Nr. 1385. V. 1877. Kirchliches Verordnungs-Blatt für die Lavanter Diöcese. Inhalt) I. Einladung zu den gcmcinfamcit Priester-Exercitien. II. Ministcrial-Erlaß betreffend die zwangsweise Eintreibung der Meßner- und Organisten-Lollectureii. III. Ministerial-Verorduung zur Beilegung von eigen« vorgeschriebenen Tabellar-Ausweisen zu den Gesuchen um die Versetzung in den Ruhestand und um die Bewilligung des Desicieuten-Gehaltes. IV. Auftrag zur Vorsicht bei Bestätigungen des Lebens, des Witwen- und des unverforglichen Staude« der mit ärarifchen Verforgungsgeuiissen betheilten Personen. V. Braudsammlung für die Einwohner de« Marktes Amstetten. VI. Diözesan-Nachrichten. I. Die Priester-Exercitien finden Heuer zu Sauerbrunn bei Rohitsch in den Tagen vom 10. September Abends bis 14. September Vormittags statt. Wovon die Wohlchrwürdige Diözesangeistlichkcit in der Erwartung recht zahlreicher Thcilnahme hicmit verständiget wird. II. Die hochl. k. k. Statthalterei hat unterm 12. Juni l. I. Nr. 8084 Nachfolgendes anher eröffnet: lieber die angeregte prinzipielle Frage wegen Anerkennung der Legitimation der Kirchcnvorstehungen zum Einschreiten um politische Exekution für Meßner und Organisten Collekturen hat das hohe Ministerium für Cultus und Unterricht mit Erlaß vom 17. Mai d. I. Z. 3887 anher eröffnet, daß aus der in einem spcciellen Falle ergangenen hohen Ministcrial-Entscheidung vom 2. Juni 1874 Z. 10.748 der von einigen Behörden beobachtete Grundsatz nicht zu folgern sei, daß die Eintreibung der obgenannten Collekturen von den politischen Behörden nur über Ansuchen der unmittelbar Bezugsberechtigten, d. i., der Meßner oder Organisten selbst, verfügt werden kann. Zur Stellung eines solchen Begehrens müßen zweifellos auch die Kirchenbehörden schon auf Grund ihrer Befngniß zur Wahrung der Interessen aller Kirchenbediensteten, sowie auch deshalb als befugt anerkannt werden, weil ihnen die Verpflichtung obliegt, für die ordnungsmäßige Verrichtung der Kirchcndicnste zu sorgen, welche letztere aber wieder von der Sicherung der Bezüge der Bediensteten abhängt. Hievon werden die Kirchcnvorstchuugen zur Darnachachtnug in sich ergebenden Fällen in die Kenntniß gesetzt. III. Die hochl. k. k. Statthalterei hat unterm 17. Juni l. I. Nr. 8198 das Nachfolgende hieher mitgetheilt: „Der Herr Minister für Cultns und Unterricht hat mit hohen Erlaß von 16. Mai 1877 Z. 7951 ungeordnet, daß fortan jedem Gesuche eines Priesters, welcher zur ferneren Ausübung der Seelsorge inhabil geworden und daher gcnöthiget ist, um Verletzung in den Ruhestand, beziehungsweise um Anweisung des Dcficienten-Gchaltes *|. einzuschreitcn, ein Tabcllar-Ausweis nach dem sub */. mitfolgenden Muster beiznschließcu sein werde, dessen Rubrickcn von dem Bittsteller auszufüllen sind. Die Richtigkeit der Angaben ist von wohldortigcr Seite zu bestätigen und wird in [ber Rubrick „Anmerkung" auch über das Verhalten des Bittstellers auf dessen verschiedenen Dicnstpostcn Auskunft zu crtheilen sei», wobei die demselben zuerkannten Auszeichnungen, so wie die etwa verhängten Strafen anzugeben sind. Auf diese sofort in Wirksamkeit tretende Anordnung wolle zur Vermeidung von Rückschreiben und daraus resultierenden Verzögerungen der Erledigung, bei Vorlage der bezügl. Gesuche, Bedacht genommen werden." Hievon werden die wohlehrwürdigen, Diözcsanpricster verständiget. rv. Die nachfolgende Eröffnung der hochl. k. k. Statthalterei ddo. 27. Juni 1877 Nr. 9306 wird den Hochwürdigen Pfarr- (Kuratial-) Aeintern zur Darnachachtung initgetheilt: Es ist der Fall vorgekommen, daß eine Militär-Waise, welche als Aushilfslehrcrin an einer Lehrerinnen-Bildungsanstalt gegen eine Remuneration fungirt, eine Gnadengabe ungebührlich bezogen hat. Um für die Folge derlei Ungebühren thnnlichst zu vermeiden, insbesondere aber mit Rücksicht auf die dringend gebotene Schonung der sehr beschränkten Dotationsmittcl für die Versorgung der Militär-Witwen und Waisen, wird das hochwürdige f. b. Ordinariat in Folge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 13. Juni 1877, Z. 6078 ersucht, den unterstehenden Civil-Clerns anzuwcisen, bei Bestätigung des Lebens, des Witwen-und des unversorgten'Standes der mit ärarischen Vcrsorgungsgcnüsscn betheilten Personen, resp. für Bewerberinnen um Gnadenversorgungsgcnüsse bei eigener Verantwortung, eventuell Ersatzpflicht stets mit unparteiischer Strenge, Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit vorzngchcn. V. Der niedcrösterreichische Marktort Amstetten ist am 17. v. M. von einer verheerenden Fenersbrunst betroffen worden. Der in der Wcrkstättc des dortigen Aichamtes entstandene Brand hat sich in Folge des herrschenden heftigen Ostwindes so rasch verbreitet, daß in verhältnismäßig ganz kurzer Zeit 66 Häuser, darunter auch das Gemeindehaus und die Lokalitäten des Bezirksgerichtes, des Steuer- und Aichamtes davon erfaßt und zum Theilc gänzlich eingeäschert, zum Theil arg beschädigt wurden. Der entstandene Schade wird ans beiläufig 300.000 fl. veranschlagt. Mit Rücksicht auf den hohen Betrag dieses Schadens und nachdem viele Familien in Folge dieses Brandnnglückcs nicht nur obdachlos geworden sind, sondern auch ihr ganzes Hab und Gut in den Flammen cin-gebüßt haben, fand sich'der Herr Minister des Innern über Einschreiten des Herrn Statthalters iu^ttiedcr-Oesterreich bestimmt, zur Linderung des Nothstandcs der so hart heimgefuchten Einwohner von Amstetten eine öffentliche Sammlung milder Beitrage im Kronlandc Steiermark zu bewilligen. Diese Sammlung ist von der hochl. k. k. steierm. Statthalterci mit der Knndmachung ddo. 4. l. M., Nr. 9822 angeordnct worden und wird der hochw. Scclsorgc-Clcrus aufgefordert, hiebei in Hinblick auf die große Nothlage der Verunglückten zur Erzielung eines raschen und ergiebigen Erfolges ersprießlich mitzuwirken. VI. Diöcesan-Nachrichteir. Die Pfarre St. Ruprecht ob Tiisscr wurde dem 11 Kaplane zu Sachcnsenfcld Priester Herr» Martin 8ket verliehe»; der für die vakante Pfarrpfriinde St. Peter bei Radkerebnrg praescniiite P arrer von St. Andrä in W.-B. Priester Herr Joses Kukovec hat auf diese Pfarrpsriiude resignirt; Herr Jakob Cajnkar wurde alb Provisor zu Ober« St. Knnignnd bestellt und die vakante Psarre St. Nikolai ob Tliffer wird von der Hauptpsarre Tiisser mitprovidirt. IlebersiHt wurden die Herren Kapläne: Franz Rojko nach St. Benedikte» in W.-B.; Martin Meško »ach Leskovec; Martin Jurkovič nach St. Aegid bei Turiak; Franz Dovnik nach Obcrpnlsgan; Jakob Živortnik alb II. nach Schiinstein und Anton Borsečnik alb II. nach Sachsenseld. Der II > Kaplansposten zu Maria Rast bleibt einstweilen unbesetzt. In den zeitweiligen Defizientcnstand trat: Herr Joses Jurčič, Kaplan zu St. Benedikten in W.-B. Gestorben ist: Herr Joses Skerta, Pfarrer zu St. Nikolai ob Tliffer am 8. Jnli l. I. Ausgeschrieben sind die Pfarren: Ober- St. Kunigund bis zum 13. August; St. Peter bei Radkersburg und St. Nikolai ob TUffcr bis zum I. J. A. Lavanter Ordinariat zu Marburg, am 19. Juli 1877. Fürstbischof. 3, M. Pajk'S Buchdruckerei in Marburg. : WtystU Ai ditti ^àtiWHLtK m tt,M Ss ràM -!H dnn •;• niMnV: is'd .ie -A v:j 'mig j»IS wif? .r» »jtd.O X • ’Äflsll/i tlt .7*31 lit/C (fi j(tb" ; iV . . ' Tabellar Ausweis. o N a> d d 'B E if W Q3 crv JO cu ‘S' V S