1485 Amtsblatt ^ur Laibacher Zeitung Nr. 20l) Donnerstag den 2. September <869. (332—2) Nr. 7195. Kundmachung. Am 10. August d. I. ist in Tvauuik bei Altcnmarkt bei Nakek ein k. k. Postamt in Wirksamkeit getreten, welches sich sowohl mit dem Brief> als auch mit dem Fahrpostdienste zu befassen, und mit dem Postamtc Altenmarkt bei Rakck uüttelst einer viermal wöchentlichen Fußboteupost, d. i. am Dienstag, Mittwoch, Samstag und Sonntag in Verbindung zu stehen hat. Trieft, am 25. August 1809. K. k. kiillcnl.-kram. Post-Dinction. ^330d^2)" Nr. 9023. Kundmachung. Von der k. k. Finanz - Direction für Kram wird bekannt gegeben, daß der k. k. Tabak-Distrikts-Verlag zu Adelsberg in: politischen Bezirke Adcls-berg im Wege der öffentlichen Concurrcnz mittels Überreichung schriftlicher Offerte au denjenigen als ^eignet erkannten Bewerber verliehen wird, welcher die geringste Vcrschleißprovision anspricht, oder auf jede Provision Verzicht leistet, oder ohne An sftruch auf eine Provision einen jährlichen Pachtschilling (Gewinnstrücklaß) zu zahlen sich verpflichtet. Die Offerte sind längstens bis 10. September 1869, Vtittags 12 Uhr, beim Borstande der k. k. Fi-Ucmz-Diretion in Laibach zu überreichen. Im Ucbrigcn wird sich auf die ausführliche Kundmachung, enthalten im Amtsblattc der „Laibacher Zeitung," in Nr. 190, berufen. Laibach, am 20. August 1809. (328—2) Nr. 5843. Kundmachung. Nach dem Gesetze vom 29. März 1869 hat zu Anfang des Jahres 1870 eine allgemeine Volkszählung stattzufinden, wobei die Ausfüllung "er Anzcigezcttel den Wohnparteien selbst obliegen ^ird. Ich sehe mich deshalb veranlaßt, die Bevöl-^Nlng Laibach's aufmerksam zu machcu, sich bis^ ^u ,mt den zur Ausfüllung des Anzeigezettcls ^forderlichen Documcnten, als: Tauf^ und Trauscheinen , Hcimatschciuen, Anstcllungs - Decrctcn, Gewerbescheinen n. ,. w. zu versehen. Insbesondere fordere ich alle hierorts sich ^Uernd aufhaltenden Fremden auf, sich die noth Endigen Heimatscheine rechtzeitig zu verschaffcu, ^u irrigen Eintragungen ihrer Hcimats-Gemein^ en vorzubeugeu; wobei ich bculerke, daß die Stelle ^ Heimatscheinc auch die Arbeits und Dienst Menbücher vertreten. Stadtmagistrat Laibach, am 18. August 1809. Dr. Josef Suppau, Bürgermeister. ^' Kundmachung ^"^ ^Nen Vesrtzunj, der k. k. Tabak - Grosltrafik . lllejch Stempelmarken - Kleinverschleisi zu "lland alternativ Nzicderbesetzun^ in Se stranökavas. Von der k. k. Finanz-Direction für Kram z" bekannt gegeben, daß die Tabak-Großtrafik ,,., sestranskavas eventuell eine solche neu auf-V,'f"^ ^" Poland bei Bischoflack im politischen ren, > ^"^"bilrg im Wege öffentlicher Concur jenia '""^^ Ucberreichung schriftlicher Offerte dem-lverde" ^eignet erkannten Bewerber verliehen siun ?"^ "^^"' ^^ geringste Verfchlcißprovi-eine 5p"'^' "der dieselbe ohne Anspruch auf unter Entrichtung eines jähr-"ebm./Ä^chll1lugö (Gewinnstriicklasfts) zu iiber '1'nen sich verpflichtet. Diese Großtrafik, womit auch der Stempel marken > Kleinverfchleiß verbunden ist, hat ihren Materialbedarf bei dem 2^ Meilen entfernten Tabak Distrikts-Verlage zu Bifchoflak zu fassen, und es sind ihr 35 Trafikanten zugewiesen, deren Zahl jedoch vermehrt oder vermindert werden kann, ohne daß dem Großvcrschlcißcr dagegen eine ent-scheidende Einsprache zusteht. Insbesondere kann auch dem Großverschlei ßer von Sestranskavas, eventuell von Pölland, die dauernde Beibehaltung von ? Trafikanten des politischen Bezirkes Kirchheim nicht verbürgt werden; denn follte in der Folge die Errichtung eines Großverschleißcs in Kirchhcim erforderlich werden, so könnte von der gedachten Errichtung nicht weiter Umgang genommen, und es müßten demselben die obgedachtcn 7 Trafikanten zugewie sen werden. In diefem Falle wird der künftige Großvcrfchlcißer rechtzeitig verständiget werden. Nach dem Erträgnißausweise'der bisher zu Scstranskavas bestehenden Großtrafik, welcher das Verschleiß-Ergebniß einer Iahrcsperiode, das ist vom I.Iuli 1808 bis Ende Juni 1809, umfaßt und sammt den nähern Bedingungen und den Auslagen der Großtrafit bei der k. k. Finanz - Direction eingesehen werden kann, belief sich der Verkehr im gedachten Zeitraume au Tabak mit Einschluß desLimito auf 18.470 Wiener Pfunde im Geldwerthe von 10.744 fl. Der Tabakverschleiß gewahrte einen jährlichen Brutto-Ertrag vou 111 fl. 55 '/,. kr. Außer dem 2'/. "/„ Gutgewichte vom ordinär geschnittenen Rauchtabak wird kein anderes Gutgewicht zugestanden. Die Fassung der Stempelmarkcn, für deren Verschleiß die normalmäßige Provision von I V2"/,) gewährt wird, hat beim k. k. Steueramte in Bischoflack zu geschehen. Nur die Tabakverschlciß-Provision der erledigten Großtrafik hat das Object des Anbotes zu bilden. Für diese Großtrafik ist — falls der Erstchcr das Tabak-Materiale nichtZng für Zug bar bezahlen will — ein stehender Eredit von 300 fl. bemessen, welcher durch eine entweder hypothekarisch, oder in Staatspapiercn, oder bar zu teisteude Eaution in gleichem Betrage sicher zu stellen ist. Der Großverfchleißer muß immer mit einem folchen Matcrialvorrathe versehen sein, dessen Werth miudestcns dem Betrage des eiugcräumten Credites gleich kommt. Die Fassungen an Stempclmarkeu sind nach Abzug der systcmisirten 1 ^ "/^ Provision für die der Großtrafik zum Verschleiße überlassenen Sorten von 5 fl. cinschließig abwärts stets bar zu berichtigen. Die Caution für dcu Materialcrcdit per 300 fl. ist noch vor der Uebernahme des Commissions Geschäftes, und zwar binnen längstens drei Wochen vom Tage der dem Erstehcr bekaunt gegebenen Ai^ nähme seines Offertes zu leisten. Die Bewerber um die Tabak-Großtrafik iu Sestrauskavas, eventuell Pöllaud, haben zehn Percent der Caution im Betrage von 30 ft. als Vadium vorläufig beim k. l. Steueramte in Bischof lack oder bei der hiesigen k. k. Landcsliauptcasse zu erlegen und die Ouittung hierüber dem mit einer 50 kr. Stempelmarkc zu versehenden versiegelten Offerte beizuschließen. Jenen Offcrcuten, von deren Anbot kein Gebrauch gemacht wird, wird nach geschlossener Concurrcnz - Verhandlung das Vadium zurückgestellt. Das Vadium des Erstehers hingegen bleibt entweder bis zum Erläge der Caution oder falls er das Matcriale Zug für Zug bczahlcu will, bis zur vollstäudigen Material-Bevorräthigung zurück. Die schriftlichen Offerte sind uach dem unten beigefügten Formulare zu verfassen nnd, versehen mit der Nachweisung über den Erlag des Vadiums, über die erreichte Großjährigkeit und das sittliche Betragen des Bewerbers, längstens bis 20. September 1869, Mittags 12 Uhr, um welche Stunde die commissionclle Eröffnung stattfindet, bei dem Vorstande der l. t. Finanz Direction in Laibach zu überreichen. Die Bewerber um die Tabak Großtrafik in Sestranskavas, eventuell Pölland, haben sich in ihren Offerten ausdrücklich zu verpflichten, dieselbe entweder: ii) gegen Bezug einer in Buchstaben auszudrückenden Provision, oder d) unter Verzichtleistung auf eine Provision, oder <') unter Bezahlung eines jährlichen Betrages an das Aerar (Gcwinnstrücklaß, Pachtschilling) zu übernehmen. In letzteren: Falle ist der angebotene Betrag in vierteljährigen Raten vorhinein beim k. k. Stcueramtc Bischoflack zu erlegen und es kann wegen eines auch nur eine Quartals-Nate betra-geuden Rückstandes selbst dann,wenn er sich innerhalb der Daner des Auskündigungs Termines ergeben sollte, von der Behörde sogleich das Verschleiß-Be-fugniß entzogen werden. Offerte, welche der angedeuteten Eigenschaften oder Behelfe ermangeln, welche unbestimmt lauten, oder in denen sich auf andere Offerte bezogen wird, werden nicht berücksichtigt. Bei gleichlautenden Anboten wird sich die Wahl vorbehalten. — Ein bestimmter Ertrag wird eben so wenig zugesichert, als eiue wie immer geartete nachträgliche Entschädigung oder Provisionserhöhung stattfindet. Die gegenseitige Aufkündigung ist, wenn nicht etwa wegen eines Gebrechens die sogleiche Entsetzung vom Verschlcißgeschäftc einzutreten hat, auf drei Mouate festgesetzt. Von der Concurrenz sind jene Personen ausgeschlossen, welche das Gesetz zum Abschlüsse von Verträgen überhaupt unfähig erklärt; dann jene, welche wegen eines Verbrechens, wegen Schleichhandels oder einer schweren Gefällsübertretung, insoferne sich dieselbe alls die Vorschriften rücksichtlich des Verkehrs mit Gegenständen des Staatsmonopols bezieht, dann wegen eines Vergehens gegen die Sicherheit des Eigenthums schuldig erkannt, oder rücksichtlich der gedachten GcfällSübcrtretungcn wegen Unzulänglichkeit der Beweismittel von der Anklage freigesprochen wurden, endlich frühere Verschleißcr, welche von diesem Geschäfte strafweise cutsetzt wordeu sind. Kommt ein solches Hinderniß nach Uebernahme des Vcrschleißgcschäftcs zur Kenntniß der Behörde, fo kauu das Vcrfchlcißbefugniß sogleich abgenommen werden. Formulare einrs Ojfcrtes Ich Eudcsgcfcrtigtcr erkläre mich bereit, die k. k. Tabak-Großtrafik iu Sestrauskavas, eventuell Pöllaud, unter Beobachtung der dicsfalls bestehenden Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Erhaltung des unangreifbaren Material-Lagervorrathes, gegen Bezug einer Provision von (in Buchstaben ausgedrückt, ohne Nadirung oder Correctur), oder gegen Verzichtleistung auf jcdc Provision, oder ohne Anspruch auf eine Provision unter Zahlung eines jährlichen Betrages von (gleichfalls in Buchstaben ausgedrückt) in Betrieb zu übernehmen, und mache auf den Materialcredit per 300 fl. (oder: keinen) Anspruch. Die in der Concurrenzausschreibung angeordneten Belege und Nachweifungen sind hier beigeschlossen. N, N. am . , . (Eigrnljäudigc Unterschrift uelist Angabe dee Slnndrl! und Wohnortes.) Von Außen: Offert zur Erlangung der k. k. Tabak-Großtmfik in Sestranskavas eventuell Pölland. Laibach, am 19. August 1869.