IMizenM zur LallaOer Zellmz. ^«'. /SO. Samstag den 6. October 1849. Z. 1790. (3) Nr. 6438. Verlautbarung. Um die etwa noch im Verkehre befindlichen städtischen Bons zur Einlösung zu bringen, und dadurch deren Besitzer vor Nachtheil zu schützen, wird zur Jedermanns Kenntniß gebracht, daß diese nunmehr noch bis Ende October l. I. I849, dann aber durchaus nicht mehr eingelöset werden. — Vom Bürgerausschusse. Laibach am 27. September 184U. Z. 1785. (3) Anzeige Gefertigte bringt zur Kenntniß des geehrten Publikums, daß sie unter Mitwirkung der berühmten, gegenwärtig bei ihr anwesenden Wiener Blumenmacherinn, Dorothea Fiala, Wiener Kunstblumen von der gröbsten bls zur feinsten Gattung um möglichst billige Preise w der Herrngasse Haus Nr. 2l4, im Lepuschizh'schen Hause zu ebener Erde, verfertiget. Maria Nltzer Z. 1777. (2) Bei ^. <»l«>n«,«l in I^N>iTQ>« sind zu haben: Mit 4 Kupfertafeln, Preis gebunden 3« kr. MarschäÜTMdehki, der Heldengreis. Kurze Darstellung seines thatenreichen Lebens und «4 jähriger Dienstzeit. Mit den wohl-qetroffenen Bildnisse des Heldenqreises in Stahlstich. Preis 6 kr. Z. 1648. (5) K u n d m a ch u u g. Das bohe Ministerium qerubte die Eröffnung einer Geld Lotterie zu bewilligen, deren Reinertrag zur Gründung einer Vorschuß-Cassa für einen Gewerbsstano destlmml ist, uno hat m Berücksichtigung deS damit verbundenen Zweckes die Ent-rlcktung oer so,ch üblichen Acranal - Taxen, weiche bei einer so reich dotlNen Verlosung elncn namhaften Betrag abjorbiren würden, ganzlich nachgesehen Durch diese besondere Begünstigung wurde die Unternehmung in die angenehme i'aqe versetzt, diese Verlosung mit einer ganz UN« gewöhlliichen "Anzahl von bedeutenden Geld-Treffern ausstatten zu können, und durch di? gute Vertheilung der Gewinnste, welche durch die ganze Reihe der bestehenden Lose laufen, den Loöbefitzern die gröftren Wortheile zu bieten. Diese große Verlosung enthält 5^.24)0 Tresser, im Gesammtbetrage von fl. 7^15 0^)0 das ist: Gine halbe Mtl^PN «nd S/A.OOO Gulden W. W. im baren Gelde, vertheilt in 4» große Treffer von 20V «<><> - ttttttt« ^ 2O,QM> — RI,««» - H0«<> - 3«tttt - Itttttt — bis mindestens RN«O Gulden, dann in 54 R6«> Nebentreffern von Gulden H«>«> —43)» - t«tt 2HQ - 2Ott u. s. w , und um die Spiel-Chance für die Loöbesitzer auf das Höchste zu steigern, wulden 44> St. Fünftel-Lose der Staats-Alllleihe vom Jahre »839, 4» St. Partialen von der Anleihe des Hraf Cas. Osterhazy, und KttQtt St. sicher gewinnende Lose der III. Abtheilung beigegeben. Der für Jedermann leicht verstandliche Spielplan detaillirt die Gewinnste, wie auch die einfachen Spielmodalitätcn, und ladet in jeder Beziehung zur Theilnahme bei dieser Lotterie ein. Bei dem allgemeinen Anklange, welchen sich dieses Unternehmen jetzt schon erfreut, dürften die Ziehungen viel früher Vvrge« uommen werden, als dieß im Spielplane vorläufig festgesetzt wurde. Tas Los der I. oder II. Abtheilung kostet ft. 4 C.-M. Auf 5 i!ose von diesen zwei Abtheilungen gegen Barzahlung von fl. 2l» C.M., wird ein sicher gewinnendes Los der 111. Abtheilung unentgeltlich aufgegeben. — Abnehmer von 1U0 Losen erhalten 20 St. Gewinnstlose der III. Abtheilung, und in den ersten drei Monaten nach Ankündigung dieser Lotterie übcrdieß noch A Gold-Prämien-Lose mit sicherem Gewinn von mindestens 4U st. W. W. Dieses Unternehmen steht unter Aufsicht und Leitung der betreffenden BeHorde, und in Folge Genehmigung des hohen Finanz Ministeriums, garantirt das k. k. priv- Großhandlungshaus I. G- Schuller 6 Comp. in Wien, für die Ausbezahlung der Gewinnste b.i dieser Lotterie. Bei gefertigtem Handelsmanne m Lalbach sind die Lose sowohl in Parthlen zu obangeseh-tem Preise, als auch jene der I. und il. Abtheilung einzeln zu 3 fl. zu haben. Anzeige. Ein kaum Eine Stunde von der Eisenbahn entferntes Schloß in Kram sammt Wirtschaftsgebäuden und emem arrondirten Grundcomplexe von 195 Joch an Aeckern, Wiesen, Gärten und Waldungen, größtentheils mit schlagbarem Holze ist billigst zu verkaufen. Anfrage beim Herrn Dr. Anton Rak, Hos- und Gerichtsadvocaten in Laibach. Z7i8tt5. (3) Anzeige. Die Theaterloge Nr. 3 am Parterre ist tag/ weise zu vergeben, und deßhalb täqlick anzufragen am neuen Markt, Haus-Nr. 220, im l. Stock, biä IN Uhr Vormittag. Z. 1787. (3) Milchverkauf. In der Mehl - und Victualien-Handlung Nr. ,59, am alten Markt, wird vom 4. October an auch ein Milchverschleiß eröffnet, wozu allen Tagsstunden verkauft wird. HH7 Aemtliche Verlautbarungen. 3. 1755. (3) Nr 669. Kundmachung. Das hohe k. k. Kriegsministerium hat die Sicherstcllung dcs sich im künftigen Iahcc bei den Monturs» Commissionen ergebenden Bedarfes au Monturö-Tüchern, Hallina, Kotzcnzeug zu Pferd-decken, einfachen zweiblättcrlgen Bettkotzen, Hem.-den-, Gattien-, Leintücher , Futter-, Vtroh,ack. und Emballage-Leinwand, Zcltenkiltel u. Futter-Zwilch, Ovcr-Pfundsohlen-, Terzen«, Juchten, und Brandsohlen-Leder, rohen Rinds« u»d ge. äscherten Alaunyaucen, dann Sanuschleder, braunen Kalb- und Schaffellen, schwarzen Lämmcrfellen zu Sattelhäuten und zu Pelzbrämen, weißen Lalw merfellen zu Pclzfutter; ferner Fußbekleldungs-stücke, endlich an ä I« (^o,.^ und a ,2 ^.po-Hutfilzen, mittelst einer Off.rten - Verhandlung anbefohlen. - Die Bedingungen zur Lieferung bestehen in Folgendem : 1) Im Allgemeinen muffen sämmtliche Gegenstände nach den vom h. Krlegs-Ministerium genehmigten Mastern, welche be. alien Monturs'Commissionen zur Einsicht der Llefe-rungslust'gen bereit liegen und als das Minimum der Oualita'tmäßigkeit anzusehen jind, geliefert werden, insbesondere aber haben dafür nachstehende Bestimmungen zu gelten: :«) Von Monturstüchern werden weiße, graumclirte und hechtgraue, ferner krapprothe, lichtblaue, letztere mit dem Unter schiede für die Infanterie und für die Kavallerie, endlich dunkelblaue, dunkelgrüne und dunkelbraune, das Stück im Durchschnitte zu 2U (Zwanzig) Wiener Ell.n gerechnet, zur Lieferung angenom-men. — Cs bleibt zwar den Lieferungslustigcn freigestellt, eine, mehrere oder alle der genannten Tuchsorten anzubieten, jedoch werden bei billigeren Preiftn jene Offerte auf weiße und grau melirtc Tücker vorzüglich berücksichtiget, mit denen zugleich auch entsprechende Quantitäten wollfärbige Tücher um annehmbare Preise angeboten werden. __ Die weißen, gräumelirten und hechtgrauen Monturstücher müssen ungenäßt und unappretirt, 6/, (Sechsviertel) Wiener Ellen breit gcliefett werden, und dürfen im kalten Wasser genäßt, in der Läng? pr. Elle höchstens '/,, (Ein vierundzwan. zigstel) und in der Breite das ganze Stück hoch: steus '/,5 (Ein Sechszehntel) Elle eingehen. — Die lichtblauen Moitturstücher zu Pantalons für Infanterie und Cavall^ie, dann die krapprotycn, dunkelblauen, dunkelgrünen und dunkclbrauncu MonturStücher müssen scl wcndungöfrei, IV,« (Ein siebcnsechszehntel) Wiener Ellen breit uno in der Wolle gefärbt, dann mit weißen Leistcn versehen seyn, jedoch wie die übrigen Tücher un> appretirt eingeliefert werden. — sämmtliche Tüchcr müssen ganz rein, die melirten und die Farbtüchlr aber cchtfärbig ftyn, und mit weißer Leinwand gerieben, weder die Farbe lassen noch schmutzen. Alle Tücker ohne Unterschied werden bei der Ablieferung stückweise gewogen, und jedes Stück derselben, das in dcr Regel 20 Ellen haltn, soll muß. wenn es halb Zoll breite Seiten und Querleisten hat, zwischen 15^ und 2l'/» Ellen ^oll breiten Seiten, und Querleisten aber zwischen zg'I und 22^8 Pfund schwer seyn, worunter für'd'e '/2 ZoU'breiten Leisten ^ bis 1^«, und sür die I Zoll brcittn 1'/, bis 2'V. Pfund ge-rechnet sind. — Stücke unter dem Minimal-Gewichte werden gar nicht, und jene, welche das Maximal-Gewicht überschreiten, und dann jedoch ohne einer Vergütung für das Mehrgewicht angenommen, wenn sie unbeschadet ihres höhcrn Oe« wichtts doch vollkommen qualitätmäßig sind. — Die Hallina muß "/, (Sechsvicrtel) Wicner Ellen breit, ohne Appretur und una.enäßt gelichrt wer^ den, pr. Elle li« bis 1".n> wanden gemeinschaftlich angeboten werden. — Sämmtliche Leinwanden müssen eine Wiener Elle breit seyn, und pr. Stück »m Durchschnitte 3U Wr. Ellen messen. Außer den vorstehenden Garn-leinwaren werden auch Wollstoffe (l^allivQt») von inländischer Erzeugung nach dreierlei Abstufungen zu Hemden, Gattien und Leintüchern und zum Futter angenommen. Dieses Fabrikat muß jedoch, nebst der angemessenen Qualität, auch vollkommen l Wiener Elle breit, und jedeö Stück wenigstens 3<» Wiener Ellen lang seyn. — <^) ^on den Lcdergattungen werden daü Ober-Brandsohlen-, Pfundsohl. n<, Terzen- und Iuchtenleoer nach dem Gewichte, und zwar das Oberleder in zwei Gal> tungen, nämlich: als leichtes, das zu Fußbekleidungen. und als schweres, das zu RlemenjlUg geeignet ist, übernommen. — Das Terzenleder, welches bisher ungefalzt zu liefern vorgeschrieben war, kann auch ausgesalzt geliefert werden, wenn cs im Offert angetragen und dieser Antrag bei d^r Offertserlcdigung vom hohen Kriegsministerium bewilliget worden ist. — Die Abwägung geschieht stückweise, und was jede Haut unter Einem Viertel Pfund wiegt, wird nicht vcrgüttt; wenn daher eine Ob^lcdcrhaut 8 Pfund 30 Loth wiegt, so werden nur 8^ Pfund bezahlt. — Nebst der guten Qualität kommt es bei diesen Häuten hauptsächlich auf die Ergiebigkeit an , welche jede Haut in/Verhältnisse ihres Gewichtes haben muß, da-aeaen wird ein bestimmtes Gewicht der Häute nicht — Diese Ergiebigkeit ist dadurch bestimmt, daß die leichten Oberleder-, dann die Pfund. und Brandsohlenhäute zu Schuhen und Stieseln, die schweren Oberlederhäute zu Rlemzeuge, die Terzenhäute zu Czakoschilmcn, Patrontaschendeckeln und Salteltaschcn, das Iuchtenleder zu Sabelge-hängen, dann Säbelhandriemen das anstandlosc Auslangen geben müssen. — Bei Einlieferung des leichten Oberleders wird weiter noch gestattet, daß jene Haute, welche wegen anscheinender zu geringer Ergiebigkeit von der Annahme ausgeschlossen werden, so fern sie übrigens die gehörige Qualität haben, und nicht mehr als den dritten Theil des ganzen Licferungs - Quantums ausmachen, gleich in Gegenwart des Lieferanten verschnitten, das daraus gewonnene Schuh-, Stiefel- und Strupfen-Quantum nach den für die Monturs-Commission bemessenen Dividenten berechnet, und dieses nach dem eingegangenen Contractspreisc bezahlt werden dürfe. — Das Pfundsohlenleder muß in Knoppern ausgearbeitet seyn. Aon den übrigen Ledcrgattungcn werden: Die rohen Rindshäute nach der Ergiebigkeit an Sitzleder mit Bindnemen zu ungarischen Sätteln, das weiß gearbeitete Sa-mischleder in ganzen Hauten oder in Kernstücken die ganzen Häute stückweise nach dreierlei Gattungen, wovon die 1. wenigstens 6, die 2. wenigstens 4 Patrontaschen-Riemcn geben muß, — Von der 3 Gattung werden zwar keine Patrontaschen-Riemen gefordert, die Häute müssen jedoch so beschaffen seyn, daß sie andere Riemmwerksorten abwerfen. — Die Kernstücke dagegen werden nach der Ergiebigkeit an Infanterie-Patrontaschen und an Infanterie Turnister-Tragriemen mit unentgeltlicher Zugabe von Säbeln- und Bajonnet-Ta-scheln als schwere und leichte Garnituren, die gcä scherten Alaunhäute in zwei Gattungen zu gleichen Theilen, nämlich die I. Gattung zu 19 Pfund mit der Ergiebigkeit von 10 Stück HusarewUn- tergurten oder 12 Paar Steigriemen, und die 2. Gattung zu 15 Pfund mit del Ergiebigkeit von 8 Stück Husaren-Untergutten oder 12 Stück Hin-terzcugen, dann die braunen lohgaren Kalbfelle in 3 Gattungen, nämlich: "^ der l. Gattung mit der Ergiebigkeit von 2 Paar Besctzleder zu Ca-vallerie-Pantalons und 12 Garnituren Knopfschlin-gen zu Hamaschen; ^ der 2. Gattung mit der Ergiebigkeit von l '^ Paar Besehleder zu Cavallerie« Pantalons, und 14 Garnituren-Knopfschlin-gen zu Kamaschen, und '^ der 3. Gattung mit der Ergiebigkeit von l Paar Besetzleder zu Ca-vallcrie-Pantalons; 1 Stück Schweißleder zu Infanterie-Czako und 10 Garnituren-Knopfschlingen zu Kamaschen, endlich die lohgar braunen Schaffelle ebenfalls in 3 Gattungen, nämlich: ^ der I. Gattung mit der Ergiebigkeit von 4 Säbel; taschendeckein; ^ der 2. Gattung mit der Ergiebigkeit von 3 Säbeltaschendeckeln und '/5 der 3. Gattung mit der Ergiebigkeit von 2 Sabelta schendeckeln übernommen. — e) Von den Läm-merfällen werden 4 Stück schwarze zu einer Sattelhaut, und 2 Stück schwarze zu einem Pelz-bräm, dann 3 Stück weiße «u einem Pelzfutter gefordert und sogestaltig angekauft. — Zu einer 0 arnitur dürfen weder weniger noch mehr Stücke angenommen werden, und es müssen durchgehends Winterfelle seyn, welche in Schrott gearbeitet, jedoch nicht ausgelcdert sind. — Von den Fellen zu Snttelhäuten kann nur Ein Stück, welches zum Mittelsitz gehört, etwas röthlichc Spitzen haben, die übrigen Felle zu Sattelhäuten aber, wie auch jene zu Pelzbrämen müssen durchgehends naturschwarz seyn. - t) Die Bärenhäute zu Gre-nadiekmühen können naturschwarz oder auch echte schwarz gefärbt geliefert werden. - Ihren Werth bestimmt die Ergiebigkeit an Baren zu Grenadiermützen, welche sich bei der Uebernahme durch die Auszeichnung ergibt, — ß> Von Fußbekleidungs» stücken werden 7 Gattungen, nämllch: deutsche Schuhe, ungarische Schuhe, Halbstiefel, Husaren-Czismcn, Matrosen-Schuhe, Fuhrwesens-Stiefel und Ezikosm-Czismen übernommen. — Jede Fuß» bekleidungs-Gattung muß in den dafür bei Abschließung des Conttactes festgesetzt werdenden Classen geliefert werden, doch ist der Lieferant an dieses Verhältniß nicht gleich im Anfange der Lieferung gebunden, sondern es wird nur gefordert, daß in keiner Classe eine Ueberlieferung geschehe, und daß das frühere in einer oder der andern Classe weniger gelieferte, bis zum Ablauf der Frist nachgetragen werde. — Wer eine Lieferung anbietel, muß sich verbindlich machen, auf jedes hundert Paar deutsche Schuhe bis 40 Paar, ungarisch? Schuhe 15 Paar Halbstiefel und 5 Paar Husaren Czismen mitzuliefern, wenn eine solche Anzahl gefordert wird. — Matrosen-Schuhe und Fuhrwesenö-Stl'efel, dann Czikosen^Czismen können für sich allein und unabhängig von den andern angeboten werden. — Die Fußbekleidungsstü'cke müssen ganz fertig angeboten werden, und nicht allein dem äußern Ansehen, sondern auch ihrer innern Beschaffenheit nach muster- und qualitätmäßig befunden werden. Zur Erkennung der in« nern Beschaffenheit müssen sich die Lieferanten der üblichen Zcrtrennungs - Probe mit 5 Procent dcS Ganzen unterziehen und sich gefallen lassen, die aufgetrennten Stücke, wenn auch nur eines davon unangemessen erkannt w>rd, ohne Anspruch auf eine Vergütung für das geschehene Auftrennen, sammt den übrigen nicht aufgetrennten 95 Procent der eben überbrachten Partei, als Ausschuß zurückzunehmen. — k) Die Hutfilze ä jii Ooss« und Ä li» ?sj)e müssen nach den bestimmten Gattungen in die Kopfweite in der vorgeschriebenen Höhe, Breite, Weite und Schwere eingeliefert werden, sie müssen von der besten unverfälschten Lämmer-wolle erzeugt, gut geformt, gleich und kernhaft gefilzt, nicht zu stark geleimt oder gesteift, nicht langhaarig, schuppig od^r schabenfrähig, noch weniger aber mit Löchern oder Brüchen behaftet schön jchwarz, echt und gut gefärbt seyn, und außerdem zu jedem Hute eine halbe Elle Stolp-schnüre eingeliefert werden. - 2) Von den con-trahirten Objecten soll '^ bis Ende März das zweite Drittel bis Juli und das letzte Drittel bis Ende October 185,0 geliefert werden, doch wird es den Off.renten freigestellt, hiebei gleich ursprünglich andere Einlieferungs - Termine zu stipuliren, (3. Amtsblatt der Laib. Zeitg. Nr. 120 v. S. Oct. 1849.) ^eri al 4Ä8 nur dürfen diese nicht über den letzten October 185(1 hinausgehen, und die Hälfte des zu contrahirenden Quantums spätestens bis Ende Mai abzuliefern angeboten werden. — 3) Wer eine Lieferung zu erhalten wünscht, muß die Quantitäten und die Preise, die er fordert, in Conv. Münze, und zwar für Tücher, Hallina, Leinwanden undZwilchc pr. Einer Wiener Elle; für Kctzenzcug zu Pferdedecken und Bettkotzen pr. Ein Wr. Pfund; für Ober-, Pfundsohlen-, Terzen-, Juchten- und Brandsohlen-Leder pr. Einen Wr. Centner; für rohe Rindshäute pr. Einer Garnitur Slhleder mit Bindriemen zu ungarischen Sätteln, für geäscherte Alaunhäute, braune Kalb- und Schaffelle öattunqsweise pr. Eine Haut und rücksichtlich pr. Ein Fell, für Samischleder für 1 Stück der l., 2. oder 3. Gattung pr. schwere Garnitur zu 10 Inf< Patrontaschen und 21 Tornister, Tragriemen, mit Beigabe von 2 Stück Bajonnet-, dann I Htück Säbel- und Bajonncttaschel, und pr. leichte Garnitur zu 61 Tornistevtragriemen und 7 Stück Bajonntt-, dann 3 Stück Säbel- und Bajonnet-taschel, für Lammerfelle pr. Garnitur, bestehend in 4 Stück, zu einer Sattelhaur in 2 Stücken zu einem Pclzbram und in drei Stücken zu einein Pelzfutter. Für Barenhäute pr. Bra'm zu einer Grenadiermütze. Für Fußbekleidungen pr Paar, für Hutsilze pt. Stück, in Ziffern und Buchstaben, dann die Nontur-Commission, wohin und die Lieferungstermine, in denen er liefern will, deutlich angeben. Für die Iuhalrung des Offertes ein Reugeld (Vadium) mit fünf Procent des nach dem geforderten Preise ausfallenden sicfcrungs-werthes, entweder an eine Monturs-Commission odcr an eine Kriegscaffa erlegen, und den darüber erhaltenen Depositenschein mit dem Offerte einsenden. — 4) Die gedachten Reugelder können auch in östcrr. 5taatspapicren nach dem Börsen-werthe, in Real^Hypotheken oder in Gutstehungen geleistet werden, wenn deren Annehmbarkeit alö pupillcn mäßig von dem Landessiscus anerkannt und bestätiget ist. — 5) Die Offerte müssen versiegelt, sannnt dem Depositenschein gleichzeitig, jedoch jcdcs für sich, entweder an das hohc Kriegsministerium bis letzten October d. I, , oder ar das General - Commando dls ltt. desselben Mo nats eingesendet werden, und e Form, in welcher die Offerte zu verfassen sind, zeigt der Anschluß, nur müssen jene, d>e in stampelpflichtigm Orten ansgestellt werden, soferne sie gerade an das hohe Kriegs-Ministerium gesendet werden, auf einen 15 kr. Stäwpel. die an das M'litar-Gemral Commando eingereichten, allf einen lN kr. Sca'mpel geschrieben s,yn. — 7) Offerte, mit andern als den h»er aufgestellten Bedingungen, und namentlich solche, m welchen die Preise mit dcm Vorbehalte gemacht werden, daß keinem Andern höhere Anbote bewil^ liger, und wenn doch solche angenommen würden, dies« auf den wohlfeileren Offerenten oder umge kehn den thcucren Offerenten, deren Preise zu hoch befunden werden, die Lieferungen zu mindern Preisen, wie die andetn, angeboten und bewilliget erhalten, zu Theil werden sollen, wie auch Nachtrags-Offerte bleiben unbcrücksichtiget — «) Dte üdr^en Contracts - Bedingungen können bel ,eder Monturs« Commission eingesehen werden. - Vom k. k. MUitär-Ge,.ral Commando in Illyrien und Innerösterreich. Gratz am l8 Sept. 1849. Offert von Außen: Offert des N. N. aus N. N, — Der Depositenschein dazu über ein Vadium im Betrage von......fl. C M. wurde unter Einem an das .... übergeben. — Von Innen: Ich Endesgefertigter, wohnhaft in .... (Stadt, Ort, Herrschaft, Viertel, Kreis oder Comitat, Provinz) erkläre hiemit in Folge der geschehenen Ausschreibung. — .... Wiener Ellen weißes ^ Wiener Ellen breites, ungenäßtes, unappretirtes Monturstuch die Elle zu .... st. .. kr. sage............ .... Wiener Ellen krapprothes 1'/, ^ Wiener Ellen breites, schwendungsfreies, in Wolle gefärbtes unapretirtes Monturstuch, die Elle zu .... fi. .. kr. sage .... . . . . dto dto lichtblaues 1'^ Wiener Ellen breites schwendungsfreies, in Wolle gefärbtes, unappretirtes Monturstuch zu Pantalons für Infanterie die Elle zu .... ft, . . . . kr. sage......... .... dto dto lichtblaues l^ wiener Ellen breites, schwendungsfreies, in Wolle gefärbtes, unappretirtes Monturstuch zu Pantalons für Cavallerie, die Elle zu.....si. .- kr. sage.......... . . . . dto dto dunkelblaues 1^,5 Wiener Ellen breites, schwendungsfreies, in Wolle gefärbtes , unappretirtes Monturstuch die Elle zu .... fl. . . kr. sage .... - - . . dto dto dunkelgrünes 1^,« Wiener Ellen breites, schwendungsfreies in Wolle gefärbtes unappretirtes Monturstuch die Elle zu .... ft .. kr. sage .... .... dto dto dunkelbraunes 1^,5 Wiener Ellen breites, sch,rendungsfreies, in Wolle gefärbtes, unappretirtes Monturstuch, die Elle zu .... ft. .. kr. sage .... . . . . dto dto graumelirtes ^ Wiener Ellen breites, ungenäßtes, unappretirtes Monturstuch, die Elle zu .... ft. .. kr. sage............. .... dto dto hechtgraues ^ Wiener Ellen breites, ungenäßtes unappretirtes Monturstuch, die Elle zu < . . . st. . . kr. sage............. . ... dto dto Hallina, °^ Wiener Ellen breit, ungenäßt, unappretirt, die Elle zu ...» ft - . kr. sage..... . . . . Blätter Kotzenzeug zu Pferdedecken für schwere Cavallerie, das Wiener Pfund zu . . . . fl. . . kr. sage .... . . . . dto Kotzenzeug zu Pferdedecken für leichte Cavallerie das Wiener Pfund zu ... . ft. - . kr. sage........ . . . . Stück einfache zweiblätterige Bettkotzen, das Wiener Pfund zu . kr. sage . . .... Wiener Ellen Hemden . . i > -^ .... kr. sage..... .... delto Gattieno.Leintüchcr sH ^ >3 .... kr. sage ..... .... detto Fuller- ... ) c: s ^ 3, . . . . kr. sage..... .... detto Strohsack- . . iZV^^ - > » - kr. sage . . . . . . . . detto Emballage- . '"/ ^2) . . . . kr. sage..... .... detto Zelter , ^ 3 Z ... kr. sage..... .... detto Kittel ^ Zwilch lA .... kr. sage..... .... detto Futter) /^ .... kr. sage..... .... detto Hemden . . . ^Wollstoff . . . fl. . . kr. sage . . . . . . detto Gattien 0. Leintücher ^Callicots ... st. .. kr. sage . . .... detto Futter . . . . j 1 Wr. Elle br. . st. . . kr. sage . . . . . . Centner ( lohgares ) zu Schuh u. Stiefeln >, 3> . . . st. . .kr. sage . . . . . . . detto (Oberleder) zu Riemzeug «5: ... ft. .. kr. sage . . . . . . . detto m Knoppern gegärbtes Pfund- ss D ... st .. kr. sage . . . sohlenleder.....v «Z ... ft. .. kr. sage . . . . . detto lohgares Brandsohlenleder - . ^ 1- . . . ft . . kr. sage . . . . . . . detto detto unausgefalztes Terzenleder ^Z . . . fi . . kr. sage . . . .... detto detto ausgesalztes Terzcnleder 1^ ... st. .. kr. sage . . . .... rothes Iuchtenleder....../ Z ... st- . . kr. sage ... .... Stück Iter geäscherte ).. . .....st. . . kr. sage'. . . .... >> 2M) Alaunhäute/" Ha".....fl. . . ^ sage . . . .... » Iter/ <5) ^ ^ ^ .... st. .. kr. sage ... . , . . , 2«f Z Z Kalb^^ , . . , si, . kr, sage. . . . . . . » iiter / <2 ^ 1 ^ . . . . sl . . n. iage . . . .... „ Iterl ^ 5 , / 2ter> Z5 Schaff ^U zu .... st. . . kr. sage . . . .... » 3ter ) ^i > / .... st. .. kr. sage ... . . . . » l teri Gattung ^ mit 6 Patrontaschenriemcn pr. Haut . st . . kr. sage . . . . . . » 2tcr^Samisch-> ., 4 detto detto .st,. . kr. sage . . . . . . » Iterj Haute Höhne detto dctto . st . . kr. sage . . . .... Garnituren schwere 5^^ ' ' ' 3" ' ^ W' - - - .... detto lelchte 5" ' " ^ ... st. . . kr. sage . . . . . . . detto Sitzleder mit Vindriemen zu ungarischen Satteln in ausgezeichneten rohen Rindshü'uten, pr Garnitur.....st. . . kr. sage . . . . . . . detto schwarze Lämmerfelle zu Sattelhäuten, die Garnitur zu.........st. . . kr. sage . . . .... detto schwarze Lammerfelle zu Pelzdräme, die Garnitur zu.........st, .. kr. sage ... . . . . detto weiße Lämmerfclle zu Pclzfutter, die Garnitur zu . si. . . kr. sage . . . . . . . Stück Brame zu Grenadiermützen m ausgezeichneten Bärenhäuten, den Bräm zu........st. .. kr. sage ... .... Paar deutsche . ^ . ^ ^ Paar zu .... st. .. kr. sage . . . ....., ungarische ^ ^ ^ ^ .........st. .. kr. sage ... ....., Halbstiefel............fl. . . kr. sage . . . ......Husaren Czismen..........fl. . . kr. sage . . - .... „ Matrosen-Schuhe.......... st. .. kr, sage ... .....Fuhrwesens - Stiefel.....«... st. .. kr. sage . - - .....Czikosen-Czismen ....-.>... st. .. kr. sage - - < .... Stück a lll c^ulliu Hutfilze das ^ tück zu . . . . fi. . . kr. sage . . . . . . . „ 2 la ^u^« dto dto ' - . . . st. . . kr. sage . . . in Conventions-Münze in folgenden Terminen............... in die Monturs - Commission zu N.......nach dem mir wohlbekannten Muster und unter genauer Zuhaltung der mit der Kundmachung ausgeschriebenen Bedingungen und aller sonstigen für solche Lieferungen m Wirksamkeit stehenden Contrahirungs - Vorschriften liefern zu wollen, für welches Offert ich auch mit dem eingelegten Vadium von . » « - ' . . . . . gemäß der Kundmachung hafte. — Gezeichnet zu Ort N, . Kreis N. . Land N. . -. . . . am . . ten . . 1849. Unterschriften des Offerenten sammt Angabe des Gewerbes.