Besondere Beilage zur Laibacher Zeitung Nr. 69 vom 8. Juni 1848. Die BosteIpebitVven. lAus l'cr Präger Zeitung.) H^3ö gibt bei dem Postwescn in den österreichischen Erbländern eine Classe von Postbediensteten, die schon lange eine Verbesserung ihrer drückenden Lage gewärtigen, damit auch für ihre Zukunft ein Strahl der Morgenröthe m die Nacht ihrer Enstenz dringe. Diese Classe der Postbediensteten sind die sogenannten Postenschrciber oder Postexpcditoren. Die Aufnahme eines Posterpeditors zur Dienstleistung bei einer Poststatwn kann dann Statt finden, wenn das betreffende Individuum sich der vorschriftmäßigcn Prüfung aus der Postmanipulation und aus dem Postvcrordnungsblattc — dann der Eidesablegung bei der betreffenden Postbchörde anstandslos unterzogen hat; jedoch musi voraus dasselbe bei einer Poststation durch längere Zeit in Prax gestanden seyn, das 18. Jahr zurückgelegt haben, und gute Sitten- und Studienzeugnisse besitzen. Ist der Canditat bei seiner mit ihm vorgenommenen mündlichen und schriftlichen Prüfung gut bestanden, so wird er in Eid genommen, erhält ein Dccret, — worin ihm die Bewilligung ertheilt wird, sich bei einer Poststation als Postexpcditor verwenden zu lassen. Versehen mit einem derlei Decret und vom Glück begünstigt, wird er von einem Poststations-Bcsitzel> ^ der entweder durch Altersschwäche oder Gebrechlichkeit, durch Geschäfte, Spcculationen, durch Commodi-^t, oder öfter auch wegen Postmampulations-Unkenntnis; den Postdienst selbst nicht besorgen kann, oder llllch — nicht will — aufgenommen, erhält für seine Dienstleistung an jährlichem Gehalt W, i^O bis 1Mb st. C. M., musi hicfl'n nicht nur Tag und Nacht den Postdienst besorgen, sondern auch sehr oft der Wirthschaft als Aufschcl, nachstehen, und sich noch anderweitigen Dienstleistungen unterziehen, wenn er das Gnadenbrot durch längere Zeit genießen will. Obgleich der Postexpcditor nur bloß zu Handen und Bequemlichkeit des Postinhabers enstirt, und von ihm auch hicfür bezahlt wird, so ist doch nicht in Abrede zu stellen, daß er gleich einem andern Postbeamten der Postanstalt nützlich, auch fast unentbehrlich ist. Man nehme den Fall, — der sich nur zu oft wiederholt, — daß der Poststations-Besitzer, — wie schon vorhin bemerkt, — durch Altersschwäche oder Krankheit nicht im Stande ist, den Postdicnst zu versehen, so würde in Ermanglung eines Postcrpeditors, wenn nicht der Postenlauf gehemmt, doch gewiß daK Publikum in Nachtheil und Schaden gerathen, und die betreffenden Postbehördcn müßten auf diese Poststalionen einen Postbeamten beordern, und es dürste oft Statt finden, daß derlei Bcamtenverreisungen beiden ^berpostämtern selbst Verlegenheiten in's Leben rufen würden. Demnach ist es ersichtlich, daß es nothwendig ist, wenn bei den Poststationen Postexpeditore oder ^ostschreibcr sich befinden. Wenn also die Postexpeditorcn sich als nothwendig bei den Poststationcn erweisen, — was wohl eil: ieder Billigdenkende einsehen wird, — wenn selbe mehrere Jahre der Postanstalt treu und redlich gedient, s^ch zu tüchtigen Postmännern herangebildet haben, und wenn sie oft mit Noth und Elend zu kämpfen hatten, und dennoch der Versuchung widerstanden; warum hat man ihnen denn so wenig, fast keine Hoffnung zu einer stabilen Anstellung gegeben? — Warum müssen sie denn mit immer blutenden Herzen zusehen, wie ein Anderer — kaum ein Jahr Practikant — bei einem Oberpostamte zur Beförderung a/langt? Glaubt man vielleicht, daß ein Practikant bei einem Ober-Postamte mehr Kenntnisse im Postsache besitzt, — weil er 4 bis