Laibacher SCHULZEITUNG. Organ des krainischen Landes - Lehrervereins. ^ Ki'bc'ieiut lü. und 25. jedes Monats. Z-welter .T;ili n Vereinsmitglieder erhalten das Blatt gratis. .. . ------- ■ - ~ • === ^Umerazionspreise: Für Laibach : Gan zj ähr. fl. 2-60, halb j ähr. fl. 1-40.— Mit der Post: Gauzjähr. fl. 2-80, halbjähr. fl. 1-50. ^Pedizion: Buchhandlung Ign. v. Kleinraayr & Fed. Bamberg, Kongressplatz Nr. 81. Inserate vrerden billigst berechnet. . Schriften und Werke zur Rezension werden franko erbeten. Rede des krainischen Abgeordneten Deschmann in der 42. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 26. v. M.* (Nach dem Wortlaute des stenographischen Protokolls.) Ich erlaube mir die Aufmerksamkeit des hohen Hauses nur für einige Momente in An-sPi'üch zu nehmen. Ich glaube dies aus dem G-rnnde thun zu sollen, weil heute von jener (rech-Seite des hohen Hauses Stimmen laut geworden sind, als ob nur dort (auf die rechte Seite Hauses deutend) Vertreter des slavischen Volksstammes sitzen würden, während hingegen auf (Unken) Seite des hohen Hauses die Slaven sozusagen keine Vertreter hätten oder nur Rechte Vertreter ihrer Interessen hier sitzen würden. Ich erlaube mir nun in dieser Richtung sowol in meinem, als auch im Namen der hier Wenden Abgeordneten der slovenischen Landesteile die Erklärung abzugehen, dass jene Rufe il)er Unterdrückung der Slaven durch die deutschen Unterrichtsanstalten, welche wir von jener ^chten) Seite des Hauses gehört haben, wol zum grossen Teile auf Uebertreibungen beruhen. Ich wenigstens muss offen gestehen, dass die Mehrzahl der Wähler, welche mich in den ^iahsrat gesandt haben, der slavischen Nazionalität angehören und dass ich denselben unumwunden und offen erklärt habe, dass ich in allen Angelegenheiten, wo es sich um den Entliehen Unterricht handelt, zunächst die Interessen des Reiches im Auge behalten Wer(ie. und dass ich es mir stets werde angelegen sein lassen, dafür einzustehen, dass auch die fische Jugend konkurrenzfähig gemacht werde, und zwar durch die Kenntnis einer Weltsprache. ^ in dieser Richtung muss ich gestehen, haben mir meine slavischen Wähler auch die vollste Stimmung zu meinen Grundsätzen gegeben. (Rufe links: Hört! Hört! und Bravo! links.) ^ Eben deswegen kann ich jene Anschauungen, welche die Herren Abgeordneten W u r m und °8nj ak ausgesprochen haben, durchaus nicht teilen. Einerseits muss ich jene Anschauung ^ Entschiedenheit zurückweisen, als ob derjenige Slave, welcher ein Interesse an dem deutschen I ‘'Errichte zeigt, schliesslich zur Charakterlosigkeit geführt werde oder der Entnazionalisierung ^eimfallen müsste. , Wenn Sie, meine Herren, auf den Artikel XIX der Staatsgrundgesetze sich berufen, so ich Ihnen nur sagen, dass mit keinem Artikel der Staatsgrundgesetze ein solcher Misbrauch 1 ^ der klerikalen Partei in den gemischten Ländern (lebhafte Oho-Rule und Widerspruch rechts 1 ^ khfe links: So ist es!) getrieben wird, als mit diesem. Insbesondere sind es die geistlichen erren in unseren Landen, welche von diesem Artikel nur darum Gebrauch machen, um die - . * Wiewol diese Rede nur inbezug auf Mittelschule (um die überschwänglich nazionalen Schmerzen ^ steirischen Abgeordneten Vošnjak auf ihren wahren Wert zurückzuföhren) gehalten worden ist, so > j111®611 wir sie aus dem Grunde, weil sie die sprachlichen Schulverhältnisse in Krain auch im allge-e'äen beleuchtet. Anm. d. R. Leidenschaften des Volkes gegen die wolmeinenden Absichten der Kegierung und gegen die dein' sehen Landesgenossen aufzuhetzen. (Beifall und Kufe: Hört! links.) Ich muss bei diesem Anlasse bemerken, dass es doch sonderbar ist, dass die geistliche11 Herren hei uns immer den Artikel XIX der Staatsgrundgesetze im Munde führen, um sich über die deutsche Unterrichtssprache in den Mittelschulen zu beklagen, während an den theologische» Fakultäten noch immer alles in der lateinischen Sprache gelehrt wird, mit Ausnahme der Pastoraltheologie — dem einzigen Gegenstände, welcher in der slavischen Muttersprache de» Theologen mundgerecht gemacht wird. Wenn sich nun auf den Artikel XIX der Staatsgrundgesetze bezogen wird, so erlaube mir doch auch eine andere Deutung demselben zu unterlegen. Wenn gesagt wird, in Länder11, wo zwei Nazionalitäten sind — und das wird mir Herr Dr. Vošnjak nicht in Abrede stelle11, dass in jenen Ländern, die er früher angeführt hat, Deutsche und Slaven, Italiener und Slave® gemischt wohnen, — dass in solchen Ländern jedem Volksstamme auch die Mittel gegeben we»' den müssen, sich in seiner Muttersprache auszubilden, ohne gezwungen zu sein, eine zweite La»' dessprache lernen zu müssen, so könnte daraus nur gefolgert werden, dass alle die Mittelschul®® in den gedachten Ländern in beiden Landessprachen eingerichtet werden müssten. Meine Herre»! Das Reich wird sich wahrlich zu solchen bedeutenden Auslagen nicht herbeilassen. Weit®1’ muss bemerkt werden, dass hier zunächst noch diese praktische Frage herantritt: bei welch®1 Unterrichtssprache denn die grössere Leistungsfähigkeit vorhanden ist? Wenn von Rechten einzelner Volksstämme die Rede ist, meine Herren, so ist doch über^ dort, wo aus Reichsmitteln auch Gelder bewilligt werden sollen, die Frage in Erwägung zu zieh®®' wo wird Entsprechenderes, wo wird für die allgemeinen Bildungszwecke Nützlicheres geleist®1, in der einen oder in der anderen Sprache ? Ich will durchaus nicht dem slovenischen Volke irgend einen Vorwurf in dieser Rieht#®' machen, dass es ihm nicht möglich ist, über jene reichen Hilfsquellen, über jene reichen Literat®1' behelfe zu verfügen, die dem deutschen Volksstamme zugebote stehen. Dies wird auch von d®1-einsichtsvollen Männern des Landes vollkommen eingesehen, und diese bescheiden sich, den d®111' sehen Unterricht mit Vergnügen anzunehmen und die deutschen Unterrichtsanstalten zu benütz«» weil sie die kolossalen Vorteile einsehen, die ihnen durch den deutschen Unterricht zu teil 'Ver den. Ferner, meine Herren, ist ja dies ein Gebiet, auf welchem bereits Erfahrungen genial worden sind, und ich weise eben auf die Erfahrungen hin, welche diesfalls von der hohen gierung selbst in unserem Lande gemacht wurden. Es wurde, wenn ich nicht irre, im Jahre 1870 unter dem Minister Jireöek das Unt«1" gimnasium in Krainburg zu einem vollständig slavischen Gimnasium umgestaltet, wo sämmtlh^ Lehrgegenstände in der slovenischen Sprache vorgetragen werden sollten. Allein, meine Herr®» welche traurigen Erfolge hatte diese Slovenisierung des Gimnasiums? Es fehlte an den nötigst Lehrbehelfen, die Lehrer hatten die grösste Not, mit dem Unterrichte in der slovenischen Spra®*11 aufzukommen. Obwol das ausdrückliche Gebot bestand, dass alles slovenisch tradiert werden soll» mussten schliesslich doch die Lehrer zur deutschen Unterrichtssprache greifen. (Rufe links: Hörf Aber auch bei der slovenischen Bevölkerung hatte diese Massregel durchaus keinen B®1^ gefunden, sondern die Landleute strebten dahin, ihre Söhne, welche früher in Krainburg studi#* ten, nunmehr an das Gimnasium nach Laibach zu senden, weil dort den Jünglingen Gelegeid1®1 geboten war, auch in der deutschen Sprache unterrichtet zu werden. Meine Herren! Bei so eklatanten Fällen, bei so misglückten Versuchen geht es doch ^ an, nach dem Anträge des Herrn Abgeordneten Dr. V ošnj ak wieder zu einem neuen Experi®»®^ zu greifen, da wir ohnehin von dessen Resultatlosigkeit überzeugt sein können. Es fehlt ^ an drei Dingen: es fehlt an Lehrmitteln, an Lehrern, und drittens fehlt es an Schülern seli*51' (Heiterkeit links.) Der Herr Abgeordnete Dr. Vošnjak hat sich auch darauf berufen, dass von den Volksschulen Schüler in die Mittelschule übertreten, die der deutschen Sprache gar nicht mächtig sind. Ja, das ist eben ein grosser Misgrift, welcher in unserem Lande gemacht wurde, ein Mis-griff, welcher schliesslich auch die G-emeinden aus ihrer Lethargie gerüttelt hat. Der krainische Dandtag wollte nemlich mit drakonischen Mitteln einschreiten, um die deutsche Sprache aus unseren Volksschulen gänzlich zu verbannen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass dort, wo die Gemeinden nicht unter der strengen Beeinflussung der geistlichen Seelsorger standen, sie sich ermannten und bei dem Landesschulrate petizionierten, dass das aus den Volksschulen verbannte ,,Deutsch” wieder in den Volksschulen eingeführt werden möge. Meine Herren! Wenn Sie solche Thatsachen und Erfahrungen für sich haben, dann glaube ich wahrlich, dass alle jene Schmerzensrufe, wrelche aus den slovenischen Landesteilen in diesem hohen Hause erhallten, durch diese Thatsachen .Lügen gestraft werden. In dieser Beziehung habe ich mir erlaubt das Wort zu ergreifen, damit es nicht etwa den Anschein habe, als ob nicht auch auf dieser (linken) Seite des hohen Hauses Vertreter des slovenischen Volksstammes wären, welche in vollkommener Uebereinstimmung mit ihren slovenischen Wählern den Wert der deutschen Unterrichtssprache zu schätzen wissen. (Beifall links und im Zentrum.) Lehrerbildungsanstalten. Die Enquete für Lehrerbildungsanstalten hat nach dreiwöchentlichen eingehenden Beratungen ihre Arbeiten vollendet. Nach dem entworfenen Organisazionsstatut fällt das Schwergewicht im Lehrplane des neuen Lehrerseminars entschieden in die Gruppe der Pädagogik und der mit ihr eng zu verknüpfenden Lehrpraxis, welcher Gruppe im Lehrplane nicht weniger als zwanzig Stunden in den vier Jahrgängen zugewiesen sind. Wählend in den beiden unteren Jahrgängen die theoretische Fachbildung vorherrscht, tritt in den beiden oberen Jahreskursen die praktische Berufsbildung immer entschiedener in den Vordergrund, so zwar, dass im letzten Jahrgange die wissenschaftlichen Lehrziele im grossen und ganzen bereits erreicht sind und der Unterricht in sämmtlichen Lehrgegenständen im Dienste der praktischen Berufsbildung steht. Eine unmittelbare Konsequenz dieses Grundgedankens ist es, dass sämmtliche Lehrer der Anstalt an der didaktisch-pädagogischen Ausbildung der Lehrer sich beteiligen. Da der eigentliche Schauplatz dieser praktischeu Ausbildung die Uebuugsschule ist, so tritt diese mit ihrem besonderen Lehrpersonale in eine engere organische Verbindung zur Gesammtanstalt; es mussten aber auch besondere Pormen aufgestellt werden, um einen so vielgegliederten Apparat einheitlich zu gestalten und den Zwecken der Lehrpraxis dienstbar zu machen. Den Haupthebel dieses Apparates bilden die den praktischen Lehrbesuchen der Zöglinge vorausgehenden und nachfolgenden Besprechungen, an denen sich sämmtliche Faktoren der Anstalt: Direktor, Hauptlehrer, Uebungslehrer und die Lehramtszöglinge nach genau festgestellten Normen zu beteiligen haben. Indem diese Besprechungen aus der gewöhnlichen Form von Schulunterweisungen heraustreten und den Charakter von Konferenzen annehmen, wird die freie Selbstthätig-beit der Zöglinge in einer Weise herangezogen, die nicht hoch genug angeschlagen werden kann; kurz, alle diese Veranstaltungen entfernen sich weitab von der tradizionellen Gepflogenheit des schulmässigen Vortragens, Zuhörens und Prüfens und sind ganz dazu ängethan, ein reges, geistig bedeutsames Anstaltsleben hervorzurufen. Dies wird umsomehr her Fall sein, wenn wir bedenken, dass der Lehrplan eine über die sämmtlichen Haupt-Dchtungen des Wissens und Könnens harmonisch sich verbreitende Durchbildung der Zög-ünge ins Auge gefasst hat. Auf den theoretischen Unterricht in den Sprachen und Realien folgen die Fertigkeiten, unter denen wir Musik, Zeichnen, Turnen, bei den weiblichen Au- stalten auch die Haudarbeiten an treffen. Der Musik wird nach wie vor ihr berechtigtes Gebiet eingeräumt bleiben; sind doch die Lehrerbildungsanstalten die einzigen Anstalten, wo dieses wichtige, schon bei den alten Kulturvölkern hochgeschätzte Bildungsmittel in den Dienst der öffentlichen Erziehung genommen wird. Die Enquete hat unter Zuziehung von Experten nicht allein den Lehrplan, sondern teilweise selbst den Lehrgang für die verschiedenen Fertigkeiten festgestellt, wobei auf das erzieherische Moment, welches insbesondere dem Turnen und dem Gesänge zukommt, volle Rücksicht genommen wurde. Um so vielerlei Lehrziele gegenseitig zu harmonisieren und auch noch für eine Selbstthätigkeit der Zöglinge in der Form der Privatlektüre, der Hausarbeiten u. s. w. Raum zu lassen, sind, wie schon früher bemerkt wurde, die Lehrziele in den wissenschaftlichen Fächern gegen den frühem Lehrplan teilweise nicht unerheblich herabgesetzt worden; so ist z. B. in der Mathematik die Lehre von den Logarithmen und die Trigonometrie, zu deren Anwendung es ohnehin nur selten gekommen sein dürfte, herausgefallen, und ist in den Naturwissenschaften das praktische Moment, nemlich die Anwendung auf die Erscheinungen des täglichen Lehens betont worden. Für männliche Anstalten ist die Landwirtschaft als vollberechtigter Gegenstand, jedoch ebenfalls nur unter dem praktischen Gesichtspunkte ganz im Einklänge mit den Anschauungen des k. k. Ackerbauministeriums, welches in dieser Richtung durch Hofrat Dr. Lorenz bei der Enquete vertreten wurde, in den Lehrplan eingefügt worden. Auch die Kurse für Arbeitslehrerinen einerseits und jene für Kindergärtnerinen anderseits bildeten einen Gegenstand der Enqueteberatungen. Die Gesammtzahl der wöchentlichen Lehrstunden erscheint sowol bei der männlichen als hei der weiblichen Anstalt um etwas herabgesetzt, um der Selbstthätigkeit der Zöglinge weitern Spielraum zu eröffnen. Um die gegenwärtig so mit zahlreichen Anstalten oft nur lose zusammenhängenden Hilfslehrer enger an dieselben zu knüpfen, wurde unter gewissen Voraussetzungen die Anstellung definitiver Musik- und Turnlehrer, Arbeitslehreriuen und Kindergärtnerinen in Aussicht genommen, welche bei entsprechender Lehrbefähigung bezüglich der Rechte und Pflichten den Uebungsschullehrern gleich gehalten werden sollen. Das wöchentliche normale Stundenmass wurde für den Direktor mit 10, für einen Hauptlehrer mit 20, für einen Uebungslehrer mit 25 Lehrstunden beantragt und wurden zugleich Bestimmungen getroffen, nach denen Abweichungen von diesem Ausmasse zulässig sind. — Bezüglich der Methode einigte man sich dahin, dass der Lehrer verpflichtet sein soll, seinen Unterricht dem eingeführten Lehrbuche anzupassen, dabei jedoch in entwickelnder Weise vorzugehen und sich in fortwährendem unterrichtlichen Kontakte mit seinen Schülern zu erhalten, damit jede Lehrstunde zugleich eine Lernstunde werde. Um die erzieherische Arbeit zu erleichtern, wurde die Instituzion der Klassenvorstände, die sich an den Mittelschulen so bewährte, auch auf die Lehrerbildungsanstalten übertragen und für jeden Jahrgang ein Klassenvorstand als Einheitspunkt für das Zusammenwirken der Lehrer und Schüler hingestellt. — Die allgemeinen Lehrerkonferenzen, welche bisher allmonatlich abgehalten wurden, verbleiben, damit alle Vorkommnisse der Anstalt sofort zur Besprechung gelangen und ein inniges Wechselwirken sämmtlicher Lehrkräfte unterhalten werde. — Für die Vermehrung und Verwertung der Lehrmittel wurde umfassende Vorsorge getroffen. Nach Thunlichkeit kann mit Genehmigung der Landesschulbehörde im Anstaltsgebäude auch eine Werkstätte für Papp-, Holz- und andere Arbeiten zum Zwecke der Anfertigung von Lehrmitteln eingerichtet werden. Der Besuch landwirtschaftlicher und industrieller Anlagen soll den Zöglingen ermöglicht werden. — Die Semestralabteilung des Schuljahres, welche die bestehenden Einrichtungen nicht kennen, wurde wieder hergestellt und eine Jahresschlussprüfung eingeführt, welche unter dem Vorsitze des Direktors in Gegenwart des ganzen Lehrkörpers für je einen Jahrgang durch einen ganzen Schultag abgehalten wird, um dem Lehrkörper ein Bild über das durch seine Arbeit zustande gekommene Ergebnis 0ines ganzen Jahres zu verschaffen. An Stelle dieser Jahresschlussprüfung tritt im vierten Jahrgang die Reifeprüfung ein. Bei derselben wird auch auf die Leistungen des zu Examinierenden während der Bildungsdauer gebührende Rücksicht genommen und können sogar Zöglinge auf Grund einer guten schriftlichen Prüfung und guter Leistungen während der Bildungsdauer von der mündlichen Reifeprüfung dispensiert werden. Zur Erprobung der Lehrgeschicklichkeit findet auch eine praktische Prüfung statt. Bei den Semestral-zeugnissen entfallen die Grade des Fortgangs, bei den Zeugissen der Reife kann einzelnen Schülern die „Reife mit Auszeichnung“ zugesprochen werden. Endlich verdient noch hervorgehoben zu werden, dass das Statut für eine innige Wechselwirkung zwischen dem Lehrerseminare und den Kreisen der Volksschule Sorge getragen hat, welche Beziehung durch einen gegenseitigen Besuch der Lehrer an den einzelnen Anstalten vermittelt und durch die Landes- und Bezirksschulinspektoren gefördert werden soll. — Es lässt sich nicht verkennen, dass das neue Statut die didaktisch-pädagogische Aufgabe des Lehrerseminars von einem höheren, den Anschauungen des Zeitalters entsprechenden Standpunkte erfasst und zur Durchführung dieser Aufgabe eine Fülle zweckmässiger Vorschriften und Weisungen an die Hand gibt; es lässt sich aber auch nicht leugnen, dass es von dem Lehrstande die volle Dahingabe an den Lehrerberuf in Anspruch nimmt und dass es an den Lehrern liegen wird, den Buchstaben des Statuts zur lebendigen Wahrheit zu machen. Zur Schuldisziplin. Zucht und Ordnung sind zwei Hauptsäulen des gesammten Schulbaues, doch ruhen sie nicht ausschliesslich auf den ohnehin stark belasteten Schultern des Lehrers. Eltern, Ortsschulrat und Gemeinde sind so gut wie der Lehrer berufen, diese Säulen zu festigen; doch leider bleiben diese dazu meist nur berufen und stellen sich damit schon zufrieden. Thaten bleiben für die genannten Faktoren der Erziehung meist ein abstrakter Begriff, dagegen ist für sie Vorurteil und Eigennutz, wenn nicht gar Starrsinn Wirklichkeit. Unter solchen Verhältnissen ist die Bürde des Lehrers gross. Die Volksschule hat jedoch eine künstlerische Bahn zu wandeln und der Lehrer muss demnach ein Künstler sein, der sich weit über den Handwerker erhebt und weise das „Kennen“ mit dem „Können“ zu verbinden versteht. Er muss nemlich seinen Stand und dessen Tragweite wie alles, was sich daran knüpft, durch und durch ken n en, wie ferner sich die Liebe und das Zutrauen seiner Schüler und die Liebe und Achtung der einzelnen Erziehungsfaktoren erwerben können; dann wird ihm auch die Erhaltung und Festigung der Schuldisziplin nicht schwer fallen. Bedauernswert ist jeder Schulmann, der sich in dieser Richtung nicht zurecht findet und herumirrt, wie der ewige Jude in der Sage — ohne Ziel, ohne Ende. Diesterweg kennzeichnet solche Pädagogen mit markigen Worten, die da heissen: „Wer viel mit der Schuldisziplin neben dem Unterrichte zu fhun hat, wem sie Sorge macht und Zeit raubt, ist kein Meister, sondern ein Stümper.“ ■Die herrschende Zucht und Ordnung in der Schule ist also zugleich auch der Masstab für üie Tüchtigkeit des Lehrers; doch darf eine „gute Disziplin“ sich niemals auf pure Furcht vor dem Lehrer gründen, denn in diesem Falle ist sie sicher keine ernstlich „gute“. Es handelt sich vor allem um das, was der Lehrer zur Förderung und Stärkung einer guten Disziplin der Schule als geeignet, vom pädagogischem Standpunkte als bewährt und uachhaltig wirkend erkennt. Jeder möge folgende Punkte beachten und hochhalten. 1. Erwerbe dir vor allem durch dein gesammtes Thun und Lassen die Liebe und das Zutrauen deiner Schüler und dadurch, wenn nicht anders, auch die Zuneigung und Achtung üer Eltern; denn der Weg zu den Herzen der Eltern geht ja eben durch die Herzen der Kinder. 2. Behaupte immer streng dein Recht. 3. Gebe nie aus Schwäche den Launen und dem Ungestüme der Kinder nach. 4. Lasse niemals deine Thätigkeit erschlaffen. Die Schulzucht aber ist auch, wie unser Meister Diesterweg trefflich bemerkt, gleich dem Unterrichte bedingt durch die Beschaffenheit, besonders das Temperament und den Charakter des Lehrers; obenan soll die Liebe zum Berufe und zu den Lernenden stehen. Als Schulmonarch, der vom hölzernen Throne aus seinen kleinen Staat regiert, hat er unter seinen Unterthanen Glück und Wolstand und mithin auch Zucht und Ordnung zu fördern. Die kleinen Staatsbürger sollen erkennen lernen, dass Gehorsam und Fleiss notwendige Bedingungen eines gedeilichen Lebens sind, Dummheit und Zuchtlosigkeit aber alles untergraben. Die ersten Eindrücke sind eben die bleibendsten. Wer im kleinen Staate den Gesetzen pünktlich Folge leistet und sie festhält mit seiner ganzen Seele, der kommt vorwärts, er wird belohnt durch die Zufriedenheit seines Lehrers und später seiner übrigen Mitmenschen; wer aber den Anordnungen in der Schule nicht Folge leistet und sein eigenes Ich vernachlässigt, den trifft die Ermahnung, der Verweis, die Rüge oder noch eine schlimmere Strafe. Der Schulmonarch ist auch die verkörperte Justizia und Sonderinteressen sind ihm fremd. Er pflegt selten zu loben und auch mit aller Vorsicht zu strafen. Jede Schulstrafe aber muss eine pädagogische sein, die einzig und allein die Besserung des fehlenden Kindes im Auge hat und jede Abschreckungstheorie und jedes Wiedervergeltungsrecht, wie der Meister von Mörs und Berlin sagt, von sich ausschliesst. Diese Strafe aber hat sich nicht allein nach der Art des Vergehens, sondern auch nach dem Geschlechte, Alter, Temperamente und nach der häuslichen Erziehung des fehlenden Schulkindes zu richten. Weil aber nebst Lehre und Gewöhnung das Beispiel am meisten wirkt und zieht, sei der Lehrer selbst ein Muster der Ordnung, der Pünktlichkeit, der Arbeitsamkeit, des Anstandes und der Sitte in und ausser der Schule, denn das fördert die Schuldisziplin gar wesentlich. Wie schon oben erwähnt, kommt bei der Handhabung der Schulzucht auch die Beschaffenheit des Lehrers in Betracht, d. i. nicht allein das Beispiel, das er seiner Schuljugend gibt, nicht allein die Art und Weise der Belohnungen und Bestrafungen, sondern auch sein Auftreten in didaktischer Beziehung. Die Auswahl des Lehrstoffes und dessen Gliederung, der Lehrweg, die Art der Fragenstellung, die Sorge für würzenden Stoff, eine weise Abwechslung, das Eintretenlassen von Ruhepausen, die Vermeidung der Eintönigkeit im Reden und des fortwährenden Hin- und Hertretens während des Unterrichtes, die stete und genaue Durchsicht aller Haus- und Schulaufgaben, Gesang und Spiel etc. vermögen viel zur Festigung der Disziplin in der Schule beizutragen. Wenn nicht geradezu alles, so hängt doch das meiste, die Hauptsache nemlich, von dem Lehrer ab, und eben deswegen bestrebe sich dieser, ein ganzer Mann zu werden. Mit Energie und Besonnenheit vorwärts, aber damit muss die sorgsamste Behutsamkeit sich paaren, sagte Deak, weil die Frage sonst leicht vergiftet werden kann. — a. Schützet die nützlichen Vögel! Lt. Es ist eine längst bekannte Thatsache. dass der Mensch mit allen seinen ihm zugebote stehenden Mitteln dennoch nicht imstande ist, sich der Verheerungen des kleinen Ungeziefers, das tagtäglich in zahllosen Scharen seine mühsam gebauten und gepflegten Landfrüchte bedroht, zu erwehren; und hätte die Natur dem Menschen nicht unermüdliche Bundesgenossen beigegeben und so in anderer Weise der ins Unendliche gehenden Vermeh- rutlg dieser mächtigsten Feinde der Bodenkultur Schranken gesetzt, er wäre kaum imstande, aus diesem immerwährenden Kampfe als Sieger hervorzugehen. Diese treuen Bundesgenossen, (^e, obgleich nicht mit kunstvoll verfertigten Waifen ausgerüstet, dennoch stets mehr zu Listen vermögen, als der Mensch trotz der grossartigen technischen Hilfsmittel, die erbeute ^esitzt, sind die der Landwirtschaft nützlichen Vögel. Soll daher der Schade, ^eii das kleine Ungeziefer Jahr für Jahr der Landwirtschaft zufügt, nur einigermassen vennindert werden, so ist es vor allem notwendig, dass wir diejenigen Vögel, die ihre Nahrung aus dem Reiche der Insekten, Würmer, Schnecken u. s. w. nehmen, auf jede nur Mögliche Weise schützen und schonen. Wie hoch aber der Nutzen anzuschlagen ist, den gewisse Vögel auf indirekte Weise durch Vertilgung der schädlichen Insekten u. s. w. der Landwirtschaft leisten, mag folgendes Beispiel lehren: Wenn die erste Brut eines Star-paars ausgekrochen ist, so bringen die Alten in der Regel alle drei Minuten Futter zum Nest; nachmittags alle fünf Minuten; jedesmal bringen sie eine Schnecke oder Raupe, was zusammen, die eine Tageshälfte zu sieben Stunden gerechnet, vormittags 140 Schnecken °der Raupen und nachmittags 84 ausmacht. Auf die zwei Alten kann man für die Stunde wenigstens zusammen zehn Schnecken rechnen, was in 14 Stunden 140 ausmacht. In Summa werden also von einer Starfamilie täglich 364 Schnecken verzehrt. Ist dann die ßi'ut ausgeflogen, so verbraucht sie noch mehr; es kommt nun noch die zweite Brut hinzu, l'nd ist auch diese ausgeflogen, so besteht jede Familie mindestens aus zwölf Mitgliedern, llnd frisst dann jedes in der Stunde nur fünf Schnecken oder Raupen, so vertilgt die Familie täglich 840 Stück. Wie lauge müsste sich wol der Mensch plagen, um eine solche Anzahl von Würmern, Schueckeu oder Raupen zusammenzulesen, und wie würde es mit Unserer Landwirtschaft erst ausseheu, wenn diese Vögel nicht vorhanden wären oder durch Unvernünftiges Gebaren ausgerottet würden? Denken wir uns einen fruchtbaren Landstrich, der von hundert Starfamilien bewohnt 'st; nach obigem Beispiel verzehrt jede Familie täglich im Durchschnitt 840 schädliche ßaupen oder Würmer; alle zusammen täglich 84,000! Wären die Stare nicht vorhanden, so würden die nicht vertilgten Raupen u. s. w. eine Nachkommenschaft von vielen Millionen orzeugen, die sich alle auf Kosten der Mühe und Plage des Landmannes ernährten! Nicht "minder wichtig für die Landwirtschaft ist auch unser Spatz. Jedes Junge eines Spatzen-"estes braucht täglich 50 Stück Raupen, die ihm die Alten aus der Nachbarschaft zutragen; sind fünf Junge im Neste, so macht dies täglich 250 Stück. Die Aetzung dauert durchschnittlich 30 Tage; in dieser Zeit werden also von den Bewohnern des Spatzennestes 7500 Raupen u. s. w. verzehrt. Jede Raupe frisst aber täglich ihr eigenes Gewicht an Blättern und Blüten. Gesetzt, sie braucht, bis sie ausgefressen hat, auch 30 Tage und frisst täglich nur eine Blüte, die eine Frucht erzeugt hätte, so frisst sie in 30 Tagen 30 Obstfrüchte in der Blüte, und die 7500 Raupen zusammen 225,000 Stück solcher Blüten. Wenn also irgend ein übermütiger Junge ein 'Spatzennest ausnimmt, so schädigt ar seine Nachbarn um 225,000 Stück Aepfel, Birnen, Kirschen u. s. w. Wenn jedoch die Baupe täglich 10, 20 oder 30 Blüten frisst oder wenn wegen des abgefressenen Laubes die Blüten keine Nahrung mehr erhalten und welk abfallen, so wird der Schade selbstverständlich noch viel grösser, woraus zu ersehen ist, welchen Wert ein Spatzennest hat. In Würdigung der hohen Wichtigkeit dieser Vögel für die Landwirtschaft hat auch der krainische Landtag am 17. Juni 1870 ein Gesetz* erlassen betreffend den Schutz der für die Bodenkultur nützlichen Vögel, in welchem es den Volksschullehrorn ausdrücklich zur Pflicht gemacht wird, die Schuljugend über das Schädliche des Nesterausnehmens, Fangens und Tödtens der nützlichen Vögel zu belehren. Aber nicht nur des Nutzens wegen, son- * Wir bringen den Wortlaut des Gesetzes und das Verzeichnis der als nützlich oder schädlich erkannten Vögel in einer der nächsten Nummern. dern auch aus pädagogischen Gründen soll der Lehrer dahin wirken, dass die empörend6 Unsitte des Nesterzerstörens vonseite der Schuljugend endlich einmal aufhöre; denn e>n Kind, dessen jugendliches Gemüt schon so verhärtet ist, dass es oft nur aus reinem Mutwillen, ohne eine Kührung zu verspüren, ein Vogelnest zerstört, lässt befürchten, dass siet seine ungezähmte Zerstörungssucht im spätem Alter noch in viel schlimmem Thaten äussern dürfte, daher nochmals: „Schützet die nützlichen Vögel!“ Rundschau. Küstenland. Aus Capodistria meldet uns unser geehrtes korrespondierendes Mitglied: Auf Antrag der hiesigen Prüfungskommission für Volks- und Bürgerschulen hat der Herr Unterrichtsminister die Wirksamkeit der in den §§ 31 und 32 der Prüfungsvorschrift vorn 5. April 1872 normierten Uebergangsbestimmungen für dieses Kronland noch auf die Dauer der drei nächsten Prüfungstermine, also bis Mai 1875 ausgedehnt. Kärnten. Zum letzthin erwähnten Thema: „Die PiechtsVerhältnisse der Lehrer Kärntens“, das für die Hauptversammlung des Landes-Lehrervereins, die soeben stattfand, bestimmt war, wurden folgende Thesen aufgestellt und im günstigen Sinne besprochen: a) Ist die besondere Beaufsichtigung des Lebenswandels des kärntischen Lehrpersouals vonseite des Ortschulrates wirklich eine Notwendigkeit, oder ist sie nicht vielmehr eine Demütigung des Lehrstandes gegenüber allen anderen Berufsständen? b) Wahl der Vertreter der Volksschule in den Landesschulrat durch die Volksschullehrer; c) Wahl von Stellvertretern sovvol in den Landes- als auch Bezirksschulrat; dann der dringliche und berechtigte Wunsch, die gewählten Vertreter mögen über ihr Wirken in den genannten Körperschaften bei Gelegenheit der Bezirks- und Landes-Lehrerkonferenzen Bericht erstatten; d) die gewählten Abgeordneten in die Landes-Lehrerkouferenz verpflichten sich, bei den Debatten und Abstimmungen nach den Beschlüssen der Majorität der Lehrer ihres Bezirkes zu handeln; e) der Beschluss des Landesschulrates inbetreff der nur zweimaligen Enthebung bei dem Uebertritte in ein anderes Kronland steht im Widerspruche mit dem § 32 der Schul-und Unterrichtsordnung und trifft die Lehrer unverdient; f) die Konduitenlisten wären abzuschaffeu, wenn nicht, so möge doch den Lehrern die Einsicht in dieselben gestattet werden; g) Beiziehung eines Fachmannes im Bezirksschulräte bei Feststellung des That-bestandes eines Disziplinarvergehens eines Lehrers; h) Verweise wegen Disziplinarvergehen sollen allein dem betreffenden Lehrer und nicht auch dem Ortsschulrate bekannt gegeben werden; i) das aktive und passive Wahlrecht der Lehrer.“ Niederösterreich. Der niederösterreichische Landesschulrat hat vor kurzem wegen der Zunahme der Kurzsichtigkeit bei der Schuljugend die Bankfrage einer eingehenden Erörterung unterzogen und bei dieser Gelegenheit auch den Wunsch ausgesprochen: es mögen nur solche Bücher als zulässig erklärt werden, deren auf einem Quadratzoll befindliche Lettern ein bestimmt festzusetzendes Maximum nicht überschreiten. — Kardinal Kauscher hat zur Beaufsichtigung des Religionsunterrichtes und zur Ueberwachung der religiösen Uebungeu an den Volksschulen Wiens eigene Inspektoren, zumeist dem höheren Klerus angehörig, ernannt. Deutschland. Der Kultusminister beabsichtigt iubälde für die ganze Kheinprovinz weltliche Kreisschulinspektoren anzustellen, gleichzeitig aber auch die geistlichen Lokal-Schulinspekziouen abzuschaffen. — In den hessischen Kammern wurde beschlossen, den Mitgliedern religiöser Orden jede Lehrthätigkeit an öffentlichen Volksschulen zu untersagen. — In Königsberg gelang es den Lehrern, bei den Stadtverordneten-Wahlen über sechs aus ihrer Mitte durchzubriugen. Schweiz. Die Schweiz besitzt 25 Lehrerseminare (18 für Lehrer, 6 für Lehrerinen und 1 gemischtes), welche sich in 18 deutsche, 6 französische und 1 italienisches teilen. Russland. Wie schlecht es noch im grossen nordischen Reiche mit der Volksbildung bestellt ist, beweist die Thatsache, dass erst auf 4361 Bewohner eine Schule entfallt. Gegenwärtig hat Russland 308 zweiklassige und 16,739 einklassige Volksschulen, von welch letzteren 1563 Stadtschulen sind. Von drei- und vierklassigen Schulen scheint noch keine Spur vorhanden zu sein. Lehrerseminare gibt es vorderhand nur 16. Jowa. Im Staate Jowa scheint das zarte Geschlecht in bedeutendem Ansehen zu stehen, da bei der jüngsten Wahl der Kreisinspektoren für die öffentlichen Freischulen in vier Kreisen Frauen zu diesem Amte berufen wurden. In den untersten Klassen der genannten Schulen wird der Unterricht ausschliesslich nur von Lehrerinen erteilt. Lokales. Landeslehrerkonferenz, ln Gemässheit der Bestimmungen der Ministerialverorduung vom 8. Mai 1872 fand der k. k. Landesschulrat für Krain die Abhaltung der ersten Landeskonferenz der hierläudigen Volksschullehrer für die Zeit der diesjährigen Herbstferien an-zuordnen und zu diesem Behufe vorläufig ein Komite, bestehend aus dem k. k. Landesschulinspektor Raimund Pirker, dem Direktor Blasius Hrovath und dem Professor Leopold Ritter v. Gariboldi der k. k. Lehrerbildungsanstalt und den beiden Oberlehrern und Leitern der städtischen Knabenvolksschulen in Laibach, Andres Praprotnik und Leopold Belar mit der Aufgabe zu betrauen, die Einleitung und Vorbereitung für die Landeskonferenz und die diesbezüglich zu treffenden Massnahmen, ferner Ort, Zeit und Dauer und die zu verhandelnden Gegenstände der Konferenz einer eingehenden Beratung zu unterziehen und die einschlägigen Anträge und gefassten Beschlüsse dem k. k. Landesschulrate zur Genehmigung vorzulegen. Revision der Schulsprengel. Nach § 48 des Gesetzes zur Regelung der Errichtung, der Erhaltung und des Besuches der öffentlichen Volksschulen in Krain vom 29. April v. J. sollte die bestehende Einteilung der Schulsprengel sofort nach Beginn der Wirksamkeit des Gesetzes einer Revision durch die Bezirksschulbehörden unterzogen werden. Ueber Auftrag der h. Landesschulbehörde hatten letztere ihre diesfälligen Operate bis Ende v. M. vorzulegen. — Wollte man nach den Bestimmungen des § 1 dieses Gesetzes und nach § 11 des Reichsvolksschulgesetzes nur einigermassen genau Vorgehen, so müsste die Anzahl der Schulen in Krain mindestens verdoppelt, die Anzahl der Lehrstellen verdreifacht werden, 'vas angesichts der finanziellen Verhältnisse und des grossen Lehrermangels vorläufig wol ganz unmöglich ist. Bezirksschulrat Land Laibach. In der Sitzung des krainischen Landesausschusses vom 27. März d. J. wurde an die Stelle des ausgetretenen Herrn Valentin Krisper der Grundbesitzer Jakob Čuden aus Dragomer, Gemeinde Log, als Mitglied des k. k. Bezirksschulrates des politischen Bezirkes Land Laibach gewählt. Es sind somit gegenwärtig beide Vertreter der Gemeinden des Bezirksschulrates (der andere, Herr Franz Kotnik, ist aus der benachbarten Gemeinde Oberlaibach) ein und derselben Gegend des ausgedehnten Bezirkes entnommen! Ortsschulrat Stadt Laibach. In der Sitzung vom 27. März d. J. wurde in Gemässheit des § 5 (je;. Schulaulsichtsgesetzes vom 25. Februar 1870 die Auslosung dreier von der Gemeinde gewählter Mitglieder des Ortsschulrates vorgenommeu. Als ausgelost erschienen die Herren Direktor Mahr (bisher Vorsitzender), Gutsbesitzer Rudesch und Bezirksschul-'nspektor Eppich. — Der Leiter der II. städtischen Volksschule, Herr Belar, berichtete an den Ortsschulrat, dass die Lehrer der genannten Schule bereit seien, an Sonntagen Vorträge über das metrische Mass- und Gewichtssistem für jene Lehrjungen zu halten, die nicht die Gewerbeschule besuchen und auch sonst keinen Unterricht geniessen. Das Nähere über Ort und Zeit wird vom Ortsschulrat in den öffentlichen Blättern bekanntgegeben. Lehrbefähigungsprüfung. Vom 9. bis zum 11. d. M. findet die schriftliche, am 13. und 14. die mündliche, am 15. die praktische Lehrbefähigungsprüfung für den Apriltermin d. J. bei der hiesigen k. k. Prüfungskommission für allgemeine Volks- und Bürgerschulen statt. Zur Prüfung haben sich gemeldet die Herren: Johann Lunder, Lehrer zu Atzgers-dorf in Niederösterreich (für Bürgerschulen); Tobias Graf und Friedrich Scheer, beide prov. Lehrer an der hiesigen evangelischen Schule; Anton Štuhec, prov. Lehrer zu Kulmberg in Steiermark; Franz Žiher, prov Lehrer zu St. Georgen in Steiermark; Ferdinand Kal iger, prov. Unterlehrer zu Fichtenwald in Steiermark; — dann die Fräulein: Ludmilla Klemenčič, suppl. Lehrerin an der hiesigen k. k Uebungsschule (für Bürgerschulen); Marie Kras ebner, prov. Industriallehrerin zu Kadkersburg in Steiermark; Franziska Verne, Lehramtskandidatin in Laibach. Krainischer Schulpfennig. Die Keihe der populär-wissenschaftlichen Vorträge wurde Sonntag d. 29. v. M. mit einem sehr interessanten, in jeder Hinsicht ausgezeichneten Vortrage des Herrn k. k. Sanitätsrates Dr. Friedrich Keesbacher über Stimme und Sprache bei ungemein zahlreicher Zuhörerschaft geschlossen. — Am 5. d. M. arrangierte Herr Ehrfeld im Glassalon der Kasinorestaurazion zugunsten des krainischen Schulpfennigs ein Militärkonzert. Städtische Schulen in Laibach. Inbezug auf die käufliche Ueberlassung des Ballhauses in der Gradischavorstadt vonseite der Landschaft an die Stadtgemeinde hat der Laudesausschuss beschlossen, den Verkauf beim nächsten Landtage „nach Thunlichkeit“ zu befürworten. — Der Bau des Schulhauses für Knaben am Zois’scheu Graben, welcher der laibacher Baugesellschaft überlassen wurde, schreitet rüstig vorwärts und dürfte die Schule bereits mit nächstem Jahre eröffnet werden. Armenschulbücher. Se. Excellenz der Herr Minister für Kultus und Unterricht hat mit dem hohen Erlasse vom 16. März 1874, Z. 332, im Sinne des § 2 der Armenbüchervorschriften vom 4. März 1871, Z. 13656 (Ministerial-Verordnungsblatt 1871, Nr. 20), der k. k. Landesschulbehörde bekanntgegeben, dass sich der Geldwert der für das Schuljahr 1874/5 aus dem wiener k. k. Schulbücherverlage abzugebenden Armenbücher für Krain mit eintausend fünfhundert einundsechzig (1561) Gulden 11 Kreuzer ö. W. beziffert. Von dieser Gebühr entfallen nach Massgabe der Dürftigkeit und der Zahl der schulpflichtigen Kinder auf den Schulbezirk: Gottschee 163 fl. 44 kr., Planina 113 11. 15 kr., Tschernembl 103 fl. 8 kr., Stadt Laibach mit Einschluss der Uebungsschule 75 fl. 34 kr., Landbezirk Laibach 153 fl. 36 kr., Littai 79 fl. 12 kr., Gurkfeld 188 fl. 50 kr., Krainburg 149 fl. 57 kr., Stein 153 fl. 36 kr., Rudolfswert 12011. 73 kr., Adelsberg 169 fl. 74 kr., Radmannsdorf 91 fl. 72 kr., zusammen 1561 fl. 11 kr. Dies bringt der Landesschulrat mit dem Beifügen zur allgemeinen Kenntnis, dass für das Schuljahr 1874/5 von den k. k. Bezirksschulräten um die obbezifferten Beträge im Sinne des § 5 der obzitierten Armeubüchervorschrift Armenbücher angesprocheu werden können, dass jedoch die bezüglichen Anspruchschreiben längstens bis 20. April d. J. vorzulegeu sind. Lehrtexte und Lehrmittel. In jüngster Zeit sind neuerdings Klagen laut geworden, dass durch Misstände bei Wahl und Einführung von Lehrtexten und Lehrmitteln in den öffentlichen Schulen die Kosten des Unterrichtes für den Schüler in unnötiger und bedrückender Weise gesteigert werden. Insbesondere wird angegeben, dass häufig ohne Notwendigkeit, ja manchmal selbst während des Schuljahrs ein Wechsel in den Lehrbüchern eintritt, dass den Schülern der Gebrauch der älteren, von der neuesten im Inhalte kaum merklich unterschiedenen Auflage nicht gestattet wird und dass die Preise einzelner Lehrbücher und Lehrmittel übermässig hoch gestellt sind. Diese Klagen veranlassten den Herrn Minister f. K. u. U. die k k. Landesschulbehörden mit Hinweisung auf die Ministerial-verordnung vom 17. Juni 1873 betreffend den Vorgang bei Zulassung von Lehrbüchern und Lehrmitteln in den Mittelschulen neuerlich aufzufordern, der Lehrbücherfrage bei allen >bnen unterstehenden öffentlichen und Privatschulen durch die Landesschulinspektoron volle Aufmerksamkeit zuzuwenden, jede Beschwerde, welche aus dem Publikum zu ihrer Kennt-liss gelangt, genau zu untersuchen und jeden konstatierten Misbrauch abzustellen oder zur Abhilfe anzuzeigen. Für unsere Mitglieder. Der Redakzion kommen nachbenannte pädagogische Zeitschriften im Tauschwege zu, die den Mitgliedern unseres Vereines ausgeliehen werden können: 1. Allgemeine deutsche Lehrerzeitung. — 2. Neue deutsche Schulzeitung. — 3. Schleswig-Holsteinische Schulzeitung. — 4. Elsässisches Schulblatt. — 5. Schweizerische Lehrerzeitung. — 6. Freie pädagogische Blätter. — 7. Gesetzblatt für Volks- und Bürgerschulen. — 8. Zentralorgan des österreichischen Volksschulwesens. — 9. Allgemeine österreichische Schulzeitung. — 10. Oesterreichischer Schulbote. — 11. Volksschule. — 12. Quin-tilian. — 13. Blätter für Erziehung und Unterricht. — 14. Lehrerbote aus Znaim. — 15. Schlesisches Schulblatt. — 16. Bukovinaer pädagogische Blätter. — 17. Zeitschrift des eberösterreichischen Lehrervereins.— 18. Zeitschrift des Salzburger Lehrervereins.— 19. Pädagogische Zeitschrift. — 20. Kärntisches Schulblatt. — 21. Ungarischer Schulbote. — 22. Südungarische Lehrerzeitung. — 23. Slovanski pedagog. — 24. Školski prijatelj. — 25. Učiteljski tovariš. Aus unserem Vereine. Mitwoch, 15. d. M., findet nach längerer Unterbrechung wieder ein geselliger Abend im Vereinslokale statt. — Am 22. folgt ein historischer Vortrag. Korrespondenzen. Aus dein Schulbezirke Loitsch. Am 23. und 24. Februar d. J. wurde hier eine Lezirkslehrerkonferenz abgehalten.* Trotz der sehr ungünstigen Witterung nahmen an der-selben 9 Lehrer teil (entschuldigt: 5 Mitglieder). Der Herr k. k. Bezirksschuliuspektor eföffnete die Konferenz mit einer Begrüssung der Lehrer und ernannte zu seinem Stell-vertreter den Oberlehrer an der Volksschule zu Sairach, Herrn Jos. Čerin. Zu Schriftführern wurden gewählt: Karl Dermelj und Leop. Božič. — Vor allem führte der Herr Inspektor die bei der Visitazion der Schulen im allgemeinen gemachten Wahrnehmungen an- Er empfahl den Lehrern die genaue Führung der vorgeschriebenen Amtsbücher und Amtsschriften und berührte auch das methodische Verfahren bei Behandlung der Unter-''ichtsgegenstände, die Disziplin u. s. w. Aus der Wahl eines ständigen Ausschusses für den Bezirk Loitsch gingen hervor die Herren: Dermelj, Božič und Poženel. Hierauf wurde die Geschäftsordnung für Bezirks-lehrerkonferenzen verlesen und zur Tagesordnung übergegangen. — Nun referierte Herr ^°vk aus Schwarzenberg über den Leseunterricht in der Unterklasse; Herr Božic über den Anschauungsunterricht und die Sprechübungen; Herr Treven aus Oblak über den schriftlichen Aufsatz; Herr Dermelj aus Zirkniz über den Rechnungsunterricht; Herr Japelj und Herr Božič über den realistischen Unterricht (Naturgeschichte und Geographie); Herr Dermelj über den Zeichenunterricht; Herr Benedek über den Turnunterricht; die Herren Čerin und Loženel über die Wiederholung-(Fortbildungs-)Schule. Nach jedem Referate entspann sich e^ne kurze Debatte. * Wir ersuchen freundlichst, uns in Hinkunft derartige Berichte etwas früher zukommen zu Wn. d. k. Deu letzten Punkt der Tagesordnung bildete der Bericht über den Stand der Bezirkslehrerbibliothek. Die Auswahl von Büchern und pädagogischen Zeitschriften übernahm die Kommission. Schliesslich wurde die Wahl der Abgeordneten zur Landeslehrerkonferenz vorgenommen. Gewählt wurden die Herren: Jos. Čerin, Leop. Božič und als Ersatzmann Karl Dermelj. Die Sitzung wurde am zweiten Tage um 5 Uhr geschlossen. L. 1$. Aus Steiermark. (Zum Verehelichungsrechte der Lehrerinen.) „Ich werde dieser Meinung so lange sein, bis — nicht die Männer, sondern die Lehrerinen selbst mir sagen, dass ich mich getäuscht habe.“ Dies die Worte des geehrten Herrn Korrespondenten aus Kärnten. Aufgemuntert durch diese Worte ergreife ich die Feder, um meine Meinung über diesen Punkt auszusprechen. Ich bin durchaus nicht für den Zölibat eingenommen, möchte aber denselben bei den Lehrerinen nicht aufgehoben wissen, und zwar aus folgenden Gründen: „Man kann nicht zweien Herrn dienen“, sagt ein altes, oft bewährtes Sprichwort. Welche Pflichten hat eine gewissenhafte Mutter, eine gewissenhafte Lehrerin! Die Pflichten einer Hausfrau und Mutter sind wahrlich so gross, dass nicht nebenbei noch eine Arbeit, welche die ganze geistige und körperliche Spannkraft in Anspruch nimmt, ausgeführt werden kann. Könnten wir Lehrerinen es verantworten, wenn das geistige Wol der künftigen Generazionen Schaden nähme? Könnten wir es verantworten, unserem Gatten, unsern Kindern nicht die ganze Sorgfalt, die sie verdienen, ent-gegenzubriugen ? Im übrigen dürfte eine verheiratete Lehrerin ihrem Manne nicht viel schöne Stunden bereiten können. Er kommt oft mismutig aus der Kanzlei von seiner Beschäftigung heim; der Frau heiligste Pflicht muss es sein, die Sorgenfalten von seiner Stirne zu verwischen, ihn alles Ungemach vergessen zu machen. Wird sie dieses imstande sein, wenn sie selbst vielleicht ganz verstimmt in den Familienkreis tritt? Letzteres kann bei einem Lehrer nicht ausbleiben. Ausserdem würde es ihr an Zeit mangeln, alles zur Erheiterung ihres Mannes aufzubieten. Jeder gewissenhafte Lehrer, jede gewissenhafte Lehrerin hat sich für jede Unterrichtsstunde gut vorzubereiten, kann ferner inbezug auf seine resp. ihre wissenschaftliche Ausbildung nicht stehen bleiben, denn „Stillstand ist Eückschritt “ Fassen wir noch die häuslichen Verrichtungen dazu, so liegt der Beweis auf der Hand. Eine verständige Wärterin für das Lehrerinkind, für Kinder überhaupt zu finden, ist nicht so leicht und eine solche kostet sehr viel; einer nachlässigen Magd das Liebste anzuvertrauen, wäre ich nie und nimmer imstande. Man hat Beweise genug, was oft unter solcher Aufsicht geschieht. Eine Bäuerin nimmt das Kind auf das Feld mit; eine Lehrerin kann dasselbe in die Schule nicht bringen. Und was die Arbeiterkinder betrifft, die den ganzen Tag sich selbst überlassen sind , so dürfen diese nicht als Muster hingestellt werden. Alle Lehrer, die mit solchen zu thuu haben, werden mir zugeben, dass das ein schweres Stück Arbeit ist, denn die meisten sind in moralischer Beziehung auf einer sehr niedrigen Stufe. Wüsste die Lehrerin ein krankes Kind zuhause, so würde jedenfalls die Mutter ganz die Lehrerin verdrängen. Der Vater ist eben deshalb ruhiger, weil er zuhause die Mutter weiss, die ihr Kind mit ängstlicher Sorgfalt hütet, jeden Athemzug bewacht. Heber die Krankheiten der Frau sollte auch nicht so leichten Schrittes hinweggegangen werden, denn oft sind nicht einige Wochen zur Herstellung hinreichend. Die Schule litte empfindlich darunter; der beste Supplent kau« meist nicht das leisten, was der Klassenlehrer leistet, da der erstere dio Kinder, ihr« Fähigkeiten, ihre Temperamente nicht kennt, zu deren Kenntnis nicht einige Tage oder Wochen hinreichen. Die Schule könnte nicht das bieten, was von ihr verlangt würde; ja nach meiner Ansicht könnte die Verheiratung der Lehrerinen dazu führen, das Institut derselben gänzlich aufzuheben. Ein grosser Teil des Gehaltes ginge für Dienstboten dahiu: der materielle Nutzen wäre also nicht so gross, zudem Mägde selten die Obliegenheiten gewissenhaft erfüllen. Bedarf die Frau eines Nebenverdienstes, so kann die ehemalige Lehrerin einige Privatlekzionen geben, die ihr nicht so viel Zeit rauben und wegen derer sie ihre Wohnung nicht zu verlassen braucht. Lehrerinen können deshalb noch alle werden, die „Lust und Geschick" dazu haben, ohne deshalb „Liebe, Jugend und ihre Bestimmung" opfern zu müssen, denn wer heiraten will, gibt das Lehramt auf. Ich glaube nicht, dass eine Auswanderung von Lehrerinen nach Steiermark statthaben wird. Dies sind einige Gründe, warum ich für den Zölibat der Lehrerinen bin. Es wäre wünschenswert, wenn sich mehrere Stimmen über diesen Punkt hören Hessen, namentlich Lehrerinen unverhohlen ihre Ansichten aussprächen. Eine steirische Lehrerin. M a n n i g f a 11 i g; e s. Für solche, die in Wien studieren wollen. Bekanntlich haben in Wien Studenten, namentlich aus den Provinzen, bei der herrschenden enormen Teuerung viel mit Not und Elend zu kämpfen. Es wurden deshalb schon von mehreren Seiten Vorschläge gemacht, wie dem abzuhelfen wäre, und ist zu diesem Zwecke aus der Universität bereits ein Komitž hervorgegangen. Man will, dass unsere zukünftigen Lehrer und Professoren und überhaupt diejenigen, welche in wenigen Jahren die höhere Bildung Oesterreichs repräsentieren sollen, nicht mit Handwerkern Bettgeher sein müssen, nicht mit Not ihr kümmerliches Dasein fristen, sondern wenigstens gesund und anständig leben und mit ihresgleichen verkehren sollen. Bei den jetzigen Zuständen muss der Student in der That phisisch und moralisch herunterkommen, weil er in einem schmutzigen, immer schlecht ventilierten und selten geheizten Zimmer, vielleicht mit mehreren andern schlafen muss, weil er schlechte und ungesunde Speisen verzehrt und seine freie Zeit in den ärgsten Kneipen, in jeder Gesellschaft zuzubringen gezwungen ist. Ein Ingenieur in Wien, d’Avigdor, der sich schon mehrere 'fahre mit der Frage, diese Zustände durch Anlegung eigener Studentenhäuser zu verbessern, beschäftigt, arbeitet nun an dem Projekte eines grossem Studentenhötels, wo der Studierende um ein sehr massiges Geld, nicht mehr als er jetzt für Quartier allein zahlen üiuss, ein gesundes reines Zimmer, Heizung, Licht und reine Wäsche, sowie den freien Eintritt zum Lesezimmer und zur Bibliothek bekäme. Eine Kestaurazion und ein Kaffeehaus befänden sich im Gebäude selbst, aber unter Aufsicht und nur von Studenten oder Professoren zu benützen. Lehrermangel in Steiermark. Nach amtlich beglaubigten Daten über die Grösse des Lehrermangels, welcher in Steiermark herrscht, befinden sich unter den bisher sistemisierten Schulen licht weniger als 63, welche aus Mangel an Lehrern oder Räumlichkeiten nicht eröffnet werden 1 konnten; die Zahl der erledigten Posten an den aktivierten Schulen beträgt 140 mit einem Ge-satnmtgehalt von 55,700 fl., und die Zahl der wegen Mangels an gesetzlicher Lehrbefähigung nur | Provisorisch bestellten Lehrkräfte 230 mit einem Gesammtgehalt von 83,488 fl. Da der Durchschnitt der Gehalte der erledigten 140 Posten sich auf 398 fl. und der Durchschnitt der Gehalte 'icr 230 provisorischen Lehrer auf 363 fl. stellt, so ergibt es sich, dass gerade die am schleoh-festen dotierten Lehrposten gar nicht oder provisorisch besetzt sind. Schulbesuch in Steiermark. Unter anderm Material zur Beurteilung der Unter-Hchtsbewegung im Lande bat der Landesausschuss dem Landtage auch eine Tabelle über den Schulbesuch in den steierischen Volksschulen seit 1871 vorgelegt. Es ist ein sehr erfreulicher Eindruck, den man beim Durchlesen dieses Ausweises gewinnt. Es geht daraus hervor, dass der ! Schulbesuch seit 1871 in keiner Gemeinde gefallen, in den meisten vielmehr um das Doppelte, ja Aas Dreifache gestiegen ist. Nur eine einzig« 'Gemeinde hat zur Hebung des Schulbesuches so viel wie gar nichts gethan; es ist der Ort St. Gallen, in welchem die Besuchsziffer binnen zwei Jahren um nicht mehr denn ein zehntel Perzent gestiegen ist. Charakteristisch nimmt es sich dagegen aus, wenn man findet, dass in Mariazell, wo der Schulbesuch noch 1871 nur 17'2 Perzent der schulpflichtigen Kinder ausmachte, gegenwärtig 81'j von hundert Kindern die Schule besuchen. Im Durchschnitte für das ganze Land hat sich die Perzentualziffer von 56‘6 (im Jahre 1871) auf Sä'j gehoben. Das spricht wol stärker für das neue Schulgesetz, als alle ultramontanen Eodomontaden gegen dasselbe. Zur Scliulstatistik in Oesterreich. Während in Böhmen, Mähren über vier Schulen auf eine Quadratmeile kommen, weisen auf demselben Plächenraume Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain und Galizien kaum zwei Schulen aus, wie denn überhaupt in den Alpenländern die Zahl der bestehenden Schulen eine zu geringe ist, ein Uebelstand, der durch den erschwerten Schulbesuch in den Gebirsgegenden nur noch erhöht wird. Auch das Verhältnis der Schülerzahl zum Lehrer ist ein sehr abweichendes. So kommen in Mederösterreich 76, in Oberösterreich 90, in Steiermark 91, in Tirol 45, in Böhmen 102, in Mähren 97 und in Schlesien 103 Kinder auf einen Lehrer. Gutes Beispiel. Mach dem Muster der österreichischen Schule für Landgemeinden in der Weltausstellung werden bereits zwei Schulen gebaut und andere in der nächsten Zeit begonnen werden. Steiermark, Mähren und Miederösterreich sind die ersten Länder, in welchen das Werk des Komites der Schulfreunde thatsächlich Anerkennung gefunden. Diese Gemeinden sind: Koth-wein bei Marburg in Steiermark; Ulmerfeld und Hausmanning in Niederösterreich; Keitendorf, Petersdorf und Weikersdorf im nördlichen Mähren. Die Schul Verwaltung' auf der afrikanischen Insel Maurizins. Die oberste Schulbehörde ist der Erziehungsrat; er besteht aus 1 Präsidenten, 1 Vizepräsidenten, 8 ordentlichen und 9 ausserordentlichen Mitgliedern. Die Verwaltung der Hoch- und Normalschulen besorgt je ein Pünfer-Komite. Die Aufsicht besorgt ein Superintendent, der einen Gehalt von 750 Pfd. Sterling erhält. Ihm stehen zwei Assistenten mit einem Gehalte von 150 und 300 Pfd. St. und ein Normal-Schulinspektor (Gehalt 300 Pfd. St.) zur Seite. Die mangelhafte Statistik weist 30 ordentliche Lehrer, 21 andere Lehrer, 25 Lehrerinen und mehrere Gehilfen und Gehilfinen auf. B ü c h e r s c h a u. Denkschrift des Öberösterreichischen Lehrervereines an den oberösterreichischen Landtag. Linz 1873. Selbstverlag des Lehrervereines. — Die Denkschrift beleuchtet in gediegener Weise all die Hindernisse, mit welchen die Öberösterreichische Volksschule noch zu kämpfen hat, und zählt gleichzeitig dem Landtage die Mittel zu deren Beseitigung auf. Sie führt in erster Linie den herrschenden und im Zunehmen begriffenen Lehrermangel an, plaidiert für eine angemessen? Erhöhung der Lehrergehalte und schildert zugleich die noch keineswegs erfreuliche soziale und öffentliche Stellung der Lehrer, beklagt dann, dass den Unterlehrern noch immer nicht das Wahlrecht eingeräumt wurde, spricht bezüglich der Wehrpflicht der Lehramtskandidaten, welche erleichtert werden müsste, wünscht die Vermehrung und Erhöhung der Stipendien für Lehramtskandidaten, führt den gegenwärtigen Beförderungsmodus als nachteilig wirkend an und klagt über das Misverhältnis inbezug auf die Zahl der Unterlehrer und Lehrer, über die Ueberfüllung der Klassen, die häufigen Schulversäumnisse, die Gleichgiltigkeit vieler Ortsschulräte, die Unfähigkeit der Ortsschulinspektoren und die rastlose und unverschämte Agitazion der dunklen Partei gegen die Schulgesetze. Der Ausschuss des Lehrervereines empfiehlt in der Denkschrift dem Landtag? eine Eeihe von Vorschlägen zur Behebung der Uebelstände und wünscht, dass bei Verhandlung wichtiger Schulfragen Fachmänner aus verschiedenen Teilen des Landes heigezogen werden. D» sich all die in der Denkschrift aufgezählten Unzukömmlichkeiten auch in andern Ländern, und vielleicht noch in weit hohem Grade als in Oberösterreich finden, und die in derselben ange" führten Mittel zur Beseitigung des Morschen alle Beachtung und Würdigung verdienen, so erscheint es sehr angezeigt, dass genannte Denkschrift in allen Schulkreisen Oesterreichs gelesen und deren Inhalt sehr beherziget werde. Die Wünsche unserer oberösterreichischen Kollegen sind auch unsere Wünsche. —a. Lehrreiches Rätsel buch. Eine Sammlung von Rätseln aus dem Bereiche der Geographie, Geschichte, Naturgeschichte, Arithmetik und Sprachkunde. Herausgegehen von J. B. Montag. Leipzig, Verlag von Moriz Buhl. Preis 12 Groschen. — Durch gut ausgewählte Rätsel soll nicht allein Leben in die Schule gebracht, sondern auch der Geist unserer Jugend geweckt und geschärft werden. Das vorliegende Werkchen geht nun in dieser Richtung dem Lehrer an die Hand und bietet ihm recht viel des Guten aus den verschiedensten Fächern. Wir finden liier nur Sinnreiches und Anregendes, zugleich aber auch Erheiterndes; ein umsichtiger Lehrer wird daraus reichlichen Zündstoff für seine Schüler schöpfen. Wir hoffen, dass sich dies hübsche Werkchen bald in allen Schulbibliotheken befinden werde. — a. Leitfaden der Geographie und Geschichte für Volksschulen, bearbeitet von Karl Krüger. 3. Auflage. Danzig, Verlag von Theodor Bertling (Gerbergasse 2), 1873. Preis 2 Sgr. — Das Büchlein ist für die Hand der Schüler der Volksschulen Deutschlands berechnet, dient aber gleichzeitig dem Lehrer als Fingerzeig beim erdkundlichen nnd geschichtlichen Unterrichte. Das Ganze ist sozusagen eine Sammlung von Schlagwörtern. Deutschland erscheint ziemlich ausführlich behandelt. Ein Hauptaugenmerk widmet der Verfasser der preussischen Kriegsgeschichte. Im Buche wimmelt es von Schlachtorten und Aussprüchen verschiedener Feldherren nach gewonnenen Schlachten, welche uns getreue Oesterreicher mitunter recht merkwürdig anheimeln müssen. Was sollen wir uns über die erziehliche Richtung der preussischen Schule denken, wenn wir im Büchlein die Worte lesen: Wir müssen hoffen, dass sich die Oesterreicher mehr vor uns (Preussen), als vor dem Galgen fürchten. Manche Aussprüche sind geradezu ordinärer Natur und solche gehören wol am allerwenigsten in ein Schulbuch. Kurz das Büchlein ist für die Jugend eines Militärstaates geschrieben, in welchem sich die humanistische Seite noch im Hintergründe befindet. Anstatt den Schülern in lebendigen Farben die Früchte des Friedens, die Erzeugnisse des Ge-werbefieisses, die Blüten einzelner Künste vorzuführen, zieht man sie hin auf die blutigen Schlachtfelder, wo Menschen einander gleich wilden Tieren zerfleischen. — a. Cornelia. Illustrierte Moden- und Musterzeitung für Oesterreich-Ungarns Frauen. Monatlich 2 Nummern. Verlag von Franz H. Friese in Wien. Jährl. Preis 4 fl. 80 kr. — Diese reichhaltige, sehr nett ausgestattete und verhältnismäsig billige Modenzeitschrift empfehlen wir vorzüglich unseren Kolleginen, und zwar aus dem Grunde, weil sie in derselben vieles finden, was sie beim Unterrichte in den weiblichen Handarbeiten vorteilhaft verwerten können. Die bisher erschienenen Nummern haben uns vorherrschend auch darum im hohen Grade befriedigt, weil aus ihnen durch-gehends ein guter Geschmack spricht, der an Flitterwerk und eitlem Tand keinen Gefallen findet. Das „Beiblatt“ zur Cornelia bringt nebst denkanregendem Stoffe interessante Novellen etc. Die Illustrazionen sind durchgehends rein und naturgetreu. Gewiss verdient diese gediegene Modeu-und Musterzeitung den Vorzug vor ähnlichen, welche uns das Ausland bietet. Erledigte Lehrstellen. Kavnten. Volksschule in Grafendorf, Lehrerinstelle, Geh. 3‘20 fl.; Bezirksschulrat Hermagor bis 15. April. — Zweiklassige Volksschule in Weisbriach, Lehrerstelle, Geh. 500 fl., Funkzionszulage 60 fl., Wohnung; Bezirksschulrat Hermagor bis 15. April. — Volksschule in Mörtschach, Lehrerstelle, Geh. 500 fl., Funkzionszulage 30 fl., Wohnung, Bezirksschulrat Spittal bis 15. April. Steiermarlr. Zweikl. Volksschule zu St. Martin im Sulmthale, Unterlehrerstelle, Gehalt 24f' fl., Personalzulage 60 fl., Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 20. April. — Einklassige Volksschule zu St. Magdalena am Lemberg, Lehrerstelle, Geh. 400 fl., Personalzulage 60 fl., Wohnuug; Ortsschul- _____116_______ rat daselbst bis 30. April. — Zweiklassige Volksschule zu Pols, Stelle eines Unterlehrers, eventuell einer Unterlehrerin, Geh. 360 fl., Personalzulage 60 fl., Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 16. April. — Drei-klassige Volksschule zu St. Lorenzen (an der kärntner Bahn), Unterlehrerstelle, Geh. 300 fl., Personalzulage 60 fl., Lokalzulage 40 fl., Quartier mit Einrichtung und Holz ; Ortsschulrat daselbst bis 15. April. — Dreiklassige Volksschule zu Hatzendorf, Lehrerstelle. Geh. 400 fl. und Personalzulage 60 fl., — dann Unterlehrerstelle, Geh. 200 fl. und Personalzulage 60 fl.; Ortsschulrat daselbst bis 15. April. — Fünfklas-sige Volksschule in Fehring, Unterlehrerstelle, Geh. 360 fl., Personalzulage 60 fl.; Ortsschulrat daselbst bis 15. April. — Im Schulbezirke Graz sind zu vergeben in den Schulen: zu Friesach, Lehrerstelle 111. Gehaltsklasse, Ortsschulrat daselbst; zu Strassengel, Lehrerstelle III. Gehaltsklasse, Bezirksschulrat Umgebung Graz; — zu Hausmannstetten, Uuteriehrerstelle IV. Gehaltsklasse, Ortsschulrat daselbst; zu Wundschuh, Unterlehrerstelle IV. Gehaltsklasse, Ortsschulrat daselbst, jede Stelle mit 60 fl., Personalzulage, Unterlehrer dazu auch 60 fl. Bezirksbeitrag, alle Wohnung; bis 20. April. — Einklassige Volksschule zu Grosstühing, Geh. 500 fl., Personalzulage 60 fl., Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis 18. April. — Dreiklassige Volksschule zu St. Lambrecht (Bezirk Neumarkt), Unterlehrerstelle, Geh. 300 fl., Personalzulage 60 fl., Wohuung, eventuell Unterlehrerinstelle, Geh. 240 fl., Personalzulage, Wohnung; Ortsschulrat daselbst bis Ende April. Koiikursausschreibiingeii. An der einklassigen Volksschule zu St. Rochus a. d. Sottl, Bezirk Rohitsch, ist die Lehrerstelle mit einem Gehalte von 400 fl. und 60 ü. Personalzulage nebst freier Wohnung zu besetzen. Bewerber haben ihre Gesuche im vorgeschriebenen Wege an den Ortsschulrat St. Rochus (Post Rohitsch) bis 10. April 1874 einzusenden und nachzuweisen, dass sie der slove-uischen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Bezirksschulrat Hohitsch, am 5. März 1874. An der zu erweiternden Volksschule in KpStreinitz, Schulbezirk Rohitsch, ist eine Lehrerstelle mit 400 tt. Gehalt, eventuell die Unterlehrerstelle mit 240 fl. Gehalt, — im Schulbezirke Pettau die Unterlehrerstelle zu St. Margarethen und St. Urban mit je 240 fl. Gehalt (dann für jede der vorbenannten Stellen eine Personalzulage von GO fl. jährlich nebst freier Wohnung) zu besetzen. Bewerber haben ihre Gesuche im vorgeschriebenen Wege an die betreffenden Ortsschulräte bis Ende April 1874 (Post Rohitsch und Pettau) einzusenden und nachzuweisen, dass sie der slovenischen und deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Bezirksschulrat Pettau und Rohitsch, am IG. März 1874. An der einklassigen Volksschule in St. Kathrein bei Bruck a. d. M. in Steiermark ist die Stelle des Lehrers mit dem Gehalte jährlicher 500 fl., einer Personalzulage jährlicher 60 fl. und dem Genüsse eines Naturalquartiers, -— dann an der zweiklassigen Volksschule in St. Lorenzen im Mürzthale in Steiermark die Stelle des Unterlehrers mit dem Gehalte jährlicher 360 fl., einer Personalzulage jährlicher 60 fl., dem Genüsse eines Naturalquartiers und mit dem Bezüge von jährlich zwei Klafter Brennholz sogleich zu besetzen. Bewerber wollen ihre dokumentierten Gesuche im Wege des Vorgesetzten Bezirks- oder Stadtschulrates längstens bis 15. April 1. J., und zwar bezüglich der Lehrerstelle bei dem Ortsschulrate St. Kathrein hei Bruck a. d. M., bezüglich der Unterlehrerstelle bei dem Ortsschulräte St. Lorenzen im Mürzthale überreichen. Bezirksschulrat Bruck a. d. M., am 12. März 1874. Für die Bedakzion verantwortlich: Job. Sima, St. Petersvorstadt Nr. 18. Verlegt und herausgegeben vom „krainiscken Lebrerverein“. — Druck v. Kleinmayr & Bamberg, Laibach.