Nr. 669. IV. 1902. Kirchliches Derordnungs-Klatt für die Lavanter Diccele. Inhalt: 19. LII1. Schlussprotokoll der Pastoral-Conferenzen pro 1901. — 20. Diöccsan Nachrichten. 19. LIII. Schluss-Protiilwll über die im Jahre 1901 in der Lavanter Diöcele abgehaltenen Pastvral-EonferenM. A. Lösung der 'Aastoral'-Konferenz-Iragen. (Kirchliches Verordnungs-Blatt für die Lavanter Diöcese vom 1. Jünner 1901, Stück I, Nr. 4). I. Pastoral-Confcrcnz Frage. kirchliche Bestimmungen hinsichtlich der Mon-stranze, sowie die verschiedenen Stilgattungen, in denen sie künstlerisch behandelt wurde. Die im Bereiche der einzelnen Decanate vorfindlichen, kunst-historisch bedeutenderen Ostensorien, Lunulen, Cu-stodien mögen eingehend besprochen werben. Die heilige katholische Kirche, in welcher der göttliche Heiland seine Gnadcninittel niedergelegt hat, besitzt keinen größeren Schatz, als das allerheiligste Sacrament des Altares, in welchem wir Jesum Christum selbst immerdar in unserer Mitte haben und anbetend verehren. „Jlluni eundem Deum praesentem in sanctissimo sacramento adesse credimus, quem Pater aeternus introducens in orbem terrarum dicit : Et adorent eum omnes angeli Dei ; quem magi procidentes adoraverunt ; quem denique in Galilaea ab apostolis adoratum fuisse, scriptura testatur. “1 Und an einer anderen Stelle heißt es: „Quodsi necessario fatemur, nullum aliud opus adeo sanctum ac divinum a Cbristifidelibus tractari posse, quam hoc ipsum tremendum mysterium, quo vivifica illa hostia, qua Deo Patri reconciliati sumus, in altari per sacerdotes quotidie immolatur ; satis etiam apparet, omnem operam et diligentiam in eo ponendam esse, ut quanta maxima fieri potest interiori cordis munditia et. puritate, atque exteriori devotionis ac pietatis specie peragatur.“ 2 1 Cone. Trid. sesa. XIII., Decretum de ss. eucharistiae sacramento, cap. 5. a Cone. Trid. sess. XXII., Decretum de observandis et evitandis in celebratione missae. Deswegen ist auch in der Lavanter Diöeesansynode vom Jahre 1896 eine eigene Constitution betreffend das allerheiligste Geheimnis der Eucharistie unter dem Titel: „De cultu sanctissimi Eucharistiae sacramenti“ publiciert worden.1 In derselben wurden die kirchlichen Vorschriften betreffend die Feier des heiligen Messopfers, den würdigen Empfang der heiligen Communion, die Aussetzung des allerheiligsten Sacra-mentes und die theophorischen Processione», in Erinnerung gebracht, und die einschlägige Literatur auf S. 277 und 285 angegeben. Auch wurde erwähnt, dass in der Lavanter Discese die Verehrlmg des allerheiligsten Sacramentes besonders nachbenannte Vereine fördern: 1. Verein zur immerwährenden Anbetung des allerheiligsten Altarssaerainentes und zur Ausstattung armer Kirchen in der Lavanter Diöcese. Gegründet am 27. Mai 1881, der Erzbrnderschaft in Rom aggregiert am 1. Jänner 1882. Mit diesem Vereine steht nachbenannte Publikation im Zusammenhänge : „Venite adoremus ! Der Verein zur beständigen Anbetung des allerheiligsten Altarssacramentes und zur Ausstattung armer Kirche» in der Lavanter Diöcese. dargestellt in seiner achtzehnjährigen segensreichen Thütigkeit. Mit Approbation des Hochwürdigsten F. B. Lavanter Ordinariates vom 14. Juni 1900, Nr. 18, l'raes. Marburg, 1900. Im Selbstverläge des Vereines. — Druck der St. Cyrillus-Buch-druckerei." 8° 240 S. Die slovenische, umgearbeitete und erweiterte Ausgabe dieses schönen Sammelwerkes erschien in Marburg im Jahre 1901, 242 Seiten stark. 1 Gesta et statuta syn. dioec. anno 1896 celebratae. Mar- burg!, 1897. Pag. 274—286. 2. Confraternita» sacerdotalis adorationis sanctissimi Sacramenti. Gegründet mit F. B. Ordinariats-Erlasse vom 6. November 1895, Z. 2957. 3. Priester - Gebets - Verein „Associatio perseverantiae sacerdotalis“. Gegründet im Jahre 1883. Seit der zweiten, im Jahre 1896 abgehaltenen Synode von Lavant ist unter dem 28. November 1897 ein neues päpstliches Schreiben über die eucharistischen Congresse und Vereine erschienen, aus welchem hier wenigstens ein Absatz iviedergegeben werden soll: „Obwohl alle diese Kundgebungen (die Andacht zum heiligsten Herzen Jesu, die Forderung der Marienverehrung und die Verehrung des heiligen Joseph) Unserem Herzen eine überaus süße Freude verursachen, so glauben wir doch, dass die höchste Gnade, die Uns von Gott gewährt worden ist, in den Fortschritten besteht, ivelchc die Andacht zum Sacramente der Eucharistie bei den gläubigen Völkern gemacht hat, infolge der häufigen Congresse, welche zu diesem Zwecke in der letzten Zeit abgehalten wurden. Wie Wir bei anderen Gelegenheiten erklärt haben, gibt es kein wirksameres Mittel, um die Katholiken zum lebendigen Bekenntnisse ihres Glaubens und zur Belhütigung der den Christen geziemenden Tugenden anzueifern, als dasjenige, welches darin bettelst, die Frömmigkeit des Volkes gegenüber diesem Unterpfand der Liebe, welches das Band des Friedens und der Einheit ist, zu nähren und zu vermehren." 1 Entsprechend diesen Intentionen des Heiligen Vaters und in Befolgung des vom Hochwürdigsten Ordinarius, Herrn Fürstbischof Michael, in Seinem Fastenhirtenschreibe» vom 14. Jänner 1900 ausgesprochenen Wunsches, als Huldigungsfeier zu Ehren unseres Erlösers Jesus Christus und seines erhabenen Statthalters aus Erden am Ende des dahinscheidenden, und beim Beginne des kommenden Saeculums ein Fest für die Priester, die der Confraternitas sacerdotalis angehören, und welche Mitglieder der Associatio perseverantiae sacerdotalis sind, zu veranstalten, lud das vom Hochwürdigsteu Herrn Fürstbischöfe ernannte Comité die Mitglieder der gedachten Vereine für den 22. November 1900 nach Marburg zu einem eucha-ristischeu Feste ein, welches in so würdiger Weise verlief, dass die Erinnerung daran den Theilnehmern an der herzerhebenden Solemnilät — 90 an der Zahl — immerdar zu großem Tröste gereichen wird.2 Im XLV. Schluss-Protokolle über die im Jahre 1893 in der Lavauter Diöcese abgehaltenen Pastoral - Conferenzen vom 31. December 1893, ist sub A. I. die Frage behandelt worden: „Welche Pflichten obliegen dem Seelsorger in Bezug auf das Gotteshaus? Welche Gegenstände muss der Altar 1 Vgl. „Kirch. Bcrord.-Blatt für die Lavanter Diöcese" vom 1. Anglist 1898, Stück VIII. Nr. 43, S. 126. 2 Vgl. Personalstand des Bisthumes lavant in Steiermark für das Jahr 1901. Diöcesanchronik, IV. : Das erste eucharistische Fest in der Diöcese Lavant. SS. 287—240. besitzen, auf dem die heilige Messe gelesen werden darf? Wann ist der Altar execriert?" Das nachfolgende Protokoll vom 31. December 1894 besprach die kirchlichen Bestimmungen hinsichtlich der Verehrung der Reliquien und der heiligen Bilder. Die bereits erwähnte Publication „Venite adoremus ! “ des Vereines zur beständigen Anbetung des allerheiligsten Altarssacramentes enthält im § 19, S. 34—37 Bestimmungen über die Anfertigung der Kirchenparamente. In der dritten Diöcesansyuvde von Lavant vom Jahre 1900 ist eine eigene Constitution über den Bau imb die Ausschmückung des Hauses Gottes ausgearbeitet und auf S. 375—381 der „Actiones" publiciert worden. Das Heiligste im Heiligen im Hause Gottes ist aber der Altar, auf welchem Brot und Wein in Christi Fleisch intb Blut verwandelt werden, und an welchem die Gläubigen in der heiligen Kommunion der heiligen Geheimnisse theil-haftig werden. Hinsichtlich der Aufbewahrung der heiligen Eucharistie hat das Koncil von Trient folgende Bestimmung getroffen: „Consuetudo asservandi in sacrario sanctam eucharistiam adeo antiqua est, ut eam saeculum etiam Nicaeni concilii agnoverit. Porro deferri ipsam sacram eucharistiam ad infirmos, et hunc usum diligenter in ecclesiis conservari, praeterquam quod cum summa aequitate et ratione coniunctuin est, tum multis in conciliis praeceptum invenitur, et vetustissimo catholicae ecclesiae more est observatum. Quare sancta haec synodus retinendum omnino salutarem hunc et necessarium morem statuit.“ 1 Das Diöeesaurituale enthält hinsichtlich der Aufbewahrung des a. h. Saeramentes folgendes: „Curare debet (parochus), ut perpetuo aliquot particulae consecratae eo numero, qui usui infirmorum et aliorum fidelium communioni satis esse possit, conserventur in pyxide ex solida decentique materia, eaque munda, collocata super corporali, et suo operculo bene clausa, albo velo cooperta, et quantum res feret, ornato in tabernaculo clave obserato, lloc autem tabernaculum ab omni alia re vacuum, in altari mariori vel in alio, quod venerationi et cultui tanti Sacramenti commodius ac decentius videatur, sit collocatum . . . Lampades coram eo plures, vel saltem una, diu noctuque perpetuo colluceat; curabitque parochus, ut omnia ad ipsius Sacramenti cultum ordinata, integra mundaque sint, et conserventur.“2 Das Tabernakel mit dem Allerheiligsten soll sich demnach auf dem Hochaltäre oder einem geeigneten Seitenaltare befinden. Von jeher wurde das Allerheiligste au einem wür-digen und möglichst sicheren Orte aufbewahrt. Dieser Bestimmung dienten die schon im 4. Jahrhunderte erwähnten 1 Gone. Trid. 8888. XIII. Decretum de a ■•servando sacrae Eucharistiae sacramento, et ad infirmos deferendo, cap. 6. 2 Oli. rit. dinec. Lav, part. I. Iit. 5. cap. I. pag. 07. Pastophorien, d. i. in Form einer Apsis oder Nische gehaltene Einbanten. In der romanischen Periode finden wir das Allerheiligste am Altare, gleich einer Lampe in Tanbengestalt, oder gleich einer Büchse mit kegelförmigem Deckel, später in Form eines Thürmchens, an einer Kette von der Decke des Ciboriumbaues herabhängend. Die Taube wählte man wohl deshalb, damit sie sei ein Sinnbild, dass einerseits Christus, wie bei der Menschwerdung, jetzt im heiligen Messopfer unter der Mitwirkung des Hl. Geistes eucharistische Gestalt annehme, anderseits, dass das Wohnen Christi in der gläubigen Seele vor Augen gestellt werde. Inwendig waren diese Tauben hohl und standen auf einer tellerähnlichen Basis, an welcher die Kettchen zum Aufhängen befestigt und zum Herablassen eingerichtet waren. Die Darstellung eines solchen Trägers des a. H. Saeramentes findet sich in Karl Atz, „Die christliche Kunst, in Wort und Bild".* Nach der Gestalt der Öffnung auf dem Rücken der Taube muss darin ein eigenes Gefäss für die eonseerierten Hostien zum Herausnehmen eingelegt gewesen sein. Solche Tauben erhielten sich zu St. Peter in Salzburg, zu Gvttweih, Sigmaringen u. a. 0. An manchen Orten bewahrte man aber auch in dieser Zeit das a. H. Saerament der größeren Sicherheit wegen in einem Wandschranke. Beim Überhandnehmen des gothischen Stiles haben kunstfertige Steinmetze eine besondere Sorgfalt ans die Verzierung dieser Schränke, der sogenannten Saera-mentshäuschen auf der Evangelienseite neben dein Hochaltäre verwendet, und haben ihnen entweder die Form des Schrankes gelassen, oder sie auch als freistehende, mehrstöckige und höchst zierliche Thürmcheu behandelt.2 In mehreren Fällen wurden diese Behälter des a. H. Saeramentes mit Fialen flankiert, die ein Wimberg untereinander verbindet. Sinnreich erinnern an das Allerheiligste Engel mit dem Ranchfasse, oder mit einem Leuchter oder einem Glöcklern in der Hand. Zwischen diesen Engeln findet inan häufig das Schweißtnch der Veronica, in Polstrern aber den gegeißelten Heiland. Zu Maria Stiegen in Wien wird der Schrein von einem Engel mit der Inschrift: Ecee panis angelorum factus cibus via- torum getragen. Die Thüre zum Verschluss der Öffnung, in der das Allerheiligste beigesetzt wurde, war fast immer aus Eisen und bot der Schlosserkunst ein willkommenes Feld, ihr Können an den Tag zu legen. Stand das Saereinentshäus- cheu ganz frei, was in späterer Zeit öfter geschah, so glich 1 Die Christliche Kunst in Wort und Bild oder praktisches Handbuch zur Erforschung und Erhaltung der Kunstdenkinalc, mit mancherlei Fingerzeige» bei Restaurierungen und neuen Werken, von Karl Atz, Priester und k. k. Conservator der Kunstdenkinalc zu Tcrlan. Dritte, gänzlich umgearbeitcte Auflage mit 1009 Illustrationen. Regensburg. Verlagsanstalt (früher G. I. Manz) 1899, S. 44. 1 Über die Sacraincntshäuschcn im Dome zu Marburg, in der Propsteikirche zu Pettau und in der Pfarrkirche zu Polstern vgl. Voditelj III., S. 386—888, und Mittheilungen der k. k. Central-Cornission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale 1901, S. 7. und 8. es gewissermaßen einer riesigen Monstranze; über einem verzierten Pfeiler auf reichem Sockel stand der schlanke, von einem durchsichtigen Gitterwerk eingeschlossene eigentliche Tabernakel in viereckiger oder pvlygoner Form, worin das Gefäß mit den heiligen Hostien aufbewahrt wurde. Unmittelbar darüber breitete sich häufig ein schützender Baldachin aus, wie in Polstrau, und dann schwingt sich in mehreren Stockwerken eine schlanke durchbrochene Pyramide empor. Papst Urban IV. erließ im Jahre 1264 eine Bulle, durch welche das Frohnleichnamsfest in der ganzen Christenheit angeordnet wurde. Im Jahre 1311 hat Papst Clemens V. die Anordnung Papst Urban IV. neuerdings in Erinnerung gebracht und die Ausführung derselben eingeschärft.1 Das Hochheilige Coneil von Trient hat in der 13. Sitzung, im cap. 5, De cultu et veneratione buie sanctissimo sacramento exhibenda den eingeführten Gebrauch sehr belobt lind beigefügt: „Sic quidem oportuit victricem veritatem de mendacio et haeresi triumphum agere.“ Für diese feierliche Verehrung des a. h. Saeramentes wurde nun ein eigenes kirchliches Gefäß, die Monstranze, geschaffen. Für die in einen Halbmond, Lunula, gesetzte eonse-cricrte Hostie wählte man einen Glaseylinder, in Verbindung mit flankierender und bekrönender Architektur, welche auf einem Schaft mit breitem Fuße und stärkerem Knaufe stand. Man hatte hiefür in den zur Vorzeigung der Überreste der Heiligen bestimmten Reliquiarien, wie ein solches im Stifte Melk, eines in Klosterneuburg lind ein altes gothisches in Neukirchen bei (Siili erhalten ist, eine sehr ansprechende Vorlage. Auch bei der culturhistorischcn Ausstellung in Graz vom Jahre 1883 war ein solches thnrmartiges Reliqniarium zu sehen; es ist mit den Wappen der Grafen von Cilli und Ortenburg in Email gekennzeichnet und wurde dasselbe im Jahre 1377 auf Kosten und Befehl des Bischofes Albrecht von Ortenburg angefertigt. Der Cylinder, welcher den Re» liqnieninhalt einschloss, ist von Bergkrystall. Der Thurinforin entsprechend waren auch die ersten Monstranzen Cylinder -Monstranzen, au deren Cylinder sich die begleitende gothische Architektur beiderseitig anfügte. Dieser Art gab es in der erwähnten Ausstellung zwei kleinere Stücke, das eine aus der Privatsammlung des Grafen Franz von Meran, das zweite aus dem Schulinnseum in Eisenerz. Die Abbildung dieser einfachen und doch so schönen, ja innstergiltigen Monstranze findet sich im „Kirchen-Schinuck des christlichen Knnstvereines der Diöeese Seckau, Graz, 1883", S. 139, und in der bereits genannten Christlichen Kunst von Karl Atz, S. 383. Jil der Folge baute man große Monstranzen, die eine überraschende Höhe erreichten. Den ersten Rang nehmen in dieser Hinsicht die Monstranzen von Hall und Bozen ein, die 1-30 m hoch sind. Nach Angabe des Professors P. B. Schöpf wäre die Monstranze zu Hall eigentlich die gewaltigste. Er 1 Clement. 1. 3, tit. 16. cap. un. schreibt darüber: „Zu Hall in Tirol befindet sich eine silberne Monstranze, welche eine Höhe von 4y2 Fuß, bei einer Breite von I1/« Fuß erreicht und 25 Pfund 12ys Lvth wiegt. Nicht aber diese Große und Schwere ist das Wichtigste bei dieser Monstranze, sondern die unvergleichliche Schönheit ihres Baues. . . Sie ist im Achtecke gehalten und hat in der Mitte einen Glascylinder zur Aufnahme der Hl. Hostie." 1 Den zweiten Rang behauptet die Monstranze von Tegernsee mit 116 cm.2 An dritter Stelle nennen wir die Monstranze von Preßburg mit 111 cm.1 Den vierten Platz nimmt die Monstranze von Sedlitz in Böhmen mit 100 ein ein. An fünfter Stelle sind zu nennen zwei Monstranzen aus Köln mit 00 cm. Den sechsten Platz unter den größten Monstranzen, die eben hier bekannt sind, nimmt die Monstranze der Prvpstei-kirche in Pettau mit einer Höhe von 88 cm ein. Die Abbildung dieses gothischen Prachtstückes findet sich im Seckauer „Kirchen-Schmuck" 1884, S. 69. Auf S. 66 und 67 des gedachten Jahrganges findet sich darüber ein eingehender Bericht. Die Pettauer Monstranze ist das größte gothische Osten» forium in Steiermark und im Verhältnis auch breiter aus-gebildet, als es sonst bei gothischen Ostensorien der Fall zu sein pflegt. Die auf Seite 18 des Seckauer „Kirchen»Schmuckes" vom Jahre 1884 abgebildete Monstranze von Jagerberg ist viel schlanker. Aber noch in einer anderen Richtung beansprucht die Monstranze von Pettau ein besonderes Interesse; sie weiset nämlich den Übergang der Kunstübung von der Gothif zur Renaissance auf. Das Gestänge ihres Hauptkörpers ist noch, besonders von einiger Entfernung betrachtet, völlig gothisch; die Fialen (Spitzthürmchen), die geschweiften Spitzbogen mit dem Maßwerke unter ihnen, die Fensterblendeu, krabbenbesetzten Helme, die Baldachine über den Statuetten, die ganze architektonische Gliederungsform ist den Gefäßen aus der Übung dieses Stiles entsprechend. Aber schon die Laubwerksverzierungen an und zwischen den Thürmchen, die Umrahmung des ovalen Raumes für die heilige Hostie, die Engelsköpfchen und mancherlei an den Figürcheu gehören der neuen Kunstrichtung der Renaissance an. Noch entschiedener ist dieses der Fall bei der Bildung des Schaftes und Fußes und ihren aufgelegten Verzierungen mit Laubwerk und Engelsköpfchen, wobei freilich noch manches Gothische unterläuft, wie der Bogen fries mit Lilienendungen gerade über dem Ablaufe deè Schaftes zum Vierpaß des Fußgestelles. Nach allen diesen Wahrnehmungen zu urtheilen, möchte die Monstranze von Pettau aus der Mitte des sechzehnten Jahrhundertes herrühren. Späterer Zeit gehören die Kettchen an, mit denen ' Mittheilungen ber k. k. Centr.Comm. 1858, S. 110. * Dr. W. Jakob, Die Kunst im Dienste der Kirche. Landshut, 1885, vierte, verbesserte Auflage. S. 214. 1 Beschreibung und Abbildung dieses Juwels unter den kirchlichen Kunstschätzen finden sich in den Mittheilungen der C. C. 1856 S 206 und 207 und werden demselben vom Referenten Karl Weiß die ehe» maligen schönen gothischen Monstranzen zu Marburg und Cilli an die Seite gestellt. sie gegenwärtig gleich der einstigen Monstranze von Cilli behängen ist. In Pettau hat also der Fuß der gothischen Monstranze die Form eines Vierpasses, mit zwischen den einzelnen Rosen-blütteru hervorragenden Endungen eines Rechteckes; sonst gestaltete man ihn gerne als Sechspass oder als sechsblüttrige Rose mit reicher Grawierung. Mehrere Heiligen - Figuren schmückten fast jede alte gothische Monstranze, worunter Maria, der auferstandene Heiland mit den fünf Wundmalen oder Engel mit den Lcidcnslverkzeugen selten gefehlt haben. Wenn uns die Monstranze von Pettau einen ovalen Raum für die Aufbewahrung der heiligen Hostie zeigt, ist derselbe bei der gothischen ebenfalls sehr schönen Monstranze der Stiftskirche von St. Paul in Kärnten kreisförmig, und ist die Umrahmung desselben mit zehn Edelsteinen besetzt. Eine Abbildung dieses Ostensoriums bringt als Wiedergabe aus den „Mittheilungen-der Central-Cvmmissivu" Karl Atz in der „Christlichen Kunst", auf der Seite 885. Bei Feldprvcessivueu bediente man sich auch einer Monstranze in Kreuzesform. Die einzelnen Kreuzesarme gehen vom kreisrunden für das Allerheiligste bestimmten Raume aus und schließen mit Vierpässen ab. Diese Form hat die Monstranze zu Modriach in Steiermark? Nebst der Hauptpfarrkirche in Pettau besitzen hervorragende Monstranzen in gothischem Stile die Pfarrkirchen in Allerheiligen bei Michalvfzen (nach dem Muster der Monstranze in der Kirche dell' Anima in Rom verfertigt von Aug. Witte in Aachen — Gewicht 2 50 Kg, Preis 2OO0 K), Franz (Gewicht 10 Pf., Preis 4000 K. gearbeitet von I. Reiner), Haidin, Kötsch, St. Kunigund am Pachern, (Münchener Guss) St. Loreuzen in W.-B., Schleiniz bei Marburg, Sulzbach und Windischgraz. Eine wertvolle, im gothischen Stile ausgeführte Monstranze (von Kleinod) hat die Hauptpfarrkirche in Gvnobitz. doch sind die Strahlen derselben im Renaissance-Stile gehalten. Ein kostbares Ostensori»m in Kreuzesfvrm findet sich aber in der Pfarrkirche zu Altenmarkt. An die gothische Form schloss sich die Renaissance an. Bevor aber auf die Characteristik derselben eingegangen wird, muss Einiges über die beiden mittelalterlichen Baustile gesagt werden, da sich die jüngeren Stilgattungen aus den älteren entwickelt haben. Im Laufe des zehnten Jahrhundertes wurden die vorliegenden Formen der altchristlicheu Kunst zu einem kräftigen Organismus ausgeprägt, dem man den Namen des romanischen Baustiles beilegt. Man folgt hiebei dem Beispiele der Sprachwissenschaft, welche die Idiome, die sich aus der alten Sprache der Römer bildeten, als romanische Sprache» bezeichnet. In der romanischen Architektur erscheint das Rechteck der altchristlichen Basilika als gegebene Grundlage. Die Struetur selbst zeigt sich aber in abweichenden Formen, indem an die Stelle der flachen Holzdecke das kreisrunde Gewölbe tritt. 1 Karl Atz. op. cit. S. 886. — 6 Die Träger der Bogenstellungen, auf welchen die Mauern lagen, sind nicht mehr gemauerte Pfeiler, sondern gegliederte Säulen, welche an den Wänden des Mittelschiffes bis zur Decke hinaufgeführt, und dort durch über das Schiff der Kirche gesprengte Rundbogen mit einander verbunden werden. Der zwischen diesen Bogen enthaltene Raum wird durch Kreuzgewölbe überbaut. Ein Beispiel hiefür haben wir aus dem dreizehnten Jahrhunderte in der im Decanatsbezirk Gvnobitz gelegenen Pfarrkirche Hl. Maria in Spitaliö, und eines ans der jüngsten Zeit in der am 11. August 1900 geweihten Borrstadtpfarrkirche Heilige Maria, Mutter der Barmherzigkeit, in Marburg.1 In der Bildung und Behandlung des architektonischen Details, das auch in der Kleinkunst, bei Religniarien und Kelchen entsprechende Beachtung findet, treten bedeutsame Umbildungen der alten Formen hervor. Was zumal die Säilleneapitäle anbelangt, werden dieselben in der älteren Zeit nach der Antike Hochgebildet. Später aber erhalten die Capitäle die Form des sogenannten Würfelcapitäls, die auf einen harmonischen Übergang ans der cylindrischen Form der Säule in den prismatischen Anfang des Bogens berechnet ist. Es ist ein an seinen unteren Ecken abgerundeter Würfel, dessen Seitenflächen nach unten durch Halbkreise begrenzt werden. In der spätromanischen Zeit nimmt das Capitäl mehr die Form der Kelchschale oder Lilie an. Das romanische Ornament zeigt eine mitunter phantastische Richtung, indem ans Capitälen, Kirchengefäßen, in den Initialen der Handschriften, Thier- und Menschengestalten, Gesichtsmasken und ungeheuerliche Bildungen jeder Art, nicht selten mit gewundenem Blattwerk, zu anziehenden Phantasiespielen sich vereinigen. Karl Atz bringt in seiner „Christlichen Kunst" ans S. 46, Figur 66 das Bild eines recht gefälligen romanischen Tabernakelaltares, auf S. 386 Figur 640 das Bild eines Reliqniarinms im Rundbogenstil, »nd ans S. 387, Fig. 641 den Entwurf einer romanischen Mon-stranze nach Essenwein. Dr. G. Jakob bringt in seiner „Kunst im Dienste der Kirche" ans Tafel XIII Figur 7 das Bild eines reichlich ornamentierten Altarleuchters. In der „Deutschen Kunstgeschichte" von H. Knackfuß, Leipzig 1888, finden wir im 1. Bande auf S. 141, Abbildung 93, den herrlichen romanischen Kelch von St. Godehard in Hildesheim wiedergegeben. Die Schale hat die Gestalt einer Halbkugel, der Knauf, der gleichfalls kugelförmig gedacht ist, erscheint mehr gedrückt. „Die katholische Kirche in Wort und Bild, herrausgegeben von der Leogesellschaft in Wien", Wien 1900, bringt auf S. 439 das Bild des romanischen Henkelkelches des Klosters St. Peter in Salzburg, der ein Werk des zwölften Jahrhundertes ist. Dr. Heinrich Swoboda schreibt in seinen Problemen und Anregungen für kirchliche Kunst, Wien 1901, ans S. 21 1 Bgl. Einweihungsfeier der neuerbauten Pfarrkirche zur heiligen Aiaria, Mutter der Barmherzigkeit, in der Grazervorstadt zu Marburg. Bon Dr. Michael Napotnik, Fürstbischof von Lavant. Marburg, 1901. Ini Selbstverläge des Verfassers. St. Cprillus-Buchdruckerei. S. 4. il — und 22: „Eine Strahlenmvnstranze in romanischem Stile. Bei dem Mangel von historischen oder guten modernen Vorbildern soll ihr Aufbau nur darauf gegründet werden, dass die ausgestellte Hostienkapsel von einem einfachen, dornartigen Ständer, Fuß, gehalten und von einem deutlichen Strahlenkränze umgeben erscheint. Sie soll in Metall ausführbar, nicht über 200 K zu stehen kommen. Dasselbe Thema ist in reicher Ausführung ebenfalls erwünscht. Während die oben beschriebene einfache Variante mehr den constrnctiveu klaren Grundgedanken ausspricht, wird die reichere Ausführung aus denselben Grundformen eine Fülle von Zierformen erwachsen lassen, die in Email- oder Gemmenschmnck wirken. Diese Wirkung müsste aber auch auf eine größere Entfernung hin aussallen, so dass diese hochfestliche Monstranze aus größerer Entfernung immer noch von der gewöhnlichen unterschieden werden kann." In unserer Diöeese finden sich beachtenswerte Monstranzen im romanischen Stile in der Hauptpfarrkirche zu hl. Kreuz bei Sauerbrnnn und in der Pfarrkirche St. Margarethen unter Pettau. Der gothische Baustil, welcher in der letzten Hälfte des zwölften Jahrhundertes folgte, knüpft zunächst an die gewölbte romanische Basilika an; in ihm entfaltet sich die aufwärts strebende Bewegung sehr wirksam, und erhebt die Sinne und den Geist des Beschauers himmelwärts. Die belebte Theilnng der Gewölbemasse, die bereits der romanische Baustil durch die Anwendung des Kreuzgewölbes gewonnen hatte, wird entschiedener dadurch hervorgehoben, dass nicht bloß Qnergnrte, sondern auch Kreuzgurte eingeführt werden. Dieses System bildet den eigentlichen Kern des Gewölbes; zwischen die Gurten werden nur leichte Gewölbekappen von dreieckiger Form eingesetzt. Indem somit die Masse des Gewölbes sich gliedert, genügen zu deren Stütze die emporragenden Strebepfeiler an der Außenseite der Kirche. So wurden die belastenden Massen reduciert und die stützenden concentriert. Man verließ auch den eine weite Spannung ausschließenden halbkreisförmigen Rundbogen des romanischen Gewölbesystems, und führte den aus sich kreuzenden Kreisbögen gebildeten Spitzbogen ein, dessen Spannweite sich je nach Bedürfnis einrichten liess. Gurtgewölbe, Strebepfeiler und Spitzbögen bilden somit cha-racteristische Elemente der gotischen Architektur und auch der Kleinkunst. Das Säuleneapitäl bildet eine leichte umherlaufende Blätterkrone, die sich kelchförmig ausweitet, und mit wenigen und leichten Deckglicdern versehen ist. Der Säulenfuß ladet nur unbedeutend aus. Die Dächer erscheinen bei dem aufstrebenden Character, den auch das Äußere ausdrückt, in hoher steiler Form. Wenn dieser Umstand mitunter bei Monumenten, oder auch in der Kleinkunst, z. B. bei Monstranzen übersehen wird, erscheint das ganze Werk als gedrückt, plump, und befriedigt den Beschauer nicht. Die großartigste Entfaltung der äußeren Architektur zeigen die Fayade und die beiden Thürme, welche dieselbe flankieren. Die Bögen der Portale tragen nicht selten reich- geschmückte Giebel oder Wimberge. Zwischen den Thürmen wird über dem Hauptportal ein Zwischenbau mit einem großen Prachtfenster angebracht, durch welches das Mittelschiff seine Beleuchtung erhält. Die an der Basis quadratischen Thürme werden an den äußeren Ecken von zwei Strebepfeilern gestützt, die miteinander einen Winkel von 80 Graden bilden. Die oberen Stockwerke der Thürme, gewöhnlich im Achteck gehalten, sind vielfach von Fenstern durchbrochen und steigen an den Ecken der Thürme freie schlanke Thür rochen, die sogenannten Fialen, empor, und laufen die beiden pyramidalen Thurmhelme in eine Kreuzrose aus. An den Giebeln bemerkt man in der Regel auf jeder Seite 3 oder 5 Krabben als Ornamente. Auch die gothische Architektur wies der bildenden Kunst ein weites Feld des Schaffens an und trat dadurch mit ihr in jenes innige Verhältnis, welches die vollendetste harmonische Gesammtwirkung hervorrief. Was insbesondere die go-thischen Monstranzen anbelangt, darf man sagen, dass die schlankeren derselben, wie schon oben bemerkt, als Nachbildungen der aufstrebenden Sacramenthäuschen angesehen werden können; die breiter dimensionierten Ostensorien, bei denen man genau einen Mittelbau und zwei flankierende, in Pyramide» auslaufende, mit Baldachinen bekrönte Nischen unterscheiden kann, stellen sich aber als freie Imitationen gothischer Kirchenfaqaden dar. Die bemerkenswertesten Monstranzen sind bereits oben, nach ihren Größen geordnet, angeführt worben. Sonst verdienen unter den einheimischen Schützen auf dem Gebiete der gothischen Kleinkunst besondere Erwähnung noch der Kelch von Admont, dessen Bild sich im Seckauer „Kirchen-Schmuck" 1883, S. 1U81 und der Kelch von Maria Rast, der sich im citierten Werke auf S. 123 abgebildet »erfindet, besonders erwähnt zu werden. Auf die romanische und gothische Knnstperiode folgte die neuzeitliche Kunst : die Renaissance. Mit dem Worte Renaissance als Bezeichnung einer Stilperiode verbindet sich zunächst die Vorstellung von der Wiedergeburt der Kunst des Alterthums. Als eine solche wurde die Umgestaltung des gestimmten Neu-Wesens betrachtet, die in Italien aus der Begeisterung für die Überbleibsel der elastischen Vergangenheit hervorgieng und die sich von diesem Lande aus im 16. Jahrhunderte über die übrige civilisierte Welt verbreitete. Im weiteren Sinne aber denkt man bei jenem Ausdrucke an die Wiedergeburt der Natur, an das Erwachen der Erkenntnis, dass die Natur, die vom Geiste Gottes durchwehte Natur jene Lehrmeisterin der Künste sei, zu der alle in die Schule gehen müssen. Eine auffallende Eigenthümlickikeit der Renaissance besteht darin, dass an die Stelle des Heiligenscheines, dessen breite Scheibe sich mit der naturalistischen Auffassung nicht recht vertrug, ein goldener Strahlenkranz getreten ist, der sich insbesondere auch an den Monstranzen um das encharistische Geheimnis breitet. ' Vgl. P. Jacob Wichncr, Kloster Admont, Wien, 1888, S. 145. Bis zum dreißigjährigen Kriege war in der Kunst-thätigkeit unserer Gegenden der italienische Einfluss überwiegend gewesen; seit dieser Zeit aber nimmt der Einfluss Frankreichs rasch zu und so gelangt der Barockstil fast zur allgemeinen Geltung; der Sonnenkönig Ludwig XIV. herrschte in der Kunst wie in allen anderen Dingen. Die Bauthätigkeit lebte in den letzten Jahrzehnten des siebzehnten Jahrhundertes wieder ans. Die stattlichen Schlossbanten Ludwigs XIV. wurden vielfach nachgeahmt. Bei Kirchenbauten hat man am hergebrachten Grundrisse keine bedeutenderen Änderungen eingeführt. Als decorative Bauglieder dienten riesenhafte Pilaster, mächtig ausladende, rings umherlanfende Gesimse, weit hervortretende Giebel über den Fenstern und den von glatten Säulen eingefassten Portalen. Der Hauptgiebel wurde von langgezogenen Krümmungslinien begrenzt und die Nischen der Facade mit Colossalfiguren geschmückt. Betreten wir das Innere der Kirche, so finden lvir einen noch größeren Reichthum an Zierformen und Bilderwerk. Es scheint in allem eine gewisse Aufgeregtheit, eine Unruhe zu herrschen, welche nur einem lebhafteren Temperamente zusagt. Die Heiligenbilder selbst zeigen eine lebhafte Bewegung und die Gewänder flattern wie vom Sturme anfgebauscht. Die Bildnerknnst anerkennt keine Beschränkung ihres Stoffgebietes und behandelt z. B. in den Holzinger'schen Reliefs im Dome zu Marburg geradezu mit Vorliebe solche Gegenstände, die besser der Malerei Vorbehalten blieben. Sie gefüllt sich in der Wiedergabe von Teppichbehängen mit Fransen und Quasten, von losen, freihängenden Blumengewinden; selbst körperlose Dinge, wie Wolken und Sonnenstrahlen, werden in Metall, Marmor, Stuck und Holz ausgeführt. Die Mittheilungen der k. k. Central-Commission für Kunst- und historische Denkmale brachten im XVIII. Jahrgange auf S. 31z ein Bild des Taufbeckens und der Tanfkanne der gräflichen Familie der Herbenstein. Die Kanne findet sich auch im Seckauer „Kirchen-Schmuck" vom Jahre 1883 S. 107 abgebildet. Beide Stücke sind Kunstwerke ersten Ranges, an denen figurale und decorative Ausstattung harmonisch zusammengreifen. Die Decoratimi tummelt sich daran, ähnlich wie an manchen Kelchen und Monstranzen, mit all dem Reichthum von Cartouchen, Guirlanden u. s. w. in einer freudigen Unermüdlichkeit, in einer von keiner anderen Stilperiode übertroffenen Weise. Dazwischen hinein, in Medaillons geschlossen, sind die Reliefs figuraler Compositionen gewebt, welche auf der Tanfkanne das Opfer Abrahams und die eherne Schlange in der Wüste, in der Schüssel aber vier Momente aus dem Leben des Erlösers wiedergeben. Dieser Taufapparat ist Augsburger Arbeit, woher auch manche unserer Kirchenpretiosen des 16. und 17. Jahrhundertes stammen mögen. Die Architektur verwächst ihrerseits mit überraschenden Nachahmungen luftiger Erscheinungen. So finden wir an manchem Säulenausbau, der sich über einem Hochaltar erhebt, statt der verbindenden Bogen phantastisch aufgethürmte Wolken- Massen, aus denen Engel hervorschauen und Strahlen hervorschießen. An anderen Stellen verwachsen Bildnerei und Malerei ineinander. Da sehen wir an den Wölbungen Figuren gemalt, die bis zur völligen Täuschung körperhaft ausgeführt sind, so dass sie mit den Stuckfiguren, die auf de» Gesimsen sitzen, sich zu gleicher Wirkung verbinden; dabei ist dann, wie Z. B. beim Marienaltar der Aloisikirche in Marburg, um das Auge noch mehr zu verwirren, die Putzfläche, welche den Untergrund der Malerei bildet, hie und da über die Kanten der Gewölbefelder oder der sonstigen Umrahmungen hinweggeführt. Außer an den Decke» findet die Malerei, abgesehen von den Altarbildern, in diesen Kirchen keinen Platz. Auch von der Anwendung farbiger Verglasung ist keine Rede mehr. Es wurden sogar in mittelalterlichen Kirchen in dieser Zeit die alten Glasgemälde entfernt und die Fresken der Kirchenwände übertüncht. Bei den Figuren verschmäht man, wie in der Kreuzkapelle der Domkirche 311 Marburg, jede Mitwirkung der Farbe, und die Bindehaut der Augen ist bei den Engeln und Heiligen ohne Augenstern, welcher Umstand unangenehm empfunden wird und den Eindruck der Blindheit macht. Schon zur Schlusszeit des 16. Jahrhundertes kommt dir plastische Darstellung des Todes als Gerippe vor. gewinnt aber besonders in dieser Zeit eine unerfreuliche Verbreitung. An den Altären erscheinen die Pilaster und das Gebalke verbogen; auch die Fensterrahmen setzen sich häufig aus Winkeln und Rundungen, aus eingezogenen und ausladenden Krümmungs-linien zusammen. Das Metallgeräthe zeigt eine gleiche Formenbildnng, eine auffällige Pracht, die durch den Mangel eines ruhigen Gegensatzes keinen Genuss anfkommen lässt. Kein gottesdienstliches Gerüthe hat aber seine Gestalt so vollständig verändert, als die Monstranze. Die Renaissance war hiebei in derselben Weise umbildend vorgegangen, wie in der Baukunst; sie hatte den gothischcn Aufbau des Gehäuses Stück für Stück in die neue Fvrmensprache übersetzt; der Regensburger Domschatz besitzt ein vorzüglich ansprechendes Beispiel einer solchen Re« naissancemonstranze. Damit ist zu vergleichen das Bild der Monstranze von Heimfels im Pnsterthal, das sich in Karl Atz „Christliche Kunst" ans S. 388, Fig. 643 findet; über den Schaft gruppieren sich 12 Medaillons kranzförmig um den kreisrunden Jnnenranm; nach beiden Seiten und nach oben stehen aber kranzförmige Ornamente hervor, und so bildet den architektonischen Grundgedanken des ganzen Aufbaues das Hl. Kreuz. Sehr schön ist auch die hieher gehörige silberne Monstranze der Pfarrkirche in Luttenberg und die Monstranze der Marienkirche in Siili, wo sich vom Fuße ein byzantinisches Kreuz erhebt, welches die barocke Umrahmung des Raumes für das Allerheiligste in sich schließt, und von dem andererseits »ach Außen Strahlen auslaufen; dieselbe ist ein Werk der Firma Adler in Wien, empfiehlt sich sowohl hinsichtlich der schöne» Form als auch des verhältnismäßig nicht zu hohen Preises von 2000 K als Muster für Neuanschaffungen. Der Form wie der Ausführung nach entsprechen vollkommen ihrem erhabenen Zwecke die aus Silber gearbeitete und gut in Feuer vergoldete Monstranze der St. Aloisikirche in Marburg (von Reiner) und die nach ihr von K. Tratnik angefertigten Osten-sorien in Zreče und in St. Georgen unter Tabor. Beim Übergange von der Renaissance zum Barock gab man aber den architektonischen Gedanken ganz auf und legte den krystallenen Behälter der Hostie in einen Kranz von Wolken und Strahlen. Unter den einheimischen Barockmonstranzen ist wohl am bekanntesten jenes mit Edelsteinen besetzte silberne Ostensorium, welches die am 16. December 1747 verstorbene Erzherzogin Maria Anna der Pfarrkirche St. Laverei bei Ober-bnrg gespendet hat. Zn den guten Eigenschaften der Monstranze gehört vor anderem ein hinreichend breiter Fuß, der sie vor dem Umstürzen schützt. Der Knauf am Schafte trete kräftig vor. damit das heilige Gefäß bequem gefaßt und getragen werden könne. Die Hostie komme nach altem kirchlichen Brauche mitten in einem geräumigen Glascylinder oder einer breiten Scheibe zu stehen, so dass sie leicht gesehen werden kann. 8. Congr. Kit. die 4. Februarii 1871 Vicario Apostolico Daniae respondit, non decere sacram hostiam inter duas laminas vitreas sic includere, ut illae laminae tenuissimo quidem circulo aureo vel deaurato circumducto contineantur, ipsae tamen vitreae laminae, non aureus circulus, sacras species tangant. — At si latior est ille circulus, sphaerulae autem vitreae convexae sacras species 11011 tangunt, sed circumdant, non tantum nihil obstat, quominus tale vasculum pro lunula usurpetur, sed ex maiore reverentia et cura contra omnem ss. Sacramenti profanationem commendari et laudari debet.1 „Die Lunula sei von Gold oder, wenn sie von Silber ist, gut vergoldet und überhaupt so gearbeitet, dass man sie, ohne die hl. Hostie zu berühren. leicht heransnehmen kann. Sie sei aber zweige-theilt und so eingerichtet, dass sie die Hl. Hostie wohl und geziemend festhalte; auch soll sie auseinander genommen und geöffnet werden können, um so desto leichter die zurückgebliebener Partikelchen zu sammeln." - Unzerlegbare Lunulen, deren beide Mondsicheln sich nicht auseinander nehmen lassen, sollen gar nicht mehr angefertigt werden, da sie nur äußerst schwer pnrificiert werden können; aber mich jene Art von Lunulen, wo sich die beiden Theile nur durch Abschrauben von einander nehmen lassen, ist nicht recht practisch. In neuerer Zeit umdjt man Lunulen mit zwei Genierbünder», die ermögliche», dass man die beiden inneren Flächen der Lunula wie eine Patene ganz bequem und sicher pnrifieieren kann. Es ist dahin zu trachten, dass überhaupt alle Lunulen ans unechtem Metalle gegen solche aus vergoldetem Silber, unzerlegbare aber 1 Theologia moralis. Auctore Augustino Lehmkuhl 8. I., vol. Il, pag. 95. * PH. Hartmann Repertorium Rituum. 7. Auflagen. Paderborn, Paderborn. 1893, S. 808, gegen leicht zerlegbare Lnnulen ausgetauscht werde». ' Die Lunula muß mit ihrem Fuße in de» Falz der Moustranze genau passen. Moustranze und Lunula müssen vor ihrem Gebrauche vom Bischöfe oder von einem bevollmächtigte» Priester geweiht werden. Für die Benedictio Ostensor» findet sich in unserer Collectio Rituum2 eine eigene Formel Nr. VI; für die Weihe der Lunula allein eignet sich jedoch besser die dort-selbst unter Nr. V angeführte Weiheformel.3 Den Abschluss einer jeden Monstranze soll ein Kreuz bilden, und zivar nach der- Bestimmung der 8. Congr. Rit. vom 11. September 1847 in u. Armin, ein leeres Kreuz, nicht ein Crucifix mit dem Corpus. „Exigat (sc. Episcopus) ut in summitate Ostensori! Crux visibilis apponatur, quod requirunt ecclesiasticae leges, non obstaute consuetudine Ordinis Praedicatorum, cui peculiaris est ritus in explendis caeremoniis.“ Auf die von Mecheln gestellte Anfrage: „An laudabilis sit consuetudo admittendi ut symbolicum ornamentum in Ostensorio seu Monstrantia regium vel caesareum diadema“, antwortete die 8. C. R. ani 5. September 1867 : „Dilata“. Die Instructio Clemens XI. vom 21. Jänner 1705 sagt im § V. „Ostensorio, o Custodia, il di cui giro sara attorniato di raggi“. Damit sind offenbar die Strahlen gemeint, die bei den Renaissance-Monstranzen allgemein Vorkommen, bei gothischen Monstranzeil aber störend wirken müssten.4 lieber die Hohe der Monstranze findet sich keine kirchliche Bestimmung. Nach dem jetzigen allgemeinen Gebrauche, und mit Rücksicht auf die häufige Gebrauchnahme des Osten-sorinms werden sich nicht zu hohe und nicht zu schwere Kunstwerke empfehlen, die sich zwischen 45 und 70 cm Höhe halten. Bei einer sacrainentalischen Proeession dürfen, damit die Aufmerksamkeit vom Allerheiligsten nicht abgeleitet werde, keine Statuen, Bilder oder Reliquien der Heiligen mitgeführt werden, oder, wenn sie ex speciali indulto oder usu immemorabili erlaubt sind, dem hl. Sacramente möglichst fern sein.' Daraus ergibt fick), dass auch an der Moustranze der bildliche Schmuck nur bescheiden sein darf, und muss auf die Verehrung des Allerheiligsteu hiugeordnet sein. Häufig findet man an der Monstranze die Statue des göttlichen Heilandes, auf die Wundmale hinweisend, und, kniende Engel, welche anbeten oder die Leidenswerkzeuge tragen. Von anderen Heiligenbildern sind die des hl. Petrus und des hl. Paulus vorzuziehen. Da inan nach kirchlicher Vorschrift die Monstranze nicht im Tabernakel, höchstens vorübergehend, von Vormittag ans Nach-- 1 Karl Tratnik, Gürtler in Marburg, verfertiget eine vorschriftè mäßige Lunula um 10 K ; Kan rad Kager in Cilli wird dafür auch nicht mehr verlangen. * Coll. Rit. pag. 306. 8 Ph. Hartmann loc. cit. S. 012. 4 Ph. Hartmann, loc. cit. S. 666. 6 Decr. S. C. R. 23. März 1893 und vom 17. Anni 1684. mittag, anfbewahren soll, so muss eine sogenannte Custodia oder ein Repositorium für die heilige Hostie allein vorräthig sein, d. H. ein ganz einfaches, aber würdiges, etwa 15 bis 20 cm hohes, monstranzenähnliches Behältnis, in welches die Lunula wie in die Moustranze genau hinein passt. Als Wand-verschluss dafür darf nicht Glas, sondern muss ringsum Metall verwendet werden. Zur Verzierung auf beiden Seiten eignet sich der Name Jesus, das Lamm Gottes oder der Pelikan. Die Custodie», so wünschenswert sie auch sind, wurden bisher, außerhalb der Aloisikirche, doch nur selten wo gehand-habt. Sie sollen, den Satzungen der Kirche gemäß, allenthalben mehr in Gebrauch kommen, da sie nicht bloß die heil. Hostie vor dem schädlichen Einflüsse der in Kirchen stets größeren Ausdünstungen besser schützen, als die Ostensorien, sondern noch mehr darum, da sie im Geiste der kirchlichen disciplina arcani das Allerheiligste beim Oeffnen des Tabernakels nicht sichtbar werben lassen. An dieser Stelle mögen noch die kirchlichen Vorschriften über die Art und Weise, wie mit dem Allerheiligsten in der Moustranze der Segen zu geben ist, zur genauesten Darnach-achtung in Erinnerung gebracht werden. Soll der Segen mit dein hochwürdigsten Gute in der Monstranze gegeben werden, so geht der Priester, mit der kirchlichen Kleidung angethan, zum Tabernakel, öffnet denselben unter Beobachtung der vorgeschriebenen Genuflexionen und setzt die heil. Hostie in die Monstranze ein. — Hiezu wird bemerkt, dass die leere Monstranze stets mit einem weißen Velum verhüllt zum und vom Altare zu tragen ist. Hat der Celebrant (nicht etwa der anwesende Diakon), die heil. Hostie in die Moustranze eingesetzt und diese in der Mitte des Altares auf einem reinen Corporale aufgestellt, dann steigt er in die Ebene vor dem Altare hinab und legt, nach vorhergegangener Genuflexion, stehend das Jncens dreimal also auf: Das erstemal in der Mitte des Rauchfasses, das zweiteiiial zu seiner Linken, das drittemal zu seiner Rechten, ohne dabei etwas zu beten oder ein Kreuz darüber zu machen.' Der Celebrant kniet an der untersten Altarstufe nieder, nimmt den größeren Ring des geschlossenen Rauchfasses in seine Linke, die er an die Brust legt, die Ketten oberhalb des Rauchfasses in seine Rechte und macht dann eine tiefe Hauptverneigung. Alsdann incensieri er das Atterheiligste in drei gleichen, gerade aufsteigenden und einfachen Zügen-, also nicht iit der ehemals gebräuchlichen Kreuzform3, die für das Incensiere» des Allerheiligsten in unserer Diöcese hiemit als abgestellt zu betrachten ist; sondern in der Weise, dass er das Rauchfass fern von der Brust von der Höhe des Cingulums bis zur Höhe der Brust hebt und nach dem Allerheiligsteu hin schwingt, ohne die Brust zu berühren, dann wieder drei- 1 Ph. Hartmann 1. e. S. 662. 1 De modo incensami! cfr. „Voditelj" Maribor 1899, II. Jahrg. S. 360 ft'.) 'XXXI Schluss-Prot. v. Jahre 1878 S. 10, mal hinabsinken lässt, um schließlich, nach einer neuerlichen Hanptverneignng, das Rauchfass dein Altardiener zur Linken zurückzngeben. Dann lässt er sich das Schultervelnm, das immer von weißer Farbe sein muss, umlegen, incliniert, erhebt sich und steigt znrn Altar hinauf, gennflectiert dort, erfasst die Monstranze mit der im Belumsende verhüllten Rechten an deren Knopfe und bedeckt ihren Fuß ganz mit dein zweiten Ende des Schultervelnins, mit dein er auch seine Linke verhüllt hatte. Dann wendet er sich rechtsum zum Volke, hält das Allerheiligste hoch vor seiner Brust,' doch etliche 15 cm (eine kleine Spanne) weit von derselben entfernt, stimmt bei besonderen Feierlichkeiten das Tantum ergo, zum zweiten Segen aber das Genitori genitoque an und ertheilt nach Schluss der jeweiligen Strophe, sonst aber, sobald Sänger und Orgel verstummt sind, den heil. Segen nach der untenstehenden Zeichnung, ohne etwas zu sprechen. Eine Ausnahme davon findet nur bei den vier Jnitien der theophorischen Processio» statt, ivo eigene Segensformeln vorgeschrieben sind? Wird die mit 1 bezeichnete Stelle als 2 Ruhepunkt der Monstranze angenommen, so erhebt der Celebrant beim Segengeben voll Ehrfurcht langsam und andächtig die Mon- + 1 f) stranze bis zur Stirnhöhe (2), von da senkt er sie bis unter die Brust (3) — ihr Fuß 3 soll jedoch nie unter die Cingnluintiefe hinabsinken — erhebt sie bis zur Ausgangshohe (1), macht von da (ohne die Füße oder den Körper ans der eingenommenen Stellung zu bringen) eine Querlinie nach der linken Schulter (4), dann in derselben Linie zurückfahrend, eine eben sv hohe Qnerlinie nach der rechten Schulter (5) und von da wieder in die Mitte (1), wo er ein wenig anhält. Hierauf wendet er sich — wohl gemerkt — nach der rechten Schulter, d. H. der Evangelien-feite zu, um und vollendet den Kreis? 1 Georgii Schober, Ceremoniae Miss. Solem, et Pontif. ltatis- bonae 1894, Art. VIII. pag. 220. 3 Coll. Rit. 1. c pag. 400. 8 Dccrct. 21. März 1076 n. 2774(2024)2 in Ph. Hartmann I.e. S. 064. Während des Segens kann, doch muss nicht das Allerheiligste incensieri werden. Ebenso ist es allgemein üblich, im Augenblicke, da der Celebrant die Monstranze erfasst, ein kleines Glockenzeichen zum Nicderknien zu geben, und dann zum Segen selbst mit einer oder auch mit mehreren Altarglocken zu läuten. Nach dem heil. Segen stellt der Celebrant die Monstranze ans den Allar, gennflectiert und steigt vor die unterste Altarstnfe hinab. Während er sich dem Altare znwendet, übergibt er das Velum dem Altardiener, gennflectiert an der untersten Altarstnfe, nimmt das Rauchfass, macht eine tiefe Hauptverneignng und incensieri abermals das Allerheiligste in der oben angegebenen Weise. (Diese zweite Incensativi! ist zwar nicht vorgeschrieben, jedoch als allgemein gebräuchlich genau ein-znhalten.) Hierauf steigt der Celebrant wieder zum Altar hinauf, gennflectiert, setzt die Monstranze, beziehungsweise die Custodie mit der heil. Hostie, in de» Tabernakel, gennflectiert abermals, schließt den Tabernakel, zieht den Schlüssel ab und kehrt nach den vorgeschriebcnen Verneigungen in die Sacrifici zurück. Hiebei wird noch bemerkt, dass einer kirchlichen Vorschrift gemäß der Tabernakelschlüssel vergoldet, mit einem angemessenen Bande, noch besser mit einer Goldquaste versehen sein müsse, nie in der Tabernikelthüre stecken zu lassen, nie dem Kirchendiener frei zu überlassen sei? Ans Ehrfurcht gegen das a. Hl. Sacrainent sollen die Hostien im Ciborium und in der Monstranze alle acht, wenigstens aber alle 14 Tage renoviert und die früher conse-crierten nach der Snmption des hl. Blutes furniert werden; die neu zu cvnsecrierendcn Hostien müssen aber frisch gebacken sein, und soll inan dieselben ans alle Fälle nicht über 20 bis 30 Tage alt werden lassen? 0 salutaris hostia, Quae eoeli pandis ostium ! > Ph. Hartman » I. e. S. 804. 3 Decr. 8. C. R. vom 7. September 1850, vom 3. September 1672 und vom 16. December 1820, Const. Clement. Vili § 0, Nr. 4. 11. Pastoral-Confcrenz Frage. Ijichc Aufgabe der kirchlichen Schulkatechese, mit besonderer Rücksicht auf die gemeinsamen Hirten-schreiben des hochwürdigsten österreichischen Epis-copates vom 25. Mai 1890 und vom 11. November 1891. Der erste Katechet war Gott selbst. Er lehrte unsere Stainmeltern, die an Alter und Kenntnissen noch wie Kinder waren, seine Werke und seinen Willen kennen. Das wunderschöne Paradies war die erste Schule und der „Baum der Erkenntnis des Guten und Bosen" (Gen. 2, 9) ihr erster Katechismus. Und als sie Gott untren geworden, trieb er sie zwar aus dem Lustgarten hinaus und schickte sie in die Schule der Leiden, aber immer noch blieb Gott ihr liebevoller Lehrer wie in zeitlichen Dingen (Gen. 3, 21), so auch in der Art und Weise, ihn zu verehren und zu versöhnen. Von den Eltern lernten dann die Kinder Gott kennen und ihm Opfer darbringen, wie Kain und Abel. Überhaupt war in der Zeit der Patriarchen der Hausvater zugleich Lehrer und Lenker seiner Familie. Er machte seine Angehörigen mit der heiligen Erblehre und mit dem, was Gott selbst zu ihm gesprochen, bekannt und verrichtete in ihrem Kreise als Hauspriester den Opferdieust. Bei dem israelitischen Volke blieben die Kleinen bis zu ihrem fünften Jahre ausschließlich unter Aufsicht und Leitung der Mutter. Nach dem fünften Jahre kamen die Knaben unter die Leitung des Vaters, und dieser musste vorzüglich auf die religiöse Ausbildung seiner Sprösslinge Bedacht nehmen, dem göttlichen Aufträge gemäß: „Diliges Dominum Detim tuum ex toto corde tuo, et ex tota animi tua et ex tota fortitudine tua. Eruntque verba haec, quae ego praecipio tibi hodie, in corde tuo et narrabis ea filiis tuis, et meditaberis in eis sedens in domo tua, et ambulans in itinere, dormiens atque consurgens.“ (Deut. 6, 5—7). Ebenso sollte der Vater seine Kinder nud) in der heiligen Geschichte des Volkes unterrichten, um durch die Aufzählung der wunderbaren Wohlthaten, die der Herr dem auserwählte» Volke erwiesen, sowie der Strafen, womit die Übertreter des göttlichen Gesetzes gezüchtigt worden, zugleid) Furcht und Liebe zu Gott in das junge Herz zu pflanzen. Mitunter, vornehmlich in wohlhabenden Familien, wurde ein eigener Lehrer angestellt, oder man schickte den Knaben zu einem Priester oder Leviten, um ihm noch gründlicheren Religionsunterricht gebe» zu lassen. Frühzeitig waren and) von den Propheten hie und da Schulen oder Erziehungsanstalten für Knaben errichtet worden, tuo diese in der Religion, sowie auch in der heiligen Didjtkuust und Musik Unterricht erhielten. Die Sd)üler nannten den Propheten, unter dessen Leitung sie standen, Vater und er sie seine Söhne. In späterer Zeit gab es nach dem Zeugnisse des jübifdjeu Geschichtschreibers Flavins Josef and) öffentliche Schulen für den niederen Unterricht, die wahrscheinlich mit den Synagogen, in welchen wöchentlick) dreimal für Jung und Alt, Groß und Klein heilige Vorlesung gehalten wurde, in Verbindung standen. „Als aber die Fülle der Zeit kam. sandte Gott seinen Sohn . . . damit er die, welche unter dem Gesetze standen, erlösete, damit wir an Kindesstatt angenommen würden." (Gal. 4, 4. 5). Und Christus, „der gute Hirt und Bischof unserer Seelen", wie ihn der Apostelfürst Petrus in seinem ersten Briefe (I. Petr. 2, 25) nennt, kam vom Himmel ans die Erde herab, um „zu suchen und selig zu machen, was verloren war“. (Luc. 19, 10). Und zwar kam er als Lehrer, um uns ans der Finsternis der Unwissenheit und des Jrr-thnms in das Lichtreich der himmlischen Wahrheiten hinüber zu führen; dann kam er als König und Hirt, um uns durch himmlische Gesetze zu leiten und zu regieren; und endlich kam er als Priester, um sein Leben für seine Sd)afe zu opfern und dnrd) dieses Opfer uns einerseits mit Gott zu versöhnen, andererseits mit himmlischen Gnaden zu be-reidjertt. Wie aber Jesus Christus schon als Knabe, „da er im Tempel mitten unter den Lehrern saß, ihnen zuhörte und Fragen vorlegte" (Lue. 2, 4(5), dnrd) sein Beispiel der Jugend gezeigt hat, wie sie voll des Eifers im Anhören des göttlichen Wortes sein und zunehuien müsse an Alter, Weisheit und Gnade vor Gott und den Menschen (Luc. 2, 52), so erwies er sid) ganz besonders während seines Lehramtes als der liebevollste Kinderfreund. „Und sie brachten Kindlein zu ihm, dass er sie berühren möchte. Die Jünger aber drohten denen, die sie brachten. Als nun Jesus sie sah, ward er unwillig und sprach zu ihnen: Lasset die Kindlein zn mir kommen und wehret es ihnen uidjt ; denn für solche ist das Himmelreich. Wahrlid) sag' id) euch, wer das Reich Gottes nicht anfnininit wie ein Kind, wird in dasselbe nicht eingehen. Und er schloss sie in seine Arme, legte ihnen die Hände auf und segnete sie." (Marc. 10, 13 — 1(5). Mit diesen Worten wollte unser Herr und Heiland auch den Aposteln und mit ihnen allen ihren Nachfolgern die Sorge für die Jugend zur strenge» Hirtenpfticht machen, wie er and) zn Petrus am See von Liberias mit besonderem Nachdruck sagte: „Weide meine Lämmer." (Ioan. 21, 15). Und welche Aufgabe hat der göttliche Kinderfrennd den Aposteln und allen ihren Nachfolgern in der Sorge für die Jugend, indem er sie zn Katecheten der Kleinen ernannte, zn oberst gestellt? Wir meinen: Die Kinder zn Jesu zn führen, sie zu seinen Jüngern zn machen. Auf sie, sowie alle in der d)ristlid)en Religion noch Unwissenden bezieht sid) der Auftrag des Herrn, so er an dessen Apostel in Galiläa auf dem Berge der Seligkeiten ergieng: „Darum gehet hin, und lehret alle Völker und taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes, und lehret sie Alles halten, was ich euch befohlen habe." (Matth. 28, 19. 20). Da die Katechese das Apostolat den Kindern gegenüber ist, so hat sie die in dem Geheiß des Herrn aus-gedrückte d r e i s a d) e Aufgabe des Apostolates : den Unterrid)t, die Gnaden Vermittlung und die Erziehung zum christlichen Leben.1 Oder mit anderen Worten: Der Katechet hat die Kinder zu unterrichten, das heißt, die Heilswahrheiten ihnen so nahe zn legen dass sie mit ihrem Geiste leicht eine klare und bestimmte Auffassung derselben zu gewinnen, die aufgefassten Wahrheiten im Gedächtnisse festzuhalten und gegen die gewöhnlichen Ein-wände und Angriffe zn vertheidigcn vermögen. Der Katechet muss die Kinder für das christliche Leben erziehen, das heißt, ans ihre Herzen so einwirkcn, dass sie die Heilswahr-heiten als beständige Richtschnur ihres Denkens und Lebens in festem Glauben bewahren." Diese dreifad)e Aufgabe jedes Katecheten den ihm zur religiös-sittlid)en Erziehung anvertranten Kindern gegenüber 'Katechetik, von Dr. Simon Katschner. Graz, 1899, § 3. * Katechetik, von Dr. Fridolin Roser. Zweite, verbesserte Auflage. Freiburg im Breisgau, 1895, § 3. haben auch die ini November 1891 zn Wien versammelten österreichischen Bischöfe in ihren an das gläubige Bolk unter dem 11. Nov. 1891 und an den Clerns am 19. Nov. 1891 gerichteten Pastoralschreiben klar und deutlich zum Ausdrucke gebracht; und zwar heißt es im erstem, in Bezug auf die Eltern unter Anderem: „Die Seele des Kindes muss in den ewigen, unwandelbaren Wahrheiten gefestigt sein, welche der ch r i st l i ch e Glaube vermittelt . . . Schreibt ferner frühzeitig in die junge» Seelen die Hauptregel des christlichen Lebens: Fürchte Gott und halte die Gebote! . . . Darum leitet eure Kinder an zu einem echt katholischen Leben, haltet sie an zum Empfange der heiligen Sacramente, aber zeigt selbst keine Gleichgiltigkeit oder Geringschätzung gegen die kirchlichen Gebräuche und Übungen der Frömmigkeit, sondern führt sie durch Wort und Beispiel ein in die segensvvlle Theilnahme an dem Gnadenleben eurer heiligen Kirche. “1 Und im letzteren rufen die Bischöfe dem Clerns die Worte zn: „Gravissimum vero nobis esse videtur, ut religiosis iuventutis indigentiis provideatis. „„Nam ea““, ut inquit Sanctissimus Pater in suis litteris encyelieis Humanum genus d. d. 20. Aprilis 1884, „„spes est societatis humanae““. In praesenti omne, quod in nobis est, studium adbibendum erit, ut animi parvulorum, quos Salvator Noster singulari complectitur amore, fide catholica eiusque praeceptis atque divinae gratiae conciliandae viis sedulo et accurate instituantur.“ 2 Somit bildet also der Unterricht im Glauben, in den Geboten und über die Gnaden mittel die Hauptaufgabe der Katechese. Im besonderen besteht die Aufgabe der Katechese darin: a) Die Kenntnis der gcoffenbarten Glaubens- und Sitten lehren zu vermitteln, die eingegossene Tugend des Glaubens zu wecken, zu pflegen und zn fördern und die willige Befolgung der göttlichen Gebote zu erwirken. Und da muss bei der Erklärung der Glaubenslehren der Katechet stets von der Autorität Gottes ausgehen. Er soll vie Kinder die Wahrheiten des Glaubens nicht so sehr ans ihrer Vernunft finden lassen, sondern er muss ihnen geradezu sagen, was G v t t a l s h e i l i g e W a h r h e i t, die w irzu glaube n haben, gevffenbart hat. Die Autorität Gottes muss obenan stehen, sodann erst können Bernunftgründe, die eine Wahrheit beweisen oder unterstützen, angeführt werden. Die Kinder müssen von Gottes Autorität, seiner höchsten Heiligkeit und Wahrhaftigkeit so durchdrungen werden, dass sie das, ums uns der liebe Gott selbst geoffenbart hat, geradehin annehmen, auch dann, wenn sie es nickst imstande sind, vollends mit ihrer Vernunft zu begreifen. 1 Pastoralschreiben des österr. Episcopatcs vom 11. Nov. 1891. Wien, St. Norbertus-Drnckerei, S. 6, 7 und 8. 2 Kirchliches Verordnnngs-Blatt für die Lava»ter Diöcese. 1891, VII, i, Weil die Aufgabe des katcchetischen Unterrichtes keine andere ist, als der Jugend die göttlichen Wahrheiten der heiligen Religion beizubringen und sie mittels derselben zur Tugend und zn einem Gott wohlgefällige», durch die heiligen Sacramente zn nährenden Leben anzuleiten und stufenweise zn immer größerer Vollkommenheit zn führen, muss bei der Erklärung der Glaubens- wie auch der Sittenlehren alles weggelassen werden, was diesen Zweck nicht befördert oder ihn gar hindert, also alles Profane und Fremdartige, alles Zweifelhafte, alles Unwahre, alles Abftraete und Hochwissenschaftliche und endlich alles das Schamgefühl und die Sittlichkeit Verletzende. Der hochwürdigste Herr Bischof von Eichstätt Karl August sprach sich in seinem Pastoralschreiben an den Clerns vom 25. Februar 1852 über die Katechese also ans: „Wenn Wir schon oft bei Uns selbst in Erwägung zogen, woher es denn kommen möge, dass nngeachtet der christliche Unterricht der Jagend in unseren Tage» im allgemeinen mit vielem Eifer und Fleiß betrieben wird, dennoch so wenig Früchte desselben sichtbar, und weder der Glaube fester und lebendiger, noch die Sitten reiner und unbescholtener werden, so konnten Wir Uns nicht verbergen, dass wohl ein Hauptgrund dieser traurigen Erscheinung darin liegen dürfte, dass der christliche Unterricht nicht immer auf die rechte Weise und nach dem Geiste Unserer heil. Kirche ertheilt wird. Das Kind, welches man nach erwachter Vernunft in den Wahrheiten der Glaubenslehre unterrichten soll, hat den göttlichen Glauben als eine seiner Seele ei»gegossene übernatürliche Tugend schon in der Taufe mit der heiligmachenden Gnade erhalten. Durch diese innere übernatürliche Kraft, sowie durch die auf die Seele des Kindes im Unterrichte stets cinwirkende Gnade des Beistandes wird sein Verstand erleuchtet und sein Wille gestärkt, so dass es fähig wirb, die ihm verständlich vvrgetragenen einzelnen Wahrheiten des Glaubens aufzufassen und festzuhalten. Nur durch eine solche, durch die Gnade Gottes vermittelte Auffassung der Glaubenslehren kann der eingegossene übernatürliche Glaube entwickelt, zu einem unerschütterlichen, wirklichen Glauben erhoben und zum Bewusstsein gebracht werden, was auch die Ausgabe des christlichen Unterrichtes ist. Häufig wirb aber dieses Verhältnis von den Katecheten nicht gehörig berücksichtigt und ins Auge gefasst. Anstatt sich zu bemühen, im Kinde das religiöse Gefühl zu erwecken und dadurch die inneren Gnaden und die durch sie bedingte innere Fähigkeit und innere Anregung zum Glauben in dem Kinde zn unterstützen, wirkt der Katechet häufig nur auf den Verstand des Kindes und sucht bei dem Religionsunterrichte, wie bei jedem anderen Unterrichte, mehr ein bloßes Wissen der einzelnen Lehren, als ein gläubiges, frommes Anffassen derselben im ganzen Gemüthe zn begründen. Man begnügt sich nicht damit, de» Inhalt des Glaubens als eine bestimmte gegebene Wahrheit dem Kinde auf eine seinen Fassungskräften angemessene, einfache Weise vorzulegen und beizubringen, mau will sie ihm, wie jede andere bloß menschliche Wahrheit erklären, beweisen und selbst erkennen lassen, und lässt durch eine bloß den Verstand des Kindes in Anspruch nehmende Art und Methode des Unterrichtes nicht nur das Herz und Gemüth desselben kalt, sondern schwächt durch das Anregen eines selbstthätigen Forsche ns die Kraft des unmittelbaren in der Seele des Kindes schon vorhandenen, göttlichen Glaubens. Jenes lebendige und belebende Licht der göttlichen Wahrheit, welches durch das einfache Entwickeln und Erfüllen des göttliche» Glaubens in der Seele des Kindes sich gestaltet, kann nicht durch ein mit selbstthätiger Verstandes-nbnng hervorgebrachtes Wissen erzeugt werden, und nur die göttliche Gnade bringt jenes unerschütterliche Festhalten an der geoffenbarten Wahrheit mit Verstand und Willen hervor, worin der Glaube besteht. Es ist aber gerade das lebendige gläubige Anffasse» und Festhalten der christlichen Glanbens-und Sittenlehre, welches in der Jugend den Grund zum ' christlichen Leben bilden muss und welches allein sie stärken und schützen kann, um in den Kümpfen mit der Welt und der Sinnlichkeit den Schatz der Unschuld und der Reinheit zn bewahren."1 Ganz besonders aber wird der Katechet mit Rücksicht ans die heutige Zeitlage den Kindern in der Schnlkatechese beizubringen suchen: 1. Gott dein Vater — du sein Kind! Gott ist ewig, allgegenwärtig, allwissend, allweise, allmächtig, gut. Aber dieser Gott ist nicht ein fremder, großer, mächtiger Herr, nein, mein Vater ist's. Und diesem meinen guten, heiligen Vater sollte ich nicht alles glauben, sollte mich nicht fest an seine Hand klammern, sollte ihn nicht gerne haben, sollte nicht gerne im Gebete mit ihm reden? 2. Christus — dein Heiland! Christus muss Leben gewinnen im Kinderherzen, muss hineingeboren werden. Das Kind muss sagen können: „Soviel hat mein Heiland für mich armes Kind gethan! Was muss ich für ihn thuii? Weil mein Heiland das große Kreuz für mich getragen, muss ich mein kleines auch für ihn tragen." 3. Die Kirche — deine Mutter! Die Kirche ist's, die dem Kind das Leben Christi gibt, es zu einem Kinde Gottes macht, die es ans dem Schmutz der Sünde und den Armen des bösen Feindes wieder an die Vaterbrust Gottes emporhebt, die es stärkt mit dem Geist Gottes in der Firmung, die ihm die Nahrung des Lebens reicht, die es selbst beim Tode noch gnadenspendend in ihren Armen hält und es dem ewigen Vater im Himmel hinüberreicht. 4. Der Nebenmensch — dein Bruder in Christo! Das Kind muss sich mit dem Nebenkinde Eins ' K a t e ch e t i s che Monatsschrift. Herausgegeben von Fr. Schumacher. Münster i. W., den 1. Mai 1900. XII. Jahrg. Nr. 5, S. 132 und 133. fühlen in der Gottesgeineinschaft und Christnsgemeinschaft. Die Gebote der zweiten Tafel dürfen nicht als kalte Forderungen an das Kind herantreten, sondern es muss immer der Gedanke durchleuchten: „Christus hat soviel gethan für deinen Bruder, und du willst ihm weh, willst ihm Unrecht thuii?"1 Bei der Erklärung der Sitten lehren aber muss der Katechet stets darauf bedacht sein, dass Glaubens- und Sittenlehre» miteinander in innigsten Beziehungen stehen, indem ans den ersteren die letzteren wie ans ihrer Quelle fließen, und wiederum die Sittenlehren in den Sätzen und Wahrheiten des Glaubens ihre Begründung finden. Wie noth-wendig es ist, sic zusammen zn halte», ersieht man daraus, dass der Glaube ohne gute Werke todt ist, dass aber sittlich gute Werke, wenn sie nicht ans dem Glauben hervorgehen, keinen Anspruch auf ewige Belohnung haben. Sollen daher die Kinder zn wahrhaft moralischen Menschen herangebildet werden, so müssen die Sittenvorschriften ans den Glaubenslehren abgeleitet werden. Dadurch wird dann nicht nur die innere Verbindung der Glaubens- und Sittenlehre hergestellt, sondern auch zugleich die Sittenlehre auf die Autorität Gottes gestützt, wodurch dann auch die Kinder unter einem schon angeleitet werden, das eine zu thun, das andere zn unterlassen, nicht weil es so vernunftgemäß ist, nicht wegen der Folgen, sondern darum, weil es Gott so befiehlt, weil gerade dieses sein heiliger Wille, das Gebot Gottes ist. I>) Die zweite besondere Ausgabe der Katechese aber besteht darin, die Kinder in der O f f e n b a r n n g s g e s ch i ch t e zu unterrichten und die ans derselben sich ergebenden Gefühle der Liebe, Ehrfurcht und des Dankes gegen Gott lebendig anzuregen und dauernd zn befestigen. Die Kinder müssen die Geschichte der göttlichen Offenbarung kennen, damit sie erkennen, was Gott im Laufe der Zeiten alles gethan hat, um die verirrte Menschheit wieder zu sich znrückzuführen und so zu beseligen; damit sie die religiös-sittlichen Wahrheiten erhalten und verstehen lernen, die sie glauben und beobachten müssen, um das ewige und zeitliche Glück sich zu sichern; damit sie endlich in sich ein religiös-sittliches Denken, Fühlen, Wollen und Handeln, also eine tiefe und wahre Religiosität begründen. Dieses dreifache Ziel aber wird durch fünf Factoren erreicht, und zwar: 1. durch die Erzählung, die frei und fließend, langsam, deutlich und anschaulich sein muss; 2. durch die Erklärung, die umso nothwendigcr ist, je getreuer sich der Text des Schulbuches au die bilderreiche Sprache und den Wortlaut der heiligen Schrift anlehnt; 3. durch die Einpräg n n g, die den Kindern durch das Auswendiglernen und das öftere Wiederholen den vollständigen und sicheren Besitz des behandelten Stoffes zu vermitteln hat; 4. durch die A u s-legn n g, wodurch die Glaubens- und Sittenlehren, welche 1 KatechetischcBlätter. Redigiert von Franz Watt, Pfarrer in Konzenberg. Neue Folge. II. Jahrg. Sechstes Heft. Juni 1901. jede einzelne biblische Geschichte enthält, ans dieser herausgezogen und den Kindern zum klaren Bewusstsein gebracht werden; 5. durch die A nwen du n g, die den Kindern die Anleitung gibt, die biblischen Geschichten nicht als etwas Fremdes, ihnen Fernliegendes zu betrachten, sondern in ihnen ein Stück ihres eigenen inneren und äußeren Lebens zu erkennen und die gewonnenen Wahrheiten nutzbringend ans ihre Lebensverhältnisse zu übertragen. Den Erfolg des biblischen Geschichtsunterrichtes wird aber zweifelsohne erleichtern, erhöhen und sichern das biblische Bild. c) Die dritte besondere Aufgabe der Katechese endlich ist, das Verständnis des katholischen Gottesdienstes und seiner Ceremonien, der heiligen Gebräuche und Andachts-Übungen, des katholischen Kirchenjahres und seiner Bedeutung den Kindern zn erschließe» und sie zum andächtigen Anhören der heiligen Messe, zum würdigen Empfange der heiligen Sacramente und zum fruchtbaren Gebrauche der anderen Gnadenmittel der Kirche anzuleiten. Das Kind soll vor allem in der Schule bete» lerne», und zwar in der Weise, dass nicht bloß der Unterricht durch Gebet eingeleitet, geweiht und geheiligt wird, sondern dass das Kind auch die Gebets so rmeln, deren sich der katholische Christ beim privaten wie beim öffentlichen Gottesdienste gewöhnlich bedient, nach entsprechender Erklärung einübt und in den rechten Gebetsgeist eingeführt wird. Auch sollen die Kinder rechtzeitig zum Gebrauche des Gebetbuches angeleitet werden. Den Mittelpunkt des öffentlichen Gottesdienstes bildet die heilige Messe. Und da ist es Aufgabe des Katecheten, die Kinder über das Wesen, die Bedeutung und die Hanpttheile der heiligen Messe, über die einzelnen heiligen Gebräuche und Ceremonien bei der heiligen Messe, sowie über die Art und Weise, dieser heiligsten aller Handlungen mit möglichstem Nutzen, das ist mit innerer und äußerer Andacht und mit Ehrfurcht beizuwvhnen, gründlich zn unterrichten Die Andacht beim Gottesdienste wird nicht wenig durch die Ordnung in der Kirche gefördert. Und hiebei soll der Lehrer dem Katecheten liebevoll an die Hand gehen. Ist doch für den braven Lehrer die Beaufsichtigung der Kinder in der Kirche keine Last, sondern eine angenehme Pflicht; denn er vollzieht damit eine wichtige Erziehungsthätigkeit und lernt die Kinder vielfach besser kennen, als in der Schule. Zudem ist er ja nicht bloß Erzieher der Kinder für die Welt, sondern auch für Gott. Gewiss soll es der Katechet auch nicht versäumen, die Kinder frühzeitig auf die Bedeutung und den Wert der Predigt und Christenlehre aufmerksam zu machen und sie zu belehren, mit welcher äußeren Haltung sie sich daran betheiligen und mit welcher inneren Geistesstimmung und Sammlung sie dem Vortrage folgen sollen und wie sie die einzelnen Lehren am besten auffassen imi) auf sich anwendeg können. Ebenso sollen den Kindern die in einer Gemeinde bestehenden besonderen Andachten und kirchlichen Vereine zum richtigen Verständnisse und dadurch zur richtigen Wertschätzung gebracht werden. Die Kinder gehören der Kirche, sie hat bei der heiligen Taufe ihre Hand ans sie gelegt. Die Kinder geben sich auch gerne der Kirche hin, beobachten lauschend ihre heiligen Handlungen und die Wirkungen sind oft von der nachhaltigsten Bedeutung für die ganze Zukunft. Die peinlichste Sorgfalt soll aber der Katechet bei der Vorbereitung der Kinder ans den würdigen Empfang der heiligen Sacramente, zumal der Firmung, der Buße und des Altars, verwenden. Was die Vorbereitung der Kinder auf den Empfang des heiligen Firmnngssacramentes betrifft, mögen sich die Katecheten stets vor Angen halten die in der im Jahre 1900 abgehaltenen Lavanter Diöcesansynvde kundgemachte Weisung: „Anno, quo in constitutis per dioecesim ecclesiis sacramentum hoc administratur, instruant et erudiant animarum curatores pueros et puellas, rationis usum habentes, de omnibus, quae ad tanti sacramenti vim et dignitatem faciunt, et praeparent eos diligenter ad valide ct licite suscipiendum sacramentum Spiritus sancti. Confirmandi examinentur, an sciant distincte saltem preces consuetas, rudimenta fidei, praecepta Dei et Ecclesiae. Nemini concedatur accessus, qui huic examini non satisfecerit. Ut vero constet, qui admissi fuerint, quilibet confirmandus exhibeat testimonium parochi vel eiusdem cooperatoris catechetae de praeparatione peracta et admissione concessa. Monemus sacerdotes, eorum conscientias gravantes, ne tali testimonio provideant illos, de quorum praeparatione non constiterit. Testimonia haec, in quibus etiam nomen patrini scriptum sit, administrato confirmationis sacramento reddantur parochis, ad quorum parochiam confirmati pertinent. Porro parochi curare tenentur, ut confirmandi confessano se sistant, et peccata, si quae se commisisse noverint, confiteantur. Hoc enim sacramentum sine statu gratiae divinae suscipi nequit, nisi sacrilege. Insuper est hoc sacramentum oh characterem indelebilem, quem animae imprimit, initerabile ; ideo fideles edoceantur, ne quis iterato illud recipere praesumat, neve gravissimum sacrilegii reatum sibi contrahat.“1 Von der größten Wichtigkeit für das spätere Leben ist die Anleitung der Kinder zu einem stets würdigen Empfange der heiligen Sacramente der Buße und des Altars. Sv oft der Beichttag herannaht, sollen die Kinder an die Heiligkeit und Wichtigkeit des Bußsacramentes erinnert und sollen mit ihnen jedesmal genau und eingehend die fünf zum würdigen Empfange des heiligen Bußsacramentes gehörigen Stücke besprochen werden. Die Gewissenserforschung wäre gleichfalls i Actiones et Constitutiones Synodi dioeceaanae Lav. anno 1900 celebraiae. Murburgi, 1901. l’gg. 301 et 302. o jedesmal mit ihnen in Kürze vorzuuehtnen. Ebenso sind die Kinder vor jeder heiligen Beicht ans die Nothwendigkeit der Reue und deren Eigenschaften, die Aufrichtigkeit des Sündenbekenntnisses und die gewissenhafte Verrichtung der auferlegten Buße mit eindringlichen Worten aufmerksam zu machen. „Imprimis satagite, ut pueri puellaeque quam accuratissime ad primam confessionem, qua niliil est gravius, praeparentur ; a prima enim pendent fere omnes vitae ulterioris confessiones ; ncque omittatis ad alias quoque confessiones sedulam instructionem reiterare. In excipiendis autem confessionibus magna patientia et invicta caritate paterna vos armetis ncque nimia celeritate eas tractetis, sed potius alios confessarios in vestrum subsidium adhibeatis. Onus difficile, labor fructuosus ! “1 Die Vorbeitnug auf die heilige Kommunion aber erheischt die größtmöglichste Sorgfalt von-seite des Katecheten. Die Gebetsformeln vor und nach derselben sollen durch eingehende Betrachtung eines jeden Wortes zum allseitigen Verständnis gebracht werde». Zumal aber soll der Tag der ersten heiligen Commnnion den Kindern durch erhöhte äußere Feierlichkeit unvergesslich gemacht werden. Viele Katecheten pflegen die Kinder durch eine Art von Exer-citiett oder wenigstens durch öftere gemeinsame Besuchung des allerheiligsten Altarssacranientes auf diesen schönsten Tag ihres Lebens vvrzubereiten. Betreffs der Kinderbeicht kann man nicht eindringlich genug den Seelsorgern ans Herz legen, dass sie zum »lindesten für diesmal einen weniger bekannten Beichtvater kommen lassen und die Kinder liebevoll aufmuntern, bei diesem ihre Sünden aufrichtig zu beichten. Wie viele unwürdige Erßcoinnlunionen würden dadurch vermieden werden! Ein Priester, der als einer der besten und erfahrensten Katecheten der Schweiz bekannt ist, sagt: „Mein Haupt- augenmerk richte ich darauf, dass alle, wenn sie der Schule entlassen sind, die allerseligste Jungfrau recht lieben, täglich ihr Morgen- und Abendgebet beten und besonders recht gut beichten und c oinrnn ni ci er e n könne». Es vergeht das ganze Jahr keine Unterrichtsstunde, dass ich nicht etwas von den Übungen vor und nach der Co in nt univ n abfrage. Ich achte darauf, dass die Kinder allinählig diese Übungen aus dem Herzen erwecken, und bin froh, wenn jedes in der Formel variiert. Die Folge davon ist, dass die Kinder ebenso staunen, wenn eines die Danksagung und Aufopferung oder Bitte nicht verrichten kann, als wenn es das Vaterunser nicht wüsste." Per Mariam ad Jcsum.2 Nebst den Sacramente» muss der Katechet ivohl auch die Sacra men tal ien berücksichtigen, zumal diese in ihrer Bedeutung und Anwendung vielfach zu wenig gewürdigt werden. Die Kinder sind auf den Wert derselben bei jeder 1 Hirtcnschreiben des österreichische» Episcopales voni 19. November 1891. — Kirchl. Verordnungs-Blatt für dic Satianter Diöeese. 1891, VII. I. 2 St a t e ch c t i s ch c Blätter. Zeitschrift für Neligionslchrer. Kempten, I. Februar 1896. XXII. Jahrgang, 2. Heft sich darbietenden Gelegenheit aufmerksam zu machen. Eine sehr eingehende Behandlung der Sacramentalien findet der Katechet in den Synodalstatnten der Lavanter Diöeese vom Jahre 1900 im 41. Capite! unter dem Titel: „De sacramenta lium natura comunque utilitate." Nachdem das religiöse Leben auch von den heiligen Zeiten abhängig ist und wir nicht nur im bürgerlichen, sondern auch im Kirchenjahre leben, so müssen auch schon die Kinder in den Geist desselben eingeführt werden, damit sie es mit Verständnis und zum Heile ihrer Seele mitleben. Der Katechet wird daher, dein Kirchenjahr folgend, die vorzüglichsten Zeiten und Feste desselben und die mit denselben verbundenen besonderen heiligen Cereinonien besprechen, erklären und so den Kindern einprägen. Nicht unbeachtet soll der Katechet, so es ihm nur möglich ist, das religiöse Volkslied lasse». Das Volk singt gerne beim Gottesdienste. Die Kinder aber singen mit; oder eigentlich : iute die Kinder singen, so singt das Volk. Unsere Diöeesan-stinoden haben auch betreffs Pflege wahren Volksgesanges die nöthigen, sehr weisen Anordnungen getroffen.1 Schließlich wäre noch zu bemerken, dass der Katechet wohl auch die Kirche n ge schichte in den Religionsunterricht einbeziehen muss. Und zwar ist dies nothwendig sowohl zur Begründung eines lebendigen, kirchlich-gläubigen Sinnes in den Herzen der Kinder, wie es auch ersprießlich ist in unterrichtlicher Beziehung; ist doch die Kirchengeschichte selbst ein Theil der Religionsgeschichte, ein Theil der Geschichte Gottes auf Erden, die mit der Erschaffung des Weltalls begonnen hat und erst mit seinem Ende ihre zeitliche Vollendung erhalten wird. Hoch und über alles erhaben ist also die Aufgabe der Schulkatechese. O wären sich die Katecheten derselben nur auch immer bewusst! Der Religionslehrer verkündet im Aufträge der Kirche als Bote Gottes die erhabensten Wahrheiten und Vorschriften, das Wort und den Willen Gottes und macht die Kinder mit den Einrichtungen und Anstalten vertraut, welche Gott zum Heile der Menschheit geschaffen hat. Das Ziel des Religionsunterrichtes soll sein: Die Bereinigung der Kinder mit C hristus durch Glan be, Hof fintiti] und Liebe, also die Bewahrung der Unschuld in den durch die Taufe geheiligten Seelen, Vermehrung der göttlichen Gnade, Weckung und Förderung der Tugend und Heiligkeit, Sicherung der ewigen Glückseligkeit. Deswegen ist die christliche Unterweisung etwas Großes, Wichtiges und Erhabenes. Clemens Brentano, der fromme Dichter, zeichnet die Erhabenheit dieser Aufgabe in den geistreichen Worten: „Es ist eine schöne Arbeit, aus den Kinderherzen einen ewigen Faden heranszuspinncn, der beim Eintritte in das Labyrinth an das Herz Jesu befestigt, nach allen Irrwegen wieder an dasselbe 1 Actiones et constitutiones Syn. dioec. Lav. an, 1900 celebr. Marburgi, 1901. Cap. LIX. zurückleiten wird."1 Der Katechet soll den Kindern als sichtbarer Schutzgeist zur Seite stehen und sie durch sei» Lehr-wort zu Christus führe». De» Religionslehrern gilt das große Wort des Apostels: „ Dei enim sumus adiutore»“ (I. Cor. 6, 9), die Kinder aber, die Gott ihnen zur Unterweisung auvertraut, sind das Arbeitsfeld, dessen Eigeuthümer Gott selbst, dessen Ertrag der einzige Gewinn des kostbaren Blutes Christi, dessen Vernachlässigung eine Beeinträchtigung der Ehre Gottes und darum einem Gottesraube gleich zu achten ist. Der Neligiouslehrer soll „das Salz der Erde sein", das vor Fäulnis der Sünde bewahrt, er soll „das Licht der Welt" sei», welches den Menschen die dunklen Pfade des Lebens erhellt und ihr Herz für die Tugend erwärmt und stärkt? Hoch und über alles erhaben ist also die Aufgabe der Schulkatechese. Gewiss! Nicht aber wirb der Katechet dieser seiner Aufgabe gerecht zu werden vermögen, so ihm nicht hilfsbereit zur Seite stehen werden d i e E l t e r n und d i e S ch n l e. Was die Eltern anbelangt, so können von ihnen nie und nie genug beherzigt werden die Worte, mit welchen sie von den österreichischen Bischöfen in dem bereits anfangs zum Theile citierten Pastoralschreiben vom I I. November 1891 zur christlichen Erziehung ihrer Kinder aufgefordert werden. „Ihr habt euren Kindern", so lautet der Mahnruf der hochwürdigsten Oberhirten an ihre Herde, „nach Gottes Anordnung das Leben gegeben; ihr sollt ihnen aber auch ein höheres Leben geben. Christus soll durch euch in den jungen Seelen gebildet werden, in seiner Lehre, seinem Gesetze und seiner Heiligkeit. Die Seele des Kindes muss in den ewigen, unwandelbaren Wahrheiten gefestigt sein, welche der christliche Glaube vermittelt. Wenn der junge Christ mit all' seinem irdischen Wissen nicht weiß, was Ziel und Zweck seines Daseins ist; wenn er nicht Antwort geben kann auf die Frage: Woher kommst du? Wohin gehst du? — was wird denn ans ihm werden in dieser Welt des Zweifels und des Jrrthnms, in diesem Geroirre von Lehren, die sich selbst widersprechen und den Geist verdunkeln? Was wird aus ihm werden in diesen Stürmen des Lebens, in den dunklen Stunden des Leidens, in dem Toben der Leidenschaften? . . . Katholische Eltern! Was sind alle prunkenden Worte der sogenannten Aufklärung, die kein Laster nusrotten und keine Tugend pflegen können, gegen die Lehren der göttlichen Offenbarung, die in allen Verhältnissen dieses Erdenlebens Licht und Trost geben! Sie präget früh durch rner eigenes Wort in die Seelen eurer Kinder ein, denn so ermahnt euch der Geist Gottes: „Hast du Söhne, so unterweise sie von Jugend ans." (Eccli. 7, 25). Aber unterlasset auch nicht, sie gewissenhaft in den Religionsunterricht, in die Predigt und Christenlehre zu schicken. 'Katechetik, von Dr. Fridolin Roser, § 4. 8 Eine treffliche Abhandlung für Priester, zumal für die Herren Katecheten, findet sich unter den Bestimmungen der dritten Lavanter Diöcesansynode. Actiones et constitutiones Syn. dioec. Lav. anno 1900 celebratae. Marburgi, 1901. Cap. XXIX. De catechizandis parvulis. Pagg. 230—238. Schreibt ferner frühzeitig in die jungen Seelen die Hanptregel des christlichen Lebens: „Fürchte Gott und halte die Gebote!" (Eecl. 12, 13). Es gibt nur ein wahres Übel, das größte in der Welt, die Übertretung der Gebotes Gottes, die Sünde. Möchtet ihr, katholische Eltern, hievon überzeugt sein, wie jene so heilige Mutter, und darum sprechen, wie sie zu ihrem Sohne sprach: „Wüsste ich, dass du je eine schwere Sünde begiengest, so wollte ich dich lieber vor meinen Angen sterben sehen." Seid deshalb wachsam ans das junge Herz und haltet die erwachenden Leidenschaften rechtzeitig nieder, seid wachsam auf ihre Umgebung und duldet nicht den Hauch der Sünde in ihrer Nähe, wandelt aber selbst vor ihren Augen in der Beobachtung der Gebote Gottes und habt bei allem, was eure Kinder angeht, die christliche Grundregel vor Angen: „Was nützt es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewinnt, aber an seiner Seele Schaden leidet?" (Matth. 16, 26). Lasset endlich eure Häuser wahre Gvttestempel sein, ivo alles unter dem Einflüsse der Religion steht und auf sie hinweist . . . Ach, ivie viele Väter und Mütter müssen zu spät erkennen, was es heißt, Kinder erzogen zu haben ohne Frömmigkeit und Gottesfurcht!... Darum leitet eure Kinder an zu einem echtkatholischen Leben, haltet sie an zum Empfange der heiligen Sacramente, aber zeigt selbst keine Gleichgiltigkeit und Geringschätzung gegen die kirchlichen Gebräuche und Übungen der Frömmigkeit, sondern führt sie durch Wort und Beispiel ein in die segensvolle Theilnahme an dem Gnadenleben eurer heiligen Kirche." Doch nicht bloß die Eltern, auch die Schule, die zumeist einen bleibenden Eindruck auf die Erziehung der Kinder zn-rückläsSt, muss den Religionslehrer in Erfüllung seiner hohen und erhabenen Aufgabe werkthätigst unterstützen. Darum der gerechte und berechtigte Ruf der hochwürdigsten Bischöfe unseres österreichischen Vaterlandes nach katholischen Schulen. In dem herrlichen Hirtenschreiben, das sie am 25. Mai 1890 an sümmtliche Gläubige ihrer Diöcesen richteten, lautet der Wunsch ihres Herzens: „Wir beanspruchen katholische öffentliche Volksschulen; wir wollen, dass katholische Kinder auch in der öffentlichen Volksschule nach den Grundsätzen ihrer heiligen Religion behandelt, erzogen und unterrichtet werden, und dass darum die ganze Einrichtung und Thätigkeit der Schule die entsprechende religiöse Grundlage habe und vom Geiste unseres heiligen Glaubens durchweht sei . . . Wir stehen mit diesen Forderungen in vollem Einklänge mit den Lehren und Weisungen des Oberhauptes unserer heiligen Kirche, unseres Heiligen Vaters Papst Leo XIII. Vernehmet nur die Mahnungen, die er z. B. in seinem neuesten Rundschreiben vom 10. Jänner d. I. „Über die wichtigsten Pflichten christlicher Bürger"1 an die Eltern der ganzen christlichen Welt richtet, und die Weisungen, die er schon zuvor an die 1 Sapientiae christianae. Kirchl. Verordn.-Blatt für die Lavanter Discese. 1890, II. I. Bischöfe von Frankreich, Ungarn und Bayern gerichtet hat. In jenem Nnndschreiben mahnt der Heilige Vater: „Von Natur an? ist es der Eltern eigenes Recht, ihre Kinder zu erziehe», und zugleich ihre Pflicht, dafür zu sorgen, dass Erziehung und Unterricht der Kinder mit dein Ziele übereilt-stimme, um dessenwillen sie von Gottes Güte Nachkommenschaft erhalten haben. Darum müssen die Eltern Eifer und Anstrengung aufbieten, alle Missstände auf diesem Gebiete zu beseitigen und durchaus auf dem Rechte bestehen, die Kinder, wie es ihre Pflicht ist, christlich erziehen und besonders von jenen gefährlichen Schulen fernhalten zu dürfen, wo ihnen das Gift der Gottlosigkeit gereicht werden konnte. Wenn es sich um rechtschaffene Ausbildung der Jugend handelt, ist keine Mühe und Anstrengung zu groß." An die Bischöfe von Frankreich schrieb der Heilige Vater am 8. Februar 1884 unter anderem1 : „Was die Famlie betrifft, ist es von größter Wichtigkeit, dass die der christlichen Ehe entsprossenen Kinder frühzeitig in der Religion unterrichtet und jene Wissenszweige, in welchen die Jugend herangebildet zu werden pflegt, mit der religiösen Unterweisung verbunden werden. Die eine von der ändern trennen, heißt thatsüchlich wollen, dass die kindlichen Gemüther bezüglich ihrer Pflichten gegen Gott gleich-giltig bleiben; diese Methode ist falsch, im zarten Kindesalter höchst verderblich, weil sie praktisch zur Gottlosigkeit führt lind der Religion den Weg versperrt. Gute Eltern müssen durchaus dafür sorgen, dass ihre Kinder, sobald sie zum Gebrauche der Vernunft kommen, die Vorschriften der Religion erlernen, und dass nichts in den Schulen vorkomme, was die Reinheit des Glaubens oder der Sitten verletzt. Dass diese Sorgfalt beim Unterrichte der Kinder beobachtet werde, ist durch das göttliche und natürliche Gesetz geboten, und die Eltern können aus keinem Grunde von diesem Gesetze dispensiert werden. Die Kirche aber, welche vermöge der ihr von ihrem göttlichen Stifter verliehenen Vollmacht alle Völker zur christlichen Weisheit berufen und ebenso sorgsam achthaben muss, in welchen Lehren die ihrer Macht unterstehende Jugend unterwiesen wird, hat die sogenannten gemischten oder neutralen (confessionslosen) Schulen stets offen vernrtheilt und die Familienväter immer wieder zur Wachsamkeit in einer so wichtigen Angelegenheit ermahnt." An die Bischöfe von Ungarn wendete sich das bekümmerte Herz des Heiligen Vaters im Jahre 1886 mit der Mahnung „Das ist die Richtung der Zeit und Lebensart, dass sehr viele und gar sehr sich bemühen, die Schuljugend der Wachsamkeit der Kirche und dem überaus heilsamen Einflüsse der Religion zn entziehen. Man begünstigt und verlangt mehrfach die sogenannten neutralen (confessionslosen), gemischten oder Laienschulen, und zwar in der Absicht, dass die Zöglinge in der größten Un- 1 Nobilissima Gallorum gens, * Quod inultum diuque, Vont 22. August. Kirchl. Verordn.-Blatt für die Lavanter Diöcese. 1886, VI, I. wissenheit der heiligsten Dinge und ohne alle Pflege der Religion heranwachsen. Weil dieses Übel ausgedehnter und größer ist, als dessen Heilmittel, so sehen wir eine Nachkommenschaft sich fortpflanzen, welche um die geistigen Güter sich nicht kümmert, religionslos, sehr oft gottlos ist. Dieses so große Übel haltet, ehrwürdige Brüder, mit allem Eifer und aller Mühe von eurem Ungarn ferne . . . Wir müssen in Anbetracht der Wichtigkeit der Sache wünschen und wollen, dass es beim öffentlichen Jugendunterrichte der Kirche unbenommen sei, die ihr von Gott gegebene Aufgabe zu erfüllen, und wir können nicht umhin, euch dringendst zu bitten, eure Mühe fleißig darauf zn richten. Inzwischen fahret fort, die Familienväter immer wieder zu mahnen, ihre Kinder jene Schulen nicht besuchen zn lassen, wo der Verlust des christlichen Glaubens zu befürchten steht, und trachtet gleichzeitig, dass durch die Gediegenheit ihres Unterrichtes und die gute Haltung ihrer Lehrer empfehlenswerte Schulen vorhanden seien, die durch eure Anctorität und durch die Wachsamkeit des Clerus geleitet werden." Und im Jahre 1887 klagte der Heilige Vater in einem Schreiben an die Bischöfe von Bayern ' : „Die Kirche hat nun gerechten Grund zn seufzen, da sie sehen muss, wie schon im zartesten Alter die Kinder ihr entrissen und solche Schulen zn besuchen gezwungen werden, in welchen die Erkenntnis Gottes entweder überhaupt gar nicht beigebracht oder nur weniges davon gelehrt und mit falschen Lehren vermischt wird" . . . Ihr, katholische Eltern, seid die eigentlichen und ersten Erzieher und Lehrer eurer Kinder; Gottes Gebot und die Ordnung der Natur haben euch diese Stellung mit ihren Pflichten und Rechten verliehen. Keine Mncht der Welt kann euch von der Pflicht, eure Kinder zu erziehen, entbinden, und keine mich kann euch dieses Recht nehmen . . . Nun ist aber die Schule gemäß ihrer Aufgabe dazu bestimmt, den Eltern einen Theil ihrer Pflicht der Kinder-erziehung abzunehmcn. Folglich müssen die Eltern unablässig verlangen, dass die Kinder in der Schule in ihrem Sinne, d. H. katholisch erzogen werden, sowie sie im Elternhause erzogen werden sollten. Handelt es sich also um katholische Eltern, so kann und muss die Schule die Kinder nicht anders als im Sinne der Eltern, d. h. katholisch erziehen . . . Wir fordern, dass für die katholischen Kinder katholische Schule» errichtet werden, in welchen gläubige katholische Lehrer unterrichten und die Erziehung und den Unterricht »ach den Lehren unseres heiligen Glaubens besorgen und wahrnehinen sollen. Auch das Gesetz selbst bezeichnet doch als Aufgabe der Schule, die Kinder sittlich-religiös zu erziehen. Wenn diese Worte einen Sinn haben sollen, so sagen sie nichts anderes, als dass die ganze Einwirkung der Schule ans die Kinder eine sittlich-religiöse, dass der Lehrer selbst sittlich-religiös sein, dass er seine Aufgabe als eine sittlich-religiöse auffassen müsse, dass 1 Officio sanctissimo adducti, vom 22. December. die in der Schule gebrauchten Lehrbücher der sittlich-religiösen Erziehung zu dienen haben. Ausdrücklich hat auch die zu dem Schulgesetze erlassene Schulordnung als leitenden Grundsatz für den Unterricht anerkannt, dass die einzelnen Lehrgegenstände in einer einheitlichen Verbindung mit einander stehen müssen. Das heißt aber nichts anderes, als dass auch der Religionsunterricht mit den übrigen Unterricbtsgegenständen in einer engen und beständigen Verbindung stehen müsse, dass dein Religionsunterrichte in dem übrigen Unterrichte nicht widersprochen werden dürfe." Lasset die Kleinen zu mir kommen und wehret es ihnen nicht, denn für solche ist das Himmelreich. (Marc. 10, 14). So möge denn in den Priestern des Herrn, denen die Jugend anvertraut ist, stets brennen die Glut der Begeisterung für die Ehre Gottes und das Heil der unschuldsvollen Kinderseelen! Mögen in ihren Herzen einen Wiederklang die Worte finden, welche der begeisterten Brust des Dichters Clemens Brentano entquollen sind und die da lauten: Welch Geheimnis ist ein Kind! Gott ist auch ein Kind gewesen; Weil wir Gottes Kinder sind, Kam ein Kind, uns zu erlösen, Welch Geheimnis ist ein Kind! Wer dies einmal je empfunden, Ist den Kindern durch das Jesukind verbunden. Ach, wer führt dies schwache Kind! Hüll' und Himmel stehen offen; Dass das Lamm dem Wolf entrinnt, Hat es mich wohl angetroffen? Ach, wer führt das schwache Kind? Wer dies einmal je empfunden, Ist den Kindern durch das Jesukind verbunden.1 ' Theoretisch-praktisches Handbuch der Katechetik für Katholiken im Geiste des heil. Augustin. Bon Augustin Gruber. Regensburg, 1870. B. Auf den einzelnen Gonferenz-Stalionen gestellte Anfragen und Anträge. 1. Naj se v direktoriju tudi še navede „commemoratio pro omni gradu“, ako ostanejo dnevi mašniškcga posvečenja tako določeni, kakor dozdaj. Se bo zgodilo. 2. Prečastiti episkopat naj blagovoli delovati na to, da se brž ko brž spremeni postava glede duhovnih patronatov, ker po sedanjih postavah oba škodo trpita, patron in sufragan. Prečastiti episkopat pretresuje težavno vprašanje. 3. Prečastiti episkopat ali pa prečastiti kn. šk. ordi-narijat naj blagovoli izposlovati avtentično razlago postave glede dohodninskega davka od manuvalnih maš. Glej : Kirchl. Verordn.-Blatt für die Lavanter Diö-cese. 1901, 85, str. 177. 4. Nekateri č. g. duhovniki želijo razlago izraza „missa votiva Rorate cum cantu“. Ali je razlika med „missa cum cantu“ in „missa cantata“ ? Ako pojeta duhovnik in kor pri sv. masi, se imenuje maša „missa cum cantu“ ali pa „missa cantata“. 5. Izraža se želja in prošnja, naj prečastiti kn. šk. ordinarija! in pa okrajni šolski svet vpliva, da c. kr. uradni listi priporočajo vsaj enakomerno otroška lista : izborni ..Vrtec“ z „Angeljčkom“ in novi „Zvonček“, ne pa samo zadnjega. Priporočenje listov je skrb dotičnega uredništva. 6. Prosi se, naj preč. kn. šk. ordinarijat vpliva, da gledé osebnega dohodninskega davka velja kot podlaga „čisti dohodek“, ker se včasih računi trojni ali čveterni davek. To ne spada v področje kn. šk. ordinarij ata. 7. Prosi se, da bi se kmalu oskrbela novi „Evan-gelj“ in „Sveto Opravilo“. Bi se rado zgodilo ; toda poprej bi se morala se oskrbeti nova avtentična prestava sv. pisma. 8. Prosi se, da bi se, ako mogoče, preprečile zbirke za tuje samostane in zavode, ker se med nabirači nahaja tudi že dovolj goljufov ; da bi se pobiralo samo za zavode in samostane i. t. d. obeh štajerskih škofij ; ako se pa to nikakor ne da preprečiti, naj bi prečastiti kne-zoškoije vsakemu nabiraču saj posebno spričevalo dati blagovolili. Glej : Kirchl. Verordn.-Blatt für die Lavanter Diö-cese. 1896, VI, V, str. 21 in 22. 9. Nekateri čč. gg. konferentisti prosijo, da bi preč. knezoskofje pri sv. rimski stolici izposlovali, da bi se god slov. apostolov sv. Cirila in Metoda cerkveno praznoval kakor poprej tudi odslej 5. julija. To pa zato, ker najnovejši odlok sv. stolice gledé proslavljanja sv. apostolov med ljudstvom povzročuje zmoto, ker cerkev obhaja njunin god 7. dočim jih ljudstvo slavi 5. julija. Glej : Directorium Romano - Lavantinum pro anno Domini 1902, str. 70. 10. Prosi se, da se uvedejo zopet ponavljalne nedeljske sole. Je težko svetovati. 11. Z ozirom na to, da se v sosednih škofijah praznik sv. Cirila in Metoda obhaja 5. julija kot praznik I. vrste, se prosi, da prečastiti kn. šk. ordinarijat enako to izprosi za našo škofijo. Glej : Directorium Romano-Lavantinum pro anno Domini 1902, str. 70. 12. Prosi se, naj bi se zmerom pošiljalo toliko iz-tisov novih maš, kolikor je duhovnikov in cerkva v dekaniji. Razpošilja se po naročilu v dotični okrožnici. 13. Prosi se, da bi bil katekizem boljši vezan. Prošnji se bo ugodilo. 14. Po ukazu visoke c. kr. namestnije od dne 3. majnika 1901, štev. 10.469, naznanjenem po preč. kn. šk. konzistoriju z dne 4. junija 1901, štev. 1501, sme se prostovoljna zbirca samo pri tistih pobirati, kateri to pismeno dovolijo. To nasprotuje odloku upravnega sodišča 7. februarja 1885, štev. 397, in ukazu c. kr. ministerstva za uk in bogočastje 7. februarja 1884, štev. 22.294 (Dannerbauer, izdaja 1., str. 868); prosi se preč. kn. šk. In 24 Pastoral-Conferenzen erschienen 327 Priester und betheiligten sich eifrig an der Discnssion über 45 Elaborate zur I. und 45 zur II. Pastoralfrage. Die beiden gestellten Fragen wurden von den Herren Elabvranten mit Ernst und Verständnis ausgearbeitet. Die besten Resultate hinsichtlich der ersten Frage haben wieder jene Herren Dechante zu Tage gefördert, die den Herren Elabvranten nicht alle, sondern nur einzelne Kirchen ihres Decanatsbezirkes zugewiesen haben. Dieser Vorgang wird sich auch für die gründliche Bearbeitung der zweiten für dieses Jahr gestellten Frage gut eignen. ordinarijat, da brani pravice duhovnikov gledé prostovoljne zbirce. V posameznih slučajih, ki se naj naznanijo, se bo potrebno ukrenilo. 15. Li smejo gasilci v paradi pri procesiji s sv. rešuj im Telesom čelade na glavi imeti, ker nekateri to zahtevajo. Po splošno veljavnih določilih dovoljeno je le vojakom in društvom, ki so vsled vojaške postave v zvezi s c. kr. vojno, (n. pr. veteranom) s čelado na glavi vdeleževati se procesije s presv. Rešnjim Telesom. 16. Naj se za slovensko župnijsko uradovanje utemelji in uvede enotna terminologija. Stvar se bo preudarjala. 17. Naj se sestanek katehetov združi z duhovnimi vajami. Pač ne kaže. 18. Izreče se želja, da se priredijo duhovne vaje dvakrat v letu, enkrat v Mariboru, in enkrat na Slatini, da se jih duhovniki laglje v večem številu udeležijo. Najbolje bo menda, da se ohrani stari red. ndc Übersicht. Anlässlich des nicht hinreichend motivierten Wegbleibens einiger Herren Seelsorger wird wieder auf das Caput XVI. : „De collationibus sive de conferendis pastoralibus et de elaborationibus theologicis“ der IL Lavauter Diöcesausynode vom Jahre 1896 hingewiesen. Die Pastoral'Conferenz-Protokolle sind alljährlich bis zum 1. August anher vorzulegen, damit das Conferenz-Schluss-Prolokoll rechtzeitig verfasst und gedruckt werden kann. 20. Diücesan-Uachrichlen. Ernannt wurden: P. T. Herr Johann Mlakar, F. B. Eon-sistorialrath und Domherr am F. B. Lavanter Domcapitel zu Marburg, zum Procurator Fiscalis und Titl. Herr Martin Matek, Doctor Romanus in iure canonico, F. B. Geistl. Rath und Theologie- professor in Marburg zum Advocatus Fiscalis beim F. B. Dii)* cesangerichte in Marburg und legten in dieser Eigenschaft auch bereits den Eid in die Hände des hochwürdigsten Herrn Fürstbischofes ab. F.-B. Lavanter Ordinariat z« Marburg, am 1. März 1902. t Mi - Fürstbischof. St QtyriQut-Wuchbviicterri, Marburg.