1333 Amtsblatt Mr Laiimcher Zeitung Nr. t8t) Freite den 7. August 1868. Ausschließende Privilegien. DaS t. k. Ministerium für Handel und Volks-Wirthschaft und das timistl. »ngarische Ministt'lium fiir ^llndwiill>fchast. Industrie mid Hol>dl.l hadcn nach' stehende Privilegicu verlängert: Am 10, Juni 1868. 1. Das dein Florian Pojatzi und Oomp. aus cm.' Verdcsscrun^ i» der Fabricalion, resp. in dcr Fä^lnuici der Köftfchcn "uu Züudlcrzchcn oder Hölzchen untcllN 10. Iu"i 1867 clthciltc m,sjchlicßc»dc Plioilcgium auf die Dauer des zweiten Iahrcs. Am 22. Imli 1808. 2. Das dcm Warrcn P. Millcr auf die Erfindung einer eigculhumlicheu Methode, die Zähne an den Sägen zu befestigen, unterm 10. Imii 1807 ertheilte aus» schließende Piiuileqium auf die Dauer des zweiten wahres. Am 24. Juni 1808. 3. Das dcm (3rnft Osßncr auf eil.c Verbesserung seiner privil'-ssirtcn Tnch< nnd Nunlima schinc uutcrm 19. Juli 1855 ertheiltt ausschließende Priuilegilim, aus die Dauer dcö vierzehnten Iahi'ce. 4. Das dcm F. A. Sarg auf eine Vcrbcfscruug dcr Methode dcr Raffinirung dcs Glycerins uuttlm 28. Octolicr l867 ertheilte ausschließende Privilegium uuf die Dauer dcs drilteu l'is inclusive zehnten Jahres. 5i. Das dcm Joseph Sch'iltwicscr auf die E^ findlma. einer cigeulhümlichcn Constinctiou der Damm-schliltschuhc unterm 29. Juni 1860 ertheilte ausschließende Privilegium, auf die Dauer des dritten Jahres. Das t. k. Handelsministerium und das königliche ungarische Minislcrium für ^audwirthschaft, Industri? und Handel haben die Anzeige, daß Thomas White aus Wcybridgc in England das ihm unterm l0. Juni 1807 ertheilte aiisschließcode Privilegium auf Pcrbcssciungcn an dcu Spodiulll-Glul'üfeu init Cession, ddo. London 18. Mai 1868, an die Acticngescllschafl dcr k. l. priv. Grazer Zucrcrraffiiicric vollständig übcllragcn hadc, zur Kcnulniß geuouimcu. Unter Eincm «vnrdc dilscs Pri-vilegium auf die Dciucr dcs zweiten bis inclnsivc scchs-^u Jahres licrlängcrt nnd dic Ulberlragung, so wic dic klsolgic Verlängerung dieses Privilegiums im Privi-^gicn-Ncgislcr vorschriftsmäßig cingctragcu. ____Wien, am 30. Illni 1868.___________ (269—3) Nr. 5159. Kulldmachilllg. Am 10., 11., 12., 13., 14., 17., 19., 20., 21., 22., 24., 25., 26., 27., 28., 29. und 31. August, so wie am 1. Septcmbcc d. I., stets von Morgens 5 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr, fmdet seitens des in Laibach stationirten k. k. Ar-^lleric Regimentes auf dem Ucbungsplatze bei Viz-^arje in der Richtung auf den Raum unter der ^ezirksstraße zwischen Untcrgamling und der Tscher-futscher Savebrücke ein Uebungsschießen nnt scharen Geschossen statt. Das Betreten dcs Uebungsplatzcs innerhalb i abgegrenzten Nanmes, welcher wahrend der ^bung durch Avisoposten markirt sein wird, dann das Betreten dcr Bczirksstraße zwischen Untcr^ Uniting und der Tschernntschcr Brücke, wo an ^^en Endpunkten gleichfalls Avisopostcn während ^ Feuers der Batterien aufgestellt sein werden, ^ den obcnangcsctzten Tagen und Stunden wird ^ Vcvölkcrung wegen der Lebcnsgefährlichkeit hie- ^" untersagt. ' ^ Die von Parteien aufgefundene Munition ist ^ denselben an das k. k. Zeugsartilleriedetache-az.^ gcgen die voin Aerar festgesetzte Vergütung ^sührcn. cii,f .^ln einer unvorsichtigen Behandlung der b> fundenen lücht erplodirten scharfcn t^cschossc, ^denl Finder höchst gefährlich werden kann, wrrd " Ermann nachdrücklich gewarnt. ^ ^aibach, am 31. Juli 1868. ^^er^. k. Landesregierung für Kram. 27üa) " ^.'7319? in 3,, Kunduiachimg ylro//"?/er Wiederbcsctzuuss der k.k. Tabak-^stk, zugleich Stempelmarken-Kleinver« Von '^eiß z»l «aas in Krain. lvird l^f b"' k. k. Finanz Direction in Krain trafik , s"^ ^^ben, daß die k. k. Tabak-Groß- ' äugwch Stempelmarken-Kleinverschleiß zu Laaö in Krain im Wege öffcntlichcr Concurrenz mittelst Ueberreichung schriftlicher Offerte demMi- < gen als geeignet erkannten Bewerber verliehen 1 werden wird, welcher die geringste Verschlcißvrovi 1 sion anspricht, oder auf jede Provision Verzicht ' leistet, oder ohne Anspruch auf eine Provision ^ diese Großtrafik gegen Entrichtung eines jährlichen i Pachtschillings sGewinnstrücklasses) zu übernehmen sich verpflichtet. Die Großtrasik in Laas hat ihren Material bedarf von dein zwei Meilen von Laas entfernten k. k. Tabak-Subverlage in Z.rkniz und das Stempel materiale vom k. k. Steueramte in Laas abzufassen, nnd es sind derselocn 15) Tabak-Kleinver-schleißcr zur Fassung zugewiesen. Nach dem Erttägniß Ausweise, lvelcher das Berschleißergeomß einer Iahrespcriode, d. i. vom 1. Inli 18(^7 bis Ende Juni 1808, nmfaßt uud santlut den nähern Bedingungen und den Auslagen der Großtrafik bei der k. k. Finanzdirec-tion eingesehen werden kann, betrllg der Verkehr in dem gedachten Zeitraume an Tabak 5950 Pfund im Geldwerthe von 4827 fl. 98 kr. Der Tabak-Klcinvcrschleiß gewährte einen jährlichen Brutto-Ertrag vou 100 st. 8 kr. Außer dem 2.^perc. Gutgewichte vom ordinär geschnittenen Rauchtabak wird kein anderes Gutgewicht zugestanden. Nur die Tabakverschleißprovision dcr erledigten Großtrasik hat das Object des Anbotes zu bilden. Für diese Großtrafik ist — falls der Ersteher das Tabakmateriale nicht Zug sür Zug bar zu bezahlen willens ist — ein stehender Credit bemessen, welcher dnrch eine im Baren oder mittelst öffentlicher Creditspapiere oder mittelst Hypothek zu leistende Caution von 400 st. ö. W. für das Tabakmatcriale und Geschirr sicherzustellcu ist. Dcr Summe des Credites gleich ist der vom Großverschleißer stets uud vollständig am Lager zu haltende unangreifbare Vorrath an Tabakmateriale. Die Fassungcu au Stcmpclmarken sind nach Abzug der systemisirten Nperc. Provision für die dcr Großtrasit zum Verschleiße überlassenen Sorten von 5 fl. einschließig abwärts stets bar zu berichtigen. Ein bestimmter Ertrag des Verschleißgcschäftes wird nicht zugesichert, uud es bleibt jede wie immer geartete nachträgliche Entschädignngsforderung oder ein Anspruch auf Erhöhung dcr Provision während dcr Führung dcr Tabakgroßtrafik gänzlich ausgeschlossen. Die Caution ist noch vor Uebernahme der Großtrasik, und zwar binnen vierzehn Tagen vom Tage der dein Erstehcr bekannt gegebenen Annahme seines Offertes zu leisten. Die Bewerber um die Tabak-Großtrafik in Laas haben 10 Perc. dcr Caution im Betrage von 40 fl. ö. W. als Vadimn vorläufig beim k. k. Steneramtc in Laas oder bei der hiesigen k. k. Landeshauptcassc zu erlegen und die Qnittnng hierüber der mit einer 50 Kreuzer Stempelmarke zu versehenden versiegelten Offerte beizufchließen. Die Offerte sind längstens bis 25. Augnst 1868, Mittags 12 Uhr, mit der Aufschrift: „Offert für die Tabak-Groß-trasik in Laas" bei dem Vorstande der k. k. Finanz-Direction in Laibach einzubringen. Jedes Offert ist nach dcm dieser Knndma-chung beigefügten Formulare zu verfassen und mit den documentirtcn Nachweisungen: n) über das erlegte Gadimu; . d) über die erreichte Großjährigkeit; 0) über die tadellose Sittlichkeit des Bewerbers, zu versehen. Auch muß dasselbe die Verschleißpro-centc, welche der Offercnt für den Tabakverschleiß beansprucht, mit Buchstaben geschrieben enthalten. Im Falle der Ersteher diese Großtrasik ge ;en Entrichtung eines bestimmten jährlichen Bc rages zu übernehmen sich verbindlich macht, wird gedungen, daß dieser Pachtschilling in monatlichen ltatcn vorhinein bei der hiesigen k. k. Landes^ Mptcasse odec beim k. k. Steueramtc in Laas ;u entrichten ist und daß wegen eines auch nur >uit einer Monatsrate sich ergebenden Rückstandes selbst dann, wenn solcher innerhalb der Dauer oes Aufkündignngstermines vorfällt, der Verlust der Tabakgroßtrafik von der Behörde sogleich ver fügt werden kann. Jene Offcrenten, deren Anbot nicht ange-nonuuen wird, erhalten das Vadium unmittelbar nach Schluß der Concurrenz Verhandlung znrück, das Vadinm des Erstehers aber wird bis zum Erläge der vollständigen Caution, oder falls die Materialbczüge gegen Barzahlung stattfinden sol^ lcn, bis znr völligen Materialbcvorrä'thigung zurückbehalten. Offerte, welche dcr angedeuteten Eigenschaften oder Behelfe ermangeln, oder sich auf Anbote an derer Bewerber berufen oder fönst unbestimmt lau ten, werden nicht berücksichtigt. Ebenso bleiben die nach Ablauf der Concur reuzfrist einlangenden, so wie auch jene Offerte, die den Antrag auf Rücklassung eines Ruhegenusses enthalten, unberücksichtigt. Bei gleichlautenden Offerten wird sich von der k. k. Finanz-Direction die Wahl vorbehalten. Die gegenseitige Aufkündigungsfrist wird, wenn nicht wegen eines in den bestehenden Vorschriften vorgesehenen Gebrechens die sogleichc Entsetzung vom Verschlcißgeschäfte einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. Von der Concurrenz sind jene Personen ausgeschlossen, welche nach dein Gesetze zum Abschlüsse von Vcrträgcn überhaupt unfähig sind, dann jene, welche wegen eines Verbrechens, wegen Schleich Handels oder einer schweren Gefällsübcrtretung, oder wegen einer einfachen Gefällsübcrtrctung gegen die Vorschriften über den Verkehr mit Gegenstäw den der Etaatsmonopole, dann wegen eines Vergehens gegen die öffentliche Sicherheit des Eigen-thmns schuldig crkaunt oder rücksichtlich dcr gedachten Gcfällsübertetungen wegen Unzulänglichkeit der Beweismittel von der Anklage frcigcsprochcn wur dcn, cndlich frühcrc Verschleißcr, welche von diesem Geschäfte entsetzt worden sind. Laibach, am 30. Juli 1868. Von der k. k. Finani-Direction. Formulare eines Offertes. Ich Endcsgcfertigter erkläre mich bereit, die k. k. Tabak-Großtrafik in Laas nntcr genauer Beobachtung dcr dicsfalls bestehenden Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Erhaltung dcs unangreifbaren Material-Lagcrvorrathes