963 Amtsblatt Mr Lmbacher Ieitung Nr. ^28. Mittwoch den 9. Juni 1869. Ausschliestende Privilegien. Das k. l. Handelsministerium und das lünigl. ungar. Ministerium für Landwilthschcijt. Industrie und Hanicl haben Nachstehende Piivilegien ertheilt: Am 10. Mai 1869. 1. Dem Heimann Wiener, Tapezierer in Wien, Etadt, Vurgring Nr. 31 , auf die (^rfiüdung eines Kran-tcti'TranZpoltbeltcs, für die Dauer eines Jahres. Am 11. Mai 1809. 2. Den Vrüdcrn Paget in Wien, Stadt, Nicmcr-strahe Nr. 13, auf Verbesserungen in der Verbichtungs-wcise von Fässern, für die Dauer von zwei Jahren. Die Privilegiums-Veschitibung von 1, dessrn Gchmn-hallung angesucht wurde, lufindet sich im t. k. Privilegien Archive in Aufbewahrung, uno jenes vo» 2, dessen Geheim-Haltung nicht angesucht wurde, laan daltlbst von Iedet-mann eingesehen werden. Das t. t. Handelsministerium und das tönigl. unga-rische Ministerium fü> Landwirthschaft, Industrie und Handel baden nachflehende Privilegien verlängert: Am 17. Mai 1809. 1. Das dem Marcus Vian zu Marseille auf die Erfindung eines Anstriches, „Lisen-Manganmischung" smixki,'!' On) !>n!N^>!,!lz>n) genannt, um Schiffsstanken und Kiele aus Mltallblech gegen das Op)diren und Inciuslationen zu lchMun, unterm 3l. Mai 1864 ertheilte auöschlichende Privilegium, auf die Dauer des sechste» Jahres. 2. Das dem Wenzel L'jenne in Wien aus die Erfindung eines eigcnlhümüchcn Systemes von Stiflenmaskinne, genannt „Lejenne's TangeMial-Sliften-Maschine". unterm 29. April 1808 ertheilte ausschließende Plivilegium, auf die Dauer deö zweiten Iohrcs. 3. Das den Ernst Werner Siemens und Johann Grorg Halste, Fabrikanten zu Vellin, auf die Erfniduna lincs eigenthümlich consünirlcn Regenerativ - Gas- und Coats-Ofc»s unterm 24. Mai 1803 ertheilte ausschließende PriuilegiilM, auf die Dauer des siebenten Jahres. 4. Das d>m Engen Vauer in Wien auf die Erfindung von Drahtiuuchzeugen, unterm 30. April 1600 ertheilte ausschließende Pliuilegium, auf die Dauer des vierten Jahres. 5. Das dem Franz Slöhr in Prag aus Verbesjerun-ßm an Vkchblas-Instrumentcn, unlcim ll<>. April 1806 ttthl'ilt,? ausschließende Privilegium, aus die Dauir d>s uicr-ten Jahres. Das Privil'gium des Eduard Thomas St. Lawrence vom ?. April 1805 auf die E,findung einer cigeMdümIi-!>, oder jenes Jahres, welches sie nach H 21 des Wehrgesetzes selbst wählen können, zu begiunen. Damit namcutlich jenen Aspiranten zum einjährigen freiwilligen Dienste, welche den zur diesjährigen regelmäßigen Stellung verpflichteten Altersclassen angehören und in Ermanglung der vorgeschriebenen Studieuzcuguisse den Nachweis der höhern Bildung durch Ablegung einer besonderen Prüfling zn liefern haben, hiezu noch vor dem Beginne der Stellungsperiode die Gelegenheit geboten werde, werden die Prüfuugs-Eom-missionen bei den Truppendwisions-Commanden erneuert activirt. Die Prüfungen finden monatlich wenigstens einmal statt und sind in der Regel am lctztcu Donucrstag eines jeden Monates vorzunehmen. In Hinknnft hat bei diesen Prüfungen znr Erzielling eines gleichmäßigen Borgangcs das nachfolgende Programm zur Richtschnur zu dienen. Aspiranten, welche den Nachweis der wissenschaftlichen Vesähiguug durch Zeugnisse vou aus-läudischen Unterrichtsanstaltcn liefern, haben ihren Gesuchen das neueste Programm oder Statut derjenigen Lehranstalt des Auslaudes beizuschlie-ßcn, an welcher sie znletzt stndirt haben uud deren Zeugnisse sie beibringen. In Beziehung auf die Nachweise der wissen-schastlicheu Befähigung zum einjährigen freiwillig gen Dienste werden ferners der Pmkticantencurs der nicderösterreichischen Landes-Ackerbauschulc zu Grossall uud die Haudelsakademie zu Pest als den Odergymnasicn oder Obcrrcalschnlcn gleichgestellt betrachtet. Aspiranten der bezeichneten Äckerban schule haben dnrch Zeugnisse dieser Lehranstalt nach zuweisen, daß sie den Prakticantencurs vollständig absolvirt und die vorgeschriebeuen strengen Prüfungen über die vortragenen Gegenstände mindestens mit gutem Ersolgc abgelegt haben; die von den ab- solvirten Zöglingen der Handelsakademie zu Pest bcigebrachtcu vorgeschriebenen Zeugnisse müssen von dem, den jeweiligen Prüfungen beiznziehenden Schlllen-Inspcctor gegeugczcichuet sein. Zum Schlüsse wird noch erinnert, daß wohl die Einthcilling Einjährig - Freiwilliger zu den Depots - Cadres im Allgemciucu, keineswegs aber zu den 4. oder 5. Feldbataillons der Linien-In' fanteric untersagt ist, welch' lctztcrn es — wenngleich sie sich den größten Theil des Jahres hir^ durch auf eiuem niedern Stande befinden — an den erforderlichen Lehrkräften nicht fehlt. Programm: für die Aufuahmsprüfuugcn Einjährig-Freiwilliger. 1. Die Prüfuugsgcgeustä'nde sind folgende: ^. Mathematik, und zwar: il) Algebra, d) Planimetrie und <') Stereometrie; L. Geschichte, ll Geographie, I). Latein uud l^. eine zweite der lebenden Sprachen der öster^ reichisch-nngarischen Monarchie oder statt einer dieser Sprachen französisch oder englisch. Statt der Stereometrie können sich die Aspiranten nach freier Wahl ans zwei der nach-benannten Fächer, und zwar ans der kaufmänni schcn Arithmetik, Naturgeschichte, Physik oder Chemie prüfen lassen. Wer sich aus der kaufmännischen Arithmetik prüfen läßt, ist aus der speciellen Geographie der österreichisch - ungarischen Monarchie mit überwiegender Rücksicht auf Handel und Gewerbe und deren Statistik zn prüfen. Wer sich den Prüfungen zu I) oder V nicht unterzieht, kann für jede derselben aus einem der im Alinea 2 bezeichneten Gegenstände sich prüfen lassen, wobei die Wahl des Faches soweit nnbe-schrä'ukt ist, als der Betreffende statt der Stereo-metric nicht schon zwei dieser Gegenstände gewählt hat. 2. Was den Umfang der Anforderungen in den einzelnen Gegenständen betrifft, so wird verlangt : Algebra: bis einschließlich der Gleichungen zweiten Grades mit einer Unbekannten; Planimctri: mit Inbegriff der Hanpteigen-schaftcn der Kegelschnittslinie; Stereometrie: vollständig; Geschichte: Kenntniß der Hauptbcgcbenheiten der allgemeinen Weltgeschichte bis zum zweiten Pariser Frieden; nähere Kenntniß der Geschichte der österreichisch-ungarischen Monarchie; Geographie: allgemeine Kenntniß der mathematischen uud physikalischen Geographie, dann der geographischen Verhältnisse der fünf Wclttheile; besondere Kenntnisse von Mitteleuropa nnd specielle Geographie der ö'sterreichisch-nngarischen Monarchie; Latein: Ucbcrsetznng eines Thema's ins Lateinische; Exponiren aus Salustus oder Cäsar; Naturgeschichte: übersichtliche Kenntniß der drei Naturreiche; Physik: Keuntnissc der wichtigsten Lehren; Chemie: Kenntnisse der elementaren Grnnd-lagen mit Berücksichtiguug ihrer Anwendung auf die wichtigsten Gewerbszweige. 3. Dic Gcsammtprüfuug ist in der dem Aspiranten geläufigsten Sprache vorzunehmen, iu welcher eine'gründliche Kcuutuiß der Grammatik sowie die Fähigkeit, über ein gegebenes Thema einen ortographisch fehlerfreien und gut stilisirtm Aufsatz zu fertigen, verlangt wird. Die von dem Aspiranten geforderte Kenntniß einer zweiten Sprache lzn 1 k) ist dnrch richtiges Uebersctzcn eines Thema's aus dem Buche und nach dem Gehör darzulegen. Sissmund Conrad v. <5ybesfeld m. p., t. l. Landcöprcisidrnt.