Zmtzklatt zur LaVacher Zeitung Juli. ^'Mullein a H)l,'il^ WLljey Aufftahlne von Zualitt,le»,i,t die k, k. lncdiziuisch.ckiiruittische I^s5>/ker erhalten ein monai« liches Pauschale von l0 fl. 5U k:'. für Klclocr, Wasche, Bücher, Schreibmaterialien 2 fi. davol'. sind als Taschengeld bestimmt. 3. Sowohl die internen, als auch exter. nen Akademiker erhalten oen vollständigen Unterricht in der Medizin, Chirurgie und im Militär, Sanitätsdienste unentgeltlich. 4. Sie sind von der Entrichtung der an den Zivillehranstalten vorgeschriebenen Rigorosenc, Promolions- und Diplomß-Taxcn befreit. 5. Die Josefs. Akademiker werden nach Absolvirung des Lehrkurses unter entsprechender Ablegung der strengen Prüfungen zu Doktoren der gesammten Heilkunde graduirt und ihnen hierüber die Diplome ausgefertigt, durch welche sie in alle diejenigen Rechte und Freiheiten eingesetzt werden, die den an den k. k. Universitäten kreirten Aerzten zukommen. 6. Hiernach werden dieselben als Ober» ärzte mit dem Vorrückungsrechtc in die höheren Chargen der fcldälztlichen Branche in der k. k. Armee angestellt. 7. Den der Iosefs-Akademie gebildeten Feldarztcn (Doktoren) gilt, wenn sie sich um eine ärztliche Anstellung im ^lvil^Staatödienste bewerben, ihre vollendete tadellose Dienstzeit als besondere Anempfehlung. Dagegen wird jenen Akademikern, welche wegen strafbarer Handlungen von der Anstalt entlassen werden, kein ihre Studienverwendung an der Akademie bezeugendes Dokument aus» gefolgt. Akademiker, welche wegen schlechter Stu« dil'lwelwcndung zur Entlassung gelangen, tön» nen ein solchcö Dokunnnt erl^ltc,^ jedoch müssen welches für zahlende Interne vorgeschrieben ist^ für die ganze Zeit ihrer Anwesenheit an der Akademie erlegen. Die Kosten für die Erhaltung und Aus. bildung der Interne - Akademiker, welchen ein Acrialplah verliehen wird, tiägt das Militärärar. Die (internen) Zahlakademiker müssen hiefür cinc Vergütung leisten, welche beiläufig der Hälfte der vom Staate auf sie verwcnöettn Kosten entspricht. Gegenwärtig ist dieses Beköstigungs^Pau.-schale für Zahlzöglinge auf 3,5 'st. jährlich festgesetzt, dasselbe ist jedoch mit Rücksicht auf die schwankenden Preise der Lebensbedürfnisse kein durchaus unveränderliches.— Diesrr Betrag ist in halbjährigen Naten in Vorhinein am l. Oktober und l. April bei einer Kriegskassa zu erlegen und der Abfl>hr5schein von Gcite der Partei an die Iosc'fö-Akademie einzusenden. Internen zahlenden Josefs . Akademikern, welche in zwei'aufeinander folgenden Iahreu aus der Mehrzahl der gehörten Gegenstande vorzügliche Fortgar.gsklassen erhalten haben und deren Aufführung ohnc- Tadel ist, kann vom KriegsministerillM ein Aerarialplah unter ter Bedingung'fortgesetzter guter Verwendung und Aufführung verliehen werden. Bie Hchlche um di, Aufnahme als Zöglinge in die Zoscfs-Akademie sind von den Ellern oder Vormündern ocö Vewerb.'vs längstens bis l5. ?lig ust, l8tt5 bei der Direktion der k. k. medizinisch-chirurgischen Ioscfs-Akadcmie in Wien' cmzubiingen, Die Gesuche müssen die, g.'na'/i'c,,Adlcsse enchal-ten, an welche der Bescheid zu richten ist. Nen s.'lber au Oite gelangen soll, in wel, chcn sich kein Possamt befindet, so ist die lehce Postiiastt'^ i^':6 alizllgcbcn, In den bezüglichen Gesuchen muß gehörig ausgedrückt sein, ob der Bittsteller extern oder intern zu studiren beabsichtige, ob er im letzte» ren Falle einen Zahl. oder Aerarial - Plah aspirire, ferner in welchen Jahrgang er aufgenommen werden will, und es müssen demselben folgcnoe Dokumente brilirqen: 1. Der Nachweis deS Alters des Bewerbers. 2. Das von einem graduirten Feldarztc aus« gestellte Zeugniß ii'bcr dessen physische Qua. lifikation. 3. Das Sittenzeugniß. 4. Die gesammtc:, Stndienzeugnisse von allen Jahrgängen der zurückgelegten Gymnasial, klaffen, und zwar sowohl vom l. als auch vom 2. Semester jedes Jahrganges, dann das Ma« turitäts-Zeugniß eines inländischen Obergyn,-nasiumS. Studirende von Lehranstalten, an welchen die Maturitäts-Prüfungen erst in der 2. Hälfte des Monats September abgehalten werden, und welche demnach nicht in der Lage sind, da6 vorgeschriebene Maturitätözeugniß ihrem Aufnahmsgesuche beizulegen, können demuna/achtet ein mit allen sonstigen vorgeschriebenen Beilagen instruilies Gesuch einreichen, und es kann denselbeir bei einer ausgewiesenen vorzüglichen Verwendung in den Wymnasialstudien, welche voraussichtlich ein ähnliches Calcul bei der abzulegenden Maturitätsprüfung erwarten läsn, die Aufnahme provisorisch zuerkannt werden. Studirende der Medizin, welche von einer Universität an die Josefs - Akademie in einen höheren als den ersten Jahrgang überzutreten wünschen, haben außerdem die Dokumente über den Besuch ocr betreffenden Vorlesungen (Ma-trikelschein Imlsx I!» fl, öst. M. beim Eintritle in die Akademie cntiichtcn, Bewerber um Zahlplähe aber haben außerdem noch die weitere Erklärung vchule^'i,, daß sich ihre Mevn odcr Vormünder verpflichten, das Blköstigungß.Pauschale von jährlichen 3!5 fl. öst. W. in halbjährigen Naten während dcr Dauer der ganzen Studien- und Rigorosenzcit der Aspiranten, an dcr Akademie in Vorhinem :., erlege/i. 4NN Letzteres Dokument muß die ämtliche Bc, stätigung enthalten, daß die Angehörigen der Bewerber sich in solchen VermögenSuerhältnissen befinden, welche ihnen die anstandslose Entrichtung des festgesetzten Bcköstigungs-Pauschal-betrages während der obbezeichneten Zeit gestatten. Externe haben ein amtlich bestätigtes Susientationözeugniß ebenfalls in Bezug auf die ganze Studien- und Rigorosorenzeit bei. zubringen. tt. Der von dem Aspiranten ausgestellte, von dessen Vater oder Vormund bestätigte, und von zwei Zeugen mitunterfertigte Revers über die einzugehende zehn- und beziehungßl weise sechsjährige Dienstesverpflichtung. i>. Wenn ein besonderer Anspruch für die Aufnahme in die Iosefö-Akademie auf Grund des Charakters odcr besonderer Verdlcnstlichkcit des Vaters des Aspiranten erhoben werden will, so muß dieser Umstand, falls die Militär« Behörden nicht an sich hievon in Kenntniß sind, gehörig dokumcntirt sein. Nicht ausgewiesen eder-artige Angaben können nicht berücksichtigt werden. Gesuche, welche nach dem anberaumten Termine einlaufen, oder welche nicht gehörig, namentlich nicht mit allen Studienzeugnifsen von beiden Semestern aller Jahrgänge, respec. dem Matrikelschlin und .Index leotiontim belegt sind, oder welche nicht ersehen lassen, ob der Gesuchsteller auf einen Extern» oder Intern., auf einen Zahl- oder Aerarialplatz kompetire, können nicht berücksichtiget werden. Die Verleihung der Zöglingsplatze erfolgt von Seite des Kriegsmiuisteriums. Die neu ankommenden Akademiker werden hinsichtlich ihrer physischen Eignung hier noch' mals vou einem Stabsarzte untersucht, und nur die auch hiebei tauglich Befundenen werden aufgenommen. Wien, am 12. Juni l865. "(23l—3) Nr. l 0^3«. Kundmachung. Das mit der Allerhöchsten Entschließung vom 22. Juni »835 der k. k. privilegir-ten adriatischen Steinkohlen' Haupt-ge werkschaft zum ausschließlichen B.rgdau-detriebe auf Steinkohlen in Dalmatien und Istrien auf die Dauer von dreißig Jahren ertheilte Pri. vilegium erlischt mit dem 22, Juni 1865. Vom 23. Juni 1865 angefangen, steht es daher Jedermann frei, der nach den Bestim» mungcn des allgemeinen Berggesehcs KK. ? und 8 die Fähigkeit hiezu besitzt, auch in Dalmatien und Istrien mit bergbehördlichcr Bewilligung und unter Beobachtung der Vorschriften des allgemeinen Berggesehes, Steinkohlen aufzusu» chen uud zu gewinnen. Die auf die Erwerbung von Schurs« nnd Bcrgbaurcchten abzielenden, den Bestimmungen des Gcbührengesehes vom 23. Dezember !8tt2 (N,-G.-Blatt Nr. 8«) gemäß zu markirenc den Eingaben find je nach der Ortölage der Bergbau'« Unternehmung entweder bei der für das Königreich Dalmatien bestehenden k. k. Bcrghauplmannschast in Zara oder bli der für die Markgrafjchaft Istricn bestimmten k. k. Berghauptmannschaft in Laibach einzubringen. Hon der k k. küstenländischen Stalthattcrci, als Ober „ Für das Reisegepäck, welches auf dem Bocke mitgenommen wird, und nicht daö Handgepäck bildet, ist «5 kr. zu bezahlen. t^.Nllf Bälle und öffentliche Unterhat. tnng cn: Für einen zweispäuuigen Wagen 7O kr. „ „ einspännigen „ 5Q „ Sollte der Wagen in den unter « und 5? bezeichneten Füllen länger als 15 Minuten in Anspruch genommen werden, so ist sür jcdc wci« tcre Viertelstunde ilO kr. zu entrichten. Ill-Ill' ¦ ¦ II I I II 1 ¦ ——¦* OzBituiilo* Na babiski unlnici n Ljubljani se zacne zimski teeaj ucenja /,a habice v «lovenskern jeziku 1. dan oklobra I8GÖ5 in perpusti se k ternu vaaka ucenka brez plaoila, ktera dokazati more, da ima za to iaetnosti, ka-kor jili postava tfrja. Tiste ticunke U Krajnskeg"a, ktere mi-slijo prosili za eno ali drug-o siötemizirano »tipendijo 1/. solskeg'a zaloga, kterih ee bo v tern zimskem ueilncm tecaji 10, vsaka po 52 g-Id. 50 kr. podelilo, in prositi za pravilno povracilo stro.skov potovanja tu aem in nazaj dornu, niorajo svoje prosnje iz-rociti ^olovo do 25. av^usta t. i. svoji kajitonski gosposki. V teh prosnjab mo-rajo, kakor to postava tirja, dokazati övoje uboštvo, iepo zuderžanje, da se niso eez 40 let stare, poteru da so po lastnostih svoie^a razuma in telesa pripruvne, nauèiti se babistva. Opomni se pa, da «e na pro-»ivke ne bo oziralo, ktere brati ne znajo. Od c. k. dezelne vlade za Kranjsko. V Ljubljani 5. julija 1865. «>. Bei Luftfahrten für das Hinfahre«. Sweispännig: Ginspännig: nach Rosenbach . 5<> kr. . . 3O kr. ., Noscnbüchcl 5Q ., . . »O „ „ Gleinitz . tt« .. . . 35 „ .. Schischla . tt« „ . . 35 „ ., Wailsch . 7O „ . . 4tt ., Die Bestimmung des Fahrpreises nach Orten, welche iibcr eine Meile uon laibach entfernt sind, bleibt dem Ucbcrcinloinulcn zwischen der Partei und dem Fiater überlassen. Von der k. k. Polizei-Direktion. Laibach am 5. Juli 1865. (22!>-3) Nr ^N. Kulldmachung. DaK l)ol)c k k. GtaatsminisierillM hat mit dem Erlasse vom 27. März l. I. del' städtischen .Knabeichauptschule zu St. Jakob w öaibach daö R echt, Priva t-P r ü funz) e " abzuhalten, ertyeilt. Jene Privatschüler, welche daher an delH benannten Hauptschule geprüft zu werden wün» schen, mögen am ^5,. d. M., Vormittags zwi< schen w—!2 Uhr, im Schulzimmer der l. Klasse im Redoutengcbäude, unter gleichzeitiger Erlegung der gesetzlichen Prüfungstaxe, angemeldet werden, worauf dann am selben und darauffolgenden Tage die schriftliche und mund« > liche Prüfung abgehalten werden wird. > Direktion der städt. Knabenhauplschule > zu St Jakob. > Laibach am lU. Juli l8«5. Pferde-Verkauf. « Mittwoch den »9. Juli d. I.> werden mchrere Dienstpferde des f. f." «. ?lrtilleric.Negimencö am Iahrmarktplatze ,« Laibach lizttaifdo veräußert. D