Nr. 133. Mittwoch den 12. Juni 4850. Z. 1126. (I) Nr. W55, Verlautbarung. Bei der Bibliothek zu Laibach ist die mit einem Gehalte von 10l» si. CM, aus dem krain. Studien-fonde verbundene Scriptorstelle in Erledigung gekommen. Jene Individuen, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, wollen ihre Gesuche bis längstens :tl. Juli 1850 bei dieser Statthalters überreichen, und dieselben mit den Zeugnissen über Alter, Stand, Religion, Sittlichkeit, zurückgelegte Studien, Sprachkenntnisse und allenfalls schon geleistete öffentliche Dienste gehörig document ircn. Von der k. k. Statthalterei. Laibach am IN. Juni 1850 Gustav Graf v. Chorinsky, Stalthalter. _______ Z7IHI"(2) ""' Nr7838«. Vermöge Eröffnung des hohen Handels - Mini-steriums vom 12. d. M., Z. 2"!", haben Ee. Majestät mit a. h. Entschließung vom l. Mal d. I. den fürstlich Thurn und Taxis'schen Post-Dllcctor, Ioh. M. Freih. v. Bellerbheim, zum unbe-soldeten österr. Konsul in Lübeck, mit der Berechtigung zum Bezüge der tariffmäsiigen Consular-Gebühren, allergnädigst zu ernennen geruht. - Was zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Von der k. k. Statthalterei. Laibach am 26. Mai 1850. Gustav Graf Chorinsky m. 1' , Statthalter.__________ Z^IInx (2) Nr. 8U82. K und m a ch u li g. Mit Beziehung auf die Kundmachung vom N. März d. I., Z. 3W2, wird bekannt gegeben, daß zu Folge Erlasses des hohen Finanz - Ministeriums vom 20. v. M., Z. 7Nl3jl M., die Erweiterung des Termines zur Einziehung der ungarischen Landesanweisungen zu 2 si. auf Einen Monat, d. i. bis Ende Juni 1850, gestattet worden sey. Laibach am 3. Juni 1850. Gustav Graf Chorinsky i,>. P., Statthalter. ________^___^ Z7iÜ9u7^(3) " Nr. 8385. Kundmachung. Um für die in den meisten höheren Studlen-anstalten noch in diesem Studienjabre vorzunehmenden Reformen die und um nicht die wünschcnswelche Gleichfomngke t in dem Beginne des neuen Studienjahres durch spezielle Verfügungen zu stören, hat das hohe k. t. Ministerium des Cultus und Unternchtes lauteme Erlasses vom 15,. d. M-, Z. 4N'5, d'e Daue^ der heurigen Herbstfcrien an sämmtlichen k. k. osterr. Universitäten, den ungarischen, siebenbürgüchen und kroatischen Akademien und den medlclmjch-chyrurgischen Lehranstalten bis einschließlg 14. Oct. 1850 erstreckt, ohne dasi übrigens hiedurch für dle Zukunft den bezüglichen Bestimmungen der Studienordnung über die Dauer der Herbstscrien im Allgemeinen vorgegriffen werden soll. Welche hohe Anordnung hicmlt zur allgcmcmen Kenntniß gebracht wird. , . «> - Von der k,k. Statthaltern imKronlandcKram. Laibach am 27. Mai 1850. Gustav GrafChorinsky m. i'., Statthalter. 5 1088. ft)----------------1^?^' Nachstehender Erlaß des Herrn Masters dls Innern vom 19. d. M., Z. !>?42, «der die Or-ganisilung der k.k. Flnanzbchörden, wud zur all Lenmnen Kenntniß gebracht. Nachdem Se. Majestät mit der allcrhochlten Entschließung vom 2ll Juni v. I. die künftige Gestaltung der politischen Behörden festzustellen, dann mit der weitern a. H. Entschließung vom 1«. Juli v. I. die Grundsatz? für die klinftige Verwaltung der directcn Steuern zu genehmigen geruht hatten, und seither auch dle Regulirnng des Eassawesens, insoweit ts von der Fmanz-Verwaltung abhängt, erfolgt war, trat die Nolh< wenoigkcic ein, dafür zu sorgen, daß im Einklänge mit der geänderten Einrichtung der politischen Behörden allenthalben auch in den Krön-ländcrn, so fern cs nur lhunlich ist, eine einheitliche Verwaltung und Leitung der verschiedenen Fmanzzweige ins Leben trete, daher die Geschäftsleitung für die directe Besteuerung mit jener der übrigen Finanzzweige und des lä^ssa-wesens so viel möglich in einer Art vereiniget werde, durch welche die Geschäftsführung vcrein-facht, die Handhabung der GeschO und oer Interessen des Staates gesichert, und der Verival-tungsaufwand vermindert werde. Zur Erreichung dieser wichtigen Zwecke habcn Seine Majestät laut Mittheilung des Finanzmi-nistcriums folgende Bestimmungen mit der a. h. Entschließung uom l). Jänner l. I. a. g, zu genehmigen geruhet: 1) Für d.ie Finanzangclegenheltcn haben künf-lig vereinte FinanzlandesbetMden z>.l bestehen, deren erster Vorsteher der Statthalter mit der unmittelbaren Uulerordilung unter das Finanz-Ministerum ist. 2) Die Finanz-Landeebchörden sind zweifacher Art, solche, von denen alle Finanz-Angelegenheiten behandelt werden, und andere, denen bloß die direct en Steuern zugewiesen sind. 3)DieEr!icrn haben in jenen Orten zu bestehen, in denen sich die bisherigen CameralgcMen-Vcrwaltungen befinden. Lle haben die Benennung: »Finanzlandes « Directioncn" zu führen. Der Statthalter des Kronlandes, in welchem der Sitz dieser Behörde besteht, hac die Oberleitung der Gcschäste bei dcrftlben mir dem Tl-tcl „Präsident der Finanz - Landes - Direction" zu führen. Ihm ist als zweiter Vorsteher der Bchölde ein Director mit dem Tittl und Charakter cineS Mlnistcrial^tyes beigegeden. Bei der Behörde haben ferner Oberfi' nanz rathe und F in anzrät he zu bestehen, die den Statthalterei - und Krelslä'then im Range gleich gestellt sind. Nebstd^m nmfaßt die Behörde die erforderliche Anzahl Sccntäre und (Honciplsten sür das Eonceptfach. Die Geschäfte dcr Manipulationsämter sind durch dieselben Eatcgorien von Beamten, wclche yiesür gegenwärtig bei der Lameralbehörde syste-nnsitt sind, zu vollziehen. 4) Als Amtsunterricht und Wirkungskreis hat den Finanz - Landesdkcctlonen, deren Präsidenten und Directoren in Angelegenheiten dcr di-rccten Besteuerung der Wirkungükrcis der destan< denen politischen Länderstellen und ihrer Chefs, ln den übrigen Angelegenheiten der Wirkungs kreis der EameralgeMenverwaltungen und des läameralgefällen - Administrators vorläufig zur Richtschnur zu dienen. 5) An die Stelle der bisherigen Camcralge-fällen-Verwaltungen haben folgende Finanz-L andesdi r ect io n c n zu treten: u) In i! e m b e r g für die Verwaltung der directen Abgaben in Galizien nebst Krakau, dann für alle übrigen Finanzangclegenhciten in dem genannten Kronlando sowohl, als auch in der Bukovina; d)in Prag für alleFinanzsachen im Kronlande Böhmen; c) in Wien sür die directen Abgaben in Oestrreich unter der Enns, und für alle andern Fmanzsachen in dem erwähnten Kronlande sowohl, als auch in den Kronländern Oesterreichs ob der Ennö und Salzburg; j 0. Der k. k. Ministerial» Commissar und Präsident: Ol. Carl Ullcpitsch ^. ^. Der Sccrctär: ^^r. Anton Schöppl. ^- liW. (2) N^TI^ Von dem k. k. Stadt- und Landrechtc in Krain wird Herr Dr. Sigmund und Frau Maria Karis mittelst gegenwärtigen Edictes erinnert: Es habe wider dieselben bei diescm Gerichte Hcrr Johann Welsch, Ncalitätenbcsitzer, die Hy.-pothckarklcige auf Zahlung von 2000 st. c. «. c. auö dem Schuldsä)cine <1(lo. Laibach 22., t>!!^cl ilil. 2i. Sept. 1838, eingebracht und um Anordnung einer Verhandlungs - Tagsatzung aebeten, welche auf den !). September l. I. bestimmt wurde. Da der Aufenthaltsort der Geklagten diesem Gerichte unbekannt, und dieselben mclleicht aus dcn k. k. Erdlanden abwesend si"d, o hat man zu ihrer Vertheidigung und Unkosten den hierortigen Gcr.chts - Advoca. 424 ten Ni. Oblak als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache n^ch der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Die beiden Geklagten Herr Dr. Sigmund und Frau Maria Karis werden dessen zu dem Ende erinnert , damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dcm bestimmten Vertreter ihre weiteren Nechtsbchelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wcgc einzuschreiten wisscn mögen, wi-drigens sie sich die aus ihrer Vcrabsäumung entstehenden Folgen selbst bcizumefsen haben werde/l. Laibach am 28. Mai 1850. Z. 1099. (3) Nr. 5717. Edict. Won dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Frau Anna Tautschcr, im eigenen Namen und als Vormünderin, und des Herrn Joseph Kattauer, Mitocrmundes dcr mindcrj. Anton Tautschcr'schcn Kinder, als erklärten Er« den, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 14. Februar d. I. hier verstorbenen Hcrrn Anton Tautschcr, die Tagsatznng auf den 15. Juli 185U Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rcchtsgcltend darthun sollen, widri-gens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 25. Mal 1850. Z. 1128. (I) Nr. 834. 55 e r p a ch t u n g s - E d i c t. Von dem k. k. Verwaltt'ngsamtc der Reichs-domane in Sittich wird bekannt gemacht, "dasi das Bezugsrecht des, der Neligionsfonds-Herrschaft Sittich zustehenden Gcfälls an Mavktstandgcldern undViehzö'llen von den vier Sittichcr Jahrmärkten, in Folge dcr Verordnung der löbl. k. k. Camcral-Bezirks-Verwaltung zu Neustadt! — 12 Uhr, in dcrAmtskanzlci zu Sittich die Pachtlnitation mit dem Anhange bestimmt, daß die dießfälligen Licitations - Vcdingnisse täglich in den gewöhnlichen Amtsstunden hierorts eingesehen werden können. Verwaltungsamt dcr k. k. Rcichödomane zu Sittich am 8 Juni 1850._______________ Z. 1tt!)l. (3) Nr. 2524. Kundmachung. Bei dem k. k. Postamte in Tricst ist eine Accessistenstclle mit dem Gehalte jährl. 350 fl. und 50 si. Quartiergeld, gegen Erlag der Caution im Besoldungsbctrage, in Erledigung gekommen. -Die Bewerber haben die gehörig documentirten ' Gesuche, unter Nachwcisung dcr Studien, der Kenntniß der Postmanipulation, der Landes' und allfalllgen sonstigen Sprachen und dcr bisher geleisteten Dienste, im Wege der vorgesetzten Behörde bis längstens l5. Juni 1850 be« der k. k. Post-direction in Trieft einzubringen und darin anzugeben, ob und mit welchen Beamten des obenerwähnten Amtes, und in welchem Grade sie verwandt oder verschwägert sind. K.K. Postdirection. Laibach am 3. Juni 1850. 3. 1103. (3) Nr. 2491. K u n d m a ch u n g. Das Publikum wird aufmerksam gemacht, daß der Frankirungüzwang für Briefe nach Polen bisher nicht aufgchobm ist. K. K. Post. Direction. Laibach den 3. Iuni^1850.________ Z. II15. (1) Nr. 1946. <3 d i l t. Von dem Bezirksgerichte Haaßberg wnd be- kannt gemacht: Es sey in der Erccut,m'l5sachc des " Mathias Hoc-cvar von Gtoßla^i, wider Michael l^ibach von Grahovo, wegen schuldigen Nü fl. «. 8.^., in die erecuiive Fcillnclung der, dem l^rn gcl)i)> rigen, auf 998 si. 15 k».' gerichtlich gcsclM'cn -^ Hubc in Grahovo, gewilligcc m,d zur Vornahme der >2. Juli, der »2. August und der 12. September l- I., icdcümal snil) von 9 bis l2 Uhr loco Gra. hovo mit dem Anhange angeordnet, daß dicse Nea-tat, im Falle sie bei dtr ersten noch zwcitm Feil' dielung um den Schätzungswert!) oder danger an Mann gebracht werden könnte, bei der drillen auch unter der Schätzung dem Meistbietenden zugeschlagen werden wird. Das Schätzlingsprotocoll, dcr Grundbuchsertract und die !iicitaiionsbedingtiissc ^M in den gewöhn« lichen Amtsstundcn zur Einsicht deceit. Bezirksgericht Haasberg am 2?. Apnl 1850. Z ii:w. (i) Gruudeealitäten Nerpachtnngeu. Von den eine Stunde von Sittich und 2 '/^ Stunden von Seiscnbcrg entfernten, in dem bekannten Wallfahrtsorte Obergurk (ko> Ku) in Unterkrain, an dcr Bezilksstraßc von Scisendcrg gegen Großlaschitsch gelegenen Grundrcalitäten werden zu Michaeli d. I. auf • Na Kciki na Dolenskini, pol Ircko uro od Zuzenberga, v enako imciiovanjni kan-lonu, bo od s. Mihela naprej vcc kmetjjs-kih zoinljis, ktorc pri stranski cesti od Žn-/einber^a pvoti velkim Last*am Ida, yl poliisLvami nl brez la-istih, na 6 Jet pro-stovoljno v u/iitek dano. Je puliisLva so posebno tisLim priporo-('iti, kteri se z kercniarijo, stacnarijo, al kako driiijo kupeijo perali hoecjo. Kaj vec od Icga so zve popisaiih, slroskov prostih, z napisam J. JV. na Kerki. Z. 1129. (l) Am Montag den »?- Juni d.I. und folgende Tage, werden im Pfarrhofe zu Krain-blirg ai,s dem Verlasse des verstorbenen Staotpfarrers und Deckantes Iojeph Da garin, verschiedene Gegenstände, als: Bücher, Zimmereinrichtung, Wasche,Kleidung, Heu u. s. w., gegen gleich bare Bezahlung licitando verkauft werden Wozu man höflichst einladet. Ein Monat-Zimmer. Es wird ein geräumiges Monat>Zimmer, das wo möglich ill der Nahe der Stern-Allee oder des Eiscnbahnhojvs seyn soll, gesucht. Das Nahcre ist im Zeitl.ngs - Comptoir zu erfragen. Z. 1076. (4) Sauerbrmm ist zu haben: pr. i Kiste mit 25 Flaschen ü fl. 4. — kr. „ 1 Stück Flasche in ä<^.ii ü „ — 10 .. in dem Speditions-Bureaux des OsM'/ W^KK^I' auf der Wiener Linie, im Hause des Herrn I 0 h. Nep. Mühleisen, in der Gasse gegen die Spinnfabrik. Z. 724. (9) auf der Save, in Verbindung mit der Donau und Theyß, vom 34. April angefangen. Passagieeboote. Won Sißek nach Semlin jeden Mittwoch ..... 5 Uhr früh, „ Semlin „ ^)esth „ Montag und Donnerstag 5 » « Dinstag und Freitag .' 8 ,, « » Drsova " Dinstag und Freitag . 5 ,, „ „ ,, Szegedin „ Samstag..... 2 „ Mittags, „ ,, Sißek „ Samstag ..... 5 „ ftüh. Remorefneurs. Von Sißek nach Semlin jeden Sonntag 5 Uhr früh, >. Scnllin nach Sißek » Freitag 5 .. D^» AufRemorqueurs werden auch Passagiers aufgenommen/ welche sich zu einer längeren Reisedauer bequemen. Sißek im April 1850. der k. k. priv. Donau - Dampfschiff' Fahrts - Gesellschaft. Carl Wanner Die Aft'cntic