Laibacher Organ des krainisclien Landes - Lekrervereines. Erscheint Schriftleiter: Johann Sima. Schriftleilung: ahi 10. und 25. jedes Monats. " Petersdamm Nr. 51. XV. Jahrgang. Bezugspreise: F ür Laibach: Ganzjährlich fl.2‘60, halbjährlich fl.1'40.— Mit der Post: Ganzjährlich fl^'SO, halbjährlich fl.1'50. Versendung: Buchdruckerei lg. v. Kleinmayr & Fed. Bamberg, Balmhofgasse Nr. 15. — Anzeigen werden billigst berechnet. Schriften und Werke zur Beurtheilung werden kostenfrei erbeten. — Vereinsmitglieder erhalten das Blatt umsonst. Der landwirtschaftliche Unterricht an unserer Lehrer-Bildungsanstalt und an unseren Volksschulen. Es gab eine Zeit, in der an den Lehrer-Bildungsanstalten die Musik ein Hauptgegenstand war, und manch guter Sänger, Orgel- oder Clavierspieler gieng daraus hervor. Einen nichtmusikalischen Lehrer gab es gar nicht, und Schulmeister war gleichbedeutend mit Organist, Musikant. Und noch heutzutage wird an vielen Orten der Organist, wenn er auch mit der Schule nichts zu thun hat, schlechtweg «Schulmeister» genannt. Die Lehrer-Bildungsanstalt wurde reorganisiert, in den Stundenplan wurden neue, früher ungekannte Gegenstände aufgenommen, der Musik wurde ein bescheidenes, bescheidenes Winkelchen zugewiesen; früher der wichtigste Gegenstand, wurde sie der am wenigsten wichtige. Früher war die erste und wichtigste Anforderung, die Han an den «Lehrer» stellte, dass er ein guter Musiker sei; nun war man der Ansicht, dass ein Lehrer gar nicht musikalisch sein müsse, und viele Lehramtszöglinge wurden von der Musik ganz befreit. Das ist ein sprechender Beweis, wie sich in Unterrichts-angelegenheiten die Ansichten leicht und schnell ändern. Unter den Gegenständen, die in der reorganisierten Lehrer-Bildungsanstalt neu aufgenommen wurden, befindet sich auch die Landwirtschaft, und diesen Nebengegenstand will man nun auf einmal zum Hauptgegenstande machen; und geradeso, wie die früheren Lehrer-Bildungsanstalten vor allem gute Organisten heranzubilden bestrebt Waren, so will man nun von einer gewissen Seite aus der Lehrer-Bildungsanstalt fertige Landwirte hervorgehen sehen! Und so wie früher die Lehrer-Bildungsanstalten hauptsächlich Musikschulen waren, so sollten sie nun zu landwirtschaftlichen Schulen -— sagen wir offen — herabsinken! Was ist denn die Aufgabe der Lehrer-Bildungsanstalt? Der Name allein sagt es ja! Sie soll Lehrer, Volksschullehrer heranbilden; sie soll vor allem gute Pädagogen Und gebildete Männer heranziehen, nicht aber fertige Landwirte; geradesowenig kann ^an ihr zumuthen, dass sie, weil z. B. Zeichnen, Turnen und Musik auch Unterrichts-Segenstände sind, fertige Maler, perfecte Vorturner und Componisten liefere. Der Haupt-Segenstand ist die Unterrichts- und Erziehungslehre; deshalb wird damit auch schon Ln ersten Jahrgange begonnen. Mit der Landwirtschaft aber wird nach dem vor- geschriebenen Lehrgänge erst im letzten Jahrgange angefangen. Und in den paar Stunden sollten dem Candidaten, der vielleicht früher in seinem Leben nie eine Schaufel in der Hand gehabt, der vielleicht die Obstbäume nur nach den Früchten erkannt hat, sämml-liche landwirtschaftlichen Zweige eingetrichtert werden? Zu jedem Gegenstände gehören individuelle Anlagen und Lust und Liebe, wenn er mit Erfolg gelernt werden soll. Und geradeso, wie z. B. für das Zeichnen und die Musik, sind auch für die Landwirtschaft individuelle Anlagen, Lust und Liebe erforderlich. Die ersteren kann auch ein eiserner Wille und tüchtiger Fleiss ersetzen. Wenn sich ein Mensch in seinem Leben nie mit Zeichnen befasst hat und im 18. oder 19. Lebensjahre Zeichenunterricht zu nehmen beginnt, wird er es in einem Jahre weit bringen? Wird er jedes x-beliebige Bild gut copieren und Landschaften richtig aufnehmen können? Gewiss nicht! Wohl aber kann er in der Zeit über die Anfangsgründe so weit hinauskommen, dass er sich dann weiter ausbilden kann, wenn er Talent hat. So ist es auch mit der Landwirtschaft an der k. k. Lehrer - Bildungsanstalt. Jeder Zögling erhält in der kurzen Lehrzeit eine vollkommen genügende theoretisch-praktische Ausbildung, so dass er imstande ist, einen Schulgarten richtig anzulegen und in Ordnung zu halten. Zur weiteren Ausbildung gibt es dann Mittel in Hülle und Fülle. Er braucht nur dann und wann in irgend einem anerkannt guten landwirtschaftlichen Werke ein bisschen zu blättern und kann sich mit der Zeit aus der Landwirtschaft ganz bedeutende Kenntnisse erwerben, wenn er Talent hat. Von den Telegraphen-Beamten verlangt man auch die Kenntnis der französischen, italienischen und englischen Sprache, doch nicht in dem Masse, dass sie neben der deutschen und der slovenischen Sprache auch der angeführten in Wort und Schrift mächtig wären. Sie müssen nur einige Vorkenntnisse haben, damit sie mit einem in dieser Sprache verfassten Telegramme umzugehen wissen und sich nach Bedarf in diesen Sprachen weiter ausbilden können. So genügt es auch für den Lehramtszögling, wenn er aus der Landwirtschaft so viel gelernt hat, dass er mit dem Schulgarten umzugehen versteht und sich selbst weiter auszubilden imstande ist. Eine solche Vorbildung haben die Zöglinge an unserer Lehrer-Bildungsanstalt bereits vor Jahren genossen und gemessen sie heute wohl noch in bedeutend erhöhtem Masse. Wie kommt es denn, wird vielleicht jemand fragen, dass bei uns noch so wenige Schulen gute Schulgärten haben ? Was ist denn Schuld daran, dass in der Landwirtschaft von Seite der Volksschule verhältnismässig so wenig geleistet wird? Daran ist einzig und allein der Ueberfluss an Geldmangel schuld! Gebe man jeder Schule ein zweckentsprechendes Stück Land, sorge man dafür, dass der Lehrer die nöthigen Geldmittel zur Verfügung hat, und wir werden sofort schöne Schulgärten haben! Es ist sehr leicht, Schulgärten zu kritisieren und diese und jene Mängel herauszufinden und in der Welt auszuposaunen. Sieht man aber der Sache auf den Grund, und lässt man sich vom Lehrer eingehend berichten, mit welchen Schwierigkeiten und mit welchen Opfern er den Schulgarten aushält und was für unbefugte Einmischungen er sich gefallen lassen muss, dann wird man sich wohl wundern, dass sich der Lehrer überhaupt mit dem Schulgarten befasst, und wird die scheinbar unbedeutenden Leistungen ganz anders zu würdigen wissen. Ein anderer wird vielleicht die Obst- und Weinbauschule in Stauden als Muster anführen: dort lehrt und lernt man viel mehr! Mit nichten! Das ist eine Obst- und Weinbauschule, die speciell nur Landwirte heranzubilden hat; sie ist aber keine Lehrer-Bildungsanstalt. Am Pädagogium oder am Conservatorium werden aus Pädagogik und Musik auch andere Anforderungen gestellt, als an der Lehrer-Bildungsanstalt. Man muss eben derartig® Fachschulen und Lehrer-Bildungsanstalten zu unterscheiden wissen und vom arinen Volksschullehrer nicht Uebermenschliches verlangen. Der soll in allen möglichen Unterrichtsgegenständen gut bewandert sein, soll alle möglichen Fertigkeiten besitzen, und obendrein soll er noch als Landwirt Wunder wirken, und alles das für vier- oder fünfhundert Gulden! Alles mögliche fordert man von den Lehrern an den Landschulen; sie selbst aber dringen nie mit einer Forderung durch! Vor einem Jahre hat man den Berufsgenossen an einclassigen Schulen Leitungszulagen per 30 fl. bewilliget; zugleich aber wurde dem armen Lehrer bedeutet: «Jetzt ist’s Rest! Nun haben wir alles gethan, was wir thun konnten.» Und auch der krainische Lehrer auf dem flachen Lande thut, was er thun kann. Wir glauben, dass man mit ihm vollkommen zufrieden sein kann, wenn er den Kindern die Unlerrichtsgegenstände ordentlich beibringt, wenn er ein guter Pädagog und Erzieher ist. Wenn er aber nebstbei noch ein bisschen Landwirtschaft lehrt, so sollte das als Privatfleiss gewürdiget werden; gerügt aber sollte es sogar werden, wenn der Lehrer die Schule vernachlässiget, um Landwirtschaft zu treiben. Der Pfarrer hat sich vor allem um die Kirche, der Lehrer aber um die Schule zu kümmern. Und was nützt es, wenn ein Lehrer einen Mustergarten hat, wenn er jährlich Tausende von Bäumchen veredelt und an die Gemeinde abgibt, wenn aber seine Kinder in den Volksschulgegenständen jämmerlich beschlagen sind! Nun fragen wir aber, wie kommt gerade der Lehrer auf dem Lande, der so schlecht besoldet ist, dazu, seine Mussestunden mit harter Gartenarbeit zubringen zu müssen? Die städtischen Lehrer sind viel, viel besser bezahlt — was wir ihnen von Herzen gönnen — und brauchen dafür nur die vorgeschriebenen Stunden einzuhalten. Wollte man consequent vergehen, so müsste in Städten und Märkten der Lehrer seinen Schülern ausser der Schulzeit dieses oder jenes Handwerk beibringen. Wenn der Lehrer auf dem Lande den Bauernburschen Landwirtschaft lehren muss, warum sollte der städtische Lehrer nicht z. B. den Schusterssohn die Schusterei lehren? Da könnten die Leute dann wohl gar vielleicht von Oberschustern, provisorischen Schustern und Aus-hilfsschustern reden! Wäre das nicht schön? Doch Spass beiseite! Die Schule ist kein Mädchen für alles, und der Lehrer kein Universalgenie. Unserer Ansicht nach ist die Landwirtschaft nicht für Kinder und folglich kein Gegenstand für die Volksschule. Der Schulgarten aber sollte den Landwirten als Muster dienen, aus ihm sollten jährlich hundert oder zweihundert gute Bäume unter die Gemeinde kommen, und damit hätte hie Volksschule, beziehungsweise der Lehrer für die Landwirtschaft hinreichend genug gethan. Man verlange aber ja nicht von der Lehrer-Bildungsanstalt und von der Volksschule, dass sie fertige Landwirte heranbilde und ungünstige landwirtschaftliche Verhältnisse über Nacht aufbessere. Das ist nicht ihre Aufgabe. Sie kann wohl auch ihr Scherflein beitragen, und das thut sie auch hie und da, aber dazu gehört erstens, Seitens und drittens Geld! Mit der Landwirtschaft verhält es sich an den Volksschulen ähnlich wie mit dem Lurnen. Dieses wurde als Unterrichtsgegenstand aufgenommen; an allen Schulen musste geturnt werden; doch wie viele Landschulen haben bei uns eine Turnhalle, Turngeräthe °der wenigstens einen Turnplatz? Sind es zehn? Sind es fünf? Ohne lurnplatz und Turngeräthe aber ist das Turnen unmöglich. Das Turnen im Schulzimmer sollte gar tticht gestattet sein. Und mit eben dem Eifer, mit dem man das Turnen eingeführt, mit ebensolchem Eifer hat man es, vorläufig für Mädchen, abgeschafft. Der Landwirtschaftsunterricht wurde desgleichen für die Wiederholungsschulen ohneweiters ange-0rdnet und muss überall betrieben werden. Und doch sind noch viele Schulen ohne Schulgarten! Wie zum Turnen vor allem wenigstens ein Turnplatz, so ist für die Landwirtschaft vor allem ein Schulgarten erforderlich. Man sorge zuerst dafür, dass jede Schule einen Garten bekommt, dass die Erhaltungskosten gesichert werden und dass der Lehrer für seine Mühe entschädigt und vor unbefugten Bevormundungen geschützt, werde, dann erst kann die Landwirtschaft als Unterrichtsgegenstand eingeführt werden, und dann werden die Schulgärten gewiss auch Erspriessliches leisten. Schliesslich ist aber die Möglichkeit gar nicht ausgeschlossen, dass man nach zwanzig oder mehr Jahren mit ebensolchem Eifer die Landwirtschaft aus den Volksschulen entfernen wird, als man sie jetzt einführt. —r. Regelung des Standes der Mittelschulen. Es dürfte dem geehrten Leserkreise unseres Blattes sicherlich noch in Erinnerung sein, dass sich der Herr Unterrichtsminister im Reichsrathe wiederholt über das Bedürfnis, den Stand der österreichischen Staats-Mittelschulen entsprechend zu regeln, geäussert hat. Im Unterrichtsministerium sind die eingehendsten diesbezüglichen Berathungen gepflogen worden, und es ist eine für die nächste Zeit massgebende Reihe von Entscheidungen erfolgt, welche die Regelung des Standes der Staats-Mittelschulen sowie die Subventionierung oder Uebernahme von Communal- oder Privat-Mittelschulen in die Staatsverwaltung, ferner die Errichtung neuer oder die Erweiterung bestehender Staats-Mittelschulen betreffen. Es werden demnach die Oberclassen der Staats-Oberrealschule in Steyr (deutsche Unterrichtssprache, Frequenz der drei Oberclassen im Schuljahre 1886/87 30 Schüler); das Staatsgymnasium in Bozen (deutsche Unterrichtssprache, Frequenz aller acht Classen im Schuljahre 1886/87 142 Schüler, hievon in der ersten Classe 9); die Oberclassen des Staatsgymnasiums in Roveredo (italienische Unterrichtssprache, Frequenz der vier Oberclassen im Schuljahre 1886/87 26 Schüler); das Staats-Untergymnasium in Krain-burg (deutsche und slovenische Unterrichtssprache, Frequenz der vier Classen am Beginn des Schuljahres 1886/87 85 Schüler); die Oberclassen des Staatsgymnasiums in Cattaro (serbo-kroatische Unterrichtssprache, Frequenz der vier Oberclassen im Schuljahre 1886/87 49 Schüler); die deutschen Parallelclassen am Staatsgymnasium in Trebitsch (Frequenz aller vier Classen im Schuljahre 1886/87 62 Schüler), sowie das Staats-Untergymnasium in Freudenthal (deutsche Unterrichtssprache, Frequenz aller vier Classen im Schuljahre 1886/87 85 Schüler) und die Staats-Unterrealschule in Sereth (deutsche Unterrichtssprache, Frequenz der vier Classen 45 Schüler) vom Schuljahre 1887/88 angefangen stufenweise aufgehoben. Desgleichen wurde die stufenweise Auflassung der Ober-Realschulclassen an den combinierten Staats-Mittelschulen (tschech. Unterrichtssprache) in Leitomischl, Pilsen, Tabor, Kuttenberg und Prerau (Frequenz der drei Oberrealschulclassen während des Schuljahres 1886/87 in Leitomischl 12, in Pilsen 27, in Tabor 19, in Kuttenberg 27 und in Prerau 22 Schüler) beschlossen. Se. Majestät der Kaiser hat nun unterm 29. v. M. die Aufhebung dei' genanntenAnstalten zu genehmigen geruht; desgleichen in Bezug auf die letztgenannten Mittelschulen im Principe gestattet, dass die Staats-Mittelschulen in Lei tomischl, Pilsen, Tabor und Prerau in normale Gymnasien mit obligatem Zeichenunterrichte in den Unterclassen umgewandelt und dass vorbehaltlich der verfassungsmässigen BewiP ligung der erforderlichen Mittel das deutsche und das tschechische Staats-Untergymnasium in Prag vom Schuljahre 1888/89 angefangen definitiv zu Obergymnasien erweitert, und dass unter demselben Vorbehalte am Staatsgymnasium in Przemysl ruthenisclm Parallelclassen vom Schuljahre 1888/89 angefangen errichtet werden. Nach den weiteren Entscheidungen im k. k. Unterrichtsministerium konnte eine neue Subventionierung von Communal- und Privat-Mittelschulen überhaupt nicht bewilligt werden. Zweien Anstalten, nämlich dem Communal-Untergymnasium in Czaslau (tschechische Unterrichtssprache, Frequenz im Schuljahre 1886/87 155 Schüler) und dem Communal-Real- und Obergymnasium in Neubydžov (tschechische Unterrichtssprache, Frequenz der Oberclassen im Schuljahre 1886/87 95, der Unterclassen 218 Schüler) wird die bisherige Subvention von je 2000 fl. mit Ende Dezember d. J. eingestellt. Es folgt nun die Aufzählung der verweigerten Subventionierungen und Uebernahme in die Staatsverwaltung. Hiernach konnte den Gesuchen um Uebernahme in die Staatsverwaltung, eventuell um Bewilligung einer Subvention der Stadtgemeinde Raudnitz für das dortige Communal-Real- und Obergymnasium (tschechische Unterrichtssprache), der Stadlgemeinde Taus für ihr Gymnasium (tschechische Untei’richtssprache), der Stadlgemeinde Prag für ihre combinierte Mittelschule auf der Kleinseite (tschechische Unterrichtssprache), des Ausschusses des Vereins «Matice skolskä» in Budweis für die Privat-Unterrealschule daselbst (tschechische Unterrichtssprache), der Stadtgemeinde Hohen-mauth für das dortige Communal-Gymnasium (tschechische Unterrichtssprache), der Stadtgemeinde Wittingau für ihr Realgymnasium (tschechische Unterrichtssprache) und der Stadtgemeinde Kaaden für das dortige Communal-Gymnasium (deutsche Unterrichtssprache), ferner den gleichen Gesuchen der Stadtgemeinde Böhmisch-Leipa für ihre Oberrealschule (deutsche Unterrichtssprache), der Stadtgemeinden Prachatitz und Tepli tz für die dortigen Communal-Realgymnasien (beide mit deutscher Unterrichtssprache), der Gemeinde Unter-Meidling für ihr Gymnasium (deutsche Unterrichtssprache), des steiermärkischen Landesausschusses für das Landesgymnasium in Leoben (deutsche Unterrichtssprache), einer Anzahl von Gemeinden in Mähren für das von dem Vereine «Ustfedni matice Skolskä» in Prag erhaltene Privat-Untergymnasium inUngarisch-Hradisch (tschechische Unterrichtssprache), endlich dem Gesuche mehrfacher Gemeinden in Schlesien um die Verstaatlichung und Erweiterung des von demselben Vereine in Troppau errichteten Privat-Untergymnasiums (tschechische Unterrichtssprache), eventuell um die Errichtung eines Staatsgymnasiums (mit tschechischer Unterrichtssprache) daselbst keine Folge gegeben werden. Ebenso konnte auf die Gesuche des Stadtrathes der Königlichen Weinberge bei Prag um Errichtung eines Staats-Obergymnasiums (mit tschechischer Unterrichtssprache) daselbst, der Stadtgemeinde Gitschin um Erweiterung der dortigen Staats-Unterrealschule (tschechische Unterrichtssprache) zu einer vollständigen Staats-Oberrealschule, der Stadtgemeinde Reichenberg um Wiedereinführung der Oberrealschul-classen an der Staats - Mittelschule (deutsche Unterrichtssprache) daselbst, der Marktgemeinden Kotzman und Waszkoutz um Errichtung von Staats - Untergymnasien (mit ruthenischer Unterrichtssprache) an diesen beiden Orten, sowie auf die Erweiterung des Staats-Untergynmasiums in Kremsier (tschechische Unterrichtssprache) zu einem vollständigen Staatsgymnasium und auf die Errichtung eines zweiten Staats- (Unter-) Gymnasiums in Czernowitz (mit deutscher Unterrichtssprache) nicht eingegangen werden. Endlich musste mit Rücksicht auf die dermalige Finanzlage auch von der Errichtung eines fünften Staats- (Unter-) Gymnasiums in Lemberg sowie eines Staats-Obergymnasiums in Podgorze und eines Staats-Untergymnasiums in Neumarkt, endlich von der Erweiterung des Staats-Untergymnasiums in Bochnia zu einem Obergymnasium Umgang genommen werden. Wie ein Wiener Blatt wissen will, soll der Gymnasialreform-Entwurf auf folgenden Grundsätzen ruhen: 1.) Aufhebung der bisherigen Eintheilung in ein Ober- und Unter-gymnasium; 2.) Verlegung der Naturwissenschaften aus den unteren in die oberen Classen; 3.) Beibehaltung von acht Jahrgängen des Gymnasiums; 4.) Aenderung der Vertheilung des Lehrstoffes der classischen Sprachen durch Zuweisung einer grösseren Stundenzahl in den unteren Classen. Die nun seit langem bestandene Absicht, neun Gymnasialclassen einzuführen, wurde also fallen gelassen. Ferner soll eine strengere Disciplinarordnung eingeführt werden, um gewissen bedauerlichen Erscheinungen, welche sich in den letzten Jahren unter der studierenden Jugend immer allgemeiner gezeigt haben, wirksam entgegentreten zu können. Rundschau. Niederösterreich. (Ernennung von Bezirks-Schulinspecloren.) Der Herr Unterrichtsminister hat für die dreijährige Functionsperiode bis zum Schlüsse des Schuljahres 1889/90 zu Bezirks - Schulinspectoren in Niederösterreich ernannt: für den Schulbezirk Wien, und zwar für den ersten und dritten Bezirk den Bürgerscbuldirector Raimund Hofbauer; für den zweiten Bezirk den Bürgerscbuldirector Josef Goldhann; für den vierten und fünften Bezirk den Bürgerscbuldirector Laurenz Mayer; für den sechsten und siebenten Bezirk den Professor am Staatsgymnasium im achten Wiener Gemeindebezirke Josef Gugler; für den achten und neunten Bezirk den Bürgerschul-direclor Alois Fellner und für den zehnten Bezirk sowie für die Privatanstalten im Bereiche der Volksschulen im ersten Bezirke den Bürgerscbuldirector Ignaz Lutzmayer; ferner für den Schulbezirk Amstetten und für den Stadtschulbezirk Waidhofen a. d. Ybbs den Bürgerscbuldirector Josef Blaschke in Ybbs; für den Schulbezirk Gross-Enzersdorf den Oberlehrer Josef Holletschek in Hernals; für den Schulbezirk Hernals den Professor am Staatsgymnasium im zweiten Wiener Gemeindebezirke Max Hinterwaldner; für den Schulbezirk Horn den Bürgerscbuldirector Philipp Wagenhütter in Horn; für den Schulbezirk Korneuburg den Bürgerscbuldirector Franz Nozicka in Stockerau; für den Schulbezirk Krems den Professor an der Lehrer-Bildungsanstalt in Krems Karl Wegzwalda; für den Schulbezirk Lilienfeld den Oberlehrer an der Volksschule zu St. Veit an der Gölsen Josef Löffler; für den Schulbezirk Neunkirchen den Bürgerscbuldirector Josef Eckhart in Neunkirchen; für den Schulbezirk Ober-Hollabrunn den Professor am Staatsgymnasium in Ober-Hollabrunn Dr. Theodor Rellig; für den Schulbezirk Scheibbs den Oberlehrer an der Volksschule zu St. Leonhard am Forst Engelbert Schmid; für den Schulbezirk Sechshaus den Bürgerscbuldirector Adalbert Schmidt in Unter-Meidling; für den Schulbezirk Waidhofen a. d. Thaya den Bürgerscbuldirector Sebastian Bodo in Waidhofen a. d. Thaya; für den Stadtschulbezirk Wiener-Neustadt den Director des niederösterreichischen Landes-Lehrerseminars daselbst Schulrath Dr. Josef Lukas ; für den Landschulbezirk Wiener-Neustadt den Bürgerscbuldirector Anton Kaufmann in Wiener-Neustadt; für den Schulbezirk Zwettel den Bürgerscbuldirector Adalbert Mauritz in Zwettl. Galizien. (Revision des Landesschulgesetzes.) Am 17. d. M. trat im gali-zischen Landesausschusse ein Schulausschuss zusammen, der sich mit einer Vorlage für den Landtag über die Revision des galizischen Volksschulgesetzes befasste. Diesem Ausschüsse wurde auch eine Eingabe des römisch-kathol. Consistoriums, betreffend die Anstellung geistlicher Religionslehrer an den Volksschulen und Bezahlung derselben aus dem Schulfonds, zugewiesen. Böhmen. (Keine nationalen Vergewaltigungen bei Schülereinschreibungen!) Anlässlich der Vergewaltigungen bei Schülereinschreibungen in sprachlich gemischten Bezirken Böhmens richtete der Herr Minister Dr. v. Gautsch einen Erlass an die dortigen Schulbehörden, wonach es den Eltern vollkommen freisteht, ihre Kinder in deutsche oder in tschechische Schulen einzuschulen, wobei die Aufnahme nicht verweigert werden darf. Der Erlass erklärt es als ganz unzulässig, die schulpflichtigen Kinder je nach ihrer Muttersprache von Amts wegen einer deutschen oder tschechischen Schule zuzuweisen. Etwaige Eingriffe des Ortsschulralhes oder des Gemeindevorstandes bezüglich der Einschreibungen sind sofort zurückzuweisen. Ungarn. (Einführung von Schulgärten.) Die vom ungarischen Unterrichtsminister seit längerer Zeit geplante Einführung von Schulgärten soll an einigen staatlichen Mittelschulen schon mit dem nächsten Schuljahre ins Leben treten. Die betreffenden Ernennungen sind schon erfolgt. (Sieh auch «Mannigfaltiges» in unserer letzten Nummer.) Frankreich. (Französisches Volksschulwesen.) Die öffentlichen Staatschulen wurden 1887 in Frankreich von 4443 652 Kindern besucht (19 640. Schüler weniger als 1885/86). Die Zahl der Zöglinge, welche die «freien», d. h. die von der Geistlichkeit geleiteten Schulen besuchen, belief sich 1887 auf 1073 590 oder 5600 mehr als 1886. Aus Krain und der Nachbarschaft. Veränderungen im Lehrstande. Herr Lorenz Letnar, bisher Lehrer in Aich, kommt als Oberlehrer nach Moräutsch und der ursprünglich für Moräutsch bestimmte Herr Barth. Kimovec als Oberlehrer nach Watsch. Herr Franz Peruzzi, Oberlehrer in Watsch, wurde über sein Ansuchen in den bleibenden Ruhestand versetzt. Herr Franz Gärtner wurde zum definitiven Lehrer auf seinem Dienstposten in Zarz ernannt. Versetzt wurde der Lehrer Pirnat von Prečna an die Volksschule in Preloka und der Lehrer Leop. Pegau von Preloka nach Prečna. Dem beurlaubt gewesenen und in letzterer Zeit im Occupationsgebiete angestellten Lehrer Max Ivanetič wurde die erledigte Lehrstelle in Suchen zugewiesen. Aus den Sitzungen des k. k. Landesschulrathes. Im Einvernehmen mit dem kraini-schen Landesausschusse wurde die Errichtung einer Parallelclasse für Mädchen aus der Umgebung von Stein an der dortigen Mädchenvolksschule vom nächsten Schuljahre ab mit der Bestimmung der dritten Gehaltsclasse für die betreffende Lehrerin, sowie die Activierung einer einclassigen Volksschule in Kolovrat vom obigen Zeitpunkte, und zwar ebenfalls mit Bestimmung der dritten Gehaltsclasse für die betreffende Lehrstelle, beschlossen. Die Nothwendigkeit der Erweiterung der städtischen Mädchenvolksschule in Laibach zur zweiclassigen vom nächsten Schuljahre ab wurde ausgesprochen und diese Erweiterung mit dem Vorbehalte der landtäglichen Genehmigung des bezüglichen Gehaltserfordernisses beschlossen. Es wurde ferner beschlossen, die Ausweise der Bezirksschulräthe über den Stand des landwirtschaftlichen Unterrichtes, sowie den Bericht des landwirtsch. Wanderlehrers über den Stand der Schulgärten dem hohen k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht vorzulegen. Dem krainischen Landesausschusse wurde der Dank des Landesschulrathes für die Veranlassung der Abhaltung des landwirtschaftlichen Fortbildungscurses ausgesprochen. Bezüglich der vom Wanderlehrer zur Hebung des Institutes der Schulgärten gestellten Anträge wurden die entsprechenden Verfügungen getroffen. Zur Aufnahme in den heurigen landwirtschaftlichen Fortbildungscurs in Stauden wurden dem Landesausschusse 12 Candidaten vorgeschlagen. Die Vorlegung des Conferenzprotokolles der hiesigen Staats-Oberrealschule, betreffend die Ausschliessung eines Schülers dieser Ansialt, an das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht wurde beschlossen. Schliesslich wurden Recurse in Schulversäumnis - Angelegenheiten, dann Bemunerations - und Geldaushilfsgesuche erledigt. Aus einer weiteren Sitzung des k, k. Landesschulrathes wird bekannlgegeben: Zunächst wurde die Beantwortung einer Anfrage des krainischen Landesausschusses wegender sprachlichen Verhältnisse der drei- und mehrclassigen Volksschulen in Krain beschlossen. Ueber eine weitere Anfrage des Landesausschusses, betreffend die sprachlichen Verhältnisse an der Volks- und Bürgerschule in Gurkfeld, wurde die diesfällige Aeusserung an den Landesausschuss geleitet. Ferner wurde beschlossen, das Gesuch des Ortsschulrathes und der Gemeindevertretung in Assling um Erweiterung der dortigen Schule zur dreiclassigen an den Landesausschuss zu leiten und denselben zu ersuchen, das hiedurch erwachsende Gehallserfordernis sicherzustellen. Ebenso wurde der Landesausschuss um seine Zustimmung zur Errichtung einer einclassigen Volksschule in Karlowitz ersucht. Hinsichtlich der Bestrafung zweier Schüler der Mittelschule wegen Uebertretung der Disciplinar-Vorschriften wurde die entsprechende Weisung erlassen. Für die an der k. k. Lehrerinnen-Bildungsanstalt in Laibach zu besetzende Kindergärtnerinstelle wurde der Vorschlag dem hohen k. k. Ministerium erstattet. Zur vorberathenden Prüfung der vom Landeslehrervereine zur Approbation vorgelegten Formularien der von den Volksschulleitungen zu führenden Amtsschriften wurde ein Comite unter dem Vorsitze des Landes-Schulinspectors bestellt. Weiter wurde beschlossen, dem niederösterreichischen Landesausschusse über dessen Ansuchen die in Krain bezüglich der Verehelichung von Lehrerinnen geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die über den Einfluss der Verehelichung auf die Dienstleistungen der Lehrerinnen gemachten Wahrnehmungen mitzutheilen. Endlich wurden Gesuche um Bewilligung von Wiederholungsprüfungen, um Ertheilung von Altersdispensen sowie Remunerations- und Geldaushilfsgesuche erledigt. Von den k. k. Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen. Die k. k. Lehrer-Bildungsanstalt zählte am Schlüsse des Schuljahres in den vier Jahrgängen 63 Lehramtszöglinge, die Uebungsschule 136 Schüler. Ueber die Reifeprüfungen hat unser Blatt bereits gesprochen. Von den 59 Zöglingen der ersten drei Jahrgänge wurden 3 als nicht geeignet zum Eintritte in den nächst höheren Jahrgang erklärt; 28 werden nach zwei Monaten zur Wiederholungsprüfung aus je einem Gegenstände zugelassen; die übrigen erhielten gute Forlgangsclassen. Von den 136 Schülern der Uebungsschule machten 41 einen sehr guten, 88 einen guten und 4 einen ungenügenden Fortgang; 3 Schüler blieben unclassificiert. — Die beiden Jahrgänge der k. k. Lehrerinnen-Bildungs-anstalt (II. und IV. Jahrgang) zählten 59 Zöglinge, die Uebungsschule 124 Schülerinnen. Den mit der Anstalt verbundenen Industrialcurs besuchten 9, den Bildungscurs für Kindergärtnerinnen 12 Zöglinge. Von den 34 Zöglingen des II. Jahrganges der Lehrerinnen-Bildungsanstalt darf bloss einer nicht in den nächst höheren Jahrgang aufsteigen; 7 haben sich einer Wiederholungsprüfung aus je einem Unterrichtsgegenstande zu unterziehen; 19 Zöglinge erhielten die erste Fortgangsclasse, 7 die erste Fortgangsclasse mit Vorzug. 11 Zöglinge des Bildungscurses für Kindergärtnerinnen erhielten, wie bereits mitgetheilt wurde, Befähigungszeugnisse, 1 erhielt die Bewilligung der Nachtragsprüfung nach zwei Monaten. Ausserdem wurden 5 Privatistinnen für befähigt erklärt. Von den Zöglingen des Industrialcurses erhielten 6 die Lehrbefähigung für Volks- und Bürgerschulen, 3 die Lehrbefähigung für Volksschulen; 3 Privatistinnen wurden für Volksschulen approbiert. An der Uebungsschule machten 38 Schülerinnen einen sehr guten, 68 einen guten, 17 einen ungenügenden Fortgang; 1 Schülerin blieb unclassificiert. Die Laibacher Handels-Lehranstalt Die unter der vorzüglichen Leitung des Herrn kaiserlichen Rathes Ferdinand Mahr stehende Handels-Lehranstalt zählte im abgelau- fenen Schuljahre 206 Schüler, wovon auf die Privat-Handelsschule 114 entfallen. Von der Gesammtzahl der Schüler gehörten 1 Baiern, 2 Böhmen, 1 Bosnien, 5 Dalmatien, 1 Griechenland, 1 der Hercegovina, 12 Italien, 4 Kärnten, 101 Krain, 9 Kroatien, 19 dem Küstenlande, 7 Niederösterreich, 1 Oberösterreich, 12 Serbien, 5 Slavonien, 19 der Steiermark, 4 Tirol und 2 Ungarn an. In der Gremial-Handelsschule wurden vorgetragen: Buchhaltung, deutsche Sprache, Geographie, Handels - Arithmetik, Correspondenz und Wissenschaft, Kalligraphie, Rechnen, Religion, Warenkunde und Wechselrecht; in der Privat-Handelsschule nebst den vorgenannten Lehrgegenständen: Bank- und Börsewesen, Chemie, Fechten, Finanzwissenschaft, Geschichte, Geometrie, Handelsrecht, Musik, englische, französische, italienische und slovenische Sprache, Stenographie, Tanzen, Turnen, Vertragsrecht, Volkswirtschaftslehre und Zeichnen. Jahresberichte. Von diesen führen wir in erster Linie den noch in gutem Deutsch herausgegebenen Bericht der vierclassigen Volksschule in Neumarktl an. Wir finden darin Mittheilungen in Bezug auf die wichtigeren Ereignisse während des Schuljahres, den Lehrkörper, die Bücherei, die gewerbliche Fortbildungsschule und den Fortgang der Schüler. Die Anstalt zählte am Schlüsse des Schuljahres 322 Schulkinder, wovon 200 einen guten Fortgang machten. Die Schülerbücherei enthält 164 Bücher. Für die gewerbliche Fortbildungsschule wurden 600 fl. eingestellt, wovon 350 fl. der Staat leistet. Das neue Schuljahr beginnt am 17. September (an der gewerblichen Fortbildungsschule am 5. Oktober). Dem Herrn Schulleiter Josef Kragl stehen als beliebte Lehrkräfte neben anderen Herr Johann Debelak und Fräulein Anna Podrekar zur Seite. Der Jahresbericht der vierclassigen Knaben- und zweiclassigen Mädchenschule in Krainburg, welche Anstalten unter der Leitung des Herrn Michael Küster stehen, bringt Mittheilungen über den Lehrkörper, die Zahl der Schulkinder (254 Knaben und 172 Mädchen), die verschiedenen Ereignisse während des Schuljahres und den Fortschritt der Schüler (Rangordnung). Die mit der Alltagsschule in Verbindung stehende gewerbliche Fortbildungsschule (drei Abtheilungen) besuchten 65 Lehrlinge. Das neue Schuljahr beginnt am 16. September. Der Jahresbericht der dreiclassigen Volksschule in Mannsburg enthält an leitender Stelle einen Aufsatz über Vogelschutz, was wir recht am Platze finden, dann eine Schulchronik, die Namen der Schulwohlthäter, der Mitglieder des Lehrkörpers (Oberlehrer Herr Anton Javoršek) und die Rangordnung der Schüler. Die Schule besuchten 258 Kinder. Schulerweiterungen. Die bisher einclassige Volksschule in Aich wird in Ausführung der bereits im Schuljahre 1874 gestellten und vom h. k. k. Landesschulrathe angenommenen Anträge des k. k. Bezirksschulrathes in Stein vom Beginne des neuen Schuljahres an eine zweiclassige sein. Auf Grund der erwähnten Anträge, beziehungsweise Beschlüsse im Jahre 1874 sind auch die Mädchenschule in Stein und die Schulen in Mannsburg, Moräutsch, Lustthal und Goričica (Domžale) zu erweitern und in mehreren Orten des Schulbezirkes Stein (so im Markte Möttnig, dann in Homec, Radomle, Grossdorf, Straine, Sela u. s. w.) neue Schulen zu errichten. An die löbl. k. k. Bezirksschulräthe. In Anbetracht des Umstandes, dass auf Grund der in Geltung stehenden Bestimmungen die zu besetzenden Lehrstellen auch in den pädagogischen Fachblättern zu verlautbaren sind, möchten wir im Interesse der Lehrerschaft an die löbl. k. k. Bezirksschulbehörden höflichst das Ansuchen stellen, die Bewerbungsfrist während der Hauptferien womöglich nicht auf das Minimum von vierzehn Tagen zu stellen, da es bei so beschaffenen Veranlassungen den nicht wöchentlich erscheinenden Schulblättern nicht immer möglich gemacht wird, von den Erledigungen Notiz zu nehmen. So war dies z. B. in Bezug auf die Stellen in Aich, Stein, Bischoflack, Kolovrat u. a. der Fall. Vom Pädag. Vereine in Gurkfeld. Derselbe hielt seine letzte Versammlung am 4. d. M. in Arch ab. Die Tagesordnung lautete: 1.) Verhandlungsschrift und Einläufe; 2.) Vortrag; 3. ) Berathung über die Denkschrift an den krainischen Landtag behufs Abänderung des Gesetzes vom 9. März 1879; 4.) Berathung über das Gesuch an das k. k. Unterrichtsministerium inbetreff der Hauptferien; 5.) Anträge. Ein verschwundener Lehrer. Der k. k. Bezirksschulrath von Adelsberg Hess unterm 4. d. M. folgende «Aufforderung» in das Amtsblatt einrücken: Herr Otto Dietz, Volks-» Schullehrer in Sturija und dermal unbekannten Aufenthaltes, wird aufgefordert, sich binnen vier Wochen, vom Tage der ersten Verlautbarung dieser Aufforderung im Amtsblatte der «Laibacher Zeitung» an gerechnet, bei dem k. k. Bezirksschulrathe in Adelsberg persönlich zu melden, widrigens er ohneweiters seine Entlassung vom Schuldienste zu gewärtigen hat. In die erste Gymnasialclasse in Laibach sind bisher schon 131 Schüler eingeschrieben worden. Diese Classe hat eine deutsche Abtheilung und zwei slovenisehe Parallelclassen. + * * Aus Kärnten. Der k. k. Landesschulrath hat ernannt zu Unterlehrern die absolvierten Lehramtszöglinge: Johann Dimnik für Miess, Johann Gabron für Mieger, Ignaz Skortschitsch für St. Margarethen bei Töllerberg, Franz Spiess für Metnilz und Eduard Triebnig für Moosburg. — Die provisorische Lehrerin Salesia Lang wurde von St. Salvator nach Berg ob Greifenburg versetzt und an der Volksschule Kleblach die zweite Lehrstelle systemisiert. — Der Oberlehrerin der städtischen Mädchen-Volksschule in Klagenfurt, Caroline Hagen, ist vom Unterrichtsministerium der Titel «Directorin» verliehen worden. — Der Sehulausschuss des Klagenfurter Gemeinderathes besteht seit der jüngsten Wahl aus den Herren Prof. Dr. Mitteregger, Prof. Palla, Doctor v. Hibler, Bierbaum und Thurnwald. — Der Schulverein für Deutsche hat die für die Schulen zu Ferlach, Unterloibl, Pustritz und Waiern bewilligten Spenden neuerlich namhaft erhöht. — Am Villacher Staatsgymnasium befanden sich am Schlüsse des letzten Schuljahres 156 Schüler, davon 97 aus Kärnten (31 aus Villach), 20 aus Steiermark, 12 aus Oberösterreich gebürtig. Bei 140 Schülern wrar die Muttersprache deutsch, bei 14 slovenisch, bei 2 polnisch; 154 Schüler waren Katholiken, zwei Protestanten. — Die k. k. Fachschule für Holzindustrie (Tischler und Drechsler) in Wolfsberg zählte 21 Schüler für ganztägigen Unterricht, 58 Schüler für gewerblichen Unterricht, beziehungsweise Lehrlinge und Gehilfen der Gewerbetreibenden in Wolfsberg, ferner 34 Volksschüler für Zeichenunterricht, zusammen 113 Schüler. — In der jüngsten Sitzung ernannte der k. k. Landesschulrath Herrn Karl Tschikof zum definitiven Lehrer in Molzbichl und Frl. Caroline Peruschek zur definitiven Lehrerin auf ihrem Dienstposten in Saifnitz. Ueber sein eigenes Ansuchen wurde Herr Johann Zojer, Lehrer in Rettenbach, nach Flaschberg versetzt. Aus Steiermark. An der Grazer k.k. Lehrerinnen-Bildungsanstalt, welche im verflossenen Schuljahre aus zwei Jahrgängen, einer dreiclassigen Uebungsschule mit fünf Schuljahren, einem Bildungscurse für Kindergärtnerinnen und einem Kindergarten bestand, wirkten 14 Lehrkräfte. In den Jahrgängen I und III verblieben bis zum Ende des Schuljahres 85 Zöglinge, in der Uebungsschule 114 Schülerinnen, im Bildungscurse für Kindergärtnerinnen 15 Zöglinge und im Kindergarten 40 Kinder. Von den Zöglingen der beiden Jahrgänge darf bloss einer nicht in den nächst höheren Jahrgang aufsteigen 1 9 haben sich einer Nachprüfung aus je einem Unlerrichlsgegenslande zu unterziehen; 13 Zöglinge des Bildungscurses für Kindergärtnerinnen erhielten Befähigungszeugnisse. Ausserdem wurden von den 9 Privatistinnen, welche sich der Befähigungsprüfung für Kindergärtnerinnen unterzogen, 6 für befähigt erklärt. Von den 21 Privatistinnen, welche die Befähigungsprüfung als Arbeitslehrerinnen ablegten, bekamen 4 Lehrbefähigungszeugnisse für allgemeine Volks- und für Bürgerschulen, 12 für allgemeine Volksschulen. — An Stipendien genossen die Zöglinge der Lehrerinnen-Bildungsanstalt 600 Gulden. — Am Mädchen-Lyceum in Graz, an welchem 14 Lehrkräfte thätig waren, umfasst der Untei’-richt folgende Fächer: Religion, deutsche, französische und englische Sprache, Geschichte, Geographie, Mathematik, Physik, Naturgeschichte, Zeichnen, Haushaltungskunde, weibliche Handarbeiten, Turnen und Gesang. Die Zahl der Schülerinnen in den sechs Jahrgängen betrug zu Ende des Schuljahres 200, von denen 77 ein Zeugnis der ersten Classe mit Vorzug und 107 ein Zeugnis der ersten Classe erhielten; sechs Schülerinnen blieben ungeprüft. Als Normalalter für den Eintritt in den ersten Jahrgang gilt das vollendete zehnte Lebensjahr. Unmittelbare Zuschriften. Adelsberg. Zu unserer diesjährigen Bezirks-Lehrerconferenz sind mit Ausnahme von drei Krankheits halber Beurlaubten sämmtliche Lehrkräfte des Bezirkes erschienen. Dieselbe beehrten auch Herr k. k. Bezirkshauptmann und mehrere geistliche Herren mit. ihrem Besuche. Herr Bezirksschulinspector Thuma eröffnete die Versammlung mit einer feierlichen Begrüssung der Erschienenen und beglückwünschte dann den Herrn Bezirkshauptmann zu seiner im Laufe des Jahres erfolgten Beförderung. In seinem Inspections-herichte lobte er im allgemeinen die Haltung der Schüler und liess es dabei an Rathschlägen und Belehrungen nicht fehlen. Heber das Thema «Das stille, bescheidene Leben des Lehrers ist die fruchtbarste Quelle eines erziehlichen Unterrichtes» sprach Herr Perne. Um diesem Satze huldigen zu können, seien Berufseifer und Einklang mit den Mitmenschen, insoweit uns dies die Standeswürde zulässt, nöthig. Die Arbeit fand lebhaften Beifall. Dem Vortrage folgten keine Wechselreden. Herr Kostanjevec sprach über Schulversäumnisse. Nachdem darnach lebhaft Reden gewechselt wurden, wurde beschlossen, die massgebenden Behörden zu bitten, dass dieselben gestatten, die entschuldigten Absenzen nur summarisch ausweisen zu dürfen, und dass verboten werde, schulpflichtige Kinder bei Robot- und Forstarbeiten zu verwenden. Bestätigte Strafen wären sogleich einzutreiben. Aus den Berichten der Commissionen für die Bezirks-Lehrerbibliotheken von Adelsberg und Wippach entnahm man, dass beide Büchereien stetig wachsen. Erstere hat einen Ueberschuss von 55 fl. 72 kr., letztere einen solchen von 48 fl. 84 kr. Die Bibliothekscommission von Adelsberg bleibt aus den bisherigen Mitgliedern zusammengesetzt, in jene von Wippach aber kamen die Herren Gašperin, Perne und Mežan. In den ständigen Ausschuss werden die Herren Zarnik und Grossmann wieder, die Herren Dimnik und Josin neugewählt. — Wie im Vorjahre, richten wir auch heuer an den Landtag die Bitte um Aufbesserung unserer Bezüge. Der Herr Vorsitzende brachte nun die im Verlaufe des Jahres herabgelangten Erlässe und Verordnungen zur Verlesung, dankte sodann den Berichterstattern für ihre Ausführungen und schloss die Conferenz mit einem «Slava» auf Seine Majestät den Kaiser, welchem die Versammlung begeistert beistimmte und darnach die Volkshymne absang. J. ^vdla.n.nlg'fsiltlg'es. Errichtung von Bürgerschullehrer-Cursen. In Ausführung der Verordnungen vom 31. Juli v. J., welche mehrfache Reformen im Lehrerbildungswesen für die Volksschulen zum Gegenstände haben, wurde vom k. k. Unterrichtsministerium die Verfügung getroffen, dass im nächsten Schuljahre 1887/88 zum erstenmale die neubegründeten Bürgerschullehrer-Curse an mehreren Orten abgehalten werden. Diese Curse haben die Bestimmung, für die Bürgerschulen tüchtige Fachlehrer heranzubilden und überhaupt eine höhere Ausbildung für den Volksschul-Lehrerberuf zu vermitteln. Durch dieselben soll zunächst Lehrern und Lehrerinnen Gelegenheit geboten werden, in wöchentlich 10 bis 12 Unterrichtsstunden in den Gegenständen der Fachgruppen, für welche die Bürgerschul-Lehrbefähigungsprüfung abzulegen ist, sich fortzubilden. Die Einrichtung der im nächsten Schuljahre abzuhaltenden Curse berücksichtigt vorzugsweise die naturwissenschaftlichen und die mathematisch-technischen Fächer. Als Standorte wurden bestimmt: Die Lehrer-Bildungsanstalten in Krems, Wiener-Neustadt, Graz, Brünn (deutsch), Prag (deutsch und tschechisch), Budweis (deutsch), Kuttenberg (tschechisch) und Czernowitz; ferner die Lehrerinnen-Bildungsanstalt, in Brünn (tschechisch); endlich die deutsche Staatsgewerbeschule in Reichenberg und das tschechische Staats-Realgymnasium in Pilsen. An der Lehrerinnen-Bildungsanstalt im I. Bezirke Wiens wird ein Curs für französische Sprache zu dem Zwecke abgehalten werden, um pädagogisch und allgemein gebildeten Hörern und Hörerinnen diejenige mündliche und schriftliche Sprachfertigkeit im Französischen zu vermitteln, welche zu einer erspriesslichen Unter-richtsertheilung in dieser Sprache unerlässlich ist. In den nachfolgenden Schuljahren werden solche Lehrercurse an anderen Orten errichtet und nach Erfordernis auch für andere Unterrichtsgegenstände bestimmt werden. Zur Besetzung der Lehrerstellen. An die Bezirksschulräthe ist ein Erlass der Unterrichtsverwaltung ergangen, wonach es nicht gestatlet wird, dass bei Concursaus-schreibungen für erledigte Lehrerstellen der Zusatz gemacht werde, dass die betreffende Stelle «bereits provisorisch besetzt sei». In der Begründung heisst es, dass der Zweck der Concursausschreibung, der Schulbehörde die Auswahl unter möglichst vielen geeigneten Bewerbern zu ermöglichen, durch einen solchen Zusatz vereitelt werde. Neue Prüfungsverordnung. Das k. k. Unterrichtsministerium hat an die Landes-schulräthe einen Erlass gerichtet, worin in Abänderung der Vorschrift über die Lehrbefähigungs-Prüfungen für allgemeine Volks- und Bürgerschulen vom 31. Juli 1883 angeordnet wird, dass bei den speciellen Prüfungen zum Unterrichte in der französischen und englischen Sprache an allen Lehranstalten im Gebiete der Volksschule die Lehrbefähigung «mit Auszeichnung» zuzuerkennen ist, wenn der Gandidat bei der schriftlichen und mündlichen Prüfung, insbesondere inbetreff der Geläufigkeit und der Aussprache in der fremden Sprache vorzüglich entsprochen und in der Unterrichtssprache sowie in der Pädagogik, insbesondere in der Methodik des Sprachunterrichtes, mindestens die Note «befriedigend» erhalten hat. In den übrigen Fällen ist nach den erv/ähnten Bestimmungen vorzugehen. Erweiterung der Schulbücher-Verlagsthätigkeit. Mit kaiserlicher Entschliessung vom 29. Juli d. J. wurde zum Zwecke der Erweiterung der Schulbücher-Verlagsthätigkeit die Bestellung einer «Centraldirection der k. k. Schulbücher-Verläge» genehmigt. Gleichzeitig wird verlautbart, dass der Ministerialrath im Ministerium für Cultus und Unterricht Dr. Hermenegild Ritter Jireček von Samokov zum Centraldirector der k. k. Schulbücher-Verlage ernannt wurde. Ferner hat der Unterrichtsminister den Ministerial-Vicesecrelär im Ministerium für Cultus und Unterricht Dr. Franz Ritter von Le Monnier zum Secreliü-und den Ministerial-Concipisten in diesem Ministerium Theodor Wall zum Concipisten der Centraldirection der k. k. Schulbücher-Verlage ernannt. Nach der nunmehr genehmigten Erweiterung des Schulbücher-Verlags wird sich derselbe nicht wie bisher auf die Herausgabe von Volksschulbüchern beschränken, sondern auch seine Thätigkeit auf die Mittelschulen ausdehnen. Es handelt sich hiebei, wie von Amtswegen gemeldet wird und wie der Unterrichtsminister bereits im Abgeordnetenhause auseinandergesetzt hat, nicht etwa darum, durch Herabdrücken des Preises die Privatconcurrenz ganz aus dem Felde zu schlagen; der Scbulbücher-Verlag soll nur die Möglichkeit dazu bieten, dass mustergiltigei den Anforderungen der UnterrichtsverwaHung in jeder Hinsicht entsprechende Mittelschulbücher geschaffen werden. Der Staat wird hier als ehrlicher Mitconcurrent der privaten Droduction auftreten. Preisausschreibung für drei Jugendschriften. Von Seite des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht wurden für Jugendschriften, welche sich zur Aufnahme in die Schüler-Bibliotheken der Volksschulen eignen, drei Preise von je 1000 fl. österr. Währ, ausgeschrieben. Eine dieser Jugendschriften hat ihren Stoff aus der österreichischen Geschichte zu schöpfen, die zweite soll Reisen in Oesterreich-Ungarn beschreiben und die dritte soll «Erzählungen» enthalten. Die Darstellung, welche die patriotischen und erziehlichen Aufgaben der Volksschule'strenge zu berücksichtigen hat, ist für Kinder von 12 bis 14 Jahren einzurichten und der Umfang der Arbeit auf 8 bis 10 Druckbogen (ä 16 Seiten Octav) zu berechnen. Die Arbeiten sind, abgesondert für jedes Thema, kostenfrei an das k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht einzusenden. Dieselben müssen in deutscher Sprache abgefasst, deutlich geschrieben, paginiert und mit einem Motto versehen sein. Gleichzeitig ist der Arbeit ein versiegelter Brief beizulegen, welcher auf der Aussenseite das Motto der Arbeit, im Innern den Namen und Wohnort des Verfassers angibt. Der letzte Termin zur Einsendung der Arbeiten ist der 31. August 1888. Die Beurtheilung der Arbeiten erfolgt durch eine im k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht niederzusetzende Commission, welche aus drei Preisrichtern für jedes Thema bestehen und ihr Votum spätestens mit Schluss des Jahres 1888 abgeben wird. Die Namen der Preisrichter werden in der k. k. «Wiener Zeitung» und im «Ministerial-Verordnungsblatt» veröffentlicht. Eine Theilung der Preise findet nicht statt; die einzelnen Preise werden entweder ganz oder gar nicht verliehen. Den Verfassern der preisgekrönten Arbeiten verbleibt das Urheberrecht, die Arbeiten müssen aber im Jahre 1889, und zwar mit der für Volksschulen vorgeschriebenen Orthographie, zum Drucke gelangen. Die Eröffnung der versiegelten Briefe erfolgt nur dann, wenn die zugehörige Arbeit mit dem Preise ausgezeichnet worden ist. Die anderen Arbeiten werden gegen Vorweis des Postrecepisses im Expedite des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht zurückgestellt. Die Zuerkennung der Preise wird in der k. k. «Wiener Zeitung» und im «Ministerial-Verordnungsblatte» veröffentlicht. Behufs allmählicher Verminderung der ungeprüften Aushilfslehrer an den Volksschulen wurden die Bezirksschulräthe durch einen Erlass des k. k. Unterrichtsministeriums beauftragt, von Zeit zu Zeit die betreffenden Lehrpersonen aufzufordern, dass sie sich auf Grund des Artikels VII der Prüfungsvorschrift vom 31. Juli 1886 um die Zulassung zur Lehrbefähigungsprüfung für allgemeine Volksschulen bewerben. Unterlassung der Besuche beim Herrn Unterrichtsminister. Ein neuer Erlass des Herrn Unterrichtsministers an die Landesschulräthe weist dieselben an, sämmtliche Lehrer an den Mittelschulen zu verständigen, dass dieselben Besuche bei ihm, dem Minister, behufs Unterstützung der von ihnen eingebrachten Verleihungsgesuche wegen erledigter Lehrstellen unterlassen mögen, da derlei Besuche keinerlei Wert und Einfluss besitzen. Inbetreff des Verkaufes von Schulrequisiten durch die Schuldiener ist ein neuerlicher Erlass des Herrn Unterrichtsministers herabgelangt, welcher derlei Geschäfte der Schuldiener an den Staatsmittelschulen strenge verbietet, ob die betreffenden Diener eine Gewerbesteuer zahlen oder nicht. Schon vom nächsten Schuljahre an darf nichts mehr verkauft werden, und zwar auch dann nicht, wenn die Steuer schon für das zweite Halbjahr 1887 gezahlt ist. Zur Auszahlung der Lehrergehalte. Anlässlich eines vorgekommenen Falles, dass in einem Schulbezirke die fälligen Monatsgehalte der Volksschullehrer einmal nicht ausgezahlt werden konnten, weil dass betreffende Steueramt sich momentan nicht zahlungsfähig erklärte und es unterliess, rechtzeitig um die Gewährung des erforderlichen Credits anzusuchen, sind die Bezirksschulräthe aufgefordert worden, stets rechtzeitig darauf Bedacht zu nehmen, dass die Bedeckung für die fälligen Lehrergehalte vollständig vorhanden sei. Altersnachsicht bei der Aufnahme in ein Gymnasium. Die Schulbehörden wurden seitens des k. k. Unterrichtsministeriums darauf aufmerksam gemacht, dass durch das Gesetz vom 3. Juni 1887 die Ermächtigung zur Ertheilung von Altersnachsichten zum Zwecke der Aufnahme in das Gymnasium nicht eingeräumt wurde und dass sonach Altersnachsichten zu diesem Zwecke überhaupt unstatthaft sind. Derartige bei den Landesbehörden einlangende Gesuche werden daher sofort unter Hinweis auf das bezogene Gesetz vom 3. Juni 1887 abgewiesen werden. Vorlagen für den Reichsrath. Dem am 24. September wieder zusammentretenden Reichsrathe sollen vom k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht unterbreitet werden: neben kleineren Gesetzvorlagen über Errichtung und Erweiterung von Lehranstalten, Bau von Unlerrichtsgebäuden u. s. w. auch eine Vorlage, betreffend einige schwebende Fragen des Patronats katholischer Pfarren. Der Geselzentwurf, wodurch «Bestimmungen zur Regelung der äusseren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religions-Genossenschaften» erlassen werden, befindet sich einer officiösen Meldung zufolge noch im Stadium der inneramtlichen Behandlung. Der Herr Unterrichtsminister an die Lehrer Tirols. Die tirolischen Volksschullehrer haben, wie bekannt, im Juni d. J. eine Deputation an den Statthalter in Innsbruck entsendet, um von Seite der Regierung Hilfe in Bezug auf endliche Regelung der Rechtsverhältnisse und der materiellen Stellung der Lehrer zu erbitten. Es wurde in Aussicht genommen, dass die Deputation auch nach Wien zum Herrn Unterrichtsminister selbst sich begebe. Nun erhielt dieselbe vom Statthalter Baron Widmann folgenden Bescheid: «An die Deputation der Lehrerschaft Tirols. Seine Excellenz der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat mit Erlass vom 7. Juli, Z. 782, die mir von der Deputation am 1. v. M. überreichten und von mir dem Herrn Minister unter Darstellung der Sachlage zur Würdigung vorgeleglen Petitionen der Volksschulen-Lehrerschaft Tirols um eine den heutigen Verhältnissen entsprechende Regelung und Verbesserung ihrer materiellen Lage mit der Eröffnung anher gelangen lassen, dass hoch-dei’selbe bei aufrichtigster und lebhaftester Theilnahme für die unverschuldete und wahrhaft drückende Nothlage der Petenten nur darauf hin weisen könne, dass eine Initiative der Regierung zur Behebung der fortdauernden Uebelstände mit Hilfe von Staatsmitteln nach den bestehenden Gesetzen ausgeschlossen ist. Ich bin beauftragt, die Herren Petenten in diesem Sinne zu bescheiden und dieselben an die in dieser Angelegenheit competente Landesvertretung zu verweisen.» Schliesslich wird in dem Erlasse von Absendung der Deputation nach Wien, da ihr meritorisch kein anderer Bescheid ertheilt werden könnte, schon der Kosten wegen abgerathen, indes beigefügt, dass, falls die Entsendung der Deputation nichtsdestoweniger erfolge, der Herr Minister sich bereit erklärte, dieselbe persönlich zu empfangen. Schnittferien. Folgende Mitlheilung verschiedener Zeitungen betrifft jedenfalls Niederösterreich: Infolge der Einberufung der militärpflichtigen Lehrer zu der vierwöchentlichen Ausbildung oder Waffenübung fanden in den Landschulen oft sehr unliebsame Störungen des Unterrichtes statt. Die Ortsschulräthe wurden nun aufgefordert, die Schnittferien möglichst gleichzeitig zu beginnen, damit vom Corpscommando ein fester Einrückungslag für sämmtliche militärpflichtigen Lehrer bestimmt werden könne. Die meisten Landschulen dürften an dem Termine vom 15. Juli bis 12. August feslhalten, welche Zeit auch für die nördlich gelegenen Gegenden die entsprechendste sein dürfte. Die Weinlese-, in manchen Gegenden auch Erdäpfelferien genannt, werden demnach in Zukunft, nur zwei Wochen dauern. Vom niederösterreichischen Landes-Lehrervereine. Derselbe pflog durch zwei Tage hindurch in Anwesenheit von etwa 300 Mitgliedern in St. Pölten seine diesjährigen Berathungen. Oberlehrer Huber (Wien) eröffnete die Versammlung mit einer Ansprache, in welcher er auf die Nothwendigkeit des Zusammenhaltens der Lehrer hinwies. Der Vorsitzende widmete hierauf dem dahingeschiedenen Abgeordneten Dr. Ofner einen warmen Nachruf. Nach Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten hielt Karl Ambros (St. Pölten) einen Vortrag über die Forderungen, welche die gegenwärtigen Verhältnisse an den Lehrer stellen. Die Frage, ob der Lehrer die Berechtigung habe, auf politischem Gebiete thätig zu sein, wurde vom Vortragenden unbedingt bejaht. Nach Schluss des ersten Berathungstages vereinigten sich die Theilnehmer in der Schützenhalle bei einem gemeinsamen Mahle. Nachmittags wurden die Sehenswürdigkeiten der Stadt und einige industrielle Anstalten besichtigt, worauf sämmtliche Lehrer sich an der Leichenfeier des Abgeordneten Dr. Ofner betheiligten. Abends fand in der Schützenhalle ein vom Lehrerverein «Fortschritt» zu Ehren des Lehrertages veranstalteter Festcommers statt. Die schlesische Lehrerversammlung wurde vom 30. Juli bis 1. August in Freudenthal abgehalten. Die Strassen der Stadt waren aus diesem Anlasse mit Flaggen geschmückt. Der in der Hauptversammlung vom 31. Juli erstattete Rechenschaftsbericht bot ein anschauliches Bild von der reichen Thätigkeit. des Hauptausschusses zur Wahrung der Interessen der schlesischen Lehrerschaft. Die Frage wegen der Zahlung der Gemeinde-Umlagen der Lehrer gelangte zum Austrage, die Nachtheile und Vorthoile der neuen Prüfungsvorschriften wurden klargelegt, und wegen der Enthebung unentbehrlicher Lehrer von der Landsturmpflicht wurden die erfordei’lichen Schritte gethan. Vom kroatischen Lehrerbunde ist zu melden, dass derselbe am 13. und 14. September d. J. in Agram eine ausserordentliche Hauptversammlung abhalten wird. Auf die Tagesordnung dieser Versammlung setzte man auch die Frage: «Erfüllt die heutige Volksschule ihre erziehliche Aufgabe? und wenn sie dies nicht vollständig thut, wie könnte ihre Wirksamkeit in dieser Richtung vervollkommnet werden?» Schlussprüfungen an der Lehrer-Bildungsanstalt in Sarajevo. Darüber wird berichtet: Von 21 Schülern der 3. Classe haben zwölf die Prüfungen mit gutem Erfolge bestanden und wurden daher zu Aushilfslehrern (?) ernannt. Fünf müssen sich einer Nachprüfung unterziehen, während bei vieren der Fortgang ein nicht entsprechender war. Unter den zu «Aushilfslehrern» Ernannten befinden sich neun Griechisch-Orthodoxe, zwei Katholiken und ein Muhamedaner. ZEB-Ciclier- "U-nd. „Grüss' Gott!" Ein Blatt für Oesterreichs deutsche Jugend. Schriftleiter Josef Ambros. Wien, A. Pichlers Wwe. & Sohn. -—- Inhalt von Nr. 13: Ein Fürst als Reitknecht. Erzählung aus der Geschichte von Hermann Hirschfeld. — Der erste Elefant und das Elefantenhaus in Wien. Von Helene Stökl. Mit Bild. — Deutsche Götter- und Heldensagen. Richard Kralik von Meyerswaiden. — Am Schreibtisch. M. Stephan. — Pluto. Erzählung von Karl Cassau. — Die Wasserkönigin. Sophie Traut. Mit Bild. -— Heuernte. E. Giehrl. Mit Bild. — Für unsere Kleinen: Das Fliegen-Frühstück. Ein Märchen von Tante Tony. — Schlittenfahrt im Zimmer. Helene Stökl. Mit Bild. — Spiel und Arbeit: Papiersachen. Die Mooskörbchen. Mit drei Bildern. — Das Croquet-Spiel. — Kleine fliegende Blätter: Lustige Einfälle. — Anekdoten. — Schnitzel. — Hausmusik: Die Kindlein wissen’s. Lied mit Clavierbegleitung von Ernst Schmid. — Allerhand Kurzweil: Frau Pathe. — Räthsel etc. •—• Preisaufgabe. — Mit einer Beilage: Zum Ausmalen. — Inhalt von Nr. 14: Zur Sonnenwende. W. Wenhart. — Ein Fürst als Reitknecht. Erzählung aus der Geschichte von Hermann Hirschfeld. (Fortsetzung.) — Aus Benjamin Franklins Kinderjahren. Toni Pauly. Mit Bild. — Held Maulwurf. Hugo Winter. ■— Die beiden Spinnerinnen am Kreuz. Helene Stökl. Mit zwei Bildern. — Die Torfmoore des Böhmerwaldes. Dr. J. Gerstendörfer. — Beim Frühstück. Helene Binder. Mit Bild. — Für unsere Kleinen: Rosentantchen. M.Th. May. — Das Bienchen. Pauline Schanz. •— Das Huhn und der Karpfen. B. J. Jacobi. — Mahnung. Karl Cassau. — Spiel und Arbeit: Herstellung eines billigen Raupenbehälters. G. Ortleb. — Das Croquet-Spiel. (Schluss.) — Kinderspiele. — Pflanzenabdrücke. Hugo Elm. — Kleine fliegende Blätter: Aus da Schuf. Heinrich Zeller. — Anekdoten. — Schnitzel. — Hausmusik: Der Sommer. Friedrich Seidel. — Frau Pathe. — Allerhand Kurzweil: Rebus. — Räthsel etc. Eichlers Handkatalog für Volks- und Bürgerschulen. Aus Wien schreibt man uns: An die p. t. Collegen und Colleginnen! Wir erlauben uns, den an den Lehrerhausverein geschenkweise übergegangenen Eichler’schen Handkatalog für Volks- wie für Bürgerschulen bestens zu empfehlen und die p. t. Collegen und Colleginnen zur Abnahme desselben freundlichst einzuladen. Die Gesammteinnahme fällt dem Lehrerhausfonde zu. Inhalt: Tagesmarken vom September 1887 bis April 1889. — Stundenpläne. — Katalog (genau nach den gesetzlich vorgeschriebenen Formularen). — 32 Notizblätter. (In festem und schönem Leinwandband mit Tasche und Bleistifthalter.) Vorräthig sind: Ausgabe Ä für 65 Schüler, Preis 65 kr.; Ausgabe B für 81 Schüler, Preis 70 kr.; Ausgabe C für 97 Schüler, Preis 75 kr.; Ausgabe D für 129 Schüler, Preis 95 kr.; Ausgabe E für 145 Schüler, Preis 1 11. 3 kr.; Ausgabe F für 161 Schüler, Preis 1 fl. 11 kr., alle sammt Zusendung. Bestellungen sind unter gleichzeitiger Einsendung des Geldbetrages an den Verwalter des Lehrerhaus-Kataloges, Herrn Josef Schwarz, Lehrer in Wien, IV., Trappelgasse 8, zu richten. Mit collegialem Grusse zeichnen für den Lehrerhaus-Verein: K. Huber, Obmann; M. Zens, Berichterstatter; A. Mikusch, Schriftführer. Kichtigstellung. Wie in der vorletzten, hat der «Satan im Setzkasten» auch in der letzten Nummer, und eigenthümlichcnveise bei ein und derselben Bezeichnung mitgespielt. Diesmal erschienen in der Abtheilung «Erledigte Lehrstellen (Krain)» die Schulen von Bresnitz und Möschnach als «vierclassige» statt, wie ja ohnehin jedem unserer Leser in Krain bekannt ist, als einclassige. Wir stellen diese Druckfehler somit richtig und ersuchen ferner, auf Seite 230 («Bücherschau»), dritte Zeile von oben, statt des Wortes «Briefe» zu setzen: «Schriften» («Wer Schillers Schriften über Aesthetik» u. s. w.) lEHrlecilg-te Xjelxrstellexi. Krain. Sieh die amtlichen Ausschreibungen unseres heutigen Blattes! — Lehrstelle an der ein-classigen Schule in Schweinberg, Lehr- und Schulleiterstelle, Gehalt 450 fl., Leitungszulage 30 fl., Wohnung; beim k. k. Bezirksschulrathe in Tschernembl bis 15. September. Kärnten. Einclassige Schule in Preitenegg, Lehrer- und Schulleiterstelle, Gehalt 500 fl., Leitungszulage 30 fl.; beim k. k. Bezirksschulrathe in Wolfsberg bis Ende August. Steiermark. Lehrerstelle in Waltersdorf, bis Ende August. — Unterlehrerstelle in St. Anton in W. B., bis Ende August. — Lehrerstelle in St. Peter bei Graz, bis 10. September. — Unterlehrerstelle an der k. k. Lehrer-Bildungsanstalt in Graz, bis Ende August. — Unterlehrerstelle in Thörl, bis Ende August. — Im Schulbezirke Gilli: Unterlehrerstelle in St. Paul bei Pragerwald und in Greis (bis 1. September) und eine Arbeitslehrerinstelle für Hohenegg und Neukirchen (bis 10. September). — Unterlehrerstelle in Rothwein, binnen vier Wochen (vom 15. d. M. an). -— Lehrerstelle in Stainzthal (Bez. Ober-radkersburg), Gehalt 550 fl., Wohnung; beim Ortsschulrathe dortselbst bis 25. September. — Unterlehrerstelle in St. Veit ob Graz (360 fl.), Lehrerstelle in Waltersdorf (Bez. Hartberg), 600 fl. und Wohnungsbeitrag; beide bei den betreffenden Ortsschulräthen bis Ende August. Küstenland. Zweiclassige Volksschule in Clana mit kroatischer Unterrichtssprache, Lehrerinstelle dritter Classe mit dem Gehalte von 320 fl. und dem Genüsse einer Wohnung, beziehungsweise des gesetzlicher. Wohnungsgeldes. Die Bewerbungsgesuche sind binnen vier Wochen (vom 2. August an) dem Bezirksschulrath in Volosca vorzulegen. Nur für slovenische Schulen geprüfte Lehrerinnen haben wenigstens die Kenntnis des Kroatischen entsprechend nachzuweisen. DanJcsag-uung-. Die wohlgeborne Frau Marie Schuster, Kaufmannsgattin in Wien und Realitätenbesitzerin in Mrauen bei Gottschee, hat der hiesigen Volksschule die Bilder Ihrer k. k. Hoheiten des Kronprinzen und der Kronprinzessin Stephanie zum Geschenke gemacht. Für diese sehr wertvolle Spende spricht der Ortsschulrath und die Schulleitung der Geberin den wärmsten Dank aus. Ortsschulrath und Schulleitung Stalzern am 10. August 1887. Joh. Braune, Vorsitzender; Joh. Kästner, Ortsschulinspector; Fr. Koller, Schulleiter. Lehrstellen-Aussehreibungen. Im Schulbezirke Radmannsdorf kommen mit dem Beginne des nächsten Schuljahres 1887/88 folgende Lehrstellen zur definitiven Besetzung: 1.) die Lehrer- und Schulleiterstelle an der einclassigen Volksschule zu Bresnitz mit dem Jahresgehalte von 450 fl. und der Leitungszulage von 30 fl. nebst Naturalquartier; 2.) die Lehrer- und Schulleiterstelle an der einclassigen Volksschule zu Möschnach mit dem Jahresgehalte von 450 fl. und der Leitungszulage von 30 fl. nebst Naturalquartier. Die Gesuche sind im vorgeschriebenen Wege bis 8. September 1887 hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Radmannsdorf am 20. Juli 1887. An der vierclassigen Volksschule in Dornegg ist die dritte mit dem Gehalte jährlicher 450 fl. dotierte Lehrstelle, eventuell die vierte Lehrstelle mit dem Gehalte jährlicher 400 fl. zu besetzen. Bewerbungstermin 31. August 1887. Die Bewerbungsgesuche sind im vorgeschriebenen Wege an diesen Bezirksschulrath zu richten. K. k. Bezirksschulrath Adelsberg, den 4. August 1887. Die zweite Lehrstelle an der zweiclassigen Volksschule in Landstrass mit dem Jahresgehalte von 400 fl. ist definitiv zu besetzen. Bewerber um diesen Posten haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Wege bis 30. August d. J. hieramts zu überreichen. K. k. Bezirksschulrath Gurkfeld am 22. Juli 1887. An der einclassigen Volksschule zu Schweinberg kommt die Lehrer- und Schulleiterstelle zur definitiven, eventuell provisorischen Besetzung. Gehalt 450 fl., Functionszulage 30 fl. und Naturalwohnung. Die Gesuche sind im vorgeschriebenen Wege bis 15. September 1887 beim k. k. Bezirksschulrathe in Tschernembl einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Tschernembl am 9. August 1887. Verlegt und herausgegeben vom «Krain. Landes-Lehrerverein». — Druck von Kleinmayr & Bamberg, Laibach.