319 Amtsblatt ^ur Laibacher Zeitung Nr. 46. Molltass dm 2«. Februar 1872. (76—2) Nr. 166. Kundmachung. Bei dem Rechnungs-Departement der Finanz-Direction in Laibach ist cinc Rcchnungs-Officials-stelle in der XI. Diätenklassc mit dem Iahresge-halte von 500 Glllden definitiv und eventuell provisorisch zu dcschcn. Gesuche sind unter Nachwcisung der zuri'lck' gelegten Studien, der bisherigen Dienstleistung, der Prüfung aus der Bcrrcchnungskunde und der Sprachkenntnisse binnen 14 Tagen bei der Finanz-Direction in Laibach einzubringen. Laibach, am 11. Februar 1872. K. k. /inlUy-Direction. (81—2) Nr. 278. Provisorische Förstcrstelle. Bei der k. k. Berg-Direction Idria kommt eine provisorische Försterstelle, mit dem Wirkungs- kreise eines zweiten Korstamts-Beamtcn, in der XI. Diätenklasse, mit dem behalte jährlicher ti30 fl., dem Deputate von 12 Wiener Mastern Holzes 2. Sorte, Naturalwohnung oder 10"/« Quartir-geld und dem Reisepauschale von 105 fl. zu besetzen. Gesuche sind unter Nachwcisung der an einer öffentlichen Forstanstalt zurückgelegten Studien, der Staatsprüfung für Forstwirthc, der praktischen Vertrautheit mit der Forstwirthschaft im Hochgebirge, der Gewandtheit im Comcpt- und Rechnungsfache, der Kenntniß der deutschen und krainischcn oder einer verwandten slavischen Sprache, der bisherigen Dienstleistung und der physischen Tauglich-teit, mit der Erklärung, ob und in welchem Grade der Bewerber mit Beamten oder Dienern der k. k. Berg-Direction Idria verwandt oder verschwägert ist, bei derselben bis 31. März 1872 im Dienstwege einzubringen. K. k. Berg-Direction Idria, am 20. Februar 1872. («2-» Edict ^-"- der k. k Bezirkohauptmani'sckaft als Grund« lastr« Ablbsungs und NcssulirunssS«Local» <5om»nission Nudolfswerth Alle jene Interessenten, welche gegen die im politischen Bezirke Rudolfswerth gelegene, Seiner Durchlaucht dem Fürsten Carlos Auersperg gehörige Herrschaft Ainöd gegründete Servitutsansprüche, welche bisher noch nicht zur hierämtlichen Kenntniß gelangt sind, noch zu erheben gedenken, werden aufgefordert, diese Ansprüche so gewiß längstens bis 31. März 1 872, Hieramts schriftlich oder mündlich zu reclamiren, als widrigens die Unterlassung dieser Reclamation als eine freiwillige Verzichtleistung auf die ihnen allenfalls zustehenden Berechtigungen im Sinne des tz 30 der hohen Ministerial - Verordnung vom 31. October 1857, 3ir. 218 R. G. B. angesehen werden würde. K. k. Bezirkshauptmannschaft alS Grundlasten-LocalCommission Rudolfswerth, am 21. Februar 1872.