zur Laibacher Zeitung. ^. 70. Samstag den 12. Juni 18ä7. Wubernial - Verlautimrungcn. Z. W9. (3) Nr. 4142. »ä Nr. 13198. Kundmachung wegen Herstellung der Wächterhauser aus der Staatseisenbahnstrecke von ^ava blö Kreßnitz ,n Krain. — Seme Excellenz der Herr Hofkammerprasident haben nnt dem hohen Erlasse vom 22. d. M., Z. 984 k. ?., die Erbauung von 13 Wachtcrhäu-sern auf der Strecke zwischen Sava und Kreßnitz, mit einem Kostenauswande von 23522 st. 18 kr. C. M. genehmiget und angeordnet, daß diese Bauführung im Wege d^r öffentlichen Con-currenz durch Einreichung schriftlicher Offerte an den Mindestfordernden überlassen werde. — Won diesen 13 Wächterhäusern sind herzustellen: 1U Stück einfache ebenerdige', 1 Stück u 1729 fi. 49 kr., zus. 17298 fl. 10 kr.; 2 Stück einfache, aber mit Souterrain, 1 Stück a 20I1 st. 35 kr., zus. 4023 si. IU kr.; 1 Stück einfach ebenerdig, jedoch nach länglicher Construction, 2200 si. 58 kr.; zusammen 23522fl. 18 kr.— Diejenigen, welche gesonnen smd, diesen Bau zu übernehmen, haben chr Anbot längstens bis zum 30. Juni l. I, Mittags um 12 Uhr, bei derk.k. General-Direc-Uon fur d,e Staatseisenbahnen in Wien, Herrngasse Nr. ^7, einzureichen. Das Offert muß versiegelt überreicht werden und hat den Vor- und Zunamen des Offcrenten und dle Angabe seines Wohnortes zu enthalten. Der Nachlaß an den Einheitspreisen ist in Pcrcenten mit Ziffern und Buchstaben anzugeben. — In dem Anbote muß ausdrücklich angeführt werden, daß der Offerent die Pro-jectspläne, die Prcistabelle, die allgemeinen Bau-bedmgnisse, dann die Baubeschreibung und besonderen Baubedingnisse entweder bei der k k Ge^ ncral-Direction in Wien, oder bei der k k Civil-baulcttuug für die k. k. Etaatseisenbahn in Cilli emgesehcn, dieselben wohl verstanden und unter- schrieben habe und sich genau nach den vorae-zclchneten Bestimmungen verhalten wolle -^ Sollte ein Offerent nicht schon früher seine per-onl'chc Fahlgke.t zur Ausführung derartiger Bau-lichkeiten erwiesen haben, so muß er sich hierüber auf eine glaubwürdige Art ausweisen -. N.« der nach Abzug des Nachlasses entfallenden Bau summe ist das 5^ Vadium entweder bei dem k. k. Universal-Camera!-Zahlamte in Wien oder bei e.nem k. k. Provinzial - Cameral - Fahlamte zu erlegen. Das Vadium hat entweder aus ba rem Gelde, oder aus Staatsschuldverschreibunaen oder aus Realhypotheken zu bestehen Der bezügliche Erlagschein oder die von einem Fiscal-amte nchtig befundene Hypothekarurkund? muß dem Offerte beigeschlossen werden. — Bis zur Entscheidung über das Ergebniß der Versteiae-rung bleibt jeder Anbotleger für den Inhalt seines Anbotes rechlöverdindlich und ist im Falle als dasselbe angenommen wird, verpflichtet die eingegangenen Verbindlichkeiten in allen Puncten zu erfüllen und dieserwegen einen förmlichen Contract auszufertigen. — Das Badium des angenommenen Offertes wird als Caution zurückbehalten , die übrigen Vadien werden aber sogleich ausgefolgt werden. — Dem Ersteher bleibt es jedoch überlassen, die Caution auf eine andere Weise zu leisten und das Badium zurückzunehmen. — Von der k. k. General-Direction für die Staatseisenbahnen. Wien am 28. Mai 1817. Z 9lO. (H) Nr. 4lli.2ä Nr. ,z l68l Kundmachung ' wegen Herstellung der Wachterhäuser aus der Strecke d er Staa t s e, sen-bahn zwischen Kreßnitz und Laibach in Krain. - M't dem hohen Erlasse vom 22. d. M.. Z. 985, 6 ?., haben Se Elcel-lenz der Herr Hofkammcr - Präsident die Her« stellung von 13 Wachtcrhäusern aus der Stl-c« 588 cke zwischen Kreßnitz und Laidach, mit einem Ges^mmtkostenaufwande von 33,600 st. 52 kr. zu genehmigen und anzuordnen befunden, daß diese Bauten im Wege der öffentlichen Con-currenz durch Einreichung schriftlicher Anbote an den Mlnoestforocrnden überlassen werden. __ Unter diesen l9 Wächterhausern befinden sich- 16 Stück einfache ebenerdige, i Stück ö l?l0si. 36 kr., zus. 27,3?l) st. 8 kr.; 2 Stück einfache, aber mit Souterrain, 1 Stückü2(12l st. »2 kr., zus.^2 st.24 kr.; l Stuck einfache ebenerdig, jedoch nach länglicher Bauart 2!89 st. 20 kr., zusammen 33,600 st. 52 kr. — Die Bauwerber haben das bezügliche Anbot längstens diö 30. Juni l, I., Mittags i2 Uhr, bei d«r k. k. Generaldirection für die TtaacSe«sen-bahncn in Wien, Herrngasse Nr. 27, einzureichen. — DaS Anbot ist versiegelt zu üderge-bcn und !)^tt den Vor - und Zunamen des Of-ferenten so wie die Angabe seines Wohnortes zu enthalten. Der Nachlaß an den Einheilsprel-sen muß in Perzentcn mit Ziffern und Buch Itaden angesetzt werden. In dem Offerte ist ausdrücklich zu erwähnen, daß der Offerent die Projectsplane, die Preistadelle, die allgemeinen Bauvcdingnisse, dann oie Bau^eschr.i-bung und besondern Baudcdingnisse entweder bei der k. k. Generaldireclion in Wlen, oder bei der k. k. Civilbauleitung für die Scaülselsen-bahn in Cilli einglsthen, dieselben wohl verstanden und unterschrieben h«de, wie auch, daß cr deren Bestimmungen genau beobachten wolle. — Sollte der Offcreut nicht schon frü her als Bauunternehmer bei den staacscisen-bahnen seinc persönliche Befähigung zur Ausführung solcher Baulichkeiten oargethan haben, so muß er sich hierüber auf eine glaubwürdig« Art ausweisen. — Von der Bausumme, die nach Abzug des Nachlas entfällt, kann das 5^Vädium im Baren oder in hiezu geeigneten Staatspapieren, oder auch mittelst einer Realhypothrk gleistet werden, und der Ausweis hierüber muß dem Anbote angeschlossen sey«. — Jeder Offercnt ist bis zur Entscheidung über das Ergebniß der Versteigerung für den Inhalt seines Anbotes rechtsoerbmdiich und hat, falls dasselbe angenommen wird, die Verpflichtung, die übernommenen Verbindlichkeiten in allen Puncten zu erfüllen, und muß dieser-wcgcn einen förmlichen Contract ausfertigen. — Das Vadium des angenommenen Offertes wird als Caution zurückbehalten. Dem Erste, her bleibt es aber überlassen, die Caution auf eine andere Weise zu leisten und das Vadium wieder zurückzunehmen. — Die übrigen Va-dien werdcn sogleich ausgefolgt w.rdel?. — Von der k. k. Generaldirection für die Staats-tisenbahilen. — Wien am 26. M^t l647. Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. 3. 944. (3) Nr. 4791. Edict. Von dem k. k. Stadt und Landrechte in Kram wird dem unbekannt wo befindlichen Johann Sa-dovin und dessen allfälligen unbekannten Rechtsnachfolgern mittelst gegenwärtigen Eoictes erinnert: Es haben wider ihn und die k. k. Kam-merprocuratur, nun^ine des höchsten Aerars, die Erben und Erbes-Crben nach Herrn Aloiä Grafen v. Lichtenberg die Klage auf Erkenntniß der Ersitzung des Eigenthums ausgestalten, jn-o c^i-l.l^,i^ vinculirten Domestical-Obligation ddo. I. Februar lsl>1, Nr. 3538, ü 4A pr. 20!» st , und Verjährung des dießfä'Uigen Cautwnsverbandcs bei diesem k. k. Etadt- und Landrechte überreicht, worüber die Vcrhandlungstagsatzung auf den 27. September l. I. Vormittags 9 Uhr anberaumt worden ist. Da dcr Aufenthaltsort des Beklagten, Johann Sadovin odcr dessm Rechtsnachfolger, diesem Gerichte unbekannt, und weil selber vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend ist, so hat man zu seiner Vertheidigung, und auf seine Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichtsadvocaten Or. äwayer als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Geklagter wird dessen zu dem Ende erinnert, damit cr allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, odcr inzwischen dem bestimmten Vertreter, I)r. Zwayer, die Rechtsbehclfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, insbesondere, da er sich die aus der dießfalligen Verabsaumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben wird. Laidach den 25. Mai 1847. Z7Ü2I. 13^ ^74598. Edict. Won dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Joseph Thomann, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am 25. März 1847 verstorbenen Spinners Ehegattinn, IosephaThomann, dieTagsatzung aufdcn28.Imü 589 1847 Vormittags um !y Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden ; bei welcher alle Jene, welche an diesei: Verlaß aus was immer für einem Rcchtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen , solchen so gewiß anmelden und rechtö-geltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 22. Mai 1847. I. 90 l. (3) Nr. 460.8. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Eä sey über Ansuchen des Andreas Goriupp, Vormundes der minderj, Jacob, Maria, Katharina, Franz, Johanna und Franciska Pousch, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 2l>. März l. I. hier in der Stadt verstorbenen Mathias Pousch, die Tagsatzung auf den 28. Juni l. I Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen sogewiß anmelden und rcchtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 18. Mai 1847. KreisiimÜiche Verlautbarungen. Z. 903. (y Nr. 3873. Kundmachung. Zur 3icherstellung dcr Verpflegung für das in Laidach und Concurrcnz stationine k. k. Mllitär und der zeitweise« Durchmarsche an den An-keln B'oc, H.fer, Heu und Stroh, auf dle Zeit vom l. August lis Ende October 184? . wird die öffentliche Subarrcndirungs. bel)H„dlung bei diesem k. k. Kreisamte am 28. Juni d, I Vormittags um l0 Uhr Statt finden. — Der Verpsi^sbedarf besteht in l750 Brotportlonen a 5'^ ^th; ,29 Haferpor-t'Onen ä '/« Mehen; 22 Heuportionen 5 8 Pfd.; 8'l Heuportionen 3 ,0 Pfund; l52 Ltreu-firohportionen i, 3 Pfund tägllch, und ln 3NO Bund Bettenstroh 2 l2 Pfund vierteljährig, dann in dem unbestimmten Bedarfin den 3 crstcrn Artikeln sür Durchmärsche. "- Im F.ille einer Truppenconlraltion w»rd sich nach Umstanden ein höherer Bedarf cr-geben. — Ferners wird zur Richtschnur bekannt gegeben: l) Hot jeder Off.rent vor der Weihandlung ein Vadium von 500 fi. C. M. bar zu elleg n, w^lchls am Schlüsse derselben den Nichtersiehern rü'ck^estellt. vom (Krsteher adcr dis zum Laulwnscrl^e rückte-halte» werocu wird; fcrncrs sick ror der lsom» miffion auszuw die zu ü>cr-nehmenden Verbindlichkeiten solid lind hin» reichend vermögliä) s«y. — 2) Nrden auch Offerte für ein^lne Artikl anac"0.umen, jedoch wild dem Andole fül' gesummte Artikel bei gleichen Preisen der Vo,zu^ gegeben. — Zur Beseitigung von Benrun^en muffen die Offerle schriftlich mit de-n o^rg.schricbcncn Stämpel ocr Commission ü^eraeben werden, und darin elklärt s.y», d.,s' Off.rent sich al len jenen Bestimmungen in B.zi.hllna auf die Contr^ctsdauer, den Umfang des Geschäftes und dergleichen fü.^en woll', welche die Lan-desbehöroen ^u beschll.ß.n finde''. — 3) An-dote von stellvl:ret.nd sich datin über rie zurückgelegten Studien, Kenntnisse aus der Zollmanipulation, den Verrechnungs ' und . Caffevorschriften, der Waarenkunde, Eprach« und sonstigen Kenntnisse auszuweisen und anzugeben, ob und in w'lckem Grade sic mil den Staats- und 3o-calwohlchätigkeltS » ?1nstalten zu Klagenfurt erforderlichen Mateiialien, als: baumwollene, welße, ungebleichte und Hosenlrägerdänder, Halstüchel, Canavas, Kotzen, blaue hanfrei-stene, werchene und Sirohsackleinrvand, Bundschuhe , Schuhe, Pantoffeln, leinwandtne Schnupftücheln, dlaunollene Sllümpfe, dun-kclgraueö, ^ Ellen breit.s K^ppenluch , Wachsleinwand, Zackelwolle, blauer, weißer und un-gedleichtcr Zwirn, welche soeben genannte Artikeln auf einen Betrag von 1l9l st. 3l kr. C. M. veranschlagt sind, wird am l8. Juni l8'^7 Vormittags von 9 bis l2 Uhr in der Amtskanzlei der Wohlchatigkeitsanstal-ten - Verwaltung zu Klagenfurt arilkelweise die Minuendo- ^icitation abgehalten werden, wozu die Lieferungslustigen mit dem Bemerken zu erscheinen vorgeladen werden, daß sowohl vor als wahrend der Licitationsdauer für einzelne oder sämmtliche Artikel auch gehörig ausgefertigte, versiegelte, mit Mustern be-legte Offerte angenommen werden, und daß die Llcilaiionsdedingungen in den gewöhnlichen Amtsstuben in der k. k. Wohlthäligkeitsan-stalttn-Verwaltungskanzlei zu Laibach tinge« sehen werden können. — K. K. Staats« und Local- Nohlihatigkeitsanstalten - Verwaltung. Klagcnfurt am 28. Mai 16l7. Vermischte Verlautbarungen. 3- 928. (2) Nr. l823. Edict. Vom Bczirksgetichte der F. (5. Herrschaft Wip-pach wird bekannt gegeben: Cs sey über Einschreiten des Johann Kuß von Gusche, Haus» Nr. 8, in den creculivei, Verkauf des dem Franz Mißley von Pulle, gehörigen, dem Gute Neukussel 5i,li Ulb. Nr. It? dienstbaren, bci Oreyou^ gelegenen, gerichtlich auf 640 fi. bewerthetei, Weingartens, Vinzhizh ge-nannr, wegen aus dem Uttheile ddo. 2». April »845, 3. »l96, schuldigen ,88 si. 30 kr. c. « «, gewilliget, hiezu drei vermine, auf den 2. August, den 2, September und den 2. October I. I., jederzeit von !0 bis l2 Uhr, in loco der Realität bei Orechouza, mit de,n Beisätze bestimmt, daß dieses Vnsteigemngsobe jctl mir bei der dritten Feilbieiulig auch unter der Schätzung hiiNangegeden weiden wird. Wovon die Kauflustigen mit dem Veifligeil ver-ständigel werden, daß das Schätzlmgbprotocoll, der Grundbuchsextract und die Licitanonsbcdillgnisfe, nach denen ein jcoer Licitant vor dem Anbote das l0"<<, Vadio zu erlegen hat, täglich hicramls eingesehen werden tonnen. Bezirksgericht Wippach am 2l. April ,6^7. Z. 9^9. l2) Nr. ,656. Edict. Vom Bezirksgerichte Wippach wird kund gemacht: Es sey über Einschreiten des Herrn Simon Sterle von Planina, Cessionä'r drs Urban Kogay von Loizh, in den exelulivel« Verkauf der, dem Matthäus von Lucas Trost, Hxnls- Nr. 42 gehörigen Rcalitä'' ten, als : ») der 1^4 Hube8!il) Uib- Fol. 795, R. Z. 35 sammt An - und Zllgehör; li) «"!> Urb. Fol. 8?'^, R Z. 86, Wiese «n l^nixl^llaln am ^uiin«, und Acker mit Planlen «» Ivol-ilnilc^m; «) Urb. Fol 903, Gem. Antheil mW Alpe!>»»<»«; ll) Urb. Fol. .59, R. F. 3»7, Weingarten l^liiplot na 61iul275fl. 4o kr. hintciligegrben werden, Das Schätzungsprotocoll und der Grundbuchscrtract erliegen lueramls zur Vinsichs. Wovon Kauflustige mit dem verständiget werden, daß jeder Licitant vor dem Anbote das »o ". December 1846, Z.1W4^'.?., nach dcm Erlasse der k. k. Obersten - Hofpostverwaltung vom 7. März l. I , Z. 2lNj!' I'., zu gestatten befunden, daß die Packctc zwischen den dießftitigen Postämtern und den Thurn und Ta-xis'schcn zu Hamburg und Bremen mit der bezü'a/ lichen österreichisch - hanseatischen Corrcspondenz über Preußen instradirt werden. — Hicrbci ist zugleich bestimmt worden, daß für Briefe zwischen Österreich und den freien Städten Bremen, Hamburg und Lübeck zwar die gemeinschaftliche Bricftaxe von IL kr., wie bisher, eingchoben werde, daß hingegen i,) rücksichtlich dcr Tsansito-Gcbühr cine Änderung und beziehungsweise Herabsetzung von 8 kr. auf 6 kr. für eine »einfachen, (Z. Ants-Bl. Nr. 70 0. 12. Juni »64?.) '/2 Loch wiegenden Brief aus den vorbenannten Städten nach Illyricn und vice vei'52 Statt finde; daß l>) für Briefe, die mehr als ein halbes Loth wiegen, die gemeinschaftliche Portotaxe und der Transito - Zuschlag nach der untenfolgenden Gewichts - und Tar - Progressions - Tabelle zu entrichten sey, und daß c) für Sendungen unter Kreutzband und Muster nach den genannten freien Städten und zurück, die zu Folge hohen Hofkammcr - Präsidial - Erlasses vom 13. März 1843, Z. Ntt7^. ?., bewilligten Porto« Ermäßigungen, mit Rücksichtsnahme auf die gegenwärtig bei diesen Korrespondenzen gestattete Herabsetzung dcr fürstlichen Transitozuschlage, von 8 auf 6 kr. Statt zu finden haben. — Zu Folge hohen Dccrets dcr k. k. Obersten Hofpostverwaltung vom 23. v. M., Z. 3?3^.1>., hat nach einer von der gedachten Central-Post-behörde mit der fürstlich Thurn und Taris'schen General-Post-Dircction zu Frankfurt a. M. und mit der königlich preußischen Postvcrwaltung zu Berlin getroffenen Übereinkunft, vom 1. Juni 1847 anfangend, sowohl die erwähnte Instra-diruno,, als auch die Ermäßigung des Taris'schen Transito-Zuschlagcs von 6 und 1U kr., nach der unten beigesetzten Gewichts- und Progrcssions-Tabellc auch auf die Correspondenzcn nach dem Königreiche Dänemark, der Insel Helgoland, den Hcrzogthümern Holstein und Laucnburg, dem Fürstcnthume Eutin und dem Großherzogthume Oldenburg bis lo<-,u Hamburg und vil^ vci-52 Anwendung zu finden. — Welches hicmit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 2 — 592 — Gewichts- und Progressions « Tabelle. zur Berechnung des gemeinschaftlichen Porto und des fürstlich Thurn- und Taris'schen Transito- Iuschlagcs, sowohl für die frankirte, als auch für die unfrankirte Correspondenz zwischen Österreich und den fürstlichen Postämtern zu Bremen, Hamburg und Lübeck. Transito - Zuschlag für die Thurn- und Taris'- schen Posten bei Briefen Gemein- ^. l, ^, <-,.,-> Bremen, Hambura und c^:..^, «> ,, schaftl.ches Lübeck, nach allen österr, Tnol Vorarlberg, Gewicht des Briefes Staaten. m.tAusnahme llombardie u. Venedig, Porto der zul, t, benannten Pro dann demFÜrstenthuMe viNjen uvd limgekehrr Licht^llstein _____________ 2 6 kr. Ä 10 kr. ! st- ! kr. l st- ! kr. I fi. >^kr^^ bis '/2 Wiener-Loth — ,2 — 6 — IN über '/2 " ^ » „ — 18 -- 9 — 15 " 1 " 1'/, " " — 24 — 12 — 2!) „ I V2 „ 2 „ „ _ gß ^_ 18 — 30 „ 2 » 2'/, " „ - 48 — 24 — 40 „ 2/2,3 ^ „ I — — 3« — 5U „ 3 „ 3/, „ , 1 12 — 33 — 55 „ 3'/, „ 4 ' , 1 12 — 36 1 — ,, 4 „ 4/, " " 1 24 — 39 1 5 „ 4/2 „ 5 , , 1 24 - 42 1 10 », 5 „ 5/, " " 1 24 — 45 1 15 , 5/2 , « " , 1 2l — 48 1 20 „ 6 „ «'/, " " 1 36 — 51 1 25 „ 6'/z „ 7 " " 1 36 — 54 1 30 „ 7 „ 7/2 " » 1 36 — 57 1 35 ^ 7/2 ,8 " , 1 36 1 — 1 40 „85 8'/, " k, 1 48 13 1 45 „ 8/2 , 9 " " A 48 1 6 1 5« „ 9 « 9'/, " " 1 48 1 9 1 55 „ 9/2 ., 10 , I 48 1 12 2 — ^ 10 ,, 10/2 „ " 1 48 1 15 2 5 „ 10/2 " ^^ " 1 48 1 18 2 10 l, 11 « UV, ^ 1 48 1 21 2 15 „ II/2 ,12 v ^ 1 48 1 24 2 20 , 12 „ 12'2 , , 2 — I 27 2 25 ,, 12/2 ,3 , „ 2 — 1 30 2 30 13 " 13/2 2 — 1 33 2 35 " 13/2 ,4 " " 2 — 1 36 2 40 14 14/ " " 2 — 1 39 2 45 14'2 " 15 " " 2 — 1 42 2 50 15 ,5/2 " " 2 — 1 45 2 55 " 15^2 " 16 „ " 2 — 1 48________2 — FurSendunge., ^^ .^ ./ ^^ welche mchr als______^ ^ __________ ,6 ^olh wiegen, 1 ist fin das Mehr- — 3 ^_ ^ 5 gewicht yan 8 ju_____ ' 8 Loth ein einfaches Briefporto Mehr. mehr einzuheben, K. K. Oberpostvcmaltung. Laibach den 15. Mai I8!7. — 593 — Z 930. (2) Nr. 2N7. Kundmachung. D'e n^^st^end vr^icbn.^n, z',r t^.ung.n Rekrutenstellunq berufen aew^.nen. auf dem Ass.'nlplc,tze in ilaidach a'.'.r nicht elschlen.n.n Burschen werden hiemll ausqetordrrc, binnen vier Monaten lhr Aiisdl.-lt^n zu rechts,2b "ase 3 O5eraörj>,ch 3 t8 Thomas Mull " Smokuzh 27 '^r.snih 4 ! 61 Ios.py öi.rgar " Woh'in ^ellach ^l3 Wot>ciner Vell^ch 5 65 ^^ipu^ 2.l>chc>n ^,^2? Attyamer 5^ M'll^roerf 6 lO>j Andl.aö Kc>u ^ Gradzhe l6 O^craölj>,ch ? lO^ Iac^o ^im^ ^ do. l8 do. 8 l lO Urd^ll R kur „ Uncergmjaa) ^9 do. 9 l99 Ios.pl) Iulgelle ^ Unteroccok 22 Möschnach ^0 2l6 I^sepY Rtbmän ^ Neudoif ^ 3''es zl 2>5 Johann Mögl,zh 162b Berdnach 5 Möschnach t2 24^ Iacod Kooras ^, Vigaun 59 Vigaun 13 25! äos.ph Douschan „ Hofdmf 24 do. 1^ 256 Gcmg Moko^u ^ röschach 2'^ Löschach 15 256 V^lililln Kristin „ Hleb,tz 4 Lecs 16 269 Anton Roßman „ Dodrauza l Oufch'sche 17 272 Florenz Narl ^ K»rschoorf 3 do. 18 35 Blas Bernard „ Woheiner Vellach 25 Woheiner Vellach 19 'M Gregor Iakopizh ^ Unlergörjach ^6 Obergörjach 20 50 Martin Bariuzy ^825 Moste 3 Bresnitz 21 5l Johann Ieklcr ,82^ Vooeschitsch l6 Veldes 22 59 Johann Gchumer „ Meukusch 2 Obcrqöljach 22 63 Ioftph Poher „ Bresiach 39 Möschnach 24 66 Joseph Ianz „ P^Uooizh 1 Löschach 25 67 Franz Zh.ßen „ do. ll do. K. K. Bezilks^ommissariat Radmannödorf und Veldes am l. Juni 1617. Vermischte Verlautbarungen. Z. 938. (2) Nr. 1267. Edict. Das k. k. Bezittsgl'rlchl Piem zu Feistritz macht bekannt: Es sey iiber Anlangen des Alois Bachmann, als vormaligen Vogteirepräsentanten dcr Pfarrkirche St, Peter zu Dornegg,wioer Mathias Valleinschilsch von Witlingen, und Joseph Gasperschitsck ^on Prem, wegcn vom Letztern nicht zugehaltenen ^icitaiionsbe-dingnissen, in die Relicitation der, zur Herrschaft Prcm 5uli U»b. Nr. 2 unrerthä'nigen, aus 22^ll si. ^0 kr geschätzten Realität, und zwar mic Gefahr und Kosten des ^istehers. gewilliget, und es sey zu deren Vornahme die einzige Tagsahung auf den 5. Juli l. I., flüb 9 Uhr, in luco der Nealitac mic dem Beisatze anberaumt worden, daß dieselbe hiedei auch unter dem Schätzwerthe um was mimer für einen Anbot hintan-gegeben werden wird; wozu Kauflustige erscheinen mögen. ^ Der Grundduchsertract, das ^chätzungsproto-coll und die Licitationsdedingnissc k^ni'.en >n oen ge« wohnlichen Amlssiunden hicrgerichis eingesehen werden. K. K. Bczirksgencht Prcm zu Zeistii^ am 10. Mai !8e»7. 594 Z. 935. (2) Nr. l407< E d i c t. Vom Bezirksgerichte Krupp, als Personalmstanz, werden über Ansuchen der Grundobrigkeit Gült Oklug-hos, alle Jene , wclcke auf das vermögen deren Un-terthanes, Georg Ambrofchitsch, von ^«>eitensdorf Haus-Nr. l4, w^s innner für Ansprüche zu machen gedenken, hicmit aufgefordert, solche bei der hiezu auf den 13. Juli d. ^ , Vormittag um 9 Uhr, vor diesem Gerichte angeordneten Tagsatzung anzumelden und zu liquidiren. Vez. Gericht Krupp am 26. März 1847. Z. 937. (2) Nr 1329. Edict. Das k. k. Bezirksgericht Prem zu Feistriz macht bekannt: Es sey über ^Ansuchen des Franz Vizhizh von Trieft, gegrn Johann Vizhizh von Dornegg, lie PI-265. 10. d. M., Nr. l329, wegen, aus dem w. ä. Vergleiche vom 6. Mai I»43 schuldiger 200 fl. sammt 5 "/a Zinse,» c, 5. c, in die erecutive Fcilbtetung der, dem Erecuten gehöriaen, auf lI78 fi. gerichtlich ge-schätzten, dem Guic Mühlhofen 5uli Urb. Nr. 22 dienstbaren 3j8 Hübe g»w'.lliget, und es seyen zu deren Vornahme die Tagsatzungen auf den 3. Juli, den 2. August und den 4. September l. I., jedes« mal Vormittags 9 Uhr, in lucu rui silae mit dem Anhange anberaumt wenden, daß diese Realität nur bei der dritten Fcilbicluiig auch unter dem Schätz.-werthe Hinlangegeben we/den wird, wozu Kauflustige erscheinen mögen. Der Grundbuchscriract, das Schätzungsprote-coll und die Licltationsbcdingniffe können während den Amtsstunden hiergerichts eingesehen werden, K. K. Bezirksgericht Prem zu Feistritz am i l. Mai ,847. ___________________ Z. 94l. (.2) Nr. 750. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Oberlaibach wird hiemit öffentlich kundgemacht: Es sey in der Ere-cutionssacde des Matthäus Schiuz von Oßredt, in die executive Feilbietung der, dem Erccuten Ps 12 Uhr, in loco Obetteld mit dem Beisaße bestimmt worden, daß diese Realität nur bei der dritten Feilbietung auch unter der Schätzung hintangegeben werden wird. Das Schätzungsprolocoli, der Grundbuchse» tract und die Licitalionsbcdingnisse, n«ch welchen jeder Licitant vor dem Anbote das !0 "/« V«oio zu erlegen Hal, können täglich Hieramts emgtseben werden. Bezirksgericht 'Wlpvach am 28. Apnl 1857. Z 9o4 (2) Nr. 4l6. Edict. Vom k. k. Bezilksgelichte Neumarkil wird bekannt gegeben: Es sey über die Klage des Aler Wal-lanz, von Bresje 3tr. 26, wegen Verjährt» und Er-loschenerkl,irung und Löschungsgcstattung nachstehender, auf der, der Herrschaft Radmannsdorf «ul> Nect. Nr ,97 dienstbare!', zu Bresje liegenden ein Drit-tclhube haftenden Sahposten: n) Dcs Lucas Scharaban «onioi- «l^ .jimior, der Maria Janzhizh, Gertraud Diak, Margaielh nud Apollonja Scharabon, aus dem w ä. Protocolleddo. 4. März »808, prän. l3, März ,808, und aus dem w. ä. Protocolle ddo. ,7- Febiual- 1,^09, inlabl. 2. Mn »6io, vr. 275 si 3.W 0. 8. 0.; li) des Aler P'p>'n, aus dem w. ä. Protocolle vom » Mär; i6u6, prän. l4. März 1808, pr> 656 fl. 40 kr. D, W, ; c) des Aler Pipan, ans dem 3^ertragsftrotocolle ddo. 29, April i^n6, mtabl. 23, Mai >6l)Ü. pr. 5cz. fi.; l^) der Michael Pipan'scdcn Kinder, aus dem Pro- tocolle vom ?l. Mai l808, incabl. 3a. Jänner ,809, pr. ,^ si. ^i kr., u. 6) des Simon Deu, aus dem Schuldscheine vom ,2. November ,6n6, intabl. »6. Juli ,609, pr. 5cx> si. L. W , dic Tagsatznng zur mündlichen Ver-Handlung auf dcn n'»tt)l' »ll notmn destcUt worden, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der a. G. O. verhandelt weiden wird^ Hievon werden die Interventen zur allfäNigen eigenen Wahrnehmung ihre Rechte mit dem Bemer^ ken in Kenntniß gesetzt, daß sie allenfalls zur rechten Zeit selbst erscheinen oder ihre Behelfe dem aufge° stellten Kurator ausfolgen, oder sich einen wettern Sachwalter bestellen und diesem Gerichte namhaft machen, weil sie sich sonst die Folgen ihrer Verab-säumung selbst zuzuschreiben haben werden. K. K.Bez. Gericht Ncumarktl am 27. März ,847- 595 Guliermal - Verlautbarungen. Z 947 (1) Nr I241I. Allerhöchstes Patent. Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Hungarnund Böhmen, dieses Namens der Fünfte, König der Lombardei und Venedigs, von Dalmatien, Croatien, Slavonien, Galizien, Lodome-rien und Illyrien; Erzherzog von Oester« reich; Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyer, Kärnthen, Kram, Ober- und Nieder-Schlesien; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mahren; gefür-steter Graf von Habsburg und Tirol lc. zc-Nach dem Beispiele Unserer glorreichen Vorfahren stctö geneigt, in der Förderung der Wis-schaften und in der Verbreitung gediegener Kenntnisse eines der vorzüglichsten Mittel zum Wohle der bürgerlichen Gesellschaft und zur Erreichung der Zwecke der Regierung zu erkennen, und das Streben dcr Männer, welche sich durch ein erfolgreiches Wirken in dieser Richtung hervorthun, mit Unserem Wohlwollen zu ermuntern und zu unterstützen, haben Wir die Gründung emer Academic der Wissenschaften in Unserer Haupt-und Residenzstadt Wien beschlossen, und über die Einrichtung derselben nachstehende Bestimmungen genehmigt, welche die Statuten derselben zu bilden haben. § 1. Die Academic dcr Wissenschaften in Wien ist eine unter Unseren besonderen Schutz gestellte gelehrte Körperschaft, welche die Bestimmung hat, die Wissenschaften in den ihr zugewiesenen Zweigen durch selbstständige Forschungen ihrer Mitglieder und durch Ermunterung und Unterstützung fremder Leistungen zu fördern, nützliche Kenntnisse und Erfahrungen durch Prüfung von Fortschritten und Entdeckungen sicher zu stellen, und durch Bekanntmachung lehrreicher Arbeiten möglichst zu verbreiten, so wie die Zwecke dcr Regierung durch Beantwortung solcher Aufgaben und Fragen, welche in das Gebiet der Wissenschaft gehören, zu unterstützen. §. 2. Die Wirksamkeit dieser Academic hat: ») die mathematischen und Naturwissenschaften, d) Geschichte, Sprache und Alterthumskunde im ausgedehntesten Umfange, somit auch die Ausbildung der vaterländischen Sprachen zu umfassen; sie zerfallt demnach m eine Classe für mathematische und Naturwissenschaften, welche mathematisch - naturwissenschaftliche Classe heißen, (Z. Amtsbl. Nr. 70 v. 12. Juni 1847.) und in eine Classe für Geschichte, Sprache und Alterthums - Wissenschaften, wclche historisch-philologische Classe genannt werden wird. F. 3. In jeder dieser zwei Classen, die als ein Ganzes zur Erreichung der obigen Aufgabe zusammenwirken, können zur Erleichterung der Arbeiten besondere Sectionen gebildet werden, die sich mit den Aufgaben, welche den einzelnen Zweigen dieser wissenschaftlichen Haupt - Abtheilungen angehören, besonders zu beschäftigen haben. §. 4. Um den ihr gestellten Aufgaben zu genügen, wird die Academic der Wissenschaften 2) sich in ihren besonderen Classen zur Berathung und Besprechung wissenschaftlicher Gegenstände, und als ein Ganzes znr Erledigung ihrer Geschäfte versammeln, regelmäßig in wiederkehrenden Versammlungen zur Anhörung wissenschaftlicher Berichte und Mittheilungen zusam-mentrcten, jährlich einmal oder zweimal in einer feierlichen Sitzung vor einer größeren Zahl von Zuhörern eine Uebersicht ihres Wirkens und der in ihr vorgegangenen Veränderungen darlegen; K) jährlich vier Preise für die gelungensten Lei-stungcn in der Lösung wissenschaftlicher Aufgaben aus den ihr zugewiesenen Fächern ausschreiben und zuerkennen; (.) die Ergebnisse der Arbeiten ihrer Mitglieder in einer Sammlung von Denkschriften niederlegen, wissenschaftliche Bearbeitungen in den ihr zugewiesenen Fächern, welche an sie gelangen und geeignet befunden werden, herausgeben, und in einer nach Maßgabe des Materials erscheinenden Schrift eine bestandige Uebersicht ihrer Beschäftigungen und der an sie gelangenden Mittheilungen bekannt machen; cl) die von der Staatsverwaltung an sie gerichteten Fragen in reifliche Ucberlegung ziehen, und die abverlangten Gutachten erstatten. K. 5. Die k. k. Academic der Wissenschaften, in welche Männer aus allen Classen auf den Grund anerkannter wissenschaftlicher Leistungen aufgenommen werden können, ist unter Unseren besonderen Schutz gestellt, und hat in Beziehung auf die Staatsverwaltung die Stellung eines selbststandigtn Körpers einzunehmen. K. tt. Wir behalten Uns vor, für die Academic der Wissenschaften einen Curator zu bestellen. Durch diesen hat sie sich in allen Fällen an Uns zu wenden, in welchen sie Unserer Unterstützung bedarf, oder ihre Wünsche, Bitten und Leistungen Uns zu unterziehen beabsichtiget. Durch ihn hat die Academic mit Unseren Behörden zu verkehren, und er ist Uns für die Beobachtung dcr Statuten, so wie ^ür den Gang, welchen die Academic einhält, verantwortlich. 3 59S §. 7. Der Organismus der Academic wird bestehen: ») aus 48 beiden Classen in gleicher Zahl angehörigen wirklichen Mitgliedern, von welchen H4 in Wien ihren Wohnsitz haben müssen; K) aus einem Präsidenten; welcher alle drei Jahre einer neuen Wahl unterworfen ist; c) aus einem Vice - Präsidenten; 6) aus zwei Secretaren, deren Bestätigung von 4 zu 4 Jahren bei Uns einzuholen ist, und von welchen Einer nebst den Geschäften der Classe, welcher er angehört, auch jene eines General-Secretars der Academic zu besorgen hat; e) aus Ehrenmitgliedern, welche die Zahl 34 nicht zu überschreiten haben; l) aus einer von der Academic selbst zu beschränkenden Anzahl von cor-respondirenden Mitgliedern §. 8. Der Präsident, welcher mit dem Vice - Präsidenten und den Secretären zunächst für den geregelten Gang der Verhandlungen der Acadcmie zu sorgen, und über die Beobachtung der Statuten zu wachen hat, wird über das Wirken derselben den Curator jederzeit in voll ständiger Kenntniß erhalten. Der Präsident und die Secretare, welche aus der Zahl der wirklichen Mitglieder zu nehmen sind, werden von diesen gewählt, und der Wahlact Unserer Bestätigung vorgelegt. — Den Vice-Prasidenten hat der Curator aus den wirklichen Mitgliedern der Akademie von 3 zu 3 Jahren Uns zu bezeichnen. § 9. Zu wirklichen Mitgliedern wird die Akademie in Erledigungsfällen jene drei Männer, die sie nach Stimmenmehrheit als die würdigsten erkennt, Uns zur Ernennung vorschlagen. A IN. Die Ernennung der Ehrenmitglieder erfolgt gleichfalls durch die Wahl der wirklichen Mitglieder, nachdem die getroffene Wahl Uns jederzeit zur Genehmigung angezeigt worden ist, und Wir diese ertheilt haben. §. 11. Ebenso hat die Wahl der conespon-direnden Mitglieder unter Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften durch die wirklichen Mitglieder zu geschehen. § 12. Die Akademie der Wissenschaften wird ein den Geschäften entsprechendes Hilss-und Dienstpersonal unterhalten , dessen Aufnahme ihr überlassen bleibt. §. 13. Bei allen von der Akademie vorzu-- nehmenden Wahlen, so wie bei allen von ihr zu fassenden Beschlüssen, sind nur die wirklichen Mitglieder, der Präsident, Vice-Präsident und die Secretare stimmberechtigt. — Alle Wahlen und Ernennungs - Vorschläge haben nach absoluter Stimmenmehrheit zu geschehen. Bei allen übrigen Abstimmungen sind die Beschlüsse nach der relativen Stimmenmehrheit zu fassen. §. 14. Zur Bestreitung ihrer Auslagen erhält die Akademie der Wissenschaften aus dem Staatsschatze eine nicht zu überschreitende Jahres-Dotation von 40.0UU ft. C. M., die ihr von dem Präsidium Unserer allgemeinen Hofkamm.'r auf Grundlage geprüfter Voranschläge nach Maßgabe des Bedarfes zugewiesen werden wird. §. 15. Zu diesem Behufe wird die Akademie jährlich vor dem Eintritte des Verwaltmigs - Iah' res einen belegten Voranschlag über ihren Bedarf verfassen, und ebenso nach Ablauf des Jahres einen Gebarungs-Abschluß über die Verwendung der erhaltenen Geldmittel überreichen. Sollte die Jahres-Dotation nach Ablauf des Rechnungs-Iahres nicht verwendet seyn, so verbleibt der Ueberschuß zur Verfügung der Akaomie, und wird unter Beirath Unser.r Finanz-Verwaltung als eigener Fond der Akademie zinsbar angelegt, ohne daß dadurch eine Verringerung dcr Dotation eintreten kann. §. 16. Die vorfallenden Auslagen, welche nicht systemisirt sind, werden in den periodischen Berathungen von der Akademie geprüft und beschlossen, von dem Präsidenten umer Mitferti-gung des Secretärs angewiesen, und von einem hiezu bestellten Beamten, welchem die Gebarung obliegen wird, verrechnet. §. 17. Der Präsident der Akademie bezieht während der Dauer seiner Function einen Functions - Gehalt von 30U0 fl., der Vice - Präsident von 25W st, der Secretär, welcher zugleich die General - Secretärs - Stelle der Academic besorgt, 2AW st., und der zweite Secretär 15NU fl. §. 18. Als Merkmal Unseres besonderen Wohlwollens wird die Akademie folgende Rechte und Vorzüge genießen: Erstens. Die wirklichen Mitglieder der Akademie, der Präsident, Vice-Präsident und die Secretare, können sich der ihnen zugestan-Chren - Uniform bedienen. Zweitens. Die Akademie kann nach der Bestimmung des § 4 jährlich vier Preise ausschreiben und vertheilen. Drittens. Sie ist befugt, für die von ihr zur Bekanntmachung durch den Druck bestimmten wissenschaftlichen Ausarbeitungen angemessene Honorare zu bestimmen, und den Verfassern gcgen dem zuzuwenden, daß solche Arbeiten das ausschließende Eigenthum der Akademie werden. 597 Viertens. Es werden der Akademie die ihrem Bedarfe entsprechenden Localitaten in einem Staatsgebäude angewiesen. Fünftens. Für die vorfallenden Druckarbeiten wird der Akademie die unentgeltliche Benützung der Staatsoruckerei nach jedesmal vorlaufig eingeholter Bewilligung des Hofkam-mer-Präsidcnten eingeräumt. Sechs tens. Die Mitglieder der Akademie, welcher es vorbehalten ist, die ihr zukommenden Bücher und andere wissenschaftliche Gegenstände den Bibliotheken und Sammlungen des Staates zuzuweisen, sind vorzugsweise zur Benützung dieser Institute nach vorläufigem Einvernehmen mit Vorstehern derselben berechtiget. Siebentens. Die öffentlichen Unterrichts-Anstalten sind angewiesen, die für die Zwecke der Akademie geeigneten Institute, Laboratorien und Apparate derselben zu Versuchen und Forschungen nach Möglichkeit einzuräumen, und derselben auf ihr Begehren alle auf ihre Beschäftigungen Bezug nehmenden Mittheilungen zu machen. Achtens. Die Akademie ist befugt, sich unter Beobachtung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen mtt aUcn wissenschaftlichen Cor-porationen in Verkehr zu setzen, und mit denselben die ihr angemessen scheinende Correspondenz zu-unterhaltcn. K. 19. Die Akademie hat selbst in Gemäßheit dieser Statuten die erforderlichen In« structionen für den inneren Betrieb und für ihre Verhandlungen zu entwerfen und dem Curator zur Bestätigung vorzulegen. Wir versehenUns, daß die Akademie durch die Verfolgung der ihr vorgezeichueten 3wcck'pls vom 26. Au« gust 18N, L. 2525, auch für j.d.ö Regiment einzeln, und zwar: für die beiden Warasoincr Regimenter und Militär - Communicät in Be-lovar am 12. Juli lgz?, für die beiden Ba-nalregimenttr in Petrinia am l6 Iull l8l7, für die vier Carlstädter, Regimenter in Carl. stabt am 20. Juli 1857 und in Zcngq am 24. Juli l8i7 abgehalten werden, — D «eHaupt-bedingungen sind: ,) Die Lieferung wird auf drei Jahre, nämlich vom l. November !6l7 bis Ende October !650 cantrahirt. 2) Der beiläufige Bedarf in diesen or^i Iah. ren für alle Regimenter und Militär Commu-nitäten besteht in 650 Centner geschmiedetem Eisen, verschiedener Gattung, 47 Centn. Ei- senblech, l^,o Centn. Gtuc^aturdraht, 253 Stück Ofent'yüreln, 806^ Cenln. Gußöfen, verschieden im Gewichte, lZ4 Pfund Malter« hauen, 2'l00 Pfd. Brunnenketten, i25 Pfd. Holzhacken und Breitkeule, 33 Pfd. Hobel-elsen, »^,300 Pfd. Mineurzcug alltilr! Sorten, ll0 Pfunl) Zanddurchlvulfgitler, 60 Pfund Sanvreut.r, l360 Pfd. Gerüstkl^mmern, 390 Curr. Schuh Handsägen, 544 Curr Schuh Zuq-sagcn, 4 Bu»d Nageldohrer a lO0 stück, 60 Bund Gtemmeisen verschiedener Breite, 50 Bund Stemmeisen von 5 bis l2 Stück, 9 Bund Hohlstemmeisen, 346 Bund Zugsä^fcilen, 53 Bund Handsägfeilen, lg Bund Raspeln, 25 Bund seme, ftache und dreieckige Feilen, 72 Stück einzöllige Bohrer, 105 Stück Dop» p^ldohrer von '^ bis l'), Zoll W.'ite, 40 Stück Sprcn^.doyrer a ^, Zoll W.lte, 30 Stück '^. zöU'^e Sckifl^ohrer, 54 Stück qroße Beißzangen , l l Stück mittkre Beißzangen, 690 Stück Nagelbonrer, 10 Stück Ziegel' streiche, !0 Stück Planierm.sscr, 7.88l,000 Stück Nägel, velftdi.dener Gattin^. — Eiserne Kochgeschirre: 9l Kcssel aus geschmiedetem Eisen ä 6 Maß, daS Stück zu 6 Pfund; lM Kessel aus geschmiedetem (3ljen 598 a 4 Maß, das 3 tück zu 4 Pfund; 6.9 Pfan-deln mil Füßen aus geschmiedetem Eisen ü 3 Halbe, das Stück ü l^, Pfund; ^5 Pfandeln mit Füßen aus gesckmiedetem Eisen il 3 Seidel, das Stück ll ^ Psd ; 76 Töpfe auS Gußeisen k ^'.»2 Maß. das Stuck zu 14 Pfd.; 7l Töpfe aus Gußeisen ^» 2'^ Maß, das Stück zu 8'.«2 Pfd. ; ,9 K.ssel aus Gußeisen 5 6 Maß, das Stück zu lg Pfd., !2 Kessel aus Gußelsen 5 4 Maß, das Stück zu »4 Pfd.; !5 Casserols aus Gußeisen a l '^, Maß, das stück zu 4 Pfd.; 36 Easserols aus Gußeisen u ^ Maß, das Stück zu 2'l, Pfd.; 85 Holzhacken ohne Stiel a 4 Pfd. — 3) Als Ausrufpreise werd.n die für das Jahr l8»> bestandenen ConlractS-Preise angtnommen. — 4) Zur Llcitalion lön-nen nur Inhaber von Eisengewerken oder bedeutenden Oiscnl)Innungen zugelassen werden. — 5) Vor dem Beginne der Llcltation in Agram hat jeder d^r anwesenden ^lefrruugs« Unternehmer das Va5ium mit 2000 si. C. M. (Zweitausend Gulden C. M.) in Belouar, und Petrinia mi>- 7t)0 Gulden, in Carll'tadr und Zengg aber mit Hausend Zweihundert Gulden zu erlegen, welchls den Nichterstehern gleich nach der beendeten Üicitation zutückerfolgt, von den Erstehern aocr so lange zurückbehalten wird, bis die vorgeschriebene Caution von Zehn pro Cento deS erstandenen Beköstlgungs Betrages, entweder im Baren, oder in öffentlichen Fonds-Obligationen, welche nach dem ktzten Börsen-curse angenommen werden, geleistet ist.— 6) Die Eisenwaren für das Likaner,, Ot:ochan«r, Ogu-liner- und Ezluiner - Regiment sind nach C,»rl-stadt in das Depot d.s Letztern, für das l. und 2. Banal-Regiment nach Si^'gg oder Petrinia, für das Kreutzer- und Et. Georgcr-Regiment aber, so wie für die Colnmunitat Belovar, entweder nach Rugvicza oder Dernye, dann für die Granzbaudirection bis Agram auf Kosten und Glfahr oes Erstehers, und zwar drel Monate nach der Bestellung zu liefern, wie auch dle Mauth und Drelßigstgedühren aller Orten zu entrichten. Die Regimenter, die Mi° lltarcommunilät und die Baudirection werden die Erfordernisse für jedes Jahr abtheilig der kannt geben, und bei Zeiten die Transport!-rung an die volbenannten Abladungsplatze besorgen und jährlich die Abrechnung mit den betreffenden Mllitärkö'rpern pflegen. — Der Bedarf für jedes einzelne Regiment wird bei der Licitation eröffnet. — 7) Nähere Auskünfte, bezüglich dieser Licitationöverhandlung, sind täglich in den Amtsstunden in dem öconomischen Departement des vereinten Banal. Warasoi- ncr Larlstadtir- Gencralcommando einzuholen und werden an, Tage der Licitation mitgetheilt! — 6) Schriftliche Offerte werden in Folge hohen hofkllegsra'thlichen Circular - Rescripts vom 3. December 1836, Nr. W73, nur dann angenommen, wenn sie noch vorder Beendigung der mündlichen Verhandlung einläutn und das festgesetzte Vadium. oder statt dessen der Cassa-Erlagschein beigeschlossen ist, dann wenn der b,treff<„de Osserent in seinem Ancr-bietungsschreiben auch ausdrücklich erklart, daß er von den bekannt gegebenen öicitatlonse und Cautions-Bedingungen untlr Haftung siin,s gn,,en beweglichen und unbeweglichen Vermögens keineswegs abw.ichen woll.', vielmehr durch sein schriftliches Offert sich eben so ver» dindllch mache, als wenn ihm tie Licitacwns« Bedingungen bei der mündlichen Verhandlung vorgelesen worden wären, und er di.se, so wie das Prolocoll silbst mit unterschriebe« hatte. — Dicse Offerte werden nach Beendigung der mündlichen Verhandlung eröffnet, und wenn ei« nes derselben eln^n billigen Andst, als jener des mündlichen Blstbicl>r6 cnlhält, ist die Li-, citation nnl dem schriftlichen Off.rent^n, wenn er zugleich anwesend ist, und mit den sämmtlichen Llcltat'onswerbern auf Grundlage dieses mindtrn schriftlichen Anbotes fortzusetzen. — Im Falle, als der Anbot deß schriftlichen Offe« rencen mit dem mündlichen B'stdot gleich wäre, wiro dem lctztcrn d.r Vorzug gegeben und nicht mehr weiter verhandelt. — Schriftliche den Prelö nicht bestimmende Erklärungen, wie z. B., daß Jemand noch um ein oder mehrere Proccnte billiger liefern wolle, als d