.N 90. 1864. ÄmlMült zur Laibacher Zeilmig. 2t. April. (,37—3) Nr. 2373 Kundmachung. In dem Allerhöchst genehmigten Finanz, gesctze für daS laufende Verwaltungsjahr ist der Betrag von Fünf und zwanzig Tausend Gulden österr. Währ. bewilliget worden, welcher seiner Bestimmung zufolge: a) zur Erthcilung von Stipendien an mittellose aber hoffnungsvolle Künstler, welche entweder bereits mit einem größeren selbständigen Werke vor die Oeffcntlichkeit getreten sind, oder Leistungen vom tieferen künstlerischen Gehalte aufzuweisen in der Lage sind; I)) zur Erthcilung von Pensionen, das ist Untcrstühungöbeiträgcn für Künstler, welche bereits Ersprießliches und Verdienstliches geleistet haben, und welchen durch die erwähnte Bei« Hilfe die Möglichkeit gewährt werden soll, auf der mit Glück betretenen Bahn fortzuschreiten, endlich c) zu Aufträgen auf dem Gebiete der bil« dcndcn Künste, und zwar an solche Künstler, welche bereits daS Maß künstlerischer Selbst-ständigkeit erreicht haben, verwendet werden soll. Indem das Staatsministerium, welchem die Durchführung dieser Widmungen anheim gegeben ist, sich vorbehält, rücksichtlich der Zuwendung von Pensionen im eigenen Wirtungs. kreise vorzugehen, ohne jedoch deßhalb die hiezu berechtigte Kompetenz auszuschließen, bezüglich der an bildende Künstler zu ertheilenden Auftrage jedoch zunächst dle Vefviedigung der in dieser Richtung sich geltend machenden Bedürf. nissc des Staates zum Ausgangspunkte zu nehmen, und dießfalls das Erforderliche einzuleiten, werden zur Bewerbung um Stipendien alle Künstler aus dem Bereiche der bildenden Künste (Architektur, Skulptur und Malerei), der Dichtkunst und Musik aus allen Königreichen und Ländern des Kaiserstaates, welche auf die Zuwendung eines Stipendiums Anspruch zu haben glauben, aufgefordert, sich diesifallb längstens bis l5. Mai I8U4 bei den betreffenden Ländcrstellen, oder wenn dieß nach der Lage der Verhältnisse nicht thunlich sein sollte, bei dem k. k. Staatsmimstcrium in Bewerbung zu sehen. Die Gesuche haben zu enthalten: 1. Die Darlegung des Bildungsganges und der persönlichen Verhältnisse des Bewerbers!; 2. die Angabe dcr Art und Weise, m welcher von dem Stipendium zum Zwecke der weiteren Ausbildung Gebrauch gemacht werden soll, und :i. die Vorlage der erwähnten Proben des Talentes und der berelts erreichten Bildungsstufe. Diese Stipendien werden vorlaufig auf die Dauer Eines Jahres verliehen, wobei be« merkt wird, daß für die Bestimmung der Höhe derselben die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers, und der durch die Verleihung zu er» reichende Zweck maßgebend sind, wobei es jedoch dem Bewerber frei steht, seine persönlichen Wünsche auszusprechcn. Vom k. k. Staatsministerium. Wien am 3. April I8U4. (l44—3) Nr. 4032. Kundmachung. Beim krainischen Studentenstiftungsfonde ist ein Josef Stroy'schcs Studentenstiftungs-kapital im Betrage von »050 st. öst. W., gegen 5°/<,tige Verzinsung und puplllarmäßige ^lchcrstellung sogleich auSzuleihen. Darlehenswerber wollen lhre gehörig in-struirten Gesuche bis zum Ende l. M. April Hieramts überreichen. Von der k. k. Landesregierung für Krain. Laibach am 14. April 1864. (143—3) Nr. 1740. Konkurs-Kundmachung. Zu besetzen ist eine Steueramts. Offizi als« Stelle in Krain in der Xl. Diätenklasse mit dem Gehalte jährlicher 472 fl. 50 kr., eventuell 420 ft. und gegen Kaution5-erlag — eventuell eine Assistenten-Stelle in der XU. Diätenklasse mit jährlichen 420 fl. und rücksichtlich 367 fl. 50 kr. Gesuche sind, insbesondere unter Nachwei« sung der Kenntniß der Steuer-, Gebührende« messungs-, Kasse« und Rechnungsgcschafte, dann der beiden Landessprachen binnen vier W o ch e n bei der Stcuerdirektion in Laibach einzubringen. K. k. Stcuerdircktion für Krain. Laibach am 12. April 18U4. (146—l) Nr. 2?l l. Kundmachung. In Folge der neuen Organisirung der Postdireklioncn ist bei dieser Postdircktion eine KonzeptSpraktikantcnstclle mir dem Adjutum jährlicher 350 si. und der Verpflichtung, sich einer sechswöchentlichen probeweisen Verwen« dung zu unterziehen und nach der Beeidigung und vor dem Antritte der eigentlichen Konzepts« praxis durch ein halbes Jahr bei der Postmac nipulation verwenden zu lassen, zu besetzen. Bewerber um diese Stelle haben ihre gec hörig dokumentirtcn Gesuche unter Nachwcisung der juridisch-politischen Studien und abgelegten Staatsprüfungen, dann der vollkommenen Kennt» niß der deutschen und italienischen Sprache binnen vier Wochen bei der gefertigten Postdirektion einzubringen. K k. Postdirektion Triest am l6. April 1864. 148—I) Mittwoch den 27. A p r i l »864 wird eine größere Anzahl k. k. Dienstpferde am Iahrmarktsplatze zu Laibach an die Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung veräußert. Laibach am 20. April 1864. Vom k. k. Kommando des Artillerie«Regiments Pichler Nr. 3.