I H it • _*?. '-Mr^r * 1849. ^ ^ l<" z' ^ ^* / ^ /! ^ ^^» ^ ^ ^ ^! ^^ ^ Z' Donnerstag den 13. December. Guberlnal-Vorlautbarungen. Z. 2284. Nr. 29U4. ?. Kundmachung. Die Directiot: der priv. ö,lcrr. Nationalbank bringt hiermit zur allgemeinen Keni,t'nß, daß wegen der nöth^en Vorarbeiten zu der m der ersten Hälfte des Monates Jänner 1850 stattfindenden Div'denden-Auszahlulig, vom l5. December l84!» an bei der Liquidatur dcr Bank weder Umschreibungen l)der Vormerkungen vorgenommen, noch Coupons hinauSgegebe.i w.rden. — Die Wiedereröffnung von Umschreibungen und Vormerkungen von Actien, so wie jer.^ derCoupons-Hinausgabc beginnt am 7. Jänner !850. ^ Wim am 6, December 18 l!>. O>. Pipitz, Bank - Gouverneur. Sin a, B^uk- Gouverneurs - Stellvertreter. Schloißnigg, Bank - Director. Z. 228U. (I) Nr. ll)3 Zur Durchführung der Grundentlastuug im Kronlande Krain werden gemäß ^> U^ der hohcn Ministerial-^erordnu ig vom 12, Sept. l. I. k. f, Grundelttlastu-lgv-Districts - Eommiisioncu organisüt — Dieselbcn haben nach H. 78 dleser Verordnung «) aus einem poli t, ,ch e n Beamten, a!ö ^,lter terselben, l^) aus einem Rechtskundigen, und ^) auü elnes.» in Untcrthanswescn erfahrenen Occonomen zu bestehen, und et, wird diesen ^ommiisionen auch die erforderliche Anzahl von Actu n'e:>, Rechnungs und sonstigen H-lfsbcamttn ohne Stim,nr»cht bei-gcgeben. Die 5"l> ») , l.») miD <:) bezcichll^tcn ^ Mitglieder der k. k. Eruodentlastullgs - DljtrictS Commissionen werden zu Folge H. 75, d^r V^r-ordnung it> E^d uno Psticht gel.o.nnien, und neh-me" für die Dauerihrel,' Anstctl^n.) dle Eigenschaft wirklicher lal!0n R.cht auf Beri'icksicht'gmig bei Beorderungen und neucn 'Anstellungen hadcn und we^ttls bestimmt lst, dop sie in ihrer löcherigen oder ln iyren ihnen jemer .->-it zugewiesenen neucn Ai-stellungen vlS zur Beendigung ihr^r Verwcnoung bei dcr Durchsuyrung! der Grulidenllastuug in so n^c support warden, ^ als beide Dienstleistungen gleichzeitig unverelnvar-lich sind, - Hinsichll,ch der sür die Dauer der Anstellung mit den zu besetzenden Posten verbundenen Bezüge wurde n.it dem hohen Ministerial« Erlasse vom '/1. Srpt, l. I., Z. si., landebsürst-liche oder ständische Beamte, welche in einer dcr 5lil) .-,), !') und c) bezeichnelrn Categoric in Verwendung kommen, al'er den zu ihrer Gehalts-ergänzung aus die o^lg>l) d) und c) bezeichneten Mitglieder der District 6 - Comm lsslonc u, — Da es nun dcr Landescommission daran gelegen >st, die in der Folge in's Leben tretenden Diitricts-Commissionen imt vollkommen befähigten und daö öffentliche Vertrauen genießenden Beamten zu besitzen, so wird, um sich in dieser Begehung die möglichst umfassende Personal-Kcünttliß iil vorhinein zu verschaln, und um seiner Zeit dl. Bewerber auf eine dt>» oowallenden Verhältnissen entsprechende Weise den einzelnen Districts - Commissionen zuweisen zu tönneli, hiermit für oic von der Üandts-^ommlssion zu besetzenden 5u,li l>) u. c') erwähnten Dicustpollen . l. ^z, ueroffentlichec. — Vom Präsidium der k. k, Ärulio-tnt.ajlullgo« ^andeocommljsion sur Krain. i!ait)ach den I. Decenlber 1^4!^. Z. 2261. (2) Nr. 22^5, K u n d m a ch u n g Der neu allfgelegre und ergänzte Jahrgang !8!9 der iilyr. Prov. Gesetz,ammluug lst jo eben erschienen, und ist in der Gudernial-Expedits - Direction in Laibach um den Preis von 5 st M kr (5. M. pr. (5rempiar- zu haben. — Eben daselbst sind auch oie Ergänzungbbände von den Jahren ls13, l6»4, Wl5, ,Äl<», i^17 und lOl«, so wie die Jahrgänge IS.ji, 1832, I"8it, 1»:t4, lyit.>, t«3v, it^S, if>3!), l840, lej^I, it^42, 1v4ii, i«44 und 1^-tä um oen gleichen Preis von t ft. 3U kr. pr. Exemplar, dann der Jahrgang i»37 der ge-dachrcu ii)esetz>ammlung um deu Preis von 45» kr. C. M. pr, Exemplar zu b^kommeü. — Laibach am 2l. November l849. Z. 2255. (Ä) «cl Nr. 7l»2l. Z., Nr. 2288lj. K u n d m a ch u n g wegen Herstellung dcr Strecke der k. k. Staats-Ei>enbahn am ^emmcring, vom Bayerbachgiaben bis vor den Abfaltersbachgraben, Stations-Nr. ti5 bis 127 1- 38. — In Folge hohen Ministerial.-Erlasses vmn 17. November 1849, Z. 7t»2i ^ l)., wird die Herstellung der s taat5eiicn; bahn - Strecke vom Bayerbachgraben bis vor dem Äbs'allersbachgraben, d,i. von Station - Nr. »5 bis 127^-38, auf der k. k. südlichen Staacscisen^ bahn im Wege der öffentlichen Concurrenz durch Uebcrreichung schriftlicher Offerte an den Mindestfordernden überlassen. — Denjenigen, welche dicse Bausührung zu übernehmen beabsichtigen, wird Folgendes zur Richtschnur bekannt gegeben. — 1) Es sind zu diesem Ende die Kosten dieses ,^aues annäherungsweise auf 502.W1 Gulden 1«'/,u kr. C, M. berechnet, wobei jedoch bemerkt wird, daß diese Summe bloß als Grundlage zur Bemessung der Kaution zu dienen bat. Die Arbeiten müssen längstens, vier Wochen nach Er-össnnng dcr iÄmchmigung des Offertes angefangen, und zuversichtlich bis 1. September l85l vollendet werden. — 2) Die auf einem I 5 kr. Htämpel ausgefertigten Offerte müssen längstens bis li». December l848 Mittags um 12 Uhr versieg lr, und mit der Aufschrist: »Anbot zur ' HerlteUung der Strecke vom Bayerbachgraben dls vor den Abfaltcrsb«chgraben, stations-Nr. 55 biä Stat.-Nr. 127 ^3l^ versehen, bei dcr k, k. Section für die Staats-Eisenbahnen im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche ^autcn in Wien, Herrngasse Nr. 27, eingebracht werde». — :5) Jedes Offert muß den Vor- und ! ^unanun des Ossercnten, und die Angabe seines Wohnortes eltthalten. — Dcr Nachlaß an den Einycilöpreisen ist in Pcrccnten, und zwar mit Ziffern, als auch Buchstaben anzugeben. Offerte, welche dielen Bedingungen nicht entsprechen, oder andere Bedingungen enthalten,^ werden nicht beachtet werden. — 4) Der Offerent, welcher seine per-iönliche Fähigkeit zur Ausführung von derlei Bautcn oei den Staatöeisenbahnen i^icht bereit» dargcchan hat, muß diese Fähigkeit auf eine glaubwürdige Art nachweisen. Ferner hat derselbe ausdrücklich zu elklaren, daß er die auf den Ge-genslano dlcser Kundmachung Bezug nehmenden Plane, approximativen Kostenübcrschlage, Preistabellen, allgemeinen und blonderen Baubeding« nisse und die Baubc'schrci.uug eingesehen, ftlbe wohl verstanden habe, und sich genau darnach be-nehmen wolle, zu welchem Behufe er die erwähnten Documentc noch vor dcr Uederreichuna des Offertes unter,chrlebcn habe — Die gedachten Beyelse wcrden bei der Section für die Staats-ElicndulMn zu Wien in den vormittägigen Amts' stunden, von « bis 2 Uhr, zur Einsicht für die Offerenten bereit gehalten. - 5) Dem Offerte ist aucy der Erlagsjchcm über das bei dem k k Univer,al - Cameral - Zahlamte in Nim oder bei einem Provinzial-Camcral-Zahlamte crleate Va-oluiu mit 5 Percent von der annäherungsweise ausgeniltlelten Bau>umme beizuschiießcn. ^ Das Vadium kann übrigens u, Barem oder in hierzu ge,etzlich geeigneten österreichifche.. Staatspapieren nach denl ^orsenwcrthe des dem Erlaaötaae vorausgehenden Tages (mit Ausnahme der nur rm Nennwerthe annehmbaren Obligationen der HcrloMgs-Anleh.'n von den Jahren ,834 und lst:jU., erlegt werden. Auch können zu diesem Behr.se gehong nach dem Para^taphe 1374 des a. b. N. B. versicherte hypothekarische Verschrei.-bungcn, welche jedoch vorher in Beziehung auf ihre Annehmbarkeit, von der k. k. Hof-und Nie-dcr ^Österreichischen odrr von einer Provinzial-Kamm.'r-Procuratur geprxift nnd anstandslos befunden worden seyn müssen, beigebracht wcrden. 6) Die Entscheidung über das Ergebniß der Con-currenz-Verhandlung wird von dem hchm Mi-nisterium für Handel, Gewerbe und öffentlich- Bau-ten nach Maßgabe der Annehmbarkeit Offerte und der ^ettrauungswürvigkeit des Offerenten erfolgen. - B's zu dieser Entscheidung bleibt jedc Off-rent, vom Tage des überreichten Aböles für daS- ta^ ?IV"^l ''" "^lich verbunden, im Fall als sem Anbot angenommen wird, den Vertrag hiernach abzuschließen. -, 7) Da-5 Va-dlum des angenommenen Anbotes wird als Cau 376 tion zurückbehalten werden, wenn der Unternehmer nicht etwa (was ihm gegen besonderes Ein« schreiten freisteht) die Caution in anderer ge-setzllch zulassiger Art bestellen will. — Die Va>-dien der nicht angenommenen Anbote werden sogleich den Osserenten zurückgestellt werden. — Von der k k. Staatseisenbahn-Bauscction im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten. Wien den l2. November 1849. Z. 2273. (2) Nr. 23608, ^ 2^97«. Kundmachung des k. k. il lyrischen Guberniums. -Nachstehend wird die htrabgelangte hohe Ministerial «Verordnung des Innern, deren Einschaltung in daö Reichsgesctzblatt bereits veranlaßt ist, wegen ihrer Dringlichkeit nach Weisung des §. 7 dvr kais. Verordnung vom 4. März d. I. durch gegenwartige Kundmachung zur allqemeincn Kenntniß gebracht. — Laibach am 7 December 1849. In Folge allerhöchster Entschließung ä^ .. Budweis den 23. November 1849, hat der Minister deö Innern folgende Verordnung über die B.Handlung der zur Amtswirk>amke>t d^r polm-schcn Behörden gehörig gttvcscneu Unterthans-Zehente und Urbarialstreitigkeiten erlassen: — K. l. Die?lmtswilksamkeii der politischen Behörden in den Streitigkclten zwischen den gewesenen Herrschasten und ihren ehemaligen Unterthanen, den Zehentherrcn und Zehentholdcn, dann den Urdarsherren mw Urbarholden ist aufgehoben; es mag den politische» Bchörden die Erhebung der Streitsache und der Vcrgleichsversuch, die Feststellung nneS Provisoriums oder die Endentscheidung in der Hauptsache nach den bisherigen Gesetzen zugestanden sey". — K. 2. Streitigkciteu dieser Art sn.d, in so fern sie nicht mir dem Geschäfte dcr Gründen tlastuug nach den hierüber erlassenen geschlichen Verfügungen zusammenhängen und demnach zurCompetenz cn'Eru:ldel>tlajtung5 Commijsiol,cn gehorcn, tu^uknnsl unmittelbar bel den Civilgenchten anhängis; zu wachen. — H. lt. In Streitigkeiten dies.r Art, wclche bci dcn politischen Behörden dcrcus anhä»^g sn-.d, haden dieselben die Verhandlungen an die betreffende landesfürstliche Behörde erster Instanz zu leim,. — Diese hat den Parteien die von ihnen beigebrachten Bcschweldejchrlften und Urkunden zurück zu stellen, von denjenigen Acten, welche als Aml^ acten zurückbehalten werden, belden Theilen auf Verlangen Abschriften zu ertheilen. - §.4. Die Strntlheile haben die streiche, in »o fern sie auf die Grunde, tlastlmg oder auf die 5iiquldnung d.r Urbariül- und Zchcnt - Rückstände für das Nlchjahr l848 Ve^hung hat, bci d.n hiezu durch besondere Verordnungen b< summten Organen anzudringen, in so fern sie Hurauf keine Beziehung hat, ihre Ansprüche im ordentliche 3iecht0wege geltend zumachen/ — §, 5). H^t cine politische Behörde auf Grundlc-g? deö ihr durch die früheren O«sche eingeräumten Wirkungskreises in einer sol chen Streitsache in dcr Hauptsache n, letzter Instanz entschieden, oder ist gegen eine solcye Ent-fcheidung drr Recrnö innerhalb dcr geschlichen Frist nicht ergriffen worden, so bleibt dic,c Entscheidung aufreckt, und kann ,m RechtSwlge nur dann a«. geqnffcn werden, wcnn derselbe den Partelen aus-drücklick vorbehalten wurde, oder nach dcr scheren Ges.hgebung auch l.hnc eii^n solchen Vorbehalt zulassig war. - § 6, Die von den Krelsämtern oder einer höheren politic cn Behörde bezüglich einzelner Streitfalle getroffenen und »m R^curS-wege noch nicht aufgehobenen Provisorien bleiben aufreckt, bis im Rechtswege eine anderweitige Entscheidung crwitkt wird. — § 7. Klagen und Evccutionsg.suche, die auf Grundlage dic,erVcr ordnung angestrengt werden, sind, falls ehemalige Unterthanen von ihrcn ehemali^n Herr-schaftsdesitzern belangt werden, bei dcm zu>!an-d'gtn Nichl.r des Gikiagten anzubringen. — Nur in Fällen, wo die Aueübung dcs Richter-an'.t.s dem gewesenen Patrimonialgerichts-Bcam-len d.S Klägers zustande, sind die Klagen bei dem nächsten undefangemn Gcrichte anzustrengen. -W. Dlcembcr d. I. bei dem hiU 1836, Nr. 7531. pr 8U fl,für dcrcn unbekannte Theilhaber depositirt, wovon diese Letztcrn mit dem Beisätze in Kenntniß gesetzt werden, daß diese Obligation dcn hierauf die rechtlichen Ansprüche Erweisenden werde erfolgt werden, Laibach am 24. November 1849. Z. 2258. (2) Nr. 10583. C o n c u r s - K u n d m a ch u n g, Bei dem in die erste Classe der Hauptämter eingereihten, zugleich als Bezirkscasse fungircnden k. k. Hauptzollamte in Klagenfurt, i st die Controllo rs sie ll e, mit welcher ein Iahresge-halt von Neunhundert Gulden, der Genuß des systcmmaßigen Ouartiergeldcs, und die Verpflichtung zum Erläge einer Dienstcaution im Betrage dcs Iahresgehaltes verbunden ist, in Erledigung gekommen, zu deren Besetzung der Concurs bis achten Jänner l85,<> eröffnet wird. — Die Bewerber um diese Dienststelle haben ihre Gesuche innerhalb des Concurs - Termines im vorgeschriebenen Dienstwege an die k k. Camcral-Bezirks-Verwaltung in Klagenfurt zu leiten, und darin sich über die zurückgelegten Studien, über die im Gefalls - Manipulations-, Caffe- und Rechnungswesen , dann im Conzeptfache und im Unterfu-chungsgefchäfte über Gefallsübcrtrttungen erlangte Ausbildung, so wie insbesondere über den Besitz der Warenkunde cmszuwcisen, und zugleich anzu-geben, ob und in welchem Grade sie mit einem (ÄefäUsbl'amten dcs steyennarkisch-illyrischen Hame-ralgebietcs verwandt oder verschwägert sind , und auf welche Art sie die vorgeschriebene Caution zu leisten vermögen, - Von dcr k. k. stcyermärkisch-illyrischen Camera! - Gefallen - Verwaltung Gratz am 27. November l849. Z 2257. (2) Nr. 9499. Concurs ° Kundmachung. Im Bereiche des steyermärkisch-ittyrischen Cameral - Gebietes ist cine Am ls - Assysten -ten-ö tcllc mit dem Iahresgchalte von Vierhundert fünfzig Gulden, und eine solche mit dem Iahreöqchalte von Dreihundert fünfzig Gulden in Erledigung gekommen. - Die Bewerber um > eine dieser Stellen, odcr im Falle, daß sich durch Bcschung im Wcq.' dcr graducllcn Vorrückung eine AmtäassisteiNei'.stclle mit 4M> si., 3W st. oder 25>l> si. Iahreügchalt erledigen sollte, um eine dicscr Stellen, haben ihre Gesuche, worin sich über die zurückgelegten Studien, bisherige Dienstleistung, Ausbildung im Gefällö-, Manipu-lationü-, Cassa- und Rechnungsgcschäfte, dann über allfälligc Lprachkenntuisse auszuweisen ist, im uorgeschviebcncil Dienstwege längstens bis 39. December 1849 an die steyermarkisch-illyrisch vereinte Cameral-Gefallen-Verwaltung zu leiten, und dann anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Gefalls-Beamten die- ! ses Cameral - Vcbietes verwandt oder verschwägert sind. — Von dcr k. k, stcycrmarkisch - illy-rischen Camcral-Gefallen-Verwaltung, Gratz am l«. November 1849. Z. 22U9. (2) Nr. 18791. Kundmachung. Die Subarrendirungs - Verhandlung wegen Sicherstellung der Verpflegung der Aercmal-Br-scha'lpferde und deren Wartmannschaft für die künftige Bcschälzeit, nämlich: für die Statwil Manns^ durg und Kramburg für die Z^it vom I. März bis Ende Juni, und für dtc L tat'on Neumarktl und Vcldls für die Zcit vom Nl. Maiz d:s 15 Juli 1859, nach dem belfolgeuden Erforderniß- aufsatze, wird durch einen Herrn Kreiscommissär, und zwar für die Station Mannöburg am 19. Dec. d. I. in der Bezirksamtökanzlei Münkendorf, für die Station Kraindurg am 29. Dec. d. I. in der Amtskan;lci des dortigenBi-zirkscommissariateS, ' für die Station Neumarktl am 2l. Dec. d. I. in der AlMükanzlei dcü dortigen Bczirkscoinmissa-riates, und endlich für die Station Veldes am 22. Dec. d. I in der ?ln.tskanzlei der Herrschaft Veldes, üoerall um N> Ul)r Vormittags vorge-nommcl: werden. Dislocations- und täglicher Natural- Erfordcrni ß-E ntw ur f für die Bcschälzcit 18^9. ^ ^ .. ^. t- Streu- Anzahl der «. , 5. Heu <, , ^ Brot Hafer ,^ stroh In dem Quartiersortc ------------17^"7------ ^ ^"^' a 3 Pf. '" Mann s ßA Portionen. ^^^^^ .^_______^^^^A^^^.______...........^.....^^ Mannsburg....... 3 4 — 3 8 4 8 Kramburg ....... 3 4 — 3 8 4 « Ncumarktl....... 2 3 - 2 « 3 l, Veldes........ Summa ... N 15, ! - ! N ! 3" ^' 'lN i ^ z , ! Hievon werden die zur Wissenschaft in die Kenntniß gesetzt. K. K. Kreiöamt Laibach am 6. December 1849. «yy ao —< N — • i—< a "S c; ^P O »~^ . O"- 's [ . c eg • • i ih i-r- ' \ . i" I W SC Q ffl >V i"=3:^=?" ..... ' —T— — ¦ T^H ! ! L—.^ __I_________ "" _________ C« • ^»O tOt tO»O-0-3 II -^. O y300 »COOiOr- "üri ' c ! >•"? CTtO r^-O tOO ^OO ^J-OO00--rtlr, r-.y^co «3 -^- ^9 °. "? tOOOOO(Nio > • : c« «rT O <Ö6 iti Ö »Ö— «OOÖc^Or* 3 ff" 'to c>» -T o* *n io ¦ o iO O O": ': C -^ r-- o1- o , - ' = ~Š Z> & -T • « ... . . - ^ vtt£s a« r-.« io C« • - ;£ CO i . . . « «• R * 4 % ^ % *° c ' ••••-,• •• ;• «• -in- -r -•• .. ' ' '¦/•*•& ' " s * ^* * * 'S • ' * i ...?•' * . tl ' . • . -3 5c =5 - . £ ... ! s * ^ . «'5.2P > ^ | ... • - fl • . g, ' ' -^S^ -J2 « . -^ . • • . • i * • ' " * Sp.- * • c • ^ > u »o i; . m-> . • • ? • i . . ¦ • * 1 -£ • . | ' l • ' • -2 cj | • G3 * . «" .. . • - | • ¦ ' " "!»¦ ' • J - . '§gi ' §>K •£¦ «J • ' • = ' • 'S •'S'?'- ¦;>¦ % -1*$'-ZS. -3 - ••••!• š ••¦=¦¦ ¦= p ; . š ^ sj:--x's^-"' . ^ . . . • g . I . i . . » 5 S -iS .5 j: ^ . . «=r-5 g . • • 1 " « S •! J§-w • ^ a s • ' =p;t • . •& ^ -| • i • ^ - .s^ .-3-1 21 S £ . . IJ-SJ ..|.- š .2 'I . 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