105872 Zur Frage der Errichtung eines Waisenhauses für Rruin. s" «M""» (Separat-Abdruck aus Nr. 20, 21 u. 22 des „Triglav".) I. Die in der Gemeinderaths - Sitzung vour 4. März l. I. von dem Herrn Gemeinderathe V. C. Supan wieder aufgenommene Idee der Errichtung eines Waisenhauses für Kram, veranlaßt mich einige auf die sen Gegenstand Bezug habende historische und ökonomische Daten dem öffentlichen Urtheile zu übergeben. Ich verdanke dieselben einem Manne, der in seiner hervorragenden politischen Stellung schon im Jahre 1854 mit aller Wärme für die Rea lisirung dieses schönen Planes cingetreten ist, dessen wohlbegründete An träge jedoch damals bedauerlicher Weise im Saude des büreaukratischeu Geschäftsganges verronnen sind. Wer jemals über das Schicksel jener Kinder nachzudenken Anlaß fand, denen das harte Loos zu Theil wurde in früher Jugend über die Grabhügel ihrer Eltern hilflos und verlassen fremden Beistand auznflehen und zu erwarten, der wird es erklärlich finden, daß sich zu allen Zeiten und allerorts das menschliche Herz gedrängt sieht, zur Erleichterung des Schicksales verlassener Waisen nach Möglichkeit beizutragen. Und so haben sich auch in Kram Wohlthäter gefunden, welche durch letztwillige Anordnungen, durch Stiftungen, selbst mit dem klar ausge sprochenen Zwecke für das „bestehende oder noch zu errichtende Waisen¬ haus in Kram" ihr Schärflein hiezu bcigetragen haben, und es lieg, schon derzeit ein Waisenstiftungsfond im Kapitale von 70000 fl. vor, der über eine Jahreseinnahme von 2125 fl. disponiren kann. Dieser Waisenstiftungsfond besteht aus folgenden einzelnen Stiftungen 1. Die des Johann Jakob Schilling (Domherr und General-Vicar in Laibach) aus dem Testamente vom 18. Mai 1725 und 9. Jänner 1752 fürdas zu errichtende Waisenhaus in Obligationen mit 9168fl. 63kr. 2 2. Die dcs Franz Karl Grafen von Lichtenberg aus der StiftnngS- urkunde vom 1. April 1764 für das damals in Errichtung begriffene Waisenhaus, und rücksichtlich zum Unterhalt eines armen Knaben, welcher fortan „das Graf Lichtenberg'sche Waisenkind" genannt werden solle, der¬ zeit mit 2036 fl. 41 kr. 3. Die der Maria Anna v. Rastern auö der Urkunde vom 15. März 1769 für den Unterhalt, die Kleidung und Unterweisung eines armen Waisenkindes, derzeit per 3056 fl. 80 kr. 4. Die des Johann Gregor von Thalberg aus dem Testamente vom 4. Dezember 1715 „für ein Waisenhaus" (Orxlnrnotro^Iiiuin) im Be¬ trage von 10833 fl. 89 kr. 5. Die des Franz Bernhard Grafen v. Lamberg aus dem Codi- zille vom 12. November 1759 für „das in Errichtung begriffene Waisen¬ haus in Laibach" im Betrage von 36933 fl. 89 kr. 6. Die deS Friedrich Weitenhiiller aus dem Testamente vom 8 Au¬ gust 1710 zum Unterhalte zweier Waisenkinder „im Waiscnhause" derzeit nut 6111 fl. 34 kr. 7. Die des Josef Mugcrl von Edelsheim aus dem Testamente vom 12. April 1702 für die Errichtung eines Waisenhauses mit 1196 fl. 25 kr. Nach den Mittheilungcu des historischen Vereines vom Jahre 1864 ist der WaisenstiftungSfond durch die nicht zur Verwendung gelaugten Stiftungserträgnisse bis zum Monate März 1863 auf einen Betrag von 101,377 fl. mit einem Juterefsen-Ertragc von jährlich 5206 fl. her angewachscn, und es liegen sonnt schon derzeit sehr namhafte Mittel vor, welche die Verwirklichung deS Planes ermöglichen. Noch andere würden sich finden lassen, wenn einmal ernstlich Hand ans Werk gelegt würde. Es fehlt in Krain nicht an hochherzigen Frauen, wclcke, so wie sie zur Gründung und Erhaltung der Klcinkinderbewahr- Anstalt so wesentlich beitragen, auch der elternlosen Waisen mit Groß- muth gedenken würden. Es fehlt nicht an einem aufgeklärten Klerus, der einem Institute seine wcrkthätige Unterstützung leihen wird, welches den edelsten aller Zwecke, den der Erziehung hilfloser Waisenkinder im Auge hat; es fehlt endlich in Krain nicht an Männern jeden Standes, welche dieser schönen Aufgabe gerne ihre geistige und materielle Kraft widmen werden. Allein Eines thut hierbei vor Allem Noth: daß die Bemühungen dcs Einzelnen nicht nach verschiedenen Richtungen zersplittert, sondern daß Ein leitender Grundsatz fest gehalten, und von den einzelnen Faktoren gleich¬ mäßig verfolgt werde. Bisher gab es vorzüglich zwei auseinander gehende Anschauungen, welche die Sache inS Stocken brachten. Die eine verfocht mit aller Hart¬ näckigkeit die Errichtung von Handstipendien für Waisen, und rücksichtlich deren Vormünder oder Pflcgeeltern; — die andere trat für die Grün¬ dung eines eigenen Waisenhauses in die Schranken. Zwischendurch lies noch als abgesonderter Punkt die Frage, ob diese Waisenanstalt eine Lokal- Anstalt für Laiback, oder ob selbe eine Landes-Anstalt für Krain wer¬ den solle. 3 II. Das Alterthmn kannte keine Waisenhäuser, was Wohl dann seine Erklärung findet, daß man damals wenig Werth auf die Volksbildung legte, und daß bei der schwachen Bevölkerung einzelner Staaten und Orte die Notwendigkeit eines derlei Institutes minder fühlbar war. Jndeß findet man schon unter den Nömer-Kaiscrn Trajan, den bei¬ den Antoninus und unter Alexander Severus mehrfach wohlthätige Waiscu- stiftungen. Die eigentlichen Waisenhäuser sind erst eine Frucht des Christcn- thums, bei dessen Verbreitung auch Anstalten für verlassene Waisenkinder erblühten. Die Geschichte nennt Kaiser Alexius, der um das Jahr 1000 das erste Waisenhaus in Constantinopel erbaute, während sich in Europa im Mittelalter insbesondcrs die durch Handel und Gewerbe blühenden Städte um die Errichtung von Waisenhäusern große Verdienste erwarben. Im 18. Jahrhunderte finden sich fast wenig Staaten und wenig größere Städte, in denen kein Waisenhaus bestanden hätte. So haben in Oester¬ reich die Städte Salzburg, Prag, Brünn, Klagenfurt, Trient, Botzen, No- vercdo, Mantua, Wien, Venedig, Hcrmanustadt u. a. m. ihre eigenen Waisenhäuser. Warum sollte Laibach desselben entbehren, zumal ein sol¬ ches hier bereits bestanden hatte. Es spricht somit schon der Umstand, daß in so vielen Städten der österreichischen Monarchie Waisenhäuser errichtet wurden, und bestehen, für den praktischen Werth dieser Institute. Ihre Aufgabe ist es, die Schütz¬ linge zu verpflegen und derart zu erziehen, daß deren künftige Erwerbs¬ fähigkeit und staatsbürgerliche Selbstständigkeit für die späteren Lebensjahre gesichert werde; ihre Aufgabe ist es, die Waisenkinder vor all' den Ge¬ fahren zn schützen, die hundertfältig der rathlosen Jugend drohen, und in denen, wie es die leidige Erfahrung lehrt, so viele zu Grunde gehen. Bei Handstipendien, welche den Waisen allenfalls vom vierten Lebens¬ jahre an verliehen werden, ist die Erreichung dieses wohlthätigen Zweckes nur sehr zweifelhaft. Die Erfahrung aller Tage lehrt es, wie begründet die Besorgnis ist, daß die Vormünder oder Pflegeeltern solcher mit Sti pendien betheilter Waisen zwar die Stiftungsbeträge alljährlich pünktlich erheben, selbe aber größtenthcils nur als eine Vermehrung ihres cigeucn Einkommens betrachten, nnd für den ihnen anvertrauten, mit einer Stif tung betheilten Pflegling nur so weit sorgen, daß er am Leben bleibt. Höchst selten wird auf diesem Wege des Kindes religiöse und er werbsichernde Bildung begründet, und die Waise wird ans solche Art ohne ihr Verschulden nnt dem Ende ihres Stiftungsbezuges eine Last der bürgerlichen Gesellschaft, und sodann früher oder später ein Candidat für Straf-, Cvrrcktions- und Sicchenhäuser. Ein derlei trauriger Erfolg ist wahrlich von keinem jener Wohltä¬ ter beabsichtiget, welche zum Zwecke des Unterhaltes und der Erziehung hilfloser Waisen ihr Vermögen gespendet haben; vielmehr müssen sich die Behörden, denen die Aufsicht über derlei Stiftungen obliegt, verpflichtet sehen, die Erreichung des beabsichtigten guten Zweckes aus die sicherste Art: durch die Errichtung eines Waisenhauses möglich zu machen. * 4 Zwar wendet man gegen derlei Waisenhäuser ein, daß ihre Errich¬ tung und Erhaltung mit großen Kosten verbunden sei, daß durch das en¬ gere Zusammenleben der Kinder oft deren Gesundheit leide, daß endlich in einer derlei Anstalt dem individuelen Charakter der Jngcnd weniger Rücksichten gewidmet werden könne, als bei ihrer freien Verpflegung und Erziehung im Kreise einzelner Familien. Allein alle diese Einwendungen gelten nicht sowohl dem Prinzipe, als vielmehr einer allenfalls fehlerhaften Durchführung desselben. Was insbesonders den Kostenpunkt anbelangt, so wurde schon im ersten Artikel bemerkt, daß bereits ein Fond in so namhafter Höhe vor¬ handen ist, wie sich dessen nur wenige Anstalten schon bei ihrem Entste¬ hen rühmen können. Auch vergesse man nicht, wie ein sorglich gepflegtes Samenkorn nach und nach reichliche Früchte trägt, und wie oft die segcureichsteu Anstalten auf einen ganz bescheidenen Anfang znrückgefllhrt werden kön¬ ne». Das Taubstummen-Jnstitnt in Görz begann mit dem ganz unbedeu¬ tenden Capitale von 7000 fl. — Das Blindeninstitut in Wien datirt vom Jahre 1804, in welchem Johann Wilhelm Klein mit einem neun Jahre alten blinden Knaben die ersten Bildungsversnche anstellte. — Das Taubstmnmen-Jnstitut in Wien begann im Jahre 1779 mit der Aufnahme von sechs armen Knaben und hat gegenwärtig Raum für 70 Zöglinge, und ein durch milde Beiträge unv Schenkungen bereits auf 110,000 fl. heraugewachsenes eigenthümliches Vermögen. — Das Waisenhaus in Wien endlich, im Jahre 1745 gegründet, beherbergt gegenwärtig mehr als 400 Waisenkinder beiderlei Geschlechtes, und verpflegt noch eine bedeutende Anzahl außer dem Hause. An dieser Anstalt besteht eine eigene, auch für Auswärtige zugängliche tüchtige Hauptschule, und fortwährend beleben sich die Werkstätten der Künstler und Gewerbslente, die Comptoirs der Han¬ delsherrn, die Dienstorte in und nm Wien, mit der im Waisen Hanse erzogenen Jugend, deren Austritt, in nie stille stehender Bewegung, neuen Kanditaten Raum macht. Was anderen Orts aus ganz kleinen Anfängen möglich wurde und nachhaltigen Segen gebracht, warum sollte dies in Krain, in Laibach nicht auch möglich werden. Ernstes Wollen, vereinte Thatkraft wird die ersten Schwierigkeiten beseitigen helfen und dem guten Werke der Segen des Gedeihens nicht fehlen. III. Es liegt in der Natur der Sache, daß die erste Frage wor¬ über man bei der Gründung eines Waisenhauses ins Klare kommen muß, wohl die sei, ob dasselbe eine Lokal-Anstalt für einen bestimmten Ort, oder eine Landes-Anstalt für das ganze Land zu werden bestimmt sei. Umfang und Anlage, — Leitung und Mittel hängen von dieser Vorent¬ scheidung ab. Bei der wiederholt gegen das Land bewährten hochherzigen Ge¬ sinnung unseres Gemeindcrathes, haben wir wohl kaum zu besorgen, daß er Liese Angelegenheit nur vom Standpunkte der Sonder-Interessen der Stadtgemeinde Laibach werde auffasseu wollen. 5 Auch würde es mit Rücksicht auf den Wortlaut einzelner Stiftungen, dann in Anbetracht, daß in den vorhandenen Waisenfond Beiträge des ganzen Landes eingeflossen sind, sehr erheblichen Schwierigkeiten unter¬ liegen, dem Stiftungsfonde die Bestimmung für die engern Interessen eines Lokal-Institutes zu vindiciren; und es müßte eine Lokal - Anstalt zu ihrem eigenen Nachtheile immer nur auf die weniger ergiebigen Zuflüsse lokaler Einnahmsquellen beschränkt bleiben. Wir glauben daher nicht zu irren, wenn wir annehmen, daß die Frage ob das zu gründende Waisenhaus eine Lokal- oder Landes-Anstalt zu werden habe, im allseitigen Interesse nach dieser letztem Alternative beantwortet werden wird. Ist nun dies der Fall, so ist damit auch der eine Faktor schon be¬ zeichnet, der auf die Gründung und Verwaltung des Waisenhauses ent¬ scheidenden Einfluß zu üben berufen erscheint,- nemlich: der Landtag des Herzogthums Krain, und beziehungsweise der Landes-Ausschuß. Den zweiten maßgebenden Faktor bezeichnet das Gesetz, indem er das Oberaufsichtsrecht in allen weltlichen Stiftungsangelegenheiten der po¬ litischen Landesbehörde überträgt, deren legalem Einflüsse sich daher eine derlei Anstalt, schon nach ihrem öffentlichen Charakter, nach ihrem so tief in das allgemeine Leben greifenden Erziehungszwecke, endlich nach ihrer politischen und sozialen Bedeutung, nicht entziehen kann, und foll. Wenn sodann noch der Vertretung der Stadt Laibach, als des grö߬ ten und einflußreichsten Gemeinwesens, auch in dieser Angelegenheit ein bevorzugter Einfluß eingeränmt würde, so läge dieses ebenso sehr im Interesse des Waisenhauses, als der Commune selbst: im erstem, weil die Commune über analoge Waisenstiftungen zu verfügen hat; — im letzten,, weil es vorzugsweise die Landeshauptstadt ist, welche die meisten hilflosen Waisen zu versorgen hat; und weil von dem wohlthätigen Erfolge der Erziehnng in einem gut geleiteten Waisenhanse, naturgemäß die Landes¬ hauptstadt den unmittelbarsten Vorthcil ziehen kann. Damit wäre jene Trias bezeichnet, welche nach den vorliegenden Verhältnissen berufen, und berechtiget erscheint, in diefer Frage die Ini¬ tiative zu ergreifen, und eine fruchtbare Idee zur Ausführung zu bringen. Diese drei Faktoren hätten mm aus sich ein Comits zu wählen, welches im Interesse der leichtern Beweglichkeit bei den vorbereitenden Schritten vorläufig allenfalls auch nur einen privativen Charakter an¬ nehmen könnte. Es bedarf hiezu nicht unumgänglich vieler „hochstudierter Herren"; wohl aber solcher Männer, die von der Sache begeistert, einen richtigen praktischen Blick für die maßgebenden Verhältnisse mitbringen, und vor „Arbeit" nicht -zurllckschrecken. Denn arbeiten, und mit regem Eifer arbeiten, wird dieß Comitä müssen, wenn es seiner schönen und hochwichtigen Aufgabe nachkommen will. Als Hauptpunkte dieser Aufgabe möchten wir bezeichnen: 1. Die Verhandlung mit der h. Landesregierung zur Klarstellung der Widmung des, wie im I. Artikel erwähnt wurde, aus mehreren ein¬ zelnen Stiftungen gebildeten Waisenfondes zum Behufe „des Waisenhau¬ ses für Krain." — Bei der Hochherzigkeit, mit der das h. Landes-Präsi¬ dium alles Gute und Edle zu unterstützen bestrebt ist, läßt es sich er- 6 warten, daß die Lösung dieses Theils der Ausgabe nicht durch starres und unfruchtbares Festhalten an einzelnen Ausdrücken veralteter Stiftungs- dokuincnte erschwert werde, zumal bei gegenseitiger Nachgiebigkeit, speziellen Widmungen jede Geltung zugestanden werden kann, ohne den Hauptzweck leiden zu sehen. 2. Die Entwerfung eines „Waisenhaus-Statutes" in seinem innen: Organismus, und in seiner Wechselbeziehung zu den äußern Verhältnissen, wobei die bereits praktisch bewährten Statuten anderer, anerkannt gut orgauisirter Waisen-Anstalteu als Leitfaden benützt werden können. Dieser Theil der Aufgabe ist unbestritten der wichtigste und schwie¬ rigste; denn er bildet den Angelpunkt, um den sich die Erreichung des Zweckes: Erziehung der Waisenkinder bewegt. Ein möglichst einfacher, jedoch gut gegliederter Mechanismus in der Hausordnung; ein möglichst beweglicher, dem praktischen Bedürfnisse, der Sittlichkeit, und der künftigen Erwerbsfähigkeit der Waisen, bei thunlich- ster Berücksichtigung ihrer Individualität, augepaßtcr Erziehungs-Apparat, endlich eine gewisse Methodik, die dem Kinde Liebe zur Anstalt, und dem Publikum Vertrauen zu deren Leitung einzuflößen geeignet ist, dies; wer¬ den die Zielpunkte eines guten organischen Statutes sein müssen. Uebrigens liegen auf diesem Gebiete sehr beachtenswerthe Erfahrun¬ gen denkender Männer vor, welche, wenn mit Umsicht benützt, die Schwie¬ rigkeiten erleichtern können. 3. Die Ermittlung eines angemessenen Lokales für ein Waisenhaus, sei es im Wege der Miethe, oder des Ankaufes, oder des Neubaues eines solchen. Hier werden alle jene Rücksichten im Auge zu behalten sein, welche die Wahrung der Gesundheit, die Beseitigung schädlicher Einflüsse, und anderer durch die Erfahrung sattsam sigualisirter Gefahren bezwecken. Geräumige, übersichtliche Schlafsäle, luftige Gauge, zureichendes gesundes Wasser, ein angemessener Hofraum, weuu möglich ein Garten oder ein Baufeld, genügende Räume für Arbeitsstätten u. d. m. werden hiebei vorzüglich zu beachten sein. Möge sich auch in Kram, wie dieß anderorts der Fall war, ein großmüthiger Wohlthäter, eine hochherzige Wohlthäterin finden, welche ihr liegendes Eigenthum diesem edlen Zwecke widmen, und so ihren Namen, und ihr Andenken der dankbaren Nachwelt erhalten würde! — 4. Die Kräftigung des Stiftungsfondes durch Eröffnung neuer Zu¬ flüsse aus Landesmitteln, durch Anruf des immer regen Mildthatigkeits- sinnes der Bevölkerung Krains, endlich durch das Anbahnen der Ver¬ einigung anderer verwandter Stiftungen mit dem Waisenhanse. Wir ha¬ ben hier vorzüglich die für ein zu errichtendes Taubstummen-Institut, und jene des Gnbernialrathes Karl Freiherr v. Flöduigg zur Gründung eines Blinden-Institutes für Kram im Auge. Der Fond dieser letztgedachten Stiftung beträgt 26.000 fl. CM. und werden bis zur Errichtung eines Blinden - Institutes die Interessen dieser Stiftung zu Stiftplätzen für kraiuische blinde Kinder in dem Min¬ den-Institute zu Linz verwendet. Die wirklich hilflosen blinden Kinder, für deren Heranbildung der Stifter besorgt war, gehören in ihrer Mehrzahl der bäuerlichen Bevölke¬ rung, und sind sonach, sehr seltene Ausnahmen abgerechnet, nur ihrer Mutter- d. i. der slovenischen Volkssprache kundig. Wird ein solches Kind nach Linz, der Provinzial - Hauptstadt eines durchaus deutschen Landes, gesendet, so wird sein Zustand für Gegenwart und Zukunft ein durch und durch trostloser. Angekommen in Linz, hat es nicht nur mit allen jenen Hemmnissen zu kämpfen, welche jeder Blinde beim Wechsel seines Aufenthaltes und seiner Umgebung zu bekämpfen hat, sondern es hört auch eine Sprache, die es nicht versteht, und das Idiom, in dem es seiner beengten Brust Luft macht, in dem es seine Wünsche und Empfindungen laut werden läßt, cs verhallt unverstanden, eine Stimme in der Wüste! — Ist dann, so weit dies bei Blinden möglich, dort seine Erziehung geschlossen, dann kann ein derlei Stiftling zurückkehren in seine elterliche Bauernstube, um sich hier abernials so unglücklich zu fühlen, wie bei seiner Versetzung nach Linz, denn er hat dort seine Muttersprache ver¬ gessen, und steht nun da, als ein Fremdling im Heimathause. — Wäre es da nicht ein Glück zn nennen, wenn derlei arme Kinder in einer besondern Blinden-Abtheilung ves Waisenhauses für Kram ihre Aufnahme finden könnten? und wäre damit nicht der humanen Absicht des vorgenannten Stifters mehr entsprochen, als durch die dermalige Art der Verwendung dieses Stiftungs-Vermögens? — Doch genug. — Die Aufgabe, die wir uns stellten war nachzu¬ weisen, wie nahe die Mittel und Wege liegen den schönen, wieder ange¬ regten Gedanken der Gründung eines Waisenhauses für Krain zu ver¬ wirklichen. Was hier in den allgemeinsten Umrissen angedeutet wurde, beansprucht nicht als unantastbarer Glaubeusatz zn gelten. Im Gegen- theile; wir werden Jedermann Dank wissen, der daran die kritische Sonde seines eigenen Urtheils legen, und weitere Fingerzeige geben wollte. Was immer Jemand in dieser Richtung beiträgt; es wird ein Baustein mehr zur Vollendung des Werkes sein. Ist es auch kein kunstgerecht gemeißelter Ornamentenstcin; die Hand wird sich finden die auch minder kunst¬ volles Materiale zum Nutzen und Frommen des Ganzen, am geeigneten Orte in den Bau einzufügen wissen wird. Nur todt schweigen möge man nicht weiter eine Angelegenheit, die so laut aus dem Munde von hundert und aber hundert armen Wai¬ senkindern zum Herzen jedes fühlenden Menschen spricht; — nur brach liegen lasse man nicht länger einen Fond, dessen Früchte bestimmt sind die Thränen hilfloser Waisen zu trocknen, und dem brechenden Auge ihrer Eltern den letzten Hoffnungsschimmer zuzuführen, daß die armen Kleinen, die klagend an ihrem Sterbelager knien, nach ihrem Hinscheiden dem Sturm des Lebens nicht schutzlos Preis gegeben bleiben, sondern auf heimischer Erde ein Asyl finden können im Waisenhausc. — Und nun, rasch an's Werk; cs wird gelingen; Gott wird es segnen! IU. - -- Gedruckt bei Josef Blasmk in Laibach. — Selbstverlag.