Se—o£5°—«C«—>0» vT / «0') Die Verpachtung der Abgaben ist nicht zu verwechseln mit der Verpachtung des Gemeindelandes selbst. Siehe oben Anm. 8. I5) Vergl. Dionys. VIII, 73, 74 u. Livius IV, 86. im Zusammenhänge stellt mit der Einführung des Heersoldes im J. 406, zu dessen Zahlung sie verwendet wurde. Von nun an wurde die Besteuerung des Gemeindelandes auch unbestritten geübt, so dass der ager publicus vorzugsweise ager vectigalis hiess. Nur von der gemeinen Weide wurde wohl auch in jener von den Patri-ciern so sehr mißbrauchten Periode die Abgabe entrichtet, ja es war anfänglich die einzige Steuer dieser Art l6). Von der Benützung der Gemeindetrift und Waldung waren auch die Plebejer nicht ausgeschlossen, die daher gleichfalls das Weidegeld zu zahlen hatten. Das Verfahren des römischen Staates, die eroberten Ländereien der willkürlichen Occupatimi von Privaten zu überlassen, anstatt sie zu vertheilen oder zu verkaufen, ist nicht ohne triftige Beweggründe zur Anwendung gekommen ''). Das eroberte Land war zunächst noch unsicherer Besitz und konnte möglicher Weise wieder verloren gehen ; es war daher in manchen Fällen eine gewagte Sache, solches Land anzubauen, und der Eigenthümer lief Gefahr, bei etwa wiederausbrechendem Kriege seine Arbeit vernichtet zu sehen oder gar sein Eigenthum wieder zu verlieren. Häufig war das eroberte Gebiet verwüstet, seine Herstellung erforderte grosse Mühe und Geldaufwand, deshalb war eine Vertheilung desselben nach Köpfen nicht angezeigt. Nur die Bemittelten konnten mit Nutzen derlei Land besitzen, daher es ihnen frei zur Verfügung gestellt wurde. Die Schwierigkeit der Vermessung und Vertheilung ausgebreiteter Strecken besonders bei bergigem oder Waldlande und bei den primitiven Regeln der Messkunst bildete einen weiteren Grund, das Gemeindeland dem willkürlichen Besitz zu überlassen. Die seit den ältesten Zeiten bestehende Agrarverfassung endlich, wornach jede Tribus, jede Curie und wohl auch jede Gens ihren gesonderten und geschlossenen Ackerkomplex hatte, dazu die grundsätzliche Achtung vor dem Althergebrachten bestimmte die Römer „eine so durchgreifende, mit zahllosen Störungen und Unbequemlichkeiten verbundene Neuerung“ zu vermeiden, also keine Vertheilung des eroberten Landes vorzunehmen, sondern dessen Besitzergreifung von Seite der Lusttragenden zu gestatten. — In späterer Zeit aber, als das römische Gebiet sich von Jahr zu Jahr vergrösserte und die ,6) Plin. Hist. Nat. XVIII, 8. alten Einrichtungen bezüglich des Grundeigenthums nicht mehr durchführbar waren, war es freilich blos das Interesse, der Vortheil des herrschenden Standes, dass die Occupation des ager publicus aufrechterhalten und besonders der Alleinbesitz den Patriciern gewahrt würde. Dieser Alleinbesitz des Gemeindelandes, welchen die Patricier als Vorrecht ihres Standes gegenüber den Plebejern hartnäckig aufrecht erhielten, und wogegen die zeitweiligen, geringen Landanweisungen, als auschliessliches Recht der Plebs, gar nicht in Betracht kamen l8), dauerte bis zur vollständigen Gleichstellung beider Stände und bildete das eigentliche Streitobjekt im ganzen agrarischen Conflikt. Waren die Plebejer anfangs gegenüber dem vollberechtigten Populus der Patricier eine rechtlose Masse gewesen, die auch auf den ager publicus keinen Anspruch erheben konnte, so hatten sich seit Beginn der Republik mit der Annahme der servianischen Verfassung die Verhältnisse gänzlich geändert, die Plebejer waren nun wirkliche Bürger geworden. Sie gehörten jetzt mit zum Populus, hatten Antlieil an der Volksversammlung, also an der Beamtenwahl und Gesetzgebung. Und dieses Bürgerrecht musste der Plebs folgerichtig auch Anspruch auf das Eigenthum des Staates verleihen. Wenn aber die Patricier in Beziehung auf das Gemeindeland auch jetzt „ein ausschliessliches Vorrecht für sich in Anspruch nahmen, so lag das wahre Motiv dieses Anspruchs klar zu Tage — der Eigennutz“ l9). Noch unleidlicher gestaltete sicli dieser Zustand für die Ple- '*) Niebuhr, Rom. Gesch. 2 Th. p. 183 ff. und nach ihm Schwegler, K. G. 2 Bd. p. 448 ff. betonen die „tiefeingreifende Rechtsverschiedenheit“ der Patricier und Plebejer „in Sachen der Allmende“ und behaupten die rechtliche Ausschliessung der Plebs von dem Besitz und der Nutzung des Gemeindelandes, dagegen ihren alleinigen Anspruch auf Landanweisung von ager publicus „zu ewigem Eigenthum.“ Anch Mommsen, R. G. 1. Bd. p. 244 sagt: „Es lief ohne Zweifel dem formellen Rechte zuwider, wenn, die Mitbenutzung des gemeinen Angers einem Plebejer gestattet ward.“ Andere gehen noch weiter und nehmen an, die Patricier hätten gar kein Grundeigenthum, sondern nur Possessione» gehabt, erst mit der Plebs sei das Eigenthum entstanden. Diesen Ansichten gegenüber stehen die von ändern Forschern (z. B.Huschke, über die Stelle des Varrò von den Liciniern ; Rein in Pauly’s R. E. Art. Publicus ager p. 257), welche meinen, das Recht der possessio sei nicht Vorrecht der Patricier, sondern seit Beginn der Republik allgemeines Recht auch der Plebejer gewesen. bejer, wenn sie bedachten, dass die Ländereien, von deren Mitbesitz sie ausgeschlossen waren, hauptsächlich durch ihre Tapferkeit errungen, mit ihrem Schweiss und Blut erkauft 20) seien: hatten ja sie das zahlreichste Contingent zu den Legionen gestellt, den grösseren Theil der Kriegssteuer gezahlt. Wie sehr musste sie das Unrecht erbittern, welches die herrschende Partei begieng, indem sie ihnen den rechtmässigen und wohlverdienten Antheil am eroberten Gebiet vorenthielt. Ja noch mehr, die Staatsländereien wurden bei der Schätzung nicht mitgerechnet, sie waren also auch nicht wie das Grundeigenthum der Privaten mit der Kriegssteuer (tributum) belegt 2I). Von dem Besitze am ager publicus sollte zwar eine Nutzungs- oder Ertragsteuer (vectigal) an die Staatskasse entrichtet werden ; mit der Zahlung dieser Abgabe jedoch nahmen es die Patricier, seit sie selbst die höchste Staatsgewalt in Händen hatten, nicht sehr genau, ja sie entzogen sich derselben wohl ganz 22). Je weniger also an diesen Vektigalien zur Bestreitung der Staatsauslagen eingieng, desto stärker lastete das Tributum, um den stets zunehmenden Aufwand, besonders für die jährlich sich erneuernden Kriege zu decken, auf dem armen Plebejer, dessen geringer Grundbesitz censirt und besteuert war. Natürlich war dieser Grundbesitz häufig verschuldet, was jedoch bei der Steuerauflage nicht in Abzug gebracht ward ; andererseits wurden den Bargeld besitzenden Patri eiern (oder den Capitalisten überhaupt) ihre Capitalien nicht versteuert. Dies alles zeigt uns die höchst günstige, alle Vortheile geniessende Stellung des herrschenden Standes auf der einen, die ausser allem Verhältnis stehende Zurücksetzung und Uebcrbürdung der Plebs auf der ändern Seite, und als Grund hievon die schreiendste Ungerechtigkeit in Vertheilung der Abgaben, welche am meisten dazu beitrug, die Plebejer in Schulden zu stürzen. Die Patricier waren aber nicht zufrieden mit dem Besitz der Staatsländereien. Sie benutzten die drückende Lage, besonders die harten Schuldverhältnisse, unter denen das Volk seufzte, ihren Grundbesitz zu vergrössern und abzurunden, indem sie die Plebejer zur Abtretung 20) Liv. II, 48: sanguine et sudore partus (scii, ager.) 3I) Anders verhielt es sich mit den durch Assignation in das Eigenthum der Plehs übergegangenen Ländereien, diese waren (eben als Eigenthum) dem Census und dem Tributum unterworfen. 33) Siehe oben p. 9. oder zum Verkauf ihres Eigenthums nöthigtcn. So war die Plebs in gänzliche Abhängigkeit von dem herrschenden Stande gerathen. Sobald dem Volke einmal das Drückende seiner Lage recht fühlbar geworden war, zeigten sich auch schon die Mittel, welche angewendet werden mussten, nm dem gänzlichen Ruin des plebejischen Standes vorzubeugen. Die Häupter und Führer der Volkspartei erkannten es als eine unabweisbare Nothwendigkcit, einerseits der immer mehr um sich greifenden Occupation des ager publicus von Seite des herrschenden Adels Schranken zu setzen, andererseits der wirtschaftlichen Noth der Plebs dadurch abzuhelfen, dass sie ihr einen gesetzlichen Anspruch und grösseren Antheil am Ge-meindelande verschafften. Beide Zwecke sollten durch die Ackergesetze (leges agrariae) erreicht werden, die während einer Reihe von 120 Jahren (von 486—366 v. Ch.) einen der mächtigsten Hebel bildeten, angesetzt von den Führern der Plebs, um die bevorzugte Stellung der Patricier zu untergraben, ihrem herrschsüchtigen Ge-bahren, ihrem Drucke und Eigennütze ein Ziel zu setzen, den Plebejern aber die Vortheile einer ebenbürtigen Stellung zu erkämpfen, und so das politische wie das sociale Gleichgewicht zwischen beiden Ständen herzustellen. Wir erkennen nun bereits, was für eine grosse Rolle dieser agrarische Conflikt im ganzen römischen Staatsleben spielte, und werden in der Darstellung seines weiteren Verlaufes sehen, mit welcher Zähigkeit sich der gesainmte patricische Adel den Bestrebungen der plebejischen Parteihäupter gerade in dieser Angelegenheit widersetzte und kein Mittel scheute, um die bestehenden Zustände zu erhalten ; welch gewaltiger und mit unermüdlichem Eifer stets erneuter Anstrengungen cs bedurfte, bis das Ziel erreicht war. Die Ackergesetze im weiteren Sinne waren „gesetzliche Bestimmungen über das Maass des einem Bürger gestatteten Grundbesitzes“ - '). Hier aber hat man unter einer lex agraria jedes Gesetz zu verstehen, welches Bestimmungen über die Verwendung des ager publicus enthält, also ein Gesetz, welches eine mit der Anlegung einer Colonie verbundene Vertheilnng von Gemeindeland ") Rein a. a. 0. p. 258. anordnet, oder welches Anweisungen von Staatsländereien an die Plebs zum Nachtheile der besitzberechtigten Patricier zum Gegenstände hat. Die erstere Art der Landvertheilung geschah öfters als Präventivmassregel, um den nmgestümsten Forderungen der Plebejer einigermassen gerecht zu werden und einer gründlichen Reform aus dem Wege zu gehen. Hievon hatten auch nur die Colonisten, keineswegs aber die ganze Masse der Plebejer einen Vortheil. Viel wichtiger waren jene Gesetzesvorschläge, welche Ackervertheilungen an die armen Plebejer im allgemeinen auf Kosten der Besitzenden verlangten. Natürlich haben wir es hier nur mit der letzteren Art der leges agrariae zu thun. Der erste darauf hinzielende Gesetzesvorschlag war das cassi sch c Ackergesetz. Spurius Cassius Viscellinus, einer der ausgezeichnetsten Männer seiner Zeit '"), stammte aus patricischem Geschlecht und ist gerade darum so bedeutend als der Urheber des agrarischen Con-flikts, in Folge dessen er Hass und Rache seiner Standesgenossen auf sich laden musste. Er verwaltete dreimal das höchste Staatsamt und brachte in dieser Stellung nach einem Siege über die Sabiner den Friedensschluss mit denselben (502), ferner durch seinen Einfluss die Bündnisse mit den Latinern (493) und Hernikern (486) zu Stande. Er mag wohl auch, obgleich keine Nachricht hievon überliefert ist, unter jenen Männern sich befunden haben, die nach .der ersten Secession der Plebs auf den heiligen Berg (September 494) den Frieden zwischen den beiden Ständen vermittelten, wobei vielleicht auch schon „die agrarische Frage .... zur Sprache gekommen ist“ "). Vielleicht liegt gerade in den etwaigen Zusagen und Versprechungen, welche die Plebs damals unter Mitwirkung des Sp. Cassius 26) in Bezug auf das Gemeindeland erhalten haben mag, der Beweggrund seines späteren muthigen Eintretens für die Sache des plebejischen Standes. Das Ackergesetz des Sp. Cassius, dessen Inhalt sich bei den ") Dionysius (IX, 51) nennt ihn einen Mann, der unter seinen Zeitgenossen als Feldherr in mehreren Kriegen und als Staatsmann sich am meisten ausgezeichnet. Momm-sen, R. G. 1. Bd. p. 225 sagt: „keiner that es in seinem Stande an Rang und Ruhm ihm zuvor“. 25) Schwegler, a. a. 0. p. 457. 26) Dionysius (VIII, 70) lässt den Cassius zum Volke sagen, er habe in seinem zweiten Consolate den Aufstand im Innern des Staates beschwichtiget und das Volk in die Vaterstadt zurückgeführt. Vergl. auch Schwegler a. a. 0. p. 457. unzuverlässigen Nachrichten hierüber mehr erratheu als bestimmt angeben lässt, bezweckte eine durchgreifende Verbesserung der Nothlage der Plebs, wie sie bisher nicht versucht worden war, und wie den Patriciern eine solche auch niemals im Sinne lag. Der cassische Reformvorschlag gieng dahin, dass ein verhältnismässiger Theil des ager publicus (der neuerworbene oder wenn dieser nicht ausreichte, auch ein Theil des von den Patriciern bereits in Besitz genommenen) unter die Plebejer vertheilt werden sollte. Von dem im Besitze der Patricier bleibenden Staatslande sollte eine Abgabe entrichtet werden 27). Als dieser Vorschlag, den Cassius zuerst in dunkler Andeutung vor der Volksversammlung, dann im Senate ohne Rückhalt zur Sprache brachte 28), allgemein bekannt wurde, entstand eine gewaltige Bewegung in Rom. Während der Freund der Plebejer in den Volksversammlungen die Menge für sein Gesetz gewann, trat der andere Consul Virginius im Senate als sein Gegner auf 29). Der Kastengeist machte die Patricier aufmerksam, wie hier eine Verwaltungsangelegenheit dem Senate entzogen und der Entscheidung des Volkes anheimgestellt werden sollte, und ihre Habsucht liess sie schnell die Gefahr erkennen, die ihre Possessionen bedrohte 30). Es ward im Senate lange hin und her berathen, was zu thun sei, und endlich der für den Augenblick unvermeidliche Beschluss ge- 17) Diesen wahrscheinlichen Inhalt des cassischen Gesetzvorschlags folgert Schwegler a. a. 0. p. 461 aus dem auf Grtind desselben gefassten Senatsbeschlusse (siehe im Texte weiter unten). In den Quellen ist von dem Unternehmen des Cassius die Rede bei Liv. II, 41 u. bei Dionys. VIII, 69—78 und öfter. Was diese beiden Geschicht- schreiber der Alten sonst noch über den Inhalt des Ackergesetzes und die Agita- tion des Cassius überliefert haben, verweist Schwegler (Niebuhr folgend) a. a. 0, p. 458 ff. in das Reich der Irrthümer und der späteren Erfindungen und Combina-tionen. Wenn z. B. Livius von zwei Drittheilen des Gebiets der Herniker spricht, welches angeblich diesen abgenommen und von Cassius zur Vertheilung an die L a-tiner und Römer beantragt wurde ; wenn Dionysius angibt, des Cassius Vorschlag habe die Abtretung zweier Diittheilc des römischen Gemeindelandes an die Latiner und Herniker, die Vertheilung des Restes an die römische Plebs verlangt : so weist Schwegler nach, dass in diesen Angaben das cassische Ackergesetz mit den Bundesverträgen in Zusammenhang gebracht sei, welche derselbe Cassius mit den Latinern und Hernikern geschlossen. — Lange, Mommsen u. a. nehmen indess an, dass sich das cassische Ackergesetz wirklich auch auf die Latiner erstreckt habe. te) So Dionys. VIII, 70. 25) Dionys. VIII, 71. 30) Vgl. Lange, Rom. Alterth. 1. Bd. p. 447, auch Mommsen, R. G. 1. Bd. p. 255. fasst, es solle eine Commission von zelili Consolarci!, den ältesten, niedergesetzt werden, welche zu bestimmen habe, wie viel von dem ager publicus als Eigenthum unter die Plebs vertheilt, was Gemeindeland bleiben und den Einzelnen gegen eine Ertragsteuer zur Oecupation überlassen sein solle. Die Wahl der Zehnmänner, die Vertheilung u. s. w. sollten die Consuln des nächsten Jahres besorgen. Dieser Senatsbeschluss, der geeignet war die Aufregung des Volks zu dämpfen und weiteren Schritten des Cassius Einhalt zu thun, wurde hierauf der Volksversammlung zur Entscheidung vorgelegt und zum Gesetz erhoben. Der gesammte Adel knirschte vor Wutli. Cassius hatte Ver-ratli am eigenen Stande geübt, es musste also Rache an ihm genommen werden; er hatte sich zum Vertreter und Führer der Plebs aufgeworfen und zu deren Gunsten ein Ackergesetz erwirkt, das dem herrschenden Adel gryssen materiellen Schaden brachte und Beschränkung seiner Gewalt überhaupt: die Ausführung dieses Gesetzes musste hintangehalten und zu dem Ende sein Urheber auf die Seite geschafft werden. Um ihn jedoch fassen zu können, musste man seiner Handlungsweise einen ehrgeizigen und verbrecherischen Beweggrund unterschieben, als hätte sein Ackergesetz den Zweck, ihm den Weg zur Alleinherrschaft zu bahnen. Kaum hatte daher Sp. Cassius das Consulat niedergelegt und war in den Privatstand zurückgetreten, so wurde er (485) von zwei vielvermögenden Pa triciern, Kaeso Fabius und L. Valerius, die damals Quästoren -") waren, vor der Volksversammlung des Strebens nach der Alleinherrschaft angeklagt und trotz seiner beredten Verteidigung zum Tode verurteilt 33). Aber wie benahmen sich die Plebejer bei diesem Akte des Hasses und der Rache, welche ihren Vertreter, ihren Vorkämpfer und Wohltäter traf? Es wird in der Ueberliefernng ") vorausgesetzt, dass die Plebs, selbst den Cassius im Stiche gelassen, seine Verurteilung gestattet oder gar gegen ihn gestimmt habe; auch ") Dionys. VIII, 76. 3!) Natürlich quaestores parricidii, Blutrichter. S3) Liv. II, 41 ; Dionys. VIII, 77. 78; Val. Max. VI, 3, 1. ") Durch Dionys. VIII, 81. 82, durch Liv. II, 41 und durch Dio Cassius fr. 19. die Volkstribunen hätten ihm Opposition gemacht 3ä). Gegen diese Voraussetzungen kann man jedoch „mit vollkommener Gewissheit annehmen, dass sie (die Plebs) für Cassius und sein Ackergesetz entschieden Partei genommen, in der Hinrichtung desselben einen Justizmord gesehen und seine Blutrichter tief verabscheut hat“ 36). Wenn sich daher auch aus den Quellen nicht ermitteln lässt, welche der drei Volksversammlungen (Curiat-, Centuriat- oder Tribut-comitien) über Cassius zu Gericht gesessen, so ist doch mit gröss-ter Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die CurienVersammlung es war, die das Urtheil der Quästoren genehmigte 37). Auch die Art seines Todes ist ungewiss. Eine Quelle gibt an, Cassius sei von den Quästoren über den tarpejischen Felsen hinab-gestiirzt worden 38). Nach ändern Angaben wäre von seinem eigenen Vater das Todesurtheil an ihm vollstreckt worden 39). Uebrigens war „die bei Staatsverbrechen gewöhnliche Todesstrafe . . . Enthauptung nach vorhergegangener Stäupung“ 40). Das Vermögen des Hingerichteten fiel dem Staatsschatze anheim, sein Haus ward niedergerissen, der Platz, wo der Mann des Volkes gewohnt, mit Fluch beladen und blieb eine öde Stätte 4 '). Aber eiue Statue der Ceres im Tempel dieser Göttin mit der Inschrift: „aus der ,s) Dionys. VIII, 71. 3S) Schwegler, a. a. 0. p. 468. Die alten Geschichtschreiber (Livius, Dionysius u. s. w.) konnten sich nicht erklären, wie es möglich war, dass die Plebejer sich von dem Vertheidiger ihrer Rechte abgewendet. Eben um dieses Rathsel zu lösen, wurde jene Begünstigung Fremder, der Latiner und Herniker (siehe oben Anm. 27), hinzugedichtet : die Ausdehnung des cassischen Ackergesetzes aut' die röm. Bundesgenossen sollte vor allem dazu beigetragen haben, die Plebejer gegen dasselbe einzunehmen. ,7) Die Angaben des Cicero und Livius, welche in diesem Falle den Ausdruck populus gebrauchen, machen dies wahrscheinlich ; denn dass unter populus zu jener Zeit die Curien oder die patricische Bürgerschaft verstanden wurde, beweist Schwegler aus vielen Stellen a. a. 0. p. 103, Anm. 3. — Die neueren Forscher gehen in ihren Ansichten auseinander. Niebuhr, R. G. 2. Th. p. 190 f.; Peter, Gesch. Roms 1. Bd. p. 152; Schwegler, a. a. 0. p. 467 f. halten Cassius’ Anklage und Verurtheilung vor der Sonderversammlung seines Standes fest, besonders der letztere führt mehrere einleuchtende Wahrscheinlichkeitsgründe dafür an. Dagegen glaubt z. B. Rein in Pauly’s R. E. 4. Bd. p. 373, dass die Centuriatcomitien über Cassius zu Gericht gesessen. ss) Dionys. VIII, 78. ") Liv. II, 41; Dionys. VIII, 79; Val. Max. V, 8, 2. 40) Schwegler, a. a. 0. p. 470. Siehe daselbst auch Anm. 4. ") Liv. II, 41; Dionys. VIII, 79; Val. Max. VI, 3, 1. Habe des Cassius geweiht“ 4 r) erinnerte die Nachkommen des rachsüchtigen Adels an den von ihnen so genannten Hochverratli ihres Standesgenossen, die Enkel der Plebs an die erste That, welche es unternahm, den materiellen Interessen ihrer Väter Anerkennung und Geltung zu verschaffen. Ob Sp. Cassius in der That ein Hochverräter gewesen, ob er wirklich die Wiederherstellung des Königthums beabsichtiget? Das Alterthum glaubte nur teilweise an seine Schuld "). Freilich wurden zum Beweise für sein Streben nach der Alleinherrschaft von seinen Anklägern gravirende, von Zeugen bestätigte Anschuldigungen vorgebracht : Theilnehmer an der Verschwörung, geheime Zusammenkünfte, Sammlung von Geld und Waffen "). Aber keine einzige ungesetzliche Handlung kam zur Sprache. Es ist nicht unmöglich, dass die Anmassung, die Selbstsucht, die Gewalttätig keit des herrschenden Adels bei den durch ihn unterdrückten und misliandelten Männern der Plebs die Sehnsucht wach rief nach der kräftigen Führung der Gewalt durch die starke Hand eines Einzigen, der, wie die Könige es gethan, die Bedrängten gegen ihre Bedränger in Schutz nahm. Und ein hochstehender Mann wie Cassius, der ein starkes Gefühl hatte für Recht und Gerechtigkeit, der von Mitleid erfüllt war mit der traurigen Lage der Plebs, konnte wohl ohne Ehrgeiz und Eigennutz den Gedanken fassen, mit Hülfe dieses Volkes die Herrschaft des Adels zu stürzen und an ihre Stelle „eine gerechtere und gedeihlichere Staatsordnung“ zu setzen. Wenn aber Cassius wirklich diesen Plan gefasst und mit dem Ackergesetze den Zweck verfolgt hätte, die Gunst des Volkes und mit seiner Hülfe die Alleinherrschaft zu gewinnen, so hätte er wohl noch andere Hebel in Bewegung gesetzt, er hätte vor allem das Consulat, das ihm alle Macht in die Hände gab, nicht niedergelegt und sich eben dadurch der Rache der Patricier entzogen, deren tödtlichen Hass auf sich geladen zu haben er ") „ex Cassia familia datum.“ Liv. II, 41. ") So Livius, Dionysius, Cicero, Plinius ; Val. Max. (VI, 3, 1.) spricht blos von Verdacht; Dio Cassius (fr. 19) schreibt seine Verurtheilung der Eifersucht seiner Standesgenossen zu. ") S. Dionys. VIII, 78, der hier wahrscheinlich seiner Phantasie ein wenig die Zügel schiessen lässt, indem sonst keine Nachricht darüber vorliegt. X, 88 lässt er übrigens den L. Siccius Dentatus sagen, dass die Verurtheilung des Cassius durch falsche Zeugnisse ermöglicht worden. überzeugt sein musste. Aus diesem Grunde also war Cassius kein Hochvcrräther und ist als Unschuldiger hingerichtet worden 4J). — Durch den Senatsbeschluss, der von der Volksversammlung angenommen und zum Gesetze erhoben worden, ward an dem Vorschlag des Cassius scheinbar nicht viel geändert. Doch gerade die Bestimmung, wornach eine Commission der zehn ältesten Consula-ren die Angelegenheit in die Hände nehmen, die Wahl derselben und dann die Vollziehung des Gesetzes aber von den Gonsuln des nächsten Jahres vorgenommen werden sollte, zeigt, dass es die patri« ische Partei gar nicht ernst nahm mit der Ausführung des verhassten Gesetzes. Die Angelegenheit blieb ganz dem Eifer der patricischen Beamten anheimgestellt, und dass diese sich nicht beeilten ihrer Verpflichtung nachzukommen und eine ihrem Stande so nachtheilige Massregel in Vollzug zu setzen, sondern die Sache lieber verschleppten, ist selbstverständlich. Die Patricier meinten eben, mit der Beseitigung des Urhebers sei auch sein Gesetz und der ganze agrarische Conflilct abgethan. Aber jetzt traten die natürlichen Schützer der Plebs, die Volkstribunen, für die Ausführung des zu Recht bestehenden Ackergesetzes in die Schranken: alljährlich erneuerten sie die Forderung, dass dasselbe endlich vollzogen werde; alljährlich setzten ihnen die Adelspartei und die Consulti als deren Führer den gleichen Widerstand entgegen. Mit grösster Erbitterung ward dieser Kampf von beiden Seiten fortgeführt und kein Mittel gescheut, welches zum Ziele führen konnte; aber der Erfolg für die Plebs war in der ersten Zeit kaum nennenswerth. Im Jahre 483 hinderte der Tribun C. Maenius die Truppenaushebung, um die Erfüllung der plebejischen Forderung zu erzwingen; die Consulti (M. Fabius und L. Valerius lti) hielten die Aushebung vor der Stadt und straften die Dienstweigernden an ihrem Eigenthume, indem sie ihre Güter verwüsteten, ihre Höfe zerstörten, Vieh und Geräthsclmften Wegnahmen. Also richtete der Tribun nichts aus, da seihe Macht auf das Innere der Stadt beschränkt war 47). Auch im Jahre 481 ver- 4:') Vgl. Schwegler a. a. 0. p. 475 14. 4<’) Letzterer führte die Anklage gegen Sp. Caesius, während der erstere ein Bruder des ändern Anklägers, des Fabius Kaeso, war. 47) Dionys. VIII, 87. Nach Livius geschah die Intercession der Tribunen bei Truppenaushebungen zuerst im folgenden Jahre. suchte es der Tribun Sp. Icilius, den Kriegsdienst der Plebejer zu verweigern, bis die Zugeständnisse des Senats wegen der Land-vertheilung erfüllt wären ; allein diesmal wählten die Patricier auf den Rath des Appius Claudius ein in der Folge oft angewendetes Mittel, die Forderung der Gegner zu durchkreuzen, sie richteten die Watfe des Tribunen auf diesen selbst, indem sie die übrigen Amtsgenossen desselben auf ihre Seite brachten. Diese widersetzten sich seinem Einschreiten gegen die Aushebung, worauf sie denn vor sich gehen konnte und das Unternehmen des Icilius vereitelt ward 48). Ganz das Gleiche geschah im nächsten Jahre dem Trib. Tib. Pontificius, als er ebenfalls die Rekrutirung hindern wollte "). Für das Jahr 479 nahm ein Patricier aus dem damals so mächtigen Geschlecht der Fabier, der Consul Kaeso Fabius, gerade der, welcher (mit L. Valerius) den Cassius vor Gericht gezogen und sich bisher den Forderungen der Plebs am hartnäckigsten widersetzt hatte, den Conflikt zu Gunsten der Volkspartei wieder auf. Er hatte seine Farbe gewechselt, sich mit der Plebs ausgesöhnt und verlangte vom Senat eine angemessene Betheiligung der Plebejer am ager publicus, der mit ihrem Scliweiss und Blut erworben sei ä0). Die Väter wiesen auch unter diesen Umständen das Verlangen zurück. — Bald (476) hetzten die Tribunen Q. Considius und T. Genucius das Volk wieder „mit ihrem Gifte, dem Ackergesetze“ äl) gegen den Senat auf. Aber umsonst. Ja im J. 473, als der Tribun Cn. Genucius die Cousuln (L. Furius und C. Manlius) wegen ihrer Widersetzlichkeit gegen die neuerdings verlangte Ausführung des Ackergesetzes nach Ablauf ihres Amtes vor der Tribusversammlung anklagen wollte, wurde er am Gerichtstage in seiner Wohnung ermordet gefunden So gross war die Selbstsucht und Herzenshärte der Patricier, dass sie die Unverletzlichkeit der tribunicischen Würde in der Person des Genucius nicht achteten und sogar zum Meuchelmord ihre Zuflucht nahmen. Die ändern Tribunen waren eingeschüchtert und die Anklage unterblieb. Aber ein anderer grösser Vortheil erwuchs dem Plebejerstande aus der Frevelthat der Adelspartei. ") Dionys. IX, 1. 2. Liv. II, 43. I9) Dionys. IX, 5. Liv. II, 44. so) Liv. II, 48. si) Liv. II, 52: tribuni plebem agitare suo voueuo, agraria lege. iJ) Liv. II, 54. Dionys. IX, 37 f. Durch den mas svoli en Publilius Volevo, der 472 und 471 Volkstribun war, ward ein anderes Gesetz eingebracht und trotz des heftigsten Widerstandes der Patricier auch durchgesetzt. Dieses gehört zwar nicht zu den agrarischen Gesetzen, ist jedoch in Folge der Ackerfrage und zu ihrer Förderung hervorgerufen. Dasselbe verschaffte den Tributcomitien, in denen die Plebs ihre Obrigkeiten wählte und nur Plebejer stimmten, gesetzliche Geltung, verbot den Patriciern jede Einmischung oder Störung dieser Versammlung und berechtigte dieselbe, auch über Gegenstände, die den Gesammt-staat betrafen, auf den Antrag eines Tribunen Beschlüsse (plebiscita) zu fassen 53). Auf Antrieb der Volkstribunen kam im J. 470 abermals die Angelegenheit der AckeVvertheilung, welcher diesmal auch der eine Consul Tib. Aemilius zustimmte, im Senat zur Sprache. Am meisten opponirte der Consular App. Claudius, indem er mit dürren Worten zu verstehen gab, der Senat habe in Folge des (rassischen Antrags nicht die Absicht gehabt, die Staatsgüter zu vertheilen, sondern durch seinen damaligen Beschluss nur die herrschende Aufregung beschwichtigen wollen. Ferner seien nur die nach jenem Senats-beschlusse gewählten Consuln beauftragt gewesen, denselben in Vollzug zu setzen ; die Consuln der folgenden Jahre hätten, weil keinen Auftrag, auch kein Recht dazu gehabt 54). Der Senat stimmte dem unbeugsamen Manne bei und die Agitation der Tribunen blieb erfolglos. Ihrer Anklage und Rache entgieng App. Claudius durch den Tod 5i). — Endlich war die Plebs der fortwährenden Enttäuschungen müde. lin J. 469 schien sie den Aufschub des Ackergesetzes nicht länger ertragen zu wollen, sie rüstete sich zu gewaltsamem Aufstande, als ein verheerender Einfall der Volsker ins Römische für diesmal dem Streite die Spitze abbrach 56). Zum zweitenmale war Tib. Aemilius Consul im J. 467, die Tribunen, in Erinnerung an seine der Plebs geneigte Gesinnung, agitirten von neuem für die Durchführung des (rassischen sa) Vergleiche über den Inhalt dieses Gesetzes besonders Schwegler (a. a. 0. p. 556), welcher überhaupt, den ganzen Gegenstand und besonders die Frage über die Wahl der Tribunen vor dem publilischen Gesetze eingehend erörtert hat (a. a. 0. p. 587—557). ,1) Dies i nd anderes lässt Dionysius (IX, 52. 53) den App. Claudius sprechen. 65) Geber sein Ende vergleiche übrigens Schwegler a. a. 0. p. 567 ff. 56) Liv. II, 63. Ackergesetzes und erlangten auch des Constila abermalige Unterstützung. Wieder drohte ein erbitterter Kampf, da Aemilius sieb mit den Patriciern gänzlich entzAveite. Nun fand der andere Consul Q. Fabius eine vermittelnde Auskunft durch den Vorschlag, nach Antium, das kurz zuvor den Volskern abgerungen worden, eine Colonie auszuführen. Der Vorschlag wurde angenommen '7). Damit war einstweilen wohl ein Theil der Plebejer abgefunden, aber die Ausführung einer Colonie galt kaum als ein nennenswerther Ersatz für die Forderungen des plebejischen Standes auf Grund des rassischen Ackergesetzes, sie änderte gar nichts an der ganzen Streitfrage, und diese blieb nach wie vor ungelöst. Nur noch ein paarmal 58) wurde sie in Anregung gebracht und verstummte endlich ganz, ohne Zweifel in Folge der schwierigen Kämpfe, die die Römer damals mit den Volskern und Aequern zu führen hatten. Ein anderes Agrargesetz war die lex de Aventino publicando. Der Aventinus war grossentheils Gemeindeland und im Besitz der Patricier. Im J. 456 machte der Volkstribun L. Icilius den Gesetzesvorschlag, alles Gemeindeland auf dem Aventin, das sich im Besitz von Privaten befinde, solle eingezogen werden; für etwaige Gebäude, welche die Besitzer auf diesem Grunde aufgeführt, sollten sie Entschädigung erhalten ; der eingezogene Grund solle dann der städtischen Plebs angewiesen und zu Bauplätzen unter sie vertheilt werden 59). Dieser Vorschlag hatte ohne Zweifel den Zweck, den armen Stadtbürgern, die enge und unzureichende 57) Liv. III, 1 ; Dionys. IX, 59. Livius bemerkt bei dieser Gelegenheit, dass diejenigen, die an der antiatischen Ansiedlung theilzunehmen keine Lust hatten, lieber in Rom Land fordern, als anderswo annehmen wollten. Vgl. auch Schwegler a. a. 0. p. 491, Anm. 4. 5e) Livius erwähnt dieser Angelegenheit vor der Zeit des Decemvirati gar nicht mehr. Nur bei Dionysius ist die Hede davon IX, 69 (im J. 402) und dann X, 35 ff. (im J. 455). Nach ihm wurde (455) das cassische Ackergesetz in Verbindung mit der erneuerten terentilischen Negation (über die Abfassung geschriebener Gesetze) von dem Tribunen L. Icilius beantragt. Dionysius weiss bei dieser Gelegenheit ein langes und breites zu erzählen von der Verteidigung des Gesetzes durch L. Siccius Dentatus, von Störung der zum Abstiminen bereiten Volksversammlung durch die Patricier u. s. w. Es ist übrigens kaum anzunehmen, dass eine Erneuerung des Ackergesetzes in diesem Jahre stattgefunden, da der Plebs erst im Jahre vorher der Aventinus angewiesen worden und gerade damals ein grösser Theil des ager publicus verloren gegangen war (Schwegler, a. a. 0. p. 484, Anm. 5. Vgl. auch p. 716 ff.). ") Dionys. X, 31 f. Wohnungen hatten, einen geräumigen Wohnplatz anzuweisen. Nach kurzem Widerstande passirte der Vorsclilag die Genehmigung des Senats und wurde in Centuriatcomitien zum Gesetz erhoben. Dasselbe mag zur Beschwichtigung der Plebejer bezüglich ihrer agrarischen Ansprüche und zur Hintanhaltung von Unruhen viel beigetragen haben, so dass jetzt der Conflikt wegen des ager publicus eine zeitlang ruhte. — — In der ersten Zeit nach der Decemviralgesetzgebung wird nur ein Versuch zur Wiederaufnahme der agrarischen Angelegenheit durch den Tribunen Poetelius erwähnt 60): einerseits entfaltete das Volkstribunat nicht immer die gleiche Energie wie vor der Zeit der Decemviri), andererseits offenbarte sich in einzelnen Vorkommnissen b ') der Uebermuth und die rohe Gewaltthätigkeit des Adels in steigender Potenz. Erst im letzten Viertel des fünften Jahrhunderts v. Chr. gewann der agrarische Conflikt neues Leben, und der Kampf ward um so heftiger, da die Römer in glücklichen Kriegen neue Eroberungen machten. Im J. 424 suchten einige Plebejer, die sich um das Consulartribunat °') bewarben, ihre Standesgenossen für sich zu gewinnen, indem sie ihnen wieder Hoffnung machten auf Ackervertheilung und zugleich die Verpflichtung übernahmen, die Possessore!! des ager publicus zur Zahlung einer Ertragsteuer ") zu verhalten, von welcher dann den Truppen der Sold gezahlt werden sollte 64). Bereits in den Jahren 421 und 420 kam die Ackerfrage von Seite der Volkstribunen neuerdings zur Sprache. Der im J. 416 gemachte Gesetzesvorschlag der beiden Tribunen Maecilius und Metilius, dass das dem Feinde abgenommene Land Mann für Mann (viritim) vertheilt werden solle, konnte nur beseitigt werden durch das alte Mittel der Einsprache (Intercessimi), zu welcher die Patricier sechs andere Tribunen veranlassten 6i). Das 11 ") Liv. IV, 12. ■ “') Hieher gehört z. B. die Ermordung des Sp. Maelius, eines reichen Plebejers, der sich seiner durch eine Hungersnoth bedrängten Staudesgenossen auf edle Weise angenommen und dadurch Neid, Hass und Rachsucht der Patricier herausgefordert hatte. ") Seit 445 eingeführt : an die Stelle der Consuln konnten nämlich tribuni militares consulari potestate treten, wozu auch die Plebejer wählbar waren. l,a) Eine Massregel, die bereits im «rassischen Ackergesetz beantragt war. Siehe oben p. 15. Gl) Liv. IV, 80. “) Liv. IV, 48. Jahr darauf, als der Tribun Sextius wieder ein Ackergesetz einbrachte und damit zugleich den Vorschlag verband, in das eben eroberte Bolä eine Colonie zu schicken und die Feldmark dieses Ortes unter die Colonisten zu vertheilen, erhoben seine College» wiederum Einsprache, ja es kam bei Erneuerung des Vorschlags im nächsten Jahre zu gewaltsamen Auftritten, wobei der über-miithige und grausame Postumius 66) von seinem Heere gesteiniget wurde. Auch das Jahr 412 hatte sein Ackergesetz, vorgeschlagen durch L. Icilius; der Ausbruch einer Seuche jedoch lenkte das Volk davon ab. Der nächste Antrag des M. Maenius auf Land-vertheilung blieb ohne Erfolg wegen eines ausgebrochenen Krieges mit den Aequern und Intercession der ändern Tribunen 67). Alle diese tribunicisclien Rogationen sind ihrem Inhalte nach nicht näher bekannt, sie mögen jedoch sämmtlich auf die doppelte Forderung basirt gewesen sein, „erstlich, dass den Besitzern des Gemeinlands die Entrichtung einer Nutzungssteuer auferlegt, zweitens, dass ein Theil des Gemeinlands in erblichen Landloosen unter die Plebs vertheilt werden solle“ 68). Die letztere Forderung verweigerten die Patricier hartnäckig. Um dem unausgesetzten Drängen der Volkrtribunen wenigstens einigermassen gerecht zu werden, half man sich mit der Aussendung von Colonien. So wurden römische Ansiedler nach Lavici und ändern eroberten Städten geführt. Aber bezüglich der ersten Forderung war die Agitation der plebejischen Vertreter nicht ohne Erfolg geblieben. Im J. 406 nämlich, kurz vor Beginn des letzten vejentischen Krieges, wurde der Heeressold eingeführt, d. h. die Zahlung desselben aus der Staatskasse angeordnet ti9). Zu diesem Zwecke muss wohl der Zehnte von den Possessionen des Gemeindelandes verwendet, also die Entrichtung dieser Steuer von den Patriciern zugestanden worden sein; denn es wäre unerklärlich, warum die Plebejer über die Einführung des Soldes sich so hätten freuen 66) Damala Consulartvibun und Eroberer von Bolä. 6T) Liv. IV, 49—5,8. “) Schwegler, R. 6. 3. Bd. p. 168 f. 61) Früher musste jeder einzelne Bezirk (tribus) den ihn betreffenden Theil der Truppen vollständig unterhalten. Freilich gab es Ausnahmen, so z. B. erhielten die Ritter die Kosten für das Streitross vom Staate (equus publicus). sollen 70), wenn sie denselben von dem Tributum allein, zu dem sie den ansehnlichsten Beitrag leisteten, bezogen hätten ; wenn die Plebs das, „was sie mit der einen Hand als Sold einnahm, mit der ändern Hand als Tributum gesteuert hätte" 7 '). Die Nutzungssteuer, welche nun die Possessione!! des ager publicus belastete und der Plebs zu gute kam, war endlich eine wichtige Errungenschaft, die das Volk dem zähen Ausharren seiner Tribunen zu danken hatte. Freilich als die Einführung des Soldes auch die Verlängerung der Feldzüge und die fortdauernde Abwesenheit des Heeres von der Stadt zur Folge hatte, zeigten sich die Führer der Plebs sehr unzufrieden. Ihre Agitationen auf dem Forum hatten nun kein Publikum mehr, und ein anderes Mittel, das sie öfter in Anwendung gebracht, um ihre Forderungen zu unterstützen, die Intercessici! bei Truppenaushebungen, verlor seine Wirksamkeit, da der Sold Freiwillige anlockte 72). Dazu kam, dass die Patricier wohl manchmal noch die Entrichtung der Nutzungsabgabe weigerten, so dass das Tributum zur Zahlung des Soldes herhalten musste, weshalb die Tribunen auch die Einhebung des Tributurus verhinderten. Dies geschah im J. 401, als sie wieder ein Ackergesetz in Vorschlag brachten 73). Durch dasselbe wurde vielleicht die Entrichtung der Ertragsteuer von Seite der Possesso-rei! erst rechtlich sichergestellt 74). Auch eine andere Errungenschaft brachte diesmal den Plebejern die von ihren Vorkämpfern mit solcher Consequenz festgehaltene Ackerfrage. Der Adel sah sich genöthiget, jetzt zum erstenmale ein Zugeständnis zu machen, wodurch endlich die Plebs auch faktisch zur Würde des Consular-tribuuates gelangte, wozu sie rechtlich von jeher wählbar war : im Jahre 400 fungirte der erste Plebejer in diesem Amte 7ä). '«) Liv. IV, 60. 7I) Schwegler, 3. Bd. p. 164 f. Vgl. auch Niebuhr, K. G. 2. Th. p. 481 ff. und p. 496 Anm. 966 über das widersprechende in den Berichten des Livius. ~'1) Vgl. Schwegler, a. a. 0. p. 165 f. 73) Liv. V, 12. 7I) Siehe Niebuhr, a. a. O. p. 463 und 500. Seite 558 heisst es daselbst: „ . . . ein Ackergesez machte den Ränken ein Ende, welche die Leistung des Zehenten noch immer vereitelt hatten.“ 7r’) Mit Ausnahme des ersten Jahres 444, für welches Consularlribunon (darunter zwei Plebejer, s. Schwegler, a. a. 0. p. 124) gewählt worden waren, die aber nach ein paar Monaten Consuln Platz machten. Einige Jahre hernach (396) wurde Veji erobert. Den Römern fiel damit eine ansehnliche und fruchtbare Feldmark zu. Sogleich richtete die Plebs ihr Augenmerk auf das neugewonnene Gebiet und die Stadt Veji selbst, die durch Lage und Pracht der Gebäude das heimatliche Rom übertraf. Einer der Volkstribunen, Sicinius, stellte daher (395) den Antrag nicht nur auf Vertheilung des ve-jentiscben Gebiets, sondern auch der Wohnhäuser in der Stadt. Die Plebs dachte also an die Uebersiedlung nach Veji, und zwar sollte, wie angegeben wird, die eine Hälfte der ganzen römischen Nation nach Veji übersiedeln, während die andere in Rom blieb; beide Städte sollten eine einzige Gemeinde, einen einheitlichen Staat aus machen 7C). Diesem Antrage widersetzten sich die Patri-cier mit Hülfe zweier Volkstribunen zwei Jahre lang. Als er im dritten Jahre (393) zur Abstimmung gelangen sollte und Aussicht hatte durchzudringen, da beschwichtigte der Senat die plebejische Versammlung um den Preis einer ausgiebigen Landanweisung, wornach jedem Plebejer von der vejentischen Eroberung sieben jugera Ackers gegeben, hiebei aber nicht blos die Hausväter, sondern alle Freigebornen jedes Hauses berücksichtiget werden sollten 77). Der Galliersturm (390) war vorüber. In Folge desselben hatte sich die Lage der Plebs kurz nachher sehr verschlimmert. Der Wiederaufbau der Häuser, die Herstellung der zerstörten Wirtschaften, die erhöhte Steuerauflage zur Zahlung des gallischen Lösegelds und zur Wiederaufführung der öffentlichen Gebäude, endlich die unausgesetzten Kriege mit den unruhigen Nachbarn, dies alles hatte eine allgemeine Verschuldung herbeigeführt. Da feierte denn das harte Schuldrecht wieder die traurigsten Triumphe, alle Kerker der Gläubiger waren mit verschuldeten Plebejern angefüllt. Bereits 388 und 387 forderten die Volkstribunen wieder eine Landvertheilung an die Plebs, und zwar die des pomptinischen Gebiets, welches kurz vorher durch die Siege des Camillus über die Volsker den Römern gesichert war. Aber der elende Zustand ’6) Liv. V, 24; Plutarch. Camill. 7. ”) Liv. V, 30. Vgl. Niebuhr a. a. 0. p. 501 ff. und Schwegler a. a- 0. p. 106 f. und p. 170 ff. Letzterer sagt, dass „nicht sowohl die Uebersiodelung nach Veji, als die Forderung einer umfassenden Ackcrassignation aus der eroberten vejentischen Mark der Kern der tribunicisclien liogation gewesen zu sein scheint.“ der Plebejer machte wenig Eindruck auf den hartherzigen Adel ; nur M. Manlius, der Retter des Capitols, ans angesehenem patri- cischein Geschlecht, zeigte Erbarmen über das Elend des mishan-deiten Volkes. Diese bürgerfreundliche Gesinnung zog ihm Zurücksetzung und Mistrauen von Seite seiner Standesgenossen zu. Für uns ist die Erwähnung des Manlius eigentlich nur deshalb von Belang, weil unter den Mitteln, die er mit gleichgesinnten Volksfreunden (besonders den Tribunen) zur Erleichterung des plebejischen Nothstandes berieth, auch eines Vorschlages bezüglich des ager publicus gedacht wird. Manlius soll in diesen Berathungen den Antrag gestellt haben, einen Theil der Staatsländereien zu verkaufen und aus dem Erlöse die Schulden der armen Plebejer zu zahlen (385) 7IS). Er ward als Aufwiegler des Volks in den Kerker geworfen. Aber die Aufregung desselben liess sich nicht mit Assignation durch Gründung einer Colonie (Satricum) beschwichtigen, die Furcht vor einem Aufstande zwang den Senat, Manlius wieder aus dem Kerker zu entlassen. Indessen erfolgte bald darauf seine Anklage auf Hochverrat!! bei den Centimen, seine Veiurtheilug zum Tode durch die Curien ’9) und sein tragisches Ende (384). Die Plebejer verloren an ihm einen warmen Vertreter und energischen Führer. Um das aufgebrachte Volk in bessere Stimmung zu versetzen, veranlasse der Senat (383) aus freiem Antriebe die Verthei lung des pomptinischen Gebiets, welche die Volkstribunen einige Jahre früher vergebens gefordert hatten. Auch wurden zur Versorgung ganz verarmter Plebejer in jenen Jahren wieder mehrere Pflanzstädte angelegt. Doch das Schuldenelend, noch erhöht durch Seuche und Miswachs, dauerte fort, der Adel sah demselben gleichgültig zu und hoffte durch Verweigerung jeder Hülfe die Plebs ganz von sich abhängig zu machen. — Selbstverständlich gehörte nicht der ganze Plebejerstand zu dev Classe der Nothleidenden und Gedrückten ; im Gegentheil hatte die Classe der reichen Grundeigenthüuier, der Capitalisten, auch unter den Plebejern zahlreiche Vertreter, die theilweise von jeher „Freunde des Adels“ 80) '*) Appi an. d. reb. ital. fi'. 9. 7#) Trotz der Hwölftafelgesetze, welche die Gerichtsbarkeit in Capitalsachen der Centurien- versammlung allein uberwiesen hatten. Vgl. Schwegler, a, a. 0. p. 293 fl'. ““) Liv. IV, GO. gewesen : waren es ja unter den Rittercenturien, die der höchsten Schätzung unterlagen, gerade die plebejischen, welche zuerst sich erboten, die Kosten für das Streitross selbst zu tragen (equites equo privato); auch wurden ohne Zweifel nur aus den Angesehenen und Wohlhabenden die plebejischen Beamten gewählt. Wie der Unterschied der Geburt den Gegensatz zwischen Patrieiat und Plebs hervorgerufen hatte, so erzeugte sich daneben aus der Ungleichheit des Besitzes der zweite Gegensatz der Reichen und Armen, welcher freilich erst in späterer Zeit schroffer hervortrat und zu grösserer Bedeutung gelangte 81). Nur die reichen Plebejer empfanden es so bitter, von der Theilnahme an den politischen Rechten, von der Wählbarkeit zu dem höchsten Staatsamte u. s. w. ausgeschlossen zu sein, während es der armen Glasse nur um Heilung der materiellen Uebelstände und Gründung einer gesicherten socialen Stellung zu thun war. Das Elend und die Muthlosigkeit 8'2) der Plebejer hatte den höchsten Grad erreicht, da erschienen auch sie Retter in den Volkstribunen C. Licinius Stolo und L. Sextius Lateranus und in ihren Gesetzen. — Der Entscheidungskampf zwischen den beiden Ständen begann. Nicht aus einem so winzigen Motiv, um der Gattin des Plebejers den im Gefühle ihrer Niedrigkeit so heiss begehrten Rang einer Consulsfrau zu verschaffen 83), ist das Unternehmen der beiden Männer hervorgegangen. Wohl aber sahen sie mit Entrüstung die alles beherrschende Uebermacht des Adels, seine eigennützige An-massung, seinen unerträglichen Druck auf die gebeugte Menge ; sie empfanden Mitleid mit der aufreibenden Notli, mit der duldenden Unterwürfigkeit und Muthlosigkeit des Volkes; sie hatten Mutli und Entschlossenheit diese unwürdigen Zustände anzugreifen, 8I) Möglich, dass schon im agrarischen Conilikt nicht blos der Gegensatz der Patricier und Plebejer, sondern auch der Reichen und Armen thätig war. L. Lange (R. A. 1. Bd. p. 447) und andere finden es wahrscheinlich, dass schon vor dem licinischen Gesetz auch Plebejer als Possessoren Antheil am ager publicus hatten. Auch die tribunicische Intercessici» bei vielen der Plebs günstigen Vorschlägen geschah gewiss oft ebenso sehr im Interesse der Reichen gegenüber den Armen, als der Patricier gegenüber den Plebejern. L. Lange erklärt a. a. 0. p. 489 das Scheitern der agrarischen Rogationen seit 421 durch die Getheiltheit der Interessen der Plebs. 8a) Siehe die Schilderung bei Liv. VI, 34. zu bekämpfen, ihnen ein Ende zu machen. Sie wollten dem Adel den Alleinbesitz der erblichen Auszeichnungen, den Alleingenuss der Staatsländereien entziehen und beides zum Gemeingut des ganzen Volkes machen, sie wollten der verschuldeten Bürgerschaft Erleichterung verschaffen. „Beseitigung der Privilegien, sociale Reform, bürgerliche Gleichheit — das waren die drei grossen Ideen, welche dadurch zur Anerkennung kommen sollten“ 84). Licinius und Sextius bewarben sich um das Volksführeramt für das Jahr 377 und promulgirten dann als Tribunen drei Gesetze, die sie später in ein einziges aus drei Artikeln bestehendes Gesetz zusammenfassten. Einer der Vorschläge bezweckte die Abschaffung der patrici sehen Willkürherrschaft und des jährlich sich erneuernden Haders 8ä), sowie die Herstellung des Gleichgewichts beider Stände in politischer Hinsicht. Er setzte also fest, dass in Zukunft nicht mehr Kriegstribunen mit consularischer Gewalt, sondern wieder Consulti gewählt werden und einer derselben immer ein Plebejer sein sollte 86). — Die beiden ändern Gesetze hatten die materielle Lage und sociale Stellung der armen Plebejer im Auge : das eine beschränkte die Rechte des Adels auf den ager publicus, erweiterte dagegen die der Plebs, das andere suchte der herrschenden Schuldennoth zu steuern. Der zweite Vorschlag war also ein eigentliches Ackergesetz und bestimmte, dass niemand mehr als 500 Jugern Landes besitzen 87), ferner dass keiner mehr als 100 Stück grosses und 500 Stück kleines Vieh auf der Gemeindeweide halten dürfe 88). Wer dieses Mass überschreite, solle einer Disziplinarstrafe (Geldbusse, multa) unterliegen 89). Endlich solle neben den Ackersklaven eine verhältnissmässige Anzahl freier Leute als Aufseher verwendet werden n0). — Die Bestimmung des “4) Mommsen, a. a. O. p. 270. *s) Die Zulassung von Plebejern zum Consulartribunat war jährlich Gegenstand des Streites zwischen den beiden Ständen. Auch herrschte unter diesen sechs höchsten Beamten selbst manchmal Uneinigkeit, was dann die Ernennung eines Dictators noth-wendig machte. 8li) Liv. VI, 35 u. a. Dieser Antrag sollte „den Ehrgeiz der vornehmen Plebejer durch Gewährung der Thcilnahme am Consulat befriedigen.“ Lange, a. a. O. p. 491. "’) Liv. I. c.; Plut. Camill. 39. Tib. Gracch. 8; Val. Max. VIII, 6, 3. *') App. bell. civ. I, 8; Gell. noct. att. VII, 3. "*) App. 1. c. Die multa wurde von den Aedilen eiogef'ordert. ,n) App. 1. c. dritten Artikels lautete, dass den Schuldnern das, was sie an Zinsen bereits gezahlt hatten, von ihrem Schuldcapitale in Abrechnung gebracht, der Ueberrest aber binnen drei Jahren zu gleichen Theilen abgetragen werden solle Wir haben es hier vorzugsweise mit dem zweiten Gesetzvorschlag, über das M a s s des Grundbesitzes (de modo agrorum 92); zu tliun. Wegen der Kürze und Ungenauigkeit der überlieferten Berichte sind unter den neueren Forschern schon über die Bedeutung des Ausdruckes ager und die Art des Grundbesitzes, dessen Beschränkung das Gesetz im Auge gehabt, Zweifel entstanden, es existi reu hierüber drei verschiedene Meinungen. Ein Theil der gelehrten Forscher verstand unter dem Ausdruck ager blos Pr iva teige nt hum Von dieser Meinung ist man jetzt allseits abgekommen. Andere behaupten, der licinische Gesetzartikel habe sich auf den gesammten Grundbesitz jedes Römers, Eigenthum und Possessionen bezogen. Diese Ansicht hat noch immer gewiegte Vertreter "). Allein der grösste Theil der neueren Gelehrten neigt sich zu der Annahme, dass das licinische Gesetz weder den ager privatus allein, noch den ganzen Grundbesitz, ager publicus und privatus gemeint, sondern mit den Worten „ne quis plus quingenta jugera agri possideret“ 95) eine Beschränkung der Possessionen am Gemeindeland beabsichtiget habe yfi). 91) Liv. l.’o. 95) Liv. 1. c. "') So alle älteren, unter den neueren auch Puehta, Institutionen, 1, p. 203 f. 9I) U. a. besonders Huschke in seiner Schrift: Ueber die Stelle des Varrò von den Liciniem. Die Gründe seiner Ansicht und deren Widerlegung s. bei Kein in Pauly’s R. E. Art. Publ. ager, p. 260. 95) Liv. 1. c. 96) Als der hauptsächlichste Beweis für diese Annahme gilt der Gebrauch der Wörter possidere, possessor, possessio, occupare etc., welche bei Livius in diesem Sinne fast durchaus auf die Besitzungen des ager publicus angewendet worden. Die Stelle dieses Geschichtschreibers (VI, 85) „ne quis plus quingenta jugera agri possideret“ hatte hier den meisten Zweifel erregt; aber gleich darauf kommen die Stellen „agros occupandi modum“ (cap. 37), „ab injustis possessoribus“ und „agrum injuria possessum“ (cap. 39) vor. Alle diese Stellen im Zusammenhange betrachtet deuten auf ager publicus, und nur an diesen dachte Licinius. Auch die Hauptstelle hiefür bei Appian (bell. civ. I, 8) lässt nur auf ager publicus schliessen. Dieselbe enthält den Zusatz, dass niemand mehr als 10U Stück Gross- und 500 Stück Kleinvieh halten solle (dass das Vieh auf öffentlicher Weide, der Gemeindetrift, gehalten wurde, bezeugt wieder Ovid. Fast. V, v. 288—290). Wenn also dieser Theil des Gesetzes sich auf den ager publicus bezog, so wird es auch mit dem von Livius erwähnten der Fall gewesen sein. Aus der kurzen Fassung des zweiten licinischen Gesetzes ist nicht ersichtlich, dass dasselbe den Plebejern einen positiven Vortheil zu bringen bestimmt war, es erscheint vielmehr als eine beschränkende Verordnung, als ein Verbot gegenüber den patricischen Possessionen. Indessen ist es durchaus nicht wahrscheinlich, dass das Gesetz gar keine Bestimmung darüber enthielt, was mit dem ager publicus, der als überschrittenes Mass herausgegeben werden musste, und-, ipit dem überzählige)) Vieh zu geschehen habe; es ist kaum denkbar, dass diese Ländereien öde liegen bleiben oder als Weide dienen sollten. Neuere Forscher haben aus verschiedenen Andeutungen in den überlieferten Berichten, aus dem, „was nachher rechtlich galt“, aus dem Inhalte früherer Ackergesetze, auch des (rassischen 97), und sogar aus der Analogie der späteren gracchischen Rogationen eine Reihe von ergänzenden Verordnungen als zum licinischen Gesetze gehörig angenommen, die freilich nicht mit Bestimmtheit als solche nachzuweisen sind, für deren Vorhandensein in jenem Gesetzartikel aber doch bald grössere, bald geringere Wahrscheinlichkeit spricht. Unter den Annahmen befindet sich zuerst die, dass das Gesetz jedem römischen Bürger (also auch dem Plebejer) gestattet habe, neuerworbenen ager publicus „durch Besiz zu nuzen.“ Es ist angedeutet worden 9ti), dass die Plebejer vor der licinischen Gesetzgebung dieses Recht nicht hatten, obwohl einzelne sich faktisch an der Occupatici! des ager publicus betheiliget haben mögen. Seit dieser Zeit aber ist „die Benuzung der Domaine durch Plebejer unzweifelhaft“ "). — Als weitere angebliche Artikel dieses ■l7) Niebuhr stellt (K. G. 3. Th. p. 14, Anm. 12) die Hypothese auf, dass das licinisuhe Gesetz in einzelnen Bestimmungen von den Annalisten auf das cassische Ackergesetz (wie Dionys. VIII, 76 seinen Inhalt angibt) übertragen worden sei. Der geistvolle Forscher hat nach den im Texte angegebenen Folgerungen die wesentlichen Punkte von dem wahrscheinlichen Inhalt des licinischen Ackergcsetzes zusammengefasst : jene Bestimmungen, welche dieses Gesetz „zur Grundlage des spätem agrarischen Hechts“ machten, sowie auch jene, die vorübergehend waren und nur die Gegenwart betrafen (s. a. a. 0. p. 14 ff.). ’*) Siehe oben p. 11. ") S. Niebuhr a. a. 0. p. 15, Anm. 13. Als Beweis führt er den Urheber des Gesetzes, Licinius an, der später 1000 Joch Gemeindeland besass, also sein eigenes Gesetz überschritt und dafür zur Verantwortung gezogen ward (Liv. VII, 16). Auch „war die Nobilität des gracchischen Zeitalters grössteuthcils plebejisch, und ihr Besitz gründete sich auf die Occupatimi ihrer Vorfahren“. Vgl. dagegen Rein a. a. 0. p. 161. Gesetzes weiden die Anordnung der Ertragsteuer vom Gemeindeland, sowie die Verpachtung dieser Abgabe und ihre Verwendung zur Zahlung des Soldes genannt. Freilich war das vectigal vom ager publicus schon früher eingeführt, aber das lieinische Gesetz mag die Einrichtung genau bestimmt und dieselbe unter die Controle der plebejischen Beamten gestellt haben lü0). — Endlich wird als vorübergehende Massregel dieses Gesetzes noch eine Bestimmung angegeben, nach welcher das den Possessore!) wegen Uebersehreitung des Masses weggenommene Gemeindeland unter alle Plebejer in Loosen von sieben Jugern als Eigenthum vertheilt werden sollte 101). Diese Ergänzung der licinischcn Rogation ist etwas willkürlich, denn kein schriftliches Denkmal erwähnt einen solchen Zusatzantrag. Man ist wohl berechtiget anzunehmen, dass der Ueberschuss an Staatsländereien unter die arme Plebs vertheilt worden ist; nur die willkürliche Bestimmung des Masses, wornach jeder Einzelne gerade ein Ackerloos von sieben Jugern empfieng, erscheint gewagt, weil nichts dafür spricht l0j). Wir dürfen nun in kurzen Worten den Hauptzweck des liei-nischen Ackergesetzes bezeichnen: jeder römische Bürger ohne Unterschied des Standes hat gesetzlichen Anspruch auf den Besitz und die Nutzung des ager publicus. Dieser Anspruch ist aber beschränkt durch ein bestimmtes Hass der possessio, welches nicht überschritten werden darf. Der durch diese Beschränkung erzielte Ueberschuss an Gemeindeland wird armen Plebejern als Eigenthum angewiesen. — Das ganze Unternehmen der beiden Tribunen war eine kühne Herausforderung des Adels, bei dem alles, wornach die Sterblichen mit massloser Gier trachten, Ländereien, Geld, Ehrenstellen l03), kurz die ganze ausschliessliche Herrschergewalt auf dem Spiele stand. Es gehörte ein gewaltiger Muth dazu, um der stürmischen Niebuhr, a. a. 0. p. 17 f. und Anm. 16. S. Niebuhr a. a. 0. p. 10 und Antn. 19. Dagegen vgl. Kein a. a. O. p. 261. I0i) L. Lange hat nach Appian (bell. civ. 1, 8) eine andere Art der Verwendung angedeutet, die mit den Staatsliindereien gemacht werden konnte, — den Verkauf in kleinen Theilen an die ärmeren Bürger. Er spricht auch vom „Verkauf dessen, was sie (die Keiehen) über das Mass von 500 jugera besassen, an solche, die weniger be-sassen.“ 8. a. a. O. p. 493 f. Liv. VI, 36. Opposition, welche Gesetze von so weittragender Bedeutung her-vorriefen, stand zu halten; die ganze Energie der beiden Tribunen war nothwendig, um alle die Hindernisse aus dem Wege zu räumen, welche die Patricier jahrelang dem Gelingen des Unternehmens entgegenstellten. Noch nie war der Kampf der Parteien so heftig entbrannt wie diesmal, aber die wackeren Männer zagten nicht. Um gleich schon der Abstimmung über die Rogationen in der Tribusversammlung entgegenzuarbeiten, wendete der Senat ein zwar oft gebrauchtes, aber auch oft bewährtes Mittel an, er brachte die übrigen acht Tribunen sämmtlich auf seine Seite. Diese hemmten, als es zur Abstimmung kommen sollte, durch ihre Einsprache die Verlesung der Anträge l04). Doch durch dieses Hindernis Hessen Sextius und Licinius sich nicht abschrecken, sie legten es darauf an, „den Volkswillen so lebhaft zu erregen und in so fortwährender Spannung zu erhalten, dass jener Widerspruch endlich sich davor zurückziehen musste“ 103). Also hinderten sie nun ihrerseits die Wahl der Consuln oder Consulartribunen für das nächste Jahr, so dass die Staatsgeschäfte durch Reichsverweser (interreges) geführt werden mussten. Und da sie selbst, vom Vertrauen der Plebs getragen, immer wieder zu Volkstribunen gewählt wurden, so stellten sie der jährlich erneuten Einsprache der übrigen Tribunen gegen ihre Gesetze stets ihren eigenen Widerspruch gegen die Wahl der höheren Staatsbeamten entgegen. Fünf Jahre dauerte dieses Manöver, es war nicht gerade von üblen Folgen, so lange Rom gegen auswärts Frieden hatte. Ein feindlicher Einfall ins römische Gebiet aber zeigte die Gefahr, die eine Anarchie mit sich bringen konnte. Die Tribunen gaben nach und gestatteten die Wahlen. Je fester die beiden Gesetzgeber ihr Ziel im Auge behielten, desto festeren Boden gewann ihr Unternehmen. Immer mehr nahm die Zahl und Entschlossenheit ihrer Gegner unter den Tribunen ab, deren Widerspruch wurde immer unsicherer und verstummte endlich ganz. Bereits zum achtenmal waren beide wiedergewählt l0li). Da dem Senat keine tribunicische Intercession mehr l(M) Liv. 1. e. I05) Peter, R. G. 1. Bd. p. 231. I0C) Diesmal fügten sie den drei Artikeln ihres Gesetzes noch einen vierten hinzu, dass den Plebejern auch der Zutritt zu einem der drei Priestercollegien (augures, pontifices und 3 zu Gebote stand, nahm er seine Zuflucht zu den äussersten Mitteln, zum ersten Amt und zum ersten Bürger l07), um die verhassten Anträge zu beseitigen, — Camillus ward (369) zum Dictator ernannt. Er wollte eine Aushebung vornehmen, wollte die Abstimmung durch gewaltsame Auflösung der Versammlung hindern; allein die beiden Tribunen Hessen sich nicht abschrecken, sie erwiederten mit Gegenmassregeln l07), und Camillus legte, wohl mit der Ueberzeugung, dass längerer Widerstand vergeblich sei, sein Amt nieder. Der Senat berief einen ändern Dictator, P. Manlius, welcher sich der Sache der Tribunen sogar nicht abgeneigt zeigte, indem er einen Verwandten des Licinius zu seinem Reiteroberste» machte. Auch die Patricier schienen endlich die Fruchtlosigkeit des ferneren Widerstandes eingesehen und sich entschlossen zu haben, den dringendsten Forderungen der Plebs durch Nachgiebigkeit bezüglich der beiden Gesetzartikel über das Gemeindeland und die Schuldentilgung gerecht zu werden 109). So hofften sie das Volk zu gewinnen und das höchste Staatsamt für sich zu retten. Die ärmere Plebs war auch geneigt, sich mit dem materiellen Gewinn zu begnügen ; die beiden Tribunen jedoch bestanden darauf, dass alle ihre Anträge ungetrennt als ein Gesetz behandelt und zur Ab- stimmung gebracht würden. In jedem ändern Falle verweigerten sie die Annahme ihrer Wiederwahl für das nächste Jahr. Endlich im Jahre 367 erfolgte die Entscheidung. Licinius und Sextius waren wieder Tribunen ll0). Zuerst brachten sie den Zusatzantrag — Zehnmänner für das dritte Priestercollegium und Theilnahme der Plebs an demselben — durch. Und nach unge- duumviri sacris faciundis) gestattet werde, dass nämlich statt der Duumviren, die bisher die Aufsicht über die sibyllinischen Bücher geführt, Decemviren und diese zur Hälfte aus der Plebs gewählt werden sollten. ,0T) Liv. VI, 38. ,os) Sie trugen darauf an, dass jede Verfügung des Camillus, die er als Dictator treffe, einer Geldstrafe von 500000 Assen unterliegen solle. Liv. VI, 38. 109) Die Annahme derselben konnten sie am Ende doch nicht hindern, da diese Artikel zur Competenz der Tribusversammlung gehörten, während der Antrag über Thei-lung des Consolata nur in Centuriat- oder Curiatcomitien zur Beschlussfassung gelangen konnte, weil er ganz direkt das imperium betraf. 8. Lange a. a. O. p. 491. ,lč) „Ewige Tribunen“ und „Tarquinier in Tribunengestalt“ nennt sie App. Claudius Crassus in einer Rede an das Volk (bei Liv. VI, 40). lieuren Kämpfen 11 '), die nicht näher überliefert sind, war endlich aller Widerstand gebrochen, der Senat und Camillus, der wiederum Dictator war, sahen sich genöthiget nachzugeben und die unge-theilte Annahme der tribunicischen Vorschläge durch die Tribus-versammlung zu gestatten. Für das Jahr 366 erhielt (mit L. Aemilius) L. Sextius Lateranus die höchste Staatswürde 112), — er war der erste plebejische Bürgermeister von Rom. Der Sieg war errungen, der innere Friede hergestellt und mit Festspielen gefeiert; ein Tempel der Eintracht, von Camillus gelobt, verkündete den kommenden Geschlechtern der römischen Plebs die glorreiche Beendigung des jahrhundertelangen Ständekampfes, die Herstellung der Freiheit und Gleichberechtigung der Plebejer, die endliche Verschmelzung beider Parteien zu einem einzigen grossen Ganzen. Heberblicken wir noch einmal den langgewundenen Verlauf des agrarischen Conflikts, so werden wir den innigen Zusammenhang nicht verkennen, in welchem derselbe mit der ganzen Entwicklung der römischen Verfassung steht ; wir werden zur Heberzeugung gelangen, dass eine dauernde Ordnung und freie Bewegung der römischen Plebs in Bezug auf Erwerb und Besitz nicht ermöglicht werden konnte, ohne dass zugleich ihre politische Selbstständigkeit, ihre volle staatliche Gleichberechtigung begründet ward. Wenn der Kampf der Stände auch zunächst auf socialem Gebiete sich bewegte und die Plebs vor allem die Hebung ihres materiellen Wohlstandes im Auge hatte, so erhielt er doch bald eine politische Richtung; denn die Führer der Plebs sahen ein, dass nur Hand in Hand mit der politischen Unabhängigkeit des Plebejerstandes vom herrschenden Adel die sociale Verbesserung des Volks gedeihen könne. *") Liv. VI, 42: per ingentia certamina etc. Kr deutet auch an, was Ovid. Fast. I, v. 643 f. ausdrücklich behauptet, indem er von Ergreifung der Waffen und Secession des Volkes spricht. m) Freilich musste die Bestätigung von Seite der Curiatcomitien unter Vermittlung des Dictators Camillus durch das Zugeständnis erkauft werden, dass die richterlichen Befugnisse vom Consolate getrennt und einem eigenen patricischen Beamten, dem Prätor, zugewiesen werden sollten. Doch auch diese Concessimi war bald beseitiget. 3* Auf dieses Ziel steuerte Hand in Hand mit der Agitation der Volkstribunen bezüglich des cassischen Ackergesetzes das Streben der Plebs, ihren Sonderversammlungen (Tributcomitien), in denen ihre Tribunen und Aedilen gewählt wurden, eine allseits anerkannte Geltung zu verschaffen, die Rechte dieser Versammlung gesetzlich festzustellen und ihren Beschlüssen über allgemeine Gegenstände legale, alle Bürger verbindende Kraft zu verleihen. Hand in Hand mit der Ackerfrage gieng die Colonisation aller eroberten Gebiete und so nach und nach ganz Italiens, wodurch die Römer ihre Eroberungen wie mit eisernen Klammern festhielten, der Obergewalt ihrer Nation über die ändern italischen Stämme den Sieg sicherten und endlich die unbestrittenen Herren der Halbinsel wurden. Hand in Hand mit dem agrarischen Conflikt gieng die Einführung des Soldes für die Truppen im Felde und der damit in Verbindung-stehenden Nutzungsabgabe vom Gemeindeland, wodurch die Plebs zuerst indirekt einen grösseren Antheil am ager publicus erhielt und in eine materiell günstigere Lage kam. Hand in Hand mit den Ackergesetzen ward den Plebejern der Weg gebahnt zu den Staatsämtern, zuerst zum Kriegszahlmeisteramte 113), bald auch zum Kriegstribunat 114). Schritt für Schritt wichen die Patricier den Forderungen der Plebs, und endlich nach jahrelanger Noth und jahrelangem Kampfe haben Licinius und Sextius das Ziel erreicht, indem sie wieder Hand in Hand mit den agrarischen und Geldinteressen die ungeschmälerte Theilnahme ihres Standes an der höchsten Staatswürde erstrebten und unerschütterlich an der ungeteilten Erfüllung aller ihrer Forderungen festhielten. Von Licinius an datirt der Aufschwung Roms; mit der Annahme seiner Gesetze beginnt die Zeit der Ausbreitung römischer Herrschaft, römischer Nationalität und Sprache über die ganze italische Halbinsel; nun erscheint die Heldenzeit der römischen Republik, welche durch die Tugend und Charakterfestigkeit ihrer grossen Bürgermeister, durch den würdevollen, staatsmänni-schen Takt ihrer Senatoren, durch die militärische Tüchtigkeit ihrer Heerführer mit einem poetischen Nimbus umgeben ist wie keine andere Periode der römischen Geschichte. m) Im J. 409 fungirten die ersten plebejischen Quästoren. >") Im J. 400, siehe oben p. 25. Jahresbericht. Personalstand, Vertlieilung der Lehrstunden Unterrichtsfächer, Stundenzahl. s* £ Cd cd m S-3 -d «PH S ài , b -L; "> ~~ CO cd rß 'S •fi o o -2 I II &£ I r£Ì ^ §>1! 03 cd Q C<1 1 r£3 03 rd 1 ürt Ü ü “ S d . 3 0) » i- » 1> ; o ® 0-2 ! -SO ^oq cn cq rti 5 CD O fl 2*3 > ® £rS< «I"3 ^ S Sh •2 } Q) -S *3 rfl ■'ä.S C3 rd ^ ü CO bß ” o D 0 o . 3 4) -a £oK x o « fl o^-gS-S ^ n “ £ 3 o*c J. I r, cd - ö I 2Ü L6 _ cs - a = TÌ 50 fl 3 O M bp 05 fl .2 bß co CM ,fl O fl ä.S ® 'So ® > a o o rfl 03 ^•5 'bß-£ .'S £ -m •-*2 ^3 -L ^ fl ;5 t-TV » ^ • 2rfl g 3 ^ 5 L Oj !E Io *lr iJ' Sä -S-ti I» -S T o cTcO o a g "§)> "5 S o •- -ti J3 _ ,ti M :| O fc fl S a ° bo d k-, 1 L ^ o -s .z S- 5C O « « « O o O ti T? a ti -5 f-0 :0 -ti S N S .2 Z rti P-l 'C ti a bu CC (M ja o -O £ :0 £ T? ti ti £ £< CD « -= v cS bo - ti ti © - O cS > HH ti HH W "ti ^ ti O Ph ti ti SL, r'ti ti ti .S CZ2 -ti rti CU c o O S -ti •- o 1ž == 1 I ^ d d» -M ti GG e < II. Schiller. A. Oeffentlielie. I. Classe (55). Bezjak Anton. Bezjak Johann. Čuček Alois. Čuček Gregor. Dreisibner Josef. Fekonja Andreas. Ferk Maximilian. Feuš Franz. Flucher Alois. Girstmaier Eduard. Golob Franz. Golob Johann. Herg Jakob. Holer Josef. Janžekovič Anton. Klemenšak Jakob. Klobučar Josef. Knezer Bartholomäus. Kocbek Martin. Kollenz Stefan. Kooks Viktor. Kröll Jakob. KunaČ Josef. Kurbos Georg. Legat Josef. Lešnik Johann. Lorbek Johann. Lovec Anton. Lnbitz Josef. Maier Ferdinand. Nepel Friedrich. Kicklas Moritz. Noseck Franz. Nouackh Ignaz. Oehm Johann. Pascolo Dominik. Paur Georg. Rauscher Martin. Sagadin Michael. Sattler Jakob. Schauschelka Ludwig. Silec Franz. Schlick Johann. Schmirmaul Mathias. Schnitzel Hermann. Schöff Andreas. Schroll Egmont. Semlitsch Josef. Strah Johann. Stramlitsch Emil. Sych Anton. Teichmeister Josef. Terčko Josef. Vargason Mathias. Vodušek Tndreas. II. Classe (61). Acliatz Franz. Bayer Carl. Breznik Alois. Dokl Wolfgang. Dvoršak Franz. Edler von Feyrer Josef. Golob Josef. Greif Jakob. Grohmann Anton. Grossbauer Gustav, llauz Anton. Jančič Johann. Kikec Michael. Klemenčič Anton. Kolarič Mathias. Krenn Leopold. Langmann Josef. Leber Josef. Lieberth Ferdinand, Lilek Emil. Majcenovič Johann. Majhen Anton. Mikuš Alois. Mlasko Josef. Muršec Martin. Nemanič August. Obran Lorenz. Oehm Franz. Petek Martin. Pichler Anton. Pickhart Johann. Pol Josef. Poznič Franz. Reismann Anton. Robič Alexander. Šegula Jakob. Sijanec Anton. Schmelzer Jakob. Schönher Josef. Schreiner Heinrich. Slavič Franz. Soršak Jakob. SpešiČ Jakob. StramiČ Franz. Štuhec Vincenz. Toš Alois. Trinker Julius. Tschebull Theodor. ' UrbaniČ Carl. Valenko Johann. Vamberger Josef. Vaupotitsch Mathias. Venger Ferdinand. Vičar Jakob. Wamberger Anton. Weber Josef. Wisthaler Roman. Žajdela Heinrich. Zorec Johann. Zorko Stefan. Žvajker Sebastian. III. Classe (40). Am sebi Alfred. Berko Anton. Caf Jakob. Doler Johann. Ekrieder Bernhard. Hammer Josef. Haubenreich Alois. Heric Josef. Jugg Johann. Kramberger Lorenz. Lenart Josef. Lorbek Johann. Medved Sebastian. Mihelič Josef. Nendl Franz. Pec Franz. Peche Heinrich. Petrovič Johann. Pfingstl Franz. Podhostnik Andreas. Poljak Martin. Požegar Matthäus. Rakuš Heinrich. Repa Josef. Schmidi Carl. Schofhalter Georg. Schurbi Ludwig. Sedlatschek Alois. Senčar Josef. Skuhala Peter. Strniša Franz. Tscheligi Josef. Venger Carl. Voušek Franz. VVallner Carl. Wicher Alois. Witzmann Johann. Zettel Andreas. Zver Paul. Zupanec Jakob. IV. Classe (50. Appel Josef. Barth Theodor. Baumann Vincenz. Graf Brandis Clemens. Cagran Johann. Cobel Georg. Ferlič Georg. Filipič Carl. Fischer Josef. Geissler Friedrich. Gross Johann. Jasser Wilhelm. Koch Hermann. Kodrič Peter. Kossär Maximilian. Kralj Josef. Krenn Franz. Macur Johann. Magdič Johann. Marout Theodor. Medved Franz. Mikel Carl. Mohorko Stefan. Moser Johann. Munda Jakob. Noseck Josef. Omulec Johann. Pavalec Andreas. Pichler Ferdinand. Prešern Johann. Ritter von Preu Carl. Pučko Lorenz. Purgaj Georg. Razborsek Franz. Reichenberg Georg. Rop Mathias. Schweinzer Friedrich. Siack Johann. Sijanec Valentin. Simonič Franz. Spešič Josef. Tax Friedrich. Tisso Anton. Tschebull Hugo. Verk Heinrich. Vreča Michael. Weiss Alexander. Wolffhardt Eduard. Zlamberger Anton. Zotzeck Anton. V. Classe (33). Brezina Ludwig. Cajnkar Jakob. Cernogoj Mathias. Čuček Raimund. Dovnik Franz. Fajt Andreas. Ferlinz Anton. Edler von Feyrer Johann. Hoffmann Heinrich. Hofstätter Ferdinand. Klasinc Franz. Kratter Julius. Krautgasser Josef. Kukovec Ignaz. Kunce Johann. Machan Johann. Markovič Josef. Motalen Johann. Ostermann Josef. Pernat Stefan. Piavez Jakob. Polanec Alois. Purgaj Jakob. Rischner Ludwig. Schweizer Valentin. Senekovič Andreas. Strah Georg. Unger Franz. Wisstlialer Franz. Živko Carl. -Žižek Anton. Žnidaržič Alfons. Zupanec Johann. VI. Classe (32). Adolf Rotondi Edl. v. Arailza. Arnuga Alois. Hinter Anton. Celi Anton. Ceh Vincenz. Ibiček Lorenz. Ferstner Maximilian. Fras Anton. Fras Johann. Hauptmann Franz. Henik Martin. Hoffory Leopold. Irgel Josef. Juršič Josef. Klemenčič Josef. Kocovan Franz. Krainz Carl. Kraner Johann. Lileg Aphrodisius. Napast Martin. Pišek Anton. Edl. v. PI an n er Anton. Edl. v. Radler Friedrich. Senčar Johann. Skuhala Johann. Slavič Franz. Slekovec Matthäus, Spie Mathias. Terstenjak Franz. Verdnik Josef. Zupanič Jakob. Zver Alois. VII. Classe (36).’ Allitsch August. Avernik Markus. Babnik Friedrich. Graf Brandis Ferdinand. Graf Bran di s Otto. Cernko Josef. Geč Franz. Gottsmathz Franz. Hirti Franz. Irgolič Anton. Jur tel a Jakob. Kelemina Mathias. Kreft Alois. Krisper Raimund. Leitner Johann. Leixner Otto. Lubec Carl. Meyer Friedrich. Mlaker Johann. Muršec Anton. Namesnig Josef. Novak Anton. Orešec Franz. Pajtler Jakob. Pichs Carl Pravdič Josef. Rajh Anton. Rak Anton. Rogozinski Philipp. Schmiderer Johann. Schwenter Anton. Simonič Alois. Skerbec Martin. Solak Carl. Tamsche Valentin. Zmazek Franz. Vili. Classe (26). Bezjak Peter. Bračko Michael. Dvoršak Andreas. Fras Anton. Fiirbas Franz. Edl. v. Gasteiger Friedrich Glaser Carl. Gmeiner Carl. Hernah Josef. Janžek Eduard. Košir Josef. Miglič Peter. Orthaber Franz. Pečko Jakob. Petelinšek Georg. Plohl Franz. Polanec Johann. Rojko Franz. Santi Anton. Schuch Ernest. Suher Peter. Sernec Josef. Srabotnik Adolf. Turner Paul, v/ Vitmajer Carl. Žajdela Franz. B. Prlvatlsten. I. Classe (1). Heinrich Conrad v. Evbesfeld. II. Classe (2). Maximilian Ritter v. Carneri. Franz Edler von Reichenberg. 111. Classe (1). Hugo Conrad von Eibesfeld. IV. Classe (1). Höher Johann. V. Classe (1). Krenn Roderich. VI. Classe (1). Reinisch Carl. HI. Lectionsplan. A. Obligate Lehrgegenstände. Vili. Classe. Ordinarius: Der Direktor. Religion: 3 St. Geschichte der Kirche Jesu Christi nach Fessi er. Sla vi netz. Zank. Lateinisch: 5 St. Horaz nach Gry-sars Ausgabe : Carm. I. 1, 2, 3, 4, 11, 14, 18, 20, 22, 24, 34, 37. H. 2, 3, 13, 18, 20. III. 1, 13, 30. IV. 2, 7, 15. Carm. saecul. Epod. 2. Satir. I. 9, II. 6. Epist. II. 1. Tacitus, Germania, An nah I. nach der Teubner’schen Ausgabe. Wöchentlich 1 Stunde gram-mat. stilistische Hebungen nach Ferd. Schultz und Stipile II. Alle 14 Tage eine schriftliche Arbeit. Der Direktor. Griechisch: 5 St. Platons Gorgias nach der Ausgabe von Jahn. Homers Ilias 21. und 22. Gesang nach Hocheggers Ausgabe. Sophokles Antigone nach der Schneidewin-Nauk’schen Ausgabe. Alle 14 Tage eine Stunde Wiederholung der Grammatik, jeden Monat eine schriftliche Arbeit. Gut sc her. Deutsch: 3 St. Theorie der dramatischen Dichtkunst, Lectüre der darauf bezüglichen Abhandlungen in Mozarts Lesebuch für das O. G. III. Bd. Göthes Iphigenie, Schillers Wallensteins Lager und W. Tod. Hebersicht der Entwicklung der neueren Literatur seit Klopstock. Monatlich 2 Aufsätze; Vorträge. Reichel. Slovenisch: 2 St. Altslovenische Formenlehre. Chresto-mathia palaeoslovenica von Miklošič. Hebersicht über den Gang des slovenischen Schriftenthums seit Trubar bis jetzt. Alle 2—3 Wochen eine schriftliche Arbeit. Unterrichtssprache die slovenische. Majciger. Geographie und Geschichte : 3 St. Geschichte der Neuzeit von den Zeiten des 30jährigen Krieges bis 1815 nach Pütz. Wiederholung der Weltgeschichte. Statistik Oesterreichs nach Schmitt. Seli a 11er. Mathematik: 1 St. Hebungen in Lösung mathematischer Probleme als zusammenfassende Wiederholung des mathematischen Unterrichtes. Essl. Physik: 3 St. Magnetismus, Elektrizität, Wärme; Optik, Anfangsgründe der Astronomie und Meteorologie, nach Dr. Kunzek. Essl. Philosoph. Propädeutik: 2 St. Psychologie nach G. Lindner’s Lehrbuch. Schaller. VII. Classe. Ordinarius: Professor Josef Essl. Religion : 2. St. Katholische Sittenlehre nach Dr. Martins Lehrbuch, II. Theil, 2. Hälfte. Sla vi netz. Zank. Lateinisch: 5 St. Cicero, oratio (le imperio Cn. Pompei und pro Arcliia poeta. Virgil. Aeneid. III. und VI. Gesang nach Hoffman ns Ausgabe. Wöchentlich 1 Stunde grammatisch - stilistische Hebungen nach Stipile II. Alle 14 Tage ein Pensum. Voregger. Griechisch: 4 St. Demosthenes: I. II. III. Rede gegen Philipp nach der Wester-mann’schen Ausgabe. Homers Odysee: XI. V. VI. VII. Gesang nach der Teubner’schen Ausgabe. Alle 14 Tage eine Stunde Wiederholung der Grammatik, jeden Monat ein Pensum. Schumann. Deutsch: 3 St. Theorie der epischen und lyrischen Dichtgattung. Lectüre der darauf bezüglichen Abhandlungen und Beispiele in Mozarts Lesebuch für O. G. III. Bd. Im ersten Semester : Göthes Hermann und Dorothea; im zweiten: Erklärung schwierigerer lyrischer Gedichte. Uebersichtliche Darstellung der wichtigsten Erscheinungen aus der älteren Literaturperiode bis auf Klopstock. Jeden Monat 2 schriftliche Arbeiten; Vorträge. Reichel. Slovenisch: 2 St. Berilo für VII. mit sachlichen und sprachlichen Erläuterungen. Im zweiten Sem. Hebungen im Hebersetzen aus dem Deutschen ins Slowenische. Alle 14 Tage eine schriftliche Arbeit. Im ersten Sem. und einem Tlieil des zweiten: Palinoti c Kristiada I. III. IV. V. Gesang. Unterrichtssprache die slowenische. Majciger. Geographie und Geschichte : 3 St. Von Pipili dem Kurzen bis zum westphälischen Frieden nach W. Pütz. Repetition grösserer Partien aus der Geographie (Europa, Deutschland, Amerika). Reichel. Mathematik: 3 St. Algebra: Unbestimmte Gleichungen des ersten Grades, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, Progressionen, Combinationslehre, binomischer Lehrsatz. Geometrie : Anwendung der Algebra auf die Geometrie, analytische Geometrie in der Ebene, Kegelschnitte. Nach Dr. Močnik. Essl. Physik: 3 St. Allgemeine Eigenschaften und Unterschiede der Körper, Gesetze der chemischen Verbindungen und Zerlegungen, die wichtigsten chemischen Verbindungen, Statik und Dynamik fester, tropfbarer und ausdehnsam-flüssiger Körper, Akustik. Nach Dr. Kunzek. Essl. Philosoph. Propädeutik: 2 St. Logik nach G. Lindner’s Lehrbuch. Schal ler. VI. Classe. Ordinarius: Professor Dr. Leopold Konvalina. Religion: 2 St. Katholische Glaubenslehre nach Dr. Martins Lehrbuch, II. The il, 1. Hälfte. Sla vi netz. Zank. Lateinisch: 6 St. Sali, de bell. Jug. ed. Linker; Virgil. Bucol. ed. I.; Georg. II. 135—176 IV. 149 ff. ed. Hoffmanu; Cicero in Cat. I. ed.Halm; Caes. de bello civ. I. Wiederholung der Formenlehre und Syntax nach F. Schultz, lat. Sprachlehre. Grammatisch-stilistische Hebungen aus Stipile II. Präparation. Memoriren ausgewählter Stücke aus Virgil, und Cie. Alle 14 Tage eine schriftliche Arbeit. Dr. Kon-v a 1 i n a. Griechisch : 5 St. Homer Ilias III. IV. V. VI. ed. Hochegger; Herod. VII. ed. Wilhelm. Wiederholung der Formenlehre nach Curtius, eingeübt an Beispielen aus Schenkl’s Elementarbuch. Syntax im Anschlüsse an die Lectüre. Memoriren ausgewählter Stücke aus Homer. Alle 4 Wochen eine schriftliche Arbeit. Dr. Kon vai ina. Deutsch: 3 St. Lectüre und Erklärung von Musterstücken aus Mozarts Lesebuch für das O. G. II. Bd. Besprechung der Biographien der bedeutendsten Dichter. Vortrag ausgewählter Stücke. Monatlich zwei Aufsätze. Reichel. Slovenisch: 2 St. Berilo für VI. mit sachlichen und sprachlichen Erläuterungen, Deklamationen und Hebungen im Hebersetzen aus dem Deutschen ins Slovenische. Alle 14 Tage eine schriftliche Arbeit. Unterrichtssprache die slovenische. Schnida,ritsch. Majciger. Geographie und Geschichte: 3 St. Römische Geschichte und Geschichte des Mittelalters bis auf Gregor VII. nach W. Pütz. Geographie von Europa, insbesondere von Italien nach Klun. Kartenzeichnen. Sch alle r. Mathematik: 3 St. Algebra: Vollständige Lehre von den Potenzen und Wurzeln, Logarithmen, Ergänzung der Lehre von den Proportionen, Gleichungen des ersten Grades mit einer und mehreren Unbekannten. Geometrie: Trigonometrie und Stereometrie. Nach Dr. Močnik. Essl. Naturgeschichte: 2 St. Zoologie, in Verbindung damit Paläontologie und geographische Verbreitung des Thierreiches nach Giebel. R i e c k. V. Classe. Ordinarius: Professor Johann Majciger. Religion: 2 St. Allgemeine Einleitung in die kath. Glaubenslehre nach Dr. Martins Lehrbuch, I. Th eil. Slavi netz. Zank. Lateinisch: 6 St. 1. Sem. Livius üb. I. ed. Grysar. II. Sem. Ovidius Trist. 1. 1. el. 3. 1. IV. el. 10. Ex Ponto Ep ist. 1. I. el. 2. Ex Epist. Heroidum Ep. I. Ex libris Amorum 1. 1. el. 15. De poetarum immortalitate. 1. li. el. 6. In mortem psittaci Corinnae. Ex lib. Fastorum 1. I. v. 4 69—542. Ex üb. Met. 1. I. v. 89—-162. 163— 415. 1. II. v. 1—366. 1. VI. v. 146—312. ed. Grysar. Grammat. stilistische Hebungen nach F. Sclmltz’s lat. Sprachlehre und Süpfle’s Hebungsbuch I. Präparation auf den Autor. Alle 14 Tage ein Pensum. Majciger. Griechisch: 5 St. Xenophon nach Schenkl’s Chrestomathie: Kyropaedie X, Anabasis I, li, V. Memorabilien I. Homers Ilias nach Hocheggers Ausgabe, Gesang I, II. Jede Woche eine Grammatikstunde, im ersten Semester Hauptpunkte aus der Syntax, im zweiten Semester Homerische Formenlehre und Wiederholung der regelmässigen nach Curtius’ Grammatik und die Einübung nach Schenkl’s Elementarbuch. Jeden Monat eine Aufgabe. Schumann. Deutsch : 2 St. Lesen und Erklären ausgewählter Stücke aus Mozarts Lesebuch für O. G. I. Bd. Monatlich zwei schriftliche Aufsätze. Vor egger. Slovenisch : 2 St. Berilo für V. Vortrag memorirter poetischer Lesestücke. Hebungen im Hebersetzen aus dem Deutschen und Lateinischen ins Slovenische. Alle 14 Tage eine schriftliche Arbeit. Unterrichtssprache die slovenische. Majciger. Geographie und Geschichte: 3 St. Geschichte des Alter-thums mit Ausnahme der römischen Geschichte nach W. Pütz. Geographie von Asien, Afrika und Europa, besonders die Geographie von Griechenland und Makedonien nach Klun, Kartenzeichnen. Schalter. Mathematik: 4 St. Algebra: Zahlensystem, die vier Grundoperationen mit positiven und negativen Zahlen, Theilbarkeit, gemeine, Dezimal- und Kettenbrüche, Verhältnisse und Proportionen. Geometrie : Longimetrie und Planimetrie. Nach Dr. Močnik. S chni daritsch. Ri eck. Naturgeschichte: 2 St. I. Sem. Mineralogie, im Anschlüsse daran das Wichtigste aus der Geognosie nach Fellöcker. II. Sem. Botanik mit Paläophytologie und geographischer Verbreitung des Pflanzenreiches. Ri eck. IV. Classe. Ordinarius: Professor Johann Gutscher. Religion: 2 St. Geschichte der christlichen Offenbarung des neuen Bundes nach Schumacher. Im II. Semester eine skizzirte Kirchengeschichte nach Hölscher. Dr. S c h a g e r. Lateinisch : 6 St. Cäsars bellum Gallicum 1., 2. und 3. Buch nach Hoffmanns Ausgabe. Tempus- und Moduslehre nach der kleinen Grammatik von Ferdinand Schultz. Wiederholung der Casuslehre. Das Wichtigste aus der lateinischen Prosodie und Metrik. Mündliche und schriftliche Hebungen nach Süpfle’s 1. Th. Wöchentlich in der Regel eine schriftliche Arbeit. Gut sch er. Griechisch: 4 St. Conjugation der Verba auf ^ und der uuregelmässigen Zeitwörter, Wiederholung des Verbum auf w nach der Grammatik von Curtius. Dazu die entsprechenden Uebungsstiicke aus Schenkl’s Elementarbuch. Alle 14 Tage eine schriftliche Arbeit. Gut sch er. Deutsch: 3 St. Lesen und Erklären ausgewählter Stücke aus Mozarts Lesebuch für U. G. IV. Bd. Memoriren ausgewählter poetischer und prosaischer Stücke. Das Wichtigste aus der Lehre von den Geschäftsaufsätzen und der Metrik, Alle 14 Tage eine schriftliche Arbeit. Schnidaritsch. G u t s c h e r. Slovenisch für Slovenen : 2 St. Benützung und freie Aneignung von ausgewählten Lesestücken aus Berilo IV. von Bleiweis. Vortragsübungen. Grammatik: Wortbildung und Composition mit Präpositionen, Hauptpunkte der Syntax nach JanežiČ’s slovenischer Grammatik. Uebersetzungsübungen aus dem Deutschen und Lateinischen. Alle 14 Tage eine Aufgabe. Unterrichtssprache slovenisch. Schumann. Slovenisch für Deutsche: Uebersetzungsübungen aus dem Sprach- und Lesebuch von Janežič. Systematische Recapitulation der Declinationen und Conjugationen. Unterrichtssprache deutsch. Schnidaritsch. Schumann. Geographie und Geschichte: 3 St. Geschichte der Neuzeit bis 1815 nach Pütz. Geographie von Deutschland, bei Gelegenheit der Behandlung der Entdeckungen: Amerika und Australien nach Klun. Oesterreichische Vaterlandskunde nach Heufler und Klun. Reichel. Mathematik: 3 St. Arithmetik: Zusammengesetzte Verhältnisse und Proportionen, Gleichungen des ersten Grades mit einer Unbekannten. Anschauungslehre : Lage von Linien und Ebenen gegeneinander, Körperwinkel, Hauptarten der Körper, Grössenbestimmung derselben. Nach Dr. Močnik. Essl. Naturlehre: 3 St. Statik und Dynamik der festen und flüssigen Körper; Lehre vom Schalle, Magnetismus, der Elektrizität und vom Lichte; Grundzüge der Astronomie und physikalischen Geographie nach Pisko. Ri ec k. 111. Classe. Ordinarius: Professor Josef Schumann. Religion: 2 St. Geschichte der Offenbarung des alten Bundes nach einem unbekannten Verfasser. Dr. Schager. Lateinisch: 6 St. Historiae antiquae von Hoffmanu lib. II, III, X, XI. Grammatik: Casuslehre nach Ferd. Schultz eingeübt an freien Beispielen und in Süpfle’s Uebungsbuch I. Wöchentlich eine Hausaufgabe gemeinschaftlich corrigirt,im Semester 6 Schulaufgaben. Schumann. 4 Griechisch: 5 St. Formenlehre bis zu den Verben auf nach der Grammatik von Curtius. Dazu die entsprechenden Uebungsstücke aus Schenkl’s Elementar buch. Im ersten Semester dann und wann, im zweiten alle 14 Tage eine schriftliche Arbeit. Gutscher. Deutsch: 3 St. Wiederholung der Satzlehre, Periodenbau; Lesen poetischer und prosaischer Lesestücke aus Mozarts Lesebuch für U. G. III. Bd. mit Sach-, Begriffs- und Wort-Erklärungen ; regelmässige Declamationsübungen. Monatlich 2 schriftliche Aufsätze. Ri ec k. Slovenisch für Slovenen: 2 St. Lesung, Besprechung und freie Aneigung von ausgewählten Lesestücken aus Berilo III. von J. Bleiweis. Vortragsübungen. Grammatik : Die 6 Verbalclassen sammt den Unterabtheilungen und Besprechung der zu den einzelnen Wurzeln und Tönen gehörigen wichtigeren Derivata. Alle 14 Tage eine Aufgabe. Unterrichtssprache slovenisch. Schumann. Slovenisch für Deutsche: 2 St. Das Zeitwort vollständig und die Partikeln, Vokabeln und Uebersetzungsstücke nach dem Sprach-und Lesebuche von Janežič. IV. Auflage. Jeden Monat eine schriftliche Uebung. Majciger. Geographie und Geschichte: 3 St. Geschichte des Mittelalters nach Weiter. Allgemeine Geographie von Europa; Geographie von Spanien und Portugal, Frankreich, Belgien und Holland, den britischen Inseln und der Schweiz nach Klun. Uebungen im Kartenzeichnen. Schal ler. Mathematik: 3 St. Arithmetik : Die vier Rechnungsarten in Buchstaben, Potenzimi, Quadrat- und Cubik-Wurzeln, Permutationen und Combinationen nach Dr. Močnik. Geometr. Anschauungslehre : Der Kreis mit den (Konstruktionen in und um denselben, Umfangs- und Inhaltsberechnung, Kegelschnittslinien. Nach Dr. Močnik: Ri ec k. Naturwissenschaften: 2 St. 1. Semester: Mineralogie nach Pokorny. 2. Semester: Physik : Allgemeine und besondere Eigenschaften der Körper, Chemie und Wärmelehre nach Pisko. Ri eck. II. Classe. Ordinarius: Pi'ofessor Josef Schalter. Religion: 2 St. Liturgik nach Dr. Frenzl. Dr. Schager. Lateinisch: 8 St. Formenlehre der unregelmässigen Flexionen, Lehre von den Präpositionen, Adverbien und Conjunctionen; Fragepartikeln. Aus der Syntax : Const. des acc. c. int., nom. c. inf., vom indirekten Fragesatz, Partieipialconstruction nach F. Schultz lat. Sprachlehre. Dazu die entsprechenden Uebersetzungen aus dem Uebungsbuch desselben Verfassers. Wöchentlich eine schriftliche Arbeit. Dr. K o n v a 1 i n a. Deutsch : 3 St. Lehre vom einfachen und zusammengesetzten Satz. Repetition der Formenlehre. Sachliche und sprachliche Erklärung ausgewählter Stücke aus Mozarts Lesebuch für U. G. II. Bd. Memorirübungen. Hebungen im Rechtschrei-ben. Monatlich 2 schriftliche Arbeiten Reichel. Slovenisch für Slovenen: 3 St. Lectüre aus Berilo II. Vortragsübungen memorirter Gedichte. Aus der Grammatik die Formenlehre vollständig. Alle 14 Tage oder 3 Wochen eine schriftliche Arbeit. Dr. Schager. Slovenisch für Deutsche: 3 St. Fortsetzung über das Bei- und Fürwort. Das Zeitwort in der Bedingungsform und in den Participien aus dem Sprach und Lesebuche von .Janežič IV. Auflage. Majci-ger. Geographie und Geschichte: 3 St. Geschichte des Alterthums nach Weiter. Geographie von Asien, Afrika, Griechenland und Italien nach Klun. Versuche im Kartenzeichnen. Sch aller. Mathematik: 3 St. Arithmetik: Verhältnisse und Proportionen, Regel-detrie, wälsche Praktik, Masskunde. Anschauungslehre: Grössenbestimmung der drei- und mehrseitigen Figuren, Verwandlung und Theilung derselben, Bestimmung der Gestalt der Dreiecke, nach Dr. Močnik. Essl. Naturgeschichte: 2 St. 1. Semester: Zoologie: Vögel, Amphibien, Fische und niedere Thiere nach Pokorny. 2. Semester: Botanik nach Pokorny. Ri eck. 1. Classe. Ordinarius : Professor Franz Voregger. Religion : 2 St. Die christkatholische Glaubens- und Sittenlehre nach dem Regensburger-Katechismus. Dr. Schager. Lateinisch: 8 St. Regelmässige Formenlehre nach der kleinen Grammatik von F Schultz, eingeübt an den entsprechenden Lesestücken des lateinischen Uebungsbuches von demselben Verfasser. Im II. Semester alle 14 Tage ein Pensum. Vor egge r. Deutsch: Bauers neuliochd. Grammatik: Formenlehre, der einfache Satz. Wöchentlich ortho-graph. Hebungen. Sachliche und sprachliche Erklärungen von Lesestücken aus Mozarts Lesebuch für (J. G. I. Bd. Vortrag memorirter poetischer und prosaischer Stücke. Monatlich 2 schriftliche Arbeiten. Vo r egge r. Slovenisch für Slovenen : 3 St. Berilo für I. mit sachlicher und sprachlicher Erklärung der Lesestücke. Vortrag memorirter poetischer und prosaischer Aufsätze. Aus der Grammatik die regelmässige Formenlehre nach der Slovnica von Janežič. Jeden 4.* Monat 1 oder 2 schriftliche Arbeiten. Unterrichtssprache die sloveni sehe. Majciger. Slovenisch für Deutsche: Das wichtigste aus der Formenlehre nach dem Sprach- und Lesebuche von Janežič, IV. Auflage, nebst den einschlägigen Vokabeln und Uebersetzungs-stiieken. S c h n i d a r i t s c h. Dr. S c h a g e r. Geographie : 3 St. Mathematische und physische und die Hauptpunkte der politischen Geographie nach Dr. Klun s Leitfaden für den geographischen Unterricht. Vo regger. Mathematik: 3 St. Arithmetik : Die vier Rechnungsarten in unbenannten und benannten Zahlen, Theilbar-keit, gemeine und Dezimalbrüche, nach Dr. Močnik. Geometr. Anschauungslehre : Linien, Winkel, Construktion von Dreiecken und Parallelogrammen, Haupteigenschaften derselben. Schnidaritsch. Dr. Kon vali na. Naturgeschichte: 2 St. Zoologie: Säugethiere und Insekten nach Pokorny. Ri ec k. 13. Freie Lehrgegenstände. a) Slovenische Sprache für Schüler deutscher Muttersprache aus den vier oberen Classen, Separatcurs, III. Cyclus, I. Jahrgang : 2 St. Aus Berilo für V. wurden leichtere Leseetücke ausgewählt, gelesen, übersetzt und sprachlich erläutert, und daran Wiederholung der Grammatik geknüpft. Den Uebersetzungsübungen aus dem Deutschen ins Slovenische wurde Süpfle I. Theil zu Grunde gelegt. Majciger. b) Italienische Sprache: 2 St. Filippi’s Grammatik Sprechübungen, Uebersetzung der novelle morali von Soave. Ga-spers chitsch. c) Böhmische Sprache: 2 St. Grammatik nach der öeskä mluvnice von Jan Slav. TomfČek. Aus dem maly vybor z veskeré literatury Češkd wurden die Abschnitte aus Adam Daniel z Veleslavina, František Palacky und Väcslav Tomek gelesen. Gemeinsame Correktur von Uebersetzungen aus dem Slovenischen ins Böhmische. Dr. Konvalina. d) Mittelhochdeutsch : 2 St. Grammatik, Einleitung. Lectüre ausgewählter Partien aus den Nibelungen, Gudrun, d. Reinhart Fuchs, den Lyrikern u. s. f. Reichel. e) Steiermärkische Landesgeschichte: 2 St. Geographie von Steiermark, Landesgeschichte nach Wartin ge r und Gebier. Rei chel. f) Gesang: 3 St. 1 Stunde für die Anfänger, 1 Stunde für die bereits geübten Sopranisten und Altisten, 1 Stunde für den gesammten vierstimmigen Chor. Elemente, Notenlesen, zweistimmige Lieder, geistliche und weltliche Chorgesänge mit lateinischem, deutschem oder sloveuischem Texte, Messen. Joha. g) Zeichnen: 3 St. Elemente des freien Handzeichnens ; Nachbildung von Naturgegenständen nach Vorlegeblättern, Kopf- und Landschaftsstudien; Anleitung zum perspektivischen Zeichnen, zum Gebrauche der Tusche, Kreide u. s. w. Reitter. h) Kalligraphie, für Schüler der beiden untersten Classen relativ-obligat, 2 St. Hebungen nach Vorschriften an der Tafel. Dr. Kon vai ina. i ) Stenographie: 2 St. Schreib- und Leseübungen nach Gabelsbergers System. Ri eck. k) Turnen: 2 Abtheilungen, je 3 Stunden, im Winter im Turnsaale des hiesigen Turnvereines, im Sommer auf dem Turnplätze im Freien. Ordnungsübungen, Frei turnen, Rüstübungen. Mar kl. Die unter a, c, d, e, f und h aufgeführten Gegenstände wurden unentgeltlich gelehrt, auch dem Unterrichte im Zeichnen, in der Stenographie und im Turnen haben unbemittelte Schüler gratis beigewohnt und wird den betreffenden Herren Fachlehrern so wie dem löblichen Turnvereine im Namen der Begünstigten hiefür der geziemende Dank ausgedrückt. C. Themata. a. Zu deutschen Aufsätzen. VIII. Classe. 1. Wie kam es, dass trotz der Ermordung Caesars die Wiederherstellung der Republik nicht gelang? 2. Gedankengang der Abhandlung : Ueber Natur und Unnatur aus Leasings Dramaturgie. 3. Horazens I. Ode an Maecenas. 4. Die Entstehung des griechischen Dramas und das griech. Theater. 5. Wer der Dichtkunst Stimme nicht versteht, ist ein Barbar, er sei auch wer er sei. (Goethes Tasso.) 6. Bliithe und Verfall der schwedischen Macht. 7. Inwiefern haben die Erfindungen des 14. und 15. Jahrhunderts den Eintritt der Neuzeit vorbereitet ? 8. In deiner Brust sind deines Schicksals Sterne. (Schiller.) 9. Inwieferne finden die Dichter (Horaz, Virgil, Hölty, Hagedorn u. s. f.) das Landleben preisenswerth V 10. Welche Umstände veranlassten die Losreissung der nordamerikanischen Colonien vom Muttcrlaude und welche Folgen hatte dieselbe für Europa ? 11. Wie geartet erscheinen uns Orest und Pylades in dem Dialog (in Goethes Iphigenie, Act II. Sc. 1.)? 12. Rede Hannibals an sein Heer auf dem Kamme der Alpen. 13. Ueber die Entstehung- und Bedeutung der Sprichwörter. 14. Die Charaktere der Iphigenie und des Thoas in Goethes Iphigenie. 15. Gedankengang der 11. Epistel des II. Buchs der Horazischen Briefe. 16. Herders Bedeutung für die deutsche Literatur. 17. England unter Elisabeth, 18. Ueber Hessings Laokoon. 19. Welche Bedeutung hatten die Feldzüge Alexanders des Grossen ? 20. Ueber Hessings hainburgische Dramaturgie. 21. Das Colonial wesen der alten Völker. 22. Ueber Wallensteins Hager. 23. Wie haben die Alten, Aeschylus und Euripides, den Conflikt in der Orestesfrage gelöst und wie Götlie in seiner Iphigenie? (Maturitätsaufsatz.) VII. Classe. 1. Welche Ursachen führen den Verfall der Staaten herbei ? 2. Krimhildens Rache. 3. Wie kam die karolingische Sage dazu, Karl den Grossen als Vorkämpfer des Christenthums darzustellen '? 4. Die Entdeckungen der Normannen und ihre Bedeutung. 5. Was ist Poesie, worin ist sie den ändern Künsten ähnlich und worin von den ändern verschieden ? 6. Gedankengang der Rede pro lege Manilia. 7. Der Kampf des Herzogthums und des Königthums im 10. Jahrhundert bis zur Katastrophe von Andernach. 8. Uebersetzung des Cap. IV. der oratio pro lege Manilia. 9. Rede Urbans II. auf der Kirchenversammlung zu Clermont. 10. Das Wesen der Idylle. 11. Charakteristik Philipp des II. von Macedonico. 12. Das Concil zu Konstanz. 13. Der Schauplatz der Goethe’schen Dichtung Hermann und Dorothea. 14. Inhalt der Goethe’schen Dichtung Hermann und Dorothea. 15. Das homerische und das virgilische Todtenreich. 16. Franz von Sickingen und der Kampf der deutschen Reichsritterschaft gegen die Fürstenmacht. 17. Erklärung des Göthischen Gedichtes : Grenzen der Menschheit. 18. Charakterschilderung Jugur-thas. 19. Alexanders des Gr. Rede an sein Heer vor der Schlacht am Granicus. 20. Alfred der Grosse. 21. Uobrede auf Columbus. 22. Folgen der Kreuzzüge. 23. Lobrede auf Athen. 24. Die Charaktere in Goethes Hermann und Dorothea. (Wirth und Wirthin — Pfarrer und Apotheker — Hermann und Dorothea.) VI. Classe. 1. Die Vortheile des Fussreisens. 3. Erklärung des Schiller’-schen Gedichtes: Das Eleusische Fest. 3. Gedankengang der Rede Adherbals im römischen Senate (Sali. bell. Jug. c. 14). 4. Consulat und Königthum bei den Römern. 5. Composition der Schiller’schen Glocke. 6. Erklärung des Schiller’schen Gedichtes : Die Theilung der Erde. 7. Ein Sommerabend (Schilderung.) 8. Uebersetzung des 66. Capitels aus Sallusts bell. jug. 9. Krieg mit Jugurtha (in kurzen Umrissen). 10. Welchen Zweck hatte Virgil bei Abfassung der 1. Ekloge und wie sucht er denselben zu erreichen? 11. Die Verschwörung des Catilina. 12. Gedankengang des Gedichtes: Der Wechsel von Voss. 13. Friedrich V. und Klopstock. 14. Ueber die Instinkte der Insekten. 15. Inwiefern lässt sich die Wahrheit des Sprichwortes : „Jeder ist seines Glückes Schmied“ mit dem Glauben an eine göttliche Vorsehung vereinigen? 16. Wie soll der Schauspieler Sentenzen vortragen? (nach einer Abhandlung aus Les-sings liamburgischer Dramaturgie.) 17. Qui proficit in literis et deficit in moribus, plus deficit quam proficit, V. Classe. 1. Gedanken eines berufseifrigen Studierenden beim Beginne eines neuen Schuljahres. 2. Gedankengang in Liv. praefatio. 3. Der Traum des Judas Ischariot. 4 Lob des Heimatortes. 6. Co-riolan. 6. Der Kampf der Horatier und Curiatier. 7. Schilderung des Winters. 8. Ueber den Nutzen des Reisen s. 9. Die Morgenstunde hat Gold im Munde. 10. Ueber den Gebrauch der Thiere in der Fabel. 11. Gedankengang des Gedichtes von Mastalier: Auf den St. Stefansthurm in Wien. 12. Die Strafe der Niobe. 13. Ueber die Vortheile der Friedfertigkeit. 14. Phaethon. 15. Erklärung des Gedichtes : Die Orgel, von Herder. 15. Es flog ein Gänschen über den Rhein und kam ein Gänserich wieder heim. b. Zu slovenischen Aufsätzen. VIII. Classe. 1. Značaj Marija Stuartave in kraljice Elizabete. 2. Črtice iz Horacijevega življenja. 3. Karl I. kralj angležki. 4. Kvintu Deliju. (Prestava Horacij e ve III. ode knj. II.) 5. Glavne misli prvega dela Platonovega Gorgija. 6. Horacijevega epoda 11. (Prestava). 7. Električne prikazni v zraku. 9. Aristiju Fusku. (Prestava Horacijeve 22. ode knj. II.) 9. Ifigenije. Pripovest iz grške mitologije. 10. Sreča je nestanovitna. (Zgovinska razprava.) 11. Zakaj je omika- nemu Človeku dolžnost, natanko znati materni jezik? 12. Nekaj o sorodnih prikaznih v narodnih pesmih učencem znanih narodov. 13. 14. 15. Prestave iz Platonovega Gorgija. 16. „Sloga jači, nesloga tlači.“ (Zgodovinska razprava.) Naloga za dozreluo skušnjo. VIL Classe. 1. Prestava prvih šest odstavkov iz prvega Demostenovega govora proti Filipu. 2. Kteri povod je imel Demosten k prvemu govoru proti Filipu ? 3. Prestava sledečih štiri odstavkov iz prvega Demostenovega govora proti Filipu. 4. Glavne misli drugega dela ravno tega govora. 5. Prestava sledečih pet odstavkov tega govora. 6. Vvod v drugi Demostenov govor proti Filipu. 7. Janez Paricida. (Zgodovinska pripovest.) 8. Rudolf Habsburški in Otokar Češki. 9. Odisej se poslovi od Kalipse in prijadra k Feakom. 10. Začetek in rast turske moči do vzetija Carigrada. 11. Odisej v podsvetiju. 12. Zakaj se učimo zgodovine ? 13. Smrt Agamem-nonova. 14. Glavne misli I. pev. Göthe-jevega pesmotvora „Hermann u. Dorothea.“ VI. Classe. 1. Kako se obnaša priden učenec? Bogastvo je sreča, pa vendar tudi nevarno. 3. Ktero korist nam donaša železo? 4. Kratek zapopadek III. pev. Homerove Ilijade. 5. Poslovenite 48. pogl. Ju-gurtinskega boja. 6. Vera v boga je vsem narodom -občna. 7. Vrednost hvaležnosti. 8. Devica orleanska. (Pripovest iz zgodovine.) 9. Dalje. 10. Dalje. 11. Dalje. 12. Nekoliko Črtic iz starorimskega življenja, posebno lišpnosti in zapravljivosti ne tikajočih. V. Classe. 1. Aleksander se vrača v Azijo. Vdarijo se tretjič med Gav-gamelo in Arbelo. 3. Eneja pride v Italijo. 3. Boj z Turnom. 4. Romul in Éem se narodita. 5. Askanij in Lavinija. 6. Kako so bile Sabinke ugrabljene? 7. Numitor Romula in Rema spozna. 8. Boji zavolj ugrabljenih Sabinek. 9. Numitor postane kralj. 10. Romul vmori Rema in pravljica o Herkulu. 11. Dalje in konec. 12. Romul napravi in vredi rimsko državo. 13. Romul premaga Antelunate Sabinci vmoré devico Tarpejo. 14. Boj z Sabinci. 15. Žene Sabinke napravijo mir. IV. Vermehrung der Lehrmittel. A. Bibliothek. a. Geschenke. 1. Geschenk des hochwiird. Herrn Fr. Kossar : Drobtince za leto 1859 in 60 (2 Exempl.) za leto 1861 (2) za leto 62 (1) za leto 63 (1). — 2. Handbuch der Geographie und Statistik des Kaiserthums Oestreich von Dr. J. Neuhauser, Heft 1 und 2, Geschenk des Verfassers. — 3. Sitzungsberichte der k. Akademie der Wissenschaften : I. philos.-liistor. Kl.: Band 43, Heft 1. 2. Bd. 44, 1. 2. 3. Bd. 45, 1. II. Mathem.-naturwiss. Kl.: erste Abtheilung 48. Bd. 3. 4. 5. Heft, 49. Bd. 1. Heft, zweite Abtheilung Bd. 48, 3.4. Bd. 49, 1, 2. III. Archiv f. Kunde östreich. Geschichtsquellen : Bd. 30, 2. Hälfte, Bd. 31, 1. H. — 4. Mittheilungen der k. k. Centralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale, 6. 7. 8. Jahrg. vollständig, vom 9. die Hefte März — Juni incl. — 5. Dr. G. Weller, latein. Lesebuch für Anfänger aus Herodot, Geschenk der Kesselring’schen Hofbuchhandlung in Hildburghausen. — 6. Zwölf Fragmente über Geologie v. Fr. Freiherrn von Marenzi; Geschenk des Verfassers. — 7. Geschenk d. k. k. geologischen Reichsanstalt: Der Jahrbücher 14. Bd. Nr. 2 u. 3. — 8. Dr. Fr. Pauly, latein.-deutscbes Handwörterbuch, Geschenk der Verlags-Expedition C. Schreyer und Ign. Fuchs in Prag. — 9. Geschenk des Herrn Prof. Schaller: a) Th. Körners sämmtliche Werke; b) Platonovi spisi, prevedeni i razjasnjeni po J. V. Kostiču ; c) 2 Lehrbücher f. den Unterstützungsverein; d) Beckers Weltgeschichte 7. Aufl. 16 Bände. — 10. Geschenk des liochw. Herrn Dr. Jos. Ulaga: a) Erzählungen und kleine Schriften von Joli. Ern. Veith ; b. Rupert Kornmanns gesammelte Werke, 10 Bde. — 11.Geschenk des hoh. k. k. Staatministeriums : Pfeiffers Germania, 9. Jahrg. — 12. Bl. Kozenn’s geogr. Schulatlas sammt den Terrainkarten, Geschenk des Verfassers. — 13. Zusätze und Inhaltsverzeichnis zu Hauslik’s Geschichte und Beschreibung der k. k. Prager Universitätsbibliothek von Dr. J. Hanuš; Geschenk des Verf. — 14. Mittheilungen des k. k. österr. Museums für Kunst und Industrie, 1. Jahrg. l.Heft; Geschenk der Direktion d. k. k. Mus. — 15. Gradus ad parnassum ; Geschenk des Herrn stud. juris Adolf Wutt. — 16. Cornelius Nepos mit Anmerkungen von Job. H. Bremi; Geschenk des Quartaners Magdič Joh. — 17. Chr. Fr. Haacke, Abriss der griech. und römischen Alterthümer; Geschenk der Verlagshandlung Franzeu und Grosse. — 18. Von 42 Zeitschriften die Jahrgänge 1862, 63, 64 ; nach der Auflösung des Marburger Lese- und Geselligkeitsvereines nach §. 15 der Vereinsstatuten ins Eigenthum des Gymnasiums übergeben. — 19. Drobtince, XVIII letnik, 2 Ex. Geschenk des hochw. Herrn Fr. Kossar, f. b. Konsistorialraths. — 20. Maria, ukrainische Erzählung von Anton Malczuoski, aus dem Polnischen ins Deutsche übersetzt und erläutert von Ernst Schroll, evang. Pfarrer in Marburg; Geschenk des Verfassers. — 21. Mittheilungen d. natuwiss. Vereins f. Steiermark, II. lieft, 1864. — 22. Aus dem Nachlasse des verstorbenen Herrn Gymnasial-Prof. Franz Sperka 169 Bände diversen Inhaltes. — 23. Geschenk der zoologisch-botanischen Gesellschaft in Wien: a) Verhandlungen des Vereines, Jahrg. 1857 u. 1858. b) Literatur d. Zoologie, Botanik u. Paläontologie aus d. Jahren 1850—53. c) Personen-, Orts- u. Sachregister der ersten 5 Jahrg. der Sitzungsberichte und Abhandlungen des Vereins (1857 — 62). d) Separatabdruck naturwiss. Abhandlungen aus den Schriften des Vereins, e) Nachträge zu Maly’s enumeratio plantarum plianerogamicarum von Aug. Neilreich. -— 24. a) Petits modèles de dessein par Julien, b) Petites ètudes aux deux crayens noir et blaue par Julien; Geschenke des Herrn J. Stampfl, Realitätenbesitzers in Marburg. — 25. 33 Lehrbücher für die Bibliothek des Unterstützungsvereines, aus dem Nachlasse des Oktavaners Amand Jüttner. — 26. Geschenk des Herrn Dr. Ferd. Jüttuer : a) Der angehende Botaniker von J. A. Fr. Schmidt, b) Begebenheiten der Vorzeit uud Mitwelt von Petiscus. 27. Personalstand des Bisthums Lavant, 1865; Geschenk des f. b. Lavanter Konsistoriums.— 28. Jahrbuch der k. k. geologischen Reichsanstalt, Bd. XIV, 4. XV, 1 ; Geschenk der k. k. geol. Reichsanstalt. — 29. Auswahl aus Ulfila’s gothiseher Bibelübersetzung von K. A. Hahn Geschenk ■ des Herrn Prof. R. Reichel. — 30. Geschenk des k. k. Staatsministeriums : a) Pfeiffers Germania X, 1. b) Dr. Jos. Arenstein, österr. Bericht über die internationale Ausstellung in London 1862. — 31. Geschenk der k. k. Akademie der Wissenschaften : a) Almanach 14. Jahrg. 1864. b) Sitzungsberichte der mathem.-naturwiss. Kl. 1. Abth. Bd. 49, 2—5. 50, 1; 2. Abtli. Bd. 48, 5. 49, 3. 4. 5. 50, 1. 2. c) Sitzungsberichte der philos.-hist. Kl. Bd. 45, 2. 3. 46, 1 — 3. d) Archiv f. Kunde österr. Geschichtsquellen Bd. 31, 1. u. 2. Hälfte. e) Sitzungsberichte der philos.-histor. KI. Bd. 47, 1. 2. f) Sitzungs- berichte der mathem.-naturwiss. Kl. 1. Abtli. Jahrg. 1864, 7. 8. 9. Heft. 2. Abtli. 1864, Heft 8. 9. 10. — 32. a) Dr. Joh. Leunis, Schul-Naturgeschichte 3. Theil. b) Analytischer Leitfaden für den ersten Unterricht in der Naturgeschichte von J. Leunis, 2. Heft; Geschenk der Hahn’schen Hofbuchhandlnng in Hannover. — 33. Uebersicht der Witterung in Oestreich und einigen auswärtigen Stationen im J. 1863 ; Geschenk der k. k. Centralanstalt für Meteorologie und Erdmagnetismus. — 34. a) Elementargrammatik der franz. Sprache von Dr. C. Ploetz. b) Elementarbuch der franz. Sprache von demselben. c) Schulgrammatik der franz. Sprache von Dr. C. Ploetz. d) Franzos. Chrestomathie von demselben ; Geschenk der Verlagshandlung F. A. Herbig in Berlin. 35. Geschenk des Herrn Jos. Carl Hofrichter : a) Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, Organ des germanischen Museums. 11. Bd. 1864. b) Der malerische Rheingau von Adelheid von Stolterfoth. c) Chronologisch-synchro-nist. Geschichte aller östr. Kronländer von J. C. Hofrichter. (2 Ex.) b) und c) bestimmt für Schüler der untern Klassen als Belohnung besonders eifriger Verwendung im Studium der Geschichte und Geographie. — 36. Geschenk des Herrn Chr. J. Danov, Schriftsteller in Wien : a) Kratka blgarska historija od Dobu Vojnikov. Wien 1861. b) Osnova za Blgarko Gram m ati ko od J. Grujev. Plodiv 1862. c) Bukvar od Chr. J. Danov. Plodiv 1864. — 37. Geschenk der k. k. Centralcommission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale: Der Mittheilungen IX. Jahrg. 3 Hefte, Juli—Decemb. X. Jahrg. 3 Hefte, Jänner-Juni. — 38. Geschenk der Verlagshandlung F. Tempsky in Prag : a) Dr. Anton Gindely, Lehrbuch der allgemeinen Geschichte, 1—3. Bd. b) Dr. K. Sclienkl, Uebungs-buch zum Uebersetzen aus dem Deutschen und Lateinischen ins Griech. 2. Aufl. c) Dr. Alois Pokorny, illustrate Naturgeschichte des Thierreiches, 6. Aufl. — 39. Geschenk des Herrn A. Volpi: 4 Bände Uebungsbücher der englischen, französischen und magyarischen Sprache. — 40. 6 Bände Lehrbücher f. d. Unterstützungsverein; Geschenk des Herrn Jos. Reitter. — 41. Geschenk des histor. Vereins f. Steiermark : a) Mittheilungen 1864. 13. Heft, b) Beiträge zur Kunde steierm. Geschichtsquellen, 11. Jahrg. — 42. Jahresbericht des steier. landschaftl. Joanneums; Geschenk des Kuratoriums. 43. Geschenk der Verlagshandluug G. Heckenast in Pesth: Lehrbuch der Physik für Obergymnasien und Oberrealschulen von S. Šubic. — 44. Geschenk der J. Lindauerschen Buchhandlung in München : Lehrbuch der Poetik von Dr. J. N. Uschold. — 45. 24 Bände für den Unterstützungsverein von den Schülern Kolenko (Abit.), Zelenik (Abit.), Gregorič (Abit.), v. Planner, Edegger und Schenek. — 46. 163 Programme preussischer, 30 Programme bairischer, 79 Programme österreichischer Mittelschulen aus dem Schuljahre 1863/64. b. Ankauf. 1. Bibliothek deutscher Klassiker, herausgegeben vom biblio-graph. Institut zu Hildburghausen, Heft 70 — 130. 2. W. Riistow, Heerwesen und Kriegführung C. Jul. Caesars. 3. Dr. W. F. A. Zimmermann, der Mensch, die Räthsel und Wunder seiner geistigen und leiblichen Existenz, Lief. 1—20. 4. Dr. Ludwig Doederlein, öffentliche Reden. 5. Georg Curtius, Erläuterungen zu dessen griech. Schulgrammatik. 6. Gust. Schwab, die schönsten Sagen des klass. Alterthums. 7. H. W. Stoll, Götter und Heroen des klass. Alterthums. 8. Clem. Siemers, Abhandlung über die allgemeinen Eigenschaften des deutschen Stils. 9. Reise der östreich. Fregatte Novara um die Erde. Beschreibender Theil von Dr. K. Scherzer, I. Bd. II. 1. 8. 10. Zacharias Ressel, Handbuch der Universalge- schichte für gebildete Leser, Lief. 35—40. (Ergänzung.) 11. Novelle morali di Francesco Soave. 12. Phil. Wackernagel, das deutsche Kirchenlied. 9. 10. Lief. 13. Supplement zu Wackernagels Kirchenlied, geistliche Volkslieder von Friedr. Hommel. 14. Historische Zeitschrift von H. v. Sybel. IV. Jhg. 2. 3. 4. 15. Histor. Zeitschrift von Sybel. V. Jahrg. 16. Dr. M. J. Schleiden, die Pflanze und ihr Leben. 5. Aufl. 17. Grimm, deutsches Wörterbuch, 5. Bands 1. u. 2. Lief. 18. Dr. W. Hoffmanu, Encyclopädie der Erd-, Völker- und Staatenkunde, Lief. 55—58 incl. 19. Adolf Stielers Handatlas, Lie-ferungsausg. 28. Lief. 20. Miklošič, Lexicon Palaeoslovenico-graeco-latinum, Fase. V. und VI. 21. Vuk. St. Karadžič, srbske pesme, 4. Bd. 22. Dr. Dietr. Becker, das philos. System Platons in seiner Beziehung zum christlichen Dogma. 23. Allgemeines Strafgesetz vom 27. Mai 1852, Manz’sche Gesetzesausg. 4. Bd. 24. Lebensbilder aus der Vergangenheit. Ein Beitrag zu einem Ehrenspiegel der Steiermark von J. G. H. 25. Verhandlungen der k. k. zoologischbotanischen Gesellschaft, XIV. Bd. 26. Ürusius-Seiler, Wörterbuch zu Homer. Leipz. 1863. 27. Dr. Georg Weber, allgemeine Welt- geschichte, 5. Bandes 1. Th. 28. Register zu Dr. Gr. Webers aligera. Weltgeschichte. 29. Mayers Atlas in 82 Karten nebst 51 Einzelkarten. 30. Eichhorn, Weltgeschichte, 4 Bde. 31. Washington Irvings Schriften, 35 Hefte. 32. Bulwers Romane, 65 Bändchen. 33. Don Quixote, übersetzt von Tieck, 5 Bde. 34. Parnasso italiano, 2 Bde. 35. Tausend und eine Nacht, arab. Märchen, 9 Bde. 39. Delphine p$ir M. de Staèl. 37. Le Sage, le diable boiteux. 38. Ziegler, Immortellen. 39. Ziegler, Vaterlandsgeschichte, 3 Bde. 40. Zeitschrift für die Österreich. Gymnasien, 16. Jahrg. 41. Unterrichtszeitung für Oesterreich, 2. Jahrg. 42. Jahrbücher für Philologie und Pädagogik von Jahn, Jahrg. 1865. 44. Literarisches Centralblatt von Zarncke, Jahrg. 1865. 44. Oesterreich. Wochenschrift für Wissenschaft, Kunst und offentl. Leben. Jahrg. 1865. 45. Aus der Natur. Die neuesten Entdeckungen auf dem Gebiete der Naturwissenschaften. Neue Folge 1865. 46. Natur und Offenbarung, Zeitschrift, Jahrg. 1865. I $. Physikalisches oalbinet. Ankauf. 1. Induktionsrolle. 2. Eine Handpresse. 3. Eine Anzahl Spiegelglasplatten. 4. Eine chemische Harmonika. 5. Eine astatische Magnetnadel. 6. Apparat zur Nachweisung des Brechungsgesetzes. 7. Würfel von 1Jranglas zur Fluorescenz. 8. Ein Kräftenparallelogramm. C. Naturalien-Sammlung. Geschenke. 1. Von hochw. Herrn Hermann Södel, evangel. Pfarrer: 2 Seenadeln, 1 Seepferd, 2 Seesterne, 1 grösser und mehrere kleine Salzkristalle, 4 Korallen. 2. Vom naturhistorischen Vereine für Steiermark : in zwei Sendungen 1256 Spezies Pflanzen. 3. Von Herrn Tscheligi, Bürger : ein Kranich. 4. Von Herrn Ignaz Staudinger: ein Storch. 5. Von Herrn Czibulka, k. k. Verpflegsverwalter: ein Seekrebs. 6. Von Carl Krainz, Schüler der VI. Classe : mehrere Spiritus-Exemplare von Amphibien, Crustazeen und Würmern. 7. Pflanzen, Insekten und Amphibien vom Pachern, gesammelt von den Herrn Johann Bock, k. k. Steueramtsbeamten, und Gymnas. Professor Carl Rieck. 8. Ein grösser Ideal-Durchschnitt dfer Erde vom Herrn Dr. Jos. Streinz. O. Musilt allen. Für den Sängerchor des Gymnasiums haben mehrere Schüler, unter denen besonders Ekrieder Bernhard und Ferlinz Anton mit Lob zu nennen sind, zwei Messen und 7 weltliche Lieder theils mit deutschem, theils mit slovenischem Texte abgeschrieben. Die Musikalien-Sammlung des Gymnasiums enthält demnach gegenwärtig 70 geistliche und 62 weltliche Piecen. V. Unterstützung der Schüler, A. Von Entrichtung des Schulgeldes waren befreit im I. Semester unter 341 Schülern 135, „ II. „ „ 342 „ 156. B. Als Stiftlinge genossen : aus der das Stipendium jährlich fl. kr. Glaser Carl . . VIII. 1. Theres Mägerl’sche 89 59 % Janschek Eduard VIII. 1. Kaspar Moirin’sche 26 25 Plohl Franz . . VIII. 4. Franz Cvetko’sche 52 Santi Anton . . VIII. 4. Kaspar Mofrin’sche 34 58 % Žajdela Franz VIII. Martin Verschitsch’sche 67 75 Babnik Friedrich VII. Andreas Scharnperl’sche . 40 6 Va Leixner Otto . . VII. Jos. Carl Czikan’sche 52 50 Mlaker Johann VII. 6. Franz Cvetko’sche . . 52 Rogozinski Philipp VIL 1. Franz Sai. Gruber’sehe 160 Čeh Anton . . . VI. 7. Franz Cvetko’sche . . 52 Čuček Lorenz VI. Matth. Kramberger’sche . 113 50 Senčar Johann VI. 2. Kathar. Jagrovi Č’sche . 42 — Slavič Franz . . VI. 1. Franz Cvetko’sche 52 — Terstenjak Franz VI. Lorenz Wreden’sche . 25 83 Ferlinz Anton . . V. 1. Josef Pichler’sche 65 50 Machan Johann . V. 1. Eva Kirchbicliler’sche . 176 94 Žnideržič Alfons . V. 2. Simon Fürbass’sche 68 25 Simonič Franz IV. 1. Gregor Plochl’sche 144 36 Haubenreich Alois III. 11. Kaspar Mofrin’sehe 34 58 V2 Heric Josef . . III. 2. Franz Cvetko’sche 52 — Schreiner Heinrich II. 3. Franz Cvetko’sche 52 — Spešič Jakob . . II. 2. Gregor Plochl’sche 144 36 Feuš Franz . . 1. 1. Kathar. JagroviČ’sche . 42 — Klobučar Josef . 1. 2. Josef Pichler’sche . 67 50 Schöff Andreas I. Martin Kauöiö’sche 43 61 Summa: 175 ltl. 78 k. C. Aus der Martin Kauöiö’schen Studenten-Stiftung erhielt die von dem hochwürdigen Herrn Canonikus und Dompfarrer Josef Kostanjovetz verabreichte vollständige Verpflegung: Kralj Josef, Schüler der IV. Classe. D. Die Zinsen der Anton Hummer’schen Stiftung im Betrage von 5 fl. 25 kr. wurden der Intention des Stifters entsprechend als „Sittenprämium“ dem Schüler Moritz Kicklas aus 1. zuerkannt. E. Als Mitglieder des Vereines zur Unterstützung dürftiger Schüler des Marburger-Gymnasiums haben seit dem im letztjährigen Programme veröffentlichten 6. Hauptberichte gütigst gespendet: Am fl. kr. 24. Juli 1864 Herr Dr. Matthäus Kotzmuth, Hof- und Gerichts-Advokat in Graz ...... 10 6. Okt. Se. Hochwürden Herr Michael Pi kl, des fürst-bischöflichen Lavanter-Domkapitels infulirter Domdechant 10 1. Nov. Herr Dr. Jakob Razlag, Hof- und Gerichtsadvokat in Rann . . . ... 3 22. Nov. Der hochw. Herr Hermann Södel, evangelischer Pfarrer ........ 3 1. Dez. Herr Andreas Tappeiner, Landtags-Abgeordneter, Bürgermeister der Stadt Marburg . 2 Herr medic. Dr. Anton Magdič in Friedau 2 10 5. Dez. Se. Gnaden der hoch würdigste Herr Fürst-Bischof Dr. Jak. Maxim. Stepisehnegg 10 N Se. Hoch würden der Herr Canonikus Josef Kostanjovetz, Dom- und Stadtpfarrer zu Marburg 5 _ ?? Se. Hochwürden Herrn Canonikus Franz Sort-schitsch, Direktor des fürstbisch. Priesterhauses in Marburg ....... 5 )) Der hochwürdige Herr Dr. Josef Ulaga, Subdirektor des fürstbisch. Priesterhauses in Marburg 5 )) Der hochwürdige Herr Franz Kossar, Spiritual des fürstbisch. Priesterhauses in Marburg ' . 5 ?> Der hochw. Herr Mathias Modrinjak, Konsisto-rialrath und fürstbisch. Hofkaplan 3 Der hochw. Herr Andreas Schocher, Direktor der Haupt- und Unterrealschule in Marburg 2 )) Der hochw. Herr Carl Wellebil, Dom- und Stadt-pfarrvikär in Marburg 2 Ti Der hochw. Herr Mich. Nekrepp, pens. Pfarrer 2 — Am 1 fl. 5. Dez. Der hochgeborne Herr Graf Ferdin. von Bran- 1864 dig, Gutsbesitzer . 5 » Herr Adolf Rotondi Edl. von Arailza, k. k. Be- zirksvorsteher ...... 2 n Herr Johann Pogatschnigg, k.k.Landesgerichtsrath 2 n Herr Carl Bitterl, Edl. von Tessenberg, k. k. Hauptmann ....... 2 )> Herr Dr. Jakob Traun, Hof- und Gerichtsadvokat 5 n Herr Alois Edl. von Feyrer, Landtags-Abgeord- neter, Gutsbesitzer . 5 n Herr Eduard Janschitz, Kreis-Buchdrucker 2 n Frau Aloisia Altmann, Realitätenbesitzerin 2 » Herr Josef Noss, Apotheker und Hausbesitzer 2 11 Herr Josef Albensberg, Handelsmann und Rea- litätenbesitzer 5 » Herr Friedrich Leyrer, Buchhändler und Reali- tätenbesitzer 2 n Herr Dr. Matthäus Reiser, Advokaturs-Candidat 2 n Herr Josef Wundsam, Handelsmann und Reali- tätenbesitzer 5 » Herr Othmar Reiser, k. k. Notar, emeritirter Bürgermeister der Stadt Marburg . 5 n Frau Maria Sch mi derer, Realitätenbesitzerin 5 n Herr Michael Marko, Notariats-Concipient, Rea- litätenbesitzer ...... 2 n Herr Alois Edl. von Kriehuber, Gutsbesitzer . 5 n Herr Johann Girstmayer, Bürger und Realitäten- besitzer 5 n Herr Friedrich Edl. von Kriehuber, Eisenbahn- amts-Official ....... 2 n Herr Franz Oehrn, Bürger und Realitätenbesitzer 2 n Herr Johann Burkhart, Bürger und Realitäten- besitzer . 2 » Herr Dr. Franz Duchatsch, Hof- und Gerichts- advokat ....... 5 n Herr Franz Raisp, emeritirter Bürgermeister der Stadt Pettau 2 n Herr medic. Dr. Josef Röckenzaun, Realitäten- besitzer ....... 2 n Herr Franz Tscheligi, Bürger und Realitäten- besitzer ....... 4 n Herr Johann Delago, Handelsmann und Reali- tätenbesitzer 5 Am fl. kr. 7. März 1865 Der hochw. Herr Conrad Altherr, emerit, k. k. Lyceal-Professor, Capitiliar des Benediktiner-Stiftes St. Paul 5 3. Mai Fräulein Aloisia und Fräulein Josefa Stachel . 5 — 6. Juni Herr Dr. Johann Sernec, Advokaturs-Concipient 5 — 5. Juli Der hochw. Herr Georg Mathiaschitsch, fiirstb. Consistorialrath, Dechant zu Jaring 10 20. Juli Herr Dr. Anton Križan, k. k. Syndikus in Petrinja 5 — Für den Fonds des Unterstützungs - Vereines sind ausserdem in Empfang zu stellen die pro 1864/65 eingelösten Coupons der Creditpapiere 49 28 Es beträgt sonach die Gesammteinnahme des Vereines vom 24. Juli 1864 bis inclusive 23. Juli 1865 235 83 Nach dem Rechnungsabschlüsse vom 23. Juli 1864 waren als Barverlag des Vereines geblieben 37 54 Summa : 273 37 Vom 24. Juli 1864 bis inclusive 23. Juli 1865 wurden für Vereinszwecke, d. i. zur Unterstützung dürftiger Schüler des Mar-burger-Gymnasiums durch Bestellung von Freitischen, Anschaffung der Lehrbücher, Schreib- und Zeichnungs-Requisiten, Quartier- und Bekleidungsbeiträge etc. im Ganzen verausgabt : 124 fl. 88 kr. ö. W. Laut Rechnungsabschlusses vom 23. Juli 1865 besitzt der Unterstützungs-Verein a. in Barem 148 fl. 49 kr. ö W. b. an Creditpapieren nach deren Nennwerthe 1470 fl. c. an Sparkasse Einlagen 410 fl. F. Ausser den oben angeführten Gaben wurden von Marburgs edelherzigen Bewohnern den dürftigen Schülern des Gymnasiums auch anderweitig namhafte Ben etici en zugewendet. Die unentgeltliche Mittags- und Abendkost, Betheilung mit Kleidern, Lehrbüchern und Schreibrequisiten, ärztliche Hülfe und Pflege in Krankheitsfällen waren Wohlthate», welche gar vielen Schülern unserer Lehranstalt auch in dem abgelaufenen Studienjahre wieder die Pflicht der Dankbarkeit gegen zahlreiche Gönner und Freunde der studirenden Jugend für dauernde Zeiten auferlegten. G. Aus der Ringauf’schen Stiftung wurden kranken Gymnasiasten Medikamente im Wertlie von 62 fl. 71 kr. unentgeltlich verabreicht. 5 H. Die Zinsen der Andreas KauÖiÖ’schen Stiftung im Betrage von 5 fl. 99 '/z kr. wurden der Intention des Stifters gemäss auf Anschatfnng der nöthigen Schreib- und Zeichnungsrequisiten für mittellose Schüler der unteren Classen verwendet. Im Namen der gütigst bedachten Schüler des Gymnasiums spricht allen Wohlthätern derselben der Berichterstatter hiermit den innigsten Dank aus. VI. Normalien. 1864. Hoher Staatsministerial-Erlass vom 16. Juli Z. 5498 gestattet den Lehrgebrauch des dritten Bandes von Dr. Anton Gindely’s Lehrbuche der allgemeinen Geschichte. H. M. E. vom 11. August Z. 5762 genehmigt die Verwendung lateinischer Sprachbiicher von Dr. M. Meiring zum Lehrgebrauche. H. M. E. vom 26. August Z. 7687 betrifft die Aufnahme ab-solvirter Gymnasial- und Realschüler als Eleven für die Marine-Verwaltung. H. M. E. vom 30. August Z. 6682 : Anträge des Lehrkörpers in Bezug neu einzuführender Lehrbücher sind mindestens drei Monate vor Schluss des Schuljahres einzubringen. 1865. H. M. E. vom 9. Jänner Z. 8055 approbirt die 3. Auflage der slovenischen Grammatik von Janežič. H. M. E. vom 24. Jänner Z. 300 betrifft die durch das österreichische Museum für Kunst und Industrie den Mittel- und Gewerbeschulen für den Kunstunterricht gebotenen Hülfsmittel. H. M. E. vom 24. März Z. 989 betrifft die Aufgabe und Methode des katholischen Religionsunterrichtes am Gymnasium. H. M. E. vom 10. März Z. 156 modifieirt die über die Zulassung der Oktavaner zur Maturitätsprüfung gegebene Verordnung vom 7. Febr. 1856 Z. 1954. H. M. E. vom 4. Mai Z. 3325 : Anberaumung der schriftlichen und mündlichen Maturitäts-Prüfungen, welche fortan mit der ersten Hälfte des ersten Ferialmonates zum Abschlüsse zu bringen sind. H. M. E. vom 24. Mai Z. 4384 : Karl von Sonklar’s Werk, die Gebirgsgruppe der hohen Tauern, wird zur Anschaffung empfohlen. H. M. E. vom 28. Juni Z. 3820 approbirt die 6. Auflage des von Anton Janežič verfassten slovenischen Sprach- und Uebungs-buches. VII. Chronik. 1864. Am 30. Juli wurde das Schuljahr 1863/64 mit dem von dem hochwürdigen Herrn Dr. Lorenz Vogrin in der Aloisikirche cele-brirten Dankamte beschlossen. Bei der hiernach im Saale der gräflich Brandis sehen Burg veranstalteten feierlichen Prämienver-theilung, welche hohe Gönner und zahlreiche Freunde des Gymnasiums durch ihre Anwesenheit beehrten, erhielten aus den Händen Sr. Gnaden des hochwürdigsten Herrn Fürstbischofes Dr. Jakob Maximilian Stepischnegg die kaiserlicher Munificenz zu dankenden Schulpreise : Schüler der Schüler der Turkuš Anton I. Classe A. Weiss Alexander III. Classe. Schreiner Heinrich I. » A. Kossär Maximilian III. V Grill Martin . . I. )) B. Purgaj Jakob IV. N Žajdela Heinrich I. V B. Polanec Alois IV. » Heric Josef . . II. )) Slavič Franz . . V. N Mihelič Josef . . II. V Smodiš Johann V. » Ekrieder Bernhard II. » Rogozinski Philipp VI. )) Krenn Franz . . III. )) Mlaker Johann . VI. » Für den au Fleiss und ausgezeichneten Leistungen den beiden Preisträgern der VI. Classe vollkommen ebenbürtigen Schüler Babnik Friedrich hatte Herr Professor Josef Schaller ein werthvolles Prämium gespendet. Die von dem hohen Steiermark. Landesaus-schusse zur Belohnung vorzüglicher Leistungen im Studium der vaterländischen Geschichte gütigst zugesendeten zwei silbernen Medaillen wurden den Quartanern Kratter Julius und Strali Georg, die mit gleicher Intention von dem Herrn Ministerial-Concipisten Dr. Franz Sales. Pichler für das Studienjahr 1863/64 übermittelte „Wartingerspende“ dem Quartaner Ferlinz Anton zu Theil. Glaser Carl, Schüler der VH. Classe, erhielt einen ausserordentlichen Preis für seine eminenten Leistungen im Slovenischen ; dem Abiturienten von Vorbeck Julius und dem Septimaner Janžek Eduard wurden für ihre gelungenen poetischen Versuche im Deutschen und Slove- 5* nischen die Preise aus der „Schillerstiftung“, dem durch Sittsam-keit und Fleiss ausgezeichneten Sekundaner Alois Haubenreich das Hummer’sche „Sittenprämium“ zuerkannt. Deklamationen der beiden Quartaner Kratter Julius und Wissthaler Franz, von welchen der erstere Schillers Ballade „der Graf von Habsburg“, letzterer das slovenische Gedicht „Kdo je mar“ vortrug, deutsche und slo-venische Gesänge des Gymnasial-Sängerchors fanden bei dieser Schlussfeier des Schuljahres freundlichen Beifall des verehrten Auditoriums. Am 10. 11. und 12. August wurde unter dem Vorsitze des Herrn Schulrathes Dr. Fr. Močnik die mündliche Maturitäts-Prüfung für das Schuljahr 1863/64 abgehalten. Mit Auszeichnung bestanden diese Prüfung die Abiturienten Cvetko Franz, Lacko Anton und Zelenik Josef; ausser diesen erhielten noch das Zeugniss der Reife zum Besuche der Universität die Abiturienten : BeraniÖ Johann, Drexler Franz, Ferk Franz, Gregorič Alois, Kavčič Anton, Kolenko Martin, Križanič Johann, Lenart Johann, Pečnik Franz, Pommer Josef, Probst Josef, Rainer Johann, Slemenik Franz, Toplak Franz, von Vorbeck Julius, Vraz Johann, Žmavc Georg und der Externist Alfred Freiherr von Puthon. Am 1. Oktober wurde das Studienjahr 1864/65 mit dem von dem hochwürdigen Herrn Canonikus Franz Sortschitsch in der Aloisi-kirche celebrirten heiligen Geistamte eröffnet. Aus dem Lehrercollegium waren noch vor Beginn des neuen Studienjahres ausgeschieden der bereits approbirte supplirende Gymnasiallehrer Herr Maximilian Pletersclinik, eine viel versprechende Lehrkraft, der am k. k. Gymnasium zu Cilli in Verwendung kam, und der Supplent Herr Franz Zuna, der in Folge der Errichtung eines Parallelkurses der Prima am Marburger-Gymnasium für das Schuljahr 1863/64 bestellt worden war. Der wirkliche Gymnasiallehrer Herr Dr. Franz Messmer, der seit Beginn des Schuljahres 1863/64 am Marburger-Gymnasium in höchst anerkennens-werther Weise gewirkt batte, wurde über sein Ansuchen durch hohen Ministerial-Erlass vom 14. Oktober 1864 Z. 10.002 an das Linzer-Gymnasium übersetzt. Diesen von ihren Schülern und Amtsgenossen hochgeachteten ehemaligen Mitgliedern des Marburger-Gymnasial-Lehrkörpers wird hier das ehrendste Andenken bewahrt werden. Zu wirklichen Lehrern des Marburger-Gymnasium sind durch hohen Ministerial-Erlass vom 16. September 1864 Z. 6661 ernannt worden : Herr Josef Schaller und Herr Anton Schnidaritsch, die beide, ersterer als disponibler Gymnasiallehrer, letzterer als appro-birter Supplent, dem hiesigen Lehrkörper bereits angehört hatten. Als neu eintretendes Mitglied kam an die zu besetzende philologische Lehrerstelle des Marburger-Gymnasiums der Präfekt der k. k. Theresianischen Akademie, Herr Franz Voregger, durch eben denselben hohen Ministerial-Erlass vom 16. September zum wirklichen Gymnasiallehrer ernannt. Die beiden Herren Supplenten Dr. Leopold Konvalina und Rudolf Reichel wurden zur Freude ihrer College!! und Schüler durch hohen Ministerial-Erlass vom 30. Juni 1865 Z. 11.558 zu wirklichen Lehrern des Marburger-Gymnasiums ernannt. Heber den erschütternden Verlust, den die Lehranstalt durch den am 24. November erfolgten Tod des seiner vorzüglichen Eigenschaften wegen allgemein geehrten Gymnasiallehrers Franz Sperka erlitten hat, enthält Ausführlicheres der diesem Berichte am Schlüsse beigefügte Nekrolog. Betrübend für das Lehrercollegium und für die Schüler war es auch, dass zwei der Herren Collegen, Professor Schnidaritsch und Professor Slavinetz, ersterer durch schwere körperliche Leiden schon vom Monat December an, letzterer durch erneuerte, nicht unbedeutende Störung seiner Gesundheit seit 25. April ihrem Berufe zeitweilig entzogen wurden. Amtsgenossen und Schüler hegen gewiss aufrichtig den Wunsch, dass der den beiden Herren Professoren von dem hohen Ministerium gnädigst gewährte Urlaub die Wiederherstellung ihrer Gesundheit und deren vollständige Re-liabilitirung für das Lehramt zur Folge haben möge. Die Supplirung des Herrn Religionslehrers Blasius Slavinetz übernahm nach Anordnung des hochwürdigsten fürstbischöflichen Ordinariates vom 22. Mai augefangen der hochw. Herr Mathias Zank, Ckorvikär an der Marburger-Cathedralkirche. Für den erkrankten Herrn Collegen Schnidaritsch war eine supplirende Lehrkraft nicht aufzufinden, und es mussten sich sofort, wie aus der Hebersicht der Lehrfächer-Vertheilung zu entnehmen ist, mehrere Mitglieder des Lehrkörpers zu namhaften Mehrleistungen verstehen, denen sich dieselben mit anerkennenswerther Bereitwilligkeit unterzogen. Am 4. Oktober feierte die Lehranstalt das Namensfest Sr. Majestät des Kaisers. Am 22. Oktober wurde für den am 2. Oktober in seiner Hei-matb, zu St. Ruprecht, verstorbenen Quartaner Kocbek Johann in der Aloisikirclie eine Seelenmesse gelesen. Am 26. Oktober verlor die Lehranstalt in dem Schüler der VIII. Classe, Amand Jüttner, den eine nur wenige Tage andauernde Krankheit hinraffte, einen ihrer besten und hoffnungsvollsten Söhne, der in sämmtlichen Jahrgängen, von der Prima auf angefangen, wegen seiner musterhaften sittlichen Haltung und einer unzweifelhaft ausgeprägten trefflichen Ch ar akter an! age die Freude seiner Lehrer, der Liebling seiner Commilitone!! gewesen war. Am 29. Oktober wurde für den verstorbenen Oktavaner Amand Jüttner in der Aloisikirche Trauer-Gottesdienst gehalten. Die durch Allerhöchste Entschliessung Sr. Majestät vom 11. Oktober 1864 erfolgte Ernennung des Herrn Schulrathes Dr. Eusebius Czerkawski zum Inspektor der Gymnasien und Realschulen in Steiermark und Kärnten wurde für den Lehrkörper Veranlassung, dem Herrn Schulrathe Dr. Franz Močnik für dessen interimistische wahrhaft wohlwollende Oberleitung der Lehranstalt zu danken und den neu ernannten Herrn Gymnasial-Inspektor ehrerbietig zu begriissen, was von beiden Herren Schulräthen in der freundlichsten Weise erwiedert wurde. Am 19. November beging die Lehranstalt die Feier des Namensfestes Ihrer Majestät der Kaiserin. Am 29. November wohnten Lehrer und Schüler des Gymnasiums der für den verstorbenen Herrn Gymnasialprofessor Franz Sperka in der Aloisikirche gelesenen Seelenmesse bei. Am 31. Dezember war zum Jahresschlüsse feierlicher Gottesdienst in der Aloisikirche. 1865. Am 4. Jänner betheiligten sich Lehrer und Schüler des Gymnasiums an dem Leichenbegängnisse des am 2. Jänner verstorbenen Herrn Anton Aufrecht, Direktors der Marburger Handels- und Bürgerschule. Vom 5. bis zum 11. Februar inspicirte Herr Schulrath Dr. Eusebius Czerkawski die Lehranstalt. Am 25. Februar wurde das erste Semester des Schuljahres abgeschlossen. Am 26. Februar nahm der Lehrkörper Theil an der über Anregung der Gemeinde-Repräsentanz abgehaltenen gottesdienstlichen Verfassungsfeier. An demselben Tage folgten Lehrer und Schüler des Gymnasiums dem Trauerzuge bei der Bestattung des allgemein verehrten hochwürdigsten Herrn Domprobstes Franz Fridrich, der, ausgezeichnet für seine namhaften Verdienste um Kirche und Staat durch den von Sr. Majestät ihm gnädigst verliehenen Leopolds-Orden, auch den Interessen der Schule allzeit ein milder liebreicher Gönner war. Am 3. März begann das zweite Semester. Am 11. April wurden die österlichen Exercitien mit dem Lehrern und Schülern des Gymnasiums gespendeten heiligen Abendmahle beschlossen. Die Schüler sämmtlicher Classen empfingen das heil. Altarsakrament ausserdem noch bei Beginn und am Schlüsse des Schuljahres sowie zu Weihnachten und zu Pfingsten. Am 13. Mai nahm die Lehranstalt Theil an der feierlichen Bestattung des am 11. Mai verstorbenen Direktors der Marburger Haupt- und Unterrealschule, des hochwürdigen Herrn Andreas Schocher. Am 12. 13. 14. 16. und 17. Juni: schriftliche Maturitätsprüfung für das Studienjahr 1864/65. Am 22. Juni geleiteten Lehrer und Schüler des Gymnasiums die Leiche des nach längerer Krankheit am 20. Juni im Alter von 57 Jahren verstorbenen Herrn Gymnasialprofessors Dr. Rudolph Puff zu Grabe. Der Verblichene, dem Marburgs Bewohner in einem feierlichen, durch das Beisein zahlreicher Honoratioren aus allen Reihen der Gesellschaft ausgezeichneten Leichenbegängnisse die letzte Ehre erwiesen, hatte am Marburger-Gymnasium durch 31 Jahre bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand in erspriesslich-ster Weise gewirkt. Die Bedeutung, die der Name des Verstorbe- nenen in seinem engeren Heimatlande, der von ihm in Prosa und im Liede vielfach gefeierten Steiermark, und auch in weiteren Kreisen für dauernde Zeiten gewonnen hat, möge man dem im Anhänge beigegebenen Nekrologe entnehmen, den Herr Julius Seeliger, Re- dakteur des hiesigen Lokalblattes, dem Freunde, von dessen jugendfrischem und thatkräftigem Wirken er Zeuge gewesen, gewidmet hat. Am 25. Juni beging die Lehranstalt die Patrociniumsfeier des heil. Aloisius. Der hochw. Herr Canonikus Mathias Pack, fürstbisch. Commissär des Marburger-Gymnasiums, celebrirte das Hochamt. Am 28. Juni war in der Aloisikirche Trauer-Gottesdienst für den verstorbenen Herrn Professor Dr. Rudolph Puff. Bei dem am 9. Juli vom Marburger-Turnvereine veranstalteten Schauturnen bewährten auch die daran Theil nehmenden Gymnasiasten eine Dank dem von Herrn Rudolph Markl mit Umsicht geleiteten Turnunterrichte erzielte beifallswürdige Gewandtheit und Sicherheit in den Hebungen. Vom 7. bis inclusive 14. Juli : Versetzungsprüfungen in den Classen I. — VH. Am 15. Juli: Privatistenpriifung. Am 22. Juli: Prüfung der Quartaner aus der steiermärkischen Geschichte. Am 28. Juli: Versammlung der Mitglieder des Vereines zur Unterstützung dürftiger Schüler des Marburger-Gymnasiums, Vorlegung und Revision des Jahresberichtes über die Wirksamkeit des Vereines. Am 29. Juli: Dankamt, feierlicher Schluss des Schuljahres. Lehrpersonale Schüler 02 “ H •j? i cd o H sstuSn32 »ISA 8SSBJ9 '8 9S8BI0 'Z 9SSBI0 ‘I žtt ^aauiuig; l ng^sipuadgg 1 g 3 M rg ö 02 ß a ’S D ^ S 2 Cö r§ oS a E o ti t> |i9Jj9q piagpiqóg raoA puappz ppSpiqog uazuBr) TUJ uapipeAuj 9tpma9J990 0.2 5 ^ c3 cS r^T ? 9 o bß O ^ 'A ||)| 3 o o 5