Nr. 3246. IV. 1914. Folium officiale Dioecesis Lavantinae. Cerkveni zaukaznik za Lavantinsko Škofijo. Kirchliches Verordnungs-Blatt für die Ladanter Diözese. Inhalt. 35. Motu proprio Pii PP. X. (le Italis ad externa emigrantibus. 3(i. Decretum 8. Congregationis Consistorialis do Sacerdotibug in certas ipiasilam regiones demigrantibus. 37. De-crotum 8. C. Rituum super insuetos cultus titulos pro ecclesiis et “ai'ris imaginibus non adhibendos. 38. Erlaß des Ministers fiir Kultus und Unterricht vvin Iti. März 1914, betreffend die Nostrifikation ^ort an päpstlichen Universitäten und Kollegien sowie am Collegium °utiflcium internationale Angelicum in Rom erworbenen theologischen Doktordiplonien. — 39. Eheverkündignngen an den kirchlich aufgehobenen Feiertagen. — 40. Der XXV. internationale encharistische Kongreß in Lourdes vom 22 bis 26. Juli 1914. - 41. Wahl des neuen Erzbischofs und Metropoliten von Salzburg. - 42. St. Joseph-Pricstervercin und Stiftung von 1000 K. — 43. Ernennungen von Konservatoren und Korrespondenten fiir den k. k. Archivrat in Wien. - 44. Ansichtskarten mit beni Gnadcnbilde von Mariazell. - 45. Diözesanchronik. Skoiijska kronika. — 46. Diözesan-Nachrichten. 85. Sanctissimi Domini Nostri Pii divina providentia Papae X. Motu proprio de Italis ad externa emigrantibus. lam pridem ex Italia ingentem hominum numerum (l'iotannis vel necessitas quotidiani victus vel melioris for-tunao cupiditas in transalpinas praccipueque in transma-"nas regiones deducit; neque est qui ignoret freqnentissi-mas in omni America et apud Gallos, Germanos aliosque I)0pulos esse colonias Italorum, partim stabiles ac perpe-tuas ibi sedes habentium, partim de reditu in patriam e<)8itantium, simul ac certam argenti vim manu et labore c°nfecerint. Horum vix credibile est, . ii(). Decretum Sacrae Congregationis Consistorialis de sacerdotibus in certas quas- dam regiones Ethnografien studia, quae postremis hisce annis in plurimis Americac civitatibus confecta sunt, evidentissime comprobarunt, migrationem in eas regiones sacerdotum, qui pietate, doctrina vitaeque disciplina plene instructi 11011 sint, non modo catholicae fidei detrimento esse solere, sed etiam in gravem ip-01 um perniciem cadere: apparuit quoque, quanta sapientia eiusmodi demigrationem Sacrae Congregationes Concilii et de Propaganda Fide, latis ea de re legibus, moderatae sint et circumscripserint. Tam late enim eae patent dioeceses ferine omnes; ea inde consequitur remissio Pastoralis vigilantiae, praesertim in sacerdotes advenas; tanta incidunt pericula et impedimenta e sectarum frequentia, ex perpetuo cum aca- demigrantibus. tholicis commercio, ex ea quae ibi in plurimis obtii>c* libertate et ex aliis rerum loeorumque condicionibus, 1,1 ipsi boni, cum maxima non sustinentur virtute, paulhd"11 tepescant, qui vero et doctrinae subsidio carent et vi* ulla nituntur disciplina vitae, a recta via saepe deflecti1" et non raro cum maxima fidelium offensione et religi<)IlU detrimento ad extrema deveniant, adeo ut, qui magislv| esse debebant veritatis, ii ministri efficiantur erroris impietatis. Quapropter complures probatissimi viri, ac praese* tim illarum regionum Episcopi, tum coram, tum scriptlS| ab Apostolica Sede efflagitarunt, ut huic tanto malo "°vl' iis vellet subvenire remediis, quae tempus postulasse!. Re itaque in plenariis 8. Congregationis Consistorialis eommitiis disceptata, Eminentissimi patres censuernnt novum ferendum esse Decretum, quo, confirmatis praescriptionibus a S. Congregatione Concilii aliquot ante annos providenter editis, ea adderentur, quae, de Episcoporum complurium consilio et experientia duce, necessaria vel opportuna visa ab omnibus essent. Cum autem 88.mus 1). N. PiusPP. X. sententiam Emi-nentissimorum Patrum probaverit, do eius mandato haec statuuntur ac publici iuris fiunt, sancte et ex conscientia ad quos spectat servanda. Caput I. De Sacerdotibus in 'perpetuum, aut ad diuturnum tempus migrantibus. Integra lege 8. Congregationis de Propaganda Fide de sacerdotum orientalis ritus migratione, quod attinet ad clerum saecularem latini ritus, haec in posterum lex esto : 1. Nulli fas sit in Americani et ad insulas Pliilip-pinas migrare nisi bonum testimonium habeat intemeratae vitae, in operibus sacri ministerii cum laude spiritus ecclesiastici et studii salutis animarum hactenus peractae, solidam spem exhibeat aedißcancli verbo et exemplo fideles, ad quos transire postulat, necnon moralem certitudinem praestet, numquam a se maculatum iri sacerdotalem dignitatem, prout 8. Congregatio Concilii, decretis d. 27. Iulii 1890 et d. 14. Novembris 1903 latis, statuit et sanxit. 2. Qui vero bonum testimonium habent de quo supra, quamvis cum Ordinario cius loci, in quem conferre se cupiunt, agere possint, ut in eius dioecesim excipiantuf, iis tamen migrare ne liceat, nisi ante Episcopus loci ad quem se eos excepturum spoponderit, concesso aliquo ecclesiastico officio, et Ordinarius eorum proprius disces-soriales litteras in forma specifica dederit, secundum ea quae infra praescribuntur. 3. Ordinarius loci ad quem ncque excipiat ncque se excepturum promittat sacerdotem, ante quam, directo permutatis eum Episcopo eiusdem proprio secretis litteris, certo testimonio eum sciverit esse dignum, quem ad normam art. 1 admittat. Ordinarius vero loci a quo discessorialibus ad migrandum litteris sacerdotem ne muniat : primo, nisi is ex aliquo canonico titulo ad suam pertineat dioecesim ; secundo, nisi i ure possit testimonium de eo ferre bonum ; tertio denique, nisi ante ex litteris Ordinarii loci ad quem sibi constiterit eumdem sacerdotem ibi acceptum iri et aliquo functurum esse officio. De quarum omnium observantia praescriptionum conscientia Ordinariorum graviter oneratur. 4. Discessoriales litterae demigrationis causa ab Ordinario sacerdotis proprio non ad quemlibet Ordinarium in genere dandae sunt, sed plane nominatili) ad ipsum loci in quem Ordinarium, et, praeter consuetum testimonium, exhibere debent notas aetatis hominisque individuas, quibus ita figura habitusque personae describatur, ut eius circa identitatem nemo decipi possit. Litterae, quae sint aliter exaratae, nihil valeant et habeantur nullae. Ilac tamen cura exarandi eiusmodi litteras Italiae Episcopi relevantur, qui, peractis iis quae in superiore articulo praescripta sunt, rem deferent ad Sacram hanc Congregationem, quae scriptis licentiam dabit, cum utroque Ordinario communicandam. 5. Hoc autem erit proprie ac peculiariter iis servandum, qui ad Philippinas insulas sint migraturi : ut veniam migrandi, si ex Europa sint, ab Sacra hac Congregatione Consistoriali petere sine ulla exceptione debeant ; si vero sint ex America, a Delegato Apostolico, qui Washington!ae C. D. sedem sui honoris habet, integris, ad reliqua quod attinet, regulis superius statutis. fi. Sacerdotibus, qui tam in aliquam demigraverint dioecesim, ab hac in aliam in perpetuum vel ad diuturnum tempus discedere ne liceat, nisi assenserint tum Ordinarius proprius, tum primae Ordinarius commorationis ; si vero agatur de italis sacerdotibus, accedat praeterea oportet Sacrae huius Congregationis venia. 7. Religiosi e claustro dimissi, cum in aliqua dioecesi sunt stabili ratione incardinati, conditione pares habeantur, ad migrationem quod attinet, sacerdotibus e clero saeculari ; sin aliter, iis ad migrandum opus erit peculiari Sacrae huius Congregationis induito. 8. Sacerdotes, qui, hac lege non servata, temere arroganterque demigraverint, suspensi a divinis ipso facto maneant ; qui nihilo minus sacris (quod Deus avertat) operari audeant, in irregularitatem incidant: quibus a poenis absolvi non possint, nisi ab Sacra hac Congregatione. De Sacerdotibus ministerium suum spirituali migrantium fidelium bono exhibentibus. 9. Leges de Sacerdotibus migrantibus latae eos quoque attingant sacerdotes, qui, aut in itinere transmarino aut in exteris commorationis locis, Europa minime excepta, agricolis aliisque operariis demigrantibus suum praestant ministerium, sive curam hanc sponte sua suscipiant, sive ad hoc assumantur officium ab aliquo ex iis Operibus, quae in migrantium commodum providenter hac nostra aetate instituta sunt. Peculiares Nonnae ad locorum Ordinarios. 10. Episcopi Americae aliorumve locorum, de sacerdotibus advenis, qui in suas migraverunt dioeceses, diligenter inquirant, habeantne ii legitimum permanendi indultum, aut certum quoddam permanendi ius consecuti sint vel per incardinationem vel per decennalem legitimam commorationem ; quos, si eiusmodi induito aut iure carere et ceteroqui fidelibus inutiles esse cognoverint, congruenti termino iis praefinito, ad Ordinarios proprios dimittant. Eadem haec Europae etiam Episcopi servent, cum de sacerdotibus agitur, qui, delato sibi munere spirituali migrantium bono consulendi, in ipsorum dioecesibus degunt, quotiescumque noverint eos fidelibus noxios esse vel inutiles. 11. Optimum autem illud ac maxime optandum, ut earum regionum Episcopi, unde crebrius demigrari solet, consilia inter se conferant et constituant, qua ratione possint commodius fidelibus suis in remotas alterius linguae regionis abeuntibus comparare sacerdotes, suae linguae gnaros et pietate, doctrina ac prudentia conspicuos ; quemadmodum vero Ss.mus D. N. migrantibus ex Italia prospexit, sic, vel alia simili ratione, aliquem unum seligant ex Ordinariis, qui ceterorum vice hoc in negotio fungatur, ut exterarum regionum Episcopi eum coram vel scripto adire possint, cum sacerdotes ad spiritualem demigrantium procurationem idonei sibi opus sunt. Caput II. De Sacerdotibus qui ad breve tempus proficiscuntur. 12. Sacerdotibus, qui ad breve tempus, ob honestam vel necessariam causam sint in A mericam vel ad Philip-pinas insulas profecturi, possunt Ordinarii discessoriales litteras concedere, inconsulto quidem Ordinario loci ad quem, at servatis tamen regulis, quae sequuntur. 13. In litteris discessorialibus, praeter reliqua, mentio expressa fiat de causa temporarii discessus. 14. Ad quatuor menses coarctetur dierum itineris et mansionis licentia; sex mensium concedatur nulli, nisi casus aliquis extra ordinem inciderit. 15. Sacerdoti haud omni ex parte probato disce- dendi venia ne detur, nisi ante de honesta simul et necessaria abeundi causa constiterit ; praeterea Ordinario loci ad quem, secretis litteris, adventus eius renuntietur. 16. Itali autem sacerdotes, quandoque ob honestam et temporariam causam profecturi sunt, prius impetrent veniam discessus a Sacra hac Congregatione. 17. Qui, denique, ob temporariam causam discesserant, elapso temporis spatio sibi concesso, regrediantur, nullamque habeant Ordinarii prorogandae licentiae semel datae facultatem. Quodsi aut infirmitate aut alia quadam peremtoria causa regressus necopinato impediatur, postquam de rei veritate et de dispensationis necessitate constiterit, ad primum insbquentera mensem prorogare tempus liceat Episcopo loci ; ultra mensem, causis etiam indulti permanentibus, nonnisi Nuntiis vel Delegatis Apostolicis, qui ibidem versantur, indultum prorogare liceat ad congruum sed breve tempus, ea lege, ut id ne cunctentur aut Episcopum sacerdotis proprium aut Sacram hanc Congregationem edocere. Qui vero Sacerdotes hanc deliquerint regulam, suspensi maneant a divinis. Praesentibus valituris, contrariis quibuslibet minime obstantibus. Romae ex S. C. Consistermi!, die 25. Martii 1914. f C. Card. De Lai, Episcopus Sabinen., Secretarius. S. Tecchi, Adsessor.1 1 Acta Apostolicae Sedis, ana. VI. vol. VI. die 13. Aprilis 1914. Num. fi. pagg. 182 186. 37. Decretum Sacrae Congregationis Rituum super insuetos cultus titulos pro ecclesiis et sacris imaginibus non adhibendos. Nuper a sacra Rituum Congregatione exquisitum fuit : „An ecclesia dicari possit sacratissimo Cordi lesu eucharistico eiusque tituli Imago seu Statua in altari maiori collocari ?“ Et sacra eadem Congregatio respondendum censuit : „Episcopus Ordinarius loci in casu substituat titulum liturgicum tam pro ecclesia quam pro Imagine seu Statua cum respectivo festo die propria recolendo et Officio adprobato, ex. gr. Sanctissimi Redemptoris, vel sacratissimi Cordis lesu, aut Sanctissimi Corporis Christi, etc.: iuxta alia ipsius sacrae Congregationis responsa in similibus casibus : quae omnino consonant praescriptioni sa. me. Pii Papae IX. dici 13. Ianuarii 1875 et decreto S. Universalis Inquisitionis feriae IV. 27. Maii 1891 : servatis de cetero quoad sacras imagines seu statuas decreto Tridentino sess. 25. de veneratione sanctorum et imaginum, et Constitutione fel. ree. Urbani Papae VIII. Sacrosancta Tridentina, 15. Martii 1642 (Decr. S. R. C. n. 810)“. Atque ita rescripsit et servari mandavit, die 28. Martii 1914. Fr. S. Card. Martinelli, Praefectus. L. f 8. f Petrus La Fontaine, Ep. Charyst, Secretarius. Decreto 8. U. I. feria IV. 27. Maii 1891 per litteras diei 30. eiusdem mensis et anni communicato sacrae Rituum Congregationi, sancitum fuit: „Nova emblemata sacratissimi Cordis Iesu in Eucharistia non esse ab Apostolica Sede approbanda. Ad fovendam fidelium pietatem satis esse imagines Sanctissimi Cordis Iesu in Ecclesia iam usitatas et adprobatas ; quia cultus erga Sanctissimum Cor Iesu in Eucharistia non est perfectior cultu erga ip- sam Eucharistiam, ncque alius a cultu erga Sanctissimum Cor lesu". Insuper ad memoriam et normam revocata fuit praescriptio sa. me. Pii Papae IX. diei 13. Ianuarii 1875, nempe „monendos esse fideles, etiam scriptores, qui ingenia sua acuunt super iis aliisque id genus argumentis, quae novitatem sapiunt, ac sub pietatis specie insuetos cultus titulos, etiam per ephemèrides, promovere student, ut ab eorum proposito desistant ac perpendant periculum, quod subest pertrahendi fideles in errorem etiam circa Fidei dogmata, et causam praebendi Religionis osoribus ad detrahendum puritati doctrinae catholicae ac verae pietati“.1 1 Acta Apostolicae Sedis, ann. VI. vol. VI. dio 31. Martii 1914. Num. 6. pagg. 146 et 147. 88.. Erlaß des Ministers für Kultus und Unterricht vom 16. Mär; 1914, Zl. 8639, an die Dekanate der katholisch-theologischen Fakultäten, betreffend die Uostrifikation von an päpstlichen Universitäten und Kollegien sowie am Collegium Pontificium internationale Angelicum in Uom erworbenen theologischen Doktordiplomen. Wo», hohe» k k. Ministerium für Kultus und Unter» ridst ist unterm 18. März 1914, Zl. 8639 nachstehendes Schreiben anher eingelangt: „An das hochwürdigste fürstbischvfliche Ordinariat in Lavant. Ich beehre mich dem Ordinariate im Anschlüsse eine Abschrift des unter einem an die Dekanate der katholischen theologischen Fakultäten ergehenden Erlasses, betreffend die Nostrifikation von an päpstlichen Universitäten und Kollegien sowie am Collegium Pontificium Internationale Angelicum in Rom erworbenen theologischen Doklordiplomen znr geneigten Kenntnisnahme zu übermitteln. Der Minister für Kultus und Unterricht : Hussarek m. p." Der Erlaß an die Dekanate der theologischen Fakultäten Österreichs hat folgende» Wortlaut: „Erlaß des Ministers für Kultus und Unterricht vom 16 März 1914, Zl. 8639, an die Dekanate der katholisch» theologischen Fakultäten, betreffend die Nostrifikation von an Päpstlichen Universitäten und Kollegien sowie am Collegium Pontificium internationale Angelicum in Rom erworbenen theologischen Dvktordiplomen. Mit Rücksicht ans die Neuorganisierung des Kollegiums bei Santa Maria sopra Minerva und die Umwandlung des» selben in das Collegium Pontificium internationale Angelicum sowie unter Bedachtuahme auf die Bestimmungen des § 3 und des § 5, vorletzter Absatz, der Ministerialverord-nuug vom 8 April 1903, R. G Bl. Nr 94, M. B. Bl. Nr. 21, finde ich den Ministerialerlaß vom 6. September 1895, Zl. 1717/K. 11. M., M. B. Bl. Nr. 33 (mit welchem ein einheit» licher Vorgang bei der Festsetzung der Bedingungen für die nach Maßgabe des H. o. Erlasses vom 6. Juni 1850, Zl. 4513, R. G. Bl. Nr. 240, vorznnehmende Nostrifikation von an den Päpstlichen Universitäten und Kollegien in Rom erworbenen theologischen Doktvrdiplomeu festgesetzt wurde), teilweise er» gäuzt und abgeändert zu erneuern und sonach anzuordnen, wie folgt: Die theologischen Fakultäten sind ermächtigt, die an der Gregorianischen Universität, am römischen Seminar bei St. Appvlinar und an dem Collegium Urbanum de propaganda fide sowie am Collegium Pontificium internationale Angelicum des Dominikanerordens in Rom erworbenen theologischen Doktordiplome ohne Einholung der gemäß § 3 des Erlasses vom 6. Juni 1850, Zl. 4513, R. G. Bl. Nr. 240. vorgeschriebenen H. v. Genehmigung zu nostrifizieren, wenn die Bewerber 1. das Gymnasium ordnungsmäßig absolviert und ein staatsgültiges Maturitätszeugnis vorgelegt, 2. die theologischen Studie» entweder au einer österreichischen theologischen Fakultät, au einer theologischen Diö-zesanlehraustalt, einer theologischen autorisierten Hauslehr» anstatt oder au einer der obgenannten theologischen Anstalten in Rom ordnungsmäßig zurückgelegt haben, 3. sich an jener theologischen Fakultät, an welcher sie die Nostrifikation anstreben, nach Maßgabe der geltenden theologischen Rigorosenvrdnung einer strengen Prüfung aus dem Kirchenrechte und der Kirchengeschichte mit gutem Erfolge unterziehen und vor ihrer Zulassung zu diesem Rigorosum eine wissenschaftliche Abhandlung nach Maßgabe der Bestimmungen der Ministerialverordnung vom 8. April 1903, R. G. Bl. Nr 97, vorlegen. Jene Kandidaten, welche auch das Doktorat oder das Lizentiat aus dem Kirchenrechte Nachweisen, haben lediglich eine strenge Prüfung ans der Kirchengeschichte mit gutem Erfolge abzulegen. Außerdem haben alle Bewerber den Nachweis zu liefern, daß sie eine erfolgreiche Prüfung aus der arabischen und syrochaldäischen Sprache abgelegt haben. Im Falle des Vorhandenseins der unter 1 und 2 angeführten Voraussetzungen wird Kandidaten, welche an der juridischen Fakultät bei St. Appvlinar, au der Gregorianische,, Universität oder am Collegium Pontificium internationale Angelicum lediglich' das Doktorat iuris canonici erworben haben, wenn sie an einer hierländischen theologischen Fakultät die strengen Prüfungen behufs Erlangung des theologischen Doktorgrades oblegen, die strenge Prüfung aus dem Kirchenrechte erlassen. In besonders rncksichtswerten Fällen, wie insbesondere bei Nachweis hervorragender wissenschaftlicher Leistungen können weitergehende Begünstigungen H. o. in Antrag gebracht werden. Über die von theologischen Fakultäten hienach vollzogenen Nostrifikationen ist am Schlüsse eines jeden Studienjahres anher zu berichten. Die Bestimmungen dieses Erlasses haben in Hinkunft an Stelle jener des Erlasses vom 6. September 1895, Zl. 1717/K. U. M., M. V. Bl. Rr. 33, zu gelten“. 39. Eheverkündigungen an den kirchlich aufgehobenen Feiertagen. Won der hochlöblichen k. k. steiermärkischen Statthalterei wurde unterm 18. Mürz 1914, Zl. 64°00/, 1914 nachstehende Zuschrift des hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 29. November 1913, Zl. 2539/K. U. M an die k. k. Statthalterei in Wien anher in Abschrift übermittelt: „Ans die Anfrage, ob Eheverkündigungen an jenen Feiertagen, für welche das Gebot der Feiertagsheiligung zufolge des Motu proprio „Supremi disciplinae“ in Wegfall gekommen ist, mit Giltigkeit vorgenommen werden können, wird der k. k. Statthalterei nach gepflogenem Einvernehmen mit dem Justizministerium und dem Ministerium des Innern folgendes eröffnet: Durch § 71 a. b. G. B. wird gefordert, daß das Aufgebot an drei Sonn- und Feiertagen an die „gewöhnliche Kirchenversammlnng" gerichtet werde. Es könnte nun mit Recht der Zweifel erhoben werden, ob an den Feiertagen, für die eine Gewissenspflicht zum Kirchenbesuche nicht mehr besteht, eine gewöhnliche Kirchenversammlung, das heißt die Versammlung des Volkes in jener größeren Menge und in jener alle gesellschaftlichen Schichte» desselben umfassenden Zusammensetzung zustande kommt, wie sie durch die berufene Gesetzesbestimmung verlangt wird. Die Frage, ob eine Ehe, die nur an solchen Feiertagen anfgeboten wurde, giltig sei, müßte im einzelnen Falle von den Gerichten entschieden werden. Um der Gefahr der Ungiltigkeitserklärung derartiger Ehen vorznbeugen, erscheine es daher zweckmäßiger, die Vornahme von Eheverkündigungen an solchen Feiertagen ganz zu unterlassen, zumal die Verkündigung, wenn sie auch zugleich ein unerläßliches Formalerfordernis ist, doch in erster Linie eine Vorsichtsmaßregel zur Verhütung nngiltiger Ehen ist." Die hochwürdigen Pfarrämter werden hiemit von diesem Erlasse mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, Ehewerber aus anderen Diözesen, in welchen Feiertage gemäß dem Motu proprio „Supremi disciplinae“ vom 2. Juli 1911 bereits abgeschafft sind, nach obiger Zuschrift zu behandeln. Nuptn-rienten unserer Diözese werden von derselben zurzeit noch nicht berührt. (Operationes et constitutiones Synodi dioc-cesanae Lavantinae anno 1911 congregatae. Marburgi, 1912. Pag. 545). 40. Der XXV. internationale Eucharistische Kongreß in Lourdes vom 22. bis 26. Inli 1914. Im Absätze 9 des Kirchlichen Verordnungs-Blattes für die Lavanter Diözese, Nr. III, vom 1. März 1914 wurde dem hochwürdigen Diözesanklerns mitgeteilt, daß der Hoch-würdigste Oberhirt vom Bischof von Tarbes und Lonrdes, Msgr. Franz Sawer Schöpfer, unterm 2. Februar d. I. ein Schreiben erhielt, in welchem er Hvchwürdigstdenselben zur persönlichen Teilnahme am eucharistischen Kongresse mit dem Angebote seiner Gastfreundschaft einlnd und ihn bat, ein encharistisches Diözesankomitee zu bilden. Im Nachfolgenden wird den hochwürdigen Diözesan-priestern das diesbezügliche Antwortschreiben des Hochwürdigsten Herrn Fürstbischofes vom 31. März 1914 Zl. 1150 zur Kenntnis gebracht. Es lautet: „Sr. Bischöflichen Gnaden dem Hochwürdigsten Msgr. Franz Laver Schöpfer, Bischof von Tarbes und Lonrdes in Lonrdes. Mit dem wertgeschützten Schreiben vom 2. Februar 1914 hatten Eure Bischöflichen Gnaden die besondere Güte, mich zur persönlichen Teilnahme am XXV. internationalen Encha-ristischen Kongresse, der in den Tagen vom 22. bis 26. Jnli d. I. an der Gnadenstätte Mariens in Lonrdes gefeiert werde» ivird, einznladen und mir Ihre Gastfreundschaft in liebevoller Weise anzubieten. Zudem haben mir Hochlvürdigster Monsignore den heurigen inhaltsreichen Hirtenbrief zu übersenden beliebt. Indem ich Euer Bischöflichen Gnaden für diese Aufmerksamkeit verbindlich danke, erlaube ich mir ergebenst mitzuteilen, daß es mir ob der dringenden, unaufschiebbaren Amtsgeschäfte leider nicht möglich sein wird, der freundliche» Einladung Folge zu leisten. Nicht aber habe ich es unterlassen, schon in meinem heurigen Fastenhirtenschreiben vom 25. Jänner Klerus und Volk meiner Diözese auf die eucharistische» Feierlichkeiten in Lourdes ganz besonders anfmerksam zu machen und sie zn ^muntern, am encharistischen Schlußtage als am Feste der Hl. Anna, der Mittler Mariens und der Großmutter Jesu, ""t den Teilnehmern an der Weltversainmlung zn Lonrdes '"> Geiste um den encharistischen Gattaie»,che» huldigend sich $u scharen. Ungleichen veröffentlichte ich im Kirchlichen Verordnungs-Platte auszugsweise das Schreiben des Generalsekretariates eucharistische» Lokalkvmitees in Lonrdes vom 11. Februar 'L14 und benachrichtigte ich die Gläubige», daß sich jene u»ter ihnen, die sich znr Reise nach Lonrdes entschließen Eliten, diesbezüglich an mein encharistisches Diözesaiikomitee äeitgerecht wenden mögen. Es gereicht mir zur Freude, Euer Bischöflichen Gnaden Anschlüsse mein Faslenhirtenschreiben sowie das vorerwähnte kirchliche Verorditniigs Blatt übersende» zu könne». Täglich wird es mein Gebet sein, auf die zu gewärti-6n>den encharistischen Festlichkeiten in der Marienstadt Lonrdes, len ich die schönsten Erfolge Gott znr Glorie und Mariä de» Jur Ehre aufrichtig herbeisehne, den reichlichsten Segen des Himmels herabzustehen. Durch den glänzenden Verlauf des encharistischen Kongresses möge aber auch in den Herze» der gewiß zahlreichen Teilnehmer die Liebe zum encharistischen Gottköiiige und znr unbefleckt empfangene» Mutter Gottes Maria neu entzündet werden und dann stets brennend erhalten bleiben! Mit dem Ansdrncke pietätsvoller Hochachtung und mit der Bitte um ein Memento an der Gnadenqnelle Mariens Euer Bischöfliche» Gnaden ergebener Dr. Michael Napotnik m. p. Marburg, am 30. März 1914. Fürstbischof." Im Nachhange zn de» h. ä. Mitteilungen und Weisungen, betreffend ben XXV. internationalen encharistischen Kongreß in Lonrdes vom 22. bis 2(3. Jnli 1914, im Kirchlichen Verordiinngs - Blatte für die Lavmter Diözese vom 1. März 1914, Nr. III. Absatz 9 wird dem Hochwürdigen Diözesauklerus znr eigenen Benehmnngswissenschaft und eventuellen weiteren Verständigung bekannt gegeben, daß laut Schreibens des Sekretariates des österreichischen Lourdes-Komitees in Wien, Linz vom 28. April 1914, nach einer Nachricht des Grafen Beanchamp Kongreßkarten bis 15. Juni ausgefolgt werden und daß demnach der Anmeldetermin zum Kongreßsonverzug gleichfalls auf den 15. Inni verschoben werden konnte. 41. Nuist »ca $od)roliri>ig|teii grm, Fürstbischofs »on Gurk, Dr. Kai»,usar ßnlturo, zum Gr, üischof und Metropoliten von Salzburg. • Noch am nämlichen Tage kam mir ans Klagenfurt sol gende telegraphische Antwort zu Um 2. April 1914 um halb 1 Uhr nachmittags kam u>'r vom hochwürdigsten Kapitelvikar in Salzbnrg folgende ^^graphjschf Nachricht zu : „Fürstbischof. Marburg au der Dran. Fürstbischof Kalt „er zum Erzbischof erwählt. Kapitelvikar " Sofort, und zwar um 2 Uhr nachmittags, beantwortete lch ì>as Telegramm mit den Worten : »Hochwürdigstem Herrn Kapitelvikar Dr. Preh, Salzburg. Danke für die Freudenbotschaft. Gvtt segne die Wahlen und den Erwählten. , f Michael, Fürstbischof." April l I. um 3A 12 Uhr vormittags sandte neuen Hvchwürdigsten Erzbischof von Salzburg Am 3 lch an ben ............. ^ Uachstehenbe Depesche: „Hochwürdigstem Fürstbischof Dr. Kaltuer, Klagenfurt Nach Empfang der Freudenbotschaft von Ihrer Wahl paraphierte ich gestern dem Herrn Kapitelvikar nach Salz-Sl: Gott segne die Wahlherren und den Erwählten. Heute "de ich bem Postulierten die besten Glück- und Segens-Wunsche zur Arbeit für die heilige katholische Sache. Ad "'Ultos annos' t Michael, Fürstbischof." fli .......... „Exzellenz Fürstbischof Napotnik, Marburg an der Dran Für freundliche Gratulation dankt ergebenst Fürstbischof Kaltner." Am 4. April 1914 wurde mir vom hochwürdigsten Metrvpolitankapitel in Salzbnrg das nachstehende Schreiben übermittelt: „Nr. 1824. Salzbnrg, am 2. April 1914. Seiner fürstbischöflichen Gnaden und Exzellenz dem Hochwürdigsten Hochgebornen Herrn Herrn Dr. Michael Napotnik, Fürstbischof von Lavant, Seiner päpstlichen Heiligkeit Hansprälat und Thronassistent, Römischer Graf, Sr k. u. k. Apostolischen Majestät wirklicher Geheimer Rat, Großkreuz des kaiserl. Österreich. Franz Joseph-Ordens, Mitglied des Herrenhauses im vsterr Reichsrate und des steiermärkischen Landtages re re. M arbürg Das ehrfurchtsvoll gefertigte Metropolitankapitel gibt sich die Ehre Euer Exzellenz znr amtlichen Kenntnis zu bringen, daß bei der am 2. d. M. vollzogenen kanonischen Wahl der hochwürdigste Herr Fürstbischof von Gnrk—Klagenfurt, 5Dr. Balthasar Kaltner, zum Erzbischof von Salzburg erwählt worden ist. Im Namen des Metropvlitankapitels: Dr. Alfred Prey, Domdechant." Hierauf ließ ich dem hvchwürdigstcn Metropvlitankapitel unterm 5. April 1914 Nr. 1744 folgende Antwort zukommen: „An das Hochwürdigste Fürsterzbischöfliche Metropolitankapitel in Salzburg. Für die erfreuliche Kunde vom 2. April 1914 Nr. 1824, daß bei der am 2. d. M. vollzogenen kanonischen Wahl der Hochwürdigste Herr Fürstbischof von Gnrk—Klagenfnrt, Dr. Balthasar Kaltner, zn», Erzbischof von Salzburg postuliert worden ist, sage ich dem Hvchwürdigstcn fürsterzbischöflichen Metropvlitankapitel meinen verbindlichen Dank. Die verwaiste Salzburger Erzdiözese hat nun wieder ihren Oberhirten und die Salzburger Kirchenprovinz ihren Metropoliten. Beide, Erzdiözese und Kirchenprovinz, beglückwünsche ich zu dieser Wahl und erhebe meinen Geist vertrauensvoll zu Gott, daß er auf die Fürsprache Mariens und der heiligen Rupertus und Virgilius den erwählten Hochwürdigsten Herrn Fürsterzbischvf und Metropoliten lange gesund und rüstig erhalten, ihn stärken und schirmen »»d sein Schaffen und Wirken zum Wohle und Heile Aller, die seiner Hirtensorgfalt anvertrant werden, stetsfort mit seiner Liebe und Gnade begleiten möge! Und um das will nicht bloß ich Gott den Herrn bitten, sondern um das sollen auch bitten und flehen die Gläubigen, Klerus und Volk, meiner Lavanter Diözese. Marburg, am Palmsonntag, den 5. April 1914. f Michael, Fürstbischof." Mögen die hochwürdigen Herren Seelsvrgepriester im Sinne des voranstehenden Schreibens des neugewählten Hock)-würdigsten Herrn Metropoliten in ihren Gebeten gedenke» und auch das gläubige Volk ermahnen, für das Wohl des Erwählten andächtig zu beten. 42. Jahresbericht des St. Isseph-Uriestervereines in Gör; für das Jahr 1913. Stiftung von 1000 Kronen für den Verein. Das Präsidium des St. Joseph - Priestervereincs in Görz hat im Februar 1914 seinen Jahresbericht für das Jahr 1913 mit dem Ersuchen anher übermittelt, das Wesentliche daraus dem hochwürdigen Diözesanklerus zur Kenntnis bringen zu wollen. Der Verein, welcher den Zweck hat, erholungs« und kurbedürftigen Priestern in seinen Häusern passende und billige Unterkunft und Pflege zu bieten, besitzt gegenwärtig drei Erhvlnngshänser für Priester, in Görz, Meran und Jka. Diese wurden im Jahre 1913 von 422 Priestern (Lavant 3) und 15 Klerikern durch 15.662 Verpflegungstage benützt. Im Jahre 1913 sind dem Vereine beigetreten: 2 Stifter, 5 Gründer, 235 lebenslängliche (Lavant 2) und 76 beitragende (Lavant 1) Mitglieder. Der Gesamtstand am Ende des Jahres war: 16 Ehrenmitglieder, 122 Stifter und Gründer, 1691 lebenslängliche und 796 beitragende Mitglieder, zusammen 2625 (Lavant 50). Dies ergibt gegenüber dem Vorjahre einen Zuwachs von 201 Mitgliedern. Da nach § 18 der Statuten die Verwaltung der Ver-einshänser, insbesondere die Aufnahme in dieselben, dem Zen-tralvorstande zusteht, möge der Ordnung halber jeder hochwürdige Herr, der in einem solchen Hanse längere Zeit Aufenthalt nehmen will, hievon den Zentralvorstand verständigen, wobei betont wird, daß die Vereinshäuser für Schwerkranke, insbesondere für Tuberkulöse nicht b e st i m m t und eingerichtet sind. Sowohl für den Verein, als für die einzelnen Mitglieder selbst ist es vorteilhafter, wenn sie den Vereiusbeitrag von 50 K auf einmal entrichten, das heißt als lebenslängliche Mitglieder beitreten. Wem dies jedoch nicht möglich ist, kann auch durch jährliche Beiträge (3 K) am Vereine sich beteilige» und bann jederzeit auch lebenslängliches Mitglied werden, wenn er den bereits gezahlten Betrag ans 50 K ergänzt-Wer durch 20 Jahre regelmäßig seinen Beitrag leistet, wird dadurch von selbst lebenslängliches Mitglied und von weiterer Zahlung befreit. Der Vertreter der Diözese Lavant ist P- T-Bartholomäus Voh, Domkapitular in Marburg. In Anbetracht des Humanitären Zweckes, den der 5t. Joseph-Priesterverein in Görz verfolgt, und im Hinblick ans den Umstand, daß 50 Priester der Lavanter Diözese dem Verein bereits angehören und daß viele derselben in de» Vereinshäusern Erholung gesucht und gefunden haben, hat sich unser Hochwürdigster Oberhirt entschlossen, zur bleibende» Erinnerung an sein 25jähriges Bischofsjubilänm einen Stist tnngsvertrag mit dem Zentralvorstande des mehrerwähnte» Vereines in der Weise abzuschließen, daß er demselben de» Barbetrag per 1000 (tausend) Kronen zu dem Zwecke übergebe, daß dieser Betrag fruchtbringend angelegt und daß j»hr' lich ein Priester der Diözese Lavant durch eine Saison i» el" Vereinshans im Sinne des § 11 der Vereinsstatnten aufge' nommen werde und daselbst freie Wohnung, Bedienung, ärztliche Behandlung und die Verpflegung zu dem jeweilig6" festgesetzten niedrigsten Pensionspreise erhalte. Das F. B. Konsistorium hat mit dem Schreiben »o»1 12. März 1914 ZI. 1321 dem Zentralvorstande den Wurf einer diesbezüglichen Widmungsurkunde mit dein Ersuchen übermittelt, denselben zu überprüfen und ihn sodann zur Ausfertigung der Originalurkunde anher rückzusenden. Nachdem der Zentralvorstand mit dem Schreiben vom 16. März 1914 ZI. 697 dem F. B, Konsistorium mitgeteilt hat, daß er die Widmung Sr. Fürstbischvflicheu Gnaden mit Dank akzeptiere, wurde ihm mit der Zuschrift vom 25. Marz 1914 Zl. 1404 die ausgefertigte Widmungsurkunde unter Anschluß des gewidmeten Betrages per 1000 K mit dem Ersuchen zugemittelt, den Empfang der Urkunde und des Barbetrages anher bestätigen zu ivollen. Der Zentralvorstand kam dieser Bitte mit dem Schreiben vom 30. Mürz 1914, Zl. 477 nach und gab zugleich die Erklärung ab, daß somit die Stiftung in Kraft tritt. Unterm 4. April 1914 Zl. 1660 hat sodann das F. B. Konsistorium au den Zeutralvorstaud nachstehendes Schreibe» gerichtet: „Mit der geschätzten Zuschrift vom 30 Mürz 1914, Zl. 477 hat der sehr verehrte Zeutralvorstaud den Empfang der Widmungsurkunde unseres Hochwürdigsten Oberhirten vom 25. März 1914 Nr. 9/Praes. wie auch des Betrages per 1000 sein tausend) Kronen dankend bestätigt und zugleich erklärt, daß die Stiftung somit in Kraft tritt. Der hochwürdigen Diözesanpriester wegen wäre es nun angezeigt, die obgenannte Widmungsurkunde im Kirchlichen Verordnungs-Blatte für die Lavauler Diözese zu veröffentlichen. Das F. B. Konsistorium beehrt sich diesemnach an den sehr verehrten Zeutralvorstaud die Anfrage zu stellen, ob gegen die Veröffentlichung der besagten Urkunde seinerseits irgendein Bedenken obwaltet. Gleichzeitig wird dem sehr verehrte» Zentralvorstande für die freundliche Empfangsbestätigung der verbindliche Dank hiemit ausgesprochen." Da der Zentralvorstand unterm 11. April 1914 Zl. 535 anher mitgeteilt hat, daß gegen die Veröffentlichung der Urkunde im Kirchlichen Verordnungs-Blatte für die Lavanter Diözese seinerseits kein Bedenken obwaltet, wird der Wortlaut derselben dem hochwürdigen Diözesauklerus hiemit zur Kenntnis gebracht. Nr. 9/Praes. 1 K St. Widmungsurkunde. Kraft welcher der Endesgefertigte zur bleibenden Erinnerung an sei» 25jähriges Bischofsjubiläum dem sehr verehrten Zentralvorstande des St. Joseph - Priestervereiues in Görz den Barbetrag per 1000 (sage: eintausend) Kronen zu dem Zwecke übergibt, daß dieser Betrag fruchtbringend angelegt werde, und daß jährlich ein Priester der Diözese Lavant durch eine ganze Saison in ein Vereinshaus ausgenommen werde und daselbst freie Wohnung, Bedienung, ärztliche Behandlung und die Verpflegung zu dem jeweiligen festgesetzten niedrigsten Pensionspreise erhalte. Der betreffende Priester muß jedoch die im § 11 der Vereinsstatuten festgesetzten Aufnahmsbe-diugungen erfüllen. Im Falle der Selbstauslösung sowie im Falle behördlich verfügter Auflösung des Vereines aber möge der erlegte Betrag au das F. B. Lavanter Ordinariat in Marburg übergehen, welches denselben zu gleichen oder ähnlichen Zwecken der Wohltätigkeit zu verwenden hat. Urkund dessen meine eigenhändige Namensfertigung und das beigedrückte bischöfliche Sigill. Marburg, am Feste der Verkündigung Mariä, den 25. März 1914. L. S Dr. Michael Napotnik m. p. Fürstbischof. 43. Ernennung von Konservatoren und Korrespondenten des lt. lt. Archiv rateo in Wien. Anläßlich der im Jahre 1911 erfolgten Reorganisation der k. k. Zentralkommission für Kunst- und historische Denk-male wurde deren bisherige III Sektion, welche der Pflege und dem Schutz der Schristdeukmale gewidmet war, ausgeschieden und die Agenden derselben durch das mit Allerhöchster Entschließung vom 25. Mai 1912 genehmigte neue Statut dem k. k. Archiv rate übertragen. Der k. k. Archivrat hat nach 8 1 dieses Statutes nud die Aufgabe, die Regierung in allen die Archive der k. k. Zentralstellen und ihrer Unterbehörden berührenden Angelegenheiten durch fachmännischen Beirat zu unterstützen. Der k. k. Archivrat hat ferner seine Tätigkeit auch auf die Pflege und den Schutz der Archivalien und anderen Schristdeukmale im Besitze von nicht staatlichen Behörden, Korporationen und Anstalten sowie von Privaten zu erstrecken. Behufs leichterer Erreichung dieses Zieles und zur rascheren Durchführung der obliegenden Aufgaben wurde die schon bei der k. k. Zentralkommission für Kunst- und historische Denkmale erprobte und bewährte Einrichtung der Konservatoren auch auf den Archivrat übertragen Dieselben werden über Vorschlag des Geschäftsausschusses des k k Archivrates vom k. k. Ministerium des Innern für einen bestimmten Amts-sprenget auf die Dauer von 5 Jahren ernannt. Nach den für den k k. Archivrat und dessen Organe erlassenen normativen Bestimmungen — Instruktion für die Konservatoren des k. k. Archivrates, § 8, alin. b, c, f — obliegt den Konservatoren die Pflicht, sich von den in ihrem Amtssprengel befindlichen öffentlichen und privaten Archiven und Bibliotheken, von letzteren soweit sie Hand- schriften und alte Drucke enthalten, eine möglichst vollständige Kenntnis zu erwerben, den Zustand und die Bestände derselben zu erforschen und dem f. k. Archivrat eine Übersicht über die Bestände zu geben. Die Konservatoren sind weiter berufen und verpflichtet darauf hinzuwirken, daß etwaige Übelstände in der Verwahrung und Verwaltung der Schriftdenkmale abgestellt werden und daß diese vor Vernichtung, Beschädigung und jeder Gefährdung, vor Verschleppung, Verkauf an Unberufene oder in das Ausland bewahrt bleiben. Nach anher gelangter Mitteilung des Geschäftsausschnsses des f. f. Archivrates in Wien vom 3. Dezember 1913 Z. 440 ex 1913 wurden zu Konservatoren, deren Amtssprengel ganz oder teilweise in das Verwaltungsgebiet der Lävanter Diözese fallen, ernannt: Dr. Augustin Stegenšek, Professor an der F B. theologischen Diözesanlehranstalt in Marburg, für die politischen Bezirke Cilli (Bezirkshauptmannschast), Gonobiz, Pettan (Be-zirkshauptmannschaft), Rann und Windischgraz (mit Ausnahme der Stadt Windischgraz); I)r. Viktor Thiel, Staatsarchivar und Leiter des Statthaltereiarchivs in Graz, für die politischen Bezirke Luttenberg, Marburg (Bezirkshauptmannschast), Radkersbnrg und die Städte Cilli, Marburg, Pettau und Windischgraz. Zugleich wird dem hvchw. Divzesanklerus eröffnet, daß der Hochwürdigste Herr Fürstbischof bereits in der F. B. Kon-sistorialsitzung vom 3. Jänner 1912 einen Diözesan-Deukmalrat' zusammengestellt und daß er aus diesem in der F. B. Kon-sistorialsitzung vom 9. April 1914 den Präses - Stellvertreter und Kustos des Diözesan-Musenms. Herrn Kanonikus M a r-t i ii Matek, Doctor Rom. in iure canonico, mit der provisorischen Obsorge für das kirchliche Archiv wese tt der Satianter Diözese ans fünf Jahre betraut hat Da sohin alle das pfarrliche Archivs- und Bibliothekswesen betreffenden Angelegenheiten zunächst in den Wirkungskreis des vom Hvch-würdigsten Ordinarius ausgestellten Vertreters im Divzesan-Denkmalrate gehören, so wäre an erster Stelle stets mit diesem in wichtigeren Angelegenheiten das Einvernehmen zu pflegen Im Sinne einer diesbezüglichen Bestimmung des hohen k. k Ministeriums des Innern wird daher angeordnet, daß der weltliche Herr Konservator, falls er in irgend einem kirchlichen Archive der Diözese ordnungshalber einzuschreiten für nötig findet, vorerst das Einvernehmen mit dem geistlichen Konservator und Denkmalrat zu Pflegen habe, gleichwie anderenfalls auch der geistliche Konservator verhalten ist, im Einverständnis mit dem weltlichen Konservator 1 Personalstand des Fürstbistums Lavant in Steiermark für das Jahr 1914, S. 51 und 52, zu handeln, so oft er in nichtkirchlichen Archiven und Bibliotheken seines Amtsbezirkes zu schaffen hat. Im § 1 der Instruktion für die Korrespondenten des k k. Archivrates heist es: Personen, welche durch Kenntnisse und Erfahrung, wissenschaftliche oder praktische Tätigkeit geeignet erscheinen, die Ausgaben des Archivrates zu fordern, können vom k. k. Archivrate zu Korrespondenten ernannt werden. (§ 11 des Statutes des Archivrates). Nach dem an alle Bezirkshanptmannschaften und politischen Expvsitnren, die Stadträte Graz und Marburg, die Stadtämter (Siili und Pettan und die k. k. Polizeidirektion Graz gerichteten Erlasse der hochlobl. k. k. Statthalterei in Graz vom 1 April 1914 Z 1,2U/119141 hat der k. k. Archivrat in Wien laut Note vom 6. März 1914 Z. 167 ans der Reihe der Lavanter Divzesanpriester zu seinen Korrespondenten ernannt die Herren: Franz Kovaöiö, Doktor der Philosophie, F. B. Geistl. Rat, Professor an der F B theologischen Lehranstalt in Marburg ; Dr. Anton Medved, F. B. Geistl. Rat, Professor am k. k. Staatsgymnasium in Marburg. Ihre Tätigkeit hat sich gemäß der obenzitierten Instruktion, § 3, alin. 1—5 inklusive, vor allem auf die ständige Aufmerksamkeit aus Schriftdenkmale ihrer näheren Umgebung, insbesondere die im Privatbesitze befindlichen zu erstrecken. Sie sind berufen, Anzeigen zu erstatten: 1. bei Auffindung von Schriftdenkmalen (Archivalien, Handschriften, Archiven, Bibliotheken) ; 2. bei Gefährdung solcher Denkmale durch drohende Skalierung, Verschleppung, Verkauf an Unberufene oder in das Ausland; 3. Zeitungsiiummern, Gelegenheitsschriften und sonstige Publikationen, welche sich auf die Aufgaben und Bestrebungen des Archivrates beziehen, an diese» zu leiten oder ihn von deren Erscheinen zu unterrichten; 4. das Interesse für die Erhaltung und Erforschung der älteren Schriftdenkmale in ihrer Umgebung rege zu erhalten und zu beleben, mit den für ähnliche Zwecke oder verwandte Zwecke bestehenden Vereinen in Verbindung zu treten oder auf die Gründung derartiger Vereine hinznwirken; 5. im Verhinderungsfälle des Konservators über dessen Ersuchen oder jenes des Archivrates als sei» Stellvertreter zu fungieren. Die hochwürdigen Herren Seelsvrgepriester mögen die Konservatoren und Korrespondenten des k. k. Archivrates in ihrer Amtstätigkeit nach Tunlichkeit fordern. 1 Verordnungs-Blatt der k. k steiermärkischen Statthalterei, Jahrgang 1914, Nummer 15, Abs. 88, S. 157. 44. Ansichtskarten mit dem Gedenkbilde von Mariazell. Aie Buch- und Kunsthandlung Georg Eichiuger in Wien, I. SonnenfelLgaffe 17, hat unterm 20. März 1914 nachstehendes Schreiben anher gerichtet: „Euer Exzellenz! In der Anlage beehren wir uns Euer Exzellenz eine Karte des authentischen Gnadenbildes von Mariazell zu überreichen, welche auf die Initiative des Hochivürdigsten Herrn Abtes P. Severin Kalcher von Mariazell hergestellt wurde. Diese Karte soll die vielen unschönen Darstellungen verdrängen und ist es deshalb der lebhafteste Wunsch des Herrn Prälaten, daß diese Karte die weitgehendste Verbreitung finde. Sofern Eure Exzellenz die Absicht hätten diese Karte auch in Ihrer Diözese zur Verteilung bringen zu lassen, wurden wir in der Weise entgegenkommen, daß wir das Tausend statt mit K. 100'— mit nur K 50'— und von 5000 ab das Tausend mit nur K 40' — berechnen würden. Der Einzelnpreis der Karte ist 10 Heller. Mariazell, das österreichische Lourdes, ist jedem Österreicher ins Herz gewachsen und ein Andenken an diesen Wallfahrtsort aus der Hand Euer Exzellenz würde jeden Diözesanen mit freudigem Hochgefühl erfüllen. Wir benützen die angenehme Gelegenheit Euer Erzellenz den Ausdruck unserer vorzüglichsten Hochachtung und Verehrung zu entbieten und zeichnen als Euer Exzellenz sehr ergebener Georg Eichiuger, Buch- und Kunsthandlung." Die Ansichtskarten mit der gekrönten Gnadenmutter von Mariazell in Steiermark sind schön ansgeführt und werden hiemit dem Hochwürdigen Diözesanklerus zur Bestellung durch die obige Buch- und Kunsthandlung empfohlen. 45. Diözesaiichronilr. Škofijska kronika. Jahresbericht der II. Konferenz zum heil. Johann Bapt. in der Dom- und Stadtpfarre zu Marburg für das Vereinsjahr 1913. — Das große Jubiläumsjahr 1913 ist ans den Flügeln der Flüchtigkeit an uns vorüber gerauscht. Es führt den Namen Konstantinisches Jubiläumsjahr, weil seit dem Jahre 313, wo der römische Kaiser Konstantin der Große durch das Mailänder Edikt der Kirche die Freiheit geschenkt hat, sechzehn Jahrhunderte verflossen sind, ein Zeitraum, in welchem sich die Kirche über die ganze Welt ausgebreitet und die Völker mit dem alleinselig-niachenden Glauben und der ans demselben beruhenden einzig wahren Kultur beglückt hat. Das Jahr wurde von Pins X. mit dem Jubiläumsablasse unter dem ausdrücklichen Wunsche ausgezeichnet, daß in den Kirchen, in katholischen Instituten und Vereinen Feierlichkeiten veranstaltet würden, um in den Herzen der Gläubigen das Gefühl der Dankbarkeit und das katholische Bewußtsein zu wecken. Hat doch die Menschheit alles, was sie gutes und edles besitzt, nur Christus und seiner hei-kigen Kirche zu verdanken. Ein überaus bedeutungsvolles Jubiläumsjahr war das Jahr 1913 noch eigens für den St. Vinzenzverein. Der 23. April brachte den hundertsten Gedächtnistag der Geburt Friedrich Ozanams, des Gründers des St. Vinzenzvereines. Ans Anlaß dessen veranstalteten die drei Konferenzen des St. Vinzenzvereines in Marburg am 27. April eine Ozanams-lubelfeier, wozu alle katholischen Vereine der Stadt eingeladen wurden. Die Feier wurden sowohl in der Kirche als auch außer- halb derselben begangen. Die kirchliche Feier umfaßte zwei Vereinspredigten, eine Hl. Vereinsmesse mit Generalkommnnion, feierlichen nachmittägigen Segen und Opfergang für die Ver-einsarmen. Zur vormittägigen Feier erschienen die katholischen Vereine mit Fahnen und Vereinsabzeichen. Der Hochwürdigste Oberhirt zelebrierte die hl. Messe auf die Meinung des Vereines und spendete die Generalkommnnion, an der die Mitglieder der drei Vinzenzkonferenzen mit den Armen, die Vereine und Gläubige in erfreulicher Anzahl teil nahmen. Die außerkirchliche Jubelfeier wurde in dem herrlich dekorierten Saale des katholischen Gesellenvereines abgehalten. Zn dieser erschien Seine Exzellenz der Hochwürdigste Vereins-pivtektvr, die hochwürdige Geistlichkeit, die Vertreter der Vereine und ein auserlesenes Publikum. Nach der üblichen Begrüßung der Gäste wurde die Jubel-Generalversammlung mit dem vorgeschriebenen Vereinsgebete eröffnet, worauf der Ver-einssekretür einen längeren Vortrag über Friedrich Ozanams Leben und Wirken hielt. Das Thema der zweiten Rede, gehalten vom beliebten Redner Professor Dr. Medved, lautete: „Das Konstantinische Jubiläum". Zwischen de» Programmnummern brachte ein vortrefflicher Damen- und Herrenchor drei Lieder in erhebender Weise zum Vortrag. Nach Absingen der Papsthymne dankte der Vereinssckretär im Namen des Vereines vor allem dem Hochwürdigsten Oberhirten für das liebevolle Mitwirken bei der Feierlichkeit, sodann den katholischen Vereinen und allen anderen Anwesenden für das Erscheinen und die Mittätigkeit und schloß die Jubelversammlung mit dem Vereinsgebete. Darauf ergriff Seine Fürstbischöfliche Gna den der Hochwürdigste Vereinsprotektor das Wort, dankte dein # St. Vinzenzvereine für die Veranstaltung der Feier und bemerkte, daß dieser Tag in vierfacher Beziehung mit goldenen ! Letter» in der Geschichte des Vereines ausgezeichnet zu werden verdient, und zwar vor allem, weil durch die Generalkommunion der Verein gleichsam in Verbindung getreten ist mit dem eucharistischen Kongresse auf Malta, welcher an diesem Sonntage seinen Abschluß gefunden und zu dessen Verherrlichung der Heilige Vater eine» vollkommen Ablaß ausgeschrieben hat. dessen auch die Jubiläumskommunikanteu teilhaftig wurden; weiters weil durch das konstantinische Edikt die Kirche die Freiheit erhalten und ihre ganze Tätigkeit der Erziehung der Menschheit gewidmet hat, wodurch jene gottbegeisterten Familien geschaffen wurden, die so edle Blüten und Früchte der menschlichen Gesellschaft zeitigten, wie Friedrich Ozanam cs war; ferners weil die veranstaltete Feier den Reigen der Jubiläunis-feierlichkeiten in der Lavanter Diözese eröffnet hat und endlich weil diese Jubiläumsversammlnng zugleich eine Generalversammlung war, welche durch das herrlich durchgesührte Programm den St. Vinzenzverein zur allseitigen Unterstützung wärmstens empfiehlt. Am Ende der begeisterte» Ansprache gab der Hochwihdigste Oberhirt den Anwesenden den vbcrhirtlicheu Seg'Nl. Aus dem Vereinsprotokvlle, in welchem während des Jahres viele für die Geschichte des Vereines bedeutungsvolle Daten und Geschehnisse ausgezeichnet wurden, führen wir im Jahresberichte Nachstehendes an: Im Laufe des Jahres 1913 wurden 9 alleinstehende Personen, 1 Ehepaar und 4 Witwen mit 14 Kindern zur Unterstützung neu ausgenommen ; im ganzen wurden 116 bedürftige Personen unterstützt. Es wurden im ganzen Jahre 4095 Brotkarten, 974 Mehlkarten, 399 Kaffeekarten und 91 Reiskarten ausgegeben. Einer Familie wurde die Unterstützung aus schwerwiegenden Gründen entzogen. Von den Unterstützten sind 5 gestorben, für welche in den Vereinssitzungen gebetet und je eine Hl. Messe gelesen wurde An Wohltätern hat der Verein die stattliche Zahl von 222 Namen zu verzeichnen, wie das Namensverzeichnis dieselben anführt; 4 Ungenanntseinwollende haben 51 K 72 h gespendet, Die verstorbene Fr. Ka.olina Kneup testierte 20 K. Außerdem wurden 6 Paar Schuhe, Männer- und Frauenkleider durch den Verein an die Armen zur Verteilung gebracht. Aus der Reihe langjähriger Wohltäter wurden Seine Exzellenz der hochwohlgeboreue Herr Johann Edler von Nömety, k. k. Feldmarschalleutnant d. R. und dessen Gemahlin Karoline Edle von Némety geb. Gräfin und Herrin von Schärffenberg und die stille Armenliebhaberin Frau Franziska Majcen durch den Tod entrissen. Gott verleihe ihnen und allen anderen verstorbenen Wohltätern zum Lohne für die Werke der Barmherzigkeit den ewigen Friede» ! In die Zahl der tätigen Mitglieder wurde» nachstehende Herren ausgenommen : Johann Deschmann, Alfons Doininig, und Franz Predaniö, ausgeschiede» sind zwei gewesene tätige Mitglieder, und zwar Herr Josef Moser, welcher nach Brunndorf übersiedelte, um ein eigenes Heim zu gründen und Herr Anton Aleksič, welcher ins Militär eingereiht wurde. In den örtlichen Verwaltungsrat wurden die Herren Joses Dufek und Josef Melzer gewählt und nahmen dieselben att der am 8. März stattgefundene» Verwaltungsratsitzung teil. Zum Geueralpräses der St Vinzenzkonferenz für Steiermark wurde Herr Ignaz Haller gewählt. Das Ehrenmitglied der II. Konferenz, hochiv. Herr Kanonikus Senior Josef Majcen, wurde mit dem Verdienstkreuze Pro Ecclesia et Pontifice ausgezeichnet. Das verflossene Jahr 1913 war für den St. Vinzenz-verein ein gesegnetes Jnbiläumsjahr; der vberhirtliche Segen hat denselben sichtlich begleitet. Viel Elend war zu lindern, der barmherzige Gott hat aber auch viele Herzen zur Mildtätigkeit gerührt. Der Verein spricht daher im Namen der Vereinsarmen alle» Wohltätern ein tausendfaches Vergelt's Gott aus. An diesen Dauk knüpft er zugleich die inständige Bitte, bei fröhlichen und traurigen Gelegenheiten des überaus nützlichen Vereines willfährig zu gedenken und den Vereins-aluivsensaminler in seinem opfervvllen Armenberufe liebevoll ausnehmen zu wollen. Es wäre doch so schön, wenn ein jeder von uns sich mit dem frommen Dulder Job sagen könnte: „Ich rettete den Unglücklichen, welcher schrie, und die Waise und den, der keinen Helfer hatte; das Herz der Witwe machte ich jubeln. Augen war ich für den Blinden und Füße für den Lahmen wurde ich. Ein Vater war ich den Armen!" Ivb 29, 12-16). Der Verein, dessen Obmann Herr Josef Dufek ist und welcher 13 tätige Mitglieder und 2 Ehrenmitglieder zählt, hatte im verflossenen Jahre an Einnahmen 1597 K 15 h und an Ausgaben 1538 K 91 li zu verzeichnen. Unterstützt wurden 7 Familien mit 7 Kindern, 25 Witwen mit 47 Kindern und 23 alleinstehende Personen. Das Konserenzlokal befindet sich im Doinpfarrhof und die Sitzung findet jeden Sonntag uni 11 Uhr vormittags statt. Möge die Konferenz, die unter dem Protektorate des Hochwürdigsten Oberhirteu steht, durch allseitige Unterstützung bald in den Stand gesetzt werden, sämtlichen Armen, die »M Mitleid bitten, bei stehen zu können! XXXIV. Jahresbericht der I. S t. Vinzenz' Konferenz zu St. Magdalena in Marburg über das Vereinsjahr 19 13. —Alle Menschen haben Fehler, und die Armen, die Bedürftigen, die Kranken erst recht. Sie haben oft gar keine Erziehung genossen und sind wie Wildlinge unter den Härten des Lebens ausgewachsen. Daher braucht es einen nicht zu wunder», daß sie viel Abstoßendes an sich haben. Sie können rauh, grob, unhöflich sein. Sie können dir frech und ungestüm eutgegentrete». Ihr verwahr' lostes Äußere, ihr Schmutz, ihre Manieren sind nicht selten höchst verletzend. Dazu kommt, daß sie sich öfters anmaßend zeige» und dir wenig Dank wissen. Wenn schon gebildete wohlerzogene Menschen sich im gegenseitigen Verkehr manches zu ertrage» geben, so wird das erst bei de» Unglücklichen und Bedürftigen der Fall sein. Diese spitzigen Dornen, die du bei Übung der Werke des Erbarmens empfindest, dürfen dich nicht abschreckeu. Habe Geduld mit den Elenden! Wo sollten sie auch gelernt haben, sich besser und schicklicher zu benehmen und ihre Leidenschaften zurückzudrängen? Drückende Not ist immer ein Übel, hauptsächlich desivegen, weil sie viele Untugenden zeitigt, die dem behäbige», im Wohlstände lebenden Menschen ferne liegen. Bei den Vertretern der hartgeprüften Menschheit findest du nicht selten Neid und Mißgunst gegen jene, die besser gestellt sind, sowie gegen ihresgleichen, Verschlagenheit und Verlogenheit, wenn cs sich darum handelt, etwas zu bekommen, Unehrlichkeit und Betrügereien im Hinblick auf fremdes Eigentum, unbändigen Zorn und Bitterkeit gegen solche, welche sie beleidigen. Bei ihnen gedeihen bald Verleumdung und üble Nachrede, bald widerliche Schmeicheleien und Lobhudelei gegen die Höherstehenden, bald Unmäßigkeit und Sinnlichkeit, wenn sie einmal in der Lage sind, diesen Lastei» fröhnen zu können. Man trifft bei ihnen Roheit und Herzlosigkeit. Man erntet oft schnöden Undank. Alles das sind Fehler, die ans dem Felde der Armut »nd Not üppig ins Kraut schießen. Daher darfst du, mein Lieber, bei der notleidenden Menschheit keinen strengen Maßstab anlegen. Es standen den Armen ja längst nicht die Mittel zu Gebote, die du von Kindheit an hattest, um auf gute Wege zu kommen. Hieraus sichst bit, wie verkehrt es ist, stets von neuem aus die Verkommenheit und Untugenden der Armen hinzuweisen und aus diesem Grunde ihnen sein Herz zu verschließen. Würdest du selbst anders geworden sein, wenn du unter denselben Verhältnissen ausgewachsen wärest? Die Ausrede: „Die Elenden und Dürftigen verdienen gar nicht, daß man ihnen helfe, da cs viele Lumpen barunter gibt", ist vor Gott nicht stichhältig. Der Allerhöchste ficht auf die gute Gesinnung, mit welcher du Werke der Barmherzigkeit übst. Er wird es dir vergelten, wenn Deine Wohltat ans einen dornigen, steinichteu Boden fällt. Mag dein Werk wich beim Armen keine Früchte tragen, dir bringt es immer Segen, wenn du es um Gottes willen übst. Gott sieht nicht so sehr auf die Würdigkeit des Empfängers, als aus das gute Herz des Spenders. Ihm, dem Sittlichen Erlöser, hilfst du durch dein Werk des Erbarmens, u»d er wird cs dir lohnen. Laß dich also durch die rauhe Seite der Armen, durch ihre Ungeduld, durch ihren Undank, bnrch ihre Verkehrtheiten nicht abhalten, ein Engel der Barmherzigkeit zu sein! Gott übt ja auch mit dir Erbarmen, ob-ichon auch du dich oft gegen ihn höchst unwirsch und unwürdig benimmst. In diesem Jahre wurden wöchentlich über 20 Familien mit Lebensmitteln und monatlich 5 kranke Frauen mit Wohn-zins beteilt. Auch die von edlen .Wohltäter» gespendeten Kleidungsstücke wurden ihrem Zwecke zugeführt. Jeden Quatembersonntag, sowie am Sonntage nach dem Feste des hl. Vinzenz von Paul (IS). Juli) fand in der Pfarrkirche ein Vcreinsgottesdienst statt, wobei die tätigen Mitglieder und nach Möglichkeit auch die unterstützten Armen die hl. Kommunion empfingen und milde Gaben für die Konferenz gesammelt wurden. Die Jahresmesse wurde am dritten Ouatembersonutage zelebriert. Die Vereinssitzuugeu wurden jeden Sonntag nach der Spätverrichtung in der Pfarrkanzlei abgehalten. Die Vereinsleitung spricht allen verehrten P T. Wohltätern, Freunden und Gönnern, insbesondere Seiner Exzellenz dem Hochwürdigsten, Hochgeborenen Herrn Fürstbischöfe Dr. Michael Napotnik, den aufrichtigsten tiefgefühlten Dank ans und bittet, auch fernerhin dem Vereine die mildtätige Unterstützung nicht zu versagen. Der Verein, dem Herr Franz Kokol als Praeses vorsteht und der im Jahre 1913 6 tätige, 415 unterstützende Mitglieder und 57 unterstützende Armen zählte und dem auch künftighin ausgiebige Hilfe vonseiten der mitleidsvolle» Mitbewohner der Armen zuteil werden möge, hatte im vorgenannten Jahre 697 K 13 h eingenommen und 623 K 73 h verausgabt. Jahresbericht und Rechnungsausweis des Katholische» Frauen Vereines der werktätigen christlichen Liebe in Marburg für das Vereinsjahr 1913/14. - Fest vertrauend auf Gott, den Schutz des heiligen Vinzenz vvit Paul und auf die edle Gesinnung seiner Mitglieder, Gönner und Freunde war der Katholische Frauen-verein der werktätigen christlichen Liebe in Marburg auch in diesein Jahre seiner stillen Tätigkeit ernstlich bestrebt, dein hohen uiid hehren Zwecke, der ihm in den Statuten vorgezeichnet ist, gerecht zu werden, obwohl ihm eine schwere Wunde geschlagen wurde, an der er noch lange bluten wird. Dem unerforschlichen Ratschlüsse Gottes hat es gefallen, des Vereines Mitbegründerin, Ausschußfrau und langjährige Präsidentin, Frau FranziskaScherbaum, am 20. Jänner 1914 um 4 Uhr nachmittags nach langem schweren, mit Geduld ertragenem Leiden und öfterem Empfange der hl. Sterbesakramente im 91. Lebensjahre in ein besseres Jenseits abzuberufen. Eine unermüdlich tätige Ausschußfrau des Vereines, die nur christliches Mitleid und Wohltun kannte, war die Verblichene seit seiner Gründung, die am 9. April 1860 erfolgte. In der am 10. Dezember 1894 in der F. B. Residenz stattgehabten Generalversammlung wurde sie au Stelle der früheren Vereinspräsideutin, Frau Katharine Pachner, die krankheitshalber diese Stelle niedergelegt hatte, dann aber einstimmig zur Ehrenpräsi-dentiu ernannt worden war, gleichfalls einstimmig zur Vereinspräsidentin gewählt. Der diesbezügliche Antrag des Hvchwürdigsten Herrn Vereinsprotektors lautete: „Durch die Wahl der Frau Pachner als Ehreuvorsteheriu hat der Verein seine wirkliche Leiterin verloren. Es ist nun Sache der heutigen Generalversammlung, eine neue Präsidentin zu wählen, was übrigens unschwer sein wird. Sehr ansehnliche Versammelte! Wie ihr wisset, hat die wohlgebvrene Frau Franziska Scherbaum schon bislang durch längere Zeit den Verein geleitet, war Stellvertreterin der erkrankten Vorsteherin. Die hohen Verdienste der Frau Scherbaum, ihre allgemeine Beliebtheit und ihr großes Ansehen, zumal aber ihre nie versiegende Opferwilligkeit machen sie ganz besonders tauglich und geeignet für den wichtigen Posten. Ich erlaube mir daher zu beantragen: Die Generalversammlung wolle gleichfalls per acclamationem die hochgeehrte Frau Franziska Scherbaum zur Vereinsvorsteherin wählen." Die großen Verdienste der edlen Frau Franziska Scherbaum um den Verein, dessen Mitbegründerin sie war, dem sie 54 Jahre als Ausschnßfran angehörte und den: sie mit großer Umsicht durch 20 Jahre als Präsidentin Vorstand, hat Se. Majestät Kaiser Franz Josef I. anerkannt, indem er ihr mit Allerhöchster Entschließung vom 30. November 1898 den Elisabethorden II. Klasse allergnädigst verlieh. Was die große Wohltäterin, Die edle Gattin und gute Mutter dein genannten Vereine, seinen Mitgliedern nnd den Armen, überhaupt der Stadt Marburg war, das zeigte auch am 22. Jänner 1914 ihr Begräbnis, bei welchem die zarte Anhänglichkeit imb Liebe der Familie zu ihr und die allgemeine Verehrung und Hochschätzung, deren sie sich in Marburg erfreute, so recht rührend zum Ausdruck kam. Se. Fürstbischöflichen Gnaden und Exzellenz, der Hochwürdigste Herr Fürstbischof selbst führte den Kondukt, segnete die irdische Hülle der unvergeßlichen Mutter vor dem Hause und auf dem Friedhofe ein nnd sprach ihr tiefbewegt den letzten Abschiedsgruß, bei dem in den Augen der unzähligen Scharen von Leidtragenden, die die Selige auf ihrem letzten Gange begleiteten, heiße Tränen der Liebe und Dankbarkeit erglänzten. Die Ausschnßfrauen legten der Dahingeschiedenen einen Kranz auf ihren Sarg und wohnten mit den Mitgliedern dem feierlichen Requiemamte bei, das der Vereinskonsulent am 26. Jänner um 10 Uhr vormittags in der Dom- und Stadtpfarrkirche zelebrierte. So ruhe denn das gute Kind ihrer Eltern, die treue Gattin ihres Gemahls, die besorgte Mutter ihrer Kinder, die weise Frau ihres Hauses, die mitleidsvolle Wohltäterin der Armen, die ergebene Dulderin und Dienerin Gottes im Frieden! DerHimmelsei ihr verdienter Sohn! Ehre ihrem Andenken! Neben der Frau Präsidentin entriß der unerbittliche Tod dem Vereine auch seine langjährige Armeupflegerin, Frau Anna Majciger. Im Leben mit Frau Franziska Scherbaum innigst befreundet, sehnte sie sich auch nach der ewigen Vereinigung mit ihr. Und so starb sie sanft und ruhig am 21. Februar d. I. Am 23. Februar begleiteten zahlreiche Leidtragende ihre irdische Hülle auf den Friedhof, wo sie in der Familiengruft an die Seite ihres verstorbenen Gatten hingebettet wurde. Der katholische Frauenverein schmückte den Sarg mit einem Kranze und die Vereiusmitglieder wohnten der stillen heil. Seelenmesse bei, welche der Vereinskonsulent am 2. Mürz um 9 Uhr vormittags in der Dom- und Stadtpfarrkirche zelebrierte. Frau Anna Majciger lebte und wirkte ganz für den Verein und für die armen Kinder, deren zweite vielbesorgte Mutter sie war. Wie sehr ihr die Sorge für die armen Kinder am Herzen lag, davon könnten wohl die ehrw. Schulschwcstern und die armen Kinder selbst gar vieles schöne und rührende erzählen. Nicht umsonst wurde sie daher von Sr. Heiligkeit dem Papste Pins X. im I. 1910 mit dem Ehrenkreuze „Pro Ecclesia et Pontifice“ ausgezeichnet. Wir wollen hoffen, daß die tausend Tränen, die die teure Dahingeschiedene durch ihre Wohltätigkeit in den Augen der armen Kinder getrocknet, bereits als kostbare Perlen ihre ewig schöne Himmelskrone schmücken! Das Amt der Armenpflegerin, das Frau Anna Map ciger, die dem kath. Frauenvereine als Mitglied seit dein Jahre 1870 und als Ausschußfrau seit dem Jahre 1883 augehörte, durch volle 28 Jahre bestens versah, übernahm nun ihre Tochter, die Bereiuskassierin Frau Marie Schnei' der, die es gewiß im Geiste ihrer seligen Mutter und ihrer frommen, im Jahre 1886 verstorbenen Großtante, Fra" Josefa Kollegger, verwalten wird. Doch nicht nur die Präsidentin und die Armenpße' gerin, sondern auch mehrere gute und treue Mitglieder enfi riß uns der Tod in diesem Vereinsjahre. So starben fc,t 1. April 1913: Amalie Dohnalik, Vergolderswitwe; M"9' balena Gränitz, Kürschnersgattin; Anna Hartnagl, Haus' besitzen» ; Kreszentia Juritschko, Hausbesitzerin; Josesi"^ Krainz, Hausbesitzerin; Zäzilia Kramer, Hausbesitzersgattin > Franziska Majcen, Oberlehrerswitwe; Hedwig Murscheh' Hausbesitzersgattin; Karoline Edle von Nènietp geb. Grafi" Schärffenberg, k. und k. Feldmarschalleutnantswitwe; fine Schmid, Hausbesitzerin ; Katharina Schweizer, Ha "s' besitzeriu; Anna Trethan, Hausbesitzerin; Hermine Zebisch, llnterbeamtensivitive und Magdalena Halbich, Private. $"r das Seelenheil jeder dieser verstorbenen Frauen wurde nach vorhergegangener Verkündigung am Grabe bezw. auf ‘)cr Kanzel vom Vereinskonsulenten in der Dom- und Stadfi Pfarrkirche eine stille heilige Messe gelesen. Am 21. Dezember 1913 hielt der Verein in ^ F. B. Residenz unter dem Vorsitze des hohen Protektors, Seiner Fürstbischöflichen Gnaden und Exzellenz, die Genera -Versammlung ab, bei welcher der Rechenschaftsbericht "^r die letzten 3 Jahre erstattet und der bisherige Vereins-ansschuß wiederbestätigt wurde. Bei dieser Gelegenheit übergab der Hvchwürdigste Herr Fürstbischof zur Freude aller Anwesenden dem Ausschußmitgliede Frau Antonie Baronin Pach-Hansenheimb und dem Vereinskvnsnlenten Kanonikus scn. Josef Majcen das ihnen von Sr. Heiligkeit Papst Pins X. gnädigst verliehene Ehrenkreuz „Pro Ecclesia et Pontifice“ als Anerkennung der Verdienste, die sie sich um den XXIII. eucharistischen Kongreß in Wien im Jahre 1912 erworben hatten. In der am 3. Februar 1914 stattgehabten Ausschußsitzung wurde an Stelle der verstorbenen Nereinsprüsiden-tin, Frau Franziska Scherbaum, die bisherige Vereins kassierin, Frau Jenny Scherbaum, einstimmig zur Vereinspräsidentin gewählt. Im Hinblick darauf, daß Frau Jenny Scherbanm bereits durch 25 Jahre das verantwortungsvolle Amt der Vereinskassierin umsichtig ttttb mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit verwaltete, kann der Verein versichert und mit vollstem Vertrauen überzeugt sein, daß Frau Jenny Scherbanm den katholischen Franen-verein in Marburg ganz im Sinne und Geiste ihrer verstorbenen Schwiegermutter, die sie kindlich liebte und der sie ganz ergeben >var, leiten »verde. Die Stelle der Vereinskassierin wurde nach einstimmiger Wahl der langjährige», um den Verein sehr verdienten Ausschußfrau, Frau Marie Schneider, übertragen. Im vergangenen Jahre hat der Verein an 100 Arme» und Kranken monatliche Geldunterstütznnge» znkom-men lassen, während er 120 armen Schulkindern im Institute der ehrw. Schulschwestern, >vo sie Unterricht und Erziehung genossen, täglich den Mittagstisch deckte und überdies drei Waisenkinder vollkommen verpflegte. Bei der gut besuchten Christba»imfeier, bei welcher die armen Kinder, von den Jnstitntszvglingen liebevoll unterstützt, durch Gesang, Vorführung von lebenden Bildern und Deklamationen die Anwesenden erfreuten, und deren würdigen Schluß eilte »veihevolle und begeisternde Ansprache des Hochwürdigsten Oberhirten bildete, »vurden 124 der dürftigsten Kinder mit festen Winterschuhen und sonstigen »varmen Kleidungsstücken, wie auch mit Obst und Brot reichlichst beschenkt. Die verehrten, für das Wohl der Armen keine Mühe scheuenden Ausschußfranen brachten hiefür im Samm-luitgstvege den namhaften Betrag von 904 K 40 h zusammen. Das liebe Christkindlein gebe für diese Liebesgaben allen Mitgliedern, Wohltätern und Freunden des Vereines den zeitlichen Segen u»»d einst die eìvigen Hiinmelsfretiden! Die Atifnahme der Armen und die Beratung über die Art und Weise der Unterstützung derselben geschah in de» Ausschußsitzungcn, die jede»» ersten Montag des Mv-nats in der WoHittmg der Vereinspräsidentin abgehalten wurden. Bei der verstorbenen Vereinspräsidentin Frau Frau ziska Scherbaun» fa»»d die letzte Ausschnßsitznng am 5. Jän- ner 1914 statt, bei welcher sich die herzensgute Armem mutter mit den Ausschußfranen, die ihr zum Jahreswechsel und zum vollendeten 90. Lebensjahre die aufrichtigsten Gratulationen entgegenbrachten, unvergeßlich herzlich freute. Hatte sie schon etwa ein Vorgefühl der himmlischen Freude»», in die sie bald entgehen sollte? An den durch die Vereinsstatuten vvrgeschriebenen dreimaligen gemeinschaftlichen Andachten in der Dom- und Stadtpfarrkirche nahmen die Vereinsfrauen mit großem Fleiß und Eifer teil, zumal noch ait den Andachten, die aitläßlich des Konstantinischen Jubiläumsjahres 1913 in der Dom-und Stadlpfarrkirche und in der Basilika zur Hl. Maria in der Grazervorstadt abgehalten wurden. An Jahresbeiträgen erhielt der Verein von seinem hohen Protektor, Sr. Fürstbischöflichen Gnaden und Exzellenz dem Hochwürdigsten Herrn Fürstbischof, den namhaften Betrag von 200 K, während durch die verehrten Aus-schußfranen, die nur Gottes Lohn für ihre Wege und Sorgen erhoffen, bei den unterstützenden Mitgliedern, deren Zahl 440 betrügt, und den sonstigen Wohltätern des Vereines 1565 K 07 h gesammelt »vurden. Ferners spendeten dem Vereine Präsidentin Frau Franziska Scherbanm in der Aitsschußsitztutg vom 1. Dezember v. I. 400 K, Herr und Frau Emil Freiherr von Gödel-Lannoy, k. k. Gesandter i. R., 100 K, Frau Antonie Pach-Hansenheimb 100 K und Ungenannt 30 K. „Denn die Armen habet ihr allezeit bei euch" (Matth. 26, 11), sprach einst der gute Heiland zu seinen Jüngern. Bei diesen Worten mag »vohl Jesus ganz besonders oit die heutige Zeit gedacht Haben. Denn fürwahr, wo du hinblickst, da schaut dir überall die Armut entgegen. Ja, auch in Marburg gibt es viele Arme, die unterstützt werden wollen und sollen. Bei jeder Ausschnßsitznng des katholischen Frauenvereines melden sich solche und bitten händeringend um Hilfe. Und dieser unterstützt gerit die Armen und er würde es gewiß noch lieber tun, so er noch mehr Mitglieder zählte. Da Marburg nicht arm, vielmehr sehr reich ist an edelgesinnten katholischen Frauen, so mögen denn alle jene, die dem Vereine noch nicht angehören, kommen und demselben beitreten. Die Anmeldung kann, schriftlich oder mündlich, bei der Frau Vereinspräsidentin und den einzelnen Ausschußfranen oder auch beim Herrn Vereinskvnsnlenten geschehen. In der süßen Hoffnung auf beit ewigen Lohn beim Vater der Armen im Himmel, soll es die Mitglieder nie gereuen, dem katholischen Frauenvereine der werktätigen christlichen Liebe angehört und denselben mit Gebet und Opferit gefördert zu haben. Schließlich sei noch herzinnigst allen und jedem einzelnen gebankt, denen der Verein zu Dank verpflichtet ist: vorab dem hohen Vereinsprvtektvr, Sr. Fürstbischöflichen Gnaden und Exzellenz, Dr. Michael Napotnik, Hvch-I welcher dem Vereine und seinen Armen in väterlicher Liebe und Güte stets zugetan ist; ferners dem hochedlen und treuen Armenfreunde Freiherrn Vvn Gödel-Lannvy und der gleich edlen Frau Antonie Pach-Hansenheimb; sodann der herzensguten Frau Vereinspräsidentin, den opferfreudigen Ausschußfrauen und den mildreichen Vereinsfrauen; weiters den ehrwürdigen Schulschwestern als Lehrerinnen und Erzieherinnen der armen und verlassenen Kinder; ingleichen der mildtätigen hochw. Geistlichkeit und der mit den Bedürftigen Mitleid fühlenden Bürgerschaft Marburgs ; endlich allen lieben Bewohnern der aufblühenden Stadt Marburg, die den Verein und die Armen immer gern mit Gaben beglücken. Allen gelte einst das trvstvvlle Wort der heiligen Schrift: „Selig sind die Toten, die im Herrn sterben! Von nun an bereits, spricht der Geist, sollen sie ansruhen von ihren Mühen; denn ihre Werke folgen ihnen nach." (Apoc. 14. 16). Der Verein zählte im verflossenen Vereinsjahre 440 Mitglieder. Die Einnahmen betrugen 3482 K 83 h, während sich die Ausgaben auf 3310 K 83 h beliefen. Der Vorstehung des Vereines gehörten an: Jenny Scherbaum, dekoriert mit dem goldenen Verdienstkreuze mit der Krone, als Präsidentin; Marie Schneider als Kassierin und Armenpflegerin; Theresia Pvschl als Sekretärin und Bibliothekarin; Marie Deutsch, Anna Vvn Jettmar, Antonie Baronin Pach-Hansenheimb, dekoriert mit dem Ehrenkreuze „Pro Ecclesia et Pontifice“, Marie Potočnik, Theresia Pvschl, Anna Neichenberg, Jenny Scherbaum, Marie Schneider, Klara Schorn, Mechtilde Freifrau v. Twickel, Dame des Elisabeth-Ordens 2. Klasse, Jeanette v. Zhuber, als Ausschußfrauen und Domherr Senior Josef Majcen als Konsulent. Večna molitev v Konjicah in v Konjiški dekaniji. — O tej prelepi pobožnosti je kn. šk. dekanijski urad v Konjicah kn. šk. ordinariatu poročal : Tridnevna molitvena pobožnost seje dne 3. 4. in 5. aprila 1.1. v Konjicah prav slovesno vršila. Vodili so jo 3 čč. oo. kapucini. Kljub nujnemu delu so verniki mnogobrojno prihajali ter zvesto poslušali mične govore, katerih sta bila po dva slovenska dopoldne in po eden nemški zvečer. Tudi nemških pridig so se tržani in uradniki v prav obilnem številu udeleževali. Vse dni molitvene ure so župljani mnogoštevilno z glasno skupno molitvijo ter lepim petjem častili presveti aitami Zakrament, katerega so skupno ado-rirat prišli tudi učenci in učenke vseh 13 razredov tukajšnjih šol. Svetih obhajil se je med tem časom podelilo 2300 ; obhajanih je bilo tudi lepo število uradnikov in tržanov. Na Prihovi je vodil pobožnost dne 6. in 7. aprila č. o. Hilarij ; na Stranice je prišel v ta namen na pomoč č. o. Ladislav, v Špitalič pa g. prof. dr. M. Slavič iz Maribora. Na drugih župnijah so sosednji duhovniki pripomogli, da se je povsod večna molitev prav slovesno vršila. Priljubljena pobožnost, ki bo našo obsežno škofijo zares duhovno prenovila, bo dragocen biser, ki bo dičil bogato okrašeno krono na glavi Ekscelence preljubljenega nadpastirja v svetih nebesih. Iz Svetinj je došlo kn. šk. konzistoriju poročilo o sv. misijonu, ki sc je po 15'/z letih tamkaj vršil in katerega so vodili v dnevih od 1. do 8. februarja 1.1. čč. gg. misijonarji od Sv. Jožefa pri Celju. V srce segajoče pridige so vsakikrat privabile toliko poslušalcev, da je cerkev bila vedno natlačeno polna, in dasi je toplomer kazal vsak dan ti do 10 stopinj mraza, se ni nihče pritoževal nad zimo ; saj pa je pri Svetinjah sv. misijon lahko uspešen le po zimi, ko so delavci prosti in vsi možje doma; in res so se sv. misijona z vse Ir ale vredno gorečnostjo udeleževali zlasti možje. Svojo pobožnost so mogli farani opraviti le, ker so čč. gg. sosednji dušni pastirji radi v izpovednici pomagali ; obhajanih je bilo okrog 3000 vernikov. Srce Jezusovo povrni čč. gospodom njih velik trud in ga obilno blagoslovi ! 46. Diitzesan-Nachrichten. Ernannt wurden: P. T. Herr Martin Matek, Doctor Hom. in iuro canonico, F B. Konsistorialrat, Domherr und Direktor des F. B. Diözesanpriesterhauses in Marburg, zum Studien-Prodirektor an der F. B. theologischen Diözesanlehranstalt in Marburg und P. T. Herr Jakob Kavčič, F. B. Konsistorialrat und Domherr in Marburg, zum F. B. Kommissär bei den Schulschwestern vom III. Orden des heil. Franziskus von Assisi in Marburg. Investiert wurde Herr Nikolaus .lamšok, II. Kaplan in Trifail, als Pfarrer zu St. Johann in Razbor. Übersetzt wurden die Herren Kaplane: Anton Kovačič von Monsberg nach Bidem; Johann Luskar von Videm nach Praßberg; Paul /agar von Praßberg nach Trifail (II). Herr Anton Medved, Aushilfspriester in Čabvnnt, wurde als Stanimi ili Monsberg angestcllt. Gestorben ist P. T. Herr Johann Mlakar, Doktor der Theologie, F B. Konsistorialrat, infulierter Domdcchant am F. B. Lavanter Domkapitel in Marburg, am 10. April im 09. Lebensjahre. F. B. Lavanter Ordinariat zu Marburg, am 10. Mai 1914. t 4L St. Lyrilltt«-vu«Ldruckcrri, Dtarburg. Fürstbischof.