H w t l a t r Nsro. 146. NannerstUg ven 4. December 1828. «Kubernial - Verlautbarungen, h Z. iM. (2) Circulare aäNr.25579. ^ über die Final-Liquidation der in dem vor- " mals italienischen Landestheile vvn Tyrol bis " Ende May 1814, bestehenden Zinsrückstände. ' Nachdem die Liquidations- Kommission für die ^ ständische Aerarial-Schuld die nöthigen Vor. ' arbeiten zur Liquidation der in dem vormals ^ italienischen Theile Tyrols behängendem alte- ^ ren Zinsrückstande vollendet hat, so wird ^ nunmehr in Gemäßheit der unterm 20. ^ July d. I. , Zahl 266661235N, erfolgten ' Bewilligung der hohen kaiserl. königl. all- ' gemeinen Hofkammer zur Final-Ausgleichung mit den einzelnen Gläubigern geschritten werden. — Dieje- ' nigen Gläubiger^ die jmit ihren Kapitalien auf den vormals italiemschen TheU Tyrols angewiesen waren, und welche die Zinse fü> ihre Kapitalien von der italiemschen Finanz-Kasse zu Trienv für Rechnung des 5Iom6 zu Mmland zu beziehen hatten, so 'wie nicht weniger alle diejenigen, welche seither in die Rechte solcher Glaubiger eingetreten sind, werden dem zu' Fol^e aufgefordert, ihre diesfälligcn Zinsrückstande bey der in der Provinzial- Hauptstadt Innsbruck aufgestellt ten Liquidations'Kommission anzumelden, damit hinsichtlich derselben nach dem Guber-nial-Circulare vom 4. August 1822,. Zahl 2220, und der nachgefolgten Verordnung vom 11. Februar 1824, Zahl 1970, verfahren werden kann. — Die Gläubiger haben zu diesem Behufe Nummern ihrer vormals besessenen Obligationen, den Kapitalsbetrag derselben in Reichs-Währung, und so weit es ihnen bekannt ist, den Zeitraum, für welchen die Zinse an sie im Ausstande . haften, anzuzeigen. Zur Erleichterung derjenigen Glaubiger, welchen diese Anzeige wegen unterlassener Aufzeichnung ihrer vormals besessenen Obligationen zn machen nicht möglich seyn dürfte, sind den ständischen Kreissteuev-Einnehmern zu Bo- hen, Trient und'Roveredo Auszüge aus den Schuld-Katastern mit BezeichnunF der Namen der Glaubiger, Vev Obligations-Nummern ,- des Kapitalsbetrages, und des Zinsfußes zugesendet, und die erwähnten Aemter angewiesen worden, den Gläubigern auf ihr Ansuchen, die erforderlichen Aufschlüsse zu geben. Jene Gläubiger aber, welche sich dermalen nicht in dem vormals italienischen Landestheile befinden, jedoch Obligationen, die auf diesen Landestheil angewiesen waren, an sich gebracht haben 5 können sich entweder unmittelbar , oder durch Mandatare an^ die hiesige Liquidations-Kommission der ständischen Aerarial-Schuld wenden, die ihnen auf lhr Ansuchen, die zur Verfassung ihrn Anmeldungen erforderlichen Aufschlüsse ertheilen wird. — Zur Beseitigung eines Mißverständnisses wird bemerkt, daß es'bey der gegenwartigen Liquidirung um jene alteren Zinsrückstände zu thun sey, welche von den früheren Jahren her, bis einschließlich letzten May 1814, rückständig geblieben sind. Dcn Gläubigern werden bey dn Liquidirung ihrcr dießfalligen Guthabungen jene Abschlags-Zah-lungen abgerechnet werden, welche von der königlich bayerischen Provinzial-Hauptkasse, von den Rentämtern, dann von der ehemals königlich italienischen, und von der gegenwärtigen kaiserl. königl. österreichischen Regierung bis einschließlicy letzten May 1814, geleistet worden sind. — Bey der gegenwartigen Liquidation ist folgendes Verfahren als Norm vorgeschrieben. — 1. Diejenigen Glaubiger, welche ehedem bis zu der unterm 4. August 1823,-angeordneten Liquidation m den Schuldkatastern als Kapitals-Elgenthü-^ mer vorgemerkt waren, hienach die Zinse auj ' ihren Namen erhoben, und seither ihre Rechn ^auf die alteren Zins-' rü ckst a n d e nicht veräußerten, Haber ^ ^r Liquidations-Kommission die ehemaliger ° Obligations - Nummern und Kapitals - Be , trage, für welche sie die Zurückstände anspre io82 chen, schriftlich anzuzeigen. N.lHerfolgter Prüfung und Richtigstellung ihrer Forderungen, werden den Gläubigern, um in die Kenntniß der ihnen gebührenden Zinsrückstände zu ge. lanFcn, Liquidations^ Hcheine von ^eite der Liquidations - Kommission ausgefertiget werden. — 2. Jene Glaubiger hingegen, welche erst seit der angeordneten K a p i t a< lien-Liquidation altere Zinsrückstande an sich gebracht haben, oder ihre diesfalllgen Ansprüche auf Urkunden gründen, die in den ^5>chuldkatastern entweder nicht vorgetragen, oder ihnen wieder zurückgestellet worden sind, haben nicht nur die Obligations-Nummern und Kapitals-Betrage, für welche diese Zinse im Rückstand haften, in ibrcr Anmeldung genau anzuführen, sondern auch die Urkunden, welche zur Erweisung ihrer Rechte nothwendig sind, beyzulegen. Nach crfolgter Richtigstellung der Forderungen werden sofort auch diesen Gläubigern von der Liquidations-Kommission über die liqui-dirten Betrage die Liquidations- «scheme ausgefertigt werden. In dem Falle jedoch, daß Erben, Cessionarc, Nutznießer:c. ihre Rechte auf dieje Zinsrückstande schon bey der früheren Liquidation der Kapitalien gehörig nachgewiesen haben, genüget es, sich auf die damals hierüber beygebrachten Urkunden zu berufen. — 3. Wenn Glaubiger den Zinsrückstand von einem oder mehreren Kapitalien gemeinschaftlich zu beziehen haben, so wird für alle Glaubiger zusammen nur e i n auf den ganzen Betrag lautender Liquidations < Schein ausgefertiget. Uebrigens müs-sm auch in diesem Falle die Obligations -Nummern, und Kapiralsbetrage richtig angegeben , und die Anmeldungen solcher gemeinschaftlichen Zins- Forderungen eniweder von allen Theilnehmern oder von einem gemeinschaftlich bestellten Vertreter unterzeichnet werden. — H. Für Zinsrückstande, deren Ge-sammt - Betrag sich Nicht wenigstens auf dreyßig Gulden Convention s - Mü n-ze Wiener-Wahrung belauft wird kein Liquidations -, sondern nur ein Rest-Schein ausgefertiget. — 5. Die nach den obigen Best; nmungen hinausgegebenen Liquidations - aä 6ub. Niv 25I69. Verlautbarung. Der von Lorenz Lakner, k. k. Feld, und Stabs-Medicus, für einen armen in kaibach befindlichen Studierendem errichtete srsse Stiftungsplatz, dermalen von jährli» chen36fi. E. M., ist in Erledigung gekommen. Das Prasentationsrecht hiezu übt der Stadtmagistrat Laibach aus. — Die Dauer deS Stiftungsgenusses ist ausdrücklich auf daö Verweilen im Studio zu Laibach beschrankt. Es haben sonach alle jene hierorts Studierende, welche diesen Stiftungsplah zu erhalten wünschen, ihre mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeits»^ dem Pocken- oder Impfungs« zeugnisse, dann mit den Studienzeugnissen von den zwey letzten Semestralprüfungen belegten Gesuche längstens bis 20^ künftigen Monates bei dieser Landesstelle einzureichen. — Vom k. k. illyrischen Landes 5 Gubernium. Lalbach den «,. November 1628. Z. i5o6. (O "^ Nr. 25362. Verlautbarung. Die Joseph Skerl'sche Studentenstiftung ^ im jährlichen Ertrage von ig fl. ^5 kr. C. M. » ist in Erledigung/gekommem Zum Genuße die-» ser Stiftung sind berufen: Die Verwanden des Stifters, gewesenen Pfarrers zu Kos fchana, in deren Ermanglung aber alternativ aus der Pfarre Koschana und Tomai gebür-Nge studierende Knaben bis zur Vollendung der philosophischen Studien, und wenn sich der Stiftling denr geistlichen Stande widmet, auch bis zur Vollendung der theologischen Studien. — Das Präsentationsrecht hiezu übt dn Herr Bischof von Trieft und der Pfar- rer zu Tomai alternativ aus. — Es sonach alle jene Studierende, welche dieses Handstipendium zu erhalten wünschen, ihre mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeits-, Pocken «oder Impfungszeugnisse, dann mit den Studienzeugn-.ssen von den zwey letzten Semestern, Diejenigen aber, welche ex jur? «an« guiuis dießfalls einzuschreiten gedenken insbesondere mit einem gehörig legalisirten Stamm-bäume belegten Gesuche bey dieser Landes-stelle längstens bis 20. künftigen Monats einzureichen. Vom k. k. illyrischen Gubernium Laibach am 22. November 1826. Nreisämtliche Verlautbarungen. Z. 1H98. (3) Nr. 11572. Verlautbarung. Die Elnhebung des mit allerhöchster Be-wissigung für die Ortschaften Eisnern, Ska-vine und Zheschenza eingeführten Getränk-Gefalls, wird am iA December l. I. um 9 Uhr Vormittags m der Amtskanzley der Bezirks-Obrigkeit Lack, mittelst öffentlicher Ver, steigerung für die Zeit vom 1. Jänner 1829 bis letzten October i33l^ nnthin auf zwey Jahre und 10 Monate, an den Meistbieter überlassen. — Die Pachtbedingnisse können von den Pachtluftigen sowohl bei dem k. k. Kreisamte Laibach, als auch bei der Bezirks-Obrigkeit Lack in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden, und wird bemerkt, daß Nachtrags - Offerte nicht Statt finden. K. K. Kreisamt Laibach am 24. November 1828» Atavt - unv lanvrechtliche "Verlautbarungen. z. Z. 67^ (2) Nr. 2885. E d i c t. Von dem k. k. Stadt- und iandrechte in Krain wird mittelst gegenwärtigen Edicts erinnert, daß alle Jene, welche auf den Verlaß der am 11. April l. I. hier verstorbenen Ignazia Merl, gebornen Klrschlager, einen Evbsanspruch zu haben vermeinen, sich binnen einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, entweder persönlich, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten so gennß bei dieser Abhandlungsinftanz zu melden haben, als widrigens das Abhandlungsgeschäft zwischen den Erscheinenden der Ordnung nach ausgemacht, und der Verlaß jenen der sich Meldenden, denen solcher nach dem Gesetze gebühret, eingeantwortet werden würde. laibach am 27. May 1628. ,o35 ZtaM- unv lanvrechtliche Verlautbarungen. 3.1517. (!) Nr. 7I76. Von dem k. k. Stadt« und tandrechte m Krain ryird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Gertraud Stanzer, verehelich5 ten Novak/ Maria Ttanzer, verehelichten Re-bernig, vann Katharina, Margareth, Joseph und Anton Stanzer, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 27. July 1622 , hier verstorbenen Blasius Stanzer, gewesenen Krankenwärter im hiesigen Eivllspital die Tagsatzung auf den 22. December 1828, um 9 Uhr Vormittags vor .diesem kalserl. königl. Stadt-und ?and« rechte bestimmet worden, bey welchem alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsg-runde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden, und rechtsgeltend darchun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 6^, b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 25. November 1828. Z7i5i3. (V> Nr. 6581. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen der Ursula Ioschte, wioer Andreas und Gerrraud Vouk, in die öffentliche Versteigerung der den Ere-qmrten gehörigen auf 37 fi« 6kr., geschätzten Fahrmsse gewilliget, und hlezu drey Termine und zwar auf den 10. und 24. November, dann 9. December l. I., jedesmal Vor «und Nachmittags zu den gewöhnlichen Amtsstunden mit dem Beysatze bestimmt worden, daß, wenn diese Realitäten weder bey der ersten noch zweyten Fcilbletungs-Tage satzung um den Schätzungbbetrag, oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbe bey der dritten auch unter dem Schatzungs-betrage hmtangegeben werden würde. Laibach am i5. October 1828. Anmerkung. Bey der zweyten Feilbietung sind nicht alle Fahrmsse nach dem Schatzungswerthe angebracht worden. Z. z5i6. (1) Nr? 7666^ Von dem k. k. Stadt- und Landrechte m Krain wird dem Hrn. Iobft und Anton Grafen, dann der Frau KonstanNa Gräfinn Ursini v. Blagav, mittels gegenwärtigen Edicts erinnert: Es habe wider dieselben bey diesem Gerichte der Herr Igna; Graf Ursini 0. Bla-gay, Inhaber der Herrschaft Welsscnstein, am 21. November l. I., die Klage auf Verjährt-und Erloschenerklarung der am dritten ^atze der Herrschaft Weissenstein haftenden 36^i3si. 69 kr. i3)H dn., eingebracht und um Aufstellung eines Curators gebeten. Da der Aufenthaltsort der Beklagten diesem Gerichte unbekannt, und weil selbe vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, jo hat man zu ihrer Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hicror-tigen Genchts-Advokaten vi. Burger, als Eu-rator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts -Ordnung ausgeführt und entschieden wer» den wird. Die Geklagten, Hrn. Grafen Iobst und Anton, dann die Frau Gräfinn Konftantm Ursini v. Magay, werden dessen zu dem Entze erinnert, damit selbe allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter vl. Burger, Rechts-behelfe an die Hand geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwaller zu bestellen, und diesem Gerichte namhaft zu machen, uno überhaupt in die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da selbe sich die aus derer Verabsau-mung entstehenden Folgen bepzumessen haben werdem Lalbach den 26. November 1828. Z. 1499. <2> Nr. 7Z4l. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es jeve über Ansuchen der Marianna Schonta, als erklärten Erbinn zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 20. October l. I. zu Alrenlack verstorbenen Pfarrer Barthelma Bcschltz, die Tagsatzung auf den i5. December l. I., Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesem Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, wldri-gens sie d»e Folgen des §. 81H b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 18. November 1828. 3-i5ii. (2) Nr. 73^3? Von dem k. k. Stadt-und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey vcn diesem Gerichte in die öffentliche Feilbietung der zur Joseph Peschkaschen Gantmasse gehörigen Actioforderungen gewilliget, und hlezu drey Tagsahungen, nämlich auf den i5. December 1826, 5. und 19. Jänner 1829, jcdep (Z. Amts-Blatt Nr. 146. d. 4. December 1828,) io36 mal um ia Uhr Vormittags v)r diesem Gerichte mit dem Beysatze bestimmt worden/ daß, wenn dieselben um den Betrag, für welchen sie ausgestellt sind, oder darüber bey der ersten unD zweyten Feilbietung mcht angebracht werden sollten, sie bey der dritten Tagsatzung um den wie immer gearteten Anbot dem Meistbietenden werden überlassen werden. Die Licitationsbedmgnisse, sow«,die zu Veräußernden Forderungen können bey diesem Gerichte in der Registratur sowohl, als bey dcm Gantuerwalter Heinrich Quenzler, bey wclchem Letzteren auch die auf die Forderungen Bezug nehmenden Acttn erliegen , eingesehen werden. lalbach am 18. November 1828. Aemtliche Verlautbarungen. Z. »497. (2) Nr. 6281. Erledigte O b e r a m tsr aths - H?t e l le bey der k< k. steyer. öfter. E l se n w e r ks - Direction in Eisenerz. Bey der k. k. steyermarkisch - österreichischen Eisenwerks» Direction in Eisenerz ist die stelle eines Oderamtsraths mit emem jahrlichen Gehalte von.....zooo 5« °-» kr. nebst freyer Wohnung und Garten, 3o Klafter Brennholz, a 2 fi. 3o kr..... 70 „ — ,§ zoo Pfund Kerzen, a 20 kr. ZZ „ 2a „ lo^Eenten Heu und Grummet zur Erhaltung zweier Kühe, dann in Excursionsfallen mit ei« mm Diäten-Genuß von ^ fi. 43 kr. C. M< in Erledigung gekommen, worüber in Folge hoher allgemeiner Hofkammer - Verordnung, cläa. 24. September 1828, Zahl 10204, an-mit der Concurs ausgeschrieben wird. Für diese Dienstesstelle, welcher nicht nur die Bearbeitung der zum politischen und Justiz« fache gehörigen Gegenstande, sondern auch das Referat in Beziehung auf die administrative Leitung der, dieser Direction unterstehenden herrschaftlichen Verwaltungsanter, so wie auch anderer das montanistische Kunstfach nicht betreffender Referate zukömmt; ist ein mit aus° gezeichneten Studien- und Moralitats5Zeug-nlffen/ dann mit den Zeugnissen der bisherigen Verwendung und Dienstleistung versehenes, im volinschen, dann im Civil-und Criminal« Iu^zfahe geprüftes, im Besitze der dießfalllgen Wahlfähizkeits-Decrete stehendes, bereits in längerer praccucher Ausübung befindliches, ein bündiges und fertiges Concept besitzendes In« dlvlduum erforderlich. A5e Jene, die sich um diesen Dienstplatz be- werben wollen, haben ihre eben angegebener-massen documentircen Gesuche, in welchen auch das Alter des Bittstellers nachgewiesen, und ob er ledig oder verehelicht, mit oder ohne Familie ist, angegeben seyn muß, innerhalb acht Wochen vom untenstehenden Datum, durch ihre unmittelbar vorgesetzten Dienstesbehöre den anher zu überreichen. Von der k. k. steyerm. öster. Eisenwerks-Direction. Eisenerz den i6< November 1828. 3- !483. (5) Nr. 64441107g. A< Verlautbarung. Von dem k. k. Zoll- sd Gefallen-Ober-Amte Laibach wird allgemein kund gemacht: daß m Folge herabgelangter Bewilligung der wohlöbl. k. k. steyer. myr. küstenl. Zoll- IertiftcHts, gewilliget wocden. Ts haben demnach alle Jene, welche auf den gedachten Vergleich, aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können ver« meinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist vsn 5087 emem Iahn, sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem Bezirksgerichte so gewiß anzumelden und anhängig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des Anton Keck, oder dessen Begewalteten der obgeoachte Vergleich nach Verlauf dieser geschlichen Frist für getöotet, kraft-und wirkungslos erklärt weiden wird.^ Sittich am »g» November 1828. I. »5a,. (I) I. Nr. 2543. Edict. Vom Bezirksgerichte der t. k. Staats «Herr. schaft Lack wird hiemit allgemein kund gemacht: Es seo über Ansuchen der erklärten Erden zum Verlasse des am 22. May 0. I. verstorbenen Paul Kuralt, Grundbesitzer im haus »Nr. lg, in Dorfern, zur Erforschung der Pässwen, nach dem mit Hinterlassung «ines Testaments verstorbe« n^n Erblasser, die Tagsahung auf den 12. tünf« tigeu Monats Vormittags um 9 Uhr vor die« fem Bezirksgerichte bestimmt worden, bey rvel« cher aNe Jene/ die an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunoe Ansprüche zu stallen haben, solche so gewiß anzumelden uno geltend zumachen haben, widrigenS sie die Folgt« des §. 6,4 des a. b. G- B. sich jtlbst zuzu« schreiben haben werden. Lack den 27. November 1828. Z. i5o2. (z) I. Nr- 25^7. Edict. Von dem Bezirksgerichte der Staats» Herrschaft Lack wird hiemit allgemein kund gemacht: Es feye dieses Bezirksgericht über Zuschrift des hochlöblichen t. t. Stadt» uno Landrechtes, llclo. 23. November l. I., Nr. 764», zur Vornahme der Feilbietung der Verlaheffecten des verstorbenen Pfarrers-Dechands in Altenlack, Barthel-mä Boschitsch, delegirt und zur Vornahme der Z. künftigen Monats December bestimmt wor, den. Es werden sonach sämmtliche Kauflustige hiezu mit dem Beifahe zu erscheinen eingeladen, daß an oberwahntem Tage im Pfarrhose Altenlack, Vormittags von 9 bis 12, Nachmittags von 2 bis 6 Uhr, verschiedene Verlaheffccten, als: Vieh/ Getreid und sonstige Vorräthe, Zimmer«, dann andere Einrichtungsstücke, MeiereMstung, wie auch Gewehre, öffentlich werden versteigert, und an den Meistbietenden gegen sogleich bare Bezahlung hintangegeben. Bezirks.Gericht Staats« Herrschaft Lack den 28. November »826. z. g. 272. (1) Edict. Nr. 53g. Vom Bezirksgerichte der k. k. Staatsherrschaft Lack wird hiemit allgemein kund gemacht: Man habe über Ansuchen des Caspar Trojer, in die Ausfertigung der Amortisations« Edicte, Hinsicht« lich nachstehender, auf der ihm gehörigen, der Staatsherrschaft Lack, 8ub Urb. Nr. »727, die» nenden Ganzhube, 5uk hauH- Nr. lg, zu Dolena« vatz intabulirten, angeblich in Verlust gerathenen Urkunden, als: 2) des Heirathsbriefes, zu Gunsten der Alenka Iellenz, gebornen Krek, äda. 6. Jänner >7>,2, intab. 23« Iuny »767, pr. l»25 fi. Land. Währung, und «2 Zechim; l>) die Uebergabscession von Matthaus an Paul Iellenz, ääo. et intab. i. März 17L6; e) der Schuldbrief zu Gunsten ves Jacob Raum- cher, 660. et inwb. 27. Jänner »792, pr, 200 ft. Landes- Währung; o ft. L. W.; k) die Klage deS Anton Scholler, c!6o. 28., intal). 29. May 1806, vr. 400 ft. L. W.; 1) die Klage deS Valentin Krischai vom 28. Mao,inta!,. 6. Iun» »LsS, pr. »65 ft. L. W.; W) die Klage des Peter Starmann, ään. 23. May, intäd. 6. Iuny »L06, pr. »^5 ss. L. W.; n) die Klage der Lucia Pogatschnig vom 2O. May, inwb. 6. Iuny »Loä, pr. 100 ss. Landes - Währung, gewilliget. Ss werden daher alle I?ne, die auf diese an» geblich in Verlust gerathenen Urkunden ein Recht zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert, binnen einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, dasselbe so gewiß bey diesem Gerichte anzumel» den, widrigens die gedachten Urkunden sammt dem Intabulationsccmfttate für getödtet und traft' los erklärt werden würden. Lack den 6. März ,828. z. ^. 57». (I) Edict. Nr. 5og. Vom Bezirks . Gerichte ber t. t. Staats,..> schaft Lack wird yiemtt allgemein kund gemacht: Man habe über Ansuchen des Georg Ruppar, in die Ausfertigung der Amortisations. Edicte, hm» sichtlich nachstehender, aus dem ihm gehörigen, in der Siadt Lack, 5ub Haus »Nr. 97 liegenden, dem Grundduche der Stadt Lack, 5ub Urb. Nr. Zo, unterstehenden Hause, intabulirten, yngeb-lich in Verlust gerathenen Urkunden, als: 2) des Schuldbriefs, zu Gunsten deö Georg Krammer, ääo. el intab. »3° März 1793, pr. 3o ft.; b) des Vergleichs, ,u Gunsten des Georg Smuck, 66ov et intad. ,9. May »795, pr. ?6 fi.; «) des Schuldbriefs, zu Gunsten des Andreas Pikey, ääo. 6., intab. iL. July i'/gZ, px. 22§ ft.; äZ des Schuldbriefs, zu Gunsten des Franz Karusa, - Theater - Direction alles angewendet worden, dieses Schauspiel bestmöglichst in die Scene zu setzen, und dieselbe macht hierzu ihre vorlaufige unterthanigste Einladung.