Sonderabdruck aus den «Mitteilungen des Musealvereines fur Krain*, 1906, Heft V und VI. Ermahnungen des Fiirsten Johann Weikhard von Auersperg an seine Tochter Aloisia. In diesem Jahre erwarb das steierm&rkische Landes- archiv von einer Privatperson im Kaufwege eine Reihe von Akten verschiedenster Provenienz. Unter diesen fand sich das hier abgedruckte Schreiben des Johann Weikhard Fiirsten von Auersperg an seine Tochter Aloisia. Da dieses StUck fur die Sammlungen des steirischen Archives nicht in Betracht kommen konnte, wurde dasselbe dem flirstlich Auerspergischen Zentralarchive zu Losensteinleithen (Oberosterreich) gegen ein Urbar-Register der steirischen Herrschaft Stattenberg aus dem Jahre 1545 abgetreten. So viel uber den Fundort des 6 BI. in Folio umfassenden Briefes. Am 3. Mai 1676 schrieb Johann Weikhard Fiirst von Auersperg jene Zeilen an seine Tochter Aloisia als Vademekum fur ihre kiinftige Hofstellung. Aus dem Briefe zeigt es sich am deutlichsten, welch tiefe Einblicke Johann Weikhard von Auersperg, der einstige erste Minister und Vertrauens- mann Ferdinands III., der Erzieher und Obersthofmeister des so friih verstorbenen Ferdinands IV. und der Vertrauens- mann Leopolds I., wShrend der Zeit seines Hofdienstes ge- vvonnen hatte und wie vaterlich er um sein Kind, so «noch Mitgeteilt von Anton Moll (Graz). 2 jung und unerfahren», besorgt ist. Die Zeilen, durch welche der Vater dem kunftigen Kammerfraulein der dritten Ge- mahlin Leopolds I., Eleonora Magdalena von Kurpfalz, so ernstliche Weisungen und Ratschlage erteilt, erschienen mir wert, sie der Vergessenheit zu entreifien. Uber die Personlichkeit der Aloisia von Auersperg, einer von den drei Tochtern Johann Weikhards aus seiner Ehe mit Maria Katharina Grafin von Losenstein, lafit sich wenig sagen. Vielleicht gibt der Abdruck dieses Briefes an dieser Stelle An- regung fiir andere, ihrem Lebenslaufe nachzugehen. Nur aus Htibners Genealogischen Tabellen ist bekannt, dafi Johann Weikhard neben seinen drei Sohnen Ferdinand, Franz Karl und Leopold und der Tochter Franziska, welche dem Fursten Heinrich von Mansfeld-Fondi sich vermahlte, noch zwei Tochter, Theresia und Aloisia, besafi. Zu diesen beiden ftigt Htibner die Bemerkung: «sind ins Kloster gegangen .* 1 Liebe tochter Aloisia. Nachdem Ihr mayestat die Konigin dir die gnad er- wiisen und dich zu deroselben cammerfreyle aufzunemen gewtirdiget, du aber noch jung und unerfahren des hoflebens bist und vili an dem ligt, dafi man ein wegweifi hat, als habe ich dir dise tvenige Erinerung thuen wollen, darnach du dich zu richten haben wirst. 1 Diese Angaben Hiibners stimmen nicht ganz uberein mit denen Schonlebens in der Genealogia illustrissimae familiae principum, comitum et baronum ab Aursperg (Laibach 1681). Er kennt (S. 13) folgende Kinder Johann Weikhards: Ferdinandus Franciscus, qui anno 1678 uxorem duxit Maria Anna comitissam ab Herberstein, Joannis Maximiliani junioris supremi capitanei Styriae filiam; Franciscus Carolus; Leopoldus; Francisca moniaiis Ursulina; Theresia; Aloisia; Maria Anna. In der hand- schriftlich erhaltenen Genealogie Schonlebens im Schlofiarchive zu Auersperg ist der Raum fiir die Kinder Johann Weikhards noch frei- gelassen. Uber Aloisia von Auersperg ist in diesem Archive keine Notiz vorfindig. (Anmerkung der Schriftleitung.) 3 Hast also zu betrachten, wie du dich erstlichen gegen Gott, anderten gegen Ibr mayestat deiner gnedigsten frauen, drittens gegen der frauen obristhofmaisterin und anderer cammerpersohnen, viertens gegen den uberigen hofdamasen, ftinftens gegen denen damasen aus der statt, sechstens gegen denen cavaliren und siebentens gegen dich selbst verhalten sollest. 1. Gegen Gott. Dein frue- und abendgebett verrichte fleifiig, nicht anderst als wan du noch in der zucht warest, dein gebett in der hofcappellen defigleichen. Alles sdnvazen, herumbsehen, in die ohrn reden und lachen seye weit von dir, und wan du schon solches an andern damasen etwan sichest, folg ihnen nicht nach. wan sye dich auch auslachen, ein ursulinerin und dergleichen nennen solten, acht alles nicht, sondern bleib in diser andacht. beicht deinen vor- gesezten beichtvater, nicht aber andern monichen, dan man dardurch denen leithen zu ubler urtheil ursach gibt. wan schon andere freylen gewisse andachten vorhaben, als da ist in der fasten zu gevvissen tagen in dise oder jene kiirchen vor die statt zu fahren, so begere du nicht leicht dergleichen erlaubnus, dan man bey hof zu beten genug gelegenheit hat, und denen camerfreylen gebiirth zu seyn, wo ihr frau ist. zudem ist ofters was anders darunter. thue dir auch keine extraordinarifasttag an; dan besser ist, das zu observiren, was die kiirchen will, und bey hof muefi man der speisen halben leben nach dem hofbrauch und nichts besonders suechen. gibt unwillen bei denen officiren. 2. Gegen deiner gnedigsten konigin und frau verrichte dein ambt fleifiig, aber nicht furbrecherisch das zu thuen, was etwan der andern cammerfreyle gebiirt. thue alles mit respect und diemueth; wan auch dir dein frau ein guetes aug erzeigt, bleib du gleichwohl in den respect und mach dich nicht zu gemein, erzelle es auch denen andern freylen nicht, dan es einer ruhmrathigkeit gleichsehen wurde, und andere aus neid bald es anders und weitter erzellen wurden. 4 was du auch in der cammer siehest oder horest, es gehe auch dein genedigste frau oder andere cammerpersohnen an, erzelle es nicht weitter, dan das hin- und hertragen stehet nicht \vohl und ein dama macht sich verhafit. schau dafi du in bedienung deines diensts nach dem dich verhaltest, wie es der brauch des hofs vermag und unterstehe dich nicht, was neues einzufuhren. thue deiner frau noch andern, was du von einer andern dama horest und nicht wohl anstehet, nicht erzellen, lasse dises thuen, deme es von ambts wegen gebiirth. die herrschaft hat es auch nicht gern und wan mans einmal erfahrt, so thraut einen kein mensch mehr. wo du in deinen dienst anstehest, frag lieber mit bescheidenheit die obrist hofmeisterin als andere damas, die nicht alzeit rathen, was sein solle. khomb zum dienst nicht zu spath, sonder stehe lieber ein halbe stund ehender auf, als sonsten, damit dir die zeit nicht ermangle. 3. Gegen der obrist hofmaisterin und cammerpersohnen, dieselbe halt ftir dein andere muetter, hoff auch, sye werde es sein, wegen der alten gueten kundschaft, die ich mit ihr bey hot gehabt habe und die frau ahndel auch dich ihr be- fehlen wird. mit allem gehorsamb und demueth seye gegen ihr; wan du was ungereimbts thuest (darvor du dich aber zu hietten), bitt sy alsobalden umb verzeichen. gegen den cammerfrauen und cammerdienerinen seye freundlich, nicht verachtlich, rede mit ihnen, verspotte keine, klag keine an, dan alles dises macht einer dama einen gueten namen, dan die hoffarth, verklienerung anderer bey hof schadet, und die andern klampferlein anhenket, die bekombt es doch wieder. 4. Gegen den andern hofdamasen, mit allen seye und lebe freundlich, mit keiner mach kein absonderliche ver- bindnufi und allzu grofie cameradschaft, dafi du mit disen gegen andern gleichsamb ein faction machest. wan du etwelche wčrtlein horest, mach dich mit manier darvon, damit du nicht eingeflochten werdest oder zur zeigenschaft 5 beruefen. dan beydes macht verhafit. veracht an keiner ir gestah noch armueth, dan beydes schickt Gott, und gib allein auf dich acht. von keiner entleiche nichts, dan du dein not- turft haben sollest und also auch keine was von dir zubegern haben wirt. disputire mit keiner kein sachen genau aus; wan du dein meinung gesagt hast und ein andere darmit nicht zufriden, lafi es sein, dan ofters von unnotvrendigen disputiren kombt man in ein wortwechslung, die alzeit zu vermeiden ist. In aufbuzen und anlegen pflege ihrer rath nicht, dan man Ofters einrathet, was ubl stehet, sondern bleib in deiner ge- wohnlichen und gemeinen manier zu gehen. brauche auch anderer freylen mentscher zu deinem dienst, so gering es auch were und wan sye es schon thuen wollen und ohne versaumung ihres freylendienst thuen konnen, gar nicht. ist ein ursach zum widerwillen. 5. Gegen denen stattdamasen gib allen ir gebiirende ehr, henk dich an keine an, als wen du mit ihr was ab- sonderlichen hetest: es gibt ursach zum nachreden. erzehle auch keiner nichts, was in der cammer geschieht, wan schon etliche es ausforschen wolten, sondern ziehe die red auf was anders. gib keiner anlafi, dafi man dich zum efien lade, wirds aber geschehen, so wird die obrist hofmaisterin schon wissen, ob es zu erlauben ist. sodan gehe kein zeit aus den augen der frauen, die dich geladen hat, oder der frau, die dich be- glaiten wirdt, sonderlichen rede mit keinem cavalier, so dan allein im zimmer, wo die anderen frauen sein, wan man schon dir hierzu anlafi gibt. 6. Wegen denen cavalieren, tractiere alle hoflich, mache dich mit keinem gemein: begert einer mit dir aufier der zeit zu reden, gehe ohne der hierzu bestellten frauen nicht hin- unter in die antecamera. ist aber dein dienst, so lafi dich durch kein geschwaz abhalten, wans dich trifft, das du nicht stracks bey der hand werest. dan die frauen verliehren die afifection, wan sye sehen, das ein cammerfreyle unachtsamb 6 ist oder allzulangsamb. wan einer von dir ein biischl, blieml, bandi oder was anders begert, gib es nicht, dan es ist nicht gebreichig und scheindt schon ein unthuenliche verthreiilikeit. wan einer gegen dir von einer andern hof- oder stattdamas iibel redet, oder was erzehlt, dafi sye ungereimbt was gethon hat, stimme nicht mit ein, sondern entschuldige sye mit wenigen worten weil ehender, dann ofters denen andern wider alles gesagt wirdt und du dich in freundtschaft (!). so nimb auch von keinen nichts an, es seye dan gar ein nahender befreundter und dises, da es der miehe werth ist, mit vorvvissen der obrist hofmaisterin. von keinen cavalier mit keiner andern rede iibel, lob auch keinen von gueter gestah oder sonst absonderlichen, sondern mit wenigen in sachen, die nichts zu bedeithen. im discuriren befleifie dich recht wohl teitsch zu reden mit ihnen, aber keine gezwungene neue worth, die ursach geben, es von dir weiter zu erzellen. 7. Gegen dich selbsten gebrauch dich eines ordinari abwiischwasser und nichts dergleichen, so nahent am anstrich seye. dan das beste ist sauber und rein zu verbleiben, wie dich Gott erschaffen. im aufbuz bring nichts absonderlichen auf, dafi nicht durchgehent im schwung ist, da dergleichen damas ihnen darmit mehr schaden. und die herrschaft hat es nicht gern. wan dich dein frau oder die obrist hofmaisterin ungeduldig anreden, hab geduld, entschuldige dich nicht und begere nicht recht zu haben. gedenk, die eine ist dein frau, die andere dein obrigkheit. nie seye mieftig, lise oder arbeith was, damit du nicht vergist, was du gelehrnet hast. auf ein empfangenen verweifi pfnotte(!) nicht, seye darauf wie alzeit und sehe allein, dafi du kein weittere ursach zu einem andern verweift gebest. deine ldeider halt sauber und wan du von mir was bekombst, riembe dich nit, brauch es, zu was es ist. in dein zimmer halt alles sauber in gueter ordnung, dan aus dergleichen kleinen sachen nimbt man den humor einer dama ab. mit deinem dienstmensch grein nicht, sonderlich 7 im anlegen, das dise tragen es weitter und bringen einen namen auf einer bosen freyle. dein gelt gib nicht aus auf einmahl, mache dein rechnung darmit aufs ganze jahr und er- wege die notturften. mache auch kein schulden. ich vermein, die frau ahndel wird dir die gnad thuen und die frau obrist hofmaisterin disponiren, dafi sye dich mit diser sorg begnade, dan sye am besten wissen wirdt, was zu thuen ist. von mans- personen schreib niemand als mir und deinen bruedern, von weibspersonen jeweillen der frau ahndel, deinen geschwistreten, und andern befreundten, auch einer bekannten nunnen in das closter, damit nicht scheint, dafi du ihrer vergessen hast. bey der hoftafl beklage dich nie wider die speisen, wan es schon von andern geschieht, dan dafi gebtirt andern. gib auch acht, dafi du dich von denen merenden hietest, dan durch vili obst und andere kalten hineinnaschen, hat sich manche dama verderbt bis in hoches alter. seye keiner dama in ihren zimmer uberdrussig, dan nicht alle haben es gern, so wirds dir auch nicht geschehen. Mit ein wort, befleifi dich aller tugent, was du oft im closter vor disem gehort hast, dafi yebe iezo bey hof. also wirst du Gott, der herrschaft, mir und allen verniinftigen leiten genueg thuen. Dise instruction behalte ftlr dich und wan du es recht fassen wirst, so wird dir alles leicht ankomen. Laibach, den 3. Mai 1676. dein herr vatter Auersperg. Kieinma/r & Bamberg, Laibach.