.M 61. 1864. ÄmtMM zur Lmimcher Zeitung. 13. März. M—I) Nr. 3003. Kundmachung- Von der k. k. Finanz - Landes - Direktion für Steicrmark, Karnten, Krain und Küstenland wird bekannt gegeben, daß der k. k. Tadak-Sub-verlag zu Radmannsdol f in Krain, im politischen Bezirke gleichen Namcnß, im Wege der öffentlichen Konkurrenz mittelst Ueberrcichlmg schriftlicher Offerte an denjenigen geeignet erkannten Bewerber verliehen werden wird, welcher die geringste Verschleißprovision anspricht. Dieser im Orte Radmannsdorf befindliche Sudverlag hat das Tadakmateriale bei dem k. k. Tabak-Distriktsuerlage in Kraindurg, von welchem er drei Meilen entfernt ist, zu beziehen, und dem-selben sind 3? Trafikanten zur Fassung zugewiesen. Nach dem Erträgnißauswcisc, welcher da5 Verschleiß-Ergebniß einer Iahresperiode, d. i. vom l. Februar ltt63 bis letzten Jänner »864 darstellt, und bei der k. k. Finanz-Bezirks-Direktion in Laibach sammt den näheren Be« dingnissen und den VcrlagsauSlagcn eingesehen W.rden kann, betrug der Verkehr in der genannten einjährigen Zeitperiodc an Tabak l« «04 Pfund, im Gcldwcrthc von »3..)««si. 59^ kr.. Bezüglich der Stempelmarken ist der Hub. Verleger nur Kleinverschlcißer bezügllch aller Gattungen Stempelmarken mit einer l^V^tigen Verschleißprovision, und zur Fassung dem k. k. Steueramte Radmamisdorf zugewiesen. Der Verschleiß gewährte bei einer Provision von "/.(>(. "/° ""n ^bakgroßverschleiße mit Einrechnung deS Gewinnes vom Tabak-Kleinverschleiße den beiläufigen Brutto-Ertrag von 422 fl. 74'/, kr. Ein bestimmter Ertrag dcS Vcrlagsgc-schaftcö wird nicht zugesichert, und es findet eine wie immer geartete nachträgliche (5'ntschädigungs-fordcrling oder cm ?lnspl»ch auf Erhöhung der Provision des Verlegers während der Verlags-führung nicht Statt. Gegenstand des Anbotes ist nur die Verschleißprovision des erledigten Tabak-Subverlageö und wird hiermit ausdrücklich bemerkt, daß nur vom ordinär geschnittenen Rauchtabake das gesetzliche Gutgewicht bewilliget wird, Für diesen Subvcrlag ist, falls der Ersteher das Matcriale nicht Zug für Zug baar zu bezahlen Willens ist, ein stehender Kredit bemessen, welcher durch eine im Baaren, oder mittelst öffentlicher KrcditsPapiere, oder mittelst Hypothek zu leistende Kaution im Betrage von V'W fl. öst. N. für das Tabak-Matcriale und Geschirr sicherzustellen ist. Der Summe dieses Kredites gleich ist der jedesmal zu erhaltende sogenannte unangreifbare Lagervorrath. Die Kaution ist längstens bis zum M. ' April l. I. zu leisten, innerhalb welcher Zeit auch der Vcrlagsplatz zu übernehmen kömmt, wobei jedoch erinnert wird, daß die Kaution jedenfalls vor der Uebernahme des Verlagsge-sHaftes erlegt werden muß Die Bewerber des erledigten Subverlages haben »!>"/<, der Kaution als Vadium im Betrage von 84 fl. öst. W. vorläufig bei der k. k. Finanz-Bezirks Kasse in Laibach oder bei einem k. k. Steueramte zu erlegen, und die Quittung darüber dem mit dem 5,