2163 Amtsblatt Mr Laibacher Zeitung Nr. 291. Freitag den 18. December 1868. (474—3) Nr. 6097. Kundmachung. Die Stadt Vlschoflack, Bezirk Krainbnrg, wird im öffentlichen Verkehr häusig lediglich mit den: Namen „Lack" bezeichnet, was bei dem Bestehen vieler Orte gleichen Namens in Kram nnd Un-terstciermark zu vielfältigen Irrungen und Unzukömmlichkeiten Anlaß geboten hat. Nachdem sich aber ans den über Einschreiten der Vertretung dieser Stadtgemcmde gepflogenen hierauf bezüglichen Erhebungen herausstellt, daß der gedachten Stadt der Name Bischuflack (8Ivol)'ll lokll) insonderheit und als geschichtlich begrün-dcte Bezeichnung zukommen, so hat die k. k. Landesregierung zur Vermeidung ähnlicher Verwechslungen in Erledigung des erwähnten Ansinnens der Stadtgcmcinde diesen Namen als authentische Bezeichnung der Stadt anzuerkennen und deren ausschließlichen Gebrauch den Behörden und Gemeinden des Landes anzuempfehlen befnnden. Was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht Wird. Laibach, am 28. November 1868. K. k. Landesregierung für Kram. (487—1) Nr. 685. Kundmachung. Bei dein k. k. Bezirksgerichte in Gurkfeld ist eine systemisnte Kanzcllistenstclle mit dem jährlichen Gehalte von 600 fl. und im Falle der graduellen Vorrückung mit dem Iahresgehaltc von 500 fl. und dem Vorrückungsrechte in die höhere Gehaltsstufe von 600 fl. zu besetzen. Die Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche binnen 14 Tagen vom Tage der dritten Einschaltung dieser Kundmachung in das Amtsblatt zur Laibacher Zeitung bei dem gefertigten Präsidium im vorgeschriebenen Wege zu überreichen nnd darin auch die Kenntniß der slovcmschen Sprache in Wort nnd Schrist nachzuweisen. Rudolfswerth, am 16. December 1868. Von, k. k. Krcisgcrichts.Prasidium. (488) - Nr. 15049 Kundmachung. Vom k. k. Oberlandesgcrichte in Graz wird bekannt gegeben, daß der zum Advocate« in Mürz zuschlag ernannte Dr. August Ieuko am 10. November l. I. den Advocateneid abgelegt und am 7. December l. I. sein Amt angetreten hat. Graz,^am 9. December 1868. "(476—3) "..... Nr. 4614. Kundmachung. Der Landesausschuß findet alls Grundlage der Ermächtigung seitens des hohen Landtages zur Hintangabe der Werkmeister-Arbeiten für den bevorstehenden Umbau des hiesigen Irrenhauses, sowie für die damit in Verbinduug stehenden sonstigen Um- und Ncubantcn bei den Landeswohlthätlg-teitsanstalten hicmit eine Concurrcnzverhandlung auszuschreiben. Dle ausgebotenen Arbeiten sind nach den Kostenvoranschlägcn folgende: 1. Maurerarbeit mit . . 22626 si. 76 kr. 2. Steinmetzarbeit mit . 1043 „ 23 3. Zimmermannsarbeit mit 8526 „ 04 4. Spenglcrarbeit mit . . 1559 „ 36 ', 5. Schlosserarbeit mit . . 8972 „ 94 6. Kupferschmiedarbeit mit 197 „ 80 „ 7. Schicferdeckerarbeit mit . 807 „ 80 „ ! 8. Tifchlerarbeit mit . . 4787 „ 84 „ 9. Glaferarbeit mit . . 527 „ 79 „ > 10. Anstreicherarbeit mit . 1096 „ 14 „ ! 11. Hafnerarbeit mit . . 182 „ — „ > 12. Binderarbeit mit . . 17 „ 40 „ ' Jene, welche sich um die Uebernahme dieser Arbeiten bewerben wollen, haben entweder ihre schriftlichen Offerte bis 22. December 1868, Vormittags 10 Uhr, versiegelt beim Landesausschusse zu überreichen, oder aber ihre Anbote bei der auf 'eben diefe Stunde anberaumten, in der landschaftlichen Kanzlei stattfindenden Licitationsverhand-lung mündlich einzubringen. Den Offerten ist ein Vadium von 10 pCt. von dem sür die betreffende Arbeit veranschlagten Kostenbeträge anzuschließen, nnd ein eben solches Vadium haben auch die Licitanten vor Beginn der Licitation zu erlegen. Dieses Vadium kann in barem Gelde, oder in Laibacher Sparcasscbücheln, oder in Staats-papicren nach dem Tagescourse bestehen. Jeder Offerent oder Licitant hat ausdrücklich zu erklären, daß er sich den Unternchmungsbeding-nissen unterwirft, nnd hat zum Beweise dessen diese Bedingnisse, welche sammt den Kostenübcrschlägen uud den Preisauszügen in der landschaftlichen Kanzlei zur Einsicht anstiegen, Vor Beginn der Verhandlung zu unterschreiben. Laibach, am 10. December 1868. Vom krainischell Llmdeoausschusse. (461—3) Nr. 2181. Edict. Von dem k. k. Landesgerichte in Laibach als Gerichtshofe in Strafsachen wird hicmit bekannt gegeben, daß sich bei demselben folgende vom Diebstale herrührende Effecten, deren Eigenthümer unbekannt sind, in Aufbewahrung befinden, als: 3 Stück weiße Baumwollbärteln, 8 „ gefärbte Baumwolltücheln, 2 ,, Cambrik dunkler Farbe, 1 „ schwarzen Baumwoll-Sammet, 1 ,, braunen Velour, 1 „ grauen Tuches, 1 „ rothgestreiften Barchent, 1 blau, weiß und schwarz gestreifter Shawl, 1 Stück duukel quadrillirten Watmoll, 1 zugeschnittene Kazavaika aus Croise, 1 zugeschnittene Hospetel aus Madropolan, ^ 1 Schaffet, 4 ganze Säcke und ein zerrissener Sack, ' 1 Hintcrtheil eines grauen Rockes, 1 Stück geblümten Cambrik, 2 „ Stockfisch, 12 Pfund Kaffee, , 9 „ Reis, Die Eigenthümer der oben beschriebenen Effecten werden aufgefordert, daß sie sich binnen i Jahresfrist vom Tage der dritten Einschaltung des gegenwärtigen Edictes in die Laibachcr Zeitung melden und ihre Rechte auf die Sachen nachweisen, widrigens dieselben veräußert und der Kaufpreis bei diesem Strafgerichte aufbewahrt werden wird. ! Laibach, am 17. November 1868.