^r. 339. Mittwoch den l>. October 1853 I- 53 l » M ^,l Nr. 75,33 l I/3«7. «. -. «> ^"ndmachung. Fur Verzehrungssteuer - Pacht - Ver->le »gerungen im Cameral-B^irke Görz ^^n der k. k. Cameral-Bezirksoelw. in Goiz wird bekannt gemacht, daft der Bezug der allge meinen Verzehrungösteuer in den, aus dem beifinli-gen?lusweise ./' zu erfthenden Steuerbezilken, und Von den nebenbei angegebenen Steuerobjecte», im Wege der öffentlichen Versteigerung unter nachstehenden Bestimmungen in Pacl t ausgeboten wird: ». Die Pacht-Verhandlungen werden auf Ein Jahr, d. i. auf das Venv. Jahr »853, n.it oder ohne der Bedingung der stillschweigenden Erneuerung — gepflogen, und cö wird im Falle eines günstigen Erfolges mit demjenigen der Vertrag abgeschlossen werden, dessen Anbot über den Ausrufspreis sich als der vorteilhafteste darstellen wird. 2. Die Verhandlung wird in Bezug auf den 'Umfang der einzelnen Pacht-Bezirke nach der, mit den a. h. Entschließungen vom l. October I849 und 24 Jänner l85U genehmigten politischen und Gerichtseintheilung gepflogen, und die, nach dieser neuesten öandcseliitheilung gebildeten Gerichts-und G^undstenerbezirke bilden die Verzchrungs-steuer Pacht-Bezirke. Die von der k. k. Statthaltern in Trieft dieß falls herausgegebene Darstellung über den Umsang emrö jeden Gericdts' und Grundsteuerbezirkes nach Eteuergemeinden, kann bei der Bezirks-Verwalk tung Görz, sowie auch bei den k. k. Hauptmamu schaften eingesehen werden. Aus diesem Ausweise sind auch die Ausrufspreise fär die einzelnen Pacht-Bezirke und Steuerobjeete, sowie der Stank o>t und Taa, an welchem di<' Pachtveihandlungen vorgenommen werden, zu entnehmen. 3. Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, der nach den Gesetzen und der Landes-Verfassung hiervon nicht ausgeschlossen ist. Für jvden Fall sind alle Jene, sowohl von der Uebernahme, als von der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eineä Verbrechens mit einer Strafe belegt, oder welche in cine criminalgerichtliche Untersuchung verfallen sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. Jene Individuen, welche zu Folge des Straf- > gesetzbuches über Gefallsübertretungen wegen Schleichhandels oder einer schweren Gefällsül^r-tretung' in Untersuchung gezogen und gestraft, oder wegen des Abganges rechtlicher Beweise von dem Strafverfahren losgezählt wurden, sind durch sechs, auf den Zeitpunct d?r Uebertretung, oder, wenn derselbe nicht bekannt ist, dcr Entdeckung derselben folgende Iahr.>, als Pachtungsbcwerbcr ausgeschlossen. —- Ueber die persönliche Fähigkeit zur Eingehung eines Pachtvertrages überhaupt, hat sich der Pachtlustige vor dem Beginne del Pachtung über Aufforderung der Gefällsbehörde mit glaul'wmdigen Dccumenten auszuweisen. 4. Wer im Namen eines Andern einen Anbot > machen will, muß sich mt der gehörig legalisirten Vollmacdt smns Machthabers bei der Commission vor der Licitation ausweisen, und dieselbe ihr übergeben. 5. Diejenigen, welche an der Versteigerung Theil nehmen wollen, haben einen, dem zehnten Theile des für die Vcr^ehrungsstcuer festges.hten Ausrufspreise gleichkommenden B.trag in Barem oder in ö'ffentll'Hln Staats-Obligationen, welche nach »hrem zur Zeit deö Ertrages bistehenden Bor. senwerthe, die Lose der Anlehen von d aber nach dem Nominalwerthe angenommen wcldcn, der LlcitaNoNs-Commission als vorlaufige Caution zu erlegen. Auch kann dafür eine einverleibte Pragmati-kal-Sicherhcits-Urkunde mit Beibringung deö neuesten Grundbuchs- oder ttandtafil-Extractes, worin der, alö vorläufige Caution sicherzustellende Betrag bereits ersichtlich sein muß, überreicht w^r-d.n, welche jedoch zur Beurtheilung der Annehmbarkeit d.r Bichllstellung auch mit dem Schätzungs-acte der verhypothcznten Realität belegt feln muß. , welchem Falle auch Anbote für einzelne Steuerobjecte des. betreffenden Bezirkes angenommen werden. Nach geschehen»r Versteigerung t^r einzelnen Pachtbezirke ist es d^n Pachtlustigen gestattet, mündliche Anbote auch für dle Pachtung zweier oder mehrerer! Bezirke, und unter der Voraus-setzung, daß die Concrltal-Anbote den Betrag cer für die vttr.ffenden Bezirke erzielten einzelnen Melstbote übersteigen, gegen dem zu machen, daß sie auf die im H. 5 dieser Kundmachung bezeichnete Art, die vorläufige Caution für alle jene Bezirke, für welche der Gesammtanbot gestellt wlrd, erlegen. Wenn in dem mündlichen Concretal-Anbote auch ein solcher Steuer- oder Pachtbez,rk cnthal ten ist, sür den bei der Einzel-Versteigerung kein Anbot gemacht wurde, so wird der Concretal-Anbot nur unter der Bedingung angenommen, daß derselbe wenigstens der Gesammtsumme der für dle im Conccttal-Andote enthaltenen Bcznkc festgesetzten Ausrufspreise gleichkomme. 7. Ebenso ist gestattet, schriftliche Anbote für die Pachtung des Verzchrungösteuetbezugeb einzureichen, und zwar für die Pachtung bloß '""bei der Offerent auch d.e Bedingung stolen ka..n, daß s.m Aner-bieten uur sür den F.U gclt.-, w<„.. ,h,n der Be-zug der Aerzchrungssteuer sür allc Bez.rkc, füi welche er den Anbot stell», ohne Ausscheidung irgend eines Bezirkes oder Steucrobjcctes üb.r-lassen wird. 8. Bei den schriftlichen Anboten ist Folgen» des zu beobachten: :,) Dieselben müssen mit dem, zu Folge K. 5 dieser Kundmachung alö Cautions-Depositum bestimmten B.trage im Baren odrr in öffentlichen Staats Obligationen belegt, oder mit dem Beweise uers.hen sem, daß dieser Betrag bei tin.r Aerarial-Cassc oder einem Aefallöamte im Baren oder in Staatspapicren erlegt worden sei. Wild die vorläufige Caution mittelst einer einverleibten Pragmat.kal - Sicherheits - Urkunde geleistet, so muß dieselbe sammt den übrigen, im Puncte 5 angegebenen Instrumenten mit dem Offerte vorgelegt werden. 1i) Die schriftlichen Offerte müssen der oben im Puncte 6 aufgestellten Regel gemäß alle Steuerobjecte der im Offerte begriffenen und genau zu bezeichnenden Pachtbezirke umfassen, zugleich den M alle Pachtbezirke angebotenen Betrag mit Zahlen und Buchstaben genau ausdrücken, und ,lnd von d.m Anbotsteller mit se.nem Vor. i.nd Zunamen, dann Charakter und Wohnort zu un-terzelchncn; Parteien, welche nicht schreiben können, haben das Offert mit ihr.m Handzeichen zu unterfertigen, und dasselbe nebstdcm von dem Namenölertiger und einem Zeugen unterschreiben zu lassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausst.llen, so haben sie in dem Off.rte beizusetzen, daß si> sich als Mitschuldner zur ungetheilten Hand, nämlich Einer für Alle, und Alle für Einen dem Gefälls-Aerar zur Erfüllung der Pachtbcdingungen verbinden. Zugleich müssen sie in dem Offerte jenen Mitofferentcn namhaft machen, an- welchen auch allein die Uebergabe des Pachtobjectcs, und im gegebenen l Falle die Aufkündigung des Pachtvertrages geschehen kann. c) Diese Anbote dürfen durch keine der gegenwärtigen Kundmachung oder den Licitations-vedingn'ssen entgegenlaufende Klauseln beschränkt sein, vielmehr müssen dieselben die Versicherung enthalten, daß sich der Offerent allen Bestimmungen dieser Kundmachung fügen, und die ihm genau bekannten Pachtbedingnifse (welche daher vorläufig bei den im Puncte II dieser Kundmachung genannten Behörden und Gefälls-Drganen einzusehen sind) pünctlich befolgen wolle. ci) Die schriftlichen Offerte können, so wie die mündlichen, auf eine einjährige Pachtperlode mit der Bedingung der stillschweigenden Erneuerung oder ohne Vorbchalt derselben gestellt werden. k) Die schriftlichen Offerte, welche dem Ein-lagen-Stämpel unterliegen, und für die Offercnten von dem Zeitpuncte der Einreichung, für die Ge-fälls'Verwaltung aber erst vom Tage, an welchem die Annahme des Offertes dem betreffenden Offe-renten bekannt gemacht worden ist, verbindlich sind, müssen bei der k. k. Camerel-Bezirks - Ver? waltung, in deren Bereiche die zu verpachtenden Steuerbezirke gelegen sind, versiegelt innerhalb der m angehängten Ausweise festgesetzten Frist überreicht werden. Schriftliche Offerte, welche nach der für die Einbringung festgesetzten Frist einlangen, sowie solche, welche von den volstehenden Bestimmungen im Wesentlichen abweichen, werden nicht berücksichtiget. l) Auf dem Umschlage des schriftlichen Offertes müssen von Außen, nebst der Adresse der Behörde, bei welcher daS Offert zu ubcrreichcn »st, dcr St uerbezirk oder die Steuerbezirke, je nachdem das Offert nur auf Einen oder mehrere Steuerbezirke gerichtet ist, genau und deutlich angegeben werden. Das Formulare eines schriftlichen Offertes ist aus der Anlage:/: zu ersehen. 9. Die schriftlichen Offerte werden nach ge-endigter mündlicher Versteigerung, und nachdem alle anwesenden Llcitantcn erklärt haben, keinen weiteren Anbot machen zu wollen, in W»g.nwart der Pachtlustigen von dem i!icitations Commissar eröffnet und bekannt gemacht. Mit der Eröffnung der schriftlichen An bole schließt der Licitationsact, und es wird bis zu dem Zeitpuncte, wo von der kompetenten Behöldc über denselben entschieden worden sein wird, kein nach« träglicher Anbot angenommen. Die Gefalls-Verwaltung behält sich ausdrücklich das Rccht vor, je nach dem Vusschlage der mündlichen oder schriftlichen Anbote, die Resultate der Versteigerung für einzelne Bezirke oder jene für größere Complexe zu bestätigen, daher die für einzelne Beznke verbliebenen Bestbi.ter dadurch, daß für solche Veznke Concrctal-Anbote gemacht wurden, von der Verbindlichkeit ihrer Bestbote bis zur oberwähnten Entscheidung über den Lici-tationsact nicht enthoben sind. Mit d,r Bekanntmachung der Nlchtannahme ein,s Anbotes werden die vorlaufigen Cautionen odrr CautionS - Depositen zurückgestellt. Itt. Wenn mehrere ParteitN in Folge eines mündlichen Anbotls zusammen Bestbieter geblieben sind, so haben dieselben ebenso, wie es oben, Punct 8, l,!.l)),für schriftliche Vff"te b.stimmt wurde, denj.nigen unter ihnen namhaft zu machen, an welchen auch allem die Uebergabe des P^cl t-objecteö, und im gegebenen Falle die Aufkündigung des Pachtvertrages geschehen kann. Würde die Zustellung der Aufkündigung dcö Pachtvertrages von Seite des Aerarö wegen Ab-wesenhe t des Pächters.oder des Bevollmächtigten nicht rechtzeitig geschehen können, oder die Gefälltzbchörde die persönliche Zustellung nicht passend finden, so soll die Ueberreichung der Aufkündigung b,i der betreffenden Ateuer-Bezirks-Obrigkeit, und Falls die Pachtung mehrere Be. 6S8 zirke umfaßt, bei einer oder der andern Steuer-Bezirks-Obrigkeit zur weiteren Verständigung der Partei, die Wirkung der persönlichen ZustcUung vertreten. l l. Die allgemeinen Pachtbedingnisse können bei der k. k. küstenl. dalm. Fiuanz-öandes-Dircc-tion und bei den k. k. Cameral-Bezirks Vermal- tungen, dann den Steuerbezuks. Obrigkeiten und den Odern dcr Fina»lzwache des Küstenlandes in den gewöhnliche» Amtsstunden eingesehen werden. Insbesondels s»n.d die Bestimmungen, welche für den Fall eintretender Tarifs- oder Gesetzänderungen Platz zu greifen haben, im Landesgcsctz-und Regierungsblatt für die reichsunmittelbare Stadt Trieft und das Küstenland vom 29. Juli l852 (XXXIX. Stück, Nr. ,80) enthalten. >2. Die Licitationen beginnen an den festgesetzten Tagen, immer pünctlich um die neunte Stunde Vormittags. K. k. Cameral-Bezilks-Verwaltung Görz, am 25. September 185,2. Ausweis über die zu verpachtenden Steuerbezirke und Steuerobjecte. Objetle,von dene.. Bezeichnung der Ausrufs preis c.«. Taa bis"!u""w^ der Be^ua der ^«,.i..^ ..^ ' ^ »rt Hag vls zu w.l. Z Name Velzehrmigssteuer ^ ^ ^„ ^,^ f^. ^. ^ler. kür den fh'" W'tt' ^ "' ^ucll ^s'"wo e. schlag bewillig zehrungs. Geme.nde- Zusammen , , l.che Offerte Anmerkung. A Steuerbezirkes. Mag , wo te„ Percent^ Steuer Zuschlag er vorzunehmen- eingebracht s>> oe,iel,i, v^paly.e. .,s^ ..---------------------------!____^-----------------------den Versteigerung werden nmd. Ausmaßes. ^ ,^. ^ ^kr. si > kr .können Wein . . . 32)43 30 — — 32743 3N «» Z » ^ Steuer vlin Wc.N 'V - ^ und Fleisch werden T ^ '^ v,,'» dc>» Geineindc« 3 <^, 2ö ^- Verstände in Oörz l^ ^ ^ ^ abgesondert verpacht " -3 ^ ^ tct. Wein . . . 20485 l5 — - 2U485 l5 "^ ^ ^ 5, ^.ci , u. 2. Die Steuer-2 Umgebung Görz F^ . . . 23«« 45 - - 236« 45 ^ ^ ß l.Me ^der Stadt ^ «^ buu^ Gürz werben s Wein l'" ^ ^ nur vereint in Pacht 3 Haidcnschaft ! und ... «9W - - — «9W — ' -" " s her^'we?dm'' Mt l ^leisck .^ ^ Pachtanbote. welche ^ " '" D ^ sich auf beide Steu« D^ erl'ezirfe ausdel^n», 2 ^» angc.N'Ml.le»' >2 :^: Formulare eines schriftlichen Offertes. Von Innen. Ich Endcsgefertl'ljtcr biete für die Pachtung der allgemeinen Verzehru,,g6stcuer, sammt dem allfa'l-ligen Zuschlage (folgt die Angave der Steuerob jecte) in dem Steuerdeznke (folgt der Name des Steuerbezirkes) oder in den Steuerbezirken (folgen die Namen der Steuerdczirke) für die Zeit vom ...... 18 . bis..... 18 . den Iahrespachtschilling von .... . . (Geldbetrag in Ziffern) das ist (Geld. betrag in Buchstaben), wobei ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankündigung cl-palto d' un anno colla condizione della lacila 1 innovazionc, oppure senza riserva-zione di quelle. — ej Le olFerte in iscritlo, le quali sog-giaciouo al bollo delle Isiauze, e le quali sono obblig.Jlorie pegli olFerenti dal rau-menlo della loro presentazione, pell' am miuislrazione iinanziaria poi appena dal giorno in cui venne al relativo oßeiente in-limala 1' accelazione della sua < fferta, dovranno venir presenlale all' i r. Ainmini-strazione carnerale distrelluale, nel cui cir-condario giaciono i distretli d' imposta da nppallarsi, solto suggello, ed enlro il ler-mine stabililo ncll' annesso prospelto. Non vcrranno prese in considerazione osteile in iscrilto che giungessero dopo il termine stabilito pella presenlazione, o che devias-sero csenzialmente dalle sopracitale deter-minazioni fj Sulla sopracoperla dell' olFerta in iscritto dovransi al di suori indicare esal-tamente v. chiaramenle oltre F indirizzo dell' Autoritu alia quale dev' essere prescn-[tata 1' osterla , il distretlo od i distretli d' appallo sccnmloche 1'ofFeitae cstesa sol-tauto per- uno o pC:r ,>iu distrelli d'appallo In acchiusa ://: si trova una niodula di un' ost'erta in iscritto. Ü. Terminato 1' iucanto a voce, e dopo che lutti gl' intervenienti all' iticanlo avran-110 dichiarato di non volcr Fare ulleriore ofFerta, verranno dal Commissurio all' asta aperle e rese note le osterte in iscritlo in presenza degli aspiranti all' appalto. Coll' apertura delle oft'erte in iscritlo terminera il protocollo d' incanto, ne si acceltera una posteriore ofFerta si no al mo-menlo, in cui sara y.tato deciso su tale alto dall' autorila compelenle. L' Amministraaione di finanza si riserva espressamente il dirifto, secondo I* csilo •delle osserte a voce, o di quelle in iscritto, di conserrnare i risultati deJl' incanlo pei singoli dislrolii, oppure quelli per mag-giori complessij il perche coloio che sa-ranno rimasli migliori ofFerenti per sin-goli di.sirelti non verranno per la circo-slanza che per tali distretli vermero fa'le ofFerte concretali, sollevati dall' obbligo contralto colla loro migliore ofierta tin tantocche «on sia stato deciso inlorno al protocollo d' incanto. All' atto della pub-blicazione dellj non seguita accellazione di un' ofFerta verranno restituite Je cau-zioni preliminari, o i deposili di Cauzione. 10. Qualora in seguito ad una ofFerta a voce avessero a restare migliori ofFerenti pin persone insieme, dovranno cjueste, come lu sopra stabililo al punto 8, \\\l, bj f>clle ofFerle in iscritlo, nominare quello f'ra di loro, al quale possa essere estettuata la consegna dell' oggetto ed in caso dato anche Falia la disdetta del contratto d'appalto. Che se 1' intimazione della disdetta del contralto d' appalto per parte dell' erario non potesse aver luogo in tempo utile per assenza dell' appaltatore, o del rnandala-rio, o che l' autoritä di finanza non trovas-se a proposito 1' intimazione al!e mani di e-isi, la consegna della disdetta Fatla per I1 ulteriore notizia della j>arte alia compe-tenle autoritä dUtrettuale d' imposta e qualora ,T appalto abbracciasse piii distretli, all' una od all' altra autoritä distretluale id' imposta, avra I' efletto della consegna personale. 1 1. Le condizioni generali d' appalto possono ispezionarsi presso 1' i. r. Direxione superiore delle Finanze per il Litorale e la Dalmazia, e presso le i. i. r. r. Amministra-zioni camerali distrettuali, inoltre presso le Autoritä distrettuali d' imposta e presso i Superior! della guardia di finanza del Litorale, nelle solite ore d' ufficio. Le d r c z z o f i s c ü 1 e T n- Momento \3 No m e V£J|,» appaiifli« Denommaaioiie Luogo Gionio /ilJ0 a| qua|e 3. .. del la perceaioiie del del Commie e dei Der,.iniD08|a De|. polramio ^ . . d i s t V o t L o dazio consiimo percenli accor- J -1 . ,',- • • " essere pre- Ussei vazioni. ,!¦ - c -deir .ddWo- d.U „er !| ad.li- «^,^1 «•''>"<>- »ss'«'»e iD clli ,vri «»Ul. imposta nale ove t|»esl.a zionale ndic ofierte in 55 sussisle jj . .. luogo I'incjuito iscriUo Vino ^o-r/* z, * «T i S8 w ad l.Lc addi/.ionali i CilUi di Gonzia // .... 52740 3o — — 327*3 ^o 5 5 • accordateall»co-^Ul'ne .... Ö401 30 _ — 54OI 3O | w muue della citta Cj . ZZ q di Goriiia ven-Oj .2 ^1 re C gono separata-S .- *° „ 5 meute oppaltate .2 0 *> "SV, dalla Kanpres,«. fr "* 2 Comunc. .£ -a I 7. cu M Circoiulario di Vino .... 20485 i5 — — «0485 i5 .5 « ) Jq JB | ad 1 ei. I distrnti OoriZia UHlie .... 230g 45 - — 2OO94O - - ^ o cilU e Circonda-<5 *jj Q Cu rio di Gori/ia f VillO ,• h O^ veugono appal-3 ¦ Aichissina 1 .... 6000— — — 6qoo - ~ .£ - " latI "nrtl>lmP"-(iuide„,ch.si) Ciernc 90° »•--«- -a» r:±,:crr. * q O to le oilerte prr '5 .S tutU due i ili-£ w strcUt snddtUi, SU «5tt :|: M 0 D U L A , d' u n o f s e r L a i n i s c r i t o. I n t e r n a in c n I e. Io soltolirmato ofl'ro perl'appalto dell' imposta generale di consumo assienie all1 eventuate addizionale sul...... (segno la indicazione degli oggctti d' imposta) nel distretto d' impost a..... (segue il no me, del distretto d' impost a) o p pure nei dislre'ti d'iniposla .... (sfguono i nonii dei distrelti d' imposta) per l'epoeada . . . i8 .. lino l8 I' annuo canone d' appal-to di........ (importo in cif're) dico (importo in letlere) aggiungendo P assicurazione di voler eseguiie esatla-mente le delcrminazioni conleiiute nelT avviso di dala e nel capilolalo d' appalto che ho i>pezionato e clie percio mi e ben noto. Come preliininare cauzione accliiudo alia presenle T importo di fioi ini ..... carantani . . . oppuie acehiudo L*<]uiL-laiua del la cassa sid vatlio deposifalo presso ...... li .... 18 . . (Sotloscriziune di proprio pugrio coll' indica?,ione del carallerc e domicilio ) A I d i f a o r i. (Ollre all' indirizzo delT autorila alia (|ualUliche Bauten vom 17. Juli l^'>2. Z. ^528)H. M., werden in Folge der zwischen der österreichischen und päpstlichen Regierung aufGrundlage des österreichisch-itHlie Nischen Postveieins - Vertrages abgeschlossenen Uebercinkunft, die Staaten Er. Heiligkeit des Papstes vom l. October ltt5,2 an, dem österreichisch-italienischen Postvercine beittcten. Die Gebühren, welche man gegenwärtig für die aus Oesterreich herrührenden und nach dem Kirchenstaate bestimmten, und umgekehrt, aus dem Kirchenstaate herrührenden und nach Oesterreich bestimmten Correspondcnzen einlebt, werden aufgehoben, und an ihre Stelle tritt der gemeinschaftliche, im Hauvtnertrage festgesetzte Tarif mit der nachfolgenden Modification. — Das Gewicht des einfachen Briefes wird in Oesterreich mit » Wiener Loth, gleich l?'/, Gramm (Aitikel ltt des Hauptvertrageü) und im Kirchenstaate mit l4V« Denari (gleich l7^ Gramm) festgesetzt, welche der Bequemlichkeit wegen aus !5 Denari abgerundet werden. — Bezüglich der Einhebung der Taren im K.r chenstaale kommt man überein, daß die im Artikel U des Hauptvei träges festgesetzten 3, « und tt Kreuzer, welche nach dem Tarife 2^, 4^ und 7Vö Bajocchi entsprechen würden, gseichzilhalten seien: 2, 5, und « Bajocchi. — Für Drucksachen jeder Art, worunter Journale . Zeitungen und periodische Blatter unter Kreuzband begriffen sind, wird der Kirchenstaat l Bajocco für je l5 Dcnati oder l?'/, Gramm ohne Unterschied der Entfernung erhoben. Für Warenproben oder Must« wird die einfache Brieftaxe für je 2 Loth, oder je 35 Gramme (W Denari), in Gemaßhcit des Artikels !3 des Hauptvertrages, cingehobcn. Wenn aber die erwähnte Portotaxe sowohl für die Drucksachen als für die Warenproben oder Muster nicht bei der Aufgabe entrichtet wird, so werden diese Sendungen der gewöhnlichen Brief-ta« unterworfen, und als unfrankirte oder als bei der Frankirung mit nicht genügender Franco-marke versehene Briefe nach dem unten folgenden Artikel,>2 behandelt. ^ ?," .Mahlung des Porto, welches zu Folge oetz ürtlkels ll deö Hauptvettrages im Grund. sahe voraus entrichtet werden muß, wird nnttelst Anwendung von Marken bewirkt, welche die Frankirung darthun, rmd bci den beiderseitigen Postamtern verkauft werden. Diese Francomarken haben die Angabe des verschiedenen Werthes von l, 2, 3, d Warenmuster durch die Post versendet, hat am oberen Rande der Adresse mittelst Benetzung des auf der Rückseite dcr Marke allsgetragenen Klebestoffes eine oder so viele Francomarken haltbar zu befestigen, als nöthig sind, um zusammen den Betrag der nach dem Gewichte, und bei den Briefen und Warenmustern, auch nach der Entfernung entfallenden Francogebühr zu bilden. Die Necommandalions- oder Versicherungs-Gebühr, und jene, für das Retour- Recevisse (Artikel 14 des Hauptucrtrages) ist jede mittelst einer Francomarke von 5 Baj. oder se auf dem Recepisse selbst von dem übernehmenden Postbeamten aufzukleben. Diese beiden Recommandations' Gebühren (mit oder ohne Retour-Necepiffe) verbleiben den Aemtern der Aufgabe. Die in Rede stehenden Bliefpostsendungen sind in die bei den Postamtern dazu bestimmten Brief« kästen einzulegen. Jene hingegen, die recommandirt mit oder ohne Retour'Reccplsse versendet werden wollen, sind den Postbeamten einzuhändigen. Unfrankirte oder mit nicht zureichenden Marken verschone Briefe werden zwar dessenungeachtet befördert, außer dem Porto oder jenem Betrage, welcher am Porto fehlt, wird der Adressat dafür aber eine Zutaxe von 2 Baj. (3 kr) sür je l5 Denari (l7'/, ^ramm), j„ Gemäß heit des Alt.kels l2 des Hauptoertrageö zu bezahlen haben. Um die Berechnung dc5 Briefporto zu clmög-lichen, werden die Poslverwaltungen beider Staa-ten dcn Taiis mit den darauf bezüglichen Bestimmungen, und die Verzeichnisse jener Postamter, die von einander nicht weiter als 10, dann über IU bis einschließlich 20 deutsche geographische Mei-len »oder 40 und beziehungsweise 80 italienische geographische MeilVn) in gerader Linie entfernt sind, zur Einsicht des Publikums affigiren. Bei den Hauptpostämtern werden diese gedruckten Blätter für das Publikum verkäuflich sein. Die österreichisch - römischen Korrespondenzen, I welche auf oc>. Adresse die Worte: „auf dem See^ wege" oder »mit dem Lloyd-Dampfer" tragen, werden mittelst der Dampfschiffe des österrcichi' schen Lloyd befördert, welche periodisch zwischen Triest und Ancona verkehren. Die bezüglichen Beförderungsgebühren sind mit Rücksicht auf das zwischen der österreichischen Regierung und der Gesellschaft des österreichischen Lloyd getroffene Uebereinkommen folgende: Für jeden einfachen Brief, imGcwichtevon l? '/^ Gr^mm (»5. Denali oder l Loth), welcher aus der Stadt Triest hcrlührt und nach Ancona be-llimmt ist, u»d umgekehrt, !> Kreuzer oder 8 Bajocchl, wovon zwei Drittel dcm österreichischen ^'loyd als Seeporto, und ein Drittel dem Aus gaböpostamte als internes Porto zukommen. Für jeden einfachen Brief, im Gewichte von !7 /2 Gramm, welcher ails irgend einem andern Orte der österreichischen Mona;chic herrührt, und nach irgcnd einem andern Orte des Kirchenstaates bestimmt ist, und umgekehrt, 15 Kreuzer oder l3 Bajocchi, wovon ^ als Seepotto, den Antheil des österieichischcn Lloyd bilden, während die übrigen ^ als internes Porto dem Aufgabs-Pöstamte zukommen. Derselben Taxe unterliegen auch die einfachen Briefe, welche von Tuest „ach irgend einem Orte ocs Kirchenstaates, mit Ausnahme der Stadt Ancona, und umgekehrt jene, welche von Ancona nach irgcnd einem Orte dcr österreichischen Monalchie, die Stadt Triest ausgenommen, ge- lsendet werden, für welche beiden Städte durch den H. 1 des gegenwärtigen Artikels vorgesehen ist. Für Warenproben und Muster dieselbe Taxe wie in §'F. I und 2, aber für je 35 Gramme, oder 30"Dcnari (2 Loth.) Für Drucksachen unter Kreuzband für je l7 '/2 Gramm oder 15 Denari (l Loth) ohne Unter« schied 2 kr. oder 2 Baj., wovon die eine Hälfte der Gesellschaft des österreichischen Lloyd zukommt, die andere dem Aufgabspostamte. Für Briefe, welche nicht mittelst Francomar' ken oder mit nicht zureichenden Marken versehen sind, hat der Adressat außer dem in KH. l und 2 angegebenen Porto eine Zutaxe von 3 kr. oder 2 Vaj. für je 17 '/2 Gramm, in Uebereinstimmung mit dem Artikel »2 des Hauptvertrages, zu entrichten, und zwar zu Gunsten jener Postvcrwal' tung, in deren Gebiete solche Briefe aufgegebn werden. . Die Warenproben (Muster) und Drucksachen, wenn die in ^H. 3 und 4 erwähnten Portotaxe» nicht bei der Ausgabe mittelst Anwendung der Francomarken entrichtet worden wären, werde« gleichfalls mit denselben Taxen belegt, welche str unfraukirte und für mit nicht zureichenden Mal' ren versehene Briefe festgesetzt sind. Was in Folge des eingangserwälinten hohe» Erlasses hiemit zur allgemeinen Kenntniß g/' bracht wird. Von der k. k. Postdirection für das Küsten land und Kram. Triest den 9. September l8.',2. Z. 1388. (!) ')ir. ^>552. Edict. 8^'M k. t. Bc,nks^richle (5^g wild betont ß^ machl: Cs sei in der Er»cu!ionssachc der ilaidachec Sp.ncasse, tlnch Herm Dr. Bu,f,cr, wirer Jacob Ser'l'r von Pr.r'ojc, die ercclüwe Ftilbietlmq des in Erclulio» qc^'gslni, Mobiles u,.d der nachbenanN' lc„, «uf 6.'l87 fi. .'l5 ks. geschahen Re.ilit^cn, ali, : Vit Aaiizlnir-e, im Glundl'uchc .Kteulde^ .«ml» R.-N>. l6l des F,eis(iße!>(ickt>0 /« ulinm», in» Osuiidbuch? Krelll' bksg «ul» R..^)is. 4; des Ackc!? zir^I«^ nri kl»/el^ im »!ld!'uä)e .NltUlle'i, xul» ?)i.-Ns. 17^; ^ Ackeis >»l'l!,^l,de>i ^lea»' säten, mit dem an der Wiener Ntichsss.aße qelc^' „en gein'uerien Wohnhcuse (Z. N>. ."t^ samuu Wirt!'' schastsgcl'äudl'n und einer Pfeldestalluiiss auf ^ 'pfe,de, der dazu gehöiiqen Schmiede u„d Kc'Ü'cdt «,,l» (H..")!»-. 5, wcqcn aus dtM gerichllichei, 2fer> qleiche vom äuße>una, """^ unter dem Schä'hungswcrthe Slatt finden wüidt» Die Schähuna, der Orundl'ucl)scrtr»^cl und d>e Licilcuioiiöbcdingnisse rönnen dci diesem Ge,ichlc eu>' ^eschen wcrdeil. C^jg am 24. August 1852. Z. 1387. (l) Nr. 36l3> Edicl. Von dcm k. k. Ä^irksüelichle L.'.idst'^ß ""^ t'sk.innt qcm.>chi: Ei; sei r'ib.r Ansnchcn des H^ ' /lll'yS liu5, Handelsmann in ^^,,^-j^s,^ ,vl ,>lau Anna .l^!,'5jj». H>n. Thomas 'l'l,u<^>', ^ , ^en ihr llufqestcUlcn l^urulol' nl)««?«!!,«, '^^. >us dem f.cnckllichen Vergleiche vom IU- ^ j< l. I. Z. I0US, jchuldiger 160 ft. <:. «. l>, , '" ,1 <>r.cut^vc ^cilbielu'g der, dem Ll^evn gcl)ö>!"e''^, iüil. Barlhelmä gelecieoen und im l'vlmalig.n ^'^izl. buch.' dcr ^f.n'gült l!,l. B^rlhclmä «">> Ul^- ,/Z !>z3'/2 volfonnnende» , ge,ichllich aus 300 ^'^l>1 schahicn Haus' und Hastenrt^e^. mit dein anqtvrdxct, daß dies.lbe nur bei d.r ° »,« ie>, Feill'ietungsta^salznnq unter ihrcm Schätz""« , wende l)i,!l^»geg^c,> ,rel0en wi^roe. ^ Das Schäl-nngßprot0soU, dcr ^rundblllb ^ lract uno oie Licilaiionsbecingnisse könne» lag ^ hieranits eingelchcn wtlden. ^. ,«,.^ K. k. Bezi.ksge.ichc L.n-.dsiraß .un 27. ^evl^' « der ls)2. ^ » «71 6' 538. .', (?) Nr.' !>0<>2. ^. Concurs, ^n Folge hohen Ministerial - Erlasses vom ^ v. M., Z. 73ttU,ist bei dvr Nechnnngs-T^nzlei für die Administrativen Rechnungsgc-^fte derdirecten steuern bei dieser k. k. Steuer-D/lection der Posten des Vorstehers mit dem Htel „Reuident" und dem Gchaltc jährlicher INUU si. in der 9. Diatenclasse, dann Ein,s Officials mit 7W fl. und Eines Offizials mit .»M> fl Wehalt, beide in der l l. Diätenclasse, und endlich Eines Assistenten mit 35« fl. Ge^ halt m der ,2. Diätenclasse provisorisch zu besetzen. Die I letzteren Beamten werden dem Con^ cretalstatus der übrigen Rechnungs- und Mani-Plllationsämter beigezahlt. Die Bewerber um diese Dienstesplahe haben ihre Gesuche mit vorschriftmaßigcr Nachweisung des Alters. Standes und Religion, der Studien, bisherigen Dienstleistung und der Kenntnisse im Rechnungswesen überhaupt, und insbesondere im Gebiete der diretten Besteuerung, unter Anschluß einer gehörigen Diensttabelle, im Wege ihrer vor< gesetzten Behörden längstens bis 25. l. M. hier einzureichen. K. k. Steuerdircction öaibach am 2. Octo^ der ,852._________________________ Z?544. n (l) Nr. lUl-8«. Kundmachung Es wild hiemit zur öffentlichen Kcnntoiß gebracht, daß für das Verwaltungsamt l853 für den Wegmauthbe^ua, an der Station Zoll, in Folg/ Anordnung der hohen k. k. Finanz-Landes^Direction vom 28, September l. I , Zahl I8»5k4, eilie vierte Pachtr.rsteigerunq uiMr Fests.tzung dcs Ausrufspreis.s pr. 2740fl., sage zweitausend siebenhundert vierzig Gulden M. M., am ld>. October 185,2 um ll) Uhr Vormittags bei dcr k. k. Bezirkshauptmannschaft W,ppach, auf Grundlage der in der allgenninen Kundma chung der hohen k. k. Finanz Bandes-Direction in Grstz uum l« Juni 1852, Nr. i »559, ent-halt»n»n Bestimmungen werde abgehalten werben. Hiezu weiden die Pachtlristigen mit dem Bei« sahe eingeladen, daß die Lic'tationsbcdingnissc Hieramts, oder dei der k. k. Bezirkshauptmann. schaft Wlppach, wie auch bei dem k. k. Finanz-wach - Conlmissariate in Adelsberg eingesehen wer« dm können, und daß die schriftlichen Offerte, mit dem Elngabcnstämpcl versehen, längstens bis III. October ,852 zwölf Uhr Mittags Hieramts eingebracht werden müssen. Von der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung. Laibach am 2. October »85,2. Z. 53«. .', (2) Nr. 802. Kundmachung, wegen Ueber lassung der Verkostung in dcn hiesigen k. k. Wohlthät ig keits- Anstalten. Zu Folge hohen Auftrages der k. k. Statt-halterei vom 2«. l. M., Z. 9354, wird die Verspeisung in den hierortigen Wohlthätigkcits-Anstalten auf drei Jahre mittelst schriftlicher Offerte unter nachfolgenden Bcdingnisscn demjenigen überlassen, der sich zu dem größten Per-centen - Nachlasse bereit erklart: 1. Die Verkostung dcr, im hicrortigen Ci-vilspitale befindlichen Kranken, Irren und Gebärenden wird auf drci nach einander folgende Iahrc, nämlich vom l. November l852 angefangen bis Ende October l855, gegen beiderseitig halbjährige Aufkündigung demjenigen überlassen , welcher durch Perccnten - Nachlässe die mindeste Vergütungs - Forderung anspricht. Nach 'Ablauf dieser dreijährigen Pachtzcit, d. i. mit Ende October 1855, erlöscht der gegenwärtige Pachtvertrag von selbst ohne Aufkündigung, wenn derselbe nicht etwa schon vor dieser Zeit von einem oder dem andern Theile aufgekündet worden ist. 2. Der Unternehmer hat die Verkostung der Kranken, Irren und Gebärenden portionweise genau nach der ärztlichen Ordination, und den w der hier angeschlossenen Diät- oder Speisc-^rdnung enthaltenen Diätenclassen zu besorgen, wosur ,hm nach dem von Seite der k. k. illyri- (Z. Amtsblatt Nr. 229 vcm ) >> die Viertel-Portion . . W.'/, » <:) >> die Drittel-Portion mit Kalbfleisch !2 >> ly >> die Drittel-Portion mit Rindfleisch 1l^/, » f>) >, dic halbe Portion für Kranke . 18^ » i) » die ganze Portion für Kranke 2l » K.) „ die halbe Portion für Saugende. 22 » Hicbei wird zur Beseitigung einer Irrung oder eines Mißverständnisses ausdrücklich bemerkt, daß die Verabreichung dcr vorgeschriebenen Speisen unverändert uud ohne Verwechslung, so wie selbe in dcr Gpeiscordnung für jeden Tag vorgeschrieben ist, geschehen muß. Auch hat derselbe die extra ordinirt werdenden Speisen und Getränke nach dem rectificirten Preise, gegen den gleichmäßigen Abzug der Perccnten-Nachlässe zu verabreichen. 3. Wird dem Unternehmer zur Pflicht gemacht, daß alle Speisen und Getränke gut, gesund, schmackhaft und in den bezeichneten Ouan-titäten geliefert, sich genau nach dem Verspei-sungssystcme und der ärztlichen Ordination benommen werde, die Speisen und Getränke, Gc-rathe, und überhaupt alles, was zur Verspeisung gehört, auf jedesmaliges Verlangen der Revision der Spitalsärzte und dcr Spitalsverwaltung , so wie der Supcrrevision der Spitalsdi-rection, deren Ausspruch über die Ouantität-oder Oualitatmäßigkeit dcr gelieferten Speisen oder Getränke keine weitere Berufung zuläßt, zu gelassen , zur Aufrechthaltung einer gehörigen Reinlichkeit bei der Zubereitung der Speisen sowohl, als auch in der Küche das Reinhaltcn dcs Küchengeschirres und insbesondere dafür gesorgt werde, dcrß die Kupfergeschirre fortwahrend gut verzinnt sind. — Für jeden Uebertretungsfall dieser ausdrücklichen Bedingung hat der Traiteur ein Pö'nale von 5 Gulden an den Krankcnhaus-fond zu erlegen. 4. Sollte dcr Erstchcr was immer für eine Vertragöbedingung nicht pünctlich erfüllen, so ist die Direction dcr Wohlthä'tigkeits-Anstalten berechtiget, entweder den Erstchcr zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen zu verhalten, oder mit Auflassung dieses Vertrages den ganzen noch zu erfüllenden Vertrag auf des Erstehers Gefahr und Kosten neuerlich feilzubieten, oder endlich auch außer dem Licitationswege nach Belieben auf Rechnung des Erstchers einzukaufen, und die erlegte Caution auf Abschlag einer hö-hcrn Beköstigung, oder dcr von ihm zu ersetzenden Kostcndiffercnz zurückzubehalten; im Falle aber eine Ersatzleistung nicht einträte, als verfallen einzuziehen. Auch ist der Contrahent verbunden, die höhere Beköstigung einer auf seine Kosten verfügten Beischaffung nach dcm, von der Wohlthätigkcits - Anstalten - Direction verfaßten Ausweise, welchen dcr Contrahent hiemit ausdrücklich als eine öffentliche, gegen ihn vollen Bcwcis machende Urkunde anzuerkennen sich verpflichtet, unweigerlich sogleich zu ersetzen; wobei der genannten Direction noch das Recht zusteht, zur Berichtigung solcher Ersatze auch eine, dem Ersteher etwa aus dem Vertrage für die frühere Zeit gebührende, noch nicht ausbezahlte Vergütung cinzubehaltcn und zu verwenden. Die Direction dcr WohlthätiaMs- Anstalten ist ferncr nebstbei berechtiget, in dem Falle, wenn eine Speise oder ein Getränke, sei es nun von emem Spitalsarzte, der Spitalsverwaltung oder Spitalsdirection, für nicht gut befunden und von dcm Traitcur nichl auf dcr Stelle durch eine approbirte Speise oder ein solches Getränke ersetzt werde, die benöthigtcn Speisen oder Getränke sogleich auf Kosten dcs Traiteurs aus einem Gasthofe oder wo immer herbeizuschaffen, wobei der Contrahent den Ausweis dcr Direction über die Kosten einer solchen Beischaffung gleichfalls als eine gegen ihn vollen Beweis machende Urkunde anzusehen, und den ausgewiesenen Betrag sogleich zu ersetzen verpflichtet ist. Die Erholung eines solchen Ersatzes, sowie dcs im §. 3 erwähnten Pönfallcs kann aus der Caution oder einem rückständigen Guthaben des Erstehers von der Direction ohne weitere Pro- cedur geschehen, oder wie es sich von selbst versteht, aus dem Uebrigen gesammttn Vermögen desselben veranlaßt werden. 5. Wird dem Ersteher ausdrücklich untersagt, im Spitalsgebäude, Hof oder Garten eine Trinkstube oder sonstige Gastanstalt zu errichten, überhaupt ist es demselben strenge untersagt, für ankere Parteien, außer den Kranken in der Anstalt, weder in- noch außer dem Hause die Kost zu verabreichen, weil dadurch Gelegenheit gegeben wäre, die Kranken in der Verkostung zu benachthciligen. Ebenso ist es ihm und seinen Leuten verboten, den Kranken andere Eßwaren und Getränke außer den vom Arzte ordinirtcn, zu verkaufen oder sonst zu verabfolgen. U. Erhalt der Traiteur den unentgeltlichen Genuß der nöthigen, von dem bisherigen Pächter benutzten Ubicationen im Spitalsgebäude für die Dienstboten und zur Aufbewahrung der Victualien-Vorrathe lc. und zwar: namentlich 2 Zimmer, 1 Küche, 1 Speisekammer, den Keller unter seiner Wohnung, und eine große Holzlege. 7. Wird demselben ohne irgend einen Anspruch auf Vorschußleistung die Bezahlung für die Verkostung für jeden Monat p^lici^a», und zwar hinsichtlich der Kranken, Irrsinnigen und Gebärenden gegen die vom Primarärzte gefertigten und uncorrigirten Speiszettcl, und überhaupt gegen classenmäßig gestämpelte Quittungen mit dem Beisatze zugesichert, daß er für das trocken vec-abreichtc Brot, insofern es nicht in dem Anschlage der Portionen und Extra-Speisen begriffen ist, die Vergütung nach dem in jedem Monat bestehenden Brottarife für jeden Monat besonders und ohne Percentenabzug erhalten wird. Hiebei wird ausdrücklich vorgeschrieben, daß, wenn die Speiszettel von den betreffenden Primarärzten nicht selbst unterschrieben sind, der Traiteur darauf keine Speisen zu verabfolgen hat, weil im entgegengesetzten Falle demselben dafür keine Vergütung geleistet, und dergleichen in den Rechnungen vorkommende Auslagen aus geschieden werden würden. 8. Allfallige Prcisaufschlage der Victualler, begründen für den Uebernehmer in keinem Falle ein Recht auf eine mehrere Vergütung. !>. Der Uebernehmer ist verpflichtet, das übernommene Geschäft der Verkostung in der Regel selbst zu besorgen, und nur mit Genehmigung der Direction der Wohlthätigkeitsanstalten ist es ihm in besondern Fällen ausnahmsweise gestattet, sich durch ein anderes, von der Direction ausdrücklich als annehmbar befundenes Individuum vertreten zu lassen. Itt. Zur Sicherstellung aller Verbindlichkeiten hat der Uebernehmer sogleich nach etfolgter Annahme seines Offertes eine Caution von Nwtt fl., entweder in Barem, oder mittelst öffentlicher Obliga-tionen, oder mittelst einer pupillarmaßig versicherten, von der Finanzprocuratuls-Abtheilung annehmbar befundene Cautions - Urkunde zu leisten. ! II. Der Ersteher leistet auf iede Einwendung wegen Verletzung über die Hälfte ausdrücklich Verzicht. l2. Die aus dieser Verpachtung entspringen-dcn Streitigkeiten, der Fond der Wohlthätigkeits» Anstalttn möge als Beklagter oder Kläger ein-treten, sowie auch die hierauf Bezug habenden Licherstellllngs- und Executionöschritte sollen bei demjenigen in Laibach befindlichen Gelichte durchgeführt werden, dem der Fiscutz als Beklagter untersteht. !3 Die Feilbietung der Verkostung erfolgt mittelst schriftlicher Offerte. Diese Offerte haben zu enthalten: i,)Den Percentennachlaß, mit dcm der Offerent die feilgebotene Verköstigung zu übernehmen bereit ist ; l)) die Bestätigung, daß er die Licitation6bcding-nisse, welche bei der Direction der Nohlthä tigkeits'Anstalten im Cioilspitale eingesehen werden können, genau kenne und unterzeichnet habe, mit der Zusicherung, daß er denselben in jeder Beziehung pünctlich nachkommen werde; z 672 <-,) ein Vadium pr. INN st. und ci) die Unterschrift des Offcrenten. 14. Der Offcvcnt bleibt an ftincn ilnbot unwiderruflich gcbundcn, und er leistet auf jeden Rücktritt aus dem Grunde des §. 8tt2 des a. b. G. ausdrücklich Verzicht. 15. Nach erfolgter Annahme des Offertes wird mit dem Elstcher ein Vertrag abgeschlossen, wozu der Ersteher die erforderliche Sta'mpcl- oder Percentualgebü'hr aus Eigenem zu bestreiten hat. 16. Sollte der Ersteher die Abschließung des Vertrages verweigern, so vertritt das angenommene Offert die Stelle des Vertrages, und die Direction der Wohlthätigkeit-Anstalten ist berechtiget, den Erstehcr entweder zur Erfüllung der Licitationsbedingnijse zu verhalten, oder aber die Verköstigung auf seine Kosten und Gefahr neuerlich feilzubictcn, und das erlegte Vüdium entweder auf Abschlag der hohcrn Beköstigung einzudehalten, oder, wofern dcr neue Anbot keines Ersatzes bedürfte, als verfallen einzuziehen. Ueber« dieß bleibt der Ersteher für jeden Nachtheil, welcher dem Spitalfonde aus der Nichtzuhallung seines Offertes erwachst, mit seinem ganzen sonstigen Vermögen haftend. Diejenigen, welche die Verspeisung in den genannten Anstalten zu übernehmen wünschen, haben ihte auf 15, kr. Stämpel geschriebenen und im Sinne des §. ls dieser Beding' nisse verfaßten Offerte, worin der Percenten-Nachlaß auch mit Buchstaben auszudrücken ist, längstens bis 15». October l. I. um I I Uhr Vormmittags versiegelt in der Spitalskanzlei zu übergeben, wo auch die fernern Auskünfte in den gewöhnlichen Kanzleistunden ertheilt werden. Von der k. k. Wohlthaligkeits - Anstalten-Direction. Laibach am 29. September 185,2. Z. 13^6. (^ Nr. 238tj. Kundmachung der verstcigerungsweisen Feilbie- tuug der Herrschaften Laas und Schneeberg (im Herzogthume Kram.) Ueber Ersuchen des hochlöbllchcn k. k. Landesgerichtes Wlen wird von dem gefertigten k. k. Bezirksgerichte die öffcntllche Versteigerung der in die Dr. Slgmund und Maria Ka-ris'sche Concursmajsa gehörigen Herrschaften Laas uSchneederg, mtt einem Waldstande von ungefähr ^2 000 Joch und mit dem Ausbote nach dem gerichtlich erhobenen Schahungswerthe von 497.1W st. 20 kr. C. M. vorgenommen werden, und hierzu die beiden Heilbütunqstaqsahungen auf den 1.5. November d. I. und auf den 23 Mai 1NZ3, jedesmal Vormittag um 10 Uhr mit dem Anhange bestimmt, daß hlerbel Anbote unter dem Schähungs: werthe nicht angenommen werden. Der Landtafe^Extract, das Schaz-zungsprotocoll und die Licitationsde-dingnisse können sowohl bcl diesem Gc-richle, als auch bei dem hochlöblichen k. k. Landesqerichte Wlen und bei dem Concurömaffe - Vertreter, Hof- und Gerichts AdvocatenundWechsel-No-tar Herrn Dr. Franz Schmitt in Wien eingesehen lverden. K. k. Bezirksgericht Laibach U.Sec-tion am 2. October 1362. Der'k. k. Bez-Richter: Dr. v. Schrey. H. !39l (l^ Nr. 2702. Urb. Nr. 65 vorkommen den Hübe zu Dobouz aus dcm Schuldscheine vom 24. October, imali. 26. December 1845, zu ersuchenden Forderung pr. 600 fl. sammt Nebenrechten bewilliget und hiczu 3 Tagsatzungen, als auf den 26. October, 27. 'November und 24. December d. I, jedesmal Vormittags l<) Uhr hiergcrichts mit dem angeordnet worden, daß die zu veräußernde For-derui^g bei dcr ersten und zwcitcn Fcilbietung nur über oder um den Nennwerth, bei dcr dritten Feil. bictling aber auch unter demselben hintangegcben werden wird, vorläufig aber die Licitationsbcdlngnissc und der MundbuchsMract hiergcrichts eingesehen werden können. K. k. Bezirksgclicht Weichsclstein am ^.September 1852. ^. 1392. (!) Nr. 33/0. Edict. Von dcm k, k. Bezirksgerichte 3iassenfuß wird hicmit allgemein kund gemacht: Es sn über Ansuchen des Franz Antons von Vir, Bezirk Sittich, oie executive Feilbictung der, dem Johann Tratter von Oberjeßenitz glhöria/n,' gerichtlich auf 3000 si. gelchatzten, im vormaligen Grundbuche dcr Herrschaft 'Nassen>uß l>,il) Urb. Nr. 4 vorkommenden Ganzhube, wegeil seiner Forderung pr. 70 st. 36 lr. <:. 5. <-. gewilligt, und es seien zur Vornahme derselben 3 Fcildlltungötagsahuügcl, und zwar auf den 20. October, 20. 'November und 20. December d. I., jedesmal Vormittag 10 Uhr in loco der Realität mit dein Andangc angeordnet worden, daß die Realität nur bei der 3. Feildietungstagsatzung auch unter dem Schätzungsweithe hintangcgeben werde, und daß der betrag von 300 fl. als Vadium zu hinterlegen s.in wird. Der Grundbuchsertract, das Schätznngsprotocoll und die liicilaliunsdedingnisse könmn täglich hierge» lichts eiligesthen werden. K. k. Bezirksgericht Naßenfuß am 20. Aug. 1852. 3. !3t,4. (3) Nr. 5274. ^ d i c t. Von dcm t. t- Nezi.tvge.ich! Wartenberg wi.d hienül rund grmachi: ^s l>ade über Ansuchen der .5>>n, Mar,^ Sta^eounigg, gcborne lÜkovilfch zu ^ai-oach, vom B>scheide heutigen, Z 5274, in die execu» live Velanßciung der, dem Heirn Ignaz Deilela, insgeln^iü ^d^in, geholte.'!, zu Moräulsch gelcge nen, bei der suchten Pf,islqlill Moläulsch «<»l, Url'. N. 2 ,;l, 3 vo>koinme!,den beiden Hubrcalitälen nebst oaraul stehenden Wohn» uid WlrlhschaNsgedäuoen Ul,d den 3 Kaische,', um den gerichtlich erhobenen HchaliUügswelih pr. 7688 si. 25 k>'. i^M , wege.. luv dein ge.ichilichen Vcigleiche llU33 !chuld,gcn'!)'»3 fi. 4" k,- <:. «. «'. gewllllgel, Ui.d yieizu Uluer ^il,em d,e Termine auf den 21. Occo-^!, 2U. ^)iovemder und 2(1. Decemder d. ^<., zetcs« in.il uun 9 blö «2 Uhr Voimuiagö in loco Mo« äuisch »nil dem Bemerken bestürmn, daß bei der e sten Ul,d zwelien Frildlelung tiefe iiiealitälcn nicht llnler dem Schätzungowerihe, bci der tniilen aber auch unter oeinsellen l)»nlal>geglben werden. Wozu die Kauflustigen mic dcm Beme>ken zu lischeinen eingel.>eml'i!e - Garten bestehen, aUcaglich hieramis »inge-Nhen weiden könne», und daß stch endlich die Wohn^ und Wl'lhschaflsgldaude i^sdefonders zu timm ^in-eh,wlrli)sh<,usc odel einer a.,de>en Hpeculalion eignen. K. K. Bczi,t0ge>i^l W.niendelg am 18. Lep-enldel l8^)2. Der k. k. Bezirks, ichter: Peer z. .^ »365. (3) Nr. 5173. E d i c s. Von dem k. f. Beziiksgsrichcc Wallenberg wird der Maria Heile, geborne» Wrcm, dann Valenlin, Joseph, ^lisabeil) und Barldelmi He.le, elinnert) Zs hal.'e Ioftph M>,u von Mlinsche, wider sie die Klage aus Ve jU)>l. Uüd Erlofchenertlärung des seit 4. Jänner 1781 auf seiner im G undbuche GaUeN' berg l'oino ll,, l.!>b. ills. »35, >'»>;- 65 vorkommen-den, zu Töpliy Hans-Zahl 2 licqenden Vlcrtclhud-realil'N sammt Mahlmuhle uno Zcugschmicde, für sie Maria H^r e, gcdorne Wrem, l>b Htira!hsa.ule6 ps. ll)U si. D. W-, und für sie Valeniin, Joseph, Elisabclh und Barlhclmä Helle, für jeden oH 30 si., sotnn 120 si. D. W. ml^ullncn Hciralhsverira. ges s^liche Hilie qcbelen. Da diesem Gcr,chle del ilusenthallsort der Be^ klagten mchl bekannt ist, so hat m.n, auf ihre ^e' fahr und Kosten den Herln Vincenz Dornig, Real», lälenbtsißer zu Hagor, als (inralor bestellt und dle dießfällige Verbandlungstagsahung auf den lv. 2)c»> cember früh 9 Uhr vor diesem Bezirksgerichte a»'> geordne». , » Dessen weiden die Beklagten oder ihre allsali'» gen Rechtsnachfolger zu diin (^nde erinnert, dalNlt» sie allenfalls falbst erscheinen oder inzwischen dem b" stellten Vertreier tie essordcrlichen Blhel^e zxkomntt" ! inachen, oder lincn ande>en Sachwalter desteUen, widii^sns mit dem bestellten (Hurato verhandeltem^ uild sie sich die aus die>er Vcrabsäuniung eniste^ den Folgen selost zuzuschreiben daden werten. Wulenbeig am 11. September 1852. Der k. k. Vczirksrichter: _________________P c e . z.______________^ Z. 1371. (3) Nr. 4366' ^ Edict. . Dcr unbekannt wo abwesenden Maria K"^ von Niedcrdorf wird hiemit erinnert: Es l?a^ Maria Thckauz von Niederdorf, gegen sie und M" Mathias, Franz und Lucas, die Klage auf 3""' kennung dcs Eigenthumes der auf Gcmeindcgl^ stehenden Kaische (5. Nr. l)6 zu Nicdcrdors, ^ bracht, und es sei zu ihrer Vertretung bei der, ^ ^ den 2l. October ,852, Früh 9 Uhr angeold«^ ! T'gsotzung, Herr Matthäus Loger vo» 3leW > als (^urat^r aufgestellt worden; sie hat daher le>?' > selben ihre Behelfe mitzutheilen, oder dis dü^ sllbst zu erscheinen, oder einen andern Vertt^ namhaft zu machen, widrigcns der Osge»^.. init den, benannten Curator der Ordnung g^" verhandelt werden wird. K.k. Bezirksgericht Reifniz am 28 August l^' 6> »372. (3) Nr. 45^' Edict Das k. k Bezirksgericht Seiscnberg 'vnd >" der Executionssache d.s Herrn Johann l'^ss'-""', >" seine Gattin Fr. Maria l'oj.,-^ von Scise»^ gegen ^ranz Mervar von Wndigansdorf, die """' tive Felldietung der, den Eheleltten Franz ul't»". Mervar gchö igen, im Grundbuche der votMal^l" Psarrgült Reifniz ««I) R. Nr 8 vorkommeod"' auf 1224 fl. geschätzten Halbhube sammt Gebäude" in Wudigansdorf Nr. 15, und der gepfändeten, au' 102 fl. 40 kr. geschätzten Fährnisse', wegen schU>°'' ger 9!) fi. 37 kr. <:. «. <:., den 30. October, t>e" 29. November und den 23. December l. > , jede^ mal Früh 9 Uhr im Hause des Executen gege dem vornehmen, daß sowohl die Realität als «^ die 8'hrnisse nur bei der dritten Tagsatzung >"' dem Schatznngswerthe werden hintangcgeben >^ ^ Das Schätzungsprotocoll. dcr Erttart ""° « Bedingnisse, nach welchen ein Vadium von ^ ,.«,i zu erlcgen ist, können in der Amtskanzlci eing«!^ werden. K. k. Bezirksgericht Scisenberg am 13. S >> i />. ^, ii. 1361.^(3) " Nr. 98lS' Edict. Von dem gefertigten k. k. Bezirksgerichte wl> hicmit bekannt gemacht: Es sei über Einschleiten des Johann, Franz, 3^'^ Martin, Marianna und Ka'harina StelNN'le, da" Marlin, Franz, Iol^'ni, Maria, Kajelan ^ Viucenz Burger, durch Herrn !>>-. Oblack, m»t ^ scheioe vom l)euligen, in die ereculive Fcill'iet" te>, dcm He>rn Judann'Bulger von Großlupp ^ hörigen, in» Grundbuche der Henschaft Liüich s" ' Urb. 'Nr. 39, uNd 4l vorkommenden, sammt ^ Gebäuden, genchllich auf l'^686 fi. 10 k>. 3^^^ ten zwci Huben, dann der auf 2222 fi. 56'/« kr- bcwerl^ tcn Fahlnisse, wegen schuldigen 1122 fi. 24 t'-«'- ^'.^' gcwiUigct, und es seien zu deren Vornahme Tagsai'ungen auf dcn 29. Ociober, 29 -^"^?,„ 1852 und 7. Jänner 1^53 , in d.n gcwöhl'l'"' ., Vor-Uüd Nachmiltagsstunden im O>tc der ^" täien, und »ü'cksichtlich in der Wohnung des B . (5recl!ten zu Gl!.ßlupft mil dem ^lnh.mge best»" ^ wvlden, daß die Realitäten und die F''l)lN>ssc, ^ °, dleselden be> der ersten oder zweiten 3'9^ tagsatzung nicht wenigstens um den Schätz""^ wellh a> Mann gebracht werden tonnten, bcl 3. Tagsatzung auch unter dem Schätzungs've hintangegelen werden. Die ricitationi>bed'Ngn>^ worunier sich für die ilicitanten der Realttalen ^, jene des Ellages eines Vadiums ps. l000 si- ^ findet, die neuesten Giundbuchserlracie und ^,, HchätzU!igspio,ocoll tonnen täglich hiergerichts gesehen werden. ...yli' Ulües (öincm wird den unb.kannt wo ^1»'^, chen Tabulargläubigexi, Hrn, Anton Joh. v. ^" t'' Hrn. Dr. ^l'ham, Bu.ger und der Ioscpl) ^'" ^. schen Vcrlaßmasse zur Wahrung ihrer "n'cvlc tannt gegeben, d'ß man ihnen zur limp^"«."" „ des Feilbielungsbescheides einen ^„lnlor »son deö Hln. Dr. Malhias Burg" gestellt habe. ^/. K. k. Bezi.ksgeticht Umgebung La'bachs am August 1852. 3. 523. (4) Ns. 2707. Kicitations-Kundmachung für die Lieferung des Deckmaterials zur Conservirung der Reichsstraßen in den k. k. Baubezirken Laibach, Kralnburg, sldelsberg, Treffen und Neustadtl, dann in den k. k. Bau-Exposituren Ratschach und Gurkfeld im Kronlande Kram für das Triennium 1853, 1854 und 1855. 33on Seite der k. k. Landes-Baudirection für Kram wird hiermit kundgemacht, daß die Sicher-stellung der Lieferung des Deckstoffes zur Conservinmg der hierlandigcn Reichsstraßen in den vorstehend benannten 5 Baubezirken und 2 Bauexposituren für das Triennium »653, ,85ä und »855, nach Maßgabe des hier beigerückten Bedarfsausweises für Ein Jahr, bei den in denselben benannten k.k. politischen Behörden oder Bürgermeisterämtern, an den daselbst festgesetzten Tagen, jedesmal von 9 bis 12 Uhr Vormittags und im erforderlichen Falle von 3 bis 6 Uhr Nachmittags im Wege der mündlichen Mmuendo-Verhandlung in der Art Slatt sindet, daß diese bruchweise nach dem Ucbcrsichts-ausweise vorgenommen und jede einzeln ausgebotene Lieferung dem Mindestfordernocn ohne besonderen Zeltaufenthalt zugeschlagen werden wird. Zu dieser össentllchen VersteigerungsVerhandlung wird Jedermann zugelassen, der giltige Vertrage zu schließen gesetzlich berechtiget ist, der die bedungene, in zehn Percent von der einjährigen Lieferungs-Summe bestehende und bis zur höheren Bestätigung des Verstcigcrungs Resultates als Reugeld geltende Caution, welche entweder bei der Licitntion zu erlegen oder oeren Depomrung bei einer öffentlichen k k. Casse nachzuweisen ist, leistet, und gegen dessen Redlichkeit kein Anstand obwaltet, oder oer nicht etwa schon bei irgend einer öffentlichen Gau- oder Lieferungs-Unternehmung als contractbrüchig erklart worden ist. Unternehmungslustigen, welche bei der mündlichen öffentlichen Licitation aus was immer für Ursachen zu erscheinen verhindert sind, ist es gestattet, sich entweder durch einen Bevollmächtigten, welcher sich bei oer Licitations-Commission nut einer von seinem Machtgeber ausgestellten legalen Vollmacht auszuweisen hat, vertreten zu lassen, oder vor Eröffnung der öffentlichen Liclta-tions Verhandlung an die dießfällige Commission gehörig versiegelte, mit dem gesetzmäßigen Stäm pel und von Außen mit der Aufschrift „Anbot für die Lieferung des Straßendeckmaterials auf die Reichsstraße N. N. im k. k. Baubezirke oder in dcr k. k. Bauexpositur N. N. für das Trienmum i853, ,65/>, i«55" versehene Offerte entweder selbst zu übergeben oder portofrei einzusenden. In einem solchen Offerte muß der Vor- und Zuname, der Wohnort und Charakter des Offe-renten, dcr angebotene Preis für die Lieferung eines Schotterhaufens von /,2'/, Cubikfuß aus dem bezeichneten Schottererzeugungsplatze, mit Zahlen und Buchstaben deutlich geschrieben und ausdrücklich erklart werden, daß sich der Offerent den der Licitationsverhandlung zu Grunde liegenden Beding-nissen ohne Vorbehalt unterwerfe. Offertleger, welche des Schreibens unkundig sind, haben den Offerten ihr Hand- oder Kreuzzeichen beizurücken, in welchem Falle überdieß die Mnfertigung zweier Zeugen bedungen wird, deren Einer zugleich als Namensfmiger des Offercnten zu erscheinen hat. Die bloße Fertigung mit Hanostamplllen wird mcht als genügend erscheinen. (Z. Amtsbl. d. Laib. v. 6. Oct. 1852.) ! Diesem Offerte ist ferner die ,0-percentige Caution entweder bar, oder eine ämtliche Bescheinigung über den erfolgten Erlag derselben bei einer k. k. Casse beizuschließen. Die sowohl von dem Licitanten, als auch von dem Offerenten zu leistende lo-percentige Caution kann in Barem, oder m hierzu gesetzlich geeigneten Staatspapiercn nach dem börscnmaßi-gen Werthe des dem Erlagstage vorausgegangenen Tages (mtt Ausnahme der nur im Nennwerthe annehmbaren Obligationen der Verlosungsanlehen von den Jahren ,83,4 und 1839) geleistet werden. Auch können zu diesem Behufe gehörig nach dem Sinne des §. i3//» des allg. bürgert. Gesetzbuches versicherte hypothekarische Verschreibungen beigebracht werden, welche jedoch vorher von der k. k. Finanz Procuratur geprüft und annehmbar befunden worden sein müssen. Eine Caution mittelst Bürgschaft oder durch Hinweisung auf irgend eine Acrarial Forderung, selbst wenn sie den Straßenfond betreffen sollte, wird nicht angenommen. Die einlangenden schriftlichen Offerte werden in der Reihenfolge, in welker solche der Verfteigerungs-Commission noch vor Eröffnung der mündlichen Ncitation übergeben worden sind, mlmerlrt, die Eröffnung oerselben findet jeooch erst nach beendigter mündlicher Licitation Statt, wornach der darin enthaltene Anbot in das Licitations-Protokoll aufgenommen wird. Einem solchen Offerte kann aber nur dann der Vorzug eingeräumt werden, wenn der Offe-rent als der Mindestbielende sich darstellt und das Offert selbst vorschriftmaßig verfaßt befunden worden ist Für den Fall als der in einem schriftlichen Offerte enthaltene Preisanbot dem mündlichen Bcstbote gleichkommen sollte, wird dem Letzteren der Vorzug gegeben. Bei gleichen schriftlichen Anboten hat das früher überreichte Anbot den Vorzug. Nachdem die Schotterlieferung von Seite der die Licitations - Verhandlung leitenden Behörde dem Bestbieter zugeschlagen worden ist, werden weder mündliche, noch schriftliche Anbote, ftlbst wenn sie unter dem Erstehungsprcise bleiben sollten, mehr angenommen. Die Caution des Ersiehers wird zurückbehalten, den andern anwesenden Licitanten und Offerenten wird dieselbe, wenn sie bei der Licitations-Commission erlegt wurde, nach Schluß der Verhandlung rückgestellt; Jenen aber, welche diese Caution bei einer k. k. Casse deponirr haben, der ^egschein mit der Ausfolgungsclausel der Commission versehen, zur Wiederbelebung ausgefolgt werden. Den abwesenden Offerenten wird die Caution oder der Legschein über dieselbe, gegen eine einfache Empfangsbestätigung im Wege des k. k. Bezirks Bauamtes zurückgestellt werden. Zu der Uebernahme der Schotterlieferung werden besonders die an den Straßen gelegenen Gemeinden in ihrem eigenen Vortheile aufgefordert, und sie sind, wenn sie dieselbe unter solidarischer Haftung übernehmen, laut §. 4 der Lieferungs-Bedingnisse vom Erläge der bedungenen 10-percentigen Caution enthoben. Außer diesen vorstehenden Bestimmungen liegen der Material-Lieferung die Lieferungsbe-dingmffe zu Grunde, welche nebst der Vcrsteigerungskundmachung und der Material-Bedarfs-Ueber-sicht in den gewöhnlichen Amtsstunden, sowohl bei der k. k. Landes-Baudirettion zu Laibach, uno den k. k Bezirksbauamtern zu Laibach, Krainburg, Adelsberg, Weixelburg, Neustadtl und den exponirten k. k. Ingenieur-Assistenten zu Ratschach und Gurkfeld, als auch bei den k. k. Bezirks-hauptmannschaften Laibach, Stein, Krainburg, Radmannsdorf, Aoelsberg, Wippach, Gottschee, Treffen, Neustadtl und Tschernembl, dann bei den k. k. zu Feistritz, Natschach und Gurkfeld eingesehen werden können. Von der k. k. Landes - Bau - Direction für Kram. Laibach am 18. September 1852- Uebersicht des für die Reichsstraßen des Kronlandes Krain für das Verwaltungsjahr 1353 und beziehungsweise für das Trienmum 1853, 1854 und 1855 zu liefernden Deckmatenals. ! kommen für's Jahr Fiscalpreis A ,,, Ort, Tag ^ Aus dem 'zu verführen und ^ H ^ "^'"' aufzuschlichtcn '" und Monat 3 - Material - GrzeuauuaS gen ,, ' ^ ' ^. Ganzen w U Haufen s"' emen der Licita-^ Platze, Namens: -------^ .. Haufen Erzeugungö-^ " von blö <" Platz tion. Cub/ ^r. ft., f,. ft tr. Im Baubezirke Laibach-Stein. 1 Schottcrgrube hinter Beschigrad 400 O/l 0/4 18 453 20 Am 15. Dcto-2 dto Pulvcrchnrm 250 O/4 (// 8 - 59 '/45 50 der 1852 de 3 Savlsandbank, am rcchten Ufer In) 6/8 0/12 — 56 liiU 4U der k k Be-4 dto am lmken User 420 (>/l2 l/ss 1 2'j. 4»» 15 znkcha'upt-5 F.istr.tz Sanddank, am reäten Uftr 3M> ^ I/tä 1 _ ^» ^. mannhaft! ^« dto am linken Ufer 230 l/itt II/8 l I4 2^^,» mannhaft zu " 7 dto amlmkenUser 15N 1l/8 ^l/12 i/l3 A5 "_ ^'^' ^ z^ Podperichcr Steinbruch Ivtt N/1^ Ul/.j 1 21'^, ^."»4 3U I 9 Rcdro dto ^, IIl/:j lll/li 1 25 1 l3 2<> ^j Itt Kraxncr dto 111» III/6 M/12 1 55'^ 308 — Am,8.Octo ^ 11 Warda dto 120 lll./12 lV/i) 1 15 150 - der ,852 be> 12 Dernouschcg dto 1«0 1V/" .^/<; 1 15 200 - dem Bürger-13 Badraga dto 20« IV/t' lV/1Z 1 28'.,, 295 — me.steramtezu 14 Utschak dto 240 IV/i'j V/^ 1 39 396 - Lukowitz. 15 Baba dto 24« V/4 V/11 1 49 436 -16 Sclioltergrude hintcr Bcschlgrad 4160 <.)/^-29 1/0 2 7'l, 88^0 — Am l5. Oct. 1852 17 Sckinkouz Steinbruch 4900 1/0 1/14 2 18 11270 — bc.bcrl.f.Aczirts-." 18 Pod Eczham dto Al90 ^/14 jl/tt 2 6'^ 56?1 25 ^ai'^ " i9lMozhiun>k Stcindruch 2100 N/6 1I/1Z 1 37 ^3<).-,! ^. . " 20!Raökouz Steinbruch Nr. 1 !5,w Il/1^ Ill/'j 1 ^9^ 2243 45 Am 19.Oct. 1852 ^ 21 Raskouz dto Nr. Il . 700 Ilj/'j 111/6 1 30 1050 ^ 'Hr^ 22 Rabkoi>z dto Nr. Ill 45tt ^ll/l> Ili/8 1 gy «75— Obttiaibnch. 23 Schottcr^rube hinter Beschigrad 480 0 0/ä 1 27'^ 70N — Am l6. Otto-^ 24 Berschnig Schottergrube 17« 0/6 0/^ 1 4 181 20 oer ,852 de, ^ 25 Slcp Janes dto 340 0/7 0/13 19 391 — der k. k. Bc° 2 2" Archcr Schottergiudc 200 0/13 l/1 1 34 3i3 20 znköhaupt.-^ 27 ^av.sanddank in Medno '^50 j^i 1/6 1 1y .^1 4<» mannhaft ^28 dto in Zw.sckenwässcrn 250 1/6 ^/11 14^) 4^^, »u La bacd 29Zwamer Schotwgn.be 250 l/11 11/0 1 34 3^4« ^ l.awacy 30 ^chottergru^' hinter Bezchig^ad 460 0/3 0/12 1 59 9I2 20 ! .^ 3i Babna Gor,tza Steinbruch 360 0/12 !/4 ^ 720 3 32 TIake dto 240 l/4 1/10 1 36 384 — « 33 Drei-Kreuz dto 360 1/10 11/2 1 58 708 — dto >^ 3l Zeitcndorfer dto 220 l,/2 ll/7 1 53^ 4i7 5 ^ 35 Blatu dto 300 ll/7 U/13 1 33'^ "" 30 36 Sttchaincrberg dto 180 ll/13 lli/0 1 41^. 305 15 kommen für's Jahr Fiscalpreis ^ - Ort, Tag Aus dem Zu zu verführen und .^3 "^"' aufzuschlichten .«"" ""d Monat Z .U Material - Grzeugu„as- "" p'> ^ '" , „. .^ ^ hausen ft.^nq,m^-,3, Platze, Nameus: -'. von l bis '^ ' Platz tion. Cub/ Nr. st. z k,. j st. ^ kr. A 37 S Z Z 41 Schottergcube hinter Beschigrad 280 0/0 0/3 » 39'^, 4«4 20 dto Im Baubezirke Krainburg-Radmannsdorf. 1 Schuttcrgrube per Koritu 420 11 ll/7 1 2,'^ 5,70 30 Am l8. Oct. 2 dto Hotschcvarjova Iama 480 1l/7 ll/1li 124 «72 — 1852 bci o"' 3 Save Sandbank 4Nl, ll/1!) lll/<) 1 22 5,4« 40 k.k. Bez.Hpl-4 Achott^lgrude Poliza 300 llt/9 lU/1!> 1 23 415 — Mannschaft 5 dto außer Naklas 3«0 lll/1!j lV/!^ 1 59 714 — zu Krainburst. ^ « Schottergrude per scheroki Poti 120 IV/5 lV/11 1 4« 21,2 — - 7 JadragH Sandbank 120 lV/11 V/1 1 50 220 — ^ 8 Preöka Gerölle 220 V/1 V/12 1 55 421 40 Am 19. Oct. ^ 9 Baszc dto 120 V/12 Vl/2 138 196 — 1852 be, dem ^, 10 per Battantam Gerölle 100 Vl/2 VI/7 1 40 1«« 40 Nürgermei-/i 11 per Lajbovmu kuritu Gerölle ^ «0 VI/7 VI/10 135 95- steramte ä" i 12 per suhl Plaz Gerölle 40 VI/K) Vl/12 1 50 73 20 Ncumarktl. > 13 In Bclenlka dto U40 Vl/12 VIl/0 2 - 48,» - ^ 14 An der ^oiblerhöhe Geröll. I^U V1l/0 VU/2 2 8 25« -j -1-ittö« ^ 15 2ä'ottcrgrube in Hnoenz «0 0/0 0/^j 1 20 80 — Am 21. Ocl 1« dto ob Usrant 80 O/ll 0/6 1 30 120 — 1852 bei der 17 dto am Vchwamberge 120 0/6 0/10 1 49 2l8 — k. k. Bezirks 18 dto Posauze 100 0/10 0/15 1 22 13« 40 hauptmann-19 dto Martiuzkou Klanz 80 0/15 i'/A «25 113 20 schaft zu 20 Schottcrbruch Podouenza ,00 l/3 I/N 2 5 208 20 Radmanns-21 Bapuscke Sandbank 330 1/11 Il/.'j 1 12 396 - dorf. ^ 22 Gerölle n. Rodain i0N Il/.'j 11/9 1 43 171 40 ^^ 23 Gerölle ln Bach 35<» 11/!) Ill/6 1 3« 5«0 — - 24 Schottergrube Snoset 120 M/6 lll/12 127 174 — Am 22. 5>t' .« 25 Saue Sandbank «0 lll/12 111/15 12«'^ 8« 30 1852 bei de«' 2« dto dto bei Bleiofen VN Ill/15 1V/2 140 100 — k.k. Postal ^ 27 Steinbruch in Birnbaum 80 lV^/2 lV/6 1 42'^ 13« 40 zu Aßling« ^ --28 dto beli Polje 200 IV/6 V/0 140 133 20 ___ S 29 Save Sanddank in Molstrana 75 V/0 V/5 1 18 97 30 30 dro dto bei B.'lza 40 V/5 ^/^ l »5 50 — Am 23. Oct. 31 dto dto in Podkusche 80 V/7 V/11 117 102 40 1^52 bei dem 32 Steingerö'lle ln deli Graben 120 V/11 Vl/1 1 zy 1«« __ Bürgermel-33 Save Sandbank bei der Waldbrück'' 140 V'l/1 VI/8 1 « 154 — steramte zu 34 dco dto bei der Pischenzadruck.? 1«0 VI/« VIl/0 112 192 — Kronau 35 Gerölle in suhi Graben 200V1I/0 VI1/U 139 330 — -j-197" ^^ 3« Hchottergrube Iakopttsch l80 0/0 0/9 I 5)0 330 — ^ 37 dto Sorman ,00 O'/!> 0/1<^ 1 50 183 20 Am 18. Oct-^ 38 dto Mazhkouz 140 0/14 1/5 1 50 25« 40 185, dci del H »9 Gerölle per Kolloratar 100 1/5 1/10 1 50 183 20 k. k. Bezirk 40 dto na Pesk-u 1U0 1/10 1/15 2 — 200 — /< kommen für's Jahr Fiscalpreis l ^ , -----------------------------^------------------------5-—----------- Drt, Tass ^ Aus dcm , ^" zu verführen und ;„. l GH ^ , "7 ""szuschlichtcn . Gancn «nd Monat Z.^ Material - ^rzeugungs- ._^.^.^^^__ P'. ^^„ „, ^cita-^ Haufen ^ . Erzeugungs-Q ^platze, stamens: :'i von j bis ^ Platz tion. ^ Cub/ Nr. fl. i kr. j fl. j kr. H Z 41, Gerölle per Polajnerju 80 1/13 II/^ 2! — 1tW — ! ßl 42 dto am Lö'belza-Berge 80 U/3 Il/7 2! -^ 1«0 — hauptm. zu ! <8 43 Kankcr Sandbank lütt II/7 ll/1^ 2 — 2W -— Krainburg. j H4 Gerölle pod Ternouzam lW ,ll/13 III-'^ 208° A — NW — Im Baubezirke Adelsberg-Wippach. Am 15. Oct. 1852 bei dcl t Schingerza Steinbruch I3tt 0/0 0/^ 1 44 225 20 k. k. Bezirks, ^ hauptm. zu' -^ Adelsderg. ^ 2 Nad Lositzami Steinbruch 1W 0/10 1/0 144 329 20 Z 3 Na Barnzach Gerölle 180 1/0 1/6 1 5l 333 — Am 16, Oct. 3 4 Na Bergech dto 245 l/6 1/13 1 45 428 45 !852 bei der D 5 Sa Tadram Steinbruch 1l>5 1/i:l U/0 1 42 178 :t0 k. k. Bczirks-ii Aellabach Sandbank 140 U/0 1l/4 1 39 231 ......- hauptm. zu 7 Zegnnza dto 245 ll/4 ll/11 1,43 42i> 35 Wippach. 8 Hubcll'^ch dto 105 Il/11 N/N ! 3«> l73 15 9 Rakltmk Stenlbruch ' 245 0/0 ^<>/7 155 4W 35 "m 15 ^. M52! 10 Nächst der Straße Steinbruch 395 l,)/7 l/2 1 55 75? 5 ^ 11 Zeuze Steinbruch ' 80 1/2 1/H !2 7 Itw 153 20 ^ Am ^, Öct. »^ 13 Bt. Peter dto 40 l/6 t/7 1 55. ?U M 1852 bei den. ^ 14 Nadokendorf dto 40 l/ / t/tt 1 5,5 7ii 40 Bürgm. Amtc 15 Nächst der Straße Steinbruch 315 1/8 1l/1 1 55 <;z^l i5 zu Sagurje - 1« «« d«r Straße Stemdmch ^5» 11/1 !ll/0 1 .«. ^5. _ ^^.".,?^^°^ 18 Hinter Feistritz an der Scala ^si^ in l na Rcbernizach Steinvruch .,4., 1U / / lV/.> 2^ 14W 4.) ^nft. Im Baubezirke Treffen-Gottschee. 1 Btecheinerberg Steinbruch l««! Ill/0 III/4 I4il 282 40 2 peschemgberg dto 180 1l /4 1ll/8 1,39 297 « 3 Zherie dto 450 lll/8 Ui/lö 2i 9 967 30 Am 15. Oct. 4 Zchetinz dto ittU ill/1!) iV/'j 2 19 370 40 »852 bei dem 5 Maliborst dto 120 1V/3 1V/6 2,19 278 - Bülgnwei-" tt Grische dto 120 I V/6 1V/9 1 59'^ 239 -- stcramte zu " 7 Terne dto 230 IV/9 1V/15 1 5>9 458 10 Weixelb^ra 2 8 Tratte dto 120 1V/1ö V/2 154 2'^> — " 9 auschaije Steinbruch 180 V/2 V/6 ^ ^7 2li1 — <-- 10 Bcrnb.rg dto 290 V/6 V/12 147 517 10 Am lll. Ocl. i-z 11 '»angcnthal dto 1W ^/12 ^ / ^ 144 19,» 40 bei dcr k. k. 12 Koronltka Steinbruch 19N V/13 Vl/4 1 48'!,^ 3l3 35 Bcz'ttshaupl-13 Htcinblücke dto 220 VI/4 Vj/10 1 53 4^ ^9 Mannschaft 1,4 Dcutschoorf dto 330 Vl/19 VU/2 1 5l «10 30 zu Trrffen. 15 kutsch dto 110 Vl,/2 V1l/3 150 20140 16 St. Anna dto 120 VI!/Z ^ll/8 1 4« 2i^i — Im Baubezirke Neustadtl-Tschernembl. 1 Zt Anna Steinbruch 75, VI1/8 Vll/H 1,45'i, 131 52'i, Am ,5. Oct.» ^ 2 Wlts'bcndorf dlo 75 Vl l/11 VIl/1^ 1 40',, 1W 52'^, »8^2 bei dem l l« 3 Iwanöki dto 5I Vll/1^ Vlll/0 1 5l',, 95 12'!, Burqelmc>!- > «5 4 Kalonze dto Uw Vlll/0 Vl!l/^, 2 7'^ 2l2 30' ste.amte zu » 5 B.sqautz dto 1M> VIIl/4 Vlll/8 2 5 20^20 Hön,gücin. ^ 2 kommen für's Jahr Fiscalpreis H .,, .................. Drt, Tass Aus dem zu zu verführen und . ^.Z "^"' aufzuschlichten s. " „ und Mm,at 3 .3 5^<.^, . ^;.»gun^s- "", p,, Ganzen > tt) Z z».' Haufen fm cmen der Licita ! A Platze, Namens: 5 «on j bis '^"^ '^/ ^.^^ Cud/ Nr. ft, , kr. j fl. j kr. j 6 Pototschendorf Steinbruch l«0 VllI/8 VIII/12 1 59 198 20 A'N 16 Oct 7 ^ürb-sdorf dto 100 Vlll/12 IX/0 1 38 163 20 ,852 bei d.r! 8 Wcrschlin dto - 120 IX/0 IX/4 1 58 2!t6 — k k. Be;irk^ 9 Froschdorf dto ^ 105 IX/4 IX/8 2^10 227 30 hauptmann-1<» Blatmeq dto 1"0 IX/8 IX/12 2 2tt 233 2« sckaft zu ^ 11 Pöcbdo/f dto 1N<> IX/12 X/0 2 20 233 2tt Neustadt!. 12 Rattesch dto 1M> X'/l) X/^ 2 20 233 20 ». 13 Bresitthal dto 1,00 X/4 X/8 3 — 300 — 14 scherlovl". Stcnwruch 1"52 l).'d.w ^ 18 Stt.d.nza dto 25u Xll/4 Xll/14 2 32 033 20 Bursserm^ 19 Mraschucrfeld Achotttrgrube 2«»N Xll/14 Xlll/tt 130 :t00 — stsramtt^u ^, 20 Zirkle dto 175 Xltl/li Xlll/Ill 1 55 335 25 Landstraß. < ^ Gum-lla dto 150 X 2. <> .__ 185,2 bii d w 25 3. dto dto . l?0 XV/0 X V//c 1 4<, 200 — Bür^rmei 2tt 4. dto dto 120 XV/4 XV/8 140 200 — swvimtt zu 27 5 dto dto 120 XV/8 XV/12 1 40 2<'0 — Irss^ntz. 23 Berqana dto 30 XV/12 X V/13 1, 40 50 -29 Llauden Steinbruch 100 0/0 <)/4 230 250 — 30 Poganih dto ?5 O/4 0/7 1 3tt 12<> — 31 Vrinouh dto 5" l)/7 0/9 1 :tN 80 — Am 1«. O" 32 Schwerndach dto ^W 0/9 0/13 2 — 200 — ,57,2 bci di' ^. 33 Oder-Schwernbach Steinbruch 75 0/13 1/0 2 — 150 — k. k. Bez,rkö^ «^ 34 Weindorf I. Steinbruch N0 1/0 1/2 2 — 120 — hauptmann-" 35 Z^routz dto «0 l/2 l/4 2— 1?0 — schaft zu " 36 Weindorf 2. dto 60 1/4 1/ii 2 20 140 — Ncustadtl. " 3? Wcindorf 3. dto 6<» l/6 1/8 2 20 140 — ^ 38 Sello Steindruck 120 1/8 1/12 2 20 280 — ^ ^ 39 Skimloutz Steinbruch IM 1/12 II/0 1 25 i4l 40 «- 40 Sckavorn dto 75 l!/0 11/3 129 11115 Am 23. Oct. °2> 4» Wuchor dto 75 I!/3 11/6 140 1^5— »852 bci delv 42'Beretendorf dto 75 1l/s) Il/9 135 118 45 Bürqerm^ 43 Lsqmtz dto 75 11/9 11/12 1 32 115 -- steramte zu 44 Butschka dto 75 II/12 11/1!) 1 38 122 30 ' Mottling. 45 Kulpa Flußschotter 235 II/1!) 111/7 i!27 3l0 45 Ratschach-Munkendorfer Straße. 1 Unter-Weichselstein Schotterbank 435 0/" 0/6 2 W 944 30 ^.,^'j^r 2 Unter-Verhou dto 435 0/6 0/12 1 23 601 45 ° p «> 'i.kZ 3 » Soteska dto 330 0/12 1/0 1 45 577 30 ,^'«V 4 » Schmarzna dto 520 1/0 l/<) 1 25 736 40 /^, ^-5 » Planlnz dto 450 1/9 Il/1 - 58 435 - 3^ j, Rat-6 » Auen dto 400 Il/1 11/8 1 20 533 20 ' ^"^ > 7 Unter-Arto Schotwvruch 320 U/8 IN/l) 1 40 533 20 .^, «^ Oct 8 Savesanddank bei Pauschka 200 Ul/0 Ill'/li 130 '^> --"'./".<^ 9 Peinek Steinbruch 275 Ui/l) Nl/11 1 '.w 4i2 M kommen für's Jahr Fi scalp reis ^ ->—,-------------------------------------------------------» Ort, Tass Aus dem ö« ,^ verführen und HZ "'""" anfzuschlickten ^^ «nd Monat Z 3 ..g" "" ' pr. Ganzen G ^ Haufen '"^' """' ^^ tiicita-3 platze, Namens: ^ ,,, ''^ ' H^n ^«^^^ ^ Cud/ ^»'. ft. j kr. si. kr. 10 Gratzcr Steinbruch 2M> lll/li, IV/0 'l 24 280 -N Altschloß dto !!w IV/0 I V/4 t 30 285 ...... 12 savesandbank beim Magrrl I^U l'V/4 IV/8 118 23^ — k. k. Bezirko 13 Mauser Schotttrgrube 1«0 lV/8 lV/12 1 - Ilw — hauptmann-14 Ober-Beligreqer Schottergrube 200 IV/12 V)< 1 1— 2w! — ft'alts.Exp^ 15 Odcr-Merlv'tzer dto 170 V/1 V/ti —58 1lj^20 situr^u 1« Unter-St. Ulrich dto 180 V/6 V/11 1— 18O> — Gulkseld. 17 Untcr-Skop,tz dto 140 V/11 V/Iö 1 — 140! -j K.K. Landesbau - Direction für Kram. Laibach am 18. September 1852. Druck vou Ig». v. .«leinmayr «c Fedor Vamberg.