47 Amtsblatt Mr Lailmcher Zeitung Nr. 7. Dienstag deu 10. Jänner l871. (I^Y ' ^ Nr. 31. , Concurs-Ausschreibung. Bei dem k. k. Bezirksgerichte in Idria ist die Stelle des Bezirksrichters mit den, Iahresge-halte von l 5>00'fl. und eventuell von 1300'ft. mit dem Vo^ückllng('vcchtc in die höhere Gehaltsstufe zu besetzen. ^ Die Bewerber um diese Stelle, zu deren Erlangung jcdcnfalls auch die Kenntniß der krai-nischen (slovenischen) Sprache in Wort und Schrift erforderlich ist, wollen ihre gehörig belegten Ge suche bis zum 26. Jänner 1871 bei dem unterzeichneten Präsidium im Vorschrift- mäßigen Wege überreichen. Laibach, am 8. Jänner 1871. ____K- li. LandesgcrichtS-Präsidium. (^ Nr. 12852. Kundmachung. Mit 16. Jänner wird in Zoll ein k. k. treten, welches mit Wippach durch eme viermal wöchentliche Fußbotenpost verbunden wird. «, " » ^ , Trieft, am 5. Iänncr 1871. ^Von^der k. k. küsicnl. krain.Postdircctim,. ^^ Nr. 13081. Kundmachung. f. .> ^l" ^ukendorf in der Nähe der Eisenbahn-Mtwn Podnart wird mit 10. l. M. ein k k Postamt in Wirksamkeit treten, welches mit dem «aynhofe in Podnart durch zweimal täqliche Fuk-botenposten verbunden wird. Trieft, am 5. Jänner 1871. K. k. Doftdirection. (13—1) Nr. 22. ^ Kundmachung. Auf <>)rund des im steichsgefetz blatte vom Ä O.December s^i7ßV unter str H3G veröffentlichten Gesetzes vom H^i. November «D^K, mit welchem das Ministerium zur Forterhebung der bestehenden directen und indirecten Steuer»» sammt Zuschläge«, nach Maß gäbe der gegenwärtig bestehenden Be jteuernngsstesetze, fur die Heit vom R. Jänner bis Ende Februar «G7R ermächtiget wurde, wird Nachstehendes kundgemecht. K. Hur Ueberreichuug der Bekennt niffe über das Ointommen von Handels^ und Gewerbs, dann sonstigen steuerpflichtige« Unternehmungen, von Pachtungen und Renten, und endlich der Anzeige« über stehende Jahres-bezüge, behufs der Giurommeusteuer-vemefsnng proR^U R, wird mit Bezug aufdenhoheuFinanzministerial Grlaß vom ». October R»O4, H. 43A«Z7 —H R33, die Frist bis Gude Jänner H»U« festgesetzt, nnd werden die P. T. Ginkommensteuerpftichtigen der Stadt Laibach ,„^ Hinweisung auf die §8 HH und 33 des Ginkommeu steucrgesetzes vom HV.October KG43V, und auf die Vollzugs-Vorschrift vom KK. Jänner R^Htt eingeladen, ihre Faffivnen und rückfichtlich Auzeigeu innerhalb der obgedachten Frist bei dieser k. k. Steuer Local Eommisfiou zuverlässig zu überreichen. H. Den Bekenntnissen über das Giukommeu dcv ersten <3lasse für das Jahr »H^L sind zur Grn,ittluug des durchschnittlichen Einkommeus die Giuuahmen und Ausgaben der Jahre R8OG, «^«9 und lw^O zu Grunde zu legen. 3. Die von den Verpflichteten ein zubringeuden Anzeige« über stehende IahresbezügehabendioIahresssehalte der Bezugsberechtigten nebst den den selben allenfalls zukommenden Naturalleistungen zu enthalten. Andere Ginronlmensarten der zweiten Classe hingegen, welche nicht in vorhinein festgesetzten Iahresge bühreu bestehen, sind auf gleiche Art wie für die erste <3laffe vorgezcichuet, cinzubekenuen, und kommen hiebei die 88 44> und K R des Giukommeustener gesetzes zu beachten. 4. Die Zinsen «nd stenten der dritten Elaffe zu deren Ginbekennulkg die Bezugsberechtigten verpflichtet bleibe«, sind für das Iakr «S7l nach dem Stande des Vermögens und Giukommens vom 3Z. December zWi?tt anz«geben. H. Jene, welch o ihre Gewerbe verpachtet haben, wollen in ihren Be tenntnissen die Pächter namhaft mache« nnd zugleich angeben, in welchem Stadtthcile uud in welchem «Hause die Gewerbsausübung stattfindet. Die Gewerbspächter haben über den Pachtnutzen abgesonderte Gin-kommeusteuerbekenntniffe vorzulegeu. »l>. Die Prüfung und Nichtigstellung der Bekenutniffe und Anzeigen für die Ginkommensteuer, dann die Festsetzung der Steuergebühr wird nach den bestehenden Vorschriften erfolgen; über einschlägige stecurse wird die hochlöbliche k. k. Finanz-Direction entscheiden. Laibach, am S. Jänner R^7R. K. K.