.Nr. 288.1 1867. Vili. Kirchliches MràW-NN für die CmimiliT Diözese. Inhalt: I. Mittheilung eine* H. f. k. Statthalterei-ErlusseS bezüglich der Fassioinriiug der Seelsorgpfründeu. II. Verlängerung der, der Mechitaristen-Kougregotio» ertheilte» SammluugS-Bewilliguug. III. Mittheiluug einer Notiz miS Lhartnm in Central Asrikn. IV. Anempfehlung des vom Herrn Theol.-Profeffor Dr. Andreas Gaßner verfaßten Werkes: „Pastoral." V. Anordnung bezüglich der Zusendung von Todtenfcheinen für in Oesterreich gestorbene königl. belgische »nterthanen an die kompetente belgische Behörde. VI. Weisung bezüglich der HecrcSergänznng des Jahres 1868. VII. Diözesan-Nachrichte». I. Die H. k. k. Statthaltcrei t;nt untemi 28. August l. I. Nr. 4939 Folgendes anher eröffnet: „Das hohe f. k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat anläßlich eines bei demselben gestellten Antrages um Bewilligung einer Unterstützung aus dem Religionsfonde für den Pfarrer alter Stiftung zu St. Katharina in der Stainz, Pr. Karl Kral, rnckfichtlich der Adjnstirnug und Zusammenstellung der Pfründenfassion zur Darnachachtnng in vorkommenden Fällen dieser Art mittelst Erlasses vom 18. April d. I. Z. 2948 Nachstehendes eröffnet: §. 1. Das Certifikat, daß der Ertrag der Grundstücke den Katastral-Reinertrag nicht übersteige, ist mit Rücksicht auf das Hofkanzlei-Dekret vom 5. Oktober 1844 Z. 28995 (Gub.-Jnt. v. 7. Nov. 1844 Z. 18087), in Folge dessen der Fassionirnng des Grundertrages der Katastral-Reinertrag zu Grunde gelegt wird, überflüssig und hat daher zu entfallen. §. 2. Nach dem §. 2 der Gnbernial-Knrrcnde vom 2. Jänner 1805 über die Fassionirnng der Seelsorgspfründen, welche die k. k. Statthaltcrei mit Bericht vom 16. Febr. 1854 Z. 1416 als diessällige Richtschnur vorgelegt hat, ist das Stola-Erträgniß nach dem zehnjährigen Rechnungs-Durchschnitte anzusetzen. §. 3. Wegen Anrechnung der Grundsteuer-Zuschüsse wird sich ans das Ministerial-Dekret vom 14. v. M. Z. 1544 (Statth.-Jnt. v. 7. April l. I. Z. 3921) bezogen. §. 4. Nachdem der Pfarrer von St. Katharina, ungeachtet er unter der Congrua steht, mit Gemeinde-, Bezirks- und Landesumlagen belastet wird und diese ungesetzliche Belastung allgemein vorzukommen scheint, so wird die k. k. Statthalterei beauftragt, für die Aufrechthaltung des Gesetzes vom 2. Mai 1864 §. 71 p. 2, laut welchen Seelsorger bezüglich der Congrua von Zuschlägen zn direkten Stenern und überhaupt non Geineindenmlagen nicht getroffen werden können, in angemessener Weise Sorge zu tragen. §. 5. Rücksichtlich der gestrichenen Lonponsstener wird die k. k. Statthalterei an den Absah lit. c des Ministerial-Dekretes vom 27. Dezember 1806 Z. 3563 (Statth.-Jnt. v. 1. Febr. l. I. Z. 248) erinnert. Ferners Hot dos hohe Ministerium bemerkt, daß, wenn der Ertrag nach den wirklichen Lokaldnrchschnittspreisen eingestellt wird, es erlaubt sei, hievon die wirklichen Einbringungskosten in Abzug zu bringen; jedoch sei es angezeigt, ein Maximum zu sehen, über das hinaus die Anrechnung nicht mehr zngelassen werde, wie dies in den benachbarten Kronländern Kärnten und Krain der Fall ist, wo als ein solches Maximum zehn Perzent des Kollektnrenwcrthes bestimmt worden sind. Hievon beehrt man sich das hochwürdige fürstbischöfliche Lavanter Ordinariat mit dem Beifügen in die Kenntnis; zu sehen, das; im Sinne des §. 4 des obcitirten H. Minist.-Erlasses unter Einem das Erforderliche veranlaßt wird, und daß hinsichtlich der Kollektnr-Einbringungskosten, wenn nicht gegründete Bedenken obwalten sollten, sich nach obiger Andeutung des hohen Ministeriums auch Hierlands benommen werden miri). ìlebrigens bleiben die bezüglich des Ersahes des durch Staatsverfügungen den Pfründnern entgehenden Einkommens bestehenden Vorschriften in Kraft." Hievon wird der Wohlehrwürdige Kuratklerns zur Darnachachtnng bei Verfassung von Pfründenfassionen in Kenntniß geseht. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat laut Eröffnung der k. k. Statthalterei für Steiermark ddt. 25. September l. I. Nr. 11161 mit Erlaß vom 19. September 1. I. Z. 4449 dem Generalproknrator der Mechitaristen-Kongregation in Wien Pater Ignaz Schürkür auf die Dauer von sechs Monaten, nämlich bis Ende März 1868, eine neuerliche und lehte Bewilligung ertheilt, in jenen im Bereiche des k. k. Ministeriums des Innern gelegenen Diözesen, in denen von der unterm 23. September 1863 Nr. 7.,t’!J1° 1 ertheilten, mehrmals verlängerten und unterm 21. November 1865 wieder erneuerten Sammlungs-Bewilligung bisher kein Gebrauch gemacht worden ist, milde Beiträge zur Förderung der Missianszwecke der hochwürdigen Mechitaristen-Kongregation im Oriente sammeln zu dürfen. Wovon der Wohlehrwürdige Kuratklerns verständigt wird. III. lieber Ersuchen des löbl. Eomitd des Marien-Bereines zur Förderung der katholischen Mission in Central-Afrika ddt. 1. Oktober l. I. wird dem Wohlehrwürdigen Diözesan-Klerus die nachfolgende Notiz zur Kenntnis; gebracht: (Alls Chartum in Central-Afrika.) Peter Herallak, einer von jenen Negern, welche die katholische Gemeinde in Chartnm bilden und der sich durch sein verträgliches, folgsames und religiöses Benehmen besonders hervorthnt, kam 311 dem P. Superior Fabian Pfeifer und sagte, er könne Gott nicht genug danken für die Gnade, katholischer Christ geworden zn sein, aber mich alle» jenen, welche durch Wort und That zn seiner Bekehrung beigetragen haben', sei er zum innigsten Danke oerpflichtet. Da nun von diesen mehrere in Europa leben, so bitte er, P. Fabian möge an jeden einzelnen schreiben und jedem seinen schönsten Dank und Gruß Salam getir zuschicken. Zugleich sei er als Aeltester der in Chartnin befindlichen katholischen Neger von diesen angegangen worden- den.'P. Superior zn bitten, das; er es veranlasse, daß überhaupt allen in Europa befindlichen Gönnern und Wohlthätern der katholische» Mission in Chartnin für die bereits erhaltenen so vielen und großen Wohlthaten der innigste Dank in ihrem Namen ansgedrückt werde. — In dem Schreiben vom 25. Juli I. 2. ersucht nun der P. Superior das Comité des Marien-Bereines in Wien um die dies-fällige Veröffentlichung, da es gewiß alle Wohlthäter der Mission freuen wird, zn erfahren, daß ihre -Wohlthaten von den Neger» mit warmem Dank anerkannt werden. IV. Die Wohlehrwürdige Geistlichkeit wird hieniit ans das zn Salzburg erscheinende, vom dortigen Herrn Theol.-Professor Dr. Andreas Gaßner verfaßte Werk: „Pastoral" als ein gediegenes aufmerksam gemacht, und dessen Abnahme anempfohlen. V. Die hohe k. k. Statthalterei hat nnterm 6. l. M. Nr. 12645 Nachstehendes anher eröffnet: „Laut Erlasses des hohen Ministeriums des Innern vom 25. v. M. Z. 17284 hat die königlich belgische Negierung das von ihr bereits im Jahre 1841 gestellte Ansinnen erneuert und gebeten, daß ihr die Todtenscheinc der in den k. k. Staaten verstorbenen belgischen Staatsangehörigen oder aus Belgien stammenden Personen ans Reeiprozitäts-Nückfichten vorkommenden Falls zu gemittelt werden. Hierüber ist bereits von der bestandenen vereinigten Hofkanzlei mit Erlaß vom 9. April 1841 Z. 10524 (P. G. S. Band 69 Seite 110) das diesfalls Nöthigc verfügt worden, weßhalb das Ministerium des Innern diese Verordnung lediglich zur genauen Dar-nachachtnng mit dem Beifügen in neuerliche Erinnerung zn bringen fand, daß die betreffenden Todtenscheine von einer französischen Ueberseimng begleitet und unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften bezüglich der Legalisirung und llebersetzung der für das Ausland bestimmten Urkunden an die kompetenten belgischen Behörden einzusenden sind. Wovon die Wohlehrwürdige Seelsorggeistlichkeit mit Bezug auf die Gubernial-Verordnnng vom 27. April 1841 3. 7378 in die Kenntnis; gesetzt wird. VI. Die h. f. f. Statthalterei hat unterm 15. l. M. Nr. 13337 Folgendes anher mitgethcilt: „Obwohl mit Rücksicht auf die ausdrückliche Bestimmung des §. 6 des A. U. 311m H. E. G. vorauszusetzen ist, daß die Vorarbeiten zur nächsten Heeresergänzung mit dem I. d. M. als dem gesetzlichen Termine bei allen unterstehenden Stellnngsbehörden in Angriff genommen worden sind, so sah sich das Ministerium des Innern in Folge einer speziellen Anfrage dennoch veranlaßt, die k. k. Landesstelle daraus aufmerksam zu machen, daß die Verzeichnung der nach der k. Verordnung vom 28. Dezember 1866 und nach ben künftigen gesetzlichen Bestimmungen für die nächste Heeresergänzung zur Stellung berufenen drei Altersklassen (d. i. die in den Jahren 1847, 1846 und 1845 Gebornen) jedenfalls am 1. d. M. zu beginnen hatte." Hievon werden die Pfarr- und Knratialümter mit dein Aufträge zur entsprechenden Mitwirkung und dem Bedeuten verständiget, daß die Verzeichnisse der im Jahre 1847 geborenen Knaben nach Weisung des §. 7 des A. U. zum H. E. G. vom 29. September 1858 nach Gemeinden abgesondert zu verfassen sind. VII. Diözesan-Nachrichten. A. Verleihung geistlicher Beiiefizie». Dem P. T. Herrn Ignaz Droschen. F. B. gcistl. Rath und Hauptpfarrcr zu Hl. Kreuz bei Saucrbrun», ist von Sr. f. f. Apostolischen Majestät ein Kanonikat am Lavantcr Domkapitel verliehen worden. Herr Jakob Holz wurde als Pfarrvikär zu Hl. Maria in Wurmbcrg, Herr Valentin Par als Dechant, Pfarrer und proti. Schuldistrikts-Aufseher zu Mahrcnbcrg, Herr Franz Schrol als Pfarrer zu St. Andrea in Witschciu, Herr Lukas Jcrischa als Kurat zu St. Primus am Lachern, und Herr Kaspar Meichenitsch, deutscher Ordens-Priester, als Pfarradministrntor zu Friedau bestellt. B. Todesfälle. Titl. Herr Johann Flucher, F. L. Lavantcr und Seckauer gcistl. Rath und Pfarrer zu St. Andrea in Wilschein, am 21. August 1867. Herr Johan» T erst c » j ak, Defizientpriester zu St. Aegiden in W. L., am 17. Oktober 1867. Herr G e o r g Vouk, deutscher Ordens-Priester und Pfarradministrator zu Friedau, am 17. Oktober 1867. Herr Johann Prester, Provisor zu St. Florian in Holitsch, am 22. Oktober 1867. C. Uebersetzungen. Herr Anton Belschak als Provisor zu hl. Kreuz bei Sauerbrunn. Herr Sebastian Posnitsch als Provisor nach St. Florian in Dolitsch. Herr Andreas Rcpitsch als Provisor nach St. Anton am Bachern. Herr Valentin Sclitsch als Provisor nach Podgorje. Herr Franz Naprudnik als provid. Kavlan nach Heilenstein. Herr Georg Bescnschek als II. Kaplan nach Sachscnfeld. Herr Franz Brelich als Kaplan nach Sulzbach. Herr Josef Sorglcchncr als Kaplan nach Obcrpulsgau. Herr Mathias Koren als I. Kaplan »ach Fraßlau. Herr Johann Slomschck als Kaplan nach Ulimie. Herr Johann Bergles als Kaplan nach Monsbcrg. Herr Vinzenz Gerschak als Kaplan nach Jaring. Herr Blas Trunk als Kaplan nach St. Leonhard in W. B. Herr Johann Rcisp als Kaplan »ach St. Lorenze» in W. B. Herr Markus Stuchez als Kaplan nach St. Benedikten in W. B. Herr Jakob Kotschevar als Kaplan zu hl. Kreuz bei Saucrbrunn. Herr Franz Arnnsch als Kaplan nach St. Veit bei Poniti. Herr Michael Vaupotilsch als Kaplan nach Tainach. Herr Matthäus Poglschek pensionirt. Herr Johann Stiper, Defizient. F. B. Lavantcr Ordinariat zu Marburg am 20. November 1867. Jakob Maximilian, Fürst-Bischof. Druck von E. Janschih in Marburg.