Kirchliches Verordnungs-Blatt für die Lavanter Diöcese. Jnhaltr I. Frage» für die Pastoral-Lonserenzcn im Jahre 1876. II. Fragen für die theologischen Elaborate im Jahre 1876. III. Bestimmung der Psarrconcurd-Prilfungen pro 1876. IV. Abholung der Hl. Oele am Gründonnerstage. V. Mitteilung de« Statthalterei-Erlasscs betreffend die Erhaltung der LollecturS-Ablösungs-Kapitalicn. VI. Ministerial-Erlaß betreffend die Ausstellung der Todtcnscheine von den in Oesterreich verstorbenen königl. Wiirttcmberg'schen Staatsangehörigen. VII. Ministerial-Erlaß, betreffend die Eruirung de« Aufenthalte« de« Marchese Tommaso Antinori und der Aline Marguerite Schmidt. VIII. Einladung zur Praenumeration auf den „Sendboten des Hl. Josef." IX. Empfehlung de« Salzburger katholischen Bilchervereinc«. X. Knabcnseminars-Rechnung vom Jahre 1875. XI. DiLzesan-Nachrichten. Im Laufe des Jahres 1876 haben die Pastoral-Conferenzen in der vorgcschriebenen und bisher üblichen Weife unter Vorsitz und Leitung des Herrn Dechantcs des Conferenz-Ortes, an den nachfolgenden Stationen abgehalten zu werden: 1. Zu Altenmarkt, für die Dekanate Altcnmarkt und Schallthal. 2. Zu Cilli, für die Dekanate Cilli, Ncukirchen und Tüffcr. 3. Zu Drachenburg, für dieses Dekanat. 4. Zu Fraßlan, für dieses Dekanat. 5. Zu St. Georgen an der Stainz, für dieses Dekanat. 6. Zu Gvnobiz, für die Dekanate Gonobiz und Windischfeistriz. 7. Zu Kötsch, für die Dekanate Draufeld und Marburg am rechten Drauufer. 8. Zu St. Leonhard in W. B., für dieses Dekanat. 9. Zu Oberburg, für dieses Dekanat. 10. Zu Pettau für die Dekanate Pettau, Großsonntag und Sauritsch. 11. Zu Rann für dieses Dekanat. 12. Zu Rohitfch, für die Dekanate Rohitfch und St. Marcili. 13. Zu ©albe n Hofen für die Dekanate Saldenhofen und Mahrcnberg. 14. Zu M arburg, für die Dekanate Marburg am linken Drauufer und Iaring. In Marburg wird die Conferenz in der fürstbischöflichen Residenz am 5. Oktober stattsindcn; für jede der anderen Stationen hat der Dechant des Conferenz-Ortes den Tag zu bestimmen und solchen rechtzeitig den betreffenden Seelsorgern bekannt zu geben und unter Einem auch dem Ordinariate anzuzcigen; jedoch wird bemerkt, daß die Conferenze» in dem Zeiträume vom 1. Mai bis Ende Juli abzuhaltcn und die bezüglichen Protokolle bis Ende August dem Ordinariate in Vorlage zu bringen sind. » Den Gegenstand der Besprechung au den vorgenannten Stationen bilden folgende Couferenzfragcn: I. Der steiermärkische Landtag hat mit Gesetz ddo. 18. Juli 1871 (mitgetheilt im kirchlichen Verordnungs-Blatte Nr. 5, 1872) die Ablösung der Geld- und Natural- Giebigkeiten an Kirchen, Pfarren und Schulen beschlossen. Diese Ablösung wurde im Jahre 1875 an vielen Orten eingelcitct und an manchen bereits durchgeftthrt. Bei den Verhandlungen machte man die Erfahrung, daß häufig an die Bezugsberechtigten das Ansinnen gestellt wurde, einzelne Giebigkeiten den Verpflichteten nachzuschcn, indem man vorgab, die Bezugsberechtigten wären zu einem solchen Nachlaße berechtiget. Es fragt sich: Haben die Pfarrer als Bezugsberechtigte, oder als Vertreter der bezugsberechtigten Kapläne und Kirchen, PSOKOSOLSKA IN ŠTUDIJSKA KNJIŽNICA V AU» Am 1 M. A RIBO« - W>S HM6> t das Recht, einzelne Gicbigkeiten nachzusehen? und überhaupt Ausgleiche mit den Verpflichteten zu vereinbaren, wodurch der Werth der bestandenen Giebigkeit geschmälert wird? Wie haben sic sich zu benehmen, wenn vielleicht in Gegenwart der Verpflichteten irgend Jemand behauptet, der Pfarrer wäre zu solchen Nachläßen berechtiget? Ferner, weil das Ablösungskapital nicht ans einmal eingezahlt werden muß, sondern die Einzahlung in 20 jährigen Jahresraten erfolgen kann, welche nach § 12 des vorgenannten Gesetzes von den k. k. Steuerämtern unmittelbar den Bezugsberechtigten werden einhändiget werden, so ist in reifliche Erwägung zu ziehen: Wie wären mittlerweile die eingehenden Theilbeträge möglichst fruchtbringend und mit pupillarmäßiger Sicherheit anzulegen? und wie hätte, wenn sich bereits größere Kapitalien angesammelt, deren definitive Anlage zu erfolgen ? Wie wäre während der 20 jährigen Einzahlnngsdauer über die Eingänge und deren Anlage eine evidenz-mäßige Bcrbücherung einzurichten und von wem zu kontrolliren? Wo und unter wessen Haftung wären die betreffenden Dokumente und Werthpapicrc aufzubewahren? Anlangcnd insbesondere die abgelösten Kaplans-Kollekturen, unter welchen Modalitäten soll die Behebung der Zinsen und deren Auszahlung an die Kaplänc erfolgen, um Streitigkeiten, wohl auch nachträgliche unberechtigte Forderungen hintan zu halte» ? Es steht übrigens den Herren Conferente!! frei, außer den gestellten Theilfragen auch noch andere auf den Gegenstand Bezughabende Gesichtspunkte in den Kreis ihrer Erörterungen zu ziehen. II. Auf einer Conferenz-Slation wurde im vorigen Jahre die Beschwerde erhoben, daß sich manche Oelboten unterwegs ungeziemend benehmen, oder daß sich Mitreisende auf Eisenbahnen allerlei ungeziemende Scherze mit ihnen erlauben. Zur Vermeidung dieser Ucbelständc wurde der Antrag gestellt, es möchte von Ordinariatsmegcn ungeordnet werden, daß in Hinkunft die hl. Oele nur durch Priester abgeholt werden dürfen. Wenn sich die angcdeuteten Mißbräuche nicht etwa nur auf einen vereiuzelnt vorgekommeneu Fall beziehen, sondern wirklich mehrfach Vorkommen, dann wäre eine Abhilfe allerdings dringend geboten. Es wird daher gefragt, ob die Seelsorger anderer Confcrcnzdistriktc auch von derlei Anständen Kenntniß haben? Ob nicht vielleicht die Oelboten selbst vor ihnen Klage führten, daß sic unterwegs Insulten zu erfahren hätten? Weit anständiger an und für sich wäre es freilich, wenn die Abholung der hl. Oele durch Priester erfolgen würde. Aber es fragt steh, ob dies wohl auch ausführbar sei, weil gerade in der Charwoche die Priester im Beichtstühle fortwährend beschäftiget sind? Oder ließe sich diese Schwierigkeit nicht dadurch beseitigen, daß Ein Priester für zwei oder auch drei Dekanate die Abholung besorgen würde? In diesem Falle müßten sich freilich die Dckanalämtcr, die gemeinschaftlich Einen Priester entsenden wollten, selbst vereinigen, wie cs ihnen eben am zweckmäßigsten vorkommt. Hierüber, so wie über die Deckung der Reiscauslagcn sind geeignete Anträge zu stellen. Ferner: In welcher Weise wurden bisher zu den einzelnen Pfarren die HI. Oele, welche am Gründonnerstage hier in Marburg von den s. g. Oelboten abgcholt wurden, gebracht? Welche Feierlichkeit hatte statt bei der Uebernahme der Hl. Oele durch die Herren Seelsorger und bei ihrer Uebertragung in die Kirche? Könnte auch diesfalls eine gcwiße Gleichförmigkeit bewerkstelliget werden? ' m. Daß zumal in unserer Zeit s. g. dogmatische Predigten nicht blos nützlich, sondern gerade zu n o t tz-wendig seien, kann Niemand bestreiten. Sehr wahr heißt cs in den Statuten ciner Diöcesan-Shnodc von 1875 (Budweis): „Perparum ac fere nihil ad muneris predicatemi finem confert illa concionandi ratio, quae in pertractandis thematibus moralibus in superficie tantum versatur, ad principia ,nioralia non descendit, precepta morum ad fundamentum dogmaticum non reducit et de ’Èaysteriis ac doctrinis fidei fere nusquam proprie et, ut ajunt, ex professo tractat.'6 Welche Erfahrungen machten die Herren Seelsorger bisher bezüglich solcher dogmatischer Predigten? Werden dieselben von den Gläubigen gerne und mit Erfolg gehört? II. Im Jahre 1876 sind von den zur Ausarbeitung verpflichteten Diözesanpriestcrn nachstehende theologische Fragen schriftlich zu beantworten und find die Elaborate zeitrecht an das betreffende f. b. Dckanalaint cinzuschickcn. I. Dari 8. d. „consilia evangelica“ (evangelische Näthe) ex s. scriptura et traditione probetur, eaque minime same rationi repugnare. II. Quid intelligitur snb nomine „fceneris“ (Zins), quid sub nomine „usurre“ (Wucher)? Quid lex moralis christiana docet et statuit circa „fcenus“, quid circa „usuram“ ? III. Eine Predigt am Lichtmeß-Tage (2. Februar). Die Wahl eines passenden Vorspruchcs (Textes — aber jedenfalls aus der Hl. Schrift) ist freigestellt. Der erste Th eil — über die s. g. Sakramentalien der katholisd)cn Kirche, deren Unterschied von den heiligen Sakramenten, und über ihren Nutzen und Bedeutung ist v o l l st ä n d i g a u s z u a r b e i t e n. Der zweite Theil, behandelnd insbesondere die Kerzen weihe, kann blvs skizzirt werden. Ebenso der Schluß. Anmerkung: Die beiden ersten Fragen sind in lateinischer Sprache zu beantworten. Bezüglich der Predigt kann die Sprache die deutsche ober slovcnischc sein. III Die allgemeine Pfarrconcurs-Prüfung wird auch im laufenden Jahre in der fürstbischöflichen Residenz zu Marburg abgehalten werden u. z. am 9. 10. 11. Mai und am 12. 13. 14. September. Die Gesuche um Zulassung zur Eoncurs-Prüfung sind durch das betreffende f. b. Dekanalamt wenigstens 14 Tage früher anher einzusenden. JTV. Die Abholung der Hl. Ocle hat wie alljährlich, am Gründonnerstag in der f. b. Ordinariats-Kanzlei allhier zu gesdschen. Für die Reinigung der Oelgefäße ist die erforderliche Sorgfalt zu tragen. "V. Die hochl. k. k. fteierm. Statthalterei hat unterm 11. Dezember 1875 Nr. 13518 das Nachfolgende an sämmtlichc politische Untcrbehörden erlassen: „Zufolge Erlaßes des Herrn Minister des Innern vom 19. September l. I. Z. 9916 hat das k. k. Finanzministerium cs als wünschenswerth bezeichnet, daß der Staatsverwaltung die Einflußnahme auf die Erhaltung der an Kirchen, Pfarren und Schulen hinausgezahlten Ablösungskapitalien, beziehungsweise auf die dauernde Fruc-tificirung dieser Kapitalien zu Gunsten der Rechtsnachfolger gewahrt und eine Garantie dafür geboten werde, daß die ausgczahltcn Ablösungökapitalien wirklich ihrem Zwecke erhalten und nicht von dem gegenwärtigen Bezugsberechtigten zu seinen Bedürfnißen verwendet werden. Hinsichtlich der, unter öffentlichem Patronate stehenden Kirchen, dann hinsichtlich der Ablösungskapitalicn für Pfarrer biethet die bisherige Einflußnahme der Regierung, beziehungsweise das Institut der l. f. Patronats-kommißärc, die nöthige beruhigende Garantie. Was jedoch derlei Ablösungskapitalien rttcksichtlich der unter Privatpatronaten stehenden Kirchen betrifft, muß zur Erzielung der befriedigenden Garantie neuerlich auf die den Patronen gesetzlich obliegende Haftungspflicht und auf die den Benefiziatcn und Bezirks-Vikären, insbcsondcrs aber den politischen Behörden erster Instanz obliegende Aufsichtspflege hingewicscn werden, wobei ich dem Herrn k. k. Bezirkshauptmannc Nachstehendes zur genauen Darnachachtung mitgebe: Sobald im Grunde des Gesetzes vom 18. Juli 1871 (L. G. u. V. Bl. Nr. 32 de 1872) ein Ablösung-Erkenntuiß erfolgt ist, ist rechtzeitig von den vorgckommencn Ablösungen dem f. b. Ordinariate die Mitthcilung zu 1* machen, damit dasselbe in die Lage komme, die entsprechende Weisung an die Dekanate zu erlaßen, damit der bestellte f. b. Kommißür bei der nächsten kanonischen Visitation von der richtigen Eintragung des Ablösungskapitals in das Kirchen- beziehungsweise Pfarrinvcntar, und von der entsprechenden Sichcrstcllung desselben die Ucbcrzcugung gewinne, und den etwa wahrgenommenen Anstand dem Vorgesetzten f. b. Ordinariate sofort anzeigen könne. Den betreffenden Vermögensverwaltungen ist insbcsondcrs zu erinnern, daß sie die, ihnen zufließenden baren Ablösungskapitalicn ohne Verzug in gesetzlicher Weise (Gesetze vom 9. Anzahl 1854 R. G. Bl. Nr. 208, vom 2. Juli 1868 R. G. Bl. Nr. 93; und vom 14. März 1870 R. G. Bl. Nr. 33) zu frnktifiziren und die Vinkulirung der Fruktifikatc für das Stammvermögen der betreffenden Institute zu bewerkstelligen haben. Weiters werden der Herr k. k. Bczirkshauptmann aufgcfordert, in Ausübung der Aufsichtspflcgc ihr Augenmerk auch dahin zu richten, daß 1) wenn die eingezahltcn Ablösungsgelder durch Ankauf von Wertheffekten fruktifizirt werden, dieselben stets für Kirche, Pfründe und Schule abgesondert behandelt und vinkulirt werden. 2) In jenen Fällen, in denen vor Erscheinen des Gesetzes vom 18. Juli 1871 (L. G. n. V. Bl. Nr. 32 de 1872) eine freiwillige Ablösung von Naturalgiebigkeiten stattgefunden hat, ist nachzuforschcn, ob die bezüglichen Obligationen ordnungsmäßig vinkulirt, und vorschriftsmäßig verwahrt sind. 3) Wenn gelegentlich der Unifikation der Staatsobligationen mehrere für die Kirche, für Stiftungen, für die Pfründe vinkulirt gewesene Staatsobligationen in eine einzige, mit einem gemeinschaftlichen Vinkulum versehene Obligation zusammengezogen wurden, so hat die Auseinanderschreibung solcher Obligationen und Vinkulirung derselben für die einzelnen Bezugsberechtigten zu geschehen." Hievon wird die Wohlehrw. Seelsorgsgcistlichkeit in Kenntnis; gesetzt. la Die hochl. k. k. Statthalterei hat unterm 12. Jänner l. I. Nr. 212 Nachstehendes anher eröffnet: „Das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 11. Dezember 1875, Z. 18727, anher eröffnet, daß zu Folge einer Mittheilung des H. k. u. k. Ministeriums des Acnßern das königl. Württembcrg'sche Ministerium des Innern unter dem 4. Dezember 1857 die Anordnung getroffen habe, daß von sämmtlichen in Württemberg verstorbenen Ausländern Todtcnscheine kostenfrei ausgestellt und von dem Obcrämtern zum Zwecke der Mittheilnng an die betreffenden Regierungen dem dortigen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten vorgelcgt werden, welche Anordnung namentlich Oesterreich-Ungarn gegenüber regelmäßig beobachtet worden ist. Um dem von der kön. Württemberg'schen Regierung ausgesprochenen Wunsche wegen Einhaltung that-sächlichcr Gegenseitigkeit in dieser Angelegenheit nachzukommen, finden die hohen k. k. Ministerien des Innern, der Finanzen und für Cultus uud Unterricht zu verfügen, daß fortan von den mit der Führung der Sterbematriken betrauten weltlichen und kirchlichen Funktionären von jedem in ihrem Sprengel gestorbenen königl. Württemberg'schen Staatsangehörigen, ohne diesfalls ein Ersuchen abzuwarten, unverzüglich stempel- und taxfrei von Amtswegen ein Todtcnschein ausgefertigt und im Wege der politischen Behörde erster Instanz zur weiteren Vorlage an den Landcschcf einzusenden sein werde." Hievon werden die Wohlehrw. Pfarr- (Curatial-) Aemter zur Darnachachtung mit dem Beifügen in Kenntniß gesetzt, die in Frage stehenden Todtenschciuc in der angegebenen Weise an die politischen Unterbchörden (Bczirkshanptmannschaften; in Marburg: Stadtrath Marburg) jederzeit unvcrwcilt zu leiten. VII. Der Herr k. k. Statthalter hat unterm 31. Jänner l. I. Nr. 344 praes. das Nachfolgende anher eröffnet: „Zu Folge Erlasses des Herrn Ministers des Innern vom 25. d. M. Z. 885 ist laut einer Mittheilnng der kön. italienischen Gesandtschaft in Wien der einer sehr achtbaren florcntinischcn Adelsfamilie angehörige, noch minderjährige Marchese Tommaso Antinori mit dem Fräulein Aline Marguerite, Tochter des Leipziger Advokaten Edmund Schmidt, flüchtig geworden, um sie heimlich zu heiraten. Da die besagte Mission auf den Wunsch der Eltern des jungen Mannes, welche sich jener Verbindung durchaus widcrsetzen, die Vermittlung des k. und k. Ministeriums des Aeußern in Anspruch genommen hat, damit sein gegenwärtiger Aufenthalt, falls er Hierlands verweilen sollte, ausgeforscht und die von ihm beabsichtigte Eheschließung nach Thunlichkeit hintangehalten werde, so hat mich über Anlangen des genannten Ministeriums vom 18. d. M. Z. 722 V. der Herr Minister des Innern mit Eingangs zitirten Erlasse aufgefordert, das Geeignete innerhalb des hierländigen Amtsbereiches zu veranlassen. Ich habe sohin die Ehre, das hochwürdige f. b. Ordinariat zu ersuchen, mit gefälliger Beschlcinigung die Pfarrämter entsprechend auwcisen zu wollen, unter Anwendung der gesetzlichen Anhaltspunkte die etwa zum Versuche gelangende fragliche Eheschließung thunlichst hintanzuhalten." Hievon werden die Pfarr- (Curatial-) Aemtcr mit der Weisung verständiget, daß falls sich das genannte Paar in irgendwelchem Pfarrsprengcl wirklich eingefunden hätte, hierüber so wie über die Verfügungen, welche in der angedeutetcn Richtung getroffen worden sind, al sogleich hiehcr zu berichten sei; im entgegengesetzten Falle sind aber durch die betreffenden Dekanalämter negative Berichte unverzüglich zu erstatten. VIII. Um die Verehrung des Hl. Joseph, welcher von Sr. Heiligkeit, Papst Pius IX., mit Dekret ddo. 8. Dezember 1872 feierlich als Patron der kalb. Kirche dcklarirt wurde, zu vermehren, beabsichtiget Dr. Joseph Deckert. Pfarrer in Weinhaus bei Wien, vom 19. März l. I. angefangen, eine Monatschrift (16 S. kl. 8°) unter dem Titel „der Sendbote des hl. Joseph" hcrauszugebcn. Mau abonnirt unmittelbar beim Herausgeber. Der Abonnc mentpreis per Post beträgt für das ganze Jahr 24 kr. Ocst. Währ. IX. In Salzburg hat sich vor Kurzem unter dem Protektorate Seiner Eminenz des Hochwürdigsten Cardinal-Fürstcrzbischofes ein katholischer Büchcrverein gebildet. Derselbe wird unter Anschluß der Programe und Gaben-verzeichniße ./• dem Hochw. Diözcsanclcrus empfohlen. X Rechnung über die Empfänge und Ausgaben des F. B. Knabcnseminares „Maximilianum", vom 1. Jänner bis letzten Dezember 1875. Post- Nr. Capitalien In Barem fl. kr. fl. kr. 1 Empfänge: A. K a s s a st a n d a in Ende des Solarjahres 1874. Laut vorjähriger Rechnung war der Aktivstaud mit Ende Dzbr. 1874 : An Capitalien ....... 45.304 95 2 An Barschaft ....... — — 886 941/, 3 B. Neue Empfänge: Interessen von Aktiv-Capitalien 1506 57 4 Agio — — 5 87 5 Herr Johann Krušič, Religionsprofessor am k. k. Staatsgymua-siuin in (šiiti hat zu dem mit Schluß des Jahres 1874 zu seinen Händen verbliebenen Barbetrage per 478 fl. 48 kr. im Jahre 1875 laut dessen Rechnung ddo. 7. Jänner 1876 für daö Maximilianuni eingehobcn an Interessen von Aktiv-Capitalicn 151 „ — „ und wird der Gesammtbetrag in Empfang gestellt mit _ 629 48 Post- Capitalien In Barem Nr. fl. kr. fl. kr. 6 Der Kaufschilling für den sammt der 1875er Weinlese verkauften Maximiliànum-Weingarten in Gruškovec, in der Pfarre St. Barbara bei Ankenstein 2800 fl. ; davon a) bar bezahlter Betrag ..... 2000 b) das auf diesen Weingarten sichergestellte Capital . 800 — — — 7 Ersatz einer Mehrzahlung für Weingart-Arbeitskosten — — 1 — 8 Zuwachs an Capitalien ...... 3800 — — — Summe der Empfänge 49.904 95 5029 86\/2 1 Ausgaben: An Unterstützungen der in Marburg siud. Maximilianums-Zöglinge 78 2 „ „ „ „ Pettau stud. Maximilianums-Zöglinge — — 21 — 3 „ „ „ „ Cilli studir. Maximilianums - Zöglinge laut Rechnung des Herrn Professors Johann Krušič 324 4 Zu Händen des Herrn Professors Krušič Johann verbleibt der Betrag von ...... _ _ 305 48 5 Kosten der Bearbeitung des Weingartens in Gruškovec — — 220 — 6 Postporto, Stempel, Legalisirungen und Remunerationen • — — 10 40 7 Steuern ........ — — 16 — 8 Capitalisirt ........ — — 3800 — Summe der Ausgaben — — 4774 88 Wird von der Empfangssummc per .... 49.904 95 5029 86V* abgezogen die Ausgabs-Summe .... — — 4774 88 so ergibt sich am Schluße des Jahres 1875 der Stand der Capitalien mit ....... 49.904 95 _ und eine Cassabarschaft von ..... 254 98V, 1 Stammvermögen des Maximilianum. Private Schuldbriefe ....... 23.804 95 2 Staatsschuldverschrcibungcn: a) Nr. 9762 ddo. 1. April 1870 (Silberrente) 3000 b) Nr. 5680 ddo. 1. Jänner 1870 (Silberrente) . 200 — c) Nr. 537 ddo. 1. November 1869 (Papicrrente) 3600 — — d) Lose vom Jahre 1860 ..... 600 — e) Sieben Staatsschuldverschrcibungcn à 100 fl. (Papierrente) (nicht vinkulirt) ...... 700 — 3 Kraincrischc Grundcntlastungs-Obligation .... 100 — 4 Sparkassebiichcln ....... 14.300 — 5 Grazer Versatzamts-Schuldscheine ..... 3600 — Summe 49.904 95 — Rechnung über die Empfänge und Ausgaben des f. b. Knabenseminars „Viktor in um", vom 1. Jänner bis letzten Dezember 1875. Post- Nr. Kapitalien In Barem fl. kr. fl. kr. Empfänge: A. Kaff oft and am Ende des Solarjahres 1874. Laut vorjähriger Rechnung war der Aktivstand mit Ende Dezbr. 1874 : 1 An Capitalien ....... 24.499 73 — — 2 An Barschaft ....... — — 918 28 B. Neue Empfänge: 3 Interessen von Aktiv-Capitalien ..... — 1002 70 4 Agio ......... — 3 98 5 Miethzins vom Biktorinum-Hausc in Marburg — 500 — 6 Erträgniß der Fechsung vom Weingarten in Allerheiligen (1875) . — 500 — 7 „ „ „ „ „ „ der Kolos (1874) — 120 — 8 fr ff ff ff ’f ff ff ff (1875) » — 140 — 9 Poleiisak (1875) 76 9 ft ff ff ff ff ff *■ viüuoaix (io i uj 10 Ersatz eines Mehrbczugcs ...... — — 75V- 11 Aus dem Verlaße vcs Herrn Pfarrers Jaklin von hl. Kreuz bei Lnttenberg ....... — 100 — 12 Rückgezahlte Capiialien ...... — 50 — 13 Zuwachs an Capitalien ...... 2000 — — — Summa der Empfänge 26.499 73 3411 cc o Ausgaben: 1 An Unterstützungen der in Marburg stud. Viktorinum-Zöglinge — — 340 80 2 „ „ „ „ Pettau stud. Viktorinum-Zöglinge — — 310 — 3 „ Stempel, Postporto und Remunerationen — — 7 16 4 „ Feuer-Assekuranz pro 1875 ..... — — 1 36 5 Kosten der Bearbeitung des Weingartens in Allerheiligen — — 200 — 6 „ „ „ „ ’ „ „ Polenšak — — 120 — 7 Gebühren Acquivalent ...... — — 47 80 8 Steuern ........ — — 256 21'/- 9 Aus dem Vcrlaßc des Herrn Pfarrers Glavnik eine Forderung der Maria Dergus bezahlt ..... — — 129 69 10 Capitalisirt ........ — — 2000 — 11 Das znrückgezahltc Capital wird bei den Capitalicn in Ausgabe gestellt ........ 50 — — — Summe der Ausgaben 50 — 3413 27- Wird von der Empfangssummc per .... 26.499 73 3411 80 die Ausgabssumme entgegengehalten per 50 — 3413 27- so ergibt sich am Schluße des Solarjahres 1875 der Kapitalien- Stand mit ....... 26.449 73 — und ein Deficit von . . . . 1 fl. 22 kr. Stainmverinögt» des Viktorinums: 1 Privat-Schuldbricfc ....... 1536 93 2 Staatsschuldvcrschrcibunqen: a) Nr. 9763 à. 1. April 1870 (Silberrente) 1900 fl. —kr. b) Drei Thcilschuldverschreibungen à 10 fl. 30 „ — „ c) Nf. 8602 ddo. 1. Oktb. 1869 (Silberrente) 1250 „ — „ l 1 Post* Nr. k Capitalien In Barem fl. ft. fl- ft. d) Nr. 25.678 ddo. I.Febr. 1870(Papierrente) 9400 „ — „ e) Nr. 538 ddo. 1. Nov. 1869 (Papierrente) 1000 „ — „ f) Lose vom Jahre 1860 . . . 5600 „ — „ g) Sieben Stück à 100fl. nicht vinkulirt Staatsschuldverschreibungen . . . 700 „ — „ 19.880 Zusammen 3 Steierm. Grundentlast. Obligationen .... 1000 — — 4 Sparkassebücheln ....... 3432 80 — 5 Zwei Schuldscheine des Grazcr-VersatzamteS 600 — — — 6 Summe An Realitäten: a) Weingarten in der Koloß, Pfarre Hl. Dreifaltigkeit b) „ in PolenSak c) „ in Allerheiligen bei Michalovzen d) Ein Haus in Marburg. 26.449 73 Ausweis über die den Studirenden aus dem Knabenseminarsfondcn „Maximilianum" und „Victorinum" im Jahre 1875 zuge- kommencn Unterstützungen. Unterstützungs- betrag fl. fr. 28 21 — 6 — 28 — 35 — 4 50 42 — 4 50 28 — 21 — 21 — 21 — 28 — 21 — 15 324 — 35 21 — 6 — 16 — 78 — 21 — 21 30 21 — 51 — Unterstützungs- betrag fl 1 tr. 61 21 21 18 80 6 21 35 21. 10 21 6 21 21 6 21 20 20 — 340 80 21 21 — 21 — 70 — 45 — 21 — 21 — 21 — 21 — 21 — 6 — 21 — 310 — Namen der unter st ütztenStudirenden Namen der unter st ützten Studirenden A. Maximilianer. I. In Cilli Studirende: Aškerc Anton . Čepin Vinccnz . Kolenc Jakob . Košan Johann . Povalej Michael Briner Johann . Hribernik Jakob Hribernik Peter Lemež Urban . Zidanšek Jofcf Ivane Johann . Novak Franz Presk er Johann Kapier Johann Wurja Johann . Summe II. In Marburg Studirende D ekorti Josef . Strašek Franz Fischer Andreas Jurančič Mathäus . Summe III. In P cttau Studirende: Gaišek Andreas Summe B. Vic t oriner. I. In Marburg Studirende. V edernj ak Franz Fistravec Josef Fürtrag Krajnc Alois Kermek Filipp Perko Franz Stolz Martin Čerič Jakob Kaisersberge Peitler Johann Sirk Stefan Čiček Peter Dečko Johann Iliasič Josef Simonič Franz Toplak Franz Fras Andreas Osenjak Martin Černenšek Franz Uebertrag Anton Summe II. In Pettau Studirende Skuhala Georg Lastavec Franz Murko Mathias . Hvalec Mathias 1 da« Pfarrer Weich H n j felfche Stipendium Janžekovič Victor Korošec Franz Mere Jakob Munda Franz Nedeljko Franz Petek Anton Šuta Franz Summe XI. Diöcesan-Nachrichten. Der provisorische Professor der Moraltheologie an der hiesigen Diözesanlehranstalt Herr Johann Skuhala ist zum wirklichen Professor dieses Lchrgegenstandes ernannt worden. Gestorben sind die Herren: Johann Trobej, pensionirter Pfarrer von St. Veit bei Waldegg, zn Gntcndors am 11. Jiinner 1876, und Raimund Koceli, Defizicntpricster zu Poniti, am 21. Jiinner 1876. A. A. Lavanter-Hrdinariat zu Marburg, am 1. Februar lS7ti. Inlsiib Huxiiililiiiii. Fürstbischof. 3. M. Pajt S Buchdruckerei in Marburq. i y. tt'-lài --ft! i' iit'. r>q. ,}■': in ' -