltungswissenschaft. A 16. Wie oben bemerkt, geschieht die Aufzeichnung der Vorfälle einzelner Geschäftszweige in abgesonderten Büchern. Zum Begriffe eines Handlungsbuches gehört eine Quantität von 2, 4, 6, 10, auch 20 Buch festes weißes Schreibpapier in Großformat, in Leinwand oder Leder gebunden, rot oder blau rastriert; auf dem Einbande wird gewöhnlich mit Frakturschrift der Name des Buches mit Datum des Anfanges geschrieben. A 17. Sowohl nach der einfachen als doppelten Buchführnngsmethode unterscheidet man zwei Arten von Büchern: 1. ) Hauptbücher, 2. ) Neben- oder Hilfsbücher. Z 8 18. Hauptbücher sind jene, welche nach dem Gesetze zu führen vorgeschrieben sind und ohne welche eine ordentliche Buchführung nicht gedacht werden kann. 8 19. Nebenbücher sind solche, welche zur genauen Berechnung und zur weitläufigeren Darstellung der einzelnen Geschäftsvorfälle dienen und welche jeder Kaufmann nach seiner Bequemlichkeit einrichtet. Bücher der einfachen Buchführung. 8 20. Die Hauptbücher darin sind: 1. ) das Memorial, 2. ) das Kassabuch, 3. ) das Hauptbuch. 8 21. Das Memorial (Ausschreibung aus dem Gedächtnis), Prima-Nota (erste Aufzeichnung), auch Strazza (gemischte Aufzeichnung) genannt, dient zur ersten, genauen und vollständigen Auf¬ zeichnung aller Geschäfte nach fortlaufendem Datum; jeder Posten von dem andern durch eine Linie gesondert. Dieses Buch ist paginiert, d. i. auf einer Seite geführt mit fortlaufender Seitenzahl, enthält eine Kopflinie, von der Linken zur Rechten mit Pagina-Numero, Monat und Jahreszahl überschrieben; dann links eine breite Kolonne, d. i. eine Linie von oben bis unten für das Berufungsfolio, eine schmale Kolonne für das Datum; rechts eine Preis- und doppelte Wertkolonne; einzelne Geldbeträge desselben Geschäftes kommen in die erste und dann summiert in die zweite Wertkoloune. 8 22. Das Kassabuch dient zur Aufzeichnung aller baren Geldeinnahmen und -äusgaben. Dieses Buch ist foliiert, d. i. je zwei gegenüberstehende Seiten werden in der Ecke mit gleicher Seitenzahl fortlaufend versehen; die Kopflinie wird links in der Ecke mit Soll oder Einnahmen, rechts in der Ecke mit Haben oder Ausgaben überschrieben, in der Mitte über beide Seiten steht Kassa-Konto oder auch Monat und Jahreszahl. Sowohl im Soll als im Haben ist links eine Monats- und Tageskolonne, rechts eine Memorial-Folio-Bernfungskolonne, dann doppelte Wertkolonne. Das Kassabuch wird debitiert für die eingegangeuen Gelder und kreditiert für die aus¬ gegebenen Gelder. 8 23. Das Hauptbuch dient zur Aufzeichnung aller Personen, welche Schuldner oder Gläubiger sind, erstere unter Soll, letztere unter Haben eingetragen. Dieses Buch ist ebenfalls foliiert, auf der Kopflinie links in die Ecke Soll oder Debet, rechts in die Ecke Haben oder Kredit; in der Mitte links die Firma, rechts das Domizil des Geschäfts¬ freundes; sowohl im Debet als Kredit links Monats-, Tages- und Jonrnal-Berufungskolonne, rechts doppelte Wertkolonne oder Verfalls- und einfache Wertkolonne. Dem Hauptbuch ist ein eigenes Repertorium oder Index beigegeben, worin die Namen und das Folio der einzelnen Konti nach dem Buchstaben des Zunamens zur leichteren Auffindung eingetragen werden. Die Nebenbücher sind: 8 24. 1.) Das Journal, ein paginiertes Buch, dient zur Vorauszeichnuug aller jener Geschäfte, die dann in das Hauptbuch eingetragen werden. Dieses Buch hat die gleiche Kopfüberschrift wie das Memorial, links eine Kolonne für das Hauptbuch-Folio und Datum, rechts eine Memorial-Folio- und doppelte Wertkolonne. Jedes Geschäft enthält auf der ersten Zeile Name und Domizil des Geschäftsfreundes mit der Bezeichnung, ob er Debitor oder Kreditor ist, auf der zweiten Zeile folgt eine gedrängte Übersicht 4 des Geschäftes, wie später im Hauptbuch; z. B. bei Waren Totalgewicht und Respiro, welch letzterer stets angegeben sein muß. Wird im Memorial der Geschäftsfreund als Debitor oder Kreditor gleich in der ersten Zeile eines Geschüftsvorfalles aufgeführt, so ist das Journal entbehrlich. H 25. 2.) Das Fakturenbuch oder Kalkulationsbuch dient zur Aufzeichnung aller ankommenden Fakturen, darauf folgt die Anmerkung aller Bezugsspesen bis ins Magazin, um den Totalkostenwert und den Kostenpreis für die Einheit des Maßes oder Gewichtes ausrechnen zu können. Biele Handlungshäuser unterscheiden ein Eingangs- und ein Ausgangs-Fakturenbuch; sie haben die Lineamente und Einrichtung der Fakturen und berufen sich auf das Memorial; aus diesen Büchern wird Z 26. 3.) das Warenbuch oder Lager-Skontro gebildet; es dient zur Aufzeichnung aller gekauften und eingetauschten Waren unter Soll und aller verkauften und vertauschten Waren unter Haben, so auch zur Eintragung unter Soll der Bezugskosten auf ankommende Waren, wenn kein eigenes Kalkulationsbuch vorhanden wäre. Das Buch ist foliiert, enthält zur Überschrift auf der Kopflinie links in der Ecke Eingang oder Empfang, rechts in der Ecke Ausgang oder Abgabe, in der Mitte links den Namen der Ware, rechts Konto. Jede Ware erhält ein eigenes Folio. Sowohl unter Eingang als Ausgang ist links eine Monats-, Tages- und Memorial-Folio- kolonne, rechts eine Quantitäts-, Preis- und Wertkolonne. Unter Eingang setzt man den Namen und Wohnort des Verkäufers, unter Ausgang den Namen und Wohnort des Käufers, dann die Sorte, endlich die Quantität, dann den Preis und den Wert. Auch dieses Buch ist mit einem Index versehen und hat nur beim an Zros-Geschäft Anwendung, da beim Detailisten das Verzeichnis der einzelnen Verkäufe mit zuviel Aufwand von Zeit, Räumlichkeit und Personale verbunden ist. Z 27. 4.) Der Münzen-Skontro in gleicher Einrichtung mit dem Lager-Skontro dient zur Aufzeichnung aller gekauften und verkauften Gold- und Silbermünzen, die dem Kurse unterliegen. Z 28. 5.) Der Esfektcn-Skontro in gleicher Einrichtung mit dem Lager-Skontro, worin die gekauften und verkauften Staatspapiere, Lose, Aktien, Pfandbriefe und Prioritätsobligationen, welche Gegenstand des Handels sind, ausgezeichnet werden. Z 29. 6.) Der Rimessen-Skontro, darin werden alle jene Wechsel ausgezeichnet, die in den Besitz des Prinzipals kommen (dafür wird das Buch debitiert) oder aus seinem Besitz gehen (dasür wird es kreditiert); Rimessen, welche auf fremde Valuta lauten und dem Kurse unterliegen, werden Devisen genannt, daher das Rimessenbuch auch Devisen-Skontro heißt. H 30. 7.) Das Trattenbnch dient zur Aufzeichnung jener Wechsel, welche der Prinzipal akzeptiert, dann wird es als Kreditor dargestellt; bezahlt er akzeptierte Wechsel, so ist es Debitor. Diese Bücher werden verschieden eingerichtet und enthalten in abgesonderten Kolonnen die wesentlichen Bestandteile des Wechsels und die Eingangs- und Ausgangsdatums. Z 31. 8.) Das Wechsel-Kopierbuch dient zur Abschrift aller Tratten, Rimessen und jener Wechsel, welche die Handlung selbst ausstellt. 8 32. 9.) Das Kommissionsbuch dient zur Aufzeichnung jener Geschäfte, welche der Prinzipal für fremde Rechnung vollführt oder durch andere vollführen läßt; es wird wie das War en buch in Konti für jedes einzelne Geschäft eingeteilt und danach auch rastriert. 8 33. 10.) Das Partizipationsbuch enthält jene Geschäfte ausgezeichnet, welche der Handlungs¬ chef mit seinen Geschäftsfreunden auf gemeinschaftliche Rechnung, oonto oomuim oder oouto u motü unternimmt, und ist wie das Warenbuch eingerichtet. 5 Z 34. 11.) Das Kommissions-Ordrcbnch dient zur Aufzeichnung aller Bestellungen von Waren und andern Objekten, deren Effektuierung dem Prinzipal aufgetragen wird. Z 35. l2.) Das Spcditionsbuch, darin werden jene Vorfälle ausgezeichnet und die Kosten berechnet, welche sich für den Prinzipal beim Empfange und Versendung der Waren für fremde Rechnung ergeben. Z 36. 13.) Das Jnvcntnrcnbuch dient zur Aufzeichnung der jährlichen Ausweise über den Besitz¬ stand, der Schulden und Forderungen des Prinzipals, da es für ihn vom größten Interesse sein muß, sich zu überzeugen, daß sich sein Vermögen nicht vermindere, sondern vermehre, und das Gesetz die Haltung dieses Buches vorschreibt. Z 37. 14.) Das Bricf-Kopierbuch mit einem Index dient zur Abschrift aller abgehenden Briefe; wo Kopiermaschinen bestehen, werden die einzelnen Blätter paginiert und in Büchern alle Quartale gesammelt und gebunden. Z 38. Außer den angeführten Büchern gibt es noch mehrere andere, die sich jeder Chef nach Bedarf und Bequemlichkeit schafft und einrichtet; nnr hüte er sich, deren Anzahl zu sehr zu vermehren, um die Konto-Arbeiten nicht unnötigerweise zu komplizieren. Von der Buchung der Geschäfte. § 39. Zur sogleichen Aufzeichnung aller Geschäfte, welche sowohl am Platze vorfallen als jener, die durch Korrespondenz vermittelt werden, dient in der Praxis eine eigene Strazza, gesondert von dem unter Z 21 erwähnten Memorial. — Beim Unterrichte werden die Geschäfte ebenfalls gesammelt und dargestellt, welche zusammen den Geschäftsplan oder die Geschäftserzählung bilden, worunter durchaus kein eigentliches Handlungsbuch zu verstehen ist. 8 40. Die Bücher eines Kaufmannes müssen mit der Einschreibung der Fondseinlage nach Art. 29 des Handelsgesetzes beginnen, welche entweder in barem Gelde oder auch in andern Objekten bestehen kann; im ersten Falle wird sie gleich im Memorial und von da im Kassabuch unter Soll eingetragen; im zweiten Falle muß zuerst ein Inventar (siehe Z 71) verfaßt, dieses in das Memorial und von da in die übrigen Bücher, die Aktiva unter Debet, die Passiva unter Kredit ansgetragen werden. § 41. Zur Erleichterung, ein Geschäft regelrecht in die Handlnngsbücher einzutragen, müssen vorerst folgende Fragen beantwortet werden: 1. ) Was tue ich? (als Prinzipal). 2. ) Ist es ein Kontant- oder Nichtkontant-Geschäft? 3. ) Wer empfängt, und wenn die Handlung empfängt, was empfängt sie? 4. ) Wer gibt, und wenn die Handlung gibt, was gibt sie? 5. ) In welche Bücher muß der Satz eingetragen werden? Z 42. Die erste Frage, „was tue ich", dient dazu, damit der Buchende sich das Geschäft in seinen Hauptbestandteilen in das Gedächtnis präge. Z 43. Die Frage, „ob es ein Kassa-Geschäft oder ein Nichtkontant-Geschäft" sei, dient dazu, damit der Buchende prüfe, ob er bares Geld empfängt oder ausgibt, oder keines von beiden, damit er wisse, ob das Geschäft in das Kassabuch einzutragen sei oder nicht. § 44. Die dritte Frage, „wer empfängt", dient dazu, um den Debitor zu ermitteln; ist er keine fremde Person, so fahre man fort zu fragen, „was empfängt die Handlung oder der Prinzipal", um das empfangene Objekt kennen zu lernen, und das Buch, wohin es eingetragen wird, welches dann als Debitor zu bezeichnen ist. ß 45. Die vierte Frage, „wer gibt", dient dazu, um den Kreditor zu ermitteln; ist er keine fremde Person, so ergänze man die Frage, „was gibt die Handlung oder der Prinzipal", 6 um den gegebenen Gegenstand kennen zu lernen, und das Buch, woraus er entnommen ist, welches dann als Kreditor bezeichnet wird. Z 46. Die fünfte Frage, „in welche Bücher wird der Satz eingetragen", dient zur Aufzählung aller Haupt- und Nebenbücher, in welche das Geschäft einzutragen ist, und zwar zuerst in das Memorial, weil jeder Satz darin ausgezeichnet wird, dann bestimme man die Bücher, worin der Debitor, und dann jene, worin der Kreditor eingetragen wird. ß 47. Die Folien der Bücher, wohin die Debitoren und Kreditoren eingetragen wurden, werden in das Memorial, in die Berufungs-Foliokolonne, zurückgeführt, und zwar wird daselbst ein schiefer Strich gezogen, oberhalb das Folio des Debitors, unterhalb das Folio des Kreditors bloß mit Anfangsbuchstaben angemerkt. Bücher der doppelten Buchführung. * Z 48. Die Hauptbücher werden in zwei Abarten geteilt: 1. ) In solche, die zur täglichen Ausschreibung dienen; diese sind: a) das Memorial, b) das Kassabuch. 2. ) In solche, die zur Eintragung der Geschäfte am Ende eines Monates dienen, da nach dem Begriffe „doppelte Buchhaltung" (siehe Z 15) die Aufzeichnung der Geschäfte eine doppelte ist, und zwar in den eben bemerkten Zeitperioden. Zur zweiten Abart gehören: u) das Journal, 5) das Hauptbuch. * § 49. Das Memorial, Prima-Nota oder Strazza, dient zur ersten Aufzeichnung der Nichtkontant-Geschäfte. Es ist paginiert, die Kopflinie wird mit Monat und Jahr überschrieben, links eine Kolonne für das Journal-Folio und das Datum, rechts für den Preis nnd die doppelte Wertkolonne. Die Eintragung unterscheidet sich von der einfachen Buchführung, daß bei jedem Satze auf der ersten Zeile der Debitor und Kreditor angeführt werden, dem letzteren das Wörtchen „An" vorgesetzt, dann folgt die genaue Auseinandersetzung des Geschäftes. Jeder Satz wird von dem folgenden durch einen Strich gesondert. * Z 50. Das Kassabuch dient zur ersten Aufzeichnung der Kontant-Geschäfte; es ist foliiert und eingerichtet wie das Kassabuch der einfachen Buchführung, nur beruft es sich auf das Jourual und nicht auf das Memorial; die Eintragung ist dieselbe, nur mit dem Unterschiede, daß, wenn man den Debitor bucht, man sich in der ersten Zeile auf den Kreditor beruft, und bucht man den Kreditor, so beruft man sich auf den Debitor. * Z 51. Das Hauptbuch dient wie das Memorial der einfachen Buchführung zur Auf¬ zeichnung aller Geschäfte, aber mit dem Unterschiede, daß, während sie in diesem in chronologischer Ordnung, d. i. Datum für Datum, untereinander gesetzt werden, sie in jenem nur am Ende eines Monates derart einzutragen sind, daß, soviele verschiedene Geschäftszweige in der Handlung vorkommen, ebensoviele Konti eröffnet werden, man daher darin: a) Personen-Konti, b) Sachen- oder Objekten-Konti, a) Verlust- und Gewinn-Konti, ä) Hilfs-Konti unterscheidet. 7 * Z 52. Die Personcn-Konti werden allen Geschäftsfreunden, welche Debitoren oder Kredi¬ toren der Handlung sind, wie bei der einfachen Buchführung eröffnet, zuweilen pflegt man für kleinere Summen mehrere Geschäftsfreunde unter einem Konto zu vereinigen, und zwar unter Oonto pro Oivorsi. * 8 53. Sachen- oder Objekten-Konti dienen für alle Besitzteile, welche die Handlung kauft oder verkauft, eintauscht oder austauscht, und bilden den Inbegriff der besonders eröffneten Objekten- Skontri: so ein Kapital-Konto für den eingelegten Handlungsfonds und das jedesmalige reine Geschäftsvermögen; ein Kassa-Konto für die baren Einnahmen und Ausgaben; ein Handlungs- Mobilar-Konto für die Handlungsgerütschaften; ein Generalwaren-Konto für die eingekauften und verkauften Waren; ein Rimessen-Konto für alle ins Eigentum empfangene und aus demselben entnommene Wechsel; ein Tratten-Konto für alle von der Handlung geleisteten und nachträglich eingelösten Akzepte; ein Staatspapieren-, ein Aktien-, ein Prioritäts-Obligationen-, ein Devisen-, ein Staatslose-, ein Privatlose-, ein Münzen-, ein Kommissionswaren¬ lager-, ein Konto u inotä mit N. N., ein Speditions-Konto usw.; sie werden ebenso wie die darauf bezüglichen Skontri debitiert und kreditiert. * Z 54. Verlust- und Gewinn-Konti werden zum Zwecke eröffnet, um sich eine Übersicht der Ver¬ luste und Gewinne bei den einzelnen Geschäftszweigen zu verschaffen, welche weder unter die Personal- Konti, noch unter die Objekten-Konti eiugereiht werden können; so gibt es ein Haushaltungs¬ kosten-, ein Handlungskosten-, ein Interessen- und Diskont-, ein Provisions-, ein Sensarie-, ein Briefporto-Konto usw. Diese Konti werden debitiert im Falle eines Verlustes und kreditiert im Falle eines Gewinnes. Verluste und Gewinne, wofür man keine speziellen Konti eröffnen will, werden unter Verlust- und Gewinn-Konto eingetragen: z. B. Erbschaften, Lotteriegewinne usw. * Z 55. Hilfs-Konti dienen nicht zur Eintragung der Geschäftsvorfälle in das Hauptbuch, wohl aber zu dessen Abschluß; diese sind das Bilanz-Konto zur Eintragung der Jnventursposten und das Verlust- und Gewinn-Konto zur Eintragung der reinen Verluste und Gewinne bei den einzelnen Konti. * Z 56. Die einzelnen Konti des Hauptbuches haben zur Überschrift der Kopflinie links Debet, rechts Kredit, in der Mitte der Name des Kontos; sowohl unter Debet als Kredit links eine Monats-, eine Tages- und eine Journal-Foliokolonne, rechts unter Debet eine Berufungs-Foliokolonne der Kreditoren, unter Kredit eine gleiche der Debitoren und überall zum Schluffe eine Wertkolonne. Ein Index ist ebenfalls beigegeben. Die Eintragung geschieht nicht detailliert, sondern iu zusammengezogenen Posten unter einer Summe, entnommen aus dem * Z 57. Journal, welches dazu bestimmt ist, alle Geschäftsvorfälle, und zwar die Nicht- kontanten aus dem Memorial, die Kontanten aus dem Kassabuche, am Ende eines Monates derart zu sammeln, daß die Geschäfte einer Gattung zusammengeschrieben werden, z. B. alle baren Einnahmen, wofür der Kassa-Konto-Debitor, alle baren Geldausgaben, wofür der Kassa-Konto- Kreditor, alle Wareneinkäufe und bei deren Bezug bezahlten Kosten, wofür der Generalwaren- Konto-Debitor, alle Warenverkäufe, wofür der Generalwaren-Konto-Kreditor ist usw., um davon nur die Hauptsumme in das Hauptbuch mit bloßer Berufung der Anzahl der Debitoren und Kreditoren eiuzutragen. In der einfachen Buchführung ist das Journal als Nebenbuch als entbehrlich dargestellt, in der Doppik gehört es hingegen zu den Hauptbüchern und ist daher unentbehrlich aus dem oben angeführten Grunde. 8 Das Journal ist paginiert, hat die Kopflinie mit Monat und Jahreszahl überschrieben, links eine Hauptbuchs-Folio- und eine Datumskolonne, rechts eine doppelte Wertkolonne, oder auch links eine Wert- und eine Hanptbuchs-Foliokolonne für die Debitoren, rechts eine Sammel-, eine Hauptbuchs-Folio- und eine Wertkolonne für die Kreditoren. Die Eintragung geschieht wie im Memorial, wo bei jedem Posten in der ersten Zeile zuerst der Debitor, dann der Kreditor mit dem Wörtchen „An" voraus aufgeführt wird, dann folgt das Geschäft beschränkt dargestellt. Die richtige Darstellung der Geschäftsvorfälle im Hauptbuche und Journal mit dem Memorial und Kassabuch bildet das Wesen der Doppik und einen Überblick über die ganze Geschäftsgebarung. * Z 58. Die Nebenbücher sind: 1. ) Das Konto-Korrent. 2. ) Das Bilanzbuch. Alle anderen Nebenbücher sind gleich denen der einfachen Buchführung und richten sich nach Art der unternommenen Geschäfte und nach dem Belieben des Buchhalters. * 8 59. Das Konto-Korrent (laufende Rechnung) oder das Saldo-Konto (Rechnungsaus- gleichnng dient wie das Hauptbuch der einfachen Buchführung zur täglichen Aufzeichnung aller Geschäftsfreunde mit ihren Schulden und Forderungen der Handlung gegenüber in ab¬ gesonderten Partien oder Konti. Es ist ein foliiertes Buch mit Debet und Kredit, Firma und Domizil des Geschäfts¬ freundes als Überschrift; links eine Monats- und Tageskolonne, rechts eine Verfallszeit- und Wertkolonne; ein Index ist beigegeben. * Z 60. Das Bilanzbuch dient dazu, um sich von dem richtigen Einträgen aus dem Journal in das Hauptbuch zu überzeugen; daher entnimmt man aus letzterem monatlich die Debet- und Kreditsumme eines jeden Kontos in das Bilanzbuch und die Totalsumme einer jeden Kolonne muß mit der bezüglichen monatlichen Journalsumme stimmen. Es ist paginiert, enthält eine Foliokolonne, dann eine breite Rubrik für die Beschreibung der Konti des Hauptbuches, daneben eine Debet- und eine Kredit-Wertkolonne, zuweilen auch eine Debet- und Kredit- Saldokolonne. * 8 6l. Auch bei der doppelten Buchführung werden die Bücher mit der Einschreibung der Fondseinlage eröffnet; geschieht sie nur in barem Gelde, so ist das Kassa-Konto Debitor und das Kapital-Konto Kreditor; besteht die Fondseinlage aus verschiedenen Objekten, so werden vorerst eine Inventur und eine Bilanz verfaßt, dieselben journalisiert und ins Hauptbuch übertragen, wobei die Aktiva Debitoren und das Bilanz-Konto Kreditor sind; hingegen wird das Bilanz- Konto für die Summe der Passiva, welche Kreditoren sind, darunter auch das Kapital-Konto für das gegenwärtige reine Vermögen, debitiert. (Ganz im Gegensätze zur Schluß bi lanz, s. Z 75.) Hierauf folgt die Austragung der Juventursposten in das Kassabuch und in die Nebenbücher. Die Buchung der Geschäfte findet nach denselben Fragen statt, wie bei der einfachen Buch¬ führung, wobei die Nichtkontanten-Geschäfte zuerst ins Memorial kommen; bei den Kontant- Geschäften wird unmittelbar zuerst der Debitor, dann der Kreditor geordnet. Von dem Abschlüsse der Bücher. Z 62. Der Bücherabschluß hat zum Zweck, sich eine Übersicht über den Vorrat oder über den Verlust oder Gewinn bei einzelnen Geschäftszweigen oder über den reinen Bermögensstand zu verschaffen; man unterscheidet daher: 9 1. ) einen Monatsabschluß, 2. ) einen Jahresabschluß. Z 63. Die Handlungsbücher abschließen heißt, bei foliierten Büchern die Summen auf beiden Seiten eines Kontos gleichstellen; bei paginierten Büchern die Totalsumme in der zweiten Kolonne ermitteln. Z 64. Der Monatsabschluß bei der einfachen Buchführung bezweckt nichts anderes, als eine Kontrolle über die vorhandene Barschaft gegenüber der Buchung der Einnahmen und Ausgaben; zu diesem Zwecke 1. ) addiere man im Kassabuch die Soll-Seite, 2. ) „ „ „ „ „ Haben-Seite, 3. ) subtrahiere man die Haben-Seite als die kleinere, weil die Ausgaben immer minder sein müssen, von der Soll-Seite und der Überrest, Saldo genannt, wird 4. ) auf die Kredit-Seite zur Ausgleichung geschrieben; 5. ) ziehe man die Abschlußlinien und den Sicherungsstrich auf der weniger beschriebenen Seite und addiere die Soll- und Haben-Seite in Übereinstimmung. 6. ) Den unter Haben zur Ausgleichung geschriebenen Saldo trage man auf neue Rechnung unter Soll vor. * § 65. Der Monatsabschluß bei der Doppik besteht in der Journalisierung, d. i. die Übertragung aller Memorial- und Kassaposten in das Journal und von da ins Hauptbuch; es sind dazu folgende sechs Punkte erforderlich: 1. ) Abschluß des Memorials; 2. ) Abschluß des Kassa buch es; 3. ) Bildung der Journalsumme, indem man die Debet- und Kreditsummen des Kassa¬ buches ohne Saldi und die Memorialsumme addiert; 4. ) die eigentliche Journalisierung, indem man a) aus dem Debet des Kassabuches einen Journalposten bildet unter Anführung des Debitors Kassa-Konto an so viele Kreditoren, als im Debet erscheinen, jeden Kreditor, der mehreremal vorkommt, nnr als einen angegeben; ll) ebenso aus dem Kredit des Kassabuches, wobei die darin vorkommenden Konti als so viele Debitoren unter Vermeidung der Wiederholung und das Kassa-Konto als Kreditor bezeichnet werden; o) endlich aus den Posten des Memorials stets unter Zusammenziehung gleicher Debitoren und Kreditoren, um 5. ) die Übertragung aus dem Journal in das Hauptbuch zu vereinfachen (siehe Z 56); 6. ) Ziehung der rohen Bilanz, indem man die Debet- und Kreditsummen eines Monates in das Bilauzbuch überschreibt, wobei nicht nur deren Totalsumme unter sich, sondern jede mit der unter 3. gefundenen Journalsumme stimmen muß (siehe Z 60). H 66. Der Jahresabschluß soll 1. )' das gegenwärtig reine Vermögen ermitteln und 2. ) ob dasselbe gegen die Fondseinlage oder das Vermögen der früheren Inventur sich vermehrt oder vermindert habe, ob gewonnen oder verloren ist. Z 67. Zur Errreichuug dieser Zwecke werden bei der einfachen Buchführung 1. ) alle foliierten Bücher abgeschlossen; bei der Doppik ist davon das Hauptbuch aus¬ genommen; 2. ) die Inventur verfaßt, um das gegenwärtig reine Vermögen zu ermitteln. 10 Bei der einfachen Buchführung: 3. ) der reine Gewinn oder Verlust ermittelt und 4. ) eine Probe über die Richtigkeit des reinen Gewinnes oder Verlustes durch Zu¬ sammenstellung aller Gewinne und Verluste aus allen Geschäftsbüchern aufgestellt. * Bei der doppelten Buchführung wird 1. ) eine Bilanz-Abteilung verfaßt und dieselbe journalisiert. 2. ) In gleicher Weise eine Verlust- und Gewinn-Abteilung. 3. ) Abschluß des Hauptbuches. 4. ) Ziehung der Netto- oder Schlußbilanz. Z 68. Dem Kassabuch entsprechend (siehe Z 64) werden die inländischen Personal-Konti des Hauptbuches der einfachen Buchführung und des Saldo-Kontos der Doppik aus¬ geschlossen, wenn nicht früher Interesse, Provision, Sensarie und Porto zu berechnen kommen, und es ergibt sich dabei entweder ein Debet-Saldo oder ein Kredit-Saldo oder das Konto bilanziert sich. Debet-Saldo ist, wenn die Debet-Seite größer ist, der Geschäftsfreund bleibt also Schuldner, die Ausgleichung geschieht unter Kredit und der Saldo-Vortrag unter Debet. Kedit-Saldo ergibt sich, wenn die Kredit-Seite größer ist, der Geschäftsfreund daher Gläubiger ist, die Ausgleichung unter Debet und der Saldo-Vortrag unter Kredit geschieht. Das Konto bilanziert sich, wenn Debet und Kredit die gleiche Summe enthalten und sich kein Saldo ergibt. Bei ausländischen Personal-Konti, die in fremder und einheimischer Währung geführt werden, geschieht die Ermittelung des Saldos in fremder Währung und wird derselbe zum Tageskurse berechnet, dann wird die Kolonne des Debets und Kredits in inländischer Währung verglichen und der Unterschied heißt Kursdifferenz, der als Gewinn unter Debet ein¬ getragen wird, wenn die Kredit-Seite größer ist, als Verlust aber unter Kredit gehört, wenn die Debet-Seite größer ist. Kursdifferenzen werden nicht auf neue Rechnung vorgetragen. * Z 69. Kommen Interessen-, Provisions-, Sensarie-und Portiberechnungen, wie im Eingänge des Z 68 erwähnt, bei einzelnen Konti des Saldo-Kontos vor, so werden darüber nach Abschluß des ganzen Buches eigene Journalposten gebildet, um in die Personal-Konti des Hauptbuches übertragen zu werden. Z 70. Der Abschluß der Konti des Warenbuches wird auf folgende Weise bewerkstelligt: 1. ) Ermittle man, wieviel von jeder Sorte eingekauft und auch verkauft wurde; der Überrest heißt Vorrat und wird unter Ausgang geschrieben; dieser wird zum Kostenpreis, d. i. der Einkaufspreis mit Zuziehung aller Bezugskosten, berechnet; hat die Ware in der Qualität Schaden gelitten oder ist sie bereits aus der Mode, oder der Platzpreis geringer, so wird zu diesem niederen Preise der Vorrat berechnet; 2. ) addiere man die Wertkolonnen unter Eingang und Ausgang; ist die erstere größer, so ergibt sich Verlust, welcher zur Ausgleichung unter Aus gang gebracht wird; ist die erstere minder, so ergibt sich Gewinn und gehört zur Ausgleichung unter Debet; 3. ) werden die Abschlußlinien und der Sicherungsstrich gezogen, Quantität und Wert¬ kolonne auf beiden Seiten in Übereinstimmung addiert und die Vorräte auf neue Rechnung nnter Eingang vorgetragen. Gleich dem Warenbuch werden alle übrigen Objekten-Skontri abgeschlossen, nur werden die Vorräte an Münzen, Devisen, Effekten zum Tageskurse berechnet, ohne Unterschied, ob derselbe höher oder minder als der Einkaufskurs ist. 11 Nach Abschluß der Bücher muß untersucht werden, ob die darin notierten Vorräte mit den wirklich vorhandenen Vorräten übereinstimmem Z 71. Inventur, Inventarnim nennt man die Zusammenstellung des Besitztumes, der Forde¬ rungen und Schulden des Prinzipals, um durch deren Vergleichung das reine Vermögen zu ermitteln. Das Jnventarium besteht aus drei Hauptteilen: 1. ) Aktiva, 2. ) Passiva, 3. ) das gegenwärtig reine Vermögen. Z 72. Unter Aktiva begreift man das Besitztum und seine Forderungen, und es ist bei der Jnventierung zu unterscheiden, ob das ganze Vermögen darunter zu verstehen ist oder nur sein Handelsvermögen; im ersteren Falle kann es aus Folgendem bestehen: 1. ) Immobilien, das sind unbewegliche Güter, als: Häuser, Grundstücke, Meierhöfe, Wiesen, Wein- und Obstgärten, Waldungen, Mühlen, Wasserkräfte, Fisch- und Blutegelteiche. 2. ) Mobilien, das sind bei Fabriken Maschinen, bei Meierhöfen Wirtschaftsgeräte, Viehstand, Wägen, Pretiosen, Hausmobilar, Bibliothek (Kleidung und die eigenen Mundvorräte werden nicht inventiert). 3. ) Kassa, der Vorrat an Papiergeld und Scheidemünze. 4. ) Münzen in Gold und Silber, da sie dem Kurse unterliegen, werden nicht zum Bargeld gezählt, sondern als besonderes Objekt behandelt. 5. ) Waren auf eigenem Lager. 6. ) Kommisssionswarenlager bei Fremden. 7. ) Vorschüsse auf Kommissions- und Speditionsgüter. 8. ) Handlungsgerätschaften mit Abschlag einiger Prozente für Abnützung. 9. ) Rimessen im Portefeuille. 10. ) Staatspapiere. 11. ) Aktien. 12. ) Lose und Privatschuldscheine. 13. ) Buchforderungen. Wird nur das Handelsvermögen inventiert, so entfallen die Punkte 1 und 2. Z 73. Unter Passiva begreift man die Schulden und alles, was das Vermögen des Prinzipals vermindert, und zwar: 1. ) Tratten oder Akzepte, die noch nicht eingelöst sind. 2. ) Die behobenen Beträge für verkaufte und noch nicht verrechnete Kommissionsgüter. 3. ) Die Buchglaubiger. ß 74. Das gegenwärtig reine Vermögen wird gefunden, wenn man die Passiva von den Aktiva abzieht; wären hingegen erstere größer, so hätte der Kaufmann falliert, er wäre insolvent (zahlungsunfähig geworden). Z 75. Art. 29 des Handelsgesetzes schreibt die jährliche Anfertigung des Inventars vor; hat der Kaufmann ein Warenlager, dessen Jnventiernng nicht füglich in jedem Jahre geschehen kann, so genügt es, wenn dieselbe alle zwei Jahre ausgenommen wird. Gewöhnlich geschieht dies Ende Juni oder Dezember oder zu einer anderen bequemen Jahreszeit, wenn die Geschäfte flauer gehen, z. B. der Tuchwarenhändler im Sommer, der Spezerist nie zu den Feiertagen usw. Der Kaufmann sammelt zu seiner eigenen Bequemlichkeit, und nachdem er sich in Konkurs¬ fällen über seine zeitweise Jnventierung auszuweisen hat (nach Art. 30), diese Jahresabschlüsse in ein Buch, welches das Jnventurbuch heißt; es kann eine verschiedene Einrichtung haben. 12 Die Kopflinie enthält die Angabe, ob die Inventur das sämtliche oder nur das Handels¬ vermögen begreift; links eine Kolonne für die fortlaufende Nummer der Punkte der Aktiva und Passiva, rechts eine doppelte Wertkolonne. Eine Art der Inventur besteht in paginierten Blattseiten mit der Aufzählung der Aktiva zuerst, deren Hauptsummen in der zweiten Kolonne erscheinen und dort addiert werden; darunter folgen die Passiva, deren Hauptsummen in der ersten Kolonne aufgeführt, addiert und dann unter die Aktivasumme gesetzt und von derselben abgezogen wird, wodurch sich das reine Vermögen ergibt. Eine zweite Art der Inventur besteht in soliierten Blattseiten, links für die Aktiva, rechts für die Passiva bestimmt, welche dann mit der Ansetzung des gegenwärtig reinen Vermögens ergänzt wird; hierauf folgen die Abschlußlinien, der Sicherungsstrich und eine nochmalige Summierung beider Seiten. Nach beiden Arten der Inventuren folgt bei der einfachen Buchführung die Ver¬ gleichung des gegenwärtig reinen Vermögens mit der Fondseinlage oder dem Ver¬ mögen der früheren Inventur, um den reinen Handlungsgewinn oder -Verlust zu er¬ mitteln. Hierauf schreibt man das ganze Datum mit Buchstaben und die eigenhändige Unterschrift des Prinzipals. Eine dritte Art der Inventur besteht in paginierten Blattseiten mit der Aufzählung der Aktiva und darunter der Passiva derart, daß die Summen eines jeden Punktes addiert und besonders abgestrichen werden; in diesem Falle wird als erster Punkt der Passiva der eingelegte Handlungs¬ fonds, wenn es die erste Inventur ist, sonst das Vermögen der früheren Inventur angesetzt. Darauf folgt eine Rekapitulation zuerst der Aktiva mit Aufzählung der Hauptpunkte mit ihren Summen, dann darunter ebenso der Passiva, und ist bei der Addition die Summe der Aktiva größer, so zeigt sich reiner Handlungsgewinn, womit die Passiva ergänzt werden; haben jedoch letztere eine höhere Summe, so ist Verlust, der den Aktiva zugezählt wird; hierauf werden die Aktiva und Passiva besonders abgeschlossen. Um nun das gegenwärtig reine Vermögen kennen zu lernen, wird ein eigener Vermögens¬ ausweis, Bilanz-Abteilung genannt, gebildet; derselbe ist foliiert, links mit Debet, rechts mit Kredit, in der Mitte mit Bilanz-Abteilung überschrieben; unter Debet werden nochmals die Punkte der Aktiva mit ihren Hauptsummen aufgezählt, unter Kredit zuerst die Kapitalseinlage oder das Vermögen der letzten Inventur, dazu der in der Rekapitulation gefundene Gewinn addiert oder der daraus entnommene Verlust abgezogen, um das gegenwärtig reine Vermögen auszusetzen, dann folgen die übrigen Punkte der Passiva mit ihren Hauptsummen, hierauf werden die Abschlußlinien gezogen und die Posten addiert; endlich folgt das Datum mit Buchstaben und die Unterschrift des Prinzipals. 8 76. Die Probe bei der einfachen Buchführung über die Richtigkeit des in der In¬ ventur oder in der Rekapitulation gefundenen reinen Gewinnes oder Verlustes ist eine Fortsetzung im Jnventurenbuch, indem man: 1. ) sämtliche Warengewinne aus dem Warenbuche zusammenzieht und 2. ) die übrigen Gewinne aus dem Memorial und Kassabuch unter eine Summe bringt; dann folgen: 3. ) die Warenverluste, 4. ) die anderen Verluste, wozu auch die Abnützung der Handlungsgerätschaften aus der Inventur gerechnet wird. Die Hauptsumme der Gewinne und Verluste gegeneinander verglichen, ergibt den reinen Gewinn oder Verlust, gleich jenem der Inventur. 13 * Z 77. Nach der doppelten italienischen Buchhaltung ist der dritte Punkt des Jahresabschlusses die Ausstellung und Journalisierung der Bilanz-Abteilung. Bereits unter Z 55 wurde das Bilanz-Konto als ein Hilfs-Konto zum teilweisen Ab¬ schlüsse des Hauptbuches erwähnt, indem mittelst desselben die Jnventursposten dahin übertragen werden; diesem voran geht die Verfassung einer Bilanz-Abteilung, um 1. ) sich die Journalisierung der Inventur zu erleichtern, indem deren Summen in der Bilanz- Abteilung jenen Konti zugeschrieben werden, wie sie im Hauptbuch vorkommen, z. B. die Warenvorräte auf das Generalwaren-Konto, die Handlungsgerätschaften auf das Hand- lungsmobilar-Konto, die Buchforderungen auf die einzelnen Personal-Konti, die Akzepte auf das Tratten-Konto; 2. ) bei der dritten Art der Inventur gleich der einfachen Buchführung das gegenwärtig reine Vermögen zu ermitteln; 3. ) sich eine schnellere und bequemere Übersicht des Vermögensstandes zu verschaffen, als es in der Inventur, die oft aus vielen Blättern besteht, möglich ist, da Besitz und Forderung von Schuld getrennt und gegenüber aufgestellt werden. * Z 78. Die Bilanz-Abteilung als Bestandteil des Jnventurenbuches ist ein foliiertes Blatt, im Debet und Kredit links mit Numerokolonne, rechts mit Wertkolonne überschrieben, und wird debitiert für sämtliche Aktiva, denn die sind ihrer Natur nach Debitoren, weil deren Konti beim Abschlüsse die größere Summe stets im Debet haben, z. B. Generalwaren-Konto, Kassa-Konto, Staatspapieren-Konto, ein Buchschuldner nsw., und werden nun zur Aus¬ gleichung Kreditoren und jeder Kreditor bedarf eines Debitors und dieser ist das Bilanz- Konto ; die Passiva hingegen sind ihrer Natur nach Kreditoren, weil sie die größere Summe stets unter Kredit haben, z. B. ein Buchgläubiger, Akzepten-Konto usw., und werden nun zur Ausgleichung Debitoren und jeder Debitor bedarf eines Kreditors und dieser ist das Bilanz- Konto, daher gehören die Passiva in das Kredit der Bilanz-Abteilung, dahin ebenfalls das Kapital-Konto für das gegenwärtig reine Vermögen; hierauf folgt der Abschluß und die Beisetzung des Datums mit Buchstaben und Namensfertigung des Prinzipals. * Z 79. Diese Bilanz-Abteilung wird nun journalisiert und weiter in das Hauptbuch übertragen; für deren Debet ist das Bilanz-Konto Debitor und die darin vorkommenden Konti sind Kreditoren; für das Kredit sind die darin vorkommenden Konti Debitoren und das Bilanz-Konto Kreditor.— Auf diese Weise wird das Bilanz-Konto für die gleiche Summe debitiert und kreditiert; es ist nur ein Hilfs-Konto und es darf also kein Unterschied obwalten. * Z 80. Das Hauptbuch enthält Objekten-Konti und ausländische Personal-Konti, die eines doppelten Abschlusses bedürfen: 1.) Die Ausmittelung der Vorräte und Saldi, die bereits mittelst Bilanz-Kontos aus der Inventur übertragen wurden, und 2.) den Ausweis über den Verlust oder Gewinn; andere Konti weisen nie einen Saldo nach, sondern nur eiuen Verlust oder Gewinn, daher bedarf man zum gänzlichen Abschluß des Hauptbuches eines zweiten Hilfs- Kontos, des Verlust- und Gewinn-Kontos selbst, aber ja nicht als Geschäfts-Konto betrachtet, wie es unter Z 54 erklärt wurde, sondern nur zur Übertragung der Verluste und Gewinne in das Hauptbuch. Diesem geht ebenfalls voraus die Verfassung einer Verlust- und Gewinn-Abteilung, 1. ) um die einzelnen Verluste und Gewinne leichter journalisieren zu können, denn die einzelnen Summen werden den einzelnen Konti, wie sie im Hauptbuch vorkommen, gleich zugeschrieben; 2. ) um sich von der Richtigkeit des in der Inventur gefundenen reinen Gewinnes oder Verlustes zu überzeugen, gleich der Probe bei der einfachen Buchführung. 14 * Z 81. Die Verlust-und Gewinn-Abteilung, ebenfalls ein Bestandteil des Inventuren- buches mit gleichen Lineamenten wie die Bilanz-Abteilung, wird debitiert für sämtliche Ver¬ luste und kreditiert für sämtliche Gewinne. Um die einzelnen Verluste oder Gewinne aufzufinden, addiere man aus dem Hauptbuchs das Debet und Kredit eines jeden Kontos, mit Ausnahme des Kapital-Kontos, das nachträglich ausgeglichen wird, und vergleiche beide Summen miteinander; ist die Debet-Seite größer wie beim Handlungskosten-, Haushaltungskosten-Konto, so ist Verlust, und das Konto wird zur Ausgleichung Kreditor und jeder Kreditor bedarf eines Debitors, und das ist das Hilfs-Konto Verlust- und Gewinn-Konto; Gewinn wird aber sein, wenn die Kredit-Seite größer ist, z. B. im Generalwaren-Konto; das Konto wird zur Ausgleichung Debitor und jeder Debitor bedarf eines Kreditors, und das ist das Hilfs-Konto Verlust- und Gewinn-Konto. Nach Aufzählung aller Verluste und Gewinne wird der Unterschied ausgemittelt, welcher, wenn die Verluste überwiegend sind, als reiner Verlust unter Kredit, der Gewinn aber unter Debet der Verlust- und Gewinn-Abteilung zur Ausgleichung eingetragen wird. * Z 82. Die nun ausgeglichene und abgeschlossene Verlust- und Gewinn-Abteilung wird journalisiert und in das Hauptbuch übertragen. Für deren Debet ist das Verlust- und Gewinn-Konto Debitor und die darin vor¬ kommenden Konti sind Kreditoren, ebenso die Kapital-Konti, wenn reiner Gewinn vorkommt. Für deren Kredit sind die darin vorkommenden Konti Debitoren, auch das Kapital- Konto, wenn reiner Verlust wäre, und das Verlust- und Gewinn-Konto ist Kreditor. Das Verlust- und Gewinn-Konto darf als Hilfs-Konto gleich wie das Bilanz-Konto keine Differenz nachweisen. * Z 88. Dem folgt die Ziehung der Abschlußlinien und des Sicherungsstriches bei den einzelnen Konti des Hauptbuches, die übereinstimmende Addition des Debets und Kredits und die Vortragung der Bilanzen auf neue Rechnung, so daß die Aktivasummen ihrer Natur nach unter Debet, die Passivasummen ihrer Natur nach unter Kredit vorgetragen werden. * 8 84. Als Abschlußpunkt des Jahresabschlusses ist die Ziehung der Schluß- oder Netto-Bilanz, indem man die im Hauptbuch auf neue Rechnung vorgetrageneu Bilanzen ins Bilanzbuch, die Aktiva unter Debet, die Passiva unter Kredit überträgt, dann addiert; beide Summen müssen untereinander und jede Summe mit der Abschlußsumme der Bilanz- Abteilung stimmen. * 8 85. Handelt der Prinzipal für alleinige Rechnung, so wird er sich bei der doppelten Buchführung ein Kapital-Konto nach 8 61 eröffnen und dieses für die Fondseinlage kredi¬ tieren, bei dem Bücherabschlüsse für das gegenwärtig reine Vermögen mittelst Bilanz- Kontos debitieren, den reinen Gewinn mittelst Verlust- und Gewinn-Kontos unter Kredit, den reinen Verlust unter Debet eintragen und nach Abschluß des Kontos das gegen¬ wärtig reine Vermögen unter Kredit vortragen. Bei einer Sozietäts-Handlung werden sür die Fondseinlagen so viele Kapital- Konti, als Gesellschafter sind, kreditiert; für jene Summen aber, welche einzelnen Gesell¬ schaftern zu Lasten oder zu Guten kommen, z. B. für ihren eigenen Gebrauch, Erbschaften usw. werden eigene Oonti partioolari oder Konti-Korrents eröffnet. * 8 86. Bei Abschluß der Handlungsbücher einer Gesellschafts-Handlung sind folgende Punkte zu beobachten: 1.) Der Abschluß aller Bücher und Journalisieruug der Spesenposten aus dem Saldo- Konto. 15 2. ) Aufnahme der Inventur nach der dritten Art. 3. ) Rekapitulation der Aktiva und Passiva, um den reinen Gesellschaftsgewinn oder -Verlust zu ermitteln. 4. ) Aufstellung im Jnventurenbuche und Journalisierung der besonderen Bezüge der Prinzipale laut Sozietätskontraktes, als: a) Zinsen für den eingelegten Handlungsfonds, wenn die Inventur eine so hohe Gewinn¬ summe nachweist; bei Verlust entfällt der Anspruch auf Zinsen; i>) Gehalt für besondere Leistungen einzelner Gesellschafter, z. B. für die Führung der Buch¬ haltung oder Korrespondenz usw.; o) der Anspruch auf die monatliche Zulage wegen Bequartierung und Verpflegung des Handlungspersonales, welches selten gemeinschaftlich erfolgt. Für die Zinsen wird das Interessen- und Diskont-Konto, für die anderen Bezüge wird das Handlungskosten-Konto debitiert und jedes Oh Os? oder Oonto partioolaro und N. N. kreditiert. 5. ) Zusammenstellung der Konti des Hauptbuches mit Übergehung der Kapital-Oh,, der Oh-Oh und Prinzipale, des Kassa-, des Bilanz-Kontos, der inländischen Per- sonal-OH, um die Verluste und Gewinne zu ermitteln; man bedient sich dabei eines foliierten Blattes im Jnventurenbuche unter Namhaftmachung eines jeden Kontos, debitiert und kreditiert dasselbe für die Totalsnmme aus dem Hanptbuche überein¬ stimmend mit dem Bilanzbuche unter dem Namen Probe-Bilanz, kreditiert das Konto für die aus den Aktiva entnommene Summe oder debitiert es für die Summe aus den Passiva, wenn es überhaupt Gegenstand der Inventur ist, sucht dann die Differenz auf, welche mit Gewinn unter Debet eingetragen wird, wenn die Kredit-Seite größer ist; bei Verlust wird derselbe unter Kredit geschrieben, endlich schließt man das Konto ab. 6. ) Verfaßt man die Verlust- und Gewinn-Abteilung aus der vorigen Zusammenstellung, die Verluste unter Debet, die Gewinne unter Kredit (siehe Z 81), und die Differenz ist der reine Geschäftsgewinn oder -vertust, welcher aber mit jenem aus der Inventur nicht übereinstimmen kann, da die Kapital-Oh und Oh-Oh und Prinzipale noch nicht ab¬ geschlossen sind. 7. ) Journalisierung dieser Verlust- und Gewinn-Abteilung nach Z 82, ohne den reinen Gewinn oder Verlust mit einzubegreifen. 8. ) Verteilung im Jnventurenbuche des unter 6. gefundenen Geschäftsgewinnes oder -Verlustes unter die Gesellschafter nach Verhältnis ihrer Fondseinlage und Journali¬ sierung desselben. Bei Gewinn ist das Verlust- und Gewinn-Konto Debitor und jedes Oonto xartioola.ro Kreditor; bei Verlust ist das Oonto xartioolaro Debitor und das Verlust- und Gewinn-Konto Kreditor. 9. ) Aufstellung im Jnventurenbuche der Oonti xartioolari, Ermittelung von deren Saldi, Abschluß der Konti und Journalisierung, indem man sür die sich ergebenden Differenzen die einzelnen Oh-Oh debitiert und die Kapital-Oh kreditiert, oder um¬ gekehrt, je nachdem erstere einen Debet- oder Kredit-Saldo nachweisen. Sind es Debet-Saldi, so bilden sie addiert jene Summe, welche die Rekapitu¬ lation in der Inventur als reinen Gesellschaftsverlust nachweist; sind es Kredit- Saldi, so werden sie addiert mit jener Summe übereinstimmen, welche die Inventur als reinen Gesellschaftsgewinn nachweist. 16 10. ) Verfassung, Abschluß und Journalisierung der Bilanz-Abteilnng im Jnven- turenbuche (siehe ZZ 78 und 70); unter Kredit erscheinen nebst den Passiven auch die einzelnen Kapital-LH. und Prinzipale mit ihrer Fondseinlage oder ihrem Vermögensanteil der letzten Inventur mit Zuziehung des sich ergebenden Kredit-Saldos aus deren 6h-6^ oder mit deren Abrechnung, wenn es Debet-Saldi sind, wodurch das gegenwärtig reine Vermögen eines jeden Gesellschafters ersichtlich gemacht ist. Folgt das Datum mit Buchstaben und die eigenhändige Unterschrift eines jeden Gesell¬ schafters. 11. ) Abschluß des Hauptbuches und Vortragung der Bilanzen nach H 83. 12. ) Bildung der Schlußbilanz nach H 84. Die Handelsbücher in bezug auf das Handelsgesetz. § 87. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen, aus welchen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens vollständig zu ersehen sind. (Art. 28.) Z 88. Der Kaufmann muß sich bei Führung der Bücher einer lebenden Sprache und der Schrift¬ zeichen einer solchen bedienen. An Stellen, welche der Regel nach zu beschreiben sind, dürfen keine leeren Zwischenräume gelassen werden. — Der ursprüngliche Inhalt einer Eintragung darf nicht durch Durchstreichen oder auf andere Weise unleserlich gemacht, es darf nichts radiert, noch dürfen solche Veränderungen vorgenommen werden, bei deren Beschaffenheit es ungewiß ist, ob sie bei der ursprüng¬ lichen Eintragung oder später gemacht worden sind. (Art. 32.) Wird in ein foliiertes Buch ein Geschäft aus Irrtum unter Debet statt unter Kredit ein¬ getragen, oder umgekehrt, so schreibt man gegenüber unter gleichem Datum unter den Titel Ztorno dieselbe Summe und trügt nun nochmals dasselbe Geschäft auf der richtigen Seite seinem vollen Inhalte nach ein. H 89. Die Kaufleute sind verpflichtet, ihre Handelsbücher während zehn Jahre, vom Tage der in dieselben geschehenen letzten Eintragung an gerechnet, aufzubewahren. (Art. 33.) Z 90. Ordnungsmäßig geführte Handelsbücher liefern bei Streitigkeiten über Handelssachen unter Kaufleuten in der Regel einen halben Beweis, welcher durch den Eid oder durch andere Beweismittel ergänzt werden kann. (Art. 34.) Bei der einfachen Buchführung soll das Hauptbuch mit dem Memorial und dem Bries-Kopierbuch, bei der doppelten italienischen Buchführung soll das Hauptbuch mit dem Journal, Memorial, Kassabuch und Brief-Kopierbuch überein¬ stimmen. H 91. Die Eintragungen in die Handelsbücher können, unbeschadet ihrer Beweiskraft, durch Handlungsgehilfen bewirkt werden. (Art. 36.) Gewöhnlich pflegt der Prinzipal das Hauptbuch selbst zu führen oder durch einen eigens hiezu bestellten Buchhalter führen zu lassen. H 92. Ein besonderes Erfordernis ist noch die Stempelung der Handlungsbücher und man unterscheidet dabei zwei Klassen: 1. ) Das Hauptbuch, Konto-Korrent oder Saldo-Konto in dem Flächengehalte von nicht mehr als 5040 owL per Bogen werden mit 50 Heller per Bogen gestempelt. 2. ) Alle anderen Bücher, als: Journal, Strazza, Kassabuch, Fakturenbuch, Waren¬ oder Magazinsbuch, Inventuren- und Bilanzbuch, im Gesamtflächenmaß von nicht mehr als 2640 cm? per Bogen unterliegen der Stempelung von 10 Hellern Per Bogen. Die Stempelung geschieht gewöhnlich derart, daß das ganze Buch mit einem schwarz-gelben gedrehten Bindfaden durchzogen wird, dessen beide Enden auf der ersten Seite zusammengefaßt und mit dem kaiserlichen Siegel befestigt werden, indem noch die Anzahl der das Buch enthaltenden Bogen, Datum der Stempelung und Unterschrift des stempelnden Beamten beigesügt ist. NM00Nft IN VNIVMI7L7NN xnoirmm SSSSSSL4SS1