586 Ämtsblatt Mr Laibacher Veitnng Nr. M. FmtM den t9.Arnl 1867. (114-3) Nr. 1199. Kuudmachunss. Bei dcr am 1. April d. I. stattgehabten 456. und 457. Verlosung dcr alten Staatsschuld sind die Serien-Nummern 46 und 379 gezogen worden. Die Serie Nr. 46 enthält Banco - Obligationen im ursprünglichen Zinscnfuße von 5 Percent von Nr. 34202 bis ciuschlüssig Nr. 35476, im Gcsammtcapitalsbctrage von 1,022.419 st. Die Serie Nr. 379 enthält die schle fisch-stän< dische Aerarial Obligation von Natural-Lieferungen und baren Einlagen I^it,. 1>. 7 Nr. 8118 mit einem Drittel dcr Capitalssumme, im ursprünglichen Zin-senfußc von 4 Percent, und die >.b dcr cnnsisch' ständischen Aerarial Obligationen Nr. 737« bis einschlüssig Nr. 16964, in, ursprünglichen Zinsen fuße von 3 '/2 Percent, im Gesammtcapitalsbetrage von 1,392.290 fl. Diese Obligationen werden nach den bestehenden Borschriften behandelt, nnd insofernc selbe unter 5 Percent verzinslich sind, werden auf Verlangen dcr Parteien nach Maßgabe des mit der Kund machuug des k. k. Finanzministeriums vom 26ten October 1858, Z. 5286, veröffentlichten Nmstel-lungsmaßstabcs 5pcrccut. aus österreichische Währung lautende Obligationen erfolgt werden. Laibach, den 10. April'1867. B ll. LanÄcsj'räsldium. (113—2) Nr. 1463. Kundmachung. Am 3«>.^April HOtt?, Bormittags 11 Uhr, findet die drcinndzwanzigstc Verlosung der krain. Grundcntlastuugs-Obligationen im hiesigen Burggebäudc im ersten Stock statt. Laibach, am 10. April 1867. Vom krainischcn A'andesansschnssc. (115—3)" ' Nr. 3437. Kundmachung. Von der k. k. Finanz-Direction sür Krain wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß zusolge hohen Finanz-Ministerial-Erlasses vom 30. December 1866, Z. 53374, der ordiuär geschnittene N auchtabak in Krain nicht nnr wie bisher lcdig, sondern auf Vcrlaugcn auch in Briesen mit dem Iuhaltsgewichte von 6 Pfnnd 18 Loth für 100 Stücke, zum Preife von 3 fl. 60 kr. für 100 Stücke und von 4 kr. für 1 Stück in Bcrfchleiß gesetzt wird. Der allgemeine Verschleiß solcher Briefe bc giuut bis längstens 1. Mai 1867. Laibach, am 6. April 1867. Von der k. k. Finanz-Direction. (121-1) Kundmachung. Ain 15. d. M. wnrdc hierorts ein lichtgraucr schwarzgcfleckter Jagdhund, der mehrere Hnnde ohne Veranlassung gebissen hat, cingcfangcn. Die im Thierspitale vorgcnommeue Section hat sichergestellt, daß dcr Hund mit dcr Wnth be haftet war. Zur Verhütimg dcr so traurigen Folgen, welche jede Vernachlässigung dcr hier dringend gebotenen Vorsichtsmaßregeln nach sich ziehen kann, werden im Interesse der persönlichen Sicherheit die Eigenthümer von Hunden unter Hinwcisnng auf den § 387 St. G. aufgefordert, dieselben gcnan zu beobachten nnd wahrgenommene Krankheitsanzei' chcn sogleich behufs der wcitern Veranlassuug zur hicrämtlichen Kenntniß zn bringen. Zugleich wird augeorduct, daß vom 19. d.M. bis 27. Mai l. I. die Hunde nur an einer Schnur geführt im Freien erscheinen dürfen. Frei hemmlanfcude Hnnde werden unnach-sichtlich ciugefangen nnd die ohne Marke nnd znr Besteuerung nicht angemeldeten vertilgt; jene mit Marken können, wenn sie sonst unverdächtig besnn den werden, binnen drei Tagen Hieramts gegen Erlag der Taxe von 2 Gulden ausgelöst werden. Stadtmagistrat Laibach, am 18. April 1867. Dtr Mr.icniillsl.r: Dr. t?. H. <5osta.