Other reports R. Schleyer MARKIERUNGSVERSUCHE IN GEWASSERN UNGEFAHRLICH? Markierungsversuche im Grundwasser und in Oberflachengewassern sind fiir die Gewasserbewirtschaftung und den Umwelt- und Gesundheitsschutz notwending, um beispielsweise Schutzzonen fiir Wasserwerke festzulegen oder die Ausbreitung von Schadstoffen im Grund- und Oberflachenwasser zu simulieren. Teilweise wurden bisher allerdings Stoffe in die Gewasser eingebracht, iiber die nur liickenhafte toxikologische Erkenntnisse vorliegen. Jetzt hat ein Arbeitskreis erste Ergebnisse toxikologischer Priifungen vorgelegt: Einige Stoffe wurden als toxikologisch unbedenklich eingestuft, wahrend vom Einsatz anderer Substanzen abgeraten wurde. Grundsatzlich sollten moglichst .wenig Versuche durchgefiihrt und nur geringe Mengen vom Stoffen in die Gewasser eingebracht werden. Hydrologen setzen fiir Markiereungsversuche bestimmte Farbstoffe, Salze oder auch mit Acridinorange gefarbte Barlappsporen und winzige fluoreszierende Polystyrolkiigelchen ein. Sporen und Kunststoffkiigelchen sind dazu da, die Ausbreitung von Bakterien und anderen Mikroorganismen zu simulieren, die dem Menschen gefahrlich werden konnten. Allein in Baden-Wiirttemberg beispielsweise wurden in den letzten 15 Jahren zwischen 20 und 30 Versuche in jedem Jahr durchgefiihrt und dabei jeweils mehrere Kilogramm Markiereungsmittel eingesetzt. Allerdings wurden bisher Substanzen in die Gewasser eingebracht, iiber deren Giftigkeit (Toxizitat) fiir Lebewesen bislang nur liickenhafte Daten vorlagen. Die fiir die Zulassung der Versuche zustandingen Behorden haben daher beantragte Versuche in der Vergangenheit zum Teil abgelehnt oder nur mit starken Einschrankungen genehmigt. Wegen dieser Unsicherheiten hat das Umweltbundesamt, Institut fiir Wasser, Boden- und Lufthygiene (WaBoLu), 1994 einen Arbeitskreis einberufen, dem Fachleute aus dem Umweltbundesamt, dem Geologischen Landesamt Baden- Wiirttemberg, dem Deutschen Verband fiir Wasserwirtschaft und Kulturbau (DVWK), dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), der Bundesanstalt fiir Gewasserkunde, der Arbeitsgemeinschaft leitender Medizinalbeamtinnen und -beamter der Lander (AGLMB) und weiterer Institutionen angehoren. Ansprechpartner ist Dr. Ruprecht Schleyer von der AuBenstelle Langen des Umweltbundesamtes. Erste Ergebnisse toxikologischer Studien und die Sichtung der schon vorhandenen Daten ergeben, daB gegen den maBvollen Einsatz folgender Stoffe im Grundwasser keine humantoxikologisch begriindeten Bedenken bestehen: die Farbstoffe Uranin, Eosin, Sulforhodamin B, Amidorhodamin G, Pyranin und Natriumnaphthionat und die Salze Strontiumchlorid sowie mit Einschrankungen Lithiumchlorid (weniger als 0,5 mg/1 Lithium bei Trinkwasser). Beim Einsatz 459 Acta carsologica, XXV ( 1996) von Natriumbromid konnen bei der Behandlung des Trinkwassers mit Ozon oder Chlor gesundheitsrelevantes Bromat oder bromorganische Verbeindungen entstehen, was ausgeschlossen werden muB. Von der Anwendung der Farbstoffe Rhodamin WT, Rhodamin B, Rhodamin 6G, Tinopal CBS-X und Tinopal ABP fliissig dagegen rat der Arbeitskreis wegen toxikologischer Bedenken oder wegen unzureichenden Datenmaterials vorerst ab. Fi.ir diese Stoffe sowie fi.ir Barlappsporen und Po!ystyrolki.igelchen fi.ihrt der Arbeitskreis weitere Untersuchungen durch. Fi.ir den Einsatz in Oberflachengewassern mi.issen die Markierungsmittel auch auf ihre Okotoxikologie hin untersucht werden. Der Arbeitskreis weist darauf hin, daB prinzipiell ein Minimierungsgebot fi.ir die Zahl der Versuche und die Menge der eingesetzten Stoffe besteht. Zu erwartender Nutzen und moglicher Schaden sind bei jedem einzelnen Markierungsversuch sorgfaltig abzuwagen. 460