1155 Amtsblatt Mv Laibacher Zeitung Nr. 162. Donnerstag den 18. Juli 1872. (258) Nr. 6294. Concurs-Kundülachung. Bei dem k. k. Tabak- und Stempcl-Vcrschleiß-magaziue in Laibach ist die Berwaltcrsstelle mit dem Gehalk Ehrlicher 900 fl., dem systemmäßigen Quarticrgclde und der Verpflichtung zum Erläge einer Di<'ustcaution im Gehaltvbeiragc, eventuell die Controlorsstelle bei diesem Vcrschlcißma-gazinc mit dem Gehalte jährlicher 700 fl. sammt Quartiergeld uud Cautionspflicht zu besetzen. Gesuche sind unter Nachweisuug der erforderlichen Befähigung und der Kcuntuis beider Lan-dessprclchcn binnen vierzehn Tagen bei dem Präsidium der kram. k. k. Finanz-Di-rcction einzubringen. Laibach, am 10. Juli 1872. Von der ll. K. Finanz-Direction für Krain. (258—1) Nr. 4688. Kundmachung. Seine k. k. Apostolische Majestät haben mit der Allerhöchsten Entschließung vom 28. April d.I. allergnä'digst zu bcwilligeu geruht, daß auch für das nächste Schuljahr' Söhue von Civil-Staats beamten für Militärzöglingsplätze im Militärcolle-gmm zu St. Polten, dann in der technischen Mili^ tä'rakademie zu Wien in Antrag gebracht werden dürfen, sofern dies ohne Beeinträchtigung von Söhnen der Osficiere und Militärbeamten zulässig sein wird uud auch die folgenden Bedingnngcn vollständig erfüllt werden. Die Aspiranten für das Militärcolleginm "Nissen die vierte Klasse eines Unter- oder eines Realgymnasiums absolvirt und darüber empfehlende Zeugnisse erworben haben, der deutschen Sprache vollkommen mächtig sein nnd dürfen das Lebensalter von höchstens 17"/., Jahren nicht überschritten haben. Die Aspiranten für die technische Militärakademie müssen eine vollständige (6-oder Ittassigc) Realschule (Unter und Ober) absolvirt, ebenfalls empfehlende Zeugnisse erworben haben, der deutschen Sprache vollkommen kundig sein und dürfen das ll). Lebensjahr nicht überschritten haben. In der genannten Akademie besteht eine Artillerie- und eiuc Gcuieabthciluug mit vier Jahrgängen, nach deren Alsolvirung die Zöglinge als Officicre in das k. k. Heer treten, wenn sie die hiezu erforderliche Qualification erlangen. Aus dem Militärcollcgium werden die Zöglinge nach befriedigend absolvirtcm zweijährigen Curse in die neustädtcr Akademie überseht, aus welcher dieselben nach einem vierjährigen Curse ebenfalls in das k. und k. Heer als Officicre übertreten, wenn sie den bestehenden Vorschriften nach die Eignung sich hiezu erwerben. Für beide Anstalten werden die Aspiranten, welche ihre Studien bisher mit Borzug zurückgelegt haben, dann diejenigen, bei denen die gcstell ten Bedingungen überhaupt erfüllt sind, deren Väter jedoch früher im Militär mit Auszeichnung oder zur Zufriedenheit gedient haben, besonders berücksichtigt werden. Die Gesuche sind an das Reichskriegsministerium zu richteu und haben daselbst infolge gewährter Tcrminsvcrlängerung bis Ende Juli d. I. einzulangen. In denselben ist die Anstalt zu bezeichnen, wohin die Aufnahme des Aspiranten angestrebt wird. Bei den Bewerbern für die technische Akademie kommt überdies die Abtheilung (Artillcric-oder Genie) anzugeben, wobei jedoch bemerkt wird, daß jede Abtheiluug einen normirten Zöglingsstand hat und die gestellten Bitten nur innerhalb der Grenzen desselben erfüllt werden können. Bewerber, welche daher die Eintheilung ausschließlich nur in eine der genannten Abtheilungen anstreben, haben dies in ihren Gesuchen ausdrücklich zu erwählten, weil denselben eben nur nach Möglichkeit Rechnung getragen werden kann. Als Beilagen werden diesen Gesuchen anzuschließen sein: >. Bezüglich der Aspiranten. i^. Der Geburtsschein; d. das Impfungszeugnis oder statt desselben die ärztliche Bestätigung über die Vollzogene Impfung ; 0. das ärztliche Zeugnis über die Eignung zur Aufuahme in eine Militär-Bildungsanstalt, von einem graduirten Militär-Arzte ausgestellt. In diesem Zeugnisse ist auch das Körper maß des Aspiranten anzugeben. ä. Die Schulzcugnissc der absolvirtcn Gymnasial-, beziehungsweise Realklasscn, einschließlich des Zeugnisses für das diesjährige 1. Semester. Das letztere Zeugnis muß jedenfalls beigebracht werden. «I. Vczüsslich der VittsteUer resp der Vater der Aspiranten die behördlich bestätigte Vlach- weisung i>. der Militär- oder sonstigen Staatsdienstleistung, sowie der etwaigeu besondern Verdienste; d. der Familien- und Vcrmögcnsverhältnisse der Bewerber. Vom !l. k. Neichs-Krisgo-INinijlerium. (256d—^5) Silbarrmdirungs-Bchandlungs-Kundmachung. Wegen Sicherstellung der Lieferung von Na-turalvcrpflegsbedürfnissen für die Stationen Laibach, Bir, Stein, Rudolfswerth und Prevoje für die Zeit vom 1. September 1872 bis letzten August 1873 findet bei der Militär-Verpflegs-Magazins-Verwaltung zu Laibach am 22. Juli d. I., früh 11 Uhr, ciuc öffentliche Behandlung mittelst schriftlicher Offerte statt. Das Nähere wolle man aus der ausführlichen Kundmachung in Nr. 160 der „Laibacher Zeitung" vom 1(i. Juli ersehen. Laibach, am 10. Juli 1872. K. k. Verpsiego-Magazino-Vrrwallung.