I m t s N latt zur Laibacher Zeitung. 1^^.98. Lfreitag Ven 14. August 13^6. Ktavt' unv lanvl echtliche Verl»ulbarungen. Z. 1275. (1) Nr. 6885' Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des l)»-. Victor Hradeczky, als erklärten Erben, zur Erforschung dcr Schuldenlast nach dem am 6 Juli l. I. in Lalbach ohne Hinterlassung ciner letztwilligeu Anordnung verstorbenen Hrn. Johann Nep. Hradeczky, k. k. Rath, Bürgermeister und ständischen Verordneten, die Tag/ satzung auf den 28. September l. I. Vormittags um !> Uhr vor diesem k< k. Stadt- und Land-rechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rcchtögrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgcltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. U»4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. — Laibach den 1. August 1846. Z. ,27«. (-1) Nr. 6826. Von dem k. k. Stadt - und Landrcchte in Krain wird dem unbekannt wo befindlichen Johann Vcrtazhnig und seinen gleichfalls unbekannten Erben mittelst gegenwärtigen Edictes erinnert: Es habe wider dieselben bei diesem Gerichte die Realitatendesitzerinn Francisca Schidan, dic Klage auf Verjährt - und Erloschencrklärung eines jeden Anspruches aus dem, auf dem, dem Grundbuchsamte des Laibachcr Stadtmagistrates «„KRect. Nr. 1811 dienstbaren Terrain, I'«5ji-lil-oli, wegen 260 fl., seit ». Juli l803 vorgemerkten wirthschaftsamtlichen Verglcichproto-colle <1lll>. Wirthschaftsamt Commcnda Laibach I. März 18ll3, eingebracht und um Anordnung einer Tagsatzung gebeten. Da der Äufenthalsort des Beklagten und seiner allsälligcn Erben diesem Gerichte unbekannt, und weil dieselben vielleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichts « Advocaten Dr. Kautschitsch als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung au6ge« führt und entschieden werden wird. Johann Vertazhnig und seine unbekannten Erben werden daher dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, Or. Kautschitsch, Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben würden. Laibach den I. August 1846. Acmtliche VerlautbarungeN. Z. 1264. (2) Nr. 318H852. Licitations - Ankündigung. An den Gebäuden des k. k. Hauptzoll-und Gefällenobcramtcs sind einige Conservations« Arbeiten vorzunehmen, wofür auf Maurerarbeit und Material.....138 si. 21 kr. dann auf Zimmermannsarbeit 48 " 13 » auf Tischlerarbeit.....15 " — » „ Schlosscrarbeit .... 1U " — „ » Anstreichcrarbeit. ... 7 " 2U „ „ Hafncrarbeit .... 18 " — ., und auf Spenglerarbeit. . . 10 " — „ zusammen also.....247 si. 4 kr. veranschlagt sind. — Da zur Vornahme dieser Conservationsarbeiten am 24. l. M. Vormittag bei diesem k. k, Hauptzoll- und Gefällenoverc amtccine Minuendoc Licitation Stattfinden wird, so werden die Bauliebhaber zu dieser Licitation 694 mit dem Beisätze hiermit eingeladen, daß die Li-citationsbedmgnisse bei diesem k. k. Oberamte eingesehen werden können, und daß Jeder, welcher einen Anbot zu machen gedenkt, vorläufig ein Vadium von 25 si. deposition muffe. — Laibach am 11. August 164«. Z. 1257. (2) Nr. 2723. Licitations - Verlautbarung. Die hohe Landesstelle hat mit Decret vom »I. Juli d. I., Z. 16198, die Ausführung der Wasserableitungs ' Canäle am rechtscitigcn Ufer des Oruber'schen Canals, im Kostenbetrage pr. 124 st. 36 kr., genehmiget und angeordnet, daß solches im Licitationswege geschehen soll. — Zu diesem Ende wird am 24. August l. I. im Amtslocale der k. k. Baudirection, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, eine Minuen-do - Versteigerung dieser Arbeit vorgenommen, wozu Baulustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß der Plan, die Vorausmaß und Baubedingnisse in den gewöhnlichen Amtsstunden bei der Baudircction eingesehen werden können. — K. K. Baudirection. Laibach am 8. August 1646. 3. 1258. (2) Nr. 335. Baulicitations - Kundmachung. Vermöge des von der löblichen k. k. Landes-Baudirection am 26. v. M., Z. 2553 , eröffneten hohen Gubernial - Decretes vom 22. Juli d. I., Z. 1?683, hat die hochlöbl. k. k. Hofkanzlei mit Verordnung vom 7. v. M., Z. 19683, die Wiederherstellung der am Praprotscheberge abgesessenen Straßenstrccke zu genehmigen, und die allsogleiche Ausführung dieser Baute dermaßen anzubefehlen geruhet, daß dieselbe noch im laufenden Jahre ihrer Vollendung zugeführt werde. In dienstgemäßer Befolgung der dicßfalls überkommenen höheren Aufträge ladet nun das gefertigte Straßen-Commissariat mit der gegenwärtigen Ausschreibung alle Übcrnahmslustigen zu der diesifälligen, am 22. d. M. bei dem k. k, Bezirks - Commissariats zu Ncumarkll abzuhal. tenden Licitation mit den nachfolgenden Bemerkungen ein: Der gesammtc, an der Loibler-Com-merzialstraße, im Bereiche des Neumarktler Assistenten-Districted liegende Bau zerfällt in drei Theile, und zwar: 1) in den eigentlichen Re-constructionsbau selbst, im Betrage von l)!08 st. 15'l ^..; __ 2) in die Herstellung eines, bis auf den * Bergstock abgetieften Grabens zur Auf- saminlung und Ableitung der Quell- und Niederschlagswässer, in dem Betrage von 3136 st. 51 kr.; — 3) in die Herstellung von 5 Spornen zum Schutze deS Fußcs der Berglehne vor den Angriffen des Feisirizer Wildbaches, in dem Betrage von 2257 st. 17 kr.; so daß sonaä) der ganze Bau in dem Betrage von 14502 st. 23^l, kr. Zum Ausrufe kommt, wobei ausdrücklich bemerkt wird, daß in diesem Betrage die Grundeinlösungen für jene Terrains, welche entweder für die Straße selbst, oder für die Herstellung der Ableitungsgraben benöthiget werden, nicht mit einbegriffen sind, indem sich das Ärar die dießfälligen Ablösungen selbst vorbehält. — Jeder Licitant, er möge für sich oder jemand Andrrn licitiren, in welch' letzterem Falle sich derselbe mit einer gehörig construirtcn Vollmacht auszuweisen haben wird, hat vor Beginn der mündlichen Licitation der dicßfalligcn Commission das 5A Vadium in dem Vecrage von 725 st. 10 kr. zu übergeben, welches Depositum allen Jenen, die nicht Erstehergeblieben sind, rück-gcstellt wcrden wird, der Erstcher aber hat dasselbe noch vor dem Schlüsse des Licitations-Protocolls bis zur 10A Caution in dem Betrage von 1450 st. 20 kr. zu ergänzen. Obwohl übrigens die L'.cnation eine mündliche ist, so werden doch auch schriftliche Offerte angenommen, wenn solche auf einen 6 kr. Stämpel geschrieben, die Kenntniß der Bau- und Licitationsbedingnisse, dann der ganzen Baubeschreibung ausdrücken und in denselben die 10A Caution mit 1450 st. 20 kr. entweder in Barem, in börsemäßigen Obligationen, oder mittelst eines Legscheines aus einer öffentlichen Casse gesichert ist. Nachdem der Bau nicht getrennt, sondern alle drei der oben bezeichneten Objecte nur an einen und denselben Ersteher überlassen werden können, so wird hier ausdrücklich bemerkt, daß das gefertigte Straßen - Commissariat dahin sehen wird, daß am Tage der Licitation die Lesung der Vorauömaße, der Bau- und Vcrsteigerungs-Bedingnisse, dann der Vaubcschreibung um 10 Uhr Vormittags geschlossen und dann sogleich zur Ausbietung geschritten werden wird, so daß die Verhandlung mit Schlag 12 Uhr Mittags geschlossen wird. — Die Pläne und sämmtliche dazu gehörige Voracten können von heuce angefangen bei dem k. k. Commissariate Neumarktl eingesehen werden, so wie auch der zu Ncumarktl stationirte k. k. Straßenbau-Assistent jedem wahrhaft Über-nahmslustigen die näheren Auskünfte zu ertheilen bereit seyn wird. — K. K. Straßenbau - Commissariat Krainburg am 6. August 1846. — «95 — Z. 1252. (3) Nr. I352^2«W. « Uhr. (Montag) (Anschluß an den Personen-Train von Gratz und Wien.) Klagenfurt, täglich Früh !> Uhr. (Montag.) Ankunft in Klagenfurt, täglich Abends 2 — 3 Uhr. (Dinstag.) Marburg, täglich Früh 2 — 3 Uhr. (Dinstag.) (Anschluß an den Personen-Train nach Gratz und Wien.) 4. Zwischen Prewald und Udine unbedingte Aufnahme. Abgang von Prewald, täglich Früh 8 — 9 Uhr. (Montag.) (Anschluß an den Post-Train von Wien und die Malle-Post von Cilli. Udine, täglich Früh 2 Uhr. (Montag) (Anschluß an die Eilfahrten von Mailand, Venedig, Treviso) Ankunft ln Udine, täglich Abends tt — 9 Uhr. (Montag.) (Anschluß an die Eilfahrt nach Treviso, Venedig, Mailand.) Prewald, täglich Abends 2 — 3 Uhr. (Dinstag) (Ansckluß an die Malle-Post nach Clll: und den Post-Train nach Wien. , - 69« 5. Zwilchen Brück und Udine über Klagenfurt unbedingte Auf«ahme. vlbgang von Brück, täglich Früh « Uhr. (Montag.) (Anschluß an den Post-Train von Wien.) Udine, täglich Abends II Uhr. (Montag.) (Anschluß an die Cilfahrt von Mailand, Vene- dig, Treviso.) Ankunft in Udine, täglich Abends IU — 11 Uhr. (Dinstag.) (Anschluß am nächsten Morgen an die Ettfahiv ten nach Treviso, Venedig, Mailand.) Brück, täglich Abends 3 — 4 Uhr. (Mittwoch.) (Anschluß an den Post-Train nach Wien.) «. Zwischen Brück und Salzburg über Ischl unbedingte Aufnahme. Abgang von Brück, täglich Abends !U Uhr. (Montag.) (Anschluß an den Personen-Train von Wien und an den Post - Train von Gratz.) Salzburg, täglich Abends 8 Uhr (Montag.) Ankunft in Salzburg, raglich Früh 4 Uhr. (Mittwoch.) Brück, täglich Früh 2—3 Uhr. (Mittwoch.) (Anschluß an den Personen-Train nach Wic> und an den Post-Train nach Gratz.) Die Einrichtung, daß die Reisenden bei den k. k. Postamtern für Fahrten auf den Eisenbahnen und in den (5'ilwägcn unter Einem aufgenommen werden, bleibt wie bisher in voller Anwendung. — Dasselbe gilt von der Beförderung über den Semmenng zwischen Gloggnitz unl Mürzzuschlag, für welche Strecke auch Separat-Eilfahrten mit vicrsitzigen Wagen gegen eine Ge-sammt-Gebühr von ? fl. C. M. und mit achtsitzigem Wagen gegen eine Gesammt-Gebühr von IN st. C. M. genommen werden können. -— Von der k. k. obersten Hof-Post»Verwaltung. Wien den 2U. Juli 1U46 v. Ottenfeld. Vermischte Verlautbarungen. Z. !265. (2) Nr. 32l6. Edict. Von dem k. t. Blznk5gtn<5:e Umgebung Lai« dach's wird zur Liquidirung der Verlaßpassiva und Activa nach dem am »8. März l. I. zu Slrachom« Tagsai^ung auf den 27. August, 28 September und 22. Ollodcr l. I., jedesmal Vormlttcgö um 9 Uhr, in loco der Realiläl ftstgcsehl, wozu dic Kausiust^cn mit dem Beisatze eingeladen werden, daß obige 3lea. lität bei der ersten und zn'liien Feilbietungi nur um oder über den Schätzunqbn'eltt) biiuangegeben wird» und daß dab Schatzungsprolocoll, der Grundbuchs-erlract und die Liciianontdcdingmfse laglich hicramts eingesehen werden lönnen. Laidach am 7. Juli l846. Z. 1266. (2) Nr. 2ll3. Edict. Von dem k. k. BezlrtLg,richte Umgebung 3ai» dach's >l'i,d ^icmil bekanni gemacht: Ee dabe in der Erecuiionbsachc dcä M.nlin Nupcrt, im l3inveiständ^ lüsse mit dessen gro^ahrig erklältem Sohne, Johann Rupert, gegen Joseph Kelstmsh von Strachomer, abermals in die dritte erecutive Feilbletung des, dem üetzlern aus dem Kauiverirage ddo. l,. Juni ltt36 gebührenden, mit dem Pfandrechte belegten, gericht« lich auf jährliche »5 si. geschätzten VilÄlilillm, we^ gen, aus dem Erkenntniss ddo. 30. December l8