Intelligenz-Blatt zur La;bacher Zeitung. . N 9^ Dinstag den 6. August 1829. Aemtltche Verlautbarungen. Z. li55. (l) Nr. H7Q pr. Concur s. Bei dem k, k. G anz^ll^mte zu Mattu-fi!'t lst die Elnuchmeröstelle mil dem G>h st , dein Genusse emer frcicn Wohnung uno der Verpfllchc^ng jum E^-l gt e ner Cau'lon l>n Gch^bbctsage er. l.digt worden - Die Beweger um dicftn p^v'.sonsch^n Dienssplatz, oder eine sich hii-ku'ch elw.» erl^lgcnde andere Einnehmer-o?cr Nmlschrcldcl stelle be< «lnem Gränz,, sommerMl-odec H^uptzollamtc, h'b»n lhre gchörlg docuinentlrten G.suche bis Ende Au» gu>! d. I. im ^olgeschtlebelien Dienstwege an die k. k. Veznes. Verwaltung in Triest zu l'lcen, und sich darm über ihre blsher'ge DlcniNc^stung und erworbenen Kenntnisse im 3»^I-, dann Eassa - Ul^d Recknungefache, so w:e über ihre Sprachkenntlnsse und Fähigkeit jur Eüut!onslei!wng auszuweisen. — Von d.r k. k. »llyrischen Eameral»Gefallen' Ver, wülttinz. ^^bllch am 26. Juli z33g. Z. 1031. (I) Nr. '^.,g V. 3r. Kundmachung "der die Verpachtung ^. Des Bczugcs k" aN^cmcmcn Verzehrungssteuer und d«r ^^-ze),n,igbst,„^^^^l^^ in der t. k. Vro-vmjlal . Haupist,dt ^albach. L. Der E.nhe-dung der aügcm^nen Verzchr.mgesteucr von °llcn 'tt^vp^chligen Untcrnchmungm des v^^-ss "'""d Obstmosi'chankcs und des ^' y»chl,ichttns «lid Flc.sck^rschle.ßes im po-uu,,^n ^zlvke der Umgebung ^a.bachs, und ^ 5« ^'"'knweg- und Brückcnmaulhe und ^, ',""lftn"auch z« ^aiba.ch. - Von der k. k. ^r„ch . kustenlandlfchen E^'meral - Gcfallen-^rwu.ung rvud hiemic zur allgemeinen Kcnnt- Napme der landcsfü.stl.chen Nerzel)/ung5steucr, der E^c-zeugung des Bran»uwc>ns und anderer gebrannter gtlstiger Flüss>gkc>ten und «) v^n dcn unter k bemerkten stcucrvfiich:,gen Arl^ kell, bei der Erfuhr in d»e Psovmzial-Haupt« ftadt Lalbach. — ü. Der Bezug der allgemrc-ncn Verzehru^g^euer uon aiicn ^euerpfilcht^ Zen Unternehmungen des Won, W^n- unl> ObssmoflschankeS und d.S Vled'chll,chtcnS u d FlclschvMchlelßts im ganzen Uinfang« des po-lltlschen B'zlrkes der Umgebung i!a»bach, und l^. die tinitnsregl und Blück>.nmäulhe und die W^sermautft zu ^lbach, auf drel Jahre, u^d zwar vom i. November 18)9 blb Ende Oclo> dee lLH?' odir nach Unsländen auf Em Iahr, und zwar vom «. November löZc; bis Ende October i3Ho/ lm Wege der öffentlichen münd« llchen Versteigelung und durch die Annahme schriftlicher Offecte verelnc »n Pacht gegebc« rverden. — Uebrigens werden zu Folge An^» ordnung der hohen k. k. «llgcmcmcn Hofka«» mer für dle Lmienwcg» unli Brüclcninaulhe und die Wassecmaulh zu talbach für sich all?«n gleichfalls Anbolhe angenommen. — Die Ver, steigerung wlrd am 2^. August iLZg uin lo Uyr Vi)rmutags »m Rathssaale der k. f. illyr« schcn Eameral'Gefallen-lüerwaltung, und zw«r zuerst für die dreljähnge, und d^^n für de elnjahr,ge PachldaUcr nach folgend.» Bettln»» mungen abgthaltt!-', und un Falle ci^es günstigen Erfol^eb für dle längere oder kmzere Pachl^ zelt m»t demjenigen der Vertrag abgeschlissen werden/ dessen Anboth sich als dcr vorlhellh^f-teste darstellen wlrd. l. Dlc schrlftl chen Sub-Missionen müssen bls zwölf Uhr Mittags am 24. August 16)9 velsicgtlt, und mit der Be-zelchsung der Pachlobjecte, für welche sie lau-ten/ von Außcn/ blclbc« außcr Bcri'lcksich'i^nn^. — 2. 3"r Palb'UNH »ltd Jedermann zügelnen, welcher nach e<» 6,4 Gesetzen und der Landesverfassung hievon nicht ausgeschlossen ist. Für j.den Fall sind alle Jene sowohl von der Uebernahme als der Fort, setzung emer suchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen emes Verbrechens mit emer Strafe bel gt, oder welche in eine criminalge-»ich'liche Untersuchung velfallen sind, dic bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. — Uebngens sind auch dicjen'gen In-dividuen, welche zu Folge des neuen lBtrafg?« setzes übtr Gcfalleübcrtretu^gen wegen Schleich« Handel oder einer schweren Oifallsübertrelung ltl Untersuchung gezogen und abgstraft, ober «vegen solcker Verachen in Untersuchung gezogen, ui-o wegen des Abganges rechtlicher Be» weise vsn dem Sirafveifahren losgezahlt wur» den, durch sechs, auf den ^itpunct der Ueber-tretung, odcr wcnn dersllbe n>cht bekannt »st, der Entdeckung derselben folgende Jahre von derVerpachtungslicltation als Pachtungswerber aufgeschlossen. Die Emhebung der Verzeh» rungssteur und der Weg-, Brücken-u. Wasser-mäuthe vereint, kann daher nur einem solchen Individuum in Pacht gegeben werden, bel welchem das so eben gedachte Hlndcrmß nicht eii» trttt. Dlcse letzteren Individuen werden jedoch zur Pachtung der Lmienweg - und Brücken» mäuthe und der Wassrmauch zu La,bach zugelassen, insofern sie für diese Objecte allein einen Anboth gemacht haben. — 3. Wer im Namen eines Andern einen Anboth macht, muß sich mtt der gehörig legallsirten Vollmacht sel lies Machtgebers bei der Commission vor der Licitation ausweisen und diese >hr übergeben.— /;. Um sich zu versichern, daß nur verlaßliche Unternehmer in die Concurrenz treten, muß jeder Versteigerungsluftige den zehnten Theil des für Em Jahr entfallenden Ausrufsprelses für dn Be,ug d«r Verzehrungessluer und der Zuschlage m der Stadt Laibach, und in dem Bezirke der Umgebung Laibach und bezüglich der linienweg», Brücken-und Wasscrmauthe zu Lalbach den sechsten Theil des Ausrufspre», ses, bevor er zur Versteigerung zugelassen wird, der Commission als Vadium e'legn, oder sich bei derselben ausweisen, daß er diesen Betrag bei emer der Camera!-Gefallen-Verwaltung unterstehenden Gefällscasse dep^nirt hat. Dieser Erlag muß im Baren oder in k. k. Staats, papieren nach dem letzt bekannten börsemaßiqen Eou'se geschehen. — Für tue Lmienweg» und Brückcnmauthe und dle Wassermauth zu ?a« bach, kann auch eine einverleibte Pragmatical« Sicherheitsurkunde mitBeibringung des Grundbuchs oder Landtafel -Ertractes und dls Schäz« zungsactes e'Ng l^gt werdi". - 5 ^ur Erleichterung jener bisherigen Maulhvachter, die für die Lmienweg, und Brück^nnauthe und die Wassermamh zu Laibacb mit zu lic»t>ren gesonnen sind, >st wenn sie sich in kememPzcht-rücksiande befinden, und ihre Caution duich baren Erlag oder in Biaatspapicren q»lclstet haben, und wenn auf diese Cauilon bis zum Zeitpuncte der Versteigerung ke n Pfandrecht oder Verboth von Jemanden erwirkt worden ,st, eine Erklärung genügend, daß si« »hre b.< reits für die gegenwärtige Pachtung best llie Caution vorläufig als Fortsetzung für ihre künftigen Verpflichtungen ausdehnen. — 6. Auf gleiche Art und Welse sind auch die schrlfll chen Offerte zu belegen. Auf Offerte ohne bnge-schlossl!t werden, insofern «s die Camera!» befallen > Verwaltung nach den obwaltenden Umstanden nicht anglnnss n finden sollle, auch noch das Vadlum des einen oder des andcrn Andicthcls b»S zur Entschc,duntionebding^»ss,nn«cht im 3lnllange steht, enthalten, sondern müssen VltlMthr M'l der Versicherung vcrs.hcn seyn, daß der Offerent b,e in der Ankünd-gung u< d in den Licitatlonsbedingnlss n enthaltenen, und die be> der mündlichen Lcltation vorg^l semes', in das ?icitalions Protocol! aufgenommenen Bestimmungen befolgen werde. — y. D,,scl« ben werden nach Beinbigung der mündlichen Versteigerung, nachdem alle anwesenden <»cl« l^nten erklärt haben, kl»nen we,leren Anboth machen zu wollen/ in Gegenwart dcr Pachtlu« ftigen eröffnet, und m>t den mülidllcy gemach« ten Anbolhen verglichin werden. — iu. Als Elsseher der Pachtung w'rd dann, ohn« «,ne weitere Steigerung zuzul^ss n. derjmige angesehen, der entweder bei der mündllchen Ver« flelgerulg od den Ausschlaa der mündlichen Llci« lanon dcs, für des Gefall am vorthe«lhaflesten sich darstessiiiden Anboth enthalten, so w,rd die Wahl ;w><»ven den zwe» oder mehreren schrift« llchcn Andolhen der hohen k. k. allgemeinen Hofkammcr uorbehaller'. Wenn sich der Fall ere^nen sollts, daß lin Anbvlh »n den schrifllll chen Off lt n mli einem ale«chen Anböthe bei der mündl chen ?icNat>on zusamment'ifft, so wird dm Licltarlln del der mündlichen Ver« sie gcrung der Vorzug vor dem Offerenten im schriftlichen W ge «lliglräumt weiden. — I2s Die sbl'fil,chen Offerte sind von dem Ze tpuncte dc^ l3«nreichung für die Offerenten, deren Vad>en zurückbehalten werd«,ell>en gehalten, nebst der Erklärung ihrersclldarlschen Hafcung, ein einzelnes Inw vlduum dahm zu bevollmächtigen, daß es be-rechtlgct s,yn s^^ ^ ,^ ^z,^ guf d,e Pachtung idejug habenden, wle »mmer genannten Be, zlehung'n gegen die Behörden zu vertreten, 1>nach amtlich« Zustellungen ,n «hrem Namen onzrmlhmen, rechls,;ülllg auf;ukünden und d'e allfall.ge Auftündigln a a^unehmen, u^d Uderba,pt All^s rcchlßb.nd^id für Alle zu retdali^s gegen l»e G^fallkdchötden von '^^^ ^e.te gethan oder gelassen, odcr von ..^/ s Behörden von ihm verlangt oder ihm umerjagt werden sollte. Wcnn mehrere Per. 7"/" sememschaftllch ,z^ sch:,ftl.ches Offng räumt, und rücksichtlich die Pflicht auferlegt, während der Pachldaucr im Bereiche deß Pomeriums d,r P^oomjial« Hauptstadt lalb^ch vor, den gepachteten Ob« jungssteuer, und zwar 2 von der Bler, Erzeugung in der Pro» vinzial-Hauptstadt kalbach; d. von der Erzeugung des Branlitsvlins und andc-er gebrannter giftiger Flüssigkeiten m der Provin» zial-Hauptstadt La,bach, ur>dc. von den unt>r l> bemerkten steuervst cht'gen Ärtlteln bel der Erfuhr in die Stadt Laihach. — I. In Ge>, maßheit des Verzehrungsfteuer, Gesetzes sind Durchzugsladungen von dem Erläge d^r Ner» zehrungssteuer frel, wenn sie von »lnem Be-stellten des kinienamtes bls zum Austritte be« gleitet werden, und eben so we'dcn Transits-labungen ohne Entrichtung der Verz,h,u^!gs» steuer zugelassen, wenn sie unter d r Sperre der Gefällsverwalung und rücksichtl'ch der Pachtgl deß contra, Hirten Pachlschillings als Maulten ,m Barcn 6:6 dem jur Ze,t des Orlage^ hkstlhcnden bo , odrte Sichelhens - U'kunde mtt Nachwclsung der m Falle der Versich.rung dlr aanzn ^aull^ti mlliclst tiner Realhvpolhek zurückgestellt werden witd. Sollte die'ts riicht «rfolgen, so sicht es ter Camera!. Gcfall>n.-Verwaltung frci, das erhal'ene Vadi^m, al^ dem Slaatsschaye oerfaller, em;u;al - Gefallen-Verwaltung und dn del ^aflu^g nnd dem G'f^le t'cr^nlworllicb bleibt. - 10, Für dcn Aul-rufsvrets wnd vcn S lte der f. k. Eameral» Gelalleli« Verwaltunz l,ine wie immer geoncte Haftung, also auch n.chr im F.Ul« tiner behaupteten Verlcyung übi wahrend der Düuer de« Pachtung eilUrct.ndcr jufalli'lr Umstand, wet» chcr eine Vlmchlung oder Vcrmlnd»rur>g d»r ^jerzehrung zur F lge hat, soll an dcn Best m» mungen des Pachtvertrages laicht die mind st^ Veränderung hervorbringen können. N«ir in dem Fülle, wcnn wahrend der Dauer des Pacht« uertrcigcs i^> rcn Tarifflaycn odcr in d.-n jolist>-gen n-csclullchn Bcsilwuningen der Verzch« rungsstcucr cine wes-ntlichc Asnde»ung hetvo»-gehr, bleibt c5 jcdcm Theile, in so fern em n^ech« sclsciliges Uedercinkommen m-t dem Pächter we^cn Aufrechthaltung tes Vertrages, gege,, Zugcstchung einer billigen Entschädigung nicht zu Stande kommen sollte, welches sich aus-dlücklich vorbehalttn wi'd, freigestellt, wenig» jiens 3 Monate vor Eintritt der gcftylichm Aenderung dcn P<'chlcontract aufzukündigen. Dicse VertlagsaufsündigUs-g ist von S^te vls Pächters, wenn sil beattei we,dcn sc!l, be^i der ^aibacder Bez«rls« Vclwallung m der fest, g'seyl.n Fist emzubringen. — l>. Dcr Pachter ist verpsiichtet, den bedungenen Pachts^lll'ny in'gleichen monatlichen Raten am Ictz'cn Tag« eines jcd'N Monats, und wenn j^er Tag eM 'VonNl oder Feiertag ware, am vorausgehen« den Welktage an die k. k. Eameral» Bc;',rks< C^sse m Lalbach abzuführen. — 12 Wcnn der Pächter mit einer Pachtschillingsrate im Rückstände bleibt, so laufen von dem Verfällst tage an bis zur Tilgung der rückständigen Pacht« rate d:e H ^ Velzllgsz'nscn, welche sich ausdrücklich vcdungcn werden. Der k. k. E-'me« ral-Gefallen: Verwaltung soll übrigens das Recht zustehen, den Auestand ohn? weitcrs von dem säumenden Pächter entweder im gerichtlichen Executil)nswege oder auch im politischen Wege nnzubllngen/ oder aber di< weit.re Ein« Hebung dcs Gefalls durch einen im administrati« ven Weg? zu bestellenden SecMstn allenfalls sich ergeben« des günstigeres Resultat der Felldielhuig oder lariffinählgen Einhebung soll aber nur demGc» fälle zum Vortheile gereichn. Dieselben Rechte soll?« dem Gefalle auch dann zust.hen, wenn dcr Erst.her den Antritt dcr Pachtung verwe»-. gern, oder vor, oder wahrend der Pachtung es sich offenbaren würde, daß dem Pachter el„ in dieser Kundmachung bcz>ch vorhanden seyn werden, wird bestimmt, daß der Pächter die Vergütung der entfall.ndcn Gebühren, und zwar nach den oben bezeichneten Tanffen zu leisten habe. Zu diesem Behufe "erden sowohl mildem Antritte der nut dem i. November 18)9;« bcgmnen habenden Pachtung, als auch am Schlüsse ders lben gefällsämt« l'che Revisionen, mit Beziehung des Pächters -yder cmes von demselben mtt kgaler Vollmachl Verseherini Abgeordnet,» und einer obrigkeiili-chin Verson, vcrgcn.mm n, und herbei sammt l'che ,m Berelche des Pomeriums der Stad, n Betreff de< an d,^,'n Gegenständen vorgefundenen Vor-^athe, und bezüglich der davon abfallendes f duhrm, insofern zwischen denselben cine D,f' leren; stch zeigen wird, dn Vergütung demselben Uno m>^ wle bemerkt, nach den oben bezeichne Un ^nffln entweder von d.m austretendel Pachter a„ ^^ ^^^^ ^^ ^ demAerar al den Pachter anzutreten habin wird. - ,5- De Pachter 'st v.rftft.chtet, auf jedesmalig «dell..ngen der Gefällsbehörden unweigcrlic, dle El- >icht ,n tt,^' N.?gtstcr, Ncchl ung'N Un! Vormerkungen zil gestatten, und auch über Aufforderung richtige Anszüqe aus dcnsvlbtn vorzulegen. — »6. D«m Pächter llcgt ol', die Stampelgcküh? für das «n den Händen d r s. k.Cam-ral. G'fallen > Vc'wülnn^q bl ldcr,de, mit dem clciss lilnä^gcn Scämpcl zu ucischinde Exemplar des Pachlconna.lcö zu bcstreiten. «° Z. Bezüglich dersinhebung derVer« zehrungssteuer vom Wilri, We»N-undObl^mostschanke, dann vomFle:, sche i m Bezirke der Uing < bung il l»» dach. — 1. W,rb für diese Pachlob^cte ds? Velrag von jäh« lichen IH500 st. E. M., saye drei und dre>ß>g Tausend fünfhundert Gulden, vls Auöruf/prels f^gts'tzt, wouon auf W i«, der Betrag von 27^09 st. 26 kr., und auf Fl»lsG der G.tra^ von 6090 st. 24 kr. enifaltt. — 2-Dem Pachter wird von der Staatsverwaltung daS Recht emgeräumt, wahrend der Pachtzcit die Ncsjlhcungssteutr von allen st u?tpft,Ht>e gen Unternehmungen de^ Wem, Wem« und Obttmoftschasites, des Vlehschlacblens und Flnsckverschleißcs im ganzen politischen Bezirke der Umgebung Lalbachs nach den in dem Hu» dermal» Circular« vom 26. Juni 1829, Zahl i3/l, dann dem belaefügltn Anhange und Tarlffe, enthaltenen Vorschriften und hierauf Bezug nehmenden nachträglichen Verordnun» gen elnzuheden. — I. Noch vor dem Bcginne der Pachlperllld« wird der Pachter von oer Bc« zirkö - Verwaltung oder einem andern von ihr hlezu bestimmten Gefalls-Organe in das Pachl, gcschäft eingesetzt, ihm der hierauf sich begehende Auszug aus der aiml chen Vormnkung üblr dieVerzchrungsfieuerpft^chtig n übergeben, und sllbl auf geebnete Welse der Steuer. Bezirks« obrizk^t ul^d den VerzehrutigS^euerpflichiig^n, ! die ls betrifft, angekündigt werden. —4. Den > bedungenen Pachlschllllng ist der Pächter «n > gleichen monatlichen Raten am letzten Tage ei« l nes jcden Monats, und wenn dlser cinSonn« - oder Feiertag wäre, am vorausgehenden Werk» - tage ar, d>e Easse der k. k. Camera!» V^irks, c Verwaltung zu Laibach abzuführen vcrvftlchlet. : ^» Wenn dn nach g,- ndeter Pachtung dem Pachter, w;-d ftrn das Gefall kemm wellern Anspruch an ihn 6lS zu st Nn hat, zu verabfolgen styn wird. — 5. W.nn der Pächter mit onesP^chtschillm^srate im Rückstände bleibt, so laufen von dem Ver, fallstage an, bis zur Tagung dir rück^andlgen Pachtrate, 4 «6 Verzugszinsen, wtlche sich aus« d'ücklich bedungen weiden. Dem Gefälle soll übrigens das Recht zustehen, deli Ausstand ohne Wttterm von dem säumigen Pächter entweder »m gerichtlichen Erecutlonswege oder auch im politischen Wege einzubringen, odcr aber d»e «veltere Einhebung des Gefälls durch ,>nen e taliffmaßige Ein« Hebung einzuleiten, und sich rücksicktlich der Unkosten, so wle der allfälligen Differenz an der Caution, und im Nothfälle an dem übrigen Vermögen des contractbrücbigenPachtrrs lchad, los zu hallen. Em aller>falls sich ergebendes uünstigcres Resultat der Fellbielhung oder der Abfindung oder dcr tariffmäßiger, E»nhebung soll aber nur dem verpachtenden Theile zum Vortheile ge> eichen. DieselbsnNechte sollen dem liervachtcnden Theile auch in dem Falle zustehen, wenn der Pachter den Antritt der Pachtung verweigern, odcr vor oder wahrend der Pach-,ung sich offenbaren würde, daß dem Pächter em oder das andere in den Vecste'gerungsbe-dlngsnssiN enthaltene Hmderniß zur Uebernah, me oder Fortsetzung dcr Pachtung entgegen» siehe. — 6. Für den Ausruf«pre>s wird v«r< pachtender Sms knne wie immer geartete, also auch nicht im Falle clner behaupteten Ner« l hung über d>e Hälfte eme Haftung übernommen. Ein wahrend der Dauer der PachlU"g eintretender zufälliger Umstand, welcher eine Vermehrung odcr Verminderung der Verzeh« rung zu Folge hat, soll an den Bestimmungen des Pllchtuerlrages mcht die mindeste Veränderung h''roorbr,r,g?n können, nur in dem F'lle, wenn wahrend der Dauer des Vertrages m den Tal-lffsatzsn,, oder in den sonstigen wesentlichen Bst'^lnuiigen der Verzchrungssteuer eine gc» s,yllche Vende'lung vorgcht, bleibt es jedem Tyeilc vorbehalten, wemgsseris drei Monate ver Eintritt drr g^siylichen AendtlUr'g den Pai)luertrag aufz^künden. Jedoch kann diese Ä'.'fkür!dung nur !N Bstrlffjencs Verzehrunqs-ficuerobj ctes Platz g<-?>f»n, welche? m»t llner de,lc»g 'etzlichen?!lnde'.ung getr^ffe»^ wird. Ve-zügl«.i> d's andern Sleunobiecte^, be» welkem dltjc Bißlmmung?n nicht eintrelen, hat der Ver- trag in seiner Wirksamkeit zu bleiben. Erfolgt ltlne solche Aufkündigung, so hat der Vertrag durch sine yariz« Dauer in Kraft zu blt,b«n. — D,,se Vertrrk«-V''rwaltun<, in der fest-geskyten Frlst tinjubringen. — W^nn in dem Bezirke dis Pächters wahrend der Pachtzeit die Pachtung berührende, verzehrungssteuerpftlch» tige Unternehmurigen zuwachsen, so wird de , selbe hlcoon nach Maßgabe der einlangenden Anmeldungen von ler Lalbacher Bezirks-Verwaltung unverzüglich in d,e Kenntn,ß gescyt werden.— 7. Gßschein gclüset, und sich damll be« ihm ausgewiesen hat, so hat der für d'ese Uebertretung dcr Gcfälls Vorschriften zu entrichtende Gtrafbetrag nlcht dem Pächter, sondern dem Aerar zur Disposition anHelm zu fallen. — 6. In Ansehung der beim Antritte, der Pachtung mit Ende October 16Z9 be» den steuerpflichtigen Parteien versteuert sich vorfindenden Vorrathe w«rd der davon entfallende Steuerbetrag von dem auftretenden Pachter für das Gefall eingehob^n. — Dem Päcbier für dasM'lltärjahr i8^«und rückslchtl'ch ,8^1 und 16^2 wirb daher nur da< Recht einge>äumt, von den während der P^chtdauer verschlissen werdenden Weinen und Fle»schquant>tätcn dle Abgabe einzugehen; die Vorraihe an vtrstcu-erten Gegenständen jeder Art, welch« siö am Ende derPachtzett bei den steuerpflichtigen Parteien vorfinden, hat der Pächter e^lweocl dem Aerar oder dem nachfolgenden Pachter zu versteuern. — In welcher Art und Wnse ülnigens die Caution für die erstandene Ocfälli^chlung zu berichtigen ^. für die Verpachtung der Verzchrungssteuer sammt Gemelndezuschlag in der Stadt Laibacl) angeführten Bestimmungen. — C In Betreff der Linlenweg- und Grücken» mäuthe und der Wassermauth zu taibach. — z. Als Flscalpr,is wird der Vl« trag pr. ,,5oo fi. C.M. angenommen, wovon 2. für die Lmierwegmauth ander Wiener Lm>e sammt Kuhthal, und für jen, an der Kärntner-lnle der Betrag von 323a fi. 5/^ kr.; d für die kinienweg. und Brückenmaulh an dersarl« siadterLmie derBetrag von 277» st. ? kr. ; e. für die Linienwegmauth in der Et. Petersvor-fiadt der Betrag von 917 si. 7 kr.; ll. für die kinienwegmauth m der Polana« Vorstadt der Betrag von 248 fi. 21 kr.; e. für die l'nien-weg« und Vrückenmauth an der Tritfter^ni?, sammt dem Wehrschranken,n der Tyrnau, der Betrag von ä'ä7 ft.^6 kr.; f. für die Wasser-mauth zu Lalbach d«r Betrag von »34 st. ä5 kr., zusammen n5oo fi. enlfällt. 2. Dem Pachter wird dasNecht eingeräumt, wahrend der Pacht« dautr d»e für d>e gepachteten Stationen gesey« l«ch btstlmmten Mauthgebühren nach den beste« Hendln Tar,ffen und Volschrlften «inzuheben. Der 3ar,ff und eine Zusammenstellung der wichtigsten Mauthoorschr,ften werden demselben bei der Uebergabe der Station verzeichnet gegen Empfangsbestätigung emgehändigt werden. — 3. Be» den sogenannten Wehrmaulhen oder F l»al: Stationen treten dle nämlichen W g' wauth^ebührtn, wie bei den HauptssationlN tin. <3e u^teil>e^en aber dielen Gebühren bei dm W hrmaulhssatloncn nur jene Partt'en/ welche d»eHauptstation umfahren permit Vich umtrelbln, d. i. solche Parteien, welche vor dim Hauplschrankm vcn der mauthpft'chtlgm «traße ablenken, u^d dies lbe hinter diestm schranken w,eder benüyen. - Die Vrücken« mauth-Gebühren aber sind Helden Wermauth« GtaNonen nur in jo we,t emzuhcben, als dl« mauthpsslchl,^n Brücken wnklich bcnützt werden. -^ 4. D,m Pachtet wlroen d»e dei den ^tat.onen bcfindl,chen Echrankenbäume und ^ugchor, m so weit sie em Elgenshum des A,< rallums sil^d, und unter der Ved.ngung un-entgeltllch überlassen, d°ß er d,e etwa nothwendigen Reparaturen an denselben aus <3>ge. nem bestreut, und sit m dsmsclben Zustande, als.sie.,hm ubivgcb^ ^oiden sud, w Beendi- gung seiner Pachtzeit dem Aerarium zu'ück« stelle. Wo keine Schranken bestehen, oder b,e alten ganz unbrauchbar geworden sind, hat der Pachter für die Hclstellung lines neuen Schran» tens zu sorgen, dcr »n dnscm Falle dergestalt sein Elgen'hum vnblelbt, d^ß er nach 3nde der Pachtjtlt sich mlt se,n?m allfäll,gen Nachfolger abfinden, oder den Schranken wegnehmen las« sen kann. — 5 Der Pachter »ft wider berechtiget, d,e ihm verpachtete Station in eine a^« dere O'tschaft zu oerlrgen, ncch dllsclbe l>or.der Otraßs, an der sie dermal ssne Anftande dagegen obwalten. -— 6. Der Pachter ist verbunden, dle Parteien anständig zubehandeln, Ul^dbelTag undNacht ohne Aufenthalt zu expedlren. Es liegt ihm 0^, den Relsenden, Fuhrleuten und Vlfhtreiberl,, dle semen Schranken betreten, die Gebühren außer dem Amte auf der Straße abzun hmen, und die auf den entrichteten Getrag laut nde Bollette auf Verlangen einzuhändigen, w»e mcht minder zurNachtzettden Platz am Schran, ken erg,eb,g zu beleuchten. ^-Er »st verbunden, e>ne von der Gcfallsbthörde bestätigte und le< setliche Gebühr,ntabelle an dem sichtbarsten und zugänglichsten Platze außerhalb dls sinhebungs« Locales anzuheften, und wahrend der ganzen Pachtzeit angeheftet zu lassen. — Im Falle der N'chtbtfolgung dieser Vorschriften verfällt der Pächter in eine Strafe von z bis 10 ft-, w lche dle Beznls.Verwaltung von Fall zu Fall nach den Umständen bemessen wird. — 7. Dle Bel-schaffunq der Wegmautt) Vallorbolleten bleibt dem Pachter überlassen, es wnd jedoch demselben em Formular oorgezeichmt werden, nach wklchem die Balletten gedruckt erscheinen müssen, und die Verausgabung einer anders geformten oder geschriebenen Bollette wild der uerwelger? ten E'folgung einer Bollctte gleich geachtet.— 8. Wl'd von einem Pächter d,e Maulh in el, nem Falle abgenommen, in welchem sie nicht gebührt, oder wird von einer Partei ein höhe« rer Betrag eingehoben, als gesetzlich bestimmt > ,st, so ucrwlrkt der Pachter eine Strafe in dem zwanz'gfachcn Betrage des zur Ungebühr bezo« ' yen»n Mauthgtloes, unabhängig von jenen > Strafen, die ihn im Grunde der Strafgesetze . noch tr»llce sie den Schranken a/wallsam überschrn« tr,gkiit geziemend anzurufen, und dieselbe V'spst'chlet, dllsen Beistand zu lel'^n. — ic>. Das Vrfahren über dl« Versüiz>l!ig?n der Maulhgibühc wird von den nach dem besetze h-rzu becufenenBchö dln gepss^'gen. DerPächl lec ist jibocb berechilgt, van omj'Ntgen, dl« er ,«, «lncr solchen Gif.illk!-U?bertcelung belritt, 3as si bcn- und ein halbf^che der Gebühr als lGlcherstellung der Strafe «m Baren elnzuhe-ben, worüber er eine schriftliche Bistängung;u «fstheilcn h.it. Auf das Verlangen des Pachters «)ber oes Beschuldigten wird bci dem »'ächsten Zogi, Ner,ehvunaist»uee, oder Cvntrollsamte vder dem nachten für d>e Nntelsuchungen ül>er Ghalis-Übertretungen blst^lltenBeamtcn, oder «'inn sich nne Obrigkeit näher befind.t, bei der, Helhen die Thatbeschrtibung aufqm^mmen, und Hbec dieselbe welter nach d»'M Gesetz? vorg gan» K?n. D>t weqen dengedackcen Vefäll^Veclür-zttligen einftießenden Gtrafg^lder fallen, nach Abzug der K^en des Verfahrens, sowltt dch Strafboten oder auf andere gesetzt,He Llrt al, tung kann binnen vier Wochen der Recurs an die k. k. Cameral Gefa'llen-Verwaltunq und ge« gen die Enttchndung der letzten gleichfalls bin« »ien vier Wochen an die k. k. allgememe Hof-lammer elgriffin werden. — 12. Der Pächter »ss nespstlchM, cuf d,e B.folqung der lllyrisch» lüflenländifch^n Oubernial Encular - Virord-lnusia vl.'M 26. bis 28. Iun» igz^, Zahl ""Vi,i74, rücksichlllch der Uebttladuna zu w"k zleht, tzer Mauth^alion nählr l>eat. W»-d die An-z«tge richtig befunden, so gebührt >hm das Drit, tei tzlü e»l>glbl!iHtln Slrafdelragts. '«^ ^2. Dem Pächter steht das Rtcht, die PzrteitN zur V^elgung der Mault)bollelte von der zu» rückgelegten letzten GliMon zu uelh^lten, nicht zu. — l^». Dec Pächter verbindet sich zur Lei« llunq einer sautwn, welche, wcnn der Pächter din Pachtschllling monatlich in vorhinein zu zah, len übernimmt, im sechsten Theile des einjähri« gen Bctc-ageS 0e5selben zu bestehen hat; weol! dir Pachter es aber oorzicht, dense.lbin erst nach Nblauf eines j d,n M-'Nals zu d«rlchr,g?n, ll^ dem vlenen Tyeile d<5 jährlichen Picdtsctnllmgz zu erlegen kömmt, und dl? späleftenk binnen acht Tagen, vom Haqe der dem Pächter amil'.ch eröffneten Annahme s^»nek Andoiblb gsrcchncr, gelmM welden mu^. D,ese Caution kann l«n Barm oder ln k. k. Gtaat<hcka'»Sich^rftelIur,q qelelstet weldcn> — i5. Der Päcbler hat stlbss füc seilie U» tunfc zu sor-gen, dort aber, wo A/rarzal^ebaud« Vorhände»' sind, »n wachen de, selbe untergebracht werden könn, wird, wenn ke,n Hmdern-ß ob» waltet, wegen s>>nch die k. k. Inspectoren und Ul'.termwccto>«n der Gefallenwachc, wie auch dic bcrttlcnln Individuen der Oranz-Ulid Gefallcnwache mamh-frsj, und es kommt die den Hclzfuhrcn zligc, stand.lie BegüMglmg den zum Gewerbe-Niebe liothwendlgm Fuhren mit Holzf^bln zu fialtcn. Hinsichtlich dtr VcgünsilgU' g derBc-rrvhner jener Orte, m welcketi alle an Chaussee» grlrgkneri Emgarge mit Mamhschsanken um^ schloffen smd, wild sich auf das m dcm Unterrichte cilirte hohe Hofkammer,Dec»et vom 5-Iul, i3Iz, Z> ib/<74/ blzcgcii, üb.ig nbwird (Z.Inttll.-Blatt Nr. 94. d. 6. August iLZg.) 622 beme kt, daß die mit allerhöchster Entschließung vom t2 October ig25 ausgesprochene Befreiung der Equipagen der Herren Erzherzoge Brüder, nunmehr oie Equipagen der Herren Erz« Herzoge Ohenne Seiner k. e. Majestät, kalscr> liche Hoheiten betrifft. — 2Z. Das dcm Pachter im i/. Absätze zugestandene Nccht auf eme Entschädigung hat auf dle Wässermauth zu Laibach keine Anwendung zu erleiden, indem das hohe Aerar für dle durch Elementar^Erelgl Nisse ooer durch andere Veranlassung unt r-broch ne Benützung des Rechtes der Wasser-mautheinhebul.g dcm Pächter eme Vergütung zu lilsten sich nicht verbindet, und derselbe ln keinem Falle und aus teuiem ^Rechtstttel auf einen Nachlaß oder eine Entschädigung einen Anspruch zu machen hat. — 24. D»e Winh-schafcsfuhren, welche das auf dem außer La» bach liegenden Moraste erzeugte Heu und Schilf durch die Schranken von Lcubach nach H^use führen, sind bei allen linien von Lalbach ohne Untcrschl'd, ob die Besitzer der Morastanthclle inner oder außer dm ^unen Lalbachs wohnen, zu F lge Kundmachung dls k. t. illy lschen Gu berniums äck). 26 October 1622/ Z. »52^3/ von Entrichtung aller Wegm-uchgebühen be-freis. — 25, Eben so M der jeweilige Pächter verpflichtet, die I"Pssen der Geme.ndcn Schwitza, Stranbk^as, Oßrednig, Gabrle, B^ouzc, Dobralia, Koß^rie, Hruschou', Brcsie, St. MaNlN, ssomaric, Roßare und Ralschounig in Gemäßheit des Decrees der bestandenen k. k. Maschen Zollgefällen-"Administration vom 29. Jänner 1824, 3 56), und der illynschis volnHcrrn Dr. Anlon Murmayer, Hof< uiio Oellchtö'Advocatcn zil Grätz, gcsieNtc An-sucden mil cer olchgerichtllchen ErleoigUtig vom ,0. Juli iU5g, Z. »9», die Vornahme der vom löblichen Magiftracc^läl^ als i"^^x cugilitialnz. mitBcscheid ^llo »6. Nooc,nber iÜ5U, Z. 709). betrilligtcn exe« cutiven Fcllblclhung rcr hieher suk Urb. 3^lr. iI el »4 eietistuaren, auf ^o5c» st. E. 37i. gerichtlich be-wcrthclell N^alilale», so wie auch unter einem, in Folge der vom Hoden k. k. Lanorechtc in (Aral), »nl Ersuchschrelden tlcw. »4 Mai 1^5), Z. 36^», el« hallcncn Delegation zur Vornahme der voin t, k. Lan5rechtc betvilligten executiven Fcilbicthung der lancschaflüchen, auf ,270 ft. (Z. 3)i. gesichllich gc< schaßtcl, Reolitaten deö Schuldners Franz Scdantl zu H^chcneg, »vegen durch Ulthcil behaupteter Forderung pr. 6ao ft. «Z M, rück^älidigen Zinsen, Klagst und Erecutionskosten ge»^>lllgcl, und hiezu die drei Feiltnelhungscagsatzungen auf den 2I. September, 23. October und 23. November d. I,, je. derzeit Bormltlag von 9 bis >2Uhr ob diesem Rath. hause Mit dem Anhange festgesetzt worden, daß die magistratlichen als auch landschaftlichen Realitäten verenn um oen Schätzungswerts) pr. 6I00 si. (Z. M. ausgcbochen, und bei der ersten und zweiten Feil» blelhungstagsatzung nur um oder über den Schaz» zungswerth, bet der dritten aber auch unter dem» selben hintangegeben werden würden. ' Die hieher snk Urb. Nr. ,5 ei^ i^ dienstbaren, von allem Unterthansbande freien bürgerlichen Rca« litäten, bestehen aus dem im Markte Hochcneg am Platz 8ub Cons. Nr. » c-l, 2 gelegenen großen, zwei wirthschaft weg?« den hinlänglichen dazu geeigneten Localitäten seit leher betrieben wird, nebst drei Pfcro-staliungen, Wisthsckaflsgebäude, Wagenremisc, Hausgarten, geräumigen Haushof und dazu gehörigen Ackergründcn uno Waldungen im unverbürgt len Flächenmaße,von <8 Joch. Die eine Viertelstunde außer dem Markte Ho-cheneg gelegene landschaftliche Realität besteht in hölzernen Wobn» und Wirthschaftsgebäuden. dann vier Joch Wlesengruno und drei Iocd 179 Quad Klafter ückergrund. Jeder Licitant hat vor gemach, teui Anbotb lo^ des AusrufspreiseZ. somit 63a st. (5 M. als Vadium zu erlegen, derMeistbietherund 623 rücksichtliäi Elssehcr ist schultig, d,e auf den fellge-both) Das lancschaftliche, ehemals gräsiich Leßlic-sche F^cihauS zu Pettau Dieses eignet sich sowohl zu einer Hcrrsch^flswohnung, als auch für sonstigen ausgedehnten Haushalt, so wie für solche speculative Unternehmungen, tvodei ausgedehnte Localiläten erforderlich sind, uno es kann überdieß noch meh. «re Zinspartcicn aufnehmen, denn es besteht außer dem Souterrain und dem Erdgeschosse aus 2 oberen Stockwerken, enthält mehrere geräumige KeNer, gewölbte Vorrathökammcrn und sonstige Behält« nissc; die Wohnungsbestandthcile sind so zahlreich alS bequem und geräumig, worunter sich 2 Salons auszeichnen, deren einer tür den Winteraufenthalt, und der andere zum Sommergebraucbe mit einem Balkon wa"c^ ^^ hindurch ein besonderes Jagdvergnügen, Dieses ^ " "" Hasen und Federwild nie mangelt. Crkaufe^^". '6 vorzugsweise bestimmt, dem Kauf mila ,Z7'bauses, falls er es wünscht, in den 3) Die 1 '" werden. lpiese gleich außcr^K//^" sogenannte Ungerthor- Nanischüvorstaot. NV ^'" .""^ "'""balb der , '^ ' "ltle halt nach dem neucn Lata. sser 7 Joch lo56 Quad. Klafter, ist mit einer Was. serleitung versehen, und könn von dem vorbeifüe« henden Grajenabache systemmähig bewässert rrer« den; sie ist überhaupt eines der ertragsfähigsten Grundstucke d,eser Art. 4) .E>nc zweice landschaftliche Wiese außer Pet« tau, hinter ecm sogenannten Prunnenwirchshause, in der5kanischavorstattgelegen, rrelche bei derLand? tafel unter dem Namen Rauschergrund vorkommt, der nach dem Cataster 6 Jock Ü5L (>ua0. Klafter Wicslano, und , Joch 64 Quad. Klafter Ackerland in sich begreift Auch diese Wiese liefert ein vorzüg. liches Futter, und ist von besonderer Ertragsfähigkeit. 5) Das große KeNergebäude bei der St, Os« waldikirche ?n listinquirten Parteien bisher qerne gemiethet. Die anstoßenden Grundstücke belieben in 5 Ioch^c, Quad. KlafterAeckcr, 2Ioch755Quad. Klafter Wiesen, 270 Quad Klafter Weide, und die Mciergebäu'oe bestehen in zwei Wohngebäuden, geräumiger Stallung, Echcuer und einer Brannt-weinbrcnnerej. Das Ganze gehört zur Grundherr, schaft Oberpettau, jedoch ohne fühlbare Gruntbe» lastung. . 6) Der zur Herrschaft Oberpettau hergrecht« mäßige Weingarten im Staolbcrge, von 7 Joch485 Quad. Klafter Rebcngl-uno m t 1 Joch »276 Quad. Klafter Aecker. 2 Joch »Zoo Qua?. Klafter Wiesen, 6 Joch l2,6 Quao. Klafter Hochwolo, und » Joch 642 Quad. Klafter Huthweice mit Obstbäumen, ferner mit einer Winzerei und einem abgesonderten Gebäude, das die Presse und eine niedliche Wohnung enthält. Dleser im guten (Zulturzustande befindliche Weingarten ist hinsichtlich seiner ergiebigen Fcchsungcn hierorts bekannt, und er besitzt Materialien in Meng», um ohne außerordentlichen Auf. wand auf den höchsten Grad der tZultur gebracht/ und darin erhalten zu werden. Kaufsanträge ohneZwinschchändler, überneh. men und ertheilen Auskünfte: Frau Aloisia Kode» titsch, als Bevollmächtigte der vo„ Korpon'schen Erben, zu Pcttau; Herr Dr. FranzKcderitsch, Hof-und Gerichts-Atvocat znKIagenfurt, und Herr Os« walo Wenko, Apotheker am Graben zu Gräh, und es wird nur noch bemerkt, daß man zwar beabsich» tige, jede Realität abgesondert zu re,kaufen, daß aber auch der Kauf für das Ganze, so n'ie es bisher besessen wurde, geschlossen werden tonne. Pettau den 17. Juli »659- Z !,i8. (3) Mrrfache Nuraten sind in dem k. k. Gold- und Silber-Emlösungsamte, am alten Markt 624 Nr. i36, wieder zum Verkaufe ror-räthlg. Z. HI27. (5) Wegen Abreise tst ein noch gut erhaltener, frei hängender Badeapparat, in welchem auch das Wasser binnen 3 Minuten erwärmt werden kann, um dilligen Preis zu verkaufen. Derselbe ist aus der pnvilegirten Fadrlk des Joseph Tichtl in Wien, und von der besten Gattung dieser Erfindung. Auskunft ertheilt das Zeitungs-Comptoir. Ochsen-und Kuh-Klauen werden bei Unterzeichnetem in j"der Quantltat, groß oder klein, (nur nicht mit Kälber-Klauen, Sckaf-Horn oder Klauen gemengt) die icw Wiener Pfund um 4 fl. C. M. in's Magazin gestellt, bar bezahlt. Ignaz Engler. Z. laoö. (4) Kundmachung. Der Gefertigte gibt sich die Ehre anzuzeigen, daß das Wiener Großhandlungshaus D- Zinner et Comp. die Aussoielung eines herrschaftlichen, prachtvoll eingerichteten Palais in Meidling bei Wien übernommen habe, und unter feiner Garantie, bei bereits entsagtem Rücktritte, durchführen werde Dafür wird eine Ablösung von 200,000 Gulden W.W gebothen. Diese Lotterie enthalt in den zwei Ziehungen am 11. Jänner und 21. März 18D die überaus große Anzahl von 15Ü.000 Treffern, welche laut Plan die namhafte Summe von Einer Million einmalhundert drei und sechzig Tausend Gulden W W., in Beträgen von fl. 200,000, 100,000, 25,000, 20,000, 15,000, 10,000, u. f. w. gewinnen. Dabei sind verbunden mehrere Treffer in Silbergerathen, welche äußerst geschmackvoll gearbeitet, den Zwecken der Eleganz und den hauslichen Bedürfnissen in gleichem Grade entsprechen. Der Plan dieser Lotterie ist auf eine höchst sinnreiche und anziehende Weise eingerichtet, wodurch den Mitspielenden Vortheile gebothen werden, welche noch bei keiner andern Güter-Lotterie auf eine gleiche Weise vorhanden waren. Lose und Spielplane dieser Lotterie sowohl, als jener von Groß-Zdikau, sind zu haben bei IHtz. GÄ. NMutscher, Handelsmann in Laibach. Inhang zur LackaHerSeitnng. Vvot-, Meisch- und ^lerksiederwaaren-Tariff ^ ^ in der Stadt Lcnbach für den Monath August 1839. Gattung der Feilschaft des Gebäckes Galtung der Feil'chaft der Fleischgattung ! P?^?!^3ü^kr/ > ^____________Pf.)Lli,.j Qt'.. j kr. ^ ^ s". ^ . . - 5 2 V« V2! Fleisch. Mundsemmel . 1..... ,__ ^ «/4 » ! l .'.'.. — 4 5 "/4 '/3! Rindfleisch ohne Zuwage » — — 6 ^, ^Scmmelteig^ » .» "/4 6 > Fleck, Lunge und Vrks . 1^.-2 Weltzen-Brot. /^ ^in. ^ - 29 2 «/4 3 Zungenfleisch..... . ^_ __ 2 V4 (Semmcltcia/ ,27!» 5 Leber und Milz . ... 1— — 3 5a. V^Wciz^ ' 9 ^ ^ Herz....... » — — 5 RockewVrot ?zen- u. ^!' 2 iU — b Nase, Obergaum und Unter- < Kornmehl ) gaum ...... 1 ——«"/, 0l'las:l'r°tans Nach-s. . . » lv^I ^ 3 «Ochsenfüße..... » — — i "/^ Vorstehende Sanun« lemmt durch den ganzen VcNauf dci Monats von dc>, l'etroffenden Gcwelbcleutcn b« Nci-„eidiinq strenssstcr Ahndung auf das (Äcnauestc zu beobachten, und cs hat Jedermann, der sich durch die Nuhtbefolguua. ,on ^cltl irgend cincö Wcwcrl'n,a,t„es bevorthcilt jt! seyn erachtet, solches dein Stadtmagisrratc anzuzeigen. i Das Vcilwerk niüs, rcin gvpü^t sey». Frische und eingcpöckclte Zungen sind salzfrei. Vci einer Fleisch-Abnahm'« irnter 3 Pfund hat keine Zugabe vom Hinterkopfe, Ol'crfü<;cn. Nieti, nnd den, verschiede-!nen bn der Au5schrottlü,g sich «racbendcn ^lbfallen von Knochen, Fett und Marl Statt; bei cinci Al'nahnic uon 3 bis 2 Pfiml !>agcyc!i sind die Fleischer berechtiget, hicvon 3 Loth, und bei 5 bis 8 Pfimd ein halbes 'Pfund und sofort verhalt,«isimäsiia z»z„wä< sicn, doch wird ausdrücklich verboten, sich bei dieser Zuwage fremdartiger Flcischthcile, als: Kalb«, Schaaf», Schwcinfteisch u. dgl. ,,ii bcdicnen. iNetreid Durchschnitts-Ureist in Laibach am 3. August 1L59. Marktpreise. M'Witn.Metzen Weihen . . 2 fl. 25 kr. — — Kukuruh. . — n — » — — Halbfrucht . — » — » — >» Karn . . . 2 ., Z4 » — — Gerste. . . 2 „ — , — — Hirse . . . 2 « 2< ^ , "- — ^ Heiden . . 2 « lg » — —. Hafer ... — » — » M. A« Nottoziehungen. In Triest am 3i. Juli i83g. 76. 66. i5. 58. 5^. Di? nächste Ziehung wild am 10. August i63l) m Tr^st gehalten werten. I"n Gratz ctm I. Augull lLZc): 5«. 2c>. ,c). 60. i3. Die nachsse ^,^.,^, ^.,d am lH. Anglist l 35g l n G'-'''. tz .^ halten warden. F^remven - Anzrige he« hier Angekommenen und Abgereist«». Den 3. August 1829. Frau Antonia Morlandet, Private, von Fgram nach Triest. — Hr. Anton Voc.Moreau, Privater, mit Frau, von Triest nach Wien. — ^rau Maria Edle v. Kerticzc», Besitzerinn, mit Tochter, von Grä^ nach Fiume. — Hr, Carl Sparvcr, Handelsmann, mit Frau, von Fiume nach Wien. — Hr. Franz Langer, Handelsmann, von Triest nach Rohltsch. — Hr. Pcllegrin Pruschka, Tribunalrath, von Tricst nach Nobitsch. — Hr. Franz v. Ziegler, Cameral-Bezirks-Cassier, von Triest nach Grätz. — Hr. Georg Petzald, Mahler, mit Familie, von Salzburg nach Tricst. Den a. Hr. Kowatsch, k. k. Rechnun^srath, mit Familie, nach Baaden. — Frau Maximiliana Schwachhofer, Handelsmanns« Göttinn, mit Familie, von Tricst nach Gleichenbcrg. — Hr. Johann Laas, 5)andlusigs »Agent , von ZUli. — Frau Pauline v. Gerliczy , k Gul'siniol - Affeffors . Gemahlinn , ve» Fiume. — Fr.nl Maria v. Adamich, Pcivat», von Fi»me nach Vrä'tz — Hr. Franz Pcl^. Scns.,l. vpn Gräy nach Tricst. — Hr Julius Nl>c!k«r, Dc,nd-' lungs» Comnlis, von Wclie, nach Schlesien. — Hr. Joseph Kaketz, k. k. Rechnungsoff cial, nach Vaaden. " vermischte V'erlautb «rungrn. Z. »,3a. (») . ?' . Nr. ,,2n. Edict. Vom Bezirksgerichte Schneeberg rvlrd dem Andre Kraschcutz von Danne und dessen unbekann» ten Erben durch gegenwärtiges Edict bekannt ge. macht: Es habe wicer sie Matthäus Kraschoutz von Danne, Nr. 25, bei diesem Gerichte eine neue Klage Ouf Srsessenerklärung des Eigenthums des Schuld» schemes vom 22. Juli, ililabulato i«. September ,799, pr. 23g Kronen angebracht und um richlerli. He Hilfe gebeten, worüber eine Tagsahnng aufden 5o. October »639, um 9 Uhr Früh angeordnet »rurde. Das Gericht, dem der Ort ihres Aufenthal. ses unbekannt ist. und da sie vielleicht aus den l k. Erblanden abwesend seyn tonnten, hat auf ihre Ge« fahrund Kosten den Herrn Johann Perz von Schnee-herg zu ihrem Curator aufgestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der für die t. k. E,b« lande bestimmten Gerichtsordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Dieselben werden daher dessen durch diese öffentlich« Ausschrift zu dem Ende erinnert, daß sie allenfalls zu rechter Zeit selbst zu erscheinen, oder dem bestimmten Vertreter ihre Rechlsbehelfe an Handen zu lassen, oder aber auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen, und tiefem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt in aNe die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege ein» zuschreiten wissen mögen, die sie zu ihrer Venheidi« gung diensam finden würden ; widrigenfalls sie sich sonst die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. Bezirksgericht Schneeberg am 2Ü, Juni 'LZg. Z. 1,36. (1) - Nr. 169". Von dem gefertigten k. f. Bezirksgerichte wiro dem unbekannt wo befindlichen Herrn PincenzDem« scher und dessen ebenfalls unbekannten Erben mit« lelst gegenwärtigen Eoictes erinnert: Es habe Leo HPerne bei diesem Gerichte die Klage auf Verjährt« und Erloschenerklärung der auf seinem Hause in Krainburg, 60ns. Nr. »89 alt, 174 neu, zu Gun« ficn des Herrn Pincenz Demscher, intabulirten Forderungen aus dem Pachtvertragevom 2«. Sep. tember, intabulirt 3l< October >Lu3, pr. 4L0 fl., und aus dem Schuldscheine vom ,., inlabulirt 5. März l6o4, pr. »5g fl. 46 kr. D. W. eingebracht, worüber oie Verhandlungstagsatzung auf den 12. November 0. I., Vormittags um 9 Uhr angeord« net worden ist. Da der Aufenthalt der Geklagten diesem Ge. »ichte unbekannt ist, und weil dieselben vielleicht aus de> k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung und auf ihre Gefahr und lln. losten den Herrn Johann Otorn von Klaintmrg;i, ihrem Curator bestellt, mit welchem Die angrbr^'ce Rechtssache n^ch tir bcstchentcn GcrichtSortnuilg verhantcll und cnlschietcn wer^c,, wir?. Die Gellsten werden dessen z»l dem Ende er. innert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst er. schcmen, oder inzwischen 5em bestimmten Bcrlrctcr ihre RechtSdehelfe an die Hand zu geben, oter aucd selbst sicl) einen andern Sachwalter zu bestellen, uno diesem Gerichte namhaft zu machen, unc überhaupt im rechtlichen uno ordnungsmäßigen Wege einzu« schrciten wissen mögen, insbesondere dc» sie sich die aus ihrer Vcrabsäumung entstehenden Folgcn selbst beizumesscn haben werden. K. ^. Beziit^gcricht zu Krainburg den 27. Juli »629. Z. ll4». (>) Nr. 2007. Edict. Von dem Bezirksgerichte Rupertshof zu Ncu« stadtl, alsRealinstanj, wird kundgemacht: lZs habe über ?lnsuchen des Herrn Franz Schkrem ausNcu« siaotl, widcr Johann Knafelz von Oberschwcrnbach. in die executive Feilbicthung der diesem Lehtern ei» genthümlichen, mit Pfandrechte belegten, der Herr. schaft Nupertsbofzub Nectf. Nr. 202'/^ eini)ie-nen-den, zu Obelschnernback gelegenen, gerichtlich auf 2^2 ft. 2c. kr. geschätzten '/4 Hub», und seiner eben» falls mit Pfanerechie belegten, auf 2 st. 25 kr. ge. schätzten Fährnisse, wegen aus dem w. ä. Vergleiche schuldigen 2o3 st. 45 kr. M. M. gewillkget, und wegen deren Vornahme oreiFeilbiethungstagsatzun. gen, alS: auf den 3. September, 3. October un» 4. November »839, jedesmal von 9 bis »2 Uhr Vor. mittags mit dem Anhange anberaumt worten, daß, falls diese Realität weder bei der ersten noch ,rvei, ten Fcildiethungstagsahung um dc«» gelicdllich erhobenen Schcihungswcrth an 37lann gebracht werden könnten, bei der drillen auch unter demselben hintangcgcbcn werden würden. Wozu die Licitalionslustigen mit dem Beisätze zu crscdcincn eingeladen werden, daß tie diehfälli. gcn Bcdnignisse wahrend den gewöhnlichei, Amts« stunden in dieser Gelichtskanzlci eingesehen werden können. Bezirksgericht RupeMhof zu Ncu-st^dll am 26. Juli ^09. Z. 655. (4) ^ ^ ^ Nr- '"°/^ Vor dem vereinten Bezirksgerichte Münken-dcrf haben alle jene, wclcbe an tie Verlassenschaft dcs am 2«. Februar »796 zu Stem gestorbenen Nikolaus Aram Reich, gewesenem Syncicus in der l. f. Stall lVlein, cnlwerer als Erben, oder ans was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu machen vermeinen, diese ihre Ansprüche binnen einem Jahre und seHs Wochen so gewiß hierorlg selbst, oder durch ihre Bevollmächtigten einzubrin. gen, wiorigens das Verlahabhanrlungsgeschäft zwischen den anerkannten Erben: Joseph Jacob Perlcß aus Laibach, dann tem Franz Gadner, als (Z.Intell.-Blatt Nr. 94. d. 6. August 16I9.) 627 Vormunde dermilitmäbsigenJohann undHeinrich Reich aus Neustadll, del Ordnung nach ausgetra. gen, und die Berlassenschaft nul diesen allein ein« aeantwovtet werden würde. Münkcnoorf den 27. April ,L2g. Gin Vans aus freier Hand zu verkaufen. Dasselbe befindet sich in der Tyr-nau-Vorstadt unter Nr. ,5, und ist mit zwei Gemüse-Gartcln versehen. Die Bedingnisse sind daselbst bei dem Eigenthümer zu erfahren. I, 1096. (3) Am 17. August 2839 wild das Domimum Wildenegg !N dessen Planava - Waldungen ^ ^i^ :c. das im Herbste und Winter gefällte/ gescheiterte und klafterweise aufgeschichtete trockene Buchenholz, im Quantum von beiläufig 1000 Klafter, die Klafter zu 46 kr., in Parthien zu 4, 6,10 bis 20 Klafter, lici-tando veräußern. Dominium Wildenegg am 26. Iuli^i839. ____________ Capital zu verleihen. ss lfi em Sllftungs, Capital l'oi 6000 fl. im Ganzen, over auch m tl»inern parlh'fi, jedoch nlcht unter looo ß. zu vergebcn. Der Schuldschem tlinn die Bldll-g'ing enthalten, daß be> richtiger Zinsenzahlu^g das E^vltol uli« aufkündbar alil egend zu verdlllden habe, es j'doch dem Schuldner fre» stehen sole, dl^, selbe aufzukünden. Jen,, welbe d >scs Ca-vltal gegen ftrmg normalmäßige Sicherheit !u überkommen wünfchln, werden ersucht, sich an den Hof« und Gerichtsadoocaten Herrn Dr. Wurzbsch zu verwenden. Laibach den 29. Iul, i33g. Z. l"7. (3) Sin Inftruktor für die untern deutschen Schulen, mit dem ?ehr° fahigkeitszeugnlffe versehen, wird auf ein Gut in Unrerkrain aufgenommen. Er könnte all^n- falls selbst seine Studien private fortsetzen. Die Bedingnisse sind beim Herrn Professor ssappus zu erfahren. Gcwwc zu vcmicthen. Das am neuen Markte im Hause Nr. 221 befindliche Eckgewölbe, sammtdenbeidendaranstoßenden in der Schustergasse, sind von Michaeli l. A an in Aftermiethe zu vergeben. Auch kann von diesen drei Gewölben eines abgesondert in Bestand gegeben werden. Um das Nähere wolle man sich daselbst befragen. . Literansche Anzeigen. ^" Vgn. Odl. v.Nleinmazzr. Buch. panvlcv m Laibach, ist wieder angekommen: Schiller's sämmtliche Werke Stuttgart und Tübingen ,ö)6. Complete 5 ft. C. M. Bei Bohmann's Erben in Prag sind so tben «schienen, und dulch ZlgN.I^ Wdlttt V- t^leittManr's Buchhandlung ,n Lalbacy ,u beziehen: Ios. Führich, Booz und Ruth, lithogra- phirl uon Leybold. Die heil. Gudula, lithogsaphilt von Stoll. Groß Folio. iZhinrsisch Papier. Dicse beiden höchst ausgezeichneten (ZompoMis. ncn ocs genialen MeisterS erscheinen aus ein« Weife 62g vervielfältigt, die nach dem Urtheile aller Kenner sich dem Besten, was die Lithographie hervorgebracht hat, an die Seite stellen lassen. Sie tonnen entwe. der einzeln, jedes zu 3 st. 3« kr. bezogen rvcrden, oder auch alö die 5. und 6. Lieferung des in dem» selben Verlage erscheinenden Original Kunsitvcrkeg: Christliches Kunststreben in der österreichischen Monarchie, auf welches man mit 5 st. auf je zn?ei aufeinanderfolgende Lieferungen adonnirt. Ben diesem Werke erscheinen jährlich sechs Blät. «cr in Groß-Folio. Die diöher erschienenen nebst den oben angeführten sind: z,Das GidctMoses, vonKuppclwieser, litho« graphirl von Leybold. 2. Die Abbildung der MutterGottcs durch den heiligen LucaK, von Steinte, lithographirt r»on Lcydold. 7 3 Eine heilige Familie, Votivbild ron Tunner, litbcgraphirt von Faust Herr. 4. Die beilige Lutmiüa mit dem heil. Wenzel, dem Gottesdienst beiwohnend, von Kadlik, lichographilt von StcN. Jedes dieser Blatter kann auch einzeln zu 3 fl. 2o kr. bezogen werden, und das Gebet Moses liegt zu gefälliger Einsicht bei Ign. Odlen von Klein« M2yr immer bereit. (Ferner ist daselbst zu haben:) Grundzüge der Naturlehre des Menschen von seinem Werden bls zum Tode. Mit vorzüglicher Rücksicht auf die practische Medicin bearbeitet Or. Ignaz Rudolph Bischoff, (Kclcm von Altcnsicrn, t. k. n?irkl. Regicrungsrathc, Commandeur erster (Zlasie des churfürstl, hessischen Löwenordens, Stabs- feloarzte und Professor an der k. k. Iosephsacademie. Dritte und vierte (letzte) Abtheilung. Mit volMn« digen Registern. Preis 3 ft. (Z. M. Auch unter dem Titel: G r u n d z ü g e der speciellen Naturlehre des Menschen. Alle vier Abtheilungen: 5 fl. 3c» kr. 6. M. Das edelste Studium für den Menschen, sagt der Verfasser in der Vorrede, ist und bleibt der Mcnsch selbst. -> Dieser kann ohne die ihn u»nge-dende Naiur nicht gedacht werden. — Die Lehre von den Erscheinungen und Gesehen deö Lebens im Menschen ist daher von seinem «Zintritte i„ das Da. fcyn bis zu seincm Scheiden in innigster Verbindung mit dem Reiche der qcsammtcn Naturwissen» schaften, besonders mic der Physik, Chemie, Natur, ßs^chichle, Anatomie und Zyytomie. « Diese vielfache Verkettung begründet eine eigene Schwierigkeit in der Behandlung, denn keine Hilfswissenschaft darf üdcrgangcn, keiner ein über.-wiegendcr Einsiuh ciiigeräuml werden. Außer die«, sen Beziehungen, durch welche die Physiologie den Mächtigste,, Einfluß auch auf die (Hulmr der land. tviltbschastllchcn Pflanzen uno Thiere äußert, hatte der Verfasser die hochwichtige Richtung auf dic prac» tische Medicin unverrücki lm Auge. wozu ihm eine dreißigjährige Erfahrung am Krankenbette einen Reichthum von Stoff darbot. (Auch ist bei Obigem neu angekommen:) Albach, I. S, heilige Anklänge. Gebete für katholische Chlistcli, fünf^ Ausiage mit 6 Stahlstichs, Pchh lL36, l^h I fi. 36 kr.; dasselbe in Leder gebunden mit Golddruckver-" zienlngcn und mit Schuber /^ ft. 5o kr. Die bethende Jungfrau, ein Gebet- und Erbauun^sbuch für die weidllchc Jugend, Gray 183g in Pappendeckel gcbundcn mit ^ Schuber i si.; dasselbe in gepreßtem Leder nur Golrschmtt und Schuber 2 fl. Ferner sind daselbst noch ci^e groß? Aus, lvahl gebundener und ungebundener Gebet-' bücker, d>c zu Folge der eleganten Ausstattung, so wie des aewahltcn, herzerhcbenden Inhalts. sehr empfohlen werden können; der Prcie ist^' wie der Wiener Origmalpreis aufs blliigst« ge»' stillt und dürfte für Jedermann annehmbar scyn/" Neue gediegene Bildungsschriften. Sydow, Fr. v., die Jungfrau nach den Anforderungen drs velnüi^ftl^cn, geblldctcn und gefühlvollen Mannes; vdcr Winke zur Ausbildung des weiblichen Geschlechts, aus der Feder eines Mannes in zwei Bänochcn. Leipzig i838, 2 fi. ,5 kr. — — die Gattinn, Mutter und Hausfrau nach den Anforderungen dcs vernünftigen, gebildeten und gefüh!ttolln Manncs. Fortsetzung des WerkchenS die Jungfrau. kelpzig 18)8, 1 si. 3o kr. — ^. der Jüngling und der Mann tn Beziehung zu sich selbst, wle auch zu Wclr und Menschen. Auch mit besonderer Ve« rücksichiigung der ^lnforl>erupgen, welche der gebildet? U'.d bessere Theil des weiblichen G.'schlcchts an das männliche macht. Ein Sei« tensiück zu ob gen bnden Werkchen. Leipzig löZL, 2 ft.