l679 Amtsblatt Mr Faibacher Ieitung Ur. 237. Dienstag den tä.Ottobcr 1872. (401 — 1) Nr. 5286. Kundmachung. Am 31. Oktober 1872 vormittags 10 Uhr findet die vierunddreißigste Verlosung der krain. Grundentlastungs-Obligationen im hiesigen Burggebäude im ersten Stock statt. Laibach, am 11. Oktober 1872. Vom krain. Landes-Auoschujsc. ^ Concurs-Ausschreibung. zur Besehung einer technischen Diurnistenstelle mit dem Taggelde von 1 fl. 59 kr. bei der im Zwecke! der Grundsteuer^Negelung in Krain fortzusetzenden Vermessungs-Neambulierung. In den seitens dek Bewerber dicsfalls im Wege der politischen Behörden an die k. k. Grundsteuer-Landescommission für Krain in Laibach, und zwar binnen längstens 14 Tagen Vom Tage dieser Kundmachung einzureichenden Ge- ^ suchen sind Alter, Stand, Befähigung, Studien! und Sprachkenntnissc, bisherige Verwendung oder^ Beschäftigung, Gcsundhcitsverhältnisse, dann bürgerliches und politisches Wuhlverhalten durch legale 3 e,ugnisse nachzuweisen. Laibach, am 10. Oktober 1872. O. k. Vrundjieuer-Aandeocommisston. (400—2) Nr. 8111. Erkenntnis. Im Namen Sr. Majestät des Kaisers hat! das k. k. Landesgericht in Laibach als Prcßgericht! über Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt:! Der Inhalt des in Nr. litt der in Laibach erscheinenden Zeitschrist „KiovMvIij imwcl" vom 8. Oktober 1872 auf der ersten Blattscite abgedruckten Leitartikels, beginnend mit den Worten : ! „Kovll iwvai'iwlil 5u^", begründe den objectiven Thatbestand des im § 300 St. G. bezeichneten Vergehens gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung, daher nach tz 8 des Gesetzes vom 17ten Dezember 1862, Nr. 7 N. G. Bl., die von der Sicherheitöbchörde einverständlich mit der Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme des Blattes Nr. 116 dcr Zeitschrift ^lüv^udilii imwä" vom 8. Oktober 1872 bestätiget und bei eingeleitetem objectiven Verfahren nach Artikel V. deS Gesetzes vom 15. Oktober 1868, N. G. Bl. Nr. 142, das Verbot der Weitelverbreitung dieser Druckschrist'ausgesprochen, sowie nach tz 36 und 37 des Gesetzes vom 17. Dezember 1862, Nr. 6l 9i. G. B., auch die Vernichtung der mit Beschlag belegten 778 Exemplare derselben und die Zer- störung des betreffenden versiegelten V?tzeS angeordnet wird. Laibach,^am 11. Oktober 1872. B. k. Landes» als Preßgericht. Pl97^—3s ' Nr. 5577. .Kundmachung. Da in mehreren Gemeinden des Bezirkes Stein die Maul- und Klauenseuche unter dem Holnviehe ausgebrochen ist, so wird der Vieh' markt am «5. Oktober d. I. in Vtein e i n g c st e l l t. Was hiemit zur osjemnHcli Kenntniß gebracht wird. K. k. Bezirlshauvtmannschaft Stein, am 10. Oktober 1872. M3—ss Nr. 5434. Kundmachung. Dc> in mehreren Ortschaften der Gemeinden St. Michael, Stopitsch, Prczhna und Rudolfswerth die Maul> und Klauenseuche unter dem Hornvieh cnlsgedrochen ist, so wird der Vichmartt am Hs. Oktober in Rudolfswcrth ein gestellt, was hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird. K. k. Bezirkshauptmannschaft Nudolfswerch, am 13. Oktober 1872.