Nr°. 16. Dienstag den 7. Februar 1832. 3 Sicherheit geleistet werden muß, und daß ZtenS jeder Llcitant vor dem Beginn der Llcitation ein Reugeld von i«.'o si. der Commission zu ' erlegen habe, ohne welchen Erlag Niemand c zur Licitation zugelassen wlrd. Dieses Neugeld 1 wnd allen Jenen, welche die Transportinmg , "icht erstanden haben, gleich nach beendigter ! Licitation zurückgegeben, von dem Ersteher aber u, ^^^ ^^. ^^^ Contractsabschluß zu , erlegen haben werdenden Caution rückbehalten werden. — K.. K. Krcisamt Laibach den 2a. ! Jänner 13Z2. ^ u n d m a ch u n a Um d»e mit Ende Mar- d ^ s,'.,. ?^- bacherlöschcndeM.lttar-Kpsscgu'ng^^ ge der Nubarrendlrung auf d.e ferne e^, "^^"""'.^pnl, auf d!e Daue?^ nes Viertel-, halben, oder aamcn ^akrcs si^rMllen^stvonSened^^ ^ Einverneh- men mit dem k. k. Kreisamte beschlossen worden, eine dicßfällige Verhandlung am 23. Februar i332 abzuhalten, wozu alle Unternehmungslustigen um die lote Vormittags-flundc zu dem k. k. Kreisamte mit nachstehenden Bemerkungen geladen werden. — Der tägliche Bedarf nach dem gegenwärtigen Trup-pcnstcmd, mtthin inclusive der zeltweisen Durchmärsche besteht m i/,oo Brodportionen, 72 Haferportioncn, 5ä Hcuportlonen » 10 Pfund, 36 Strcustrohpornoncn u 3 Pfund; dann monatlich in 3o Pfund Unschlittkerzcn, ^2 Pftmd Brcnnöhl, 44 Pfund Talg, 62 Mctzen harte Holzkohlen, und vierteljährig in 62 Bund Lagerstvoh u 12 Pfund. — Jeder, welcher dieses Geschäft zu übernehmen gedenket, muß 1.) sich am Tage der Verhandlung gegen die anwesende Commission auszuweisen vermögen, daß er hinreichende Mittel besitze, die zu übernehmenden Verbindlichkeiten pünktlich zu erfüllen. — 2.) Hiernach muß jeder Mttliciti-rende sich zum Erlag der erforderlichen Caution, welche nach der Zeit, für welche er die Militär-Verpflegung ersteht, mit 6 ^0 des gesammten Geldertragmsses bemessm werden wird, bekennen, und dieselbe beim Contractsabschluß entweder im Baren, oder in Staatspapieren nach dem Course, oder auch fideijuft sor»sch leisten zu können, sich ausweisen. — I.) Vor dem Beginn der Licitation hat jeder Licitant d,e Summe von Zoo fi. C. M. als Reugeld zu erlegen, welches nach geendigter Licitatwn jedem Nichtcrsteher zurückgegeben, von dem Erstchcr aber bis zum Erlag der Caution rüc/bchalten werden wird. Ohne dem Erlag dieses Reugeldes wird Niemand zur Li-citcmon zugelassen. — ä.) Jeder Offerenr hat am Tage der Verhandlung sein Offert schriftlich und versiegelt der Commission zu überreichen, worin er jedem ausgeschriebenen Artikel den Preis deutlich beizufügen hat, um welchen derselbe die Verpflegung zu übernehmen - gesonnen ist. — 5.) Sobald das Protocol! 92 einmal geschloffen und gefertiget seyn wird, werden Nachtragsofferte, dieselben mögen wie immer lauten, für keinen Fall angenommen; daher Jeder sich in der Verhandlungs;ett bestimmt, offen unD ohne Rückhalt aussprechen m^tze. Ue'bvigens wlrd "noch bemerkt, daß m der k. k. Militär-Verpftegsmagazins-Äanz-ley in den gewöhnlichen K>'nzlcystunden jede Auskunft ertheilt wird, welche irgend em sub-arrendinmgslustiges Indiuiduu'.n noch vor der Verh.lndlung selost zu erl)^!^'n wünschen sollte. — K. K. Kreisamt ^aibach am 23. Jänner i33^< StH^t- mW lanArechkliche ^ertalltdarutiZei,. Z. t6l. (i) ' Nr. 3710. Von dem k. k. Vtadt- und Lai^rehcein Kravn wird bekannt gemacht: Eö sey v^n diesem Gerlchteanf Ansuchen de^> Oi. RepzschU), wid^r !)^'Mathias Bnrger, als aufgestellten Curator dtr Elisabeth v.W.i!lensfterg'schen Vcr-lajsenschaft, ^nd des abwesenden Franz Tav. v. Rujsenstein, dann die Fraule Frailzisca v. Nufsmstem, al^ erklärte Joachime v. Rufsen-stcin'sche Erben, wegen an Eaptt.il schuldiger ^00 st. sammt Interessen :c., in die öffentliche Versteigerung des für die Fraule Joachime v. Ruffenstein aus dem ^chuloscheme, li6c». c-t, ili^K. 2Z. August l629, auf den dem Anton Radon gehörigen, der Herrschaft Neumarttl, zu!,» Urb. Nr. 7» dienstbaren, mit 5)6 Hu-dc beansagten Hause, ,dc»nn dein, »ad Urb. Nr. ^3/ 5)^ dienstbaren i)I Sensenhammer 3^^,6^3, haftenden Satzes pr. 110c» st. M. M. gewilliget, und h,ezu drei Termine, und zwar: auf den 23. Jänner, i3. Februar und 12. März des Jahres 1Ü3-2, v'or diesem k. k. Stadt- und ^andrechte jederzett um lo Uhr Vormittags mit de.n Belsatze bestimmt worden, daß dieser Satz, Falls er weder bei der ersten noch bel der zweiten Fellbietung um den Nominalwerth als Ausrufspreis oder darüber an Mann gebracht werden sollte, bei der dritten auch unter dem Nominalwerthe hintangegebcn werden wird, wozu die Kauflustigen hlemit .eingeladen werden. § Laibach am 24. December i33l. Anme r k U n g. Zur ersten Feilblttung ist Niemand erschienen. Z. 160. (1) ^ Nr. 47^. Edict. Von dem k. k. Stadt- und L'andrechte ss. E. M., sein Abkommen erhalten habe. Laibach am 2^. Janner i532. 3- 162. (>) - Nr. ^ici. Von dem k. k. Ztadt, und Landrechte in Kram wlro anmlt bekannt gemacht: Es sey über das ^jes^ch des Caspar Malll, HauS« vesi^r zu steumarktl, für sich und Ocuoll-machllgter der M^erbeu nah Joseph Mal< ll, m die Außfcrtlgung der Amsrns.MonS-Edicre, rücksichtllch der 60^ Dam. Obligation, ääo. 6. October 1809, Nr. 77/^, vc. 2ao fl., a^f Joseph M^lll lautend, gewllllget worden. Es y^ben demnach alle Jen?, welche auf gedachse 6 ojo Dom. Obligation aus w.ls lmmer für elnem Rechisgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe bmnen der gelblichen Fr>st von em«m Jahre, sechs Wochen und drn Ta,^en vor duscm k. k. Stadt» uno kandrechte so gennß anzumelden und an« hänglg zu machen, als im Widrigen auf wei« leres Anlangen des yeutlgen Blttliellers Caspar MaHl, die obgcda-oce 6 c>lc» Dom. ObligaNon liach Verlauf Weser gesetzlichen Fr»st für ye-töoiet, kraft- und w^kungslos erklärt werden wlrd. ^aibach den H^. Jänner i832. Z. !/,2. (3) ^ Nr. 9559. Von dem k. k. ^vtadt- und ^and»s'dle in Krcnn wlrd auf Ansuchen des Gregor Ma« thlas Qren'g, wlder dle erbserklanen Elben des Johann Haym, Pfarrer ^u Ft. I^g^'n, weqen schuldiger 2/^5 st. lc» kr., m dle öfe feiullche Fclldietung der Hofkammer, Kriegs« Darlehens: Obligation, ckclc». l. December ,826, Nr. 8,3, Über 67 st. 5g kr., und der Acrarlal - Obligation , ää^». l. März il>c>7, slr. l3l2,ö, über 10^0 ft. gewlüiget, und hlemic bekannt gegeben, daß huzu drel Z3r-mlne, und zwar: der erste auf dcn 11.,-der zrvelte auf den 25. Jänner, und der dritte auf den 8. Februar i632, jederzeit Früh um y Uhr vor diesem k. k. Stadt, und Land« rechte mit bem Be>sätze bestimmt werden, h^ß^ wenn diese Obligation wczer he» dem ersten noch bn dem zweiten Termine um den Nennwerth derselben oder darüber an Mann ge> bracht werden könnten, solche bei dem brmen auch unter dem NennwMhe verkauft werden würden. Lalbach am 17. December z33i. Anmerkung. Auch zur zweiten FeilHie-tungstagsatzung «st Niemand erschienen.