709 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitnna Nr 108. Samstag dm 11. Mai 1867. (128—3) Nr. 3543. Kundmachung. Die von Dr. Alois Klar, k. k. Professor der Präger Universität, nnterm 2. Jänner 1833 er richtete Künstlerstiftung mit dem Genusse jährlicher 500 fl. ö. W. ist nach Franz Sccmens in Erle-diguug gekommen. Zu dieser Stiftung sind Künstler, nämlich Maler nnd Bildhauer, berufen: ch welche Böhmen zum Baterlande haben, bei deren Abgänge jene aus den übrigen Ländern des österreichischen Staates; d) die unbescholtenen Wandels nnd gnten Rufes sind; o) ihre vorzüglichen Talente nnd Anlagen zur schönen Kuust nnd ihre entschiedene Borliebe zu derselben als angehende bildende Künstler durch Mehrere nach dem unbefangenen Urtheile anerkannt rechtschaffener und bewährt befundener Kunstverständigen geluugeuen Proben nnd Kunstlcistnngcn (von blos mechanischen ist hier keine Rede) vor-lheilhaft dargethan und erwiesen haben, und welche tl) eifrigst beflissen sind, ihre Ideale der Nunst mit dcu vorzüglichsten Meisterwerken der Vor-uud Mitzeit vergleichend zusammenzuhalten, zn stn-diren, sich znr Vervollkommnung anfzuschwingcn und in ihren Leistuugcu mit Erfolg zn vcraugcn scheinlicheu, überhaupt durch ein sinniges Anschaucu llud Stlldium vollendeter Nceisterwerkc sich und ihren Kunstdarstcllnngen die möglichste Vollkommenheit zn erstreben. 0) Der Genuß der Stiftung dauert durch zwei Jahre und kann bei vorzüglich guten, durch öffent-^6) gegebene Proben ausgezeichneten Talenten uud ^'"achten Fortschritten auch durch 3 Jahre bewilligt werden. Die Verlängerung ist in diesem Falle aber so wie die erste Verleihuug bei dem Präseutator anzusuchen, nur cutfällt für diesen Fall die Beibringung der später angedeuteten zwei Preiszeichnungen. s) Die Obliegenheit des Stiftlings ist keine andere, als die ihm die Liebe znr Kunst selbst 5ur Pflicht macht, nämlich, daß er wenigstens zwei Dritthcile der anberaumten Zeit in Italien, insbesondere in Rom, einzig der Kunst lebe und bei den: Austritte aus der Stiftuug der Kirche seines Tauf- oder letzten hierlandigen Wohnortes (wenn er in Böhmen nicht geboren wäre) sogleich mit einem Producte seiner Knnst, einem Gemälde, einer Statue u. dgl. auf eine der Kunst, der Kirche, dem Vaterlande uud seiucr für die Mit- nnd Nachwelt würdige Art bedenke. x) Wird der Stiftungsgenuß einem Küustlcr noch ein drittes Jahr eingeräumt, so muß er die hier ausgesprochene Verpflichtung gegen die betreffende Kirche schon während diesem dritten Jahre nnter sonst zn gcwärtigenden Folgen erfüllen. 1i) Der Concurs für diese Stiftung wird anf ein Jahr, nämlich bis 1. Mai 1868 ausgeschricbcu, nnd die sich hiernm bewerben wollenden Künstler werden anfgefordert, zwei Preis-aufgabcn nach eigener Erfindung zn liefern, von denen die eine ans einem in Ocl gemalten oder in Stein oder Thon geformten Bilde mit wcuig-steus ciucr oder zwei Menschengestalten in etwas verkleinertem Maßstabe und die andere in einer Zeichnung von mehreren Menschengestalten zn bestehen hätte, deren Darstcllnng aus den heiligen Schriften des alten nnd neuen Buudes, den Legen den der Heiligen, der Gcfchichte überhaupt und jener des Vaterlandes insbesondere zu nehmen sein wird, Diese beiden Preisarbeiten sind bis Ende April 18 0 8 portofrei bei der Witwe des letzteu Stiftuugsprä-seutators Frau Karoline Klar in Prag Nr. 15/111 gegen Empfangsbestätigung zu überreiche«. Die über Erneuuung des Herrn Präseutators zu erfolgcude Verleihung der Stiftung wird hier auf nach H 6 des Stiftsbriefes öffentlich bekannt gemacht werdeu. Prag, am 15. April 1867. Von dcr lwl),„ischcu k. k. Statthalterci. (1,42—1) M^5648? Kundmachung. Von dem Postcoursbureau im hohen k. k. Han-dcls-Ministerium in Wien ist eine nene Anf-lage des ersten Theiles des amtlichen Postcours- buchcs, enthaltend die bei den Eisenbahnen, Dampfschiff Fahrten nnd Posten der österr. Monarchie für den Personen- nnd Postvcrkehr bestehenden Fahrordnungen und Cours-Einrichtungen nebst einer Postroutcnkartc der ö'stcrr. Monarchie und einer Eisenbahnkartc von Mitteleuropa, crschicucn, deren Ankaufspreis mit 70 kr. pr. Exemplar festgesetzt ist. Wegen Ucbcrkommung dieses wichtigeu Nach-schlagcbuchcs wolle sich an die gefertigte k. k. Postdircc-tiou oder au jedes beliebige Postamt uud Post-expedition des küstenl.-krain. Postbczirkcs unter Anschluß des Kostenprcises gewendet werden. Trieft, 5. Mai 1867. K. k. Postdirection. (141—3) Nr. 3979. Kundmachung. Nach dem gcmciudcräthlichen Beschlusse vom Hcutigeu haben die Ergänzungswahlen für die Ge-meiudevcrtretuug der Landcshanptstadt Laibach für das Jahr 1867 an folgenden Tagen vorgenommen zn werden: der III. Wahlkörpcr wählt 2 Gemcinderäthe am 23. Mai, der II. Wahlkörper 5 Gcmcindcräthc am 2 5 ten Mai uud der I. Wahlkörper 5 Gcmeiuderäthe am 2 8 ten Mai l. I. Für die etwa nothwendig werdenden engern Wahlen des resp. Wahttorpers sind die Tage'des 24., 2 7. nnd 2 9. Mai bestimmt. Diese Wahlen werden an obbcstimmten Tagen von 8 bis 12 Uhr Vormittags im städtischen Nathssaalc stattfiudcn. Dies wird den Wahlberechtigten mit dem Beifügen zur vorläufige« Kenntniß gebracht, daß die Wählerlisten uud Stimmzettel denselben demuächst werde» zukommen gemacht werdeu uud daß allfälligc Eiuweuduugen gegen die Giltigkeit der Wahlen nach H 39 der Gemciudeordnung binnen 8 Tagen nach beendigten Wahlen beim Gemeinderathe ein-zudriugcu seien. Stadtmagistrat Laibach, am 3. Mai 1867. Der Bürgermeister: Dr. E. H. (5osta.