' ?i»<. /tt^. ^ 8 -i 9. Amtsblatt zur Laibachcr Zeitung. Donnerstag det> 6. September. Gubernnü - Verlautbarungen. Z 1595. (I) Nr. ,6627. Currende des k. k. illyrischen Guberniums, betreffend die Umwechslung der 5proc. Casseanweisungen vom I. Sept. l846 und vom 1. März l849 in gproc. Cenrralcasse-Anweisungen. — Laut Decret vom l8. August I84!t, Nr. «i«4, hat das k, k. Finanzministerium beschlossen, die vom I. September 18^8, so wie die vom 1. März 184!» datirten 5proc. Casseanweisungen, am 1. Sept. l, I., unter gleichzeitiger Berichtigung der einschließlich bis 31. August d. I. vcrfallencn Zinsen mit 3proc. Centralcasse - Anweisungen in Wlen durch die Staatsce:>tralcasse, in den Provinzen aber durch die Provinzial-Zahlämter einlösen zu lassen. Die Besitzer jener 5proc. Anweisungen haben zu diesem Behufe dieselben bei der Staatscentralcasse in Wien, oder beiden Provmzial'Zahlamtern in den Provinzen zu überreichen. Mit dem 3l Aug. d. I, erlischt das Recht auf die weitere 5proc. Verzinsung. — Dieß wird zu Jedermanns Wissenschaft hiemit kund gemacht. - Lalbach den 29. August 1849. Leopold Graf v. Welsersh eiml), Landes - Gouverneur. Z. 1578. (2) uä Nr. 10358. Steckbrief zur Verfolgung des, des Verbrechens des Hochverraths rechtlich dea »zeigten Redacteurs, Emanuel Arnold. — Derselbe ist aus Münchengratz, Bunzlauer Kreises in Böl)men, gebürtig, 47 I.chre alt, katholisch, ledig, kleiner untechtzter ^atnr, hat ein volles breites Gesicht, eine erofahlr, in'ö brunette gehende Farbe, lst etwas blalternarbig, hat graue oder blaue Auge» , emen ziemlich großen Mund, starke Llppen, schwarzen H,inn u>lv Backenbart, eine schwarze Perrücke, kleinen Fuß, eine rauhe bel-ftrnde Scimme, iia Spreche» die Worte manchmal dehnend, spricht deutsä) und vorzüglich böhmisch. — Derselbe trug gewöhnlich eine bläuliche g^ streifte Schafwollhose, dann einen orapfarbenen Gehrock, oder emen sogenannten polnischen Rock von grüner Farbe, mit breiten Schnürbändern besetzt, uno einen schwarzen, sogenannten Demo-cratenhut. - Sämmtliche Aufsichtsbehörden werden ersucht, den Aufenthaltsort dieses, zwischen dem 10. und 13, Mai l. I. aus Prag entwichenen Flüchtlings auszuforschen, ihn im Betretungs-falle anzuhalten, und sammt allen bei sich haben-oen Effecten zur wcitern Einlieferung an die k. k. militärische Untersuchungs-lZommission im Prager Schlosse zu übergeben. — Von der k. k Militärischen Untersuchlings-Commission. Prag am 27. Juli 1849. Steckbrief zur Verfolgung des am 10. Mai 1849 aus Prag entwichenen, des Verbrechens deS Hochuerraths rechtlich oe-° anzeigte n H ö r c r 5 d. R., Iohan nRittig, w i i d e m B u r sch e n n a n> e n: ^ B r u tu s." — Derselbe ist aus Prag in Böhmen gebürtig, 20 bis 22 Jahre alt, von mittlerer Größe, langen, schmalen, blassen Gesichtes ohne Bart, hat einen keinen, fein geschnittenen Mund, schwache Lip-p"'< welche im Sprechen stets die Zahne sehen lassen, eine dül.ue gerade Nase, an der Spitze etwas aufwärts gebogen, hat eine hohle Stimme, trug langes, dunkles Haar, emen schwarzen abge- fragenen Rock mit Schnüren, dann eine schwarze Mühe mit einem blauen und weißen Randstreifen vielleicht auch ohne denselben, oder einen niedrigen, spitzig geformten, brelttramplgen und eingedrückten Hut. — Ioh, Rittig spricht sehr gut deutsch und nur wenig böhmisch, war Mitglied der Bulsch.n-schast M^reumgnlu, und führt seit seiner Ent-weichung auch den Namen: Heinrich Klein. - Derselbe dürfte au der rechten Hand, quer über d'.e Finger, eine leichte Narbe haben. — Auf das Vorkommen dieses Individuums ist thätigst zu inoiguliren, derselbe im Betreiungsfalle anzuhalten und an das nächste Militär Kommando, behufs seiner Einlieserung an die militärische Unlersuchungs - Commission zu Prag abzugeben, - Von der militär. Uiltersuchungs-^om.^iision in der k. k. Hofliurg zu Prag am 10. Juni 1849. — Beschreibung des dermal igen Aussehens des Studenten Johann Rittig ^ Burschenname: Brutus). — Derselbe h>u einen schwarzen Ouäcker mit jeidenen Knöpfen, quadrillirte Stoffyose von aschgrauer Farbe, einrn gewöhnlichen Cylindechut mit Trauer, das Band über die Trauer gerichtet; um den Hals eine schwarze Echarpe, schwarzseidene Weste, kalblederne Stifletts mit Knöpfeln an der Seite. — Trägt an der linken Hand am 4 Finger einen goldenen R,ng mit einer Rosette von weißen glänzenden Steinchen wie Krystall. Das Haar ist noch lang, aber nicht so wie früher, sondern halt geschoren. Z. 1564. (3) Nr. 15801. Verlautbarung. Zur Deckung des Schreib - Materialien - Bedarfes für das k. k. Gubernium und einige andere hierortige Behörden, dann für das k. k. Appelle tions-Gericht und für das k. k. Stadt- unc Landrecht zu Klagenfurt im Militäljahre 185l« wird eine Minuendo-Limitation, vereint mit einet schriftlichen Offerten-Verhandlung, und zwal für ^aibach am , z. October l. I. Vormittags uni 10 Uhr m, Gubernial-Rathssaale, für Klagen-,urt aber am 3. Ocrober l, I. Vormittags um 10 Uhr bei dem dortig^ k e ^re.samte untel folgenden Bedingungen (Vtatt sinden. — NcnsDei beiläufige Bedarf an Schreib- und Druckpapiet besteht zu Laibach in ^) 4l)tj Rieß Klein Concept. Papier; d)57NicßGloß Concept Papier; c:) z^z Rieß Kanzleipapier; 6) 4 Rieß Kanzleipapier zu RaiysprotocoUen; ) 3 Ricß Groß Conceptpap'er; c) 85 Rieß Kauz lelpapier; l^) l2 Rieß Kanzleipapier zu 3taths-protocollm; «) 2 Ricß Groß Median-Kanzleipapier; t) 3 Rieß Klein Median-Kanzlelpapier; ^ l Rleß fein Regal- oder Imperialpapier; li)U Rleß ReaUPackpapier; i) 3? Rieß Couvertpapier; Y 2l Rieß Fließpapier. - 2tens Dle iileferung wird für die Zeit vom 1- November 1849 bis letzten October 1850 ausgeboten, und es steht jedem Offerenten frei, sowohl auf alle, als auch auf einzelne der obbezeichneten Paplergaltungen Anbote zu machen. — 3tenä Wenn von lrgend einer Papiergattung vor Ausgang des Lieferungs- Contrates entweder vo» den im Itcn Absätze genannten Behörden eine größere als die daselbst bezeichnete Ouantitäs, oder durch allMige Errichtung von Behörden, für delcn Papierbedarf zu >orgen das Gubernium verpslichlet ist, ein neuer Bedarf erforderlich werden sollte, so hat der Er-steher den Mehrbedarf um den Anbolspreis bcizu-steUen — Im Falle eines durch die Aufhebung ooer Reorganistrung einer Behörde, oder auS was immer lür einem (^unde veranlaßten mindern Bedarfes, soll derselbe nicht berechtiget seyn, eine Ent,chädlgung anzusprechen. — 4tens Jedem Offerenten steht es frei, nicht nur an dem bezeichneten Llcltattons:age zur festgesetzten Stunde zu er-jcheinen und seine Üieferungsanbote zu machen, ,ondern es bleibt ihm auch unbenommen, vom Tage der Bekanntgebung der gegenwärtigen Verlautbarung bis 10 Uhr Vormittags des »I, October !U^9 für Lmbach "n schriftliches Offert bcl der Gubernial-Expedits-Direction, für Kia-genfurt aber bei dem dorti m Kreisamte bis 10 Uhr Vormittags des 3 Octobers IV49 zu überreichen. — Ein solches Offert muß aber versiegelt sey»^, und für Laibach die Auf,chuft enthalten: »Offert des N. N. für die Lieferung des Papier-oedachs für das Gubernium und die übrigen l e-treffenden Behörden in Laibach aus das Militärjahr 1850 - für Klagcnfurt hingegen an das dottige Kreisamt: »Offert des 'N. N. für die Lieferung des Papierbedarfes für das k. k. Appellationsgericht und für das k. k. Stadt- und Landrecht." Das Offert muß den Gegenstand des Anbotes und den Preis deutlich mit Buchstaben ausgeschrieben enthalten und demselben müssen 15 Mu-llerbögen von jeder Gattung, die geliefert werden will, beigelegt seyn; auch muß auf einem Musterbogen jeder Gattung nebst der Nnmmer, der Preis und die eigenhändige Unterschrift des Osse-renten erscheinen. Eben dieselbe Anzahl der mit der Nummer, dem Preise und der eigenhändigen Unterschrift des Offerenten versehenen Mu-st.rbögm muß auch bei einem mündlichen Anbote beigebracht werden. — 5tens Jeder Offerenr ist sogleich nach Ueberreichung seines Offertes, oder nach gemachtem Licitationsanbote für die gemachte Lieferungs-Erklärung unwiderruflich verbunden, fur das Acra, aber tritt die Verbindlichkeit erst nach geschehener Annahme dcs Anbotes von Seite des Gubemiums ein. — Der Ersteher leistet bis zur Bekanntmachung der Ratification auf die 'hm aus dem § «U2 des a. b (ö B. entspringenden Rechte wegen verspäteten Einlangens und Bekanntmachung dieser Ratification ausdrücklich ^erz.cht. - «tens Auch entsagt derselbe der Ein-'7"dung der Verletzung über die Hälfte. -7tens Es versteht sich, daß die angebotenen Pa-Plcre und beigebrachten Musterdögen im Allgemeinen von jenen Gattungen seyn müssen, welche oben lm l. Absätze für Laibach von !.in. «) bis llic1.l5lv« o) und für Klagenfurt von I^nl. u) bis incju5lv6 y specificirt erscheinen, welche den Papierfabnkanten und Papierhändlern aus den bisherigen ähnlichen Verhandlungen hinlänglich bekannt ,mo. — 8tens Die zu liefernden Pa< plergattungen muffen gehörig beschnitten, dann zowohl hinsichtlich dn- G,öße, als auch der Qua-l.tat, wenn nicht besser, so doch wenigstens mit zenem Muster ganz gleich s,yn, welche der Offe-l^nt eingelegt hat, und welche nach beschlossener ^üahl und erfolgter Annahme in Laibach, von Selte der Gubernial - Commission, und in Klagenfurt von Seite der kreisamtlichen Commission paraphirt wurden, zu welchem Ende der Liefe- 338 rant die nöthige Bogenzahl sogleich beizusteUe.« haben wird, falls solche nach der früheren Bestimmung nicht schon früher beigebracht worden seyn sollte. 9tens Von den erstandenen Papiergattungen wird ein namhaftes Quantum, und zwar ein Drittel, oder mindestens ein Viertel des angeführten beiläufigen Bedarfes längstens in 6 Wochen nach dem abgeschlossenen Lieferungs-Contracte in Laibach an die Gubernial - Expedits-Direction, in Klagenfurt an den Appellations-dann an den Stadt« und La»drechls-Kanzlei' Materialien - Besorger, wahrend der Contracts-dauer aber dcr fernere Bedarf jederzeit längstens binnen 14 Tagen nach der in Laibach vom Gubernial-Expedite und inKIagenfmt von dem ob-gedachten Kanzleimaterialien - Besorgcrn gemachten Bestellungen, und im Falle einer besonderen Dringlichkeit noch früher zu liefern seyn. — lOtens Jeder Lieferungslustige hat eine mit !«»"/<> nach seinem Anbote bemessene Caution bei der Li-citation, oder mit seinem Offerte zu leisten. — Diese Caution kann im Baren, in annehmbaren Obligationen, oder in einer zu Laibach uon der k. k. Kammelprocurator, und in Klagenfurt vom dortigen Filial-Fiscalamte approbirten pragma-tikalischen Sicherstellungsurkunde geleistet werden. — I I tens Wird die Qualität, oder das Format des gelieferten Papieres im vergleiche zu der Bestellung oder zu den Musterbögen, deren Beurtheilung in Laibach dem Gubernial - Expedits- Director in Klagenfurt den beiden obgedachtenKanzleimaterialien-Be« sorgern zusteht, zu gering , oder nicht contractmä-ßig befunden, und nicht binnen drei Tagen nach Abgang gehörig erganzr, oder die mangelhaftes Parthie nicht durch eine andere entsprechende ausgewechselt, so wird es in Laibach dem (Äubernium , in Klagenfurt dem Appellationsgerichte und dem Stadt- und Landrechte frei stehen, sich die bestellte Gattung und Qualität des Papters von wem immer und außer der Versteigerung auf Kosten des Contrahenten zu verschaffen, wozu auch die gelegte Caution Verwender werden kann. — 12tens Die Bezahlung der Vergütungobeträge wird in Laibach dem Lieferanten nach Ausgang eines jeden Militär-Quartals, und nach Beibringung eines classenmä'ßig gestampelten, mit der Empfangsbestätigung der Behörde, an welche die Lieferung geschah, über die quantität« und qualitätmäßige Ablieferung docummtirten Conto nach vorausgegangener duchhalteri,chen Adjusti-rung, in Klagenfurt hingegen nach erfolgter theilweisen Lieferung von der betreffenden Behörde für s die gelieferte Papierquantität geleistet werden. — 13tens bleich nach geschehener Annahme der Offerte oder Licitationsanbote wird mit dem Ersteher, l-s>5j)6(-. mit dem bestätigten Lieferanten, auf der Grundlage dieser Bedingnlssc, der förmliche Licitallons-Contract abgeichlossen werden, welcher mit seinen Rechten und Verbindlichkeiten auch auf die Erden des Contrahcnten überzugehen hat, und wozu der Lieferant den classenmäßigen Stampel beizustellen haben wird. - 14tens. Im Falle, als der Bestdieter den förmlichen Contract zu, fertigen sich weigerte, vertritt das rati-ficirtc Offert oder Licitationsprotocoll die Stelle des schriftlichen Contractes, und das Aerar hat die Wahl, den Bestbieter entweder zur Erfüllung der ratificirten Licitationsdedingnisse zu verhalten, oder die Lieferung auf dessen Gefahr und Kosten neuerdings feilzubieten und den erlegten Cautionsbetrag entweder im ersten Falle auf Abschlag der höheren Beköstigung, oder im zweiten Falle auf Abschlag der zu ersetzenden Differenz rückzubehalten ; im Falle aver, als der neue Bestbot keines Ersatzes bedürfte, als verfallen einzuziehen. — Diesemnach werden alle Papierfabri-kantcn uno Papierhändler, welche zu dieser Lieferungsunternehmung nach den angedeuteten Bedingungen Lust haben, aufgefordert, zu der dieß-Mlgcn Minuendo-Versteigerung an dem ein-gangsbestlmmten Tage und zur festgesetzten Stunde entweder persönlich, oder mittelst gehörig Bevollmächtigter zu erscheinen, oder die schriftlichen Offerte nach den angeführten Modalitaten einzu-rechen^ - Vom K. K. illynschm Gubernium. Lalbach am 14. August 1«49. "« Z. l5U5. («) Nr. 15«01. Verlautbarung. ^ Zur Deckung des Bedarfes an Kanzlei« Requisiten für daS Oudernium und elnige andere Behörden und Aenmr in Laibach, im Verwal-tungäjayre 1U5«), wird wegen Lieferung derselben am 13. October 1»49, Vormittags um 10 Uhr, lm hiesigen Landhause eme Minuendo-Versteigerung abgehalten, und diese vlefcrung Demjenigen zugestanden werden, welcher die betreffenden Artikel in guter annehmbarer Qualität uno in der erzorderllchm Quantität aus jedesmaliges Verlan^ gen der Gubemial - C'xpeoitb-Direction um die b.lligiten Prelse beizustellen sich yerbeilajsen wird. Die oeizujleUcnden Requisiten sind nach dem del-läusig berechntt.n jährlichen Oedarfe folgende: i<) Unschllltkerzen 561 Psd , d) Rüosamcn-Oel 2ii53 Psd., (.-) Lampendocht orcilnären 14 Psd, ll) Lampenoocht gewlltten ij5 Ellen, <-) Pappendeckel 740 Stuck, t) Packwachslelnwand l?jO<2llen, ^) Weihrauch 16 Pfd., j>) ^art'uiiche 23 ^tuck, i) Kehrbesen ordinäre 155 Stuck, ^) ^eyrbl>en von Borsten« Stück, 1) Kampfer cwcrVn 12 Psd., in) Gewürznelken 4 Psd,, i») lv.ißen spanischen Pscffer 2 Psd. — ^)le zm Lieferung dieser Attitel im Einzelnen oc>er im (Haxzen Lustlrag^llden werden daher eingeladen, sich zur obuestlmmcen Zeit am bezeichneten Orte einzufinden, und unter den Be» dlngungen, welche lynen uor der Versteigerung bekannt gegeben werden, die sie jedoch auch früher bel der Guucrnial-Expedlts-Dlrcction einschen tön^ nen, ll)l.' dießMigen Alldote zu machen, —- Vom f.k. lUyr. Gudernium. Lalbach am 14. ^lug. 184i>. Hemtlichc Vcrlautburungon. Z. 1575. (2) Nr. 2983. Kundmachung. Mit dem Zeitpuncte der Eröffnung der Eisenbahn bis Lalbach werden im lUylljchen Poslbezn'ke, gemäß ErlafseS der hohen k k. Ministerial-Post-section vom U. August l. I., Z 5214, nach-ftehcnoe Courü-Negulirungen ln das Leben treten: l) Vom Tage der Eilenbahli-Eroffnuiig diü Lalbach wird die zwi>chen Lall)ach und iöalzdurg t)eillyen0e MaUepost in den Cours zwischen Üalbach und V.l-lach, und in jenen zwischen Salzl)urg und ^>M^ch abgetheilt. — 2) Zwischen Lalbach und Villach hat dle Mallepost wöchentlich dreimal, die Reit-post wöchentlich viermal zu bestehen, — Die Malle-post wird von Laibach jeden Montag, Mittwoch und Samstag um 6 Uhr Adenos atigehen, in Villach am darauffolgenden Tage um 7 Uhr 15 Minuten früh eintreffen, und von da an jedem Sonntag, Dinstag und Freitag um 5 Uhc Nach^ liuctagv zurückkehren. — Die Keitpost wird hingegen an den übrigen Wochentagen oon Lalbach nach Villach und von da zurück zu der nämlichen Zelt, wie die Malleposten abgehen und ankommen. Diese Posten stehen mit den Wien-Laibacher Post-zügen in genauer Verbindung, - 3) Die zwischen Klagenfurc und Brixen bestehende tägliche Mallepost wird auf wöchentlich drei derlei Course ver-Mindert, und dasü'r an den offenen Tagen eine wöchentlich viermalige Reiipost zwischen Villach und Brixen errichtet. Die Ualleposteu geh^n von Klag/nfurt am Sonntag, Dinstag, Donnerstag um 4 Uhr früh ab, und treffen m Brixen am darauffolgenden Tage zwischen ll — 1^ Uhr Vormittag ein, von wo sie Montag, Donnerstag und Samstag Mittags «ach Klagensurt zurückkehren und hier Tags darauf zwischen dl !> Uyr anlangen. Die Neicposten gchm von Villach am Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag um « Uyr 15 Minuten srüh nach Bnxen ab, kommen dort am folgenden Tage zwischen 11 und 12 Uhr Vormittags an, von wo sie am Sonntag, Dinstag, Mittwoch und Freitag Mittags nach Vlllach zurückkehren und dort am andern Tage nach 4 Uyr Nachmittag eintreffen. Diese Posten verbinden sich mittelst der Laibach-Villacher Posten mit den Eisenbahn-Postzügen und dem Lalbach-^gramer MaUepost-Cou^e, und gvben su die schnellste Correspondenz'G''l^g''!cheit zwischenKraln, Croatien, Slavonien und Tyrol, dann zwischen Wien, Brixen und Votzen. — 4) Zwischen Gmünd und Spital lxrd, außer den ViUach-Salzburger Posten, auch im Anschlüsse an die Brixncr Post-course eine tägliche Bricfpost zu coursiren haben, j welche täglich von Spital 30 Minuten nach Ankunft der Vlllachcr und resp. Klagenfurter Post am Sonntag, Di.istag und Donnerstag um 1 Uhr 25 Minuten Na.i)Mittag, an den übrigen Tagen um 1 Uyr nach ^münd abgehen und dort nach 2 Stunden und 15 Minuten eintreffen wird. Von Hmünd geht sie täglich um !)Uyr3(> Minuten Vormittag nach ^ vital zurück, und trifft hier nach 1 Stunde 55 Minuten, d. i. um ll Uhr 25 Minuten Vormittags ein. 5) Zwischen Laidach und Klagensurc wild die MaUepost täglich, und zwar von Laibach mn tt Uhr früh und von Klagen-surt um 4 Uhr früh abgefertigt, und hat in Kla-genfurt nach tj Uyr Abends, in Lalbach nach 2'/, Uhr Nachmittag einzutreffen ;fernrrs wird auch noch eine tägliche Reitpost (Briefposi) zwischen Laidach und Klagellsull eingesühtt, welche sowohl von Laibach a!6 auch von Klcigensurt täglich um Uyr srüh Tags darauf anlangen wird. Die MaUepost vcrmndet sich genau mit der Laibach-Triester Malle- und Coutierpost, die Rcitpost mit den Postzügen und nut dcr croatischen Post, so wie letztere auch für den LocalcorrespMldenz: Verkehr zwischen Lalbach und Klagenfutt, die den Verkeyrsvechältnlssl'n angemessenste Gelegenheit gibt. — U) Bei den MaUeposten zwischen Laidach und Kl^gcnfurt und Laibach und ViUach wird zwar die unbedingte Passagiers-Vesördcrung beibehalten, jedoch wird dieselbe insoweit einer Beschränkung lintelzogen, daßbei der KlagensmterPost in Lalbach und in Klagensurt ;u einer F^lhrt nicht mehr all, I l, bei del V llicher Post in Laibach und H5,Uach »icht mchr als 7 Personen aufgenommen werden dürfen. Bei der Klagenfurc - Brixner M^epost bleibt die unbedingte P.,ffagleis ^ Anfnahme unuerändert erhalten. — >) Die Personenfahrt-Gebühren bleiben bei diesen Mallepostcn unverändert. — 8) Die ;!visci>n Brück und Udine bestehende Mallepost wird in d'.n Couls zwischen Brück und Klagensu'.t und in jenen zwischen Klagenfurt und Udinc adge-^^.jlt. — «1) Zwischen Äruck und Klagenfurt hat eine täglihe Mallepost, zwischen Klagcnfurt und Udinc eine wöchentlich dreimalige Malle- und eine uiernialigc R^up^il zu bestehen. — Von Brück gyt Sonntag, Dinstag u. Donnerstag die Mallepost uno an den übrigen Tagen der Woche die Rcitpost um 6 Uyr Adents nach Udine ab, wo beide Gattungen Posten den darauffolgenden Tag um Mittag eintreffen. Von Udme geht die Mall.post am Dinstag, Donnerstag und Samstag, die Reitpost ^lber an den übrigen Wochentagen um ll) Uhr Vormittag nach Klagenfurt zurück, wo erstere um 5 Uyr 5 Minuten, letztere um 4 Uhr 10 Minuten früh eintrifft. — D>ese Posten sind so combinirt, wie es dem B Uyr 45 Minuten Abends und in Salzburg am dritten Tage um 3 Uyr l5MlNUt. früh anlangl. — Die,e Postin schließen sich in Villach an die Klagensutt-Udmeser Pasten in der Richtung nach Klageusurt genau an, und verbin-den die Kronlander Kärnten und Salzburg m,t einander auf d.ls Vollständigste. Zwischen Laibach und Salzburg bleibt die Verbindung üder Brück dic Fntspleckendste, - ll) Die bei der Salzburg-Laibacker Mallevost bcsteyendc unbedingte Passa- 339 giers-Aufnahme bleibt auch bei der Salzdurg-Villacher Mallcp^st beibehalten, deßgleichen wird dieselbe auch bei bche Portotaxen, mit Rücksicht auf oie Entfernung in gerader Linie, vom Aufgabsorte in dem einen Staate bis zum Adgadöorte im andern Staate festgesetzt worden, und es betragen dieselben für die Entfernung, bis einschließig 5 Meilen, I kr., über 5 bis lO Meilen 6 kr., über 10Mellen l2 kr. (5. M. für c>en einfachen Brief von einem halben Lothe Wiener Gewichtes. — 3) (5'ine Ermäßigung am gemeinschaftlichen Porto hat einzutreten: ^) bei Zeitungen, Broschüren, gedruckten Preiscurranten, Musttattcn und Katalogen, welche so verpackt zur Aufgabe gebracht werden, daß die Beschränkung der Sendung auf dessen Inhalt sichtbar bleibt, für welche nur der vierte Theil der Briefporto-Gebühr, in keinem Falle aber weniger als l kr. C, M. zu entrichten »st; diese Sendungen dürfen jedoch außer der Adresse nichtS Geschrieden,s enthalte,,; I)) bei Warenmustern, welche Briefen kennbar ange schlössen oder denselben angehängt werden, für welche gleichfalls der vierte Theil des Porto, in keinem Falle aber weniger als 1 kr. einzuheben kommt. — SoUte der begleitende Brief das für den einfachen Brief festgesetzte Gewicht überschreiten, so muß für das Mehrgewicht das volle Brief, porto cingehoben werden. — 4) Schreiben von Privaten aus Oesteircich an Behörden und Stellen in dcr Schweiz müss.n von dem Aufgeber durch Entrichtung der vollen Porlogebühr frankirt weiden. Für Drucksachen unter Kreuzband versendet und für Warenprobe haben die Aufgeber die bis zum Bestimmungsorte entfallende Portogebühr zu entrichten. — 5) Zwischen den k. k. und schweizerischen Postanstalten werden auch Fahrpostsen-dungen ausgeliefert, mit Ausschluß derjenigen jedoch, welche gemäß der dicßfalls bestehende» Vorschriften mit den östreichischen Fahrposten nicht befördert werden dürfen. — Diese Sendungen müssen vorschnftmäßig verpackt und gefiedelt, gehörig adrcssitt und mit d. ! Z?^58^ (I) Nr?^5Ü3 Concurs-Kundmachung der k. k. stelcrmärklsch - illyrlschen C^>meral-Gesäl-len- Verwaltung. (Wegen Besetzung einer Kanzlei« ossizlalenst.lle mit Ut eine KanzlelossizlaleN'Stelle der 1. Gehaltsstufe m>t jäyrllchen 6l>U st in Erledigung g^kominen, zu oereu Besetzung der lZoncurb blS zum 24. Slpteln-ber IÄ4!) Ylemlt eröffiict wird — Die Beweroer, wcl^e diese stelle, ooer >m Falle hleourch tine ! Kanzleiofsizialenstelle der 11. Gehaltsstufe nut 5W ft., oderelneH^lnzleiassistelltensteUe der 1, ll. ooer , lii. Classe «it 4UU ft., 300 st. oder 2üU si. erl> diget werden sollte, eine dieser letztgenannten Dienst-Posten zu erlangen wünschen, haben Sorge zu nagen, daß ihre vorschrijtlnaßig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Dienstwege, das ist, durch dir ullmlttelbar vorgesetzte Behörde bis längstens 24. September lS4!) bet dieser (Hameraige-Men - Verwaltung einlangen. — Eö i,t sich hlern, über dle zurückgelegten Studien, bisyenge Dienstleistung, üdcr d,e, Kenntniß der Gesällö-, l^asse-und Verrechnung^-Vorschriften, uno über all' fällige Lprachkeuntnlsse auszuweisen. - Auch ist anzugeben, ob Bittsteller, und in welchem Grade mit einem dieser Cann'ral-GeMen-Verwa!tul.g unterstehenden Beamten verwandt oder versHwa-gett »st. — Gratz am 25. August 1849 Z. i"»2 ^2) ^ Nr. 756U, ^ o l, c u r s - K u n d n^ a ch u n g derk.k.stei erm. illyr. aß dle Stelle eines controll'renden k. k Amts< Ichrelbers, womit der Gehalt von jähil. Dreihundert Gulden in C M., der Genuß einer freien Wohnung, odcr in deren Ermanglung der Bezug der normalmäßigen Quartierzlns-Entschädigung, und die Verbindlichkeit zum Erläge ciner Dienstes-^aut.on lm Gehaltsbetrage verbunden >st, in Erledigung gekommen. >- Diejenigen, welche diese stelle zu erlangen wünschen, haben Sorge zu tragen, daß ihre gehörig documentirten Gesuche nn vorgeschriebenen Dienstwege, d, i. durch ,hr< unmittelbar vorgesetzte Behörde zuverlässig bis 24. September 1849 bei der k. k. (5ameral - Bezirks - Verwaltung >n Gratz einlangen. — Es ist sich darin über die zurückgelegten Studien, die Staatsdienstleistung, die Kenntmß der 5er-zehrungssteuer« und Verrechnungsvorschriften, und über alle sonstigen Eigenschaften und Kenntnisse auszuweisen. — Auch ist anzugeben, ob und in welchem Grade der Bittsteller mit einem dieser Cameral - Gefallen - Verwaltung unterstehenden Beamten verwandt oder verschwag rt ist, und auf welche Art derselbe die Caution zu leisten im Stande ist. - Gratz am 24. August 1849. -,Z. «558, (2) Con curs-Ausschreibuna, für die Verwalters-Stelle bei dr Fideicommiß-Herrschaft Wippach im Adclsberger Kreise. — Alle Jene, welche sich um diesen Dienst in Competenz zu setzen willens, und auch der stove-nischen Sprache kündig sind, haben ihre dicßfäl-ligen, gehörig instruirten Gesuche bei Hrn. Christian Grafen v. Attems, Administrations-Curator des krainisch-gräsiich von Lanthierischen Fidei-commisses zu Görz binnen sechs Wochen zu über-reichen, oder dieselben portofrei an ihn einzusenden. — Der Ve, walter erhält nebst freier Wohnung einen jährlichen (Achalt von sechs Hundert Gulden Conv.-Münze, ein jährliches Neise-Pauschale von Ein Hundert fünfzig Gulden, aus wel-chem jedoch auch die Fuhrkosten für seine Unterbeamten bestlitten werden müssen. Bei, in herrschaftlichen Angelegenheiten nothwendigen Reisen bezieht er für Diäten täglich drei Gulden 12 kr. C,' M. Ueberdieß wird ihm ein angemessenes Holzdeputat zugesichert. — Die Herren Compe, tenten haben die Verbindlichkeit, cine Caution von Ein Tausend Gulden C - M. im Baren , oder fideijusorisch zu leisten. — Görz den 31. August 1849 — Von der Administration des krainisch-gra'flich von Lanthierischen Fidcicommisses. ä «581. (2) Nr. '""/,09H. Edict Aon dem Bezirksgerichte Münkendorf werden oie unbckaimt wl> abwesenden Geora Schasscr, Io-yann, Maria und Luc.is schaffer, M^rgarech Schaf» ier, glänz G^illizy u»o Blnb.na Schiffer, geb. ^l0le, mit glgenwärNgeni (5oicte eiiiuiert- Es Habe >vi0er sie Gntr^ud »^rlkmann, vo„ Neumalktl bei Stein, oic Klage auf Vcljahvt - llnd Erlusckenesklä.-rung der, auf omi im Gruildbuche der l. f. Start Stein »>lli Urd.-Nr 69, Rett.-Nr. 63, vorkommenden Hause in Stcii,, (Ho»s,r,.-Nr 82 ittt^dulir-cell Folt-llliügen, als- für Georg Schasscr, der Schuldbrief . l. December l?9«, inlul,. enllttin «Illin, jedem pr. j? ft., allen 5l st. ^. W.; für die Margartth Schaffer der gerichtliche Acrgleich 80tt, iütul^. ^otlciin «tala angebracht, worüber die 3^sr-ya!,dluü^stagfahu!lg auf den 3. Decrmder l. I., !>üh 9 Üyr unter 'den Folgen des §. 29 a. G O. angeordnet worden ist. Das Gericht, dem der Aufcuthlilt der Geklass.. ten uildrkanitt ist, und da dirselben vielleicht aus den k. f. banden abiveseod sind, hat zu il,rer Vertretung und auf ihre Gefahr und Koste,, den Hrn. Anton Hafner voi, Stein als (lilrato!' bestellt, lnit wllchcin diesc Rechtssache nach »er bcstehenoen Ge-richlSordollng ausführt u^ld eittschicden werden wird. Dessen wesdeü die Geklagten oder ihre Erben und Rechtvnachiolgcr zu dem (5nde erinnert, daß sie zu der bestimmten'Tagsatzung entweder selbst erscheinen , oder ihre Behelfe dem aufglstMen Curator an die Hand zn geben, oder sich einen andern .5 ach-walter zu bestellen u»d anher anzuzeigen, und überhaupt iin cldnuttgsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, widrigens sie sich d«'schen Erl-e«, von Hinze, Ursula Griper und Anlon Kouschza, gegen Joseph Kramscher von Kelschdorf, i-6^«^:llv« ocsscn (^lir,Uor Ioliain, -Nische uon Kolluce^e, we-^en aus dem U tl)eile ll.^,. «5. ^uli !848, Nr. .^52, und Appcllaiions-Ullhtile clllo. 26. October ,8^U. <)lr. !35l8, ßx«s.. illlgli. 24. März d. I., schuldigen 453 fl. 50 kr. n-»- «-, die executive Feilbittung der, dem Joseph Kramscher gehöngen, im O,und. l-uchl der Herischasl Neiieüdurg snl< Ulb. Nr. t>3>!, ro.kc'mniend.n. grrichllich aus 607 si.'^0 f^. geschaz-!c„ H.lldhul't gcwill'get, wo.u tic 3 ^tilbietungs-l.,gsa!)U!l>!el! auf den i3 Seplcmber, c,ui den ll. ^csober und auf den 12. November d. I., zedtS» mal ftül, 9 Uln im Orte der Re..lilät"mit dem Beisätze angeordne: weiden, daß solcne bti der e,slen l^ter zweiten Tagsammg nur um oder über der» EclVnM',gt'we,:h, dei der drillen aber auch inter demselben werde dmt>'Ngea>ben werden. Das Sctic>'tzungspl0lotvll, dcr Giundbuchscr« lracl und die Licitationsbedingnisse können wayreno den Amlsstunden hittamts eingesehen werde». K.K. NkU'tsgericht zu Weichselstein am 2.Au^. ^^-