537 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitung Nr. ?9. Samstag dm 7. April 18««. (95—,) Nr, 2907. Kundmachung. Folgende in Erledigung gekommene Studen-tenstiftungcn werden mit Beginn des zweiten Schul» semesters 1^66 zur Wiederbefttzung ausgeschrieben: 1. Die von Kaspar Glavali6 errichtete Stiftung jährlicher .'»9 fl. 37/, kr. ö. W. Das Prä. sentationsrecht zu dieser Stiftung, auf deren Ge» ^uß blos solche Studirende, welche von den Brüdern oder Schwestern des Stifters abstam» Men, den Anspruch hallen, steht dem Aeltesten der Familie Glauali^ zu. 2. Bei der Andreas Chrö'n'schen Studen-^nstiftung der zweite Platz im Iahresertrage von ^2 st. l!'/, kr. ö, W, Zum Genusse derselben >t"d studirendc Söhne armer Bürger aus Laidach, Krainburg und Odcrburg, vorzugsweise aber aus "kö Stifters Verwandtschaft, berufen, nur müssen dieselben mindestens Schüler der V. Gymnasial-"asse sein. Dieses Stipendium, zu welchem das ^räsentationsrecht dem hiesigen fürstbischöfiichen Or« ^nariale zusteht, kann nach zurückgelegten Gym-"asialstudicn nur noch in der Theologie genossen Werden. lt. Bei der von Anton Raab errichteten ersten Stiftung der zwette Platz jahrlicher l li)ss. ^ kr. ö. W. Der Genuß dieser Stiftung ist für M studirende Bürgersöhne aus öaibach von der ^» bis zur Beendigung der VI. Gymnasialklasse bestimmt. 4. Die von Anton Raab errichtete zweite Stiftung jährlicher 236 fl, l9 kr. ö, W, welche ^>r ft,,- Studirende aus des Stifters- oder dessen ^'Malin Verwandtschaft bestimmt ist und so lange Üelwsscn werden kann, bis der Stiftling zufolge leiner Studien in einen geistlichen Orden eintritt °dcr Weltpriester wird. Das Pra'scntationsrecht zu dieser und der porigen Stiftung steht dem hiesigen Stadtmagi-'"ate zu. 5. Bei der von Lorenz Ra6ki angeordneten Stiftung der zweite Platz jährlicher l<»4 si,!)'/, kr. "' N. Zum Genusse derselben sind blos Studi. ^nde aus der Anverwandtschaft des Stifters be-^"sen, wobei jenrn der von männlicher Seite Na-^us Na6ki abstammenden vor denen aus der ^blichen Linie der Vorzug gebührt. Der Stif. ^gsgenuß ist von der Normalschule angefangen ^ keine Studienabteilung beschrankt und das ^'asentalionsrecht steht dem Pfarrer zu Fara bei °^l zu. ... ^. Die Andreas Schurbi'schc Stiftung jahr-l^yer I^ ^ 45 ^. ^ izI ^ auf welche blos Stu. ^ende aus den drei hiezu berufenen Familien, . en 3tepräsentantcn und nächste 'Anverwandte Stifts 'Andreas Schurbi, Machias Sluga ^ Malkus Vaupl'tiö im bestandenen Bezirke Mün-"^rf ^^^ ^^,^ Anspruch haben Der Stiftungs, ^^'^ ist auf keine Studienabtheilung beschrankt, telss-^' ^^ ^^" ^osef Skcrl errichtete Stuben» y n^^'^g im dermaligen Ertrage von «8 si ?U kr. Un!^' ^^'^ ^^'" Gcnuf! dieftr auf die gymnasial« h . t^eologischcn Studien beschrankten Lliftung be/') ^^^llknde aus des Stifters Verwandtschaft von ^'"ch. Das Präscntationsrecht hiezu wird N^ii s^M. bischöflichen Ordinariate in Trlest geschäftlich mit dem Pfarrer in Tomaj ausgeübt läli.l'^ ^l^ldam Sontner'sche Studentcnstistung selbc s^' ^' ^ '^" kr. ö. W. Zum Genusse der-Bli//. ^ vorzugsweise studircnde Verwandte des lind i ^ sodann arme Bürgersöhne aus Laibach, tige ^ Abgang solcher endlich wo immer gebür-klafss"^ Studlrcnde von der ersten Gymnasial-bis f^"." Drusen. Die Stiftungsdauer ist auf fünf d'ez'! i ^" beschränkt. Das Prascntationörccht Ueht dem hiesigen Domkapitel zu. nut ^"^rber um diese Stipendien haben ihre Pflni^" Taufscheine, dem Dürfcigkeitö. und Im-^N vo ^^''^'', bann mit den Studienzeugnis. s'ehun^ " ä"" letzten Schulsemcstern und be-^weisc mit dem die Verwandtschaft zum Stif. ter nachweisenden legalen Stammbaume versehenen Gesuche im Wege der vorgesetzten Studien^Direktion bis Ende April d I, Hieher zu überreichen. Laibach, am 24. März »866. K. k. Lande 6 behörde für Krain. (9?—l) " Nr. 375. Lieftrungs-Ausschreiben. Bei dem k. k. Bcrgamte Idria in Krain werden «tttttt Metzen WZcizen, »QOQ „ Korn, HV» „ Kukurutz mittelst Offerte unter nachfolgenden Bedingungen angekauft: 1. Das Getreide muß durchaus rein, trocken und unverdorben sein, und der Mctzen Weizen mus; wenigstens N4 Pfund, das Korn 75 Pfund und der Kukurutz 82 Pfund wiegen. 2. Das Getreide wird von dem k, k. Wirth-schaftsamte zu Idria im Magazine in den zimen-tirtcn Gefäßen abgemessen und übernommen und jenes, welches den Qualitatö-Anforderungen nicht entspricht, zurückgewiesen. Der Lieferant ist verbunden, für jede zurückgestoßene Partie anderes, gehörig qualifizirtes Getreide der gleichnamigen Gattung um den kontraktmäßigen Preis längstens im nächsten Monate zu liefern. Es steht dem Lieferanten frei, entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu interveniren. In Ermanglung der Gegenwart des Lieferanten oder Bevollmächtigten muß jedoch der Befund des k. k. Wirthschaftamtes als richtig und unwidersprech-lich anerkannt werden, ohne daß der Lieferant dagegen Einwendung machen könnte. 3. Hat der Lieferant das zu liefernde Getreide lttl-o Idria zu stellen, und es wird auf Verlangen desselben der Wcrksfrächter von Seite des Amtes verhalten, die Verfrachtung von Loitsch nach Idria um den festgesetzten Preis von 24 Neu-kreuzcr pr. Sack oder 2 Metzen zu leisten. 4. Die Bezahlung geschieht nach Uebernahme des Getreides, entweder bei der k. k. Vergamts-kassc zu Idria, oder beider k. k. Landeshauptkasse zu Laibach gegen klassenmäßig gestempelte Quittung. 5. Diemit einem 5N-Neukreuzcr-Stcmpel vcr. sehenen Offerte haben längstens b,s Ende Jänner «86« bei dem k. k. Bcrgamte zu Idria einzutreffen, ll. In dem Offerte ist zu bemerken, welche Gattung und Quantität Getreide der Lieferant zu liefern Willens ist, und^dcn Preis lon) Idria zu stellen. Sollte ein Offert auf mehrere Körner» gattungen lauten, so steht es dem Bergamte frei, den Anbot für mehrere, oder auch nur für Eine Gattung anzunehmen oder nicht. 7. Zur Sichcrstellung für die genaue Zuhal-tung der sämmtlichen Vertrags-Verbindlichkeiten ist dem Offerte ein »Uperz. Vadium entweder bar oder in annehmbaren Staatspapieren zu dem Tageskurse, oder die Quittung über dessen Deponirung bei irgend einer montanistischen Kasse oder der k. k. Landcshauptkasse zu Laibach anzuschließen, widri-gens auf das Offert keine Rücksicht genommen werden könnte. Sollte Kontrahent die Vertragsvcrbindlichkei-tcn nicht zuHallen, so ist dem Aerar das Recht ein» geräumt, sich für einen dadurch zugehenden Schaden sowohl an dem Vadium, als an dessen gesammtem Vermögen zu regrcssiren. 8. Denjenigen Offcrenten, welche keine Getreide-Lieferung erstehen, wird das erlegte Vadium allsobald zurückgestellt, der Ersteher aber von der Annahme seines Offertes verständiget werden, wo dann er die eine Hälfte des Getreides bis Ende Mai 1866, die zweite Hälfte bis Mitte Juni l8titj zu liefern hat, Kukuruh jedoch auch nicht früher. U. AufVerlangen werden die für die Lieferung erforderlichen Getreide - Sacke vom k k. Bcrgamte gegen jedesmalige ordnungsmäßige Rückstellung unentgeltlich, jedoch ohne Vergütung der Frachtspesen, zugesendet. Der Lieferant bleibt für einen allfälligcn Ver« lust an Sacken während der Lieferung hastend. 10. Wird sich vorbehalten, gegen den Herrn Lieferanten alle jene Maßregeln zu ergreifen, durch welche die pünktliche Erfüllung der Kontraktsbedingnisse erwirkt werden kann, wogegen aber auch demselben der Rechtsweg für alle Ansprüche offen bleibt, die derselbe aus den Kontrakts-Bedingun« gen machen zu können glaubt. Jedoch wird ausdrücklich bedungen, daß die aus dem Vertrage etwa entspringenden Rechtsstreitigkeiten, das Aerar möge als Klager oder Geklagter eintreten, so wie auch die hierauf Bezug habenden Sicherstellungs-und Exekutionsschritte bei demjenigen im Sitze des Fiskalamtes befindlichen Gerichte durchzuführen sind, welchem der Fiskus als Geklagter untersteht. Vom k. k. Bergamte Idria, am I. April !8«6. (93—3) Nr. »7. Edikt. Von dem k. k. VezirkSamte Lack als Grund-lasten-Ablösungö- und Regulirungs-Lokal'Kommis-sion wird hiemit bekannt gemacht: Bti der Servitntenverhandlung in Sachen der Gewerkschaft Skofic zu Toplice gegen die Insassen von Volaka, Ielovca, Obcr, und Unter« schctina, Leskovca, Robidenca, Laj«e bei Kcrnica, Davca, Nalase, Udebenje, Studor, Kernica, Ko-pac'enca ^ta. Weide-, Streu- und Holzungsrcch« ten im Forste Blega«, bestehend aus den Parzellen: Nr. 836 mit 128 Joch 82 ^Klft.^ » 838 « 21 « 397 « . 837/^,1012 „ l50tt „ indcrSlcuergemeinde « 837/d, 13 « 400 „ Leskovca .> 810 « 1 .. 11 « « 817 « - „1508 « „1276 „ 536 «1462 « in der Steliergemeinde Sgorülircwan „ 681 , 41 n 942 u inderSleuergemeinde Salilog » 826 . 128 .1156 « inderSlellergemeinde St. Nikolai sind während und nach geschlossener Verhandlung über d,e streitigen Rechtsfragen nachträgliche Reklamationen von einzelnen Berechtigten aufgetaucht, woraus entnommen werden muß, daß die Anmel,-düngen über das belastete Objekt nicht vollständig eingebracht wurden. Es werden daher, um zu einer unbeirrten Fortsetzung der Ablösungs- und Negulirungsver-handlung gelangen zu können, alle Jene, deren all-fällige Berechtigungen im genannten Forste bis' her wegen mangelnder Anmeldung derselben nicht in Verhandlung gezogen wurden, oder welche auS dem Titel der Servitut überhaupt im gedachten Forste was immer für eine Berechtigung anzu« sprechen berechtiget zu sein glauben, ohne das; hierüber bereits verhandelt und entschieden worden wäl-e, im Sinne des § 3tt der Minist.'Vcrord»-nung vom 3l. Oktober l85,7, Nr. 2l8, aufgefordert, ihre Ansprüche so gewiß bei der hiezu auf den l Mai l««tl, früh 9 Uhr, vor dieser k. k. üokalkommission an« beraumten Tagsahung anzubringen, widrigens sie im Falle des Nichterscheinens als auf jeden ferneren wie immer gearteten Berechtigungsanspruch, insofcrne derselbe bisher nicht zur Verhandlung gelangt ist, alS Verzicht leistend angesehen und be« handelt werden würden. Lack, am ll. März »866. i__--------------------.--------------______ (94-3) Nr. 32. Verlautbarung. Von dem k. k. Bezirkßllmte Kronau wird bekannt gemacht: Es sei bei demselben die Stelle eines VezirksdienerS zu besetzen, mit welcher eine aus der Bezirkskasse zahlbare Iahreslöhnung von 2lU fl. verbunden ist. Die diesfälligen Btwer-bungsgesuchc sind bei diesem BezirkSamte bis 30. April d. I. zu überreichen. Kronau, am 28. März «866.