latt zur Laibacher Zeitung._______ Ni-. 152. Dinstag den 21. December 1847. Gubernial» Verlautbarungen. 8. 2!b>. (') 'lr. 28»27, Surrende dcö k. k. illyrischen Guderni ums über verliehene Privilegien. Die k. k. allgemeine Hoskammer hat zu Folge nnaelang-ten hohen Hofkanzlndecretcö vom 5 November l. I., Z. 3^680, am ,7. September l I. im Sinne deö allerhöchsten PrivilegienpatemeS vom 3l. März ltj32 die nachfolgenden Pr«oi-legien verliehe,,: l) Dem ?i^ro ^ldel-li, Chemiker, wohnhaft in ^odi, l"^ ^'^ Dauer von fünf Jahren, aus oie E'si"dul,g einer neu.« Methode in dcr Cultur der baumartigen Pflanzen , wodurch dieselben in gleicher Zeit und Unter gleichen Verhältnissen des Cluna'ö und deS Erdrelches einen viel größeren Durchmesser alS gewöhnlich erlangen, — 2) Den Gebrüdern kleuo ^nwniu und Lgiäio ^3V2X-zi, wohnhaft in Mailand, für dle Dauer von fünf Jahren, auf dle Erfindung einer mech,-nifchen Bürste (««u^g) zum Gebrauche bei oer Ubspinnung oer Beiden-Cocons. — 3) D»M August Habenlcht, dürgerl. Buchbinder und Leder-Galannricwarcn-Fadrikant, wohnhaft ln Wien, Schotlcnfcld, Nr. 92, für o,e Dauer von tinem Jahre, auf die Verocfsnullg der Cigarren-Abschnel^er, oou^e-oi^ürl« genannl, welche im W, für die Daucr von fünf Jahren, auf die Ver- bess.rung des Verfahrens bei dem Auswaschen der vom Kalk befreiten, zur Bereitung der Stearin-Säure-Kerzen bestimmten Fettsäure-Masse, mittelst Anwendung ketz sauren Wassers, welches nach Füllung deß Gypses sich geklaret hat, anstatt der Schwefelsaure. — 5) Dem Carl Böhm, wohnhaft in Wien, Ni» colsborf, Nr. »7, dann Anion Rlegler i«n., wohnhaft in Hundsthurm, Nr. l3 und 1^, und Franz Bauer Mn., wohnhaft w Erdbcrg, Nr. 6^, für die Dauer von füuf Jahren, auf dle Erfindung einer neuen Maschine zum Po-lircn v.r Kerzen mit bloß m»ä)in>scken Mic-teln, ohne Einwendung von Weingeist, welche Maschine zum Poliren Zeder Gattung von Kerzen anZrwendct wcrden könne. — 6) Dem August Mackl'Nshun, Hutmacher, wohnhaft in Wien, W'eoen, Nr. 74^, für oie Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung einer neuen Steife zur Erzeugung von Sridenhüten ohne Unterlage. — 7) Dem W lliam Pidoing, Pri, vatier, wohnhaft in London, LornAi-cl-Htreet Iili58Ll! l,Hui»l-s (durch Leon Mikocki, öffentl. Clvll' uno MllilärAgent, wohnhaft ln Wien, Stadt, Nr. >O38), für die Dauer von zwei Jahren, auf dir Erfindung, den aromatischen Geschmack des Kiiff.h, Cac^o, und der hievon angefertigten Präparate gegen die Einwirkung der Atmosphäre zu schützen. — 8) Dem Thao» däus Wierzlnöky, Kunst - und Schönfärber, wohnhaft in W«en, Wleden, Nr 736, für dle Dauer von einem Jahre, auf 5ie Erfin» dung, mittelst der Galvanoplastik alle wie immer Namen hadende Gegenstände von (^Mda ?ere^2 ohne Naht zu erzeugen. — Laidach am 29. November l6^7. In(5rmanglung eines Landesgouverneurs. Andreas Graf v Hohenwart, k. k. Hofrath. Dow'nik Brandstetter, k k. Gubermalrath. 24V0 Z. 213!. (3) Nr. lO558 »ä 30698. Edict. Von dem k. k. kärntnischen Stadt« und Landrechte wird hiemtt bekannt gemacht: Es sey bei demselben eine RalhsprotocoUistenstelle mit dem jährlichen Gehalte uon 800 ft. C. M., und dem Vorrü'ckungsr.chte in die höhere Besoldungsclasse von »00 st, 6. M., in Erledigung gekommen, zu deren Besetzung und für den Fall der Volrückung eines dleßlanorecht-lichen Criminal Actuarö, auch zur Besetzung der Erjmiüal-Actuarsstelle mit d.m jährlichen Gehalte von 600 st. C. M^, der Concurs mit dem Beisätze ausgeschrieben wird, daß die Bewerber ihre gchölig belegten A-suche, und zwar die ^ereils !'ei elnec öffentlichen Behörde dienenden Individuen durch ihren Amtsvorstand, binnen 'i- Wochen, vom Tage der ersten Ein-scyaltung dleses Eoicles in die Klagenfurter Zeitung, zu überreichen und darin zugleich anzugeben haben, ob und w>e ferne dieselben mit einem Beamten dieses k. k. ^tadl - und Land» rechtes verwandt oder verschwägert s.ycn. — Klaqenfurt am 27. Novemver <8't7. Z. 2l30. (3) Nr. i l59U iiä .^0317. Edict des k. k. inneröstcrr. kärnt. Apella« tionsgertchtö. — Nachdem bei dem k. k. Sl.iot' und Landrcchte in Trest eine Raths» stelle mit dem systemisirten Gchalte von jährlichen l600fl- C. M., und dem Vorrückungs-rechle in die höycre Besoldung von ltt00 und 2000 st. C. M., in Erledigung gekommen i,t, so hiben die, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, ihre gehörig belegten Gesuche mit dem Zeugmsse üver die Kenntniß der o»ut» schen und italienischen Sprache und mit der Ertlar-.ma, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten des besagten Stadt- und La,N-rechtes verwandt oo^r verschwägert seyen, binnen 4 Wochen, vom Tage d^r ersten Einschaltung dieses Edictcs in die Wiener Ieitungs-blättcr, durch ihre Vorstände bei dem k. k. Stadt- und Landrechle zu Trieft zu überreichen. — Klagenfurt am 2. December 5847. Kreisämtliche Verlautbarungen. Z. 2153. (,) Nr. 21234. Kundmachung Zur Sicherstellung der Verpflegung einer in der zweiten Hälfte des Monates Jänner 1848 nach Laibach und Concurrenz verlegt werdenden Division von Kaiser Uhlanen, für die Zeit vom 1«. Jänner bis Ende Juli 1848, wird die öffentliche Subarrendirungs-Bchandlung bei diesem k.k. Krelsamte am 27. December d. I., Vormittags um 1l) Uhr, Statt finden. — Das tägliche Erforderniß besteht beiläufig in 3UU Portionen Brot a 51'/2 Loch, MW Portionen Hafer ä '/y Metzen, 3lw Portionen Heu 5 8 Pfund, und 3W Portionen Streustroh /7'3 Pfd., letztere jedoch nur für den Fall, wenn die Ouartierötrager sich nicht herbeilassen sollten, das Strcustroh gegen Nü'cklaß des Düngers selbst abzugeben. — Bei Gelegenheit dieser Naturalien-Sicherstellung wird auch der Fuhrlohn für die, alle 5 Tage in die Concurrenzorte für die besagte Division zu verführenden Naturalien für die gleiche Periode behandelt werden. — Ferners wird zur Richtschnur bekannt gegeben. — 1) Hat jeder Offerent vor der Behandlung ein Vadium von 5W st. C. M. bar zu erlegen, welches am Schlüsse derselben den Ntchterstehern rückgestellt, vom Ersteher aber bis zum Cautionserlage rückbehalten werden wird; ferners sich vor der Commission auszuweisen, daß er für die zu übernehmenden Verbindlichkeiten solid und hinreichend vermöglich sey. — 2) Werden auch Offerte für einzelne Artikel angenommen, jedoch wild dem Anboce für gcsammte Artikel bei gleichen Preisen der Vorzug gegeben. — Zur Beseitigung von Beirrungen müssen die Offerte schriftlich mit dem vorgeschriebenen Stämpel der Commission übergeben werom, und darin erklärt seyn, daß der Offerent sich allen jenen Bestimmungen, in Beziehung auf die Contrattsdauer, den Umfang des Geschäftes und . dergleichen fügen wolle, welche die Landesdehö'rden zu beschließen finden. — 3) Anbote von stellvertretenden Offerenten werden nur dann berücksichtiget, wenn sic mit einer gerichtlich legalisitten Vollmacht versehen sind. — 4) Nachttagsofferte, als den bestehenden Vorschriften zuwider, werden zurückgewiesen. —> 5) Muß der Erstcher bei Abschluß des Contractes eine Caution mit 8 A der gesammten Geloertrag-niß, entweder im Baren oder in Staatspapicren nach dem Curse, oder auch sioeijussorisch zur k. k. Militär - Hauptverpflcgs - Magazinscasse allhier leisten, wobei noch bemerkt wird, daß nur die uon der k. k. Kammerprocuratur als gültig anerkannten Cautionsmstrumente angenommen >, erden. — Die weitern Auskünfte, und Contractsbcding-nisse können täglich zu den Amtsstunden in der hiesigen k. k. Militär-Hauptverpflcgs-Magazins-kanzlei eingeholt werden. — K. K. Kreisamt Laibach am 13. December 1847. 2«»1 32134. (3) ^ N., 2IU93. Kundmachung. Zur Sicherstellung der Verpflegung des in Laibach und Concurrenz stationirten k, k. Militärs und der zeitweisen Durchmärsche, an den Artikeln Brot und Hafer, für die Zeit vom ! Iunl bis Ende Juli !8^8, wird die öffentliche Subarren-dirunas-Behandlung bei diesem k k. Krelsamte am 12. Jänner 1848, Vormittags um 10 Uyr Statt finden. — Das tägliche Erfordermß besteht in 1^U0 Portionen Brot ^ 51^ Loth, und ,n 125 Portionen Hafer ^ '/s Metzen, dann in dem unbestimmten Bedarf für Durchmärsche. — Ferners wird zur Richtschnur bekannt gegeben: — 1, Hai jeder Osserent vor der Behandlung ein Vadium von 5lw si C. M. bar zu erlegen, welches am Schlüsse derselben den Nichterstehern rück-geste^t, vom Crsteher aber bis zum Cautions-erlage rückbehalten werden wird; ferners sich vor der Commission auszuweisen, daß er für die zu übernehmenden Verbindlichkeiten solid und hinreichend vermöglich sey. 2) Werden auch Offerte für einzelne Artikel angenommen, jedoch wird dem Anbote für gesammte Artikel bei gleichen Preisen der Vorzug gegeben. Zur Beseitigung von Beirrungen müssen die Offerte schriftlich mU dem vorgeschriebenen Stä'mpcl der Commission übergeben werden, und darin erklart sryn, daß der Offerent sich allen jenen Bestimmungen, in Beziehung auf die Contractödauer, den Umfang des Geschäfts und dergleichen fügen wolle, welche die Landesbehördcn zu beschließen finden. — 3) Anbote von stellvertretenden Osserenten werden nur dann berücksichtiget, wenn sie mit einer gerichtlich lcgalisirten Vollmacht versehen sind. — 4) Nach-tragsofferte, als den bestehenden Vorschriften zuwider, werden zurückgewiesen. — 5) Muß der Erstcher bei Abschluß des Contracts eine Caution mit 8 A der gesammten Gewerträgniß, entweder im Baren oder mStaatspapieren nach dem Course, oder auch fidcijussorisch zur k, k. Militär-Haupt-verpstegs-Magazinscafse allhier leisten, wobei noch bemerkt wird, daß nur die von der k. k Kammcr-procuratur als gültig anerkannten Cautions-Instrumente angenommen werden. — 6) Wird auch die Crforderniß für die zeitweisen Durchmärsche in der Hanptstation Laibach sichergestellt, deren Größe zwar im Voraus nicht bestimmt werden kann, wofür aber am Verhandlungütage die näheren Bestimmungen werden vorgezeuhnet werden. — Die wntel'n Auskünfte und Conttactsbeding-nisse können täqlich zu den Amtsstunden in der hiesigen k. k. Kanzlei eingeholt werden. — K. K. Kreisamt Laidach am I!. December 18 N. Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen« Z. 2149. (2) Nr. 11970. Edict. Von dem k. k. Städte und Landrechte m Kram wird hiemit bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte über Ansuchen der k. k. Kam? merprocuratur, in Vertretung der Joseph und Gertraud Stroj'schen Messen-, Kirchen- und Spitalsstiftungen zu Krainburg, die neuerliche freiwillige Versteigerung des den obgcdachten Stiftungen zu Krainburg gehörigen, hier am alten Markte sub Cons. Nr. 41 gelegenen Hauses bewilliget, und hiezü die Tagsatzung auf den 26. Februar 1818 Vormittags 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß diese Realität in Folge Gubernial - Ermächtigung vom 20. November d. I., Zahl 29602, um den auf den Betrag von 3390 st. herabgeminderten Ausrufspreis, jedoch mit Vorbehalt der Bestätigung dcs üicitationsrcsultates von Seite des hierorti-gen k. k. Guberniums, außgeboten werden wird, und daß die dießfälligcn Feilbietungsbeding-nisse in der hierortigen Registratur in den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen und deren Ads:riften erhoben werden können. — Laibach am 7. December 1847. Z. 2138. <3) Nr. 1l435. Vom k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey zur Versteigerung der Maria Hoffbauer'schen Verlaß-Effecten, bestehend in Einrichtungsstücken, Leibeskleidcrn und Wäsche, die Licuation in der Gradischa-Vorstadt Nr. 49 auf den 7. Jänner 1848 und die folgenden Tage, Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bis U Uhr, bestimmt worden, wozu die Kauflustigen mit dem Beisatze eingeladen werden, daß die Gegenstände nur gegen gleich bare Bezahlung werden hintangegeben werden, — Laibach am 4. December 18^7. Aemtliche Verlautbarungen. Z. X15U (2) Nr. 11326AVI. Kundmachung. Von dem Verwaltungsamte der Cameral-Henschaft Adelsdcrg wird bekannt gemacht, daß in Folge Anordnung der k. k. Camewl-Bezirks-Verwaltung zu Laibach ddo. 4. November 1847, Zahl 10N«>X,VI, den 22. December l. I. Vormittags von 9 — 12 Uhr der dießherr-schaftliche Sovitschberg parthienweise auf 6 nach einander folgende Jahre, vom 1. November !847 bishin 1853, in der Kanzlei der Staats- 2402 Herrschaft Adelsberg durch öffentliche Versteigerung zur Avmahd verpachtet werden wird. Pachtliebhaber werden hiezu mit dem Beisatze eingeladen , daß sie die Bedin.qnisse täglich während den Amtsstunden hieramtö einsehen können. — K. K. Bnwaltungsamt Adelsberg am 16. November 1847. Vermischte Verlautbarungen. Z, 2,47. (2) Nr. 6U85. Edict. Von dem Bezirksgerichte Wipftach wird dem Urban Vidmar, von Kout Hs. Är. 27, und dessen Erben mittelst geqenwarligen Edictcs erinnert: (5s habe wider dieselben del diesem Gerichte Joseph Vidmar, von Kouk Hs-Nr '27, die Klage auf Zuelkeimung des Eigenthums der, der F. (Z. Herrschaft Wippach 5ud Ulb. Nr. 700, Rect. Z. 3, dienstbaren '/^ Un-tersaß in Kouk, zu Folge der Eisitzung angeoracht und um richterliche Hilfe gebeten. Da der Aufenthaltsort der Beklagten dicsem Ge-lia)te unbekannt »st. und dieselben vielleicht aus den k. k. Staken abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertretung und aus deren Gefahr und Kosten den Jacob Ur-schizh von Wippach als Kurator bestellt, mit welchem die angebrachte Nechissache nach der a. G. O- ausgeführt und entschieden weiden wird. Die Beklaglen werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu der auf den 3l. März ,848, Vormittags 9 Uhr Hiergerichts anberaumten Tagsatzung selbst erscheinen, oder inzwischen dem be-stimmten Veltrcler it>e Rechtsbehelfe an die Hand geben, oder sich selbst einen andcln Sachw^lier bestrl-len, .diesem Gerichte namhaft machen, und über. Haupt alles zu ihrer Vertheidigung Zweckdienliche einleiten mögen, wivrigens sie sich die aus ilner Vcrad° säumung entstehenden Folgen feldst beizumesfen haben werden. Bezirksgericht Wippach den 27. November >84?. Z. 2l45. (2) Edict. Von d«m k. k illyr. O!)erbcrgamtc und Berg-getichle zu Klagensun w»rd dem Franz v. Nomani cle Jach et, Felsenderg, oder dejjcn unbekannten Orden, durch gegenwärtiges Edler erinnert: Es haben gegen Sie Herr Eugen Freiherr v. Dlckmanu, (Za,l Ludwig v. Heinen, Johanna v. Heniksicin und Emilie Schmidt unterm 25. November t. I, Z. 960 ^ust. , die Klage auf Verjährt Erklärung und Löschung der am 20. Juli I'M auf das Berg » und Schmelzwelk Urtl, aus dem Schuldscheine der ^tadt St. Veit an Franz v. Romain ä« Jach el, Fllsenbcrg vom 2» Mai >793 intaduliiten Capitals pr. 57l)tt fi. c. «. c., bei diesem Gerichte angebracht und um richterliche Hilfe gebeten, worüber eine Tagsatzung auf Mmwoch den 8. März 1848, Vormittags um >0 Udr in der dießderggcrichtlichtn Amcskanz^el angeoldner worden ist. Das Ociichl, dem die Geklagten und deren Ausenlhalt unbekannt sind, hat, da dieselben aus den k. k. Erblanden abwesend seyn könnten, auf ihre Ge-fahr und Kosten den hierortigen Hof- und Gerichts-, auch Berggerichts - Advocaten Dr. Schönberg zu ihrem Curator aufgestellt, mit welchem diese Rechtssache nach der für die k. k. Erblande bestehenden allgemeinen Gerichtsordnung wird ausgeführt und entschieden werden. Dessen werden Franz v. Nomani clo Jach et Felsenberg, oder dessen allfallige Erben durch diese öffentliche Ausschreibung zu dcm Ende erinnert, daß sie allenfalls zu rechter Zeit selbst zu erscheinen, oder dem bestellten Vertreter ihre Rechtsbehelfe an Handen zu geben, oder sich auch einen andern Sach» waiter zu bestelle n und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt in die ordnungsmäßigen rechtlichen Wege einzuschreiten wissen mögen, die sie zu ihrer Vertheidigung für dienlich erachten, widrigens sie sich die aus ihrer Verfaumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben wrrden. Klagenfurt den 30. November ^8^7. Z. 2l40. (3) Nr. 360t. E d i c 1. Von dem k. k. Bezirksgerichte Krainburg wlid dem abwesenden und unbckanrn wo blsindllchen Simon Etüden, und dessen ebenfalls unbekannten Er-ben mitttlst gegenwärtigen Edicles erinnert: Es habe gegen dieselben Simon Suppan von Mittcrveltach, die Klage auf Verjähr:- und Erloschen-erklärung der Forderung aus dem Schuldbriefe cilln. 28. März .79», pr. »^4 fi. D.^W., welche Fordc> rung durch Intabulation dieses Schuldbriefes auf der ihm gehörigen, zu Mitiervellach liegenden, rer Herr-schaft Egg ob Kraindurg 5ul> Hect. ')lr. >^5 dienst' baren ganzen Kaufrechlshube, sei: dem 26. März »78» hasiet, bei diesem ^enchie eingebracht, worüber die Verhandlungstagfatzung auf den >6. März ,848, Vormittags 9 Uhr hie, am s festgesetzt worden ist. Da der Aufenthalt der Geklagten diesem Gerichte unbekannt ist, und weil dieselben vielleicht aus den k- k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertheidigung und auf ih>e Gefahr nnd Kosten den Heirn Johann Okorn von Krainburg als Eura» tor bestellt, mit welchem die eingebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgetragen wird. Die Geklagten werden dessen zu dem Ende er« innert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst erscheinen, oder inzwischen d>m bestimmten Vertreter ihre Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Weqe cinzuschreilen wissen mögen, indem sie sich sonst die aus ihrer Ver» absäumung entstehenden Folgen selbst beizumessen haben werden. K. K. Bezirksgericht Krainburg am 3. Dccem-der »64?. 1403 Gubermal - Verlautbarungen. Z. 2.58. (l) Nr. 30l35. C u r r e n d « dts t. k. illyrischen Guberniumöüber verliehene Pri vile glen. — Die k. k. allgemeine Hofkammer hat zu Folge eingllanq. ten hohen Hofkanzleidecrltts oom l9< v^M, Z. 3/z8^t6, am 27. September l. I. im ^inne und nach dcn Bestimmungen des allerhöchsten Privilegienpatentes vom 3l. März lS3«cüve Kontrahent, ist ver^ bunoen, für jede zurückgestoßene Parlhle anderes, glhörig quallsicirtes G trcide der gleich-namigen Gattung um den concr,lclmäßigen Preis, und zwar längstens binnen 4 Woch.n nach er-folgter Bekanntmachung der zurückgestoßenen Quantität abzustatten und alle dadurch entstehenden Auslagen zu tragen, ^hne auf irgend eine andere Vergütung von H?eite dcs hohen Aerarö, als lediglich auf die Bezahlung des con-lractmaßigeu Pr.lfts Anspruch zu machen. — 2) Hur Zulieferung dcs Getreides werden d.m Lieferanten von ^ett zu Zeit die dem A.rar eigenthümlichen und cigetuhümlich bleibenden, zweimetzigen Sack.-, für deren gehörige Schonung uno Rückstellung der Kontrahent zu sor-g.'n hat, zugemittelt werden, in w.lche der Lieferant das Getrc'de auf seine Kosten zu fassen und die Sacke (ebenfalls auf ftine Kosten), dann wohl zu sigilliren hn, wenn er nicht die 3l>ferung » äi-iU^lra nach Idlia übernimmt, in welchem Zustande sie dann aus die Art, wie weit.r unten folgen wird, zu verfrachten kom« men. — 3) Das Getr.ioe wild von dem k. k. Wirthschafcsamce zu Idria lm Magazine va« selbst in den zimentirtrn Gefäßen abgemessen und üde?nolnmen, und jeder dem Getreide zu» gehende Schaden oder Verlust, dis datzsclbe nicht in dem Geneidemagazine zu Idric, augelangt und übcrnommcn ist, trifft einzig und allein den (Kontrahenten und re^)ocl.ivt: den Lieferanten. — Es soll übrigens dt'm Lieferanten frei stehen, entweder selbst, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten bei der Uebernahme zu »litelveniren, in Ermanglung d^r Gegenwart o^s ^ieserünlen oder dessen ^evoNmach-tigten muß jedoch der Befund des k k. Nirch: schaftöamtes Idria als richtig und unwider-sprechbar amlkannt werden, ohne daß der Lie» ferant dagegen eine Einwendung erheben könnte. - ^l) i^s bleibt jedem Lirferanten freigestellt, seine Liefrrungsanträge lo^oTricst, loco Oder-laibach odcr bis loco Ioria zu machen. In den beiden ersten Fällen wird dann das Aerar die Verfrachtung des ^etreideö von Trieft bis Io ria, oder o o n Oberlaibach disI 0 ria durch dle Wel köluhrcmM'.cheuten ausführen lassen, wodez jedoch lmtner das in den H, §. 2 uno 3 Angeführte zu gelten hac. — 5,) Iedcr Licitant hat demnach in seinem LitfirunqsoffeNe sich bestimmt auszudrücken, bis an welcken Lagerplatz und in wachem Preise er das G treide liesnn wolle, außer welchem ^für den genannten Platz lmtlmmten) Preise sodann durchaus keine andere Vergütung für Frachten, W^'g-oder Brück.nm^uthen. ^öll., Auf- und Adla-dungskosten, oder ,v>e sie sonst Namen haben mögen, geleistet w^den wird. — 6) Jene Li-cltanll'n, w.lche thre Offerte lediglich für tzen Platz Triest stylen, ülso u, Triest oas Vetrcide den amtlichen Fuhrsonlr.chentcn überglbcn, sind gehülttn, sich nach den §§. 2 und 3 dieftr Bedingungen zu benehmen, und ohne Anspruch auf eine brsondnv Belgütung das ^nrelde auf ihl-en Magazinen so langr zu b.liiss.n, bls es von dcn Fuhrleuten algcholt wird, wobei ocr Lieferant die sogenannten Abtrags - und Aer-ladungskosten aus Elgenem zu lragrn hat. — 7) Jenen, die das Getreide ^is Oberlaibach stellen wollen, wird das dortige k. k. montanistische Magazin in der Art zum Cinlagerungs-Locale überlasse',, d.lß sie d^s Getreide — aber 1405 sonst nichts anders — auf ihre Kosten, Wag und Gefahr dorr in so lange ablegen können, bls es durch oie amtlichen Fuhrleute dort abgeholt wird, wobei ebenfalls die in §§. 2 und 3 aufgeführten Bedingungen zu gellen haben. — 6) Auch jenen Lieferanten, welche das Ge, treide gärittmn nach Idria llefern, wird für die Dauer der Lieferung das zu Oberlaibach bestehende Magazin zur Einlagerung dieses Getreides überlassen, j^och ganz auf dessen Gefahr und Kosten, so daß der Coutrahent jcden Schaden, der dem Getreide wahrtno ver sm-lagerung zu O^erlalbach aus was immer für einem Grunde und s.lbst aus einem Eltmen-tarzufalle zugchen sollte, ganz allein zu tragen hat. — 9) Die Lieferungszeit des accor-dirten Gelleid.s wird folgendermaßen bestimmt: Cin Driicel des ganzen Quantums uon jeder Gattung ist in der zweiten Hälfte des Monats Februar l8l«. Ein Drittel in der zwci-ten Hälfte des Monats März lö'^8 und das letzte Drittel in dcr zweiten Hälfte h.s Monats April 16^8 zu lief.rn. — U^rlgens soll es d»ra ^ontratienten o5cr Liefcranlcn frei st.hen, die Liefcrunqen auch früh.r als ln d.n angesetzte» Terminen zu beende", nur soll derselbe gehaltn s.l)i, oi.sc' ftühere Lieferung 4 Wochen voraus anzumelden und in dem Falle, daß die Zufuhr von Triest nach I?ria durch besondere ärarische Fuhrconlrahenten geschehe, das Getreide ohne besondere Vergütung m so lauge auf seinen Maga^n»n zu Triest llegen zu lassen, l)i6 die gänzliche Abfuhr nach Ioria geschehen ist. — iO)Dl? Hahlung des dis loco Idria gelieferten und nach ^. 3 in dem dortigen Magazine übernommenen und ^^alitalmäßig d.fun^ denen Gecrnixs geschieht alsoglcich nach erfolg-tcr Ablieferung im Baren loco Idri^, oder die Zahlung wird nach dem Wunsche des Lieferanten entweder bei der k. k. Frohuamtscüsse zu Laibach, oder bei der k k. Brrgwerksproduo ten - Verscklt'ißfactorei in Triest angewiesen ; dcr Li.fer^nt hat jedoch sogleich in seinem Lief.-runczt, Offerte anzugeben, an wachem Platze ?r die Bezahlung anqcwiesen habe,^ woll>'. —' l l) Soltte der Lieferant und »-«^elnive m Vertrage machen zu können glaubt, offen stehen soll. — l2) Zur Sickerheit für die genaue ^uhalcung der sämmtlichen Lontractöbeding-nisse hat dcr Contrahent mit stinem gangen Vermögen zu haften und sogleich bei der Ausfertigung des Vertrages eine Caution von 2000 st CM., entweder im Baren od.-r m't lels OürgschaflSinstrument mit ^rgFmitl.ll).',!-Sicherheit, o>^er mtt auf den Z'veck lyrer Wid-muliq zu vinculirtNdcn annehmbaren Staats» obligatwnen nach dem lrtzcbekannlen W^ner Börsencourse üi?cr Abzug von lO ^ zu erlegen. — ,3) Von dem nach erfolgler Ratification des Liciccuions « oder Off^rtci^R.sultats auszufertigenden Vertrage weroen zwei gleichlautende Exemplare errichtet, wobei der (§on-trahent den cl^ssenmäßigen Btämpel für das dem k. k. Bergamte Idria zukommende Exemplar aus Eigeaem zu bestreittn hat. Sollte sich der angenommene Ersthir weigern, den Vertrag zu fcrti^n, so vertritt dab ratifnicte Licitationsp'otocoll oo.r Offert die Blelle dcs förmlichen Vertrages und das k. k. Aerar ist der.chtiget, gegen den säumigen Erst.hcr n >ch den, §. N dieftr Bedingn?^' uorHUgcyen. — l'l) Mit Btzug auf die bisher angegebenen Puncte des zu schli.ß.nden Vertrages wlrd am Dinstag den ,1. Jänner i8'i8, früh um 9 Uhr bci oem k. k, Bcrgamte zu Idria nne 3:cit.'- I4uä (ion abgehallen, bei welcher jeder Lieferungs-lnstige ein der oben H. l2 aufgeführten Cau» lion gleichkommendes Vadium von 2000 st., entwerer bar, durch Bürgschaft oder mil Staats-obligacionen (so wie bei der Caution ^, ,2 erwähnt wurde) zu erleben hat. Dieses Va-dium wird jenen Liritanten, die nicht Ei-steher bleiben, sogleich nach der ^»citation wieder zu-rückgest.Ul, von dem Ersteher und r«^pec:^v6 Mindestforoernden aber sogleich als Caution zurückbehalten, und das in so l^nqe, bis sämmtliche Verlra^sbedingnisse erfüllt si^d, wobei eH jeoch dem Erstchrr frei steht, bei Abschluß des Vertrages das erlegte Vadium gegen eine andere im H. l2 aufgeführte Caution umzutauschen. — 15) Die Licituion wird in der Art abgehalten, d^ß jeder ilieferungslustig^ bis zum Dinstag den !l. Jänner »8l9 um 9 Uhr frü'I) ein wohluersiegeltes Offert dei dem k. k. Bcrq« amre zu Ioria einzureichen hat, in welchem sich derselbe elklä'rt, uncer oben bezeichneten Be-dingn>fscitationscom^ mission eröffnet, in den» Protocolle verzeichnet, und dann unter einz.lner Vorrufung der personlich erscheinenden Offerenten mit der Licitation fortgefahren. — 16) In dem Offerte muß das Vadium von 2000 si. bar oder mittelst der geeigneten, im H. l ^ deztichneten rechts« kräftigen Urkunden bcitalionsact wird sich von Seite de5 k. k. Berqamtes Id,ia die Ratification des k. k. Ob?rvergamtts Kl^gcnfurt und l-68s»ec-t,ive der hohen k. k. Hofkammer im Münz- und Bergwesen vorbehalten, Ms zur Einlangung dieser Ratification oder beren Verweigerung ist aber das L-citationsprotocoN, oder l<33s»ec:-live das schriftliche Offert für den Mindest-fordernden rechtlich bindend, und der Brstbie« ter leistet auf din Rückt,itt aus dem Grunde d.-s §. 662 des a. b. G. B., wegen allfalligcr verspäteten Einlangung oder Bekanntgebung der hohen Ratification, ausdrücklich Verzicht. !9) Mehrere, welche die Lies>ru^g in G ^ll' schaft übernehmen wollen, haften dem Aerar Einer für Alle und Alle für Emen für die ge« naue Erfüllung des Vertrages, so wie gegenüber dem k. k. Aerar Einer für Alle und AUe für Einen berechtiget sind, daher was immer für eine Anweisung nur an den Einen erlassen zu werden braucht, um auch für die Andern, zu gelten. — 20) Der Orsteher le,stet auch Veracht ans jede Einwendung wegen Vlrletzung über die Hälfte. — 2l) Nack geschehener Li-citalionsuerhandlung werden keine nachträglichen Anbote mehr angenommen. — 1^2) Endlich wird noch als Maximal Preis loco Idria für den M.h.n Weizen 5 st. 30 kr., für den Mehen Korn 4 si. 2 kr. uno für den Metzen Kllkurutz 3 fl. 42 kr. mit dem bestimmt, daß diese Pc^lse zum Ausrufe dienen, und daß über diese Preise weder Offerte noch Anbote bei der Licitation selbst angenommen werden. — K. K. Bergamt Idri, am l2. December 1lN7. Vermischte Verlantbarnngen Z. 2164. (') Nr. 5656- Edict.' Von dem k. k. Bezirksgenckce der Umgebung Laibachs wird hiemit allgemein deknutt gemacht, daß alle Jene, welche auf den Aelüch des zu Mcdno am 20. October 18^l7 velstoidenen ledigen M.ntyäuZ Zampitsch Ansprüche zu haden venneinen, solche am ,5- Jänner ,64,8, früh 9 M)r vor diesem Gerichte so gewiß rcchtsgeltend dcnMbun habe», , als sie sich wiorigens die Fc'lgm des §. 8>4 a. b. G. B. fclbst zuzuschreiben haben werde-,. K. K. Beziiksgerichl Umgebung L^ibnchs am 20. October 1847.