Zeitschrift für krainische Landeskunde. Nummer 10. L.aib.ach, 1899. TI. Jahrgang. Das Eisen in Krain. Beiträge zur Geschichte der krainischen Eisenindustrie und des krainischen Eisenhandels. Von A. Müllner. Die Hammerwerke von Kropp, Steinbüchel und Kolnitz. Bas Kohl. In allen Bergordnungen, sowohl der Maximi-lianischen von 1515 (Art. 109), der Ferdinan-deischen von 1553 (Art. 1 und 101) und der Carolingischen von 1575 (Art. 1 u. 34) werden erzführender Boden wie Hoch-und Schwarzwald als landesfürstliches Kammergut erklärt und letzterer zum Besten der Bergwerke Vorbehalten. Der Art. 34 der bis in die neueste Zeit (1854) geltenden Carolingischen Bergordnung lautet: „Es sollen, wie im Anfang dieser unser Ordnung gemelt ist, uns als Herrn und Laudtsfürsten ohne mitel, alle Hoch und Schwartzwälder wo Pergkwerch sein, oder noch aufferstehen, zu denselben unsern Pergkwerchen er-uolgen. Es, war dann, das ein Kloster oder Schloss ainen aignen Wald hat, das dasselb Kloster oder Schloss not-turftig war, der sol ihnen ungeirt vom Perggericht beleihen, doch mit der Beschaidenhait, das dieselben in zeit Abgang des Holz, von ihnen unsern Eisen-Pergkwerchs-Gewerkhen, Rad- und Hammermeistern gegen zimblicher und billiger bezahlung, nach unsers Pérgkrichters und seiner zuegeord-jieten mässigung das Holz zu Stögk recht verkaufft und abbrochen werde.“ Der Bergri'chter hat darüber zu wachen, dass die Wälder nicht mit Schwenden, Brennen, Gereuthmachen und Ziegenweiden verwüstet würden. . „Es sollen auch die Wäldt 'den Pergkwerchen gelegen, in Verbot gelegt, dass nicht ein jeder seines Gefallens därinn schlag, was aber die Nach bauern derselben orten gesessen, zu ihrer haußnotturfft bedürftig, das soll ihnen durch den-Pergkrichter, - oder dem, den die Wäld Zuegehören, nach gebür ihr Notturft ausgezaigt werden.“ Kropp, Steinbüchel und Kolnitz waren in den Wäldern der landesfürstlichen . Herrschaft Radmannsdorf, || \ speciell in der Jelovca holzberech- tigt, welche sammt Wallenburg erst 28. Sept. 1616 von Erzherzog Ferdinand an Grafen Hanns Ambros v. 'Thurn verkauft wurde, ausgenommen „allein Schäz und Bergwerk, Hoch- und Schwärz-wälder, so Wir etwo zu Bergwerken gebrauchen wollten“. c. 1580 berichtet auch der Öberbergrichter Georg Gomar an den Yicedom, es seien: „Die Wälder undter der herl. Radtmanstorf oberhalb Crop, Stainpüchel und Leibnitz, so zu denselben Hämmern Plaöfen und Arztgruben gelegen.“ Den Holzbezug für den, Werksbetrieb aus der Jelovca sichert den genannten Gewerken auch das Stock- oder Reformir-Urbar von Radmannsdorf ddo. 15. Jänner 1579 zu. Diese Bezugsberechtigung des Holzes behufs Verkohlung oder zu Bergbauzwecken, begründete aber kein Ei gen thumsrecht auf die Wälder für die Gewerke oder Bauern, sondern sie waren ihnen nur zu Lehen verliehen, wie ja der Landesherr sich als Lehensmann Gottes ansah, der die ihm anvertrauten Gebiete Nieder weiter zu-Lehen gab. Im Art. VI der Carolingischen Bergordnung heisst es : „Item wer aih Paw / Grueben / Wald / Koll/; Platz/ Hammerschlag/ Wasserfluss oder dergleichen von unserm Pergkrichter empfecht, der ist im von Lehen drei Kreutzer und seinem Schreiber ain Kreutzer ein-schreibgeld zu bezahlen schuldig.“ Dieses Verhältniss erklärt als unabänderlich aufrecht auch die Waldordnung für Krain vom 23. November 1771. Die Vermehrung der Bevölkerung in den Dörfern mit Ackerböden zwang die Leute bergaufwärts zu ziehen und die sog. Gereuthe anzulegen und sich dort anzusiedeln. Es bildete sich der Gegensatz zwischen den alten Dörflern und den Gereuthauern — rovtari -— welche als roh und ungeschlacht galten, allmälich heraus. Die Herrschaften begünstigten den Vorgang, da sie darin ihren Vortheil sahen, anders aber dachten die Gewerke und mit ihnen das Camerale. !) Radmannsdorf und Wallenburg wären nebst dreissig anderen Burgen und Gütern in Krain im Besitze der Grafen von Cilli. Sie fielen nach der Ermordung des letzten Cilliers, Ulrich III. am 11. November in Belgrad durch Ladislaus Corvin, — an den Landesfürsten. Schon im XYI. Jahrhundert beginnen die Klagen, welche eine stehende Rubrik bis in die neueste Zeit blieben. So bitten die Hammergewerke von Krain, darunter auch die von Kropp, Steinbüchel und Leibnitz präs. 19. Juli 1580 den Vicedom um Schutz für die Wälder, da: „Allenthalben in den Wäldern bei den Pergkwerch grosse Unordnung Verschwendung und Verödung beschiecht.“ Es soll den „Greutlern“ und anderen darin zu arbeiten verboten werden., auch das Gaisvieh-h al ten im Neuschlage und Vieheintreiben abgeschafft werden. Die Kohlstätten wurden an Köhler und Gewerke im Ausmasse von 3—5 Jochen verliehen. Von 1668 bis 1678 finden sich allein für Kropp 123 Empfache für 136 Kohlstätten vor. Die Formel lautete z. B.: „2. Juni 1668. In Beförderung des Khay. Landts-fiirstlichen Cammerguetts ist Gregom Mökhl Klrdlern zu krop ein kholstatt v Lassine per rudne lushe oder bei dem Wasser, da man das Arzt wascht, im Gebürg Jallouiza vermög Perghwersordnung, Jedoch andern hieruor ver-lihenen Kholl Stedten an ihren Recht und Gerechtigkheiten unuergriffen, in Crafft dits von Ambtswegen vlihen und ausgelassen worden“. Oder ddo. 23. Juni 1693 „sind dem arbeitsamen Gregor Debellagkh vier Kohlstätten in Wolt Jellauiza v raihech eine, die andern drey aber Sa raihe per bresie genannt, welliche noch zu Crop den 1. Juni des 1643 Jahres empfangen und das Empfang Zedl daruon zrissen und verfaullet, jedoch wieder verlihen und confirmiert worden.“ Im Jahre 1826 zählte man in der Jelovca 839 Kohlstätten, und zwar: in der Grofova planina (Grafen-Alpe) 32, der Leser Alpe 79, im’ Martinčeck 99, der Vodleika 128, der Kociainerza 96, in der Alpe Vodice 118, in der Möschnacher Alpe 95, in der Leibnizer 36, im Visoki Vrh 17 und in der Draž-gošer Jelovca 139. Naturgemäss blieben die Kohlstätten nicht im Besitze dessen, dem sie verliehen, sondern wurden aufgelassen und alte Kohlstätten wieder Anderen neu verliehen. Indessen bildete sich bald ein anderer Usus, oder besser Abusus heraus. Der belehnte Gewerk gab die Belehnung einem Köhler gegen Entrichtung des Kohlkreuzers, 2-^-3 kr. per Scliirgel (3 Wiener Metzen), in Pacht; der Köhler verkaufte das Kohl zunächst dem Gewerke, der ihm die Kohlstatt verpachtete, brauchte es dieser nicht, so anderweitig. Starb z. B. der Gewerke, so behielt der Köhler die Kohlstatt, der sie quasi ersessen, wieder dem Sohne, jetzt schon als Eigenthum vererbte oder gar weiter verkaufte. Ein, allerdings nur in Abschrift vorhandener Erlass des Oberbergrichters v. Nemitzhoffen ddo. 11. Juni 1746 definirt die Stellung der Köhler dahin und ordnet an: dass dieselben ihre Empfach-briefe den Gewerken gegen Refundiran g des ausgelegten Empfachgeldes binnen 14 Tagen bei sonstiger Caducität ausfolgen sollen, und dass hinfüro kein Köhler eine Kohlstatt auf sich, sondern nur auf den Gewerken bei hoher Strafe empfangen solle. 1783 wurde das Waldwesen den Kreisämtern unterstellt. Eine Gubernialcurrende ddo. 17» März 1784, zufolge Hofdecretes ddo. 8. März, sistirt das auf Privatwaldungen lastende Reservat zu Gunsten der Bergwerke gänzlich und stellt den Fruchtgenuss der Wälder den Waldbesitzern ganz anheim. Auch wurde jede Beschränkung des Eisenhandels und der Eisenerzeugung aufgehoben und jeder Gewerke solle daher für Kohle sorgen, so gut er könne. 1807 wurden laut allerh. Entschliessung ddo. 2. Juli landesfürstliche Waldämter eingerichtet, welche die Waldcultur wieder emporbringen sollten, sie unterstanden den Kreisämtern. Das Personale sollte bestehen aus vier Kreisforstcommissären mit je 800 fl., vier Kreisforstschreibern à 350 fl. und mehreren Districts-förstern mit je 500 Gehalt. Wald-Forstcommissäre und Districtsförster mussten die Kenntniss der „krai-nerisćhen, italienischen, deutschen und allenfalls gotscheerischen Sprache“ nach weisen. (Sitz.-Prot. Nr. 312.) Die Waldämter sollten ihre Standorte haben: in Kropp für Krop und Steinhüchel, in Veldes für Wo chain und Jaderberg, in Kronau für Sava und Weissenfels, in Kraiburg für Neumarktl und Feistritz ob Stein und in St. Veit bei Sittich für Sagraz, Hof und Passiek. (Sitz.-Prot. Nr. 299.) Mit dem Aufhören der oberberggerichtlichen Ingerenz unter Josef II. begann der Kohlstättenverkauf, welcher gerade zwischen 1780—1800 seinen Höhepunkt erreichte. Die ursprünglichen Preise vari-irten zwischen 4—8 fl., doch steigerte sich ihr Werth mit der Zeit bis auf 100 fl. ; .'so bietet z. B. 1806 Ruard dem Kokail aus Steinbüchel für sieben Kohlstätten 609—700 fl. (Zois-Acten.) Es konnten daher 1866 noch die Köhler von Nemile, Laiše, Jamnig, Podblica, Nivca, češenca, Krop, Dobravca, Steinbüchel und Dražgoše mit Recht behaupten, sie hätten Kohlstätten seit „undenklichen“ Zeiten besessen, gekauft und verkauft. ’) Die That-sache liess sich nicht absprechen, freilich war die Frage, mit welchem Rechte es geschah? eine andere. Diese Laxheit und die daraus entstehende Unklarheit über die Eigenthumsverhältnisse im Walde, gab später den Anlass zu unseligen, langdauernden Processen. Der um die Jelovca dauerte 60 Jahre ij Dr. v. Schöppl, Referat der Grundentlastungs-Commission. und wurde erst 1891 zu Ende gebracht, indem die Gewerke von Kropp und Steinbüchel für ihre Besitzungsrechte in der Jelovca mit 68.123 fl. entschädigt wurden, welche Summe nach der Anzahl der Hammertage an deren Besitzer zur Vertheilung kam. Es entfielen auf Oberkropp 18.891 fl., auf Unterkropp 22.384 fl., die Zeinhämmer 4209 fl. Steinbüchel bekam 20.410 fl., die Zeinhämmer allda 2229 fl. Das Kohl wurde gemessen, über dieses Kohl-mass bestimmt die Carolingische Bergordnung Art. 34, dass in Krain und Görz bei allen Bergwerken „ain gerechter gleichmässiger Khollsack, der sechs Laibacher Star halten soll“ gebraucht werde. Der Vicedom soll jedem Bergwerk und auch dem Bergrichter einen solchen Normalsack beistellen. Andere Masse sind bei Strafe von 2 fl. verboten. Auch die Kohlwägen mussten geaicht sein, und durch darauf gebrannte Ziffern ersichtlich gemacht, wie viel Normalsäcke sie fassen. In den Acten wird von Sam und Ziochen gesprochen, das Yolk bei den Gewerken und die Köhler sprechen von Schirgel, welche auch in den Acten als KohlmasS erscheinen. Laut Sitz.-Prot. de 1804 Nr. 155 war eine Zioche oder Samzioche gleich drei Metzen oder sechs Merling. Ein Sam Kohl war ebenfalls drei Wiener Metzen. 1754— 1756 kostete eine Zioche 18 kr. L. W.„ um 1812 zahlten die Stein-büchler 15 kr. Freilich betrogen die Köhler, wie und wo sie nur konnten. 1804 liess Tscherin zwei Sam Kohl übermessen und fand, dass 6 Ziochen statt 18 Wiener Metzen nicht einmal die Hälfte enthielten. Der Schirgel war das gleiche Mass, nämlich drei Metzen. Gefördert wurde das Kohl theils zu Pferde, theils durch Menschen. Schon Haquet weiss O. C. Hi, /p. 128 zu erzählen, v dass hier, da an vielen Orten keine Wege für Pferde in den Wald gebahnt sind, die Kohlen meistens durch Menschen auf dem Rücken zu den Werken getragen werden. Weiber aus Jamnik und Podblica brachten 1—1 '/2 Stunden weit, aus der Alpe Vodice zu sechs Metzen Kohl am Kopfe herab nach Krop; diesen Weg machten sie zweimal des Tages und förderte somit eine Person per Tag 12 Wiener Metzen "zum Preise von 8 Groschen oder 40 Neukreuzern!! — Abénds marschirten sie wieder über das Gebirge 2—3 Stunden weit nach Hause, um morgen wieder zu kommen. (Nach Hr. Priboutz in Krop.) —'M——’ Die Zukunft der Stadt Laibach. XVIII. Der Handel a la minuta. Wir übergehen' nun zur Betrachtung der kleineren Handelsleute und ihrer Verhältnisse, wie sich dieselben aus dem vorliegenden Actemnateriale ergeben. Die Grosshändler trachteten freie Hand zu haben und von der lästigen Bevormundung durch Zunft und Magistrat befreit zu sein. Sie sträubten sich daher einerseits, wenn sie privilegirt waren, die Bürgerschaft zu erwerben, andererseits strebten sie, wie wir dies bei Michel Angelo Zois gesehen, wenn sie reich geworden, sich vom Magistrate zu befreien, was sie am besten durch Nobilitirung zu erreichen im Stande waren. Ein Beispiel für ersteren Fall bietet uns die Klage derer von Laibach gegen den Grosshändler und Wechsler Johann Baptista Joseph. Unterm 27. Jänner 1721 berichtet der Vicedom Xan-thieri1) über die Angelegenheit an den Kaiser. Richter und Rath klagen den Joseph, hass er allerhand bürgerliche Gewerbe treibe, hingegen die Gewerbesteuer zu zahlen und das Bürgerrecht mit seinen Lasten anzunehmen refüsire. Der Vicedom, bei welchem die Sache anhängig ist, vernimmt beide Theile und in seinem Berichte an den Kaiser heisst es, dass Joseph behauptet : Es sei ihm von Kaiser Leopold (f 1705) ein Privileg ertheilt worden, welches von Josef I. und Karl VI.* 2) bestätiget wurde, welchem gemäss er befugt sei, iß ingrosso und per transito nach den I.-Oe. Erblanden zu handeln. Diesem Privilegio zur Folge habe er von 1703 bis dato den Wechselhandel befördert und Waaren al ingrosso und per transito aus fremden : Landen kommen lassen, und solche wieder in entlegnen Lande verführt“, auch Deutschland alljährlich mit einer ergiebigen Quantität Oel versehen „so dass sein Handel demAerario jährlich 15—20.000 fl. eintr üg.“ Joseph meint, der Magistrat fahre ohnehin besser wenn er nicht Bürger werde, da er -als Grosshändler wenigstens 100 fl. an Niederlagsgebühr bezahlen müsse, während er sonst an Gewerbesteuer nicht über 12—15 fl. bezahlen würde. ’) Vied. Arch. Fase. Laib, civitatensia. 2) Wie sehr Karl VI. das Aufblühen des österreichischen Handels am Herzen lag und wie richtig èr darin die Quellen für den Wohlstand der Völker erblickte, ist sein Versuch, um dem durch den spanischen Erbfolgekrieg verarmtenFlandern aufzuhelfen. Erprivile-girte eine ostindische Handelsgesellschaft unterm 19. December 1722., Am 11. August 1723 waren an einem Tage in Antwerpen 6000 Actien à 1000 fl. gezeichnet, welche schon am nächsten Tag auf 115 standen. Ostende sollte der Hafen sein. All’ die schönen Anfänge fielen der Eifersucht der Holländer und Briten zum Opfer, welches er brachte, um die Anerkennung der pragmatischen Sanction zu erreichen. Gfrörer, Oesch. d. XVIII. Jhr., IL, p. 146. Wie schon öfter bemerkt, begann mit Carl VI. eine neue Aera für den Handel, weil dieser Monarch sich für Hebung desselben sehr interessirte. Er förderte den Strassenbau in Krain wie nicht minder die Hafenbauten in Triest, Fiume und Buccari,1) da er sich 1728 auf seiner Reise zur Erbhuldigung in Steiermark, Kärnten, Krain, Görz und Triest persönlich vom Zustande der Strassen und Hafenanlagen überzeugte. Bei dieser Gelegenheit liess sich der Kaiser vom obersten Strassendirector und Landeshauptmann Wolf Weikard Grafen v. Gallenberg genaue Auskünfte über den Strassenbau ertheilen. Aus Anlass dieser Reise wurde auch die Strasse über den Loibel,2) welche der Kaiser am 25. August befuhr, vollendet, wozu ein Betrag von 4220 fl. und das nöthige Holz angewiesen wurden. Um die Bedeutung des Laibacher Handels und die Geschäftsführung des damaligen Kaufmannsstandes würdigen zu -können, mögen hier einige Züge aus dem Verkehrsleben des XVII. und XVIII. Jahrhunderts eingefügt werden, damit sich der heute an Eisenbahnen, Telegraph und Telephon gewöhnte Leser in die Verkehrsverhältnisse der damaligen Zeit hineindenke. So erlässt Kaiser Ferdinand III. unterm 20. April 1650 Vorschriften für Reisende: „so sich des Postraisens zu bedienen Vorhabens“ da heisst es: „es ist glaubwürdig in die Erfahrungkhumen, welcher massen die hin- undt wieder Reith ende Curir und andern auf di Post Reissende Personen, unsere Posthalter undt Verwölter auch derselben Post-kuecht und zugeherige Leuth mit allerhandt verübten Muethwillen, Freuel Verwundtungen, auch horten straichen, Hauen und Verwundtungen Tractiren, ihnen die Ross mit gewoldt hinweckh nemen, dieselben mit Auflegung schwerer Felleysen fürsezlich khrumb oder woll gar zu poden Reitten, dadurch dan offtmahls auss Mangi der Ross, vnsere selbst eigner sehr genöthige Sachen, schreiben und Beuelch daran unss, dem Röm. Reich, auch anderen unsern Erbkhönigreichen, und Landen gach, und vili gelegen, merkhlich verhindert, und niemahl zu rechter Zeit weder in vnser khays: Hoflager, noch an andern Orthen gelüffert werden, zu dem sich auch den Curier, und andern Post Raissende Persohnen unterstehen, wan zu weilleü die Post Ross von Vnsern Khays. Hoff auss, nit sogleich zu gegen, oder sonsten all zu sehr ab ge ritten, und Ihnen noch Ihren Belieben die Zettel, zu erlangung der Post floss nit alsoboldt verwilligt und ertheilt werden, sie durch andere Mütl auf die Erste Post sich begeben, den Post-verwolter daselbsten die Ross herzugeben zwingen und nüttigen, dieselben eigenmächtig und mit Gewoldt selb ') Seit 1717 Freihäfen laut Comerci-Patent d. 2. Jänner 1717. und Patent d. d. 15. März 1719. 2) Sie war schon 1709 in Arbeit. Die Strasse über Trojana ward 1686 von Sigismund v. Künpach hergestellt, die von Laibach nach Karlstadt 1681 angelegt. nemen, mit grossen schweren Felleisen und Trugen belegen, damit Berg und Thall wider die gewöhnlichen Post Brauch 2, 3 und mehr Posten ohne Abwechslung der Ross Rennen. “ Der Kaiser verbietet diesen Unfug ernstlich und befiehlt, dass kein Felleisen mehr als 40 — 50 Pfund wiegen dürfe. Auch wird verboten, „die alte und lange Jahre her gebrauchten Poststrass oder Steig zu verbauen!!“ Unter Gräz 11. Februar 1651 verbietet der Kaiser „die aus Italia und von Venedig heraus lauffenden Ordinari und Extraordinari Posten mit Aufgebung ungebürlicher schweren Sachen, als weinlaglen, Trügen, Skhateln und dergleichen“ all zu sehr zu beladen und zu beschweren, cf. Sammlung von Verordnungen aus dem XVI und XVII. Jahrh. Msct. im Museum. Die höchste Gemüthlichkeit herrschte auf der Postroute Laibach—Rudolfswerth noch Mitte des XVIII. Jahrhunderts. Laut Angabe eines Manuscripts aus Zois’ Nachlasse im Museum p. 298 gingen 1748 von Rudolfswerth zwei Fussboten nach Laibach. a) Samstag einer, der Montag Abends in Laibach ist, oder Dienstag Früh; Mittwoch geht er von Laibach ab und ist Donnerstag Abends oder Freitag Früh in Rudolfswerth. b) Der zweite geht Donnerstag ab, kommt Freitag Abend oder Samstag Früh nach Laibach; geht Sonntag von Laibach ab und ist Montag in Neustadt! Der eine logirte in der Khrenngasse beim Schneider Casteliz, der andere unweit des Brunnens bei den Jesuiten, bei einem „Bekannten!“ Fragen wir nun nach den Handelsartikeln der krai-nischen Landbevölkerung, wie solche schon früher durch landesfürstliche Verordnungen ddo. 9. April 1553, 22. Februar 1602, 10. September 1661 und 27. Juni 1691 anerkannt waren, so finden wir genannt: Gross- und Klein-Vieh, Geflügel, Eier, Fische, Krebse, Getreide, Futter, Käse, Schmalz, Speck, Schmeer, Leinwand, Loden, Leder, Honig, Wachs, Oel, Flachs, Häute, frisches und geselchtes Fleisch, Knoblauch, Zwiebeln, Brenn- und Bauholz, gemachtes Holzwerk, Kohlen, Bretter, Sag-Dillen, Reife, Bänder, Häfen, Oefenblachen, Zwilch, Rossdecken, Siebe, Laden, frisches und gedörrtes Obst, und allerlei andere Waaren, welche in Häusern und Wirtschaften selbst erzeugt würden. Unter 14. December 173,7 ddo. Graz bestätigt Karl VI. den Untertanen diese Handelsfreiheit. Es ist ihnen gestattet, erkauftes oder ertauschtes Salz, Wein, Eisen und Stahl, so um Wein oder sonst um ge tauscht würde, Salpeter, Pulver, Kleider aus grobem Tuche, Stiefel und Schuhe zu verhandeln. Sie durften ausländische Waaren, die sie für Ausfuhrartikel eingehandelt oder vertauscht, im Lande verkaufen, die fremden „Kraxenträger“ ‘ und Hausirer sind abzuschaffen. Den bürgerlichen Handelsleuten gebührten laut diesem Handèlspatente Karl’s VI aller erlaubter Handel und Wandel, Stich- und Tauschhandel auf dem Lande in Städten und Märkten in und ausser Landes. Ueber die Verhältnisse, das Leben und Treiben dieser Laibacher Kaufleute geben uns höchst interessante Aufschlüsse die Protokolle der Läibacher Handlung s-Societät, welche in Manuscript.l) vom 18. Juni 1751 bis 1799 vorliegen. Die Verhandlungen drehen sich um verschiedene Angelegenheiten; Aufnahme in die Societät, Compe-tenzfragen, Personalien, Steuerfragen, Rechtsangelegenheiten und selbst die seit der Zeit des Pharao Ramses immer wieder brennend werdende Judenfrage wird verhandelt. Wir geben im Nachfolgenden Auszüge aus diesen Protokollen. „In Nomine Domini AmeA.“ Leybach bei versammleter Handlungs-Societet den 18. Juni 1751. Michael Kugg will auf das Math. Chrischeysche „Handlungs-'Jus“* 2) in die Handlungssocietet einverleibt werden. Schluss soll nachweisen, dass der Mathias Chrishey sei. jemals ein offenes gewölb und mithin alla minuta zu treiben berechtiget war, dän soll er „ferner verb sch id en werden“, p. 2'. 1754 30. Mai wird der Fall erörtert und erwiesen, dass ChriShay nur mit eigenen Eisen- und Stahlfabrikaten gehandelt habe. Es sei zu genüge bekannt, wie miserabel und arm Herr Chrishay gewesen ; wenn er ein Handlungs-. jus gehabt hätte, so würde er es bei Lebzeiten „in guten werth verkaufst haben“. „ Dass aber Herr Chrishay ein- oder mehrmal einige Pfund Eisen oder Stahl verkauft, hat er solches als sein productum und als ein Hammersgewerk. thun können, gleichwie Herr Warnuss und Herr v. Zois von ihren eigenen erzeugten Waaren solches thun können.“ 15. Juli 1751. p. 46, 47. „Der Herr Obervörsteher proponirt, dass . der Herr von Rastern allerlei Kaufmannswahren, als Zuckher ■) Im krainischen Landesmuseum. 2) Das Jus war erbliöh und käuflich. 1762 tragen sechzehn Kaufleute zum Einlösen des Yaninischen jus je 60 fl. bei. Ein gewisser Kuck zahlt für das Josef Hubersche jus 100 Ducaten. 1. c. p. 132 und 134. Andreas Ratton für das Franzonische gar 1200 fl., wobei er die Waaren separat bezahlte. 1. c. p. 188. Für das Krämerjus der Bradatsch, auf der Spitalsbrücke wurde licitando 1770 651 fl. bezahlt, p. 206. 1776 will der Speditor der Fiumaner Zuckerfabriks-Compagnie, Lorenz Rudolf, das Hueberische Jus dem Math. Mulle abkäufen. Da das Gremium es nicht kaufen kann, will Zitterer 3000 fl. dafür geben und, es eventuell behalten, wenn das Gremium es nicht kaufen kann. p. 237. 1791 verkauft Anton Otto das Georg Mulley-sche Specereijuš sammt Waarenlager um ,2200 fl. unter Nachweis eines Fondes- von 6731 fl. 12 kr. Caffee etc. von Hollandt khomen lasset und solche allda alla minuta verkhauft.“ „Man solle vorhin die glaubwürdige Untersuchung vorkheren,- sodann aber an die representation und Cammer eine Vorstellung zu machen, dass dem Herrn von Rastern alle wahr hinweggenohmen und auf die Stadtniederlag gelegt werden.“. p. 8. Da man um die Mitte des XVIII. Jahrhunderts ziemlich ungenirt Handel zu treiben begann, ohne dazu berechtigt zu sein, so wird z. B. in der Sitzung der Handlungs-Söcietät vom 19. August 1751 beschlossen: einen Bericht „wieder die so keine händels Leuth und der bürgerlichen jurisdi ction nicht unterworfen sein, und doch den handel und wandel heimblicher weiss treiben“ an den allerhöchsten Hof abzugeben. Auch, wurde um den Blasius Sterkhini Cramer auf der Schusterbrücke geschickt und wurde er befragt, warum er mit allerlei Kauf-mannswaaren handle, und solche von Triest zu bestellen sich anmasse. Sterkhini antwortete, „man solle selben ordentlich besprechen, und weillén andere, die keine Burger seien handlen, so kan er als ein Burger auch handlen“. p. 16. „ Vor dieses mahl will die löbl. Societet denselben in der guette vermohnet hoben, dass er sich künftighin des gefertigten Revers betrogen, und die wohren uon Triest nicht komen lassen, als in widrigen widder denselben mit Scherfern einsehen verfahren werden solle.“ „Item ist anheut der Sauritsch undDutisch vermahnet worden, die wohren uon Graz und Triest nicht khommen za lassen.“ pag. 17. In der Sitzung vom 3. März 1752 wurde die Hofresolution ddo. 17. September 1751 verlesen, kraft welcher allen „unbürgerlichen“ der Handel zu treiben verboten wurde.“ p. 20. Es wurde sich hiebei auf die oben „Argo“ 1897, p. 50 citirte Resolution Leopold’s I. ddo. 1692 bezogen. Räuberunwesen in Krain. Gulturhistorische Notizen aus kalbvergangener Zeit. II. Gefangene Räuber wurden, an den Daumen mittelst Darmsaiten gefesselt, am Steigbügel angebunden escortirt. Besonders widerspenstigen Gesellen sollen die Gèndarmen die Darmsaiten durch die Unterlippe gezogen, und diese am Schweif des Pferdes gebunden haben. Gehenkt wurden die Räuber in ihrem oder im Hause ihrer Angehörigen, wo sie hängen blieben, bis sie herabfielen. Wer keinem Hause angehörte, wurde am Dorfplatze neben dem Brunnen aufgeknüpft, solche, deren Heimat nicht eruirt werden konnte, am Thatorte. Dies wirkte, da. die Insassen der Dörfer ihre Leute kannten, und Raübgesellen mit allen Mitteln zurückhielten, 171 Räuberunwesen in Krain. um den entsetzlichen Anblick zu vermeiden. Ausserdem verfügte die französische Verwaltung, dass die an den Strassen liegenden Gemeinden für jeden Raub verantwortlich gemacht werden, so dass sie den Reisenden Alles ersetzen müssen, jedoch das Regressrecht am Räuber haben, wenn er erwischt wird. Im Falle eines Rauhes oder Mordes wurden von der Gemeinde, wo die That geschah, doppelt so viel Individuen, als beschädiget wurden, als Geissei ausgehoben, bis die Schuldigen eruirt sind. Die Verbrecher wurden von Militärcommissionen zum Tode verurtheilt. Auch war die Gemeinde bei 200 Frc. Strafe dafür verantwortlich, dass die Leiche durch mindestens sechs Monate am Platze hängen blieb. (Laib. Zeit. 1810 Nr. 16 vom 3. April.) ' Laut Decretes Napoleons ddo. 12. Februar 1810 wurde für Illyrien eine Gendarmerielegion von vier Compagnien errichtet, welche unter einem Obersten stand. Drei Compagnien zählten je 60 Reiter und 40 Mann zu Fuss, die vierte für Dalmatien zählte 40 Reiter und 80 Mann zu Fuss. Dieselben Massnahmen galten natürlich auch für Istrien, wo ein gewisser Mathias-Dekovich vulgo Corpolin als Räuberhauptmaun hauste. Dieser stellte sich schon im Mai 1810 freiwillig mit dem Anerbieten, ganz Istrien von Räubern zu säubern. Er wurde als Führer der militärischen Räubercommanden verwendet. (L. Z. 1810, 25.) ■ Uebrigens war es in Ober- und Innerkrain auch nicht besser, so dass Marschall Marmont unterm 16. November die für Istrien geltenden Bestimmungen auch auf die genannten Landestheile ausdehnte. Häufig traten auch verkommene Studenten unter die Räuber, und da in Ungarn und Croatien Latein als Umgangssprache gesprochen wurde, so konnte es einem in Croatien reisenden krainischen Geistlichen, welcher Abends in einem Pfarrhofe, um Vertrauen zu erwecken, bei verschlossener Thüre in lateinischer Sprache um Nachtherberge parlamentirte, passiren, dass der Pfarrer im heraus zur Antwort gab: „apud nos et latrones latine loquuntur — Bei uns sprechen auch Räuber lateinisch“. Eine charakteristische Geschichte erlebte 1847 der in St. Martin unter Grosskahlenberg bei Laibach 1893 verstorbene Pfarrer Anton Namre, damals Capell. expo-situs in Unter-Deutschau, etwa 1 Meile nördlich der Kulpa. Einmal wird er Nachts zu einem Kranken geholt. Der Führer geleitet den Geistlichen in den Wald, wo um ein Wachtfeuer eine Räuberbande ihr Lager aufgeschlagen hatte. Es wird ihm ein schwer kranker Kamerad zum Versehen übergeben. Nach Beendigung der geistlichen,Verrichtung tritt der Harambascha an Herrn Namre mit der Frage heran, ob der Mann jetzt in den Himmel kommen werde ? Auf die Antwort, er hätte das Möglichste gethan, zog der Harambascha seine Pistole aus dem Gürtel und schoss den Ka- 172 meraden vor den Augen des Priesters durch die Stirne, dass das Gehirn herumspritzte, ß Ein anderes, stark an der Kulpa betriebenes Geschäft war die Schwärzerei. Einer der Berühmtesten war wohl der riesenstarke, herkulische Ciro (Cyrill) aus Marindol* 2) nächst Freithurn bei Ađelšič, mit seiner ähnlich kräftigen Schwester Paula. Beide betrieben das Räuber- und Schwärzerhandwerk je nach Gelegenheit. Der in Freithurn stätionirte Zolleinnehmer Parma stellte in finsterer Nacht einmal einen Schwärzer, welcher zwei Ochsen herübertrieb. — Es war Ciro. — Auf den Anruf Parma’s antwortete Ciro’s tiefer Bass: „Ne moj govno mešat“ (Mische nicht den — ). „Ste vi Ciro? idite v dobri čas!“ (Seid Ihr es., Ciro? Geht im Frieden!) Der Druck -zweier Finger Ciro’s hätte ja genügt, Parmas Athem für immer zu sperren. Einige Monate später wird Parma von 4 bis 5 Schwärzern umstellt, welche ihm mit „aus der Haut Riemen schneiden“ drohen. Parma beruft sich auf seine Pflicht und man einigt sich schliesslich dahin, dass der Finanzbeamte Alles zahlen werde, was die Wackern saufen. Inzwischen kommt Ciro zum Gelage, und als er die Situation überblickt, ruft er den Kerlen zu: „Sto imate z ovim čovečem?“ (Was habt ihr mit diesem Menschlein?) Als die halbtrunkenen Schwärzer ihm den Sachverhalt erklärten, befiehlt Ciro noch mehr Wein aufzutragen und nöthigt zum Weitertrinken. Wie es unserm Parma zu Muthe war, lässt sich denken. Als es aber zum Bezahlen kam, änderte sich die Situation. „Ovi je pošten čovek! vi budete platili!“ (Der ist ein ehrlicher Mann, ihr werdet bezahlen !) herrschte Ciro die Schwärzer an und als diese Einwendungen erhoben, griff er nach einer Schlittenkufe, die unter der Wandbank lag und drohte Allen die Schädel damit einzuschlägen, wenn sie dem Zollbeamten das Geringste zu Leide thäten. So revanchirte sich der Schwärzer für das „idite v dobri čas“ Parmas beim Ochsenschwärzen, čiros Vater war von kleiner Statur und ein redlicher Mann. Als ihn der Sohn eines Tages durch die Kulpa trug, da der Wasserstand für den Vater zu hoch war, und ihm Letzterer eben, ob seines Treibens eine derbe Strafpredigt hielt, warf er ihn von der Schulter und der Alte ertrank in der Kulpa. Dem Leben Ciros entsprach sein Ende. Ein Gränzer bemerkte, dass ihm aus dem Keller im Weinberge Wein gestohlen werde. Er beschloss kurzen Process, bei möglichst wenig Aufsehen. Der Mann nahm zwei Stöcke, welche in Gabeläste endeten, steckte dieselben in die Erde, und zwar so hintereinander, dass eine in die Gabeln gelegte Fisolenstange genau nach der Kellerthüre 1) Ein ähnliches Abenteuer erlebte der in St. Aegydi in Wind.-Büheln Verstorbene Pfarrer Carl Welebil als Cooperator in Mureck anno 1848 mit einer Räuberhorde, welche in den Murauen ' nächtigte, nur hatte d’er Hauptmann die Rücksicht, den Schuss erst krachen zu lassen, als der Priester den Schauplatz der That schon im Rücken hatte. 2) Die croatische Enclave auf der krainerischen Seite der Kulpa. gerichtet werden konnte. Als dies Geschäft beendet, warf er den Fisolenstock weg und liess die beiden Gabeln stecken. Abends kam er wieder, aber mjt dem geladenen Gewehre, welches er jetzt in die Gabeln einlegte und ruhig abwartete. Gegen Mitternacht erscheint eine Gestalt, welche die Kellerthüre öffnet, eintritt, Licht macht und, ein Eimerfass, mit einem Stricke auf den Rücken gebunden, heraustritt. Während der Dieb das Thor wieder abschliesst, kracht der Schuss. Der Gränzer geht ruhig nach Hause, putzt seinen Lauf wieder blank und kümmert sich nicht weiter um den nächtlichen Besuch. Am anderen Tage konnte man die mit Blut gemischte Weinspur vom Keller weg verfolgen, sie führte gegen Ciros Haus. Die Kugel hatte das Fass durchschlagen und war in Ciros Schulter eingedrungen. Mit dem Schüsse im Rücken schleppte er sich mit dem Fasse nach Hause, wo er bald darauf starb Es waren harte, uns kaum mehr verständliche Zeiten, welche unsere Väter durchgelebt hatten. Die rauhen, von Urwäldern umgebenen Thäler des Landes erzeugten ein rauhes,, hartes Geschlecht. Der k. k. Oberrechnungsrath Herr Zabukovic in Laibach kannte noch 1838 den Bezirksrichter Fleischmann in Schneeberg, einen Wütherich, der, wenn er nach Laas kam, mit seinem Stockdegen nach Jedem stiess, der ihm in den Weg kam, só dass Alles in die Häuser flüchtete, wenn dieser Gewaltmensch in dem Markte erschien. 1838 erschlug ihn ein Mann, weicher nach Croatien entfloh. JMüllner. Die falsche Inschrift der Natesia in Laibach. ln den „Izvestja“ 1898, III., p. 106, echauffirt sich V. Steska für die Echtheit der Inschrift der Natesia, welche im Priesterseminare eingemauert ist. Der Erste, welcher die Inschrift als falsch erkannte, war Mommsen, welcher im Corp. Insw. latin, dazu bemerkt: „Examinavi lapidem et vidi inscriptionem falsam esse, quam nisi argumentum, vel sola forma litterarum et vocabulorum non punctis, sed interstitiis separatio facto condamnaret.“ Wir haben in „Emona“, p. 326, es versucht, eine Erklärung dieses Machwerkes zu geben und im ,;Argo“, I., p. 38, die Frage des Weiteren erörtert und haben bis dato keinen Grund, davon abzugehen. Vor Allem wendet sich Steska nicht gegen Mommsen, sondern gegen uns, als den Kalnikel, der angefangen, und meint, wir seien dem armen Talnitscher „warm“. Dieser hätte es wahrlich nicht verdient, dass man ihm dergleichen vor werfe. Dies die erste Action behufs Widerlegung des Ur-theiles Mommsen’s. Weiter behauptet Steska, wir hätten in unserer „Emona“ Prinzinger’s- Behauptung bezüglich der Lage Emonas aufgegriffen! Wir bitten p. 2 aufzuschlagen, wo es heisst, dass schon Lazius 1598 in Coment, p. 1010 sagt: „Inter Labacum fluvium et Alpes Lugei, locus vi- situr inumeris Romanis insc ri ptionibus, al risque vetustatis exemplis celeberrimus quem Iggiumincolae vocant. Cuius situs H em o n a e veteri exdiametro quad rat. “ Tm Uebfigen bitten wir die Argumente der Peutingeriana, der Itinerarien und der 1. c p. 27A-32 besprochenen antiken Schriftsteller zu stu-diren und uns aus denselben die Unhaltbarkeit unserer Beweisführung nachzuweisen. Auf Tratsch und Klatsch können wir nicht reagiren. Rührend naiv aber ist Steska’s Argumentation, wenn er behauptet, dass Thalnitscher von keinem Steine sagt, er wäre in lg gefunden worden! (O nobenem kamenu pa ne pove, da bi ga bili našli na Igu.) Gewiss, so naiv war Thalnitscher wohl nicht, dass, er, schwärmend für Laibach, offen bekennen werde: „Seht, Laibacher; um die Existenz Emonas an der Stelle eurèr Stadt zu erhärten, bringe ich euch Steine aus lg.“ Da hätten ihn doch selbst die Laibacher Brückenkrämer ausgelacht. Angesichts der Zeitgenossen, welche es aber doch miterlebten, schreibt er in seiner Hist: Cathedr. Eccles. p. 67 folgendes Ge-ständniss: „Restat pro coronide huius capitis, ut inscription e s e t monumenta, quae tum hic, tum in subur-biis ac vicinis locis ubi olim Romani incolae urbis suas habuere villas et praedia, me horta-tore collecta ad excitandam veteris urbis Labacensis gloriam, neofabrice, acćessere anno tennis. “ Das ist denn doch deutlich genug gesprochen. Nun bitten wir aber um Angabe einer Localität, wo so viele Inschriften zu finden gewesen wären und noch exi-stiren, als es eben der Iger Boden ist, Dass sich Steska um Materiale, Technik und Texte der Inschriften nicht kümmert und diese Umstände nicht in sein polemisches Calcul zieht, halten wir ihm zu Gute. Steska fand nun ein Mss. Thalnitseher’s : Antiquitates Vrbis Labacensis, welches angeblich schon 1690 für den Druck bestimmt war. Hier fand Steska die vernichtenden Waffen gegen Mommsen’s Ausspruch über die Inschrift der Natesia. Er schreibt in „Izvestja“, p. 1Ö7. „Aber lassen wir andere. Inschriften, wir beabsichtigen nur von der Inschrift zu sprechen, welche Müjlner fälsch nennt. Wie steht es mit dieser ? Dolničer schreibt: „In horto N. Perne1) civis Lab. in suburbio fragmentum errutum Anno 1688 sub seq. incript. L. ,SVLP. CLAVD. I FEC, SIBI ET | LL. PO. Ej: hoc est Lelius Sulpitius Claudius, fecit sibi et libertis posterisque eorum. (sic). Est et alia ibidem detectä, quse sic sonat: HAVE HAVE NATESIA ET VALE AETERNOM TI. G CON. S. P. C. ') Ein Perne kommt im Steuerbuche der Stadt Laibach von 1688 weder in der Stadt noch in den Vorstädten vor. I 175 Ein Brandgräberfeld aus der Zeit der Römerherrsohaft in Laibach, 176 Was beweist das ? Müllner hat den Dolničer zu früh und ungerecht verurtheilt. Den Stein hat : man auf dem Pernetischen Garten in der Vorstadt 1688, 'somit' 11. Jahre vor dem Tode der Dolničerischen Gattin ausgegraben.:“ So Steska. — Das soll ein Beweis sein ? Hält denn Steska den alten „Dolničer“, der, doch ein echter Krainer war, für so naiv, dass er sein Fabrikat als solches selbst erklären wird?1) Diese Zumuthung geht denn doch zu weit und übertrifft an Naivität noch weit jene, dass Thalnitscher den Laibachern offen den Ort nennen soll, woher er die Inschriften für den Schmuck des Domes und Seminars geholt. Dass Thalnitscher aber die Inschrift schon 11 Jahre vor dem Tode der Frau „Natesia“ gefunden haben will, beweist auch nichts. Gibt es doch eine Unzahl römischer Inschriften, welche bei Lebzeiten der Dedicaten angefertigt worden waren. — Vivus fecit sibi et suis, ist eine der häufigsten Bemerkungen auf Grabsteinen, das konnte ja doch Thalnitscher wissen. Nun ist aber doch anzünehmen, dass Thalnitscher seine Frau auch nicht für physisch unsterblich gehalten haben wird, sowie es ebenfalls wahrscheinlicher ist, dass der phantastische Mann eher vier Jahre nach seiner Verehelichung, als in den Jahren nach ihrem Tode zu einem solchen Scherz gestimmt sein konnte. „Es ist daher klar“, sagt Steska, „dass sich Natesia nicht aus dem Namen Saneti2) erklären lässt. Eine solche Erklärung ist nur die Frucht üppiger jugendlicher Erfindungsgabe, welcher man fast die Glaubwürdigkeit nicht absprechen könnte, wenn wir nicht die Gegenbeweise hätten.“ Somit hätten wir den zweiten Gegenbeweis. Der erste lautet: „Diesen Vorwurf hat Thalnitscher nicht verdient. Der zweite : Thalnitscher sagt uns ja selbst, wo und wann er den Stein gefunden habe.“ — 0 sancta simplicitas! Somit wären wir abgethan, doch bleibt uns e i n Trost, da wir zum Schlüsse des peinlichen Verfahrens nur als ein armer Verführter hingestellt werden, welcher eigentlich zu bedauern ist. p. 108 sagt Steska: „Mommsen hat mit seiner Behauptung, dass die Inschrift falsch ist, den Müllner zu dieser erdichteten Erklärung verführt.“ Das war wohl nicht schön vom alten Mommsen, aber merkwürdigerweise verabfolgt Steska nicht dem bösen Ver- >) Hat etwa Hanka gestanden, die Königinhofer Handschrift fabrizirt zu haben? Oder Macpherson seinen Ossian? ■ 2) Es ist aber doch die reinste Transmutation der Buchstaben ! .S AKET I 1 2 3 4 5 0 NATESI 3 2 5 4 1 6 Natesia findet sich weder in lateinischen Wörterbüchern, noch im Corpus insc. latin., wohl aber das Vocabel nates, dessen Bedeutung Steska selbst nachsehen möge. Das Blatt erscheint in ungezwungener Folge 12mal im Jahre, 1 führer,. sondern dem armen jugendlich leichtsinnigen Opfer die Hauptprügel. Das ■ ist wieder nicht schön von Herrn Steska. ,, Trotz der eindringlichen Epistel in „Izvestja“ bleiben wir verstockt und bemerken zum Schlüsse, dass die Siglen der .-fünften Zeile der Natesia-Inschrift TI. G nicht als Talnlscher Gregorius, ■ sondern als Talnitscher Ioannes Gregorius zu deuten sind. Müllner.... Ein Brandgräberfeld aus der zeit der Bömer-herrschaft in Laibach am Baugrunde des Herrn Job. Graiser. II. Wir haben in Nr. 8 unserer Zeitschrift die Resultate der Ausgrabungen im Allgemeinen besprochen, welche bei den Arbeiten für die Fundämentirung des Hauses zu Tage kamen. Ein Stück Grund, welches die Einfahrt des Hauses bilden sollte, blieb unberührt. Das Stück, 12-5 m lang und 3 m breit, wurde nun jüngst auf Kosten des Museums umgegraben,. um die Verbindung zwischen den beiden Hälften herzustellen. Die Resultate waren sehr interessant. Die 37‘5 m2 ergaben noch neun weitere Gräber mit einigen Fundstücken, Welche in allen übrigen fehlten. Der Typus der Gräber wiederholte sich auch hier; man traf auf vier Brandgräber, drei Daliumgräber und zwei Skelette. Ziegelund Steinurnengräber kamen hier nicht zum Vorscheine. Das eine Skelet lag mit dem Kopfe nach Osten, mit den Füssen nach Westen, das Zweite war zusammengekauert in der Grube gefunden. Die noch warme Leiche musste, daher in hockender Stellung eingegraben worden sein. Von Beigaben kamen wie frühdr Glas- und Thongeschirre nebst Lampen vor. Neu war ein eiförmiges kleines Thongefä,ss und eine, ebenfalls eiförmige Flasche von 8 cm Höhe aus Bronzeblech. In einem Brandgrabe lag neben einem herrlich erhaltenen , feinen Glasbecher und anderem Geschirrwerk ein eiserner Doppelspachtel, wie ihn Thon- und Gyps-arbeiter brauchen. Die sonstigen Beigaben waren mit den früher gefundenen identisch. Von Münzen fanden sich in einem Brandgrabe ein A grippa, Coh. 3 im Leichenbrande der Urne, und in einem andern Brandgrabe ausserhalb der Urne .ein Drusus, Coh. 2. Endlich fand sich ganz nahe, dei; Strasse, eine aus rohen Steinen gemauerte, mit Ziegeln bedeckte Sitzbank von 12 m Länge; 0’4 m Breite und 0'45 .m, Höhe. Müllner.. —1 Bogen stark und kostet ganzjährig 8Ä=8 Mark, halbjährig 4 AT= 4 Mark.