Laibacher Zeitung.
.M RV»
Dinstag am 8. Juni
«85«.
Die „tzaibacher Zeitnnq" erscheint, m.t Msnahm der S°n,' 'ch F'.ert^e tagl.ch. u.w kostet ,ammt den Vc.sa^n nn <5om^toir qanzjäbriq 1, ,l.. halbjäbria 5 ss W fr mit ,st eu,bc>nd im Comptoir <,anz,ahr.g ^ «'/ j" b'a hr q « ft- Fur o.e Z..fteN.^ m's Hans sind l,al b j äs. ri g 30 Ir. mel.r zn entricht.,..
frei aa„,iähri.i, u»ter ,ssren,ba.w und ^druckier Aore„e lo ft hall^ahrig 7 st. 30 fr. - In.erat.onsqebi.hr für eine Spaltkeile oder d... Na» n derse^n ^ !? nal.i?(z..Aa tum .., f'"' zwnmaliqe 4 kr.. ,»r dre»n.il,sse .-> lr. (5. V!. Inserate 5is 12 geilen kosten 1 ff. f,,r 3 Mal, 50 kr fiir 2 Mal nnd 40 r f^ ? M , ' ')^ ^n 5^ Ä ihr" ist nach dem „^vis.rischen Gcsche vmn
schriften allenfalls eintretenden Behandlung, mit einer Geldstrafe von fünf bis zweihundert Gulden Conv. M., oder mit Arrest von einem Tage bis zu einem Monate, sowohl an dem unmittelbaren Thäter, als auch an demjenigen, der ihn hiezn bestellte, zn bestrafen. Die im Hanslerhaudel oder sonst in der unerlaubten Verbreitung oder im Winkelverkehre ergriffenen oder vorschriftwidria öffentlich angeschlagenen Druckschriften uuterliegen dem Verfalle. Z. 28. Die Herausgabe einer periodischen Druckschrift gegen die Anordnungen der M i» bis 19 ist, abgesehen von den in den W. li und 18 ausgedrückten Fol-geu, an dem Verleger und an dem Drucker mit einer Geldstrafe von fünfzig bis fünfhundert Gnldeu (5M. zn bestrafen. H. 2!>. Die Verweigernng des Abdruckes der von dem Staatsanwalte oder der Behörde zugestellten Veröffentlichungen W. 2l) und 21) ist mit einer Geldstrafe von fünfnudzwanzig bis zwel-hlmdert Gulden CM. zu bestrafen. Bei fortgesetzter Welgeruug kaun des weiters Erscheinen der periodischen Druckschrift bis zur Erfüllung der obliegeudeu Verpflichtung eingestellt werden. Anßerdem bleibt die Anwenduug anderweitiger gesetzlicher Zwangsmittel zur Erfüllung obiger Verbindlichkeit vorbehalten. H. !W. Die Aufnahme von Zusätzen oder Bemerknngen zu oder über zur Veröffentlichung zugestellte behördliche Erlässe, dann die weitere Veröffentlichung oder Verbreitung einer mit Beschlag belegten, oder als strafbar erklärten Druckschrift (§. 2< ) ist mit einer Geldstrafe von fünfzig bis fünfhundert Gulden CM., und bei besonderer Böswilligkeit i'lberdieß mit Arrest ron acht Tagen bis zn einem Monate zn bestrafen. Die Druckschriften, welche den Gegenstand dieser Ue-bertretung bilden, so wie der zu ihrer Erzeugung bestimmte Sa«) oder sonstige Vorrichtuugen, sind zn vernichten. H. 31. Die weitere Veröffentlichung einer periodischen Drnckschrift, deren Heransgabe von der Behörde eingestellt wurde, unter dem gleichen oder veränderten Titel, ist, abgesehen von der zu verfügeu-deu Eiustellnug, mit einer Geldstrafe von fünfzig bis fünfhundert Gulden CM., und bei erschwerenden Um« ständen an dem Nedactenr, dem Verleger oder Druk-ker mit Arrest von einem bis zu drei Monaten, nud unter besonders erschwerenden Umständen an dem Drucker nno Verleger selbst mit dem Gewerbsver. luste zn bestrafen. §. 32. Die Einfuhr, der Handel, die Ankündiguug und die Verbreitung verbotener oder ihnen gleichgchaltener Druckschriften ist mit einer Geldstrafe von fünfzig bisF<.,fh„ndert Gulden CM., uud bei erschwerenden Umständen mit Arrest von einem bis zn drei Monaten zn bestrafen. Derlei in der Verbreitung ergriffene Druckschriften uuterllegen dem Verfalle. Hat die Verbreitung aus dem Auslande in den Kaiserstaat eingebrachter Druckschriften vor Erlassung des Verbotes Statt gefunden, so ist die Ausierlandesschaffung dieser Druckschriften zn bewirken, insoftrne nicht wegen ihres Inhaltes ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird. Dieselbe Strafe ist gegen jeden Versuch der eigenmächtigen Herausgabe eines zeitweiligen oder gänzlich eingestellten Blattes, sowie auf die Verbreitung eines solchen Blattes zu verhängen.
Vill. Abschnitt. Von der Verantwortlichkeit für den strafbaren Inhalt der
Druckschriften.
^. 33. Wer sich durch Druckschriften elner nach den allgemeine» Strafgesetzen für strafbar erklärten
, Handlung schuldig macht, verfällt in die durch diese Gesetze bestimmten Strafen. H. 34. Die bei Abfassung, Drucklegung oder Verbreitung einer strafbaren Druckschrift mitwirkenden Personen sind, in soferne sie nicht nach den Bestimmungen des allgemeinen Strafgesetzbuches des dnrch die Druckschrift begangenen Verbrechens oder Vergehens schuldig befunden werden, in nachstehenden Fällen für den strafbaren Inhalt gleichzeitig verantwortlich, und wegen Vernachlässigung pflichtmäßiger Aufmerksamkeit uud Obsorge nach den weiter unten folgenden Bestimmungen zu bestrafen, und zwar: ») der Verfasser, Ucbersetzer oder Herausgeber, insoferne cr nicht den Beweis herstellt, daß die Drucklegung ohne sein Wissen und Verschulden Statt fand; li) bei periodischen Druckschriften jeder auf dem Blatte genannte Redacteur, wenn er nicht beweiset, daß die Drucklegung des strafbaren Artikels wider seinen ausdrücklichen Willen erfolgt ist, und daß er die Anzeige hievon an die gehörige Behörde längstens bis zur Uebergabe des Probeeremplares (H. 3) gemacht hat; <> der Verleger, er mag den Verlag von Druckschriften gewerbsmäßig betrieben, oder nur in dem besonderen Falle unternommen haben. H. 3.;. Nebst diesen Personen ist der Drucker (Geschäftsleiter der Druckerei) für den Inhalt der Druckschrift verantwortlich: «) wenn ein gewerbsmäßig berechtigter Verleger anf der Druckschrift nicht oder fälschlich genannt ist; d) wenn die Druckschrift, ihrer äußeren Form nach, sich cils ein Placat oder Flugblatt, das ist ein Erzeugniß der Presse, welches aus einzelnen Blattern besteht, oder doch nicht über einen Druckbogen umfaßt, darstellt; <') wenn der Druck mit Uebertretung der HH. 2 und 3 dieses Patentes Statt fand. H. 3«. Der Ver> triebsbesorger, Verschleißer oder Verbreiter ist für den Inhalt der Drnckschrift verantwortlich: :<) bei ausländischen Drnckschriften, wenn der Ort des Erscheinens oder der Verfasser, oder der Verleger der Druckschrift, oder die Art der Zusendung geeignet sind, die Aufmerksamkeit zu erregen, um Verdacht über den Inhalt derselben zu erwecken, oder wenn die allenthalben vorgeschriebenen, oder wenigstens üblichen Bezeichnungen, nämlich Ort und Zeit des^ Erscheinens, dann der Name des Verlegers der Druckschrift fehleu, oder uurichtig angegeben sind, oder endlich, wenn der Verkauf auf heimliche Weise geschieht; d) bei solchen, die mit Uebertretung der W. .'! bis 8 dieses Patentes in Verkehr gesetzt werden; <) bei Placaten und Flugblättern (H. 3«). H. 37. Die Verantwortlichkeit der bei Heransgabe von strafbaren Druckschriften mitwirkenden Personen (§. 34 bis 3ly bezieht sich auf den vollen Inhalt der Druckschriften und der dazu gehörigen Beilagen. Verwahrungen uud Erklärungen der Redaction oder des Herausgebers gegen den Inhalt aufgenommener Einrückungen oder die von andern Personen übernommene Häftling heben diese gesetzliche Verantwortlichkeit nicht auf. H. 38. Bildet der Inhalt einer Druckschrift eine vom Gesetze als Verbrechen bezeichnete Handlung, so ist jeder für diesen Inhalt Verantwortliche M. 34 bis 36), dem seine Mitwirkung nicht als ein Verbrechen zugerechnet wurde, mit Arrest von emem bis zn sechs Monaten, nnd bei erschwerenden Umständen, mit strengem Arreste von secfts Monaten bis zn zwei Jahren zu bestrafen. Ueberdies; ist hei periodischen Druckschriften, wofür eine Caution bestellt wurde, aus den Verfall derselben, nach dem im H. 28 des
330
allgemeinen (Strafgesetzbuches festgesetzten Ausmaße zu erkennen. War aber für die Druckschrift eine Caution nicht bestellt, so ist gegen den gewerbsmäßigen Verleger, oder insoferne ein solcher anf der Druck-schrift nicht oder fälschlich genannt wurde, gegen dcn Drucker (Geschäftsleiter der Druckerei), falls ihnen ihre Mitwirkung nicht als ein Verbrechen zugerechnet wurde, nebst der Arreststrafe auf eine Geldstrafe von fünfhundert bis eintausend Gulden CM- zu erkennen. H. 39. Bildet der Inhalt der Druckschrift ein Vergehen, so ist jeder für diesen Inhalt im Sinne der M 34 bis 36 Verantwortliche, der nicht desselben Vergehens schuldig befunden wird, mit Arrest von vierzehn Tagen bis zn drei Monaten oder einer Geldstcafe von fünfzig bis fünfhundert Gulden zu bestrafen. Bei erschwerenden Umständen ist auf Arrest zu sechs Monaten zu erkennen. §. 40. Auch im Falle des H. 39 ist bei periodischen Druckschriften, wofür eine Caution bestellt wnrde, zngleich auf den Verfall der Caution nach dem im H. 261 des allgemeinen Strafgesetzbuches vorgeseheuen Ausmaße zu erkennen. War aber für die Druckschrift eiue Caution nicht bestellt, so ist gegen den gewerbsmäßigen Verleger, nnd insoferne ein solcher auf der Druckschrift nicht oder fälschlich genannt ist, gegen den Drucker (Geschäftsleiter der Druckerei), falls ihnen ihre Mitwirkung nicht als ein Vergehen zngerechnet wurde, auf eine Geldstrafe von einhundert bis fünfhuudert Gulden CM. zn erkennen. Z. 41. Ueber die Art der Einbringung der in Preßsachen erkannten Geldstrafen, über den Fond, in den dieselben einznstießen haben, sowie über die Umwandluug der Geldstrafe in Arrest, haben die Bestimmungen des allgemeinen Strafgesetzes in Anwendung zu kommen. IX. Abschnitt. Von der Zuständigkeit der
Behörden in Preßsachen. H. 42. Das Verfahren, die Entscheiduug uud Vollziehung des Straferkenntnisses wegen Uebertre-tnng der M 2 bis einschließig 32, steht der znr Aufrechthaltung der Ordnung und Sicherheit bestellten landesfürMchen Behörde, in allen übrigen Fällen der ordentlichen Gerichtsbehörde, und zwar m den Ländern, wo nnd so lange die Strafprozeßordnung vom 17. Jänner 1«-W in Wirksamkeit besteht, den Be-zirks-Collegialgerichten, in allen übrigen Theilen der Monarchie aber den landesfürstlichen Collegial-Straf-gerichtcn zn. Ist dmch den Inhalt der Druckschrift, bei welcher eine Uebertretung der Preßordnnng Statt fand, zugleich eine an sich strafbare Handlung begangen worden, so hat dasjenige Strafgericht, welchem die Gerichtsbarkeit über die durch den Inhalt der Druckschrift begangene strafbare Handlnng znsteht, auch über die Uebertretung der Preßordnung zn erkennen. H. 4.?. Ueber die Strafen, welche aus An. laß des strafbaren Inhaltes einer Druckschrift (§§. 33 bis 49) einzutreten haben, erkennen jene Gerichte, welche überhanpt über das dnrch den Inhalt begründete Verbrechen oder Vergehen zur Entscheidung berufen sind. X.Abschnitt. Von der Entziehung des Ge-
werbsbefu gn i sses.
H. 44. Gewerbetreibende, welche wegen in Ausübung ihres Gewerbes begangener Uebertretungen der gegen den Mißbrauch der Presse erlassenen Gesetze bereits zwei Mal verurtheilt wurden, kann im Falle einer weiteren erfolgenden Verurtheilung das Gewerbs« bchlgniß entzogen werden, ^l- Abschnitt. Von der Verjährung.
H- 46- Die Untersnchnng und Bestrafuug wegen der Uebertretnng des gegenwärtigen Patentes hat zn entfallen, wenn binnen sechs Monaten nach begangener Uebertretung ein Verfahren nicht eingeleitet, oder das begangene Verfahren durch eben so lange Zeit nicht fortgesetzt wurde. Die Minister des Innern und der Instiz, im Einvernehmen nut der obersten Polizeibehörde, sind mit der Vollziehuug dieses Patentes beauftragt, und zur Erlassuug der, zu dessen Durchführung erforderlichen Anordnungen ermächtiget. So gegeben m Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien am 27. Mai 18U2. '
Franz Joseph (I.. 8.) Gr. Bnol-Schauenstein ,n/i'. Bach m/p. Krauß m/,i, Auf Allerhöchste Anordnung: Ransonnet m l».
Se. k. k. apostol. Majestät haben mit der allerhöchsten Entschließung vom 26. Mai d. I., zum Erzbischofe von Udine den Bischof von Verona, Giuseppe Trevisanato, zu ernennen, das hiednrch erledigte Visthum Verona dem Vlschof von Scntari, Luigi Gugliclmi, und das Bisthum Adria dem Erzpriester an dem Cathedralcapitel zu Mantua und Generalvicar, Giacopo Bignottl, zu verleihen gernht.
Se. k. k. apostol. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 22. Mai d. I. allergnädigst zu gestatten geruht, daß der Abt U. L. F. zu Deg uud Domherr zu Großwardein, Jacob Mislin, das ihm von Ihrer Majestät der Königin von Spanien verliehene Commandeurkreuz des Ordens Carl lll. und jenes des ihm von Sr. königl. Hoheit dem Herzoge von Parma verliehenen Constantin'scheu St. Georg-Ordens annehmen und tragen, so wie den ihm von Sr. Heiligkeit verliehenen Titel eines überzähligen geheimen Kämmerers führen dürfe.
Se. k. k. apostol. Majestät haben mtt allerhöchster Entschließung vom 2. Iuui d. I., den Bernhard Meyer zum Sectionsrathe im außerordentlichen Dienste mit der Zuweisung an das Ministerium deS Innern allergnädigst zu ernennen geruht.
Se. k. k. apostol. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 28. Mai d. I., das an dem Colle-gialcapitel in Cherso erledigte Canonicat dem dortigen Pfarrcoopcrator Franz Valentin allergnädigst zu verleihen geruht-
Se. k. k. apostol. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 3. Juni d. I., der Sängerin Ginseppina Medori den Titel einer k. k. Kammersängerin allergnädigst zn verleihen geruht.
Nicl,tn,ntlichev Theil.
Die Neuenburgcr Frage.
^ Die Neuenburg'sche Frage l'lldet in diese»« Augeublicke den Gegenstand ernster Verhandlungen zwischen den Großmächten.
Wir zweifeln nicht, daß sie zu einem befriedigenden Ergebnisse führen werden.
Das Recht Preußens auf den Canton Neuenburg ist durch klare, bindende, völkerrechtliche Verträge über jeden Schatten eines Zweifels hinaus festgestellt.
Mögen auch die Differenzen zwischen dem kaiserl. österreichischen und dem königl. preußischen Cabinete ans Anlaß der Zolleinigungsfrage noch nicht gehoben seyn, mögen bei einigen dießfalls von mehreren Zeitungen gebrachten Mittheilnngen die guteu Wünsche der Wirklichkeit vorausgeeilt seyu: so viel ist ausgemacht, die Wahl und die Eutscheidung Oesterreichs in dieser Angelegenheit kann nicht zweifelhaft seyn-Das bestehende Necht, die Interessen des allgemeinen Gleichgewichts, die Integrität aller internationalen Bestände und der ihnen zur Grundlage dienenden völkerrechtlichen Verträge sind unter allen Umstanden maßgebend für Oesterreichs loyale Politik gewesen n»d werden es immer bleiben.
So viel über das Princip der Frage. In Anbetracht aller weiteren Modalitäten und namentlich der Ausführung eines eventuelleu Beschlusses der Großmächte kann dem Ergebnisse der dießfalligen Verhandlungen keinesfalls vorgegriffen uud muß dcmuach dasselbe abgewartet werden.
Erfreulich ist die Thatsache jedenfalls, daß die europäischen Großmächte auch in diesem wichtigen Falle ihres hohen Berufes, die Hüter der europäischen Welt-ordnnng im Großen und Ganzen zu bilden, inne geworden sind.
Es handelt sich dießmal nicht, wie bei der dä-uischen Successionsfrage, um eine Frage des Gleichgewichtes uud der gegenseitigen Interessen, sondern vorwiegend um eine Frage des internationalen Rechts. Dieser Standpuuct ist klar und jedes Cabinet, welches ihn festhält, kann über die Art der Austragung in keinem Zweifel befangen seyn.
Vor dem Eintritte geordneter Zustände in Frankreich schien es, als zögerte die dortige Negiernng, sich dieser Anffassnng anzuschließen nnd als trüge sie über« hanpt Bedenken, die absolute Rechtsgiltigkeit der europäischen Grundverträge anzuerkennen.
Wir wollen hoffen, daß diese Haltung von ehedem, dort jetzt der gründlichen Ueberzeugung gewichen ist, daß jene Vertrage, wie sie sind, von allen Mächten geachtet, gehütet und mit ernstem Nachdrucke aufrecht erhalte» werden müssen.
Korrespondenzen.
Trieft, 6 Juni.
— ^ — Noch ist frisch die Erinnerung an ein Todesurtheil, welches im verflossenen Monate hinter nnserm Schloßberge an einem Soldaten mit dem Strange vollführt wurde, und leider spricht man, Triest werde baldigst ein ähnliches Schauspiel am nämlichen Orte sehen müssen. Ein jnnger Corporal dieser Garnison hatte sich seit längerer Zeit, wie man sich hier erzählt, gegen seinen Hanptmann nnfolgsam gezeigt, weßwegen er gestraft werden mußte. Gestern Früh ging der Hanptmann dnrch die Schlafzimmer seiner Compagnie, und als er einige Schritte vom obgenannten Corporal entfernt war, fällt ein Schuß, welcher den Hauptmann todt zn Boden streckte. Der Corporal hatte ans Nache seinen Chef in Gegenwart der Cameradeu erschossen. Man sagt, das Kriegsrecht habe bereits das Todesnrtheil gegen den Delinquenten ausgesprochen. Der Hauptmann hinterläßt eine Witwe mit Kindern.
Heute Abends wird das Theater Mauroner mit der Oper „Nabncco" eröffnet werden. Die Sängergesellschaft ist die nämliche, welche unlängst in Lai> bach ihre Vorstellungen gab, mit Ausnahme der Prima Donna, an deren Statt wir die schon vor zwei Jahren hier gefeierte Lanra Ruggero - Antonioli hören; nebstdem haben wir ein Paar tüchtige Sanger mehr.
Die Luftfahrten anf den Dampfern des Lloyt» werden jeden Sonntag fleißig sortgesetzt. Morgen Nachmittag um -''' Uhr macht ein Dampfer eine Fahrt nach Isola nächst Capo d'Istria, um wieder gegen ,« Uhr Abends nach Triest zurückzukehren. Am Bord des Dampfers befindet sich immer die Mnsikbande des österreichischen Lloyd, welche während der Hin-und Rückfahrt die gewähltesten Opernmelodien ausführt.
Vor einigen Tagen sah ich hier ein trefflich gelnngenes Aqnarelqemälde des bekannten Malers Herrn Tischbein, das einer Erwähnung würdig ist-Das Gemälde ist mehrere Fnß lang und hoch, und stellt, gleichsam als ein Panorama, die ganze Stadt Triest mit der sardinischen Flotte, welche unter Albini nnsern Hafen blokirte, vor. Die kleinsten Details des Ufers, jede Kanone der zn jener Zeit längs dem Gestade aufgestellten Batterien sind mit der größte« nnd bewunderungswürdigsten Präcision dargestellt-Dieses große Bild ist für Se. Erc. den Herrn Feld» zengmeister Grafen Gyulai bestimmt, der zur Zeit des Krieges mit Sardiuien unser Militär- und Civil-Gouverneur war.
Der Regen ist seit einigen Tagen hier aus» geblieben, nnd die Hitze fängt ziemlich fühlbar zu werden an. Man befürchtet eine sehr trockene I"^ reszeit. Im Venetianischen sollen sich anch he"^ Spuren der Traubenkrankheit zeigen, welche so l" die Agronomen Italiens seit ein Paar Jahren nut Stndien beschäftiget, ohne daß es Jemanden gel""' gen wäre, den wahren Grund dieser Krankheit "N das Mittel gegen dieselbe zu finden. ,.
Der hentige „0,^l<»i-e I'ol^l'mm. <'<'!>"""<>' !,',-.^ln«. Wenn sich dieses als wahr "'".<", könnte man von nun an in fast a^^""'" ob
blu^^
ßern Gewinn zn crz.elen, als das .erra.n abw^
33t
wurde, wenn es mit Getreide oder andern nützlichen Gräsern angebaut wird. Wie viel Play müßte das l'l>I^()num l0l-!'<'«lr<' einnehmen, UM den Seidenwür-mern so viel Futter zn verschaffen, als ein einziger Maulbeerbaum, welcher einen so kleinen Raum auf dem Felde einnimmt.
Oesterreich
Klaaenfurt. Ueber die in Klagenfurt gehaltene erste Sitzung des innerösterreichischen Forstvereins bringt die dortige Zeitung nähere Details. Es waren 68 Mitglieder anwesend, 7 Vereinsländer repräsen-tirt nnd die Ackerbaugesellschaftcn von Tirol, Kram, Salzburg, durch eigene Abgeordnete vertreten. Die Sitzung wnrde durch einc Rede des bisherigen Geschäftsführers des Vereins, Herrn Ulrich, eröffnet in welcher er die Gäste begrüßte, auf die hohe Bedeutung der Versammlung hinwies nnd dao feste Vertrauen auf den jugendlichen Kaiser, unter dessen Schuh nnd Schirm es gegönnt war, sich zu vereinigen uud mit vereinten Kräften den schönen Zweck zn verfolgen, anssprach. Ein stürmisches :lma-liges Hoch erhob sich aus der Mitte der Versammlung bei dem Worte des Redners: „Unser Kaiser Franz Joseph lebe hoch! nochmals uud immer hoch!"
Hierauf ergriff der Hr. Statthalter das Wort und sprach: „Ich wünsche einige Worte au die hochansehnliche Versammlung zu richten. Wenn Ihr Wirken die gespannte Erwartung aller Waldbesitzer und aller Jener, welche mit diesen in Verbindnng stehen, erregen musi, so must es andererseits nicht minder in hohem Maße die Aufmerksamkeit der Negierung auf sich ziehe». Ihre Vemühnngen gehen nicht allein dahin, einen der wichtigsten Zweige der Rational-Oeconomie vor Verfall zu bewahren nnd zn pflegen, sondern Sie können sich auch in der i'age befinden, der Regierung die allerjchätzbarsten und auf practische Anschauungen gegründeten Daten zu geben, sür das Detail der Wald- undForstgesetzgebnng und für die geeignetsten Mittel, um dieselbe practisch durchzuführen. In beiden Beziehungen ist Ihr Wirken der höchsten Berücksichtigung würdig. Dasi die Herren das Land Kä'rnten zum Schauplatze der ersten Versammlung wählten, wird, glaube ich, allgemeine Anerkennung finden; dieses Land enthält eme,, reichen Schaft von Erfahruli.qell und Thatsachen, die Ihnen cnl sehr nützliches Matcriale für Ihre Berathungen uud Arbeiten geben, andererseits war es erst kürzlich der Schauplatz furchtbarer Naturereignisse von solcher Art, daß sie mit gebieterischer Nothwendigkeit jene Verfügungen erfordern, welche aus Ihren Berathungen, wie zu hoffen, hervorgehen werden. Seyen Sie in diesem Lande freundlich willkommen, und ich habe nnr den Wunsch auszusprecheu, dasi der Erfolg dieser Versammlung cm günstiger nnd wirksamer sey."
Sodann wurden die Statuten des Vereins vorgelesen, Se. k. k. Hoheit Erzherzog Johann zum Protector des Vereins mit Acclamation, Forstrath Ritter von Gutteuberg zum ersten. Forstrath Edler v. Wuuderbaldinger zum zweiten Präsidenten und Herr Forstmeister H. Ulrich zum Geueral - Sc-cretär des Vereins gewählt.
Die zweite Sitzung wnrde durch die Debatte über die erste im Programm der Verhandlungen aufgenommene Frage: „Welche Maßregeln wären vom wohlfahrtspolizeilichen Standpuncce aus zu ergreifen, um eine nachhaltige Forstwirthschaft in den österreichischen Hochgebirgslandern im Allgemeinen, im Besonderen aber im Herzogthume Kannen möglich zn machen?" ausgefüllt, ohne diese vollkommen erledigt zu haben. Die gemeinschaftliche Mittagstafel beehrte der Herr Statthalter mit seiner Gegenwart. Nach derselben wurden getheilte Ausflüge nach Viktring, Mageregg und Diasing unternommen, wozu die Herren Franz und Thomas von Moro und Herr von Banner die Herren Gäste eingeladen hatten."
Wien, 4. Juni. Ein jeder von den St. Ale-tander-Newöky-Orden, welche Se. Maj. der Kaiser """ Rußland während Seiner Anwesenheit iu Wieu "l^d Berlin verliehen hat, ist reichlichst mit Brillanten
decorirt, und es beläuft sich der Werth eineS solchen Ordens auf circn 20.000 fl. CM.
— Vor einigen Tagen ist hier eine neue Sen» dnng von zur Prägung bestimmten Silbers für Rechnung des Hauses Nothschild über Hamburg und Dresden eingetroffen, deren Werth eine Million Francs beträgt, und zur Vermehrung des Barfondes der Bank bestimmt ist.
- Herr Brentano wird nächster Tage ans London zurückerwartet. - Das Londoner Anleihen soll, wie durch Haudelsbriefe verlautet, bereits in fester Hand seyn.
- Ueber das Ausmaß der Munition der k- k. Kavallerie ist eine nene Bestimmung erschienen. Es erhält jeder Unteroffizier 10 und jeder Mann 20 scharfe Pistolen-Patronen in Friedenszeiten; beilänfig da» Vierfache aber iu Kriegszenen.
- Wahrscheinlich dürfceu auch iu unserer Armee Versuche im größeren Maßstabe mit den Spitzkugclu angestellt werden, da die Gewehrfabriks-Diremou eine Bestellung auf 300 Gußmodelle für Spitzkugelu gemacht hat-
— Im Auftrage der Regierung ist eine Broschüre über das Verfahren bei AuStrockuung und Bewohnbar-machung überschwemme gewesener Wohnungen versaßt, und au die durch Wassergefahr zeitweilig bedrohten Gemeinden in Oesterreich vertheilt worden.
-- Der „Soldatenfreund" meldet : Am 31. v. M. fand die Einweihung des Kriegsdampfers „Albrecht" auf sehr feierliche Weise Statt- Ihre k. k. Hohelteu die durchlauchtigste Frau Erzherzogin Hil-degarde versah die Patheustelle. Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Erzherzog Albrecht war mit sammt; licheu Herreu Geueralen, Stabs- und Oberoffizieren, dann tem Lehrbataillon und zwei Musikbanden erschienen. Nachdem der hochwürdige Herr Feldsuperior unter Assistenz einer zahlreichen Geistlichkeit die heilige Messe gelesen, begab sich Se. k. k. Hoheit mit der Suite auf den Dampfer, wo die Einsegnung erfolgte, nnd die Salven vom Dampfer „Schlick" und den ,,(5saiken" , welche zu dieser Feierlichkeit beigezv-. gen waren, gegeben wurden. Auf beiden Kriegsdam-pfern wnrden dann die kaiserlichen und die Flaggen aller europäischen Seemächte unter dem Hurrahrufe der Matrosen uud Geschützlonner aufgehißt, worauf die Feier, welche um halb !» begann, und um halb 11 llhr endete, mit dem Defiliren der Trnppö schloß. Die bereits von mehreren Seiten geäußerten Besorgnisse eines nuvermeidlich eintretenden Mangels an Roheisen in Oesterreich haben die Handelskammer für Käruten veranlaßt, ein Comit«'von Fachmännern zu erwähleu, welches die Aufgabe hat, zu erheben, iu wie weit die Besorgnisse begründet seyen. Von der Beantwortung dieser Frage hangt es ab, ob Verhandlungen eröffnet werden, wie einem derartigen Bedürfnisse abzuhelfen sey.
D e u t l ch la n d.
Verlin, 1. Juni. Ihre Maj. die Kaiserin von Rußland hat am 30. v. M. nach dem Gottesdienste, gegen 12 Uhr, Sanssouci iu Begleitung Sr. Majestät des Königs und Sr. köuiglicheu Hoheit des Prin-zeu von Preußen verlassen. In Halle haben die allerhöchsten und höchsten Herrschaften das Diner eingenommen und unmittelbar darauf die Reise bis Naumbnrg fortgesetzt. Vou dort sind Ihre Maj. die Kaiserin und Se. königl. Hoheit der Prinz von Preußen nach Weimar weiter gereist, während Sr. Majestät der König die Rückreise bis Wittenberg antrat und daselbst übernachtete. Se. Majcstät ist gestern Mittag gegen 1 Uhr in erwünschtem Wohlseyn hier wieder eingetroffen, und begab sich unverzüglich auf den Potsdamer Bahnhof, um mittelst Ertrazuges nach Potsdam zurückzukehren. Ihre Majestät die Kaiserin und Se. königliche Hoheit der Prinz von Preuße» werden voraussichtlich heute Weimar verlassen haben, und in Frankfurt am Main eingetroffen seyn.
Der russische Reichskanzler Graf Nesselrode ist am 30. Mai Abends von hier nach Weimar abge- ^ reist, nm sich von dort nach der Abreise Ihrer Maj. der Kaiserin nach Kissiugen zu begeben.
Frankreich.
PariS, 3t. Mai. Der Deputirte de Laguer-roni^re bespricht heute die Erklärung des „Moniteur" über die Haltung des Auslandes in Bezug auf die Wiederherstellung des Kaiserthums. Dreierlei entspringt nach ihm aus dieser Erklärung: 1) Europa hat Frankreich nicht bedroht und denkt auch nicht daran, es iu der Unabhängigkeit seiner politischen Souveränität zu bedrohe»; 2) der Prinz Louis Napoleon hat an seinen am 29. März ausgesprochenen Gesinnungen uud Absichten, als er erklärte, daß das Kaiserthum nur das Resultat einer Nothwendigkeit für das Heil des Landes in der Crise der Parteien seyn konnte, festgehalten; 3) Frankreich, entschlossen, immer die Rechte der andere» Völker zu respectiren, ist es ntcht minder, den seinigeu Respect zu verschaffen, wenn es seinrn Willen manifessirt, seine Institutionen beizubehalten oder zn modificiren. Der Verfasser verspricht sich von der Erklärung des „Monitenr" die beste Wirknng, sowohl im Inland, wie im Ausland: denn im Inlande werde man jetzt wissen, daß nichts auf dem Wege eiuer Ueberrumpelnng oder eines Abenteuers geschehen werde, daß die Nation über ihre Geschicke entscheiden, und nur das, was ihr gerecht uud nothwendig erscheinen werde, acceptireu werde; im Auslande, daß Frankreich Niemand bedrohe und sich bei Jedermann Respect verschaffen werde.
Die Reise des Prinz-Präsidenten in den Süden ist außer allem Zweifel; zu Bordeaur werden bereits Gemächer für den Marinemiuister Ducos in Bereitschaft gesetzt, der ihm einige Tage voransreisen wird.
Zu Marseille hat die Vereidigung der Offiziere der Garnison mit vieler Feierlichkeit und in Verbindung mit einer großen Revue Statt gefunden.
Die am 10. Mai ausgetheilten neuen Fahnen siud jetzt an die verschiedenen Truppenkörper abgesandt worden, denen sie mit besonderer Feierlichkeit von ihrem Oberst überreicht werden sollen.
Dem Staatsrath werden demnächst mehrere Ge. setzentwürse znr Prüfung vorgelegt werden. 1. Ein Entwmf zu einem Decrete zur Regelung des Piloten-dienstes in Algerien. 2. Ei» Entwurf zu einem Ge-s»l;e, welches einen Credit von 170.000 Fr. zur Wieder-herstelllma der Kirche von Nix'/ll Omn in Rouen bewilligt. 3. Ein lvesetzeutwnrf, welcher sich aus die Einrichtung nnd Installirung des Museums der Con-veraine im Lonvre bezieht.
Neues ttttd Nettestes.
Telegraphische Depesche Er. k. k. Hoheit des Gouverneurs von Ungarn an Se. Ercellenz den Herrn Minister des Innern in Wien. Ofen, 5 Juni, 3 Uhr Nachmittags. Se. k. k. apostolische Majestät sind soeben, um 6 Uhr, im besten Wohlseyn hier eingetroffen, uud wurden unter dem Jubel der Bevölkerung feierlichst empfangen.
Telegraphische Depeschen.
— Lustauo, (Schweiz) 29. Mai. Der Großrath von Tessl» hat mit 33 gegen °>1 Stimmen einen Gesetzesvorschlag angenommen, womit der Unterricht den religösen Körperschaften gänzlich entzogen uud weltlichen Lehrern anvertraut wird. Zehn Repräsentanten waren während der Annahme dieses Gesetzes im Berathungssale nicht anwesend.
— Turin, 1. Juni. In der Garnison von Aunecy ist der Typhus ausgebrochen. Der ehemalige Minister Galvagno hat sein Notariatsbureau wieder eröffnet. Der ehemalige Finanzminister Graf Cavour weilt auf seinem Landgute und dürfte den Gesandtschaftsposten in London schwerlich erhalten.
- Turin, 2. Juni. Das Ministerium der Ab-georduetenkammer hat einen Gesetzentwurf zur Aushebung von 10.000 Mann vorgelegt. Die Deputirten-kammer hat 3 Artikel des Gesetzentwurfes über die Dotations^, Mitgift- und EmancipationSsteuer ange nommen.
— Paris, 3. Juni. Der „Moniteur" nrunt die Herren St. (5hasseloup und Gvwin als Berichterstatter für das Budget. Die Eisenbahn Sttaßtmrg-Speier wird ausgeführt.
Verleger: Ift«. v. Aleinmayr und Aedor Bamber^.
Verantwortlicher HersnSgebe, . Iftn. v. Sleinmayr ""
Anlmna zur I^m!iac!wrSeitmta.
Telegraphischer Cours -Vericht
der Staatspapierc vom 7. Juni 1852,
StaatSschulbvtlschrelbiMsscn zu 5 lM. (l„ EM.) 93 9/l« detto „ ^ ,/s „ .. 85 5/8
dctto .^ .. .. 7«M
Staatsschuldvcrsch. v. Iahrc
1850 »lit Niichahlimg ., ^ „ . iX) »visch>fff"l)^ zu 500 ss^ E. M...... ^i« ft- " (5. M.
Wechsel - (Zours voin 7. Juni »552.
Amsterdam, fur lUO Thalcr (5,ina»t. Nthl. «68 1/2 Vf. Monat.
iüugsl'mg, für 100 Golde» Cur., O»ld. «21 Bf. Uso.
ssra»sfurta.M., (for ,20 st. s»dd. Vcr-
eins-Währ. i»>2^ !/2 ft. ssuß, Gu!d,) 119 3/t Vf. 3 Monat.
Hambmg, fur «00 Thaler Banco, Mhl. «78 1/4 A f. «Monat.
London, fur « Pfund Sterling Gulden «2-7Vf. 3 Monat.
Mailand, für 300 Oesterreich. Lire, Gült», 120 V^ Vf. 2 Mon,,t.
Marfeille, fur :tl>0 Franke». . Oilld. 1^3 Vf. 2 Monat,
^.nis, fin 3<»0Fral,^n . . Gnld. 145 Vf. 2 Monu.
Vnf.nest fiir 1 Gulden . . . para 223 t/2 31 T.Sicht.
Constailtiuopcl, fur 1 Gulden . vara 377 31 T. Sicht.
Z. 299. c. Nr. 2681.
Herr Ignaz Brcnze, Bezirksvorsteher der Gradischa-Vorstadt, hat am 5. Juni l. I., für die dulch das Feuer verunglückten Bewohner des Dorfes Innergoritz, die von nachstehenden Wohl-thätern im Wege der Sammlung erhaltenen milden Gaben, als:
V»n Hrn. Anton Smrekar . . 2 st. — kr. <, <, Anton Podkraischcg . 2 « — « ^, eincm Unbcnanntcn . . . — «30 « ,, Hrn. Vr. Nikolaus Nccher 5 ^ — ^ einem Nnbcnannten . . . — «23
« « « - - - ^ « «
<, H^n. Ioham, Pezhar . . I ^ — ^
^ « Matthäus Nabernig . 5 <, — ^
einem Undenannten ... I ^ — ^
" Hln. Andreas Sakraischeg . I ^ ___
einer Unbcnaimten ... — 2^l
Hu,. -Nost..... 2 —
« « ^poljani- .... 1 « - <,
« « Wannisch .... 2 ^ - ^ « « Ioh. Baumgartuer, ltt
Metzcn Getreide und 4 Mez-
zcn Bohnen..... "^ « ^ «
„ Hln, Ioscph Mathcusche . , ^ — ^
« « Joseph Erschen . . 3 « — „
« « H^. Seunig .... ^' « — «
« « A. Seunig .... 2 « — «
« « Joseph Dcbcutz . . 2 « — «
« Frau 'l odboi..... 1 « — «
„ Hrn. Math, Kuschar . . I « 20 «
« « Johann Dcveutz . . 1 « — «
« « Kurnig..... — „ 2« «
^ « Matthäus Remz . . — « 2N «
<', « Kauzhizh . . . . —- « 3U «
„ ^, Kuschar..... — « 6 «
« cincm Unbenannten . . . — « tt «
v. einem Unbcnanntseynwollenden l « — «
Zusammen . 4lt ft. l) kr.
anher übergeben, welcher Betrag unter Einem durch dic k. k. Bezirkshauptmannschaft seiner Bestimmung zugeführt wicd.
Stadtmagistrat Laibach am 5. Juni 1852
Z. 768. (I)
Im Hause Nr. W/ist eine Wohnung mtt 3 Zimmern, l Küche, 1 ^peisgewolbe, t Holzlege, Keller und Dachkammer zu Michaeli d. ^. im Mten Stock zu vermicthen. Das^Meh^ rere lst beim Hausherrn zu erfahren.
Auch ist allda guter alter steiri» scher Wein zu 20, 2^, 29, 32 und 3t) kr. zu haben.
Z. 752. (»)
Freie Wein - Natation.
Am 14. Juni 1952 werden in Folge obrigkeitlicher Bewilligung bei 100 Startin Wein guter Qualltat, aus dcn Jahrgängen 18W und 1949, worunter 50 Elmer rothe Weine, in Maxau, ^ Stund von Pöltschach entfernt, im Hause des Unterzeichneten, m freier öffentlicher LicitaNon gegen gleich bare Bezahlung, ohne Gebinde versteigert werden.
Die Weine sind rein abgezogen und von den Gegenden Rittersberg, Kelloß, Rover und Großsonntag.
Im Falle zahlreichere Kaufsltebhabcr zur Licitatioa erscheinen, werden am nächsten Tage noch 100 Star tin feilgeboten werden.
Die nahern Licitationsbedingungen können bei mir, dann bei Herrn l>. Str afella, Advocat in Pettau, eingesehen werden.
Maxau, am 1. Juni 1952. Johann Georg,
Bürger in Maxau. Z. 73t. (2) ^
Das bestandene Gasthaus «zum schwarzen Adler« in der Gradischa-Vorstadt zu Laiback, nun ganz neu umgestaltet und zum Gasthausbetriebe nut allen, den jetzigen Anforderungen entsprechenden Localltaten versehen, wird zur Pachtübernahme nut Michaeli l. I. angetragen.
Auch sind ln diesem Hause Wohnungen an Privatparteien zu ver-miethen.
Anzufragen in der Gradischa - Vorstadt, im Hohn'schen Hause Nr. 29, neben dem Klostergebaude.
Z. 28l. (29)
Dampfschifffahrts Anzeige.
// ! ^^IlIVv^^ >^< Die unterzeichnete Agentie hat die Ehr, anzuzeigen, daß
vom 28. Februar angefangen, folgende reguläre Fahrten
IP it N N a K i e r n c Ii i sfc«
Von Sissek nach Semlin jeden Mittwoch ,t, —
Hohe. Handatlas der neueren Grdbeschreibnttg,
verbessert und vermehrt durch Professor I)l>. H. B o rg h a u s. 5te Aufiage. Preis jeder Lieferung l8 kr., cumplet uhnc Suftplemcnlheftc in 82 Karten, Preis >2 fi. >8 kr.; mit Supplemenlheftc l14 Karten, Preis I« st. l8 kr. Die geehttcn Subsclibenten erhalten alle 14 Tage eine LlefcrM^ doch kann, wenn es gewünscht wird, der Atlas auch bald vollständig geliefert werden, da sä'«' liche Platten druckfertig liegen. Dcr Bearbeiter dieser neuen Austage, Herr Professor lis-H Borghaus, hat als Kartograph einen solchen Nuf, daß zur Empfehlung dieses Atlasse-' nichts weiter gesagt werden darf.
Kosmorama, oder die Welt in Bildern.
Artistilch.hellenistische Zeitschrift für alle Stande, jeden Monat eine Lieferung mit 2 — 5 Abblldun jede Lieferung Preis 9 kr.
Blätter der Vergangenheit nnd Geaenwart. ^
Eine Monatschrift für Unterhaltung und Belehrung, Monatlich eine Lieferung »"^ ^ ^ des I^res ein Preis jeder Lieferung 6 kr. Zu diesen Zeitschristen empfangt der Abonnent am ^,A "'^en Zeitschriften hübsch color irtes Kunstblatt als Prämie. Nicht nur allem .""den o, ' ^ ^ ^ h,e Nücksicht nehmen auf Portraits und Biographien berühmter Zettgeno^c , ^^ ^^ S o n-Ge schichte des laufenden Iahrcs dringen, wie ein Raritäten . .^" >"'" '., ^f^liaci, Ansicht vor. derdare in der Heimat!) berichtet. Die erstcn Nlimnien, licgcn dn nur ^ .^ ,