A M t s - 35 l » t t. ^"6. Donnerstag den il>. Manner 1833. Zubern ml - Verlautbarungen. Z. 2g. (l) Nr. »Lob/. C u r r e n d e des k. k. illvr. Guberniums. — We, gen Vehandlung der am lo. December d. I. ,n der »erie 324 verlosten Obligationen der altern Staatsschuld des durch Vermittlung des Wechsllhauses Voll aufgenommenen Anlehens. — In Folge herabgelangten hohen Hofkam, mer. Präsidial-Erlasses vom 2. l. M., Zahl 6485, wird mit Beziehung auf dle dleßamtll, che secular-Verordnung vom ,^. November 1629, Zahl 26642, bekannt gemacht, daß dle am 1. December d. I. verlosten, in der Ser«e 324 enthaltenen Obligationen des durch Vermittlung des Hauses Goll aufgenommenen Anlehens !.il. I). N., zu5olc>, von 3lum, wer 25ol blS emschlleßig ZgHz, „ach den Bestimmungen des allerhöchsten Patents vom 21. März 16,8/ gegen neue Schuldoerschreibun» gen m»l 5 0^0 «N Eonv. Münze verzinslich umgewechselt werdeN4 — Lulbach am 9. De, cember lU32. Joseph Eannllo Freyherr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg Naitcnau und Primör, k. k. Hofrath. Zeno <^raf v. «>aurau, ______ k. k. Gubernial, Rath. 3- 'I- (l) Nr. 26471. Currende kai/' ^ Bandes , Guberniums zu s^en d. "" ^lus^bung des Unterschledes zw,-«aa^ .^^'" Unterthanen eines Bundes-Anm/«...^"^' übrigen Bundesssaaten bei Anwendungdergesctzl.chenVolschr.ften.nMaß-regeln «v.der den Nachdruck. - D.e deutsche Bundesversammlung hat .„ ,^r d.eßjahr.gen drc, und dreißigsten <5?,tzung vom 6. Septem^ ber nachstehenden Beschluß gefaßt: , Um „nach Artikel 16. der deutschen Bundesacte die »Rechte der Schriftsteller, Herausgeber und „Verleger gegen den Nachdruck von Gegenstän- den des Buch» und Kunsshandels sicher zu „stellen, vereinigen sich dle souverainen Für« „sten und freien Slädte Deutschlands vorerst „über den Grundsatz, daß bei Anwendung der „gesetzlichen Vorschriften und Maßregeln wider „den Nachdruck ,n Zukunft der Unterschied zwis „schen den eigenen Unterthanen eines Bundes-„staates und jenen der übrigen im deutschen «Bunde veremlgtenStaaten gegenseitig und im „ganzen Umfange deß Bundes in der Art auf-„gehoben werden soll, daß d»e Herausgeber, „Verleger und Schriftsteller tineS Bundesstaa« „tes sich in jedem andern Bundesstaate des „dort gesetzlich bestehenden Schutzes gegen den „Nachdruck zu erfreuen haben werden." — Dieser Beschluß wird ln Folge hoher Hofkanz-lll.Verordnung vom zß. November d. I., Zahl 266»I, zur allgemeinen Nachachtung m,t dem Beisätze bekannt gemacht, daß dessen Bestimmungen vom 3age der gegenwärtigen Kunds machung in Wirksamkeit treten werden. ?albach am 7. December i632. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg, Landes- Gouverneur. Carl Traf zu Welsperg Raitenau und Primör, s. k. Hofrath. Ioh. Nep. Freyherr v. Splegelfelb, k. k. Gubermal-Secretar, als Referent. Z. 20. (2) Nr. 30072. Kundmachung des k. k. illyrischen Guberniums. — Ueber die Wiederaufnahme von Individuen zu der im Jahre 28ZI fortzusetzenden Catastrale Vermessung m der Provinz Mähren. — Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 4. December i932 die Fortsetzung dcr im Jahre i63i unterbrochenen Ca-tastral - Vermcssutigen anzuordnen geruhet/ und die hohe k. k. vereinigte Hofkanzle, hat zu Folge des Erlasses vom i6. December 16Z2,' Zahl Zc,tt-7, beschlossen, dieselben im Verwal-nmgsjahre ,633 »n der Provinz Mahren wieder aufnehmen zu lassen. Individuen, die in dem ,8 illyrischen Gouvernementsgeoiethe sich dermal aufhalten, und welche eme Anstellung bei dem Wiederbeginne der Catastral-Vermessungen in , Mahren wünschen, haben ihre an die hohe k. k. vereinigte Hofkanzlei gerichteten Gesuche lang-siens bis letzten Jänner i3ZH bei dem illyrischen Gubernium zu Laibach zu überreichen, und falls sie bereits früher bei dem Catastral-Vermessungsgeschäftc zur Zufriedenheit gedient haben, oder noch gegenwärtig in einer oder andern Abtheilung des Catastralgeschäftes m Verwendung stehen, und daher in sofern eS die beschrankte Anzahl der aufzunehmenden Individuen gestattet, Vorzugswelsen Anspruch auf Berücksichtigung haben, müssen sie in ihren Gesuchen ihre Dlenstentlassungs-Certificate beibringen, und genau thr Alter, Stand und den Ort angeben, wohin ihnen die Erledigung ihrcs Einschreitens zuzufertigen ist. — Diejenigen dieser Individuen, welche mit einem Meß» tische versehen sind, haben dieses in ihrem Gesuche gleichfalls anzuführen. Uebrigens wird solchen Bewerbern bedeutet, daß ihnen die früher bekleidete Dienstes-Cathegone oder Ge-bührcnclasse keinen Anspruch zur Wiedererlangung derselben geben könne, und sie sich ^'bedingt den dleßfalls zu treffenden Bestimmungen zu fügen habm. — Im Falle sich auch Individuen um die Aufnahme zur Eatastral-Vermessung bewerben wollten, welche früher be» diesem Geschäfte n l ch t gedient haben, sind von denselben die legalen Zeugnisse über die zu« rückgclegren Studien oder über die practische Verwendung in diesem Fache, so wie über ch-re bisherige Beschäftigung beizubringen, und th» Alter und Stand, dann Aufenthaltsort anzugeben. — Laibach am I. Jänner i95I. Franz v. P re m e rstei n, k. k. Gubernial-Secrctar. Z. 11. (2) Nr. 3äc>96. Kundmachung. Bei dem k. k. Cameral-Zahlamtc zu Linz ist die zweite Amtsschreibcrsstelle mit dem syste-misirtcn Gehalte jährlicher Z5o fl. E^ M. in Erledigung gekommen, und für den Fall der graduellen Vorrückung würde die drittc Amls-schreibersstclle daselbst, womit eine Besoldung von jahrlichen Zoo st. C. M. verbunden ist, zu besetzen seyn. — Diejenigen, welche den einen oder andern dieser Dienstpostm zu erhalten wünschen, haben sich i. über die zurückgelegten philosophischen Studien oder doch wcnlg-sicns vollendeten Humamtats-Classen, so wie 2. über die Erlernung der »Vtaatsrcchnunqs-Wissenschaft durch d,e dießfälligen Zeugnisse; 3. über das bereits zurückgelegte 2oste Lebensjahr durch Beibringung des Taufscheines; /,. über ihren unbescholtenen Character, und 5. über den Umstand, daß sie im Etfo^rdernißfalle eine Caution von i5oo fi. bis 2000 st. C. M. zu leisten «m Stande sind, glaubwürdig auszuweisen. Ebenso müssen sich 6. Jene, welche noch be» keinem Cassadienste angestellt waren, in Gemaßheit der hohen Hofkammer-Verordnung vom 3. September und 17. December 1619, Zahl I7I44 und 52895, vorher der zahlämtlichen Prüfung aus dem Casse- und Rechnungsgcschaftt unterziehen, was auch Denjenigen obliegt, welche eme solche Prüfung seit langer als dem Verlaufe eines vollen Jahres schon bestanden haben. — Die instruirten Gesuche um Erlangung der in Frage stehenden Stellen sind bis Ende Jänner i65Z bei dieser Landessielle zu überreichen. — Linz am 11. December i8Z2. Z. 12. (2) Gud. Nr. 29622. Nachricht vom k. k. m. sch. Landes- Gubernium. — Es ist die Teschner Kreiscassicrs-Stelle, womit em jährlicher Gehalt von N3o fi. C. M. und zwar aus dem Cameral- Fonde mit 5/5 st, aus dcm schlesischcn Hauptdomestical - Fonde mit i5l) fi., Zeschner Fürstenthums - Fonde mit 2)0 fi., Troppauer und Iägerndorfer Für-stenthums-Fotidc Mit ^5 fi.; dann die Ver« pfilchiung zur Erlegung einer Dlensscaution von 2oao fi., nämlich i5oo fi. für das Camerale und 5o0 ss. für den schlesischen Domestical-fond verbunden ist, in Erledigung gekommen. — Zur Besetzung dieser Cassiersstelle wird da? her dcr Concurs mit dem Beisätze ausgeschrieben, daß Diejenigen, wrlche dieselbe zu erhalten wünschen, und sich über die zur Erlangung dieser Dienstcsstelle erforderlichen Eigenschaften, insbesondere aber über die nöch.grn Kenntnisse im Ncchnungs- und Cassagcschäfte, dann über gute Moralität und über ihr Alter auszuweisen vermögen, lh^c dicßfalllgen gehörig belegten Gesuche bis letzten Jänner i6Z5 bcl dieser k. k. Landesstelle einzureichen haben. — Brunn am 10. December 16)2. Martin Rudolph P leb an, k. k. m. sch. Gub^Sccret^lr. Stavt- unv lanvrechtliche Verlautliarungen. Z. 22. (l) Nr. 9'6l. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrcchte in Kram, alsConcursinstanz, wir^ ^kanni gegcbcn: Etz werdcl» am Ii> Iäiincr i355 in dem Yusl- 19 gen Nmtslocale im Sitticherhofe die zu der ! Pfarrer Franz Mully'fthen Gantmasse gehöri- i gell Pratiosen, nämlich: silberne Eß- und Kaffeelöffel, Bestecke, Schuhschnallen, Salzfaß' chcn, eine Sackuhr und eine Tadacksdose, im öffentkchcn Versseigerungswege an den Meist-biether gegen bare Bezahlung hintangegebcn werden. Laibach den 5i. December iü32. Z. 23. (i) Nr. 6/63. Von d«m k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sei über das Gesuch des Dr. Loren; Ebcrl, als Vormundes des minderjährigen Franz Gorianz, in dieuer-sieigerungswclse Verpachtung der, diesem Pupillen gehörigen i^3 Hübe, «u!) Urb. Nr. 7^, bestehend aus zweien Aeckern im Laibacher Felde, für drei Jahre, von Gcorgi i635 angefangen, gewilliget, und zu diesem Ende die Tagsatzung bei diesem Gerichte aufden 26. Jan« ner lL33, Früh 9 Uhr angeordnet worden, Die Pachtlusiigcn können die Bedingnisse tag-llch bel dem untenstehenden E)-ped,te «lnsehen. Lcubach den 27. December i62,. Z. 21. (1) Nr. 9066. Von dem k. k. Stadt- und Landreckte »n Kram wird dem unwissend wo befindlichen Iu-hann Michael Tschnschck und seinen gle,chfgsatzung weder um den >Vchätzungswerth, i-65s>ec:!.iv<3 den Vcrkaufsanschlag, oder darüber an Mann gebracht werden könnten, dieselben bei solcher auch unter dem Schätzungswerthe hintangegeben werden würden. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, das Protokoll über die Abtheilung der feilzubietenden Realitäten, die dießfalligen Licna-tionsbedingnlsse, den Verkaufsanschlag, die Grundbuchsextractc, wie auch die Schätzung in der dießlandrcchtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden, oder bei dem Be» zirksgerichte Freudenthal einzusehen und Abschriften dauon zu erheben. Laibach den 27, December i632. 20 M der Buchhandlung des Mg. M. Odlen v. Rleinmapr in Nai-bsch, neuer Markt. K'?/ 221. tst in sronv. Müw-Oreiftn )n Haben: Nilgemeiner Kalender kftthol. O^nstlichkeit auf das Gemein-Jahr l833. In Verbindung mit einem Professor der Theolo gie herausgegeben von vr. G. F. Schreiner. Mit einem Aufsatze über die Natur des Wellsystems von Dr. I. W. Fischer zu Korneuburg. Zweiter Jahrgang. Mit dem Portrait Sr.hochiurstl. Gnaden des Herrn Augustin GlUder. Hülst . CrzbischosS von Salzburg, lc. lc» Grätz. /^. elegant gebd. 1 fi. ^6 kr. Hauskalender, gemeinnütziger und erheiternder für das österreichisch« Kaiserlhum, oder Geschäfts», llnlerhallungi« und Lesebuch auf das Jahr ,633, für alle Stande der österreichischen Monarchie. Mi« einem Plane von Venedig, gr. 4» ' Wien. steif gebunden , fl. 24 kr. Kalender zum Gebrauche des österreichische« kaiserlichen Hofes, gr. 4. Wien. steif gebun» den > fi. 24 tr. Veit, I.E., die Leidenswerkzeuge Christi. Dritte Auftage. l2. Wien, ,üä5. drosch. » fl. Granada, Ludwig v., die Lenkerinn der Sünder. Erster Ban». 6. Aachen, »622. l'rofchirt mit Pranumeration auf den zweiten Band 2 ft. Psalmen, die, übersetzt von Dr. I. F.Al- lioll. »2. Nürnberg, »U32. drosch, 54 tr. Dietzsch, Lander- uno Völkerkunde für die Jugend, i» Auszügen aus den neuesten und melkwürdigsten Reisebeschleilnmgen. Drei Bände. 6. Stuttgart, »622 — ,Ü26. steif gebd. 2 fi. 23 kr. v'^rce^ die Kunst verBroncevergoWung. Eine,^u Paris gekrönte PreiSschlifc. Zweite Aufta-ae. Mit 6 Sieintafeln. gr. ü. Frankfurt, »653. drosch' » fi. 6 kr. Thomas, oes alten Schäfers aus Bunz- lau in Schlesien seine Kenntnisse, Erfahrungen unl, Hulflelstungen dei den Geburten der Pferde. Nebst «inem Änhalige von der Erkenntniß und Heilung der gewöhnlichsten Krankheileu der Mutteistucten «nd Fohlen. 6. Slogan, »632. drosch. » si. »5 kr. Tschaduschnigg, Ritter v., Gedichte, i». Dresden. ,Lä3, drosch. » ft. 3a kr. Rußheim, L., Materialien zu einem zweckmäßigen Ulllerrichle in der deuischen Sprachlehre. Ein methodisches Handbuch für Lehrer und Dl^