^ 78. 1864. Äml^lillllt zur Laibacher Zeitung. 7. April. Kundmachung. Die zweite dießjährige Prüfung aus der Verrcchnungs-Wissenschaft wird am 80. April 18U4 vorgenommen werden. Dieses wird unter Beziehung auf den Erlaß des hohen k. k. General-Rechnungs-Direk-toriums vom l7. November 1852 (Reichsgeschblatt Nr. I uom Jahre 1853) mit dem Beifügen kundgemacht, daß Diejenigen, welche durch den Besuch der Vorlesungen oder durch Selbststudium dazu vorbereitet, die Prüfung abzulegen wünschen, ihre nach §. 4, 5» und 8 des bezeichneten Gesetzes gehörig instruirten Gesuche innerhalb drei Wochen anher einzusenden haben. Von der k. k. Prüfungs-Kommission aus der Verrcchnungswisscnschaft für Steiermark, Kärnten und Krain. Graz am 5. April l8U4. (116—3) Nr. 70. StrassenblNl-Lizitations-Kuttdnlachuttg. Die Minuendo« Versteigerung der mildem hohen k. k. Landesregierungserlasse vom 13 März 1864, Z. ll?«5, für das Solar. Jahr 1864 zur Ausführung bewilligten Konservationo-und Rckonstruktionsbautcn an der Agramcr Reichsstrasse wird bei dem k. k. Bezirksamte Sittich am l3 April 18U4, um 10 Uhr Vormittags, nach den einzelnen Bauobjekten vorgenommen werden, und zwar: 1. Die KonservationstArbeiten an dem (5in-räluncrhausc zu Sleinbrückel zwischen D, Z. Vl/tt—7 im adjustirtcn Beirage von .... 230 fl. 63 kr. 2. Die Erbauung eines neuen Kanals an Peschenig D. Z M/4 -5 mit 1U8 st. 68 kr. 3. Die Herstellung eines neuen Kanals im Orte Podgaber D. Z. V/5,- 6 mit 20s st. 7i> kr. 4. Die Herstellung einer Wandmauer und Erbrciterung der Fahrbahn im D. Z. Ill/7—8 mit . . 2^0 ft. 31 kr. 5. Dic Herstellung einer.Wandmauer im D. Z. M/2 -3 mit . l46 st. 4!j kr. 6. Die Herstellung von Geländern und Rand« steinen zwischen dem D. Z. M/0—l und VIl/7 8 mit . »5,3 si, 25 kr. 7. Die Herstellung einer Lcistenmaucr im D. Z. M/6—7 mit . . 165 si. 48 kr. 8. Die Anschaffung neuer Strassenbauzeugs« stücke mit . . . «)8 st. !)8 kr. ö'sterr. Wahr. Zu dieser Versteigcrungsvcrhandlung wer« den Unternehmungslustige mit dem Beisätze eingeladen, daß Jeder, der für sich oder als legal Bevollmächtigter für einen anderen lizitiren will, da5 5^Vadium desFiskalpreises von dem Objekte, für welches ein Anbot beabsichtigt wird, vor dem Beginne der Verhandlung zu Handen der Versteigerungskommission zu erlegen, oder sich über den Erlag desselben bei irgend einer öffentlichen Kassa mit dem Legscheine auszuweisen hat. Schriftliche nach Vorschrift des § 3 der allgemeinen Baubcdingnisse verfaßte, mit dem 5"/^ Reugelde belegte Offerte werden auch, je, doch nur vor dem Beginne der mündlichen Versteigerung, angenommen. Die dießbezüglichen Bauaktcn und Plane, mit dcn allgemeinen und speziellen Baubedingnissen belegt, können täglich in den gewöhnlichen Amtöstunden bei dem gefertigten Bezirks Bauamte, und am Lizitations-tage bei dem k. k. Bezirksamtc Sittich eingesehen werden. Vom k. k. Bezirks-Bauamtc Weirelburg am ltt. März »8ti4. ("8"') K u u d m a ch u n ü. Nl '28. Vom k. k. Vczirksamte Gottschce, als Gericht, werden nachbcnannte, laut des Waisenbuches großjährig gewordene Pupillen unbekannten Aufenthaltes, oder ihre Rechtsnachfolger hiemit aufgefordert, die für dieselben in der dicßgerichtlichen Depositenkasse erliegenden Urkunden binnen kr. , «. fn. Zession dto. l0. Juni I85l......l3tt^— '^ "^reulcr Vrr l4 Eiiiantwortungö. Urkunde ddto. 8, August 1851 . . 23 20 2 Georg Iaklitsch Unterdeulsch