Nl-. w. «848. Anllsblall zm^Laibachtt Zcilun^ Samstaa den 1. Aprll. ^^ Vubcrmnl - Verlautbarungen. Z. 508. (2) Nr. 7U55. Kundmachung deö k. k. il lyrisch en Gu b erniums. — Seine Eixellenz der Herr Minister des Innern hat mit hohem Erlasse vom 25,. d. M., Nr, 8ilM. I , über die erstattete Anzeige von dem verbrecherischen Attentate auf dem Schlosse Sonnegg in der Nacht vom 21. zum 22. d M. dem Gubernium für den Fall, als Angrisse auf Eigenthum und Sicherheit der Rechte fortdauern oder gar überHand nehmen sollten, bereits die Ermächtigung zu ertheilen ge-ruhet, von den außerordentlichen zwei Verfügungen, nämlich: — ») Verantwortlich Erklärung der Gemeinden für durch Individuen aus ihrer Mitte verübte Excesse und Attentate; k) Publicirung, und nöthigcnfalls wirkliche Anordnung des Standrechtes ausnahms- und zeitweise Gebrauch zu machen. — Die Landesstelle erläßt hicmit nachträglich zur Kundmachung vom 23.d M.,Nr73!<», hiemit eine neuerliche und wiederholte Abmahnung und Warnung an das Landvolk in Krain mit der ausdrücklichen Erinnerung, daß ähnliche schwere Unthaten nun alsogleich die Einleitung des standrechtlichen Verfahrens, mit Anwendung der damit verbundenen Todesstrafe, zur Folge haben werden Dabei findet aber die Landesstelle in Gemä'ßhcit der erhaltenen höheren Ermächtigung die Verantwortlich-Erklärung der Gemeinden für durch Individuen aus ihrer Mitte verübte Erccssc und Attentate, d. i. die Verpflichtung zum vollen Ersähe des angerichteten Schadens als geltend und wirk' sam auszusprechen. — Laidach am 28. März 18 l8. Leopold Graf v. Welsersheimd, Bandes - Gouverneur. Andreas Graf v. Ho hen wart, k. k. Hofrath, Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubernialrath. Z 4U3. (2) Nr. 5535. C u r r e n d e mit den Bestimmungen, unter welchen in Zukunft Schuldverschreibungen und Abiheilungen der beiden Lottoanlehen von den Jahren ,834 und 1839 auch auf dieDauerme h r e r erIahre o h n e Vinculirung als Kautionen für das Aerar angenommen werden können. — Zur möglichen Vcrmcidung der vielen Viiunlirungcn und Devin-culirungen der Schuldverschrcü'ungen und Ablhei-lungen der beiden Lottoanlehcn von den Jahren 1834 und l839, und der damit verbundenen Ucbelstände, fand sich die hohe k, k. allgemeine Hofkammer mitDecretvon, 7, Febr. I«l8, Z.""/,,?, bewogen, zu gestatten, daß in Zukunft die vorgenannten Schuldverschreibungen und deren Ab' theilunqen auch auf die Dauer mehrerer Jahre ohne Vinculirung als Cautionen für das Aerar, für Lieferungen. Pachtungen, Leistungen u. s w. ungonommen werden können. — Damit aber dadurch die Sicherheit des Aerars nicht gefahrlich w"de, küssen dabei folgende Bedingungen beobachtet werden: — ,) Muß der Contrahent bei der Uebergalie der Lose und Losabtheilungen der Lottoanlehen von den Jahren ,834 und »8!l!> Zugleich eine eigene, oder in Beziehung auf die Ilicitationsbedingnisse abgefaßte Widmungsurkunde ausstellen. — 2) Hat die Uebernahme nur bei d?r der Camera!- oder politischen LandessteUe unmit-telbar untergeordneten Casse gegen einen dem Erleger auszustellenden Empfangsschein Statt zu finden. — 3) Müssen die übelnommenen Papiere als Depositen verrechnet und unter der vorgeschriebenen mehrfachen Sperre sorgfältigst aufbewahrt werden. — 4) .Kann die Zurückstellung an den Erleger nur über Auftrag der vorgesetzten Stelle und gegen Einziehung des Empfangs schemes erfolgen. —5») Ist die Behörde, wrlchr diesen Austrag ertheilt, insbesondere dafür verantwortlich, daß die Ausfolgung an den Cautio-nanten oder seine Erben nur nach voller Ucber- 3. 485. (3) Nr. «lN C u r r e n d e des k. k. il lyrischen Guberniums. - Bekanntmachung der Tage und Stationen für die heuerige Pferde - Prämien-Bercheilung. — Die zeugung der erfüllten Verbindlichkeit und nach gehöriger Legitimation ertheilt werde. — Welches mit dem Beisahe zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, daß diese allgemeine Verfügung nach Anordnung deö weiter herabgelangten hoh^Hof-kanzlel-Decreteö vom 2. März 1848, Z. "" /«o», auch bei Geschaftsleistungen für politische Fonde, Communen und Städte zu gelten habe - Vom k. k. illyr. Gubernium. Laibach am II. März !848. Leopold Graf v Welsersheimb, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Dominik Brandstetter, k. k. Gubernialrath. Verthcilung der Pferde-Prämien wird im laufenden Jahre unter den mit dem Gubernial-Circulare vom 27. März 1829, Z. «7!»«, bekannt gemachten Modalitäten in den nachbenannten Stationen und an den hiezu bestimmten Tagen Statt finden. ! >. Anzahl der mit 3> 3, ^ Duca- .^ ^ Prämien zu be ^ ^ .^ "n Concurs^ ^H theilenden A<^ ^^ ^ ^. Kreis ^K ' "«.I ^t? -u A _ 5 Station ^ U Hengst- Stuten ^ 3». -: «3^ ^ ^ k> ^- '^ Füllen Z) H ^ ^ <^> ,^ ^ ^ Sachsen» l. Mai bmg l8'l8 ! 6 ! l8 l 51 5 5 25 Villach ^'^ Villach 2. Mai I8l8 1 ! 6 1 ,6 l ^ 5 5 >5 Klagensurl ^/. M.u ^ !8itt 1 6 1 lk l K 5 5 25 5 Klagenfurt /^^ St. Veit »5. Juni ^ l8ltt 1 6 1 l^ ' f>! 5 5 25 ) Adelsderg Adelsb.-rg ^^^' 1 6 l 20 l l'l 5 6 "> l''^ Lai"ach .D^nl'm-, '^' /^ 0 1 20 . "> 5, ^ ^ 6'^ Neustadt! N.ss.nfuß ^^" l ^ 6 1 ><>^ l .2 5 6^62 Dieses wird mit folgenden weiteren Bestim mungen zur allgemeinen Kenntniß gebracht: — Die um die oben angeführten Preise zur Concur-renz gebrachten Pferde müssen vollkommen dreijährig, sonach im Jahre !«1l geboren, und von steuerpflichtigen Unterthanen bis zum dritten Jahre erzogen worden seyn, welches auf dem Stations-plahe der Prämien-Vertheilungs-Commission mit gültigen bezirköämtlichen Zeugnissen nachzuweisen seyn wird. — Pferde von Edelleuten und Hono-rationen sind zur Bctheilung mit Prämien nicht gceiaM. — Sowohl die von k. k. Beschälern, als auch dic von licencirten Plioathengstcn crzeligten Füllen haben auf die vorgcdachten Prämien Anspruch; doch wird jenen der Vorzug gegeben, welche uon ärarischen Hengsten abstammen. — Auf dle höchste Prämien haben nicht ausschließend oder vorzugsweise die Hengste, sondern oyneU.tterMeo des Geschlechtes die von der (5omm.ss.on alv pm -würd.gst anerkannten Pferde lnspruch. - D.e Eigenthümer concuröfäh.ger Pferde werden demnach aufgefordert, an den oben bestimmen,Tagen und Orten sich mit il)"., Pferden e.nzuftnden. -Laibach am 11. März 1848. Leopold Grafv. Welsersheimb, Landes- Gouverneur. Andreas Grafv. Hohenwart, k. k. Hofrath. Dominik Brandstetter, e. k. Gudnnialrach. 312 Z. 488. (2) " ' Nr. «25,2. Currende über verliehene Privilegien. — In Folg? eingelangten hohen Hofkauzlei-Decretesvom 29. v. M., 3. 3098, wurden von der k. k, allgemeinen Hoskammer am 14. Jänner l. I. im Sinne und nach den Bestimmungen des allerhöchsten Privilegien-Patentes vom 31. März 1832 die nachfolgenden Privilegien verliehen: 1) Dem ^llreci I)l'6l.l. und lZcol^l» I^iltil^ l^lillonioll, wohnhaft in London, (durch Carl F. öooscy, Ingenieur, wohnhaft in Wien, Landstraße, Nr. 4!N) für die Dauer von fünf Jahren, auf die Verbesserung an elektrischen Telegraphen. — 2) Dem Ioseyl) Eugen v. Nacw, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 854, für die Dauer von fünf Jahren, auf die Erfindung einer mechanischen Vorrichtung, um auf Eisenbahnen die zwischen der Vorüberfahrt zweier Trains verflossene Zeit ersichtlich zumachen. — 3) Dem Carl Swoboda, befugten Großuhr-macher, wohnhaft ln Wien, Neubau, Nr. 243, für die Dauer vox einem Jahre, aus die Erfindung v0l, Schlössern für Handsäckc und lederne Koffer, welche aus ihrer Vorderseite mit einem Versichcrungsgehäusc(Kapsel) versehen seyen, worin rer Name des Eigenthümers angebracht, und von Jedermann, ohne das Gehäuse zu öffnen, gelesen werden könne. — Laidach am 14. März 1848. Leopold Graf v. We lser she i mb, Landes - Gouverneur. Andreaö Graf v. Hohcnwart, k. k. Hosrath. Dominik Brandstetter, k. k. G<.>bernialrath. Z?^l. (3) Nr. ""/28 K und m a ch u n a. Ungeachtet mehrfaltigen Belehrungen uild sirmohnungen hllden sich die Gcnnnher nichi beruhisstt, und es silw gewaltsam die öffentliche Nuhe und Ordnung und die Privalsichcr-heit im hohen Grade gefährdende und vcrle-tzende Ereignisse vorgefallen, welche das Gu dernium auch bereits zu strengen gesetzmäßigen Mafiregeln nöthigten. — Ge. Majestät, u»ser väterlicher Monarch, haben m dem aufrichtigen Nestreben, das Wohl Ihrer Völker zu fördern, mit dem Allerhöchsten Patente vom l5 d. M. Ihren Völkern zwei sehr wichtige Bewilligungen ertheilt, nämlich Preßfreiheit und cine Constitution. — Die Prcßfreiheit, welche Irdem das Necht gewählt, seine Gedanken zu veröffentlichen, bleibt noch immer an jene Be^ dingungen und Rücksichten gewiesen, welche die Verpflichtung der Staatsverwaltung zur Er» Haltung der Sicherheit des Staates, der Nuhe und Ordnung, und welche die Rechtsansprüche der Staatsbürge.' auf ihr Liben, körperliche Sicherheit, Eigenthum und Ehre erfordern. — Se. Majestät haben hierüber ein eigenes Ge-sch in Kürze zugesichert; bis dahin haben aber wegen Mißbrauch der Preßfreiheit, geaen durch dieselbe veranlaßte Störungen oder Glfahrdung der öffentlichen Nuhe, Ordnung und Sicherheit, gegen durch selbe veranlaßte Verletzungen der Ehre, der Sicherheit dls Eigenthums und Lebens d^r Staatsbürger, der Behörden und ihrer Organe, die noch in voller Wirksamkeit bestehenden bürgerlichen und strafrichttrlicken Gesetze nach Maßgabe ihrer Anwendbarkeit cm zutreten. — Die von Sr. Majestät bewilligte Constitution, nämlich eine den Bedülfnissen der Völker angemessene Verfassung, kann erst nach reiflicher Berathung beschlossen und ins Leben gerufen werden, zu welchem Zwecke Sc. Majestät auch Zusammentretun^en und Bcra» thungen von solchen Männern angeordnet haben, die geeignet und berufen si„d, die verschiedenen Classen der Staatsbürger und Unterthanen und ihre Bedürfnisse und Wünsch.« zu ken nen, und mit Eifer, Unbefangenheit und Liebr für die gute Sache zu vertreten. Diese Berathungen, wozu bereits Voreinleitungen ge- troffen sind, und welche in möglichst kurzer.^elt 3tatt finden werden, sind daher ruhig abzuwarten, indem erst aus den Erge^mssVu d^rscl-l'ec» die Bildung einer dem Wunsche unser.S Monarchen und den Bedürfnissen jVimr Voller und deö Staates vollkommen entsprechende Constitution, nämlich Verfassung hervorgehen kain, — Biß dahin bl.i'^t es jedoch Pflicht eines igeillhums.-Sicherheit und bestehender Rechte zu enthalten, die keineoivegs ausgehobenen landesfürstlichen und sonstigen Stemrl, und Abgaben, gründ- und zehentherrlichen u::d sonstigen Gitbigkeiten und Schuldigkeiten in Gelo, in Naluralgab.n oder in Naturalleistungen, ^ ordnungs- und geschlnaßig zu enlrichcen, kurz sich als getreue, rechtschaffene, ruhige Ltaatö-dürger und Unterthanen zu tienehmen, welchl sich nicht durch böswillige Einflüsterungen und falsche Auslegungen irre führen lassen, welche ihre treue Anhänglichkeit an unsern allerglia oigsten Monarchen und das allerhöchste Kaiserhaus, und ihren guten und frommen Ginn für Achtung und Aufrechthaltung der Religion, der bestehenden Wes.tze und Folgsamkeit gegen die bestehenden Behörden und Obrigkeiten bewähren, welche Bcyörden und Obrigkeiten be-rufen Ulld verpflichtet sind und dleil)»',,, für du Erhaltung der öffentlichen Nuhe, der gesetzliche!, Ordnung und der öffentlichen und Privatsicherheit zu wachen und zu sorgen, und die ^stehenden gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen zu schützen, welche aber auch berufen und verpsiich-tet sind, gegen Störungen, Unfolgsamkeit ulldGe« waltthätigkeit nach der Strenge der bestehende» Strafgesetze einzuschreiten. — Indem die Lan desstcllc nun die vorstehende Belehrung und Er^ mahnung im Namen Sr. Majestät auä Anlaß des Allerhöchst nsiossenen Aufrufs vom l9. d. M. an sämmtliche Bewohner der k. k. illyr. Provinzen Krain und Karnlcn wohlmeinend, und eindringlichst erlaßt, werden hicmit auü' sämmtliche geistliche und weltliche Behörden und deren Organe aufgefordert, zur Erreichung der ^.»gedeuteten Zwecke nach ihrem Berufe und Vcr Pachtungen mit aller Thätigkeit, Umsicht und Diensteseifer mitzuwirken. — Vom k. k. illyr. Gubernunn. Laibach am 24. März ,8'l8. Leopold Graf v. Welsershei mb, Landes - Gouverneur, Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. , Dominik Brandstetter k. k. Gudernialrath. Z. 48«. (3) Nr7«572 Verlautbarung. Zufolge des hohen k. k. Studien^ Hofcom-missionö-Decretes vom 5. d. M., Z. Ui54, wird für die in Erledigung gekommene Lehrkanzel der Pastoral-Theologie am k. k. Lyceum zu Laibach mit welcher der Gehalt jährlicher . (:i) Nr. 2742^VI. K u n d ni a ch u n g der Verpachtung des Bezuges der allgemeine n Verz e h r ll n g s stc u e r u l, d des (Äemc indezuschlages in der k. k. Pr 0 -v inzial-Hauptstadt Laibach, dann im ganzen politischen Bezirke Umgebu ng Laibachs, so wie derLinien-, Weg- und Brückenmäuthe und der Wassermauth zu Laibach. — Von der k. k. Cameral-Bezirkö-Vcrwaltung zu Laibach wird bekannt gemacht, daß, da zu Folge hoher illyrischer Gubernial-Currcnde vom 22. März 1848, Z 7238, einige Aende« rungen in den Tarisssätzcn, bezüglich der Verzeh, nmgssteuer der Provinzial-Hauptstadt Laibach, eingetreten sind, und in Folge dessen der dermal bestehende Pachtvertrag zu erlöschen hat, der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer und der Gemeindezuschlage in der Provinzial - Hauptstadt Laibach, mit Ausnahme der landcäfürstlichen Steuer: ") von der Biererzcugung in der Stadt Laibach; l.) von der Erzeugung dcs Branntweines und anderer gebramnel,' geistiger Flüssigkeiten in der Stadt Laibach, und <--) von den unter K) bemerkten steuerpflichtigen Artikeln bei der Einfuhr in die Provinzial-Hauptstadt Laibach, dann der Bezug der allgemeinen Verzehrungösteuer von Wein, Most und Fleisch im ganzen politischen Bezirke Umgebung Laibachs, und die Linien-, Weg- und Brückenmäuthc und die Wassermauth zu Laibach, zuerst jedes der drei genannten Objecte einzeln und dann zusammen auf die Zeit vom Il>. April bis letzten October I84K, uud bedingniß-weise auch auf die nächst darauf folgenden zwei Verwaltungsjahre !84l> und 1850, unter Vorbehalt der wechselseitigen Vertragsaufkündung, welche von Scite des Aerars bis Ende Juli uud von Seite des Pächters bis fünfzehnten Juli des Verwaltungsjahrcs zu erfolgen, mit Cnde des Vmvaltungsj chres 1850 jedoch der Vertrag auch ohne vorhergegangene Aufkünduug zu erlöschen hat, und sonach auch auf die Zcitperiode vom 10. April 1848 bis letzten October 1tt5i», ohne Vorbehalt der gegenseitigen Aufküudung, im Wege der ö'sM« lichen mündlichen Versteigerung und durch Annahme schriftlicher Offerte werdcn in Pacht ausgcdoten werden. — Die Versteigerung wird am 4. April 1848, früh 10 Uhr, im Commissions - Zimmer der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung, Haus-Nr. 2!>7, am Schulplahe zu Laibach, unter nachfolgenden Bestimmungen abgehalten, und es wcr-den, im Falle eincs günstigen Erfolges, mit den» jenigen die Vertrage abgeschlossen werden, deren Anbote sich als die vorteilhaftesten darstellen werden. — 1) Die schriftlichen, mit den gehörigen Stämpeln versehenen Offerte müssen längstens bis 2 Uhr Nachmittags am 3. April 1848 versiegelt und mit der Bezeichnung der Pachtobjecte, für welche sie lauten, von Außen versehen, im Bureau 31» des k, k. Camera!-Bezirks-Vorstehers zu Laibach übergeben werden; sie müssen den angebotenen Betrag in Zahlen lind Buchstaben deutlich ausdrücken, und sind von den Anbotstellern mit Vor-und Zunamen, dann lZharaktec und Wohnort des Ausstellers zu unterzeichnen. Parteien, welche nicht schreiben können, haben das Offert mit ihrem Handzeichen zu unterfertigen, und dasselbe nebst-dem vom Namensfertiger und noch einem Zeugen unterfertigen zu lassen, deren Charakter und Wohnort ebenfalls anzugeben ist. Offerte, welche nach diesem auf die zweite Nachmittagsstunde des 3. April 16 48 festgesetzten Schlußtermine, und nicht vorschriftmäßig verfaßt einlangen, so wie Offerte, welche wo anders als an dem oben bezeichneten Orte überreicht werden, bleiben außer Berücksichtigung. — 2) Zur Pachtung wird Jedermann zugelassen, welcher nach den Gesehen und der Landesverfassung hievon nicht ausgeschloffen ist. Für jeden Fall sind alle Jene, sowohl von der Uebernahme als der Fortsetzung einer solchen Pachtung ausgeschlossen, welche wegen eines Verbrechens mit einer Strafe belegt, oder welche in eine cri-minalgerichtliche Untersuchung verfallen sind, die bloß aus Abgang rechtlicher Beweise aufgehoben wurde. —> Uebrigcns sind auch diejenigen Individuen, welche zu Folge des Strafgesetzes über Gefallsübertrotungen wegen Schleichhandel oder einer schweren Gefällsübettrelung in Untersuchung gezogen und abgestraft, oder wegen solcher Vergehen in Untersuchung gezogen und wegen des Abganges rechtlicher Beweise von dem Strafverfahren losgezählt wurden, durch sechs, auf den Zeitpunct der Ucbertrctung, oder wenn derselbe nicht bekannt ist, der Entdeckung derselben folgende Jahre von der Verpachtungs-L'citation als Pach-tungöwerber ausgeschlossen. — !l) Wer im Namen eines Andern einen Anbot macht, musi sich mit der gehörig legalisirten Vollmacht seines Machtgeberö bei der Commission vor der Licitation ausweisen und diese ihr übcrgcl'rn. — 4) Um sich zu versichern, daß nur verläßliche Unternehmer in die Concurrenz treten, muß jeder Verstcigcrungölu-stige den zehnten Theil des für ein Jahr entfallenden Ausrufspreiscs für den Bezug der Vcrzch-rungssteuer und der Zuschläge in der Stadt Lai dach, dann im politischen Bezirke Umgebung Lai-bachs, und bezüglich der Linienweg- und Brü-ckenmäuthe, dann der Wassermauth in Laibach den sechsten Theil des Ausrufspreises, bevor er zur Versteigerung zugelassen wird, der Commission als Vadium erlegen, Dieser El lag muß im Baren oder in k. k. Etaatspapieren nach dem letztbekann-tcn börsemä'ßigcn Course geschehen. — Für die Linienweg - und Brückenmäl,the und die Wassermauth in Laibach kann das Vadium auch mittelst Hypothekar-Sicherstellung, unter Beibringung des Grundbuchs- oder Landtafel-Extractes und des scha'tzungöattes geleistet werden; die bezügliche Urkunde muß jedoch mit der Bestäti-ssung ihrer Annehmbarkeit von Seite der k. k, Kammcrvrocuratur zu Laibach verschen seyn. — 5,) Auf gleiche Art und Weise sind auch die schriftlichen Offerte zu belegen. Auf Offerte ohne beigeschlossene Vadieu wird keine Rücksicht genommen. — tl) Nach beendeter Versteigerung wird der vom Meistbieter erlegte Betrag zurückgehalten, den übrigen Offerentcn werden ihre Vadien zurückgestellt werden, insofern es die Camera!-Bezirks-Verwaltung nach den obwaltenden Umständen nicyt angemessen finden sollte, auch noch das Vadium des einen oder des andern Anbieters bis zur höhern Entscheidung zurück zu behalten. — 7) Die schriftlichen Offerte dürfen keine Clausel, welche mit den Licitationsbeding-"isscn nicht im Einklänge steht, enthalten, son-^"n müssen vielmehr mit der Versicherung verschen scyn, d^ der Offerent die in der Ankündigung und in den Licitationöbedingnlssen enthaltenen und bei der mündlichen Lic,tation vorgelesenen, in das Licitationöprotocoll aufgenommenen Bestimmungen befolgen werde. — dl) Dieselben werden nach Beendigung der mündlichen Versteigerung, nachdem alle anwesenden Licitan-ten erklärt haben, keinen weitern Anbot machen zu wollen, in Gegenwart der Pachtlustigen eröffnet, und mit den mündlich gemachten Anboten verglichen werden. — !>) Als Ersteher der Pachtung wird dann, ohne eine weitere Steigerung zuzulassen, derjenige angesehen, der entweder bei der mündlichen Versteigerung oder nach dem ordnungsmäßigen schriftlichen Anbote als der Bestbieter erscheint, sofern dieser Bestbot den Aus-rufsprcis erreicht, überschreitet, oder an und für sich zur Annahme und zum Abschlüsse des Pachtvertrages geeignet anerkannt wird. — Der Offercnt bleibt für den gemachten Anbot, mit Verzichtleistung auf den § ttli2 des a. b G B., bis zu der ihm bekannt gegebenen höhern Ent schcioung verbindlich. — l<>) Sollten zwei oder "mehrere schriftliche Submissionen emen gleichen, und zwar gegen den Ausschlag der mündlichen Licitation den für das Gefall am vortheilhas/ testen sich darstellenden Anbot enthalten, so wird die Wahl zwischen den zwei oder mehreren schriftlichen Anboten sich vorbehalten. Wenn sich der Fall ereignen sollte, daß ein Anbot in den schriftlichen Offerten mit einem gleichen Anbote bei der mündlichen Licitation zusammen trifft, so wird den Licitanten bei der mündlichen Verstei gerung der Vorzug vor dem Offerenten im schlift-lichen Wege eingeräumt werden. — Z l) Die schriftlichen Offerte sind von dem Zeitpuncte der Einreichung sür die Osserentcn, deren Vadien zurückbehalten werden, für die Gefällsbehördc aber erst vom Tage, an welchem die Annahme desselben dem Anbietenden bekannt gemacht worden ist, verbindlich. — 12) Würde die Zustellung der Erledigung wegen Abwesenheit des Erstehers und wegen Abgang eines Bevollmächtigten nicht geschehen können, oder sonst die Gcfällenbehö'rde die persönliche Zustellung nicht angemessen finden, so soll die Neberreichlnig der Erledigung bei dem politischen Magistrate zu Laibach zur weitern Verständigung dcrPartci die Wirkung der persönlichen Zustellung vertreten. — III) Für den Fall, als mehrere Individuen eine Pachtung in Gesellschaft erstehen sollten, sind dieselben gehalten, nebst der Erklärung ihrer solidarischen Haftung, ein einzelnes Individuum dahin zu bevollmächtigen, daß es berechtiget seyn soll, sie in allen auf die Pach >tung Bezug habenden, wie immer genannten Beziehungen gegen die Behörden zu vertreten, sonach ämtliche Zustellungen in ihrem Namen anzunehmen, rechtsgültig aufzukündcn und die allfälllge Auf' kündung anzunehmen, und überhaupt alles rechts-! bindend für Alle zu thun und zu lassen, was in Folge des Pachtungs-Verhältnisses gegen die Gefä'llsbehö'rden von seiner Seite gethan oder gelassen, oder von Seite der Behörden von ihm verlangt oder ihm untersagt werden sollte. — Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein schriftliches Offert ausstellen, so haben sie in dem Offerte beizusetzen, das; sie sich als Mitschuldncr zur unge-theilten Hand, nämlich Einer für Alle und Alle für Einen, dem Gefälls-Aerar zur Erfüllung der Pachtbedingungen verbinden. Zugleich müssen sie in demOffcrte jenen Mitofferenten namhaft machen, an welchen auch allein die Uebergabe des Pachtobjectes geschehen kann. Die übrigen Bedingungen sind folgende: - ^. Hln sichtlich des Bezuges der V »»rzel) r u n gs st cu e r und der G?m e in d ezusch l äq e in der k. k. Prou. Hauptstadt Laib ach, und bezüglich des V e r z e h r u u a, ö ste uer -Bezuges von Wein, Most und ssleisch im politischen Bezirke Um gebung Laibachs. — l) Für den Be« ^ua. der VerzehrlMgssteucr und der Gemelnde-iuschläge in der k. k. Provinzial-Hauptstadt lfaibach wird der Betraa jahrlicher l3915,5st., sage eiumalhuudert ncun und dreißig t.nls'i>0 einhundert fünfzig fünf Gulden M. M., von selchen 48000 ft. M. M. auf den tHnnemdezu-schlag entfallen, und für den Vnz>hrnngs' steuer ^ Bezug im ganze», politischen Bezirk» Umgebung Laibachs der betrag jährlicher 3M87 fl'. M. M., sage dreißigtcusend vierhundert achtzig sieben Gulden M. M. als A.,siufspreis festgesetzt. - Da übrigens ,n Fol> hoher illyrischer Gudnnial - surrende »om 22. März 18lg, Z. 7226, be;üallch der Verzchlunggsteuer der Proumzial-Hauptstadt Lald^ch in cimgen Tarisssatzen Ermäßigungen „«getr^n sind, die nolhwendige,wcl,e eme Nerminoerung d.s dcrmaliqen, zum Ausrufspreise angenommenen Erlräqniss's nach sich ziel>n, so wird es den Pachtlusti^cn freiqe. stellt, dießsalls auch Anbote U'Uer dem Aus-rufüp.eisc zu st'llen. — 2. D.m Pächter wird von der Staatl-'vel'wallunq das Recht ei»ge-raumt und rücksichllick die Pst'chl auffegt, während der Pr durch die yohc lllylische Hutiernial - Clirrenoe vom 22. Mäcz lttl«, Z. 7228, diesifalls vorgcze.chne-scn Ormästigungen einz»h»'ben. Von dieser Vcr-pachl!l!,g wird jedoch ausgenommen der Be» ^llg der landesfl'nsllicken VerzchruncMeuer. und zwar .-») von o^r Bicrerzeugung in der Pro-uiniial - Hauptstadt llaibach; li) von der Erzeugung des Branntweins u»d andern gebrannten geistigen Flüss'gkettei, in der Prouin-zi^l-Hauptstadt Laibacl), und <-.) von den un^ ter l>) liemllkten steuelpstichli^cn Artikll» dei der Oillfuhr i» die Stadt L^ibach. — 3. In Gemäßheit des V.rzehrungßsteuer Gesetzes sind Durchzugsladungen von dem Erläge der Vcr« zehrungsstcuer ftei, wenn sie von "'nem Bestellten des Linienamtcö bis zum Austritte be« glcicct werden, und ebenso werden Transite« ladllnjen ohne Vnlrichtunst der Verzehrungs-steuer zugelassen, wenn sie unter der Sperre der G.'fälls-Velw^tuna. und rücksichtllcd der Pachlgesellschaft blcldiN. — ^. W'ld ,n Folge .'lnmdln,ng der hol)." k. k. ^llg. Hofkammer uo.n ls). August ,^35, Z. ZüiO«;, in Belich 0er (zitthcbunq der Vnzchru^sswler von Brotsrückten fest^esehs, daß die G^ühren. wie .s die mit 5em lllyi's^en Gubelmal^iltulare oam l.^. November ltt>ll, Z. 255W, kund qemsckte gesetzliche Bestimmung enthält, del den Mühlen .il'z,,fordern scyn werden. — 5. Wird acr Pachter verpflichtet, die in, obiqen Hallfte vom 27. October l^6 , .^. 2585)2, vorae-^ichn.te Zuschl,'gsgebühr für das „, der Pro-vinzial^Hauptsta^t L^ibach crzeuate, und aus das Land auügesülme Bier den Palt""' z« vel' güteu. - «. Vor dem Antritte der Pachtu.'g und zwar lä.,q»^'nö b.nnen drei T^cn, ro.n T^e der dem Pächter amtlich e.oss^cnA"« ...h.ne s.ineö Lln^ot.S acrechnet, hat d" Paa ' ter den vierten The.l oeö co.ttah.rten Picht-schiUmas als (z.ut.on im Baren oder '" osterr. ötaatöoblig.ttionen «ack dem zur Zett de5 Erlagt bestehenden l>ö.semäß.gsn Curswerthe zu erlegen, oder auf Realitäten gcs.hlich sicher ^. steU.n, folglich di^aus d'e verpfändeten Realitäten inc^'ulirte «.ichcrhettouikunde, Mlt Nachweisung der geleisteten geschlichen Slcher-heic einzulegen, daher, wenn die l5aut,o„ ,m B^ren geleistet wird, der als Vadium bereilS erlegte Betrag eingerechnet, oder im Falle der Versicherung der ganzen Caution mittelst einer Real - Hypothek zurückgestellt werde» wird. sollte oieseö nicht erfolgen, so steht es der (^ameral-Bezirks Verwaltung ftei, doS er» h^ltelie Vadium, als dem Stiniltzschatze ver« fallen, einzuziehen, und auf G fahr nnd Kosten des Kontrahenten eine neuerliche Verpachtung oder die tariffmäßige l5inhebung einzu» leiten, und den hiernach auf den, eimn oder 314 dem andern Wege in Entgegenhaltung zu dem gemachten Offerte sich ergebenden Minderbe« lrag wider ihn zur vollen Genugthuung des Aerars, und zwar ohne Einrechnung des besonders verfallenen Vadiums, geltend zu ma« chen, wogegen e»n etwa sich ergebendes günstigeres Resultat der Pachtversteigerung odcl der taliffmäßigen Einhedung nur dem Gefalle zum Vortheile gereichen soll. Mit dem Begin ne der Pachtungspcriooe wird der Pächter in das Pachtgeschäft eingesetzt, und es werden ihm die hierauf Bezug nehmenden Vorschriften übergeben werden. — 7. So wie der Pachter in alle Rechte und Verpflichtungen der hohen Cameral-Gefallen-Verwaltung und der Stadtgemeinde Laibach, mit Ausnahme der im §. 22 des lllyr. Gubernial-Cnculars vom 26. Juni lL29, Z. 137! , angedeuteten z>vel Puncte und mit Rücksicht auf den im Anhange des Circulars zu jenem Palente bemerkten Vorbehalt eintritt, so hat er sich auch genau nach den in jener Circular - Verordnung cnt haltenen Vorschriften zu benehmen und allen, sowohl seither ergangenen, als den während der Dauer des Pachtvertrages in Gefallesa« chen ergehenden Anordnungen Folge zu leisten. — 8. Wenn der Pachter del der Einhcbung der Gebühr einen höyern Betrag, als die Tariffe aussprechcn, oder üt'cih^upt einen Betrag ungedü'rlich einhebt, hat derselbe nlchi nur jenen Betrag, welchen er über den Ta-l'ffsatz, sondern auch jenen Betrag, welchen er überhaupt von den Partei.n ungebührlich eingehoben hat, denselben rückzuuergüten, über-dieß auch den 20fachen B.trag dessen, wao er widerrechtlich eingchoben hat, nach At>zug der UnlersuchungSkosten, oder eines elwa soust außzuzahlendln Antheils an den Localarnnn fond des Ortes, wo d»e Übertretung geschah, abzuführen. Er haftet in dirsem Falle, so wle überhaupt für das Benehmen der zur Hand-yavung seiner Pachtungörechte bestellten Per> sonen. — 9. Dem Pachter ist ulibenommen, seine Pachtung ganz oder lheilweife an Un. l»rpächter zu überlassen; allein diese werden von den Gefällö^hölden bloß als Agenten d^6 Hauptpachters angssehen, wrlcher d^mungcach tet für alle Puncte des Pachtveltlages in der Haftung und dem Gefalle verantwortlich bleivt. — l(1. Für den Ausrufspreis wird von Seite der k. k. Camera!-Gefallen-Aewallung keine wie immer geartete Haftung, also auch nicht im Falle einer behaupteten Velletzung über die Hälfte, übernommen. Ein während der Dauer der Pachtung eintretender zufälliger Umstand, welcher eine Vermehrung oder Verminderung der Verzehlung zur Folge Hal, soll an den Bestimmungen des Pachtuertragrs nicht die mi>,de,le Veränderung hervordringen können. Nur in dem Falle, wenn während der Dauer des Pachtvertrages in den Tariff-sahen oder in den sonstigen wrftntlichen B.-stimmungcn der Verzehrungssteuer eine wesentliche Aenderung vorgtht, bleibt eö jeDem Theile, insofernc ein wcchselscit>g<ö Ueberein kommen mit dem Pachter weg.n Aulrtchthal-tung des Vertrages gegen Zugestihung einer dill'gcn Entschädigung nicht zu Stande kom: n,en sollte, welches sich ausdrücklich vordehal ten wird, frei gestellt, wenigstes drei Mo nate vor Eintritt der gesetzlichen Aenderungen den Pachtlontract aufzukünden. Diese Ver» tragsaufkündigung ist von Seite des Pächters, wenn sie beachtet werden soll, bei der Laiba cher Camcral-Bezirks, Verwaltung in der fest' gesetzten Fr,st einzubringen. — i l. Der Päch ter ist verpflichtet, den bedungenen Pachlschil-ling in gleichen monatlichen Raten am letzten Tage eines jeden Monates, und wenn zener Tag ein Sonn« oder Feiertag wäre, am vor ausgehenden Werktage an die t. t. Camera!» Bezirks » Casse in Laibach abzuführen. -l>2. Wenn der Pächter mit eimr Pachtschil« lingSrate im Rückstände bleibt, so laufen von dem Verfallstage an bis zur Tilgung der rückstandigen Pachtrate die 4 A Verzugszinsen, welche sich ausdrücklich bedungen werden. Der k. k. Cameral Bezirks-Verwaltung soll übrigens das Recht zustehen, den Ausstand ohne wcittrs von dem säumenden Pächter ent» weder im gerichtlichen Execulwnswegc, odcr auch im polttischen Wege einzubringen, od.'r aber die weitere EinHebung des Gefälls durch einen im administrativen Wege zu bestellenden Sequester einzuleiten, od»r auf Gefahr und Kosten des säuminden Pächters das Pachtod ject neuerdings feilzubieten; falls aber die Pachtversteigtlung fruchtlos bliebe, die tariff mäßige EinHebung d?r Gebühr cinzulclttn, und sich rücksichtlich dcr Kosten, so wie der allfälligcli Differ.nz, an der Caimoi, u,iv im Nothfalle an dem übr'grn Vermögen drS con-tractbrüchigcn Pächters schadlos zu halten. Ein allenfalls sich ergebendes günstigeres Resultat der Feill'ietung odcr tariffmäßigen Einhebung soll aber nur dem G< fälle zum Vortheile qe» reichen. Dieselben R chte sollen dem Gefalle auch dann zustehen, wenn der Ersteher dc» Antritt der Pachtung verweigern, sder vor oder während der Pachtung es sich offenbaren würde, daß dem Pächter ein in dieser Kund machung bezeichnetes Hinderniß z»n Uebernahme oder Fortsetzung der Pachtung entgegen-steh^. — 1». Für oen Fall, als der Pächter die vertragsmäßigen Bedingungen nicht aenau »rfüllen suUre, stcht es den mit dcr Sorge für die Erfüllung d« nen glaubt, off^n stehen soll. — 14) In Absicht auf die Vorräthe, welche mit dem Schlüsse der Gcfällspachtung an Wein, Wein most und Maische im Bereiche des Pomcrio der Stadt Laibach vorhanden seyn werden, wird bestimmt, daß dcr Pächter die Vergütung der entfallenden Gebühren, und zwar nach den oben-bezeichneten Tariffen, zu leisten habe. Zu diesem Behufe werden sowohl mit dem Antritte der mit IU, April 1848 zu beginnen habenden Pachtung, als auch am Schlüsse derselben ge-fällsämtliche Revisionen, mit Beiziehung des Pächters oder eines von demselben mit legaler Bellmacht versehenen Abgeordneten und cincr obrigkeitlichen Person, vorgenommen, und hie-bei sämmtliche im Bereiche des Pomeriums der Stadt Laibach vorhandenen Vorräthe an den gedachten Gegenständen mittelst eines eigenen Protocolles erhoben werden, wornach in Betreff der an diesen Gegenständen vorgefundenen Vorrathe, und bezüglich der davon entfallenden Gebühren, insofern zwischen denselben eine Differenz sich zeigen wird, die Vergütung derselben, und zwar wie bemerkt, nach den obenbczeichlu'ten Tariffen, entweder von dem austtetcllden Pächter an das Gefall, oder von dem Acrar an den Pächter einzutretc», haben wird. — Bezüglich der Vorräthe im Bezirke der Umgebung Laibachs wird dem eintretendem Pächter das Recht eingeräumt, die Vergütung der tariffämäßigen Gebühr und des allfälligen Gemeinde-Zuschlages für die beim Anfange seines Pachtes vorhandenen, tariffmäßig versteuerten Vorräthe auf die nämliche Art von dem vorigen Pächter zu fordern, wie dieser nach den Bedingungen des mit ihm bestandenen Pachtvertrages hiezu verpflichtet ist. Von den dem Pächter tariffmaßig versteuerten Vorräthen an den Artikeln des ihm verpachteten Verzehrungssteucr-Bezugcs, welche am Ende des Pachtvertrages bei den steuerpflichtigen Parteien vorhanden sind, ohne erweislich in das Eigenthum der Abnehmer übergegangen zu seyn, diese Vorräthe mögen in wie immer gearteten Aufbewahrungs-Localitaten der Steuerpflichtigen oder auch in fremden Loca-litätcn vorgesunden werden, so wie auch von den steuerbaren Vorräthcn des Pächters selbst, wenn ev nämlich ein Gewerbe treibt, das zu jenen ge« hört, wovon er den Verzehrungssteucr. Bezug gepachtet hat, hat derselbe bei seinem Austritte die tariffmaßig entfallende Steuergebühr sammt dem allenfalls eingeführten Gemeindezuschlage, entweder dem Aerar oder dem neu eintretenden Pachter, falls das Aerar diesem die Steuervergütung cediren sollte, zu vergüten. Die Angabe von Seite der Steuerpflichtigen oder des austretenden Pächters, daß die in den, den Steuerpflichtigen eigenthümlichen, oder von ihnen gemietheten Localitäten vorhandenen steuerpflichtigen Vorräthe bereits das Eigenthum eines Abnehmers wären, muß von dem austretenden Pächter bewiesen werden. Diese Vergütung bezieht sich auch auf solche Vorräthe der oberwähnten Art, von welchen erst nachträglich erhoben wird, daß sie beim Aus-gange des Pachtes bereits bei den steuerpflichtigen Parteien vorhanden waren. Von jenen Vor-rathen aber, die ein Eigenthum der Steuerpflichtigen sind, welche sich mit dem auStretenden Pächter, wenn auch erst in der letzter» Zeit abgefunden haben, sind die abgefundenen Parteien, wenn keine neue Abfindung von ihnen geschlossen wird, selbst verpflichtet die tariffmäßigen Gebühren sammt dem bezüglichen Gemeindezuschlage an das Aerar oder den an dessen Stelle tretenden Bezugsberechtigten zu entrichtel,. — Die Erhebung der er» wähnten, am Ende des Pachtvertrages vorhandenen Vorräthe an den dem Pächter tariffmaßig versteuerten Artikeln, wenn nämlich eine solche wegen des Unterbleibens eines Uebereinkommens zwischen den aus - und eintretenden Pächtern, oder dem Aerar nöthig würde, w-rd durch die k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung in Laibach mittelst eines von ihr abzuordnenden Gesälls beam ten, unter Bciziehung eines Abgeordnelen der Ortsodrigkeit geschehen. Zu. dieser Erhebung werden der aus-tretende und der allenfalls eintretende Pächter vorgeladen werden. Sollte den Pächtern oder deren Machthabern wegen Abwesenheit oder aus einem andern Grunde die Vorladung nicht zugestellt werden können, so genügt das einmalige Einschalten der Vorladung in die Provinzial-Zeitung. — Das Nichterscheinen der Vorgeladenen schadet jedoch der Gültigkeit des Echcbungöactes nicht. Dcr den Contract abschließende Pächter verpflichtet sich ausdrücklich, den auf diese Art zu Stande gekommenen Erhebungsact über die am Ende seines Pachtes vorsindigen, ihm tariffmaßig versteuerten Vorräthe als vollkommen beweiskräftig anzuerkennen, und nach deren Resultate die ihm obliegende Steuervergütung dem Aerar oder dem an dessen Stelle tretenden Bezugsberechtigten zu leisten. Die Kosten dieser Erhebung werden von dem eintretenden Pächter gettagen, welcher sich in Voraus erklärt, mit dem durch die k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung dießfalls zu lie-stimmenden Ausmaße einverstanden und zu des« sen Berichtigung verpflichtet zu seyn. — 15,) Der Pachter ist verpflichtet, auf jedesmaliges Verlangen den Gefällöbchördcn unweigerlich die Einsicht in seine Register-Rechnungen und Vormerkungen zu gestatten, und auch über Aufforderung richtige Auszüge aus denselben vorzulegen. — lV In Betreff oer Linien weg- und Brückenmäuthe uud der Wassermauth zu Lalbach. — ,) Als Fiscalpreis wird der Betrag von 2l359 st-, sage ein und zwanzig Tausend dreihundert fünfz'g neun Gulden M. M. angenommen, wovon ". für die iünienweg« mauth an der Wiener Linie und für jene an der Kärntner Linie der Betrag von 6228 fl.; k. für die Linienwegmauth uno Bruclvnmautl) an der Carlstädter Linie der Betrag von 5258 fl.; <:. für die Linienwcgmauth an der St. Peter-Linie sammt Kuhthal der Betrag von l739 fl.; l!. für die Liuienweg - und Brückenmauth an der Triestcr Ln der Tyrnau der Betrag von 7878 ft., und «. für die Wass.rmüulh zu Laibach der Belrag von 256 st-, zusammen auf 2i.359 fl. entfällt. — 2) Jene allgemeinm Pachtbedingungen, HIN Z. !S29 (1) Nr. 574!». ^ u n d m a ch ll n g Aon der k k. Tabakfabriken - Direction wird zur Sicherstellung der Lieferung mehrerel für einzelne Fabriken >>n ?i,,» dw 42 Fürstenseld .... 50 dto 40 WlNl.iti..... 4«i dto 2!» Trient..... 10 dto 5» Sedletz..... 5,0 dto ' 40 ' Schwatz .... 10 dto ^ Monasterzyöka . . 15 dto . !0 Wien in der Rosiau . 30 dto 2<» gälbern .... 27, Zusammen . dto ^»^ ....... "^Iu^ ^. netto "» Hudjalz in Stöckeln. burner ,5N Göding..... 00 . '^lto ^ ' 5^acrel!pagüt,dre.sädigenzi. Centner dlayte, dto 2W Orient . .^,. „,., . 2 m Bunden zu ^0 Ellen ^ Ull, Wlen . . ." '. . 1 Zllsanunen . 5^ 5»>.» ....... 5 7 Dorrleine vierdrahtigV zu^' '^StMe'" 4i»(^" "Hai^g"I"V . . ' 4 "lastcr range und ' Pfund im Gewichte. bs st^^ ^.h^^ h^^ Offerenten frei, auch -U,do:e ,ur die Ablieferung der obenbenannten "ttM loco Wien an die t r Havannal)-(Zi garrm - Hauptmagaziuüuerwaltung einzubringen — D,c auf einem «5 kr. Etänlpelboaen aus-gosemgc.n Offerte sind versiegelt und 'mit der ^chnst: ..Off.rte zur ^eferung von Oeconomie-Gegenständen mit Äezug aus dte Kundmachung dev t. k. .Tabak-sabrlten-Divection .ill^>. l7. Scptem-d'r l8!9 Nr. 44" versehen, längstens bis ,7. October l^4!» Mntag5 l'^NHr bei dem Vorstande der k. k. Tabalsabrlren Direction in Wlen, Riemerstraße Nr. ?u«, z^, überreichen -Dlc Offert« tonnen fur die Lieferung einzelner, oder mehrerer, oder aller Artikel, und rücksichtlich einzelner Artikel für Eine oder mehrere, oder alle der genannten Fabriken gestellt werden. — Die Offerte müssen mit -üezug aus diese Kund-Wachulig und t'ie dießsälligen (äontractu-Beding-"'!>" aeschch,.,,, welche zu Jedermanns Einsicht v^r «tcgiftlatnrü'Abtheilung die,er Direction ossen er l <^>n, und daselbst täglich von !> Uhr . «- . .V^^mittags, und ebenso bei den Ta-baksabrlkv-^waltnng.n zu Hainburg, Coding, Furstenseld, Winnlti, Hrin.t, ^edlch, schwatz und Mona,terzyöka, dann oei den (Hameral. Ge- erforderliche Oeconomie« Artikel cine Concurrenz-Verhandlung durch Ueberreichung schriftlichem Offerte anügeschrieben. - Die zu Nesemden Oeco^ nomie - Artikel, deren beiläufige Vedarfömenge, die Orte für die Abliefe« ung und der Betrag der zu leistenden Madien, sind wle folgt, nämlich: fällen » Verwaltungen in Prag, Brunn, Gratz, ^emderg und Innübruck, während den gewöhnlichen Amtüstunden eingesehen werdeil tonnen. Die Offerte muffen die Erklärung enthalten, daß diesc Behelfe eingesehen worden sind, daß der Offcrent den dieftsälllgen Bestimmungen sich un-bedlngt unterzieht, und dap er die Artirel, von welchen und zwar von den unter Post-Nr. 2 in 7 aufgeführten, mit zeiner Unterschrist und seinem Handsiegel versehene Musterstücke vor Ablauf deo Hermlneü bei der Direction einzubringen sind, nach dem vorgelegten Muster zu liefern sich verpflichte. — Das Offert muft frrner enthalten: .») D«>n Gegenstand, der geliefert werden will, nnt der Benennung und Bezeichnung der Beschaffenheit , wie solches in der obige», Ausweisung vorkommt, dann mit Berufung aus oa5 Mustcrstücr, — li) Den Einheitömaßstab und den Preiü, der dafür gefordert wird. nicht nur in Kiffern, sondern auch mit Buchstaben auoge^ drückt. — <') Die Fabrik, für deren Bedarf oie 5li<'ferung eingegangen wird — <<) Den Ort der Ablieferung, nämlich, ob die Abstellung loco der bezüglichen Fabrik, oder aber nur für die besagte Fabrik loco Wien erfolgen soll. - Dem Offerte muft die Quittung übe. das bei der hiesigen Tabarfabri ken - Daemons - HcUlpccasse, oder der Tabak-Fabnc^affe, für welche die Lieferung ausgeschrieben ill, erlegte Badlum beiliegen; auch musl oaoselbe mit dem Vor-- u»d Zunamen des Offe-reuten unterschr eben seyn, und seinen Wohnort und Erwerbszweig aubdrüävn. — Offerte, wel' chen die vorgezeichneten Elforderniffe mangeln, und Nachtragüofferte wcrden nicht berücksichtigt werden. — Die commissionclle Eröffnung der im Termine eingclaufeilen Offerte wird bei dem Vorstande der k. k. Tabakfadriken-Direction am lk. October !«-i0 Statt findcn. Hierbei wird der Mlndestfordernde als präsllMtiver Ersteher augesehen, und bn gleicher Hö!)e der offerirten Preise ist die Wahl desjenigen, welcher die Lieferung zu übernehmen hat, drr k k. Tabakfabriken »Dlle teon vorbehalten. Der Offerent ist für seinen Anbot vom Augenblicke der Uebcrreichung oeü Offertes, das hohe Aerar aber erst durch die er« folgte Zustellung der dießfälligen Genehmigung dieser r'. t. Tabatfabriken-Direction velbindlich. --Der Direction steht es ubligenä frei, die Anbo« te gailz oder theilweise zu berücksichtigen, und über jene AltlkVl, deren Musterstück.' oder Preije sie nicht für annehmbar siedet, nach eigener Wahl zu verfügen.— Die Entscheidung über das Con-currenz-Ergebniß erfolgt binnen acht Tagen nach Schluß des Eoucurrenz - Ternimes, und eö wird gleichzeitig denjenigen, deren Anbote nicht angenommen werden, das erlegte Vadium zur Zurückstellung angeiviesen werden. — Dem Ersteher wird nach Berichtigung der, mit 1l> Percent n,>ch der Beköstigung, w.'lch? sich bei Berechnung dcs Preises und der beiläufig bemeffe-nen Menge zusain'.nen ergibt, bedungenen (5au-lion uud Unterfertigung der diesifälligen Ver-tragäurkunde, zu deren Ausfertigung er längstens binnen acht Tagen nach ersolgter Verständigung zu ersche,nen hat, scin Vadium zurückgestellt werden. — Wien am 17. sept. I?!-!!». E 0 .1 t r a c t s - B e d i l, g u n g e n. Zur Lieferung von Oeconomie-Ärtikeln für den Bedarf der k, k. Tabakfabriken im Verwaltungs-Iahre 1«50, mit Bezug auf die unterm 17. Eep-tember !^il> Nr. 443i) ausgeschriebene Eoncur. ren;-^elhandlung. — F, I. Der Ersteher verpflichtet .sich, die theilwelse oder ganze Lieferung der ihm überlassenen Oecommne-Artikel nach den Bestimmungen der diepfälltgen Eoncurrenz-Kund-machung vom 17 Septetnber l84!>, Zahl 4iA!>, und den weiter nachfolgenden Bedingungen auszuführen. — H. 2 Das in der berufenen Kundmachung angeietztc beiläufige Lieferunqsquantlim hat uuSsclMßlich nur zuin Maßstabe für die Ermittlung der zu leisten cn Caution zu dienen. Der Ersteher ist, abgesehen davon, verpflichtet, jeneä Quantum, -^eichviel, ob es mehr oder weniger ausmacht, nämlich in ulweschränkter Menge, und wie es :m Laufe der ^rlragsdauer wird angesprochen werden, beizustellen, und derselbe leistet auf die Einwendung der Verletzung über die Hälfte Verzicht. — §. tt Insbesondere wird hinsichtlich der Qualität der einzelnen Artikel Nachstehendes festge,etzt und zwar zu Post 1. Die weinarünen Fässer müssen in Gebunden von 10 bis 12 Eimer abg, stellt werden, und dür,cn nicht unter 5 Eimer enthalten. Diese Fässer müssen in Eisenband ge-liesert weiden, von ge>unoenl Holze und frisch geleert seyn, einen starken reinen Weingcruch haben nno von Wein durchdrungen seyn. Nemdurrv, oder mit einem schimmlichen oder widrigen Beigc-ruch behaftete FAr köünen nicht angenommen werden. — Post 2. Die Pottasche muß 70"/„ Kali» gehalt haben.' Sollte die abgelieferte Waare nicht voUstälwig diesen Gehalt besitzen, so steht cä der Direction frei, die Waare zurückzuweisen, oder einen entsprechenden Preisnachlaß zu bestimmen. Uebri-geils wird die Tara nach der reellen Al'wage angenommen werden. — Post :l. Da6 Rübsöl muß doppelt rafsinirt, von reiner Beschaffenheit und in guten Fässern gefüllt seyn, deren Tara nach d,'l- reellen Abwäge angeiwmmen wird. Dabei wild sür den Fall, w^nn von der Fabrik die Fäffer zn-rückbehaltcn werden, bedungen, daß an denLon-trahenten dafür die Vergütung in einem 24 kr. <5.M. per Sporco Zentner nicht übersteigenden Betlage zu leisten seyn wird. — Post 4. Das Sudsalz muß in Stöckeln von trockener und reiner Beschaffenheit geliefert weiden. — Post 5. Bei (Z. Amtsblatt der Laib. Zcitg. Nr. 121 v. U. Oct. 1849.) /iiift dem dreifadigen Packelspagat muß ein Pfund 3W Ollen halten, die Fäden müssen gleich dick laufen, keine Knöpft enthalten und von guter und starter Beschaffenheit sein. — Post U. Die Plombier-schnüre müssen 4-faoig, mit einem eingedrehten Kupferdrahtc angefertigt, gleich dick laufen, gut und stark und ohne Knöpfe verfertigt seyn, und jeder Bund »0 Ellen halten. — Post 7. Die vierfädigen Dörrleine müssen gkich dick, ohne Knöpfe und von guiem Material gedreht, die Länge von 4 Klaftern und im Gewichte V» Pfund halten __^ 4. D»e Lieferungsfrist wiro der Art be- düngen, daß die jeweilige Bestellung binnen sechs Wochen nach Erhalt derselben zu realifnen ist.— §. 5. Die Beuttheilung über die Qualitatmäßig/ keit, oder Nichtannehmbarkeit der Waare steht der bezüglichen Fabrik zu, und dieß auch in dem Falle wenn die Abstellung für eine Fabrik loco Wien an die Havannah (Zigarren. Haupt - MagazinS-Ver-waltung bedungen ist, weil im letzleren Falle hier die Uebernahme nur im verpackten Zustande nach Stückzahl der Collien und ihrem Sporco-Gewichte, dann in Bezug der guten und unverletzten Ber-packung, nicht aber in Bezug auf die Qualität und Menge der darin enthaltenen Waare Statt zu finden hat, Im Falle gegen die Beurtheilung der Fabrik von dem Contrahenten Einsprache eingelegt werden sollte, hat eine von der t. k. Tabakfabriken-Direclion zu ernennende Commission über die An. nehmbarkeit oderNichtanxehmbarkelt zu entscheiden, und der Contrahent unterwirft sich, mit Begebung jeder weiteren Berufung ihrem Auo,pruche. Dle Kosten der Commission hat der unterliegende Theil zu tragen. — §- <». Für die ganz oder zum Theile als unannehmbar zurückgewie,ene Waare hat der Kontrahent auf elgenc Kosten eine gleiche Menge von entsprechender Qualität an jene Fabrik, far welche die Lieferung bestimmt war, sogleich und längstens binnen vier Wochen nach Erhalt der dieß-fälligen Aufforderung al6 Ersatz zu liefern. — <^. ?. Hinsichtlich der Ueberreichlmg der Offerte, ihrer Erfordernisse, so wie des Erlages deö Va-diumö, Leistung der Caution, deö Vertragöak-schlusseö u s. w. gelten die in der berufenen Con-currenz-Kundmachung enthaltenen Bestimmungen, und noch inöbesondere die hier nachfolgenden Bedingungen, nämlich: u) Die zur Sicherstellung der Zuhaluing der überilommenen Lieferung bedungene Caution ist entweder baar oder ln staatöpapieren, welche in Metallmünze verzinslich sind, zu erlegen. — Zu der baaren Caution hat der Ersteher zugleich eine eigene nach dcm Cautionöbeirage gestempelte Widmun^surlunde auszufertigen, ln welcher er sich ausdrücklich erklärt, die eingelegte Caution als Pfand für das hohe Aerar für den Fall, als cr den übernommenen Vertragsbedingnissen nicht püncllich nachkommen sollte, zur Sch"5loshaltung zu überlassen. — Eine derlei Cautionswiomungs-Urkunde hat auch der Ersteher, der »in auf Ueber-dringer lautendes Staatspapier erlebt, sammr den dazu gehörigen, zur Zeit der Erlegung noch nicht verfallenen Zinsencouvol.s und Talons beizubringen. — Ebenso hat der Ersteher, der ein auf seinen Namen lautendes Staatspapier als Caution bestimmt, auch die zur Umschreibung und Vinculi-rung desselben erforderliche PfandbestellunaMlr-kundc auszustellen. — k) für den Erstcher, der sich dcö Nücktrittbefugnisses, und der in .^. 5l«2 des allg.meinen bürgellicheil Gesetzbuches gesetzten Termine hiermit ausdrücklich begllit, ist das Ossett, so wie alle Bestimmungen und Bedingungen der dießfälligen Concurrenz-Vcrhandlung schon vom Tage der Einbringung des schriftlichen Offertes, für das hohe Aerar aber erst durch die Genehmigung die er k. k, Tabakfabriken-Direction verbind-Ilch. — c,) Sollte der Erstchcr binnen der vorge-zeichntten Frist von 8 Tagen, nach crfolgter Ver ständigung von der Annahme seines Anbotes die bedungene Caution nicht beibringen, oder zur Ab-schliesnmg der dießfälligen Vertragsurkunde nicht erscheinen, so wird das hohe Aerar die Wahl haben, entweder sein Vadium als verfallen einzuziehen, und wegen andcrwciter Sicherstcllung der Lieferung nach Gutbesinden zu verfügen, oocr aber dem Er« stehcr nach Maßstabe des folgenden Absatzes lil,. .i als contlactbrüchig zu erklären und zu behandeln — ollte, hängt es von dem Gutbesinden dieser Direction ^welche überhaupt darüber zu ertennen hat, ob der Contrahent seiner vertragsmäßigen Bestimmung nachgekommen ist oder nicht) ab, die Summe zu bestimmen, welche hierbei für den ÜuörAfüpreiö gelten soll, und es kann der contractbrüchig gewor-dene Ersteher aus der Bestimmung des Alisrufsprei-scs für keinen Fall Einwendungen gegen die Gll-tiglVit und rechtlichen Folge» der abgehaltenen Relicitacion herleiten; und würde der neue Min. destbot von der Art seyn, daß daraus für das Aerar kein Nachtheil hervorgeht, so wird doch die Cau-iion als verfallen eingezogen werden. — Auch erkennt der Erstcher bezüglich der gegenseitigen aus diesem vertrage enljpring^nden Forderungen die dießfälligen Berechnungen der t. k. Tabathofbuchhal? tung als eine vollkommene deweislräflige Urkunde an. — H. tt. Wird dem Ersteher die Zahlung für die contractmaßlg gelieferte und übernommene Waare nach dem bedungenen Preise, gegen Beibringung seiner mit dem Lieferscheine, in der Fabritöiprache Recognition genannt, der betreffenden Fabrik belegten, buchhalterisch liqui-dlrten und classenmaßig gestamvelten Quittung, bei tcr hierzu bestimmten Fatmts - oder Dnec-lionscasse geleistet werden. — §. U Dle von d«m Erstchcr übcnwmmenrn Vcrbmolichtelttn, so wie die iym zugeilalldell^, Rechte, gehen auch auf dessen Erden über. — H. 1U Auf l^rul.d ldge der Concurrenz , Kundmachung u>ld dies" Bedingungeil wlld nach Rat«sic>rung des B^t-dotes lin förmllchcr Vertrag m zwc» gleichlau-tcnden Exemplaren ausgesemglt werden. — Den Ltampel zu dem einen, ln ocnHaoden der Direction bleibenden Exemplar hat der Unterneh nur zu tragen. - H. li. Sollte der Ersteher dle Unterschtlil der ^ettragöurkande vl^veiger», (wooci das Nichterscheinen zum V.rtta^Sc.dschluß als VelweiglllUlg angiset>n werden >oll), so hat ln diesem Falle der m>t der berufnen Kund machuug, mit diesen izonlractsdeülngnissen u,ch mit dem Offerte belegte Nerhandlungeact die Stelle des Vertrages zu vertreten, und die zur Stämpelrmg dieser für das hohe A7. (1) jroße Realitäten-Veräußerung. Herr Johann Liningcr, Handelsmann und Nealitatenbesitzer zu Schischka nächst Laibach, wird am Itt. October d. I., Vormittags um i> Uhr in seinem Garten - Salon neben dem Gasthause zu den „drei Raben" folgende Rea-litatenbestandtheile aus freier Hand veräußern: !,) Das Salon - und Wohngebäude nebst dem tiefen Keller, dem großen Garten mit der Kastanien - Allee und den zwei Kcgclstätten, außer Laibach am Eingänge nach Schischka an der Klagenfurtcr Straße gelegen; eine Realität, die bisher Laibachs Bewohnern als Rcstaurations-stättc diente, und vermöge ihrer Nähe der Hauptstadt und des Eisenbahnhofeszu jeder Unternehmung vortrefflich geeignet ist. 2) Den großen'Acker hinter l^/.lß,-u.l, nahe am Bahnhofe gelegen, per kolnullilju oder ^<'» lv.i/.<> genannt, mit IM Pifangen nach l» )lbtheilungen. :t) Den daran liegenden, nur durch einen Weg geschiedenen großen Ueberlandsacker. 4) die große Ueberlandswieft ^.»li.uv.i ^t'u«u hinter der Zügelhütte, in 4 Abtheilungen. Kauflustige werden zu dieser Veräußerung am obbenannten Tage und Orte zu erscheinen eingeladen. Laibach am «. October 1849. Z. IK5«. (I) Vorstellung zum Vortheile des neu zu struudeu den traittischeu Invalideu-Ullterstü tzungs Foudes. Dieselbe findet Donnerstag den 18. Oct. im ständischen Theater Statt, und es ist daS Möglichste aufgeboten, sie zu einer anziehenden und an wechselnden Genuß reichhaltigen zu gestalten. Ein patriotisches Festspiel „des Feldherrn Traum", worin Frau Spengler auö^ schließlich zu diesem Zwecke hier erscheinend, die Hauptrolle übernimmt, eröffnet dieselbe; dann eines der vorzüglichsten neuesten Lustspiele: »die Gefangenen der Cz aarin" folgt. Zudem wirkt die Sängerin Frau Strampfer, den wohlthätigen Zweck berücksü-htigend, durch den Vor-trag einer Arie aus der Oper »Martha" mit, so wie ein I':,5 (l<: Z,'.. das Gemeinde-Gesetz von 17. März 1840. Mit dem Anhange über die Geschäftsordnung für die Verhandlungen der Abschüsse. Preis 20 kr. C. M. Prag 184!>. Fröhlich, N.A, thcoretisch-practische Gram-atik der illyrischen Sprache. Mit vielen Gesprächen, Uebungsstücken zum Uebersehen und einem Wörterverzeichnisse. Wien 18Ütt fl. l. 24 kr. C. M. Cupertin Schaffer, Ios. Ioh., dießsei-tige Berichte über jenseitige Zustände. Wien. 1«4!>. :w kr. Han u sch, l)l. I , Vorlesungen über die allqe-mein^n Cllllul-Gcjchlchte dn-Menschheit, l. Lief. Brunn. »849. 24 kr. C. M. Merkwürdige Blicke in die Zukunft, von ein kr. Spitzer, kleines Lesebuch für C'lemcntarclas« scn Wien, l8i!>. '>e,t am ll. October iU^«: ^8 4l. 2. 5 <»2. Die n.ich,1e .^icylU,^ wird ü>:> 2U October l«i9 ix T>>est a^ilc^l >^cl^>n Z. l^.» 5.^'/^ » " — Allste . . . — ^ "- » "^ '- Hi,,, ... 2 „ l8 « — — .^cidcn ... — » — -" — Ha>c> ... l „ 48 ,> Lreznden-Hnielge drr hier Attssekommcuen u»»d Absservisten Am ^i. October l 849. Hi. Pelcl' Pali, mit s^.i'l,,. roü Cllli — Hr, Caj»'tan Trett,', — u»t' Hi, ^ei».ili> ^,1)», Hai>de!5' I<»l<>; l'.idi' v^>, Göiz nach ^',,l, — ,>rall Elise i>. Ol^llain, ^iir'.Ui, — Hr. A"lo, :1.',c»I,l!; — H-, Do.nlii^ C.sulich, — U"d Hi-. N>c<>lau5 )?el,^sl, Ha',d,!5!sule; .ill? 4 «)^>, Tli,,^ ,,^ci) Wx«. __ ^,. Ha»bcls!l!ai!i>; — Hl. i>.e>dlil^l>d ^».ll^cl^ll»'!', t p>e^s, Wi,l< nach Tü^ __ Hi. Cail Oeido, Neotiei-, os» Wle» ,.^ch Mai!.i!!d. --. Hl. Pa«xil,^l N,tl>r V. ,^»ch,, '^n'val! .^ H>. Ioh. 5>c>!lco?!ch, H^iltilslnaiui, — not' Hi. Alois Ble>,ch, i!. Am 5. Hr. Gi^f l'. Zich.), t. k. M^j^s, von Wl,» »ah Fl^vllz. — Hr. ?il>cc>i> Ciiniocli. ^(Nlc» N>c»lö, — »nid Hr. ?l»t.'!> Mat^'lch, >-'a!>d,I; be>di voil Filline »ach Wie«. — />r. (.sail S^,po!i, Ha!,eils»u^l>» ; — Hi'. 5»<»!!»lotlü) Zail'btUiii!, ^audl. ?l^,i,l; — ^ . ^erdioaxd M^lch^se v. Soldi, — !»nd Hs. Alois S6!lolell, Deplllüte o,l Plo-.'!l^ M^ntu^i alle tz voi, Tllest tlach W'tli. — Hi'. j>ia»i Pleschel, H^!>dlmlll> Tlir^ »ach A^iaili. — Hi', Ca>l Sailia, ?lget,t, vo<» Wi^n >^ch Uo>»e. — F:m, nut F^i. mill,, ro» Wi,l, »ach os Nub«a, Handel^üla»», oon Glay. __ Hi-, N.ch^id r. G^.l^c^l. l. t. ilnid raid, o^i, OI)l^ liaH M.nblu'^. — H>. ^lilN^ von Hr, V^Ieluii, ^>^, H^!!d,Is!i.a»u, oo» Trn'i'l nach W,.'!,. —. ^i, K.U", t t. Hal!l.'l>l>.,llli, — lnid Hl. 5el0>naiid P,iica», t. t. I^mem', „ut Gemahli», d.ice roi, W^,, ,,^ch Tiieu. s^mscho- ^saalsi-ath. roil ^frclia iiach W,^,. — F^u Amalia Eeic o. Z^hom, Poon«', vox Filline »ach Gl.'1-z. — Hi- C.nl Ochsai^h^ftl, Han^loln^sii», ro» T>i,st ll^ch M^iblng. — Hr. Samuel Hl)l,!-ll,ia<>», r>,'!, Waia^l» »^ch C>Ill. - Hr. Naim.md Hnl, Viii^eilxe!,!»! , o^li W >>^»!t^^t m,ch T>i,^. — Hl'. I^iccl' Rosl'lif.'id, Ha»^ei!>il!>,,,» ^ ?^>, ^icn llach M^,!a,iK. — ^,. ^fon^id F>ic>>!i>, H. — i)>. , lnich T,i,st. — «5e. ElltUen; , H,-. (^,i^f v. Sz^pny. t. s. Gel)e>nnat!>, vo» G.at^. Z 1849, (») Bücher- und Mobilien-Licitation. Montag am l5». d. M. und an den darauf-folglnd.i,T^gi>n werden im Hausc, Consc. Nr. »tt! am Dllinplah.', di<» zu del V.'rlassinschaft des ver-Nordenl'n H^rn Domd,cl)antö, ur.lian Ierin. ^doriqeu Pl'a'tioss,, nnd ft'nsti^^, Fahlnisse, l'c-'^)end m p^liluttr lz„nichtllnq, als: S^pha's, uyl^ Schul'lad-, Hä.igc. »>nd Bücheikästc», "'/... '"nd ,n,d.lv .T'sche, BcttlUltt, Stock: ul) .", «e.bc^,.d.,..^ B..tzcn.^ ,c , m.d am ,8., v.l er Bucher lh.-ol^ I.,,.ltg, m.d ander. Wissenschaften betreffend, „„t^ist Versteigerung vcr^ kaust. - ^idach am ^. October 184». 8pi5nl In I/.n^lil MHZ < l^« H'e>«-<«>ve, Preis Ü0 kr. Der Name des berühmten Verfassers ist an sich schon Empfehlung genug für dieses, sem ncuesteö, in dieOeffentlichkeir tretende Werk, welches eine 'Auswahl Gel egen heitöveden em-yält, die derstlbe in verschiedenen Jahren und bei verschiedenen kirchlichen Festen vorgetragen ha . ! Zu bekommen ist das Werk in Laibach bei Hrn. ^ercher, in ^lägenfürt bei Hu,-^'eon, i» Cilli bei Hrn. Geiger, in M a r b u r g beiHr^.Ferllnz, m R a d r« ^ bürg bei Hrn. Waitzinger, in Pettau bei Hrn. Spritzal, m Gratz bel ^>rn. 'Ferstl, in Görzbei Hm. Paternolli, m Trieft bei Hrn. Achlvlz, m Agram , bei Hrn. Supa n. _______________ !Z. 1855? (N In dem Hause Nr. 215 in der Hcrrngasse sind fortwährend vorzügliche Ocstcrreicher Weme von den besten IahrqancM ^«22, ,627, i3^', als: weisn'l-, rother Vbslaucr und Mailbcrger Ausstich, Grinzin^er und Petersdorfer, m aroßen Nheimvcinftaschcn zu haben-___________. Z. I^tI. (») „ Orsterreichischcr Hansjrcretar, oder gründliche, leichtfaßllche Anleitung zur ?lbfassung von Briefen und schriftlichen Aufsähe» aller Art, nach den Regeln des guten Styles und Geschmackes. Mit einer reichhaltigen S a u, mlung von M u sterbriefen der geistreichsten Manner und Frauen, und Formulanen von Geschä'fröaufsatzen jeder Art. Nebst einer 'Abhandlung über Dicht- und Redekunst, durch Beispiele aus deutschen Classikern erläutert. Von Ios. Al. Ditscliemrr 2le Ausgabe. 43 Bogen gr. 8. brosch. I si. 12 kr. C. M. Dieser Briefsteller ist unter allen bisher erschienenen jedenfalls der reichhaltigste und zugleich a l l e r b i l l i g st e. Zu haben bei «5. 6f5ONlins m ^,tt<<>at /, d A^eIZIttKFe/. i ^e«,Lt«eM. Z. l^52. " (!) ^. T"^" B e a ch t u n g s w e r t h. Von Tüffer nach Laibach zurückgekehrt, wulldert es mich, wahrzunehmen, daß Laibach so sehr mit Fremden überfüllt ist, während doch trotz dem die Eisenbahn die Verbindung mit Tüffer ft erleichtert, diesem romantischen Orte so wenig Aufmerksamkeit ge,chenkt wlrd, welcher außer den vielen Naturschönheitm auch die Annehmlichkeit emev warmen Bades darbietet, obgleich die eigentliche Nadezclt jchon vonwer l,^ und wo ein geräumiges Wohnhaus mit ,00 eleganten Zmmmn vcl äußerst billigen Taxen den Fremden jede Bequemlichkeit bietet. Z. 1821. "(3)^ Ein Marquetcttder für die Ballhaus-Caserne wird zu sehr billigen Vcdingmsseu aufzunehmen gesucht. Das Nahcre il» der Coliseums-Inspecttonö-Kanzlei. . ^ ^. ,.,. ________—________ Z. 1822. (3) Gin Condncteur für dr,l Omnibus > welcher täglich 2 Mal vom ^oliscum in den Bahnhof fährt, wird aufzunehmen gesucht Ausgediente Untcr-Offmere, welche volllommen gcsulw, rüstig und auch in Kanzlcigeschasten verwendbar nnd, cchatten den Vorzug. — Anzufragen u, der <öo-llscum^-Inspections'Kanzle; au der Klagenfurterstraße. (.Z. Laib. Ztg. Nr. i2l.) O/i8 Z. ,854 (') Nl. u?-:l. Kundmachung. Am ^I. October 1849 werden im Hofe des Gasthauses zum Löwen, Vormittags in den gewöhnlichen Amtsstunden ,, Stück Postpferde sammt Geschirr aus freier Hand gegen gleich bare Zahlung im Wege der Ver-steiaeruna veräußert werden, wozu Kauflustige eingeladen werden. Stadtmagistrat Laibach am 6. October 1849. Z. l830. (l) Pra'numeration auf den ll. Band (October bis December 45 kr. C. M. bei Selbst-abholen, oder 1 fl. C. M. unter Adresse durch die Post) der Ms «WM MW! Pariser und Wiener Moden-, Muster-, Kleider-MMAMWH schnitt- n. 5 w. Journal für Dameu, wolle nun erlegt, oder unfrankirt direct an Gefertigte eingesandt werden. Der l. Band (Juli bis September) schließt mit der 9. Lieferung, und enthält unter Andern an Text: Schicksalswechsel. NovtUe von Moiitz S i e- grrist. Batti struck. Novelle von A. Krieger. ,848. ^-Novelle von i!. Iul Scmlitsch. Alis den Papieren eines Ungeliebten von P*. Memoire,, oeö Fürst Mettcrnich. Modcnderichte (als Manuscript von Pari^ anlaiv gend). vollständige Erklärung aller Damenardeiten u. s. w. an Knustbeilagen. Drei colorirte O ri , f Mllsterbon^« im Doppeldruck; Modernstes für alle weiblichen Kunstarbeitrn, worunter Por. trats zum Hä^ln, Stricke,,, Sticken u. s. w. ZeichlNltiqen der neuesten i!ux»Z5 „,d ssi'ten Geschmacks'Gege»stäl,dc, als: Melll'Ics, Lampen, Gläsr, Decorati^li^lllalereieil ?c. Zwei Prämien-Anwnsuxgen aus Güchcr. Redaction und Verlag danken für die allgemein günstige Aufnahme dieser zeitgemäßen Erscheinung, und erkennen auch ferner würdigend jeden Wink, dieß Journal noch zu vervollkommnen. Expedition der Iris. Z. I«l>7. (3) werden unentgeltlich angenommen für Summen auch unter 1000 ft. von Spitalgasse Nr. 277. Guvcrnuü-Herlantbarungen. Z. ,842, (1) ^r. 17275. Kundmachung des k. k. Nlyr. Guberniumü. — Lehen-vorruf der l. f. Lehenbesiher »n Krain und Kärnten. — Der durä) die Thronbesteigung Sr. Majestac des Käsers FranzIoseph 1.' angetretene L.hen-hauptsall velpsi'chtet die iütsiyer l. f. liehen zur Bel^hnungserncuerung und Leistung der l.chvn-pstlcht »uncrhalb der Frist vov^Iahr und ^ag. be, sonstiger HennfäUi^lt des Lehens. - H'sh'n, wo d,e entgeltliche Ausiöiu»g des Lchenverhalt-nisseö durchgeführt seyn wird, muß das Lehen-we en nach se.nem gesetzlichen Bejlande ausrecht erhalte», und tann dem Aerar kein Recht vergeben werden — Dle Besitzer l. s. Lehen in Kram und inKarnten werden daher über Auftrag des t. t, Ministeriums dcS Innern vom <:» August d. Z, Nr 7?««, yiemit aufgefordert, ihre Schritte zur Belehnungserneueruug und Leistung der Lehen. M ä t a der Ze'chist von Jahr und Tag, be. lou-Ma? HelmMg cu des Lehens, bei den Lchen-" d^ u ^^^^^ - '"dach am l4. Sept^ ...9. ^opold Glaf v. Wclsersyelmb, Landeü-Gouverneur. Hemtliche Verlautbarungen. Z. ^3U. (!) Nr.WW. Von dem t. k. Stadt« und Landrechte »n Ärain »vlrd anm,t bekannt gemacht: 65 ,ey über daö Ansuchen der Marlaua Vouk, l>, dle Aussen tiguug des Amort»,ationü-Ed!ctes rückslchtlich des von der Laibacher Spanasse au d»e SittlteUelin über einen l^apitalobeirag pl'. ttll st. auö, esteUten und in Bellust glrathen^ll Sparcassebüchelö Vir. l1!>75, gelvlUiget worden, ^ü haben demuach alle Jene, welche auf gedachtes ^piucajsadüchel Nr. llU75 auü lrao immer für emem Rechts gründe Anjpiüche zu machen vermeineli, selbe bannen der gesetzlichen Frist von sechs Monaten vor olesem t. t. S^dt - und ^audrechte so gewiß anzumelden u.ld gellend zu machen, wldrlgeuü auf weiteres Anlangen das obgedachte Sparcajsabüchel nach Verlaus dieser Frist jür amortisilt, kraft' und wirkungslos erklärt werden »oird. ^ubacl, deu 2!>. Slpl. l84schl>tlrerzeu ulld in l^lPfund Rübsöl. —Magistrat Laibach am 5. October »«-»9. Z. I84N. (I) Nr. I73l^. Kundmachung. In dem Markte Volosai, in der Markgraf, schast Istrien, ist ein selbstständ'geö Postamt ohne Pferdewechsel, w»lcheö sich mit der Aufnayine und Bestellung von läorrespondeuzen und Fahrpoftseu-dungen zu befassen hat, errichtet worden. -Was mit dem Belsatzc bekannt gemacht wnd. daß die Wirksamkeit dieses Postamtes mit Ul. Sept. l, I, begonnen hat. — Von der k. k. iUyrischcn Oberpostverwaltung. Laibach den 2. October IU4i> Z. 1U4I. (!) Nl.344l. K l« n d m a ch u n g Daö Distanz Ausmaß der Wegeüttrecken zwischen deil »achstehenden Posli'tationen m Slavonien und der slavonischen Militär-O^änze ist folgender Art sesta/s,tzt wordeu, und zivar: zwi« schen (3ssegg und Babota, wohin die Poststation von Vera verlegt wurde, auf !^ Post; zwischc« Babota und Vukovar aus 1 Po>i; zwischen Ba-bota und Vinkouce auf l^/^ P^'st, und zwiscken H'iukovce und Vlckouar auf 1 V» Post. — Was zu Fol^e hohen t. k. Minister, ü « Postsections-Ellasses vom 5,. v. M., Z. 5>^ll, kundgemacht wird. — Von der k. k. Ober - Postverwaltung. Laidach deu 28. September 1«4l). Z. iu:ti>. (l) Nr. 377». K und m a ch u u g. ^ B und in welchem Grade mit einem Beamten dec? ein^angäerivähnten Pcstmspectorate,.'' verwandt oder uerschlvägeit sind. ^ K. K. illylische Oberpostverwaltung. Laidach den 3. Occobei' I«4!>. 3. »807. (») Nr. 557!. Edict. Uolll k. k. A^irl'^erichte U!nqel.'ung L^ib.nho wird ül'sr das .i». III. Juni >8^>, mit Hi»lerlassm,g einer Ictzt.'ii lnioidlichen^llwldliuü^ tlsolgte Absterben des N.ntl)!.'lma Etlllillble von Piaüzbüchel allen Ie° ncn, welche an seinen Verlast irgend eine Ausorde-rung zll stellen oerineine,», u»d je,>kü, die in stine Ve>Iaßm>,ssl' etwas schuldüi, lnemit l'ekaiiltt gemacht, ddsl zur Elhelnmg snan' Passiv - und zilql^ich Activ-sordeililigen die ^!quio>tim,stans">umn a»f den 2:t. October l849, slül) um 9 Uhr vor diestm k, k. Bcznks. gerichte, und zw.n für erstere mit dem Anhange des § Ul4 deS a, B. G. V,, und sii^ ö.tztere mit dem Blmeltcn angco»dl,ct woideil ist, daß sie iin Falle il,vc5 Aliödlcil'cns sogleich im gerichllicheil We^c, durch dcn hiezll ei^enö crinnnNen (Zlnatln dcr minderj Erl'e», Hrn l)r. Blirqcr, im Kkigöweqe dclangt werden wl'irdcii. K. K. Bezitkögerichi Umgebung LaibachZ am 17. Scvtember jg',9. Z. ^834. (,) Verpachtung. Gin lHiükehrgasthalls, mit KeUer und Stcil' lung versehen, auf der Straße zwischen Loitsck und Heidenschast, iin Ölte PoU'iai gelegen, ist M'M dortig.n Gastgeber selbst auf mehrere Jahre allsoqlelch zu verpachten. -> Nähert hiel'iiber durch frankllte Briefe ersayrt man von» Hastgeber Herrn Anton Gnahar in Po?krai. Z. l^j:t2. (I) Cin Lehrling wird gcsucht, unter günstigen Bidingungen. Terj.lle muß gute Schulkenutll,sse haden und deutsch und krainisch spreche» köilneu. Der ?lntr>tt könxte sofort ge- sch^'h''"- ^ .^. l^in Hausknecht, mit guten Zeugnlssen verseheu, sindet gleichfalls A"ste ihn mir ihrcin Ztllrauen beehren wollen, einer lr.lt ge-fälliqen Behanolun^ nlcht weniger die möglichste Bllllgkell zu l>erücksichtlgen. ^albach am 4. October 18n». ständisch befugter Lehrer des Anstandcs. Wowchast in der Polana im Kleeblatt'schen Mtlklhose Nr. 68. 313 welcde mi5 Alilaß de», ^eip^inung der uer^ gen W.g', Wasser- und Brücke.imäuthe fu^ die Ial)l. «ttl», i649 und l^5(> in der ge. druckten .^undmachunst d.r rvohUodl. r. k. st,ytr. ll!yr. lZa,.»cral-Oe,^U.l>-^>" l6. ?lt's.>tze der uorcitirl^n Kundmaa utlg zugestandene N^cht aus eine (znl-schäoigl'n.! hat auf die Wassermaut!) zu ^!ai-bach kellic' ?ll>w.ndung zu erleiden, indl^ß od,r eine Ontschari^unc: ein.n ?lnsp!^ch zu machen yac. — >'l) Die Wirtyschafcsfl.h ren, welche das auf den, außl'l ^ndack liegen den Moraste erzeugte H»»< u,>d Hcl'ilf durch die Schranken von Laibaa, nack Hause führen, sind bei allen Linien von klaibach ohne N,>ter schied, ob die Besitzer der Moraslantheile inner oder außer der öinie Laibachs wohnen, zu Kolqe Klmdmachiinq des k. k. illyr. Gu^er nlums 15, von (3nl!ichtun.'< aller W>.() » und Brücken-mauthgebühren befreit. — 5) Even so >sl der jeweilige Pächter vcrpstichtet, die Insassen d^r Gemrinden Gchwiha, Slranskauaß, Oßr^d n>g, (Äa^rie, Berouze, Dobrova, Hosari., Hruschol>u, Brüste, St. Merlin, Komarie, Nos^lt und Ralfiloulng in Gemaßyeic detz De creteü der bestandenln k. k. lüyr. ^ollgefällen, AdmlnistlUion vom 29. Iänn.r ,82'l, ,^. 56,^, und der lUyrisch küstenländischen (6clmeral-Gi. fallen l VerwalcunstSverordnun^ clcl^. 22. Fe bruar 18^t, Z. '°'Vva auf ihrer Fahrt die sogenaontc lai.a/ Brücke bei W^iisch pas-fir! l)ad«n, um im bcj'»r >n Oeinäßheit d.r olierhöchstcn Enlschli.ßunq r'on, 29. Mar^ l8»5 alle! durchlauchtigste»: M'lgli^er dcs al^rhöch. sten Kaiserh.uses fanlinc ihr^m unmittll^are» Gefolge l>e, sämmtlich, n A erri pfl>^u^c senn, wih^end seiner Paä>tp.riode auch die der Stadt Laibach nock auf die 2 Verwaltunqsjahre »^48 und 18^9 einzuheb.n be>v!lli„te Pflast.rmauth »in» zuhedtn, dafür ^inen P.lchischillmg in j^nem Betrage an die Casse des L>nbach.r Stai'tma glstrates abzuführen, w><^ sich solarer nach c>,m Verhältnisse d.r be> der Al>bd>^nn^ der La> bacher Llüienweg'Mäull)'' »twa erz'ellen Stei gerung und d<ö für dle Pstastermauth ft»'^en wartlg cntricht.t wlid.ndrn Iahreopachtschil lings entziffern wird, und wegen Feststellung d«r nähern, die Pflastermauih bcruhrendcn Bl-blngun^e,, mit dem pol,t>lch'öconomischen Ma« 8'Nrale d.>r Provinzial Hauptstadt La,bach, ohnt ^lnsiuß d,r GefäNöbehörden einen abg»son0er len Vtriraq abzuschließ.n. — Nach Abschluß der ^»c'tat.o,, si,,^,, ^,j,^, „^^traglichen 'Anbote Scair, li„d h,^ ^^^ vorkm> mend.'N w.r-den ohne Weiterem z^ückgewief.n werden. -Dem Pacht^st.hcr liegt endlich der Erlag dri gesetzlichen Glämpllgebühr für das in Handen (Z. Amts-Kl. Nr. 40 v. !. Apnl »3^8.) oer QesaUt,d»t)0l0t'l, z» '.nr^l'l^en hao^nd» l^on tr..cisli>mplar ub. — .^'. ,«. (5an,eral ^e^nlb Verwalluna, Lai!)^ch am 26. März lL'lft. Stadt- u. landrrchtl. Vorlautbaruttgen. Z. 5l3. (I) Nr. 2525. Edict. Von dem k k. Stadt- lmd Landrechte in Krain wild bekannt gemacht: Es sey über Ansu chen dcr k k. Kammerprocuracur, lx.lliioo der ^liz c::ni8i>, als erklärten Erbinn, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am !!l Jänner d. I mit Hinterlassung eincö Testamentes vcrstorbencn Pfarrer Johann Nechcr von Gottschcc, die Tag-satzung auf den I. Mai 15^6, Vormittags lim !> Uhr, vor diesem k. k Stadt- und Landrcchte bestimmt wordcn, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Nechts-grunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und vechtägeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des § ttl4 b. G. B, sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 21. März 1848. Aemtlichc Vcrlautlmrullgcli. Z 504, (2) Nr. 1871. Kundmachung. Am <5. April l. I, werden im Hause Nr Alti, in der Stadt im 2. Stocke, verschiedene Zünmer-Einrichtungsstücke, als: Kasten, Scffel, Bettstatte, Tische, Spiegel und sonstige Haus- und Küchengerathschaflcn gegen gleich bare Bezahlung öffentlich versteigert werden. — Stadtmagistrat Laibach am 27.'Marz i«^. Z. 491. (3) Nr, 4«8. C o u c u r s - A u s sch r e i b u n g. Bei dem k. k. Bergamte zu Idria in Kram ist die Stelle eines Maurer-Palliers zu besehen, mit welcher ein äüochenlohn von 5 st., mic der Aussicht auf eine Erhöhung bis auf wöchentliche « fl., verbunden ist. Die für diesen Dienst geforderten Eigenschaften sind: Kenntniß der deutschen und kramischen Sprache, das zunftmäßig erlernte Maurer-.Handwerk, ftrtiges Lesen, Schreiben und Rechnen, Kenntniß der arch'tecconischen Zeich-nung und die Fähigkeit, kleine Bauplane und Ueberschlage selbst zu verfassen, und nach vorgelegten Plänen auch größere Baue auszuführen. — Bittsteller haben ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche bis 7. Mai d. I. unmittelbar, und wenn sie schon ln Staatsdiensten stehen, dllrch chre vorgesetzte Behörde an das gefertigte k, k Bergamt einzusenden, und sich hierin über ihr Lebensund allfälligeä Dienstalter, über die oben bezeichneten Eigenschaften, über ihre körperliche Beschaffenheit und Gesundheits-Zustand, den ledigen oder verheirathcten Stand, so wie der Anzahl der Kinder, legal auszuweisen und anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit dem hiesigen Beamtens- und Arbcitcrstano verwandt sind. — K. K. Bergamt Idria den 23. März 1848. Vermischte Verlautbarungen. Z. 5N0. (2) Nr. ^95. Edict. Non dem Veznksgelichle der k, k. Camciallmr-schast L^ck wild bcÜinnt a/in.ichl: Es werde in ^cmaßhlit der b. Nesolutien lilio, ll. September 17tt^>, ^j, 335, über d,is gcsammic bewegliche und im Lande Kran, befindliche unl'eweg liche ^5enlw.qen des Paul Skosilsch, Wcißqä>be»s und H^usbcsl^r,s in (äisneln, der (Zoncms eröffnet. Da-her wi>d Iedernunn,, dcr an den gedachten Veischul-oelen eille Fl.nde>linq zu stellen l>n, inemil erinnert, bis 27. Juni »P46 die Anmeldung seiner Fmdcluna, in Fovm cinei Kl.ic>,e wider den Hrn Dr. Pvrschel», ^ls Vertreter der Paul ^l^fizd'scl'cil (>oncur5nmssl', bei diesem berichte so aewiß cinzuieicben, und m oe>selben nicht nur die N'chligkli: seiner Forderung, sondem auch das .'liecht, krall dessen er in diese oder jene blasse sslseht «u werden rerl^n^t, zu erweisen, widli-geilt' nach Al'I,uif dicscö Tc>milic6 ^iicnnind niehr ge hört weiden, mid disjcni^c!!, die ihrc Fordennig bis l)in »ich: angemrlvet Yabcn, in ?1ilicksichi dieses (^on-^ursl.'c,,nöge»s ohne Ausnahine auch dann abqcn'i» sen weiden sollen, wenn ihnen wi'tlich ein ^^inpen' sationsrccht gebührte, oder »vcnn sie cnich ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hatten, oder wenn i!)>e Horde,u»g ''us mi lic^rndeb (^uc deo ^e,schul' 5elc>i volgeine^c w^re, also daß solche Gläubiger, wenn sie eiwa in die Ma,se scbuioig scyn solltcn, die schuld, liilgeacktei dts(>ompensallonseige:ltl)Ulns oder Psandrechies, das ihnen soirst zu Stallen gekonnne» wä»c, ao^utragcn verhallen werden würdtn. Bc,;"l^genckt dll k. k. (5a>ncrall)etlschafc Lack am »0. Mä>z lÜ^3. Z. 5N3. (2)' Nr. «°«/2« Edict. Von dem Aezi,tögc>ich!e Mü>,kendo>f wird all-gemein bekannt gemacht: Es seyen in der ^recutions.-sache des Gutes" Edcnsielb und Lchönauhof, gegen Joseph Widmar von Mannöbuig, wegen aus dem ^omuinazurtheile (lclo. 5-, zngestlllt 30. November IK47, Nr. 2>'"/^^, schuldigen WiesenpachisaMings pr. 20 ss., der ,cu 24. August ^^6 fortlaufenden 4 "/., Vcrzugszinset, hierw», 0er zuerkannten Geiichis-losten pr. it ss. 1^ tr., der schon anerlaufenen und noch fernern Errcutionskostcn, zur Vornahme der mit dem Bescheide vcun heu'igcn Tage bewilliglii» Feil' bieiuiig der dem Joseph Widmar gehöriaen, laut des Prolocolls . Mä,z 18 l8, 'Nr. '^/^, gerichi» lich aus 9> fl. gcschäyten Fährnisse, ols: 2 Kühe, l Dnchselwagens und l Stcierwagevls, die Tagsa-lzungen anf dei, »4. und den 29. April d. I., jedesmal Nachinilt.igs von 2 bis 6 Uhr im Hause des ^rccutcn zu Mannsburg mtt dein Anhange angeordnet, daß diese Fährnisse mir bei der zwciicn Fcilbie« lung auch unter dem Schätzungs'vertyc hiiuangege. ben weiden. Bezirksgericht Münkendorf am 25, März ,61,8. Z. 48.. (2) Nr. ^/27,. Edict. Von dem Bezirkt'gerichle Mmikendorf wird all« gemein blkanm geinachi: i^s seyen in der Ärecuiions» iache der Helena Virouscheg von Wolssbach, gegen )Ualenlli« Michellizl) von cbendort, ^l:lc». aus dein Nrcheilr l^onsc. Nr. »5 liegende,,, dem Guie Wolfsdüchl «ul» ?),'ect. Nr. >5 und Uro. iUs. ,lj dienstbalen Mlihlrealität, im ge< ilchslicheii ^cha!M,igswerthe pr. . 6^2 si. 55 kl. und der ebendahin s^li U»b. Nr.6dienstbaren unbehaustcn Ganzhubk/im Wer-the pr..........667 « 45 » somit im Gesamintwerthc pr. . . l290 fi. 40 kr. die Tagsal)ungen auf den l0- ?lpril d. I , dann den 9. M..i und den ,5. Juni d. I., jcdesm.ll Vor-miriags von 9 bis ,2 Uhr in loco der Ncalitäicn zu Wolssbach mit dem Anhange angeordnet, daß dieselben nnr bei der driltci» Feilbiclung auch unle« dem Vchäi^lligsp>e,se himangegrben werte». Die^icila-ionsl'tdingnisse, der ^rundbuchsertract und das LcbatzUugsprotocoll liegen hieramls ^u Je« dermanns (5insl'chc in den gewöhnlichen Ainlsstun-oen bereit. Hjezirksgcricht Münkendorf am 29. Febr. »848. Z. 492. (2) Nr. 579. Edict. Vom Bezirksgerichte des Hcrzogthuins Ootlschce wird allgemein belamil gemachi: Eu sey über Ansuchen des Georg Kump von Katzcndol», Mandalors des Andreas Schebcr von Lmz, in die .^elicltation der in Oiodclz zul, Consc. Nr. 5 und Rett. Nr. »4,'i6 liegenden, dem Her^ogthume Gottsch^e dienstbaren, auf 250 si geschahen '^ Url>. Hul'e sammt Wohn- und Wirlhsch.ifisgchä'llden, wegen nichl ^ngehaliencr l.lcl» lalionöbcdingnisse, gewilligt, und sey zur Vornahme derselben die T,ig!'a>Mig "uf den 4, April l848, um »o Uhr Vormittags in loco Grodetz mit dem Nel» satzc angeo»dnec »vorden, daß diese Hubc zwar um den frlihcrn Meistl'ol pr. 266 si. N> kr. ausgerufen, be» keinem gleichen oder höhcrn Andote abel um jeden Preis hintangcqebcn werden wird. Orundbuchscnract, Schätzungsprotocoll und zeill'lclungsl'edinqnissc können hiergenchls einge,ehen und Al'schritttn hicoon genommen werden. Bezirksgericht Gottschee am 5. März ,846. 3. 507. (2) Nr. 714- E d < c t. Vom Bezirksgerichte Schnecberg wird hiemit be> kaintt gemackt: Es sey über dicßsalls gepsiogene Un» icrsuchung dcm Joseph Ploß von Alccnmartt, od un» besonnener Vennögensveischleuderung und Verschuldung, wodurch er und seine Familie kimsligem Noch--stunde Preis gcgcben würden, die freie Vcrmögensr ^l-iw.'ttllng abzunehmen, und ihm als Kurator dc» Hrn. Mariin Schweiger von Allcnmarkt zu bestellen r,-lundcn, Die Tagsatzüng zur Erhebung seines Sckul-dcnstandcs wird auf den ,«. April ,8^, früh 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet. Bezirksgericht Schnccberg am l0. März ,846.