aus den Kriminal-Prozeßakten, und dem wider Helena Zweteschar, gemeinhin 8keri, auch Lkerieva ta Stara genannt, derzeit 5i Jahre alt, aus der Gemeinde Zwetesche, Pfarr Moräutsch, Bezirke Egg ob Podpetsch, Laibacher Kreises, wegen Verbre¬ chen des Mordes, Betruges, und Mitschuld am versuchten Betrüge ergangenen Strasurtheile. 24. Februar 1817 zwischen 9 und 11 Uhr Vormittags sind in dem Savestrome unter der außer Laibach an der Wiener-Strasse befindlichen sogenannten Tschernut- scher-Brücke zwey nackte todte Kinder, und unweit derselben ein leinenes Haupttuch (Perba) am Ufergestrauche hangend wahrgenommen worden. Das eine dieser Kinder war männlichen, das andere weiblichen Geschlechts, das erste 10 Tage, das zweyte i3 Tage alt, ihre Körper vollkommen ausgebildet, und in normalem Zustande. Nach der an diesen unglücklichen Geschöpfen vorgenommenen gerichtlichen ärztlichen Unter¬ suchung fiel der wohl erwogene, und begründete Befund dahin aus; daß beide Kinder in den Savestrom lebend gekommen stno, unv dann den Tod des Schlagfiusses erlitten haben, und unbedingt nothwendig erleiden mußten. Durch die hierüber weiters gepflogene Untersuchung wurde erhoben, daß ähnliche Haupttücher, wie das am Ufergesträuche hängend gefundene, in einigen Gegenden Oberkrains, und hauptsächlich im Bezirke der Herrschaft Ponovitsch getragen, und daß die Kuhpockenimpfungen, wovon die Pusteln an den umgekommenen Kindern zu bemerken waren, zur selben Jahrszeit nur in den öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten vorgenommen werden. Im Verfolge dieser Spur wurde dann auch der Eigentümer des gedachten Haupttuches in der Person eines hierländigen Bauernweibes aus dem Bezirke Ponovitsch ausgeforscht, von dieser aber folgende Thatgeschichte erhoben: sie, und Helena Zwereschar, insgemein Merl, auch Merievs ra srara genannt, seyen am 18. Februar 1817 in Triest angekommen, und hätten daselbst am 21. desselben Monats, und zwar die Erste den Knaben vomenic« vamer, — Hellena Zweteschar aber das Mädchen Paulins Lorre mit den Pflegekontrakten ddo. 21. Februar 1817 Nro. 57 und 58 aus dem Findelhause in die kontraktmässige Pflege übernommen. Um nun in dem Besitze der mit den Findlingen gleichzeitig erhaltenen Natural-Ausstaffirung, dann des baar auf die Hand empfangenen einmonatlichen Pflegevorschusses, und der Pflegekon¬ trakte zu bleiben, welch' Letztere sie an Aeltern, welche Kinder vom nämlichen Alter, und Geschlecht« hatten, wie die Findlinge waren, zu verhandeln gedachten, um diesen dadurch das Mittel an die Hand zu geben, auf jene Kontrakte mit betrüglicher Vor¬ weisung ihrer eigenen Kinder die für die Findlinge bemessenen Pfiegegebühren dem Hauptwaisenfonde zu entlocken, trafen sie gemeinschaftlich das Einversiandniß, die beiden Findlinge wegzulegen, welches sträfliche Vorhaben auszuführen Helena Zweteschar auf sich nahm, und dafür von ihrer Gefährtin» noch insbesondere 3o kr. empfing. Nach dieser Übereinkunft schieden sie hier in Laibach den 2Z. Februar 1817 gegen die Abend¬ dämmerung von einander. Helena Zweteschar schlug den Weg nach der Wienerkomer- zialstrasse gegen Tschernutsche ein, änderte aber, als sie die Tschernutscher-Brücke betrat, ihr ursprüngliches Vorhaben der verabredeten Weglegung, und faßte dafür ohne weitern fremden Einfluß den alles Menschcngefühl empörenden Entschluß, die beiden schutzlosen Findlinge in die Tiefe des reissenden Stroms zu werfen, um ihnen auf diese Weise das zarte Leben zu rauben. Zur Vollführung dieses gräßlichen Vorsatzes hat sie die Tiefe des Wassers bedächtlich aufgesucht, alsdann die beiden Findlinge einen nach dem andern kaltblütig entfatscht, sodann jeden derselben besonders, und zwar den Knaben in das am Ufergesträuche hängend gefundene Haupttuch, das Mädchen aber in einen entschwundenen leinenen Lappen gehüllt, und einen nach dem andern uner¬ schüttert in den Strom gesenkt. Nach diesem vollbrachten doppelten Morde, statt in der" angenommenen Richtung den Weg nach ihrer Heimath^fvrtzusetzen, kehrte sie eine Strecke Weges zurück, kam in das am linken Ufer der .csave an der Tschernutscher-Brücke, und in der Nähe des Ortes des begangenen Verbrechens gelegene Bauernhaus, und übernachtete dort unter Heu übrigen Hausbewohnern, ohne daß an ihr irgend eine Gemüthsbewegung wahrgenommen worden wäre. Am darauf gefolgten Morgen gieng sie nochmals an den Ort der begangenen Missethat, um nachzusehen, ob die Leichen der beiden Ertränk¬ ten im Strome noch sichtbar , oder den Augen der Welt bereits entzogen worden jenen, und nachdem sie des Letzteren überzeugt zu seyn wähnte, schlug sie ruhig den Weg nach ihrer Heimath ein, worauf sie sogleich die Verhandlung des auf den von ihr selbst aus dem Triester-Findelhause erhaltenen, damals bereits von ihr ums Leben gebrachten Findling baulms dorre lautenden Pfiegekontraktes eingeleitet, und erzielet hat. ' . Äusser jenem zweyfachen Morde hat sie mittelst eines Noch von einem andern um¬ gekommenen Findlinge hcrrührenden err. usten Kontraktes des Triester-Zinde^nses seit dem Monate November 1612 bis letzten April 1816 die Pflegegelber dem Triester- Waisenfonde betrüglich entlockt, und durch Verhandlung des über den von ihr ln oem Savestrome ertränkten Findling vorenchaltenen Kontraktes die Anleitung, und das Mittel zu einem andern Betrüge gegeben, und beigestellt-und dadurch,andere Dm Verbrechen verleitet, sich also nebstbei des Verbrechens des Betruges, und der Mit¬ schuld an dem versuchtem Betrüge schuldig gemacht. Der thätigsten Mitwirkung der politischen Obrigkeiten zur rasi^ss Verfolgung der beinzichtigten Helena Zweteschar, und insbesondere jener der Bezwksolmgkett Pono- vitsch ist es gelungen, diese flüchtig gewordene Verbrecherin auszuforschen, und unterry 16. May 1817 diesem mit dem k. k. Stadt- und Landrechte vereinigten Krlminalge- richte Krams einzuliefernwornach der mit ihr eingeleitete peinliche Unterssrchungßpro-? §eß wegen fernes ausgedehnten Zusammenhanges nur erst den 25. Februar 1819 beendet/ sind dadurch, nach einigen fruchtlos versuchten Ausbeugungen, das vorne angegebene Geständniß übereinstimmend mit allen der That vorangegangenen, und nachgefolgten- erheblichen Umständen erzielet worden ist. Uiber das hierüber von diesem k. k. Provinzial-Kriminalgerichte den i5. Mürz, öann von dem hohen k. k. Inn. Oest. Apvellazions - und Krumttalobergerichte unterm 26. Aprst 1819 geschöpfte- fvyin dem höchsten Gerlchtshoje^unterlegte Urtheil, und den dießfalls erstatteten alleruNterthanigsten Vortrag, haben Seme d k. Majestät der k. k. obersten Iustitzstelle das oberstrichterliche Amt gegen Helena Zweteschar zu handeln über-» lassen, welcher höchste Gerichtshof mit dem Hofdekrete vom 10. July 1819 erkannt halt „daß die HeleM-Zweteschar wegen Verbrechens des Mordes/ „Betruges, und Mitschuld am versuchten Betrüge mit dem Tode „bestrafet/ und durch den Strang hingerichtet werden solle," //Zugleich sey sie schuldig für sich ganz allein den für den ge- „mvrderen Findling Paulina Lorke erhaltenen einmonatlichen Pfle- „gevorfchuß/ und das Aequivalent der gleichzeitig überkommenen „Mtural-Ausstaffirung zusammen mit 8 fl. Z4 kr./ wie auch die „mit dem über den Findling o«?oia Otrone ausgegebenen Kon¬ trakt ungebührlich erhobenen Pflege - und Bekleidungsgelder mit „66 fl. 40 ij2 kr. zum Hauptarmenfonde des k. k. Triester-Fin- „delhauses zu ersetzen. Endlich seye sie auch verbunden/zum k. k. z/inkammerirteu Kriminalfonde die Aetzungskostett vom 17. May „1817 bis zur Urtheilsankündigung in dem politischer Seits zu „berechnenden Betrage/ die Urtheilstaxe mit 12 fl., und die ge- //setzliche Taxe für den Vollzug des Todesurtheils mit fl. / „jedoch alle diese Kriminalkosten nur unter der Beschränkung des „K. 537 des Strafgesetzes zu bezahlen." So ist dieses mit voller Uiberlegung beschlossene, mit unerschütterlicher Kälte voll¬ brachte gräßliche Verbrechen von der strafenden Gerechtigkeit entdeckt, und an der schuldig befundenen, überwiesenen, und geständigen Verbrecherin das eben angeführte Todesurtheil nach vorläufiger, am 18. dieses geschehener öffentlicher Kundmachung heute durch die Hand des Scharfrichters im Angesichte des zahlreich versammelten Volkes vollzogen worden. Laibach den 21. August 1819.